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Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.
Der Beitrag BGH sieht Nord Stream-Anschläge als „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“ erschien zuerst auf .
