Der Umstieg von Gasheizungen auf Wärmepumpen kommt manchen Haushalten teuer zu stehen. So auch in Tübingen. Dort werden 3.332 Euro für die Abtrennung vom Gasnetz in Rechnung gestellt. Eine weitere Kostenfalle für die Bürger im Namen des Klimakultes.
Das deutsche Parteienkartell hält trotz aller Nachteile für die Bevölkerung und die Wirtschaft an der Energiewende fest. Dies führt nicht nur zu exorbitant hohen Strompreisen, sondern auch zu weiteren Zusatzkosten. Beispielsweise auch in Bezug auf die Wärmepumpen. Denn diese kosten nicht nur viel Geld, sondern sind zudem Stromfresser.
Aber das ist noch lange nicht alles. Je nach Netzbetreiber wird für die endgültige Abtrennung vom Gasnetz zusätzlich Geld verlangt. Während manche Netzbetreiber diese Kosten auf die Allgemeinheit umwälzen, stellen andere diese den Kunden direkt in Rechnung. So auch in Tübingen. Dort werden dafür satte 3.332 Euro verlangt. Mehr noch: Diese Abtrennung ist innerhalb von vier Jahren verpflichtend durchzuführen, so die Stadtwerke. Doch für die Betroffenen ist dies eine böse und teure Überraschung. Denn dies sind zusätzliche Ausgaben, die beim Heizungsaustausch so nicht mit einkalkuliert wurden.
Die Stadtwerke Tübingen begründen die Linie vor allem mit Betrieb und Sicherheit. “Während der vier Jahre sind aus Sicherheitsgründen regelmäßige Kontrollen verpflichtend”, sagt eine Sprecherin. Dies seien Zusatzkosten, welche ansonsten von den anderen Kunden getragen werden müssten. Zudem würde es an Netzentgelten fehlen, wenn der Anschluss an das Gasnetz der Stadt nicht mehr genutzt wird.
Hinzu kommt das Verursacherprinzip als juristische Argumentationslinie. “Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand”, erklärt die Sprecherin. Doch diese Praxis steht bereits unter Druck, zumal beim Oberlandesgericht Oldenburg ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.
![]()
Ob Radwege in Peru, oder die Förderung positiver Maskulinität in Ruanda: Groteske Geldverschwendung ist Alltag in Deutschland. Der Finanz-Influencer „Steuern mit Kopf“ erklärt im JF-Interview, wie man Steuern spart.
Dieser Beitrag JF-Interview Finanz-Influencer rechnet mit Steuerstaat ab wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Brüssel und Frankfurt verteilen bezüglich des digitalen Euro Beruhigungspillen. Doch die Wahrheit ist differenzierter und ändert nichts daran, dass diese digitale Zentralbankwährung am Ende doch mit “Carbon Credits” und dergleichen verbunden werden kann.
Der digitale Euro wird der Öffentlichkeit als harmloses Modernisierungsprojekt verkauft, als technisches Update für ein angeblich veraltetes Geldsystem. Kritiker, so heißt es, würden Gespenster sehen: Totalüberwachung, Verhaltenssteuerung, Sozialkreditsysteme. All das sei unbegründet, denn der digitale Euro werde ausdrücklich nicht programmierbar sein. Genau hier beginnt die Irreführung. Denn diese Beruhigungspille lenkt gezielt vom eigentlichen Problem ab – dem System, in das der digitale Euro eingebettet werden soll, wie der Volkswirt Norbert Häring erklärt.
Der jüngst vorgestellte Verordnungsentwurf des EU-Rats wiederholt, was die EU-Kommission im Vorfeld versprochen hat: Der digitale Euro sei kein “programmierbares Geld”. Keine digitalen Geldscheine, die nur für bestimmte Waren gelten, kein Ablaufdatum, keine direkten Ausgabeverbote auf Ebene der Geldeinheit. Übertragen auf Bargeld bedeutet das: keine Aufdrucke, keine Entwertung per Knopfdruck. Doch wer nur diesen Teil liest, übersieht den entscheidenden Satz direkt davor.
Denn im selben Dokument heißt es, der digitale Euro solle sehr wohl die Programmierung bedingter Zahlungsvorgänge unterstützen. Ermöglicht werden soll das durch technische Instrumente wie Schnittstellen, Zusatzfunktionen und eine entsprechend ausgestaltete Abwicklungsinfrastruktur. Dazu zählt ausdrücklich die Möglichkeit, Geld zu reservieren, freizugeben oder automatisch auszulösen, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Unterschied zwischen “programmierbarem Geld” und “programmierten Zahlungsvorgängen” ist rein semantisch.
Was hier beschönigend als technische Abstraktion daherkommt, ist in Wahrheit die Grundlage für ein vollständig automatisiertes, zentralisiertes Steuerungssystem. Das zeigt auch ausgerechnet die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich selbst. In ihrem Jahresbericht 2023 beschreibt sie offen, wie das künftige Geldsystem aussehen soll: tokenisiert, integriert, programmierbar und zentral verwaltet. Ein System, in dem Geld, Identität, Eigentum und Verhalten verschmelzen. Die berühmte Formel “You will own nothing and be happy” war kein Ausrutscher, sondern eine unfreiwillig ehrliche Zusammenfassung dieser Vision.
Im Zentrum dieses Konzepts stehen drei Begriffe: Tokenisierung, Unified Ledger und Programmierbarkeit. Tokenisierung bedeutet, dass Vermögenswerte nicht mehr als abstrakte Rechte existieren, sondern als digitale Einheiten auf einer Plattform, die Identität, Eigentum und Transferregeln zugleich enthalten. Ein Token ist nicht nur Geld, sondern ein Regelpaket. Diese Regeln können banal sein, etwa automatische Umbuchungen oberhalb bestimmter Guthabengrenzen. Sie können aber ebenso komplex und tiefgreifend sein – abhängig von Person, Ort, Zweck oder politischer Zielsetzung.
Der Unified Ledger, das einheitliche Hauptbuch, ist der logische nächste Schritt. Statt vieler dezentraler Konten, Bücher und Abrechnungen wird alles in einem zentralen Register zusammengeführt: Geld, Wertpapiere, Waren, Identitäten, Transaktionen. Was heute noch fragmentiert, redundant und teilweise unkontrollierbar ist, soll morgen nahtlos, automatisch und vollständig integriert ablaufen. Effizienz ist das Zauberwort, Kontrolle die unausgesprochene Konsequenz.
Je mehr Akteure, Vermögenswerte und Prozesse in einem solchen System gebündelt werden, desto größer wird die Macht derjenigen, die dieses Hauptbuch verwalten. Maximale Effizienz bedeutet maximale Zentralisierung. Am Ende steht nicht nur ein nationales, sondern perspektivisch ein supranationales Steuerungsinstrument, das jeden wirtschaftlichen Vorgang in Echtzeit abbildet, bewertet und gegebenenfalls “korrigiert”. Natürlich ganz im Sinne der “Eliten”.
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich deutet selbst an, wohin die Reise geht, wenn sie schreibt, dass regulatorische Anforderungen direkt in Tokens eingebettet werden könnten. Transaktionspartner, Standort, Zweck – alles wird relevant, alles wird überprüfbar, alles wird speicherbar. Unter dem Banner der Geldwäschebekämpfung wird totale Transparenz zur Norm erklärt. Dass diese Transparenz nicht symmetrisch ist, sondern sich fast ausschließlich auf den Bürger richtet, versteht sich von selbst.
Besonders brisant ist die vorgesehene Verknüpfung mit digitalen Identitätssystemen wie dem European Identity Wallet. Wer Geld, Identität und Verhalten in einer Infrastruktur vereint, schafft die technische Voraussetzung für automatisierte Sanktionen, Ausschlüsse und Lenkungsmaßnahmen. Nicht per richterlichem Beschluss, sondern per Regelwerk.
Die Verteidiger dieses Systems verweisen gern darauf, dass Banken schon heute Zahlungen steuern, verteuern oder blockieren können. Das ist richtig – und gerade deshalb kein Argument. Denn bisher geschieht das punktuell, sichtbar und mit Ausweichmöglichkeiten. In einer Welt automatisierter Mikrozahlungen, in der jede Handlung einzeln abgerechnet wird, multiplizieren sich diese Eingriffspunkte exponentiell. Der Bürger verliert die Übersicht, die Kontrolle und letztlich die Möglichkeit, sich dem System zu entziehen.
Wie immer beginnt es bei den angeblich Schutzbedürftigen. Sozialhilfeempfänger sollen ihr Geld “sinnvoll” verwenden. Straffällige sollen keinen Alkohol kaufen. Kranke sollen ungesunde Ernährung vermeiden. Klimaschädliches Verhalten soll sanktioniert werden. Jede dieser Maßnahmen lässt sich irgendwie moralisch verkaufen.
Das eigentliche Problem ist daher nicht die Frage, ob der digitale Euro programmierbar ist oder nicht. Das ist ein Nebelkerzenargument. Die eigentliche Gefahr liegt im hochgradig zentralisierten, durchautomatisierten Geld- und Zahlungssystem, das mit ihm etabliert werden soll. Der digitale Euro ist nicht das Ziel, sondern das Fundament. Und Bargeld, dieses letzte Stück anonymer Freiheit, passt in diese Architektur nicht hinein. Deshalb soll es über kurz oder lang verschwinden.
Wenn linksextremistischen Vereinen in Deutschland die Konten gekündigt werden, ist der Aufschrei groß. Offene Briefe, Solidaritätsbekundungen, Empörung über angebliche Willkür. Wenn jedoch rechte oder konservative Personen, Medien und Organisationen seit Jahren systematisch vom Bankensystem abgeschnitten werden, herrscht bemerkenswerte Stille. Genau diese Doppelmoral legt der aktuelle Fall der “Roten Hilfe” offen.
Der linksradikale Verein, der seit Jahrzehnten militante Linksextremisten juristisch unterstützt und dafür bundesweit Spenden sammelt, verlor seine Konten bei der Sparkasse Göttingen und der GLS-Bank. Der Grund dafür: Die Trump-Regierung setzte die “Antifa Ost” auf eine US-Terrorliste und drohte Unterstützern mit Sanktionen. Deutsche Banken reagierten entsprechend, kündigten Konten und beriefen sich auf regulatorische Pflichten. Dass ausgerechnet linke Gruppen plötzlich jene Mechanismen zu spüren bekommen, die sonst vor allem konservative und rechte Personen, Medien und Gruppen treffen, sorgt nun für Nervosität im eigenen Milieu.
Die GLS-Bank rechtfertigt sich mit BaFin-Vorgaben, Geldwäscheprävention und persönlicher Haftung von Mitarbeitern. Alles korrekt, alles formal. Dass diese Argumentationslinie seit Jahren exakt so verwendet wird, um unliebsame rechte und konservative Kunden loszuwerden, wird dabei geflissentlich ausgeblendet. Dort hieß es stets: Einzelfälle, Geschäftsrisiken, interne Bewertungen. Nie politisch. Nie ideologisch. Nie systematisch. Natürlich nicht.
Dabei ist das Phänomen des “Debanking” keineswegs neu. Das Magazin “Multipolar” dokumentiert seit Jahren Fälle, in denen Oppositionelle, Journalisten und Medien ohne Begründung ihre Konten verlieren. Betroffen sind linke Verlage, kritische Journalisten – aber eben überproportional häufig rechte, konservative oder regierungskritische Akteure. Alternative Medien, patriotische Vereine, EU-kritische Initiativen oder schlicht missliebige Privatpersonen kennen das Spiel: Konto weg, Zahlungsverkehr lahmgelegt und die wirtschaftliche Existenz unter Druck.
Im Falle der “Roten Hilfe” ist die Sachlage jedoch klar: Wer Gruppen unterstützt, die auf US-amerikanischen Terrorlisten stehen, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Egal ob linksextrem, rechtsextrem, islamistisch oder sonst etwas. Denn hierbei geht es nicht um das Recht auf freie Meinungsäußerung oder um die Pressefreiheit, sondern um gewaltbereite Strukturen und Organisationen. Das ist ein qualitativer Unterschied.
Die Linken mögen nun aufheulen, doch im Gegensatz zur “Roten Hilfe” haben die vom Debanking betroffenen konservativen bzw. rechten Personen und Medien keine Terroristen unterstützt und sind nicht auf US-amerikanischen Terrorlisten gelandet.
Während viele Menschen in Österreich und Deutschland weiterhin Bargeld gegenüber digitalen Zahlungsmethoden bevorzugen, arbeiten die Brüsseler Eurokraten an weiteren Einschränkungen. Ab dem Jahr 2027 gelten strengere Regeln.
Die Politik ist es gewohnt, mit einer Salamitaktik vorzugehen, um ihre Ziele zu erreichen. Im Wissen darum, dass die Implementierung strikter Regeln oftmals auf starken Widerstand in der Bevölkerung stößt, werden solche Maßnahmen gerne schrittweise eingeführt. Dies betrifft auch Beschränkungen in Sachen Bargeld.
Demnach wird ab dem kommenden Jahr eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro gelten. Begründet wird dies mit der Bekämpfung von Geldwäsche durch Kriminelle. Den einzelnen EU-Staaten steht es dabei jedoch frei, sogar noch niedrigere Obergrenzen einzuführen. Auch dürfen die jeweiligen EU-Mitgliedsländer die Umsetzung dieser Regeln selbst in die Hand nehmen.
Beschränkt ist diese Regelung zudem auf gewerbliche Transaktionen. Jene zwischen Privatpersonen – beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Bekannten oder einem Familienmitglied – sollen demnach (noch) nicht eingeschränkt werden. Dennoch könnte man in den Fokus der Behörden geraten, wenn man als Privatperson öfter Bargeldtransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro tätigt.
Besonders interessant ist, dass die österreichische Regierung damals im Jahr 2023 unter Bundeskanzler Nehammer ankündigte, Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich abzusichern – eine Idee, die bereits zuvor von der FPÖ immer wieder eingebracht wurde. Doch am Ende kam es nicht dazu. Auch in Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen in Bezug auf das Bargeld und die Bargeldannahme.
Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass diese Obergrenze in den einzelnen Ländern sogar niedriger angesetzt werden kann. Im Jahr 2027 sind es dann 10.000 Euro, 2030 dann vielleicht nur mehr 5.000 Euro. Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Inflation zuschlägt, werden solche Summen in wenigen Jahren auch noch weniger wert sein als heute. Seit Einführung des Euro hat dieser bereits rund 40 Prozent an Kaufkraft verloren, wie eine Analyse zeigt. Hätte man damals schon eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt, entspräche dies heute einer Kaufkraft von nur mehr etwa 6.000 Euro.
Ein anderer wichtiger Punkt sind die Nennwerte der Banknoten selbst. Während man in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise zuerst Scheine bis 100 D-Mark ausgab, wurden ab den 1960er-Jahren auch Fünfhunderter und Tausender gedruckt, um der Inflation Rechnung zu tragen. In Österreich gab es bis 1983 als größte Denomination den 1000-Schilling-Schein. Auch dort sorgte die Inflation dafür, dass eine 5000er-Banknote eingeführt wurde. Die EU jedoch ging bereits einen anderen Weg. Der Fünfhunderter wurde faktisch abgeschafft (wird nicht mehr gedruckt), so dass der 200-Euro-Schein jener mit dem höchsten Gegenwert ist. Doch auch hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieser nicht mehr gedruckt wird und der Hunderter übrig bleibt. Und auch hier noch einmal: Hundert Euro heute haben nur mehr die Kaufkraft von etwa 60 Euro zur Einführung der Gemeinschaftswährung. Wenn es vielleicht in ein paar Jahren so weit ist, wäre das kaufkrafttechnisch in etwa so, als wenn Anfang der 2000er-Jahre die größte Euro-Banknote ein Fünfziger gewesen wäre.
Die von der EU mit Unterstützung der Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten geschaffene Bargeldobergrenze ist also längerfristig eine perfide Methode, über die Inflation und Kaufkraftverluste den Bargeldgebrauch auf Kleinbeträge zu reduzieren. Am Ende sollen die Menschen daran gewöhnt werden, möglichst überall digitale Zahlungsanbieter einzusetzen – bis hin zur Einführung der Digitalen Zentralbankwährung (CBDC).