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Stell dir vor, es ist Krieg … | Von Friedrich Fellrocker

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In Vorkriegszeiten sind junge Menschen gut damit beraten, sich mit den Formalitäten der Kriegsdienstverweigerung zu befassen und vorsorglich die Tücken der Gewissensprüfung zu kennen.

Musterung, Wehrdienst und vielleicht demnächst ein tatsächlicher Kriegseinsatz — für die Älteren unter uns sind das eher theoretische Debatten. Viele entrüsten sich, können sich aber in dem beruhigenden Gefühl wiegen, selbst nicht betroffen zu sein. Anders als junge Menschen, an die jetzt ein Fragebogen zu ihrer Einstellung gegenüber der Bundeswehr quasi als Begrüßungsgeschenk des Staates zur Volljährigkeit in den Briefkasten flattert. Mit der mentalen Kriegstüchtigkeit der Jugend ist es zum Glück trotz massiver Propaganda noch nicht so weit her. Bedrängende Maßnahmen der Obrigkeit oder gar eine Wehrpflicht wie in der Nachkriegszeit könnten aber durchaus auf sie zukommen, sollten nicht „genügend“ junge Männer und Frauen auf die Kasernenhöfe drängen. Da nicht jeder und jede das Land auf der Flucht vor dem Militärdienst verlassen oder für sein Gewissen ins Gefängnis gehen möchte, stellt sich in diesen Tagen eine schwierige Frage: Wie kann man dem Zugriff einer Politikerkaste, die sich zunehmend in ein friedensfernes Milieu verwandelt, entkommen und dabei im Rahmen der Gesetze bleiben? Der Artikel stellt praktische Tipps zusammen, die auf den Auskünften von Rechtsanwälten beruhen. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Einfangmethode der früher vorgeschriebenen mündlichen „Gewissensprüfung“ analysiert und eine Gegenstrategie entwickelt. Ferner werden Kriegsgründe und Motive der eigentlichen Kriegsverursacher und -profiteure aufgezeigt, die sich hinter dem Propagandagetöse verbergen.

Ein Meinungsbeitrag von Friedrich Fellrocker.

In Deutschland und der EU wurde eine „Zeitenwende“ ausgerufen: Wir seien noch nicht im Krieg mit Russland, aber auch nicht mehr im Frieden, das behauptet zumindest der Bundeskanzler. Deshalb müssen wir bis 2030 unbedingt „kriegstüchtig“ werden, so der Verteidigungsminister. Ganz bestimmt ist der Putin so nett, mit seinem Angriff auf uns so lange zu warten, bis wir so weit sind, nicht wahr? Zur Bereitstellung einer halben Billion „Sondervermögen“, also Schulden, für die Aufrüstung wurden Wahlversprechen gebrochen und sogar das Grundgesetz geändert.

Die propagandistische Militarisierung der Gesellschaft macht auch nicht vor den Schulen halt, die zwecks Werbung für die Bundeswehr von ebendieser heimgesucht werden. Die gute Nachricht: Wir sind nicht wehrlos. „Wenn die Bundeswehr in die Schulen marschiert, dann sollten wir als Eltern auch dort präsent sein und ihnen sagen: Hallo, mit uns müsst ihr reden! Denn das, wovon ihr redet, kennt ihr doch höchstens aus den Videospielen. Liebe Soldaten, ihr wart doch noch nie an der Front!“ (1). Und aufgezeichnete Interviews mit schwerversehrten Kriegsheimkehrern könnten unsicheren Schülern ein realistischeres Bild vom Krieg vermitteln. Der Unterrichtsstreik gegen die Wehrpflicht hat immerhin gezeigt, dass viele Schüler diese nicht mitmachen wollen.

Doch das individuell wichtigste Mittel zur Gegenwehr ist die Verweigerung des Dienstes an der Waffe. Da im „Verteidigungsfall“ alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren, sogar die Ausgemusterten, zum Kriegsdienst eingezogen werden können, betrifft das Thema nicht nur die 18-jährigen.

Kriegsdienstverweigerung — das Procedere einfach gemacht

Vorab: Die Bezeichnung „Antrag auf Kriegsdienstverweigerung“ ist insofern etwas irreführend, als es eigentlich eine persönliche Willenserklärung bezüglich der Verweigerung des Dienstes mit der Waffe ist, für deren Anerkennung staatlicherseits eine korrekte rechtliche Form und eine plausible Begründung gefordert wird. Bezeichnenderweise ist kein entsprechendes Antragsformular auf irgendeiner behördlichen Seite zu finden. Diese wohl beabsichtigte Lücke wurde inzwischen durch privates Engagement geschlossen: Der Rechtsanwalt Markus Bönig und sein Team haben mit der Website www.kriegsdienstblocker.de ein KI-gestütztes Tool gebaut, mit dessen Hilfe jeder Nutzer kostenlos und unkompliziert innerhalb einer Viertelstunde seine persönliche Kriegsdienstverweigerung erstellen kann. Ein paar wichtige Hinweise dazu und zum weiteren Procedere fasse ich nachfolgend zusammen (2):

Auf Kriegsdienstblocker werden alle für die Kriegsdienstverweigerung notwendigen Angaben abgefragt. Für die Begründung findet man einige vorgefertigte Beispiele zur Auswahl. Diese müssen glaubhaft in eigenen Worten durch individuelle Gründe ergänzt werden, weil es eine persönliche Gewissensentscheidung ist und deshalb eine wörtliche Übernahme vorgefertigter Muster für die Begründung nicht ausreicht.

Deshalb noch besser: die gesamte Begründung als Kurztext selbst formulieren und sich möglichst auf einen Grund konzentrieren, wobei die vorgefertigten Beispiele oder die später in diesem Artikel vorgestellten Argumentationslinien lediglich als gedankliche Anregungen verwendet werden sollten.

Das Ganze wird mit Hilfe einer KI zu einem individuellen Schreiben umgebaut und in einen rechtlichen Rahmen — mit Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen — eingefügt. Dann noch ausdrucken und unterschreiben — und fertig ist der Antrag. Diesem muss unbedingt ein Kurzlebenslauf beigefügt werden, das Ganze ist an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr (früher: Kreiswehrersatzamt) zu senden.

Wichtig: Es sollte beweissicher dokumentiert sein, dass und wann der Antrag an den richtigen Empfänger abgeschickt wurde und dort angekommen ist. Daher kommt nur ein Postversand per Einschreiben in Frage. Einschreiben-Einwurf würde möglicherweise nicht ausreichen, weil hier nur der Zusteller unterschreiben würde. Erst die unterschriftliche Empfangsbestätigung durch einen Postbevollmächtigten beziehungsweise Mitarbeiter der Behörde verschließt jegliche Möglichkeit zur Behauptung eines Verlustes auf dem Postweg. Daher lohnt es sich, die 30 Cent mehr für den Versand per Einschreiben Standard (frühere Bezeichnung: Übergabe-Einschreiben) zu investieren.

Auch wichtig: Der Kriegsdienstverweigerungsantrag hat nur dann für den Wehrdienst aufschiebende Wirkung, wenn er noch vor Erhalt der Musterungsvorladung gestellt wurde. Bei späterer Antragstellung kann man erst einmal eingezogen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag. Daher sollte man besser heute als morgen loslegen — ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann schon mit 17,5 Jahren gestellt werden.

Der Eingang des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung mit dessen Weiterleitung sollte innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt worden sein, sonst nachhaken. Oft lautet die trickreiche Antwort der Bundeswehr: Ja, aber zuerst Musterung, dann Antrag, denn so würde die aufschiebende Wirkung entfallen. Jedoch wurde bereits im oben genannten vorformulierten Antragsschreiben eine Musterung abgelehnt, denn für diese gibt es bei Abgabe der Kriegsdienstverweigerung keinen Grund mehr, weil man sonst über diesen Umweg Teil der Kriegsmaschinerie würde. Auch für diesen Fall bietet kriegsdienstblocker.de Hilfe durch die kostenlose Erstellung einer schriftlichen Erwiderung mit Ablehnung der Musterung und vierwöchiger Fristsetzung unter Androhung einer Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht würde dieser Klage ohne Anwalt stattgeben, das einmalige Kostenrisiko von 114 Euro Gerichtsgebühren dürfte gering wiegen im Vergleich zum Kriegsdienstrisiko.

Derzeit sollte damit bis zum abschließenden Bescheid normalerweise alles gelaufen sein. Doch das war nicht immer so einfach. Vor Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht war die Prüfung und Bewertung der persönlichen Beweggründe des Kriegsdienstverweigerers (damalige Bezeichnung: Wehrdienstverweigerer) zwingend nötig — mit Unterbrechungen 1977/78 und 1983 bis 2003, ab 1983 nur noch für bereits einberufene und ehemalige Soldaten. Es steht zu erwarten, dass nach Wiedereinführung der Wehrpflicht die Kriterien einer solchen „Gewissensprüfung“ wieder verschärft werden, um den auch aufgrund der vorläufigen Freiwilligkeit absehbaren Mangel an neuen Rekruten zu beheben oder zumindest zu verringern. Man wird dabei wohl auf „bewährte“ Strukturen und Arbeitsweisen bauen, weshalb hier ein Blick auf die Erfahrungen früherer Kriegsdienstverweigerer den zukünftigen weiterhelfen könnte.

Der Fallstrick „Gewissensprüfung“

Zwar wird nach der heute gültigen Fassung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) vom 9. August 2003 auf eine mündliche Anhörung in der Regel verzichtet, doch auch die schriftliche Begründung der eigenen Gewissensentscheidung sollte sehr plausibel sein. Daher kann es sinnvoll sein, mögliche Denk- und Argumentationslinien der Gegenseite zumindest zu kennen. Besonders deutlich treten diese in den bis 1983 praktizierten mündlichen Gewissensprüfungen zutage: Zu Beginn durfte der Prüfling vortragen, dass und warum er die Tötung anderer Menschen mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Danach musste er der Prüfungskommission, meistens ein Offizier und mehrere Zivilisten, Rede und Antwort stehen. Dabei wurde nachgefragt, wie er sich in fiktiven Extremsituationen verhalten würde. Im Zentrum stand hierbei offenbar die Absicht, damit den Verweigerer beziehungsweise dessen Begründung in eine argumentative Zwickmühle zu treiben. Diese Methode soll nun beispielhaft aufgezeigt werden.

Besonders beliebt war damals die Frage, was der Wehrdienstverweigerer denn tun würde, wenn seine Freundin, Frau oder Mutter angegriffen würde und er diese nur durch möglicherweise tödliche Gewaltanwendung retten könne. Damit saß er meistens in der Falle: Wenn er nicht eingreifen würde, konnte die Glaubwürdigkeit seiner Angaben von der Kommission in Zweifel gezogen werden — außer bei strikt religiöser Begründung oder Mitgliedschaft in einer konsequent pazifistischen Glaubensgemeinschaft. Ein ehrenamtlich tätiger Gewissensprüfer verriet mir damals, dass er hier praktisch nur religiöse Gründe anerkennen würde.

Wenn der Geprüfte aber zur Rettung einer ihm besonders nahestehenden Person eingreifen und dabei den Tod des Angreifers in Kauf nehmen würde, bot sich den Prüfern die Chance, die Lauterkeit seiner Gesinnung hinsichtlich grundsätzlicher Ablehnung des Tötens anzuzweifeln. Denn die gesinnungsethische Aussage „Ich will nicht töten“ bietet eine Angriffsfläche, sobald sie eine Ausnahme vom als absolut gesetzten Tötungsverbot für sich einfordert. Wenn also der Kriegsdienstverweigerer bereit ist, zum Schutz seiner Freundin/Frau/Mutter einen Angreifer zu töten, warum könnte er das nicht auch zum Schutz anderer ihm etwas weniger nahestehenden Personen wie Geschwister, Freunde, Nachbarn, Verwandte und so weiter tun? Und warum dann nicht auch für die größeren Teile seiner Lebens- oder Schicksalsgemeinschaft wie Gemeinde/Stadt, Volk oder Staat?
Erst ziemlich spät wurde „gerichtlich festgestellt, dass die Bereitschaft zur persönlichen Notwehr und Nothilfe nicht zu Ungunsten des Antragstellers ausgelegt werden darf und die Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung nicht mindert“ (3). Aber bis dahin waren schon viele mit diesem Argumentationsschema abgelehnte Verweigerer zum Wehrdienst gezwungen worden.

Grundsätzlich können sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Insoweit macht es Sinn, bereits im Vorfeld über weitere Argumentationslinien nachzudenken, um dann einen Schritt voraus zu sein, obwohl natürlich nicht exakt vorhersehbar ist, welche Winkelzüge staatlicherseits bei entsprechendem Bedarf an Wehrpflichtigen noch in Zukunft zur Erschwerung der Kriegsdienstverweigerung gemacht werden. Ein alternativer, in sich stimmiger Ansatz muss dabei vor allem das Dilemma der Ausnahmen von einem in gesinnungsethischer Hinsicht eigentlich absoluten Tötungsverbot entschärfen, um Angriffen auch bei neuen Rechtslagen nicht nur argumentativ standzuhalten, sondern diese möglichst ins Leere laufen zu lassen.

Nicht gesinnungsethisch, sondern verantwortungsethisch denken und argumentieren

Der gegenüber der Gesinnungsethik konträre Denkansatz ist die Verantwortungsethik. Gesinnungsethik ist gegründet auf subjektive, oft emotionale Einstellungen, die absolut immer gelten und Ausnahmefälle eigentlich nicht zulassen. Die daraus resultierende persönliche oder auch kollektive Haltung lässt sich kaum hinterfragen und zeigt daher auch kein wirkliches Interesse an Folgeabwägungen.

Verantwortungsethik hingegen geht Sachfragen und Problemstellungen auf eher rationale Weise an und urteilt differenziert nach konkreten Situationen. Hierbei sucht sie nicht nur nach gangbaren Lösungen, sondern bemüht sich, anhand der daraus resultierenden Konsequenzen stetig auch die eigenen Einstellungen und Handlungen zu bedenken und auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen (4).

Übertragen wir nun den verantwortungsethischen Denkansatz auf die Situation beziehungsweise Problemstellung „Gewissensprüfung“. Ausgangspunkt der Überlegungen kann hier die trotz aller internationalen Regelungen gegenüber der Zivilbevölkerung rücksichtslose Art moderner Kriegsführung seit dem Zweiten Weltkrieg sein: In praktisch allen seitherigen Kriegen — insbesondere denen mit führender Beteiligung westlicher Länder, beispielsweise in Korea und in Vietnam, später in Afghanistan, Irak, Somalia, Libyen, Syrien, um nur einige zu nennen — bestand der größte Anteil der Kriegsopfer aus unbeteiligten, also unschuldigen Zivilisten — durchschnittlich circa 90 Prozent sogenannte „Kollateralschäden“.

Der „Fun-Fact“, dass im Ukraine-Krieg das Verhältnis getöteter Kriegsteilnehmer zu zivilen Opfern wegen der russischen Methode, diesen Krieg zu führen, genau umgekehrt ist, sollte aber in diesem Gesprächskontext vielleicht besser unerwähnt bleiben, da es kontraproduktiv sein könnte.

Ausgehend von dieser Faktenlage lässt sich die argumentative Falle eines selektiven Pazifismus gut umschiffen: Wenn ich es nicht verantworten beziehungsweise nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, an einem Krieg teilzunehmen, bei dem ich bereits jetzt weiß, dass erfahrungsgemäß neun unschuldige Opfer für die Eliminierung eines einzigen „schuldigen“ feindlichen Kämpfers in Kauf genommen werden müssen, läuft auch die früher so beliebte Fangfrage, ob ich meine Freundin/Frau/Mutter nicht notfalls auch mit tödlichen Konsequenzen für den Angreifer verteidigen würde, ins Leere. Denn nur der unmittelbare „schuldige“ Angreifer würde hier getroffen nicht aber unbeteiligte Unschuldige, wobei da die Frage nach der individuellen Schuld eines ausführenden Befehlsempfängers nicht geklärt werden muss. Darüber hinaus kann es als unterlassene Hilfeleistung gesehen werden, wenn man schwächere Opfer nicht gegen Angriffe zu schützen versucht; die Wahl der Mittel muss der jeweiligen Situation und Sachlage entsprechen, notfalls eben auch Gegengewalt, aber möglichst ohne inakzeptable „Kollateralschäden“. Man muss also nicht einmal Pazifist sein — ich selbst war das nie —, um in einer „Gewissensprüfung“ kaum widerlegbar auf verantwortungsethischer Basis zu argumentieren.

Nun wird jeder damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Beispielsituationen irgendwann (er)finden wird, die zur Fangfrage führen, welche Art oder Höhe an Kollateralschäden denn noch akzeptabel beziehungsweise mit dem eigenen Gewissen vereinbar wäre. Einerseits könnten die hierfür angeführten fiktiven Fälle so willkürlich konstruiert sein, dass sie in der Realität schwer vorstellbar sind. Wenn dieser Einwand nicht ausreicht, sollte man seine bisherige verantwortungsethische Argumentationslinie am vorgegebenen Beispiel konsequent weiterverfolgen. Im Zweifelsfall sollte man für eine Antwort um ausreichend Bedenkzeit bitten, die durchaus ein paar Tage oder Wochen umfassen kann, weil man ja vor einer ehrlichen Antwort das eigene Verhalten in dieser fiktiven Beispielsituation besonders im Hinblick auf die eigene Verantwortung mit allen Folgeabwägungen erst überdenken müsse. Gesinnungsethisches Denken würde spontane Antworten provozieren oder zumindest zulassen, glaubwürdiges verantwortungsethisches Argumentieren erfordert gründliche Reflexion.

Eine Möglichkeit zur Totalverweigerung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Allerdings könnten nun die argumentativen Möglichkeiten in diese Richtung weiter gehen als im gesinnungsethischen Denken, welches sich weitgehend auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe fixiert. Eine verantwortungsethische Argumentation mit Folgeabwägung hingegen könnte jegliche Form der Kriegsteilnahme oder -unterstützung ablehnen, somit also auch Sanitätsdienst an der Front et cetera. Lediglich Instandhaltung ziviler Infrastruktur, die Versorgung der Zivilbevölkerung und wohl auch die medizinische Versorgung und Pflege verletzter Soldaten in der Heimat wären hier unstrittige ethisch begründbare Pflichten.

Im Hinblick auf die unbedingte Vermeidung unschuldiger ziviler Opfer geht übrigens meines Wissens eine bereits im Kontext der 9/11-Anschläge erfolgte Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVG) noch weiter: Soweit ich mich erinnere, dürfte beispielsweise ein Verkehrsflugzeug im Fall einer terroristischen Flugzeugentführung nicht einmal bei der Drohung des Absturzes auf ein Atomkraftwerk abgeschossen werden, weil das Leben der betroffenen Flugzeuginsassen nicht Gegenstand von Schadensabwägungen sein könne und die Anzahl der Opfer nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfe. Auch zur Verhinderung der Gefährdung von Leben und Gesundheit vieler Tausend Menschen durch die Zerstörung eines AKW dürfe der sichere Tod unbeteiligter Passagiere nicht in Kauf genommen werden.

Ob das BVG mit seiner derzeitigen Zusammensetzung die Problematik der bewusst in Kauf genommenen Kollateralschäden für den Kriegsfall ebenso konsequent zugunsten Unbeteiligter beurteilen würde, ist allerdings eine andere Frage.

Versperrung scheinbarer Notausgänge

Das Grundgesetz sieht eine Wehrpflicht nur für Männer vor. Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gibt nun jedem unabhängig von biologischen Gegebenheiten das Recht, entsprechend seiner sexuellen Orientierung ein beliebiges anderes Geschlecht als bisher für sich eintragen zu lassen. Dieser im Alltagsleben energisch durchgesetzte zivile Rechtsakt gilt jedoch nicht für die Bundeswehr: Für den Kriegsdienst wird dort nicht nur jeder biologische Mann als solcher betrachtet, sondern sogar für Transgender-Männer mit bereits erfolgter Geschlechtsumwandlungs-OP gilt bei der Musterung das ursprünglich männliche Geschlecht. Die Nutzung oder der Missbrauch, je nach Sichtweise des Selbstbestimmungsgesetzes wäre also kein Schutz vor der Wehrpflicht.

Die Bundeswehr will — wie auch andere Staatsorgane — keine politischen Extremisten in ihren Reihen, insbesondere keine „Rechtsextreme“. Nun könnte der eine oder andere junge Mann in Betracht ziehen, durch Eintritt in eine angeblich rechtsextreme Partei um den Wehrdienst herumzukommen. Das kann jedoch nicht nur nachteilige berufliche Konsequenzen haben, sondern dürfte auch den beabsichtigten Zweck nicht nachhaltig erfüllen. Schon manche ursprünglich als extrem eingestufte Partei bewegte sich zur Mitte und Mittelmäßigkeit hin, wenn die Futtertröge der Macht in ihre Reichweite gelangten. Somit wäre dieser vermeintlich einfache Ausweg für Wehrdienstunwillige nur eine weitere Scheinlösung.

Hinsichtlich Hoffnungen auf Ausmusterung wegen gesundheitlicher Defizite ist zu bedenken, dass die Musterungskriterien schon früher relativ flexibel gehandhabt wurden, wenn sie dem jeweiligen Personalbedarf anzupassen waren. Ausmusterung bietet im Kriegsfall keinen sicheren Schutz vor Einberufung. Und auch wenn es für Deutschland niemand erwartet: Wie extrem die Einberufungskriterien und -methoden bei ständigem Nachschubbedarf an Kanonenfutter im Extremfall werden können, zeigt die Praxis der „Bussifizierung“ neuer Rekruten in der Ukraine.

Als erfolgversprechender Weg bleibt hierzulande die Kriegsdienstverweigerung mit konsequent durchzuhaltender Argumentationslinie.

Im Nebel der Propagandalügen

Lügen zur Verschleierung von Macht- und Geldinteressen sind nichts Neues. Schon der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck sagte am 7. April 1888 über das Gebaren europäischer Kolonialmächte, speziell des British Empire: „Menschlichkeit, Frieden und Freiheit ist immer ihr Vorwand, wenn es nicht Christentum und Ausbreitung der Segnungen und Gesittung unter den Wilden und Halbbarbaren sein kann.“ Neben der Beschönigung eigener Motive wird traditionell der Gegner oder Feind verteufelt: Der noch anno 1913 von der internationalen Presse als „Friedenskaiser“ gefeierte Wilhelm II. wurde nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits ab 1914 in der westlichen Presse als blutgieriger und eroberungswütiger „Hunnenkönig“ verunglimpft.

Die emotionalisierende Entmenschlichung des feindlichen Soldaten durch erfundene Gräuelgeschichten ist ebenfalls ein Klassiker: Im Ersten Weltkrieg wurden die deutschen Besatzungstruppen in Belgien von der feindlichen Propagandapresse als blutrünstige Sadisten dargestellt, die mit ihren Bajonetten schwangeren Frauen die Bäuche aufschlitzten und Kinder ermordeten. Auch False-Flag-Inszenierungen zur Rechtfertigung eigener Angriffskriege gab es schon immer. Der angebliche polnische Überfall auf den deutschen Sender Gleiwitz 1939 als Begründung für Hitlers Überfall auf Polen ist nur ein Beispiel.

Ähnlich strukturierte Propagandalügen sind auch aus der Gegenwart bekannt. Selbstverständlich ist das unverhältnismäßige Gemetzel in Gaza für viele unserer „Qualitätsjournalisten“ nur legitime Selbstverteidigung Israels, und natürlich werden die westlichen Demokratien und „Werte“ ausgerechnet vom mit Abstand korruptesten Staat Europas gegen Russland verteidigt. Der von der russischen Bevölkerung mit großer Mehrheit demokratisch gewählte „Autokrat“ Putin will angeblich uns mit russischem Gas erpressen, in seiner Machtgier die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion zurückerobern und nach Eroberung der Ukraine in Westeuropa einmarschieren. Da spielt es auch keine Rolle, dass Russland immer alle Lieferverträge erfüllt hat und der russische Präsident geduldig immer wieder Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen anbietet und betont, kein Interesse an Eroberung westlicher Länder zu haben. Dem Russen darf man als guter Europäer halt nicht trauen, oder?

Bekannte Nachfolger der beiden letzten oben genannten Beispiele sind die Brutkasten-Lüge aus dem ersten Irak-Krieg und die Massenvernichtungswaffen-Lüge, mit welcher der zweite Irak-Krieg gerechtfertigt wurde.

Manche Dinge scheinen sich nie zu ändern: Immer behauptet der Angreifer edle Motive für sein Vorgehen, und immer wird der Gegner dämonisiert. Wir sind immer die Guten, die Gegner sind immer böse. Schließlich lässt sich die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit leichter erzeugen, wenn emotionale Botschaften in die Köpfe eingehämmert werden. Und immer wieder scheint propagandistische Dauerbeschallung zumindest vorübergehend die gewünschte Wirkung zu haben. „Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben“, sagte (angeblich) der damalige Reichspropagandaminister Joseph Göbbels, immerhin ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet.

Wo aber liegen die Ursachen der Kriege? Welche Motive verstecken sich hinter den Propagandalügen beziehungsweise wessen Interessen sollen vorrangig bedient werden? Wie sind die tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb der Eliten?

In „autokratischen Diktaturen“ wie Russland und China haben die Regierungen ihre Oligarchen anscheinend unter Kontrolle. In den globalistisch-kapitalistischen „Demokratien“ westlicher Prägung hingegen haben sich die Politiker mit ihren Parteien offensichtlich vom Wohlwollen und Geld der Banker, Oligarchen und Konzernlenker mit ihren „Qualitätsmedien“ abhängig machen lassen. Wessen Interessen beeinflussen da die Politik wohl am stärksten? Schon Frank Zappa erkannte: „Die Politik ist die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes.“ Dem sind noch Big Money, Big Pharma und Big Tec als weitere dominierende Interessensbereiche unserer superreichen Oligarchen hinzuzufügen. Entschuldigung, die politisch korrekten Bezeichnungen wären natürlich „Investoren“, „Philantropen“ oder so. Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Fernsehtalk „Pelzig unterhält sich“ am 20. Mai 2010 mit bemerkenswerter Offenheit: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt; und diejenigen, die gewählt sind, entscheiden nicht.“ Richtig, genau so funktioniert unser System.

Auch das ist nichts Neues. Ökonomische und finanzielle Gründe waren schon immer eine entscheidende Triebfeder von Konflikten. Der Aufstieg des Deutschen Kaiserreichs mit seiner expandierenden Wirtschaft wurde von der damals dominierenden See- und Handelsmacht Großbritannien als konkurrierende Bedrohung ihrer eigenen wirtschaftlichen Hegemonie und somit ihres Reichtums wahrgenommen, was eine wesentliche Ursache des späteren Weltkriegs war. Die USA traten erst 1916 in den Ersten Weltkrieg ein, als die deutschen Truppen im Begriff schienen, die Oberhand zu gewinnen. In diesen Krieg getrieben wurden die USA — natürlich mit entsprechendem Propagandagetöse, siehe oben — von amerikanischen Großbankern, deren Institute den alliierten Ländern in Europa gewaltige Summen als Kriegskredite geliehen hatten, die sie im Fall eines deutschen Sieges hätten abschreiben müssen. Es ging und geht um Kapitalinteressen.

Wir sehen also:

Each war is a Bankers’ (or investors‘) war

Kriege der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart zeigen, wie zutreffend dieser Spruch ist. Als Beispiel die beiden Irak-Kriege, in denen es letztlich um die Kontrolle über ein Land mit sehr großen Ölreserven ging. Oder, wie der Kabarettist Volker Pispers sagte:

„Es geht immer um Schürfrechte, nie um Menschenrechte. Merken Sie sich das!“

Natürlich haben westliche, vor allem amerikanische Konzerne an diesen beiden Kriegen gleich mehrfach Kasse gemacht: im Krieg mit der Bewaffnung und Versorgung der eigenen Soldaten, die selbstverständlich während der Besatzungszeit weitergeführt werden musste; nach dem Krieg am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur; alles bezahlt mit irakischem Erdöl zu Vorzugspreisen, an welchem die Ölkonzerne kräftig mitverdienten. Und bei allem waren Banken und Finanzkonzerne als Kreditgeber und Investoren gut mit dabei, sodass sie auch ihren „return of invest“ reichlich abbekamen.

Entgegen dem offiziellen Narrativ verhält sich die Sache im Ukraine-Krieg auch nicht völlig anders: Das Ziel des Maidan-Putsches 2014 war vordergründig die Herbeiführung einer NATO- und EU-Mitgliedschaft der ganzen Ukraine. Im Hintergrund jedoch hatte das Land westlichen Investoren einiges zu bieten: die fruchtbaren Schwarzerde-Böden, große Rohstoff-Vorkommen wie Lithium oder seltene Erden und mehr. Als Kollateralnutzen wurde aber auch eine ökonomische Schwächung Russlands angestrebt, um Unzufriedenheit im Land zu schüren und schließlich auch dort einen Regime-Change mit mehr „Öffnung“ des Landes für die billige Ausbeutung seiner unermesslichen Bodenschätze durch westliche Konzerne zu erreichen. Das sollte mittels einer willigen Ukraine geschehen, die für einen Waffengang mit dem großen Nachbarn seit 2014 hochgerüstet wurde. Die mehrheitlich russischsprachige Bevölkerung im Osten des Landes sah sich seit 2014 zunehmenden Repressionen der radikal nationalistischen Kiewer Zentralregierung ausgesetzt, die alles Russische einschließlich Sprache, Kultur und Religion ausmerzen will. Verständlich, dass deshalb dort fünf Gebiete nach — natürlich vom Westen nicht anerkannten — Referenden ihre Abspaltung erklärten und sich Russland anschlossen.

Über die Vorgeschichte, nämlich die von der UN bestätigten circa 14.000 zivilen Todesopfer bei Übergriffen nationalistischer ukrainischer Milizen in den Jahren 2014 bis 2021 in diesen vier Gebieten, wird im Westen geflissentlich geschwiegen.

Selbstverständlich fühlt sich Russland zum Schutz der ethnischen Russen in der Ostukraine verpflichtet. Doch trotz vieler vorausgegangener Provokationen führte wohl erst die auf der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang 2022 unwidersprochene Forderung des ukrainischen Präsidenten Selenskyj nach Stationierung von Atomwaffen und sofortiger NATO-Mitgliedschaft zum „unprovozierten russischen Angriffskrieg“, auf den der Westen auch sofort mit wohl vorbereiteten „Sanktionen“ reagierte. Diese sind inzwischen auf 20 Pakete angewachsen.

Dumm nur, dass die Sanktionspakete der russischen Wirtschaft weit weniger schadeten als der in den EU-Ländern, besonders Deutschland. Dumm auch, dass die russische Armee aus ihren anfänglichen Fehlern gelernt hat und erfolgreich die ukrainischen Truppen immer weiter zurückdrängt. Und besonders dumm, dass die von den westlichen Konzernen und Investoren so heißbegehrten ukrainischen Bodenschätze ausgerechnet im von Russland beanspruchten und besetzten Donbass liegen!

Das ist der Grund für den Slogan „Russland muss diesen Krieg verlieren!“, der aufgrund russischer Erfolge etwas abgeschwächt wurde in „Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen!“ Denn wenn Russland diesen Krieg gewinnt, müssen westliche Konzerne ihre bereits erfolgten Milliardeninvestitionen in der Ukraine abschreiben, und das geht natürlich gar nicht. Um diesen Super-GAU zu verhindern, sind BlackRock und Co. sowie die ihnen hörigen Politiker bereit, diesen Stellvertreter-Krieg „solange wie nötig“ weiterführen zu lassen (5), erforderlichenfalls bis zum letzten Ukrainer und danach vielleicht auch Europäer. Davon abgesehen, bringt die Fortsetzung des Krieges auch fortlaufend Gewinne für die Rüstungskonzerne und ihre Aktionäre. Dieses Gesamtbild ist die Realität, welche mit lautem Propagandagetöse zugeschüttet werden soll.

Merke: „Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.“ (Nicolo Machiavelli).

Liebe Kinder, jetzt verrate ich euch noch was: Der Russe ist gar nicht böse, und er will uns auch gar nichts Böses! Er will nur mit Respekt auf Augenhöhe behandelt und unter Beachtung seiner Interessen in Ruhe gelassen werden sowie im Idealfall auch mit uns — wie mit den meisten Ländern der Welt — friedlichen Handel zum beiderseitigen Nutzen treiben. Dass Russland als atomare Großmacht eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine mit Stationierung von Atomraketen in 500 km Entfernung zu seiner Hauptstadt nicht dulden kann, zeigt auch das Verhalten der USA in der Kuba-Krise 1962. Aber hat sich etwa Russland seit Auflösung der Sowjetunion immer weiter nach Westen bis an die NATO-Grenzen hin ausgedehnt? Warum auch sollte sich Russland mit immer dysfunktionaleren westeuropäischen Ländern, die durch ideologisierte Politik immer weiter heruntergewirtschaftet wurden und werden, einen Klotz ans Bein binden wollen? Russland hat riesige Ländereien und alle Bodenschätze, auf welche die westlichen Oligarchen/Investoren und ihre Politiker so erpicht sind, bis zum Abwinken. Es ist das autarkste Land der Welt und in weiten Teilen dünn besiedelt. Russland braucht unsere Staatsgebiete nicht. Aber es wird sich bei aller Geduld seiner Führung nicht alles von uns gefallen lassen.

Es ist an der Zeit

Die Kriegstrommeln werden immer lauter: Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bereits vor ein paar Monaten angeordnet, dass sich Kliniken in Frankreich bevorzugt auf die Versorgung von Kriegsverletzungen vorzubereiten haben. Im Bundeswehr-Strategiepapier „Operationsplan Deutschland“ wird ausgeführt, dass man in Deutschland als dem logistischen Drehkreuz des nächsten Krieges auch wieder Amputationen und den Umgang mit verstümmelten Frontkämpfern zu lernen habe. Allerdings scheint die größte Sorge zu sein, wie man die einkalkulierten 1.000 Mann Verluste pro Tag durch neue Soldaten wieder ersetzen kann, um die Kampfkraft aufrechtzuerhalten. Weitere Beispiele des Anschwellens propagandistischer Kriegsvorbereitungen sind in german-foreign-policy.de nachzulesen (7).

Der Scharfmacher Roderich Kiesewetter möchte gerne schon mal den Spannungsfall ausrufen, wohl erwünschter Nebeneffekt: während eines Spannungsfalls können keine Wahlen durchgeführt werden, und jede „Störung“ der Bundeswehr wäre verboten. Besonders brisant und tricky könnte jedoch Folgendes sein:

Im Kriegsfall soll das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt werden können, so ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus März 2025. Eine Verfassungsänderung sei hierfür nicht nötig (6). Der Spannungsfall ist nur die letzte Stufe vor dem sogenannten Verteidigungsfall. Zwar wäre auch bei Geltung dieses Urteils eine Kriegsdienstverweigerung im Spannungsfall grundsätzlich noch möglich. Aber was, wenn bald danach der Verteidigungsfall ausgerufen wird und viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bis dahin noch unbearbeitet beziehungsweise nicht abgeschlossen sind?

Zwar wird nach derzeitiger Rechtslage — bei rechtzeitiger Antragstellung noch vor Erhalt des Musterungsbescheids — die Einberufung des Verweigerers bis zur Entscheidung über seinen Antrag ausgesetzt. Aber kann man sicher sein, dass das auch im Ernstfall so bleibt?

Ob aber kriegsgeile Führungskräfte wie der Bundeskanzler und die EU-Kommissionsvorsitzende bereit wären, im Kriegsfall ihre eigenen Kinder oder Enkel an die Ostfront zu schicken? Da würde wohl eher die Hölle zufrieren. Die Eliten wollen Profite einfahren — dafür soll gefälligst der Pöbel sterben. „Die Dividenden steigen, die Proletarier fallen“, so Rosa Luxemburg über den Krieg. Oder wie Voltaire es formulierte: „Diejenigen, die den Krieg anzetteln, sind nur selten diejenigen, die ihn führen müssen.“ Und wenn systemtreue Prominente wie Campino, Robert Habeck, Bischof Ernst-Wilhelm Gohl oder andere zur Hebung der Moral öffentlichkeitswirksam kundtun, sie würden den Kriegsdienst heute nicht mehr verweigern — wer hindert sie daran, ihre Verweigerung zu widerrufen und sich freiwillig zum Wehrdienst zu melden?

Wer sich gegen den Krieg mit Russland ausspricht oder gar die Widersprüche und Doppelstandards in der westlichen Börsenwertegemeinschaft anprangert, wird mangels inhaltlicher Gegenargumente zunehmend mit Kampfbegriffen etikettiert und diffamiert, zensiert und inzwischen manchmal sogar sanktioniert. Denn nur die Lüge braucht die Stütze des Staates, aber die Wahrheit steht von selbst aufrecht, wie Peter Hahne treffend sagt.

Lasst euch nicht verarschen! Lasst euch nicht von unsachlichen Beschimpfungen ins Bockshorn jagen oder mit leeren Schlagworten wie dem Kampf für „unsere“ (man beachte das Possesivum!) Werte wie Demokratie und Freiheit (wessen?) unter pseudo-moralischen Druck setzen. Schon Egon Bahr erkannte:

„Wenn ein Politiker anfängt, über ‚Werte‘ zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen.“

Wer sich zukünftig nicht für Kapital- und Elite-Interessen als Frontsoldat in einem aussichtslosen Krieg verheizen lassen will, sollte besser jetzt als später aktiv werden, auch um rechtzeitig die Verweigerungsbestätigung zu erhalten und unnötige Hängepartien zu vermeiden. Denn bei entsprechender politischer Spannungslage kann alles sehr schnell gehen — schneller als die Gerichte und Behörden arbeiten können oder wollen. Mit zunehmendem Bedarf an Kanonenfutter werden nicht nur die Anforderungskriterien bei der Musterung geringer, sondern gleichzeitig bei der Kriegsdienstverweigerung, insbesondere der Gewissensprüfung, strenger werden, von einer — wenn auch rechtlich nicht unumstrittenen — Möglichkeit der Aussetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ganz zu schweigen. Und selbstverständlich können im Bedarfsfall alle im Alter von 18 bis 60 eingezogen werden, auch Ausgemusterte.

Weniger kampfbereite Soldaten könnten wesentlich zur Friedenstüchtigkeit des Heimatlandes beitragen. Doch lohnt es sich auch für dich ganz persönlich, sich dem Kriegswahn zu verweigern? Lassen wir noch einmal den unverwüstlichen Kayvan Soufi-Siavash zu Wort kommen:

„Wenn du (im Kriegsfall) schon für den Staat arbeiten musst, dann in einem Krankenhaus, denn da landest du ja sowieso später als Soldat; da kannst du auch gleich hingehen!“ (8)

Ich ergänze: Besonders wenn du nicht in einem Sarg oder Leichensack von der Front zurückkehren möchtest.

Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 13.55

(2) https://www.youtube.com/watch?v=7nptagSqJBs besonders ab Minute 7.00

(3) Zitiert aus Wikipedia-Artikel „Kriegsdienstverweigerung in Deutschland“, „Kritik“

(4) Wer ein gutes Buch über Verantwortungsethik lesen möchte, dem sei „Das Prinzip Verantwortung“ von Hans Jonas empfohlen.

(5) Vgl. dazu den ehemaligen Seleskyj-Berater Oleksej Arestovich über die EU-Strategie: https://tkp.at/2026/01/02/ex-selenskyj-berater-das-ist-der-weitere-eu-kriegsplan/

(6) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10241 der letzte Abschnitt „Die Front ist überall“

(7) https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/ Das Urteil bezog sich wohl auf einen ukrainischen Bürger, weshalb ich die rechtliche Einschätzung der Autorin teile. Trotzdem könnte sich das BVG für ein abschließendes Urteil ggf. viel Zeit nehmen, sofern es ein Verfahren gegen dieses Urteil des BGH überhaupt zulassen würde. Mindestens bis dahin könnten sich andere Gerichte auf das Urteil des BGH beziehen.

(8) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 12.25

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 23. Januar 2026 auf Manova.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Demonstration gegen die Wehrpflicht in Trier (Dezember 2025)
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2. Februar: ADAC-Präsident tritt zurück | Wirtschaftswachstum durch Mehrarbeit | Geldstrafe für AfD-Politiker

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 02.02.2026

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Aus dem Klappentext:

Trigger. FM – „Das Radio der FREIEN“
Jetzt Streamen auf: https://triggerfm.com

Trigger. FM – APP
Android: https://play.google.com/store/apps/de...
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Dieser Beitrag wurde auf dem Kanal „TriggerFM“ am 02.02.2026 auf YouTube veröffentlicht.

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Bildquelle: TriggerFM

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Wirtschaftswachstum durch Mehrarbeit? Söder will Karenztag - SPD spricht von „Realitätsferne“

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„Agenda für Arbeit“ Zahnarztbesuch selbst zahlen? CDU-Wirtschaftsrat sorgt für Empörung

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Frau nimmt Geldscheine aus ihrer Brieftasche (Symbolbild): Der Wirtschaftsrat setzt bei Kassen- und Sozialleistungen den Rotstift an

Ein CDU-naher Unternehmerverband bläst zum Frontalangriff gegen etliche Versicherungs- und Sozialleistungen. CSU-Chef Söder fordert von den Deutschen derweil, mehr zu arbeiten – das sei doch nicht zu viel verlangt.

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Markus Langemann lädt zum Summit für wirtschaftliche, gesellschaftliche und persönliche Stabilität

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Mit „Drei-Löwen-Allianz“ aus Krise? Wirtschaftsstärkste Länder schließen sich zusammen

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Vorschau ansehen Die Ministerpräsidenten von Bayern und Hessen sowie der CDU-Vorsitzende von Baden-Württemberg gründen eine Allianz. Die drei finanzstärksten Länder erklären den Länderfinanzausgleich für gescheitert. Auf der Agenda steht auch die Förderung von neuen Technologien.
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Wegen der Landtagswahlen Söder bezweifelt, daß es in diesem Jahr zu Reformen kommt

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Frustriert über den Reformunwillen von CDU und SPD: CSU-Chef Markus Söder.

Nach dem Koalitionsausschuß befürchtet CSU-Chef Söder, daß auch in diesem Jahr Reformen ausbleiben. Aus Angst vor den fünf Landtagswahlen wollten CDU und SPD lieber nichts ändern.

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente
Apolut 20260126 TD Montag
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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 

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Kurz vor der Landtagswahl Baden-Württemberg: Mehrheit will Ende der Brandmauer

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Bisher hinter der Brandmauer: AfD-Spitzenkandidat Markus Frohnmaier.

Jeder zweite Baden-Württemberger plädiert dafür, daß die anderen Parteien nach der Landtagswahl in sieben Wochen mit der AfD kooperieren. Nur eine Minderheit ist laut aktueller Umfrage dagegen.

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Länderfinanzausgleich Söder polemisiert – und hat doch nicht unrecht

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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht bei einer Pressekonferenz anlässlich der CSU-Winterklausur in Kloster Banz. Die Klausur findet vom 12. bis 14. Januar 2026 statt und steht unter dem Motto „Starke Heimat Bayern – gemeinsam mutig voran“.

Markus Söder ist sich sicher: „Der Föderalismus ist so nicht mehr leistungsfähig.“ Deshalb will er Bundesländer zusammenlegen. Was zunächst gewagt klingt, könnte sich als gute Idee entpuppen.

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„Peinlich, diese Transfrau“: Strack-Zimmermann zieht Strafantrag wegen Beleidigung zurück

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Klagen wegen Beleidigung als Geschäftsmodell? Das wird von kritischen Juristen besonders der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann immer wieder vorgeworfen. Diese hat aktuell laut Rechtsanwalt Markus Haintz einen Strafantrag für die Aussage “Peinlich, diese Transfrau” zurückgezogen, nachdem sie vom Gericht als Zeugin geladen wurde.

“Die FDP-Politikerin zieht ihren Strafantrag für die Aussage „Peinlich, diese Transfrau“ gegen unseren Mandanten zurück, nachdem sie vom LG Heilbronn als Zeugin vor Gericht geladen wurde”, berichtet Haintz.Media. Strack-Zimmermann (“StraZi”) werde demnach die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen müssen.

Rechtsanwalt Markus Haintz zieht aus diesem Verhalten klare Schlüsse: “Dieser Fall zeigt, dass der FDP-Politikerin Beleidigungen völlig egal sind. Sie möchte damit nur zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern”, schrieb er auf X.

Strack-Zimmermann sorgt mit der Masse an Anzeigen, die sie wegen angeblicher Beleidigungen stellt, seit 2024 für Schlagzeilen. Hunderte Strafanzeigen stellt sie den Berichten nach im Monat; von Februar 2023 bis September 2024 sollen es 1.894 Anzeigen gewesen sein. Die Kanzlei von Markus Haintz verteidigte schon zahlreiche Bürger in derartigen Fällen von angeblicher Beleidigung und “Majestätsbeleidigung” (§ 188 StGB); viele davon betrafen Äußerungen gegen Strack-Zimmermann. Die Arbeit des Juristen und seines Teams für die Meinungsfreiheit zahlt sich aus: StraZi muss immer wieder gerichtliche Niederlagen einstecken.

Haintz hat einen Rat für weitere Betroffene: “Jeder, der aufgrund eines Strafantrags von Strack-Zimmermann wegen Beleidigung verfolgt wird, sollte sich auf ihre Rücknahme des Strafantrags in der Strafsache vor dem Landgericht Heilbronn, Aktenzeichen 6 NBs 151 Js 13090/24, berufen und eine Einstellung des Verfahrens beantragen, da sich ‚StraZi‘ durch die tatsächlichen oder vermeintlichen Beleidigungen offenkundig nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.”

Es ging im Fall der “Transfrau”-Aussage um viel Geld: Haintz erörterte weiter, dass der Mandant erstinstanzlich vom Amtsgericht Brackenheim zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 €, insgesamt also 4500 €, verurteilt worden war. Ursprünglich sei der Fall sogar nach § 188 StGB angeklagt worden, also wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“ – und das, obwohl der Beitrag laut Akte lediglich 29 Ansichten hatte. Im Strafbefehl seien sogar 50 Tagessätze zu je 150 € festgesetzt worden, also eine Geldstrafe über 7500 €.

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Geert Wilders zu prinzipientreu: Opportunisten verlassen PVV

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Weil Geert Wilders seinen Prinzipien treu bleibt, kehren mehrere Abgeordnete seiner PVV ihm nun den Rücken. Sie wollen sich einem System anbiedern, welches sie zuvor stets kritisierten. Eine Revolte der Anpasser und Anbiederer.

Im Grunde genommen gibt es zwei Arten von Politikern: solche, die Prinzipien haben und sich daran halten, und jene, denen Opportunismus und Macht wichtiger sind. Im Falle der sieben abtrünnigen PVV-Abgeordneten, die sich von Parteichef Geert Wilders lösen, dürfte es sich um die letztere Politikerkategorie handeln.

Der offene Bruch selbst kam Beobachtern zufolge nicht überraschend, wohl aber seine Brutalität. Gleich sieben der verbliebenen 26 PVV-Abgeordneten erklärten ihren Austritt, darunter mehrere Spitzenkandidaten der letzten Wahl. Der Vorwurf: Wilders habe die Wahl verloren, weil er “das Interesse verloren” habe, sich verweigere, nicht kooperiere, sich isoliere. Auf gut Deutsch: Er wollte sich nicht an einer Minderheitsregierung beteiligen, die exakt jene Migrations- und Islampolitik fortsetzt, gegen die die PVV einst gegründet wurde.

Was die Abtrünnigen als “konstruktive Mitarbeit” verkaufen, ist in Wahrheit der Ruf nach Einbindung in ein politisches System, das seit Jahren systematisch gegen die eigenen Wähler arbeitet. Wilders verweigerte demonstrativ die höfliche Kaffeerunde mit künftigen Regierungschefs wie Rob Jetten und machte klar, dass die PVV nicht dazu da sei, den “Abbau der Niederlande” mitzutragen. Für seine innerparteilichen Kritiker war das zu viel Widerstand, zu wenig Karriereperspektive.

Besonders entlarvend ist die moralische Pose der Dissidenten. Man könne nicht nur “beleidigende Bilder über den Islam auf X posten”, sondern müsse reale Ergebnisse liefern, heißt es in ihrem Papier. Doch wie will man seine eigene Politik in einer Koalition umsetzen, deren andere Parteien völlig andere Zielsetzungen haben?

Im Kern geht es um Macht und Kontrolle. Die PVV ist keine klassische Mitgliederpartei, sondern faktisch das politische Instrument Wilders’. Genau das macht sie für ihre Gegner so gefährlich – und für opportunistische Abgeordnete so unbequem. Nun kommt der zusätzliche Druck von außen: D66 arbeitet an einem Gesetz, das Parteien zu formalen Mitgliedsstrukturen zwingt. Eine Maßnahme, die auffällig präzise auf Wilders zugeschnitten ist und den Staat zum Parteidesigner macht.

Die Abtrünnigen warnen, ohne Reform drohe der PVV das Aus. Tatsächlich ist es umgekehrt. Die Geschichte rechter Parteien in Europa zeigt ein klares Muster: Dort, wo sie sich “demokratisieren” (sprich: an “Unsere Demokratie™” anpassen), pluralisieren und koalitionsfähig machen, enden sie als graue Kopien der etablierten Kräfte. Wilders weiß das. Seine ehemaligen Vertrauten offenbar nicht – oder sie nehmen es bewusst in Kauf.

Die Reaktionen innerhalb der PVV fielen entsprechend aus. Von “Meuterern” und “Ratten” war die Rede, eine Wortwahl, die man nicht mögen muss, die aber den emotionalen Kern trifft. Wilders selbst zeigte sich ungewohnt offen, räumte eigene Verantwortung für das Wahlergebnis ein, blieb aber bei der Linie: harte Opposition statt politischer Selbstverzwergung. Er will bleiben, und er wird bleiben.

Für die neue “Gruppe Markuszower” beginnt nun der politische Leerlauf. Andere rechte Parteien haben bereits abgewunken, niemand will die Abtrünnigen aufnehmen. Übrig bleibt die Rolle als Mehrheitsbeschaffer für eine Regierung, die sie gestern noch kritisierten. Dass ausgerechnet die liberale D66 nun von “Chancen” spricht, sagt alles über die neue Funktion dieser Gruppe.

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Wir können uns nicht mehr auf Amerikaner verlassen“ – O-Töne zu Trump, Venezuela und Grönland

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Langsam erreicht die Europäer die Erkenntnis, dass sie sich in Sachen Sicherheit, aber auch in Bezug auf die demokratischen Werte nicht mehr auf die USA verlassen können – jedenfalls so lange, wie US-Präsident Donald Trump in den Vereinigten Staaten das Regiment führt. Nach der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro erhebt Trump nun den Anspruch auf die dänische Insel Grönland, womit die gesamte Sicherheitsarchitektur Europas auf den Kopf gestellt wird. Das neue Schlagwort des politischen Vokabulars lautet „Epochenbruch“. Eine neue Ausgabe der O-Töne. Von Valeri Schiller.



Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15. November 2026

„Nach dem lauter werdenden Säbelrasseln der USA in der Karibik wachsen die Sorgen um einen militärischen Konflikt in der Region. In den vergangenen Wochen hat Washington Kriegsschiffe, Kampfflugzeuge und Tausende Soldaten entsandt sowie Angriffe auf 21 mutmaßliche Drogenschmugglerboote geflogen, bei denen mindestens 80 Menschen getötet wurden.“

(Quelle: FAZ)


Venezuelas Präsident Nicolás Maduro am 4. Oktober 2025

„Wir haben acht Kriegsschiffe vor uns, Zerstörer, so etwas haben wir in der Karibik noch nicht gesehen. 1.200 Raketen zielen auf unsere Köpfe ab. Sie haben ein Atom-U-Boot. Und jetzt sagt er [Donald Trump. – Anm. der Red.], dass sie Puerto Rico haben, dass der Pentagon-Chef dort angekommen ist, und die Gouverneurin von Puerto Rico hat erklärt, dass Puerto Rico die Basis für eine militärische Operation gegen Venezuela wäre. Ihr erstes Ziel ist Öl. Es ist kein Drogenhandel, es ist Öl.“

(Quelle: Nexta)


Nicolás Maduro wird nach der Festnahme am 3. Januar in die USA gebracht

„Der venezolanische Präsident Nicolás Maduro läuft über die Flure der [amerikanischen – Anm. d. Red.] Drogenbekämpfungsbehörde, wünscht den Mitarbeitern ein frohes Neues Jahr. Es sind seine letzten Schritte in Freiheit, bevor es in eine Haftanstalt in New York geht. Hier soll Maduro bis zum Prozess gegen ihn bleiben.“

(Quelle: WELT, ab Minute 0:54)


USA-Außenamtschef Marco Rubio am 3. Januar 2026

„Nicolás Maduro hatte mehrere Gelegenheiten, dies zu verhindern. Ihm wurden mehrere sehr, sehr, sehr großzügige Angebote gemacht. Und stattdessen benahm er sich wie ein Wilder. Er entschied sich stattdessen fürs Herumspielen. Und das Ergebnis haben wir heute Abend gesehen. Die andere Nachricht lautet wie folgt: Sie haben jemand, der wie viele Menschen auf der Welt gern Spiele spielt. Das ist ein Typ, der beschließt, den Iran in sein Land einzuladen. Er wird amerikanische Ölkonzerne enteignen. Er wird unser Land mit Bandenmitgliedern überschwemmen. Er wird Amerikaner gefangen nehmen und versuchen, sie als Geiseln zu halten und auszutauschen, so wie er es bereits mit der Biden-Administration gemacht hat. Er spielt die ganze Zeit gerne Spielchen und denkt, dass nichts passieren wird. Und ich hoffe, dass die Menschen jetzt verstehen, dass wir einen Präsidenten haben, den 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten, der keine Spielchen spielt. Wenn er Ihnen sagt, dass er etwas tun wird, dass er das Problem angehen wird, dann meint er es auch so. Er setzt das in die Tat um.“

Quelle: RSBN, ab Minute 35:07)


US-Präsident Donald Trump am 23. Dezember 2025

„Wir brauchen Grönland für die nationale Sicherheit. Nicht für Mineralien, wir haben welche. Wir haben mehr Öl als jedes andere Land der Welt. Wir brauchen Grönland für die nationale Sicherheit. Und wenn Sie sich Grönland ansehen, schauen Sie die Küste rauf und runter, Sie haben überall russische und chinesische Schiffe. Wir brauchen es für die nationale Sicherheit. Wir müssen es haben.”

(Quelle: 10 News, ab Minute 0:50)


Dänemarks Regierungschefin Mette Frederiksen am 6. Januar 2026

„Erstens bin ich der Meinung, dass man den amerikanischen Präsidenten ernst nehmen sollte, wenn er sagt, dass er Grönland will. Ich möchte aber auch klarstellen, dass, wenn die Vereinigten Staaten beschließen, ein anderes NATO-Land militärisch anzugreifen, alles zum Erliegen kommt, einschließlich unserer NATO und damit der Sicherheit, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gewährleistet wurde. Ich glaube an die Demokratie und ich glaube an die internationalen Regeln. Selbstverständlich glaube ich auch, dass man Grenzen nicht mit Gewalt verändern kann, weder in die eine noch in die andere Richtung. Dies ist nicht nur die Position des Königreichs Dänemark, glücklicherweise auch die Europas. Ich hoffe daher, dass die Menschen auch die erneut bedeutende Unterstützung zur Kenntnis nehmen werden, die wir erhalten.“

(Quelle: Reuters)


Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am 8. Januar 2026

„Dass die Amerikaner Sicherheitsinteressen haben, das ist klar. Und auch da muss uns jedem bewusst sein: Ohne die Amerikaner, wirklich ohne die Amerikaner, können wir weder unsere Sicherheit gewährleisten im Inneren, was die Geheimdienstinformationen betrifft, noch können wir uns wirklich, jedenfalls im Moment, effektiv verteidigen. Und deshalb bin ich nach wie vor pro Amerika, auch wenn ich zugebe, es ist schwerer als früher.“

(Quelle: phoenix, ab Minute 0:23)


CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter am 7. Januar 2026

„Wir sind in einem Epochenbruch. Die Amerikaner haben die Seiten gewechselt. Sie sind gemeinsam mit China und Russland im Team ‚Multipolarität‘. Es zählt das Recht des Stärkeren, und für uns Deutsche heißt das, zu begreifen, dass wir zu lange gewartet haben und jetzt politisch handeln müssen, also Europa zusammenbinden. Die klassische deutsche Aufgabe ist die Scharnierfunktion, und die Länder nördlich und östlich von uns haben das richtige Mindset. Die Nordics und die Baltics, die sind klar in ihrer Sache: Die Bedrohung geht von Russland aus. Wir müssen wehrfähig werden und wir können uns nicht mehr auf Amerikaner verlassen.“

(Quelle: @RKiesewetter)


Titelbild: Screenshots FAZ, WELT, RSBN, Reuters, phoenix, x.com/@RKiesewetter

(Auszug von RSS-Feed)

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Daniel Günther und die Pressefreiheit

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Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat

Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.

Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:

Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –

An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“

Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:

Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“

Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:

Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“

Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.

Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.

Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:

Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“

Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:

Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“

Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)

Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:

Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“

Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.

Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?

Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:

Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?

Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.

Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:

Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“

Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.

Die Militarisierung des Informationsraums

Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:

Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.

Was ist Journalismus? Und wer definiert das?

Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.

Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.

Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?

Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.

In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:

Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“

So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.

Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch

Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.

Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.

Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.

Internationale Beobachtung

Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

Fazit

Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.

Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.

Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.

Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 15.12.2025

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Die große Täuschung | Von Janine Beicht

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Apolut 20251215 SP Montag
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Die große Täuschung | Von Janine Beicht

Brüssels kosmetische Korrektur am Verbrenner-Verbot

Ein Standpunkt von Janine Beicht.

Flottengrenzwerte und Leasingvorgaben erzwingen indirekt Elektroautos schon lange vor 2035. Privatkäufer und Unternehmen sehen sich einem subtilen Zwang gegenüber, während politische Akteure von der Öffentlichkeit als Retter gefeiert werden. Die Regulierung bleibt ein Trojanisches Pferd ideologischer Kontrolle.

Die europäische Politik präsentiert derzeit eine angebliche Kehrtwende beim geplanten Verbot neuer Verbrennerfahrzeuge ab 2035 als großen Erfolg. In Wahrheit handelt es sich um eine marginale Anpassung, die den Kern der ideologisch getriebenen Regulierung unangetastet lässt und die Automobilindustrie weiterhin in eine Sackgasse treibt. Statt eines vollständigen Rückzugs vom Verbot wird lediglich eine Reduktion des CO₂-Ausstoßes um 90 Prozent statt 100 Prozent für die Flottenziele der Hersteller vorgeschlagen. Diese minimale Aufweichung ändert wenig an der faktischen Benachteiligung von Verbrennungsmotoren und dient vor allem dem Machterhalt etablierter Parteien. Manfred Weber, Vorsitzender der Europäischen Volkspartei, gab die Motive unverhohlen preis:

„Für uns ist und bleibt das Auto ein Kultobjekt, kein ideologisches Kampfobjekt, das am Ende Rechtsaußenparteien nutzt.“ »Manfred Weber / BILD«

Weber verhandelte diese Einigung direkt mit Ursula von der Leyen, und sie offenbart die Priorität: Nicht der Schutz von Millionen Arbeitsplätzen steht im Vordergrund, sondern die Neutralisierung politischer Konkurrenz. Die Anpassung zielt also primär darauf ab, der AfD ein beliebtes Thema zu entziehen, anstatt echte wirtschaftliche Notwendigkeiten anzuerkennen.

Symbolpolitik statt Substanz: Der Brief des Kanzlers und seine Folgen

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Ende November einen Brief an Ursula von der Leyen gerichtet, in dem er mehr Flexibilität und Technologieoffenheit forderte. Er erklärte zum geplanten Kurswechsel der EU-Kommission:

„Wir stellen die Ziele nicht infrage, aber wir müssen einen anderen Weg gehen hin zum Ziel. […] Wir werden auch dann nur etwas für den Klimaschutz tun können, wenn wir eine wettbewerbsfähige Industrie haben.“ »Friedrich Merz / Tagesschau«

Das Ergebnis bleibt selbstverständlich weit hinter solchen Appellen zurück. Die vorgesehene 90-Prozent-Reduktion bedeutet, dass Verbrenner weiterhin massiv benachteiligt bleiben: Hersteller müssen hohe Strafzahlungen leisten, wenn sie mehr als einen kleinen Anteil CO₂-emittierender Fahrzeuge verkaufen. Ein Golf mit normalem Verbrennungsmotor stößt etwa 100 Gramm CO₂ pro Kilometer aus; bei Überschreitung drohen 95 Euro Strafe pro Gramm und Fahrzeug.

„Überschreitet die durchschnittliche CO₂-Emission der Flotte des Herstellers in einem bestimmten Jahr sein spezifisches Emissionsziel, muss der Hersteller – für jedes neu zugelassene Fahrzeug in diesem Jahr – für die überschüssige Emission eine Strafgebühr von 95 Euro pro g/km bezüglich der Zielüberschreitung zahlen.“ »EU Richtlinien«

Bei Millionen Verkäufen summieren sich solche Bußgelder auf Milliarden, die letztlich auf die Käufer abgewälzt werden und Verbrenner unerschwinglich machen.

Diese Regelung erinnert an planwirtschaftliche Zwänge vergangener Systeme, wo knappe Güter zu Warteschlangen führten. Ähnlich könnten hier künstliche Verknappungen entstehen, die den Markt verzerren und die Freiheit der Bürger einschränken.

Die versteckte E-Auto-Pflicht: Flottengrenzwerte als Trojanisches Pferd

Noch perfider wirkt die geplante Verschärfung der CO₂-»Flottengrenzwerte ab 2030«. Sie zwingt Hersteller praktisch dazu, Leasing- und Firmenwagen fast ausschließlich als Elektrofahrzeuge anzubieten. EU-Abgeordneter Markus Ferber warnte explizit davor.

Die Neuregelung gelte „anders als öffentlich wahrgenommen nicht nur für Mietwagen und Firmenflotten“, sondern auch für geleaste Fahrzeuge und Privatpersonen. In der Praxis bedeutet das, dass Bürger „auf dem freien Markt einen Diesel kaufen, auf dem Leasing-Markt aber nur noch ein Auto mit Steckdose“ erwerben können. Noch im August sprach er sich auf 𝕏 deutlich gegen ein Verbrennerverbot aus.

"Autofahren muss bezahlbar bleiben und darf nicht zum Luxus für einige wenige werden. Wir sind deshalb gegen ein Verbrenner-Verbot. Die Autoindustrie braucht keine Technologie-Verbote sondern Innovationen. Dafür kämpfen wir." Markus Ferber@MarkusFerber 𝕏

Angesichts einer EU-weiten Leasingquote von rund 60 Prozent führt diese Regelung de facto zu einer E-Auto-Pflicht lange vor 2035. Sie trifft damit nicht nur Unternehmen, sondern auch private Nutzer. Die angekündigte Aufweichung des Verbrennerverbots für 2035 erweist sich in dieser Perspektive als reine Symbolpolitik. Es handelt sich um eine Hintertür-Regulierung, die den tatsächlichen Zwang zu Elektroautos verschleiert.

Der Preis des Ideologie-Wahns: Milliardenverschwendung und Jobverluste

Die forcierte Elektromobilität hat bereits immense Schäden angerichtet. Allein in Deutschland flossen seit 2016 »etwa 10 Milliarden Euro« Steuergelder in Subventionen, Prämien und Steuererleichterungen – ohne nennenswerten Erfolg. Dennoch bewertete der ehemalige BAFA-Präsident Torsten Safarik diese Bilanz positiv:

„Mit mehr als zwei Millionen geförderten Fahrzeugen ist ein weiterer Meilenstein für die klimafreundliche Mobilität erreicht. Die Elektromobilität ist dank des Umweltbonus im Alltag angekommen.“ »Torsten Safarik | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)«

Dabei liegt der Anteil reiner Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Durchschnitt bei unter 3,5 Prozent; selbst mit Hybriden verbessert sich das Bild kaum. »Hersteller wie Porsche leiden unter Einbrüchen«, und drohende Stellenstreichungen betreffen ein Viertel der Belegschaft in Deutschland. (Screenshot im Anhang)

»BMW« profitiert, weil der Konzern keinen festen Ausstiegstermin für Verbrenner festgelegt hat. Dagegen haben frühe All-in-Strategien auf Elektro immense Kosten verursacht: Umstrukturierungen von Werken, Anschaffung neuer Maschinen, Auflösung von Wertschöpfungsketten und der Verlust abertausender Fachkräfte, die in den Ruhestand gedrängt wurden. Eine Rückkehr zu ausgewogener Produktion ist finanziell, technisch und personell kaum mehr machbar.

»Rund 3,2 Millionen Menschen« hängen direkt oder indirekt an der Automobil- und Zulieferindustrie, die das Rückgrat des deutschen Wohlstands bildet. Eine Studie der Unternehmensberatung Kearney malt ein düsteres Bild: Ohne echtes Einlenken verlieren europäische Hersteller die Wettbewerbsfähigkeit mit China und den USA, während regulatorischer Druck in der EU anhält.

Der wahre Skandal: Planwirtschaft im Gewand des Klimaschutzes

Brüssels Politik degradiert die Bürger kontinuierlich zu Befehlsempfängern eines übergriffigen Superstaats, der Kompetenzen an sich reißt und nationale Interessen ignoriert. Hohe Kraftstoffpreise und teure Verbrenner dienen letztlich der Umverteilung zugunsten bürokratischer Strukturen. Die EU entfernt sich weit von ihren ursprünglichen Zielen wie Freizügigkeit und gemeinsamem Wirtschaftsraum.

Diese kosmetischen Gesten – Briefe, Hinterzimmerdeals und semantische Tricks – täuschen niemanden mehr. Sie offenbaren eine Politik, die primär auf Machterhalt abzielt und den Bürgern Versprechen macht, ohne je zu liefern. Die Ablehnung des Verbots in der Bevölkerung, besonders in ländlichen Regionen, treibt Zulauf zu Alternativen, weil etablierte Parteien den Vertrauensverlust selbst verschuldet haben. Echte Technologieoffenheit würde alle Antriebe gleichberechtigt fördern, anstatt ideologische Vorlieben durchzusetzen. Solange diese ausbleibt, sägt die Politik weiter am Ast, auf dem der Wohlstand Europas sitzt.

Quellen und Anmerkungen

Die große Täuschung | Von Janine Beicht

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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien am 13. Dezember 2025 auf dem Blog https://haintz.media/

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Bild: Volkswagen, Russland, Kaluga - 14. JULI 2022: Neue Autos parkten in der Autofabrik des Vertriebszentrums nachts mit Lichtern. Parkplatz im Freien.

Bildquelle: Eugene_Photo / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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