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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

(Auszug von RSS-Feed)

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente
Apolut 20260126 TD Montag
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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 

(Auszug von RSS-Feed)

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Justiz-Salto wegen Solidaritätswelle? Historisches Urteil für die Meinungsfreiheit

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Deutschland-Kurier-Chefredakteur David Bendels erzielte mit seinem Verteidigerteam gestern einen historischen Sieg vor Gericht: Nachdem er nach dem skandalösen Urteil des Amtsgerichts Bamberg im Prozess um das Faeser-Meme in Berufung ging, wurde er nun vom Landgericht Bamberg freigesprochen. Brisant: Den Freispruch hatte auch die Staatsanwaltschaft beantragt! Die siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für die angebliche Politiker-Verleumdung wurde somit aufgehoben. Wie kam es zu dieser Rolle rückwärts?

Der folgende Kommentar erschien zuerst im Deutschlandkurier:

David Bendels und seine Anwälte haben am 14. Januar 2026 einen grandiosen, einen historischen Sieg für die Meinungsfreiheit in Deutschland errungen! Das Landgericht Bamberg (Oberfranken) hat den Chefredakteur und Herausgeber des Online-Portals Deutschland-Kurier vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung im Zusammenhang mit dem satirisch-kritischen Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ freigesprochen. Das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg unter Vorsitz von Amtsrichter Martin Waschner vom April 2025 (sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung) wurde ersatzlos aufgehoben. Die Prozesskosten trägt die Staatskasse.

Es ist ein Sieg auf ganzer Linie: Die Staatsanwaltschaft Bamberg selbst beantragte (wie auch die Verteidigung) in der Berufungsverhandlung den Freispruch. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt sogar noch eine Strafverschärfung erreichen wollen und war deshalb ebenfalls in die Berufung gegangen.

In einer ersten Reaktion zeigte sich David Bendels einerseits erleichtert, andererseits aber auch kampfentschlossener denn je!

Der DK-Chef erklärte: „Kein Staatsanwalt hätte hier jemals einen Strafbefehl beantragen dürfen, und kein Amtsgericht hätte hier jemals verurteilen dürfen. Denn es ist völlig offensichtlich, dass hier keine Straftat vorliegt. Macht- und Regierungskritik kann — ja muss!— auch in zugespitzter, harscher, bis an Grenzen des guten Geschmacks reichender Form, jederzeit erlaubt sein. Das vom Deutschland-Kurier veröffentlichte ‚Faeser-Meme‘ ist in seiner Form, in seinem Ausdruck und in seiner Umsetzung als leicht erkennbare Satire eine grundgesetzlich geschützte Spielart einer solch pointierten Macht- und Regierungskritik.“

DK-Chef: „Wir stehen stabil und entschlossen“

DK-Chef David Bendels bekräftigte: „Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden immer, mit allen uns zur Verfügung stehenden medialen und rechtsstaatlichen Mitteln, entschlossen, stabil und hartnäckig für die Presse-und Meinungsfreiheit in unserem Lande sowie für die Redefreiheit der deutschen Bürger einstehen und kämpfen. Etwaigen Angriffen gegen die Presse-, Meinungs- und Redefreiheit werden wir stets sehr couragiert entgegentreten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (sie hatte persönlich den Strafantrag unterschrieben, die Red.) ein sehr defizitäres, problematisches, ja gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat. Satirisch-kritisch-zugespitzt könnte — und darf — man also durchaus behaupten: ‚Nancy Faeser hasst die Meinungsfreiheit!‘“

Woher plötzlich der Justiz-Salto rückwärts?

Die Kehrtwende hatte sich bereits am Vortag laut einer Meldung des Berliner „Tagesspiegel“ angedeutet. Sollten sich in der Berufungshauptverhandlung keine neuen Umstände ergeben, werde man einen Freispruch beantragen, hatte ein Sprecher der Bamberger Staatsanwaltschaft dem „Tagesspiegel“ auf dessen Anfrage hin erklärt.

Das muss man sich mal vergegenwärtigen: Eine Behörde, die noch vor Monaten die Verurteilung nicht nur mittrug, sondern sogar noch eine Strafverschärfung erreichen wollte (acht Monate OHNE Bewährung), erklärt das inkriminierte Bildmaterial plötzlich zur „noch zulässigen Machtkritik“. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus!

Solidarität mit David Bendels auch im Ausland

War es wirklich (bessere) Einsicht oder vielmehr der öffentliche Druck nicht nur in den alternativen Medien, sondern auch in Teilen der Mainstream-Presse? Ein „Urteil wie aus einer Diktatur“, kommentierte seinerzeit die „WELT“. Der „Focus“ sprach von einer „Sondergerichtszone Bamberg“. Das Willkür-Urteil des Amtsrichters Waschner schlug hohe Wellen auch im Ausland, vor allem in den USA und in Großbritannien. Die Sorge um die Meinungsfreiheit in Deutschland war plötzlich international und hatte einen Namen: David Bendels!

Vom „Straftäter“ zum Freiheitskämpfer

Der Fall hatte im Februar 2024 seinen Lauf genommen. Der Deutschland-Kurier verbreitete seinerzeit auf der Plattform X eine Fotomontage (Meme), die Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zu lesen war. Die damalige Innenministerin fühlte sich persönlich angegriffen und stellte eigenhändig Strafantrag gegen den Journalisten. Bendels erhielt zunächst einen absurd hohen Strafbefehl über 210 Tagessätze, wogegen er Einspruch einlegte. Es kam zum Prozess.

Das Amtsgericht Bamberg folgte dem Vorwurf der angeblichen Politiker-Verleumdung gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB), im Volksmund auch „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannt, nur allzu bereitwillig. In der Urteilsbegründung vom April 2025 hieß es allen Ernstes, der durchschnittliche Leser sei nicht in der Lage, das Meme als Satire zu erkennen. Eine Einschätzung, die nicht nur die Intelligenz des deutschen Volkes beleidigt, sondern auch ein erschreckendes Licht auf das Rechtsverständnis mancher Richter hierzulande wirft. Zudem ordnete der Vorsitzende Richter Martin Waschner auch noch an, dass sich David Bendels schriftlich bei der Ministerin zu entschuldigen habe. Ein Unikum in der jüngeren deutschen Justizgeschichte! Solche Demütigungen kennt man nur aus Diktaturen, wo sich der Delinquent in den Staub zu werfen und um Abbitte zu flehen hat.

(Auszug von RSS-Feed)

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Nancy Faeser und die Meinungsfreiheit: Freispruch für David Bendels!

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“Ich hasse die Meinungsfreiheit”: Für dieses inzwischen ikonische Faeser-Bild war Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Er ging in Berufung. Nun hat das Landgericht Bamberg ihn freigesprochen.

Das Meme von Nancy Faeser mit einem Schild mit der offensichtlich hineineditierten Aufschrift “Ich hasse die Meinungsfreiheit” ging um die Welt: Für die einen offensichtliche Satire, für das Amtsgericht Bamberg eine Verleumdung einer Person des politischen Lebens. Es hatte Bendels zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

Das Amtsgericht hatte im Meme eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gesehen. Angeblich wäre die Montage für den unbefangenen Leser nicht als solche erkennbar gewesen.

Dem folgte das Landgericht Bamberg im Berufungsverfahren nun nicht. Hier sah man das Posting mit Blick auf den Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gestern Abend hatte der Tagesspiegel unter Berufung auf Kreise aus der Staatsanwaltschaft bereits überraschend berichtet, dass man hier einen Freispruch beantragen wolle, sofern sich keine neuen Sachverhalte ergeben.

Tatsächlich hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ebenso wie die drei Verteidiger von David Bendels auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.

Der Deutschlandkurier publizierte ein erstes Statement von Strafverteidiger Michael Baitinger:

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