Eine aktuelle Umfrage der “Heute” zeigt: Die Mehrheit der Bürger in Österreich ist gegen zusätzliche Ukraine-Hilfen. Stattdessen sollen die Mittel im Inland verwendet werden. Doch das hart erarbeitete Steuergeld wird trotzdem weiter hemmungslos ins Ausland geschoben.
Eine aktuelle Umfrage von Unique Research im Auftrag von “Heute” hat ergeben, dass die Österreicher weitere Hilfen für die Ukraine mehrheitlich ablehnen: 58 Prozent der Befragten wollen ein Ende der Zahlungen. Stattdessen sollten die Mittel in Österreich verwendet werden.
Nur 30 Prozent dagegen halten weitere Hilfen für sinnvoll. 9 Prozent gaben sich unentschlossen, 14 Prozent machten keine Angabe.
Die meisten Befürworter weiterer Ukraine-Hilfen tummelten sich bei den Grün-Wählern (hier waren 67 Prozent für weitere Unterstützungsleistungen und nur 19 Prozent dagegen). Danach folgten mit 51 Prozent dafür und 39 Prozent dagegen die SPÖ-Wähler.
Brisant: Nicht einmal bei den NEOS-Wählern gibt es eine Mehrheit für weitere Zahlungen (44 Prozent dafür, 39 Prozent dagegen). Damit hat der strikte Unterstützungskurs von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger nicht einmal in der eigenen Wählerschaft echte Rückendeckung. Das Außenministerium hat die Ukraine-Hilfe aus dem Auslandskatastrophenfonds gerade erst um drei Millionen Euro aufgestockt.
Bei den ÖVP-Wählern sprachen sich 42 Prozent für weitere Hilfen und 47 Prozent dagegen aus.
Ein überdeutliches Bild zeigt sich derweil bei den FPÖ-Wählern: Nur 9 Prozent halten weitere Zahlungen für sinnvoll – 86 Prozent dagegen sind klar dagegen.
Ein klares Fazit zieht daraus der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky: „Die Menschen sagen Nein zu weiteren Milliarden aus Brüssel, aber EU-Kommission und die schwarz-rot-pinke Regierung hören nicht zu. Österreich hat über EU-Hilfen bereits rund drei Milliarden Euro beigetragen, ohne dass es wirksame Kontrollen über den Verbleib dieser Gelder gibt.“
Vilimsky prangert in seinem Statement an, dass ein Teil der Mittel an der Front verpuffe, während anderes im Korruptionssumpf versickere. Die FPÖ sei die einzige Partei, die diesen Irrweg ablehne und Friedensverhandlungen statt endloser EU-Zahlungen fordere, so betont er. Die hohen Zustimmungswerte zur FPÖ geben der Partei offenkundig recht.
Deutliche Worte kommen auch von FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz: „Meinl-Reisinger fährt als politische Geisterfahrerin mit Vollgas gegen die Wand und merkt in ihrer moralischen Selbstüberhöhung nicht einmal, dass ihre eigenen Wähler längst abgesprungen sind! Es ist nicht nur peinlich, es ist ein demokratiepolitischer Skandal der Sonderklasse, wenn eine unkontrollierte Außenministerin Millionen an Steuergeld ins Ausland verschiebt, obwohl ihr sogar die eigene Basis das Vertrauen entzieht. Dafür trägt die ÖVP nun die volle Mitverantwortung. Diese Regierung hat jede Legitimation verloren, über das Geld der arbeitenden Österreicher zu verfügen!“
Schnedlitz wertet jeden weiteren Euro, den die Regierung gegen den Willen der Bevölkerung in dieses “schwarze Loch der Korruption pumpt”, als Verrat an den österreichischen Familien, die sich das tägliche Leben kaum noch leisten können. Die Diskrepanz zwischen der veröffentlichten Meinung der Einheitsparteien und der tatsächlichen Meinung der Bevölkerung sei noch nie so groß gewesen: „Diese abgehobene Machtclique aus Schwarzen, Roten und Pinken regiert eiskalt am Volk vorbei”, so Schnedlitz. Das sei eine Verhöhnung des Steuerzahlers.

Deutschland zahlt hohe Summen, damit Einwanderer freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren. Jetzt steht fest, wie viele freiwillige Rückkehrer es im vergangenen Jahr gab. Doch was passiert, wenn die Migranten danach wieder einreisen wollen?
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Die ehemalige Bundestagspräsidentin und Ministerin Rita Süssmuth ist im Alter von 88 Jahren verstorben. Im Juni 2024 hatte Süssmuth eine Brustkrebserkrankung öffentlich gemacht.
In Gedenken an Rita Süssmuth verweisen auf das Interview, das Kayvan Soufi-Siavash im Januar 2017 mit ihr geführt hat.
Hier die schriftliche Anmoderation zum damaligen Interview:
Rita Süssmuth ist eine Ikone der deutschen Politik.
Das war nicht geplant. Die Frau kam aus der Wissenschaft und ist in ihrem Denken und Handeln stets unabhängig geblieben. Das machte sie oft unbequem. Vor allem für den Mann, der sie zweimal persönlich darum bat, ihn politisch zu unterstützen. Helmut Kohl.
1985 übernahm Prof. Dr. Dr. Rita Süssmuth als politische Quereinsteigerin das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und wurde so die erste Frauenministerin auf Bundesebene. Von 1988 bis 1998 stand sie dem Bundestag als Präsidentin vor. Sie und Richard von Weizsäcker spielen, was das ethische Credo angeht, in der selben Liga.
Rita Süssmuth hat nie vergessen, was es bedeutet, Krieg zu erleben und zu überleben. Erlebnisse, wie ausgebombt oder verschollen zu sein, Hunger oder Trauma sind für sie keine abstrakten Worthülsen. Geschichte darf sich nicht wiederholen.
Im Gespräch mit KenFM zieht Rita Süssmuth nicht nur Bilanz über ihr ganz persönliches politisches Leben, ihre Erfolge, ihre Fehler. Sie appelliert auch an uns, alles dafür zu tun, um den Frieden in Europa und der Welt als das höchste Gut überhaupt zu verteidigen.
Rita Süssmuth fordert im Gespräch mit Ken Jebsen eine starke Friedensbewegung. Wir alle mögen uns als Individuen, als Menschen mit Rückgrat, den erneut erwachenden Interessen-Blöcken entgegenstellen. Gerade Deutschland darf den Gesprächsfaden vor allem mit Russland niemals abreißen lassen, so Süssmuth. „Wir können mehr.“


Eine Behörde von CDU-Verkehrsminister Patrick Schnieder macht Jagd auf eine Mitarbeiterin, die nicht gendern will. Obwohl ein Arbeitsgericht bereits ein deutliches Urteil gefällt hat, zerrt ein CDU-naher Behördenchef die Frau weiter vor Gericht.
Dieser Beitrag Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Weil sie nicht gendert: Bundesbehörde kündigt Mitarbeiterin wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

2025 überwies Deutschland mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland. Ist das für die Bundesregierung ein Problem? Falls ja, was will sie dagegen tun? Die JF hat bei der zuständigen Ministerin Karin Prien nachgefragt.
Dieser Beitrag JF-Exklusiv Rekord-Kindergeld ins Ausland: Das sagt die Bundesregierung dazu wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Sven Schulze soll am Vormittag Nachfolger von Reiner Haseloff als Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden. Doch die CDU bangt: Wird der erste Wahlgang zur Steilvorlage für die AfD von Ulrich Siegmund?
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Ganztagsschulen werden als Allheilmittel gegen die Bildungsmisere gepriesen. Demnächst gibt es sogar einen Rechtsanspruch darauf. In der tristen Wirklichkeit strotzt das Modell mit Quantität und geizt mit Qualität. Angesichts von Spardiktaten und eines historischen Lehrermangels geht der Trend Richtung Verwahranstalt. Das Kindeswohl stand ohnehin nie hoch im Kurs. Viel wichtiger ist, dass endlich alle Eltern arbeiten können – oder müssen. Von Ralf Wurzbacher.
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Alle preisen sie, alle wollen sie, alle brauchen sie: die Ganztagsschule. Ob Eltern, Pädagogen, Politiker, Ökonomen, Gewerkschafter oder Unternehmer – wenn über eine Sache in der Gesellschaft Einigkeit herrscht, dann darüber, dass Kinder den lieben langen Tag in einer Lehranstalt verbringen sollten. Hier, so heißt es, lernt der Nachwuchs schneller und besser, erhält optimale Förderung, dazu gibt es Gemeinschaft, Struktur und geregelte Ernährung. Also vieles dessen, was vor gar nicht so langer Zeit ein gutes und lebendiges Elternhaus ausgemacht hat.
Doch selbst unter Konservativen, namentlich bei CDU und CSU, schaut man nicht wehmütig zurück. Nahezu über alle Parteigrenzen hinweg gilt es heutzutage als „Fortschritt“, dass die Sprösslinge die längste Zeit des Tages von Mama und Papa getrennt verbringen. Grundsätzliche Einwände vernimmt man lediglich auf Seiten der AfD. Das Modell diene „in erster Hinsicht der Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile, besonders von Frauen“, was einer kindgerechten Erziehung zuwiderlaufe. Das werden viele nicht gerne hören. Grundfalsch ist die Einschätzung aber gewiss nicht.
Gleichstellung mit Haken
Man sollte sich nichts vormachen: Bei der „Erfindung“ des Ganztags stand das Kindeswohl nicht an erster Stelle. Ausgangspunkt war vielmehr das verstärkte Streben der Ernährer in die Erwerbsarbeit, das, was so schön in die Formel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gefasst ist. Dabei ist dieses Interesse selbst zu einem gewichtigen Teil aus ökonomischen Zwängen erwachsen. Jahrzehntelang war es selbstverständlich, dass pro Familie ein Alleinverdiener genügte, in aller Regel der Mann. Heute braucht es vielfach auch eine berufstätige Mutter, um einen Haushalt zu finanzieren. Diese Bestandsaufnahme stellt die Errungenschaften der Emanzipation nicht in Abrede. Gleichwohl ist zu fragen, wer davon noch und vor allem profitiert. Kurz gesagt: Die heute gängige Berufstätigkeit der Frau ist auch und vor allem Ergebnis des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft in Gestalt forcierter Lohndrückerei zwecks Umverteilung von unten nach oben. Die Gleichstellung der Geschlechter ist dabei allenfalls eine schöne Randerscheinung.
Aus dem Wunsch oder der Notwendigkeit, Geld zu verdienen, entstand erst das Arrangement, die Kinder andernorts versorgen zu lassen. Der PISA-Schock Anfang der 2000er-Jahre lieferte schließlich so etwas wie den ideellen Überbau zur erweiterten Selbstverwertung. Die Rechnung ging so: Wenn Deutschlands Schulen in überkommener Form derart miese Leistungen bringen, müsse der Unterricht dringend besser, sprich „länger“ werden, eben nach dem Vorbild der skandinavischen Staaten, wo Ganztagsschulen Tradition haben und folgerichtig die PISA-Sieger heimisch sind. So passte eines zum anderen und ließ sich Mamas Lust auf Karriere trefflich mit der Erzählung von einer überfälligen Bildungsrevolution kombinieren. Jedenfalls mündete der Hype zu einer Art Glaubensbekenntnis: Mit dem Ganztag wird alles gut, selbst das Gewissen der Erzeuger, denen die Zeit zum Erziehen abgeht.
„Parkplatz“
In einer idealen Welt, also unter Bedingungen finanziell und vor allem personell optimal aufgestellter Schulen, mag da sogar etwas dran sein. Allerdings ist Deutschland vom Ideal weit entfernt und entfernt sich immer weiter. Zwar schießen Ganztagsschulen seit Jahren förmlich aus dem Boden. Die Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK) zählte im Schuljahr 2022/23 bundesweit über 19.000 Einrichtungen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I, was rund 72 Prozent entsprach. Allerdings bilden Schulen mit „voll gebundener“ und „teilweise gebundener“ Form eine deutliche Minderheit. Hierbei nehmen entweder „alle“ Schüler oder „ein Teil“ der Schülerschaft an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an ganztägigen Angeboten teil.
Nach Meinung von Experten wie denen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gilt nur der „voll gebundene“ Ganztag als pädagogisch hochwertig, weil er sämtliche Schüler verpflichtend als Klassengemeinschaft und auf Basis eines rhythmisierten Konzepts am Nachmittag einbindet. Vor allem schaffe dies bessere Rahmenbedingungen, um jedes Kind einzeln zu fördern. Das Modell ist indes die große Ausnahme. Nach den KMK-Zahlen waren vor drei Jahren lediglich 3,8 Prozent aller Grundschulen mit Ganztagszweig als „voll gebunden“ konzipiert. Bei den Hauptschulen waren es 13,6 Prozent, bei den Realschulen unter 16 Prozent und den Gymnasien knapp über 18 Prozent.
In der Praxis dominiert dagegen der „offene“ Ganztag. Hier können die Schüler auf freiwilliger Basis an Nachmittagsangeboten teilnehmen, wobei sich diese oft in einem Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung erschöpfen. Faktisch sind viele Ganztagsschulen gewöhnliche Schulen geblieben, ergänzt um einen „Parkplatz“ für Kinder, bei denen zu Hause elterliche Aufsicht und Betreuung zu kurz kommen.
Augenwischerei
Demnächst gibt es dafür sogar einen Rechtsanspruch. Losgehen soll es damit ab 1. August 2026 für alle neuen Erstklässler. Planmäßig bis zum Schuljahr 2029/30 soll dann der ganze Primarbereich auf Früh-bis-spät-Betreuung umgestellt sein. Nach Verlautbarungen der politisch Verantwortlichen werde damit ein großer Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit getan. Von einem „echten Meilenstein“ schwärmt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen.“ Gesagt hatte sie dies anlässlich der Vorlage des dritten Berichts zum „Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote“ Anfang Dezember. Der zeichnet ein durchweg positives Bild. Die Entwicklung schreite „dynamisch voran“, und bei Beibehaltung des Tempos könne der Bedarf „perspektivisch gedeckt werden“.
Mit der Realität hat das wenig tun. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat im Rahmen einer Forsa-Erhebung bei bundesweit über 1.300 Schulleitungen nachgefragt, wie die Dinge vor Ort vorangehen. Ergebnis: Es hakt an so ziemlich allem. Der Rechtsanspruch könne „zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden“, äußerte am Freitag der Bundesvorsitzende Tomi Neckov in einer Medienmitteilung. Es drohten „herbe Probleme mit der Qualität des Angebots“, und man sehe „eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“.
Quantität vor Qualität
Die Umfrage wurde im September und Oktober 2025 durchgeführt. Ein Viertel der Befragten gab an, dass nicht für alle Kinder, die vor der Einschulung stehen, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann. Unter ihnen verwiesen 74 Prozent auf den Mangel an Räumlichkeiten, 67 Prozent auf Lücken beim Fachpersonal, 15 Prozent auf Probleme mit dem Mittagessen. Die Hälfte beklagte fehlende finanzielle Mittel. Neckov hält es deshalb für dringlich, in die „Qualitätsdiskussion“ einzusteigen. Der Rechtsanspruch suggeriere pädagogische Angebote, „aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert“ und die Gelegenheit für mehr Bildungschancen vertan.
Das ganze Projekt ist eines der Sorte „Augen zu und durch“, bei dem das Interesse der Wirtschaft an allzeit frei disponiblen Arbeitskräften über allem steht und „mehr Bildungsgerechtigkeit“ nur rhetorisches Beiwerk ist. Hierzulande kann ein Viertel aller Schüler nach Ende der vierten Klasse nicht richtig lesen. Jedes Jahr bleiben 50.000 junge Menschen ohne Schulabschluss. In keinem anderen der führenden Industriestaaten hängt Bildungserfolg so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in der „Bildungsrepublik“. Und selbst bei der internationalen Schulleistungsstudie PISA schnitt Deutschland nach einem Zwischenhoch zuletzt noch miserabler ab als bei der ersten Auflage vor 26 Jahren. Wie kann all das sein, wo doch mit dem Vormarsch der Ganztagsschulen so viel Gutes verhießen wurde?
Grassierender Personalmangel
Der große Haken ist der: Unter den Vorzeichen eines kaputtgekürzten Bildungssystems kann selbst die bestgemeinte Reform nicht funktionieren. Deutschland erlebt seit Jahren einen historischen Lehrmangel, dem mehr schlecht als recht mit massenhaft Quer- und Seiteneinsteigern, also Amateuren, begegnet wird. Dabei ist sich die Wissenschaft seit Vorlage der Meta-Metaanalyse „Visible Learning“ des neuseeländischen Pädagogen John Hattie weitgehend einig, dass eine professionelle Lehrkraft der entscheidende Faktor für den allgemeinen Lernerfolg ist, insbesondere durch „sichtbares Lehren und Lernen“.
In Deutschland verschwinden die Profis hingegen zusehends von der Bildfläche, sprich aus dem Klassenzimmer. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden bis 2030 bundesweit zirka 60.000 Lehrkräfte fehlen. Unter Mitberücksichtigung des Bedarfs an zusätzlicher Grundschulbetreuung, Inklusion und Personal an Schulen in schwierigen Lagen summiere sich der Mangel auf bis zu 140.000 Personen. Schon länger gelingt es nicht einmal mehr, nur das Unterrichtspensum am Vormittag zu decken. Wie will man bei der Personallage den Nachmittag anders als mit Notnägeln stemmen? Laut besagter VBE-Erhebung sehen 53 Prozent der befragten Schulleiter die pädagogische Mindestqualifikation für angehende Mitarbeiter in der Ganztagsbetreuung nicht erfüllt. Der Verband verlangt deshalb eine extra dafür qualifizierende Fortbildung. Ein polizeiliches Führungszeugnis allein sage „noch nichts über die pädagogische Eignung aus“, so Neckov.
Schlecht, Herr Specht!
Folgenschwer und typisch für den deutschen Bildungsföderalismus ist die politische Planlosigkeit. Richtig in Fahrt war der Ganztagsschulausbau 2003 mit einem Bundesprogramm über vier Milliarden Euro durch die Regierung Gerhard Schröder (SPD) gekommen. Worauf sich Bund und Länder damals nicht verständigten, war ein einheitliches pädagogisches Konzept. Die Folge: Jedes Land macht sein eigenes Ding, und wo es – wie fast überall – an Geld mangelt, wird an Personal und Inhalten gespart. Den kleinsten gemeinsamen Nenner bildet ein Beschluss der KMK: Eine Ganztagsschule muss demnach an mindestens drei Tagen pro Woche sieben Stunden Unterricht anbieten. Ob dabei nur eine Klasse pro Jahrgang ein Nachmittagsprogramm hat und der Rest leer ausgeht, ist so egal wie die Frage, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend ist und ob ein echter Pädagoge oder nur eine Hilfskraft die Kurse leitet.
Bei einem solchen Maximum an Unverbindlichkeit musste fast zwingend ein Minimum an Qualität herausspringen. Wobei gerade von den beschworenen individuellen Förderkonzepten, insbesondere für lernschwache und sozial benachteiligte Kinder, oft jede Spur fehlt. Eine „reine Betreuungsbilligvariante“ konstatiert Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Bundestagsfraktion Die Linke. Wegen der Bildungshoheit der Bundesländer gebe es keine einheitlichen Standards für Personalschlüssel, Qualifizierung oder pädagogische Inhalte, befand sie am Freitag in einer Medienmitteilung. „Solange Bund, Länder und Kommunen nicht dauerhaft zusammenarbeiten dürfen, werden all diese Probleme nicht gelöst.“
Wer erinnert sich noch an Robert Atzorns Rolle als „Unser Lehrer Dr. Specht“ und Lieblingspauker der Deutschen Mitte der 1990er-Jahre! Damals war die Schulwelt noch halbwegs in Ordnung und echte Pädagogen keine Mangelerscheinung. Zeiten ändern sich, selten zum Besseren. Heute gibt‘s die Penne mithin bis 17 Uhr. Viel Zeit, um sie buchstäblich beim Wort zu nehmen. Demnächst sogar mit Rechtsanspruch. Herr Schlecht macht das Rollo runter.
Titelbild: Elena Medoks/shutterstock.com

Nach dem Stromanschlag im Berliner Südwesten kündigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt einen härteren Kampf gegen Linksextremisten an. Vor allem an einer Stelle mache man es den Tätern zu leicht.
Dieser Beitrag „Wir schlagen zurück“ So will Dobrindt jetzt gegen Linksextremisten vorgehen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Nach 15 Jahren im Amt tritt Deutschlands dienstältester Ministerpräsident heute ab. Damit will Reiner Haseloff die Macht der CDU in Sachsen-Anhalt vor der AfD retten. Doch das Manöver ist riskant. Ein Hintergrundbericht.
Dieser Beitrag Machtwechsel in Sachsen-Anhalt Haseloffs letzter Arbeitstag: Die Ruhe vor dem Sturm wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Beate Meinl-Reisinger erhält einen Orden aus Kiew – und erklärt den Österreichern im Gegenzug, warum sie weiter zahlen müssen. Wer Migration bekämpfen wolle, müsse „Fluchtursachen“ bekämpfen, sagt die Ministerin. Gemeint ist: Schutzgeld. Ein Kommentar.
Dieser Beitrag Beate Meinl-Reisinger Nehmen Sie doch Ihren Hut, Frau Außenminister wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsbeauftragte Brüdgam gab Anfang Dezember ihren Rücktritt bekannt. Auf der Webseite ihres Ministeriums wird sie immer noch geführt. Jetzt ist ihr letzter Arbeitstag offiziell bekannt.
Dieser Beitrag Nach JF-Berichten Gleichstellungsbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern tritt endgültig ab wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
In Davos, dem jährlichen Treffpunkt der selbsternannten Welteliten, hat US-Handelsminister Howard Lutnick in sehr direkten Worten mit der Politik der letzten Jahrzehnte abgerechnet. Die Globalisierung ist gescheitert und hat dem Westen, vor allem Amerika, geschadet. Die neue Trump-Administration stellt amerikanische Interessen radikal in den Vordergrund. Auch Europa sollte beginnen, nachzudenken – oder noch besser, zu handeln.
Umgeben von den üblichen Verdächtigen aus Politik und Wirtschaft, trat US-Handelsminister Howard Lutnick auf das Podium und ließ keine Zweifel an der Haltung der US-Administration: „Globalization has failed the West and the United States of America. It’s a failed policy… and it has left America behind.“ Zu gut Deutsch: „Die Globalisierung hat den Westen und die USA im Stich gelassen, sie ist eine gescheiterte Politik, die Amerika zurückgelassen hat.“ Amerika werde keine Jobs mehr exportieren und seine wirtschaftliche Zukunft nicht mehr in Drittstaaten verlagern. Punkt.
Jahrzehntelang haben westliche Nationen Fabriken und Know-how in Billiglohnländer verlagert, vor allem nach China. Das Ergebnis war die Deindustrialisierung des Westens, steigende Handelsdefizite und eine Abhängigkeit von Nationen wie China, die nun kritische Lieferketten kontrollieren. Lutnick, frisch ernannter Handelsminister der zweiten Trump-Administration, macht klar: Die US-Regierung hat fertig mit der bedingungslosen Globalisierung. Die USA werden künftig mit ihren Partnern und Konkurrenten hart verhandeln, nötigenfalls Zölle einsetzen und die eigene nationale Produktion fördern. Keine Moralpolitik mehr, keine ideologische Missionierung, nur noch harte Interessenpolitik.
Die Vertreter der EuSSR saßen betreten daneben, denn Brüssel ist zwar Weltmeister im Moralisieren, aber beim Vertreten der eigenen Interessen hapert es etwas. Jahrzehntelang ließ man zu, dass europäisches Know-how an China floss, das klug zwangsweise Kooperationen mit chinesischen Firmen zur Bedingung für den chinesischen Markteintritt machte. Länder wie China und Indien ließen sich als Entwicklungsländer klassifizieren und machten beim CO2‑Theater nicht mit, während die Wirtschaft des Westens durch die Klimaziele ruiniert wurde. Und während Washington sich aus dem Ukraine-Konflikt ausgeklinkt hat, pumpen Brüssel und die nationalen europäischen Regierungen weiter Hunderte Milliarden in die Ukraine und finanzieren einen Konflikt, der primär amerikanische und europäische Waffenkonzerne bereichert (und natürlich die ukrainische Oligarchie), aber die eigenen Bürger ruiniert.
Die Globalisierung, wie sie von Davos-Predigern jahrelang gepriesen wurde, hat Europa ebenso geschadet wie den USA. Denn freier Handel kann nur unter gleichen Bedingungen funktionieren. Wenn in der EuSSR die Unternehmen durch die Überbürokratisierung und die Klimareligion massive Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen, können sie ihre Märkte nicht gegen billige Importe aus Ländern ohne diese Nachteile verteidigen. Als Folge zerstörten billige Importe aus Asien Arbeitsplätze in der Industrie, während Brüssel mit Freihandelsabkommen wie CETA oder Mercosur weitere Tore öffnete. In der EuSSR dominiert weiter die reine Ideologie und lässt sich nicht von der Wirklichkeit stören. Klimaziele bis 2030 haben, aber keine Batterie selbst produzieren können, wie Lutnick spöttisch anmerkte. Net-Zero-Fantasien, die Europa deindustrialisieren, während China weiter Kohlekraftwerke baut.
Europa sollte Lutnicks Rezept übernehmen. Hart verhandeln mit allen rationalen Akteuren, ohne moralinsaure Belehrungen, ohne Ideologieexport. Mit Russland über Energie und Rohstoffe, mit China über faire Handelsbeziehungen, mit den USA über eine echte Partnerschaft statt Unterordnung. Dann würde Europa in den USA auch wieder ernst genommen werden. Denn harte Verhandler kann Trump respektieren. Ideologisch verblödete und unfähige Bürokraten nicht.
War die Reise des Außenministers Johann Wadephul in die USA sicherheitspolitisch sinnvoll – oder nicht?
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Entzug des passiven Wahlrechts für bis zu fünf Jahre ermöglichen, wenn jemand wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt wird. Dies ist Teil eines Referentenentwurfs des Justizministeriums als Reaktion auf den starken Anstieg politisch motivierter Volksverhetzungsfälle – 2024 um 29,6 % im Internet.
Die Höchststrafe für Volksverhetzung soll von drei auf fünf Jahre Haft steigen. Begründung: Solche Taten überschreiten den zulässigen Meinungskampf und bedrohen die demokratische Gesellschaft. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag war ursprünglich ein Entzug nach mehrfacher Verurteilung vorgesehen, nun auch nach einmaliger.
Der Entwurf geht in den kommenden Tagen an Länder und Verbände.
Kritiker des Referentenentwurfs sehen die neue Strafrechtsverschärfung insbesondere gegen Politiker vermeintlicher extremer Parteien gerichtet. Es handle sich um ein Parteiverbot durch die Hintertür.
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Bild: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig
Bildquelle: Juergen Nowak / shutterstock

US-Regierung will US-Plattformen und europäische Rechtsparteien vor dem DSA und NGOs schützen und Informationshoheit erlangen. Der Aufschrei aus Europa verdrängt, dass es bei der Bekämpfung von "Hass" und Desinformation auch um Zensur gehen kann, die die EU ihrerseits ebenfalls durch Sanktionen gegen Autoren und Journalisten betreibt.
Der Beitrag Washington sanktioniert Leitung einiger NGOs des „globalen zensurindustriellen Komplexes“ erschien zuerst auf .

Die Abschottung des Paul-Ehrlich-Instituts durch die Gerichte kippt ins Groteske
Ein Standpunkt von Norbert Häring.
Seit Jahren nimmt das Verwaltungsgericht Darmstadt Klagen gegen das dortige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an und schiebt sie auf die sehr lange Bank. Nun gelangte ein Eilverfahren vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser urteilte, Darmstadt sei gar nicht für das PEI zuständig und gab der Behörde gleich noch einen Vorwand, sich bei Informationsfreiheitsanfragen für unzuständig zu erklären.
Es war einmal, da sahen Verwaltungsrichter ihre vordringliche Aufgabe darin, Bürgern zu ihrem Recht gegenüber der Verwaltung zu verhelfen. Das ist vorbei. Heute sehen sie ihre Berufung darin, die Verwaltung gegen lästige Anfragen und sonstige Begehren der Bürger abzuschotten. Die Hemmschwellen dabei sinken in dramatischem Tempo.
Anfang November hatte ich berichtet, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt das PEI gegen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Presserecht abschottet, indem es entsprechende Verfahren seit Jahren nicht terminiert. Keine einzige von 15 zum Teil seit Jahren anhängigen Klagen war zu diesem Zeitpunkt terminiert.
Die nächste Instanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, setzt dieser Verweigerung von rechtlichem Gehör nun die Krone auf. Er erklärte den Eilrechtsschutzantrag der Anwältin Franziska Meyer-Hesselbarth, den das Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt hatte, für von vorne herein unzulässig. Heesselbarth hatte gegen den Ablehnungsbeschluss des VG Darmstadt Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, Darmstadt sei gar nicht zuständig gewesen. Denn der Klagegegner Bundesrepublik Deutschland werde in Sachfragen, die das PEI betreffen, prozessual nicht vom PEI vertreten, sondern vom Bundesgesundheitsministerium. Zuständig sei deshalb die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Auch die Tatsache, dass es um Herausgabe von Daten des PEI nach dem Informationsfreiheitsgesetz ging, ändere daran nichts, meinte der Verwaltungsgerichtshof. Bei der Gelegenheit erklärt er es auch gleich noch für ungeklärt, ob man derartige Informationsfreiheitsanfragen an das PEI oder an das Bundesgesundheitsministerium richten müsse. Mehr als in die Luft werfen, wollte das Gericht diese Frage aber nicht. Eine Entscheidung hierüber sei im verhandelten Fall nicht notwendig.
Das ist eine Einladung an PEI und Ministerium, die nächsten paar Jahre mit IFG-Anfragen Ping-Pong zu spielen, bis ein Gericht sich bemüßigt fühlt zu klären, an wen diese Anfragen zu richten sind.
Kassel wirft mit seiner Entscheidung klagewillige Bürger und deren Anwälte auf den Stand von vor etwa vier Jahren zurück, als die Klagewelle gegen das PEI anrollte. Damals war weit offen, welches Gericht für solche Klagen zuständig ist. Ich führte selbst ein solches Verfahren. Dieses wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt an das in Darmstadt verwiesen und dort mit dem absurden Ergebnis entschieden, dass ich kein Recht hätte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil mangels gültiger Ausnahmen vom Verbot niemand mehr ein Recht hierzu habe. Darmstadt als Gerichtsstand für Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI, etablierte sich im Verlauf von 2022 als die Norm, wenn gegen das hoheitliche Handeln des PEI geklagt wurde.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied dabei nicht etwa, die Klage an das Verwaltungsgericht in Berlin zu verweisen, sondern er erklärte sie für unzulässig. Das ist an dreister Bürgerverachtung kaum noch zu überbieten. Gerichte sind sich nicht einig, wer zuständig ist. Der Gerichtshof fragte sogar extra noch beim PEI nach, wie die verwaltungsinterne Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Verhältnis zum Bundesgesundheitsministerium sei. Dann urteilte es entgegen dem Votum des PEI, das sogar noch angeboten hatte, bei Bedarf eine Prozessführungsermächtigung vom Ministerium vorzulegen.
Aber Bürger oder deren Anwälte sollen wissen, wer im Innenverhältnis zweier Behörden Prozessvollmacht hat. Und wenn sie falsch tippen, dann ist ihre Klage unzulässig, sogar wenn das angerufene erstinstanzliches Gericht sich für zuständig hält. Das ist grotesk.
Für Juristen und Feinschmecker, hier noch die Begründung der Gerichte für ihre konkurrierenden Zuständigkeitsentscheidungen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte in meinem Fall das Verwaltungsgericht Darmstadt (4 L 210/22.DA) für zuständig:
„Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verpflichtungsbegehren nach § 52 Nr. 2 VwGO oder, sofern man in dem Antrag der Antragstellerin ein Feststellungsbegehren zu erkennen vermag, nach § 52 Nr. 5 VwGO. Dies ist letztlich unerheblich, da nach beiden Vorschriften zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Sitz des Beklagten bzw. Antragsgegners abzustellen ist. Wird der Staat verklagt, ist grundsätzlich auf die Behörde abzustellen, die für den Staat gehandelt hat. Der Amtssitz des Paul-Ehrlich-Instituts befindet sich in Langen und damit im Bezirk des Verwaltungsgerichts Darmstadt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HessAGVwGO).“
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (6 B 2271/24) dagegen schreibt zur Zuständigkeit für Klagen gegen das Handeln einer selbstständigen Bundesoberbehörde wie das PEI:
„1. Dabei ist nach Auffassung des Senats der Eilrechtsschutzantrag bereits nicht zulässig. Diesen hatte die Antragstellerin ursprünglich gegen das PEI gerichtet, wobei sie offenbar davon ausging, dass dieses beteiligtenfähig gemäß § 61 VwGO ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. (…)
Soweit der Eilantrag im Rechtsmittelverfahren durch die Antragstellerin – in Übereinstimmung mit der insoweit unzutreffenden Rubrumsberichtigung durch das Verwaltungsgericht – dahingehend umgestellt wurde, dass er in der Rechtsmittelinstanz nunmehr gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI gerichtet ist, ist er ebenfalls unzulässig. Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar Rechtsträgerin des PEI gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Eine passive Prozessführungsbefugnis des PEI für die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch nicht ersichtlich. Darunter ist die Befugnis zu verstehen, den Prozess für den (beklagten) öffentlichen Beteiligten zu führen. Da juristische Personen des öffentlichen Rechts wie die Bundesrepublik als solche nicht handlungsfähig sind, müssen sie nach § 62 Abs. 3 durch ihre gesetzlichen Vertreter handeln (vgl. Siegel a.a.O., § 62 Rn. 10).
Aus Art. 65 S. 2 GG folgt, dass im Rahmen der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik der jeweils zuständige Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich leitet. Hieraus folgt, dass der Bund durch die einzelnen Bundesministerien innerhalb ihres jeweiligen Ressorts vertreten wird. (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 15. Juni 1967 – III ZR 137, 64, NJW 1967, 1755). Passiv prozessführungsbefugt ist danach im konkreten Fall das Bundesministerium für Gesundheit. Eine eigene Prozessführungsbefugnis des PEI ergibt sich weder aus Gesetz, noch gibt es – so auch durch Nachfrage des Senats beim PEI bestätigt – eine ministerielle Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Gesundheit, wie es sie beispielsweise für das Bundesministerien der Justiz oder des Inneren gibt und aus welcher sich eine entsprechende Befugnis des PEI ergeben könnte.“
Dass das PEI sich auf Anfrage des Gerichts für zuständig und befugt hielt, und anbot, eine schriftliche Bevollmächtigung beizubringen, beeindruckte das Gericht nicht:
„Soweit das PEI eine Prozessführungsbefugnis aus der eigenen Geschäftsordnung vom 8. November 2022 ableitet so vertritt nach deren Punkt 2.3.1 dessen Präsident im Rahmen der Zuständigkeit des PEI den für Gesundheit zuständigen Bundesminister – so ergibt sich daraus weder eine Vertretungsbefugnis des PEI in Klageverfahren betreffend den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, noch könnte die Geschäftsordnung des PEI als Innenrecht insoweit eine ministerielle Anordnung ersetzen. Soweit die Vertreterin des PEI die Vorlage einer individuellen schriftlichen Bevollmächtigung des Ministeriums angeboten hat, würde dies am dargestellten Ergebnis nichts ändern, weil diese lediglich regeln könnte, dass sie für das (prozessführungsbefugte) Bundesgesundheitsministerium auftreten kann. An dem Fehlen einer entsprechenden Befugnis des PEI würde dies nichts ändern.“
Auch die Tatsache, dass die Daten, deren Herausgabe die Klägerin begehrt, beim PEI liegen, spielt für das Gericht keine entscheidende Rolle für die gerichtliche Zuständigkeit. Die Frage, an wen die Informationsfreiheitsanfrage zu richten ist, wirft das Gericht in die Luft und lässt sie ungeklärt fallen:
„Das Ergebnis einer fehlenden passiven Prozessführungsbefugnis des PEI steht auch nicht im Wertungswiderspruch zu § 7 Abs. 1 IFG, nach dessen Satz 1 diejenige Behörde über den Antrag auf Informationszugang entscheidet, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.
Die prozessuale Frage der Prozessführungsbefugnis ist zum einen unabhängig von der materiellrechtlichen Entscheidungsbefugnis zu bewerten. Zum anderen ist es auch im Bereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG nicht ausgeschlossen, dass die zur Verfügung berechtigte Behörde ausnahmsweise eine andere ist als die Behörde, bei der die Information tatsächlich vorhanden ist. Welche Stelle innerhalb der (Bundes-)Verwaltung entscheidet, bestimmt das Organisationsrecht. In der Regel ist dies auf Grund ihrer besonderen Sachnähe die federführende Behörde. Zwingend ist dies allerdings nicht (vgl. Schoch, IFG, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 38, 39). Ob das PEI selbst über IFG-Anträge betreffend bei ihm vorhandene Informationen zuständig ist – wobei entsprechende organisationsrechtliche Bestimmungen für den Senat insoweit nicht ersichtlich sind – oder derartige Anträge an das Bundesgesundheitsministerium zu richten sind, bedarf für die Beurteilung der (fehlenden) passiven Prozessführungsbefugnis des PEI indes aus den oben genannten Gründen keiner Entscheidung.
Der Eilantrag wäre jedenfalls nicht unmittelbar gegen das PEI, sondern wohl vielmehr gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, zu richten gewesen, wobei im Zusammenhang mit der Sachentscheidungsbefugnis auch die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Darmstadt gemäß § 52 Nr. 2 Satz 1, Satz 2 VwGO zu überprüfen gewesen wäre.“
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 21. Dezember 2025 im Blog von Norbert Häring.
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Bild: Langen, Hessen / Deutschland - 24. September 2007: Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen, Deutschland - PEI ist eine deutsche Forschungseinrichtung und das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Forschung.
Bildquelle: zieusin / shutterstock

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Audrey Streb, DCNF-Energiereporterin, 8. Dezember 2025
Die kalifornischen Regulierungsbehörden lehnten am Donnerstag einen Plan zur Schließung des umstrittenen Solarkraftwerks Ivanpah ab, trotz Bedenken der Bundesregierung und der Privatwirtschaft.
Das gigantische , 2,2 Milliarden Dollar teure Solarkraftwerk mit seinen drei 140 Meter hohen Türmen sollte ursprünglich bis 2039 in Betrieb sein. Im Januar bot der Betreiber Solar Partners Pacific Gas and Electric (PG&E) jedoch an, den Stromabnahmevertrag für mehrere Blöcke des Kraftwerks zu beenden. Die kalifornische Regulierungsbehörde für öffentliche Versorgungsunternehmen (CPUC) entschied am Donnerstag, die Blöcke in Ivanpah aus Gründen der Versorgungssicherheit und zur Erfüllung der kalifornischen Vorgaben für grüne Energie weiter zu betreiben.
„Die CPUC muss weitere Faktoren im Zusammenhang mit den Pflichten der Energieversorger berücksichtigen, um sichere, zuverlässige und bezahlbare Energiedienstleistungen zu gewährleisten, die den Zielen des Bundesstaates für saubere Energie entsprechen“, schrieben die Regulierungsbehörden in ihrer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme. „Die Unsicherheit bei der Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, die teilweise durch die sich ändernde Bundespolitik bedingt ist, könnte eine zentrale Annahme der aktuellen Zuverlässigkeitsbewertungen untergraben.“
Kalifornien verfolgt ehrgeizige Ziele im Bereich der grünen Energie und strebt bis 2045 eine hundertprozentige Versorgung mit sauberer [volatiler und unzuverlässiger] Energie an. PG&E argumentierte, dass die Beendigung des Projekts den Kunden Geld sparen würde und dass fortschrittliche Solartechnologie effizienter sei als das Kraftwerk, das durch drei Kreditgarantien in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar aus der Obama-Ära finanziert worden war.
Das Energieministerium unter Trump unterstützte den Shutdown-Plan. Greg Beard, ein leitender Berater im Büro für Energiefinanzierung der Behörde, sagte gegenüber E&E News, dass das Energieministerium „gegen diese Entscheidung auf jeden Fall Berufung einlegen wird“.
Ivanpah sorgte in den letzten Jahren für Schlagzeilen, weil Berichten zufolge Piloten geblendet und Vögel verbrannt wurden und Energieexperten das Projekt als „ineffizient“ bezeichneten.
„Das Kraftwerk Ivanpah ist ein Paradebeispiel für die Verschwendung und Ineffizienz staatlich subventionierter Energieprogramme“, erklärte Jason Isaac, CEO des American Energy Institute, gegenüber Fox News. Es habe „seine Versprechen nie eingelöst, weniger Strom produziert als erwartet und war für den Betrieb auf Erdgas angewiesen.“
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Ivanpah – das größte US – Solarprojekt könnte gezwungen werden abzuschalten
Der Beitrag Kalifornische Regulierungsbehörden kämpfen darum, Ivanpah in der Wüste am Laufen zu halten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen vorsorglich drei Monate zu speichern, um Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD soll eine Lücke schließen, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 aufgrund richterlicher Entscheidungen ausgesetzt ist.
Hubig betonte, die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen. Die Polizei fordert sogar längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten, wie in Nachbarländern üblich.
Opposition kritisiert scharf: Grüne sprechen von "anlassloser Massenüberwachung" und warnen vor Verfassungsgerichtsurteilen, Linke vor "Grundrechtsaushöhlung". Der Entwurf ist noch nicht abgestimmt und muss Bundestag und Bundesrat passieren.
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Bildquelle: K2L Family Stock / shutterstock
