In Bad Salzuflen (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) gab es am Montagabend, 02.02.2026, einen Großeinsatz von Spezialkräften der Feuerwehr und Polizei. Auslöser war eine Attacke gegen die AfD-Fraktion: Die von den Systemparteien abgesetzte und somit ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin Sabine Reinknecht öffnete einen Brief, der sich als Drohbrief herausstellte – dabei trat eine pulverartige Substanz aus, die die Politikerin einatmete. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
Betroffen ist mit Sabine Reinknecht ausgerechnet jene AfD-Politikerin, die kurzzeitig stellvertretende Bürgermeisterin von Bad Salzuflen war – bis das Altparteienkartell sie eilig absetzte. In einem Video auf Facebook schildert sie den Vorfall:
„Ich bin in unser Fraktionsbüro gegangen und nehme die Post. Wie man das so macht, mache ich den Briefumschlag auf, da kommt ’ne Staubwolke, weißes Pulver raus. Es war ein Drohbrief. Wir sollen verschwinden, unsere Partei soll nach Moskau gehen und was nicht alles.“
Die AfD-Politikerin berichtet, sie habe daraufhin die Polizei angerufen. Der ABC-Alarm und sechs Löschzüge seien angerückt. Reinknecht sowie zwei Fraktionskollegen kamen vorübergehend in Quarantäne. In dem Video ist die 65-Jährige mit FFP2-Maske in einem Wärmezelt der Einsatzkräfte zu sehen. Reinknecht erklärte, schwere Asthmatikerin zu sein und das Pulver eingeatmet zu haben (daher die Maske). Ihr gehe es bislang aber noch gut.
Nius veröffentlichte den Brief. Darin stilisiert man sich als “Rote Kapelle 2.2” zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus:
“Meine heilige Asche als Symbol für den
Drohbrief – Quelle: Nius
Widerstand gegen Sie und alle Unterstützer
Ihrer Gesinnung.
Wir sind mehr. Nie wieder ist jetzt.
a*d Verbot jetzt.
Geh nach Moskau.
Rote kapelle 2.2″
Inzwischen gibt es zumindest hinsichtlich der weißen Substanz Entwarnung. Nach Angaben der Polizei hat eine Detektion der Substanz ergeben, dass von ihr keine Gefahr ausging. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz der Polizei Bielefeld übernommen.
Erst im November 2025 war Reinknecht überraschend zur stellvertretenden Bürgermeisterin von Bad Salzuflen gewählt worden – mit 16 Stimmen, obwohl die AfD nur 13 Sitze im Stadtrat hält. Aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU, SPD, Grünen, USD, FDP und Linken wurde sie bereits nach zwei Wochen wieder abgesetzt (Report24 berichtete). Seitdem ist sie weiterhin AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat.
Hätte eine solche Attacke einen Politiker einer Systempartei getroffen, wäre der Aufschrei wohl ohrenbetäubend gewesen. Die stetige Agitation dieser um den Machterhalt bangenden Parteien ist es jedoch, die Angriffe auf die Opposition durch radikale Linke regelrecht fördert. Entsprechend werden AfD-Politiker auch am häufigsten Opfer von Gewalt.

Französische Behörden haben am Dienstag die Pariser Büros der Plattform X (ehemals Twitter) von Elon Musk durchsucht. Die Razzia wurde von der Abteilung für Cyberkriminalität der Pariser Staatsanwaltschaft durchgeführt, unterstützt von Europol und der französischen Internetpolizei.
Die Ermittlungen laufen seit Januar 2025 und drehen sich zunächst um Vorwürfe, dass Algorithmen von X verändert wurden, um rechtsextremen Inhalten mehr Reichweite zu geben. Neu hinzugekommen sind Anklagen wegen Holocaust-Leugnung, Verbreitung von Kinderpornografie und sexualisierter Deepfakes, die der KI-Chatbot Grok von Frauen und Kindern erzeugt hat.
Elon Musk und die ehemalige X-CEO Linda Yaccarino wurden zu freiwilligen Befragungen am 20. April 2026 in Paris vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft betonte, die Untersuchungen seien "konstruktiv" und zielen auf die Einhaltung französischer Gesetze ab. X hat sich nicht geäußert.
Die Pariser Staatsanwaltschaft kündigte zudem an, X als Kommunikationskanal aufzugeben und stattdessen LinkedIn und Instagram zu nutzen – ironischerweise per Post auf X.
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In aktuellen Statistiken zählt die deutsche Bundesregierung stolze 36 kriminelle Clans in der bunten Republik. Das tatsächliche Personenpotenzial und die Straftaten dieser Klientel kennt man aber ebenso wenig wie die Zahlen ausreisepflichtiger Clankrimineller oder gar Daten zu Abschiebungen.
“Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist”, so die offizielle Definition, die auch dem Bundeslagebild des BKA zum Organisierten Verbrechen zu entnehmen ist. Ein Clan zeichne sich “insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus”.
Leider entsprechen diese Normen und Werte nicht denen der Bundesrepublik: Die Clanzugehörigkeit stelle bei der Clankriminalität “eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können”, liest man dort weiter.
Einer Antwort auf eine Anfrage der AfD entnimmt man nun weitere Informationen. Die Herkunft der erfassten Clans in Deutschland ist demnach wie folgt:
22 der 36 Clans sollen über die deutschen Landesgrenzen hinaus aktiv sein. Insgesamt glänzt die Bundesregierung in ihrer Anfragebeantwortung aber mit Unwissenheit und Desinteresse: Etliche Fragen bleiben unbeantwortet. So hat man keine Ahnung, wie viele Mitglieder einzelne Clans bereits angesammelt haben: “Auch vor dem Hintergrund, dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen, erfolgt keine allgemeine statistische Erfassung von Clans und deren Personenpotential”, heißt es dort.
Die AfD wollte zudem wissen, wie viele Clanangehörige vollziehbar ausreisepflichtig sind und wie viele Ausweisungen und Rückführungen seit 2015 stattfanden. “Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht”, so die Antwort. “Der Bundesregierung liegen insofern keine statistischen Daten zu vollziehbar ausreisepflichtigen, ausgewiesenen oder abgeschobenen Straftätern einschließlich verhängter Einreisesperren ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit mit Bezug zur sogenannten Clankriminalität vor. Grundsätzlich sind die Länder für die Vollziehung von Abschiebungen und Verhängung von Einreisesperren zuständig.” Sollte angesichts der Probleme in Deutschland nicht Interesse an einer zentralisierten Erfassung solcher Informationen bestehen?
An anderer Stelle wird betont, dass “Rückführungen stets eingehende Einzelfallprüfungen vorausgehen”. Die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Personengruppe sei also nicht ausschlaggebend für die Rückführung. Bevor sich hier noch ein Clanmitglied diskriminiert fühlt…
Der Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass Fälle von geschäftlichen und personellen Verbindungen von Clans ins Wach- und Sicherheitsgewerbe bekannt sind. Davon ab hat man zu vielen Problemfeldern und Straftaten keine Angaben zu machen: Es bleibt beispielsweise unklar, zu wie vielen “Tumultlagen” (wie Massenschlägereien zwischen rivalisierenden Clans) es seit 2015 gekommen ist oder wie viele Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte es bei Einsätzen gegen Clanstrukturen seither gegeben hat.
Vergangene Woche brachte die AfD nun einen Antrag ein, mit dem Clankriminalität in Deutschland entschieden bekämpft werden soll. Darin ist ein umfassendes Maßnahmenpaket enthalten: Unter anderem fordert die Partei gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, zur Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und zur Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung. Daten zu Personenpotenzialen und kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern sollen erfasst und auch die Verfassungsschutzämter in die Sammlung von Informationen einbezogen werden, da die Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ablehnen und Verbindungen zum islamistischen Terrorismus bestehen.
Dass die Systemparteien kriminelle Migranten und ihre Parallelgesellschaften aufs Korn nehmen wollen und dem Antrag zustimmen, muss allerdings bezweifelt werden.

Die Zahl der Körperverletzungen gegen Bundespolizisten ist 2025 kaum gesunken. Die Bundesregierung zählt mehr als 1.000 Taten, darunter auch Mordversuche. Mehr als jeder zweite Tatverdächtige war Ausländer.
Dieser Beitrag Innere Sicherheit Jeden Tag drei Angriffe auf Bundespolizisten wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Der Südsudanese, der eine 18-jährige Iranerin in Hamburg vor eine U-Bahn und somit in den Tod zerrte, war Berichten zufolge 2024 über ein sogenanntes Resettlement-Programm des Bundes nach Deutschland geholt worden: Federführend war dafür das Bundesinnenministerium gewesen, damals noch unter Nancy Faeser. Der Afrikaner war vor der Tat bereits polizeibekannt gewesen; nur zwei Tage vor dem Angriff auf die junge Frau hatte er Polizisten attackiert, war aber prompt wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Der folgende Artikel erschien zuerst beim Deutschlandkurier:
Dröhnendes Schweigen der Altparteien nach dem Hamburger U-Bahn-Mord, kein mitfühlendes Wort vom SPD-Bürgermeister, keine Bestürzungsfloskeln aus Berlin. Vielleicht deshalb? Der 25 Jahre alte Schwarzafrikaner aus dem Südsudan, der eine 18-Jährige mit in den Gleistod genommen hat, wurde laut Medienberichten von der Bundesregierung im Rahmen der UN-Umsiedlungsprogramme nach Deutschland eingeflogen – ohne Asylverfahren!
Beim sogenannten Resettlement-Programm handelt es sich um die gesteuerte Aufnahme angeblich besonders vulnerabler Migranten, die von der Weltflüchtlingsorganisation UNHCR und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgewählt werden und in Deutschland dauerhaft Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz erhalten. Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 reisten so rund 7.000 Migranten ein, darunter mehr als 500 aus dem Südsudan.
Laut Staatsanwaltschaft Hamburg trat der Bahnkiller aus dem Südsudan „bereits strafrechtlich in Erscheinung“. Im Umfeld seiner Unterkunft hieß es, der Schwarzafrikaner sei durch Aggressions- und Gewaltdelikte aufgefallen und soll häufiger alkoholisiert gewesen sein.
Laut „Mediendienst Integration“ leben in Deutschland inzwischen rund 20.000 Personen mit sudanesischem Migrationshintergrund, davon 12.300 Personen mit sudanesischer Staatsangehörigkeit (Stand 31.12.2023). Zuletzt waren vor Weihnachten auf dem Flughafen Leipzig-Halle zwei Familien aus dem Südsudan angekommen, die mit Hilfe der NGO „Pro Asyl“ erfolgreich ihre Aufnahme in Deutschland eingeklagt hatten.