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Österreich: Erstes Krankenhaus führt Maskenpflicht wieder ein

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Obwohl inzwischen weitestgehend bekannt sein sollte, dass Masken kaum einen Schutz vor respiratorischen Viren bieten, gilt im Klinikum Klagenfurt wieder die Maskenpflicht. Begründet wird dies mit einer Dreifach-Welle an Grippe, Corona und RSV.

Mittlerweile sollte es eigentlich allgemein bekannt sein, dass Masken keinen Schutz vor der Übertragung von Viren bieten. Doch im Klinikum Klagenfurt scheint man davon nichts wissen zu wollen. Weil statt der üblicherweise rund 100 Patienten pro Werktag um die 150 kommen, wurde dort die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Die Begründung dafür ist eine dreifache Welle aus Grippe, Corona und dem Respiratorischen Syntytial-Virus (RSV). Wie viele Menschen nun stärker darunter leiden, weil die ständige Corona-Impferei das Immunsystem belastet, ist jedoch unklar. Allerdings scheinen in dieser Wintersaison mehr Menschen von solchen Erkrankungen betroffen zu sein als zuvor.

Ein weiteres Problem für das Klinikum ist der Mangel an Ärzten, der mit der Urlaubszeit und den Feiertagen zusammenhängt, wie es laut den Medien heißt. Dies führe dazu, dass manche Patienten sogar bis zu vier Stunden warten müssen, bevor sie von einem Arzt untersucht werden können.

Doch da die aktuelle Welle an Erkältungen und Grippe weiter anhält, könnten sich weitere Krankenhäuser ebenfalls dazu entschließen, die Maskenpflicht wieder einzuführen. Auch wenn es am Ende nichts bringt.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Scharfe Kritik von Kennedy an deutscher Coronapolitik – Ministerium reagiert uneinsichtig

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Es war ein Frontalangriff auf die deutsche Coronapolitik: Am Wochenende erhob Robert F. Kennedy in einer Videobotschaft weitreichende Vorwürfe gegen Deutschland. „Was in Deutschland gerade passiert, erfordert eine klare, öffentliche Reaktion“, sagte der US-Gesundheitsminister. Im Zentrum seiner Kritik: Die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten aufgrund von Attesten zur Maskenbefreiung und vor der Coronaimpfung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhielt die Nachricht Kennedys zudem persönlich als Brief. Reaktion: Maximale Ignoranz. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was muss noch alles passieren, bis aufseiten der deutschen Politik auch nur ein Hauch von Vernunft zu sehen ist? Die Coronapolitik war der schwerste Angriff auf die Grundrechte, den es jemals in der Bundesrepublik gab. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte waren plötzlich einer Politik unterworfen, die mit ihnen umsprang wie ein Hundebesitzer, der seinen Hund über Leckerli erziehen wollte. Viele Bürger standen mit dem Rücken zur Wand. Ohne Impfung drohte der Jobverlust – und das bedeutete für viele das ökonomische Aus.

Ärzte, die die Gefahren der Impfung erkannten, standen ihren Patienten zur Seite. Und damit wurden sie zum roten Tuch für eine Politik, die vorhatte, die gesamte Gesellschaft durchzuimpfen. Ärzte, die ihren Patienten Atteste zur Befreiung von der Impfung oder vom Tragen der Maske ausstellten, waren ein rotes Tuch für die Politik. Mit harten Mitteln begegnete die Justiz Ärzten und Patienten, die angeblich oder tatsächlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausstellten oder nutzten. Klar war: Wenn eine chronisch überlastete Justiz plötzlich mit dem Tempo eines Formel-1-Fahrers agiert, dann muss dahinter politischer Druck stehen. Und an dieser Stelle setzte Kennedy am Wochenende zu einer Kritik an, die wohl auf dieser politischen Sachebene zwischen den USA und Deutschland einmalig sein dürfte.

„Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und tausende von ihren Patienten mit Strafverfolgung und Bestrafung konfrontiert werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Tragen der Maske oder von der Coronaimpfung ausgestellt haben“, so Kennedy am Samstag in einem auf seinem Kanal auf der Plattform X veröffentlichten Video.

Und dann sagte der US-Gesundheitsminister:

„Wenn irgendeine Regierung Ärzte für die Beratung ihrer Patienten kriminalisiert, dann wird eine rote Linie überschritten, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben.“

Kennedy forderte auch eine „klare, öffentliche Reaktion“ vonseiten Deutschlands. Die Reaktion kam auch, sozusagen: postwendend! Die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium sah so aus, wie sie aus einem Milieu, dessen Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkritik bei null liegt, zu erwarten war. In einer Mitteilung von Warken heißt es:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich. In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde. Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Allein der Gebrauch des Begriffes „frei“ zeigt die gespaltene Zunge. Wenn es vonseiten des Gesundheitsministeriums heißt, Patienten seien „frei“ darin zu entscheiden, „welche Therapie sie in Anspruch nehmen“, wird das der Realität der Coronazeit nicht gerecht. Natürlich waren die Patienten dahingehend „frei“, dass sie sich der Coronaimpfung entziehen konnten – allerdings eben unter der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Die Formulierung kommt damit einem Hohn gleich.

Und dass in Deutschland „grundsätzlich“ die „verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit“ gilt, hat weder Kennedy noch sonst jemand bestritten. Vom Grundsatz her gelten natürlich in Deutschland auch die Grundrechte. Doch Grundsätze stehen auf dem Papier. In der Coronazeit gab es einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier stand, und der Realität des Faktischen. Grundsätzlich dienen die Grundrechte vor Übergriffen des Staates auf seine Bürger – faktisch hat der Staat Grundrechte in der Coronazeit suspendiert – basierend unter anderem auf einem angeblichen Fremdschutz der Coronaimpfung, der nie gegeben war.

Auch wenn es in der Erklärung von Warken heißt, es habe kein „Berufsverbot oder Geldstrafe“ für Ärzte gegeben, die nicht geimpft haben, ist das wohlfeil. Es geht um das knallharte Vorgehen gegen Ärzte, die ihre Patienten vor den Gefahren der Impfung schützen wollten und damit gegebenenfalls gegen Recht verstoßen haben. Es geht nicht um Berufsverbote von Ärzten, die nicht impfen wollten.

Die Erklärung aus dem Bundesministerium zeigt wie unter einem Brennglas das grundsätzliche Problem, unter dem die Aufarbeitung der Coronapolitik krankt: Die Verantwortlichen können oder wollen nicht verstehen. Es gibt keinerlei Einsicht und auch kein Interesse daran, den Konflikt zu befrieden. Andere Länder haben längst eine Amnestie gegenüber Verstößen im Zusammenhang mit der Coronapolitik erlassen. Die deutsche Regierung will die Strafverfolgung weiterhin durchziehen. Das kritisiert Kennedy.

Titelbild: Ringo Chiu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
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