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Digitaler Nachlass: Wie können wir unsere Daten nach dem Tod schützen?

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Vorschau ansehen Fotos, Nachrichten, Kontodaten: Online-Plattformen speichern unser Leben in zahllosen Fragmenten – über den Tod hinaus. Was steckt in diesen Daten? Wem gehören sie? Und was können wir tun, um uns und unsere Angehörigen zu schützen?
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Darum darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen

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Vorschau ansehen Nach dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist ein Verbotsverfahren der AfD aus Sicht von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki vom Tisch. Grüne kritisieren den Beschluss und fordern den Bundesverfassungsschutz auf, dagegen Einspruch einzulegen.
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Drosten vs. Wiesendanger - Gericht tendiert zu Äußerungsverbot

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Vorschau ansehen Die Frage zum Ursprung des Coronavirus, ist immer noch nicht abschließend geklärt und führt nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Wissenschaft zu kontroversen Diskussionen. Und manchmal führt sie auch zu Gerichtsprozessen, wie im äußerungsrechtlichen Streit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Physiker Roland Wiesendanger.
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Klatsche für Verfassungsschutz Was die AfD-Entscheidung so brisant macht

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil zur AfD.

Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dürften sich die ohnehin schon ziemlich windigen Forderungen nach einem AfD-Verbot erledigt haben. Vor allem ein vom heutigen Verfassungsschutz-Chef Selen veröffentlichtes Gutachten kommt nicht gut weg. Was sagt die Entscheidung über V-Männer in der AfD? Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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Gericht stoppt AfD-Einstufung: SPD-Minister fordert prompt Verbote der Landesverbände

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Nach dem Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln kommen nun Forderungen aus der SPD, die einzelnen Landesverbände der konservativen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausschaltung der größten Oppositionspartei scheint nach wie vor das Ziel zu sein.

Es ist eine Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst und ein Triumph für den Rechtsstaat: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Eilbeschluss knallhart untersagt, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde darf die größte Oppositionspartei des Landes vorerst nicht mehr so brandmarken. Doch anstatt das Urteil zu akzeptieren, reagieren erste SPD-Politiker mit purer Panik – und fordern jetzt erst recht ein Verbot der politischen Konkurrenz.

Der Beschluss aus Köln ist ein politisches Erdbeben. Er zeigt: Die oft als politisch instrumentalisiert wahrgenommene Behörde ist mit ihrem Versuch, die AfD im Hauruck-Verfahren hochzustufen, krachend gescheitert. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die Partei vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” zu erklären. Die fadenscheinige Begründung der Schlapphüte: ein angeblich “ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis”.

Wie verzweifelt der Geheimdienst versuchte, Material gegen die Oppositionspartei zusammenzukratzen, zeigen die nackten Zahlen des Verfahrens: Mehr als 7.000 Seiten umfassen die elektronischen Gerichtsakten, dazu warf der Verfassungsschutz gigantische 1,5 Terabyte an gesammelten Daten in die Waagschale. Doch dies reichte dem Gericht im Eilverfahren dennoch nicht. Zwar sahen die Richter bei einzelnen Forderungen (wie dem Verbot von Minaretten oder Kopftüchern) einen Verdacht, doch die Kölner Richter stellten unmissverständlich klar: Eine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei lässt sich auf dieser dünnen Basis schlichtweg nicht nachweisen. Bis zum Hauptsacheverfahren darf der Verfassungsschutz die AfD nun nicht mehr als “gesichert rechtsextremistisch” bezeichnen.

AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie”. Denn in einer echten Demokratie, so Weidel, entscheide immer noch der Wähler über den politischen Wettbewerb – und nicht der Geheimdienst. Mehr noch, da der Verfassungsschutz auch nur ein verlängerter Arm der Bundes- und der jeweiligen Landesregierung ist.

Wie groß das mangelnde Demokratieverständnis bei den etablierten Parteien ist, zeigte sich dabei umgehend in Thüringen. Dort trat der SPD-Innenminister Georg Maier auf den Plan. Seine demokratisch hochfragwürdige Schlussfolgerung aus der gerichtlichen Klatsche: Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, dann müsse man eben ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen. Maier schwadronierte von den “Instrumenten der wehrhaften Demokratie”, die nun zur Anwendung kommen müssten, und klammerte sich an die Tatsache, dass der Beschluss nur vorläufig sei. Das wirkt wie der durchschaubare Reflex eines Politikers, der die Felle seiner eigenen Partei davonschwimmen sieht und den politischen Gegner lieber per Gerichtsbeschluss ausschalten will, statt ihn an der Wahlurne zu schlagen.

Dass die Einstufung der AfD von Anfang an ein politisches Manöver war, sprach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erstaunlich offen aus. Er kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung (es war damals die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Ei legte) als “politisch motiviert” und nannte es einen “Bärendienst” für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste angesichts der Kölner Entscheidung ebenfalls auf die Bremse treten. Er verwies auf die extrem hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, für das es “belastbare Grundlagen” brauche – die, wie das Gericht gerade erst feststellte, offensichtlich fehlen. Dobrindt betonte, sein Ansatz bleibe es, die AfD politisch zu bekämpfen.

Während BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Kölner Beschluss als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats lobte, klammert sich die politische Linke an die Hoffnung auf das Hauptsacheverfahren. Jan van Aken, Chef der Mauermörderpartei-Nachfolgerin Die Linke gab sich trotzig und hofft, dass die Einstufung später doch noch bestätigt wird. Allerdings gibt es angesichts der vorläufigen Feststellung der Verwaltungsrichter in Köln keine großen Chancen dafür, dass der politisch motivierte Zug tatsächlich erfolgreich sein wird.

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Linksextremismus in Nordrhein-Westfalen: Gewalt und Straftaten auf Rekordniveau

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Vorschau ansehen In Nordrhein-Westfalen haben linksextremistische Straftaten 2025 stark zugenommen, vor allem Sachbeschädigungen und Gewaltdelikte. Angriffe auf kritische Infrastruktur stiegen ebenfalls, die Zahl der gewaltbereiten Extremisten blieb konstant. Das Lagebild zeigt eine zunehmende Professionalisierung und Bedrohung der Demokratie.
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Streit um Böhmermann-Satire: ZDF und DPolG prüfen außergerichtlichen Vergleich

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Vorschau ansehen Das Landgericht München I hat den Prozess zwischen der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei (DPolG) und dem ZDF vertagt. Beide Seiten wollen zunächst außergerichtlich eine Einigung versuchen. Hintergrund ist die umstrittene Satire-Ausgabe „ZDF Magazin Royale“ über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP).
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Reaktionen auf Gerichtsbeschluß Innenminister nennt BfV-Einstufung der AfD „politisch motiviert“

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AfD-Einstufung als „rechtsextrem“ vorerst gescheitert: FDP-Vize Wolfgang Kubicki, Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsen Innenminister Armin Schuster äußern sich.

Erstmals räumt ein deutscher Innenminister ein, die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz sei „politisch motiviert“ gewesen. Auch andere Politiker äußern sich zum Gerichtsbeschluß.

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Coronavirus-Ursprung: Virologe Drosten im Rechtsstreit mit Physiker Wiesendanger

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Vorschau ansehen Der Physiker Roland Wiesendanger wirft dem Virologen Christian Drosten Täuschung vor. Es geht um den Ursprung von Corona. Dies führte zu einem jahrelangen Rechtsstreit. Am Freitag steht die Hauptverhandlung zwischen den beiden Wissenschaftlern an.
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Klatsche für Verfassungsschutz Ein wichtiger Etappensieg für die AfD

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Alice Weidel (l) und Tino Chrupalla, die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich vor Beginn der Sitzung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu aktuellen Themen.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zur rechtswidrigen Einstufung der AfD als rechtsextrem ist eine Sensation. Er schafft erfrischende Klarheit zum Begriff „Remigration“ und dem „ethnischen Volksbegriff“. Nun muß die Partei zeigen, wie diszipliniert sie ist. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.

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ÖRR unter Druck: ZDF-KI-Skandal sorgt für hitzige Bundestagsdebatte

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Vorschau ansehen Der Skandal um KI-generierte Bilder im ZDF-Beitrag über die US-ICE-Behörde führte zu heftigen Debatten im Bundestag zwischen AfD und übrigen Fraktionen. CDU, SPD, Grüne und Linke verteidigten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kritisierten jedoch interne Fehler und forderten klare Regeln für KI.
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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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CO₂-Preis bleibt, „Biotreppe“ eingeführt: So ändert sich das Heizen in Deutschland

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Vorschau ansehen Union und SPD wollen das sogenannte Heizungsgesetz durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ersetzen. Damit sollen Gebäudeeigentümer wieder Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihrer Heizsysteme gewinnen. Allerdings ändert sich dadurch wenig an den potenziell kostentreibenden Faktoren im Bereich der Gebäudeenergie.
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EuGH bestätigt hohe Geldbußen wegen Luftfrachtkartell

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Vorschau ansehen Der Europäische Gerichtshof hat im Luftfracht-Kartellverfahren die Geldbußen gegen fast alle betroffenen Airlines bestätigt. Nur die SAS Cargo Group erreichte eine teilweise Reduzierung ihrer Strafe.
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Roderich Kiesewetter hat recht: Der Ukrainekrieg wurde schon 2014 begonnen – aber vom damaligen Maidan-Regime in Kiew

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Zum 4. Jahrestag des Ukrainekriegs erreicht die Propaganda um die Vorgeschichte des Kriegs neue Höhepunkte. Zuverlässig ist auch der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter vertreten, wenn es darum geht, historische Fakten „zurechtzurücken“. In einem aktuellen Beitrag behauptet er (wie viele andere), der Angriff des „Terrorstaats“ Russland auf die Ukraine habe schon 2014 begonnen. Doch 2014 war es ein nicht gewählter Übergangspräsident in Kiew, der jene „Anti-Terror-Operation“ gegen die Bürger im Donbass entfesselt hat, die als Startpunkt für den Krieg gilt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Roderich Kiesewetters (CDU) aktuelle Äußerungen stehen beispielhaft für die sture Wiederholung zahlreicher geschichtsloser Behauptungen westlicher Militaristen rund um den Beginn des Ukrainekriegs. Am Mittwoch hat Kiesewetter auf X geschrieben:

Der Russische Angriff auf die Ukraine begann 2014. Dass der Terrorstaat Russland am 24.2.2022 die Ukraine überfiel, daran tragen wir eine Mitverantwortung, denn wir setzten zu lange auf Beschwichtigung und Appeasement statt auf Abschreckung und Verteidigungswillen. Im 5. Jahr der Vollinvasion ist es weiterhin notwendig: endlich Taurus zu liefern! Weitreichende Systeme sind so viel effizienter gegen die russischen Aggressoren. Wir tragen heute auch eine Mitverantwortung für viele tote und verletzte Ukrainer und für viele Soldaten, die so lange und in großer Erschöpfung kämpfen. Auch durch unterlassene Hilfeleistung tragen wir eine Verantwortung. Solidaritätsbekundungen halten keine russischen Drohnen und Bomben auf – weitreichende Waffen schon.“

Kiews „Anti-Terror-Operation“ gegen den Donbass

Teilweise stimmt Kiesewetters Aussage sogar: Ein Ursprung des Ukrainekriegs ist tatsächlich (spätestens) 2014 zu suchen – nach dem Putsch in Kiew hatten unter anderem rechtsradikale ukrainische Regimenter den Donbass angegriffen, weil sich viele der dortigen Bürger dem Maidan-Umsturz in Kiew entgegenstellen wollten. Ulrich Heyden hat über den „längsten Krieg in Europa seit 1945“ bereits 2022 geschrieben:

Auch verschweigen die deutschen Politiker und großen Medien, dass der Krieg in der Ukraine nicht 2022 begann, sondern bereits 2014. Im Februar 2014 fand in Kiew – angeführt von rechtsradikalen, militanten Gruppen – ein Staatsstreich statt. Der amtierende Präsident Viktor Janukowitsch wurde unter Morddrohungen aus Kiew verjagt.

Zwei Monate später, am 14. April 2014, schickte der geschäftsführende nicht-gewählte ukrainische Präsident Aleksandr Turtschinow Truppen in den Donbass. Sie sollten im Rahmen einer ‚Antiterroristischen Operation‘ die Separatisten aus Regierungsgebäuden in Donezk und Lugansk vertreiben.

Diese ‚Operation‘ kostete bis heute 14.000 Menschen das Leben. 5.000 Menschen starben in der Volksrepublik Donezk, 4.000 in der Volksrepublik Lugansk [3] und 5.000 Menschen in dem von Kiew kontrollierten Teil des Donbass.“

Lange Zeit wurde der Bezug auf 2014 von westlichen Meinungsmachern eher gemieden, eben um nicht an diese Wurzel des Ukrainekriegs zu erinnern: den westlich unterstützten Staatsstreich. Das hat sich in den letzten Monaten teilweise gedreht, jetzt geht man diesbezüglich offensiver vor, siehe unter anderem Kiesewetter – offenbar im Vertrauen auf den schlechten Informationsstand vieler Bürger bezüglich der Zeit um 2014. Ein wichtiges Element bei der Eskalation des Konfliktes durch die ukrainischen Maidan-Anhänger war auch das Massaker von Odessa am 2. Mai 2014, über das Ulrich Heyden in diesem Artikel berichtet. Zerstörerisch wirkte auch, dass der Ukraine „erlaubt“ wurde, die Friedensabkommen von Minsk zu ignorieren.

Ein großer Krieg wurde billigend in Kauf genommen

Dass eine drohende Entwicklung vom Maidan-Putsch zum großen Krieg bereits sehr früh absehbar war, das belegt unter vielem anderen ein Offener Brief von 2014, in dem bereits damals prominente Unterzeichner wie Horst Teltschik (CDU), Walther Stützle (SPD) und Antje Vollmer (Grüne) eindringlich vor einer fortgesetzten Konfrontation gegenüber Russland und der Ignoranz berechtigter Sicherheitsinteressen des Landes gewarnt haben, wie wir im Artikel „2014: Die Vorhersage des heutigen Ukrainekriegs“ thematisiert haben.

Die gnadenlos wiederholte Floskel vom „unprovozierten russischen Angriffskrieg“ ist nicht haltbar: Der Krieg wurde massiv, sehenden Auges und skrupellos über Jahre von westlichen Militaristen provoziert – mit dieser Feststellung werden konkrete russische Kriegshandlungen seit dem Einmarsch 2022 nicht verteidigt, aber sie hätten mit vorausschauender Politik verhindert werden können. Die zerstörerischen Folgen der anti-russischen Konfrontation, der Sanktionen, der NATO-Osterweiterung und der westlichen Duldung der ukrainischen Ignoranz der Verträge von Minsk wurden billigend in Kauf genommen, um antirussische Ideologien und US-Interessen (unter vielem anderen im Energie-Bereich) zu bedienen. Dass ich trotzdem der Meinung bin, dass Russland jetzt schnell einen Waffenstillstand schließen sollte, habe ich hier geschrieben.

Kiesewetter schreibt zutreffend: „Wir tragen heute auch eine Mitverantwortung für viele tote und verletzte Ukrainer und für viele Soldaten, die so lange und in großer Erschöpfung kämpfen.“ Seine Folgerung aus diesem Befund, nämlich noch mehr zu eskalieren, ist jedoch nur als grotesk bzw. als eiskalt zu bezeichnen. Ebenso grotesk ist es, einen neutralen Status der Ukraine als inakzeptable Schmach zu dämonisieren, wie das in vielen anderen Kommentaren geschieht.

Der Jahrestag des Kriegs und die Krokodilstränen der Kriegstreiber

Zum gerade verstrichenen 4. Jahrestag des Beginns des (großen) Ukrainekriegs drohten viele deutsche Journalisten und Politiker in ihren Krokodilstränen fast zu ertrinken. Wenn sie aber ihr geheucheltes Mitgefühl mit den Ukrainern ernst meinen würden, dann hätten sie sich in den letzten Jahren ganz anders verhalten sollen: etwa während der NATO-Osterweiterung, während des Maidan-Putsches, während des Beschusses des Donbass, während des „Betrugs von Minsk“ oder während der von westlicher Seite torpedierten Friedensverhandlungen von Istanbul 2022.

Denn wie gesagt: Die jetzt zu ertragenden Folgen der von westlichen Meinungsmachern gestützten Politik waren absolut voraussehbar.

Titelbild: Screenshot, Deutscher Bundestag, youtube.com/watch?v=g6a34IElqMo

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NGO meldet neuen Rekord getöteter Journalisten - Gaza, Ukraine und Sudan im Fokus

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Vorschau ansehen Weltweit sind nach Angaben des Komitees zum Schutz von Journalisten 129 Medienschaffende im Jahr 2025 getötet worden – so viele wie seit Jahrzehnten nicht.
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Emissionen, Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit: Das Dilemma der Klimapolitik

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Vorschau ansehen Ein Gerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zum Nachsteuern beim Klimaschutz. Doch zwischen juristischer Pflicht, wirtschaftlichen Risiken und sozialer Akzeptanz droht aus der Klimapolitik eine gefährliche Vollbremsung zu werden.
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LNG-Terminal auf Rügen: Deutschland leitet erstmals Flüssigerdgas in die Ukraine

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Vorschau ansehen Erstmals wird über das private LNG-Terminal in Mukran regasifiziertes Flüssigerdgas in die Ukraine weitergeleitet. Vertragspartner sind der französische Energiekonzern TotalEnergies und der ukrainische Versorger Naftogaz, während die Deutsche Regas lediglich die Infrastruktur bereitstellt.
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„Deutscher Boden“ im Libanon und einstürzende Wohnhäuser

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Montag, 16. Februar 2026. Es ist früh am Morgen, als der Wagen Beirut in Richtung Norden verlässt. Ziel der Fahrt ist die nordlibanesische Hafenstadt Tripoli, wo vor wenigen Tagen weitere Wohnhäuser eingestürzt sind und 13 Menschen unter ihren Trümmern begraben wurden. Eine Reportage von Karin Leukefeld.

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Der Weg führt über die Corniche, die Küstenpromenade der libanesischen Hauptstadt, entlang des östlichen Mittelmeers. Wie immer absolvieren dort Frühaufsteher zügigen Schrittes ihr morgendliches Walking-Programm. Landeinwärts ist die Corniche von Soldaten gesäumt, die eine Art Schutzkette bilden, dazwischen stehen ihre Militärfahrzeuge. Besonders dicht stehen die Soldaten gegenüber dem militärischen Teil des Hafens von Beirut. Der Fahrer konzentriert sich auf den dichter werden Verkehr, prüft die Außenspiegel, die Hupe verschafft ihm immer wieder Durchfahrt.

Auf „deutschem Boden“ im Libanon

Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist an diesem Morgen in Beirut aufgewacht. Dem Kurzprogramm des Bundespräsidialamtes war zu entnehmen, dass er am Abend zuvor auf dem Flughafen von Beirut gelandet war. Steinmeier soll an diesem Montag die Regierungsspitze des Libanon treffen: Präsident Joseph Aoun, Ministerpräsident Nawaf Salam und Parlamentspräsident Nabih Berri.

Einem Videoclip auf der Webseite des Bundespräsidialamtes sind wenige Sätze Steinmeiers in Anwesenheit von Aoun zu entnehmen: Er freue sich, in diesem „wunderbaren Land“ zu sein, und er freue sich auf seine Termine. Zudem „wisse (er) um die Bedeutung eines unabhängigen souveränen Libanon (…) in einem anspruchsvollen regionalen Sicherheitsumfeld“. Deutschland werde den Libanon auch nach dem Ende der UNIFIL-Mission weiter unterstützen, um das „Gewaltmonopol der libanesischen Armee zu stärken“. Man teile „ein überragendes gemeinsames Interesse“, man wolle, „dass endlich dauerhafter Frieden und Stabilität in der Region einkehren“.

Am Montagabend traf der Bundespräsident Soldatinnen und Soldaten auf der deutschen Fregatte Sachsen-Anhalt, wo er an Bord eine Rede hielt. Es sei ihm „eine Ehre“, die Gäste „an Bord der ‚Sachsen-Anhalt‘ willkommen zu heißen“, so Steinmeier: Man stehe „hier, wenn man so will, auf einem Stück deutschen Bodens im Libanon – Schiffsboden genauer gesagt –, fest vertäut im Hafen von Beirut.“

Gemeinsam anstoßen

Das „deutsche Schiff“ hat es dem Bundespräsidenten so sehr angetan, dass er seine Rede damit auch wieder schließt. Mit diesem „deutschen Schiff unter den Füßen und dem libanesischen Sternenhimmel über uns“ wolle man „gemeinsam anstoßen (…) auf die deutsch-libanesische Freundschaft, auf Verlässlichkeit und auf eine gemeinsame und geteilte Zukunft“, so Steinmeier, der am folgenden Tag nach Jordanien reiste, zu einem „Stabilitätsanker“, wie er dort sagen sollte.

Die deutsche Fregatte ist Teil der seeseitigen UN-Friedensmission für den Libanon UNIFIL, was Steinmeier auch erwähnte. Sie sollte Waffenschmuggel verhindern, was ihr allerdings, so libanesische Sicherheitskräfte gegenüber Journalisten, nur teilweise gelungen war. Die Waffen, die während des Syrienkrieges seeseitig in den Norden des Libanon geschmuggelt worden waren, um von Söldnern verschiedener Kampfverbände im Krieg gegen die syrische Armee im Nachbarland eingesetzt zu werden, wurden von den deutschen Fregatten immer wieder übersehen.

In Zukunft, nach dem von Israel und den USA geradezu erzwungenen Ende der UNIFIL-Mission im Südlibanon Ende 2026, könnte – möglicherweise neben den USA und Frankreich – auch die deutsche Marine mit deutschen Bodentruppen im Libanon in diesem „anspruchsvollen Sicherheitsumfeld“ stationiert werden.

Mit Libanon und Jordanien besuche der Bundespräsident „zwei Nachbarländer Israels“, hieß es in den Nachrichten des Deutschlandfunks. Der Fokus der Reise Steinmeiers lag also auf der „Sicherheit Israels“, die seit der Adenauerzeit in den 1950er-Jahren im alles überragenden Interesse jeder bisherigen Bundesregierung ist. Zwar spricht Steinmeier von der „Sicherheit der Region“, doch die Sicherheit der Länder, die wie Libanon, Syrien und die besetzten palästinensischen Gebiete täglich von Israel attackiert werden, wird Israels Interessen untergeordnet. Gemäß der UN-Charta hat jedes Land das gleiche Recht auf territoriale Integrität und Souveränität, die israelische Straffreiheit allerdings hat Vorrang.

Deutschland ist der zweitgrößte Waffenlieferant an Israel und rühmt sich, „strategischer Partner Israels“ zu sein, „an Bedeutung nur von den Vereinigten Staaten übertroffen“. Deutsche Waffen und Panzerersatzteile werden in Gaza, im Westjordanland, in Syrien und im Libanon eingesetzt. Doch so sehr ins Detail geht Steinmeier – zumindest nach offiziellen Darstellungen – nicht. Und im Libanon ist man zu höflich, um das in einem offiziellen Rahmen gegenüber dem Bundespräsidenten anzusprechen. Zumal man froh über die deutsche Unterstützung für die libanesische Armee ist.

Mit zweierlei Maß

Die Mühen der Ebenen gehören nicht in das Programm eines solchen Auftritts. Es ging dem deutschen Bundespräsidenten weder um die schlechten Lebensverhältnisse vieler Libanesen noch um EU-Sanktionen gegen das Land. Diese wurden 2025 um ein weiteres Jahr bis Juli 2026 verlängert. Neben den EU-Sanktionen gibt es weitere Sanktionen der Vereinten Nationen, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten. Auch die Probleme der „neuen“ Flüchtlinge aus Syrien – vor allem syrische Alawiten – waren kein Thema. Zwar wurde der 218 Opfer der Explosion im Hafen von Beirut (2020) gedacht, nicht aber der mehr als 3.000 Libanesen, die bei einer ferngesteuerten Explosion ihrer persönlichen Funkrufempfänger, sogenannte Pager, im September 2024 schwer verletzt, verstümmelt oder getötet wurden. Israel übernahm damals fast stolz die Verantwortung für die Mossad-Aktion und wurde bis heute für den nach internationalem Recht verbotenen Angriff auf die Zivilbevölkerung nicht zur Rechenschaft gezogen.

Dafür mahnte der deutsche Bundespräsident in Beirut, Libanon und Israel müssten „ihre Verpflichtungen aus dem Waffenstillstandsabkommen von 2024“ erfüllen. Der Libanon müsse die Entwaffnung der Hisbollah sicherstellen, um die Voraussetzungen für einen israelischen Rückzug zu schaffen, so Steinmeier.

Das ist die israelisch-amerikanische Interpretation der Vereinbarung. Die Einhaltung der UN-Sicherheitsratsresolution 1701 – von der Hisbollah erfüllt – wird von Israel ignoriert. Demnach sollen sich bis auf UNIFIL und die libanesische Armee keine bewaffneten Kräfte mehr im Süden des Libanon – zwischen der „Blauen Linie“ und dem Litani-Fluss – aufhalten, weder Kämpfer der Hisbollah oder palästinensische Einheiten noch die israelische Armee. Die aber bombt, zerstört, tötet ungestraft im Libanon und hält im Süden des Landes fünf Hügel besetzt, mit umgebenden „Pufferzonen“ sind das laut UNIFIL 4.000 Quadratkilometer. Weder die UNIFIL noch die libanesische Armee und auch nicht die Bewohner des Südlibanon sind vor israelischen Angriffen sicher.

Zumindest laut Protokoll des Bundespräsidialamtes Berlin blieb unerwähnt, dass Israel seit dem „Waffenstillstand“ mehr als 10.000 Angriffe auf den Libanon geflogen hat, wie aus UNIFIL-Zahlen hervorgeht. Israel hat ganze Landstriche und Dörfer dem Erdboden gleichgebombt, fast täglich werden bei den Angriffen Menschen getötet. Auch am Tag des Steinmeier-Besuches bombardierte Israel den Süden des Libanon. Am vergangenen Samstag, wenige Tage nach dem Ende der Steinmeier-Reise, bombardierte Israel nahezu gleichzeitig drei Wohnhäuser in der Umgebung der Stadt Baalbek in der nordöstlichen Bekaa-Ebene. Mindestens zehn Personen wurden getötet und 30 Personen verletzt. Die Orte in Baalbek wurden von israelischen Kampfjets gezielt attackiert. Bei den Toten in Baalbek handelte es sich nach Angaben der Hisbollah um acht ihrer Kämpfer, darunter zwei Kommandeure.

Zwei der Toten wurden aus dem palästinensischen Flüchtlingslager Ain al Hilwa gemeldet, das bei Sidon im Süden des Libanon liegt. Bei dem Angriff auf Ain al Hilwa waren Drohnen im Einsatz, die Berichten zufolge von israelischen Kriegsschiffen vor der Küste des Libanon gesteuert wurden. Die Raketen schlugen im Hittin Viertel des Lagers ein und trafen das Gebäude der ehemaligen palästinensischen Sicherheitsbehörde. Das Gebäude wird aktuell als Zentrum für Hilfsgüter benutzt. Bei den Toten handelte es sich um zwei Mitglieder der Hamas-Jugendorganisation.

Einstürzende Wohnhäuser

Auch die Opfer der zahlreichen eingestürzten Wohnhäuser im Libanon waren laut öffentlichen Verlautbarungen – kein Thema bei den deutsch-libanesischen Gesprächen. Der mangelhafte Zustand libanesischer Gebäude sorgt immer wieder für Tote und Obdachlosigkeit. In Tripoli, der einst blühenden nordlibanesischen Hafenstadt, sind in diesem Winter mindestens 15 Personen beim Einsturz ihrer Wohnhäuser ums Leben gekommen. Ende Januar starben ein Vater und seine Tochter, als zwei Häuser zusammenbrachen. Am 8. Februar stürzten erneut zwei Häuser in Bab al-Tabbaneh ein, 13 Menschen starben. Seit Winterbeginn mussten zahlreiche Evakuierungen von Wohnhäusern in Tripoli vorgenommen werden, weil sie einsturzgefährdet waren. Nach Angaben der Stadtverwaltung müssten weitere 114 Wohngebäude geräumt werden, doch für die 600 davon betroffenen Familien gibt es keinen alternativen Wohnraum.

© Karin Leukefeld

In Bab al-Tabbaneh, einem der ärmsten Stadtviertel von Tripoli, traf die Autorin Bewohner der eine Woche zuvor eingestürzten Wohnhäuser. Die Häuser standen einst oberhalb einer viel befahrenen Straße mit Geschäftshäusern, Cafés und einer Tankstelle. Zu dem höher gelegenen Viertel gelangt man über eine steile Straße, die zu dem dicht bebauten Hang hinaufführt. Man passiert einen Kontrollposten der libanesischen Armee.

Viele Jahre lang fanden an diesem Hang Kämpfe zwischen den Alawiten des höher gelegenen Jbeil Mohsen und Sunniten aus Bab al-Tabbaneh statt. Der nach außen hin religiöse Konflikt zwischen den beiden Gruppen entstand im Osmanischen Reich, als die herrschenden sunnitischen Osmanen die Alawiten unterdrückten. Die Alawiten sind eine Strömung des schiitischen Islam. In der jüngeren Geschichte geht der auch bewaffnete Konflikt zurück auf die Zeit des libanesischen Bürgerkrieges (1975-1990) und kam auch danach nicht zur Ruhe. Kern der Auseinandersetzung war die Gegnerschaft (der Sunniten) oder Unterstützung (der Alawiten) gegen oder für die Regierung von Hafez, später Bashar al-Assad, die beide aus einer alawitischen Familie stammten. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, zumal die Bewohner beider Viertel unterprivilegiert und arm sind. Die Stabilität der Wohnhäuser in beiden Vierteln hat teilweise schwer unter den Kämpfen gelitten.

Jeder kann den Weg zu der Einsturzstelle der Häuser in Tabbaneh zeigen. Auf einem Gehweg vor noch höher gelegenen Häusern sitzen und stehen einige Menschen, die sich angeregt unterhalten. Alle hatten in den beiden Häuser gewohnt und den Einsturz überlebt, oder sie sind Angehörige der nun obdachlos gewordenen Menschen.

„Wir sind Menschen, wir brauchen eine Wohnung“

Unter den Menschen ist auch die 78-jährige Leyla Mahmud Tishreen. Ganz in schwarz gekleidet sitzt sie gegenüber den Trümmern und wischt sich Tränen aus den Augen. Hier habe sie seit ihrer Heirat vor 56 Jahren mit ihrem Mann gelebt, berichtet die Frau. Ihr Mann sei vor vier Jahren gestorben, sie habe allein dort gewohnt. An diesem Tag hatte sie das Haus verlassen, um bei einem ihrer Kinder, die zumeist in der Nähe wohnten, zum Essen zu gehen, erinnert sie sich. Kaum sei sie dort angekommen, habe sich die Nachricht von den einstürzenden Häusern wie ein Lauffeuer in Tabbaneh verbreitet. Voller Angst sei sie mit ihrem Sohn und dessen Familie zurück zu ihrem Haus gelaufen, doch es sei nicht mehr da gewesen. Nur Trümmer, so die 78-Jährige und zeigt auf eine Kachel, die aus den Trümmern hervorschaut.

© Karin Leukefeld

„Mein Boden hatte diese Kacheln“, sagt sie und schaut wie gebannt auf den Trümmerberg. „Meine Wohnung war ganz oben, im dritten Stock, nach und nach haben wir erneuert, repariert. Immer, wenn wir etwas Geld übrig hatten.“ Alle ihre Ersparnisse, die sie „für ein gutes Leben im Alter“ zurückgelegt hatte, seien mit dem Einsturz verloren gegangen. Sie lebe jetzt bei ihrer Tochter, die im Parterre eines Hauses in der Nähe wohne. Ihr Sohn wohne auch in der Nähe, doch es sei ein hohes Haus. Er wohne im siebten Stock, einen Aufzug gebe es nicht, die Treppen hinauf könne sie nicht mehr steigen. „Und unser Haus ist auch einsturzgefährdet“, sagt ihr Sohn und zeigt auf seinem Handy Fotos und Videos, auf denen tiefe Risse in Boden, Decken und in den Wänden zu sehen sind. Immer wieder habe er beim Stadtrat auf den schlechten Zustand der Häuser aufmerksam gemacht, doch nie sei etwas geschehen. „In unserem Haus leben 170 Menschen, was wird aus uns, wenn es einstürzt?!“

Immer wieder entwickelt sich ein lebhaftes Gespräch unter den Menschen und sie tauschen aus, was ihnen der Stadtrat gesagt hatte. Man habe sie zwar registriert, doch wisse man nicht, wann, wo und wie sie Hilfe erhalten würden. Man habe keine neue Unterkunft zugewiesen bekommen, man wisse nicht, wie viel Geld man erhalten werde. Er habe gehört, dass jeder 1.000 US-Dollar erhalten solle, wirft Mahmud Zaman ein. Er habe wie durch ein Wunder überlebt, weil er rausgegangen sei, um etwas zu besorgen. Sein Freund sei in der Wohnung gewesen, als das Haus einstürzte: „Nun liegt er mit vielen Brüchen und Quetschungen im Krankenhaus.“ 1.000 US-Dollar seien zu wenig, so Zaman. Wie sollte er bezahlen, wenn seine Mutter jetzt sterben sollte und er sie beerdigen müsse? Er habe gespart, weil er heiraten wollte. Doch nun sei alles dahin. „Wir wollen doch nur, dass man sich um uns kümmert“, sagt ein Mann in staubiger Arbeitskleidung. „Wir sind Menschen, wir sind arm. Wir brauchen ein Haus, eine Wohnung, wir brauchen Kleidung, Essen und Medizin.“

In einem gemeinsamen Bericht von UN-Habitat und der UN-Kinderhilfsorganisation UNICEF (2018) wird Tabbaneh als „einkommensschwaches, benachteiligtes Viertel“ beschrieben, mit „schwacher öffentlicher Sozial- und Grundversorgung und „begrenzten Lebensgrundlagen“. Die Einwohnerzahl wird damals mit 20.499 Personen angegeben, rund 17,1 Prozent davon sind Syrer und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien. Die meisten der Syrer kamen zwischen 2011 und 2017 nach Tabbaneh, sind also Kriegsflüchtlinge. Die Probleme der Bevölkerung werden ausführlich mit hoher Arbeitslosigkeit und hohen chronischen Erkrankungen beschrieben. Von den 765 Gebäuden waren 74 Prozent Wohnhäuser, die zumeist zwischen 1944 und 1975 gebaut worden waren. Elf Prozent der Häuser waren nicht ans Stromnetz, 26 Prozent der Häuser waren nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. 51 Prozent der Wohnhäuser benötigten schon 2018, als der UN-Bericht entstand, umfassende Reparaturmaßnahmen und „Notfallinterventionen“.

Tripoli gilt als die ärmste Stadt im Libanon. Söhne der Stadt sind allerdings der langjährige Ministerpräsident Najib Mikati und sein Bruder Taha, die laut Forbes 2026 mit jeweils 3,1 Milliarden US-Dollar die beiden reichsten Männer des Libanon sind. Ihr auf Telekommunikationsfirmen beruhender Reichtum hat für Tripoli und seine Bewohner ebenso wenig Fortschritt gebracht wie viele Worte verschiedener Regierungen.

Der Wiederaufbau wird dauern

Nur wenige Kilometer entfernt, im Zentrum von Tripoli, ist Bürgermeister Abdul Hamid Kerimeh ein viel beschäftigter Mann. Nur wenige Minuten hat er Zeit, um Fragen der Autorin zu beantworten, dann wartet schon der Nächste, um zu ihm vorgelassen zu werden. Kerimeh ist erst seit sechs Monaten im Amt, sagt er höflich. Er habe eine schwere Last aus den vorherigen Jahren übernommen. „Vor der Finanzkrise hatten wir 60 Millionen US-Dollar auf der Bank, zwei Millionen davon sind uns geblieben.“ Die unsicheren Häuser in Tabbaneh und anderen Stadtteilen seien nicht die einzige Herausforderung für den Stadtrat.

Mit der Regierung in Beirut sei ein Notfallplan ausgearbeitet worden. Vorgesehen seien Zahlungen an die obdachlos gewordenen Menschen für ein Jahr, damit sie eine neue Wohnung finden könnten. Das Gesundheitsministerium habe zugesagt, die Kosten für die medizinische Behandlung aller Verletzten zu übernehmen. Weitere Evakuierungen seien vorgesehen, der Wiederaufbau werde vermutlich erst in zwei Jahren richtig beginnen können, sagt Bürgermeister Karimeh. „Ein Ingenieursteam hat die Aufgabe, die Bausubstanz zu prüfen, dann werden Neubaugebiete ausgesucht.“ Die Koordinierung in Beirut liege in den Händen des Notfallkomitees, das direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt sei. Er habe Hoffnung.

Zumal in Tripoli wieder mehr investiert werde. Der Hafen sei stärker frequentiert, ein nahe gelegener Flughafen werde renoviert, jährlich werde es zukünftig eine Messe geben. Und, fügt er hinzu, eine neue Freihandelszone nahe am Hafen werde eröffnet. „Das wird neue Investoren anlocken, Arbeitsplätze schaffen“, er sei zuversichtlich, dass die Stadt wirtschaftlich wieder auf die Beine komme.

Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stiftung des internationalen Container- und Logistikunternehmens CMA, die CMA CGM Stiftung, zugesagt habe, einen Notfallfonds in Höhe von einer Million US-Dollar zur Unterstützung von Tripoli, der zweitgrößten Stadt des Landes, aufzulegen. Schwerpunkt soll die Hilfe für die obdachlos gewordenen Familien sein.

Titelbild: © Karin Leukefeld

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Satire oder Schmähkritik? Böhmermann muss sich vor Gericht gegen Ostermann verteidigen

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Vorschau ansehen ZDF-Moderator Jan Böhmermann und DPolG-Vize Manuel Ostermann treffen sich vor dem Landgericht München wegen einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Böhmermann kritisierte das Programm und Ostermanns Aussagen satirisch, deutete zudem mögliche Sabotage der Bundespolizei an.
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Neues Heizungsgesetz: 65 Prozent-Ökoquote fällt, Öl- und Gasheizungen bleiben

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Vorschau ansehen Die Koalition aus Union und SPD zieht beim umstrittenen Heizungsgesetz die Reißleine: Die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien soll fallen und die festgelegten Laufzeitgrenzen für Öl- und Gasheizungen sollen aufgeweicht werden. Während die Regierung von mehr Freiheit und Bezahlbarkeit spricht, warnen Grüne und Umweltverbände vor steigenden Kosten und klimapolitischen Rückschritten.
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Zollurteil: Es wird keine 200 Milliarden US-Dollar Rückzahlung geben

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Vorschau ansehen Die Marktreaktion auf die Entscheidung des Supreme Court zu Trumps Zöllen zeichnet ein übermäßig pessimistisches Bild. Das Urteil betrifft nur die Notfallbefugnisse, keine laufenden Handelsabkommen. Befürchtungen über eine Rückzahlung von 200 Milliarden US-Dollar sind unbegründet.
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Meinungsfreiheit Bundesverfassungsgericht hebt zwei Beleidigungsurteile auf

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, Ines Härtel (l-r), Josef Christ, Miriam Meßling, Vorsitzender Stephan Harbarth, Yvonne Ott, Henning Radtke und Heinrich Amadeus Wolff, kommt zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur Altersgrenze bei Notaren. Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Kammer hob zwei Beleidigungsurteile auf und verwies auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Wegen Formulierungen wie „faschistisches System“ und „psychiatrischer Mob“ standen zwei Männer vor Gericht – und wurden verurteilt. Nun kassiert das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit.

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Steuereinnahmen im Januar 2026: Körperschaftsteuer bricht um 79 Prozent ein

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Vorschau ansehen Die aktuellen Zahlen aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums zeichnen ein gemischtes Bild: Während die Lohnsteuer kräftig zulegt, brechen die Ertragsteuern massiv ein. Besonders drastisch fällt der Rückgang bei der Körperschaftsteuer aus – ein Minus von 79 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Experten warnen jedoch vor vorschnellen Schlüssen.
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Fachkräfte-Einwanderung Lange Haftstrafe für multikriminellen syrischen Arzt

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Das Bild zeigt eine Statue der Justizia. Es ist ein Symbolbild für einen Text über einen verurteilten Arzt aus Syrien.

Ein Arzt aus Syrien ergaunert Millionen Euro, wird sexuell übergriffig, profitiert von Asylvermietungen, hortet Gold in seinem Tresor und betrügt mit Corona-Geldern. Nun fiel ein Urteil.

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Pekings unsichtbare Front in Deutschland: Einfluss ohne Konfrontation durch 347 Organisationen

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Vorschau ansehen Kurz bevor Bundeskanzler Friedrich Merz seine China-Reise antritt, wurde ein Bericht der US-amerikanischen Denkfabrik Jamestown Foundation öffentlich. Dieser zeichnet ein detailliertes Bild der globalen Einheitsfrontstrategie der Kommunistischen Partei Chinas. Demnach zählt Deutschland zu den vier wichtigsten Zielstaaten – mit 347 identifizierten Organisationen. Das Netzwerk reicht von Wirtschafts- und Akademikerverbänden über Kulturvereine bis hin zu Bildungs- und Medienstrukturen. Das Ziel ist nicht die offene Konfrontation, sondern die strukturelle Einbindung.
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Sachsen-Anhalt CDU-Politiker vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen – schon zum zweiten Mal

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CDU-Politiker Detlef Gürth

Die Staatsanwaltschaft wirft einem CDU-Landtagsabgeordneten wegen eines Posts über straffällige Afghanen Volksverhetzung vor. Ein Urteil des Amtsgerichts akzeptiert der Strafverfolger nicht – und muß daher jetzt eine weitere Niederlage einstecken.

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