Aufgrund seines systemischen Niedergangs rüstet sich der US-geführte Kapitalismus noch weiter auf, vielgestaltig, beschleunigt durch die jüngere, noch aggressivere Fraktion des Kapitals, die der aktuelle US-Präsident Donald Trump verkörpert, gefolgt von seinen nervös gewordenen, ebenfalls gescheiterten Vasallen vor allem in der EU und in Asien. Wie kann also die Zusammenarbeit des viel größeren „Rests“ der Menschheit in Bezug auf Völkerrecht und Menschenrechte vertieft und ausgeweitet werden, auch auf nichtstaatlicher Ebene? Von Werner Rügemer.
Teil 1
I. „Broken America“ soll die einzige Weltmacht bleiben!?
Die USA sind „eine brüchige Gerontokratie, die von innen heraus verrottet“ – aber dieses „zerbrochene Amerika“ („broken America“) ist Teil des „seltsamen Triumphs“ eben dieses Staates. Diese Diagnose ist nicht Teil der öffentlichen Mainstream-Debatte, sondern dient der internen Selbstverständigung der US-Elite, so ein hochvernetzter, prominenter US-Autor in Foreign Affairs.[1] Dies ist das Magazin des Council on Foreign Relations, dem führenden US-amerikanischen Think Tank für Außenpolitik, der nach dem Ersten Weltkrieg von führenden Kapitalisten gegründet wurde und seitdem die globale Expansion der selbsternannten „einzigen Weltmacht“ begleitet.
Dieser Diagnose zufolge halten 70 Prozent der US-Amerikaner ihren Staat für „nicht gut“ und für „arm“:
Aber trotz dieses „zerbrochenen Amerikas“ sind die USA erfolgreich und die „einzige Supermacht der Welt“, und das sollte nicht nur so bleiben, sondern weltweit ausgebaut und gesichert werden, mit nur wenigen Korrekturen, so heißt es in zahlreichen Artikeln berühmter Ex-Politiker und Professoren von US-Elite-Universitäten in Foreign Affairs. Man ist hoch nervös!
II. USA: Oligarchische Kapitalisten-Herrschaft
Selbst Laurence Fink, Chef von BlackRock, dem derzeit größten und einflussreichsten US-Kapitalorganisator und größten Anteilseigner in den Banken und Konzernen des US-geführten Kapitalismus, räumt etwas diffus, aber zutreffend ein: „Der Kapitalismus funktioniert derzeit für zu wenige Menschen.“ Fink bezieht sich dabei in erster Linie auf die USA, aber auch auf befreundete Kapital-Demokratien. Er sieht dies in den niedrigen Renten und wirft den Regierungen vor, nicht genug in die Rentenkassen einzuzahlen.[2]
Die systematische Senkung der Arbeitseinkommen
Fink spielt dies als vorübergehenden Zustand herunter. Vor allem vermeidet er, diejenigen zu erwähnen, die für die beschleunigte Absenkung der Renten der working class in den letzten drei Jahrzehnten verantwortlich sind: Es sind die führenden Konzerne und Banken und ihre führenden Aktionärsgruppen, allen voran BlackRock: Sie haben das Arbeitseinkommen und damit die Renten weiter abgesenkt, national und global. Dies wurde seit den 1980er-Jahren, beginnend unter Präsident Ronald Reagan, von allen Regierungen unterstützt.
Deshalb haben die USA, der angeblich wirtschaftlich erfolgreichste Staat, den niedrigsten gesetzlichen Mindestlohn unter den führenden kapitalistischen Ländern. Er liegt bei 7,25 Dollar pro Stunde und ist seit 17 Jahren unverändert. Selbst die sich gewerkschaftsfreundlich gebende Demokraten-Regierung des Grinse-Präsidenten Barack Obama hat den Mindestlohn nicht angehoben. Kaufkraftbereinigt liegt er sogar unter den Mindestlöhnen in den EU-Armutsländern Osteuropas. Selbst wenn er formal gezahlt wird, wird er oft umgangen, indem er für die vertraglich vereinbarten Stunden gezahlt wird, aber zusätzliche Stunden für die erforderliche Arbeit verlangt werden, die dann nicht bezahlt werden, wie z.B. bei der Zustellung der vereinbarten Anzahl von Paketen.
Darüber hinaus kann der US-Mindestlohn für Berufe, in denen Trinkgelder zunehmend üblich sind, auf 2,13 Dollar gesenkt werden: In der Gastronomie, aber auch bei Paket- und Lebensmittellieferungen, Catering, Callcentern, Hotel-Zimmerservice, bei Friseuren, Taxifahrern, Reiseleitern und Altenpflegern und häuslichen Pflegern. Viele von ihnen arbeiten zudem in Teilzeit, mit befristeten Verträgen oder saisonal. So wurden nicht nur traditionell schwarze und migrantische Beschäftigte verarmt und bleiben es auch weiterhin, sondern auch Mitglieder der weißen working class.
Modernisierte Sklavenarbeit I: in den USA
Und der Mindestlohn gilt noch weniger für die Millionen illegaler Migranten, die eine systemische Säule der US-Wirtschaft bilden: als Arbeitnehmer, Verbraucher und Steuerzahler, denn Einkommenssteuer und lokale Steuern werden automatisch abgezogen, auch von Illegalen. Zu diesem Ausmaß an normaler Illegalität trägt auch die Tatsache bei, dass seit Obama das Personal der Behörden für Arbeitsaufsicht immer weiter abgebaut wurde.[3]
Einige Bundesstaaten haben einen höheren Mindestlohn, wie Kalifornien mit einem besonders hohen Mindestlohn von 16,50 Dollar. Dies gilt jedoch nicht für Millionen illegaler Arbeiter allein in diesem Bundesstaat: So sind beispielsweise 75 Prozent der bis zu 800.000 Plantagenarbeiter in Kalifornien illegal. Sie schuften in Hitze und Kälte ohne Gesundheitsschutz für ein paar Dollar am Tag.[4]
Neben solchen Landarbeitern arbeiten Millionen weiterer illegaler Einwanderer auch in anderen US-Bundesstaaten im Baugewerbe und in privaten Haushalten als Zeitarbeiter, Teilzeit- und Gelegenheitsarbeiter ohne Verträge, als Reinigungskräfte, Prostituierte, Gärtner und Altenpfleger – ebenso wie beispielsweise die vertragsfreien Fahrer des größten Taxi- und Transportdienstes Uber und die Gig-Worker in digitalisierten Dienstleistungen etwa der social media.
Deshalb dürfen Migranten dauerhaft und in großer Zahl in die USA einreisen – und werden gleichzeitig unter Androhung der Abschiebung zu sklavenähnlicher, unmenschlicher Arbeit gezwungen: Illegalität ist ein Geschäftsmodell. Illegale Einwanderer bleiben unsichtbar, leben in Angst, sind oft obdachlos, dürfen nicht wählen, erhalten keine Gesundheitsversorgung und werden oft zu Kleinkriminalität gezwungen.
Modernisierte Sklavenarbeit II: Global
Nach der Abschaffung der Sklaverei haben die USA Formen der Sklavenarbeit, die gegen die Menschenrechte verstoßen, ständig modernisiert und im modernisierten Neokolonialismus in ungleich größerem Maßstab globalisiert – und tun dies heute immer weiter.
Dies geschieht über die globalen Lieferketten der Automobil-, Pharma-, Lebensmittel-, Agrar- und Supermarktkonzerne, der Zahl nach angeführt von Digitalkonzernen wie Apple, Google, Facebook, Amazon, Nvidia, Intel und Microsoft. Ihre teuren Geräte werden hauptsächlich in der „Fabrik Asien” in Subunternehmer-Ketten hergestellt, die Niedriglohnarbeiter in überwachten Massenunterkünften einpferchen, also vor allem durch die global führenden Auftragsfertiger Foxconn, Pegatron und Wistron aus Taiwan.
Da China die Löhne über viele Jahre hinweg nachhaltig erhöht hat, fliehen Apple, Foxconn & Co. so schnell wie möglich in abhängige arme Staaten. Allein Apple hat über 10.000 Zulieferer in Dutzenden von armen Staaten – unbekannt für die Öffentlichkeit und die Verbraucher. So montieren junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren Apple-iPhones seit den Varianten iPhone 12 bis zu den heutigen iPhones 17 in Chennai, Indien: Foxconn pfercht sie in überwachte Massenunterkünfte, meist ohne Arbeitsvertrag. Ihr Lohn beträgt 88 Cent pro Stunde, von denen die Kosten für Unterkunft, billige Verpflegung und den täglichen Transport zur und von der Fabrik abgezogen werden. Die Mehrheit dieser jungen Frauen, die über Arbeitsagenten aus den ärmsten Regionen rekrutiert werden, ist nach wenigen Jahren krank und wird durch neues „Frauenmaterial“ ersetzt.[5] Übrigens: Darum kümmern sich die ich-bezogenen neuen Frauenrechtlerinnen der LGBQ+- und Diversitätsbewegungen überhaupt nicht, aber die Handys aus Indien benutzen sie stundenlang jeden Tag, selbstbewusst, blind und unwissend.
Modernisierter Rassismus
Für die neueren digitalisierten Arbeitsplätze – etwa für Content-Moderatoren im Bereich der Steuerung selbstfahrender Autos, für Obstpflück- und Ernteroboter sowie für Löscharbeiten in den (a)sozialen Medien – bauen US-Konzerne vor allem die „Fabrik Afrika” aus: Hier werden die neuen Sklavenarbeiter für zwei Dollar pro Tag ausgebeutet – 150 von ihnen eingepfercht in einen fensterlosen Raum – in vertragsfreien Diensten für Subunternehmer in undurchsichtigen Lieferketten.[6]
Diese moderne Sklavenarbeit ist mit einer neuen Form des Rassismus verbunden, die bewusst neokoloniale Verhältnisse in den USA selbst und in befreundeten Ländern ausnutzt und verlängert. So rekrutiert auch der weltgrößte Taxi- und Transportkonzern Uber seine vertragsfreien Fahrer gezielt aus Einwandererslums in Großstädten auf der ganzen Welt zwischen San Francisco, New York, Montreal, London, Paris, München, Warschau und New Delhi: modernisierter Rassismus.[7]
Die Mittelschicht schrumpft und verarmt
Lange Zeit galt die middle class mit einigen Dutzend Millionen Mitgliedern als Garant für die Stabilität der US-Klassengesellschaft: Kinder aus der Arbeiterklasse konnten eine höhere Bildung erwerben und die soziale Leiter hinaufsteigen, um Lehrer, Wissenschaftler und Ingenieure zu werden. Einige ihrer Kinder konnten dann sogar noch höher aufsteigen, wurden Manager, Banker, Professoren, Politiker und Journalisten. Sie konnten sich ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kaufen, sogar zwei Autos, sich einen Auslandsurlaub leisten und sich gegen Krankheit und Alter versichern.
Doch seit der Deregulierung und Privatisierung der 1980er-Jahre – vorangetrieben von der Republikanischen Partei (Reagan, Bush) und noch mehr von der Demokratischen Partei (Clinton, Obama) – wurde auch die Mittelschicht in vielerlei Hinsicht verarmt: Die Kosten für Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schul- und Universitätsbesuch sowie Mieten und Hauskauf sind gestiegen.
Die Mehrheit der Mittelschicht kann sich das Statussymbol einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims nicht mehr leisten. Die Gesundheitsversorgung ist teurer geworden und wird immer weniger von der Versicherung übernommen, Zuzahlungen auch für versicherte Behandlungen nehmen zu.
Die Studiengebühren sind gestiegen, insbesondere an privaten Universitäten, die für den sozialen Aufstieg entscheidend sind: Absolventen treten hoch verschuldet ins Berufsleben ein und müssen jeden Job annehmen, den sie finden können. So war es dann spätestens um 2010 auch öffentlich klar: Die Mittelschicht befand sich in einem unaufhaltsamen Abstieg, in einem Verarmungs- und auch zahlenmäßigen Schrumpfungsprozess.[8]
Die führenden Oligarchen, erste Klasse
Diese Praktiken hatten die Kehrseite: Explosion der Selbstbereicherung in der herrschenden Klasse. Sie erneuerte sich, vor allem mit den Digital-, Automobil-, Pharma- und Lebensmittelkonzernen und ihrer Globalisierungswelle, zusammen mit ihren neuen Kreditgebern und Aktionären, den deregulierten Emporkömmlingen der Private-Equity-Fonds, Hedgefonds und dann vor allem mit der Premier League der BlackRock, Vanguard, State Street & Co.
Spätestens seit der „Finanzkrise” und mit ihrer Hilfe sind sie zu den führenden Eigentümergruppen mehrerer Tausend der wichtigsten US-Unternehmen und Banken geworden – denn BlackRock & Co. hatten mit ihren superreichen Kapitalgebern keine Finanzkrise, im Gegenteil: Sie stiegen weiter auf mithilfe der „Finanzkrise“, die nicht die ihre war, sondern die sie selbst verursacht hatten und dafür vom Staat noch belohnt wurden.[9]
Die private Armee des transatlantischen Kapitals
Diese Oligarchen werden von einer Armee spezialisierter, hochbezahlter Dienstleister unterstützt. Dazu gehören Wirtschaftskanzleien, Unternehmensberater, Wirtschafts„prüfer“, PR-Agenturen, Ratingagenturen. Dazu kommen zahlreiche Lobbyorganisationen, Think Tanks und Professoren der privaten Eliteuniversitäten. Sie übernehmen auch Regierungsaufträge, bekleiden Positionen im Staat und kehren dann in die Privatwirtschaft zurück. Sie bilden die „zivile Privatarmee des transatlantischen Kapitals”.[10]
Die Oligarchen kontrollieren auch die politische Meinungsbildung und die Massenkultur. Sie besitzen die traditionellen Medien für das akademische und geschäftliche Publikum,
Gleichzeitig finanzieren die Oligarchen auch private Eliteuniversitäten und betreiben eigene private Stiftungen, sowohl national als auch international. Dies gilt auch für die Tausenden von sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die in Wirklichkeit kapitalfinanzierte Organisationen (CFOs) sind.
Die profitable Deindustrialisierung bedroht die nationale Sicherheit
So haben die US-Oligarchen die Volkswirtschaft ruiniert. Millionen von Wohnungen fehlen, Leitungen, Kanäle, Kläranlagen, Schulgebäude und Straßen sind kaputt, Grundwasser wird abgesenkt und vergiftet.
Dies hat zu einem langfristigen Rückgang des industriellen und technologischen Know-hows geführt. Es mangelt in den USA an Fachkräften, Ingenieuren, Handwerkern, Architekten und heimischen Lieferketten – zunehmend auch in den mit den USA verbundenen „reichen“ Staaten in Europa und in Asien.
Beispiel: Aufgrund der fast vollständigen Auslagerung des Schiffbaus dauert es derzeit zwölf Jahre, um ein modernes U-Boot für die US-Armee zu bauen – in China dauert es nur ein Jahr. Auch bei Energieinnovationen, beispielsweise beim Bau der neuen Generation von Kernkraftwerken, hinken die USA inzwischen hinterher.[11] Laut Foreign Affairs bedroht diese profitable Deindustrialisierung nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die „nationale Sicherheit”.[12]
Subventionen für Konzerne, staatliche Überschuldung
Auf jeden Fall funktioniert der Kapitalismus nicht mehr nach der verkündeten Irrlehre der „freien Marktwirtschaft“. Die führenden in- und ausländischen Unternehmen errichten heute nur noch dann Fabriken in den USA – und etwa auch in Deutschland, Frankreich, England und so weiter –, wenn der Staat hohe Subventionen zahlt – höher als im deswegen verteufelten China.
Das damit ebenfalls noch beschleunigte Wachstum der Staatsverschuldung wird durch niedrigere Steuern für große Unternehmen weiter angeheizt, bis hin zur Nullbesteuerung mit Hilfe professioneller Unterstützung bei der Steuerhinterziehung zugunsten der superreichen Kapitalisten, die 0,001 Prozent der Bevölkerung ausmachen.[13]
Alle führenden Kapital-Demokratien, allen voran die USA, sind so hoch und galoppierend verschuldet, dass sie nach bisheriger Logik ihre Überschuldung nie mehr zurückzahlen können. Alle bisherigen Regularien zur Begrenzung der Staatsverschuldung – in der EU etwa die „Maastricht-Kriterien“ – werden systemisch dauerhaft verletzt, auch durch „Sonderhaushalte“ außerhalb des „regulären“ Haushalts, zudem oft lügenhaft als Sonder„vermögen“ bezeichnet.
III. Kapitalistische Demokratie – von innen heraus verrottet
In der westlichen Kapital-Demokratie ist die Demokratie dem Kapital untergeordnet, in vielerlei Hinsicht. So finanzieren beispielsweise US-Kapitalisten auch die beiden von ihnen ausgewählten politischen Parteien. Da jedoch die jeweils aktuelle Regierungspartei aufgrund ihrer kapitalfreundlichen Politik spätestens nach zwei Amtszeiten an Unterstützung verliert, finanzieren die Kapitalisten immer gleichzeitig auch die andere, jeweils (noch) nicht regierende Partei.
Kapitalistisches Einparteiensystem: populistische Zermürbung
Diese endlose Wiederholung populistischer Demagogie und die anschließende Demoralisierung für die große Mehrheit der Menschen führt dazu, dass die Demokratie verrottet. So hat die Demokraten-Partei die Kapitalisten aus dem Silicon Valley und ihre BlackRock-Aktionäre reich und die Mehrheit der Menschen arm gemacht: Deshalb gewann mit Trump von der Republikaner-Partei die Demagogie auch unter den weißen Arbeiter- und Mittelschichten an Boden – und deshalb sind die Silicon-Valley-Konzerne und ihre führenden Aktionäre BlackRock & Co. anschließend zum bisher kritisierten Trump übergelaufen. Sein „Big Beautiful Bill” von 2025 mit weiteren Steuersenkungen für Kapitalisten und mit Sozialkürzungen für die Mehrheit setzt lediglich fort, was frühere Regierungen der Demokraten-Partei begonnen haben.
In Wirklichkeit bilden also beide Parteien ein kapitalistisches Einparteiensystem, mit zwei Flügeln. Sie bekämpfen und vernichten deshalb gemeinsam jede neue Partei, die auch nur die geringsten Anzeichen einer Entstehung zeigt, nicht nur antikapitalistische Parteien, sondern auch sozialdemokratische, ökologische und Verbraucher-Parteien.
Ohnehin geht nur etwa die Hälfte der wahlberechtigten Amerikaner tatsächlich zur Wahl, und die Millionen illegaler Arbeiter und ihre Familien dürfen ohnehin nicht wählen. In völlig verarmten Stadtvierteln liegt die Wahlbeteiligung nahe null.
Und beide Kapitalparteien unter zionistischem Einfluss
Zusätzlich werden die beiden Kapitalparteien von zwei milliardenschweren Kapital-Lobbyorganisationen finanziert und gelenkt: Die zionistische AIPAC finanziert die Demokraten-Partei, während die ebenso zionistische Republican Jewish Coalition RJC die Republikaner-Partei finanziert.
Dies festigt das Einparteiensystem weiter, nicht nur finanziell, sondern auch ideologisch in Richtung Zionismus. Denn beide Parteien sind sich einig über das Ziel der Besetzung, Vertreibung und nun auch des Völkermords an den Palästinensern unter Verletzung des Völkerrechts. So unterstützen beide ihren Stellvertreter-Krieger Israel bei der militärischen Umgestaltung des Nahen Ostens, Palästinas, des Libanon und Syriens, um dort auf den Trümmern, unter denen noch ungeborgene Tote begraben sind, zu investieren: Hotels, Golfplätze, Datencenter.
Zerstörung menschlicher Gemeinsamkeiten
Auf diese Weise zerstört das Einparteiensystem mit seinen Dienstleistern demokratische Kollektive wie Gewerkschaften, Umwelt- und Gerechtigkeitsinitiativen – oder sucht sich geeignete heraus und kauft sie, finanziert sie, instrumentalisiert sie und pervertiert sie: NGOs werden zu CFOs. So erging es beispielsweise der Frauenbewegung: Übrig blieb die Förderung des individuellen Aufstiegs von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen, Banken, Mainstream-Medien und Politik – während die Mehrheit der Frauen in Arbeit und Rente noch ärmer wird als zuvor, national und global.
So hat die mit der Demokraten-Partei verbundene Kapitalfraktion „neue Werte“ entwickelt: Es wird egoistische Selbstbestimmung gefördert, oft orientiert an Sexualität. So werden Diversität und LGBTQ+ gefördert, also eine kleine neue Minderheit, während gleichzeitig die globale Armee von Millionen profitabel ausgebeuteter Menschen, insbesondere Frauen, gedemütigt und unsichtbar gemacht wird.
Und deswegen konnte der Republikaner Trump mit seinen Oligarchen zweiter Klasse mit seinem neuen populistischen Wert „America First“ und der offenen Migrantenhetze einen Teil der Gedemütigten erreichen, darunter auch die verarmte weiße Arbeiterklasse – aber dadurch wird das zerbrochene Amerika noch schlimmer.
Der Staat fördert unverdientes und kriminelles Kapital
Der Großteil des oligarchischen Reichtums, der ohne eigene Arbeitsleistung anwächst, wird vom Staat durch die Nichtregulierung alter und neuer Monopole und durch die Nichteinhaltung bereits kapitalfreundlicher Gesetze gefördert, beispielsweise in den Bereichen Steuern, Insiderhandel, Korruption und Umwelt.
Dies hat die USA zur Nummer eins im Financial Secrecy Index gemacht: Weltweit führend in Sachen Geheimhaltung und Nichtbesteuerung großer Privatvermögen.[14] Der winzige US-Bundesstaat Delaware ist mit Abstand zum größten Finanz- und Steuerparadies des westlichen Kapitalismus geworden, mit mehr Briefkastenfirmen für anonyme Superreiche als seinen knapp eine Million Einwohnern. „Die USA sind das bevorzugte Ziel für Geld, das versteckt werden muss.“[15]
So trugen die drei führenden Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch durch profitable Selbstgefälligkeitsratings zur Finanzkrise von 2008 bei – und wurden mit Zustimmung des US-Kongresses nicht bestraft.[16] Die Justiz behandelt auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie PWC und E&Y in ähnlicher Weise. Sie „prüfen“ die Rechtmäßigkeit der Rechnungslegung. Aber sie haben vor der Finanzkrise die Bilanzen betrügerischer, bereits insolventer Banken als ordnungsgemäß bestätigt und damit hohe Gewinne für sich selbst erzielt – und auch sie bleiben ungestraft, und so geht es im gescheiterten, kriminellen Kapitalismus seitdem weiter, von einem folgenlosen „Skandal“ zum nächsten.
Die massenhafte Verbreitung von Hass, Rassismus, Pornografie und Ähnlichem, sogar an Kinder, durch Social-Media-Konzerne – hochprofitabel, aber ebenfalls ungestraft. Führende Wirtschaftskriminelle, bis hin zum US-Präsidenten, bleiben ungestraft, während die USA weltweit führend sind bei der polizeilichen und gerichtlichen Verfolgung von Kleinkriminellen und beim Anteil der Gefängnisinsassen.
Offene und geheime Luxusexzesse der Oligarchen: beide Fraktionen
Die Oligarchen leben in abgeschiedenen Luxusresidenzen mit Privatjets, privaten Sicherheitskräften und mit Heerscharen von Bediensteten, wechseln zwischen Residenzen in den USA und auf Inseln, die sie gekauft haben, wenn sie nicht gerade auf ihren mehrstöckigen Luxusjachten residieren, die als schwimmende Hightech-Kommandozentralen ausgestattet sind und von livrierten Besatzungen bedient werden, geschützt durch spezielle Begleitschiffe und Hubschrauber.
Während dies rein äußerlich und grundsätzlich öffentlich bekannt ist und von einer wohlwollenden bis halbkritischen Berichterstattung in den Mainstream- und Massenmedien begleitet wird, kommt das interne Verhalten selten ans Licht. So hielt beispielsweise der Milliardär Jeffrey Epstein, der sein Vermögen als Waffenhändler im Nahen Osten gemacht hatte, wichtige Treffen zunehmend in seiner Zweitresidenz auf einer Karibikinsel ab.
Sexuelle Dienstleistungen waren Teil des Angebots, aber sie waren nur eine nette Nebensache. Epstein war Mitglied der Trilateralen Kommission und des Council on Foreign Relations: So nahmen nicht nur der jetzt amtierende US-Präsident Trump an Epsteins Veranstaltungen teil, sondern auch ehemalige US-Präsidenten, die israelischen Regierungschefs Ehud Barak und Benjamin Netanjahu, der EU-Kommissar und britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson, Vertreter der Deutschen Bank, Microsoft-Chef Bill Gates, Tesla-Chef Elon Musk, Royals aus Großbritannien, Norwegen und den Golfstaaten sowie Vertreter der jeweiligen Geheimdienste. Die sexuellen Dienstleistungen wurden populistisch skandalisiert und Epstein wurde verurteilt, aber dann wurde Epstein 2019 tot im Gefängnis aufgefunden und wird in den Leitmedien weiter nur als „Sexualstraftäter“ angeprangert.[17]
Für ihr gefährliches globales Endspiel lassen die Oligarchen zusätzlich zu ihren bestehenden Luxusresidenzen unterirdische Luxusbunker bauen. Als Diener stehen Roboter zur Verfügung. Dieses profitable Geschäft wird in 50 US-Städten, aber auch in befreundeten Ländern betrieben.[18]
Den zweiten Teil des Artikel können Sie morgen bei den NachDenkSeiten lesen.
Überarbeitete Fassung des Referats, das Werner Rügemer bei der internationalen Konferenz der World Association for Political Economy (WAPE) im August 2025 in Istanbul hielt.
Titelbild: mikeledray / Shutterstock
[«1] Michael Beckley: The Strange Triumph of a Broken America. Why Power Abroad Comes With Dysfunction at Home, Foreign Affairs, January 7, 2025
[«2] Larry Fink: Unsicherheit ist allgegenwärtig, Handelsblatt, 30.4.2025
[«3] *Amy Bingham: Government Job Losses: President Obama’s Catch 22, abcnews.go.com/blogs/politics/2012/06/government-jobs-loss-president-obamas-catch-22 – 6. Juni 2012
[«4] Sandhu, Nimrat and others: Health Insurance Coverage for Farmworkers in California After the Introduction of the Affordable Care Act, Medical Care 61 (7): p 431-437, July 2023
[«5] Werner Rügemer: Apple: Zwangsarbeit in Indien mit Foxconn, The International Magz, 7. Januar 2023
[«6] James Muldoon/Mark Graham/Collum Cant: Feeding the Machine. The Hidden Human Labor Powering AI, Edinburgh 2024
[«7] Sophie Bernard: Uber Usés. Le capitalisme racial de platforme à Paris, Londres et Montreal, Paris 2023
[«8] The American Middle Class is no Longer the World’s Richest (Die amerikanische Mittelschicht ist nicht mehr die reichste der Welt), New York Times 23.4.2014
[«9] Werner Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts. Gemeinverständlicher Abriss zum Aufstieg der neuen Kapitalakteure, 4. Auflage Köln 2024, S. 24 ff.; auch in englischer, französischer, italienischer, russischer und chinesischer Ausgabe.
[«10] Rügemer: Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts, S. 228 ff.
[«11] Juzel Lloyd: America is Falling Behind China and Russia on Energy Innovation (Amerika fällt bei Energieinnovationen hinter China und Russland zurück), Foreign Affairs, 28. April 2025
[«12] Brian Deese: Why America Struggles to Build (Warum Amerika Schwierigkeiten hat, zu bauen), Foreign Affairs, 12. März 2025
[«13] Werner Rügemer: BlackRock Deutschland. Die geheime Weltmacht, ihre Praktiken in Deutschland und Friedrich Merz, 2. Auflage, Berlin 2025
[«14] fsi.taxjustice.net/#scoring_id=268
[«15] Brooke Harrington: Offshore. Stealth Wealth and the New Colonialism, New York 2024
[«16] Werner Rügemer: Die Rating-Agenturen. Einblicke in Kapitalmacht der Gegenwart. Bielefeld 2012
[«17] Wikipedia: Jeffrey Epstein
[«18] Jim Dobson: Inside the $300 Million Doomsday Bunker, With Opulent Medical Suites and Robotic Staff, Forbes, 27. Januar 2025
Während der ehemalige Finanzminister Christian Lindner die Aktienrente als historischen Fortschritt pries, wird verschwiegen: Die deutsche Rentenversicherung war bereits kapitalgedeckt – und scheiterte zweimal krachend. Die Reform von 1957 unter Konrad Adenauer zog daraus Konsequenzen und setzte auf Umlage. Wer heute reformieren will, sollte aus der Geschichte lernen, statt alte Fehler neu zu verpacken. Von Reiner Heyse.
„Wenn du nicht mehr weißt, wohin du gehen sollst,
halte inne und schau zurück, woher du gekommen bist.“
Die Anwendung dieser alten, aus Afrika stammenden Weisheit kann bei der Suche nach einer gründlichen Rentenreform überaus hilfreich sein. Eine nur oberflächliche Behandlung der Geschichte, oder gar Geschichtsfälschungen, führen dabei schnell zu Abwegen oder in Sackgassen.
Bei der Vorstellung des Rentenpakets II der geplatzten Ampelregierung am 6. März 2024 verstieg sich Finanzminister Christian Lindner zur Lobpreisung seines Projektes Generationenkapital – sprich Aktienrente – in die Behauptung:
„Über ein Jahrhundert wurden die Chancen des Kapitalmarktes in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen gelassen, jetzt nutzen wir sie …“
Das war eine grobe Geschichtsfälschung, die im öffentlichen Raum unwidersprochen blieb. Dabei ist das genaue Gegenteil richtig.
Denn die gesetzliche Rentenversicherung war bis 1957 nahezu vollständig auf Anlagen an den Kapitalmärkten ausgerichtet. Dabei kam es zu zwei Totalzusammenbrüchen der angesparten Finanzanlagen (1924 und 1945). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat das sehr genau nachgezeichnet und mehrfach veröffentlicht. Etwa auf dem Presseseminar am 4.11.2021 von der Präsidentin der DRV, Gundula Roßbach ([1]). Hatten die anwesenden Journalisten geschlafen?
Der Grundsatz der Rentenfinanzierung war von Anfang an bis zum Jahr 1957 die sogenannte Kapitaldeckung. Sie musste freilich immer durch Elemente der Umlagefinanzierung ergänzt werden, denn sonst hätten die jeweils aktuellen Rentenzahlungen nicht finanziert werden können.
Interessant ist dabei eine Kontroverse bei der Gründung der Rentenversicherung um 1891. Die Arbeitgebervertreter setzten sich für das reine Umlageverfahren ein und begründeten das mit den sonst höheren notwendigen Kosten. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren müssten zum Aufbau des Rentenfonds zunächst deutlich mehr Beitragsleistungen aufgebracht werden, als zur Finanzierung der laufenden Renten notwendig wären. Ein Argument, dass auch heute den Nagel auf den Kopf treffen müsste. Es bleibt aber so gut wie vollständig in der öffentlichen Debatte um Kapitaldeckungsverfahren ausgeblendet.
Die Geschichtsschreibung der DRV zeigt den „erfolgreichen“ Aufbau eines Kapitalstocks von 1891 bis 1913. Immerhin das 14-Fache der Jahresrentenleistungen stand als Vermögen zu Buche. Dann kam der 1. Weltkrieg, der Rentenfonds wurde für die Finanzierung von „Kriegsanleihen“ missbraucht und weitgehend vernichtet. Es folgte die Hyperinflation 1923 und an deren Ende waren nur noch 15 Prozent des vor Kriegsbeginn vorhandenen Vermögens auf dem Rentenkonto.
Der erneute mühsame Aufbau eines Kapitalstocks musste mit erheblichen Mitteln des Wohlfahrtsstaates begleitet werden. Das Umlageverfahren plus Steuergelder rettete Millionen Rentner vor dem Verhungern. 1933 hatte der Rentenfonds gerade einmal ein Deckungsvolumen für 5 Prozent der Anwartschaften. Der weitere Aufbau wurde dann von den Nationalsozialisten rasch direkt für die Finanzierung von „Reichsanleihen“ – sprich zur Kriegsvorbereitung – verwendet. Am Ende des 2. Weltkriegs waren die angesparten Rentenbeiträge vollständig vernichtet.
Danach wurde wieder, ähnlich wie nach 1923, mit dem Aufbau eines Kapitalstocks plus Umlagefinanzierung für die laufenden Renten begonnen. Also aus der Geschichte nichts gelernt und zum dritten Mal blind in das Rentendesaster stolpern? Zum Glück passierte das nicht.
Aus den bitteren Erfahrungen der vorangegangenen 50 Jahre wurden zu Beginn der 1950er-Jahre gründliche Untersuchungen und Diskussionen im wissenschaftlichen und politischen Raum durchgeführt. Ergebnis dieser gründlichen Behandlung war schließlich die große Rentenreform von 1957, mit der grundsätzlich vom Kapitalanlageverfahren auf das krisensichere und nachhaltige Umlageverfahren umgestellt wurde. Das war ein tiefgreifender Paradigmenwechsel in der Altersversorgung in Westdeutschland.
Der Paradigmenwechsel 1957
Mackenroth – Schreiber – Adenauer – Schellenberg
Der Paradigmenwechsel bei der Rentenversicherung in den 1950er-Jahren wurde durch vier Persönlichkeiten geprägt und betrieben. Von der wissenschaftlichen Politikberatung her, den Sozialwissenschaftlern Gerhard Mackenroth und Wilfrid Schreiber. Von der politischen Seite her, dem Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem SPD-Politiker Ernst Schellenberg.
Das Mackenroth-Theorem
Die Frage, nach welchen Regeln bzw. Grundsätzen die Altersversorgung in Deutschland (und nicht nur hier) finanziert werden sollte, bewegte Ökonomen bereits in den 1930er-Jahren. Die Erkenntnisse daraus wurden von Gerhard Mackenroth in dem nach ihm benannten Theorem formuliert:
„Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand […]
Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren.“ ([2])
Die Feststellung, dass sämtlicher Sozialaufwand, also auch die Renten, immer aus dem laufenden Wirtschaftsgeschehen finanziert werden muss, ist fundamental. Daraus ergibt sich die Frage, welche Vorteile das Ansparen von „Vermögen“ in sehr ferner Zukunft gegenüber dem unmittelbaren Umlageverfahren hat.
Darauf gibt es zwei klare Antworten:
Auf der individuellen persönlichen Ebene besteht die Unsicherheit, welche Versorgungsleistungen aus den angesparten Beträgen bei Renteneintritt zur Verfügung stehen. Was wird in den nächsten 30, 40 oder 50 Jahren passieren?
Waren die Zusammenbrüche der Rentenfonds nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg oder in den zahlreichen Finanzmarktkrisen – zuletzt das Platzen der Dotcom-Blase 2000/2001 und der Immobilienblase 2008/2009 – nur Unfälle, die sich nicht wiederholen werden?
Kein Mensch, kein Politiker, keine Versicherung auf der Welt wird das bejahen. Die Kapitalfonds können auch in Zukunft implodieren. Es gibt nirgendwo eine Garantie, dass Kriege, Naturkatastrophen, die Zahlungsunfähigkeit von Finanzkonzernen oder Börsencrashs ausbleiben werden. Wann und wie lange solche Ereignisse passieren werden, steht in den Sternen. Und wann die Folgen solcher Katastrophen möglicherweise überwunden sein werden, etwa Finanzmärkte sich „erholt“ haben werden, wird zum ganz persönlichen Pech oder Glück des Rentensparers.
Als Vorteil könnte also mit ein wenig Zynismus anerkannt werden: ein gewisses Glücksspielgefühl für Menschen, die Abenteuer suchen. Glücksspiel sollte aber nicht unter dem Deckmantel des Sozialstaates betrieben werden. Und es darf auch nicht die Rolle des Sozialstaates sein, die Folgen derartiger Spekulationsprojekte abzusichern, indem er die Opfer derartiger Geschäfte vor dem Verhungern bewahrt, während die Spekulationsgewinner ihre Schäflein ins Trockene gerettet haben.
Auch auf der gesamtstaatlichen volkswirtschaftlichen Ebene ergeben sich keinerlei Vorteile. Im Gegenteil. Das wurde unter Ökonomen in den Jahren und Jahrzehnten vor der Reform 1957 gründlich diskutiert. Dabei kamen Ökonomen wie Wilhelm Lautenbach, Wolfgang Stützel und Gerhard Mackenroth zu dem Ergebnis, dass gesamtstaatliches Sparen keineswegs zu wirtschaftlicher Prosperität führt, wie Ökonomen der neoklassischen Lehre behaupteten ([3]). Vielmehr würde mehr Sparen keineswegs zu mehr Investitionen führen. Sparen führe in der Volkswirtschaft als Ganzes zu geringerem Verbrauch, damit zu geringeren Einnahmen der Unternehmen und damit zu geringeren Investitionen. Also einer Spirale des wirtschaftlichen Niedergangs.
Die für einzelne Personen oder Betriebe durchaus sinnvolle Spartätigkeit könne zudem nicht auf die Volkswirtschaft übertragen werden. In einer Volkswirtschaft ist die Summe der Ersparnisse immer so hoch wie die Summe der Schulden. Es ist also eine Illusion, dass die akkumulierten Geldanlagen in einer ferneren Zukunft einfach so zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit hängt immer von der zu dem Zeitraum des Entsparens (in der Rentenphase) konkret vorhandenen Wertschöpfung ab und ob die Wirtschaftsakteure (Lohnarbeit und Kapital) bereit sind, den eigenen Verbrauch zugunsten der Rentenfinanzierung zu begrenzen. Also selbst zu sparen. Passiert das nicht, verlieren die Rentenfonds an Wert und die Renten fallen damit niedriger aus oder entfallen im Extremfall, wie oben dargestellt, ganz.
In der Konsequenz bedeutet das von Mackenroth formulierte Theorem, dass die Gesellschaft (das Volk) immer entscheiden muss, ob und in welchem Umfang sie Mittel für die Versorgung der Rentner (und der Kinder) aufbringen will. Bei der Umlagefinanzierung der Rente ist der Zusammenhang unmittelbar erkennbar. Bei der Finanzierung aus kapitalisierten Sparbeträgen wirkt es, jedoch schwieriger durchschaubar, genauso.
Die Umlagefinanzierung kann durch klare Regeln (Gesetze) verlässlich und nachhaltig gestaltet werden. Die Renten aus Kapitalerträgen sind demgegenüber sehr unsicher, ja sie können auch vollständig entwertet werden.
Bereits vor 35 Jahren gab es eine aus heutiger Sicht sehr lehrreiche Abwehr gegen Pläne, Teile der Rentenversicherung aus Kapitalfonds zu finanzieren. Die Auseinandersetzung wurde im Handelsblatt dokumentiert und könnte durchaus als Lehrstück für die heutige Rentendebatte verwendet werden (Hervorhebungen von mir):
„Gegen den Vorschlag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, Christian Schwarz- Schilling, der gesetzlichen Rentenversicherung über die demographische Hürde nach 2015 durch Bildung eines Kapitalstockes hinwegzuhelfen, hat sich der Direktor der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Helmut Kaltenbach, ausgesprochen. Er wies insbesondere die These Schwarz- Schillings zurück, ein Beitragssatz von über 25% sei unzumutbar.
Schwarz-Schilling hatte vorgeschlagen, bereits 1995 mit der Bildung eines von der Rentenversicherung institutionell getrennten Kapitalstocks zu beginnen…
Kaltenbach dazu: Einen bezifferbaren unzumutbaren Beitrag gebe es nicht. So erscheine jeder auch noch so hohe Beitrag zumutbar, sofern er dem Erwerbstätigen ein von Jahr zu Jahr real wachsendes Nettoeinkommen lasse.
Schließlich macht Kaltenbach grundsätzliche Bedenken gegen den Aufbau eines Kapitalstocks geltend. Er folgt dabei der Mackenroth-These, nach der eine Ansammlung von Fonds, eine Übertragung von Einkommensteilen von Periode zu Periode nicht möglich ist, weil aller Sozialaufwand aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden müsse. Eine verstärkte Kapitalbildung bedeute daher nur eine andere Verwendungsstruktur des Sozialprodukts, nämlich mehr gesamtwirtschaftliche Ersparnis gegen weniger gesamtwirtschaftlichen Konsum.
Dabei gelte die Aussage Mackenroths, dass jede Erhöhung des Sozialprodukts die Finanzierung der Sozialleistungen erleichtere. Für die Frage, ob die Ansammlung eines Kapitalstocks die Finanzierung der Rentenversicherung nach 2015 erleichtern könne, sei daher ihr Einfluss auf das Wirtschaftswachstum entscheidend. Angesichts des Umfangs der Kapitalzuführungen von durchschnittlich mehr als 70 Mrd. DM über einen Zeitraum von 20 Jahren, die das Ansparziel von Schwarz- Schilling erforderlich machen würde, und des damit verbundenen Konsumnachfrageausfalls, seien hier erhebliche Zweifel angebracht. Der Nachfrageausfall müsste durch entsprechend erhöhte Investitionen zumindest ausgeglichen werden, um ein Schrumpfen des Sozialprodukts zu verhindern.
Da aber Investitionsentscheidungen der Unternehmen maßgeblich auch von Absatzerwartungen geprägt seien, sei nicht auszuschließen, dass eine über einen längeren Zeitraum beträchtlich verringerte Konsumnachfrage zu sinkenden Investitionen und letztlich zu einem geringeren Wirtschaftswachstum führe.“ (Handelsblatt, 05.04.1988)
Den Ausführungen von Helmut Kaltenbach kann in allen Punkten nur voll zugestimmt werden. Dagegen ist der Tiefgang der ökonomischen Debatte heute kaum noch in Millimetern auszudrücken. Von den makroökonomischen Zusammenhängen wollen Politik und Medien auch gar nichts wissen. Höhere Kosten sind schlecht für die Wirtschaft, höhere Abgaben der Jüngeren sind ungerecht – das scheint als ökonomisches und moralisches Korsett auszureichen.
Die Belastung der arbeitenden Generation ist bei zusätzlicher privater Vorsorge deutlich höher als bei einer ausschließlich umlagefinanzierten Rente. Wer zahlt denn die Beiträge über die Versorgungsleistungen der aktuellen Rentnergeneration hinaus? Zusätzliche Versicherungsbeiträge von 4 Prozent, 6 Prozent oder 8 Prozent des Einkommens sind keine Belastung? Wieviel Tonnen Sand sind in die Augen der Bevölkerung gekippt worden, damit die absurde Behauptung, private Vorsorge entlaste die Jungen, so unwidersprochen blieb?
Das Konzept „Generationenvertrag“ von Wilfrid Schreiber
(siehe auch Seite 17 – Der Generationenvertrag… )
Im Dezember 1955 wurden Teile des vom Sozialwissenschaftler Wilfrid Schreiber vorgelegten „Schreiber-Plans“ zur Grundlage der Rentenreform Adenauers gemacht. Auf Basis des Mackenroth-Theorems wurde in dem Plan unter dem Titel „Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft“ das Konzept des Generationenvertrags entwickelt.
Schreibers Generationenvertrag umfasste die drei Lebensphasen der Menschen:
„Es komme … darauf an, das Individualeinkommen des Arbeitnehmers, das für viele die einzige Einkommensquelle bedeute, auf sämtliche Phasen des Lebens (Kindheit, Arbeitsalter und Lebensabend) gerecht zu verteilen. So sehr die private Spartätigkeit des einzelnen auch erwünscht sei, so müsse sie doch als unzureichend für die Sicherung im Alter und bei Krankheit angesehen werden. Deshalb sei es erforderlich, im Rahmen einer Rentenversicherung die drohenden Risiken soweit wie möglich auszuschalten.“ (aus dem Kabinettsprotokoll der Bundesregierung v. 13.12.1955 ([4])).
Die Altersrenten und der Unterhalt für die Kinder sollten im Umlageverfahren finanziert werden. Kinderlose sollten ab einem Alter von 35 Jahren einen Sonderbeitrag leisten. Die Altersrenten sollten durch eine Kopplung an die Lohnentwicklung dynamisiert werden. Staatliche Zuschüsse sollte es nicht geben. Sozialstaatsleistungen bei Invalidität oder für Hinterbliebenenversorgung sollten von der Rentenversicherung getrennt werden. Die Rentenhöhe sollte streng dem Äquivalenzprinzip folgen – also in direkter Relation zu den eingezahlten Beiträgen stehen. Außerdem sollten auch Selbstständige und gutbezahlte Berufe in die neue Rentenversicherung einzahlen.
Was aus dem Schreiber-Plan schließlich Eingang in die beschlossene Reform fand, war das Umlageverfahren bei den Altersrenten und die dynamische Kopplung an die Lohnentwicklung.
Verworfen wurde die Kinderrente – stattdessen wurde die staatliche Kindergeldleistung eingeführt. Es kam also nur zu einem halben Generationenvertrag. Auch die strikte Trennung von Rentenversicherung und Sozialstaatsleistungen wurde nicht übernommen – stattdessen erhielt die Rentenversicherung die Aufgabe, sowohl Renten nach dem Äquivalenzprinzip zu zahlen als auch Leistungen bei Invalidität, für Hinterbliebene und für sozialen Ausgleich zu gewähren. Für Selbstständige und die gutbezahlten Berufe wurde eine obligatorische Mitgliedschaft in die gesetzliche Rentenversicherung abgelehnt.
Schreiber verfasste seinen Plan zur „Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft“ im Auftrag des „Bundes katholischer Unternehmer“. Das Werk war nicht als sozialpolitische Wohltat gedacht – das wird schon daran deutlich, dass er ein Rentenniveau von 50 Prozent für ausreichend hielt –, sondern er folgte damit der wirtschaftlichen Vernunft, wie sie von Mackenroth und Co. beschrieben worden war.
Übrigens spielte die Beamtenversorgung in der Reformdiskussion auch bei Schreiber keinerlei Rolle. Der Beamtenstatus war in den 1950er-Jahren so sakrosankt, dass an den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ (Grundgesetz Art. 33) keiner zu rütteln wagte.
Richtlinienkompetenz bringt Konrad Adenauer die absolute Mehrheit
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren Not und Elend in der Bevölkerung groß. Das begann sich für den arbeitenden Teil Anfang der 1950er-Jahre zu ändern. Nicht durch ein sogenanntes Wirtschaftswunder. Vielmehr über ein beginnendes Wachstum, hervorgerufen durch eine stark ansteigende Produktivität, an denen die Arbeiter dank Wiedererstarken der Gewerkschaften Anteile erkämpfen konnten. Produktivitätsfortschritte und Nachfrage stimulierten den Wirtschaftsprozess.
Für die Rentnerinnen und Rentner änderte sich demgegenüber so gut wie nichts. Die Renten waren von der Lohnentwicklung völlig abgekoppelt. Die Rentenzahlungen waren gerade geeignet, dass Millionen Alte nicht verhungerten und obdachlos wurden. Im Jahr 1953 lebten etwa 4,5 Millionen Rentenempfänger, das waren weit mehr als die Hälfte, in absoluter Armut.
Das Rententhema hatte damit politische Sprengkraft und das hatte Bundeskanzler Adenauer in seiner zweiten Amtszeit klar erkannt. Er priorisierte das Thema, auch weil die Opposition ihn kräftig unter Druck setzte. Das Schreiber’sche Konzept schien ihm brauchbar, politisch zu punkten. Dabei musste er die Gegner in der eigenen Regierung auf Kurs bringen. Vor allem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard und Finanzminister Fritz Schäffer opponierten besonders stark. Adenauer machte die Rentenreform zur Chefsache. Die Kabinettsprotokolle machten sehr deutlich, dass er die Rentenfrage als entscheidende Frage für seinen Machterhalt einschätzte, z.B. in der Kabinettssitzung am 17. Oktober 1956:
„… Der Bundeskanzler erklärt demgegenüber, dass die Rentner vor Weihnachten eine einmalige Zahlung erhalten sollten und die Rentenreform mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft treten müsse. Darüber hinaus müssten im Rahmen der Rentenreform alle kleineren Renten spürbar angehoben werden… Überdies habe man die Wirtschaft in den letzten Jahren auf jede Weise gefördert und ihr viele Millionen zukommen lassen. Kürzlich habe man Steuerermäßigungen beschlossen, die einen Betrag von 3 Milliarden DM ausmachten. Ferner gebe man für die Aufrüstung jährlich viele Milliarden aus. Den Millionen von Rentnern habe man dagegen nur Brocken zugeworfen. Die kommende Bundestagswahl sei schon jetzt verloren, wenn man das Problem der Rentenreform nicht rechtzeitig und großzügig löse. Dabei müsse in jedem Falle an dem Prinzip der Produktivitätsrente festgehalten werden. Es sei gerecht, wenn man die alten Leute an der Hebung des allgemeinen Lebensstandards teilnehmen lasse.“ ([5])
Als Finanzminister Fritz Schäffer weiterhin mit Änderungsanträgen versuchte, den in der Parlamentsabstimmung befindlichen Gesetzentwurf zu verwässern, sprach Adenauer ein Machtwort und machte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch.
Aus der Kabinettssitzung vom 24. Oktober 1956:
„Der Bundeskanzler hält dem Bundesminister der Finanzen entgegen…, und teilt mit, daß er die Grundsätze der Regierungsvorlage durch Schreiben an den Bundesminister der Finanzen zu Richtlinien der Politik erklärt habe.“ ([6])
Damit war das Bundeskabinett endgültig auf Linie gebracht und das Gesetz konnte am 21.01.1957 mit der unglaublichen Mehrheit von 397 Stimmen der 439 Abgeordneten im Bundestag beschlossen werden (bei 32 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, darunter eine vom Kabinettsmitglied Erhard). Es trat rückwirkend zum 01.01.1957 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde noch eine modifizierte Umlagefinanzierung eingeführt. Mit einer begrenzten Kapitalbildung über ein sogenanntes Abschnittsdeckungsverfahren sollten Einnahmeschwankungen etwa durch konjunkturelle Krisen ausgeglichen werden können. Dieses Verfahren wurde 1969 eingestellt, seitdem wirkte in der gesetzlichen Rentenversicherung das reine Umlageverfahren.
Interessant an den Auseinandersetzungen um die Rentenreform 1957 waren aus heutiger Sicht zwei Aspekte.
Ein großer Widerspruch aus den Reihen der Regierungsparteien, vor allem von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard vorgetragen, betraf die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung. Befürchtet wurde, dass damit die künftigen Lohnkämpfe durch das Interesse an den entsprechend steigenden Renten zusätzlich gestärkt würden. Durchsetzen konnten die Kritiker sich damals nicht. Bezeichnenderweise waren es die SPD und die GRÜNEN, die in den Jahren 2001 und 2004 mit den Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel dafür sorgten, dass eine Trennung der Rentenentwicklung von den Löhnen erfolgte. Freilich sorgten auch die Regierungskoalitionen zwischen 1957 bis 2001 dafür, dass die eigentlich zugesagte Rentenhöhe (60 Prozent Bruttorentenniveau nach 40 Beitragsjahren, bzw. 67,5 Prozent nach 45 Jahren) nie erreicht wurde. Sie verschoben die Auszahlungstermine der Renten vom Monatsanfang auf das Monatsende und verlängerten den Zeitraum der Berechnung der Bezugslöhne.
Die Bezugsjahre für die Bruttolöhne, die zur Berechnung der Rente zu Grunde gelegt werden, wurden durch Durchschnittsberechnungen der letzten 4 bis 6 zurückliegenden Jahre künstlich verlängert und damit erheblich gesenkt.
Nur ein Beispiel zur Verdeutlichung: Im Jahr 1980 betrug das durchschnittliche Jahres-Bruttoentgelt 29.485 DM, die Bemessungsgröße für die Rentenberechnung aber nur 21.911 DM, das führte zu einer Brutto-Rente von 14.790 DM und entsprach damit einem Bruttorentenniveau von 50,2 Prozent. Hätte man die 29.485 DM als Bemessungsgröße genommen, wäre eine Brutto-Rente von 19.902 DM herausgekommen und das Bruttorentenniveau hätte 67,5 Prozent betragen ([7]).
Ein zweiter Dissens innerhalb der Regierung betraf die Umlagefinanzierung der Renten. Hier war es wieder an vorderster Stelle Ludwig Erhard, der sich gegen den Adenauer/Schreiber-Plan stellte ([8]). Erhard wollte die individuelle, kapitalgedeckte Altersvorsorge durchsetzen. Da Adenauer die Rente zum Chefthema machte, konnte Erhard nur dagegen quengeln und plädierte dafür, zumindest eine teilweise Kapitaldeckung einzuführen. Auch das war vergebens. Es mussten 45 Jahre vergehen, bis dieser Wunsch mit der Riester-Rente erfüllt wurde.
Erhard verfolgte mit seinen Plänen die Interessen des „Versicherungs- und Sparsektors“ der Wirtschaft. Adenauer verfolgte seine ureigensten Interessen: den Machterhalt. Da war er sehr zielstrebig und erfolgreich. Als Folge der Rentenreform von 1957 wurden die Renten auf einen Schlag um durchschnittlich 65 Prozent erhöht. Das kam in der Bevölkerung außerordentlich gut an.
Der Erfolg hatte dann wie üblich viele Väter. Die SPD reklamierte für sich, dass sie die Initiatorin und Treiberin der Rentenreform gewesen sei. Nicht zu Unrecht, aber genutzt hat es nichts. In der öffentlichen Wahrnehmung war Konrad Adenauer der Heilsbringer. Der fuhr bei der Bundestagswahl am 15.09.1957 die Ernte ein.
Mit 50,2 Prozent erreichte die CDU/CSU die absolute Mehrheit. Ein Ergebnis, das in der Geschichte der BRD einmalig bleiben sollte. Ausschlaggebend für diesen Erfolg soll nach einhelliger Meinung zeitgenössischer Kommentatoren die große Rentenreform gewesen sein.
Ernst Schellenberg und die SPD – Treiber in der Sozialpolitik
Den Namen Ernst Schellenberg kennt heute kaum jemand. Dabei war er wahrscheinlich die treibende Kraft, die Adenauer zu seiner Jahrhundertreform trieb und damit die absolute Mehrheit bei den Wahlen 1957 ermöglichte.
Die SPD und da vor allem Schellenberg saßen Adenauer und Arbeitsminister Anton Storch regelrecht im Nacken. Das geht aus den Kabinettsprotokollen hervor: ([9])
17.02.1956: „Bundesminister für Arbeit: Er unterstreicht, dass höchste Eile geboten sei, um einen Gesetzentwurf zu verabschieden, da anderenfalls die SPD mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvorkomme … Der Bundesminister für Arbeit bemerkt, dass die bisherigen Vorlagen der Bundesregierung sich auf einer Ebene bewegt hätten, die im Parlament keinen Anklang gefunden hätte. Dies habe zur Folge gehabt, dass die SPD mit ihren erhöhten Forderungen im Parlament stets durchgedrungen sei.“
Und in einem später angefügten Nachtrag: „In einem Schreiben an Blücher vom 20. April 1956 wandte sich Adenauer auch gegen eine Sitzung des Ministerausschusses zu einem späteren Zeitpunkt. Er habe Nachricht erhalten, „dass die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf in allernächster Zeit veröffentlichen würde. Es erschien mir sehr inopportun, dass wir gegenüber einer solchen Veröffentlichung nur hätten mitteilen können, es habe eine Sitzung des Sozialkabinetts stattgefunden.“
Der SPD-Gesetzentwurf wurde dann im Mai 1956 eingebracht mit dem Ziel, das Gesetz zum 1. Juli 1956 in Kraft zu setzen ([10]). Die enge Terminsetzung war sicher für das öffentliche Schaufenster gedacht und diente dem Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 1957. Der Inhalt hatte es aber in sich und setzte die Adenauer-Regierung unter gehörigen Druck.
Zentral in dem umfangreichen Paragraphenwerk sind die Punkte Umlagefinanzierung, Dynamisierung mit der Lohnentwicklung und das Sicherungsniveau von 75 Prozent der Bruttoeinkünfte. Die Begründungen sind im Lichte der aktuellen Auseinandersetzungen sehr bemerkenswert.
Sie werden im Folgenden ausführlicher zitiert, weil sie die Debatte vertiefen können und für mehr Mut bei der Aufstellung wirklich wirksamer Reformziele bei der Altersversorgung sorgen könnten.
Das Rentenniveau wird mit einem Steigerungssatz von 1,8 Prozent des jährlichen Einkommens, statt der 1,5 Prozent des Regierungsentwurfs, berechnet. Bei der Bemessungsgrundlage wird in der Beitragsphase das individuelle Bruttoeinkommen und in der Rentenphase das durchschnittliche Bruttoeinkommen verwendet (sprich die Rente wird dynamisiert). In diesen Punkten stimmten die SPD- und CDU/CSU-Entwürfe überein.
Aus der Begründung des SPD-Antrags ist besonders interessant, dass die 1,8 Prozent sich an den Pensionen der Beamten orientierten:
„Zur uneingeschränkten Aufrechterhaltung des während der Arbeitsjahre erworbenen Lebensstandards ist bei Berücksichtigung eines verminderten Aufwandes des Rentners ein Altersruhegeld von 75 vom Hundert des Bruttolohns oder -gehalts erforderlich. Der Gesetzentwurf verwirklicht dieses sozialpolitische Ziel für alle Arbeiter und Angestellten, die ein normales Arbeitsleben zurückgelegt haben. Der Gesetzgeber hat bereits grundsätzlich eine Leistung von 75 vom Hundert des früheren Arbeitseinkommens bei Erreichen der Altersgrenze insofern als angemessen anerkannt, als für Beamte nach normalem Dienstablauf ein Ruhegeld in dieser Höhe gewährt wird (§ 118 Bundesbeamtengesetz).“
Zu den wichtigsten Gegenpositionen zum Regierungsantrag stellten sich die Beitragssätze von 12 Prozent (statt 14 Prozent), die Anteile des Bundes an den Kosten von 40 Prozent (statt 33 Prozent) und die zur Rentenberechnung heranzuziehenden Beitragszeiten von 5 Jahren (statt aller Beitragsjahre).
Aus der Begründung zum 60-monatigen Referenzzeitraum:
„Die Grundlage für die Bemessung der Renten soll … das während des gesamten Arbeitslebens im Durchschnitt bezogene Entgelt des Arbeiters oder Angestellten sein. Dieses Entgelt wird bei der Berechnung der Rente dem jeweiligen Lohn- und Gehaltsstand angepasst. Für die Festsetzung der Höchstbegrenzung der Renten wird nicht das Entgelt des gesamten Arbeitslebens, sondern das der fünf zusammenhängenden Jahre zugrunde gelegt, für die sich die höchste Bemessungsgrundlage ergibt. Hierdurch wird gewährleistet, dass ein Arbeiter und Angestellter, dessen Lohn oder Gehalt nach einem langen Arbeitsleben absinkt, eine Rente erhält, bei der auch das Einkommen der Jahre, in denen er auf dem Höhepunkt des Lebens stand, und das höchste Arbeitsentgelt erzielte, zugrunde gelegt wird.“
Explizit wird die Berechnung der Renten auf Basis des im gesamten Erwerbsleben erworbenen Einkommens kritisiert:
„Tatsächlich würde jedoch ein derartiges Altersruhegeld wegen der niedrigen Arbeitsentgelte der Lehr- und Ausbildungsjahre und wegen Absinkens des Arbeitsentgelts im fortgeschrittenen Alter erheblich unter 75 vom Hundert des Arbeitsentgelts liegen, das der Arbeiter oder Angestellte in den Jahren der vollen Entfaltung seiner körperlichen und geistigen Kräfte bezogen hat.“
Der ambitionierte DGB von 1955
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mischte sich in das Gesetzgebungsverfahren ein, unterstützte im Wesentlichen die Positionen der SPD, legte aber in der Frage des Rentenniveaus noch eine Schippe drauf und forderte:
„Das Ruhegeld für Arbeiter und Angestellte beträgt nach zehnjähriger Versicherungsdauer 30 v. H. und erhöht sich für jedes weitere Jahr um 1,5 v. H. des versicherten Arbeitsentgelts bis zu 75 v. H. des höchsten Jahresarbeitsverdienstes. (aus der Entschließung des 4. ordentlichen Bundeskongresses vom 1. bis 6.10. 1956([11]))
Demnach hätte das Versorgungsniveau von 75 Prozent des höchsten erzielten Jahreseinkommens bereits nach 30 Beitragsjahren erreicht werden können.
Gegenüber dem Gesetz und den Forderungen aus dem Jahr 1957 wirken die heutigen Positionen zu den jährlichen Anwartschaftssteigerungen geradezu grotesk, wenn nicht lächerlich:
Schaut man in die Geschichte und blickt über den deutschen Tellerrand in die Nachbarstaaten ([12]), dann erkennt man deutlich: Die von RentenZukunft e.V. formulierten Ziele (Nettorentenniveau von 75 Prozent; Mindestsicherung in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle; gemeinsame Erwerbstätigenversicherung) sind realistisch, finanzierbar und gesellschaftlich akzeptabel.
Titelbild: Ljupco Smokovski/shutterstock.com
[«1] Gundula Roßbach „65 Jahre umlagefinanzierte Rentenversicherung“ deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/65_Jahre_Rentenreform/65-jahre-rentenreform-rede-rossbach-presseseminar.html und deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Reden-und-Interviews/bundesvertreterversammlung/2022_06_22_freiburg/bvv_juni_freiburg.html
[«2] Gerhard Mackenroth: „Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan“ – Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 4, Berlin 1952, S. 41
[«3] Hier eine gründliche Erläuterung von Heiner Flassbeck
[«4] Kabinettsprotokolle – 6. Sitzung des Ministerausschusses für die Sozialreform – 13.12.1955
[«5] Kabinettsprotokoll vom 17.10.1956
[«6] Kabinettsprotokoll vom 24.10.1956
[«7] sozialpolitik-portal.de/uploads/sopo/pdf/2002/2002-10-00-Die-Anpassung-der-Renten-1959-bis-2002.pdf Seite 10
[«8] Heute wirbt die Ludwig Erhard Stiftung verstärkt für die Position ihres Namensgebers
[«9] kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de/protokoll/a54e212a-39b9-4d21-b7bb-dc72145967ef
[«10] Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion 1956
[«11] Das Dokument ist online nicht auffindbar, deshalb hier ausführlicher zitiert:
4. ordentlicher DGB-Kongreß in Hamburg (1. bis 6. Oktober 1956)
6. Entschließung zur Rentenreform
»Der Bundeskongreß des DGB nimmt davon Kenntnis, daß der Bundestag die Beratungen über die zwei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuordnung der Rentenversicherung aufgenommen hat. Der Kongreß bedauert, daß der nach jahrelangen Vorbereitungen vorgelegte Regierungsentwurf in wichtigen Fragen unzulänglich ist.
Der Kongreß erhebt daher für die Neuordnung der Rentenversicherung folgende Forderungen:
Für die Aufbringung der Berufsunfähigkeitsrenten sind in erster Linie Sozialabgaben der Betriebe heranzuziehen. Eine Erhöhung des Beitrages der Versicherten ist abzulehnen.
Der Bundeskongreß ersucht den Bundestag, diese Forderungen zu berücksichtigen. Er erwartet, daß die angekündigte Neuordnung der Rentenversicherung der erste Schritt einer umfassenden Sozialreform ist, die den Arbeitern und Angestellten sowie ihren Angehörigen eine wirksame und anhaltende Hilfe und eine Verbesserung ihrer sozialen Sicherung bringt.«
(1956: Oktober. Archiv der Gegenwart. Deutschland 1949 bis 1999, S. 10037 (vgl. auch AdG Bd. 2, S. 1804))
[«12] seniorenaufstand.de/rentenzukunft-broschuere-2025-darum-oesterreich/
Der Abschluss im öffentlichen Dienst der Länder setzt neue Maßstäbe in puncto „Genügsamkeit“: Ein Plus von 5,8 Prozent in drei Schritten und eine Laufzeit von über zwei Jahren bedeuten bestenfalls eine Nullrunde, eher schleichenden Reallohnverlust. Die Reaktionen unter ver.di-Mitgliedern reichen von „Beleidigung“ über „Desaster“ bis hin zu „Vogel abgeschossen“. Für studentische Beschäftigte an den Hochschulen gibt‘s auch kaum etwas, schon gar nicht einen eigenen Tarifvertrag. Von Ralf Wurzbacher.
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Ein Abschluss bei den Bundesländern dürfe „nicht schlechter ausfallen“ als das Ergebnis der Einigung, die die Gewerkschaften im April 2025 mit dem Bund und den Kommunen erreicht hätten. Diese Vorgabe hatte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, Anfang Februar noch einmal vor dem finalen „Tarifpoker“ im öffentlichen Dienst der Länder gemacht. Seit vergangenem Wochenende ist der Streit beigelegt, und zumindest in einem Punkt legten die Beschäftigtenvertreter eine Punktlandung hin: 27 Monate beträgt die Laufzeit des vor zehn Monaten ausgehandelten Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Und exakt 27 Monate gilt nun auch der Tarifvertrag für die Bediensteten der Länder (TV-L). Da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch!
Solche Gewerkschaften braucht Deutschland. Man gibt einen schlechten Maßstab als letzte Verteidigungslinie aus, trifft am Ende halbwegs ins Schwarze und verkauft das Ganze anschließend als Erfolg. Der aber in Wahrheit eine bittere Niederlage ist, weil meilenweit entfernt von den Forderungen, mit denen man Anfang Dezember in die Auseinandersetzung eingestiegen war. Da stand auf der Wunschliste noch eine Geltungsdauer von einem Jahr, also 365 Tage und nicht über 800. Damit aber gerät das Erreichte zu einem billigen Abklatsch dessen, was man eigentlich durchsetzen wollte. Am Sonntag versah der Wirtschaftswissenschaftler Heiner Flassbeck auf seinem Blog „Relevante Ökonomik“ das angeblich „vernünftige“ Ergebnis mit einem dicken Fragezeichen. So vermeide es ver.di, das Resultat transparent auf die Forderungslänge von zwölf Monaten herunterzurechnen. „Was heißt, gerechnet haben sie bestimmt, aber sie halten es nicht für nötig, ihre Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit darüber zu informieren.“
„In Richtung null“
Ursprünglich wollten ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Beamtenbund (DBB), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen rausholen. Außerdem verlangten sie, die Vergütung für Nachwuchskräfte um 200 Euro anzuheben, sowie eine Erhöhung der Zeitzuschläge um 20 Prozent und die Einführung eines bundesweiten Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte (TVStud), den es bisher nur in Berlin gibt.
Gelandet ist man nicht bei sieben Prozent mehr Lohn, sondern bei 5,8 Prozent mehr, gestreckt über drei Etappen. Los geht es mit 2,8 Prozent zum 1. April 2026, gefolgt von zwei Prozent im März 2027 und schließlich einem Prozent im Januar 2028. Flassbeck hat die Kennzahlen „ganz primitiv“ heruntergebrochen und kommt, auf ein Jahr betrachtet, zunächst auf ein Plus von 2,57 Prozent. Da der „alte“ TV-L bereits am 31. Oktober ausgelaufen war und keinerlei rückwirkende Entschädigung vereinbart wurde, drückten „fünf Leermonate“ den Ertrag auf nur noch rund „zwei Prozent“. Bei einer stabil bleibenden Inflationsrate ebenfalls um den Dreh von mindestens zwei Prozent – im Januar waren es 2,1 Prozent – deutet sich für Flassbeck an, wohin die Reise geht, „nämlich in Richtung null“.
Absehbar werden die rund 925.000 Tarifangestellten sowie die 1,3 Millionen Landesbeamten und Versorgungsempfänger, auf die das Ergebnis übertragen wird, also bestenfalls so viel oder wenig Geld zur Verfügung haben wie bisher. Es geht noch pessimistischer, denn zur allgemeinen Teuerung kommen wahrscheinlich noch Mehrbelastungen durch drohende „Reformen“ etwa bei Gesundheit und Pflege. Letztlich müssen die Kolleginnen und Kollegen womöglich sogar Reallohnverluste schlucken.
Operettenstreik
Tatsächlich hatten die Gewerkschaften in den zurückliegenden Wochen durchaus beachtlich mobilisiert und öffentliche Verwaltungen, Kitas, Schulen, Unikliniken sowie Teile des öffentlichen Nahverkehrs bestreikt. Auffallend war jedoch die Tonlage vor der dritten Verhandlungsrunde, die sich in der Vorwoche vier Tage lang hinzog. Obwohl die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bei den beiden vorherigen Gesprächsterminen kein konkretes Angebot vorgelegt hatte, war viel vom „wahrscheinlich entscheidenden“ Treffen die Rede und ver.di selbst rief im Vorfeld zur „letzten Druckwelle“ auf. Die Gewerkschaften wollten augenscheinlich eine Einigung um jeden Preis. Eine vierte Runde, die selbst die TdL ins Spiel gebracht hatte, sollte wohl tunlichst vermieden werden, und Drohungen, bei einem Scheitern mit unbefristeten Ausständen die Schlagzahl zu erhöhen, gab es auch keine. Am Ende hat man ein maues Ergebnis erstritten, ohne von den echten Waffen Gebrauch zu machen. Für solche „Arbeitskämpfe“ gibt es einen treffenden Begriff: Operettenstreik.
Das ist typisch für Deutschlands handzahme Gewerkschaften, die lieber die sogenannte Sozialpartnerschaft mit den Arbeitgebern hochhalten als entschlossen die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das kommt bei denen nicht gut an, wie sich an zahllosen Kommentaren auf der Facebook-Seite von ver.di zeigt. „Warum verkauft ihr das als Erfolg“, fragt ein User und ein anderer: „Hat es jemals bei Tarifverhandlungen so eine Beleidigung gegeben? Eine Erhöhung im letzten Monat der Laufzeit um ein Prozent! Wahnsinn!“ Jan meint, „dieser Tarifabschluss ist ein Desaster und wird euch viele Mitglieder kosten“. Positive Wortmeldungen finden sich praktisch keine, nur da, wo ver.di-Moderatoren die Wogen zu glätten versuchen. Nicole klagt: „Ich zweifele schon lange an Verdi und frage mich, wen vertretet ihr eigentlich noch. Aber jetzt habt ihr den Vogel abgeschossen.“ Und Ralf verkündet: „Sollte das Ergebnis angenommen werden, trete ich in den unbefristeten Streik gegen Verdi ein und spare mir bis zu einem gerechten Abschluss die Beiträge.“
Anschluss nicht gehalten
Ohne Frage verbuchen die Gewerkschaften auch Punkte auf der Habenseite. So setzten sie endlich die Hamburg-Zulage durch, einen eigenständigen Tarifvertrag für den Stadtstaat, der 100 Euro mehr für Beschäftigte mit Kundenkontakt und 50 Euro mehr für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vorsieht. Nächstes Jahr steigen die Beträge auf 115 beziehungsweise 75 Euro. Zudem werden die Arbeitszeiten an den ostdeutschen Unikliniken Rostock, Greifswald und Jena schrittweise an die 38,5 Wochenstunden im Westen angepasst. Auch die Unkündbarkeit nach 15 Dienstjahren wird für alle Tarifbeschäftigten im Osten Anfang Januar 2027 Realität. Für Auszubildende gibt es 150 Euro mehr in drei Schritten: 60 Euro 2026 und 2027 sowie 30 Euro 2028. Und der Nachwuchs wird künftig nach erfolgreichem Abschluss wieder unbefristet übernommen.
Aber gemessen an den Ausgangsforderungen und dem Hauptanliegen – sieben Prozent mehr Geld über zwölf Monate – sind das bloß kleinere Fortschritte für einzelne Gruppen, während das Gros der Beschäftigten mit einem kümmerlichen Plus abgespeist wird, das sich unter ungünstigen Bedingungen in ein Minus verkehrt. Haltbar ist nicht einmal die These von Ver.di-Chef Werneke, den „Anschluss an das Lohnniveau“ im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen herzustellen. Die mit dem TVöD ausgehandelten 5,8 Prozent mehr Gehalt teilen sich in zwei Erhöhungsschritte (3,0 und 2,8 Prozent) und nicht in drei. Die Kolleginnen und Kollegen in Bund, Städten und Gemeinden gelangen also schneller und in größeren Schritten zu ihrer bescheidenen Besserstellung und sind damit eher davor gefeit, von der Preisentwicklung überholt zu werden. Ein Kommentator bei Facebook konstatierte: „Im Vergleich zum TVöD liegen wir beim Land circa 300 Euro zurück.“
Studentische Hilfskräfte bleiben prekär
Abgespeist werden einmal mehr die studentischen Hilfskräfte an Deutschlands Hochschulen. Wie die NachDenkSeiten vor zwei Wochen hier berichteten, kämpfen diese seit etlichen Jahren für einen bundesweiten Tarifvertrag (TVStud) nach Berliner Vorbild. Bei der TdL sind sie trotz anderslautender Ankündigungen abermals abgeblitzt. Ihre Mindeststundenlöhne werden im Rahmen der schon bestehenden „schuldrechtlichen Vereinbarung“ lediglich in zwei Stufen aufgestockt, auf 15,20 Euro zum Sommersemester 2026/27 und 15,90 Euro ein Jahr darauf. Erfahrungsgemäß werden die Vorgaben allerdings in großem Stil und systematisch unterlaufen, womit für die Betroffenen auch weiterhin gilt: „Jung, akademisch und (immer noch) prekär“. Wie die GEW mitteilte, seien in Bezug auf die Mindestvertragslaufzeit „zumindest Verschlechterungen abgewehrt“ worden. Dazu noch die Ansage: „Die 300.000 studentischen Beschäftigten werden wieder Teil der kommenden Tarifrunde der Länder!“ Übersetzt: In zweieinhalb Jahren dürft ihr wieder streiken – für so gut wie nichts.
Bis zum 9. März können alle Gewerkschaftsmitglieder im TV-L über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Am 12. März wird die zuständige Bundestarifkommission endgültig entscheiden. Die Hürden für eine Annahme sind gering, lediglich mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten müssen dafür votieren. Bei Unterschreiten der Marke müssten die Verhandlungen für gescheitert erklärt werden und sich anschließend wenigstens 75 Prozent für einen Erzwingungsstreik aussprechen.
„Danke Verdi!“
Dietmar Breme vom „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ ist restlos bedient. „5,8 Prozent in drei Schritten – 27 Monate Laufzeit“, schrieb er in einem Beitrag auf Labournet.de. „Und das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Und das bei steigenden Mieten, steigenden Kosten für Heizung und Strom. Steigenden Preisen für Bus und Bahn. Steigenden Steuern. Danke Verdi!“ Das Einzige, was gehe in diesem Land, „sind zig Milliarden für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung. Billionen für die Rüstungsindustrie. Milliarden für die Ukraine, damit das Sterben weitergeht“, so Breme.
Das alles freilich geht nur mit Gewerkschaften, die sich nicht gegen Zeitgeist, „Zeitenwende“ und „Kriegsertüchtigung“ auflehnen, sondern stillhalten und mitmachen, sich der Propaganda von „leeren Kassen“ und „Sparzwängen“ unterwerfen und ihre Mitglieder verraten. Aber da geht noch mehr. Vor einem Jahr schloss die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit der Deutschen Bahn (DB) ab: Laufzeit 33 Monate. Ver.di und Co. kommen der Sache näher.
Titelbild: fotandy/shutterstock.com
Als abhängig Beschäftigter muss man sehen, wie man mit seinem Lohn zu Rande kommt. Bemerkenswert aber, was dieser unsicheren Einkommensquelle sonst noch alles zugemutet wird.
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Eine Mehrheit der jungen Wähler träumt von demokratischem Sozialismus – und niemand fragt, warum. Von Klaus Albrecht Möller Es gibt Umfrageergebnisse, die einen sprachlos machen. …
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