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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente
Apolut 20260126 TD Montag
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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

+++

Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Overton Magazin

»Die Gegen-rechts-Demonstrierer betreiben die Geschäfte eines autoritären, antidemokratischen Staatsapparates«

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Was passiert, wenn der Rechtsstaat nicht versagt, sondern gezielt missbraucht wird? Über willkürliche Macht, eine angepasste Justiz und die Frage, wie viel Rechtsstaat überhaupt noch übrig ist.

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Isar-Amper-Klinikum: Transsexueller verübte bestialischen Mord mit Ansage

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Am 31. Mai 2022 geschah im Isar-Amper-Klinikum in München ein Verbrechen, das in seiner Brutalität und Tragik nicht nur die Angehörigen, sondern weite Teile der Öffentlichkeit erschütterte. Die 40-jährige Kamilla N., Patientin in der psychiatrischen Klinik, wurde von einem transsexuellen Mitpatienten auf grauenvolle Weise getötet – in einem Gebäude, das theoretisch Schutz und professionelle Betreuung garantieren sollte. Der Täter hatte die Tat vorher angekündigt.

Kamilla N. litt seit rund 17 Jahren an den Folgen von früherem Drogenmissbrauch. Die tragische Folge war eine chronische psychische Erkrankung. Trotz dieser Belastung bemühte sie sich mit Unterstützung ihrer Eltern um ein möglichst selbständiges Leben. Schließlich entschied sie sich für eine stationäre Behandlung im Isar-Amper-Klinikum, wo eine Langzeittherapie mit einer geplanten Dauer von zwölf Monaten vorgesehen war.

Täter vorbestraft, kündigte Tötungsabsicht an und tötete eigenen Hund

Der Täter, ein damals 33-jähriger Mann, wurde nur wenige Stunden vor der Tat in dieselbe Klinik eingewiesen. Er war polizeibekannt, mehrfach vorbestraft und bereits zuvor wegen massiver psychischer Auffälligkeiten in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht gewesen. Bereits vor seiner Einweisung hatte er gegenüber Polizeibeamten mehrfach geäußert, einen Menschen töten zu wollen. Trotz dieser klaren Warnsignale wurde er auf einer gemischten Akutstation untergebracht, auf der er sich weitgehend frei bewegen konnte.

In den Tagen vor der Tat war es im Wohnumfeld des späteren Täters wiederholt zu Polizeieinsätzen gekommen. Nachbarn meldeten auffälliges Verhalten, laute Schreie und bedrohliche Situationen. Die Beamten trafen den Mann in Zuständen religiösen Wahns an, unter anderem bekleidet mit einem Vorhang, den er wie ein Gewand trug. Er äußerte sich über göttliche und teuflische Einflüsse. Am Morgen des 30. Mai, nur einen Tag vor der Tat, tötete der Mann zudem seinen eigenen Hund.

Er verweigerte Einnahme von Medikamenten

Trotz dieser Eskalationen wurde der Täter nach einer polizeilich veranlassten Einweisung lediglich in ein Zimmer auf derselben Station wie Kamilla N. gebracht. Eine engmaschige Überwachung oder eine Unterbringung unter erhöhten Sicherheitsauflagen erfolgte nicht. Sowohl am Aufnahmetag als auch am Morgen der Tat verweigerte der Mann mehrfach die Einnahme der ihm verordneten Medikamente und verhielt sich gegenüber dem Klinikpersonal aggressiv. Dennoch verblieb er auf der offenen Akutstation.

Als Detail am Rande ist anzuführen, dass sich der Täter “als Frau fühlte” und Frauenkleider getragen hat. Damit fällt er in ein Muster, das aktuell in Deutschland aus politisch-ideologischen Gründen “volles Verständnis” und eine Besserstellung gegenüber nicht-LGBTQ-Menschen garantiert.

Eine Stunde Martyrium: mit Eisenstange erschlagen und verbrannt

Am Morgen des 31. Mai kam es schließlich zur Tat. Der Täter traf Kamilla N. auf dem Flur der Station, deutete sie im Rahmen seines Wahns als vom Teufel besessen. Zunächst ging er duschen, dann riss er eine Edelstahl-Stange aus der Decke seines Zimmers und drang in das Badezimmer der Frau ein. Dort schlug er mit seiner improvisierten Waffe mindestens vierundzwanzig Mal auf sie ein. Danach band er sie mit ihrem eigenen Pullover am Hals an den Handlauf der Dusche. Sie starb an Ersticken durch diese Fesselung und an eingeatmetem Blut aufgrund der schweren Kopfverletzungen.

An der Leiche führte der Täter schwere sexuelle Misshandlungen aus. Dann türmte er alle verfügbaren Gegenstände auf sein Opfer und zündete den Stapel an. Nach bisherigen Erkenntnissen zog sich die bestialische Untat über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde hin, ohne dass ein Eingreifen des Personals erfolgte. Dieses will erst durch den Alarm des Rauchmelders etwas vom Vorfall mitbekommen haben. Die Rekonstruktion des Geschehens gestaltete sich schwierig und zog sich über Monate hin.

Im anschließenden Sicherungsverfahren wurde der Täter aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft und im Maßregelvollzug untergebracht. Eine strafrechtliche Verantwortung kam damit nicht zustande.

Behörden hatten keine Lust gegen Verantwortliche zu ermitteln

Die Eltern von Kamilla N. kritisieren jedoch bis heute das Vorgehen der zuständigen Behörden. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Verantwortliche der Klinik wurden nach einem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten eingestellt. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen vorgelegen hätten. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde blieb erfolglos.

Daraufhin ließen die Eltern vom renommierten Psychiater Prof. Dr. Beine ein eigenes fachärztliches Gutachten erstellen, das zu deutlich anderen Ergebnissen gelangte. Dieses kommt zu dem Schluss, dass wesentliche fachärztliche Untersuchungen entweder nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wurden und dass die Gefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt wurde. Zudem seien notwendige Sicherungsmaßnahmen unterlassen worden, obwohl konkrete Hinweise auf eine akute Gefährdung vorlagen.

Klageerzwingung scheiterte – es gibt keine Gerechtigkeit

Auf Basis dieses Gutachtens stellten die Eltern einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht München. Sie fordern eine vollständige juristische und institutionelle Aufarbeitung des Falls. Aus ihrer Sicht handelt es sich um ein systemisches Problem im Umgang mit hochgefährlichen psychisch kranken Straftätern innerhalb offener oder unzureichend gesicherter psychiatrischer Einrichtungen.

Doch die Klageerzwingung wurde abgelehnt, die Akte geschlossen – und damit erlosch die letzte Hoffnung auf die Ermittlung von Verantwortlichen und Gerechtigkeit für die ermordete Tochter. Die Forderung der Eltern nach Transparenz und Rechenschaft bleibt bestehen – nicht nur im Interesse der Familie, sondern im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Der Sachverhalt wird in größerem Detail auf dieser Homepage geschildert.

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Die zweite Brandmauer – wie Verwaltung beginnt, Politik zu ersetzen | Von Günther Burbach

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Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.

Manchmal sind es nicht Gesetze, die eine politische Ordnung verändern. Sondern ihre Auslegung. Still, technisch, scheinbar unpolitisch. Genau so entstehen Verschiebungen, die man erst bemerkt, wenn sie längst Wirkung entfaltet haben.

Der jüngste Vorgang in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Jens Kreutzer, ein kommunal gewählter Wahlbeamter, sein Amt nicht antreten darf, ist so ein Moment. Offiziell geht es um Eignung, Befähigung, Sachkunde. Um Verwaltung, nicht um Politik. Um Recht, nicht um Macht. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Hier steht mehr auf dem Spiel als eine Personalentscheidung.

Verwaltung ist nie neutral, sie ist immer Ausdruck politischer Ordnung

Der Glaube, Verwaltung sei ein rein technischer Vorgang, ist bequem und falsch. Verwaltung ist die konkrete Umsetzung politischer Ordnung. Sie entscheidet darüber, wer darf, wer kann, wer scheitert, wer zugelassen wird und wer nicht. Gerade deshalb ist sie an strenge Maßstäbe gebunden: Gleichbehandlung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit.

Wenn diese Maßstäbe eingehalten werden, ist alles gut. Wenn sie es nicht sind, oder auch nur nicht erkennbar sind, entsteht ein Problem. Denn dann beginnt Verwaltung, Politik nicht mehr umzusetzen, sondern zu ersetzen.

Der Maßstab, der plötzlich enger wird

Niemand bestreitet das Recht der Kommunalaufsicht, Personalentscheidungen zu prüfen. Niemand verlangt einen Freifahrtschein. Doch was irritiert, ist nicht die Prüfung selbst, sondern ihr Maßstab.

Denn plötzlich wird argumentiert, ein Kandidat müsse bei Amtsantritt über nahezu vollständige Fachkenntnisse in allen zugeordneten Bereichen verfügen. Ordnung, Brandschutz, Verwaltung, Recht, Katastrophenschutz, sofort, umfassend, belastbar.

Wer die kommunale Realität kennt, weiß: Dieser Maßstab wurde so bislang nicht angelegt.

Dezernenten, Beigeordnete, Vize-Landräte übernehmen seit Jahrzehnten Ressorts, deren fachliche Breite kein Lebenslauf vollständig abdecken kann. Polizeibeamte verantworten Bau- und Umweltdezernate. Juristen leiten technische Bereiche. Verwaltungsfachleute koordinieren hochspezialisierte Fachämter.

Nicht, weil sie alles wissen. Sondern, weil sie führen, entscheiden, Verantwortung tragen und sich einarbeiten. Diese Praxis war nie ein Skandal. Sie war Normalität.

Wenn Normalität plötzlich nicht mehr genügt

Problematisch wird es dort, wo diese Normalität nicht mehr gilt, ohne dass erklärt wird, warum. Wo ein Maßstab verschärft wird, ohne dass offengelegt wird, für wen er gilt und seit wann. Genau hier beginnt der politische Kern der Debatte.

Denn das Innenministerium wird, erwartbar, einwenden, man habe auch in anderen Fällen eingegriffen. Es habe Beanstandungen gegeben. Das Vorgehen sei keineswegs singulär.

Mag sein. Aber diese Antwort greift zu kurz. Denn sie beantwortet nicht die entscheidende Frage: Wurden bei allen vergleichbaren Positionen dieselben Kriterien angewandt und überprüft? Oder anders formuliert: Wenn heute behauptet wird, bestimmte Fachkenntnisse müssten bei Amtsantritt vollständig vorliegen, wo ist der Nachweis, dass diese Anforderung auch gestern, vorgestern und vor fünf Jahren gegolten hat?

Der Unterschied zwischen Recht und Rechtsgefühl

Rechtsstaat lebt nicht allein vom Gesetzestext. Er lebt vom Rechtsgefühl der Bürger, davon, dass Entscheidungen als fair empfunden werden. Dieses Gefühl entsteht nicht durch formale Begründungen, sondern durch vergleichbare Behandlung.

Wenn neue politische Akteure den Eindruck gewinnen, sie würden strenger geprüft als etablierte Parteien, dann entsteht Misstrauen, selbst dann, wenn jede einzelne Entscheidung formal begründbar ist.

Und genau das ist gefährlich. Nicht, weil hier bewusst ausgegrenzt würde. Sondern weil sich eine informelle Praxis etablieren könnte, die niemand offen beschließt, die aber faktisch wirkt.

Die Lehre aus der AfD-Geschichte

Deutschland hat in den vergangenen Jahren erlebt, wie politische Ausgrenzung nicht nur über Inhalte, sondern über Strukturen funktioniert. Die AfD wurde nicht allein politisch bekämpft. Sie wurde schrittweise aus Verfahren, Gremien, Zugängen gedrängt, oft mit formal korrekten Begründungen, die in der Summe ein klares Muster ergaben.

Man muss die AfD nicht mögen, um daraus eine Lehre zu ziehen: Demokratie beschädigt sich selbst, wenn sie beginnt, politische Konkurrenz über institutionelle Mechanismen zu steuern.

Wenn nun beim Bündnis Sahra Wagenknecht ähnliche Dynamiken auch nur angedeutet werden, nicht offen, nicht laut, sondern leise und administrativ, dann ist Wachsamkeit geboten. Nicht aus Parteinahme. Sondern aus demokratischem Eigeninteresse.

Transparenz wäre die einfachste Lösung

Dabei wäre die Lösung banal und läge vollständig in der Hand des Innenministeriums. Eine Offenlegung:

  • welche Kriterien bei der Prüfung kommunaler Wahlbeamter gelten,
  • wie diese Kriterien in den letzten Jahren angewandt wurden,
  • welche Fälle beanstandet und welche bestätigt wurden,
  • und warum.

Das wäre kein Gesichtsverlust. Das wäre ein Signal von Stärke. Denn Transparenz nimmt jedem Verdacht die Grundlage. Sie zeigt: Hier wird nicht selektiert, sondern geprüft. Nicht ausgesiebt, sondern angewandt.

Keine zweite Brandmauer

Was wir nicht brauchen, ist eine zweite Brandmauer. Nicht neben der politischen, nun auch noch eine administrative.

Denn Brandmauern, gleich welcher Art, haben die Eigenschaft, sich zu verselbstständigen. Was heute als Ausnahme gilt, wird morgen zur Regel. Was heute still geschieht, wird morgen selbstverständlich.

Demokratie lebt aber nicht von Abgrenzung, sondern von Zulassung. Von Konkurrenz, nicht von Vorselektion. Von gleichen Regeln, für alle.

Wer neue Maßstäbe setzt, muss sie offenlegen. Wer Transparenz verweigert, erzeugt Misstrauen. Und wer Verwaltung zur stillen Brandmauer macht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratie Schaden nimmt.

Wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht eines nicht brauchen kann, dann ist es das Schicksal einer Partei, die nicht politisch, sondern administrativ kleingehalten wird. Genau deshalb ist diese Debatte keine Randnotiz, sondern eine Nagelprobe für demokratische Fairness.

Quellen und Anmerkungen

BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden – Innenministerium widerspricht Ernennung. https://www.welt.de/article6970e5a60452f09d7ec5db71

Kommunales: BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden (dpa-Meldung). https://www.sueddeutsche.de/panorama/kommunales-bsw-politiker-darf-nicht-vize-landrat-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260121-930-577261 

VG Schwerin weist Klage ab – Innenministerium durfte Beigeordneten-Wahl beanstanden. https://www.sueddeutsche.de/panorama/schwerin-schweriner-verwaltungsgericht-lehnt-klage-von-landkreis-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200515-99-71829

Beigeordnetenwahl in Schwerin – Innenministerium widerspricht, Stadt klagt nicht. https://schwerin-lokal.de/koalitions-mehrheit-stand-nicht-keine-klage-im-fall-karin-mueller/

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Wahlplakat des BSW 2024
Bildquelle: Karsten Leineke / shutterstock

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Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts

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Die anhaltenden Gräueltaten in Gaza und die Äußerung Trumps "Ich brauche kein Völkerrecht" zeigen, dass wir gesellschaftlich eine Reise in die Vergangenheit angetreten haben. Eine geschichtliche Einordnung. Donald Trump hatte in einem Interview mit der New York Times erklärt, dass es keine Grenzen für seinen globalen Einfluss gebe, dass nur seine Moral die Grenzen setze. [...]

Der Beitrag Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts erschien zuerst unter tkp.at.

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apolut fragt. KI antwortet: Demokratie 2.0 – Wie der autoritäre Staat den Bürger ins Fadenkreuz nimmt

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apolut fragt. KI antwortet: Demokratie 2.0 – Wie der autoritäre Staat den Bürger ins Fadenkreuz nimmt
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apolut fragt. KI antwortet: Demokratie 2.0 – Wie der autoritäre Staat den Bürger ins Fadenkreuz nimmt

Was bleibt von einer Demokratie übrig, wenn sie Andersdenkende nicht verbietet, sondern juristisch zermürbt?

In diesem Gespräch geht es um den Hebel eines autoritär agierenden Staates, der aufmüpfige Bürger trotz festgestellter Unschuld finanziell ruiniert, um ein Exempel zu statuieren. Wer – wie seinerzeit Michael Ballweg – einmal im Apparat steckt, kommt massiv beschädigt wieder heraus, selbst dann, wenn er unschuldig ist. Der Staat schließt die Akte und lässt das Opfer zurück. Schaden erledigt.

Die Corona-Zeit erscheint hier als Probelauf: Andersdenken wurde nicht widerlegt, sondern einer Sonderbehandlung unterzogen. Der Rechtsstaat blieb formell intakt, während Existenzen ausgelöscht wurden.

Von dort führt der Weg zur schwindenden Pressefreiheit. Zu einem Gesetz, das sie beim Namen nennt – und zugleich Ausnahmen definiert, in denen Journalisten überwacht oder festgesetzt werden dürfen. Im „öffentlichen Interesse“. Bestimmt von einer Macht, die eigentlich kontrolliert werden soll. Kafka lässt grüßen.

Und die Fragen, die offenbleiben: Warum ermittelt niemand gegen jene, die den Kern von Artikel 5 des Grundgesetzes aushöhlen – obwohl er als unantastbar gilt?
Warum ist Ursula von der Leyen immer noch auf freiem Fuß?


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Die EU will weitere „pro-russische Propagandisten“ aus Europa auf die Sanktionsliste setzen

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