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3. Februar: Gesundheitsschäden durch Windkraftanlagen | X-Büros in Paris durchsucht | Rüpel in Kitas

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Paris Französische Staatsanwaltschaft durchsucht Büros von X

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X-Chef Elon Musk sieht sich mit Ermittlungen der Pariser Staatsanwaltschaft konfrontiert

In Paris sammeln Ermittler Beweise in den Räumlichkeiten von X. Sie machen der Plattform eine Reihe von Vorwürfen, darunter Beihilfe zum Besitz kinderpornographischen Materials. Sagt Elon Musk dazu demnächst aus?

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Julia Neigel scheitert mit Normenkontrollklage zu „2G“

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Drohende Gasmangellage – Wette ohne Netz und doppelten Boden

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Fragt man die Bundesregierung oder die zuständige Bundesnetzagentur nach der Lage der aktuellen Gasversorgung in Deutschland, demonstrieren diese maximale Gelassenheit. Ja, die Speicher seien vergleichsweise leer, aber das sei überhaupt kein Problem, da heute – anders als zu Zeiten der „Abhängigkeit von russischem Gas“ – ja alles anders sei. Man habe heute LNG-Terminals und Importmöglichkeiten aus dem europäischen Ausland. Das ist zwar richtig. Sollte der Restwinter jedoch kalt werden, wird dies nicht reichen. Man hat die Versorgungssicherheit den Märkten überlassen und die haben einmal mehr versagt. Nun hat man ein System ohne Sicherheitspuffer. Hoffen wir, dass der Winter mild zu Ende geht und vielleicht sogar ein Umdenkprozess einsetzt. Von Jens Berger.

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Wie ernst ist die Lage?

Um die Versorgungssicherheit nach Verhängung der Sanktionen gegen Gasimporte aus Russland zu gewährleisten, gilt seit dem 30. April 2022 ein „Gasspeichergesetz“, das Mindestmengen für die Befüllung der deutschen Gasspeicher festlegte. So sah die ursprüngliche Version für den 1. November einen Minimalfüllstand von 95 Prozent und für den 1. Februar 40 Prozent vor. Da Deutschland vergleichsweise gut durch den ersten – jedoch auch milden – Winter ohne größere russische Gaslieferungen kam, wurden diese Werte später teils außer Kraft gesetzt, teils gesenkt. Aktuell gelten für November unterschiedliche Zielvorgaben je nach Speichertyp (dazu später mehr) und für den 1. Februar gilt ein Zielwert von nur noch 30 Prozent. Diesen Wert haben die deutschen Speicher – wenn auch denkbar knapp – mit 31,97 Prozent trotz des in diesem Jahr vergleichsweise kalten Winters eingehalten. Besteht also kein Grund zur Sorge, wie die Bundesnetzagentur gebetsmühlenartig behauptet? Oh, doch.

Dazu zunächst die Durchschnittswerte aus dem Januar. Im Schnitt importierte Deutschland jeden Tag inkl. der LNG-Lieferungen 3.090 GWh Gas. Zum Vergleich: Im „Vorkriegswinter“ 2021/2022 waren es im Schnitt noch 2.000 GWh mehr. Die eigene Förderung ist mit 89 GWh pro Tag eher zu vernachlässigen. Im Januar haben Haushalte, Gewerbe und Industrie pro Tag im Schnitt 4.210 GWh Gas verbraucht. Zwischen Import sowie Förderung und Verbrauch gibt es also eine Differenz von etwa 1.000 GWh pro Tag. Das allein wäre kein Problem, entspricht der derzeitige Füllstand der Speicher von 31,97 Prozent doch rund 81.000 GWh, was bei gleichbleibenden Ein- und Ausspeisungen bis in den Frühling reichen würde. Deutschland importiert jedoch nicht nur Gas, es exportiert es auch – vor allem in die Länder (Tschechien, Polen, Österreich), die früher besonders viel russisches Gas bezogen, aber nun dank der Sanktionen über Deutschland aus den gleichen Quellen versorgt werden, aus denen auch Deutschland sein Gas bezieht. Die Exporte betrugen im Januar im Schnitt 858 GWh pro Tag, was die Differenz auf exakt 1.889 GWh pro Tag erhöht. Rechnet man mit dieser Zahl und gleichbleibenden Parametern, wären die deutschen Speicher am 16. März komplett leer.

In der Branche kalkuliert man übrigens mit dem 1. April als Ende des „Versorgungswinters“ – erst dann können bei „normalem Wetter“ die Speicher wieder gefüllt werden, weil weniger verbraucht als ins Netz eingespeist wird. Mit anderen Worten: Wenn die nächsten Wochen genau so kalt wie der Januar werden und keine Verbraucher vom Netz getrennt werden, reichen die Gasvorräte nicht aus, um eine Versorgung bis zum Ende des Winters zu gewährleisten.

Was ist von den beschwichtigenden Erklärungen der Regierung zu halten?

Nun heißt es seitens Regierung und Behörden aber, dass die Annahme, die Parameter seien konstant, nicht zutreffend sei. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu Folgendes:

Die Versorgungslage hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Deutschland verfügt über unterschiedliche Importmöglichkeiten. Gasmengen können über Pipelines (insb. aus Norwegen) sowie über LNG-Terminals importiert werden. Außerdem hat Deutschland in den vergangenen Jahren die Gasflüsse von einem sogenannten Ost-West-Fluss auf einen Nord/West-Ost-Fluss umgestellt, sodass weitere Importmöglichkeiten über Frankreich und Belgien erschlossen worden sind. Deutschland ist eng in das europäische Gasverbundsystem integriert, was flexible Gastransporte ermöglicht. Der europäische Energiebinnenmarkt ist entscheidend für die Versorgungssicherheit mit Gas. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit funktioniert sehr gut.

Gehen wir die Punkte doch einmal durch. Fangen wir mit den Importmöglichkeiten an. Richtig ist, dass Norwegen in den letzten Jahren Russland als mit Abstand größter Gaslieferant für den deutschen Markt ersetzt hat, und richtig ist auch, dass die vorhandenen Pipelines große Importmengen gewährleisten. Laut Planungsunterlagen sind dies max. 1.537 GWh pro Tag. Das entspricht den russischen „Vorkriegslieferungen“. Das Problem: Diese Maximalkapazität wird bereits jetzt voll ausgereizt. Allein Deutschland bezog im Januar im Schnitt 1.359 GWh pro Tag aus Norwegen. Die genaue Zahl, wie hoch der Anteil norwegischen Gases bei den Mengen ist, die Deutschland rechnerisch exportiert, bei denen wir also nur Transitland sind, ist nicht exakt in Erfahrung zu bringen. Jedwede Puffer gibt es hier jedoch nicht.

Derzeit liefert Norwegen bereits so viel Gas, wie bei bestehender Infrastruktur möglich ist. Sollte es übrigens Probleme auf den norwegischen Feldern oder an den Pipelines geben, wäre dies auch ohne Wetterverschärfung eine einzige Katastrophe. Heißt es doch, Deutschland sei früher abhängig von russischem Gas gewesen, muss es heute heißen, Deutschland ist ohne Wenn und Aber abhängig von norwegischem Gas. Es existieren keine Puffer und Alternativen in dieser Größenordnung. Ganz ähnlich sieht es übrigens mit den übrigen Lieferanten für Pipelinegas aus. Auch die Leitungen aus den Niederlanden und Belgien sind an bzw. kurz vor der technischen Maximalauslastung.

Wie sieht es mit den anderen Ländern aus? Es müssen ja nicht zwingend „frisch“ geförderte Gasmengen sein. Im Spannungs- oder gar Notfall könnte Deutschland ja auch Gas aus den Speichern seiner Nachbarn beziehen. Das stimmt. Für die Niederlande und Belgien gilt jedoch, dass es dafür nicht nur keine Leitungskapazitäten gibt, sondern dass die beiden Länder auch mit 25 bzw. 31 Prozent ähnlich niedrige Füllstände wie Deutschland aufweisen. Frankreich ist übrigens auch keine echte Alternative, sind dort die Speicher mit 30 Prozent doch ähnlich leer und hinzu kommt, dass Frankreich ohnehin nur ein geringes Speichervolumen hat. Polen hat auch nur vergleichsweise geringe Speicher, die jedoch mit 64 Prozent erstaunlich voll sind. Kein Wunder, das Gas fließt ja auch in der umgekehrten Richtung von Deutschland nach Polen. Ist eine „Rückwärtsversorgung“ möglich? Technisch ja, politisch ist das wohl eher unwahrscheinlich. Bleiben zwei Länder, die vergleichsweise große Speicher haben, die zudem zurzeit auch gut gefüllt sind – Österreich (45 Prozent) und Italien (57 Prozent), die in Summe rund doppelt so viel Gas wie Deutschland gespeichert haben. Das Problem ist hier jedoch, dass es keine ausreichenden Leitungskapazitäten für eine Versorgung Deutschlands aus dem Süden gibt. Über den „Hochleistungsimportpunkt“ Oberschlauersberg könnte Deutschland theoretisch maximal 144 GWh pro Tag aus Österreich oder Italien importieren. Das könnte für die südlichen Teile Bayern als Notversorgung reichen – mehr aber auch nicht.

Kommen wir zum LNG und damit zum großen Fragezeichen. Korrekt ist, dass es beim LNG-Import zumindest auf dem Papier in der Tat noch freie Reserven gibt. Rein theoretisch könnte Deutschland rund 1.000 GWh LNG pro Tag einspeisen, zurzeit sind es „lediglich“ rund 400 GWh. Die große Frage ist hierbei jedoch, wo dieses Gas herkommen soll. Weltweit sind die großen LNG-Lieferströme über Festverträge oder Warentermingeschäfte bereits lange im Voraus gebucht. Zusätzliche Mengen könnte man sicher zu Mondpreisen auf dem Spotmarkt kaufen – bis die Tanker an den Terminals in Nord- und Ostsee ankommen, könnte dies jedoch zu spät sein. Da die Umwandlung von Flüssiggas in gasförmiges Erdgas zudem bei niedrigen Außentemperaturen weniger effizient ist, stellt sich die Frage, wie hoch die realistische Maximaleinspeisung überhaupt ist. In jüngerer Vergangenheit konnten an keinem Tag mehr als 510 GWh eingespeist werden. Realistisch ist hier also ein Puffer nicht mehr als maximal 200 GWh vorstellbar. Das würde im oben genannten Szenario das Leerlaufen der Speicher aber auch nur um ein paar Tage hinauszögern.

Der „grenzüberschreitende“ Gashandel, auf den die Bundesnetzagentur so stolz verweist, ist nun einmal für den Normalzustand ausgelegt. Um mitten im Winter unabhängig von den Speichern die Volkswirtschaft zu versorgen, reichen die Kapazitäten hier nicht einmal im Ansatz.

Wovon die Behörden nicht sprechen

Mindestens ebenso spannend wie die vagen, teils unzutreffenden Aussagen der Bundesnetzagentur ist das, was sie nicht sagt. Implizit suggeriert man bei der Thematik ja immer, dass die Speicher im Notfall tatsächlich bis zum letzten Kubikmeter Gas geleert werden können. Doch das ist technisch gar nicht möglich. In Deutschland gibt es Kavernen- und Porenspeicher. Sind erstere relativ unproblematisch, sind Porenspeicher nicht dafür konzipiert, in akuten Kältewellen sehr schnell sehr große Mengen Gas abzugeben. Hinzu kommt, dass die Abgabeleistung mit fallendem Füllstand sinkt. Man kann sich das so vorstellen: Je niedriger der Füllstand, desto niedriger der Druck in einem Porenspeicher, desto niedriger die maximale Entnahmeleistung. In Studien wird hier eine Grenze bei einem Füllstand von rund 20 Prozent genannt – ist der Füllstand unter dieser Marke, kann das Gas nur noch sehr langsam abgegeben werden.

Dumm nur, dass sowohl in Deutschland als auch bei unseren Nachbarn die größten Speicher eben jene Porenspeicher sind. Der größte deutsche Speicher ist das UGS Rehden und hat derzeit einen Füllstand von 9,41 Prozent. Mehr als rund 0,2 Prozent lassen sich den Daten zufolge derzeit aus diesem Speicher nicht entnehmen. Der größte Speicher Europas ist das UGS Bergermeer, der derzeit bei 26,41 Prozent steht, sich aber täglich zwischen 0,5 und 1,0 Prozent leert, also bereits in wenigen Tagen nicht mehr mit voller Leistung ins Netz einspeisen kann.

Wenn also der Gasverbrauch auch in den nächsten Tagen und Wochen deutlich über den Importen liegt, dürfte dies auch dazu führen, dass die leistungsfähigeren Kavernenspeicher einen Großteil der Differenz ausgleichen und sich dementsprechend schnell leeren könnten. Der Gasnotstand – also der Tag, an dem der Verbrauch nicht mehr durch Einspeisungen ins Netz gewährleistet werden kann – könnte also bereits lange vor dem Tag kommen, an dem alle Speicher physisch leer sind.

Was sind die Gründe für die prekäre Lage?

Ein flexibles Versorgungsnetz mit vielen unterschiedlichen Importoptionen – das hört sich doch gut an. Und den Rest erledigen die Märkte. Prima. In der Theorie ist das auch so. Die Gasversorgungsinfrastruktur ist aber speziell. Wie oben dargelegt reichen die Kapazitäten in der Heizperiode im Winter nicht aus, um den Verbrauch synchron durch die Gasimporte zu decken. Man muss also in den warmen Jahreszeiten Vorräte einbunkern, die in den kalten Jahreszeiten die Differenz ausgleichen. Privatwirtschaftliche Akteure machen das freilich nur, wenn es sich rechnet. Und genau das war in den letzten Jahren mit ihren recht milden Wintern nicht der Fall. Angebot und Nachfrage.

Hinzu kommt, dass die Gasabnahme sich durch die Energiewende verändert hat. Deutschland ist raus aus dem Atomstrom und hat die Kohlestromkapazitäten zurückgefahren. Gaskraftwerke haben nun die wichtige Funktion, vor allem nachts und bei wenig Wind die Lücken zu füllen, die Photovoltaik und Windenergie aufreißen. Das ist ja technisch auch machbar, hat jedoch Folgen für den Gaspreis. Durch die vor allem durch die Stromerzeugung geänderten Abnahmeprofile für Gas ist in den letzten Jahren das „klassische Geschäftsmodell“ der Unternehmen weggefallen, die Gas einspeichern. Im Sommer ist das Gas heute nicht mehr so preiswert, in milden Wintern nicht mehr so teuer. Die Folge: Da das Geschäft nicht mehr so lukrativ ist, speichert man halt weniger Gas ein. Und was hat die Regierung gemacht? Sie hat die einst recht restriktiven Richtlinien aufgeweicht und aus den gesetzlichen Mindestvorgaben lasche Zielwerte gemacht.

Es kam, wie es kommen musste. Zu Beginn der Heizperiode im November waren die deutschen Speicher nicht wie sonst mit 90 Prozent, sondern nur mit 75 Prozent gefüllt. Diese 15 Prozent machen nun den Unterschied. Offenbar hat man zudem die eigenen Prognosen zum Klimawandel ein wenig zu ernst genommen und mit einem viel zu milden Szenario gerechnet.

Wie wahrscheinlich ist die Mangellage?

Auch wenn der Winter bislang vergleichsweise kalt war, ist es immer noch möglich, dass die Mangellage ausbleibt. Studien rechnen hier mit verschiedenen Szenarien und benennen dabei drei Risikofaktoren: Das bereits erwähnte Problem mit den Porenspeichern, technische Probleme bei der Infrastruktur und natürlich das Wetter. Wäre der Rest des Winters – wie z.B. 2020 – außergewöhnlich warm, wären keine Probleme zu erwarten und es gäbe sogar noch Puffer. Bleiben Februar und März im langjährigen Mittel, kommen wir – wenn auch nur knapp – mit dem Gas durch den Restwinter, es bestehen jedoch keine Sicherheitspuffer, auf die das System eigentlich ausgelegt sein sollte. Sollten Februar und März allerdings – wie z.B. 2010 – außergewöhnlich kalt werden, tritt die Gasmangellage vor Ende der Heizsaison ein.

Für ein solches Szenario gibt es freilich Pläne. Zunächst wird – vereinfacht gesagt – die Schwerindustrie vom Netz genommen. Dann werden die Exporte gestoppt – sollen doch die Österreicher und die Tschechen frieren. Erst wenn gar nichts mehr geht, kommt es auch zu Einschränkungen bei der Versorgung der Haushalte.

Offen ist jedoch ein weiterer Punkt. Der Januar 2026 zeichnete sich auch dadurch aus, dass noch nie so viel Gas zur Stromproduktion eingesetzt wurde. Das ist sogar verständlich, scheint im Januar doch wenig Sonne. Das wird in der gesamten Debatte erstaunlicherweise kaum bedacht. Was passiert also, wenn es in den nächsten Wochen nicht nur kalt wird, sondern auch dunkel bleibt und der Wind nur schwach weht? Das wäre dann wohl die „perfekte Kombination“ für eine Versorgungskrise, bei der nicht nur die Gasheizung, sondern auch flächendeckend die Stromversorgung Probleme bekommen könnte.

Krise ante portas. Doch freilich muss es nicht dazu kommen. Wenn das Wetter sich in den nächsten Tagen und Wochen verbessert, die Sonne scheint und der Wind weht, werden wir aus der selbstverschuldeten Krise noch einmal mit einem blauen Auge herauskommen. Wird die Politik dann auch ihre Lehren daraus ziehen? Die derzeitige Kommunikation legt den Verdacht nahe, dass dies nicht so sein wird. Man redet die Gefahr klein und tut gerade so, als gäbe es gar kein Szenario, in dem es zu einer Mangellage kommen könnte. Denn dann wäre die Strategie, alles den Märkten zu überlassen, ja nicht mehr haltbar. Der Staat müsste selbst aktiv werden und womöglich käme sogar jemand auf die „dumme Idee“, einmal die Frage zu stellen, ob die Sanktionen gegen Russland nicht einmal hinterfragt werden sollten. Denn eins steht fest: Hätten wir die 1.500 GWh pro Tag, die vor den Sanktionen noch flossen, heute zumindest als Option, hätten wir auch keine drohende Gasmangellage. Die Politik ignoriert das, der Wähler muss wohl erst daheim frieren, bis er die Brisanz der Thematik wirklich versteht. Vielleicht ist es aber auch die Industrie, die nun die Alarmglocken schlägt. Denn sie wird als Erstes betroffen sein, sollte es kalt bleiben, und Gas und womöglich auch Strom rationiert werden.

Titelbild: Mike Mareen/shutterstock.com

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Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet

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Vorschau ansehen Frankreichs Premier hat die letzte Hürde im Streit über den diesjährigen Haushalt des hochverschuldeten Landes genommen.
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„Majestätsbeleidigung“ bleibt in Deutschland strafbar

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Vorschau ansehen Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert: Es bleibt dabei, dass die Beleidigung von Politikern bis hinunter zur Kommunalebene unter Umständen besonders hart bestraft werden kann.
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Präsidentenwahl Costa Rica: Konservative Laura Fernández deutlich vorn

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Vorschau ansehen Nach 16 Jahren könnte Costa Rica wieder eine Präsidentin haben: Die konservative Ex-Ministerin Laura Fernández liegt nach Auszählung von 88 Prozent der Wahllokale bei knapp 49 Prozent der Stimmen. Sie gilt als Wunschkandidatin des scheidenden Präsidenten.
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Fünfjahresplan: So will die EU Migration künftig steuern

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Vorschau ansehen Mit einer neuen Fünfjahresstrategie richtet die EU ihre Asyl- und Migrationspolitik neu aus. Die Kommission setzt auf stärkere Außengrenzen, engere Partnerschaften mit Drittstaaten und gezielte Fachkräftezuwanderung.
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Team Freiheit: Petry und Kemmerich über neue Wege in der Politik und mehr Bürgerverantwortung

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Vorschau ansehen Eine Partei zu gründen, um zugleich das Parteienprivileg abzuschaffen – das ist eines der Ziele von „Team Freiheit“, dem neuen Projekt von Frauke Petry und Thomas Kemmerich. Im Interview erläutern das frühere AfD- und Blaue-Partei-Mitglied sowie der ehemalige Thüringer Ministerpräsident ihre Vorstellungen, die Einfluss auf die Parteienlandschaft nehmen könnten.
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Spiel mit dem Feuer Grönland und der Greenback

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Eine Siedlung in Grönland ist an eine Dollarnote, den Greenback geklebt.

Eine der größten dänischen Rentenkassen sorgt für Aufsehen als sie verkündet, ihre Bestände an US-Staatsanleihen abzubauen. Spielt der Grönland-Konflikt dabei eine Rolle? Welche Risiken sich hinter der Finanzstrategie verbergen.

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Trump plant Offshore-Bohrungen vor Kalifornien - erste Lizenzen seit über 40 Jahren

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Vorschau ansehen Die Trump-Regierung plant erstmals seit über vier Jahrzehnten Offshore-Bohrungen vor Kaliforniens Küste, um die inländische Öl- und Gasproduktion zu steigern. Kalifornische Gouverneure kritisieren das Vorhaben scharf, während die Industrie die Initiative unterstützt.
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Julia Neigel klagt gegen 2G: Warten auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen

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Vorschau ansehen Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit Jahren gegen den Freistaat Sachsen: Ihrer Einschätzung nach war die verordnete Verordnungsverschärfung von 3G auf 2G im November 2021 rechtswidrig. Am 29. Januar fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen statt. Bis zu einer Entscheidung will sich das Gericht noch ein paar Tage Zeit lassen.
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US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Verfassungsschutz warnt vor Kontrollverlust und Spionage durch chinesische E-Autos

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Angreifer können „prinzipiell" Fahrdaten und Aufzeichnungen aus dem Innenraum von einige E-Autos erbeuten. Auch eine Datenweitergabe an Peking sei denkbar, sowie ein kompletter Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

USA lockern einige Sanktionen gegen die Ölindustrie Venezuelas

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen Die venezolanische Nationalversammlung hat jahrzehntelange sozialistische Politik rückgängig gemacht. Im Gegenzug reduzierten die USA die Auflagen.
(Auszug von RSS-Feed)

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BRICS legt die ersten Schienen für ein neues globales Zahlungssystem

veröffentlicht.
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Eine BRICS-Währung zur Erleichterung der Entdollarisierung bleibt ein ferner Traum, aber eine digitale Währungs-Alternative zu SWIFT ist fast da

Jan Krikke

Während Indien sich darauf vorbereitet, den BRICS-Gipfel später in diesem Jahr auszurichten, wird der Fokus auf einem Zahlungssystem liegen, das nationale digitale Währungen miteinander verbindet. Indem der Block diese Infrastruktur gegenüber der Einführung einer neuen Währung priorisiert, setzt er pragmatisch darauf, dass praktische Systeme die globale Finanzwelt stärker umgestalten werden als symbolische Gesten.

Auf dem Gipfel signalisiert ein entscheidender Tagesordnungspunkt eine potenzielle Verschiebung: die Entwicklung eines BRICS-Zahlungssystems, das auf interoperablen digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs) basiert.

Diese auf Infrastruktur fokussierte Initiative hat weniger Aufmerksamkeit auf sich gezogen, da sie die Dramatik von Forderungen nach einer „BRICS-Währung“ oder einer offenen Entdollarisierung vermeidet. Doch gerade das Ausbleiben von schlagzeilenträchtigen Schritten könnte sie folgenreicher machen und den Hauptpunkt unterstreichen: Praktische Infrastrukturveränderungen können Finanzen stärker umgestalten als symbolische Herausforderungen.

In diesem Sinne konzentriert sich der Vorschlag, statt den Dollar direkt herauszufordern, auf einen pragmatischeren Ansatz – den Aufbau alternativer Zahlungs-Schienen, die es ermöglichen, Handel direkt zwischen nationalen digitalen Währungen abzuwickeln und die Abhängigkeit vom dollarbasierten SWIFT-System zu verringern.

Keine Währung

Ein wiederkehrendes Missverständnis umgibt die finanzielle Zusammenarbeit der BRICS. Die aktuelle Initiative zielt nicht darauf ab, eine einzelne BRICS-Währung zu schaffen, noch erfordert sie, dass Mitgliedstaaten ihre monetäre Souveränität an eine supranationale Autorität abtreten.

Frühere Vorschläge in diese Richtung scheiterten aus vorhersehbaren Gründen: divergierende Inflationsregime, inkompatible Kapitalverkehrskontrollen und Sorgen über eine Dominanz des chinesischen Yuan.

Der aktuelle Ansatz geht in eine andere Richtung. Er zielt darauf ab, bestehende nationale CBDCs – wie Indiens digitale Rupie, Chinas digitalen Yuan und Russlands digitalen Rubel – über interoperable Infrastruktur zu verbinden. Jede Währung bleibt vollständig souverän. Was sich ändert, ist die Infrastruktur, die es ihnen ermöglicht, effizienter miteinander zu interagieren.

Praktisch würde dies ermöglichen, dass grenzüberschreitende Zahlungen direkt in nationalen Währungen abgewickelt werden, ohne über Korrespondenzbanken oder das dollarzentrierte SWIFT-Netzwerk zu laufen. Für die Teilnehmer ist die Attraktivität klar: schnellere Abwicklung, geringere Transaktionskosten und eine reduzierte Anfälligkeit für Sanktionen oder Vermögenssperren durch westliche Regierungen.

Indiens zentrale Rolle

Indiens Rolle ist entscheidend. Als Gastgeber des Gipfels und Taktgeber hat Neu-Delhi die Interoperabilität von CBDCs von einer abstrakten Diskussion zu konkreter politischer Koordination vorangetrieben. Das spiegelt Indiens breitere Philosophie zu digitalen Zahlungen wider, geprägt durch den inländischen Erfolg der Unified Payments Interface (UPI): ein Fokus auf Interoperabilität und auf die Bewahrung monetärer Souveränität.

Die Reserve Bank of India, die in diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielt, hat betont, dass die digitale Rupie kein Krypto-Asset ist und kein Schritt in Richtung einer Währungsunion. Sie ist ein staatlich gestütztes digitales Äquivalent von Bargeld, entwickelt, um Effizienz zu verbessern und gleichzeitig die politische Kontrolle zu behalten.

Diese Haltung erklärt, warum Indien Vorschläge für eine supranationale BRICS-Währung abgelehnt hat, während es Infrastruktur unterstützt, die nationale Währungen im grenzüberschreitenden Handel besser nutzbar macht.

Auch Erfahrungen spielten eine Rolle. Frühere bilaterale Abwicklungsvereinbarungen mit Russland ließen Moskau große Mengen an Rupien halten, die es nicht leicht ausgeben konnte – ein Problem, das als „Rupienfalle“ bekannt ist.

Dieses Scheitern unterstrich die Notwendigkeit eines multilateralen Netzwerks, in dem verdiente Währungen innerhalb eines breiteren Handelsblocks zirkulieren können, statt sich nutzlos anzusammeln.

Direkte Abwicklung

Im Kern des vorgeschlagenen neuen BRICS-Zahlungssystems stehen zwei Schlüsselmechanismen, die Handel in nationalen Währungen nahtlos machen sollen, ohne auf den Dollar angewiesen zu sein: Abwicklungszyklen und Devisen-Swap-Linien.

Abwicklungszyklen fungieren als ein periodisches Netting-System. Statt für jede einzelne Transaktion einen sofortigen Umtausch zu erzwingen – was ständig enorme Bargeldliquidität erfordert – werden alle Zahlungen zwischen zwei Ländern über einen festgelegten Zeitraum gesammelt. Am Ende des Zyklus wird nur die Nettodifferenz beglichen.

Zum Beispiel: Wenn Indiens Importe aus China in einem Monat insgesamt ₹500 Milliarden betragen und Chinas Importe aus Indien insgesamt ₹400 Milliarden, muss nur die Nettosumme von ₹100 Milliarden, die Indien China schuldet, übertragen werden.

Das reduziert drastisch das Volumen an Währung, das physisch bewegt werden muss, senkt Kosten und eliminiert das Risiko, dass ein Land mit einem großen, unbrauchbaren Überschuss der Währung des anderen Landes festsitzt.

Devisen-Swap-Linien dienen als Liquiditäts-Sicherheitsnetz. Das sind vorab vereinbarte Abkommen zwischen Zentralbanken, um festgelegte Beträge ihrer Währungen für einen festen Zeitraum zu tauschen.

Wenn ein Land plötzlich mehr von der Währung eines Partners benötigt, um seine Netto-Abwicklungsverpflichtung zu erfüllen – zum Beispiel aufgrund eines saisonalen Importanstiegs –, kann seine Zentralbank diese Währung vorübergehend über die Swap-Linie „ausleihen“.

Sorgen über Dollar-Schulden

Nichts davon macht das BRICS-System zu einem Ersatz für den Dollar, dem Fundament der modernen globalen Finanzwelt. Der Dollar macht weiterhin etwa 59 % der globalen Devisenreserven aus, untermauert 58 % der internationalen Zahlungen und wird zur Rechnungsstellung für mehr als die Hälfte des gesamten grenzüberschreitenden Handels genutzt.

Gleichzeitig ist das beispiellose Ausmaß der US- und globalen Dollar-Schulden zu einer Hauptquelle systemischer finanzieller Risiken geworden.

Da die US-Staatsverschuldung sich $39 Billionen nähert und die globale Verschuldung auf $315 Billionen geschätzt wird, wovon 64 % auf Dollar lauten, ist die Stabilität der Weltwirtschaft gefährlich an ein anhaltendes Vertrauen in den Dollar gekoppelt.

Die zentrale Sorge ist ein sich selbst verstärkender Kreislauf. Die Bedienung der massiven US-Schulden beruht auf einer kontinuierlichen globalen Nachfrage nach Dollar-Vermögenswerten, vor allem nach US-Staatsanleihen. Wenn diese Nachfrage aufgrund von Faktoren wie geopolitischen Verschiebungen oder US-Politik nachlässt, könnten die Zinsen stark steigen.

Höhere Zinsen würden die Schuldendienstkosten der US-Regierung dramatisch erhöhen (die mittlerweile der größte Posten im US-Bundeshaushalt sind), während sie gleichzeitig die globalen Finanzbedingungen verschärfen würden. Das könnte mögliche Ausfälle und Krisen bei anderen Staaten und Unternehmen auslösen, die durch Dollar-Kredite belastet sind.

Diese Dynamik würde Verwundbarkeiten sowohl für die USA als auch für die globale Wirtschaft schaffen, die von Dollar-Liquidität abhängig ist.

US-Abwehrmaßnahmen

Um den Dollar in seiner Rolle als wichtigste globale Reservewährung zu schützen, verfolgt die Vereinigten Staaten eine vielschichtige Strategie, die institutionelle, finanzielle und bisweilen coercive Maßnahmen kombiniert, statt sich auf eine einzelne dramatische Aktion zu verlassen.

Ein primäres Werkzeug ist der Einsatz von Finanzsanktionen und der Zugang zum dollarbasierten globalen Zahlungssystem (SWIFT) als Abschreckung. Länder wie Iran und Russland waren schwerer wirtschaftlicher Isolation ausgesetzt, weil sie US-Interessen herausforderten, was die hohen Kosten demonstriert, außerhalb des Dollar-Ökosystems zu operieren.

Das schafft einen starken Abschreckungseffekt für andere, da Bemühungen um „Entdollarisierung“ riskieren, Nationen vom größten Finanzmarkt der Welt und der am meisten gehandelten Währung abzuschneiden.

Gleichzeitig arbeiten die USA daran, die Reichweite des Dollars auszubauen und zu modernisieren. Die bedeutendste aufkommende Front ist die digitale Finanzwelt. US-Regulierer und Finanzinstitutionen gestalten aktiv den Rahmen für dollar-denominierte Stablecoins – Kryptowährungen, die an den US-Dollar gekoppelt sind.

Indem sichergestellt wird, dass diese digitalen Vermögenswerte unter US-Regulierungsaufsicht operieren, ist das Ziel, die Vormachtstellung des Dollars in der sich rasch entwickelnden digitalen Wirtschaft zu zementieren, Innovation zu vereinnahmen statt von ihr disruptiert zu werden.

Aber jüngste Trends geben Investoren und Zentralbankern Anlass zur Sorge. Ein zentraler Indikator ist die beschleunigte Nachfrage nach Gold durch Zentralbanken weltweit. 2025 überstieg der kollektive Goldbestand ausländischer Zentralbanken zum ersten Mal seit fast drei Jahrzehnten in Wert betrachtet ihre Bestände an US-Staatsanleihen.

Dieses historische Überschreiten wurde durch den dramatischen Preisanstieg von Gold unterstrichen, der 2025 um 60–70 % stieg und die Preise zum ersten Mal in der Geschichte deutlich über $4.000 pro Unze trieb. Die Preise sind im ersten Monat 2026 weiter gestiegen und erreichten über $5.500 pro Unze.

Diese allmähliche Umschichtung hin zu „neutralen“ Vermögenswerten wie Gold – einem der wenigen, die kein Gegenparteirisiko haben, wenn der Besitzer physische Kontrolle hält – erhöht die Widerstandsfähigkeit, ohne die bestehende Geldordnung vollständig zu stören. Aber sie hebt ein schwindendes Vertrauen in ein übermäßig dollarzentriertes System hervor.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die USA eine „weiche Landung“ für ihre Schuldenlast durch kontrollierte Inflation herbeiführen, bleibt Gegenstand intensiver Debatten. Es würde erfordern, die Schulden wegzuinflationieren, ohne die Wirtschaft kollabieren zu lassen. Doch die Erosion der Kaufkraft des Dollars würde zu niedrigeren Lebensstandards für die meisten Amerikaner führen.

Stoßdämpfer

Sorgen um den Dollar erklären teilweise die erneuten Bemühungen der BRICS, eine parallele Zahlungsschiene neben SWIFT zu entwickeln. Andere Sorgen waren der Ausschluss Russlands aus dem SWIFT-System und die Beschlagnahmung von $300 Milliarden an russischen Reserven.

Russland war nicht das erste Land, das den Zorn des westlichen Finanzsystems zu spüren bekam; Iran, Nordkorea und Kuba hatten ebenfalls Vermögenswerte eingefroren oder beschlagnahmt bekommen. Aber Russland wurde zu einem Wendepunkt. Wenn russische Vermögenswerte eingefroren werden können, ist kein Land davor immun, dasselbe Schicksal zu erleiden.

Natürlich bleiben erhebliche Hürden, bevor BRICS eine vollständig operative Zahlungsschiene haben wird, die als Alternative zu SWIFT dienen kann, darunter rechtliche Harmonisierung und technische Umsetzung.

Die meisten CBDCs der meisten BRICS-Länder befinden sich noch in der Testphase (die digitale Rupie, e-CNY und der digitale Rubel sind noch nicht vollständig skaliert), und Interoperabilität steht vor technischen, regulatorischen und Governance-Herausforderungen. Doch angesichts unberechenbarer US-Politik und steigender geopolitischer und geoökonomischer Spannungen ist ein alternatives Finanzsystem keine Option mehr, sondern ein wirtschaftliches und finanzielles Gebot.

Durch die Entwicklung einer parallelen Zahlungsschiene könnte das BRICS-Zahlungssystem einen alternativen Zahlungskanal im Falle einer globalen Krise bereitstellen. Es würde einen vollständigen Stillstand des grenzüberschreitenden Handels verhindern und es ermöglichen, dass essenzielle Handelsströme fortgesetzt werden, insbesondere bei Energie und Rohstoffen.

Indem die transaktionale Funktionsfähigkeit für einen bedeutenden Teil der globalen Wirtschaft gewährleistet wird, könnte eine BRICS-Zahlungsschiene Ansteckungseffekte abmildern, Zeit für koordinierte politische Reaktionen gewinnen und eine stärker gemanagte, weniger katastrophale Anpassung an ein neues finanzielles Gleichgewicht erleichtern.

Die Schienen legen

Die Entwicklung von BRICS-Zahlungsschienen wird sich wahrscheinlich pragmatisch entwickeln, indem bestehende bilaterale Systeme genutzt werden, bevor sie zu einem multilateralen Netzwerk ausgebaut werden. Ein Beispiel ist die grundlegende Verbindung zwischen Indien und den VAE, einer wichtigen BRICS-assoziierten Wirtschaft, sowie sechs weiteren Ländern.

Indiens Unified Payments Interface ist bereits interoperabel mit der Instant Payment Platform (IPP) der VAE, was schnelle, kostengünstige grenzüberschreitende Überweisungen ermöglicht. Dieser etablierte Korridor kann als getestetes Modell und technischer Bauplan für andere BRICS-Partner dienen.

Eine Ausweitung würde logischerweise darauf abzielen, andere Mitglieder mit robusten inländischen Sofortzahlungssystemen zu integrieren, wie Brasiliens PIX oder potenziell Chinas CIPS/digitaler-Yuan-Infrastruktur.

Die Herausforderung wird darin bestehen, einen zentralen Hub oder einen gemeinsamen Messaging-Standard zu schaffen, der diese unterschiedlichen nationalen Systeme verbindet, ohne vollständige Harmonisierung zu erfordern. Zunächst nimmt dies die Form eines Netzwerks bilateraler Abkommen an, die die Abhängigkeit von dem westzentrierten SWIFT für Handelsabwicklungen in lokalen Währungen direkt reduzieren.

Die langfristige Ambition ist eine einheitliche BRICS-Plattform, die direkte Transaktionen in den Währungen der Mitglieder ermöglicht. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Erfolg hängt davon ab, geopolitische Divergenzen zu überwinden und technische Standards anzugleichen.

Trotz erheblicher Hürden ist die Richtung der Entwicklung klar genug, um Aufmerksamkeit zu verdienen. Das Zeitalter eines einzigen hegemonialen Finanzsystems endet nicht über Nacht, aber eine alternative Schiene ist nahezu eine historische Unvermeidlichkeit. BRICS, mit Indien an der Spitze, legt die ersten Schienen

(Auszug von RSS-Feed)

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Sind die BRICS-Staaten ein Schlüsselfaktor für den massiven Preisanstieg von Silber und Gold?

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Larry C. Johnson

Donald Trumps Versuch, die industrielle Basis der USA mithilfe von Zöllen wiederaufzubauen, scheitert und beschleunigt stattdessen die Entwicklung der BRICS-Staaten hin zu einer alternativen Finanzinfrastruktur, die nicht vom US-Dollar als Reservewährung abhängig ist. Der Preis von Gold und Silber ist in den vergangenen zwei Wochen auf historische Höchststände explodiert. Doch diese Bewegung begann nicht erst 2026 … Zentralbanken weltweit kauften 2025 Rekordmengen an Gold (über 1.000 Tonnen), wobei Indien und China an der Spitze standen, während sie gleichzeitig US-Staatsanleihen verkauften. Diese Diversifizierung ist eindeutig: Staaten ersetzen Dollar-Vermögenswerte durch Edelmetalle, um Risiken durch die Höhe der US-Verschuldung (38,5 Billionen Dollar) sowie potenzielle Sanktionen und Zölle zu mindern. Silber, obwohl weniger zentral für Währungsreserven, verzeichnet ebenfalls ein wachsendes staatliches Interesse, begünstigt durch den starken Anstieg der industriellen Nachfrage (z. B. Solarenergie und Elektrofahrzeuge). Dieser Trend signalisiert Sorgen über das „Ende der Dominanz des US-Dollars“ und eine Hinwendung zu Rohstoffen.

Der Anstieg der Gold- und Silberpreise auf nominale Rekordhöhen im Januar 2026 – Gold über 5.000 US-Dollar pro Unze und Silber über 110 US-Dollar pro Unze – stellt inflationsbereinigt nicht tatsächlich Niveaus dar, wie sie seit 300 Jahren nicht mehr gesehen wurden. Historische Daten zeigen, dass Gold Anfang der 1980er-Jahre (in Zeiten geopolitischer Krisen und hoher Inflation) inflationsbereinigt Spitzenwerte von etwa 3.000 bis 4.000 US-Dollar pro Unze erreichte, während Silber 1980 reale Höchststände von über 150 US-Dollar pro Unze erzielte. Die aktuelle Rally wird jedoch durch ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren angetrieben, die diese Metalle außergewöhnlich attraktiv machen:

Geopolitische Unsicherheit und Safe-Haven-Nachfrage: Zunehmende globale Spannungen (z. B. US-Zolldrohungen gegenüber Verbündeten wie Kanada, Mexiko und China sowie anhaltende Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten) haben Gold als Absicherung gegen Instabilität gestärkt. Zentralbanken (insbesondere in China, Indien und Russland) haben 2025–2026 Rekordmengen an Goldreserven aufgebaut, mit Käufen von über 1.000 Tonnen pro Jahr. Silber profitiert ähnlich, zusätzlich jedoch von seiner industriellen Rolle.

Industrielle Nachfrage und grüne Energien: Der Einsatz von Silber in Solarpaneelen, Elektrofahrzeugen, Elektronik und Halbleitern hat den Verbrauch 2025 auf einen Rekordwert von 680 Millionen Unzen getrieben und anhaltende Angebotsdefizite geschaffen (die Minenproduktion liegt jährlich um 150–200 Millionen Unzen unter der Nachfrage). Die Goldnachfrage durch ETFs und Investoren stieg angesichts von Sorgen über US-Shutdowns und Zölle stark an.

Wirtschaftliche Faktoren: Politische Unsicherheit in den USA (von Trump angedrohte Zölle von bis zu 100 %), Sorgen über globale Überkapazitäten und ein schwächerer Dollar haben die Rally befeuert. Analysten prognostizieren, dass Gold bis Ende 2026 6.000 US-Dollar und Silber 125 bis 300 US-Dollar erreichen könnte, sofern sich die Trends fortsetzen.

Und dann gibt es noch den BRICS-Effekt … Es gibt erhebliche Belege dafür, dass mehrere Länder – insbesondere Schwellenländer wie China, Indien und Brasilien – in den letzten Jahren (einschließlich 2025–2026) Teile ihrer Bestände an US-Staatsanleihen verkauft und einen Teil dieser Mittel in physische Gold- und Silberreserven umgeschichtet haben. Dieser Trend wird durch eine Kombination aus geopolitischen Risiken (z. B. US-Zölle und Sanktionen), dem Wunsch nach Diversifizierung weg von dollar-denominierten Vermögenswerten, Inflationsdruck sowie der Attraktivität von Edelmetallen als sichere Wertaufbewahrungsmittel in Zeiten globaler Unsicherheit angetrieben. Zwar verhalten sich nicht alle Länder einheitlich (so erhöhten einige europäische Investoren 2025 ihre Bestände an US-Staatsanleihen), doch das Muster ist bei wichtigen BRICS-Mitgliedern und Zentralbanken klar erkennbar, wie aktuelle Berichte und Daten zeigen.

China und Indien führen den Trend an: In den vergangenen Monaten (bis Ende 2025 und Anfang 2026) haben China und Indien ihre Bestände an US-Staatsanleihen deutlich reduziert. China, der zweitgrößte ausländische Halter (nach Japan), hat angesichts eskalierender US-Zölle (von der Trump-Regierung bis zu 100 % angedroht) und eines Vorstoßes zur Ent-Dollarisierung Milliarden an Treasuries abgestoßen. Indien ist diesem Beispiel gefolgt, hat seine Bestände gekürzt und gleichzeitig seine Goldkäufe erhöht. Dies ist Teil eines umfassenderen „globalen Goldrauschs“, bei dem diese Länder Treasuries abstoßen, um sich gegen die Volatilität der US-Politik abzusichern.

Brasilien hat in den vergangenen drei Jahren ebenfalls seine Treasury-Exponierung reduziert und sich damit einer koordinierten BRICS-Strategie angeschlossen, die Abhängigkeit vom US-Dollar zu verringern. Dazu gehören der Verkauf von US-Staatsanleihen und der Ausbau der Goldreserven als Puffer gegen potenziellen wirtschaftlichen Druck aus den USA. Auch andere ausländische Investoren beschleunigten 2025 den Verkauf von US-Schuldtiteln, was dazu beitrug, dass Gold über 4.800 US-Dollar pro Unze stieg. So verkaufte Dänemark US-Staatsanleihen im Wert von 100 Millionen US-Dollar – ein Schritt, der auf breitere Repatriierungsrisiken hindeutet. Japan könnte folgen und angesichts steigender US-Renditen weiteres Kapital zurückführen, was zusätzliche Treasury-Verkäufe bedeuten würde. Allerdings verkaufen nicht alle: Europäische Käufer strömten 2025 in US-Staatsanleihen (sie machten von April bis November 80 % der ausländischen Zuflüsse aus), was ein gemischtes globales Bild zeigt.

Gerade diese letzte Tatsache ist rätselhaft … Denn da das US-Finanzministerium zunehmend Schwierigkeiten hat, ausländische Käufer für US-Schulden zu finden, könnte man meinen, die USA würden vermeiden wollen, europäische Käufer zu verärgern. Falsch gedacht. Trumps imperiale Eskapaden in Bezug auf Grönland haben die Beziehungen der USA zu Europa und zur NATO erschüttert. Glauben Sie, dass die bisherigen europäischen Käufer von T-Bills nun motiviert sind, noch mehr zu kaufen? Oder haben Donald Trumps unberechenbare, aggressive Drohungen Anreize geschaffen, diese T-Bills zu verkaufen und stattdessen Gold und Silber zu kaufen? Wir werden sehen.

Nun zu einer scheinbar nicht zusammenhängenden Frage … Wird die Volatilität auf den Rohstoffmärkten für Gold und Silber Donald Trumps Entscheidung beeinflussen, einen neuen Angriff auf den Iran zu starten? Sollte sich die USA für einen Angriff auf den Iran entscheiden, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Iran die Straße von Hormus schließen würde, was 45 % der weltweiten täglichen Ölversorgung unterbrechen würde. Dies würde einen sofortigen Anstieg des Ölpreises auslösen und wahrscheinlich schwere wirtschaftliche Probleme für jene Länder verursachen, die auf Öl aus dem Persischen Golf angewiesen sind.

Der dämpfende Effekt auf die Volkswirtschaften der großen Ölimporteure aus dem Persischen Golf könnte durch den Umfang der strategischen Reserven der betroffenen Länder abgemildert werden. Länder mit hoher Abhängigkeit (z. B. China, Indien, Japan, Südkorea – sie importieren 50–90 % oder mehr ihres Öls aus der Region) könnten ihre Versorgung mithilfe bestehender Lagerbestände und Notfallmaßnahmen für 30 bis 60 Tage aufrechterhalten. Eine länger andauernde Schließung (über 60 Tage hinaus) würde jedoch Just-in-Time-Bestände überfordern und zu schweren Engpässen führen.

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Konflikt mit den neuen Machthabern Warum die Kurden in Syrien derzeit schlechte Karten haben

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Bewaffnete kurdische Freiwillige bewachen einen Kontrollpunkt während einer nächtlichen Patrouille in Qamischli im Nordosten Syriens, am späten Donnerstag, dem 22. Januar 2026. (AP Photo/Baderkhan Ahmad). Kurden auf dem Rückzug.

Jahrelang waren die Kurden ein wichtiges Bollwerk gegen den Islamischen Staat. Nun allerdings befinden sich deren Milizen in Syrien auf dem Rückzug. Auf Hilfe des Westens können sie nicht mehr zählen – und die neuen Machthaber machen weiter Druck.

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Alle mal lachen! Ausgerechnet diese Regierung will den Sozialstaat besser machen

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Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher.

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie.

Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“.

Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert.

Skepsis ist Bürgerpflicht

Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null.

Gerechtigkeit kostet Milliarden

Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen.

Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen.

Kindergrundsicherung

Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte.

So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben.

Unten gegen ganz unten

Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“.

Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“

Ausländer raus?

Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen.

Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“.

VdK-Chefin alarmiert

Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“

Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition.

Merz spricht Klartext

Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“, wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, befand deren Chef Johannes Winkel.

Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus.

Titelbild: EUS-Nachrichten/shutterstock.com

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Die „Mission Gehirnwäsche“ war erfolgreich: Viele Bürger wollen laut neuer Umfrage lieber Waffen statt sozialer Sicherheit

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Eine neue Umfrage zeigt deutliche Mehrheiten für Aufrüstung einerseits und Sozialkürzungen andererseits. Diese beunruhigenden Ergebnisse können als das Resultat der manipulierenden Angst-Kampagne zur „russischen Gefahr“ bzw. der aktuellen Kampagne gegen den Sozialstaat bezeichnet werden. Manchmal sind Umfragen aber auch selber Teil der Manipulation. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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„Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine für eine Stärkung der nationalen Verteidigungsfähigkeit inklusive höherer Verteidigungsausgaben“, schreibt die Uni Leipzig aktuell. Das habe eine gerade veröffentlichte Umfrage von Forschern der Universität Leipzig und der Technischen Universität München unter 1.095 zufällig ausgewählten Deutschen ergeben. Über die Umfrage haben verschiedene Medien berichtet (hier oder hier oder hier oder hier).

Mehrheit für exzessive Hochrüstung

Die ausführliche Beschreibung der Umfrage und ihrer Methodik findet sich auf der Seite des Ifo-Instituts – die hier folgenden Verweise auf Abbildungen beziehen sich auf dieses Dokument. Die dortigen Ergebnisse lauten: Eine Mehrheit von 62 Prozent (58 Prozent) befürchtet einen militärischen Konflikt zwischen Russland und einem NATO-Mitgliedstaat (einem Nachbarland Deutschlands) (vgl. Abb. 1). Nur 16 bzw. 18 Prozent geben an, sich wenig bis gar keine Sorgen zu machen. Mit Blick auf Deutschland selbst falle die Sorge etwas geringer, aber weiterhin substanziell aus: Rund 42 Prozent stimmen voll und ganz oder eher der Aussage zu, dass sie große Sorgen haben, es könnte zu einem direkten militärischen Konflikt zwischen Deutschland und Russland auf deutschem Boden kommen. Mehr als ein Drittel der Befragten (40 Prozent) befürchtet zudem, persönlich von einem solchen Szenario betroffen zu sein.

Dementsprechend messe eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung der „Wehrhaftigkeit“ Deutschlands hohe Bedeutung bei. Rund 70 Prozent der Befragten halten diese laut Umfrage für „sehr wichtig“ oder „wichtig“, nur 8 Prozent bewerten sie als eher oder sehr unwichtig.

Große Zustimmung erhalte eine generelle personelle Aufstockung der Bundeswehr. Die Autoren schreiben: Eine absolute Mehrheit von 60 Prozent der Befragten unterstützt diese Maßnahme, nur 14 Prozent sprechen sich dagegen aus. Ebenfalls hohe Zustimmung erhält ein stärkeres staatliches Eingreifen gegen hybride Angriffe Russlands: 58 Prozent der Befragten sind dafür, nur 15 Prozent sind dagegen. Auch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee sei mehrheitsfähig: 55 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, 18 Prozent sind dagegen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird von großen Teilen der Befragten befürwortet. Eine relative Mehrheit von 49 Prozent der Befragten spricht sich dafür aus, 27 Prozent sind dagegen. Gefragt nach einer Erhöhung der Militärhilfe für die Ukraine sprechen sich 27 Prozent der Befragten sehr oder eher dafür aus, 32 Prozent sind weder dafür noch dagegen, 41 Prozent sind eher oder sehr dagegen.

Eine große Mehrheit von 70 Prozent der befragten Personen ist der Meinung, dass die Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 3 Prozent oder mehr betragen sollten. Innerhalb dieser Gruppe befürworten 40 Prozent sogar einen Anteil von 5 Prozent oder mehr. Lediglich 14 Prozent der Befragten befürworten einen Anteil von 1 Prozent oder weniger; weitere 17 Prozent sprechen sich für einen Anteil von 2 Prozent vom BIP aus.

Waffen statt Sozialstaat

Es wurden auch Präferenzen hinsichtlich möglicher Umschichtungen von öffentlichen Ausgaben abgefragt. Den Befragten wurde dabei laut den Autoren der Umfrage jeweils die derzeitige Verteilung der öffentlichen Ausgaben als Orientierung vorgegeben. Auf dieser Grundlage sollten sie mit Hilfe von Schiebereglern angeben, wie hoch die Staatsausgaben für die jeweiligen Ausgabenbereiche aus ihrer Sicht sein sollten. Dabei zeige sich „eine klare Tendenz zur Priorisierung sicherheitsrelevanter Bereiche” (vgl. Abb. 6). So sprechen sich 85 Prozent für höhere Ausgaben in dem Bereich „Innere Sicherheit und Öffentliche Ordnung (z. B. Polizei und Bevölkerungsschutz)“ aus. Die Ausgaben für Verteidigung sollen nach Ansicht von 77 Prozent der Befragten steigen. Auch in den Bereichen Bildung und Gesundheit sprechen sich mit 83 und 59 Prozent klare Mehrheiten für Ausgabenerhöhungen aus.

Deutlich fällt die Meinung im Bereich der „Sozialen Sicherung (z. B. Rentenzuschüsse, Bürgergeld)“ aus. Eine klare Mehrheit von 83 Prozent der Befragten hält diese Ausgaben für zu umfangreich und spricht sich für eine Reduzierung aus. Auch die unter „Andere (z. B. Umweltschutz, Wohnen, Kultur, öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsförderung)“ zusammengefassten staatlichen Ausgabenbereiche sollen nach Ansicht von 87 Prozent der Befragten reduziert werden.

Bei der Frage, wie zusätzliche Verteidigungsausgaben konkret finanziert werden sollen, ist eine Mehrheit (59 Prozent) für Einsparungen in anderen staatlichen Ausgabenbereichen (vgl. Abb. 8). Ein Viertel der Befragten (25 Prozent) ist für eine Finanzierung über zusätzliche staatliche Verschuldung, während 16 Prozent Steuererhöhungen unterstützen. Insgesamt zeige sich damit, „dass die Bevölkerung höhere Verteidigungsausgaben vor allem durch eine Umverteilung innerhalb des Staatshaushalts und deutlich weniger durch zusätzliche Belastungen oder eine höhere Staatsverschuldung finanziert sehen möchte“, so das Fazit der Autoren der Umfrage.

Die „Früchte“ der Kampagnen

Zwei Kampagnen, die schon länger laufen, die aber in den letzten Jahren und Monaten kontinuierlich intensiviert wurden, zeigen laut dieser Umfrage Wirkung: zum einen die durch viele deutsche Journalisten und Politiker befeuerte Angst-Kampagne, die permanent eine „neue Bedrohungslage“ durch Russland ausruft, ohne dass diese Behauptung mit seriösen Fakten zu den Militär-Budgets der jeweiligen Blöcke oder den Analysen etwa von US-Geheimdiensten zu militärischen Plänen und Möglichkeiten der russischen Armee unterfüttert würde. Zum anderen die aktuell nochmals massiv zugespitzte Kampagne gegen den Sozialstaat.

Umfragen sind prinzipiell mit großer Vorsicht zu genießen, oft genug wird mit manipulativen Fragestellungen etc. ein verzerrtes Bild produziert. Bei der hier besprochenen Umfrage konnte ich keine krassen und offensichtlichen Manipulationen wie z.B. total irreführende Fragestellungen feststellen – die Leser sollten sich bei der verlinkten Beschreibung des Ifo-Instituts ein eigenes Bild machen. Stutzig macht etwa die Info über „Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland“, die einem Teil der Bürger vor der Befragung von den Fragestellern vermittelt worden waren – das Ifo-Institut schreibt zum Vorgehen:

Die Befragung wurde von Juli bis September 2025 von dem Befragungsinstitut Bilendi online durchgeführt. Insgesamt nahmen 3 297 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren teil. Die hier berichteten Ergebnisse beruhen auf den Antworten von 1 095 Personen, die per Zufall aus der Gesamtstichprobe ausgewählt wurden. Die übrigen Befragten beantworteten dieselben Fragen, erhielten zuvor jedoch Informationen zu Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland (Blesse et al. 2025).“

Ein Eindruck der Parteilichkeit wird unter anderem durch die Präsentation der Umfrage-Ergebnisse hervorgerufen. So wird die Umfrage vom Ifo-Institut unter dem reißerischen (und nicht gedeckten) Titel „Gefahr im Verzug“ vorgestellt. Auch die indirekt positive Wertung der Ergebnisse durch die Autoren als Zeichen „für einen klaren Reformwillen der deutschen Bevölkerung“ tragen nicht zu einem Eindruck der Unabhängigkeit bei.

Absolut erschreckend

Wenn man aber im Fall der hier besprochenen Umfrage davon ausgeht, dass der Hintergrund der beiden beteiligten Universitäten sowie das Prozedere zur Ermittlung der Umfrageergebnisse überwiegend seriös war – dann sind die Ergebnisse absolut erschreckend.

Titelbild: CHUYKO SERGEY

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Die symbiotischen Antagonisten der Macht

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Bei dem gegenwärtigen Ringen der MAGA-Bewegung und anderer populistischer Bewegungen mit den globalistischen und moralistischen Bewegungen handelt es sich nicht um den Kampf zweier wesensfremder Politikentwürfe. Beide Seiten teilen vielmehr das fundamentale Verständnis einer hierarchisch durchorganisierten, autoritären Gesellschaft.

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Bundesbildungsministerin Prien will über „Zersetzung“ reden – Bitte, dann tun wir das!

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Bundesbildungsministerin Karin Prien hat der taz ein Interview gegeben – herausgekommen ist dabei ein Blick in das Innenleben einer Politik, die im Kampf um die Deutungshoheit zu immer härteren Bandagen greift. Da spricht die CDU-Politikerin von „Zersetzung“, von „Delegitimierung“ und den „Feinden der Demokratie“. Damit sind allerdings jene gemeint, die – bei Lichte betrachtet – gerade keine Feinde der Demokratie sind. Im Kern geht es nämlich um eine Gegenöffentlichkeit und alternative Medien, die sich das demokratische Recht herausnehmen, ihre Meinung so zu artikulieren, wie sie es für angebracht halten. Doch gut, wenn Prien von „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ reden will: Bitte! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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„Was es jetzt braucht, ist nicht mehr Offenheit, sondern ein scharfer Keil. Einer, der die Gesellschaft spaltet. Wenn davon die Rede ist, entsteht schnell ein Zerrbild im Kopf, als würde das Land in zwei gleich große Teile zerfallen. Doch so ist es nicht. Richtig und tief eingeschlagen, trennt er den gefährlichen vom gefährdeten Teil der Gesellschaft.“

So sieht es aus, wenn die Gesellschaft gespalten wird. Diese Zeilen stammen allerdings nicht etwa aus einem von Politikern und Mainstreamjournalisten viel gescholtenen „alternativen“ Medium – nein, sie sind der „liberalen“ Zeitung DIE ZEIT entnommen. Der Artikel trägt das Datum 19. November 2021.

Wie wir uns sicher alle erinnern: Es war die Coronazeit. Damals haben viele von jenen, die gerade mit ihren gesalbten Worten vorgeblich die Demokratie hochhalten, den Geist der Demokratie ausgesperrt. Unter den schwersten Grundrechtseinschränkungen seit dem Bestehen der Republik verlangten „gute“ Demokraten von den Bürgern: Gehorchen und den Verstand ausschalten! Das war autoritär – und der Moment des Faschistoiden war spürbar. An jenen Stellen, wo dringend – dringend! – Meinungsfreiheit, Diskussion und echter demokratischer Streit hätten vorhanden sein müssen, setzten die „Wächter“ der Demokratie im Verbund mit der Politik auf „Zersetzung“ und „Delegitimierung“. Die Aberkennung von Status, Verächtlichmachung und Herablassung waren gegenüber Kritikern der Pandemiepolitik Programm. Wer die „falsche“ Meinung oder Expertise vertrat, war öffentlicher Zersetzung ausgesetzt, und Kompetenzen wurden in Abrede gestellt. Und überhaupt waren all diejenigen öffentlichen Angriffen ausgesetzt, die sich der neuen Konformität nicht unterordnen wollten.

Der Journalist Nikolaus Blome durfte im Spiegel mit der vollen symbolischen Kraft eines reichweitenstarken Mediums die folgenden Zeilen schreiben:

Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.

Eine „gesamte Republik“, die mit dem Finger auf eine Gruppe von Mitmenschen zeigen soll? Das ist Spaltung! – und von publizistischer Zerstörungskraft getrieben. Mitbürger öffentlich durch einen Fingerzeig zu beschämen, weil sie bei einer hochkomplexen medizinischen Entscheidung nicht bereit sind, „mitzuziehen“, wie es die Politik will? In der Geschichte der Bundesrepublik gab es leider den einen oder anderen demokratischen Tiefpunkt – die zitierten Zeilen gehören dazu, und eine Frage drängt sich auf: Wo war Karin Prien, als eine Gruppe von Mitmenschen über ein Medium, das mit zu den reputiertesten der Republik zählt, erniedrigt wurden? Diese Frage drängt sich deshalb auf, weil die CDU-Politikerin gerade in einem Interview mit der taz etwas gesagt hat, was nicht unkommentiert gelassen werden darf – im besten Sinne der Demokratie.

In einer Frage, die den „Komplex Günther“ thematisiert, sagt Prien:

Das andere sind die sogenannten alternativen Medien, die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen. Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.

Hier tauchen sie nun auf, die Signalwörter „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ – auf der Basis einer Behauptung!

An dieser Stelle wäre es aus journalistischer Sicht zwingend angebracht gewesen, nach konkreten, belastbaren Beweisen zu fragen. Welche alternativen Medien wollen nachweisbar und gerichtsfest zur „Zersetzung unseres freiheitlich-demokratischen Systems beitragen“? Stattdessen folgt die Frage der taz: „Was sollte man dagegen tun?“, worauf Prien antwortet:

Das meiste muss man aushalten. Anders, als behauptet wird, findet Zensur eben gerade nicht statt. Auch die Feinde der Freiheit sind weitgehend durch die Meinungs- und Pressefreiheit, die das Grundgesetz garantiert, geschützt.

Auch hier greift die Bundesbildungsministerin zu einer scharfen Formulierung: „Feinde der Freiheit“. Erinnern wir uns: In der Coronazeit mussten Menschen aus unserer Mitte allein, ohne ihre Angehörigen, in Krankenhäusern und Heimen sterben. Kinder konnten von ihren Eltern und Eltern konnten von ihren Kindern nicht Abschied nehmen – welch ein Grauen. Diejenigen, die aus guten Gründen diese Zustände kritisiert haben, waren alternative Medien. Jeder echte Demokrat sollte diesen Medien dankbar sein.

Zu dem Interview mit Prien gäbe es noch mehr zu sagen, etwa wenn sich die Politikerin über „Häme“ und „Beleidigungen“ beklagt, der sie ausgesetzt sei, oder aber, wenn sie von einer „zunehmenden Polarisierung“ und „Radikalisierung“ spricht.

„Radikalisiert“, so viel sei gesagt, hat sich die Politik aus der „demokratischen Mitte“ – und sie polarisiert mit Nachdruck, etwa wenn sie von „Feinden der Demokratie“ spricht, ohne überzeugende Belege zu liefern. Doch allein die hier angeführten Stellen reichen aus, um zu verdeutlichen: Es geht nicht um reale Gefahren für die Demokratie, die von alternativen Medien angeblich ausgehen. Es geht, bei Lichte betrachtet, um einen Kampf um die Deutungshoheit, den die etablierte Politik mit immer härteren Bandagen führt. Die Vertreter jener Parteien, die in den letzten Jahrzehnten die Politik der Bundesrepublik geprägt haben (Staatsverschuldung von über 2,5 Billionen Euro), spüren, dass ihnen von den alternativen Medien ein anderer Wind ins Gesicht weht als von jenen etablierten Medien, die der Politik mit Kuscheljournalismus begegnen.

Da spricht die Ministerin von „rechtspopulistischen“ Positionen (was soll das sein?), die alternative Medien angeblich immer stärker in den Diskurs brächten, und als Leser darf man sich so allgemein die Frage stellen, wie weit die Kenntnisse einer Bundesbildungsministerin im Hinblick auf die Grundprinzipien demokratisch-freiheitlicher Diskussionen reichen mögen.

Auch „rechtspopulistische“ Positionen (wie auch immer man diese definiert) dürfen von Medien in die öffentliche Diskussion eingespeist werden. Wer als demokratischer Politiker damit ein Problem hat, darf so darauf reagieren, wie es die Demokratie verlangt: mit der Kraft der besseren Argumente. Von Argumenten – von überzeugenden erst gar nicht zu reden – ist an den entscheidenden Stellen in diesem Interview allerdings nichts zu sehen. Und das ist: bezeichnend!

Titelbild: penofoto/shutterstock.com

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Jeder fünfte Minderjährige auf der Welt leidet unter extremer Armut, Tendenz steigend

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In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 2,72 Billionen Dollar* erreicht haben, fehlt es Hunderten Millionen Kindern weiterhin an grundlegenden Gütern wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum, so der jüngste UNICEF-Bericht. Von Sergio Ferrari.

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In den Ländern mit geringen Ressourcen überleben derzeit mehr als 412 Millionen Mädchen und Jungen mit weniger als drei Dollar am Tag. Der vor wenigen Wochen von UNICEF (United Nations Children’s Fund) veröffentlichte Bericht über die Lage der Kinder weltweit stellt jedoch fest, dass „Kinderarmut nicht auf die ärmsten Regionen der Welt beschränkt ist”.

Tatsächlich betrifft sie auch Länder mit mittlerem und hohem Einkommen. Dem Bericht zufolge würde sich, wenn für diese Länder eine realistischere Armutsgrenze zugrunde gelegt würde – beispielsweise 8,30 statt drei Dollar am Tag –, die Zahl der Kinder, die weltweit in „monetärer Armut“ leben, auf zwei von drei, also etwa 1,4 Milliarden, erhöhen.

„In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 272 Billionen Dollar erreicht haben“, betonen die Autoren der UNICEF-Studie, „fehlen Hunderten Millionen Kindern weiterhin so grundlegende Güter wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum.“*

Die Verschuldung und ihre tödlichen Folgen für Kinder

Viele Entwicklungsländer sehen sich mit einer komplexen wirtschaftlichen Lage konfrontiert, deren Folge fast immer eine Verschlechterung ihres Wachstums ist, was sich direkt auf Programme zur Bekämpfung der Armut und auf öffentliche Dienstleistungen für Kinder auswirkt. Dies wird durch erhebliche Kürzungen der Entwicklungshilfe noch verschärft. Bis zum Jahr 2030 könnte diese tödliche Formel zum Tod von etwa 4,5 Millionen Kindern unter fünf Jahren führen.

Die für 2026 vorgesehene Hilfe für Bildung wird um 25 Prozent geringer ausfallen als 2025, wodurch zweifellos sechs Millionen Kindern der Verlust ihrer Schulbildung droht. Diese Realität wird durch die direkten Folgen der Auslandsverschuldung noch verschärft. Tatsächlich wenden 45 Entwicklungsländer mehr Mittel für die Zahlung von Zinsen auf diese Schulden auf als für das Gesundheitsbudget.

„Die aktuellen Zahlen zur Situation der Kinder sind so dramatisch wie alarmierend”, sagt der Theologe Beat Wehrle, Schweizer Fachmann für Kinderrechte und Mitglied der Leitung von Terre des Hommes in Deutschland. Aber, so argumentiert Wehrle, diese Zahlen sind nicht „unschuldig“, im Gegenteil, sie „spiegeln den systematischen neoliberalen Angriff auf die öffentliche Politik wider”.

Mit seiner langjährigen Erfahrung in verschiedenen Ländern Lateinamerikas erklärt Wehrle, dass sich diese neoliberale Aggression „in einem signifikanten Anstieg der Verschuldung nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern auch in den Haushalten der Familien“ manifestiert. Und das mit dramatischen Folgen, da die neoliberale Logik das Angebot an öffentlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen reduziert.

Diese Reduzierung, betont Wehrle, wird zusätzlich verschärft „durch den ungerechtfertigten Rückgang der Mittel für die internationale Zusammenarbeit, dessen deutlichstes Beispiel der vollständige Abbau von USAID Anfang 2025 ist”. Er weist darauf hin, dass derselbe Trend auch in den meisten europäischen Ländern zu beobachten ist. Dies lässt sich anhand der Analyse der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der Alten Welt nachweisen.

Die gravierenden Folgen dieser Kürzungen, die bereits 2025 so stark zu spüren waren, werden sich im nächsten UNICEF-Bericht 2026 widerspiegeln. „Es ist sicher, dass sich die ohnehin schon dramatische globale Situation der Kinder noch weiter verschärfen wird“, schließt Wehrle.

Marginalisierte Kinder

Die höchsten Armutsraten für Kinder weltweit sind bei den jüngsten Kindern zu verzeichnen. Im Jahr 2024 lebten 22,3 Prozent der Kinder unter vier Jahren in extremer finanzieller Armut, fast doppelt so viele wie bei den Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren.

Neben den Folgen der Verschuldung und den Verzerrungen der nationalen Politik gibt es noch weitere, nicht weniger wichtige Faktoren zu berücksichtigen.

  • Das Bildungsniveau der Personen, die für ihre jeweiligen Familien verantwortlich sind. In Haushalten, in denen die Familienvorstände keine Grundschulbildung haben, liegt die Rate der extremen Armut bei 32,9 Prozent. In Familien, in denen der Haushaltsvorstand eine Hochschulausbildung abgeschlossen hat, liegt sie bei 5,8 Prozent.
  • Bezeichnenderweise leben etwa 79 Prozent der Kinder in extremer Armut in ländlichen Gemeinden. In städtischen Gebieten ist die Armutsquote in informellen Siedlungen und Slums ebenfalls deutlich höher über dem Durchschnitt.
  • Kinder mit Behinderungen haben ein höheres Armutsrisiko, da die Gesundheitskosten für ihre Familien viel höher sind. Außerdem hindert die Betreuung dieser Kinder ihre Eltern oder Sorgeberechtigten in der Regel daran, außerhalb des Hauses zu arbeiten.
  • Vertriebene oder geflüchtete Kinder, deren Zahl oft unterschätzt wird, sind nicht nur während der Flucht von einem Ort zum anderen, sondern auch nach ihrer Ankunft am neuen Zielort einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Studien aus Kolumbien, dem Libanon und Uganda weisen auf hohe Armutsraten unter der vertriebenen Bevölkerung hin.
  • Auch indigene Kinder weisen deutlich höhere Armutsraten auf. In den 23 Ländern, die das Übereinkommen über indigene und in Stämmen lebende Völker ratifiziert haben, lebten 2024 18,7 Prozent dieser Gemeinschaften in extremer finanzieller Armut, verglichen mit 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung.
  • Nicht weniger bedeutend sind die Auswirkungen von Kriegen und anderen Konfliktsituationen. Die Hälfte der Kinder in Konfliktsituationen (und der daraus resultierenden Instabilität) leidet unter extremer Armut. In nicht betroffenen Kontexten sind es nur 11,4 Prozent.

Kriege als verschärfende Faktoren

Weltweit ist ein erheblicher Anstieg bewaffneter Konflikte zu beobachten: In den Jahren 2024 und 2025 wurde die höchste Zahl an Ländern seit dem Zweiten Weltkrieg registriert, die in bewaffnete Konflikte verwickelt waren.

Im Jahr 2024 lebten etwa 19 Prozent der Kinder in Konfliktgebieten, was fast doppelt so viel ist wie Mitte der 1990er-Jahre.

Die Vereinten Nationen identifizierten 41.370 Fälle schwerer Verstöße gegen Kinderrechte in Konfliktgebieten, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Die Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe setzt Kinder einer hohen Gefahr von Misshandlung, Ausbeutung, Krankheiten und Hunger aus.

Zwischen 2014 und 2024 stieg die Rate der extremen monetären Armut in Kontexten von Instabilität und Konflikt von 46 auf 50,2 Prozent; außerhalb von Konfliktgebieten sank die Rate von 19,9 auf 11,4 Prozent. Mit anderen Worten: Die Hälfte aller Kinder in Konfliktgebieten sind betroffen, nur eines von neun Kindern in Gebieten ohne Konflikte.

Die Konflikte erzeugen Armut, weil sie die wirtschaftliche Stabilität untergraben, die Infrastruktur zerstören und öffentliche Dienstleistungen wie Wasser, Bildung und Energieversorgung zum Erliegen bringen. Unterbrechungen in der Bildung verletzen das Recht der Kinder auf Bildung und Entfaltung und untergraben infolgedessen sowohl das individuelle Potenzial als auch den gemeinsamen Wohlstand.

Laut Wehrle zeigen die von UNICEF analysierten Daten zwei besonders besorgniserregende Realitäten: Einerseits die Kürzung öffentlicher Investitionen für die frühe Kindheit und andererseits den deutlichen Anstieg der Zahl der Kinder, die bewaffneten Konflikten und Gewalt ausgesetzt sind. Das Zusammentreffen dieser beiden Faktoren, so Wehrle, mache Kinder zu den Hauptopfern der Irrationalität der Erwachsenen.

Kinder als Akteure des Wandels

Obwohl die UNICEF-Studie ein recht klares Bild der dramatischen Realität der Kinder vermittelt, weist Wehrle darauf hin, dass „es auffällt, dass es sich weiterhin um einen Bericht über die Kinder handelt”. Die Frage der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wird in dem Dokument nur am Rande behandelt. „Auf diese Weise bleiben sowohl die Darstellung dieser dramatischen Realität als auch die Reflexion darüber allein den Erwachsenen überlassen.“

Dies ist zweifellos eine bedauerliche Tatsache, denn wie der Schweizer Experte argumentiert, sind oder sollten Kinder viel mehr als nur Opfer sein: Sie müssen auch als Subjekte mit Rechten und Akteure des Wandels betrachtet werden. Das Nichtvorhandensein einer direkten Perspektive und der konkreten Beteiligung von Kindern bei der Definition der Prioritäten in der öffentlichen Politik ist etwas, das dringend hinterfragt und gelöst werden muss.

Wenn die Einschränkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft weltweit bereits ein ernstes Problem darstellt, so ist „das Fehlen der Stimmen und des Handelns von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ein noch gravierenderer Fehler“. Daher, so betont er, „sollte nichts, was Kinder betrifft, ohne die direkte Beteiligung der Kinder selbst akzeptiert werden“.

Obwohl die globale Lage der Kinder heute schwierig, komplex und wenig hoffnungsvoll ist, gibt es laut Wehrle dennoch unzählige positive Erfahrungen mit der Durchsetzung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf lokaler Ebene und weltweit. Diese Erfahrungen, so sein Fazit, müssen stärker miteinander verknüpft werden, damit sie zu einer Stimme werden, die immer weniger ignoriert werden kann.

* Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version hieß es, die weltweiten Verteidigungsausgaben betragen 272 Billionen US-Dollar. Diese Zahl steht im verlinkten Unicef-Bericht, ist aber falsch. Laut Sipri beträgt die Summe 2.718 Milliarden, also 2,72 Billionen US-Dollar. Offenbar haben die Autoren ein Komma vergessen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Der Beitrag erschien im Original auf dem kubanischen Onlineportal Prensa Latina – Firmas selectas. Übersetzung aus dem Spanischen von Marta Andujo.

Über den Autor: Sergio Ferrari, argentinischer Journalist, lebt in der Schweiz, wo er regelmäßig für Schweizer, europäische und lateinamerikanische Medien arbeitet.

Titelbild: Tinnakorn jorruang/shutterstock.com

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Reform mit Bärbel Bas Der deutsche Sozialstaat ist unübertroffen

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) (m.) präsentiert den Bericht zur Sozialstaatsreform.

Arbeitsministerin Bas stellt ihr Reformkonzept für den Sozialstaat vor. Die 26 Vorschläge klingen wie Memos eines Selbstfindungsseminars. Das zentrale Problem wird nicht genannt. Da hätte die Kommission auch zuhause bleiben können. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie

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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie
Im gespraech joerg drieselmann 2 apolut
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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie

Jörg Drieselmann vergleicht im Gespräch mit Markus Fiedler Phänomene und die Politik der jüngsten Vergangenheit mit den Strukturen der DDR.

Drieselmann, der Direktor des Stasi-Museums Berlin war, nennt in einigen Fällen bestürzende Übereinstimmungen des Demokratieverständnisses der heutigen Politik zur DDR-Politik.

Typische Formulierungen wie "unsere Demokratie" finden sich laut Drieselmann schon im Buch von Erich Honecker, dem damaligen Generalsekretär des Zentralkommitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrats der DDR.

Hier der Link zum ersten Interview mit Jörg Drieselmann: Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Methoden des Machterhalts – damals und heute: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann/

Quelle:

Erich Honecker: "...und darin ist sich die überwältigende Mehrheit unseres Volkes einig -, unsere Demokratie gegen solche Kräfte zu schützen, die sie anzutasten oder gar zu zerstören versuchen."

Studienjahr der FDJ 1987/88. Abteilung Propaganda beim Zentralrat der FDJ. Seite 48. https://archive.org/details/StudienjahrFDJ198788/page/n49/mode/2up

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente
Apolut 20260126 TD Montag
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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

+++

Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

+++

Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 

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☐ ☆ ✇ Overton Magazin

»Die Gegen-rechts-Demonstrierer betreiben die Geschäfte eines autoritären, antidemokratischen Staatsapparates«

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Was passiert, wenn der Rechtsstaat nicht versagt, sondern gezielt missbraucht wird? Über willkürliche Macht, eine angepasste Justiz und die Frage, wie viel Rechtsstaat überhaupt noch übrig ist.

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Aus dem Koma erwacht | Von Anna Zollner

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Aus dem Koma erwacht | Von Anna Zollner
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Aus dem Koma erwacht | Von Anna Zollner

Europas letzter Schlaf vor dem Sturz

“Die Lyrische Beobachtungsstelle” von Anna Zollner.

Was ist los mit den USA? Eigentlich nichts. Sie verhalten sich exakt so, wie sich Imperien immer verhalten, wenn ihr Zenit überschritten und der Abstieg nicht mehr aufzuhalten ist. Nicht moralisch entgleist, sondern machtlogisch konsequent. Sie pfeifen auf Regeln, weil Regeln nur für Aufsteiger nützlich sind. Imperien im Niedergang haben keine Geduld mehr für Maskerade. Sie ziehen die Gewalt offen, weil der Mythos nicht mehr trägt. Wo der Mythos bricht, beginnt die rohe Bilanz. Und ein Imperium lebt nicht von Verträgen, nicht von Moral, nicht von Werten. Es lebt vom Mythos seiner Unbesiegbarkeit. Für die eigenen Kinder. Für die eroberten Gebiete. Für jene, die glauben sollen, Teil von etwas Größerem zu sein.

Solange dieser Mythos funktioniert, liefert das Imperium nach der Eroberung Ordnung, Sicherheit, Recht und Stabilität. Es schafft eine Währung der Abhängigkeit. Mit dieser Währung kauft es Loyalität. Die Eroberten werden zu Helfern des Gewaltapparats, nicht aus Überzeugung, sondern aus Anpassung. Das Imperium delegiert seine Gewalt an jene, die es beherrscht. Ein Imperium lebt von der Ausbeutung seiner „Partner“, die ein Stockholm-Syndrom entwickeln und ihre Unterordnung mit Mitsprache verwechseln. Die USA bilden hier keine Ausnahme. Sie hatten nie Freunde. Sie hatten Interessen. Und diese Interessen hießen immer zuerst amerikanisch. America First ist kein Politikstil, sondern das Ende der Verstellung.

Der Niedergang beginnt nicht mit Überdehnung, sondern mit Fehlfokussierung. Die USA haben den Aufstieg Chinas verpasst, weil sie sich strategisch an Russland festgebissen haben. Zwei Jahrzehnte NATO-Expansion, Regimewechselpolitik, Sanktionen und Eskalationsrhetorik, während Peking Lieferketten, Technologie, Rohstoffe und Märkte gesichert hat. Jetzt dämmert es in Washington. Zu spät. Die BRICS-Staaten sind nicht mehr verhandelbar, sondern strukturell geworden. Der Petro-Dollar, Fundament der amerikanischen Machtprojektion seit den 1970er-Jahren, verliert seine Exklusivität. Wer Öl außerhalb des Dollarraums handelt, wird nicht mehr automatisch bestraft. Das ist kein Detail. Das ist tektonisch.

Was also tun? Pragmatismus ersetzt Ideologie. Konflikte unterhalb der großen Eskalationsschwelle am Köcheln halten. Russland militärisch beschäftigen, ökonomisch binden, moralisch ächten. Nicht besiegen, sondern binden. Parallel dazu die aufstrebenden oder widerspenstigen Partner zurückstutzen. Europa, allen voran Deutschland. Wie? Energieversorgung zerstören, Abhängigkeiten verschärfen, politische Eliten einbinden, Kanzler stellen. Finanzinteressen über Konzerne und Fonds, ideologische Durchdringung über Parteien, Stiftungen, NGOs. Atomisierung der Gesellschaft über Identitätspolitik und Dauererregung. Ein zerstrittenes Land stellt keine Fragen. Wer zerstritten ist, organisiert keinen Widerstand.

Hier erklärt sich auch die Sprengung von Nord Stream. Nicht als irrationaler Akt, sondern als strategischer Schnitt. Die Pipeline war die Hauptschlagader der deutschen Wirtschaft. Billige, planbare Energie war der entscheidende Wettbewerbsvorteil der Industrie. Mit der Zerstörung von Nord Stream wurde dieser Vorteil geopolitisch beseitigt. Ein Industrieland wird absichtlich energieblind gemacht. Deutschland verliert, Energie wird teuer, US-LNG gewinnt Marktanteile.

Diese Logik ist kein Geheimwissen, sondern wird seit Jahren offen formuliert. In einem geleakten Strategiepapier der RAND Corporation wird empfohlen, Russland systematisch zu „überdehnen und aus dem Gleichgewicht zu bringen“ – durch Energiepolitik, Sanktionen, militärische Bindung und Stellvertreterkonflikte. Die Essenz: Russland wirtschaftlich schwächen, militärisch beschäftigen, international moralisch an den Pranger stellen – und den wirtschaftlichen Kollateralschaden für Europa, insbesondere für Deutschland, ausdrücklich in Kauf nehmen. Europa ist nicht Partner, sondern Einsatzmasse.

Die Ukraine spielt in dieser Architektur die Rolle des Bindeglieds: militärischer Vorposten, moralischer Hebel, Dauerkrisenraum. Die Minsker Abkommen dienten nicht der Befriedung, sondern – wie später offen eingeräumt – der verdeckten Aufrüstung der Ukraine. Diplomatie als Zeitgewinn. 

Friedensverträge als Ladehemmung für den nächsten Krieg. Parallel dazu das offene Bekenntnis amerikanischer Spitzenvertreter zur Geringschätzung europäischer Interessen – „fuck the EU“ war kein Ausrutscher, sondern Zustandsbeschreibung. Deutschland sollte zahlen: mit teurer Energie, mit Waffenlieferungen, mit Flüchtlingskosten, mit der Belastung seiner sozialen Sicherungssysteme.

Ergänzung:

Der Charakter dieses Vorgehens wurde später offen bestätigt. Angela Merkel räumte ein, dass die Minsker Abkommen nicht als Friedensinstrument gedacht waren, sondern dazu dienten, Zeit zu gewinnen – Zeit für Aufrüstung, Ausbildung und militärische Vorbereitung der Ukraine. Minsk war damit kein gescheiterter Vertrag, sondern ein bewusst gebrochenes Versprechen. Ein Abkommen als taktische Pause, nicht als Lösung. Diplomatie wurde zur Funktion der Kriegsökonomie, Vertrauen zur Wegwerfressource. Der Verrat von Minsk war kein Betriebsfehler, sondern Teil der Architektur.

Das Ergebnis ist kein Betriebsunfall, sondern Wirkungskette: Deindustrialisierung, steigende Sozialausgaben, fiskalischer Druck, Aushöhlung der sozialen Marktwirtschaft. Der Sozialstaat wird nicht reformiert, er wird geopolitisch zerlegt. Ein Standort wird geopfert, um ein Imperium zu stabilisieren.

Dann die Konzentration auf die eigene Hemisphäre. Grönland, Kanada, USA, Mittelamerika, Südamerika. Die alte Monroe-Doktrin, neu lackiert. Venezuela war kein Ausrutscher, sondern ein Testlauf. Rohstoffe, Einflusszonen, Zugriffssicherung. Imperiale Selbstkonsolidierung. Gleichzeitig der Ausstieg aus jenen internationalen Organisationen, die das Imperium selbst einst geschaffen hat, um andere zu binden. Völkerrecht ist ein Werkzeug für Sieger. Sobald es bindet, wird es lästig. 

Regeln gelten nur, solange sie nützen.

Venezuela fügt sich hier nahtlos ein. Das Land verfügt über die größten nachgewiesenen Ölreserven der Welt und ist seit 1914 Förderstaat – lange vor Saudi-Arabien. In den 1930er- und 1940er-Jahren spielte Venezuela für die USA eine Rolle, die später Saudi-Arabien übernahm. Der Bruch kam mit der Verstaatlichung und der Öffnung gegenüber russischen und chinesischen Ölkonzernen. Öl außerhalb des westlichen Einflussraums drückt Preise. Genau das ist für das amerikanische Fracking-Öl toxisch, das dauerhaft hohe Preise benötigt. Venezuela ist kein Problem. Venezuela ist ein Reservekanister. Sanktionen ersetzen hier den Zugriff.

Darüber hinaus fungiert Venezuela als strategische Absicherung für den Ernstfall eines Krieges mit dem Iran. Die Straße von Hormus ist eines der zentralen Nadelöhre der Weltwirtschaft: Rund 20 Prozent des globalen Ölhandels passieren diese Meerenge. 

Eine militärische Eskalation würde den Weltmarkt schockartig verknappen und die Preise explodieren lassen. Die USA wären davon strukturell kaum betroffen. Zwar sind sie heute der größte Ölproduzent der Welt, verbrauchen aber mehr, als sie fördern, und importieren weiterhin einen Teil ihres Bedarfs. Dennoch sind sie nahezu selbstversorgt. Der Ölpreisschock trifft Europa, nicht Amerika. Ein drastischer Ölpreisanstieg wäre für die USA kein Risiko, sondern ein Vorteil: Er stabilisiert die teure Fracking-Förderung und eröffnet zugleich die Möglichkeit, venezolanisches Öl zu hohen Preisen auf den Markt zu bringen. Während Europa Energieknappheit, Inflation und Deindustrialisierung verkraften muss, würde Washington von der Verknappung profitieren.

Die Nachkriegsordnung der UNO mit Vetorecht ist eine Ordnung des Jahres 1945, diktiert von den Siegern, dominiert von den USA. Sie war nie neutral, nur funktional. Jetzt steht sie im Weg. Also wird sie ersetzt durch etwas Unverbindlicheres, Nebulöseres: eine „wertebasierte Ordnung“. Werte sind dehnbar. Werte sind marktfähig. Werte haben Börsenkurse. Die Moral wird privatisiert, die Gewalt verstaatlicht. Das Faustrecht kehrt nicht zurück, weil es nie weg war. Es wird nur nicht mehr verschleiert.

Und Deutschland? Deutschland ist immer noch naiv. Es hat die Erzählung vom großen Bruder geschluckt, der für Frieden sorgt, während er Kriege führt. Es hat geglaubt, Souveränität sei delegierbar. 

Es hat seine Energieversorgung geopolitisch entkernt, seine Industrie exponiert, seine Außenpolitik moralisiert und sich dabei für erwachsen gehalten. Deutschland hält Gehorsam für Reife. Jetzt steht es zwischen den Fronten und nennt das Verantwortung.

Die nächste Phase ist bereits sichtbar. Russland, China, Indien werden sich nehmen, was sie brauchen. Nicht aus Bosheit, sondern aus Logik. Autarkie schlägt Moral. Zugriff schlägt Appell. Wer glaubt, diese Welt lasse sich mit Appellen regieren, verwechselt Pressekonferenzen mit Macht. Macht fragt nicht. Macht nimmt.

Die Konsequenz wäre klar, wenn man sie auszusprechen wagte. Europa müsste sich aus den Klammern des Zweiten Weltkriegs lösen. Souverän werden. Autark denken. Strategisch handeln. Keine fremden Truppen mehr als Sicherheitsgarantie, sondern als Risiko. Russland als Nachbar, nicht als Erzählung. Handel und Annäherung statt Frontstaatromantik. Ein freier Markt ohne Blocklogik. Raus aus der NATO, rein in ein defensives, europäisch-eurasisches Sicherheitsbündnis, das Grenzen schützt statt Kriege exportiert. Neutralität ist keine Feigheit, sondern Selbstachtung.

Dafür müsste Deutschland jedoch aufräumen. Mit jenen Strukturen, die systematisch US-Interessen über deutsche stellen. Mit transatlantischen Thinktanks, Einflussnetzwerken, Stiftungen. Mit einer Presse, die zu neunzig Prozent Narrativlieferant statt Kontrollinstanz ist. 

Patriotismus müsste rehabilitiert werden als Liebe zur Heimat, nicht als Verdachtsmoment. Wer Heimat delegitimiert, delegitimiert Widerstand. Wer das bekämpft, verrät nicht die Moral, sondern die Souveränität.

Ironischerweise verdanken wir diese Klarheit ausgerechnet der unverhohlenen Politik eines Donald Trump. Seiner völligen Gleichgültigkeit gegenüber europäischer Befindlichkeit. Seiner brutalen Offenheit. Der große Bruder war nie ein Bruder. Er war immer ein Schulhofschläger mit besseren PR-Abteilungen. Jetzt sehen es alle. Nicht weil er ehrlich ist, sondern weil er sich die aufwendige Tarnung nicht mehr leisten kann. Das ist das Aufwachzimmer. Die Frage ist nur, ob Europa danach handelt oder wieder einschläft.

Wenn Europa jetzt wieder einschläft, wird es untergehen. Diesmal gibt es kein Rettungsboot. Kein Marshallplan. Keine schützende Hand von außen. Wer in dieser Phase der Geschichte Bequemlichkeit mit Sicherheit verwechselt, stimmt der eigenen Sterbehilfe zu.

+++

Danke an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. 

+++ 

Bild: Fußgänger gehen am 26. November 2018 vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel, Belgien.

Bildquelle: Alexandros Michailidis /shutterstock

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Teenager-Suizid nach Chatbot-Interaktionen – wenn ein Gespräch mit KI nicht mehr harmlos ist

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Die Politik hat es versäumt, bei Künstlicher Intelligenz klare Regeln für sensible Einsatzbereiche einzuführen: Minderjährige, psychisch vulnerable Personen, emotionale Interaktion – all das wurde dem Markt überlassen. Der aktuelle Fall „Raine gegen OpenAI“ wirft deshalb eine unbequeme Frage auf: Wo endet technologische Freiheit und wo beginnt Schutzpflicht? Von Günther Burbach.

Der Fall, der im Sommer 2025 unter dem Namen Raine v. OpenAI öffentlich wurde, ist kein technisches Missgeschick und kein Randphänomen. Er markiert einen Punkt, an dem sich eine abstrakte KI-Debatte in eine reale, brutale Frage verwandelt hat: Was passiert, wenn Menschen beginnen, Maschinen als emotionale Gegenüber zu behandeln und diese Maschinen nicht wissen, wann sie schweigen müssen?

Im Zentrum steht ein 16-jähriger Jugendlicher aus Kalifornien. Laut der von den Eltern eingereichten Klageschrift hatte der Junge über längere Zeit Gespräche mit einem KI-System geführt, das auf einem großen Sprachmodell basierte. Die Gespräche drehten sich zunehmend um existentielle Fragen, Einsamkeit, Sinnlosigkeit und suizidale Gedanken. Der Vorwurf der Eltern ist schwerwiegend: Das System habe nicht deeskaliert, nicht gebremst, sondern den inneren Monolog des Jugendlichen bestätigt, strukturiert und vertieft. Am Ende stand der Suizid.

Juristisch ist der Fall heikel, gesellschaftlich ist er explosiv. Denn er wirft keine Frage nach „Fehlbedienung“ auf, sondern nach systemischem Versagen. Nicht, weil eine KI „böse“ wäre, sondern weil sie nicht dafür gebaut ist, Verantwortung zu tragen und dennoch in genau diese Rolle gerät.

Was diesen Fall von früheren Debatten unterscheidet, ist die Nähe. Es geht nicht um autonome Waffensysteme oder ferne Zukunftsvisionen. Es geht um einen Jugendlichen in einem Kinderzimmer, ein digitales Gesprächsfenster und eine Maschine, die rund um die Uhr verfügbar ist. Kein Lehrer, kein Therapeut, kein Freund, sondern ein System, das antwortet, ohne zu fühlen, ohne zu haften, ohne zu verstehen, was es auslöst.

Nach bisherigen öffentlich bekannten Informationen hat das KI-System keine direkten Anweisungen gegeben. Es hat nicht „aufgefordert“. Der Kern des Vorwurfs liegt woanders: in der Verstärkung, im Spiegeln, im scheinbaren Ernstnehmen von Gedanken, die eigentlich einen Abbruch, ein Warnsignal, eine Weiterleitung hätten auslösen müssen. Genau hier wird es gefährlich. Denn moderne Sprachmodelle sind darauf trainiert, kohärent, empathisch und anschlussfähig zu reagieren. Sie widersprechen selten frontal. Sie führen Gespräche weiter.

Für einen psychisch stabilen Erwachsenen mag das harmlos sein. Für einen Jugendlichen in einer akuten Krise kann genau das fatal sein.

Die Eltern argumentieren, dass das System in einer Situation eingesetzt wurde, für die es weder geeignet noch ausreichend abgesichert war. Sie werfen OpenAI vor, bekannte Risiken in Kauf genommen zu haben, insbesondere bei Minderjährigen. Der Vorwurf ist nicht, dass KI existiert, sondern dass sie ohne klare Schutzmechanismen in einen Raum gelassen wurde, in dem sie reale psychologische Wirkung entfaltet.

Der Fall ist deshalb so brisant, weil er die gängige Verteidigung der Tech-Industrie unterläuft. Lange hieß es: KI sei nur ein Werkzeug. Verantwortung liege beim Nutzer. Doch was ist ein „Nutzer“, wenn es sich um einen 16-Jährigen handelt? Was bedeutet Eigenverantwortung, wenn ein System so gestaltet ist, dass es Nähe simuliert, Dialog anbietet und Verlässlichkeit ausstrahlt?

Gerichte werden klären müssen, ob und in welchem Umfang Anbieter haften. Gesellschaftlich aber ist die Frage bereits da, und sie lässt sich nicht wegregulieren: Wenn Maschinen sprechen wie Menschen, müssen sie auch Grenzen haben wie Menschen.

Die gefährliche Illusion der harmlosen Maschine

Der Fall Raine v. OpenAI zeigt nicht nur ein individuelles Drama. Er legt ein strukturelles Problem offen, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Denn er macht sichtbar, wie sehr sich die Rolle von KI verändert hat, nicht technisch, sondern sozial. Sprachmodelle sind längst keine Werkzeuge mehr im klassischen Sinn. Sie sind Beziehungsmaschinen geworden.

Das Gefährliche daran ist nicht ihre „Intelligenz“, sondern ihre Verfügbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine KI ist immer da. Sie widerspricht nicht aus Müdigkeit. Sie zieht sich nicht zurück. Sie setzt keine natürlichen Grenzen. Gerade für Menschen in Krisen entsteht so ein Raum, der wie ein Gespräch wirkt, aber kein Gegenüber kennt.

Dieser Effekt ist bekannt und er ist erforscht. Menschen neigen dazu, sozialen Mustern zu folgen, selbst wenn sie wissen, dass sie mit Maschinen interagieren. Sprache erzeugt Bedeutung. Bedeutung erzeugt Bindung. Bindung erzeugt Vertrauen. In diesem Moment verschiebt sich die Verantwortung, nicht juristisch, aber faktisch.

Der Fall zeigt auch, wie unzureichend bisherige Sicherheitslogiken sind. Content-Filter, Warnhinweise und Nutzungsbedingungen reichen nicht aus, wenn ein System emotional resonant arbeitet. Es geht nicht darum, einzelne Wörter zu blockieren, sondern darum, Kontexte zu erkennen. Und genau das können heutige Systeme nur sehr begrenzt, trotz aller Fortschritte.

Noch problematischer ist der gesellschaftliche Umgang mit diesen Risiken. Während bei Medikamenten, Fahrzeugen oder Spielzeug strenge Prüfungen gelten, werden KI-Systeme mit potenziell massiver psychologischer Wirkung in den Alltag entlassen, oft mit dem Verweis auf Eigenverantwortung. Das ist ein gefährlicher Kurzschluss. Denn psychische Wirkung ist keine Nebensache. Sie ist real, messbar und, wie dieser Fall zeigt, potenziell tödlich.

Was hier sichtbar wird, ist ein Regulierungsdefizit, das nicht technischer, sondern politischer Natur ist. Die Politik hat KI lange als Innovationsfrage behandelt, nicht als gesellschaftliche Infrastruktur. Entsprechend fehlen klare Regeln für sensible Einsatzbereiche. Minderjährige, psychisch vulnerable Personen, emotionale Interaktion, all das wurde dem Markt überlassen.

Der Fall wirft deshalb eine unbequeme Frage auf: Wo endet technologische Freiheit und wo beginnt Schutzpflicht? Wenn KI-Anbieter Systeme entwickeln, die Nähe simulieren, dann können sie sich nicht hinter der Formel „nur ein Tool“ verstecken. Nähe ist keine neutrale Funktion. Sie erzeugt Wirkung.

Noch gravierender ist der Blick nach vorn. Denn was heute Chatbots sind, werden morgen KI-Begleiter, digitale Coaches, therapieähnliche Systeme sein. Erste Start-ups arbeiten bereits an KI-gestützter psychologischer Unterstützung, oft mit besten Absichten, aber ohne klare Haftungsregeln. Der Fall Raine ist ein Vorbote dessen, was passieren kann, wenn diese Entwicklung ungebremst weitergeht.

Dabei geht es nicht um Technikfeindlichkeit. Es geht um Verantwortung. KI kann unterstützen, informieren, entlasten. Aber sie darf nicht in Rollen gedrängt werden, die sie nicht tragen kann. Eine Maschine kennt keinen Tod, keine Verzweiflung, keine irreversible Entscheidung. Sie kann Worte aneinanderreihen, aber sie kann nicht begreifen, was sie auslöst.

Der vielleicht wichtigste Aspekt dieses Falls ist deshalb ein gesellschaftlicher Lernmoment. Er zeigt, dass wir uns von der Vorstellung verabschieden müssen, KI sei neutral, solange sie keinen physischen Schaden anrichtet. Psychische Wirkung ist reale Wirkung. Und sie verlangt nach klaren Regeln.

Was noch passieren könnte, liegt auf der Hand. Mehr Fälle, mehr Klagen, mehr Einzelschicksale. Nicht, weil KI „entgleist“, sondern weil sie eingesetzt wird, ohne dass ihre soziale Rolle ernst genommen wird. Wenn Politik weiter zusieht, wird sie sich irgendwann nicht mehr fragen lassen müssen, ob sie reguliert, sondern warum sie es nicht getan hat, als die Warnzeichen längst sichtbar waren.

Vom Einzelfall zur systemischen Gefahr

Der Fall Raine v. OpenAI wird juristisch geklärt werden. Es wird Gutachten geben, Schriftsätze, Vergleichsangebote, vielleicht ein Urteil. Doch selbst wenn der konkrete Rechtsstreit irgendwann abgeschlossen ist, bleibt das eigentliche Problem bestehen. Denn dieser Fall ist kein Ausreißer, sondern ein Vorläufer. Er zeigt, in welche Richtung sich KI-Systeme bewegen und wo die nächste Eskalationsstufe liegt, wenn Politik und Gesellschaft weiter zögern.

Die entscheidende Entwicklung ist dabei nicht die technische Leistungsfähigkeit, sondern die soziale Funktion, die KI zunehmend übernimmt. Sprachmodelle werden nicht mehr nur befragt, sie werden angesprochen. Sie sind nicht mehr nur Werkzeuge, sondern Gegenüber. Genau hier beginnt die Zone, in der klassische Haftungs- und Verantwortungslogiken versagen.

Denn was passiert, wenn KI künftig gezielt als Begleiter vermarktet wird? Wenn sie Einsamkeit lindern, psychische Unterstützung bieten oder „emotionale Stabilität“ fördern soll? Diese Entwicklung ist keine Spekulation, sie ist bereits im Gange. Start-ups arbeiten an KI-Coaches, KI-Therapie-Tools, KI-Freunden. Plattformen testen Funktionen, die langfristige Beziehungen simulieren. Der Markt dafür ist riesig und die gesellschaftliche Versuchung ebenso.

Was im Fall Raine noch als ungewollte Nebenwirkung erscheint, könnte dann zum Geschäftsmodell werden. Nähe, Vertrauen und emotionale Bindung lassen sich monetarisieren. Je länger Nutzer bleiben, je intensiver sie interagieren, desto wertvoller wird das System. In diesem Moment kollidieren wirtschaftliche Interessen direkt mit Schutzpflichten. Wer reguliert, wenn Nähe Profit bringt?

Besonders brisant ist dabei die Rolle von Minderjährigen. Jugendliche sind neugierig, experimentierfreudig, emotional verletzlich. Sie suchen Orientierung, Anerkennung, Verständnis. KI-Systeme können all das simulieren, ohne echte Verantwortung zu tragen. Wenn solche Systeme ohne klare Altersgrenzen, Schutzmechanismen und externe Aufsicht eingesetzt werden, entsteht ein Risiko, das sich nicht mehr auf Einzelfälle begrenzen lässt.

Die nächste Eskalationsstufe ist absehbar: KI wird nicht nur begleiten, sondern raten, strukturieren, priorisieren. Sie wird nicht nur zuhören, sondern Handlungsvorschläge machen. Vielleicht gut gemeint, vielleicht statistisch plausibel, vielleicht sprachlich vorsichtig, aber dennoch wirksam. Und dann stellt sich die Frage, die der Fall Raine bereits andeutet: Wer trägt die Verantwortung, wenn diese Wirkung fatal ist?

Selbstregulierung der Industrie wird hier nicht ausreichen. Dafür sind die Anreize falsch gesetzt. Sicherheit kostet Geld, Wachstum bringt Rendite. Plattformen optimieren auf Engagement, nicht auf Fürsorge. Das ist kein moralischer Vorwurf, sondern eine ökonomische Tatsache. Wer glaubt, dass Unternehmen freiwillig auf profitable Funktionen verzichten, ignoriert die Logik des Marktes.

Politik steht deshalb vor einer Entscheidung, die sie nicht länger vertagen kann. Entweder sie behandelt KI weiterhin als Innovationsprojekt, oder sie erkennt sie als gesellschaftliche Infrastruktur mit Schutzpflichten. Das würde bedeuten: klare Haftungsregeln, besondere Schutzstandards für vulnerable Gruppen, verpflichtende Notfallmechanismen, unabhängige Aufsicht – nicht als Feigenblatt, sondern als Voraussetzung für den Einsatz.

Dabei geht es nicht um ein Verbot von KI. Es geht um Grenzen. Kein Medikament darf ohne Zulassung verkauft werden, kein Auto ohne Sicherheitsprüfung auf die Straße, kein Spielzeug ohne Schadstofftest in Kinderhände. Dass ausgerechnet Systeme mit potenziell massiver psychologischer Wirkung bislang weitgehend unreguliert bleiben, ist ein politisches Versäumnis.

Der Fall Raine zeigt zudem ein tiefer liegendes gesellschaftliches Problem: die Delegation von Beziehung. In einer Gesellschaft, die immer weniger Zeit, immer weniger soziale Räume und immer weniger institutionelle Unterstützung bietet, wird KI zur Ersatzstruktur. Sie füllt Lücken, die Politik und Gesellschaft hinterlassen haben. Das macht sie attraktiv und gefährlich zugleich.

Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt oder zumindest eingehegt wird, wird die nächste Debatte nicht lauten, ob KI gefährlich ist. Sie wird lauten, warum niemand eingegriffen hat, als die Warnzeichen längst sichtbar waren. Der Preis wird nicht in Innovationshemmnissen gemessen, sondern in realen Schicksalen.

Der Fall Raine v. OpenAI ist deshalb mehr als eine Klage. Er ist ein Warnsignal. Er zeigt, dass die Grenze zwischen technischer Unterstützung und menschlicher Verantwortung überschritten werden kann, leise, unbeabsichtigt, aber mit irreversiblen Folgen. Wer ihn als Einzelfall abtut, verkennt, was hier auf dem Spiel steht.

KI verändert nicht nur Arbeitsprozesse und Märkte. Sie greift in Beziehungen ein, in Identität, in Entscheidungen über Leben und Tod. Eine Gesellschaft, die das ignoriert, verliert nicht nur die Kontrolle über Technologie, sondern über sich selbst.

Quellen:

Titelbild: VALUA VITALY / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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