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Digitaler Nachlass: Wie können wir unsere Daten nach dem Tod schützen?

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Vorschau ansehen Fotos, Nachrichten, Kontodaten: Online-Plattformen speichern unser Leben in zahllosen Fragmenten – über den Tod hinaus. Was steckt in diesen Daten? Wem gehören sie? Und was können wir tun, um uns und unsere Angehörigen zu schützen?
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Darum darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen

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Vorschau ansehen Nach dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist ein Verbotsverfahren der AfD aus Sicht von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki vom Tisch. Grüne kritisieren den Beschluss und fordern den Bundesverfassungsschutz auf, dagegen Einspruch einzulegen.
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Gericht stoppt AfD-Einstufung: SPD-Minister fordert prompt Verbote der Landesverbände

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Nach dem Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln kommen nun Forderungen aus der SPD, die einzelnen Landesverbände der konservativen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausschaltung der größten Oppositionspartei scheint nach wie vor das Ziel zu sein.

Es ist eine Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst und ein Triumph für den Rechtsstaat: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Eilbeschluss knallhart untersagt, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde darf die größte Oppositionspartei des Landes vorerst nicht mehr so brandmarken. Doch anstatt das Urteil zu akzeptieren, reagieren erste SPD-Politiker mit purer Panik – und fordern jetzt erst recht ein Verbot der politischen Konkurrenz.

Der Beschluss aus Köln ist ein politisches Erdbeben. Er zeigt: Die oft als politisch instrumentalisiert wahrgenommene Behörde ist mit ihrem Versuch, die AfD im Hauruck-Verfahren hochzustufen, krachend gescheitert. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die Partei vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” zu erklären. Die fadenscheinige Begründung der Schlapphüte: ein angeblich “ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis”.

Wie verzweifelt der Geheimdienst versuchte, Material gegen die Oppositionspartei zusammenzukratzen, zeigen die nackten Zahlen des Verfahrens: Mehr als 7.000 Seiten umfassen die elektronischen Gerichtsakten, dazu warf der Verfassungsschutz gigantische 1,5 Terabyte an gesammelten Daten in die Waagschale. Doch dies reichte dem Gericht im Eilverfahren dennoch nicht. Zwar sahen die Richter bei einzelnen Forderungen (wie dem Verbot von Minaretten oder Kopftüchern) einen Verdacht, doch die Kölner Richter stellten unmissverständlich klar: Eine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei lässt sich auf dieser dünnen Basis schlichtweg nicht nachweisen. Bis zum Hauptsacheverfahren darf der Verfassungsschutz die AfD nun nicht mehr als “gesichert rechtsextremistisch” bezeichnen.

AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie”. Denn in einer echten Demokratie, so Weidel, entscheide immer noch der Wähler über den politischen Wettbewerb – und nicht der Geheimdienst. Mehr noch, da der Verfassungsschutz auch nur ein verlängerter Arm der Bundes- und der jeweiligen Landesregierung ist.

Wie groß das mangelnde Demokratieverständnis bei den etablierten Parteien ist, zeigte sich dabei umgehend in Thüringen. Dort trat der SPD-Innenminister Georg Maier auf den Plan. Seine demokratisch hochfragwürdige Schlussfolgerung aus der gerichtlichen Klatsche: Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, dann müsse man eben ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen. Maier schwadronierte von den “Instrumenten der wehrhaften Demokratie”, die nun zur Anwendung kommen müssten, und klammerte sich an die Tatsache, dass der Beschluss nur vorläufig sei. Das wirkt wie der durchschaubare Reflex eines Politikers, der die Felle seiner eigenen Partei davonschwimmen sieht und den politischen Gegner lieber per Gerichtsbeschluss ausschalten will, statt ihn an der Wahlurne zu schlagen.

Dass die Einstufung der AfD von Anfang an ein politisches Manöver war, sprach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erstaunlich offen aus. Er kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung (es war damals die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Ei legte) als “politisch motiviert” und nannte es einen “Bärendienst” für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste angesichts der Kölner Entscheidung ebenfalls auf die Bremse treten. Er verwies auf die extrem hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, für das es “belastbare Grundlagen” brauche – die, wie das Gericht gerade erst feststellte, offensichtlich fehlen. Dobrindt betonte, sein Ansatz bleibe es, die AfD politisch zu bekämpfen.

Während BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Kölner Beschluss als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats lobte, klammert sich die politische Linke an die Hoffnung auf das Hauptsacheverfahren. Jan van Aken, Chef der Mauermörderpartei-Nachfolgerin Die Linke gab sich trotzig und hofft, dass die Einstufung später doch noch bestätigt wird. Allerdings gibt es angesichts der vorläufigen Feststellung der Verwaltungsrichter in Köln keine großen Chancen dafür, dass der politisch motivierte Zug tatsächlich erfolgreich sein wird.

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Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen: Gewalt und Straftaten auf Rekordniveau

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Vorschau ansehen In Nordrhein-Westfalen haben linksextremistische Straftaten 2025 stark zugenommen, vor allem Sachbeschädigungen und Gewaltdelikte. Angriffe auf kritische Infrastruktur stiegen ebenfalls, die Zahl der gewaltbereiten Extremisten blieb konstant. Das Lagebild zeigt eine zunehmende Professionalisierung und Bedrohung der Demokratie.
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Streit um Böhmermann-Satire: ZDF und DPolG prüfen außergerichtlichen Vergleich

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Vorschau ansehen Das Landgericht München I hat den Prozess zwischen der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei (DPolG) und dem ZDF vertagt. Beide Seiten wollen zunächst außergerichtlich eine Einigung versuchen. Hintergrund ist die umstrittene Satire-Ausgabe „ZDF Magazin Royale“ über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP).
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AfD nicht „gesichert rechtsextrem“ Warum die Niederlage des Verfassungsschutzes auch Faeser trifft

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Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen beugen sich im Paul-Löbe-Haus zueinander und sprechen leise miteinander; Aufnahme zu Beginn einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Nancy Faeser und Sinan Selen im Gespräch am Rande einer Ausschußsitzung: Vertraulicher Austausch vor laufenden Kameras. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt die AfD-Hochstufung und zerlegt das Gutachten des Verfassungsschutzes. Interne Mails aus Faesers letzten Amtstagen zeigen, wie die damalige Innenministerin Druck zur Hochstufung aufbaute.

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Klatsche für Verfassungsschutz Ein wichtiger Etappensieg für die AfD

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Alice Weidel (l) und Tino Chrupalla, die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich vor Beginn der Sitzung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu aktuellen Themen.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zur rechtswidrigen Einstufung der AfD als rechtsextrem ist eine Sensation. Er schafft erfrischende Klarheit zum Begriff „Remigration“ und dem „ethnischen Volksbegriff“. Nun muß die Partei zeigen, wie diszipliniert sie ist. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.

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ÖRR unter Druck: ZDF-KI-Skandal sorgt für hitzige Bundestagsdebatte

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Vorschau ansehen Der Skandal um KI-generierte Bilder im ZDF-Beitrag über die US-ICE-Behörde führte zu heftigen Debatten im Bundestag zwischen AfD und übrigen Fraktionen. CDU, SPD, Grüne und Linke verteidigten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kritisierten jedoch interne Fehler und forderten klare Regeln für KI.
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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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Zu schnell? Karlsruhe prüft Gesetzgebungsverfahren

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Vorschau ansehen Nicht nur inhaltlich war das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung umstritten. Auch der Ablauf stand in der Kritik. Karlsruhe soll klären, ob die Eile der Ampel 2023 die Rechte der Abgeordneten verletzte.
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Emissionen, Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit: Das Dilemma der Klimapolitik

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Vorschau ansehen Ein Gerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zum Nachsteuern beim Klimaschutz. Doch zwischen juristischer Pflicht, wirtschaftlichen Risiken und sozialer Akzeptanz droht aus der Klimapolitik eine gefährliche Vollbremsung zu werden.
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Spotlight: Peter Welchering über Druck auf Nachrichtenautoren

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Vorschau ansehen Spotlight: Peter Welchering über Druck auf Nachrichtenautoren

Ausschnitt aus dem Interview mit Peter Welchering | KI-Fake-Video im Heute Journal ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-peter-welchering-2/

Das ZDF sendet einen Beitrag im Heute Journal mit KI-Phantasievideoschnipseln. Etwas, was im Nachrichtenjournalismus nicht auftreten darf, es sei denn man berichtet genau über die Möglichkeiten von KI-Videos.

Noch schlimmer war das Krisenmanagement des ZDF. Vom Pressesprecher und der stellvertretenden Chefredakteurin wurden gleich zwei verschiedene Versionen des Entschuldungsversuchs dem Zuschauer angeboten. Was soll man nun glauben?

Zu diesem Thema befragt Markus Fiedler den erfahrenen Journalisten Peter Welchering. Er war Jahrzehnte in der Journalistenausbildung tätig und ordnet für uns die aktuellen Geschehnisse beim ZDF ein.

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Australien: Premierminister nach Bombendrohung evakuiert

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Vorschau ansehen Australiens Premierminister Anthony Albanese wurde nach einer Bombendrohung aus seiner Residenz in Canberra evakuiert. Die Drohungen standen im Zusammenhang mit der Australien-Tournee des New Yorker Künstlerensembles Shen Yun Performing Arts und waren in chinesischer Sprache formuliert.
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Meinungsfreiheit Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

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Anabel Schunke ist auf dem Bild zu sehen.

Die konservative Publizistin Anabel Schunke wird von der Bremer Polizei der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet – obwohl sie nie verurteilt wurde. Wie ist so etwas möglich? Und was sagen die Behörden dazu?

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Wegen Manipulationen ZDF-Chefredakteurin: „Heute-Journal“ ist „beschädigt“

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ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten räumt einen Imageschaden des „Heute Journals“ ein.

Der Imageschaden für das „Heute-Journal“ ist riesig: ZDF-Chefredakteurin Schausten schließt nach dem Fake-Skandal weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen in der Redaktion nicht aus.

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Das FBI untersucht die Präsidentschaftswahl 2020 in Georgia - was steckt dahinter?

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Vorschau ansehen Anfang 2026 beschlagnahmte das FBI 700 Kisten mit Wahlunterlagen aus Fulton County in Georgia. Frühere Nachzählungen hatten Fehler und Unregelmäßigkeiten aufgezeigt. Eine absichtliche Manipulation konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Was steckt hinter den neuen Ermittlungen?
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Südkoreas Ex-Präsident Yoon legt Berufung gegen lebenslange Haft ein

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Vorschau ansehen Anwälte sprechen von einem politisch geprägten, widersprüchlichen Richterspruch – der frühere südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol will das Urteil nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Gericht hatte ihn letzte Woche wegen „Anführung eines Aufstands“ zu lebenslanger Haft verurteilt.
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„Pinocchio“-Kommentar über Friedrich Merz: Verfahren eingestellt

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Vorschau ansehen Eine Bezeichnung von Bundeskanzler Merz als „Pinocchio“ wurde für die Polizei Heilbronn zum Anlass für eine Anzeige gegen einen Rentner. Am Dienstag verkündete die Pressestelle, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
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Traditionelle Rede zur Lage der Nation 2026: Trump spricht im US-Kongress

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Vorschau ansehen Die Rede zur Lage der Nation ist Tradition in den USA: Dienstag Nacht wird Präsident Donald Trump vor beiden Kammern des Kongresses sprechen. Er hat die olympischen Eishockeymannschaften der Männer und Frauen zu dieser Veranstaltung eingeladen.
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EU schwächt Lieferkettengesetz deutlich ab

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Vorschau ansehen Die EU-Staaten haben die Reform des Lieferkettengesetzes endgültig beschlossen. Weniger Unternehmen sind betroffen, Pflichten werden gelockert und der Start verschiebt sich auf 2029.
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Argentinien: Keine brennenden Autos

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Weitere Flexibilisierung des Arbeitsrechts. Reallohn und Renten sinken rapide, während die Inflation steigt und Korruptionsskandale die Milei-Regierung prägen. Trotzdem regt sich kaum Widerstand.

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Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche: Europarat mahnt zur Vorsicht

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Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche: Europarat mahnt zur Vorsicht

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Literatur Buntland analysiert, seziert und karikiert

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Der Islam mit dem CSD auf deutschen Straßen. Buntland ist, wenn eine Muslima einen CSD-Umzug filmt.

Freibad-Gewalt, der omnipräsente Regenbogen, AfD-Bann aus Staatsämtern, Deutschlandfahnen-Verbot, leichte Sprache und grüne Theokratie – all das macht die „Umerziehungsrepublik Buntland“ aus. Warum Thomas Hartungs Essaysammlung über bloßes Lesevergnügen hinausgeht.

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Amnestiegesetz in Venezuela: Mehr als 1.500 politische Gefangene beantragen Freilassung

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Vorschau ansehen Venezuelas Nationalversammlung hat ein Amnestiegesetz gebilligt. Es gilt nur für 13 bestimmte Ereignisse zwischen 2002 und dem Sommer 2024 – und es sieht keine automatische Amnestie für politische Gefangene vor. Auch Friedensnobelpreisträgerin Machado dürfte nicht davon betroffen sein.
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„A Moon Will Rise from the Darkness“

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„Ein Mond wird aus meiner Dunkelheit aufsteigen“. Die leicht geänderte Zeile stammt aus einem Gedicht von Mahmoud Darwish, dem großen palästinensischen Dichter und einem der wichtigsten arabischen Autoren. Der 1941 in dem palästinensischen Dorf Al Birwa, östlich von Acre geborene Darwish hat Flucht und Vertreibung, Verlust und Exil mit Hunderttausenden von Palästinensern geteilt. Für ihr Leid, ihre Trauer, ihr Dasein in der Fremde und die Verbundenheit mit ihrer Heimat fand er Worte, die jeder verstand, die stärkten. Eine Rezension von Karin Leukefeld.

„Ein Mond wird aus der Dunkelheit aufgehen“ ist der Titel eines Buches, das „Berichte von Israels Völkermord in Palästina“ enthält, wie der Untertitel sagt. Das Buch ist im Herbst 2025 in englischer Sprache bei Pluto Press in London erschienen und hat 224 Seiten. Das Titelbild „Kinder von Gaza träumen vom Frieden“ wurde von Malak Mattar gemalt, einer palästinensischen Künstlerin aus Gaza. Sie ging als Kind in die UNRWA-Schulen, wo ihre Mutter als Lehrerin unterrichtete. Das Buch erschien parallel in Großbritannien und in den USA. Alle Erlöse aus dem Verkauf gehen an das UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge, UNRWA.

Autorin des Buches ist Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT). Es dokumentiert die drei Berichte der Sonderberichterstatterin, die sie während des israelischen Krieges gegen Gaza für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung verfasste: „Die Anatomie eines Völkermordes“; „Völkermord als koloniale Auslöschung“; „Von der Besatzungsökonomie zur Ökonomie des Völkermordes“.

Den Berichten und einer von Albanese verfassten Einleitung vorangestellt ist das Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg sowie ein Vorwort der drei Vorgänger von Albanese im Amt: Richard Falk, Professor für Internationales Recht (Emeritus) an der Princeton Universität, der von 2008 bis 2012 UN-Sonderberichterstatter OPT war; John Dugard, Professor für Recht an der Universität Witwatersrand und Leiden (Emeritus), der UN-Sonderberichterstatter OPT von 2001 bis 2008 war; Michael Lynck, unterrichtete Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Western Universität London 1999 bis 2022, Professor Emeritus (2023), der von 2016 bis 2022 UN-Sonderberichterstatter OPT war.

Ergänzt wird das Buch von einem umfangreichen Anhang mit Anmerkungen und Quellen zu den einzelnen Kapiteln, die zu eigenen Recherchen auffordern.

Beigegeben sind dem Buch zu Beginn auf fünf Seiten Stimmen hochrangiger, mit der Region und den Palästinensern vertrauter Persönlichkeiten, darunter Ilan Pappé, Prinz Hassan Bin Talal von Jordanien, Craig Mukhiber, Andrew Feinstein, Avi Shlaim, Ramzy Baroud und viele andere mehr. Stellvertretend seien hier zwei der Kommentare wiedergegeben.

Raz Segal, außerordentlicher Professor für Studien des Holocaust und Völkermordes an der staatlichen Stockton Universität der Gemeinde Galloway in New Jersey, schreibt:

Der Mond wird aufgehen in der Dunkelheit“ spiegelt das furchtlose Streben von Francesca Albanese nach Wahrheit, ihren Kampf für Rechenschaftspflicht und ihren Glauben an eine andere Welt wider, die tatsächlich schon aufgeht.“

Und Ghassan Abu Sitta, Professor für Chirurgie an der Amerikanischen Universität von Beirut und leitender Rektor der Universität von Glasgow. Er schreibt:

Als ich Ende November 2023 aus Gaza zurückkam, wurde mir klar, dass Israel nur die Spitze des völkermörderischen Eisbergs war. Der Rest war ein Apparat, der das möglich machte. Ein System aus Staaten, Institutionen und Einzelpersonen sicherte die Fortdauer eines Völkermordprojekts, das nun bereits in seinem dritten Jahr ist. Dieses Buch analysiert diesen Apparat und beleuchtet seine konstitutiven Komplizen.“

Den Nerv getroffen

„Sieht aus, als hätte ich einen Nerv getroffen.“ So reagierte Francesca Albanese im Juli 2025 auf die Erklärung von US-Präsident Donald Trump, die US-Administration habe sie auf die Sanktionsliste gesetzt. Vorangegangen war ein „vertrauliches Schreiben“, das Albanese an mehrere der mächtigsten Unternehmen im Frühjahr desselben Jahres geschrieben hatte. Unter den Empfängern waren u.a. Alphabet, Amazon, Caterpillar, Chevron, Hewlett Packard, IBM, Lockheed Martin, Microsoft und Palantir.

Albanese informierte sie darüber, dass ihre Namen bald in einem UN-Bericht stehen würden, weil sie „zu schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen“ würden, die Israel in Gaza und im Westjordanland verübe. Die Unternehmen wandten sich hilfesuchend an das Weiße Haus, berichtete später die Nachrichtenagentur Reuters. Die Trump-Administration verhängte gegen Albanese Sanktionen, weil sie „Drohbriefe geschrieben“ habe.

Die Verleumdungen, der Hass, die Verfolgung, mit der die UN-Sonderberichterstatterin überzogen wird, erinnern an mittelalterliche Verfolgungsjagden. Dass der Vergleich nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen Äußerungen des israelischen UN-Botschafters Danny Danon in der UN-Vollversammlung im Oktober 2025. In ihrem Bericht „Gaza Völkermord: Ein kollektives Verbrechen“ hatte Albanese die internationale Gemeinschaft der Komplizenschaft beschuldigt, weil sie den Krieg Israels gegen die Palästinenser unterstützten und geschehen ließen. Danon beschuldigte sie, „Israel mit Lügen und Hass zu verfluchen“. Sie sei „eine Hexe“, und ihr Bericht sei eine weitere Seite in ihrem „Buch der Verwünschungen“. Wenn sie das könnte, so Albanese, würde sie dafür sorgen, dass Israels Verbrechen „ein für alle Mal ein Ende hätten“.

Der breiten Kampagne gegen Francesca Albanese schlossen sich kürzlich auch die Außenminister Frankreichs und Deutschlands an. Jean-Noel Barrot und Johann Wadephul forderten ihren Rücktritt. Albanese habe sich bereits „mehrfach Ausfälle“ geleistet, nach den „jüngsten Ausfällen gegenüber Israel“ sei sie „in ihrer Position unhaltbar“, so Wadephul. Barrot warf ihr „Antisemitismus“ vor und erklärte für die französische Regierung, man verurteile „vorbehaltlos die übertriebenen und schuldhaften Äußerungen von Frau Francesca Albanese, die sich nicht gegen die israelische Regierung richten, deren Politik man kritisieren darf, sondern gegen Israel als Volk und Nation, was absolut inakzeptabel ist”.

Auslöser war eine angebliche Aussage, die Albanese bei einem kurzen Videobeitrag anlässlich eines Podiums auf der Doha Konferenz des Senders Al Jazeera gemacht haben sollte. Laut einer Übersetzung von Amnesty International (London) sagte sie: „Die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt Israel nicht gestoppt, sondern bewaffnet, ihm politische Ausreden, politischen Schutz, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung gegeben haben […] Wir, die wir keine großen Finanzmittel, Algorithmen und Waffen kontrollieren, sehen jetzt, dass wir als Menschheit einen gemeinsamen Feind haben und dass Freiheiten, die Achtung der Grundfreiheiten, der letzte friedliche Weg, das letzte friedliche Instrument sind, das wir haben, um unsere Freiheit zurückzugewinnen.“ Die Minister dagegen hatten Albanese vorgeworfen, sie habe Israel als „gemeinsamen Feind“ der Menschheit bezeichnet.

Die Organisation forderte die Minister in Österreich, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Italien auf, sich öffentlich für die Falschaussagen zu entschuldigen und alle Forderungen gegen sie zurückzunehmen. Einige hätten ihre Kommentare in den sozialen Medien gelöscht, das reiche nicht, so Amnesty. Die Regierungen müssten untersuchen, wie es zu diesen Falschinformationen gekommen sei und warum ein „absichtlich gekürztes Video“ mit dem die Aussagen von Albanese falsch dargestellt und grob verdreht wurden, nicht überprüft wurde.

France 24 (englisch) hat mittlerweile ebenfalls in seiner Sendung „Wahrheit oder Lüge“ (Truth or Fake) nachgewiesen, dass die ihr gemachten Vorwürfe nicht stimmen.

Den Ministern und ihren Mitarbeitern sei das Buch von Francesca Albanese empfohlen. Eigentlich sollten sie – in dem Amt, in dem sie sich aufhalten – sämtliche Berichte der UN-Sonderberichterstatterin gelesen haben. Eigentlich wäre das ihr Job, und eigentlich hätten sie längst ihre Unterstützung für Israel einstellen müssen, wenn das internationale Recht und die UN-Charta für sie noch eine Bedeutung hätten.

Gerade darauf hat Francesca Albanese unermüdlich aufmerksam gemacht: Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen machen sich mitschuldig, wenn sie der Auslöschung der Palästinenser in Gaza und im Westjordanland, der Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen und ihrer Rechte nicht entgegentreten und wenn sie nicht die eigene Hilfe, Finanzierung, Waffenlieferungen an und Waffenkäufe von Israel einstellen.

Das Buch „Ein Mond wird aufsteigen aus der Dunkelheit“ wurde im Oktober 2025 fertiggestellt. Zu diesem Zeitpunkt dauerte der Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser in Gaza seit zwei Jahren an und habe sich „mit Gewalt, ethnischer ‚Säuberung‘, Apartheid und drohender Annexion des verbliebenen historischen Palästinas beschleunigt“, heißt es im Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg. Die Zeile aus dem Gedicht von Mahmud Darwish sei „eine Metapher für Hoffnung und Kraft selbst in den dunkelsten Zeiten“. Man widme das Buch „den vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Kämpfen des palästinensischen Volkes um Freiheit, Gerechtigkeit und Würde“. Bis dieser Tag der Freiheit komme, werde man „reden und sich allen Versuchen widersetzen, Stimmen für Palästina zum Schweigen zu bringen“.

Francesca Albanese widmet ihre kurze Einführung vor den drei ausführlichen Berichten, die den Kern des Buches ausmachen, denjenigen, die sie während der Ausbildung auf einen Weg gebracht haben, der sie an den Punkt brachte, an dem sie heute steht. Sie bedankt sich bei allen, die seit Oktober 2023 ihre Arbeit unterstützt haben, besonders auch bei ihren Vorgängern im Amt, die sie bestätigt haben.

Das Leben in Gaza sei „schmerzhaft und apokalyptisch“, schreibt sie. Apokalypse bedeute im Griechischen allerdings auch „aufdecken“ und „entschleiern“. In Gaza sei nun offen, was lange verborgen gewesen sei, vieles käme ans Licht, fordere Aufmerksamkeit und Handeln. Veränderung werde vorbereitet und jede Veränderung bringe hohe Kosten mit sich. Jeder sei gefragt angesichts dessen, was in Gaza geschehe, jeder Mensch, jede Gesellschaft. „Der Bogen der Geschichte neigt sich nur dann in Richtung Verantwortlichkeit, wenn wir uns weigern, wegzuschauen“, so Albanese. Und sagen, was ist.

Francesca Albanese: A Moon Will Rise from the Darkness: Reports on Israel’s Genocide in Palestine. London 2025, Pluto Press, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-0745352312, 16,99 Euro.

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Beim Kampf um den Rechtsstaat scheiden sich die Geister | Von Andrea Drescher

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Wenn man in Deutschland auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben besteht, wird man schnell als Querulant abgestempelt. Dr. Rudolf King aus München ist ein Beispiel dafür, dass man auch als Einzelner dafür sorgen kann und muss, dass Recht eingehalten wird. Bei der Antisiko-Demonstration von "Macht Frieden" am 14.2.2026 in München wurde er dafür allerdings temporär verhaftet. Für den promovierten Juristen kein Grund aufzuhören. Im Gegenteil. Im Interview vermittelt er den Eindruck, dass er sich schon fast diebisch auf die anstehenden juristischen Auseinandersetzungen freut. 

Ein Interview von Andrea Drescher mit Dr. Rudolf King.

Können Sie sich kurz vorstellen?

Ich bin Rudolf King, geboren in München, 1968. Ich habe als Rechtsanwalt promoviert und bin nach der Promotion ins Ausland gegangen. Nach meiner Rückkehr habe ich den klassischen Unternehmerweg eingeschlagen und bin nur noch am Rande als Anwalt tätig. Mir liegt mehr daran, die Zukunft zu gestalten, als die die Vergangenheit aufzuarbeiten. Aber die Anwaltstätigkeit hat den Vorteil, dass man als Unternehmer weniger Probleme hat und auch der Umgang mit der Polizei deutlich angenehmer ist. 

Hatten Sie denn früher schon mit der Polizei zu tun?

Ja, das hatte ich tatsächlich. Es gibt für Anwälte die sogenannte Domizilpflicht. Das heißt, wenn man kein Büro in Deutschland hat, muss man sich abmelden. Und ich war ja im Ausland. Da hat mich dann ein Polizist auf meinem eigenen Grundstück blöd angeredet. Meine Reaktion fiel deutlich aus: "Halten Sie das Maul!", und ich wies darauf hin, Anwalt zu sein. Dafür wollte man mir dann einen Titelmissbrauch anhängen. Das verlief dann aber ziemlich peinlich für die Polizei, weil es sich eben nicht um Titelmissbrauch handelte. Dieser setzt immer voraus, dass man etwas sagt, was effektiv nur ein Anwalt sagen darf. Und jemandem zu sagen: "Halten Sie das Maul!", darf jeder.

Aber seit zwei Jahren liegen Sie intensiv mit der Polizei im Clinch?

Das kann man so sagen – das war allerdings völlig unbeabsichtigt. 

Wie kam es denn dazu?

Ich kam im Februar 2024 von den Karlsruher Festspielen zurück und wollte vom Bahnhof in meine Kanzlei gehen. Da ich aber den Tresorschlüssel nicht dabeihatte, entschied ich mich, nach Hause zu fahren. Als ich auf der Dachauer Straße ein paar Meter vor dem Bahnhof zurückgehe, sehe ich eine Demonstration vorbeiziehen bei der das Demonstrationsrecht offensichtlich nicht eingehalten wurde.

Was war das für eine Demonstration?

Es war der Protest gegen die Sicherheitskonferenz, die "Macht Frieden" bzw. "München steht auf“ organisiert haben. 

Hat es Sie inhaltlich interessiert?

Ich habe mir den Zug angeschaut und fand einige Schilder interessant. Besonders das Schild über den Wirtschaftsminister ohne Fachkenntnis fand ich lustig. Es kommt für mich aber nicht darauf an, ob ich mit den Inhalten übereinstimme oder nicht. Bei allem was ich tue, geht es mir um das Demonstrationsrecht. Und das wurde bei dieser Demonstration seitens der Polizei definitiv nicht eingehalten.

Inwiefern?

Ich habe nach links geschaut und sah eine ausgeschwenkte Kamera, die auf die Leute gerichtet war. Ich schaue rüber, um mich zu vergewissern, ob eine etwaige Straftat erkennbar ist. Was filmen die da eigentlich? Fakt war: die filmten einfach ins Blaue. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch kein Demonstrationsrechtsspezialist, aber ich wusste, das ist unzulässig. 

Daraufhin habe ich einfach meinen Handschuh ausgezogen und mit der Hand nach oben den Mittelfinger direkt in die Kamera gehalten. Das fanden die Polizisten, die unter der Kamera standen, nicht so lustig. Ich habe deutlich gemacht, dass ich nicht sie, sondern die Kamera oben am Auto meinte und nochmal den Mittelfinger in die Kamera gestreckt. Darauf haben sie mich fotografiert und als ich weitergehen wollte, gepackt und um die Ecke gezerrt. Dort wurde mir eröffnet, dass ich eine ganz schlimme Straftat begangen habe. Von meinen Widerworten, dass ich Rechtsanwalt sei, waren sie nicht begeistert. Und ich bekam zu hören: "Das war es dann wohl mit der Rechtsanwaltstätigkeit."

Auch meine nachfolgende Reaktion, dass in der Rechtsanwaltsordnung Kamera-Beleidigung kein Grund sei, um die Zulassung zu verlieren, passte ihnen nicht und sie wurden immer aggressiver.

Da ich die Hände in der Hosentasche hatte, brüllte mich der eine an: " Nehmen Sie die Hände raus!" Der Ton erinnerte mich an das, was mein Opa immer erzählt hatte – den Umgang von KZ-Aufsehern mit den Häftlingen. "Nehmen Sie gefälligst die Hände raus! Und stellen Sie sich an die Wand." Okay, okay, ist ja gut. Ich wurde kooperativ.

Hinter mir war eine Wand, die so dreckig war, dass ich mich nicht anlehnen wollte. Also habe ich die Hände hinter mich gehalten. Daraufhin schreit er mich an: "Nehmen Sie die Hände nach vorne!" Richtig brutal. Da habe ich dann die Hände in so Gebetshaltung vor mich genommen – zwischen ihm und mich – und gebettelt: "Bitte, bitte, deutscher Soldat. Schwach bist du doch nicht. Ich bin doch nur ein armer, kleiner, unschuldiger, dummer Mensch." Der hat daraufhin einen roten Kopf gekriegt. Sowas haben die nicht gern gehört. 

Ihr Opa war im KZ. Das heißt, Sie haben jüdische Wurzeln?

Nein und Jain.

Der Bruder meines Opas war im KZ, weil er sich mit dem Gauleiter angelegt hat. Von dem hat er vieles erfahren. Dieser Bruder ist dann 1951 gestorben, den haben sie gebrochen.

Der Rabbiner von Kaufbeuren war mein Urgroßvater. Er stand dazu, war aber schon verheiratet. Aber das spielte bei uns keine Rolle. Meine Uroma hat dann noch geheiratet und hatte 5 weitere Kinder. Der spätere Ehemann hat meine Oma aber wie eine eigene Tochter behandelt. 

Aber diese Herkunft meiner Oma war im Dritten Reich natürlich problematisch, da als Geburtsname der Name eines Rabbiners aufschien. Das haben sie dann sehr geschickt gefälscht. Der Geburtsschein wurde umgeschrieben, in kleinen Dörfern war sowas möglich. Die Herkunft spielte aber nie eine große Rolle für uns, mein Elternhaus war sehr liberal und offen. Mein Vater als Freimaurer hatte christliche, jüdische und muslimische Freunde, ich wurde katholisch erzogen. Das hat mich sehr geprägt. 

Da ich auch die DDR und die subtile Unterdrückung dort kannte, war es mir immer sehr wichtig: Demonstrationen müssen frei sein, auch wenn ich die Haltung der Demonstranten nicht teile. Ich würde auch die DKP schützen, weil ich genau weiß:

Wenn ich es bei denen nicht mache, wird es niemand bei mir machen. 

Und so kam es zu der Aktion mit dem Mittelfinger. Denn es gibt bzgl. Kameraeinsatz eindeutige Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht. 

Sie wurden also nicht verurteilt?

Nein. Im Gegenteil – das Verfahren gegen mich endete mit Freispruch, dafür hat die Polizei jetzt ein Verfahren am Hals. Der Kameraeinsatz bei der Antisiko-Demo ist durch die Urteile eindeutig ausgeschlossen. 

Was sind denn die Kernaussagen der Gerichte zum Kameraeinsatz?

Kurz zusammengefasst: friedlich demonstrieren heißt auch die Freiheit, nicht befürchten zu müssen, dass man später irgendwelche Repressalien erfährt. Der Kameraeinsatz ist nur erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bestehen. Man muss klar erkennbar machen, dass die Kameras nicht gegen die Demonstranten gerichtet, sondern nur für den Fall der Fälle da sind. Die Kamera muss immer Richtung Boden ausgerichtet sein. 

Warum läuft jetzt ein Verfahren gegen die Polizisten?

Aufgrund meines Verfahrens habe ich den Veranstalter der Demonstration kennengelernt. So habe ich zum ersten Mal Videoaufnahmen gesehen, die von den Teilnehmern stammen. Und da war ein Polizeiaufgebot, das habe ich mir nicht vorstellen können. Das Schlimmste war, dass am Anfang der Demonstration die Menschen durch eine Straßenverengung geleitet wurden, wo Polizisten standen, die alles filmten. Das war ziemlich eindeutig illegal. Allerdings liegt die Sache noch beim Verwaltungsgericht. Seit einem Jahr. Sie wollen mir wohl nicht recht geben. Aber immerhin hat das alles schon Wirkung gezeigt.

Inwiefern?

2025 wollte ich nochmal ein paar bessere Aufnahmen von den Polizeifahrzeugen machen. Was ich sah, war faszinierend. Es gab keine Kamera. Es gab bei der Demonstration von "München steht auf" nicht mal eine Handkamera. Gar nichts. 

Ich ging zum Einsatzleiter, wollte freundlich "Hallo" sagen und als ich meinen Namen nannte, reagierte er sofort mit den Worten: "Ja, ich weiß schon, die Kameras dürfen nicht aufnehmen, die Kameras müssen nach unten gehalten werden."

Ich dachte nur: "Wow. Die sind ja lernfähig! Als kleiner Münchner Anwalt habe ich es geschafft, die bayerische Polizei in ihre Schranken zu verweisen, das ist ja unglaublich." Ich war wirklich super glücklich und hoffte, dass 2026 ebenso gut verläuft. Dem war aber nicht so. 

Was ist passiert?

Ich habe mich am 14.2. ein bisschen umgeschaut und es gab kleinere potenzielle Verstöße. Problematisch sind zurzeit die Rückfahrkameras von den Transportern, weil man natürlich nicht weiß, ist das wirklich eine Rückfahrkamera oder wird da etwas übertragen? Gegen 14 Uhr, kurz nachdem wir losgegangen sind, kommen wir – ein Freund vor mir und eine Anwältin – um eine Kurve und sehen plötzlich einen Polizisten, der mit einer Kamera auf die Demonstranten hält. Daraufhin bin ich mit meiner Kamera zu ihm hin, hab auf seine Kamera draufgehalten und ihn aufgefordert, sofort die Kamera herunterzunehmen. Auf meine anschließenden rechtlichen Hinweise hat er nicht reagiert, immer nur weggeguckt und mich dann aufgefordert, selbst die Kamera zu entfernen.

Schließlich kam der Einsatzleiter, ein Herr Lang, und ich habe ihn auf die Unzulässigkeit der Aufnahmen hingewiesen. Es kam zu einem unschönen Wortwechsel: "Was haben Sie denn für eine Ahnung?" Daraufhin holte ich meinen Anwaltsausweis aus dem Geldbeutel. Er meinte dann: "Ja, da sind wir also ein ganz Schlauer", worauf ich nur sagte: "Ja, das haben Sie gut erkannt, ich bin auf jeden Fall schlauer als Sie." 

Als er sagte: "Jetzt gehen Sie aber weiter", widersprach ich, denn es gibt im Polizeirecht kein "Gehen Sie weiter". Es gibt einen Platzverweis oder gar nichts. Einen Platzverweis wollte er mir aber nicht erteilen, so dass ich wieder mit meiner Kamera auf die Polizeikamera hielt. 

In diesem Moment packten mich zwei Typen von hinten, aber richtig mit Macht. Also Handgelenk, Hände auseinandergezogen, die andere Hand in den Ellenbogen rein, dass er überdrehte. Die haben mich hochgehoben und weggebracht. In der ersten Sekunde war ich etwas geschockt, aber dann habe ich die Füße hochgezogen und ganz laut gerufen: „Ich fliege!“ Die sollten einfach wissen, dass sie sich mit dem Falschen angelegt haben. 

Wie ging es weiter?

In einem Hauseingang sind sie dann zu sechst auf mich los. Einer wollte unbedingt den Geldbeutel, den ich noch in der Hand hatte. Dagegen habe ich mich lautstark verwehrt. Das führte zu einem heftigen Gerangel und Gebrülle bis er endlich sagte: "Wir nehmen den Geldbeutel nur zur Überprüfung, ob da ein Personalausweis ist." Das ist eigentlich irrelevant, da in Deutschland keine Pflicht zur Mitführung eines Personalausweises besteht. 

Dann haben sie mir erklärt, dass sie mich jetzt in Handschellen legen, ohne mir mitzuteilen, welche Straftat ich begangen haben sollte. Daher weiß ich es heute noch nicht. Ich blieb stur. Wenn man keine Panik bekommt, kann man die Polizisten wirklich zur Weißglut bringen, man muss gute Karten haben. Aber ich wusste: diese Jungs hatten nach der Gesetzgebung alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Freiheitsberaubung, Körperverletzung und diverse verwaltungsrechtliche Vergehen, angefangen bei der unzulässigen Filmerei.

Was dann lief, ist nicht jugendfrei – aber kurz gesagt: Man hat den Polizisten angemerkt, die haben sich vor mir geekelt. Das war auch Ziel des Ganzen. Nachdem sie dann feststellen mussten, dass ich tatsächlich nicht gelogen und keinen Personalausweis dabei hatte, haben sie endlich nach meinen Personalien gefragt. Und da es sich dabei um ein rechtlich korrektes Vorgehen handelte, habe ich diese natürlich angegeben. 

Aber einer war inzwischen so sauer, dass er sagte: "Ich nehme Ihnen jetzt die Handschellen ab, aber wenn Sie weiterreden, lege ich sie Ihnen wieder an, weil sie mir kräftig auf die Nerven gehen." Meine Antwort darauf gefiel ihm nicht: "Ach, jetzt ist ‚kräftig auf die Nerven gehen‘, schon ein Straftatbestand. Toll, das wusste ich noch nicht."

Irgendwann bekam ich meine Sachen zurück und mir wurde ein Platzverweis erteilt, wobei ich ihnen auch erst "beibringen" musste, wie man das korrekt macht. Aber dann bin ich irgendwann gegangen und habe mich mit den Worten: "Das war ein wunderschönes Erlebnis und ich wünsche Euch einen tollen Tag", freundlich verabschiedet. Ein Ordner von "München steht auf" teilte mir gleich mit, dass alles gefilmt worden sei. Der ganze Vorgang von Anfang bis Ende. Also habe ich nicht nur das Material von meiner eigenen Kamera, sondern auch die Videoaufzeichnung. Ich freue mich schon auf das Verfahren.

Was für ein Verfahren? Wollen Sie die sechs Polizisten anzeigen – kennen Sie die überhaupt?

Nein, die Herrschaften haben sich geweigert, mir Namen oder Dienstnummer bekannt zu geben. Aber es gibt den Einsatzbericht und ich habe das Recht, diesen anzufordern. Bei einer Festnahme müssen darin immer die daran beteiligten Personen aufgeführt werden. Daher kommen die nicht ohne Konsequenzen davon. Wir werden diesen Herrschaften schon beibringen, dass in Bayern die Gesetze auch für die Polizei gelten.

Das klingt, als ob Sie sich auf die Auseinandersetzung freuen?!

Meine Aufgabe sehe ich darin, der Polizei beizubringen, dass sie die Demonstranten nicht einschüchtern dürfen. Es ist ihre Aufgabe, die Demonstranten zu schützen. Aber dabei dürfen sie nicht einfach Kameras auf Demonstranten richten, ohne dass ein konkreter Grund besteht. 

Ob der Betroffene diesmal aus Dummheit, wovon ich ausgehe, oder absichtlich gehandelt hat, weiß ich nicht. Es ist einfach nicht erlaubt. Auch der Verlauf bei der Festnahme war völlig gegen jede Gesetzeslage.

Wie stehen Sie zu den politischen Aussagen der Antisiko-Demonstration von "Macht Frieden" bzw. "München steht auf"?

Zum großen Teil stimme ich überein. Gerade, was Frieden angeht. Bei anderen Themen bin ich nicht dabei. Aber nochmal: das spielt überhaupt keine Rolle. Egal bei welcher Demonstration, ich hätte immer so gehandelt.

Es ist einfach, die Meinungsfreiheit zu schützen, wenn es sich um die eigene Meinung handelt. Der wirkliche Charakter zeigt sich erst dann, wenn man sagt: „Ja, ich schütze auch die Meinungen derer, die ich ablehne“.

Das gilt natürlich nur, solange die Meinung nicht lautet, wir müssen die oder die Menschen umbringen oder das und jenes verbieten. Da ist dann eine Grenze erreicht. Aber vom Grundprinzip ist es mir ein Anliegen, dass die Menschen frei demonstrieren können.

Haben Sie schon die Maßnahmen gegen die Polizei eingeleitet?

Noch nicht, ich habe ja eine Firma, die mich gut auf Trab hält. Das werde ich jetzt die nächsten Tage erledigen, wahrscheinlich am Wochenende. Die Fristen sind notiert und die halte ich ein.

Sie sagten eingangs, Ihnen liegt mehr daran, die Zukunft zu gestalten, als die Vergangenheit aufzuarbeiten. Warum gehen Sie jetzt gegen die Polizisten vor?

Es geht mir nicht darum, die Polizisten in die Pfanne zu hauen. Mir geht es darum, dass wir bei jeder Demonstration ein bisschen besser werden und die Rechte der Demonstrationsteilnehmer besser geschützt sind. Mit meinem Verfahren will ich dazu beitragen, dass das Demonstrationsrecht endlich korrekt eingehalten wird. Und natürlich möchte ich auch zeigen, dass man sich als Einzelner wunderbar gegen das Unrecht seitens der Polizei wehren kann.

Ich danke Ihnen dafür. Je mehr Einzelne das tun, desto größer ist unsere Chance, dass der Rechtsstaat wieder Realität wird.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 20. Februar 2026 auf dem Portal tkp.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Sicherheitsbeamter betracht Überwachungsvideo auf Tablet
Bildquelle: Frame Stock Footage / shutterstock

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