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Team Freiheit: Petry und Kemmerich über neue Wege in der Politik und mehr Bürgerverantwortung

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Vorschau ansehen Eine Partei zu gründen, um zugleich das Parteienprivileg abzuschaffen – das ist eines der Ziele von „Team Freiheit“, dem neuen Projekt von Frauke Petry und Thomas Kemmerich. Im Interview erläutern das frühere AfD- und Blaue-Partei-Mitglied sowie der ehemalige Thüringer Ministerpräsident ihre Vorstellungen, die Einfluss auf die Parteienlandschaft nehmen könnten.
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Alle mal lachen! Ausgerechnet diese Regierung will den Sozialstaat besser machen

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Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher.

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie.

Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“.

Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert.

Skepsis ist Bürgerpflicht

Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null.

Gerechtigkeit kostet Milliarden

Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen.

Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen.

Kindergrundsicherung

Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte.

So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben.

Unten gegen ganz unten

Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“.

Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“

Ausländer raus?

Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen.

Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“.

VdK-Chefin alarmiert

Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“

Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition.

Merz spricht Klartext

Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“, wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, befand deren Chef Johannes Winkel.

Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus.

Titelbild: EUS-Nachrichten/shutterstock.com

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Die „Mission Gehirnwäsche“ war erfolgreich: Viele Bürger wollen laut neuer Umfrage lieber Waffen statt sozialer Sicherheit

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Eine neue Umfrage zeigt deutliche Mehrheiten für Aufrüstung einerseits und Sozialkürzungen andererseits. Diese beunruhigenden Ergebnisse können als das Resultat der manipulierenden Angst-Kampagne zur „russischen Gefahr“ bzw. der aktuellen Kampagne gegen den Sozialstaat bezeichnet werden. Manchmal sind Umfragen aber auch selber Teil der Manipulation. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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„Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine für eine Stärkung der nationalen Verteidigungsfähigkeit inklusive höherer Verteidigungsausgaben“, schreibt die Uni Leipzig aktuell. Das habe eine gerade veröffentlichte Umfrage von Forschern der Universität Leipzig und der Technischen Universität München unter 1.095 zufällig ausgewählten Deutschen ergeben. Über die Umfrage haben verschiedene Medien berichtet (hier oder hier oder hier oder hier).

Mehrheit für exzessive Hochrüstung

Die ausführliche Beschreibung der Umfrage und ihrer Methodik findet sich auf der Seite des Ifo-Instituts – die hier folgenden Verweise auf Abbildungen beziehen sich auf dieses Dokument. Die dortigen Ergebnisse lauten: Eine Mehrheit von 62 Prozent (58 Prozent) befürchtet einen militärischen Konflikt zwischen Russland und einem NATO-Mitgliedstaat (einem Nachbarland Deutschlands) (vgl. Abb. 1). Nur 16 bzw. 18 Prozent geben an, sich wenig bis gar keine Sorgen zu machen. Mit Blick auf Deutschland selbst falle die Sorge etwas geringer, aber weiterhin substanziell aus: Rund 42 Prozent stimmen voll und ganz oder eher der Aussage zu, dass sie große Sorgen haben, es könnte zu einem direkten militärischen Konflikt zwischen Deutschland und Russland auf deutschem Boden kommen. Mehr als ein Drittel der Befragten (40 Prozent) befürchtet zudem, persönlich von einem solchen Szenario betroffen zu sein.

Dementsprechend messe eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung der „Wehrhaftigkeit“ Deutschlands hohe Bedeutung bei. Rund 70 Prozent der Befragten halten diese laut Umfrage für „sehr wichtig“ oder „wichtig“, nur 8 Prozent bewerten sie als eher oder sehr unwichtig.

Große Zustimmung erhalte eine generelle personelle Aufstockung der Bundeswehr. Die Autoren schreiben: Eine absolute Mehrheit von 60 Prozent der Befragten unterstützt diese Maßnahme, nur 14 Prozent sprechen sich dagegen aus. Ebenfalls hohe Zustimmung erhält ein stärkeres staatliches Eingreifen gegen hybride Angriffe Russlands: 58 Prozent der Befragten sind dafür, nur 15 Prozent sind dagegen. Auch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee sei mehrheitsfähig: 55 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, 18 Prozent sind dagegen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird von großen Teilen der Befragten befürwortet. Eine relative Mehrheit von 49 Prozent der Befragten spricht sich dafür aus, 27 Prozent sind dagegen. Gefragt nach einer Erhöhung der Militärhilfe für die Ukraine sprechen sich 27 Prozent der Befragten sehr oder eher dafür aus, 32 Prozent sind weder dafür noch dagegen, 41 Prozent sind eher oder sehr dagegen.

Eine große Mehrheit von 70 Prozent der befragten Personen ist der Meinung, dass die Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 3 Prozent oder mehr betragen sollten. Innerhalb dieser Gruppe befürworten 40 Prozent sogar einen Anteil von 5 Prozent oder mehr. Lediglich 14 Prozent der Befragten befürworten einen Anteil von 1 Prozent oder weniger; weitere 17 Prozent sprechen sich für einen Anteil von 2 Prozent vom BIP aus.

Waffen statt Sozialstaat

Es wurden auch Präferenzen hinsichtlich möglicher Umschichtungen von öffentlichen Ausgaben abgefragt. Den Befragten wurde dabei laut den Autoren der Umfrage jeweils die derzeitige Verteilung der öffentlichen Ausgaben als Orientierung vorgegeben. Auf dieser Grundlage sollten sie mit Hilfe von Schiebereglern angeben, wie hoch die Staatsausgaben für die jeweiligen Ausgabenbereiche aus ihrer Sicht sein sollten. Dabei zeige sich „eine klare Tendenz zur Priorisierung sicherheitsrelevanter Bereiche” (vgl. Abb. 6). So sprechen sich 85 Prozent für höhere Ausgaben in dem Bereich „Innere Sicherheit und Öffentliche Ordnung (z. B. Polizei und Bevölkerungsschutz)“ aus. Die Ausgaben für Verteidigung sollen nach Ansicht von 77 Prozent der Befragten steigen. Auch in den Bereichen Bildung und Gesundheit sprechen sich mit 83 und 59 Prozent klare Mehrheiten für Ausgabenerhöhungen aus.

Deutlich fällt die Meinung im Bereich der „Sozialen Sicherung (z. B. Rentenzuschüsse, Bürgergeld)“ aus. Eine klare Mehrheit von 83 Prozent der Befragten hält diese Ausgaben für zu umfangreich und spricht sich für eine Reduzierung aus. Auch die unter „Andere (z. B. Umweltschutz, Wohnen, Kultur, öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsförderung)“ zusammengefassten staatlichen Ausgabenbereiche sollen nach Ansicht von 87 Prozent der Befragten reduziert werden.

Bei der Frage, wie zusätzliche Verteidigungsausgaben konkret finanziert werden sollen, ist eine Mehrheit (59 Prozent) für Einsparungen in anderen staatlichen Ausgabenbereichen (vgl. Abb. 8). Ein Viertel der Befragten (25 Prozent) ist für eine Finanzierung über zusätzliche staatliche Verschuldung, während 16 Prozent Steuererhöhungen unterstützen. Insgesamt zeige sich damit, „dass die Bevölkerung höhere Verteidigungsausgaben vor allem durch eine Umverteilung innerhalb des Staatshaushalts und deutlich weniger durch zusätzliche Belastungen oder eine höhere Staatsverschuldung finanziert sehen möchte“, so das Fazit der Autoren der Umfrage.

Die „Früchte“ der Kampagnen

Zwei Kampagnen, die schon länger laufen, die aber in den letzten Jahren und Monaten kontinuierlich intensiviert wurden, zeigen laut dieser Umfrage Wirkung: zum einen die durch viele deutsche Journalisten und Politiker befeuerte Angst-Kampagne, die permanent eine „neue Bedrohungslage“ durch Russland ausruft, ohne dass diese Behauptung mit seriösen Fakten zu den Militär-Budgets der jeweiligen Blöcke oder den Analysen etwa von US-Geheimdiensten zu militärischen Plänen und Möglichkeiten der russischen Armee unterfüttert würde. Zum anderen die aktuell nochmals massiv zugespitzte Kampagne gegen den Sozialstaat.

Umfragen sind prinzipiell mit großer Vorsicht zu genießen, oft genug wird mit manipulativen Fragestellungen etc. ein verzerrtes Bild produziert. Bei der hier besprochenen Umfrage konnte ich keine krassen und offensichtlichen Manipulationen wie z.B. total irreführende Fragestellungen feststellen – die Leser sollten sich bei der verlinkten Beschreibung des Ifo-Instituts ein eigenes Bild machen. Stutzig macht etwa die Info über „Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland“, die einem Teil der Bürger vor der Befragung von den Fragestellern vermittelt worden waren – das Ifo-Institut schreibt zum Vorgehen:

Die Befragung wurde von Juli bis September 2025 von dem Befragungsinstitut Bilendi online durchgeführt. Insgesamt nahmen 3 297 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren teil. Die hier berichteten Ergebnisse beruhen auf den Antworten von 1 095 Personen, die per Zufall aus der Gesamtstichprobe ausgewählt wurden. Die übrigen Befragten beantworteten dieselben Fragen, erhielten zuvor jedoch Informationen zu Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland (Blesse et al. 2025).“

Ein Eindruck der Parteilichkeit wird unter anderem durch die Präsentation der Umfrage-Ergebnisse hervorgerufen. So wird die Umfrage vom Ifo-Institut unter dem reißerischen (und nicht gedeckten) Titel „Gefahr im Verzug“ vorgestellt. Auch die indirekt positive Wertung der Ergebnisse durch die Autoren als Zeichen „für einen klaren Reformwillen der deutschen Bevölkerung“ tragen nicht zu einem Eindruck der Unabhängigkeit bei.

Absolut erschreckend

Wenn man aber im Fall der hier besprochenen Umfrage davon ausgeht, dass der Hintergrund der beiden beteiligten Universitäten sowie das Prozedere zur Ermittlung der Umfrageergebnisse überwiegend seriös war – dann sind die Ergebnisse absolut erschreckend.

Titelbild: CHUYKO SERGEY

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Reform mit Bärbel Bas Der deutsche Sozialstaat ist unübertroffen

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) (m.) präsentiert den Bericht zur Sozialstaatsreform.

Arbeitsministerin Bas stellt ihr Reformkonzept für den Sozialstaat vor. Die 26 Vorschläge klingen wie Memos eines Selbstfindungsseminars. Das zentrale Problem wird nicht genannt. Da hätte die Kommission auch zuhause bleiben können. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

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6,3 Milliarden Euro zu viel gezahlt Die Rechnung, wenn Sozialdemokraten nett sind

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Sozialdemokraten und das Geld: Andrea Nahles (SPD), Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, hat ein Geldrückholproblem bei ihrer Behörde.

Die Arbeitsagentur verzichtet darauf, zu viel gezahlte Milliardenbeiträge zurückzufordern. Immer wenn Sozialdemokraten nett sind, ist der Bürger der Dumme. Gilt allerdings auch für andere Politiker. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

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Was von der Lohnarbeit alles abhängt

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Als abhängig Beschäftigter muss man sehen, wie man mit seinem Lohn zu Rande kommt. Bemerkenswert aber, was dieser unsicheren Einkommensquelle sonst noch alles zugemutet wird.

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Mit Volldampf in die Wohnungskatastrophe

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Dass es in Deutschland massive Probleme bei der Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum gibt, ist nun wahrlich keine Neuigkeit. Mit Studien und Berichten zu den Folgen der sich stetig verschärfenden Wohnraumkrise wird die Öffentlichkeit nahezu geflutet. Im Fokus stehen dabei oftmals der rasante Anstieg der Obdach- und Wohnungslosigkeit, die Rolle von explodierenden Mieten vor allem in Großstädten und Ballungszentren bei der Armutsentwicklung oder das Versagen der herrschenden Politik, die trotz der vielen Fördermilliarden für den Wohnungsbau offensichtlich keinen Plan hat, wie diese Krise bewältigt werden kann. Wobei: Pläne gibt es genug, doch das sind eher plakative Schnellschüsse ohne Substanz, wie etwa Straffung der Planungsverfahren und „Entschlackung” des Baurechts („Bau-Turbo”). Von Rainer Balcerowiak.

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Vor einigen Tagen wurde eine weitere Studie mit dem Titel „Sozialer Wohn-Monitor 2026 – Wohnungsmarktsituation, Wohnungsbedarfe, sozialer Wohnungsbau” veröffentlicht, die sich auf der Basis detaillierter und auch regional aufgeschlüsselter Statistiken der Wohnungskrise vergleichsweise ganzheitlich widmet. Beauftragt wurde sie vom „Verbändebündnis Soziales Wohnen”, in dem sich u.a. der Deutsche Mieterbund, die IG BAU, die Caritas und mehrere Fachverbände der Bauindustrie zusammengeschlossen haben. Erstellt wurde sie vom Pestel-Institut, einem seit vielen Jahren etablierten wissenschaftlichen Dienstleister für Kommunen und Verbände.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland aktuell insgesamt 1,4 Millionen Wohnungen fehlen, vor allem im unteren und mittleren Preissegment. Zentraler Faktor ist dabei die manifeste Wohnungslosigkeit, die eben nicht nur die „sichtbaren” Obdachlosen umfasst, sondern auch jene rund eine Million Menschen, die ohne reguläres Mietverhältnis behördlich oder informell untergebracht sind. Betroffen davon sind auch rund 150.000 Kinder und Jugendliche. Weitere Faktoren für den tatsächlichen Wohnungsmangel sind Überbelegung und Armutsgefährdung durch einen extrem hohen Anteil der Mietkosten am verfügbaren Einkommen. Besonders davon betroffen – und das mit steigender Tendenz – sind Menschen im Ruhestand mit niedrigen Renten. Viele „Baby-Boomer” haben Phasen von Arbeitslosigkeit hinnehmen und für Niedriglöhne arbeiten müssen und sehen sich daher im Rentenalter mit einer Überlastung bei den Ausgaben für das Wohnen konfrontiert.

Parameter für den Wohnungsbedarf wurden ignoriert

Das wird insbesondere in Ballungszentren zum Problem: Vor allem in strukturstarken Regionen – also in angespannten Wohnungsmärkten mit hohen Mieten – können sich immer mehr Ältere ihre bisherige Wohnung nicht mehr leisten. Als Folge werden die Ausgaben des Staates für die Subjektförderung – also die Unterstützung bei den Wohnkosten – deutlich steigen. So ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter, die auch die – allerdings gedeckelte – Übernahme von Wohnkosten beinhaltet, von 2009 bis 2024 von 400.000 auf 739.000 gestiegen. Dagegen ist – was in der Debatte über das Bürgergeld in der Regel verschwiegen wird – in diesem Zeitraum die Zahl der Grundsicherungsempfänger im erwerbsfähigen Alter von 6,5 auf 5,4 Millionen gesunken.

Als weitere in besonderem Maße von der Wohnungsknappheit betroffene Gruppe werden junge Erwachsene, die sich in der Ausbildung befinden, benannt. So berichten immer mehr Unternehmen und Verbände, dass sie Lehrstellen nicht besetzen können, weil auch geeignete und interessierte Bewerber schlicht keine bezahlbare Wohnung finden. Und Studierendenhaushalte geben im Schnitt 53 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten aus. Dazu kommen besonders benachteiligte Gruppen wie Menschen mit körperlichen oder psychischen Handicaps, die schon heute auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und bei der Vergabe von Wohnungen oft chancenlos sind.

Die Wohnungsmarktlage ergibt sich letztlich aus dem Zusammenspiel von Bevölkerungs- und Wohnungsbestandsentwicklung sowie dem Haushaltsbildungsverhalten. Über die gesamte Nachkriegsgeschichte hinweg hat sich insgesamt eine stetige Verkleinerung der privaten Haushalte ergeben, was sich vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung auch fortsetzen wird. In der Zeit zwischen 1995 bis 2009 ging der Wohnungsbau dann kontinuierlich zurück, von 600.000 auf zuletzt nur noch 160.000 Wohnungen pro Jahr. In diesen anderthalb Dekaden wurden insgesamt 5,2 Millionen Wohnungen gebaut. Dabei erfasst sind auch Einfamilienhäuser – die in einigen Jahren über 60 Prozent des Baugeschehens ausmachten – sowie Ersatzbauten für bereits zuvor bestehenden Wohnraum. Es gab es allerdings auch nur eine relativ geringe Nettozuwanderung von insgesamt rund 860.000 Menschen, sodass man von einem einigermaßen „entspannten” Wohnungsmarkt sprechen kann, auch wenn es erhebliche Ausreißer in einigen Städten und Regionen gab.

Doch dann kam der große Bruch. In den 14 Jahren von 2011 bis 2024 wurden bei einem Wanderungsgewinn von rund 6,2 Millionen Personen knapp vier Millionen Wohnungen gebaut.

Trotz der starken Zuwanderung stieg die Zahl der Wohnungsfertigstellungen in der Spitze lediglich auf gut 300.000 Wohnungen im Jahr 2020. Nach einer kurzen Stagnationsphase wurden im Jahr 2024 dann gegenüber dem Vorjahr sogar gut 14 Prozent weniger Wohnungen gebaut, und für das Jahr 2025 liegen die Erwartungen mit 210.000 bis 230.000 Wohnungen nochmals niedriger. Und die Entwicklung der Baugenehmigungen lässt für 2026 und 2027 keine Steigerung der Wohnungsfertigstellungen erwarten. Auf der anderen Seite ist laut der Studie davon auszugehen, dass es bis 2030 bis zu 1,5 Millionen neue Haushalte geben wird.

Verharren in der marktwirtschaftlichen Logik

Die dramatische Zuspitzung der Wohnungskrise erfolgt jetzt also quasi mit Ansage, zumal ein weiterer Faktor zum Tragen kam und kommt. Das knapper werdende Angebot führt in der „freien Marktwirtschaft” natürlich zu entsprechenden Verteuerungen des Angebots. Dem könnte der Staat entgegenwirken, indem er sowohl im Bestand als auch beim Neubau auf ein wachsendes Segment dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen setzt. Hat er aber nicht gemacht – im Gegenteil: Da das System „Sozialer Wohnungsbau” darauf basiert, dass die geförderten Wohnungen nach 15 bis 20 Jahren aus der Mietpreis- und Belegungsbindung in den „freien Markt” entlassen werden, und das durch geförderten Neubau nicht kompensiert wird, ist der Bestand an Sozialwohnungen stetig gesunken, und zwar binnen zehn Jahren um 500.000 Einheiten auf nur noch 1,05 Millionen. Und auch in den kommenden Jahren werden es stetig weniger werden.

Auf der anderen Seite hätte rund die Hälfte der 23 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, also ein – theoretisches – Anrecht auf den Bezug einer geförderten Sozialwohnung. Um das Wohnungsdefizit bis 2030 abzubauen, wäre es laut der Studie erforderlich, gut 400.000 Wohnungen pro Jahr neu zu bauen und die Zahl der Sozialwohnungen bundesweit mindestens zu verdoppeln – auf zwei Millionen. Selbst dann wäre der tatsächliche Bedarf an Sozialwohnungen noch bei Weitem nicht erreicht:

So eindrucksvoll und hilfreich die Studie bei der umfassenden Analyse der Wohnraumkrise auch ist – bei den Lösungsvorschlägen entfernt sich das „Verbändebündnis Soziales Wohnen” kaum von der desaströsen marktwirtschaftlichen Grundkonstruktion: Mehr und schneller Geld für die Neubauförderung, verstärkter Ankauf von Belegungsrechten nach Wegfall der Sozialbindung von Wohnungen und darüber hinaus auch bei anderen Vermietern wie etwa großen, börsennotierten Immobilienkonzernen.

Also letztendlich friedliche Koexistenz mit den Profiteuren der Wohnungskrise. Und kein Wort von weitgehenden, gesetzlichen Mietenregulierungen, oder der Kopplung jeglicher Förderung an die Schaffung dauerhaft preis- und belegungsgebundener Wohnungen. Ganz zu schweigen von einem ambitionierten Neubauprogramm, das unmittelbar vom Staat finanziert (und nicht temporär „gefördert”) und von den Kommunen realisiert wird. Oder gar der Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen, für die es in Berlin jetzt einen weiteren Anlauf gibt, nachdem ein diesbezüglicher erfolgreicher Volksentscheid im September 2021 vom Senat nicht umgesetzt wurde. Entweder man definiert Wohnraumversorgung – ähnlich wie Bildung, Mobilität, Gesundheitsversorgung, Pflege, Renten etc. – als einen zentralen Bereich der staatlichen sozialen Daseinsvorsorge, oder man überlässt sie im Prinzip dem Markt und seinen renditeorientierten Akteuren und zementiert damit die dramatische Wohnraumkrise.

Titelbild: Unkas Photo/shutterstock.com

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Neue Grundsicherung: Kein Bürger mehr, kein Geld mehr!

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Heute behandelt der Bundestag erstmals das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes. Langzeitarbeitslosen soll mit noch mehr Härte begegnet werden als zu Zeiten von Hartz-IV. Wer nicht spurt, verliert schnell alle Unterstützung bis hin zum Dach über dem Kopf. Möglich macht‘s SPD-Chefin Bärbel Bas, die vor Kurzem noch den Kapitalistenschreck markierte. Für Parteirebellen schlägt ihr Herz allerdings nicht. Von Ralf Wurzbacher.

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Hat es jemand mitbekommen? Bei der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die sogenannte Reform des Bürgergeldes. „Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollten“, heißt es im entsprechenden Aufruf. Der Vorstoß dazu liegt schon fast drei Monate zurück. Anfang November hatten die Initiatoren dem Parteivorstand mehr als 4.000 Unterschriften übergeben. Damit war die Schwelle von mindestens einem Prozent der Mitgliederschaft erreicht und hätte es richtig losgehen können mit der Sammelei. „Erfolgreich“ wäre das Begehren, sobald ein Fünftel aller Mitglieder mitziehen.

Aber die Führung im Berliner Willy-Brandt-Haus hatte es nicht allzu eilig in Sachen innerparteilicher Demokratie, womit sich prompt eine Ahnung der Antragsteller bewahrheiten sollte. Die hatten schon ganz am Anfang davor gewarnt, das Anliegen „durch Verfahrensfragen kleinzureden und auf die lange Bank zu schieben“. Jedenfalls bestand die Chefetage penibelst auf Einhaltung aller Formalitäten. Dadurch erfolgte der Start der Abstimmung erst am 23. Dezember, wobei das Prozedere von da an innerhalb von drei Monaten über die Bühne gehen muss. Irgendwie dumm gelaufen: Denn bis dahin hat sich das Thema aller Voraussicht nach bereits erledigt. Planmäßig wird der Bundestag das fragliche Gesetz Anfang März verabschieden und der Bundesrat drei Wochen später den Deckel draufmachen. Man stelle sich vor, die Sozis stürmten kurz darauf nach vorne und proklamierten: „Stopp! Wir wollen das doch gar nicht!“ Das wäre ein Spaß.

Bärbel gegen Basis

Die BILD-Leser durften schon zum Jahresende lachen. „Parteispitze trickst Kritiker aus: Die Luftnummer der SPD-Rebellen beim Bürgergeld“, titelte da das Springer-Blatt und lieferte das passende Bild dazu. Innig herzen sich darauf die beiden Parteivorsitzenden: Lars Klingbeil und Bärbel Bas, ihres Zeichens Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsministerin. Man erinnert sich: Bas war es, die sich anfangs betont renitent gegeben hatte angesichts des maßgeblich durch die Union forcierten Projekts, die Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose weiter zu verschärfen; und die sich vor sieben Wochen beim Juso-Kongress in Rosa-Luxemburg-Pose als Kapitalistenschreck präsentierte und auf die „Herren im Maßanzug“ schimpfte, gegen die „wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“. Wer hätte gedacht, dass die wackere Bärbel zum selben Zeitpunkt eifrig gegen die eigene Parteibasis kämpft, um ihr Gesetzeswerk gegen leidige Weltverbesserer zu verteidigen.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Deutsche Bundestag das fragliche „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in erster Lesung. Als federführende Ministerin hat Bas keinesfalls das Schlimmste verhindert, was regierende Sozialdemokraten seit Langem als ihren einzig verbliebenen Daseinszweck begreifen. Vielmehr markiert ihr Gesetz ein historisches Rollback, nicht bloß zurück in die Zeit vor dem Bürgergeld. Es stellt sogar die Hartz-IV-Regelungen in den Schatten, die die SPD als Teil der Ampelkoalition eigentlich ein für alle Mal überwinden wollte. Getilgt wird nicht nur der Name Bürgergeld, der den Betroffenen wenigstens ein Stück weit Würde und das Gefühl zurückgeben sollte, gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch in puncto Versorgung geht es alsbald noch rauer zu, wenn die staatliche Unterstützung nur mehr als „neue Grundsicherung“ daherkommt, oder eben nicht.

Ab auf die Straße

Denn wer künftig nur einmal ein Arbeitsangebot ausschlägt, kann sofort mit Totalsanktion belegt werden, das heißt der Streichung der kompletten Regelleistung. Bisher gilt das erst ab der zweiten Ablehnung. Kein Geld mehr soll es auch dann geben, sobald drei Termine beim Jobcenter verpasst werden. Nach dem vierten Mal können außerdem die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Für die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, ist das „kalkulierter Verfassungsbruch“. Die Regierung wisse um die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe, mit denen viele der mit Hartz-IV erfolgten Grundrechtsverstöße gerichtlich gekippt wurden, erläuterte sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR). Jetzt aber konstruiere man eine „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann“. Dadurch würden Menschen „in die Obdachlosigkeit sanktioniert“. Diese Sorge teilen Sozial- und Mieterverbände. Sie warnen nicht nur vor einem weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit, sondern zudem vor steigenden Kosten bei den Kommunen durch Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften.

Neu auch: Während bisher die Miete im ersten Jahr auch dann vom Amt übernommen wird, wenn sie zu hoch ist, wird künftig beim Anderthalbfachen der lokal angemessenen Mietobergrenze gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelbedarf gedeckt werden, andernfalls steht der Zwangsumzug an. Zudem sollen die Betroffenen auf eigene Faust im Falle ungebührend hoher Kosten aktiv werden. In diesem Fall müssten sie ihrem Vermieter gegenüber eine sogenannte Rüge aussprechen. Nach Angaben von Mietervereinen wagen selbst Mieter ohne staatliche Unterstützung diesen Schritt nur sehr selten aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren.

„Ein Risiko, das für Empfänger der Grundsicherung noch existenzbedrohender erscheinen dürfte“, hielt zuletzt der Südkurier fest.

Weg mit dem Ersparten

Selbst auf Seiten der Immobilienwirtschaft fürchtet man „unerwartete Nebenwirkungen“. Bisher sind Bürgergeld-Empfänger eine „sichere Bank“ für Vermieter, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) automatisch vom Staat beglichen werden. Die neuen Regeln drohten dagegen zu einer zusätzlichen Belastung des Wohnungsmarktes zu werden, schrieb am Montag das Branchenportal Immowelt.de. Vermieterverbände rechneten mit einem Ketteneffekt: „Wenn Mietausfälle zunehmen, könnte die Bereitschaft sinken, an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten – und das in einem Markt, in dem günstiger Wohnraum ohnehin knapp ist.“ Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) haben schon heute bundesweit über eine Million Menschen keine feste Bleibe. Kennt Bas die Misere nicht?

Die Sozialministerin rühmt sich damit, „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, zu gehen. Zum Beispiel will sie die Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Schonvermögen abschaffen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner einbehalten. Damit will Schwarz-Rot Schluss machen. Überdies sollen die Sätze vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.

Alles ist zumutbar

Als zumutbare Jobs gelten demnächst auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt wird, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber ihren Sachbearbeitern, geschweige denn ihren Arbeitgebern. Sie müssen in jeden noch so sauren Apfel beißen. Besonders perfide: Eltern, auch Alleinerziehende, müssen einen Job oder eine arbeitspolitische Maßnahme annehmen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Nach geltendem Recht liegt die Grenze beim Alter von drei Jahren. Alles in allem bilanziert Steinhaus von Sanktionsfrei: „Man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten (…). Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.“

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die Abschaffung des Bürgergelds war der Wahlkampfschlager von CDU/CSU. Insbesondere im Sommerloch des Vorjahres beherrschte das Thema die Schlagzeilen. Wiederholt schoss Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen sogenannte Arbeitsverweigerer und rechnete mit einem Sozialstaat ab, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne. Dabei beläuft sich der Kreis der sogenannten Totalverweigerer nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unter ein halbes Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger. Übers Jahr 2024 hinweg ergingen demnach für rund 23.000 Menschen entsprechende Leistungsminderungen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl derer, denen zwischen April 2024 und Juni 2025 die Leistungen komplett gestrichen wurden, in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also wohl unter der Marke von 50.

Spareffekt nahe null – oder darunter

Was sollte eine Reform des Systems nicht alles an Segnungen bringen? CDU-Mann Thorsten Frei tönte einst davon, eine Million Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu holen und so 30 Milliarden Euro einzusparen. Kanzler Merz fabulierte von zehn Milliarden Euro, sein Generalsekretär Carsten Linnemann von 15 Milliarden Euro. Zuletzt war immerhin noch von fünf Milliarden Euro die Rede. Und nun? Laut Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium nur mehr mit Minderausgaben von knapp 400 Millionen Euro – gestreckt über vier Jahre. Im Vortext zum Gesetz steht immerhin etwas von jährlich 850 Millionen Euro, jedoch unter der Prämisse, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Offenbar hält Bas das für kein realistisches Szenario, womit sie richtigliegt. Die Erwerbslosenzahlen gehen seit Monaten nur in eine Richtung: nach oben. Identisch verhält es sich mit den Firmenpleiten. Man kann jetzt schon sicher sein, dass die „neue Grundsicherung“ bei anhaltender Wirtschaftsflaute noch mehr Geld kosten wird als das Bürgergeld.

Lohnend ist das Projekt aus Sicht der Neoliberalen trotzdem. Wer keine Arbeit hat, hat auch kein Mitleid, keine Würde und Rechte verdient, lautet ihr Mantra. Mehr Schikane gegen die ganz unten macht auch die gefügiger, die noch darüber stehen – und bescheidener, wenn es um die Frage ihrer Bezahlung geht. Letztlich dreht sich alles um Umverteilung und darum, dass man die Menschen gegeneinander ausspielt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Und wie immer geht die SPD bei all dem voran, mit Bauschmerzen zwar, aber in bester staatstragender Manier.

Aber könnte die Basis ihrer Parteispitze nicht doch die Tour vermasseln? Mit einem verspäteten, aber geglückten Bürgerbegehren? Ach was! Bindend wäre das Votum gemäß Statuten sowieso nicht – wie so ziemlich alles, was von sozialdemokratischem Herzen kommt. Neuerdings trommelt die SPD für eine gerechte Besteuerung von „Super-Erben“. Jede Wette, dass das nix wird.

Titelbild: DesignRage/shutterstock.com

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Niederlande: Sozialwohnungen gehen vor allem an Asylmigranten

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In den Niederlanden wächst die Kritik an der Vergabepolitik in Sachen Sozialwohnungen. Während bedürftige Niederländer jahrelang auf so eine Wohnung warten müssen, erhalten Asylmigranten oftmals schon nach wenigen Wochen eine solche Unterkunft. Eine deutliche Schieflage zeichnet sich ab.

Auch in den Niederlanden gibt es einen Markt für Sozialmietwohnungen. Doch dieser Markt, der eigentlich für einkommensschwache Niederländer gedacht ist, wird zusehends von Asylmigranten dominiert. So haben sich mehrere niederländische Politiker darüber echauffiert, dass diese im Schnitt nach nur 14 Wochen eine solche Unterkunft zugewiesen bekommen, während niederländische Bürger bis zu 12 Jahre darauf warten müssen.

Die letzten verfügbaren Zahlen (2023) zeigen laut der niederländischen Tageszeitung “de Volkskrant“, dass 78 Prozent aller Sozialwohnungen für Familien mit Kindern an Asylmigranten gehen, während ein Fünftel aller allgemeinen Sozialwohnungen an diese Menschen vergeben werden. Dies betrifft die sogenannten Erstbezieher-Wohnungen. Im allgemeinen Sozialwohnungsmarkt macht diese Gruppe demnach 8 Prozent aus – was immer noch überdurchschnittlich hoch ist.

Viele Politiker, vor allem der patriotischen Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD), üben scharfe Kritik an diesem System. Es könne nicht sein, dass niederländische Staatsbürger mehrere Jahre auf so eine günstige Wohnung warten müssen, während ihnen diese Chance von Zuwanderern im Asylsystem weggenommen werde. Es sei unverständlich, weshalb dafür der ohnehin knappe soziale Wohnraum missbraucht werde.

Doch die linken Parteien in den Niederlanden stören sich nicht an dem bestehenden System, welches Asylmigranten bevorzugt behandelt, während das eigene Volk strukturell benachteiligt wird. Und das, obwohl eigentlich gerade die Linken immer wieder behaupten, sie würden sich um die Interessen der ärmeren Schichten kümmern. Doch auch da scheint es für diese Parteien eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu geben.

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Ein Haus der Hoffnung in der Schlossstraße – Ort täglichen Kampfes um die Würde

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Schlossstraße. Die Adresse klingt wie gute Gegend, bessere Gesellschaft. In einer etwas anderen Schlossstraße mitten in der deutschen Provinz findet sich hingegen ein anderes, ein besonderes Domizil fern feiner Umstände. Es ist trotzdem ein Ort der Hoffnung und der Würde für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite leben. Sie finden ein soziales Haus vor, in dem eine Suppenküche, ein Tagestreff, eine Tafel-Ausgabestelle, eine Kleiderkammer untergebracht sind. Das Haus ist stets gut besucht. Mitarbeiter und Helfer sind für ihre Bedürftigen im Einsatz, für sie da und auch für sich selbst – sind sie teils doch ebenso, wie kühl im Amtsdeutsch gesagt wird, „sozial schwach“. Ihr Engagement, ihr Kampf dreht sich nicht nur um Menschen. Sie stemmen sich gegen Kürzungen, gegen Befristungen von Maßnahmen, gegen Überforderungen, gegen Ausgrenzung aus der Leistungsgesellschaft und für mehr Achtung vonseiten der Politik. Die Folgen deren beständiger asozialer Ausrichtung wehren die Leute in der Schlossstraße ab, so gut sie können. Entspannung? Die ist nicht in Sicht. Doch sie machen weiter. Ein Beitrag von Frank Blenz.

Auf den ersten Blick – ein ganz normaler Ort der Begegnung

Unweit des Schlosshangs im vogtländischen Plauen, einst weltbekannt für textile Spitze, verläuft etwas abschüssig die Schlossstraße. Nach einigen Hundert Metern stadtauswärts, recht entfernt vom Stadtzentrum, findet sich ein Haus mit freundlichem Anstrich und einer breiten Seitenfassade, auf der die zugegeben etwas sperrige, institutionelle Bezeichnung „Soziales Kompetenzzentrum“ steht. Die Menschen, die hier ein und aus gehen, sagen „Tafel“. Viele kommen nicht freiwillig, sie führt die Not her. Anderen ist dieser Ort ein Stück Heimat, Arbeitsplatz, sozialer Anlaufpunkt.

Orte wie dieser Stützpunkt der Tafel gibt es im reichen Land viele, inzwischen fast 1.000, Tendenz steigend (siehe Screenshot Statista). Und das, obwohl die Tafeln des Landes massive Probleme haben und permanent (zynischerweise) um Unterstützung für ihre Tätigkeit betteln.

Statt Prachtstraßenatmosphäre erleben Besucher wie Gastgeber in der Schlossstraßen-Adresse wochentäglich anderes: Stunden der Hoffnung, der Zuwendung, der Hilfe, der Solidarität in zunehmend kalten Zeiten. Die Bedürftigen wissen: Hier bekommen sie (noch) Essenspakete, Kleidung, Möbel. Hier können sie Mittag essen, einen Kaffee schlürfen oder im Tagestreff sitzen, reden und ein paar Stunden der Ruhe und Freundlichkeit erleben.

Auf zwei Etagen herrscht reges Treiben. Im Erdgeschoss befindet sich die Ausgabestelle der Tafel. Die ist, nebenbei gesagt, die größte regionale Tafel im Freistaat Sachsen. In den Nebenräumen des Hauses bereiten die Tafel-Mitarbeiter akkurat die Waren für ihre „Kunden“ vor. Sie sortieren Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs, die in der Stadt und der Umgebung zuvor gesammelt wurden. Im Vorraum harren Menschen aus, um Lebensmittelpakete zu erhalten. Die Stimmung fühlt sich wie eine Mischung aus Traurigkeit, Hoffnung, Scham, Wut an. Den Menschen ist anzumerken, dass sie sich Gedanken machen: In welcher Lage bin ich? Was wird werden?

In der ersten Etage steht eine Tür weit offen zu einem großen Raum voller gut sortierter, wenngleich gebrauchter Sachen – die Kleiderkammer. Die Kammer ist ein schönes, großes Zimmer, gestaltet wie eine Boutique. Zwei Frauen begrüßen ihre Kunden und beraten, als wäre die Kleiderkammer ein Laden in einer schicken Einkaufsstraße. Wer hier verweilt, erhält Zuwendung und das Gefühl der Wertschätzung. Frauen schauen sich um, stöbern seelenruhig in den Regalen und begutachten Blusen, Kleider, Kindersachen. Neben dem „kleinen Laden“ gelangt der Besucher schließlich in den Tagestreff, ein ebenfalls liebevoll eingerichteter Raum. Hier ist die Suppenküche. Es gibt gutes Essen für ganz wenig Geld und freundliche Worte für die Gäste. Eine Frau mit Kittelschürze schenkt Getränke aus und bringt das Essen aus der Küche direkt an die Tische. Aus der Küche ruft eine Köchin: „Und, schmeckt‘s?“. Im Tagestreff finden auch Veranstaltungen statt, Schulungen, kleine Festivitäten oder wie vor Kurzem eine „kleine Grüne Woche“, bei der die internationale (!) Küchenbrigade ein Menü zauberte, das mit feinen Restaurants mithalten konnte.

Vorspeise
Karotten-Mango-Suppe
mit Knusperstange

Hauptgang
Zitronen-Hähnchenbrust
auf Auberginen-Paprika-Gemüse
mit Süßkartoffelecken aus dem Ofen

…und zum Abschluss:
etwas Süßes von unserem bunten Nachspeisen-Buffet

(Quelle: Tafel Plauen)

Beeindruckende wie bedrückende Statistiken geleisteter Hilfsbereitschaft

2026. Und wieder ist ein Jahr geschafft, atmen die Tafel-Leute durch. Ein weiteres Jahr der Hilfsbereitschaft, der Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Jahr liegt hinter ihnen, in dem Hoffnung geweckt und ein bisschen erfüllt wurde, etwas weniger Not zu erleben und in der Gesellschaft vielleicht einen würdigen Platz eingeräumt zu bekommen. Menschen in diesem Haus hoffen immer noch, vielleicht auf die Aussicht auf ein besseres Leben.

Auf ihre Art sorgen sie für Würde in einem mindestens nicht leichten Leben. Diese Leute des Kompetenzzentrums, deren Träger der Verein Arbeitsloseninitiative (ALI) ist, blicken auf beeindruckende wie bedrückende statistische Zahlen. Die Chefin der Einrichtung, Konstanze Schumann, liefert sie: Es kamen 2025 an gesammelten Lebensmitteln 781.460 Kilogramm zusammen, die an 51.302 Personen ausgegeben wurden. Für die Kleiderkammer wurden 42.700 Kilogramm bzw. 43.002 Teile angenommen und an 3.988 „registrierte Kunden“ ausgegeben. Im Bereich der Möbelausgabe waren es 2.003 Teile, und im Tagestreff wurden zum Mittagessen 9.488 Portionen für 2.254 frohe und dankbare Gäste zubereitet. Derlei Zahlen kommen Jahr für Jahr zusammen. Der Bedarf nimmt nicht ab, beobachtet Schumann, die in ihr Archiv zurückblickt. Es sind Zahlen, die in etwa auch im neuen Jahr 2026 erreicht werden dürften: So wurden zum Beispiel im Jahr 2022 37.440 Warenkörbe (Waren des täglichen Bedarfs) in der Tafel verteilt. 112.325 Familienmitglieder wurden damit versorgt. Schumann denkt laut: „So viele Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.“

Perspektive auf Zeit im Haus der Hoffnung – Beifall aus der etablierten Gesellschaft

Die Plauener Tafel, das Kompetenzzentrum, weitere Außenstellen in der Region – zusammen wirken hier an die 120 Menschen, ehrenamtlich, hauptamtlich, nebenberuflich bzw. in berufliche Maßnahmen untergekommen, die befristet sind. Schumann sagte bei einem Pressegespräch kurz vor den Feiertagen, dass sie immer schon weiterdenke, welche Anschlussmaßnahmen für ihre Leute beantragt werden könnten. Perspektive, Stetigkeit sieht anders aus. Doch wollen gerade diese Menschen nicht klagen. Im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen gelang es Schumann, zwei Betroffene im Haus unterzubringen. Eine Frau um die 50 arbeitet in der Kleiderkammer, ein Mann mittleren Alters arbeitet als Beifahrer auf einem der Transporter der Tafel, mit denen wochentags die Waren von Spendern eingesammelt werden. Die Plauener Tafel-Brigade ist froh über jede Spende und freute sich jetzt über einen neuen Gönner. Gerade hat in Plauen ein richtig großer neuer Supermarkt eröffnet, geradezu euphorisch von der Kommunalpolitik als Beispiel für funktionierende Wirtschaftsförderung gelobt. Die Zusammenarbeit zwischen Tafel und Supermarkt wurde sehr zur Erleichterung von Konstanze Schumann und ihren Mitstreitern vereinbart. Doch die Sorgen werden nicht kleiner …

Auf den ersten Blick sieht die tägliche Hilfe klasse aus. Besucher aus der Politik loben und finden ganz toll, was da geleistet wird. Die Politik verlässt sich aber schlicht nur auf die Sozialarbeiter, die Ehrenamtler wie die Profis. Ja, ja – Ehrenamt, wie bist Du wichtig. Sie wissen genau: Selbst wenn der Gürtel enger geschnallt wird, geht es doch irgendwie weiter. Und die Akteure? Sie kämpfen, was bleibt ihnen anderes übrig? Sie agieren tapfer.

Leiser Hilferuf an Presse und Verantwortliche in der Politik

Wenn, wie gerade wieder, massiv an der Wohlstandsgesellschaft gekürzt wird, werden Menschen am Rand noch etwas mehr benachteiligt, Tafel-Chefin Schumann kann ein Lied davon singen. Sie zählt auf. So gibt es massive Probleme für die Mitstreiter der Kleiderkammer, für die Fahrer, beim Unterhalt des Hauses selbst. Weil in der Stadt und der Region zunehmend Altkleider-Container eingespart werden, stellen Bürger ihre alte Kleidung der Tafel vor die Tür, obwohl das meiste nicht mehr tragefähig ist. Die Tafel wird als Müllhalde benutzt. Mehr noch, so Schumann: „Wir packen die Sachen halt in Säcken zusammen, um sie im städtischen Werkstoffhof abzugeben. Das aber ist teuer. Kostenpunkt je Sack: fünf Euro. Wir packen viele Säcke in einer Woche … Auf diesen Kosten bleiben wir sitzen. Und das Geld fehlt den Bedürftigen und unserem Geschäftsbetrieb.“ Bisher konnte mit kommunalen Verantwortlichen nicht vereinbart werden, dass die Tafel entlastet wird – vom Müll und von finanziellen sowie Arbeitsbelastungen.

Das Thema Finanzierung ist ständiger Begleiter, auch bei den Zulagen. Schumann: „In Thüringen erhalten Einrichtungen der Tafeln mehr als eine Million Euro an Unterstützung, in Sachsen sind es 400.000 …“ Dem nicht genug, auch bei den Ehrenamtlern selbst wird gespart, oder nüchtern gesagt, sie werden kurzgehalten. „Jedes Jahr gibt es einen Tag des Ehrenamtes mit viel Beifall. Doch die Ehrenamtspauschale bleibt seit Jahren bei 40 Euro pro Monat. Und ausgezahlt wird diese Pauschale nur elf Mal im Jahr. Der zwölfte Monat – tja, da wird gesagt: Da haben die Leute ja Urlaub.“ 40 Euro sind für Mitstreiter der Tafel, sie sind selbst nicht wohlhabend, viel Geld. Manch einer bezahlt davon auch noch die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ehrenamtsdienst, den sie mehr als elf Monate leisten …

Ein weiteres Problem: Um bedürftige Menschen mit Lebensmitteln zu versorgen, braucht es entsprechende Mengen an Waren, meist Spenden von Bürgern oder von Märkten. Doch gerade die Unternehmen schauen zunehmend auf ihre Kosten und Erträge. „Die Supermärkte kalkulieren hart, es ist mitunter ein Wunder, dass wir noch so viel bekommen“, sagt Schumann.

Das Schulterzucken der Staatsbediensteten

Das Aufzählen der Probleme offenbart, dass soziale Einrichtungen und sozial tätige Menschen nicht die notwendige und unserer Wertegesellschaft angemessene Wertschätzung und Aufmerksamkeit erhalten. Das geht so weit, dass sich der Staat einfach auf ehrenamtliches Engagement verlässt. Dazu fand sich in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR):

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, warnt indes davor, dass sich der Staat zu sehr auf solche ehrenamtlichen Initiativen verlässt: „Nicht akzeptabel ist, wenn sozialstaatliche Stellen Menschen in Notlagen an Tafeln verweisen. Diese können als ehrenamtliche Angebote punktuell entlasten, sind aber kein Instrument der Existenzsicherung.“

Zwar beklagt ein etablierter Präsident einer karitativen Einrichtung das Verhalten. Doch der Vorsitzende der Tafel Deutschland, Andreas Steppuhn, sieht das Problem deutlicher: die Verstetigung der Armut als akzeptierter, hingenommener Teil unserer Gesellschaft. Es gibt halt Sieger und Verlierer … Tafelchef Steppuhn weiß sehr wohl, was wir in Deutschland brauchen, und nennt Eckdaten einschließlich bezahlbaren Wohnens:

Der Tafel-Vorsitzende Steppuhn sieht in der anhaltenden Armut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Wir brauchen sozialpolitische Maßnahmen, die sich wirklich um soziale Gerechtigkeit bemühen: armutsfeste Löhne, Renten und Sozialleistungen“, forderte er von der Politik. Besonders wichtig sei zudem mehr bezahlbarer Wohnraum, da die Wohnungsknappheit einer der „Armutsbeschleuniger unserer Zeit“ sei.

(Quelle: NDR)

Stimmt, das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein

Konstanze Schumann und ihre vielen Mitstreiter im Sozialen Kompetenzzentrum Plauen und Vogtland sind – wortreiche, richtige Statements hin oder her – täglich damit konfrontiert, weiterzumachen und sich den Problemen zu stellen. Sie packen Essenspakete, sie kochen Essen, sie hören zu, sie helfen, sie sorgen für etwas Würde für die Menschen im Haus in der Schlossstraße. Und ja, sie können bestätigen, was „ihr“ Deutschland-Tafel-Chef sagt:

Steppuhn berichtet zudem, dass sich die gesellschaftliche Rolle der Tafeln im Laufe der Zeit stark verändert habe: „Die ursprüngliche Idee der Tafeln war, Menschen mit geretteten Lebensmitteln zu unterstützen, damit der Geldbeutel an anderer Stelle entlastet wird – damit man sich etwa mal einen Kinobesuch leisten kann“, sagte er. Nun sei die Tafel für einige Menschen allerdings überlebenswichtig. „Wir wissen von Kundinnen und Kunden, die zugunsten ihrer Kinder auf Mahlzeiten verzichten – die ohne Tafeln nicht wüssten, wie sie über die Runden kommen. Das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein.“

(Quelle: NDR)

Stimmt Herr Steppuhn, das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein. Ist aber so. Warum wohl?

Titelbild: Redaktion93/shuttestock.com

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Verdeckte Armut: Wenn Sozialleistungen nicht ankommen

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In Deutschland beziehen Millionen Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Sozialleistungen – ein verstecktes Phänomen mit weitreichenden Folgen. Viele dieser Fälle bleiben unsichtbar, da die Betroffenen aus verschiedenen Gründen auf zustehende Hilfe verzichten. Dieses Problem der Nichtinanspruchnahme (oder der „verdeckten Armut“) ist weit verbreitet – deutlich weiter als etwa bekannt gewordene Missbrauchsfälle von Sozialleistungen. Von Detlef Koch.

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In der öffentlichen Debatte dominieren oft Berichte über Leistungsbetrug und „Sozialschmarotzer“. Tatsächlich ist die Zahl der Menschen, die auf zustehende Leistungen verzichten, um ein Vielfaches höher. Dennoch fristet das Thema bisher ein Schattendasein. Bereits jetzt beantragt rund ein Drittel der eigentlich berechtigten Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld) keine Leistungen. Bei einzelnen Hilfen bleibt sogar die Mehrheit ungenutzt. Hier zeigt sich ein Paradox des Sozialstaats: Formale Rechte sind vorhanden, werden aber von vielen nicht in Anspruch genommen.

Was sagen die Fakten?

Studien [1] zeigen durchgängig erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten quer über verschiedene Leistungen, insbesondere bei bedürftigkeitsgeprüften Hilfen. Nahezu jede Studie zeigt, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten keine Leistungen bezieht. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) lag die Dunkelziffer der Nichtbezieher aktuellen Schätzungen zufolge bei über einem Drittel. In der Grundsicherung im Alter nehmen rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht wahr [2].

Noch dramatischer ist es bei einigen ergänzenden Familienleistungen: Vom Kinderzuschlag (KIZ) etwa werden nach aktuellen Daten nur 12–36 Prozent der möglichen Fälle tatsächlich ausgeschöpft; 64–88 Prozent der anspruchsberechtigten Familien rufen diese Leistung nicht ab. Beim Wohngeld variierten die Schätzungen je nach Methode und Jahr zwischen grob 50 Prozent und 80 Prozent Nichtinanspruchnahme – die Bandbreite zeigt Unsicherheiten, doch selbst die vorsichtigsten Annahmen lassen auf einen erheblichen Anteil unversorgter Haushalte schließen. Zum Vergleich: Universelle Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung (etwa das Kindergeld) weisen nahezu 100 Prozent Inanspruchnahme auf. Das Problem konzentriert sich also auf die Hilfen, bei denen ein Antrag und Bedarfsnachweis erforderlich sind.

Zur Erklärung: Definition und Methodik

Nichtinanspruchnahme („Non-Take-up“) bezeichnet den Anteil der formal Leistungsberechtigten, die eine Sozialleistung nicht beziehen, obwohl ein Anspruch bestünde. Umgangssprachlich wird dies auch als verdeckte Armut bezeichnet, da die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben, ohne in der Sozialstatistik aufzutauchen.

Die Ermittlung dieser Quoten erfolgt meist durch Mikrosimulationen auf Basis von Haushaltssurveys, da amtliche Statistiken nur die Leistungsempfänger erfassen, nicht aber die Nichtbezieher. Abhängig von Daten und Annahmen ergeben sich Bandbreiten: So wurde die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld für 2013 je nach Datengrundlage auf 63 Prozent bis 87 Prozent geschätzt. Unterschiedliche Annahmen etwa zu Wohnkosten oder Mehrbedarfen können die Quote spürbar beeinflussen.

Experten weisen jedoch darauf hin, dass selbst konservative Schätzungen die reale Nichtinanspruchnahme eher unterschätzen. Klar ist: Obwohl die exakte Höhe im Einzelfall variiert, bestätigt jede Studie, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keine Leistung erhält.

Warum verzichten Berechtigte?

Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Mix aus individuellen Barrieren und systembedingten Hürden. Viele Leistungsberechtigte wissen schlicht nicht, dass ihnen Hilfe zusteht, oder unterschätzen ihren Anspruch. Andere schrecken vor dem Antragsaufwand zurück: komplexe Formulare, lange Behördengänge und die Offenlegung privater Lebensverhältnisse wirken abschreckend. Hinzu kommt eine, besonders durch bestimmte Boulevard-Medien betriebene Stigmatisierung der finanziellen Hilfe für arme Menschen: Schamgefühle oder die Angst, als „Bittsteller“ dazustehen, halten Menschen davon ab, Unterstützung zu beantragen.

Zyniker argumentieren gerne, wer auf eine angebotene Leistung verzichtet, braucht sie offenbar nicht wirklich oder tut es aus freien Stücken. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Untersuchungen zeigen, dass Verzicht meist unfreiwillig ist – bedingt durch Unkenntnis, Scham oder objektive Hürden und nicht durch mangelnden Bedarf. In einer Befragung [3] gaben über 50 Prozent der Teilnehmer an, im Falle eigener Bedürftigkeit aus Angst vor Stigmatisierung eher auf Sozialleistungen verzichten zu wollen; sogar ein Drittel meinte, andere sollten lieber ebenfalls keinen Antrag stellen. Ein solcher Wertekontext (verschämte Armut) untergräbt das Solidarprinzip des Sozialstaats und verstetigt Armut.

Auch systemische Faktoren spielen hinein: Wer keinen festen Wohnsitz oder keine lückenlosen Nachweise hat, kann trotz Not durchs Raster fallen. In der Fachdebatte wird entsprechend zwischen primärer Nicht-Inanspruchnahme (Berechtigte stellen gar keinen Antrag) und sekundärer Nicht-Inanspruchnahme (Antrag gestellt, aber Leistung nicht bewilligt oder nicht voll ausgeschöpft) unterschieden.

Wie sich das konkret auswirken kann, illustriert der folgende „Fall“ – „Frau M.“ ist eine fiktive Person, die hier geschilderten Lebensumstände und Geschehnisse haben aber einen sehr realen Hintergrund:

Frau M. ist 72 Jahre alt. Sie lebt allein in einer kleinen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, irgendwo zwischen Durchgangsstraße und Hinterhof. Die Wohnung ist sauber, ordentlich, still – zu still.

Ihre monatliche Rente beträgt rund 800 Euro. Es ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens – unterbrochen von Familienarbeit, Teilzeit, niedrigen Löhnen. Rein rechtlich hätte Frau M. Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ihr Einkommen liegt deutlich unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum.

Doch Frau M. stellt keinen Antrag. Nicht, weil sie nichts davon weiß. Sondern weil sie sich schämt. „Ich will niemandem zur Last fallen“, sagt sie. „Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet.“ Der Gedanke, staatliche Hilfe zu beantragen, fühlt sich für sie nicht nach einem Recht an, sondern nach einem persönlichen Versagen. Als würde sie eingestehen, dass ihr Leben am Ende „nicht gereicht“ hat.

Hinzu kommt die Angst. Angst vor dem Amt. Angst vor Formularen, vor Nachfragen, vor Briefen, die sie nicht versteht. Vor allem aber die Angst, dass das Sozialamt ihre erwachsenen Kinder kontaktieren könnte – Kinder, die selbst kaum über die Runden kommen. Frau M. fürchtet, ihnen zur Last zu fallen, ihre Beziehungen zu belasten, Schuldgefühle auszulösen. Sie hat gehört, dass Ämter Unterhalt prüfen. Ob das in ihrem Fall zuträfe, weiß sie nicht genau. Aber allein die Vorstellung reicht.

Und dann ist da noch die Wohnung. Seit Jahrzehnten lebt sie hier. Sie kennt jede Macke im Türrahmen, jede kalte Ecke im Winter. In ihrer Vorstellung ist das Sozialamt eine Macht, die über ihr Leben entscheidet – und vielleicht auch darüber, ob sie bleiben darf. Ob diese Angst begründet ist, spielt kaum eine Rolle. Sie ist real.

Also spart Frau M. – nicht an Luxus, sondern am Notwendigen. Sie dreht die Heizung kaum auf. Sie kauft Lebensmittel kurz vor Ladenschluss, wenn sie reduziert sind. Fleisch gibt es selten. Frisches Obst manchmal gar nicht. Arztbesuche schiebt sie hinaus, Medikamente teilt sie ein. „So schlimm ist es schon nicht“, sagt sie dann.

Ihre Armut ist unsichtbar. In keiner Statistik taucht sie auf. Sie gilt nicht als leistungsbeziehend, nicht als hilfsbedürftig. Nach außen wirkt sie unauffällig, angepasst, „ordentlich“. Genau so, wie das System es belohnt.

Was hier sichtbar wird, ist kein individueller Ausnahmefall, sondern ein strukturelles Versagen. Ein Sozialstaat, der Rechte gewährt, sie aber so organisiert, dass ausgerechnet die Schwächsten sie nicht in Anspruch nehmen. Ein System, das auf Antragspflichten, Abschreckung, Angst vor Kontrolle und moralische Stigmatisierung setzt – und sich dann wundert, wenn Hilfe nicht ankommt.

Unsere Frau M. ist eine fiktive Person, aber ihre Situation ist alltägliche Realität für hunderttausende ältere Menschen in Deutschland. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf:

Was ist ein Sozialstaat wert, wenn Menschen lieber frieren und hungern, als ihn in Anspruch zu nehmen?

Wem nützt es?

Kurzfristig scheint der Staat finanziell davon zu profitieren, wenn Leistungen nicht abgerufen werden – doch diese Einsparungen gehen mit versteckten Kosten und Risiken einher. Tatsächlich entlastet jede nicht ausgezahlte Sozialleistung zunächst den Haushalt der öffentlichen Hand: Es fließen weniger Transferzahlungen. Im Jahr 2023 etwa wurden – bedingt durch die geringe Inanspruchnahme – nur etwa 800.000 Kinder über den Kinderzuschlag erreicht, was rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien entspricht. Der Staat sparte so Hunderte Millionen Euro an Ausgaben. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) verzichtete etwa ein Drittel der Berechtigten auf die Leistung – rechnerisch blieben dadurch Milliardenbeträge in der Kasse. Und wenn 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren keine Grundsicherung im Alter abrufen, spart der Staat jährlich rund 2 Mrd. Euro.

Diese Nicht-Inanspruchnahme sei doch positiv, da sie den Steuerzahler entlaste, argumentieren neoliberal verbildete Menschen gerne. Aber ihnen sei gesagt: Diese „Ersparnis“ ist trügerisch. Kurzfristig mag der Verzicht der Berechtigten den Sozialetat schonen, doch langfristig kommen Folgekosten auf uns alle zu. Verdeckte Armut führt nämlich zu höheren Belastungen an anderer Stelle: Ungelinderte Not kann gesundheitliche Probleme verschärfen, Bildungschancen von Kindern verringern und die Betroffenen in anhaltender Armut halten. All das erzeugt später Mehrkosten, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungssystem oder durch spätere Arbeitslosigkeit. Über die Jahre summieren sich diese indirekten Kosten auf ein Vielfaches der kurzfristig „eingesparten“ Beträge. Anders ausgedrückt: Was der Staat heute an Transfers nicht zahlt, zahlt er morgen oft mit Zinsen – etwa für Notfälle, Reparaturen und Folgemaßnahmen.

Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlicher Effekt, der in der politischen Debatte meist ausgeblendet wird: In einer nachfragegetriebenen Wirtschaft wie der unseren sind einkommensarme Haushalte nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch zentrale Konsumenten. Transfers an Arme fließen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurück – für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und lokale Dienstleistungen. Ökonomisch gesprochen ist ihre marginale Konsumneigung besonders hoch. Bleiben diese Mittel aus, fehlt Nachfrage genau dort, wo sie konjunkturell am wirksamsten wäre. Während zusätzliche Einkommen bei sehr Vermögenden häufig gespart oder in Finanz- und Kapitalmärkte verschoben werden, stabilisieren Sozialtransfers an einkommensarme Haushalte realwirtschaftliche Nachfrage. Nichtabgerufene Sozialleistungen sind deshalb nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein makroökonomisches Problem: Sie entziehen der Binnenwirtschaft Kaufkraft und verstärken Abschwungstendenzen, statt ihnen entgegenzuwirken.

Folgen für Gesellschaft und Demokratie

Wenn Sozialleistungen ihr Ziel verfehlen, verliert die Gesellschaft auf lange Sicht doppelt – wirtschaftlich durch ungenutztes Potenzial und politisch durch schwindendes Vertrauen. Die Armutsbekämpfung leidet, weil staatliche Hilfen ihre steuernde Wirkung verfehlen: Offizielle Statistiken unterschätzen das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, da Nichtbezieher gar nicht erfasst werden. Dadurch kann eine sinkende Zahl von Leistungsbeziehern trügerisch als sozialpolitischer Erfolg erscheinen, obwohl in Wirklichkeit nur die Dunkelziffer gewachsen ist.

Gesamtgesellschaftlich geht wertvolles Potenzial verloren: Menschen, die mit etwas Unterstützung ein produktiveres, gesünderes Leben führen könnten, bleiben in der Armutsfalle und können ihre Fähigkeiten nicht einbringen. Vor allem bei Kindern bedeutet verdeckte Armut verlorene Chancen – für die Individuen und für die Gesellschaft, die später die Folgen tragen muss. Sozialökonomisch verliert der Staat langfristig Steuereinnahmen und Sozialbeiträge, wenn viele Bürger wegen fehlender Unterstützung in niedrig entlohnten Prekärjobs oder in Arbeitslosigkeit verbleiben.

Und schließlich sind da die demokratiepolitischen Implikationen: Verdeckte Armut untergräbt das Grundvertrauen in den Sozialstaat. Bürger, die erleben, dass ihnen zustehende Hilfe faktisch nicht ankommt, verlieren an Vertrauen in die Institutionen. Rechtspopulistische Narrative, wie etwa „Die Migranten sind schuld!“, finden in so einem Klima immer mehr Zulauf. Auch das soziale Zusammenleben leidet, wenn Teile der Bevölkerung dauerhaft abgehängt bleiben. Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt wird untergraben und politische Teilhabechancen sind ungleich verteilt. Die Nichtinanspruchnahme ist somit weder aus fiskalischer noch aus gesellschaftlicher Sicht trivial – im Gegenteil, sie kommt uns alle teuer zu stehen.

Fazit

Ein Sozialstaat, in dem Rechte nur auf dem Papier stehen, verliert an Glaubwürdigkeit. Verdeckte Armut bedeutet, dass der Anspruch auf Hilfe zwar formal existiert, praktisch aber ins Leere läuft – eine demokratiepolitisch brisante Schieflage. Wenn erhebliche Teile der Bevölkerung ihr soziales Recht auf Sicherung des Existenzminimums nicht realisieren können, wird das Versprechen gleicher Bürgerrechte ausgehöhlt. Es besteht die Gefahr, dass Betroffene das Vertrauen in die Fairness und Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen immer mehr verlieren.

Mit dem Regierungswechsel ist die zuvor geplante Kindergrundsicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht weiterverfolgt worden. Statt eines Systemwechsels hin zu gebündelten und automatisch ausgezahlten Leistungen setzt die Bundesregierung bislang auf punktuelle Vereinfachungen bestehender Instrumente, insbesondere beim Kindergeld. Ob diese Schritte ausreichen, um die hohen Hürden der Nichtinanspruchnahme wirksam zu senken, ist offen.

Unabhängig von der konkreten Reformarchitektur bleibt der Handlungsauftrag bestehen: die Lücke zwischen formalem Rechtsanspruch und sozialer Realität zu schließen. An dieser Frage entscheidet sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats – denn ein Versprechen, das viele seiner Adressaten nicht erreicht, bleibt politisch folgenreich. Das darf niemand wollen.

Titeilbild: Berit Kessler / Shutterstock


Quellen & Literatur (Auswahl)

BMAS/ISGBestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Forschungsbericht 668 (Matta & Engels), 2024.
Deutsches Jugendinstitut (DJI)Barrieren der Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen, Studie (Castiglioni/Boll), 2023.
Buslei, H. et al. (WSI)WSI-Report: Verdeckte Altersarmut, 2019.
Paritätischer WohlfahrtsverbandAuswertung Bildungspaket, 2019.
Sachverständigenrat WirtschaftJahresgutachten 2022/23 (Wohngeld/KiZ), 2022.
Fraunhofer/Max-Planck-InstitutStudie zu BAföG-Nichtnutzung, 2025.


Fußnoten

[«1] Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen
[«2] Buslei, H.; Geyer, J.; Haan, P.; Harnisch, M. (2019): Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter – trotz steigender Altersarmut, DIW Wochenbericht 49/2019, Berlin.
[«3] BMAS / ISG (2024) – Forschungsbericht 668

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