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Es gibt sie doch: kritische Juristen

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Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.

Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.

Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.

Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.

Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:

(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“

Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:

  • Einseitige Sachverständigenauswahl
  • Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Die Änderung des Urkundenstrafrechts „auf Zuruf“
  • Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten (Bsp. Maskenbeschaffung)

Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.

Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:

(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“

In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:

Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“

Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

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Leichenschändung am Völkerrecht

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Wenn Donald Trump versucht, sich als Kaiser über einen "Friedensrat" zu stellen, zu dem man 1 Milliarde Dollar Eintritt zahlen soll, ist das die reinste Leichenschändung des Völkerrechts, das bereits im Koma lag, und dem Trump den Stecker gezogen hat. Tatsächlich steht die Welt vor der dystopischsten Entwicklung seit dem Beginn des Siegeszuges des Faschismus [...]

Der Beitrag Leichenschändung am Völkerrecht erschien zuerst unter tkp.at.

(Auszug von RSS-Feed)

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Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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