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Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert: Es bleibt dabei, dass die Beleidigung von Politikern bis hinunter zur Kommunalebene unter UmstΓ€nden besonders hart bestraft werden kann.
(Auszug von RSS-Feed)