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Hürden für Verbot „riesig groß“ Dobrindt will USA von Unterstützung der AfD abbringen

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CSU-Politiker Alexander Dobrindt bei einer Wahlkampfsendung 2024 neben AfD-Chefin Alice Weidel.

Innenminister Dobrindt möchte die Erkenntnisse amerikanischer Geheimdienste weiter nutzen, die USA aber von der Verfassungswidrigkeit der AfD überzeugen. Ein Verbot hält er derzeit für nicht umsetzbar.

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US-Erpressung von Panama hat funktioniert

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Donald Trump kann sich freuen. Seine Erpressung Panamas hat funktioniert. Das Verfassungsgericht urteilte, dass ganz plötzlich ein fast 30 Jahre alter Vertrag ja eigentlich gegen die Verfassung verstößt und daher nichtig sei. Was das für Grönland bedeutet. Wenn man beliebig viel Geld drucken und vergeben kann, die klügsten Köpfe von den Eliteunis wegholt, und 1500 [...]

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Julia Neigel klagt gegen 2G: Warten auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen

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Vorschau ansehen Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit Jahren gegen den Freistaat Sachsen: Ihrer Einschätzung nach war die verordnete Verordnungsverschärfung von 3G auf 2G im November 2021 rechtswidrig. Am 29. Januar fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen statt. Bis zu einer Entscheidung will sich das Gericht noch ein paar Tage Zeit lassen.
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Verfassungsschutz warnt vor Kontrollverlust und Spionage durch chinesische E-Autos

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Vorschau ansehen Angreifer können „prinzipiell" Fahrdaten und Aufzeichnungen aus dem Innenraum von einige E-Autos erbeuten. Auch eine Datenweitergabe an Peking sei denkbar, sowie ein kompletter Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.
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Corona-Aufarbeitung: Wie gut war das Parlament in die Krisenbewältigung eingebunden?

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Vorschau ansehen Wie war das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative und die Rolle der Opposition in der Corona-Zeit? Das war Thema der Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag am Donnerstag, dem 29.
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Maaßen in Corona-Enquete-Kommission: Legislative, Justiz und Medien haben Kontrollfunktion aufgegeben

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Wie sich während der Corona-Pandemie das Machtgefüge zwischen Regierung und Parlament verschoben hat

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Wird die EU-Mitgliedschaft der Ukraine Russlands größte Niederlage?

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Ist die angestrebte Mitgliedschaft der Ukraine in der EU in Wahrheit eine „NATO durch die Hintertür“? Angesichts der militärischen Neuausrichtung Brüssels warnt der ungarische Diplomat und Botschafter a. D. György Varga vor einer massiven Fehlkalkulation Putins, der die EU-Mitgliedschaft Kiews bislang als zweitrangig einstufte. In einer Ära, in der sich die USA finanziell zurückziehen, droht Russland laut dem langjährigen Experten für den postsowjetischen Raum die dauerhafte politische und wirtschaftliche Isolation durch ein militarisiertes Europa. Aus dem Ungarischen übersetzt von Éva Péli.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat in den vergangenen Monaten mehrfach bekräftigt, dass Moskau keine Einwände gegen eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine erhebt. Es ist verständlich, dass für die traditionell sicherheitspolitisch orientierte russische politische Elite und die im militärischen Bereich seit jeher sensible russische Gesellschaft das Erscheinen der NATO in der Ukraine die Hauptherausforderung darstellte. Auch der seit 2022 geführte Krieg sowie der früher oder später eintretende Friedensschluss werden offensichtlich hauptsächlich entlang der Handhabung militärischer Herausforderungen beurteilt.

Russland hat in seiner Geschichte jedoch bereits mehr als einmal bewiesen, dass es in der Lage ist, selbst einen militärisch siegreichen Krieg auf dem Verhandlungsweg durch einen schlechten Friedensschluss zu verlieren. Ich halte es für beweisbar, dass der kollektive Westen mit der EU-Mitgliedschaft der Ukraine inhaltlich einen bedeutenderen geopolitischen Raumgewinn gegenüber Russland erzielen kann als mit der von der Tagesordnung genommenen NATO-Mitgliedschaft.

Zwei Denklager und die Wurzeln des Konflikts

Bezüglich der Ursachen des Krieges in der Ukraine lassen sich nach vier Kriegsjahren zwei Denklager gut voneinander abgrenzen:

  • Viele akzeptieren das westliche Narrativ, wonach wir den angeblich unprovozierten Krieg eines imperialistisch denkenden russischen Diktators gegen die Ukraine sehen.
  • Andere sind der Ansicht, dass die von Washington angeführte globale politische und wirtschaftliche Elite über die NATO-Erweiterungsrunden einen geopolitischen Raumgewinn anstrebte, den Russland ohne die Aufgabe seiner Großmachtrolle nicht länger tolerieren konnte.

Ich selbst teile die Argumente hinter der zweiten Option, da die kurze Geschichte der Ukraine als eigenständiger Staat dies mit Fakten untermauert. Der kollektive Westen hat die Ukraine im Jahr 2008 bereits so als künftiges NATO-Mitglied markiert. Dagegen hatten die Deklaration über die staatliche Souveränität der Ukraine, die Unabhängigkeitserklärung, das Referendum von 1991 und die Verfassung von 1996 den neutralen und bündnisfreien Status der Ukraine bekräftigt. In der Ukraine gab es keine gesellschaftliche Unterstützung für eine NATO-Mitgliedschaft, da das ukrainische Volk deren potenzielle Konsequenzen verstand – heute leidet es bereits genug darunter.

Der Weg in den Stellvertreterkrieg: 2014 bis 2025

Die vom kollektiven Westen „wertebasiert“ koordinierte und unterstützte verfassungswidrige Machtübernahme in der Ukraine im Jahr 2014 zeigte, dass der Westen nicht gewillt ist, die nicht einschätzbare Zeit eines evolutionären Wandels zugunsten der NATO-Mitgliedschaft abzuwarten, sondern stattdessen an einem schnelleren Fortschritt interessiert ist. Der notwendigerweise eingetretene Bürgerkrieg, der Verlust der Krim und die Verstetigung des Separatismus in der Ostukraine boten bereits Raum für die westliche politische, wirtschaftliche und militärische Präsenz: Ab 2014 begannen die NATO-Manöver in der Ukraine, die CIA errichtete zwölf Stützpunkte in der Ostukraine, und die NATO-Kompatibilität der ukrainischen Streitkräfte war bis zum Kriegsbeginn weitgehend vollzogen.

Die der friedlichen Reintegration der prorussischen Bevölkerung in der Ostukraine dienenden Minsker Abkommen wurden niemals umgesetzt; vier bis fünf Millionen ukrainische Staatsbürger, welche die militärische Präsenz des kollektiven Westens entschieden ablehnten und wieder über ein Stimmrecht verfügt hätten, wurden in der Ukraine nicht benötigt. Der Krieg wäre trotz der geschilderten Vorgeschichte auf dem Verhandlungsweg selbst im Jahr 2021 noch vermeidbar gewesen, aber westliche Strategen sahen vermutlich eine unumgängliche Gelegenheit, als Folge eines verlorenen Proxy-Krieges die Großmachtrolle Russlands endgültig zu beenden. Darauf deutet hin, dass der Westen an jedem Entscheidungspunkt des 2014 begonnenen Konflikts und des dann im Februar 2022 gestarteten Krieges die Option der Eskalation wählte.

Ein anschauliches Beispiel: Die Ukraine und Russland verhandelten bereits am 28. Februar 2022, am fünften Tag des Krieges, über einen Friedensschluss. Die beiden Delegationen paraphierten in Istanbul das künftige Abkommen, von dessen endgültiger Unterzeichnung der kollektive Westen (während der Kiew-Verhandlungen des britischen Premierministers Boris Johnson im April 2022) die Selenskyj-Administration abhielt.

Die Zäsur 2025: Der Rückzug Washingtons

Der Krieg als Option und die westliche Unterstützung der Ukraine zeigten unter der Koordination der Biden-Administration bis Januar 2025 eine gleichmäßige Dynamik. Die Wiederwahl des US-Präsidenten Donald Trump unterbrach diesen Prozess: Die neue Washingtoner Administration erkannte an, dass in der Ukraine ein US-russischer Stellvertreterkrieg geführt wird, der beendet werden müsse (siehe die Erklärung von Außenminister Marco Rubio vom 6. März 2025).

Die USA stellten die Finanzierung ein und holen materiell aus der Ukraine heraus, was möglich war (Kontrolle über Mineralien im Wert von 350 Milliarden US-Dollar). Der Krieg wandelte sich mit der Gründung der „Koalition der Willigen“ am 2. März 2025 in einen europäisch-russischen Stellvertreterkrieg um, flankiert von einer widersprüchlichen US-amerikanischen Vermittlerrolle.

Die EU-Mitgliedschaft als geopolitische Allzweckwaffe

Heute, im Januar 2026, können wir bereits von laufenden Verhandlungen sprechen, bei denen die Aushandlung von akzeptablen Bedingungen die Schlüsselfrage ist: Gebietsfragen, Neutralität und künftige Sicherheitsgarantien. Unter diesen Bedingungen führt die Ukraine – mit Unterstützung des globalen Westens – die Frage der fast sofortigen EU-Mitgliedschaft an. In Brüssel spricht man bereits von einem Beitritt im Jahr 2027, wobei man nun auch die ukrainische materielle Forderung in Höhe von 800 Milliarden Dollar für die nächsten Jahre akzeptiert hat.

Dass die Ukraine für die EU-Mitgliedschaft nach keinem einzigen früher bekannten Kriterium geeignet ist, setzen vermutlich auch jene voraus, die sie glaubensbekenntnisartig unterstützen – nicht, weil es fachlich korrekt wäre, sondern weil es als Instrument des gegen Russland geführten „heiligen Krieges“ dient. Vor zwei Jahrzehnten hätte kein verantwortungsvoller Politiker den Import eines Krieges in einen 450 Millionen Menschen umfassenden Raum des „Europas des Friedens“ unterstützt.

Die strategische Falle für Moskau

Hier hat Präsident Wladimir Putin sich verrechnet: Die ukrainische EU-Mitgliedschaft bietet dem Westen eine weitaus effektivere Möglichkeit zum geopolitischen Raumgewinn als die NATO. Die Ukraine kann so unter Kontrolle gebracht werden, dass man sie täglich in alle politischen, wirtschaftlichen und wehrwirtschaftlichen Prozesse einbezieht. Russland wird nach einem Friedensschluss keinerlei Mitspracherecht mehr haben; jeder Einwand würde als erneute Aggression gewertet und mit Sanktionen beantwortet.

In einer militarisierten EU würde die Ukraine über die Verteidigungspolitik Teil eines Systems, das einer „europäischen NATO“ gleicht. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Vertrag von Lissabon, der die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei äußeren Bedrohungen massiv gestärkt hat. Durch die Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags) sind die Mitgliedstaaten im Falle eines Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Partners verpflichtet, Hilfe und Unterstützung mit allen in ihrer Macht stehenden Mitteln zu leisten. Ergänzt wird dies durch die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV), die ein gemeinsames Handeln bei Terroranschlägen oder Katastrophen vorschreibt.

Diese Verpflichtungen binden faktisch alle Mitgliedstaaten und schaffen eine Sicherheitsarchitektur, die über rein wirtschaftliche Kooperation weit hinausgeht. Washingtons Fokus auf „America First“ wirkt hierbei als Katalysator für diese europäische Eigenständigkeit. Die strategische Formel lautet: Verzicht auf die NATO, aber Integration in eine „europäische NATO“ unter dem Deckmantel der EU.

Das Ende der Neutralität und der „Banda-Effekt“

Auch in der bisherigen Praxis der EU haben die Russen die Lage verpatzt. Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) hat sich eine Praxis des „Banda-Effekts“ (Mitläufer-Effekt) eingebürgert, die eine ständige Eskalation in sich trägt. Neutrale Länder wie Österreich (sowie bis vor kurzem Finnland und Schweden) akzeptieren täglich Entscheidungen, mit denen sie unter Verletzung ihrer Verfassung Sanktionen beitreten.

Österreich ist heute ein Finanzier des Krieges, unterstützt eine Kriegspartei durch Waffenkäufe und Kredite – was es ohne Verletzung seiner Verfassung nicht tun dürfte. Russland ist als Rechtsnachfolger der Sowjetunion einer der Garanten des Österreichischen Staatsvertrages, im Widerspruch zu dem das neutrale Österreich einen anderen Kriegsteilnehmer unterstützt. Währenddessen nehmen NATO-Mitglieder wie Ungarn, die Slowakei und die Türkei heute neutralere Positionen ein als die ehemals neutralen Länder oder die Schweiz.

Fazit: Die Ukrainisierung Europas

Die ukrainische EU-Mitgliedschaft bedeutet, dass Russland zwar militärisch gegen eine Koalition von über 40 Ländern besteht, aber die politische und wirtschaftliche Dimension des Sieges verliert. Ein gegenüber Russland militärisch unterlegener globaler Westen wird schon aus Trotz nach demonstrativen Ergebnissen in der Ukraine streben.

Das EU-Budget wird nicht für Innovationen der europäischen Wirtschaft, sondern für die Umwandlung der Ukraine in einen Musterstaat und deren Wiederbewaffnung aufgewendet werden (geschätzter Bedarf: 1.500 Milliarden Euro in zehn Jahren). Die ukrainische politische Elite wird mit etwa 50 Sitzen im Europäischen Parlament strategische Entscheidungen als Instrument der globalen Finanzelite beeinflussen.

Präsident Putin kalkuliert auch dann falsch, wenn er auf die Krise der EU hofft. Eine Aufnahme der Ukraine ab 2027 würde Russland sofortige Nachteile bringen, während die EU-Abwärtsfahrt in Jahrzehnten zu messen ist. Kiew bekäme die ewige Chance zur niemals endenden Sanktionierung Russlands über das Vetorecht – jederzeit, wenn seine Sponsoren es wünschen. Am Ende wird nicht die EU die Ukraine europäisch machen, sondern die Ukraine wird Europa ukrainisieren.

Titelbild: Tomas Ragina/shutterstock.com

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Ausgrenzung der AfD Die entlarvende Freude des Verfassungsschutzchefs

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Niedersachsens Verfassungsschutzchef Dirk Pejril

In Niedersachsen darf die AfD nun nicht mehr den Verfassungsschutz kontrollieren. Zu diesem Zweck wurde eigens ein neues Gremium geschaffen. Was kommt als nächstes? Ein Kommentar.

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Absurder Asyl-Streit Flüchten, wo andere Urlaub machen

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Das Bild zeigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU und Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU. Am aktuellen Asylstreit mit den Grünen zeigt sich die Schwäche der Bundesregierung. Asylverfahren aus Herkunftsländern, die als Urlaubsparadiese gelten, empfinden Kritiker als unangebracht.

Die Bundesregierung will mit Trippelschritten das Asylrecht verschärfen – sehr zum Ärger der Grünen, die deshalb vors Verfassungsgericht ziehen. Die ganze Posse zeigt, von was für Versagern wir regiert werden. Ein Kommentar.

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Spotlight: Jörg Drieselmann über "Teile und Herrsche"

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Ausschnitt aus dem Interview mit Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann-2/

Jörg Drieselmann vergleicht im Gespräch mit Markus Fiedler Phänomene und die Politik der jüngsten Vergangenheit mit den Strukturen der DDR.

Drieselmann, der Direktor des Stasi-Museums Berlin war, nennt in einigen Fällen bestürzende Übereinstimmungen des Demokratieverständnisses der heutigen Politik zur DDR-Politik.

Typische Formulierungen wie "unsere Demokratie" finden sich laut Drieselmann schon im Buch von Erich Honecker, dem damaligen Generalsekretär des Zentralkommitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrats der DDR.

Hier der Link zum ersten Interview mit Jörg Drieselmann: Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Methoden des Machterhalts – damals und heute: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann/

Quelle:

Erich Honecker: "...und darin ist sich die überwältigende Mehrheit unseres Volkes einig -, unsere Demokratie gegen solche Kräfte zu schützen, die sie anzutasten oder gar zu zerstören versuchen."

Studienjahr der FDJ 1987/88. Abteilung Propaganda beim Zentralrat der FDJ. Seite 48. https://archive.org/details/StudienjahrFDJ198788/page/n49/mode/2up

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Linksextremismus Der brisante Hintergrund des Anschlags auf den Verfassungsschutz-Chef

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Das Anschlags-Opfer, Bremens Verfassungsschutz-Chef Thorge Koehler und die Großdemo gegen Rechts, hinter der die Interventionistische Linke steckte.

Der Anschlag auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutz-Chefs steht offenbar im Zusammenhang mit der Enttarnung eines V-Manns bei der Interventionistischen Linken. Die wiederum steckt hinter einer in den Medien gefeierten Großdemo gegen Rechts.

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WHO, Organisation des Teufels?

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Nachdem auf die fragwürdige Politik der WHO bereits hingewiesen wurde, einige wichtige Punkte, die gerne übersehen werden. Die WHO, eine durch Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Oligarchen stark beeinflusste Organisation, wird in alternativen Kreisen oft als "Teufelswerk" angesehen, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Bevor wir in die Begründung gehen, warum die WHO keine [...]

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Die Chávez-Jahre (1999 – 2013) – soziale Transformation und Machtkonzentration (Serie zu Venezuela, Teil 2)

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Dieser zweite Teil der Serie befasst sich mit den von Präsident Hugo Chávez geprägten Jahren und den Spannungsfeldern zwischen sozialen Errungenschaften, Demokratisierung und der Personalisierung von Macht. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link.

Einordnung: Ausgangslage 1999 – 2003

Wer die strukturellen Voraussetzungen dieser Entwicklung genauer nachvollziehen möchte, findet sie im ersten Teil der Serie. Dort wird die politische Ordnung Venezuelas vor 1999 rekonstruiert – das Puntofijo-Abkommen, seine sozialen Ausschlüsse und seine wachsende Legitimationskrise. Für das vertiefte Verständnis der Chávez-Jahre empfiehlt es sich daher, auch diesen ersten Teil zu lesen.

Als Hugo Chávez 1999 das Präsidentenamt übernahm, traf sein Projekt auf eine Gesellschaft in Legitimationskrise. Das Puntofijo-Parteiensystem war diskreditiert; staatliche Institutionen galten vielen als korrupt, sozial selektiv und reformunfähig. Die sozialen Folgen der Anpassungspolitik der 1990er-Jahre – Reallohnverluste, Ausweitung prekärer informeller Beschäftigungsverhältnisse, Einbruch öffentlicher Dienste – hatten breite Schichten politisch entfremdet. Der Anspruch der neuen Regierung lautete deshalb nicht primär „Regierungswechsel“, sondern eine politische Neugründung: Staat und Demokratie sollten in Richtung Teilhabe, sozialer Rechte und Souveränität umgebaut werden.

Die frühen Chávez-Jahre waren entsprechend weniger durch einen stabilen sozialökonomischen Masterplan geprägt als durch institutionelle Neuordnung, zunehmende politische Polarisierung zwischen Regierung und alten Eliten sowie Teilen der Mittelschichten und die Suche nach staatlicher Durchsetzungsfähigkeit gegenüber etablierten wirtschaftlichen Machtgruppen, oppositionellen Staatsapparaten und politisch einflussreichen Medienakteuren. Nach dem gescheiterten Putschversuch im April 2002 durch Teile des Militärs, führende Wirtschaftsverbände und oppositionelle Medien, in dessen Verlauf zentrale Verfassungsorgane suspendiert und durch ein außerrechtliches Übergangsregime ersetzt wurden, sowie dem Ölstreik 2002/03, der durch die Führung der staatlichen Erdölgesellschaft Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) eine massive wirtschaftliche Blockade auslöste, verschärfte sich der institutionelle Konflikt grundlegend. Beide Ereignisse markierten eine offene Konfrontation um die Frage, wer über staatliche Schlüsselressourcen, Entscheidungsgewalt und demokratische Legitimation verfügt. Die Regierung reagierte darauf mit einer stärkeren Rezentralisierung exekutiver Kompetenzen, einer politischen Neuordnung strategischer Institutionen und einer systematischen Absicherung ihrer Handlungsfähigkeit gegenüber außerinstitutionellen Machtansprüchen.

Soziale Transformation: Reichweite und Grenzen

Ab 2003/04 etablierte die Chávez-Regierung ein Bündel paralleler Sozialprogramme, die Misiones[1]. Sie zielten auf Alphabetisierung und Bildung, medizinische Grundversorgung, Ernährungs- und Preisstützung sowie Armuts- und Rentenpolitik. Für die 2000er-Jahre dokumentiert das Center for Economic and Policy Research (CEPR) deutliche Verbesserungen zahlreicher sozialer Indikatoren: Rückgang von Armut und extremer Armut, sinkende Ungleichheit, Ausbau von Gesundheitsleistungen und Bildungszugängen. In der Hochphase entstand ein sozialpolitischer Inklusionsschub, der besonders in vormals marginalisierten Stadtvierteln sichtbar wurde.

Zentral ist die Unterscheidung zwischen kurzfristiger sozialer Inklusion bislang ausgeschlossener Bevölkerungsgruppen in Versorgung, Bildung und politische Sichtbarkeit einerseits und langfristiger Institutionalisierung sozialer Rechte, Verwaltungsroutinen und staatlicher Leistungsfähigkeit andererseits. Die Misiones waren in der Anfangsphase besonders wirksam, weil sie Niedrigschwelligkeit und Präsenz im Territorium herstellten und bestehende Bürokratien umgingen. Politisch war das funktional: schnelle Sichtbarkeit staatlicher Leistungen, Mobilisierung, ein Gefühl von Anerkennung in den barrios[2]. Administrativ war es ebenfalls funktional, weil es Entscheidungs- und Umsetzungswege verkürzte. Der Preis war jedoch eine strukturelle Doppelstaatlichkeit: Parallelprogramme standen häufig neben regulären Ministerien, statt sie zu reformieren und dauerhaft zu ersetzen. Das erhöhte kurzfristig die Reichweite, schwächte aber langfristig Routine, Kontrolle und Verlässlichkeit.

Ein zweiter Mechanismus betrifft die Abhängigkeit von Ölpreiszyklen. Die 2000er-Jahre waren von hohen Öleinnahmen geprägt; das ermöglichte expansive Sozialausgaben. Die analytisch entscheidende Frage lautet daher, ob aus Ressourcenzuflüssen dauerhafte Kapazitäten wurden: Personal, Infrastruktur, Verwaltungsroutinen, transparente Budgetierung, überprüfbare Rechtsansprüche. Die empirische Befundlage weist hier auf ein ambivalentes Bild hin: große Reichweite und sichtbare Verbesserungen auf der einen Seite, institutionelle Schwächen, Qualitätsprobleme und politisierte Implementierung auf der anderen. Soziale Fortschritte waren real, doch die Transformation blieb in Teilen zerbrechlich, weil sie nicht konsequent in universelle, regelgebundene Institutionen überführt wurde.

Unter sozialen Menschenrechtsmaßstäben ist der Ausbau von Zugang zu Gesundheit, Bildung und Grundversorgung grundsätzlich positiv zu bewerten, sofern er nicht diskriminiert. Aber er muss institutionell gesichert werden. Demokratietheoretisch problematisch wird ein Modell immer dann, wenn soziale Rechte dauerhaft in Parallelstrukturen ausgelagert bleiben und dadurch gegenüber parlamentarischer Kontrolle, Rechnungslegung und Rechtsansprüchen nur begrenzt einklagbar sind.

Ambivalent ist zudem die Nachhaltigkeitsfrage: Soziale Inklusion kann politisch mobilisieren, ersetzt aber nicht den Aufbau belastbarer Strukturen, die auch bei sinkenden Ressourcen funktionieren.

Verfassung und politische Ordnung

Die Verfassung von 1999 etablierte eine Staatsarchitektur, die repräsentative und partizipative Elemente kombiniert. Zu den Beteiligungsinstrumenten zählen Referenden, Volksinitiativen und der Recall-Mechanismus[3]. Zugleich reorganisierte die Verfassung die Gewalten und stärkte auch die Exekutive (längere Amtszeit, Wiederwahl, präsidiale Kompetenzen). In der Folge wurden diese Instrumente intensiv genutzt: Venezuela erlebte eine hohe Dichte an Wahlen und Abstimmungen. Das spricht, als nackter Befund, für eine starke plebiszitär-elektorale Dynamik, gewissermaßen eine Regierung von „Unten“.

Im Zentrum der Chávez-Jahre stand ein grundlegender Spannungsbogen: Einerseits sollte Demokratie durch neue Beteiligungsformen vertieft werden, andererseits konzentrierte sich politische Macht zunehmend in der Exekutive. Instrumente wie Referenden oder Volksabstimmungen können dazu beitragen, politische Entscheidungen stärker an den Willen der Bevölkerung zurückzubinden. Sie ermöglichen es, staatliches Handeln direkt zu bestätigen oder zurückzuweisen. Zugleich verändern solche Verfahren aber die Funktionsweise politischer Auseinandersetzung. Wenn zentrale Konflikte immer wieder in Ja-oder-Nein-Abstimmungen über die Regierung oder den Präsidenten ausgetragen werden, rückt die Person der Führung stärker in den Mittelpunkt, während parlamentarische und institutionelle Vermittlung an Bedeutung verlieren.

Dass ein umfassendes Verfassungsreformpaket im Jahr 2007 in einem Referendum scheiterte, zeigt, dass diese Ordnung realen politischen Wettbewerb zuließ. Die zwei Jahre später beschlossene Aufhebung der Amtszeitbegrenzungen verschob das Gleichgewicht jedoch erneut: Politische Stabilität wurde nun weniger über institutionelle Wechsel, sondern stärker über wiederholte plebiszitäre Bestätigung derselben Führung hergestellt. Die Regierung Venezuelas unter Chávez schuf auf der einen Seite schnell wirksame basisdemokratische Verfahren zur Versorgung der armen Bevölkerung, die aber nicht durch fest institutionalisierte Regeln abgesichert waren. Auf der anderen Seite kritisierten ihn die Eliten und die verbliebene kleine Mittelschicht dafür, dass er über Institutionenbesetzung, Gesetzgebungstechniken und Ressourcennutzung fast allein entschied.

Demokratisierung versus Personalisierung von Macht

Chávez war das Zentrum des politischen Systems. Die Regierungspartei (MVR, später PSUV) wurde im Verlauf stärker staatsnah und führungszentriert. Die zivil-militärische Allianz erhielt in der Verfassung von 1999 und in der politischen Praxis neue Bedeutung: Militärs wurden in Entwicklungsprogramme, Verwaltung und öffentliche Unternehmen eingebunden; Plan Bolívar 2000 gilt als frühes Beispiel für den Einsatz des Militärs in sozialpolitischen Aufgaben.

Die Personalisierung ist nicht nur Stil, sondern Organisationsprinzip. Sie bündelt Loyalitäten, beschleunigt Entscheidungen und hält eine heterogene Koalition zusammen. Gleichzeitig schwächt sie institutionelle Autonomie: Parteistrukturen, Ministerialverwaltungen und regionale Ebenen werden abhängig von präsidialer Steuerung, symbolischer Autorität und Ressourcenverteilung. Das begünstigt einerseits Legitimation über Wahlen und Mobilisierung, erschwert aber die Selbstkorrektur durch unabhängige Kontrolle, innerparteiliche Konkurrenz, institutionelle Gegenmacht.

Polarisierung wirkt als Beschleuniger dieser Dynamik. Wo Politik als existenzieller Nullsummenkonflikt gerahmt wird, sinkt die Bereitschaft zu Kompromiss und institutioneller Mäßigung. Die polarisierende Logik „Volk versus Elite“ kann vielleicht Exklusion sichtbar machen und Mobilisierung ermöglichen, sie kann aber auch die Legitimität des Gegners angreifen und den Spielraum pluralistischer Aushandlung verengen. Im venezolanischen Fall wurde diese Logik durch Putsch, Streik und dauerhafte Konfrontation zusätzlich verhärtet. Das Resultat ist ein System, das sich stark über Loyalität, Mobilisierung und plebiszitäre Bestätigung stabilisiert – mit strukturellen Risiken für Institutionen, die unabhängig sein müssten. Das hat letztlich der Demokratie sehr geschadet.

Aus demokratischer Perspektive kann eine starke Exekutive in Phasen des Systemumbaus handlungsfähig sein. Legitimitätsgewinne durch Mobilisierung ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit institutioneller Begrenzung. Wo Personalisierung dauerhaft bleibt, steigen Risiken von Abhängigkeit, informeller Macht und Erosion rechtsstaatlicher Standards. Ein zentrales demokratisches Qualitätskriterium ist nicht nur, ob gewählt wird, sondern ob Machtwechsel realistisch möglich bleibt, ohne dass das System selbst zum Einsatzmittel wird.

Medienpolitik, Opposition und Polarisierung

Die Chávez-Jahre waren zusätzlich von heftigen Medienkonflikten geprägt. Private Medien agierten vielfach als oppositionelle Akteure; zugleich baute der Staat eigene Medien aus und schuf Regulierungsinstrumente. Akademische und NGO-Analysen verweisen auf eine Kombination aus fortbestehender Opposition und wachsender staatlicher Dominanz in der öffentlichen Kommunikation.

Entscheidend ist die Grenzziehung zwischen legitimer Medienregulierung und politischer Kontrolle. Regulierung von Frequenzen, Medienkonzentration oder Jugendschutz ist in Demokratien üblich. Problematisch wird sie, wenn sie selektiv und strategisch eingesetzt wird, um Oppositionelle zu marginalisieren oder Selbstzensur zu erzeugen. Zugleich war der venezolanische Konflikt nicht schlicht „Staat gegen freie Presse“: Teile privater Medien agierten als politischer Akteur, der nicht nur kommentiert, sondern interveniert. Gerade daraus speiste sich die gegenseitige Radikalisierung: Der Staat begründete Eingriffe mit politischer „Verteidigung“, die Opposition deutete sie als autoritäre Kontrolle. Für die Demokratiequalität zählt am Ende der Effekt: eine Öffentlichkeit, in der formale Pluralität existieren kann, aber strukturelle Asymmetrien zunehmen.

Ein Zwischenfazit

Die Chávez-Ära verbindet zwei Bewegungen, die sich gegenseitig verstärken und zugleich widersprechen: soziale Integration durch Umverteilung und Programme der Teilhabe – und eine wachsende Verdichtung exekutiver Macht, personenzentrierter Steuerung und konflikthafter Polarisierung. Viele Indikatoren sprechen für reale soziale Fortschritte in den 2000er-Jahren; zugleich deuten institutionelle Entwicklungen und Qualitätsanalysen auf sinkende demokratische Qualität im Sinne rechtsstaatlicher Begrenzung, fairer Wettbewerbsbedingungen und unabhängiger Kontrolle. Der Kern ist Ambivalenz: soziale Demokratisierung in der Breite bei gleichzeitiger institutioneller Machtverdichtung in der Spitze. Genau in dieser Spannung liegt das politisch prägende Erbe der Chávez-Jahre.

Verwendete Quellen

Primärquellen

Sekundärquellen

  • Weisbrot, Mark; Ray, Rebecca; Sandoval, Luis: The Chávez Administration at 10 Years (CEPR)
  • Ellner, Steve: Venezuela’s Social-Based Democratic Model: Innovations and Limitations
  • Strønen, Iselin Åsedotter: „A Civil-Military Alliance”: The Venezuelan Armed Forces before and during the Chávez era
  • Cannon, Barry: Hugo Chávez and the Bolivarian Revolution
  • Corrales, Javier; Hidalgo, Manuel: The Quality of the Venezuelan Democracy under Hugo Chávez (1999 – 2013)

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Zu den Misiones der Chávez-Regierung zählen die Alphabetisierungs- und Bildungsprogramme Misión Robinson, Misión Ribas und Misión Sucre, das Ernährungs- und Preisstützungsprogramm Misión Mercal sowie das Primärgesundheitsprogramm Misión Barrio Adentro.

[«2] Barrios – wörtl. Nachbarschaften sind die Armenviertel

[«3] Der Recall-Mechanismus (Abberufungsreferendum) ist ein Instrument direkter Demokratie und ermöglicht es der Wahlbevölkerung, ein gewähltes Amt – einschließlich des Präsidentenamtes – vor Ablauf der regulären Amtszeit durch eine Volksabstimmung abzuberufen, sofern zuvor eine festgelegte Mindestzahl an Unterstützungsunterschriften gesammelt wird. Das Instrument wurde erstmals 2004 auf nationaler Ebene angewandt, als ein Abberufungsreferendum gegen Präsident Chávez stattfand, bei dem dieser im Amt bestätigt wurde.

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Brisante Enthüllung Versammlungsleiterin von Leipziger Palästina-Demonstration ist Beamtin

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Das Bild zeigt eine linksextreme Kundgebung in Leipzig-Connewitz.

Vergangenes Wochenende demonstrierten in Leipzig linksradikale Palästina-Unterstützer. Jetzt stellt sich heraus: Die Versammlungsleiterin ist eine Beamtin. Das könnte für sie dienstrechtliche Konsequenzen haben.

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Vortrag in der BdK Wagener: „Hätte ich den ‚Stadtbild’-Satz geschrieben, wäre ich arbeitslos“

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Politikwissenschaftler Martin Wagener (l.) und JF-Chefredakteur Dieter Stein in der Bibliothek des Konservatismus. (Themenbild)

Ein Volksbegriff und seine Folgen: In der Bibliothek des Konservatismus erzählt der Politikwissenschaftler Martin Wagener am eigenen Beispiel, wie Wissenschaftsfreiheit in Deutschland unterminiert wird. Die JF war vor Ort.

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“Notwehrakt für die Grundrechte”: Verfassungsbeschwerde gegen Messenger-Überwachung!

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Als demokratiepolitischen Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher betrachtet FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker die Drittelbeschwerde, die heute von der FPÖ und den Grünen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird: Es müsse verhindert werden, dass die Österreicher zu gläsernen Bürgern gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung werden.

FPÖ und Grüne gehen mit einer gemeinsamen Drittelbeschwerde gegen die Messenger-Überwachung vor. Die Beschwerde wird heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie kritisiert ein “enormes Missbrauchspotenzial“ bei einem technisch derart mächtigen Instrument. Diese Grundrechtseingriffe seien laut Beschwerde nicht verhältnismäßig.

„Die von der Verlierer-Ampel beschlossene Messenger-Überwachung ist nichts anderes als ein massiver Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung und aus unserer Sicht daher auch verfassungswidrig. Wir Freiheitliche haben bereits im Vorjahr im Nationalrat gegen dieses Bürger-Bespitzelungsgesetz gestimmt und weiteren Widerstand dagegen angekündigt. Diese Verfassungsbeschwerde ist daher der nächste logische Schritt und ein demokratiepolitischer Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher!“, erklärte dazu FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, in einem Statement.

Der Nationalrat ermöglichte die Überwachung von Messengerdiensten nach jahrelangen Debatten Anfang Juli des letzten Jahres. Dadurch kann der Staatsschutz sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal auslesen. Die Befugnis zur Überwachung kann für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung sind mehrere Genehmigungsebenen eingebaut; zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Gefahr für die Cybersicherheit

Endgeräte wie Smartphones oder PCs würden unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit einer Software infiziert, die dann auf alle Daten des Gerätes zugreifen könne – ohne das Wissen der Betroffenen, mahnt Hafenecker. Wo landen diese Daten? Hafenecker erklärt: „Diese Software muss von privaten, ausländischen Anbietern zugekauft werden, was dazu führen kann, dass Daten der Nutzer in deren Hände gelangen. Noch dazu ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass sogar das Wissen über die entsprechenden Sicherheitslücken bei den Endgeräten ebenso gekauft werden muss und das wahrscheinlich von dubiosen Anbietern. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen! Die Verlierer-Ampel gefährdet damit die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden.”

Kampf gegen Regierungskritiker?

Die Überwachung kann im Kontext von Terrorismus, “verfassungsgefährdenden Aktivitäten” sowie bei Spionage zum Einsatz kommen. Die Berufung auf einen Kampf gegen islamistischen Terror sieht Hafenecker jedoch als bloßes Feigenblatt der ÖVP zum Durchpeitschen dieser Überwachungsfantasie: Begriffe wie “islamistisch” kämen im Gesetz nicht einmal vor. Sehr wohl erwähnt werden dafür die “verfassungsgefährdenden Angriffe auf den Staat”. “Das ist ein Offenbarungseid, was die Verlierer-Ampel tatsächlich überwachen lassen will: Nämlich regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen. Man braucht sich nur an die unseligen Coronajahre zurückzuerinnern!“, schlussfolgerte Christian Hafenecker und verwies in diesem Kontext auch auf Erfahrungen aus Griechenland, Polen oder Spanien, wo der Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet wurde.

Mit der Verfassungsbeschwerde sollen die Österreicher nun davor bewahrt werden, zu „gläsernen Bürgern“ gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung zu werden. „Grund- und Freiheitsrechte, das Recht auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäußerung sind keine Gnadenakte der Regierenden, sondern unumstößliche Grundpfeiler unserer Demokratie, an die Stocker, Babler, Meinl-Reisinger und Co mit der Messenger-Überwachung grob fahrlässig Hand anlegen. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen!“, so NAbg. Christian Hafenecker abschließend.

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Justiz-Willkür im Ländle – Durchsuchungen gegen „Indymedia Linksunten“ waren rechtswidrig

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland im Rahmen des „Indymedia Linksunten-Komplexes“ als verfassungswidrig einstufte, hat nun das Landgericht Karlsruhe auch Hausdurchsuchungen gegen angebliche Betreiber als „rechtswidrig“ abgeurteilt. Ein Kommentar.

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Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek: »Die EU ist seit einiger Zeit auf der schiefen Bahn«

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Die EU greift zunehmend zu präventiven Maßnahmen gegen Einzelpersonen – ohne Gerichtsverfahren und ohne Anhörung. Wo endet legitime Gefahrenabwehr und wo beginnt politische Repression?

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Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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