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“Indigener” Transgender-Killer darf Haft nicht in kanadischem Frauengefängnis verbüßen

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Der vom Gericht als “indigen” bezeichnete Killer Michael Williams vergewaltigte und ermordete gemeinsam mit einigen Komplizen im Jahr 2005 die erst 13-jährige Nina Courtepatte. Heute nennt er sich Michelle Autumn und wollte das kanadische Rechtssystem an der Nase herumführen. Nach seiner Verlegung in ein Frauengefängnis randalierte er – und der Staat sah sich gezwungen, das Machtwort zu sprechen, das für jeden klar denkenden Menschen ohnehin als “normal” gilt.


Im April 2005 ereignete sich in Edmonton eines der grausamsten Jugendverbrechen der kanadischen Nachkriegsgeschichte. Die 13-jährige Nina Courtepatte wurde unter falschen Vorwänden aus dem Umfeld der West Edmonton Mall auf einen Golfplatz gelockt. Dort wurde sie von mehreren Tätern sexuell missbraucht und anschließend stranguliert, erstochen und mit einem Hammer erschlagen. Einer der Haupttäter war der damals 17-jährige Michael Williams.

Zwei Jahre später, im Jahr 2007, verurteilte ein kanadisches Gericht Williams wegen “Mordes ersten Grades” zu lebenslanger Haft. Trotz seines jugendlichen Alters entschied die zuständige Richterin, dass die außergewöhnliche Brutalität der Tat eine Erwachsenenstrafe erforderte. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde Williams als hochgefährlich beschrieben. Gutachter stellten fehlende Reue fest und bescheinigten ihm erhebliche psychische Auffälligkeiten.

In den folgenden Jahren verbrachte Williams seine Haft fast ausschließlich in Männergefängnissen mit hoher Sicherheitsstufe. Der Strafvollzug hatte wiederholt Schwierigkeiten, ihn in bestehende Strukturen zu integrieren. Mehrfach kam es zu Verlegungen, da sein Verhalten als aggressiv, manipulativ und schwer kontrollierbar galt. Schon kurz nach der Verurteilung wurde intern darauf hingewiesen, dass Williams in bestimmten Anstalten kaum zu schützen wäre, sobald andere Insassen von der Art seiner Tat erfuhren.

Ein Wendepunkt trat erst Jahre später ein. Im Jahr 2014 wurde bei Williams eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert. In der Folge trat er unter dem Namen Michelle Autumn auf und verlangte, im Strafvollzug als Frau behandelt zu werden. Die kanadischen Behörden kamen diesen Forderungen schrittweise entgegen, zunächst bei organisatorischen Fragen, später auch bei der Unterbringung.

Im November 2024 genehmigte der Strafvollzug schließlich einen freiwilligen Transfer in das Grand Valley Institution for Women. Die tatsächliche Verlegung erfolgte im März 2025. Bereits im Vorfeld hatten Verantwortliche darauf hingewiesen, dass es sich um eine kleine Einrichtung handelte und ein konfliktfreies Verhalten zwingende Voraussetzung für einen Verbleib sei.

Nach der Ankunft eskalierte die Situation innerhalb weniger Tage. Bei der Aufnahme zeigte Autumn sexuell enthemmtes Verhalten während einer Leibesvisitation. Kurz darauf drohte er Mitinsassinnen offen mit Gewalt, nachdem diese ihre Ablehnung seiner Unterbringung geäußert hatten. Als das Personal eine interne Verlegung innerhalb der Anstalt anordnete, verbarrikadierte sich Autumn stundenlang, beschädigte Einrichtungen, deckte Überwachungskameras ab und drohte mit Selbst- und Fremdgewalt. Der Vorfall konnte erst durch den Einsatz eines Sondereinsatzteams beendet werden.

In der Folge entschied die Gefängnisleitung, Autumn auf Notfallbasis zurück in das Männer-Hochsicherheitsgefängnis Millhaven Institution zu verlegen. Gegen diese Maßnahme klagte er vor dem Ontario Superior Court of Justice.

Anfang Januar 2026 wies das Gericht den Antrag ab. Richterin Kristin Muszynski stellte fest, dass die Rückverlegung rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen war. Ausschlaggebend seien nicht Selbstaussagen oder formale Kategorien gewesen, sondern das dokumentierte Verhalten, die ausgesprochenen Drohungen und die hohe Gefahr weiterer Gewalttaten. Die Frauenanstalt habe erhebliche Anstrengungen unternommen, den Häftling zu integrieren, sei damit jedoch objektiv gescheitert.

Der Fall Williams zeigte damit in ungewöhnlicher Klarheit die Grenzen staatlicher Steuerungsversuche im Strafvollzug auf. Frauenhaftanstalten sind für die Gesundheit ihrer Insassinnen verantwortlich. Als sich abzeichnete, dass diese Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet war, griff der Staat ein. Ideologische Erwägungen traten hinter Sicherheitsfragen zurück – so die offiziellen Erklärungen.

Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass auch ein schwerer Gewaltverbrecher Anspruch auf menschenwürdige Haftbedingungen hatte. Diese könnten, so die Begründung, in einer streng überwachten Männeranstalt gewährleistet werden, nicht jedoch in einer offenen Frauenanstalt, die für eine völlig andere Gefangenenstruktur konzipiert sei.

Nach mehr als zwanzig Jahren Haft, zahlreichen Verlegungen und einem gescheiterten Versuch der Unterbringung im Frauenvollzug zog die kanadische Justiz damit eine klare Linie. Nicht Selbstdefinitionen nach ideologischen Moden, sondern Verhalten, Risiko und Verantwortung bestimmten am Ende die Entscheidung.

(Auszug von RSS-Feed)

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“Töten”-Forderung auf Plakat: die 20 linksextremen Störer beim FPÖ-Neujahrstreffen

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Etwa zwei Stunden lang tobten und plärrten einige zerlumpte Gestalten gegenüber der Messehalle Klagenfurt. Im Gegensatz zum FPÖ-Bundesparteitag in Salzburg wurde den Demokratiefeinden nicht die Möglichkeit für größere Blockadeaktionen eingeräumt. Als skandalös erwies sich nachträglich das große Plakat, das in slowenisch einen Tötungsaufruf enthielt. Systemmedien, welche die Kundgebung positiv erwähnen, machen sich mitschuldig an einer fortschreitenden Legitimierung linksextremer Gewalt.

Am 17. Jänner 2026 lud die FPÖ zum Neujahrstreffen mit Herbert Kickl nach Klagenfurt – mit rund 5.000 Menschen hätte keine Menschenseele mehr in die Halle gepasst. Der Zuspruch, den der Parteichef momentan erfährt, würde wahrscheinlich auch ausreichen, um ganze Stadien zu füllen.

Zunächst sah es so aus, als hätten die gewaltbereiten Stiefeltruppen des alten Einheits-Systems aus ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos die Veranstaltung verschlafen. Während die Massen in die Halle strömten, standen gerade einmal drei verlorene Gestalten an einer Straßenecke, verströmten die Antifa-typischen Körpergerüche und besprangen sich aus Frustration stellenweise gegenseitig.

Etwas später, etwa gegen 10:00 Uhr, zum ursprünglich geplanten Veranstaltungsbeginn war die Gruppe der Verwirrten und Verlorenen auf etwa 20 Personen angewachsen. Sie führten mehrere Spruchbänder mit sich, die Hälfte davon in slowenischer Sprache. Offensichtlich haben die Radaubrüder in Kärnten vor lauter Selbsthass großes Interesse daran, das Bundesland ins Ausland “zu verkaufen”.

Skandalös war die Aufschrift eines der Plakate, die einmal mehr von den herkömmlichen Massenmedien verschwiegen wird. Während ein Extremist eine Totenkopf-Flagge schwenkte, weil er sich offenbar für einen Piraten hält, war groß in Schwarz auf Weiß “SMRT FAŠCIZMU!” zu lesen. Dies bedeutet ins Deutsche übersetzt – “Tod dem Faschismus” und ist ein klarer Mordaufruf gegen den politischen Gegner. Dass dies vor den Augen der Polizei möglich ist, kann man als großen Skandal in einem demokratischen Rechtsstaat bezeichnen.

Beachtlich ist auch die Geschichte des Spruchs – er stammt von den jugoslawischen Partisanen im Zweiten Weltkrieg und lautet insgesamt: “Smrt fašizmu, sloboda narodu!”, was für “Tod dem Faschismus, Freiheit dem Volk!” steht. Dass die Linksextremen den Teil “Freiheit dem Volk” weggelassen haben, ist bezeichnend für ihr totalitäres Weltbild, das keine Freiheit für die Menschen vorsieht.

Die jugoslawischen Partisanen unter Führung von Josip Broz Tito führten einen erfolgreichen Guerillakrieg gegen die deutsche Besatzung und ihre Verbündeten. Parallel dazu kam es jedoch zu systematischen Gewaltakten, die historisch gut belegt sind.

Zu den wichtigsten Punkten zählt die Vergeltungs- und Säuberungsgewalt 1944–1946. Nach dem militärischen Sieg wurden zehntausende Menschen ohne rechtsstaatliche Verfahren getötet oder in Lagern interniert. Betroffen waren tatsächliche und vermeintliche Kollaborateure wie Ustascha, Tschetniks und slowenische Domobranci, aber auch Zivilisten, politische Gegner, Großgrundbesitzer sowie ethnische Deutsche, Kroaten und Slowenen.

Besonders bekannt sind die Massentötungen im Zusammenhang mit den Ereignissen von Bleiburg und den sogenannten Todesmärschen. Gefangene und sich ergebende Einheiten wurden an Partisanen überstellt und vielfach exekutiert. Historiker gehen je nach Quelle von zehntausenden Opfern aus.

Hinzu kommen Lager, Erschießungen und Zwangsarbeit, etwa in provisorischen Haftstätten und Arbeitslagern. Die Gewalt war häufig politisch motiviert und zielte auf die rasche Durchsetzung der neuen kommunistischen Ordnung.

In der heutigen Geschichtswissenschaft gilt daher als gesichert: Die jugoslawischen Partisanen waren zugleich Befreier von der NS-Herrschaft und Täter schwerer Menschenrechtsverbrechen. In Jugoslawien selbst wurden diese Taten jahrzehntelang tabuisiert oder gerechtfertigt; eine breitere Aufarbeitung setzte erst nach dem Zerfall des Staates in den 1990er-Jahren ein.

Im Grunde genommen kann man dem linksextremen Mob von Klagenfurt also nicht nur den Mordaufruf vorwerfen, sondern auch das Gutheißen von Menschenrechtsverletzungen und Massenmorden. Es gibt zu Recht Gesetze, die das Gutheißen von Gewalt und Morden sanktionieren. Sie müssten aber auch exekutiert werden. Lässt man solche Vorfälle auf sich beruhen, fühlt sich die winzige Randgruppe der Linksextremisten legitimiert und begeht immer mehr Gewalt- und Straftaten – bis es auch in Österreich Zustände wie in Deutschland zu beklagen gibt. Spätestens seit dem feigen Mord an Charlie Kirk wurde die Weltöffentlichkeit wieder daran erinnert: Die linken Parteien und ihre Fußtruppen sind Vereinigungen, die Mord als politisches Mittel billigend in Kauf nehmen.

Herkömmliche Massenmedien berichteten seit Samstag von “Protesten” in Klagenfurt, erwähnten aber nicht die winzige Anzahl der Kundgebungsteilnehmer, die gegen 12 Uhr auch schon wieder verschwunden waren. Wahrscheinlich gab es dann Mittagessen bei Mama, da darf man auch als strammer Antifaschist nicht zu spät kommen, sonst setzt es ein paar Kärntner Ohrfeigen.

Interessant ist jedenfalls der Vergleich Klagenfurt – Salzburg. Wenn man von dem Skandal-Plakat absieht, kam es weder zu gewalttätigen Übergriffen noch zu Störaktionen für anreisende Gäste oder den Straßenverkehr. In Salzburg ist die FPÖ unter Marlene Svazek in einer Koalition mit der ÖVP unter Karoline Edtstadler. Dort wurde beim Bundesparteitag der FPÖ im Vorjahr stundenlang der Verkehr blockiert – sogar mit einem offiziellen Linienbus der städtischen Verkehrsbetriebe, ohne dass diese Rechtsbrüche bis heute Konsequenzen gehabt hätten.

(Auszug von RSS-Feed)
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