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Ganze Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts legt während Corona-Impfkampagne kein Protokoll an

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Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind, Alarmsignale zu detektieren.

Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler im RKI war.

Auf der Suche nach Protokollen

Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD).

Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts

Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen.

„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen.

Die Protokolle der übergeordneten Abteilung

IFG-Bescheid

Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung auf meine Anfrage lautete:

„Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde?

Ein Blick in die Protokolle

Download Protokolle (PDF)

Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft.

Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.”

Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen.

In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.”

Protokoll vom 14. August 2025

Damit könnte auch das Eilverfahren gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind.

Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt.

Außerdem erfährt man, dass ein Projekt zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden.

Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird.

Weiteres Vorgehen

Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben.

Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen.

Titelbild: nitpicker / Shutterstock

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WHO, Organisation des Teufels?

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Nachdem auf die fragwürdige Politik der WHO bereits hingewiesen wurde, einige wichtige Punkte, die gerne übersehen werden. Die WHO, eine durch Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Oligarchen stark beeinflusste Organisation, wird in alternativen Kreisen oft als "Teufelswerk" angesehen, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Bevor wir in die Begründung gehen, warum die WHO keine [...]

Der Beitrag WHO, Organisation des Teufels? erschien zuerst unter tkp.at.

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Merz Spezial Dragees: gegen gesunden Menschenverstand und für garantiert miese Stimmung

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Der Bundeskanzler findet, dass die Deutschen zu viel krankfeiern. Deshalb müsse die telefonische Bescheinigung durch den Arzt auf den Prüfstand. Der Vorstoß entbehrt wie schon die Debatte ums Bürgergeld jedweder Evidenz. Ganz egal! Gesund ist, was die Wirtschaft heil macht. Und wozu das Bett hüten, wenn es Schmerztabletten gibt, Risiken und Nebenwirkungen inklusive. Man gönnt sich ja sonst nichts, meint Ralf Wurzbacher.

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Dieser Mann versteht es, zu motivieren. Leistungsscheu, faul, kränklich, alles Blaumacher! Der Bundeskanzler pflegt ziemlich exklusive Vorstellungen von den arbeitenden Menschen im Land. Stünde er einem Unternehmen vor, dürfte das mit reichlich Dampf Richtung Pleite steuern – wegen einer Belegschaft in Daueraufruhr beziehungsweise chronischer Depression. Aber Friedrich Merz (CDU) ist nicht Boss von Mercedes, sondern Chef von Deutschland, und da braucht es offenbar eine andere Art von Menschenführung. Streng nach der Devise: Immer schön drauf auf die Untertanen!

Vor einer Woche hat Merz ein neues Fass aufgemacht. Bei einem Wahlkampfauftritt in Bad Rappenau bei Heilbronn nahm er sich den vermeintlich hohen Krankenstand in der Bevölkerung vor, der sich vermeintlich damit begründet, dass man sich als Bürger seit gut vier Jahren auch telefonisch krankschreiben lassen kann. „Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“, fragte sich der Kanzler am Mikrofon, also rein rhetorisch. Was er sich nicht fragte, war: Stimmt das auch wirklich, was ich da sage?

Postfaktische Zeiten

Am Mittwoch schaltete sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in die Diskussion ein. Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigten, dass die Regelung in der Praxis „nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt“, erklärte der Bundesvorsitzende Markus Beier. Im Falle ihrer Abschaffung müssten sich „in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen“. Ist es das, was der Kanzler will? Bazillenschleudern in deutschen Wartezimmern, die ihre Viren unters Volk bringen und der ohnehin siechenden Wirtschaft mit Infektionswellen von vielleicht pandemischen Ausmaßen den letzten Rest geben?

Wir leben in postfaktischen Zeiten, in denen Wahrheit und Reales einen schweren Stand haben. Mit was nicht allem hat die Bundesregierung die geplante Reform des Bürgergelds, also dessen Degradierung zur „neuen Grundsicherung“ und die Reaktivierung des Hartz-IV-Sanktionsregimes aufgegleist: mit einem Heer an Sozialschmarotzern, mit ausufernden Kosten und einem Sparpotenzial von zig Milliarden Euro. Alles Quatsch. Die Zahl der sogenannten Totalverweigerer lag nach offizieller Statistik 2024 bei „weniger als 20.000“, der Kreis der Komplettsanktionierten im „niedrigen zweistelligen Bereich“, also unter der Marke von 50, und statt fünf, zehn, 15 oder 30 Milliarden Euro rechnet das Arbeitsministerium mit Minderausgaben von jährlich 400 Millionen Euro.

Aber die Masche zieht. Die Koalition gab vor, Missbrauch zu begegnen, um am Ende doch alle Leistungsempfänger zu treffen, durch noch einmal mehr Druck, auch noch den allerletzten Job anzunehmen, durch weniger Rechte, weniger Schonvermögen, weniger Würde. So schleift man mit Legendenbildung den Sozialstaat bis zur Unkenntlichkeit und forciert damit die Spaltung der Gesellschaft.

Gute und schlechte Bürokratie

Dasselbe Muster jetzt beim Thema Krankenstand. Es geht nicht darum, schwarze Schafe abzustrafen. Der Vorstoß ist Teil einer Strategie der psychologischen Kriegsführung in endlosen Krisenzeiten. Man packt die Menschen bei ihren Ängsten und Unsicherheiten, bringt sie gegeneinander auf und lenkt so von den Verantwortlichkeiten der Politik für den ökonomischen Niedergang ab. Damit ja niemand auf die Idee kommt, die Misere hänge etwa mit der desaströsen Energiepolitik zusammen oder mit „Kriegsertüchtigung“ oder der obszönen Ungleichverteilung von Wohlstand. Nein: Letztlich sind die Bürger selbst schuld an ihrer und der Lage des Landes. Das jedenfalls wollen ihnen Merz und Co. weismachen.

Was gestern noch Sinn ergeben hat, zählt dann plötzlich nicht mehr. Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Praxen zu entlasten und die Infektionsrisiken zu reduzieren. Ausgangspunkt war damit eine andere, politisch mindestens mitverschuldete Baustelle, nämlich der grassierende Hausärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen. Das Instrument war also auch nur eine Notlösung, wenngleich keine so schlechte wie üblich. Und sie ließ sich trefflich als Bürokratieabbau verkaufen, eigentlich ein Kampfbegriff für alle Arten von Deregulierung und Entstaatlichung und die Lieblingsvokal der Koalition.

Angriff auf Lohnfortzahlung

Solange Deutschlands Unternehmer profitieren, ist „weniger Bürokratie“ der große Heilsbringer. Wo es dagegen um echte Mehrwerte der einfachen Bürger geht, wird sie schnell zur Belastung. Wohl nicht zufällig machte am Montagabend, zwei Tage nach der Kanzlereinlassung, der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, auf Merz-Verstärker. Nicht nur forderte er die Abschaffung der Krankschreibung per Telefonat, sondern gleich dazu noch radikale Einschnitte bei der Lohnfortzahlung für Erkrankte. Der Anspruch solle demnach übers gesamte Jahr hinweg nur mehr für sechs Wochen bestehen, nicht wie bisher für sechs Wochen pro Krankheit. Auch das Thema könnte schon bald auf die politische Agenda rücken.

Immerhin erntet der Kanzler Widerspruch. „Die Debatte zeigt, was er und seine Regierung am liebsten tun: Mit Kanonen auf Spatzen schießen“, äußerte sich Julia-Christina Stange von der Fraktion Die Linke im Bundestag in einem Pressestatement. Wie beim Bürgergeld würden Einzelfälle „wider besseres Wissen zum Generalverdacht aufgebauscht“. Zum Kenntnisstand gehört, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten in Deutschland seit Jahren auf stabilem Niveau bewegen und in der internationalen Perspektive nicht aus dem Ruder laufen. Eine vor einem Jahr vorgelegte Studie des Berliner IGES-Instituts im Auftrag der Krankenkasse DAK verortet die BRD beim wöchentlichen Arbeitszeitverlust mit 6,8 Prozent im „oberen Mittelfeld“ unter den Staaten Europas. „Spitzenreiter“ Norwegen kommt auf deutlich höhere 10,7 Prozent.

Widerspruch von Lauterbach

Allerdings sind derlei Vergleiche wegen unterschiedlicher Messmethoden wenig aussagekräftig. So kam es in Deutschland nach 2021 zu einem heftigen Ausschlag nach oben, von laut Statistischem Bundesamt 11,2 Krankheitstagen pro Kopf auf 14,8. Das lag ganz augenscheinlich an der damals gestarteten und bis 2023 abgeschlossenen Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren (eAU). Davor mussten Krankmeldungen nicht zwingend an die Krankenkassen weitergegeben werden. Jetzt geschieht dies automatisch, womit Deutschland eines der wenigen Länder mit 100-Prozent-Erfassung ist.

Man könne unseren Nachbarn nur raten, „das nicht zu machen, weil dann gegengehalten wird, man hätte die höchsten Krankenstände“, bemerkte am Dienstag Anja Piel, Bundesvorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Kanzler glaube offenbar an eine Bevölkerung aus Faulenzern, befand sie in einer schriftlichen Stellungnahme, die den NachDenkSeiten vorliegt. Menschen krank zur Arbeit zu zwingen, erzeuge kein Wachstum, im Gegenteil, so Piel. „Präsentismus – also krank arbeiten zu gehen – verursacht durch die Verbreitung ansteckender Krankheiten höhere Kosten als zu Hause gesund zu werden.“

Selbst Karl Lauterbach (SPD) erhebt Einspruch. Er hatte die zu Corona-Zeiten übergangsweise erfolgte Bestimmung Ende 2023 als Bundesgesundheitsminister auf Dauer gestellt. Wolle man weniger Krankheitstage, „müssen wir endlich besser in der Vorbeugemedizin werden“, sagte er dem Tagesspiegel. „Das gelingt uns durch Früherkennung, etwa von Bluthochdruck, durch eine Erhöhung der Tabaksteuer und andere präventive Maßnahmen – und nicht durch Gängelei der Kranken.“

Warken prüft, SPD macht mit

Kontra gab es auch durch die Vorsitzende des Berliner und Brandenburger Hausärzteverbands, Sandra Blumenthal. „Ich finde es anmaßend von Friedrich Merz, zu behaupten, ich würde meine Patienten leichtfertig krankschreiben.“ Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) zitierte den Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang von der Universität Bremen: „Mit dieser Äußerung werden Menschen, die krank sind, sehr stark an den Pranger gestellt. Die Ärzteschaft wird auch mit Misstrauen überzogen, ich halte das insgesamt nicht für eine gute Idee.“

Merz’ Parteifreundin und Gesundheitsministerin Nina Warken offenbar schon. Union und SPD hätten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Missbrauch beim Umgang mit telefonischen Krankschreibungen auszuschließen, verkündete sie am Dienstag via Tagesspiegel. „Genau das werden wir angehen und die aktuellen Regelungen auf den Prüfstand stellen.“ Womit einmal mehr deutlich wird, dass die SPD im Regierungsboot so ziemlich jede Zumutung mitträgt.

Dabei lieferte eine gleichentags durch die DAK Gesundheit vorgelegte Analyse der Daten von über zwei Millionen DAK-Mitgliedern gewichtige Gegenargumente. Die Auswertung ergab 19,5 Fehltage pro Kopf und einen mit 5,4 Prozent stabilen Krankenstand. Anders als das Statistische Bundesamt zählen die Kassen Kalendertage inklusive Wochenenden und Feiertagen. Die AOK hatte in ihrem vor drei Monaten veröffentlichten „Fehlzeiten-Report 2025“ sogar 23,9 Krankheitstage ermittelt. Die Diskrepanz dürfte sich dadurch erklären, dass bei der AOK überdurchschnittlich viele sozial benachteiligte Menschen und Geringverdiener versichert sind. Materielle Armut ist ein wesentlicher Risikofaktor für Krankheit und frühes Versterben.

Arbeitszeitgesetz im Visier

Gleichwohl weisen die DAK- und AOK-Befunde auf im Zeitverlauf durchaus bemerkenswerte Veränderungen hin. Speziell Atemwegsinfekte stehen seit mehreren Jahren und mit steigender Tendenz ganz oben auf der Liste der Krankmacher. Das deckt sich mit Erkenntnissen der Wissenschaft. So verzeichnete eine Ende 2024 vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) vorgelegte Studie eine deutlich gestiegene Inanspruchnahme von Ärzten „aufgrund akuter Atemwegsinfektionen, insbesondere bei Kindern im Grundschulalter und Erwachsenen bis 65 Jahre, mit einer Zunahme von fast 20 Prozent von 2019 auf 2023“. Über die Gründe lässt sich spekulieren: Denkbar sind Spätfolgen der Lockdownpolitik während der Corona-Krise, unerwünschte Nebenwirkungen der Impfkampagne oder einfach nur eine von der Pandemie zurückgebliebene stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung.

Für besorgniserregend hält die DAK vor allem die anhaltende Zunahme bei den psychischen Beschwerden mit einer Erkrankungsdauer von im Mittel 28,5 Tagen. Auch das könnte eine Hinterlassenschaft von über zwei Jahren Corona-Notstand sein. Womit man wieder bei der Schuldfrage wäre. Denn krank machen kann zweifellos auch eine falsche Politik. Die gibt es in Deutschland seit Langem in Überdosis und seit bald neun Monaten als Merz Spezial Dragees: gegen gesunden Menschenverstand und für garantiert miese Stimmung.

Apropos: Am 14. Januar auf dem Neujahrsempfang der regionalen Wirtschaft in Halle (Saale) stellte sich der Kanzler selbst die Frage, welche Regelung er gerne streichen würde. Antwort: „wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz“. Am Ende müsse stehen, dass alle zusammen „eine höhere volkswirtschaftliche Leistung“ erbrächten. Onkel Doktor, bitte kommen!

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Gepflegt ausgenutzt! Schwester Yvonne wischt jetzt den Boden im OP

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Seit 2020 wird Klinikpersonal aus dem sogenannten Pflegebudget abseits von Fallpauschalen und in voller Höhe durch die Krankenkassen vergütet. Die wollen das nicht länger mitmachen und werfen den Krankenhäusern Missbrauch zwecks Profitmaximierung vor. Beim Helios-Konzern erledigen Fachkräfte tatsächlich ziemlich viel, wovon der Patient im Bett nichts spürt. Das alles beweist einmal mehr: Gewinnorientierung im Gesundheitssystem ist ein schlechtes Rezept. Von Ralf Wurzbacher.

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Frühjahr 2020, täglich abends um 21 Uhr: Bürger treten raus auf den Balkon und klatschen Beifall. Für Pflegerinnen und Pfleger, für Ärztinnen und Ärzte – wegen ihres unermüdlichen Einsatzes im Kampf gegen Corona. Applaus dafür, dass sie all das auf sich nehmen trotz der widrigen Umstände im deutschen Gesundheitswesen, die ihren Arbeitsalltag prägen, nicht nur in Zeiten des akuten Gesundheitsnotstands, sondern auch sonst, und das schon seit vielen Jahren. Das kann nicht länger angehen. Vor der Kamera, am Mikrofon brechen Politiker eine Lanze für einen gebeutelten Berufsstand, geloben Besserung. Die Leute verdienten mehr Wertschätzung, günstigere Arbeitsbedingungen und mehr Geld. Davon würden am Ende auch die Patienten profitieren. Deshalb schreite man zur Tat. Großes Ehrenwort!

Wie ist die Lage sechs Jahre später? Tatsächlich ist die Zahl der Pflegekräfte gestiegen, überdurchschnittlich. Das betrifft sowohl die Alten- und als auch die Krankenpflege, und dies, obwohl die Fallzahlen in den Kliniken seit der Pandemie zurückgegangen sind. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Zahl der auf Station tätigen Pflegekräfte zwischen 2000 und 2023 von rund 414.000 auf über 528.000 zugelegt. Auch in puncto Bezahlung hat sich einiges getan. Geregelt Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen brachten es laut Statistischem Bundesamt 2024 im Mittel auf 4.048 Euro brutto ohne Sonderzahlungen. Das waren über 1.200 Euro mehr als zehn Jahre davor. Alles bestens also? Auftrag erfüllt?

Wegrationalisiert

Dieser Tage erregt das Helios-Amper-Klinikum Dachau mediale Aufmerksamkeit. Dort beklagen Mitarbeiter den Kurs der Chefetage, Pflegerinnen und Pfleger zu Tätigkeiten zu verdonnern, für die früher entsprechendes Hilfspersonal zuständig war. Sie müssten zum Beispiel Essen servieren oder Patienten in den OP befördern, schrieb in der Vorwoche die Süddeutsche Zeitung (SZ). Schon davor hatte das Magazin „Quer“ des Bayerischen Rundfunks (BR) aus Dachau berichtet. Pflegerinnen bestückten dort Tabletts, kochten Kaffee, befüllten Wasserkannen und machten Betten sauber. Vor ihnen erledigten das spezielle Service- und Reinigungskräfte, die das Management mittlerweile jedoch wegrationalisiert hat.

Betroffene haben eine Petition auf Change.org initiiert und in einem Offenen Brief die Zustände angeprangert. Demnach bekamen sie zu Jahresbeginn die Reinigung von Betten, Nachtkästchen und Schränken übertragen. Bereits 2023 seien das komplette Catering sowie der Patientenfahrdienst aufgelöst worden. Seither sei der Arbeitsalltag gekennzeichnet von „gleichzeitig zu erledigenden Aufgaben, von denen die originäre völlig in den Hintergrund gerät – die Überwachung und Versorgung der akut erkrankten Menschen“. Es würden deshalb vermehrt Situationen auftreten, die als „gefährliche Pflege“ einzuordnen seien.

Außer Kontrolle

Das ist kein Einzelfall. An mindestens drei weiteren Helios-Standorten in Bayern wird genauso verfahren und die Vermutung liegt nahe, dass dies zumindest bei den kommerziellen Kliniken inzwischen gängige Praxis ist. „Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Medizin gehen Hand in Hand“, begegnete Helios den Vorwürfen auf Nachfrage des Münchner Merkur. Die Arbeit würde strukturell sinnvoll aufgeteilt, zum Wohle der Patienten. Zudem gäbe es keinen Katalog, der bestimmte Tätigkeiten in der Pflege ausschließen würde. Darin liege tatsächlich ein „gravierendes Versäumnis des Gesetzgebers“, bemerkte dazu Win Windisch, Gewerkschaftssekretär von ver.di München, gegenüber den NachDenkSeiten. „Die Politik hat nicht definiert, welche Tätigkeiten Pflege am Bett eigentlich exakt umfasst“. Ob es sich bei der Helios-Gangart um ein flächendeckendes Phänomen handelt, könne er nicht einschätzen, „aber solche Dinge passieren ohne Frage“. Auf alle Fälle müssten die Krankenkassen „stärker kontrollieren, ob aus dem Budget am Ende auch wirklich die Pflege am Bett finanziert wird“.

Budget? Seit 2020 existiert das sogenannte Pflegebudget auf Grundlage des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG). Mit ihm wurden die Pflegeausgaben für stationär eingesetztes Personal aus dem System der Fallpauschalen (Diagnosis-Related Groups – DRG) herausgelöst, um es in tatsächlicher Höhe komplett durch die Kassen nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung zu vergüten. Das erklärte Ziel war es, mehr Personal zu gewinnen, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Pflege qualitativ aufzuwerten. Die Reform war ohne Frage gut gemeint, aber, wie so oft, schlecht durchdacht und schlecht gemacht. Denn sie lädt zum Missbrauch ein beziehungsweise zum „Betrug“, wie die Vorsitzende des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK), Anne-Kathrin Klemm, meint. Fachkräfte würden Flure wischen und Controller „nur der Form halber zu Pflegeassistenten weitergebildet“, befand sie in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10. Januar. Damit hat sie ein Fass aufgemacht und wütende Reaktionen bei Klinikvertretern provoziert. DKG-Chef Gerald Gaß schäumte ob einer „Unverschämtheit“ und verlangte prompt die Auflösung des BKK-Bundesverbands. Und natürlich entbehrten die Vorwürfe „jeder Grundlage“, konterte er vor acht Tagen in der FAZ (hinter Bezahlschranke).

Von einem ins nächste Extrem

Das lässt sich bezweifeln. Bis 2020 hatten die Krankenhäuser diverse Service- und Reinigungsdienste auf eigene Rechnung finanziert. Jetzt werden die Arbeiten eins zu eins über das Pflegebudget abgerechnet, finanziert durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Man habe Randbereiche wegrationalisiert und Pflegekräften fachfremde Tätigkeiten aufgebrummt, um den Profit zu steigern. So lautet Klemms Vorwurf, dem sich auch der AOK-Bundesverband und der Verband der Ersatzkrankenkassen (VDEK) angeschlossen haben. Das System führe zu „Fehlanreizen, nämlich möglichst viele Pflegekräfte auch über Bedarf einzustellen und ihnen auch andere Aufgaben zuzuteilen“, sagte deren Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner der FAZ vom vergangenen Dienstag. Die Zahlen geben ihr recht: Zwischen 2020 und 2024 wuchs das Budgetvolumen von 14,7 auf über 22,2 Milliarden Euro. Die Kosten liefen aus dem Ruder, klagen die Kassen und führen die enormen Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem zu einem Gutteil auf das Pflegebudget zurück.

Das ist freilich ein zu pauschales Urteil. Dass die Mehrausgaben allein zwecks Renditesteigerung missbraucht wurden, greift zu kurz. Wie beschrieben, haben sich die Löhne erhöht, was fraglos eine gute Entwicklung ist, gerade mit Blick auf die Zukunft. Das Statistische Bundesamt rechnet mit 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftigen bis 2055. Der Schlüssel für mehr Personal sind attraktive Arbeits- und Lohnbedingungen. Mit der Abschaffung des Budgets oder, wie VDEK-Chefin Elsner es verlangt, einer Rückübertragung ins Fallpauschalsystem wäre weder den Beschäftigten noch den Patienten gedient. Im Zeichen des DRG-Regimes haben die Kliniken exzessiv beim Personal gekürzt, während die Fallpauschalen hohe Erträge in den lukrativen Bereichen, speziell mit OPs und der Gerätemedizin, begünstigen. Dann schwenkte es mit dem Pflegebudget ins andere Extrem um. Plötzlich war mehr und viel Personal gefragt, weil die Abrechnung über die Kassen in voller Höhe garantiert ist und sich Möglichkeiten auftaten, sich mit „kreativem“ Geschäftsgebaren bestehender Kostenfaktoren zu entledigen. Worauf sich offenbar vor allem die privaten Anbieter verstehen. Sie schreiben trotz Krise zu über 80 Prozent schwarze Zahlen, während die staatlichen und gemeinnützigen Träger in großer Mehrheit Verluste auftürmen und viele von Schließung bedroht sind.

Verteilungskampf

In Sachen Pflege am Bett zeigt der Daumen dagegen überall nach unten. Um eine fachgerechte stationäre Versorgung der Patienten steht es auch mit dem Pflegebudget so schlecht wie ehedem, als das Personal noch über Fallpauschalen abgerechnet wurde. Das Kardinalproblem ist und bleibt, dass Kliniken, private wie öffentliche, dem Prinzip der Gewinnerzielung unterliegen und in Konkurrenz zueinander stehen im großen Verteilungskampf um die Beiträge der Versicherten. Hierbei beanspruchen alle Akteure, also Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Pharmaunternehmen, jeder für sich ein größeres Stück vom Kuchen. Die Kassen selbst verstehen sich als Hüter des Beitragstopfes, was ihre Rücksichtnahme auf Patienten und Beschäftigte begrenzt. Deshalb verbietet sich auch eine vorschnelle Parteinahme beim Thema zugunsten der GKV-Verbände. Die sehen steigende Löhne und mehr Personal einfach nicht gerne. Und bei Deckelung oder Abwicklung des Pflegebudgets könnte eine an sich erfreuliche Entwicklung wieder zunichtegemacht werden. Insofern hat auch die Vorhaltung von DKG-Frontmann Gaß Richtung BKK-Verbandschefin Klemm ihre Berechtigung. Der nämlich gehe es darum, „notwendige und längst überfällige Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte nicht länger finanzieren zu wollen“.

Die kostendeckende Bezahlung der Pflege am Bett sei „eine der sinnvollsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Pflegekräftemangels in den letzten Jahren überhaupt“, findet Laura Valentukeviciute vom „Bündnis Klinikrettung“. Diese Maßnahme müsse endlich auf alle Mitarbeiter im Krankenhaus ausgeweitet werden, sagte sie den NachDenkSeiten. Anreize für die Träger, Pflegekräfte durch Putzaufgaben zu überlasten, entstünden allein durch die bisher unvollständige Umsetzung. Das macht Sinn: Wenn alle nach einheitlichem Muster vergütet werden, fällt es schwerer, die eine gegen die andere Berufsgruppe auszuspielen. Für Valentukeviciute ist die Klinikbelegschaft ein Team: „Keine gute Heilung ohne gute ärztliche Versorgung, Pflege, Hygiene, Reinigung, Verpflegung und vieles mehr. Gleichbehandlung ist deshalb ein Muss.“

Warken wittert Kürzungspotenzial

Falsche Anreize seien auch an anderen Stellen abzustellen, befand auch Carl Waßmuth vom Verein „Gemeingut in Bürgerinnenhand“ (GiB). Zum Beispiel belohne das System lukrative, aber medizinisch nicht notwendige Behandlungen, während im Bereich kostspieliger Behandlungsfälle Unterversorgung bestehe, erläuterte er gegenüber dem NachDenkSeiten. „Beides verursacht faktisch Körperverletzungen und beeinträchtigt die Lebensqualität.“ Nötig sei deshalb eine umfassende Bedarfsplanung und -kontrolle und die volle Kostendeckung für alle Beschäftigten. „Das wäre eine viel bessere Lösung als die teure und schädliche Krankenhausreform der Bundesregierung.“ Und mit der hat sich DKG-Chef Gaß am vergangenen Donnerstag grundsätzlich einverstanden erklärt. Die Kliniken seien bereit, die Strukturen neu zu ordnen und „in den kommenden zehn Jahren auf mehrere hundert Standorte zu verzichten“. Wo bleibt an dieser Stelle das Wohl von Patienten und Beschäftigten, das er im Streit ums Pflegebudget doch so hochhält?

Inzwischen hat sich auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in die Diskussion eingeschaltet. Den Hinweisen auf Missbrauch müsse man nachgehen und sich „insgesamt die Frage stellen, ob das Pflegebudget in seiner jetzigen Form noch finanzierbar“ sei, erklärte sie Ende der Vorwoche. Das allerdings verheißt nichts Gutes und klingt nach der üblichen Marschroute: Kosten drücken, noch mehr bei der Versorgungsqualität sparen und das Ganze als Segen für die Beitragszahler verkaufen. Raus auf den Balkon und alle aus Leibeskräften: Buhh!

Titelbild: Yta23/shutterstock.com

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Scharfe Kritik von Kennedy an deutscher Coronapolitik – Ministerium reagiert uneinsichtig

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Es war ein Frontalangriff auf die deutsche Coronapolitik: Am Wochenende erhob Robert F. Kennedy in einer Videobotschaft weitreichende Vorwürfe gegen Deutschland. „Was in Deutschland gerade passiert, erfordert eine klare, öffentliche Reaktion“, sagte der US-Gesundheitsminister. Im Zentrum seiner Kritik: Die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten aufgrund von Attesten zur Maskenbefreiung und vor der Coronaimpfung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhielt die Nachricht Kennedys zudem persönlich als Brief. Reaktion: Maximale Ignoranz. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Was muss noch alles passieren, bis aufseiten der deutschen Politik auch nur ein Hauch von Vernunft zu sehen ist? Die Coronapolitik war der schwerste Angriff auf die Grundrechte, den es jemals in der Bundesrepublik gab. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte waren plötzlich einer Politik unterworfen, die mit ihnen umsprang wie ein Hundebesitzer, der seinen Hund über Leckerli erziehen wollte. Viele Bürger standen mit dem Rücken zur Wand. Ohne Impfung drohte der Jobverlust – und das bedeutete für viele das ökonomische Aus.

Ärzte, die die Gefahren der Impfung erkannten, standen ihren Patienten zur Seite. Und damit wurden sie zum roten Tuch für eine Politik, die vorhatte, die gesamte Gesellschaft durchzuimpfen. Ärzte, die ihren Patienten Atteste zur Befreiung von der Impfung oder vom Tragen der Maske ausstellten, waren ein rotes Tuch für die Politik. Mit harten Mitteln begegnete die Justiz Ärzten und Patienten, die angeblich oder tatsächlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausstellten oder nutzten. Klar war: Wenn eine chronisch überlastete Justiz plötzlich mit dem Tempo eines Formel-1-Fahrers agiert, dann muss dahinter politischer Druck stehen. Und an dieser Stelle setzte Kennedy am Wochenende zu einer Kritik an, die wohl auf dieser politischen Sachebene zwischen den USA und Deutschland einmalig sein dürfte.

„Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und tausende von ihren Patienten mit Strafverfolgung und Bestrafung konfrontiert werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Tragen der Maske oder von der Coronaimpfung ausgestellt haben“, so Kennedy am Samstag in einem auf seinem Kanal auf der Plattform X veröffentlichten Video.

Und dann sagte der US-Gesundheitsminister:

„Wenn irgendeine Regierung Ärzte für die Beratung ihrer Patienten kriminalisiert, dann wird eine rote Linie überschritten, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben.“

Kennedy forderte auch eine „klare, öffentliche Reaktion“ vonseiten Deutschlands. Die Reaktion kam auch, sozusagen: postwendend! Die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium sah so aus, wie sie aus einem Milieu, dessen Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkritik bei null liegt, zu erwarten war. In einer Mitteilung von Warken heißt es:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich. In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde. Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Allein der Gebrauch des Begriffes „frei“ zeigt die gespaltene Zunge. Wenn es vonseiten des Gesundheitsministeriums heißt, Patienten seien „frei“ darin zu entscheiden, „welche Therapie sie in Anspruch nehmen“, wird das der Realität der Coronazeit nicht gerecht. Natürlich waren die Patienten dahingehend „frei“, dass sie sich der Coronaimpfung entziehen konnten – allerdings eben unter der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Die Formulierung kommt damit einem Hohn gleich.

Und dass in Deutschland „grundsätzlich“ die „verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit“ gilt, hat weder Kennedy noch sonst jemand bestritten. Vom Grundsatz her gelten natürlich in Deutschland auch die Grundrechte. Doch Grundsätze stehen auf dem Papier. In der Coronazeit gab es einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier stand, und der Realität des Faktischen. Grundsätzlich dienen die Grundrechte vor Übergriffen des Staates auf seine Bürger – faktisch hat der Staat Grundrechte in der Coronazeit suspendiert – basierend unter anderem auf einem angeblichen Fremdschutz der Coronaimpfung, der nie gegeben war.

Auch wenn es in der Erklärung von Warken heißt, es habe kein „Berufsverbot oder Geldstrafe“ für Ärzte gegeben, die nicht geimpft haben, ist das wohlfeil. Es geht um das knallharte Vorgehen gegen Ärzte, die ihre Patienten vor den Gefahren der Impfung schützen wollten und damit gegebenenfalls gegen Recht verstoßen haben. Es geht nicht um Berufsverbote von Ärzten, die nicht impfen wollten.

Die Erklärung aus dem Bundesministerium zeigt wie unter einem Brennglas das grundsätzliche Problem, unter dem die Aufarbeitung der Coronapolitik krankt: Die Verantwortlichen können oder wollen nicht verstehen. Es gibt keinerlei Einsicht und auch kein Interesse daran, den Konflikt zu befrieden. Andere Länder haben längst eine Amnestie gegenüber Verstößen im Zusammenhang mit der Coronapolitik erlassen. Die deutsche Regierung will die Strafverfolgung weiterhin durchziehen. Das kritisiert Kennedy.

Titelbild: Ringo Chiu/shutterstock.com

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