NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Russische Spionage Aperol Spitzel für Moskau

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Das Bild zeigt den Kreml, Russlands Präsidenten Wladimir Putin, eine Frau mit Fernglas und den Bundestag. Es ist ein Symbolbild für einen Text über eine Frau, die für Moskau in Deutschland spioniert haben soll.

Mitte Januar wird Ilona W. in Berlin verhaftet. Der Vorwurf: Spionage für Moskau. Besonders brisant ist, daß die 56jährige bestens vernetzt war und intensive Kontakte in hohe politische Kreise pflegte.

Dieser Beitrag JF-Plus Icon PremiumRussische Spionage Aperol Spitzel für Moskau wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Verfassungsschutz warnt vor Kontrollverlust und Spionage durch chinesische E-Autos

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Angreifer können „prinzipiell" Fahrdaten und Aufzeichnungen aus dem Innenraum von einige E-Autos erbeuten. Auch eine Datenweitergabe an Peking sei denkbar, sowie ein kompletter Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Bundestag stimmt für schärfere Strafen bei Terrorismus und Spionage

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Der Bundestag hat grünes Licht für mehrere Gesetzentwürfe der Regierung zur Stärkung der internationalen Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung gegeben. Dabei geht es um schärfere Strafen für Spionage.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Trotz China-Spionage in der Downing Street: Starmer sucht Annäherung an Peking

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Kurz vor dem China-Besuch von Premierminister Keir Starmer erschüttern neue Enthüllungen über eine groß angelegte chinesische Spionagekampagne die britische Politik. Laut US-Geheimdiensten gab es jahrelange Cyberangriffe auf Mobiltelefone hochrangiger Regierungsmitarbeiter, die bis in die Downing Street hineinreichen. Trotzdem zeigt Starmer eine Kuschelpolitik in Peking.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Spionageverdacht Bundesregierung bestellt Rußlands Botschafter ein – und weist Militärattaché aus

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Außenansicht der russischen Botschaft in Berlin mit wehender Nationalflagge auf dem Dach. Kontext: Ermittler werfen einer deutsch-ukrainischen Staatsbürgerin vor, für russische Geheimdienste spioniert zu haben, zudem stehen zwei ehemalige Bundeswehr-Angehörige im Verdacht der Zuarbeit. Die russische Botschaft in Berlin: Nach der Festnahme einer mutmaßlichen Spionin weist die Bundesregierung einen Militärattaché aus. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Nach der Festnahme einer mutmaßlichen Spionin reagiert die Bundesregierung. Ein russischer Diplomat muß Deutschland binnen 72 Stunden verlassen. Die Ermittler prüfen, wer der Beschuldigten Informationen aus dem Militärbereich zugespielt hat.

Dieser Beitrag Spionageverdacht Bundesregierung bestellt Rußlands Botschafter ein – und weist Militärattaché aus wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ apolut

Vom Hilfstransport zum Staatsfeind | Von Sabiene Jahn

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Vom Hilfstransport zum Staatsfeind | Von Sabiene Jahn

Der Fall „Friedensbrücke“ und die neue Grenze zwischen Humanität und Staatsschutz

Am Morgen des 21. Januar 2026 lässt der Generalbundesanwalt in Berlin und Brandenburg drei Personen festnehmen. Einer deutsch-ukrainischen Staatsbürgerin wird geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen, zwei weiteren Beschuldigten die Unterstützung einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Hilfsverein aus Brandenburg, der seit 2015 offen dokumentierte humanitäre Transporte in den Donbass organisiert hat – Lieferungen von Medikamenten, Lebensmitteln, Technik und Hilfsgütern, die vom Verein selbst nie bestritten wurden. Strittig ist nicht die Existenz dieser Hilfstransporte. Bestritten wird deren rechtliche und politische Deutung. Die Bundesanwaltschaft behauptet, einzelne Lieferungen hätten auch militärisch relevante Güter umfasst, darunter angeblich Drohnen oder drohnenbezogene Technik. Der Verein weist diesen Vorwurf zurück und bestreitet jede Form militärischer Unterstützung. Gleichwohl verbindet sich in der öffentlichen Darstellung der Spionageverdacht mit dem Vereinsverfahren zu einem Gesamtbild, in dem aus humanitärer Hilfe der Verdacht organisierter Unterstützung wird.

Ein Meinungsbeitrag von Sabiene Jahn.

Am vergangenen Mittwoch verdichten sich zwei Erzählstränge, die im deutschen Ukraine-Diskurs seit Jahren nebeneinander herlaufen und sich nun im Strafrecht berühren. Auf der einen Seite die sicherheitsbehördliche Logik eines Staates, der Russland als Bedrohung und „Einflussoperation“ definiert und daraus Ermittlungen, Festnahmen und Verbotsarchitekturen ableitet. Auf der anderen Seite die Selbstbeschreibung eines Vereins, der seine Arbeit als humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in einem kriegszerstörten Raum versteht – und der die Maßnahmen gegen sich als politisch motivierte Kriminalisierung deutet(1). Dazwischen liegt ein Terrain, das längst kein Sonderfall mehr ist. Die systematische Verengung legitimer Handlungsspielräume durch Sanktionsrecht, Antiterrorparagrafen, Verwaltungsentscheidungen und mediale Rahmungen – mit realen Konsequenzen für Vereine, Spender, Banken, Plattformen und am Ende für jede Form von „abweichender“ humanitärer Praxis.

Der aktuelle Anlass ist konkret: Festnahmen in Berlin und Brandenburg, vorgetragen als Mischung aus Spionageverdacht und Unterstützung „ausländischer terroristischer Organisationen“(2). In der Berichterstattung wird eine Frau (deutsch-ukrainische Staatsangehörigkeit) genannt, der geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen wird; dazu zwei Männer, denen zugeschrieben wird, seit 2016 in herausgehobener Stellung in einem Verein agiert zu haben, der Transporte von Versorgungsgütern, Medizinprodukten und – entscheidend – angeblich auch Drohnen in den Donbass organisiert haben soll(3).

Die Bundesanwaltschaft ordnet dabei die Volksrepubliken Donezk und Lugansk als terroristische Vereinigungen ein(4). Das ist die juristische Schiene, auf der aus Hilfeleistung eine Unterstützungstat werden kann. Zeitgleich wird in mehreren Medien betont, dass die Spionagefestnahme nicht notwendig mit dem Vereinsverfahren zusammenhänge(5). Die Dramaturgie in der öffentlichen Wahrnehmung verbindet beides dennoch zu einem Gesamtbild – „Netzwerke“, „Einfallstore“, „Unterwanderung“ oder „Helfer des Kreml“(6).

Der Redaktionstext der „Deutschen Welle“ (DW) bildet diese Logik in kondensierter Form ab. Dort heißt es, die Festgenommenen hätten „humanitäre Hilfe und Drohnen in die Ostukraine“ geschickt. Außerdem wird die Einstufung der „Volksrepublik Donezk“ und der „Volksrepublik Luhansk“ als terroristische Organisationen behauptet, verbunden mit dem Hinweis, die Gebiete seien 2014 „von moskautreuen Truppen besetzt“ worden(7). In dieser Wortwahl steckt bereits das Grundproblem. Wo der Staat – und ein erheblicher Teil der Leitmedien – einen geopolitischen Deutungsrahmen setzt, rutscht die Debatte über konkrete Handlungen – Medikamente, Rollstühle, Generatoren, Werkzeuge oder Kinderspielzeug – in eine Vorentscheidung hinein, die nicht mehr humanitär, sondern loyalitätspolitisch gelesen wird.

Wichtig ist, sauber zu trennen, was wir wissen, was behauptet wird und was sich daraus als Struktur ableiten lässt. „Wissen“ heißt hier zunächst, es gibt Ermittlungen, es gab Durchsuchungen (bereits im Mai 2025 bei Mitgliedern des Vereins „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe“) und nun Festnahmen(8). Die Vorwürfe werden über § 129b StGB (Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) und im Spionagekomplex über Agententätigkeit gerahmt(9). Medien referieren, die Bundesanwaltschaft habe ausgeführt, die mutmaßliche Spionin habe Informationen zu Teilnehmern hochrangiger Veranstaltungen gesammelt und sich über Rüstungsstandorte, Drohnentests und Drohnenlieferungen erkundigt. Teils habe sie frühere Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums angesprochen, die sie persönlich kannte(10). Ebenso wird in mehreren Berichten auf Vereinsstrukturen verwiesen, die Lieferungen in den Donbass organisiert haben sollen, einschließlich des Vorwurfs, Vereinsgelder – in einem Fall über 14.000 Euro – weitergeleitet und Transporte mitfinanziert zu haben(11).

Deutlich wird, hier wird kaskadenartig massiv Druck ausgeübt und der entsteht heute selten als eine einzige Weisung. Druck wirkt normativ über den Sanktions- und Terrorismusrahmen. Wer Gebiete oder Strukturen als sanktioniert bzw. als terroristisch einstuft, verschiebt den rechtlichen Status von Handlungen in einem Schritt. Aus „Hilfe“ wird „Ressourcenzufluss“, aus „Transport“ wird „Unterstützung“, aus „Kontakt“ wird „Netzwerk“. Die Berichterstattung von 2022, auf die „WELT“ selbst verweist, arbeitete bereits mit dem zentralen Argument, dass den Regionen Donezk und Lugansk „weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen“ zugutekommen dürften – und dass Hilfslieferungen Legitimität verschaffen könnten(12). Das ist nicht nur ein moralischer Vorwurf. Es ist eine funktionale Brücke zwischen Außenpolitik und Strafrecht. Wer Legitimität als Ressource definiert, kann Humanitäres als politisches Kapital behandeln. In der aktuellen Welle wird diese Brücke durch die Spionage- und Terrorismus-Zuschreibung zusätzlich verstärkt.

Der Druck wirkt ebenso administrativ, über Ermächtigungen und Intransparenz. § 129b ist kein gewöhnlicher Straftatbestand im Sinne einer klaren, für Bürger leicht vorhersehbaren Grenze. Er ist strukturell an außenpolitische Interessen gekoppelt, weil die Verfolgung regelmäßig von politischen Bewertungen flankiert wird. Welche Gruppierung gilt als terroristisch? Ab wann? Mit welcher Reichweite? In der Praxis entsteht dadurch eine Grauzone, in der Handlungen rückblickend neu bewertet werden können – genau jener Punkt, der in der Debatte seit Monaten den Kern bildet. Vereine und Unterstützer behaupten, sie hätten humanitär gehandelt und sich im Rahmen dessen bewegt, was öffentlich-politisch (Stichwort Minsk-Prozess) lange Zeit als Konfliktbearbeitung galt. Staatliche Ermittler hingegen argumentieren, dass Ressourcen (auch Sachgüter) in einem Terror-Kontext objektiv Unterstützungswirkung entfalten können. Das ist weniger eine juristische Spitzfindigkeit als ein Machtinstrument. Es verschiebt die Risikoabwägung vollständig auf die Zivilgesellschaft – und zwar mit einem Risiko, das niemand mehr durch „gutes Verhalten“ zuverlässig minimieren kann, weil die Einstufung selbst politisch dynamisch bleibt.

Der Druck ist insbesondere finanziell und infrastrukturell wirkmächtig, über Banken, Zahlungsdienstleister, Plattformen und Logistik. Etliche Kontenkündigungen, die angedrohte Aberkennung von Gemeinnützigkeit und eine entblössende Negativpresse im Mainstream mit erheblicher Schlagseite. Das ist der Mechanismus, der heute in vielen Politikfeldern zu beobachten ist. Bevor ein Gericht rechtskräftig urteilt, entstehen faktische Sanktionen im Vorfeld – durch De-Risking, Kündigungen, Sperrungen, Ausladungen und Kooperationsabbrüchen. Man kann das als „privatisierte Vorwirkung“ staatlicher Risikologik beschreiben. Der Staat muss nicht verbieten, wenn das Umfeld den Akteur operativ austrocknet. In diesem Klima wird jede Strafverfolgungsnachricht zum Signal an Dritte. Wer weiter kooperiert, könnte der Nächste sein…

Im diskursiv-medialen Druck wird der Fall „Friedensbrücke“ zum Exempel eines breiteren Phänomens. Er ist kein Sonderfall mehr, aber ein Anlass zum Nachdenken und Entrüsten. Leitmedien erzählen solche Fälle selten als nüchterne Abwägung zwischen humanitärer Pflicht und Sanktionsregime. Sie erzählen sie als Loyalitätsgeschichte. Wer hilft, wem hilft er damit wirklich? Wer steckt dahinter? Wer nutzt wen? Das ist in Teilen legitime Recherche – aber es ist auch eine Rahmung, die die Unschuldsvermutung faktisch unterminiert, weil sie nicht auf konkrete Tatnachweise fokussiert, anstatt dessen auf Motive, Nähe und symbolische Bilder. Die „WELT“-Ästhetik, Fotos mit Uniformierten, Schlagworte mit „dubiose Spendenorganisationen“ ist dafür beispielhaft(13). Die öffentliche Botschaft lautet, wer in diese Sphäre tritt, steht außerhalb normaler Zivilgesellschaft, selbst wenn er Hilfsgüter transportiert.

Dass der Verein „Friedensbrücke“ und Liane Kilinc (die bereits im Exil lebt) das als politisch motivierte Kriminalisierung interpretieren, ist in der Stellungnahme vom 21. Januar 2026 unübersehbar. Dort wird die Einstufung der „Volksrepubliken“ als „völlige Missachtung historischer Realitäten“ bezeichnet. Es wird von „Kriminalisierung humanitärer Hilfe“ gesprochen und die deutsche Justiz als „Werkzeug“ einer von USA und NATO vorangetriebenen Kriegspolitik gedeutet. Zusätzlich wird eine Verbindung zu Enthüllungen rund um Butscha behauptet und daraus eine zeitliche Motivlage nahegelegt(14). Diese Passagen sind politische Positionierung. Zugleich zeigen sie, wie stark die Akteure sich bereits in einem existenziellen Konflikt mit dem deutschen Staat und dessen Rechtssystem sehen. Damit verschiebt sich die Kommunikation, weg von juristischer Verteidigung, hin zur Systemkritik. Das ist gemäß deutschem Grundgesetz erlaubt. Genau das wiederum erhöht im sicherheitsbehördlichen Blick die Plausibilität des „Netzwerk“-Narrativs. Ein Teufelskreis aus gegenseitiger Bestätigung entsteht, in dem jede Seite im Verhalten der anderen den Beweis für die eigene Deutung findet.

Die Intervention der ehemaligen Politikerin und Autorin Dagmar Henn – unabhängig davon, ob man ihre Folgerungen teilt – ist als Beitrag einer Gegenöffentlichkeit interessant. Henn beschreibt in einem älteren Artikel eine „Spionagegeschichte“, die sich aus ihrer Sicht aus nachrichtendienstnahen Quellen und Denkstilen des deutschen Staatsapparates speist. „Einfallstor“, „operieren“, „Netzwerke“ – das Vokabular verrate die Perspektive. Sie nennt als zentrale Deutungsinstanz Sabine Fischer von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), dem zentralen außen- und sicherheitspolitischen Beratungsinstitut von Bundesregierung und Bundestag, und kritisiert, es werde hier eine Nachrichtendienstlogik aus dem staatlichen Sicherheitsapparat in den gesellschaftlichen Raum übertragen(15). Das ist, analytisch betrachtet, eine relevante Beobachtung, weil sie einen Mechanismus benennt, der über diesen Einzelfall hinausweist. In Deutschland hat sich seit 2022 ein diskursives Muster etabliert, in dem die Grenze zwischen politischer Analyse, staatlicher Sicherheitskommunikation und moralischer Delegitimierung zunehmend verschwimmt. Sobald die Kategorie „Einfluss“ dominiert, wird nahezu jede Form von abweichender Positionierung als potenziell „gesteuert“ lesbar – und damit als Sicherheitsproblem, nicht als demokratische Normalität.

Was steckt also „wirklich“ hinter der eklatanten Verfolgungsjagd eines kleinen Hilfsvereins aus Brandenburg? Seriös lässt sich das derzeit nur als Strukturhypothese formulieren, nicht als abschließende Enthüllung über Drahtzieher. Der Druck entsteht aus dem Zusammenwirken von EU-Sanktionsarchitektur, nationalem Sicherheitsrecht (insbesondere § 129b als Hebel), politischer Außen- und Bündnispolitik, und einer Medienlogik, die Loyalitätsabweichung schnell in Verdachtsnarrative übersetzt. Das ist ein Systemeffekt. Wenn Außenpolitik moralisch absolut gesetzt wird – „wir“ gegen „sie“–, dann werden rechtliche Instrumente elastischer, präventive Eingriffe wahrscheinlicher und „Neutralität“ sozial riskanter. Der Fall ist deshalb kein Sonderfall, weil er in vielen Feldern ähnlich verläuft. Bei Palästina-Solidarität, bei Russland-Nähe, bei bestimmten Corona-Aufarbeitungsnetzwerken und bei Whistleblower-Konstellationen.

Ähnlich ist immer das Muster. Zuerst die Rahmung, dann administrative und schliesslich ökonomische Austrocknung, danach strafrechtliche Zuspitzung, schlussendlich eine gesellschaftliche Botschaft an alle anderen, was künftig als „normal“ gilt.

Das entscheidende ist jedoch, welche Prüfkriterien sind in einem solchen Klima noch belastbar? Wenn die Einstufung einer ausländischen Struktur als „terroristisch“ die Schlüsselvariable ist, dann muss sich Berichterstattung an genau dieser Einstufung abarbeiten. Wer trifft sie, auf welcher Grundlage, in welchem Verfahren, mit welchen Kontrollmöglichkeiten, und mit welcher Vorhersehbarkeit für Bürger und Organisationen? Wenn humanitäre Hilfe (Sachgüter) in Konflikträumen grundsätzlich als „Ressource“ gilt, die „militärische Entschlüsse“ stärken könne, dann ist die humanitäre Idee selbst gefährdet, weil sie in ein Motivationsstrafrecht kippt. Nicht die konkrete Tat zählt, viel mehr eine zugeschriebene Wirkung auf Dritte.

Damit wird humanitäre Hilfe in bestimmten politischen Räumen praktisch unmöglich, außer sie erfolgt über politisch privilegierte Kanäle.

Genau hier berührt der Fall die europäische Dimension. Europa ist nicht nur Rechtsraum – es ist auch Bündnisraum. Seit 2022 sind Sanktionen und Sicherheitskommunikation zu Leitplanken geworden, an denen nationale Politik ihre Handlungsfähigkeit demonstriert. Gleichzeitig bleibt die humanitäre Norm rhetorisch unangetastet. Natürlich will niemand „gegen Hilfe“ sein. Also wird der Konflikt auf die Ebene der Empfängerdefinition verschoben – Hilfe ja, aber eben nur an „die richtigen“. Wer diese „Richtigkeit“ politisch festlegt, kontrolliert faktisch die Humanität. Der Donbass ist dafür der härteste Testfall, weil er seit 2014 ein Raum konkurrierender Souveränitätsbehauptungen ist – und weil die deutsche Öffentlichkeit diesen Raum in weiten Teilen erst wahrnimmt, seit er in einen größeren Krieg mit der NATO eingebettet ist. In einem solchen Raum wird jede Lieferung zwangsläufig politisch gelesen, selbst wenn sie aus Sicht der Helfer banal und lebensrettend ist.

Das macht die Lage für Vereine in Deutschland existenziell. Wer in politisch umstrittenen Räumen hilft, setzt sich heute nicht mehr nur dem Risiko von Spendenverlusten oder Shitstorms aus. Er exponiert sich gegenüber Ermittlungen, Kontensperrungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Haft. Für die Zivilgesellschaft ist das eine neue Qualität.

Interessanterweise gilt diese Logik jedoch nicht symmetrisch. Die staatlich oder privat koordinierte humanitäre Hilfe an Kiew wurde nicht mit einer Silbe gerügt. Im Jahr 2022 erreichte die private Spendenhilfe für die Ukraine mit über einer Milliarde Euro einen historischen Höchststand – den höchsten jemals in Deutschland für eine einzelne Notsituation erfassten Betrag, so das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), die maßgebliche Spendenforschungsstelle in Deutschland(16). Kaum jemand stellte damals die Frage, wo der Krieg tatsächlich tobte – nicht in Kiew, sondern nahezu ausschließlich östlich, im Donbass –, und kaum jemand wusste, wo dieser Landstrich überhaupt liegt und welche lange westliche Vorgeschichte dieser Krieg hatte. Sanktionen gegen diese Spender sind bis heute nicht bekannt geworden(17). Die Schwelle, ab der Humanitäres als sicherheitsrelevant gilt, sinkt deutlich, sobald geopolitische Loyalität zur Binnenanforderung wird. Die Folge ist Selbstzensur im Organisieren, Spenden und Reden – und am Ende eine Art „Zulassungslogik“ für Mitgefühl. Man kann diese Entwicklung politisch begrüßen oder verurteilen.

Entscheidend ist etwas anderes. Sie verlangt Transparenz und Proportionalität. Transparenz heißt, wenn der Staat über § 129b eine Einstufung und Verfolgung trägt, muss er auch die Kriterien, den Zeitpunkt, die Reichweite und die Abgrenzung (zivil/ militärisch) so darlegen, dass Bürger ihr Verhalten daran orientieren können. Proportionalität bedeutet, der Nachweis, dass konkrete Güter konkret militärisch genutzt oder konkret zweckgerichtet an bewaffnete Akteure geliefert wurden, muss den Kern bilden – nicht die Vermutung, dass jede Hilfe „geeignet“ sei, Entschlüsse zu stärken. Hinzu kommt ein Punkt von erheblicher rechtsstaatlicher Brisanz: Die strafrechtliche Relevanz wird hier erst bis zu zehn Jahre nach den beanstandeten Handlungen konstruiert. Ein Verein soll sich heute für Tätigkeiten verantworten, die zum Zeitpunkt ihres Vollzugs weder verboten noch als terroristische Unterstützung eingestuft waren(18).

Solange diese beiden Anforderungen nicht erfüllt sind, bleibt im Raum, was zu Recht zu gesellschaftlichem Nachdenken mahnt. Nämlich, dass sich Rechtsstaatlichkeit nicht erst im Urteil zeigt. Es ist der Weg dorthin – und dass der Weg dahin in geopolitisierten Zeiten immer häufiger selbst zur Strafe wird. An diesem Punkt reduziert sich der gesamte Fall auf drei nüchterne, aber rechtsstaatlich entscheidende Fragen. Erstens: Lässt sich der zentrale Vorwurf der militärischen Unterstützung überhaupt belegen? Gibt es belastbare Beweise dafür, dass über den Verein Drohnen oder militärisch nutzbare Technik geliefert wurden – oder bleibt dieser Vorwurf eine Behauptung, gestützt auf Vermutungen, Deutungen und politische Kontextannahmen? Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, bleibt der Kern der Anklage offen.

Zweitens gilt dasselbe für den Spionagevorwurf gegen die deutsch-ukrainische Beschuldigte. Auch hier ist nicht die Nähe, nicht der Kontakt und nicht die Beobachtung an sich strafbar. Strafbewährt ist nur eine nachweisbare Weitergabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen mit Schädigungsabsicht. Wenn bereits das Beobachten oder Erheben von Informationen über mutmaßliche Militärtransporte als hinreichender Spionageverdacht genügen soll, dann gerät die Grenze zwischen legitimer Wahrnehmung und strafbarer Handlung gefährlich ins Rutschen – und mit ihr der Maßstab, ab wann Untersuchungshaft überhaupt noch verhältnismäßig ist.

Drittens berührt der Fall einen Punkt, der in der westdeutsch geprägten Sicherheitspolitik oft übersehen wird, für viele Ostdeutsche jedoch bis heute eine zentrale rechtliche Referenz ist, den Zwei-plus-Vier-Vertrag als völkerrechtlich bindende Friedensgrundlage. Für eine Generation, die ihre staatliche Existenz aus genau diesem Vertrag ableitet, ist er ein rechtlicher Schutzraum – und kein historisches Dokument – gegen neue Kriegsrhetorik, neue Bündnislogiken und neue Feindbilder. Während eine überwiegend westdeutsch sozialisierte Regierung diesen Vertrag politisch entkernt, bleibt er für viele Ostdeutsche die zentrale juristische Referenz, aus der sie der heutigen Militarisierung in rechtsstaatlicher Weise entgegentreten(19).

Wenn Haft zur Vorleistung auf einen noch nicht geführten Beweis wird, wenn Humanität nur noch unter geopolitischem Vorbehalt erlaubt ist und wenn völkerrechtliche Friedensverträge politisch marginalisiert werden, dann geht es längst nicht mehr nur um einen Verein aus Brandenburg. Dann geht es um die Frage, wie belastbar der Rechtsstaat bleibt, wenn Geopolitik beginnt, seine Maßstäbe zu setzen. Der Fall „Friedensbrücke“ ist damit ein Brennglas. Er zeigt, wie schnell in Deutschland aus einer politisch unpopulären Humanität ein Sicherheitsproblem werden kann, wie stark Medienrahmen die Vorverurteilung befördern, und wie wirkmächtig die Mischung aus Sanktionsrecht, Antiterrorparagrafen und administrativer Intransparenz ist. Und er stellt eine Frage, die über Donbass, Russland und Ukraine hinausreicht.

Wollen wir in Europa einen Zustand, in dem „Humanität“ nicht mehr eine Norm ist, und die dem Politischen Grenzen setzt? Oder wollen wir dieses Instrument, das nur innerhalb politisch definierter Grenzen erlaubt bleibt? Diese Fragen sind nicht abstrakt. Sie entscheiden darüber, ob Zivilgesellschaft künftig noch helfen darf – oder nur noch dort, wo es geopolitisch erwünscht ist.

Hier der Link zum Interview mit Liane Kilinc, Vorsitzende des Vereins Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e.V.:

Im Gespräch: Liane Kilinc | Ist der Verein Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e.V. ein "Terror-Unterstützer"?: https://apolut.net/im-gespraech-liane-kilinc/

Quellen und Anmerkungen:

1.) https://apolut.net/angriff-auf-humanitare-hilfe-hausdurchsuchung-beim-verein-friedensbrucke/ – Artikel von Sabiene Jahn, Mai 2025; ergänzend Stellungnahme des Vereins „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe“: (Mai 2025) https://fbko.org/?S=Aktuelles_Fuer-die-Medien_Detail&lang=DE&D=Mp1ELrISjIkkQcvO; (21.01.2026, Telegram): https://t.me/No_Pasaran2022/51790

2.) https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-21-01-2026.html

3.) https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/berlin-brandenburg-mutmassliche-unterstuetzer-prorussischer-gruppen-festgenommen-15162833.html

4.) https://www.zdfheute.de/politik/ausland/festnahmen-brandenburg-unterstuetzer-russland-ukraine-krieg-100.html

5.) https://www.stern.de/news/drei-festnahmen-mit-mutmasslichem-bezug-zu-russland-in-berlin-und-brandenburg-37062504.html – Medienberichte zur Trennung der Fälle.

6.) https://www.welt.de/politik/deutschland/article6970ad75568b91954b0e9e08/spionage-und-terror-unterstuetzung-doppel-razzia-gegen-mutmassliche-agenten-und-unterstuetzer-russlands.html

7.) https://www.dw.com/ru/v-berline-i-brandenburge-zaderzany-predpolagaemye-agenty-rf/a-75591627 -

8.) https://apolut.net/angriff-auf-humanitare-hilfe-hausdurchsuchung-beim-verein-friedensbrucke/

9.) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129b.html - StGB – Strafgesetzbuch, §§ 129b

10.) https://www.dw.com/de/mutmaßliche-russland-spionin-in-berlin-festgenommen/a-75592437

11.) https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/berlin-brandenburg-mutmassliche-unterstuetzer-prorussischer-gruppen-festgenommen-15162833.html

12.) https://www.welt.de/politik/deutschland/article6970ad75568b91954b0e9e08/spionage-und-terror-unterstuetzung-doppel-razzia-gegen-mutmassliche-agenten-und-unterstuetzer-russlands.html

13.) https://www.welt.de/politik/deutschland/article6970ad75568b91954b0e9e08/spionage-und-terror-unterstuetzung-doppel-razzia-gegen-mutmassliche-agenten-und-unterstuetzer-russlands.html

14.) https://t.me/No_Pasaran2022/51790 - Stellungnahme des Vereins vom 21. Januar 2026 (Telegram); ergänzend https://fbko.org/?S=Aktuelles_Fuer-die-Medien_Detail&lang=DE&D=Mp1ELrISjIkkQcvO

15.) https://www.freidenker.org/?p=22860

16.) https://www.dzi.de/pressemitteilungen/mehr-als-1-milliarde-euro-spenden-fuer-die-ukraine-in-2022/ - Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), ergänzend https://www.spendenrat.de/krieg-in-der-ukraine-ausserordentliche-spendenentwicklung/

17.) https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_humanitarian_aid_to_Ukraine_during_the_Russo-Ukrainian_war

18.) https://www.buzer.de/103_GG.htm - Art. 103 Abs. 2 GG

19.) https://www.bundestag.de/resource/blob/1034760/WD-2-061-24-pdf.pdf - Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990), Völkerrechtlicher Friedensvertrag

+++

Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

+++

Bild: Liane Kilinc, Vorsitzende des Vereins Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e.V.

Bildquelle: apolut

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Kubas Lage und Einschätzungen zum jüngsten US-Terror

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die jüngsten Aktionen der US-Regierung und ihrer Hightech-Militärmaschinerie treiben einem Tränen in die Augen – Tränen einerseits aus Trauer für die Opfer und Zerstörungen, und Tränen andererseits aus Zorn über die ungebremste Furie eines irrsinnigen Narziss inmitten eines kranken, im relativen Niedergang befindlichen Gesellschaftssystems. Während in Deutschland und der EU manche Spitzenpolitiker der Mitteparteien offenbar Probleme mit der vermeintlichen Komplexität dieser Terrorpolitik der USA haben, ist die rechtliche Bewertung jedem unvoreingenommen Menschen klar. Doch was sind die Folgen für das ebenfalls von den USA ins Visier genommene Kuba? Von Edgar Göll.

In einer Erklärung vom 3. Januar 2026 der kubanischen Regierung heißt es:

Die Revolutionäre Regierung verurteilt aufs Schärfste die militärische Aggression der Vereinigten Staaten gegen Venezuela und bekräftigt gleichzeitig kategorisch die uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität Kubas mit dem Bruderland Venezuela und seiner Regierung. (…)

Die feige Aggression der Vereinigten Staaten ist ein krimineller Akt, der gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Sie stellt eine gefährliche Eskalation der seit Jahren von den Vereinigten Staaten gegen diese Schwester-Nation geführten Kriegskampagne dar, die sich seit September 2025 mit der aggressiven Entsendung von Kriegsschiffen in die Karibik unter falschen Vorwänden und unbegründeten Anschuldigungen ohne jegliche Beweise verschärft hat.

Kuba fordert nachdrücklich die sofortige Freilassung von Präsident Nicolás Maduro Moros und seiner Frau Cilia Flores durch die US-Behörden.

Es handelt sich um eine unverhüllte imperialistische und faschistische Aggression mit dem Ziel der Herrschaft, die darauf abzielt, die in der Monroe-Doktrin verankerten hegemonialen Ambitionen der USA gegenüber Unserem Amerika wiederzubeleben und uneingeschränkten Zugang und Kontrolle über die natürlichen Reichtümer Venezuelas und der Region zu erlangen. Außerdem soll damit versucht werden, die Regierungen Lateinamerikas und der Karibik einzuschüchtern und zu unterwerfen.“

Und was die völkerrechtliche Einschätzung betrifft, ist die Lage eigentlich auch klar. Schon die Drohungen gegen Venezuela und andere Länder, der Aufbau einer gigantischen militärischen Drohkulisse, illegalen Tötungen von Bootsbesatzungen ohne jegliche Beweise für die konstruierten Vorwürfe (Drogenschmuggel) und die Bombardierung eines Hafens waren eindeutig kriminelle Handlungen. Nun haben die renommierten Völkerrechtsexperten Norman Paech (BRD) und Marjorie Cohn (USA) ein fundiertes Gutachten vorgelegt, welches wohl niemand anfechten oder widerlegen dürfte. Die zentralen Passagen seien hier zitiert:

Der Angriff ist lange vorbreitet worden. Seit September 2025 kreuzte eine immer größer werdende Armada von US-Kriegsschiffen vor der venezolanischen Küste. Sie griff dort kreuzende kleinere Schiffe unbekannter Herkunft an, versenkte sie und tötete zahlreiche Menschen, eine unverhohlene Drohung gegen Präsident Maduro, sich zu ergeben und das Land verlassen.

Völkerrechtswidrige Aggression

Nichts kann all diese Angriffe rechtfertigen. Die UNO-Charta ist klar. In ihrem Art. 2 Ziff. 4 sagt sie: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die USA haben die UNO-Charta unterschrieben, gemäß der Supremacy Clause der US-Verfassung sind Verträge das oberste Gesetz des Landes, und Richter wie auch alle Politiker im ganzen Land und die Regierung sind an sie gebunden.“

Was geschah in Venezuela? Erste Erklärungsversuche aus Kuba

In Äußerungen von kubanischen Sicherheitsexperten wurden schon kurz nach dem US-Terroranschlag erste Analysen der ominösen Vorgänge aufgezeigt. Demnach seien die Bombardierung von Caracas und anderen Städten sowie die Entführung von Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores im Rahmen der sogenannten „Operation Resolución Absoluta” nur teilweise eine erfolgreiche Tat der US-Spezialeinheiten von Delta Force und Night Stalkers gewesen, sondern beruhe auf dem vorbereiteten Ausschalten der Verteidigungs-, Geheimdienst- und Spionageabwehrstruktur Venezuelas. Die Präzision, mit der die US-Teams den Wohnkomplex von Präsident Maduro erreichten, sei der Beweis für Verrat auf höchster Ebene. Maduro wechselte aufgrund der Bedrohungslage täglich seinen Übernachtungsort. Wie US-Aggressoren in anderen Ländern bewiesen, erstellen sie umfassende Profile. Die US-Geheimdienste (CIA, NSA, NGA) verfolgten Maduros Bewegungen monatelang, einschließlich seiner Gewohnheiten, Reisen, häufig besuchten Orte und sogar seiner Haustiere.

Dieser Detaillierungsgrad deutet auf ein massives Versagen der venezolanischen Spionageabwehr hin, elektronische Spionage und physische Überwachung aufzudecken und zu neutralisieren. Schließlich seien die kritische Abwehrstruktur, also Verteidigungsministerium, Luftwaffenstützpunkt La Carlota, Kampfflugzeuge und ein Kommunikationsknotenpunkt unmittelbar vor der Attacke zerstört worden. Der innerste Sicherheitsring um Präsident Maduro kämpfte etwa zwei Stunden lang in einem intensiven Kampf gegen die Eindringlinge. In dieser Ehrengarde kämpften auch kubanische Sicherheitskräfte. Da sie keine Unterstützung erhielten und die US-Spezialeinheit offenbar mit voller Brutalität vorging, wurden sie ermordet. Insgesamt hat Kuba 32 Opfer zu beklagen. Nun ist es offensichtlich, dass viele andere Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Region, die Trump bedroht, ihre Lektion in Sachen Sicherheitskonzept lernen sollten.

Die Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, ließ am 6. Januar General Marcano Tábata wegen der „Auslieferung” Maduros verhaften. Er war der Chef der Präsidentengarde und Direktor der Militärischen Spionageabwehr DGCIM. Inwiefern er den Verrat begangen hat oder andere, ist noch ungeklärt. Übrigens wurde der entführte Präsident Maduro ausgerechnet zu dem vom US-Militär seit 1903 besetzten Stützpunkt Guantánamo Bay gebracht, bevor er nach New York geflogen wurde – offenbar, um den Kubanern ein makabres Zeichen zu senden.

Die kubanische Bevölkerung hat direkt vor der US-Botschaft in Havanna in einer großen Kundgebung ihre Solidarität mit Venezuela und gegen den US-Imperialismus zum Ausdruck gebracht. Das erfolgte auch in anderen Provinzstädten und wurde teilweise verknüpft mit den alljährlichen Demonstrationen und Feierlichkeiten zur Erinnerung und Würdigung des Jahrestages, an dem 1959 die siegreichen Kämpfer von Santiago de Cuba nach Havanna kamen. Dieses gepflegte Geschichtsbewusstsein ist in Zeiten wie diesen eine wichtige Selbstvergewisserung. Und in einem Artikel der Tageszeitung Granma findet sich in Bezug auf den 100. Geburtstag Fidel Castros (13. August 2026) und seinem Aufruf zum Durchhalten und Widerstand der Satz:

Der imperiale Zynismus verbirgt nicht seinen Anspruch, der kubanischen Revolution den Gnadenschuss zu geben.“

Es sind klare Äußerungen wie diese, die den Groll der reaktionären Gringos in den USA auf sich ziehen, die andere Lebensweisen und Kulturen nicht tolerieren wollen, sich in ihrer beängstigenden Ignoranz und Arroganz als das Beste ansehen. In einem anderen Granma-Artikel desselben Tages steht:

Dennoch steht Kuba aufrecht und kämpft. Natürlich ist es ärgerlich über den Wohlstand, den die imperiale Regierung ihm jeden Tag stiehlt. Aber trotz all ihrer abscheulichen Feindseligkeit und ihrer Macht hat sie es nicht geschafft, es zum Scheitern zu bringen. Und das geht ihr an die Nieren, gibt ihr politische Krämpfe. Der Grund ist der, dass es kein Machtvakuum gibt, ein Element, das den Zustand eines gescheiterten Staates kennzeichnen würde. Die Vereinigten Staaten wissen sehr wohl, dass die Partei, der Staat und die Regierung neben ihrer erhabensten Bastion, dem Volk, nicht aufhören, Lösungen zu finden; und das erschreckt sie noch mehr.“

Negativfolgen für Kuba

Inzwischen hat US-Präsident Trump gegen Kuba weiter eskaliert. Kurz nach der Terrorattacke gegen Venezuela erklärte er, auch Kuba werde bald fallen und zusammenbrechen. Dazu sei keine offene Gewalt notwendig. Nun aber droht er der kubanischen Regierung, sie solle sich schnell auf einen Deal mit ihm einlassen, sonst werde Kuba überhaupt kein Öl mehr aus Venezuela bekommen! Kubas Regierung wies Trumps Drohung und Deal-Angebot umgehend zurück. So warf Außenminister Bruno Rodríguez der US-Regierung kriminelles Verhalten vor, mit dem sie den Weltfrieden gefährde. Auf der Internet-Plattform X schrieb er, sein Land lasse sich auch von den USA nicht erpressen. Kuba habe das Recht, Öl auf den Märkten zu kaufen, wo dies ohne Einmischung der USA möglich sei.

Insgesamt sind wohl viele Menschen in Kuba über die brutale Terroraktion der Trump-Regierung geschockt. Und viele haben Angst, was nun von den USA noch gegen Kuba unternommen werden könnte – es muss wohl mit allem gerechnet und für alles vorgesorgt werden. Was sich abzeichnet, ist eine weitere Reduzierung von Lieferungen aus dem bedrohten Venezuela. Vor allem Öllieferungen dürften weiter reduziert oder gar völlig blockiert werden. Und das heißt, dass noch mehr Stromabschaltungen erfolgen werden, dass dadurch nicht nur der persönliche Alltag empfindlich beeinträchtigt werden wird, sondern dass auch Produktion, Verkehr, Wasserversorgung weiter sinken bzw. prekär werden. Schon jetzt gibt es mangels Öllieferungen weiter Stromabschaltungen, Straßenlaternen bleiben ausgeschaltet, in Hotels werden die nutzbaren Fahrstühle reduziert, es werden wieder verstärkt Strom und Energie gespart.

Ein Energieforscher vom Energy Institute der University of Texas in Austin, Jorge Piñon, erläuterte nun in einem Interview die Gesamtlage des Kraftstoffbedarfs von Kuba. Demnach beträgt der Tagesbedarf Kubas etwa 100.000 Barrel pro Tag, wovon die heimische Produktion 40.000 Barrel abdeckt. Der Fehlbedarf von 60.000 Barrel pro Tag wird bzw. wurde bislang teilweise von Venezuela (etwa 30.000 bis 35.000 Barrel pro Tag), aus Mexiko (etwa 22.000 Barrel pro Tag in den Jahren 2024 und Anfang 2025) und begrenzten russischen Lieferungen sowie Käufen auf dem Spotmarkt – hauptsächlich Diesel und Flüssiggas (LPG) – gedeckt. Der Verlust des venezolanischen Öls, warnte Piñon, wäre katastrophal. „Wenn die Lieferungen eingestellt werden, werden die Auswirkungen in Kuba katastrophal sein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychologisch.“ Denn, wie Piñon anmerkt: „Die meisten Proteste auf den Straßen Kubas wurden durch Wasserknappheit oder den Mangel an Flüssiggas ausgelöst. Wir beobachten die Flüssiggasversorgung genau, weil wir glauben, dass sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen hat. Manche Menschen gehen auf die Straße, schreien und protestieren, weil es kein Flüssiggas gibt.“ Nach seinen Einschätzungen sind Alternativen für Kuba derzeit rar. Dazu gehören Angola, Algerien, Brasilien und Kolumbien als potenzielle Lieferanten. Doch sei der zu befürchtende Druck der USA für jede solche Vereinbarung politisch sehr riskant.

Außer Öl und Gas kamen aus Venezuela aber auch wichtige Devisen nach Kuba, und zwar für die Tätigkeit tausender Ärzte und anderen Gesundheitspersonals oder auch Lehrkräften aus Kuba. Noch ist unklar, ob sie auf Druck von Trump ausgewiesen werden, wie dies beispielsweise unter dem rechtsextremen Regierungschef Bolsonaro in Brasilien erfolgte, wodurch große Regionen des Landes ohne hinreichende Gesundheitsversorgung blieben.

Individuelle Ebene der Trump-Politik

Wie es in der Region um die Karibik nun weitergehen wird, hängt sehr von den Aktionen des US-Präsidenten und seinem Außenminister ab. Während Trump immense psychologische Deformationen und Probleme aufweist, scheint Marco Rubio seit Beginn seiner politischen Karriere in den USA von einer hasserfüllten Obsession gegen Kuba getrieben. Hier sei nur kurz auf Trump eingegangen, der ja nun gegenüber Kuba vorschlug, es solle mit ihm „einen Deal“ machen. Und dies, nachdem ebendieser Trump sämtliche bilateralen Gesprächsrunden selbst auf Arbeitsebene zu verschiedenen wichtigen bilateralen Themenfeldern ohne Begründung beendet hat. Aufschlussreich ist daher ein Blick zurück, denn im Zuge von Trumps erster Amtszeit werden die Warnungen Dutzender Psychologen publik und offen diskutiert.

So hatten in dem Buch „Der gefährliche Fall Donald Trump“ 27 psychologische Experten argumentiert, dass Trump ein gefährlicher und verrückter Mann sei. Sie konstatierten unter anderem einen „ungezügelten und extremen Gegenwartshedonismus“, pathologischen Narzissmus, Paranoia und Soziopathie. Sein Wahnsinn sei zudem ansteckend, denn von den Traumata, die Menschen unter der Trump-Regierung erlitten haben, bis hin zu den kultähnlichen Merkmalen seiner Anhänger habe er beispiellose negative Folgen für die psychische Gesundheit in den USA und darüber hinaus verursacht. Dazu gehören Phänomene wie zunehmender Realitätsverlust, deutliche Anzeichen von Unberechenbarkeit und unvorhersehbarem Verhalten sowie eine Neigung zur Gewalt als Bewältigungsstrategie.

Ähnlich warnte die Psychologin Mary Trump vor ihrem Onkel Donald. In ihrem biografischen Buch „Zu viel und nie genug – Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt geschaffen hat“ vergleicht sie ihn mit einem Dreijährigen, der wisse, dass er nie geliebt worden sei. Donald Trumps Ego sei fragil und müsse stets gestützt werden, „weil er tief im Inneren weiß, dass er nichts von dem ist, was er vorgibt zu sein“. Und was wir seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr erleben, scheint wohl eine Bestätigung dieser weitgehend ignorierten Expertenmeinungen zu sein.

Nun fragt sich, wie das US-System mit einem Demonteur wie Trump und seiner MAGA-Bewegung umgeht, die den ausgeklügelten Mechanismus der „checks and balances“ aushebeln. Es gilt, die verfassungsmäßigen (und völkerrechtlichen) Grundsätze zu bewahren, wenngleich diese schon immer mehr oder weniger elitär, reaktionär, rassistisch und imperialistisch ausgelegt wurden. Es wäre die Frage, ob es gegen einen Tyrannen wie Trump angemessene Gegenmittel gibt. Auf jeden Fall werden im Herbst Zwischenwahlen u.a. für den US-Kongress stattfinden, und aufgrund der innenpolitischen Widerstände – harte Kritik an seiner Politik sowie sinkende Werte bei Meinungsumfragen – könnte er Zuspruch und legislative Unterstützung verlieren, er muss seiner Wählerschaft also liefern. Ob dafür irgendeine Art von Sieg gegen Venezuela oder Kuba oder aber der Skalp Grönlands ausreichen werden, ist mehr als fraglich.

Systemische Ebene der US-Politik

Selbstverständlich handelt auch der GröPaZ (Größter Präsident aller Zeiten) Donald Trump nicht völlig solo, sondern agiert auf der Basis der ideologischen, ökonomischen, medialen, und vor allem militärischen und politischen Grundmuster und Infrastrukturen. Und da zeichnete sich bereits in den 1990er-Jahren ein „imperial overstretch“ (US-Historiker Paul Kennedy) ab, eine Überdehnung der Machtausübung in vor allem geografischer Hinsicht. Dass durch Aufrüstung wirtschaftliche Probleme gelöst werden sollten, versuchte unter anderem der Ex-Schauspieler und Star-Wars-Fan Ronald Reagan in den 1980er-Jahren und vervielfachte das Haushaltsdefizit der USA, obwohl der und seine Republikaner immer wieder Demokraten vorwerfen, fortlaufend Schulden zu produzieren. Dass nun Trump die bereits gigantischen Rüstungsausgaben der USA von 900 Milliarden USD um 50 Prozent (sic!) erhöhen möchte, zeigt, dass er unter den konservativen, reaktionären US-Präsidenten in dieser Hinsicht „der Größte“ sein möchte. Das würde das US-Militär zu einem noch größeren Klimakiller machen, als es heute schon ist (derzeit etwa in der Größenordnung von Frankreich).

Ein weiterer Aspekt der gegen Venezuela, Kuba und andere Staaten der Region gerichteten Politik ist das geschickte und sehr penetrante mediale Attackieren und Kreieren von Negativimages sowie Feindbildern der jeweils ungeliebten Regierungen. Das heißt, dass vor konkreten, realen Attacken und Drohungen ein als Feind oder gar als „Bedrohung“ deklariertes System „sturmreif geschrieben“ wird, sodass hinreichende Teile der US-Bevölkerung und der Weltgemeinschaft eine Aggression tolerieren oder gar unterstützen. Diese Arbeit wird u.a. von den 27.000 PR-Experten des Pentagon und mehreren speziellen Agenturen in den USA verrichtet. Und mit KI ist das vermutlich noch einfacher, wie Texte über „kognitive Kriegführung“ erahnen lassen.

Vor diesem Hintergrund kann Trump und seine Männerriege gut und gern als „Kakistokratie“ („Herrschaft der Schlimmsten“) bezeichnet werden. Verwendet wurde der Begriff im 18. Jahrhundert, wurde aber unter anderem im Zusammenhang mit der Wahl bzw. Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten und der Zusammenstellung seines Kabinetts wiederverwendet. Kakistokratie bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Herrschaft der Schlechtesten. Ursprünglich wurde der Begriff als Antonym zu Aristokratie verwendet, der Herrschaft der Besten. In der kubanischen Tageszeitung Granma (Januar 2025, S. 10) wurde der Begriff für die aktuelle Trump-Regierung verwendet. Darin heißt es:

Es handelt sich dabei um eine dünn getarnte neofaschistische Version derjenigen, die, um ‚die USA wieder groß zu machen‘, keine Lügen, Verschwörungen, Putsche, Sanktionen, Verleumdungskampagnen, Geheimdienstoperationen, Erpressungen, Drohungen, Bündnisse mit anderen Schlimmeren – wie Milei in Argentinien oder Netanjahu in Israel – scheuen, egal wie groß das Leid, wie zahlreich die Armen oder die Zehntausenden von Toten und Hunderttausenden von Verletzten sind.“

Unterstützung für Kuba ist dringend, denn der Würgegriff der Terroristen wird noch verstärkt

„I can’t breathe“ waren die immer leiser gehauchten letzten Worte, bevor der US-Bürger Eric Garner im Jahr 2014 in NYC durch den unerbittlichen Druck des Knies eines Polizisten zu Tode erstickte. Dieser Akt schlimmsten Sadismus eines für Sicherheit und Ordnung ausgebildeten Staatsbeamten gegen einen wehrlosen Mitmenschen lässt sich vor allem auf die US-Politik gegen Kuba übertragen. Die Erstickungspolitik der USA startete offiziell 1961, und sie hält bis heute an. Unerbittlich. Ohne Gnade und Mitgefühl für die Opfer, für die etwa 10 Millionen Menschen in Kuba, die einen eigenen, selbstbestimmten Entwicklungsweg gewählt haben, deren Menschenrechte vom selbstherrlichen Nachbar, einer militärischen Superpower, einem moralischen Zwerg, jeden Tag aufs Neue verletzt werden.

Nun, die Bombardierung Venezuelas und die Entführung von Präsident Maduro sind ein krasser Bruch des Völkerrechts und sämtlicher zivilisatorischen und religiösen Werte. Und unmittelbar nach seinem „Sieg“ bringt Trump Übergriffe auf weitere Gebiete ins Spiel: Mexiko, Kolumbien, Kuba oder Grönland.

Die bisherigen Versuche vieler Staaten und Organisationen, den Imperialismus der USA zu zügeln, haben bislang wenig Erfolg gehabt. So votiert die Weltgemeinschaft alljährlich seit 1992 in der UN-Generalversammlung mit allergrößter Mehrheit für ein Ende der US-Aggressionen gegen Kuba. Doch Washington missachtet nicht nur diese einhellige Forderung der Weltgemeinschaft, sondern eskaliert die Blockade-, Sanktions- und Subversionspolitik noch weiter. Nachweislich verletzt die US-Administration zahlreiche zivilisatorische und religiöse Prinzipien, Menschen- und Völkerrechte, die UN-Charta, internationale Abkommen und Regeln.

All diese Verbrechen der USA müssen nun endlich gestoppt, bestraft und gesühnt werden, zumal der „Expansionstrieb“ der Trump-MAGA-Bande unersättlich sein könnte und raffinierte Formen annehmen dürfte.

In einer Stellungnahme des bundesweiten „Netzwerk Cuba“ zu den aktuellen Terroraktionen heißt es unter anderem:

Dem aggressiven Regime in Washington geht es darum, Angst und Unsicherheit in einer Region zu verbreiten, die sich langsam von der imperialistischen Supermacht im Norden emanzipiert. Länder dieser Region haben vor Jahren eine „Zone des Friedens“ ausgerufen. Dies ist nun von den USA rücksichtslos bzw. absichtsvoll verletzt worden. (…)

Der Vorstand des Netzwerk Cuba in Deutschland fordert, dass mit dieser imperialistischen Gesetzlosigkeit nach Wild-Welt-Manier [sic] nun endlich Schluss gemacht werden muss. Dazu werden alle politischen und zivilgesellschaftlichen Persönlichkeiten und Organisationen aufgerufen, bei der Gegenwehr gegen das gefährliche, monströse USA-Imperium einen konkret-praktischen Beitrag in ihrem Umfeld und gemeinsam zu leisten.“

Titelbild: Ran Sinee / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
❌