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Ganze Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts legt während Corona-Impfkampagne kein Protokoll an

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Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind, Alarmsignale zu detektieren.

Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler im RKI war.

Auf der Suche nach Protokollen

Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD).

Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts

Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen.

„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen.

Die Protokolle der übergeordneten Abteilung

IFG-Bescheid

Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung auf meine Anfrage lautete:

„Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde?

Ein Blick in die Protokolle

Download Protokolle (PDF)

Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft.

Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.”

Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen.

In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.”

Protokoll vom 14. August 2025

Damit könnte auch das Eilverfahren gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind.

Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt.

Außerdem erfährt man, dass ein Projekt zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden.

Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird.

Weiteres Vorgehen

Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben.

Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen.

Titelbild: nitpicker / Shutterstock

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Masern-Zwang vor dem Aus – Ärzte sprechen von verfassungswidrigem Impfgesetz

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Ein Bündnis aus Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen fordert die sofortige Abschaffung der Masernimpfpflicht. Der Vorwurf: Das Gesetz verletze Grundrechte, schade Kindern und diene weniger der Gesundheit als wirtschaftlichen Interessen.

Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz durchgedrückt – ein Gesetz, das faktisch eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen bedeutet. Grundlage ist ein Pressesymposium der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), veröffentlicht am 17. Januar 2026 bei Kla.TV, in dem Ärzte, Wissenschaftler und Juristen die sofortige Aufhebung der Masernimpfpflicht fordern.

Was offiziell als „Schutzmaßnahme“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in Grundrechte. Die Experten sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht. Kinder werden vom Staat faktisch zur Impfung gezwungen – andernfalls drohen Ausschluss aus Kita oder Schule, Bußgelder und Berufsverbote. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zwang 2022 dennoch abgesegnet und damit, so die Kritik, die Tür für weitere Impfpflichten weit aufgestoßen.

Mehrere Mediziner weisen darauf hin, dass Masern in Deutschland seit Jahren kein relevantes Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Die Sterblichkeit sei bereits Jahrzehnte vor Einführung der Impfung nahezu auf null gesunken – vor allem durch bessere Lebensbedingungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Die Impfung sei also nicht die Ursache des Rückgangs, sondern kam schlicht zu spät, um Todesfälle verhindert zu haben. Eine epidemische Notlage, die Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte, existiere nicht.

Besonders brisant: Das Nutzen-Schaden-Verhältnis aus Sicht des einzelnen Kindes falle laut den vorgetragenen Daten negativ aus. Während das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden, statistisch nahezu null sei, liege das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen deutlich höher. Gemeldete Fälle reichten von Fieberkrämpfen und neurologischen Störungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen. Von einer massiven Untererfassung der tatsächlichen Impfschäden sei auszugehen.

Auch das oft bemühte Argument der „Herdenimmunität“ wird frontal angegriffen. Mehrere Referenten erklären, dieser Begriff sei ursprünglich nie für Impfungen gedacht gewesen, sondern für natürlich erworbene Immunität nach durchgemachter Krankheit. Impfungen könnten keinen dauerhaften Schutz garantieren und seien daher ungeeignet, individuelle Zwangsmaßnahmen mit einem angeblichen gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Der Einzelne werde geopfert, um ein theoretisches Kollektivziel zu bedienen.

Juristisch wird das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz bezeichnet. Die behaupteten Ziele seien widersprüchlich, bereits erreicht oder schlicht vorgeschoben. Weder Säuglinge noch Schwangere oder immungeschwächte Menschen würden durch die Impfpflicht tatsächlich geschützt – im Gegenteil, sie würden teilweise selbst unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Der Vorwurf lautet: Es gehe weniger um Gesundheit als um die Absicherung milliardenschwerer Impfstoffmärkte.

Am Ende steht ein klarer Appell: Die Masernimpfpflicht müsse sofort aufgehoben werden – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundrechte seien kein Luxus und keine Verhandlungsmasse. Wer Eltern zwingt, medizinische Eingriffe an ihren Kindern zu dulden, überschreitet eine rote Linie. Die Experten rufen dazu auf, politischen Druck aufzubauen, Abgeordnete anzusprechen und den Widerstand gegen staatlichen Impfzwang zu organisieren.

Quelle und TV-Sendung: Kla.tv

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Englische Studie: Herzentzündungen bei Kindern ausschließlich nach Pfizer-Corona-Impfung

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Eine umfangreiche Beobachtungsstudie aus England kommt zu einem Befund, der politisch wie medizinisch brisant ist: Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen traten bei Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach der Pfizer-Corona-Impfung auf – bei ungeimpften Kindern kein einziger Fall. Das geht aus einer im Fachjournal Epidemiology veröffentlichten Analyse auf Basis des staatlichen OpenSAFELY-Gesundheitsregisters hervor .
Ausgewertet wurden die Daten von mehr als 600.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von fünf bis 15 Jahren, die entweder ungeimpft waren oder ein bzw. zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs BNT162b2 von Pfizer erhalten hatten. Die Forscher untersuchten sowohl den Nutzen der Impfung gegen Covid-19 als auch mögliche Nebenwirkungen – darunter ausdrücklich Myokarditis und Perikarditis.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Alle dokumentierten Fälle von Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung traten ausschließlich in den geimpften Gruppen auf. Bei Jugendlichen wurden nach der ersten und zweiten Impfung bis zu 27 Fälle pro einer Million Impfungen registriert. In den ungeimpften Vergleichsgruppen hingegen: null Fälle.

Gleichzeitig zeigt die Studie, wie gering das eigentliche Corona-Risiko für Kinder war. Schwere Covid-19-Verläufe traten extrem selten auf, unabhängig vom Impfstatus. Es gab keine Covid-Todesfälle, kaum Krankenhausaufenthalte und so wenige Intensivbehandlungen, dass sie statistisch kaum auswertbar waren. Bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren war Covid-19 so selten, dass viele Wirksamkeitsberechnungen gar nicht möglich waren.

Selbst bei Jugendlichen war der Nutzen begrenzt. Zwar zeigte sich kurz nach der Impfung ein statistischer Rückgang positiver Corona-Tests, doch dieser Effekt verschwand bereits nach wenigen Wochen. Spätestens nach rund 14 Wochen war kein Unterschied mehr zwischen geimpften und ungeimpften Jugendlichen feststellbar. Von einem nachhaltigen Schutz kann laut den eigenen Daten der Autoren keine Rede sein.

Besonders problematisch: Die Forscher räumen ein, dass bei Kindern der minimale Rückgang von Covid-Hospitalisierungen kleiner war als das zusätzliche Risiko für Herzbeutelentzündungen. Mit anderen Worten: Der potenzielle Schaden überwog den möglichen Nutzen.

Trotzdem wurde die Pfizer-Corona-Impfung millionenfach an Kinder verabreicht, öffentlich beworben und politisch als notwendig dargestellt. Eltern wurden mit Warnungen vor schweren Krankheitsverläufen unter Druck gesetzt – obwohl die realen Gesundheitsdaten des britischen Systems nun zeigen, dass Kinder kaum gefährdet waren, die dokumentierten Herzprobleme jedoch ausschließlich nach der Impfung auftraten.

Die Studie selbst spricht vorsichtig von seltenen Ereignissen. Doch der Kernbefund bleibt eindeutig: Herzerkrankungen traten nur bei geimpften Kindern auf – nicht bei ungeimpften. Eine ernsthafte politische und medizinische Aufarbeitung dieses Befunds steht bis heute aus.

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Zeitumstellung auf dem Prüfstand: AfD verlangt Antworten von der Bundesregierung

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Berlin – Die AfD-Fraktion bringt die halbjährliche Zeitumstellung erneut auf die politische Tagesordnung. In einer Großen Anfrage (21/3474) stellt sie infrage, ob das ursprüngliche Ziel der Energieeinsparung heute überhaupt noch erreicht wird. Nach aktuellem Forschungsstand habe dieses Argument „kaum noch Relevanz“.

Stattdessen verweist die AfD auf eine wachsende Zahl medizinischer und sozialwissenschaftlicher Studien, die gesundheitliche und gesellschaftliche Nebenwirkungen der Zeitumstellung nahelegen – von Schlafstörungen über Leistungsabfall bis hin zu langfristigen Belastungen für den Biorhythmus.

Besonders brisant: Bereits 2018 sprach sich in einer EU-weiten Bürgerbefragung eine deutliche Mehrheit von 84 Prozent für die Abschaffung der Zeitumstellung aus. Dennoch seien auf europäischer wie nationaler Ebene keine wirksamen Schritte erfolgt. Die AfD will nun wissen, warum diese klare Willensbekundung der Bürger folgenlos blieb.

Konkret fragt die Fraktion, in welchem Umfang die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zu medizinischen, psychologischen, energetischen und gesellschaftlichen Folgen systematisch erfasst, bewertet und in politische Entscheidungen einbezieht. Zudem verlangt sie eine Erklärung, warum trotz Studienlage und Bürgermehrheit bislang weder gesetzgeberische noch exekutive Initiativen ergriffen wurden, um die Zeitumstellung auszusetzen oder ihre negativen Effekte zumindest abzumildern.

Die Anfrage erhöht den Druck auf die Bundesregierung, endlich Position zu beziehen – und eine seit Jahren schwelende Debatte nicht weiter auszusitzen.

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Glücksspielgesetz unter Druck: Was andere Länder besser machen und was wir daraus lernen können

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Die Debatte über die deutsche Glücksspielregulierung hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 verfügt Deutschland erstmals über ein einheitliches Regelwerk für den Online-Glücksspielmarkt. Ziel war es, einen zuvor weitgehend unregulierten Bereich zu ordnen, Spielerschutz zu stärken und illegale Angebote zurückzudrängen. Gleichzeitig sollte ein legaler Markt entstehen, der für Anbieter wirtschaftlich tragfähig ist und für Nutzer eine attraktive Alternative darstellt.

Genau an diesem Spannungsfeld entzündet sich die politische und gesellschaftliche Diskussion, gerade da das Jahr 2026 eines der Neujustierung sein wird. Kritiker bezweifeln, dass das derzeitige System diese Balance erreicht, doch Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit strenger Regeln, um problematisches Spielverhalten wirksam einzudämmen.

Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass viele Staaten mit ähnlichen Zielkonflikten ringen, einige jedoch andere regulatorische Wege eingeschlagen haben, die in der Praxis als vergleichsweise stabil gelten.

Hohe Kontrolle, umstrittene Akzeptanz

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde ein stark zentralisiertes Aufsichtsmodell etabliert. Kern des Ansatzes ist die länderübergreifende Regulierung durch eine gemeinsame Behörde, die Zulassungen erteilt, Auflagen überwacht und gegen im Ausland lizenzierte Angebote vorgeht. 

Hinzu kommen technische Instrumente, die anbieterübergreifend greifen sollen, wie zum Beispiel zentrale Systeme zur Überwachung von Einzahlungslimits oder zur Verhinderung paralleler Nutzung mehrerer Angebote.

Aus regulatorischer Sicht verfolgt dieses Modell eine klare Logik. Wer Limits nicht nur bei einem Anbieter, sondern marktweit durchsetzt, reduziert Umgehungsmöglichkeiten. In der politischen Debatte wird jedoch zunehmend die Frage gestellt, ob die hohe Regeldichte unbeabsichtigte Nebenwirkungen erzeugt. Denn Regulierung wirkt im digitalen Raum immer auch über Nutzerverhalten. Wird der legale Markt als zu restriktiv oder technisch fehleranfällig wahrgenommen, steigt die Bereitschaft, auf Alternativen auszuweichen, wie sie bei https://www.hochgepokert.com/casino/ohne-lugas/ verglichen werden.

Dänemark als Lizenzsystem mit hoher Marktdurchdringung

Dänemark gilt in vielen europäischen Fachkreisen als Beispiel für ein funktionierendes Online-Glücksspielmodell. Das Land liberalisierte seinen Markt frühzeitig und setzte auf ein klares Lizenzsystem, das privaten Anbietern den Marktzugang erlaubt, sie aber zugleich strengen Auflagen unterwirft. Entscheidend ist dabei weniger die formale Ausgestaltung der Regeln als ihre konsequente Durchsetzung.

Die dänische Glücksspielaufsicht veröffentlicht regelmäßig Berichte über den legalen und illegalen Markt. Diese Transparenz ist ein zentraler Unterschied zu vielen anderen Ländern. Die Daten zeigen, dass ein Großteil der Online-Spielaktivität über lizenzierte Anbieter abgewickelt wird. Im Ausland lizenzierte Angebote existieren zwar weiterhin, verlieren jedoch durch gezielte Maßnahmen an Sichtbarkeit und Reichweite.

Gleichzeitig verschweigt das dänische Modell seine Schwächen nicht. Studien belegen, dass auch dort Minderjährige mit Online-Glücksspiel in Kontakt kommen und dass Spielerschutz kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass Regulierung als lernender Prozess verstanden wird. Anpassungen erfolgen auf Basis von Daten und nicht allein aus politischem Druck heraus.

Das Vereinigte Königreich mit Reform statt radikaler Neuordnung

Das Vereinigte Königreich verfolgt einen anderen Ansatz. Dort bildet der Gambling Act aus dem Jahr 2005 bis heute die gesetzliche Grundlage. Angesichts der rasanten Digitalisierung wurde jedoch erkannt, dass dieses Regelwerk nicht mehr alle Realitäten des Online-Marktes abbildet. Anstatt ein komplett neues System zu schaffen, setzt die britische Politik auf eine umfassende Reform bestehender Strukturen.

Im Zentrum steht ein stärker risikobasierter Ansatz. Nicht alle Spieler oder Produkte werden pauschal gleichbehandelt, sondern differenziert nach Gefährdungspotenzial. Ergänzt wird dies durch modernisierte Aufsichtsmechanismen, strengere Anforderungen an Produktdesign und Werbung sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung der Branche an Präventions- und Hilfsangeboten.

Für die deutsche Diskussion ist dieses Modell deshalb interessant, weil es weniger auf zentrale technische Kontrollsysteme setzt und stärker auf abgestufte Eingriffe. Der Fokus liegt auf problematischen Mustern und Hochrisikobereichen, nicht auf einer vollständigen Vereinheitlichung aller Spielangebote.

Niederlande und Schweden mit intensiver Liberalisierung

Auch die Niederlande bieten ein aufschlussreiches Beispiel. Mit der Einführung eines Lizenzsystems wurde der Online-Glücksspielmarkt geöffnet, nachdem viele Jahre lang faktisch ein Graubereich existierte. Ziel war es, Spieler in regulierte Angebote zu lenken und staatliche Kontrolle herzustellen. Die ersten Jahre zeigten jedoch, dass Öffnung allein keine Garantie für hohe Kanalisierung ist.

Das ist auch in Deutschland zu spüren. Laut offiziellen Berichten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder lag die Kanalisierungsquote im deutschen Online-Glücksspielmarkt auch 2024 deutlich unter den ursprünglich angestrebten 90 Prozent. Schätzungen aus der Branche gehen je nach Segment von Werten zwischen 60 und 70 Prozent aus.

Strenge Werbevorgaben und komplexe Zulassungsverfahren erschwerten es legalen Anbietern, schnell Marktanteile zu gewinnen. Gleichzeitig blieben nicht lizenzierte Plattformen für viele Nutzer erreichbar. Die niederländische Erfahrung verdeutlicht, dass Regulierung immer auch marktwirtschaftliche Effekte erzeugt: Sichtbarkeit, Produktvielfalt und Nutzerfreundlichkeit beeinflussen maßgeblich, ob der legale Markt angenommen wird.

Schweden wiederum liberalisierte seinen Markt bereits 2019 und formulierte klare Kanalisierungsziele. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass diese Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insbesondere im Bereich Online Casino wird öffentlich diskutiert, ob die regulatorischen Rahmenbedingungen ausreichend attraktiv sind, um Spieler dauerhaft im legalen Segment zu halten. Auch hier wird deutlich, dass Regulierung kein statischer Zustand ist, sondern kontinuierlicher Anpassung bedarf.

Fünf Lehren aus internationalen Modellen

Der internationale Vergleich zeigt keine perfekte Lösung, wohl aber wiederkehrende Muster, die für die deutsche Reformdiskussion relevant sind. Erstens muss Kanalisierung messbar und transparent sein. Länder wie Dänemark veröffentlichen regelmäßig Daten zur Marktstruktur. Ohne vergleichbare Kennzahlen bleibt die Bewertung des eigenen Systems spekulativ.

Zweitens ist die Durchsetzung entscheidend. Ein Regelwerk entfaltet nur dann Wirkung, wenn illegale Angebote tatsächlich an Reichweite verlieren. Dazu gehören rechtssichere Sperrmaßnahmen ebenso wie Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern und Werbeplattformen.

Drittens ist Akzeptanz ein regulatorischer Faktor. Technisch durchsetzbare Instrumente verlieren an Wirkung, wenn sie von großen Teilen der Nutzerschaft als unverhältnismäßig empfunden werden. Regulierung im digitalen Raum konkurriert immer mit alternativen Angeboten.

Viertens gewinnen risikobasierte Ansätze an Bedeutung. Pauschale Regeln für alle Marktteilnehmer stoßen zunehmend an Grenzen. Internationale Beispiele zeigen, dass differenzierte Modelle flexibler auf problematisches Verhalten reagieren können.

Fünftens muss Regulierung lernfähig bleiben. Staaten, die regelmäßig evaluieren, nachjustieren und ihre Entscheidungen öffentlich begründen, schaffen mehr Vertrauen und erhöhen die langfristige Stabilität des Systems.

Die Diskussion um das deutsche Glücksspielgesetz ist damit mehr als eine juristische Detailfrage. Sie berührt grundlegende Fragen moderner Regulierung in digitalen Märkten. Andere Länder zeigen, dass funktionierende Modelle nicht zwingend weniger streng sind, sondern oft klarer, transparenter und näher an der Realität der Nutzer orientiert. Ob Deutschland diesen Weg einschlägt, wird maßgeblich darüber entscheiden, ob der legale Markt seine zentrale Aufgabe erfüllen kann.

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Masern-Impfpflicht als Blaupause – Arzt warnt vor nächster Zwangsagenda

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Was während der Corona-Zeit als Ausnahme verkauft wurde, entpuppt sich zunehmend als neues politisches Normal: Impfungen als Mittel staatlicher Kontrolle. Auf der 22. AZK schlägt der Arzt Ronald Weikl Alarm. Seine zentrale Warnung: Die Corona-Impfkampagne war kein Irrtum, sondern ein Testlauf – und das Masernschutzgesetz der Prototyp für künftige Impfpflichten.

Weikl, seit Jahrzehnten praktizierender Mediziner, schildert die Corona-Jahre als historischen Wendepunkt. mRNA-Impfstoffe seien ohne ausreichende Sicherheitsprüfung millionenfach verabreicht worden, Kritiker systematisch mundtot gemacht. Ärzte, die warnten, wurden kriminalisiert, diffamiert oder existenziell bedroht. Auch Weikl selbst geriet ins Visier von Ermittlern, nachdem er Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und der Versuch, ihm die Approbation zu entziehen, folgten. Am Ende blieb eine hohe Geldstrafe – und die Erkenntnis, wie wenig Raum für medizinische Gewissensentscheidungen noch existiert.

Besonders brisant sind Weikls Aussagen zu pathologischen Befunden. Inzwischen würden Spike-Proteine sowie Impfbestandteile wie modifizierte RNA und DNA noch lange nach der Injektion in Blut und Gewebe nachgewiesen. Von kurzfristiger Wirkung könne keine Rede sein. Die Behauptung, es habe sich um sichere und nebenwirkungsfreie Impfstoffe gehandelt, sei nicht haltbar. Tausende Impfgeschädigte stünden exemplarisch für ein medizinisches Versagen, das politisch nie aufgearbeitet wurde.

Doch der Blick des Arztes richtet sich nicht nur zurück, sondern nach vorn. Das Masernschutzgesetz zwingt Kinder und Personal in Kitas und Schulen zur Impfung – ohne echte Wahlfreiheit, ohne Einzelimpfstoff, ohne individuelle Risikoabwägung. Für Weikl ist das ein massiver Eingriff in Grundrechte. Das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen sei um ein Vielfaches höher als das Risiko schwerer Masernverläufe. Trotzdem habe die Politik das Gesetz 2019 hastig verabschiedet – kurz vor dem Beginn der Corona-Krise.

Grundsätzlich stellt Weikl das gesamte Impf-Narrativ infrage. Die klassischen Säulen der Medizin – Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit – seien bei vielen Impfungen nicht belegt. Zahlreiche Krankheiten seien bereits vor Einführung der Impfstoffe stark zurückgegangen. Hochwertige Vergleichsstudien zwischen geimpften und ungeimpften Menschen fehlten weitgehend. Und ein gemessener Antikörperspiegel im Blut sage wenig über echten Schutz aus.

Besonders alarmierend seien Studien, die bei geimpften Kindern deutlich höhere Raten von Asthma, Allergien, Autoimmunerkrankungen und Entwicklungsstörungen zeigen. Eine große US-Geburtskohortenstudie habe ergeben, dass ungeimpfte Kinder signifikant seltener chronisch krank seien. Für Weikl ist das kein Randphänomen, sondern ein systemisches Problem eines überreizten Immunsystems.

Sein Fazit ist unmissverständlich: Impfpflichten sind mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar. Medizin dürfe nicht länger politisch instrumentalisiert werden. Die Corona-Zeit habe gezeigt, wie schnell Angst genutzt wird, um Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wer jetzt beim Masernschutzgesetz schweigt, bereitet den Boden für die nächste Zwangsmaßnahme.

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Spotlight: Helmut Sterz über abgekürzte klinische Studien bei den Corona-"Impfstoffen"

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Ausschnitt aus dem Interview mit Helmut Sterz | "Die Impf-Mafia" ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-helmut-sterz/

Der ehemalige Cheftoxikologe von Pfizer, Dr. Helmut Sterz, stellt Ämtern und Wissenschaftlern, die an der Einführung der Geninjektionen zu Covid-19 beteiligt waren, ein glattes "ungenügend" aus.

Wie er in seinem Buch "Die Impf-Mafia" auf diese schlechtestmögliche Beurteilung kommt, das legt er in diesem 50-minütigen Interview detailliert dar.

Das Interview führte Markus Fiedler.

Hier der Link zur Buchbestellung: https://www.buchkomplizen.de/unsere-komplizen/rubikon/die-impf-mafia.html

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Im Gespräch: Helmut Sterz | "Die Impf-Mafia"

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Im Gespräch: Helmut Sterz | "Die Impf-Mafia"
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Im Gespräch: Helmut Sterz | "Die Impf-Mafia"

Der ehemalige Cheftoxikologe von Pfizer, Dr. Helmut Sterz, stellt Ämtern und Wissenschaftlern, die an der Einführung der Geninjektionen zu Covid-19 beteiligt waren, ein glattes "ungenügend" aus.

Wie er in seinem Buch "Die Impf-Mafia" auf diese schlechtestmögliche Beurteilung kommt, das legt er in diesem 50-minütigen Interview detailliert dar.

Das Interview führte Markus Fiedler.

Hier der Link zur Buchbestellung: https://www.buchkomplizen.de/unsere-komplizen/rubikon/die-impf-mafia.html

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Künstliche Intelligenz im Vergleich: Wie KI-Systeme mit Fragen zu Masern-Impfnebenwirkungen umgehen

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veröffentlicht am 24.07.2025 – Gastbeitrag von Werner Gertz Künstliche Intelligenz liefert Antworten – aber welche, hängt maßgeblich von ihrer Datenbasis ab. Ein Vergleich der neuen KI Brighteon.AI mit ChatGPT, DeepSeek und Perplexity zeigt: die Unterschiede in den Ergebnissen sind teils gravierend. Besonders auffällig wird dies bei Fragen zu Nebenwirkungen der Masernimpfung. Am 4. Juli 2025 […]

Der Beitrag Künstliche Intelligenz im Vergleich: Wie KI-Systeme mit Fragen zu Masern-Impfnebenwirkungen umgehen erschien zuerst auf MWGFD.

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