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☐ ☆ ✇ Overton Magazin

Gegen die Wehrpflicht: Staatsbürgerliche Pflichten und ihre legitimen Grenzen

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Die Debatte um eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht wird lauter – doch was bedeutet es, wenn ein Staat das Leben seiner Bürger beansprucht?

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Im Gespräch: Stefan Weber | Plagiatsvorwürfe gegen Alena Buyx

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Im Gespräch: Stefan Weber | Plagiatsvorwürfe gegen Alena Buyx
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Im Gespräch: Stefan Weber | Plagiatsvorwürfe gegen Alena Buyx

Dr. Stefan Weber erhebt schwere Plagiatsvorwürfe gegenüber Alena Buyx.

Die promovierte Medizinerin soll in ihrer Doktorarbeit in ganzen Absätzen Text von anderen vorangegangenen Doktorarbeiten der gleichen Fakultät übernommen haben. Auffällig ist, dass sich die Arbeit von Frau Buyx auch im Methoden- und Ergebnisteil streckenweise nur wenig von vorangegangenen Arbeiten unterscheidet.

Die Frage ist, in wie weit es sich bei dieser medizinischen Doktorarbeit um etwas wirklich neues handelt. Das zeigt einen generellen Missstand in der Medizin auf. Im Gegensatz zu anderen Naturwissenschaften wie Biologie, Chemie und Physik gibt es hier sehr geringe Anforderungen für einen akademischen Doktorgrad.

Wir gehen mit dem "Plagiatsjäger" Stefan Weber ins Detail und gucken uns einige von ihm in seinem Gutachten zur Doktorabeit erwähnten Beispiele sehr genau an.

Es steht die Frage im Raum: Handelt es sich hier um vorsätzliche Täuschungen?

Markus Fiedler führte das Interview.

Hier der Link zum ersten apolut-Interview mit Stefan Weber:

Im Gespräch: Stefan Weber | Der Plagiatsjäger https://apolut.net/im-gespraech-peter-weber/

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Universität Münster will prüfen Alena Buyx bricht ihr Schweigen zu den schweren Plagiatsvorwüfen

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Hat sich nach den schweren Vorwürfen des Plagiatsjägers Stefan Weber an ihre Anwälte gewandt: Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx. Foto: IMAGO / Christian Thiel

Drei Tage nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe meldet sich Alena Buyx erstmals zu Wort. Konkrete Fragen der JUNGEN FREIHEIT zu Blindzitaten und identischen Fehlern bleiben unbeantwortet.

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Uni Münster startet Vorprüfung „Stimmungsmache, nicht Wissenschaft“, kontert Weber dem Buyx-Verteidiger

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Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber macht ihr nach Prüfung ihrer Dissertation schwere Vorwürfe: Alena Buyx. Foto: picture alliance / teutopress | / Stefan Weber / JF mit KI

Stefan Weber erhebt Plagiatsvorwürfe gegen die Corona-Hardlinerin und Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx. Während sie schweigt, greift ein Experte den Gutachter in der Süddeutschen Zeitung an. Weber schlägt exklusiv in der JUNGEN FREIHEIT zurück.

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Ungeprüft “abgeschrieben”? Plagiatsjäger Weber zerlegt Doktorarbeit von Alena Buyx

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“Plagiatsjäger” Stefan Weber hat sich die Doktorarbeit von Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx, vermeintlich moralische Instanz in den Corona-Jahren, vorgenommen: 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente identifizierte er bei seiner Prüfung ihrer Dissertation. Im Gutachten ist von einer “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” die Rede.

Alena Buyx war von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats und erhob das Impfen mit experimentellen Gentherapeutika allen potenziellen Schadwirkungen zum Trotz zur moralischen Pflicht. Der Ethikrat befürwortete einen allgemeinen Impfzwang Anfang 2022, als längst ausreichend kritische Fakten zum fehlenden Fremdschutz auf dem Tisch lagen, mehrheitlich.

Wer als moralische Instanz ins Feld geführt wird, sollte in seiner wissenschaftlichen Arbeit besser über alle Zweifel erhaben sein – sollte man meinen. Ein Report24 vorliegendes Plagiatsgutachten von Stefan Weber zu Buyx’ Dissertation “Lateralisierung von Aufmerksamkeit bei gesunden Linkshändern und Rechtshändern. Eine Studie mit funktioneller transkranieller Dopplersonografie (fTCD)” von 2005 beschreibt jedoch ganze 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente.

Abgeschrieben, ohne Quellen zu prüfen?

Die Doktorarbeit, eingereicht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, soll demnach deutliche Anzeichen aufweisen, dass Forschungsergebnisse und Literaturreferenzen aus älteren Arbeiten praktisch “abgeschrieben” wurden, ohne offenbar die Originalquellen zu konsultieren.

Das Gutachten beginnt mit einer Einordnung: “Das Vorgehen von Alena Buyx, zahlreiche Textstellen mitsamt der Literaturreferenzen ungeprüft und ohne Kennzeichnungen als Sekundärzitate aus älteren Doktorarbeiten zu übernehmen, mag vielleicht in der Medizin weiter verbreitet sein als angenommen, es ist aber dennoch nicht lege artis.” Laut der in der Medizin international gültigen ICMIE-Zitierregeln sei es vielmehr explizit verboten.

Die identifizierten Text- und Quellenplagiate werden im Gutachten aufgeführt und mit den Originalquellen gegenübergestellt. Pikant: Mitunter sollen demnach gar Fehler übernommen worden sein. Auch angesprochen wird ein ungewöhnliches Verhältnis von Fließtext und Literaturverzeichnis: 83 Manuskriptseiten Fließtext stehen weiteren 30 Seiten Literaturverzeichnis gegenüber. Zahlreiche Literaturtitel fänden sich nur im Literaturverzeichnis, zwei Werke wurden zitiert, die gar nicht veröffentlicht wurden, also auch nicht nachprüfbar sind.

Das Fazit in der Gesamtbeurteilung: ein “schwerwiegender Plagiatsverdacht”. Der Gutachter sei sich demnach zwar der Tatsache bewusst, dass es sich bei den Plagiatsfragmenten überwiegend um Wissen reproduzierende Passagen handele, doch die Verfasserin Buyx sei “eine unzulässige Abkürzung gegangen”: Sie habe “zitierte Literatur vielfach wohl kaum jemals im Original aufgesucht und rezipiert”, sondern der Einschätzung nach einfach Quellenangaben von älteren Dissertationen “abgeschrieben”.

Das Gutachten attestiert eine “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” und legt auf Basis der Ordnungen der Universität Münster ein Verfahren zur Überprüfung nahe:

Die Verpflichtung zur Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung, ob eine Entziehung des Doktorgrades von Alena Buyx auf Basis einer festgestellten erheblichen Täuschung in der Literaturarbeit gerechtfertigt ist, folgt aus den Ordnungen der Universität Münster (heutige PromO, damalige Regeln guter wissenschaftlicher Praxis) sowie aus der Methodenliteratur für die medizinische Promotionsschrift zum Zeitpunkt vor dem Verfassen der Dissertation.

Ob Buyx angesichts des Plagiatsverdachts Konsequenzen drohen, muss sich zeigen. Das Gutachten wirft jedenfalls auch angesichts der Corona-Jahre Fragen auf. Wie eigenständig hat man beim Ethikrat unter Buyx’ Vorsitz die Datenlage evaluiert und wissenschaftliche Studien geprüft? Fand eine kritische Auseinandersetzung mit verfügbaren Forschungsarbeiten und Einschätzungen zur SARS-CoV-2-Gefährlichkeit, der Effektivität von Maßnahmen und der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe statt, oder hat man von der Politik vorgeschriebene Narrative und Vorgaben übernommen? Die Bevölkerung dürfte hohe Erwartungen an die wissenschaftliche Arbeitsweise im Ethikrat haben. Wurden diese erfüllt? Auch das müsste im Rahmen einer echten Corona-Aufarbeitung überprüft werden.

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Stefan Weber Schwere Plagiatsvorwürfe gegen frühere Ethikrat-Chefin Alena Buyx

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Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber macht ihr nach Prüfung ihrer Dissertation schwere Vorwürfe: Alena Buyx. Foto: picture alliance / teutopress | -

Der Plagiatsprüfer Stefan Weber erhebt schwere Vorwürfe gegen die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx. In der Dissertation der Corona-Hardlinerin will er 73 Plagiate identifiziert haben. Die JF kennt die Details.

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Persönliche Entwicklung (Teil 15) – Selbstreflexion | Von Uwe Froschauer

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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Der Begriff der Selbstreflexion ist Gegenstand in vielen kulturellen, religiösen und philosophischen Kontexten. Antike Weisheitsschulen, religiöse Heilslehren oder auch moderne Konzepte persönlicher Entwicklung fordern uns auf, den Blick nach innen zu richten. Nicht aus Narzissmus, sondern aus Verantwortung, nicht um sich ein Urteil über sich zu bilden, sondern um sich zu erkennen.

Bereits in der antiken Philosophie galt Selbstreflexion als Voraussetzung eines gelungenen Lebens. Der sokratische Imperativ „Erkenne dich selbst“ war weniger psychologischer Rat als viel mehr moralische Forderung. Ein Mensch, der sich selbst nicht prüft, so Sokrates, lebt unter seinen Möglichkeiten — er bleibt fremd gegenüber den Motiven seines Handelns und damit unfrei. Philosophie ist im sokratischen Sinne keine abstrakte Theorie, sondern eine Praxis der Selbstprüfung. Bei den Stoikern wurde diese Haltung zur täglichen Übung: Das eigene Denken, die eigenen Affekte und Handlungen wurden regelmäßig betrachtet, um innere Klarheit und Gelassenheit zu entwickeln.

Selbstreflexion bedeutete hier, Verantwortung für die eigene Haltung zu übernehmen — gerade dort, wo äußere Umstände nicht kontrollierbar sind.

Die großen Religionen verstehen Selbstreflexion nicht als Selbstzweck, sondern als Weg auf ein höheres persönliches Level.

Im Christentum ist sie eng mit dem Gewissen verbunden — jener inneren Instanz, die den Menschen zur Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit ruft. Die Aufforderung zur Selbstprüfung dient hier nicht der Selbstanklage, sondern der Umkehr: der bewussten Neuausrichtung des eigenen Lebens. In der Beichte, im Gebet oder im stillen Innehalten begegnet der Mensch nicht nur sich selbst, sondern auch seiner Begrenztheit. Selbsterkenntnis führt zur Demut und möglicherweise zu größerer Nächstenliebe.

Im Judentum findet sich mit der „Seelenbilanz“ eine besonders konkrete Form der Selbstreflexion. Die Seelenbilanz im Judentum ist ein zentrales spirituelles Konzept, das unter dem hebräischen Begriff „Cheschbon HaNefesch“ bekannt ist. Wörtlich bedeutet er „Abrechnung der Seele“ oder „Bilanz der Seele“. Gemeint ist eine regelmäßige, ehrliche Selbstprüfung des eigenen Denkens, Handelns und Charakters — vor Gott, vor anderen Menschen und vor sich selbst. Im Judentum wird der Mensch nicht als grundsätzlich verdorben verstanden, sondern als moralisch verantwortliches Wesen, das stets zwischen Gut und Böse wählen kann. Die Seelenbilanz dient dazu, diese Verantwortung bewusst wahrzunehmen. Dabei geht es nicht um Selbstanklage, sondern um Bewusstwerdung und Veränderung:

  • Wo bin ich meinem ethischen Anspruch gerecht geworden?
  • Wo bin ich davon abgewichen?
  • Was kann und will ich konkret verändern?
  • Die Frage ist weniger: „Was bin ich?“
    Sondern: „Wie habe ich gehandelt — und wie will ich handeln?“

Das eigene Handeln wird regelmäßig überprüft, nicht abstrakt, sondern sehr praktisch: Wo habe ich verletzt? Wo habe ich mich meiner Verantwortung entzogen? Ziel ist nicht Schuldsuche bei sich selbst, sondern Wiedergutmachung und moralische Reifung.

Ähnlich versteht der Islam die Selbstprüfung als spirituelle Disziplin. Der Gläubige wird dazu angehalten, sich selbst ehrlich zu betrachten, bevor er andere beurteilt. Selbstreflexion ist hier Ausdruck von Gottesbewusstsein — ein Zeichen innerer Wachheit.

Der Buddhismus lehrt, Gedanken, Gefühle und Impulse zu beobachten, ohne sich mit ihnen zu identifizieren. Die Selbstreflexion zielt nicht auf ein „besseres Ich“, sondern auf die Einsicht, dass das, was wir gewöhnlich als Selbst betrachten, kein festes, unveränderliches Wesen ist.

In dieser Erkenntnis liegt Befreiung: Wer sich nicht mehr mit jedem inneren Zustand gleichsetzt, gewinnt Freiheit vom Leiden — eines der zentralen Ziele des Buddhismus.

Auch im Hinduismus, besonders in den vedantischen Traditionen, ist Selbstreflexion ein zentrales Werkzeug. Die Frage „Wer bin ich wirklich?“ führt über die alltägliche Identität hinaus — über Rollen, Gedanken und Emotionen — hin zu einer tieferen Wirklichkeit des Selbst. Selbsterkenntnis wird hier zur spirituellen Erkenntnis, zur Erinnerung an das Wesentliche.

Trotz aller Unterschiede in Sprache, Symbolik und Zielrichtung teilen diese Traditionen eine grundlegende Einsicht: Der Mensch ist fähig zur Selbsttäuschung — und zugleich zur Selbsterkenntnis. Selbstreflexion markiert den Übergang von einem reaktiven, unbewussten Leben zu einem bewussten, verantworteten Dasein. Sie ist unbequem, weil sie Ehrlichkeit verlangt. Sie ist jedoch unverzichtbar, wenn man zu innerer Freiheit gelangen möchte.

In einer Zeit, die zur ständigen Ablenkung verführt, gewinnt diese alte Einsicht neue Aktualität.

Selbstreflexion bedeutet heute vielleicht mehr denn je, innezuhalten. Den Mut zu haben, die eigenen Motive zu hinterfragen, eigene Schatten anzuerkennen und nicht jede innere Regung sofort auszuleben oder zu rechtfertigen. Sie ist kein schneller Weg zur Optimierung, sondern ein langsamer Prozess der Reifung, und erfordert Geduld.

Selbstreflexion ist eine stille Bewegung nach innen, aus der verantwortliches Handeln nach außen erwächst. Oder anders gesagt: Wer sich selbst begegnet, beginnt, bewusster zu leben.

Auch Philosophen wie Immanuel Kant oder Jean-Paul Sartre haben sich mit dem Thema der Selbstreflexion beschäftigt. Für Immanuel Kant ist der Mensch nicht primär dadurch moralisch, dass er bestimmten Regeln folgt, sondern dadurch, dass er sich selbst prüft. Moralisches Handeln entsteht aus der Frage nach dem eigenen Wollen: Handle ich aus Pflicht — oder aus Neigung, Angst oder Eigennutz? Diese Selbstprüfung ist kein äußeres Kontrollinstrument, sondern ein inneres Gericht. Das Gewissen fungiert als Instanz, vor der der Mensch sich selbst Rechenschaft ablegt. Selbstreflexion bedeutet hier, sich als vernünftiges und verantwortliches Wesen ernst zu nehmen, das sich nicht hinter Umständen oder Trieben verstecken darf.

Während Kant die Selbstreflexion noch stark an Vernunft und moralisches Gesetz bindet, radikalisieren die Existenzialisten diese Perspektive. Bei Denkern wie Søren Kierkegaard oder Jean-Paul Sartre wird der Mensch nicht mehr als Träger einer vorgegebenen Essenz verstanden, sondern als Wesen, das sich durch seine Entscheidungen erst formt.

Selbstreflexion ist in diesem Kontext keine gelegentliche Innenschau, sondern eine existentielle Notwendigkeit. Der Mensch ist zur Freiheit verurteilt, wie Sartre formuliert — und damit auch zur Verantwortung für das, was er aus sich macht. Sich nicht zu reflektieren bedeutet hier, in Selbsttäuschung zu leben, Rollen zu spielen oder sich hinter gesellschaftlichen Erwartungen zu verstecken.

Authentizität wird so zu einem zentralen Begriff. Selbstreflexion heißt, sich der eigenen Freiheit bewusst zu werden und die damit verbundene Verantwortung nicht abzuwehren. Sie zwingt den Menschen, sich selbst als Urheber seines Lebens zu erkennen. In diesem Sinne ist Selbstreflexion bei den Existenzialisten weniger beruhigend als herausfordernd: Sie konfrontiert den Menschen mit der Tatsache, dass er nicht nur handelt, sondern sich durch sein Handeln definiert.

So verbinden oben genannte Philosophen Selbstreflexion unauflöslich mit Verantwortung. Sie ist nicht bloß ein Mittel zur Selbsterkenntnis, sondern ein Akt der Selbstverpflichtung. Wer reflektiert, übernimmt Verantwortung für sein Denken, sein Wollen und letztlich für sein eigenes Sein.

Selbstreflexion im Alltag

Im täglichen Leben kann Selbstreflexion zu Beginn ein leichtes Unbehagen verursachen. Ein Gefühl, dass etwas nicht ganz stimmig ist. In einer Gesellschaft, die Leistung, Sichtbarkeit und ständige Optimierung betont — noch größer, noch besser, noch… — wird dieses Unbehagen schnell übertönt: durch Produktivität, durch Vergleich, durch Ablenkung. Gerade deshalb ist Selbstreflexion heute weniger Luxus als Gegenbewegung.

In der modernen Leistungskultur wird der Mensch häufig über sein Tun definiert. „Was machst du?“, ist oft die erste Frage, nicht „Wie geht es dir?“ oder „Was bewegt dich?“ Viele Menschen beginnen unbewusst, ihren eigenen Wert an Effizienz, Erfolg oder Durchhaltevermögen zu knüpfen. Selbstreflexion setzt hier an einem heiklen Punkt an: Sie fragt nicht nur, ob wir leistungsfähig sind, sondern warum wir glauben, es sein zu müssen.

Wer innehält und sich fragt, ob der innere Druck aus eigener Motivation oder aus Angst vor Strafe oder Bedeutungslosigkeit oder auf der Suche nach Anerkennung entsteht, berührt einen sensiblen Kern. Häufig zeigt sich, dass Erschöpfung nicht allein aus zu viel Arbeit entsteht, sondern aus dem Gefühl, nie genug zu sein.

In meiner Funktion als Managementtrainer möchte ich auf diesen Punkt noch etwas genauer eingehen.

Wer heute von Motivation spricht, spricht selten noch von Gehorsam. In Managementseminaren wie in politischen Reden hat sich der Ton verändert: Es wird nicht mehr befohlen, sondern eingeladen. Nicht mehr gedroht, sondern Sinn versprochen. Engagement, Eigenverantwortung, Identifikation — das Vokabular wirkt menschlich, beinahe fürsorglich. Und doch lohnt es sich, genauer hinzuhören, denn genau in dieser Verschiebung liegt eine neue Form von Macht.

Der äußere Druck, der früher durch klare Hierarchien, Sanktionen oder materielle Zwänge wirkte, ist vielerorts einem inneren Druck gewichen. Menschen sollen nicht nur arbeiten, sie sollen sich einbringen. Nicht nur Pflichten erfüllen, sondern sich mit Zielen identifizieren. Arbeit wird zur Bühne der Selbstverwirklichung, Leistung zum Ausdruck der Persönlichkeit. Wer motiviert ist, braucht keine Kontrolle — er kontrolliert sich selbst. Diese Logik ist effizient, aber sie ist nicht neutral und nicht ausschließlich positiv zu bewerten.

Managementlehre und politische Kommunikation greifen dabei auf zutiefst menschliche Bedürfnisse zurück: das Bedürfnis nach Anerkennung, nach Zugehörigkeit, nach Bedeutung. Wer dazugehören will, muss engagiert sein. Wer gesehen werden möchte, muss leisten. Wer Sinn sucht, findet ihn — so die Erzählung — in Produktivität und Einsatz. Scheitern erscheint in diesem Rahmen weniger als strukturelles Problem, denn als persönlicher Mangel. Nicht die Bedingungen waren zu hoch, sondern der Einsatz war zu gering.

Besonders wirksam ist dabei die Angst vor Bedeutungslosigkeit.

In einer Gesellschaft, in der Identität zunehmend über Leistung definiert wird, ist die Aussicht, „nicht gebraucht“ zu werden, bedrohlicher als jede formale Strafe. Motivation funktioniert dann nicht mehr über Zwang, sondern über die ständige implizite Frage: Bin ich genug? Diese Frage hält Menschen in Bewegung — oft über ihre eigenen Grenzen hinaus.

Anerkennung wird in diesem Zusammenhang zu einem machtvollen Steuerungsinstrument. Lob, Sichtbarkeit und moralische Aufwertung ersetzen materielle Sicherheit. Wer sich engagiert, gilt als verantwortungsvoll, wer zögert, schnell als defizitär. So entsteht eine subtile Moral der Leistung, in der Engagement nicht nur erwünscht, sondern erwartet wird. Abweichung wird nicht sanktioniert, sondern beschämt.

Dabei ist diese Form der Steuerung selten das Ergebnis bewusster Manipulation. Vielmehr handelt es sich um ein System aus Denk- und Sprachmustern, das von jenen reproduziert wird, die selbst darin sozialisiert wurden. Manager, Lehrende, Politiker und dergleichen glauben oft ehrlich an die Versprechen von Sinn, Motivation und Eigenverantwortung. Gerade diese Aufrichtigkeit macht das System stabil. Macht zeigt sich hier nicht als Unterdrückung, sondern als Selbstverständlichkeit.

Die Folgen werden dort sichtbar, wo Erschöpfung nicht mehr durch Überarbeitung allein erklärbar ist. Burnout entsteht nicht nur aus zu vielen Aufgaben, sondern aus der Erfahrung, trotz permanenter Anstrengung nie zu genügen. Wer ständig motiviert sein soll, darf kaum noch müde sein. Wer Sinn in Leistung finden soll, verliert leicht das Recht auf Zweifel. Erschöpfung wird individualisiert — und damit entpolitisiert.

In diesem Kontext gewinnt Selbstreflexion eine neue Bedeutung. Sie ist nicht länger nur eine private Praxis der Selbsterkenntnis, sondern ein Moment der Entkopplung. Wer innehält und fragt, ob der eigene Antrieb aus innerem Wunsch oder aus der Angst vor Austauschbarkeit entsteht, unterbricht den automatischen Kreislauf der Selbstoptimierung. Solche Fragen sind unbequem, weil sie die Grenze zwischen persönlicher Verantwortung und strukturellem Druck der Umwelt sichtbar machen.

Vielleicht liegt genau hier das subversive Potenzial der Selbstreflexion. Nicht darin, sich weiter zu verbessern, sondern darin, sich der permanenten Aufforderung zur Verbesserung zu entziehen. In einer Kultur, die Motivation zur Pflicht gemacht hat, kann das Innehalten selbst zu einer Form von Widerstand werden — leise, unspektakulär, aber tiefgreifend.

Social Media verstärken diese Dynamik auf subtile Weise. Die ständige Konfrontation mit anderen Lebensentwürfen erzeugt — oftmals unbewusst — einen Vergleich. Selbstreflexion bedeutet hier, den eigenen inneren Zustand ernst zu nehmen: Was macht dieses „Sehen” mit mir? Suche ich Inspiration — oder Bestätigung? Fühle ich mich mit dem Gesehenen verbunden oder eher entfremdet von mir selbst?

Ein weiterer Raum alltäglicher Selbstreflexion ist der Umgang mit Erwartungen. Viele Entscheidungen — Beruf, Lebensstil, Beziehungsformen — entstehen nicht aus einem klaren inneren Wunsch, sondern aus übernommenen Bildern davon, wie ein „gelungenes Leben“ auszusehen habe.

Selbstreflexion bedeutet hier, zwischen eigener Stimme und internalisierten Stimmen zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist nicht einfach, denn gesellschaftliche Erwartungen klingen oft vertraut, fast wie die eigenen Gedanken. Oftmals versuchen Menschen, es möglichst vielen anderen Menschen recht zu machen. Ihre eigene, innere Stimme geht dabei nicht selten unter.

Auch Gefühle wie Neid oder Unruhe, die im Alltag gern verdrängt werden, sind zentrale Ausgangspunkte für Selbstreflexion. Neid gilt als negatives Gefühl, dabei verweist er häufig auf unerfüllte Bedürfnisse oder unterdrückte Wünsche. Wer sich selbst ehrlich fragt, was genau am Erfolg anderer schmerzt, gelangt oft näher zu sich selbst als durch abstrakte Selbstoptimierung. Nicht der Vergleich ist das eigentliche Problem, sondern die fehlende Verbindung zum eigenen Maßstab.

Selbstreflexion zeigt sich schließlich auch im Umgang mit Erschöpfung, Gereiztheit oder innerer Leere. Anstatt diese Zustände sofort „beheben“ zu wollen, lädt sie dazu ein, sie zu befragen. Reagiere ich auf die aktuelle Situation — oder auf etwas Altes, das wieder berührt wurde? Brauche ich tatsächlich mehr Disziplin, oder vielmehr Erlaubnis zur Pause? In einer Kultur, die Funktionieren belohnt, ist es ein stiller Akt des Widerstands, das eigene Empfinden nicht zu übergehen.

Autoritäres und humanistisches Gewissen — Gesinnungsethik und Verantwortungsethik

Erich Fromm unterscheidet in seiner humanistischen Psychoanalyse zwei grundlegend verschiedene Formen des Gewissens: das autoritäre und das humanistische. Diese Unterscheidung ist mehr als eine psychologische Typologie; sie berührt den Kern der Frage, wie der Mensch sich selbst gegenübertritt und worauf seine moralische Orientierung gründet.

Das autoritäre Gewissen entsteht dort, wo moralische Maßstäbe von außen übernommen werden. Es ist die verinnerlichte Stimme einer Autorität — der Eltern, der Gesellschaft, der Religion oder des Staates. Gut ist, was geboten wird — schlecht, was verboten ist.

Schuld entsteht nicht primär durch die Verletzung eigener Werte, sondern durch Ungehorsam. Selbstreflexion vollzieht sich hier im Modus der Anpassung: Habe ich getan, was von mir erwartet wurde? Habe ich die Regeln eingehalten? Das autoritäre Gewissen ist deshalb nicht selten streng, strafend und angstbesetzt. Es sichert Ordnung, kann aber die innere Reife des Menschen untergraben, weil moralisches Urteil nicht aus eigener Einsicht, sondern aus Gehorsam hervorgeht.

Demgegenüber beschreibt Fromm das humanistische Gewissen als Ausdruck der eigenen Lebendigkeit und Vernunft. Es ist keine äußere Instanz, sondern die innere Stimme des Menschen, insofern er um seine Möglichkeiten, Bedürfnisse und Grenzen weiß. Das humanistische Gewissen fragt nicht: „Was darf ich?“ oder „Was wird von mir verlangt?“, sondern: „Was entspricht meinem Menschsein?“ Schuld entsteht hier nicht aus Regelbruch, sondern aus Selbstverfehlung — aus dem Zurückbleiben hinter den eigenen Möglichkeiten zu Liebe, Verantwortung und produktivem Leben. Selbstreflexion wird damit zu einem Akt der Selbstbegegnung: Habe ich mich selbst ernst genommen? Habe ich aus Angst, Eigennutz oder Bequemlichkeit gegen meine eigene Einsicht gehandelt?

In dieser Perspektive wird deutlich, dass Selbstreflexion nicht neutral ist. Sie kann entweder der Anpassung oder der Reifung dienen. Das autoritäre Gewissen begünstigt eine Form der Reflexion, die nach Rechtfertigung sucht — das humanistische Gewissen hingegen eine, die nach Wahrhaftigkeit strebt.

Hier öffnet sich auch ein Anschluss an Max Webers Unterscheidung von Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. Die Gesinnungsethik orientiert sich primär an der Reinheit der inneren Haltung. Entscheidend ist, ob jemand aus den „richtigen“ — meist fremdgesteuerten — Motiven handelt, unabhängig von den Folgen. Diese Haltung weist strukturelle Parallelen zum autoritären Gewissen auf, insofern moralische Selbstprüfung oft an festgelegte Prinzipien oder Überzeugungen gebunden bleibt. Der Mensch kann sich moralisch im Recht fühlen, selbst wenn das eigene Handeln destruktive Konsequenzen hat — denn die Gesinnung gilt als unantastbar. Man denke beispielsweise an den Fraktionszwang deutscher Politiker im Hinblick auf die mehr als zweifelhafte Unterstützung der israelischen Regierung in ihrer Auseinandersetzung mit Palästina. Ein verantwortungsethischer Politiker mit humanistischem Gewissen hätte seine Unterstützung dem kinder- und völkermordenden israelischen Regime entzogen.

Die Verantwortungsethik fordert, das eigene Handeln an seinen Wirkungen zu messen. Sie verlangt eine reifere Form der Selbstreflexion: Nicht nur die Absicht, sondern auch die Konsequenzen müssen verantwortet werden.

In dieser Hinsicht steht sie dem humanistischen Gewissen näher. Wer aus einem humanistischen Gewissen heraus handelt, fragt nicht allein, ob er sich selbst treu geblieben ist, sondern auch, wie sein Handeln auf andere wirkt. Verantwortung bedeutet hier nicht äußeren Zwang, sondern die Bereitschaft, die Komplexität menschlichen Handelns anzuerkennen und sich ihr zu stellen.

Der Zusammenhang ist dabei nicht identisch, aber strukturell verwandt: Das autoritäre Gewissen tendiert zur Gesinnungsethik, das humanistische Gewissen zur Verantwortungsethik. Beide Unterscheidungen markieren einen Übergang von heteronomer zu autonomer Moral — von einem Moralverständnis, das auf Gehorsam beruht, zu einem, das auf Einsicht, Selbstreflexion und Beziehung ausgerichtet ist.

So verstanden ist Selbstreflexion bei Fromm nicht nur eine psychologische Technik, sondern eine ethische Haltung. Sie entscheidet darüber, ob der Mensch sich selbst als Objekt von Normen oder als Subjekt verantwortlichen Handelns begreift. Ein humanistisches Gewissen entsteht dort, wo der Mensch lernt, sich selbst zuzuhören — nicht um sich zu entschuldigen, sondern um sich ernst zu nehmen. Und vielleicht liegt gerade darin eine der anspruchsvollsten Formen moralischer Reife: nicht nur nach dem Guten zu streben, sondern bereit zu sein, die Verantwortung für das eigene Menschsein zu tragen.

Gesinnungsethik und Fraktionszwangs in der deutschen Politik

Politiker schwanken zwischen Gewissensbekenntnis, Parteizwang und Verantwortung.

Wenn man die deutsche Politik der letzten Jahre betrachtet, fallen Muster auf, die über rein sachlich-politische Auseinandersetzungen hinausweisen: Politiker verhalten sich oft, als würden sie zuerst eine Haltung vertreten, eine innere Überzeugung oder eine parteipolitische Identität bestätigen wollen — und dann erst prüfen, welche Folgen diese Haltung konkret zeitigen könnte. Diese Beobachtung lässt sich entlang der Krisen der Gegenwart illustrieren. Nachfolgend werden in diesem Zusammenhang kurz die Corona-Politik, die Ukraine-Krise sowie der Nahostkonflikt zwischen Israel und Palästina beleuchtet.

In der Corona-Krise wurde besonders deutlich, wie stark gesinnungsethisch aufgeladene Überzeugungen das politische Handeln bestimmen können. Entscheidungen in der Coronazeit orientierten sich weniger an der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland, sondern an den nicht immer redlichen Zielen der eliteinstruierten Politiker. Der Gesundheitsexperte der SPD und spätere Gesundheitsminister Karl Lauterbach gab oftmals einem moralisch aufgeladenen Verantwortungsgelaber den Vorzug vor einer nüchternen Faktenanalyse. Sein Einsatz für harte Maßnahmen entsprang nicht einer klinischen Bewertung epidemiologischer Daten, sondern einer vermeintlichen Schutz-Überzeugung — einem Bekenntnis, das bei vielen seiner Anhänger viel Zustimmung fand, dabei aber immer wieder zu Recht kritisiert wurde, weil andere gesellschaftliche Konsequenzen wie psychische Belastungen, wirtschaftliche Folgen oder Freiheitsfragen vergleichsweise wenig Raum erhielten.

Ein ähnliches Gemisch aus moralischer Überzeugung — das Bedürfnis nach moralischer Überlegenheit scheint in Deutschland besonders stark ausgeprägt zu sein — und parteipolitischer Loyalität prägt auch die deutsche Haltung zur Ukraine-Krise und zu Russland. Bundeskanzler Olaf Scholz’ „Zeitenwende“-Rede, die eine historische Zäsur in der deutschen Sicherheitspolitik markierte, wurde weithin als notwendiger moralischer Entschluss verstanden: Solidarität mit der angegriffenen Ukraine müsse deutlich und unmissverständlich sein. Für Scholz und viele in der Ampel-Koalition war es notwendig, moralisch entschlossen aufzutreten, nicht zuletzt, um innenpolitische Zerrissenheit zu vermeiden und ein gemeinsames europäisches Projekt zu festigen.

Doch diese Haltung zeigt zugleich, wie parteiinterne und fraktionsübergreifende Übereinstimmung die Verantwortungsethik überlagern kann: Die Frage, wie weit man gehen sollte bei Waffenlieferungen, Sanktionen oder bei der Einbindung weiterer Staaten in den Konflikt, wurde häufig eher im Rahmen parteipolitischer Positionen verhandelt als in offenen Folgenabschätzungen. Die Gesinnungsethik des deutschen Parteienkartells — bestehend aus der Union, der SPD, FDP und den Grünen — dämonisierte Russland und Wladimir Putin und stand fest an der Seite der US-amerikanischen, bellizistischen, Deep-State-geleiteten Biden-Regierung. Wären Verantwortungsethiker statt Gesinnungsethiker am Werk gewesen, hätte der Konflikt bereits sechs Wochen nach Ausbruch beigelegt und Hunderttausende Tote vermieden werden können.

Der Nahostkonflikt zwischen Israel und Palästina zeigt in besonderem Maße auf, wie dicht historische Verantwortung, moralische Symbole und parteipolitische Linien beieinander liegen. In Deutschland ist die politische Haltung zu Israel stark durch das historische Vermächtnis des Holocaust geprägt.

Diese kollektive Erfahrung wirkt bis heute in den Reaktionen auf Konflikte im Nahen Osten mit und prägt das normative Gerüst vieler Entscheidungsträger: Sicherheit für Israel wird oft als unantastbare Verpflichtung verstanden. Olaf Scholz hatte unmittelbar nach den Angriffen von Oktober 2023 erklärt, Deutschland stehe fest an der Seite Israels, und dieser Satz wurde im Parlament quer durch die Fraktionen getragen.

Der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz steht in der Tradition dieser deutschen Grundhaltung. Er hat mehrfach bekräftigt, dass Deutschland die Sicherheit Israels als Teil seiner Staatsräson begreift. Sollte die Staatsräson nicht derart ausgeprägt sein, auf der Seite des Rechts zu stehen, und nicht auf der Seite des Unrechts? Das israelische Regime hat mehr als 20.000 Kinder ermordet. Den Chef dieser Mörderbande, Benjamin Netanjahu, nach Deutschland einladen zu wollen, schlägt dem Fass den Boden aus.

Die gesinnungsethische, meines Erachtens verwerfliche Position des Bundeskanzlers ruht auf moralischen Überzeugungen darüber, was gerecht und geboten sei, und auf historischen Verpflichtungen, weniger auf einer nüchternen, umfassenden Folgenanalyse darüber, wie eine solche Haltung die Dynamik des Konflikts und sein humanitäres Leid tatsächlich beeinflusst. Merz’ Haltung, die Anerkennung Palästinas nicht zu unterstützen, obwohl andere europäische Staaten dies tun, ist ein Beispiel dafür, wie moralisch begründete Linien beibehalten werden, auch wenn sie außenpolitisch oder humanitär umstritten sind.

Kinder- und Völkermörder lädt man nicht ein, Herr Merz, unter keinen Umständen!

Innerhalb der SPD gibt es Stimmen, die eine drastischere Neubewertung deutscher Rüstungsexporte fordern und sogar ein Ende der Waffenlieferungen an Israel ins Gespräch bringen — nicht nur aus moralischem Unbehagen über Menschenrechtsverletzungen, sondern als Appell an eine andere Verantwortungsethik, die Wirkungen des eigenen Handelns stärker berücksichtigt. In parteipolitischen Debatten — etwa bei den Linken — wurde die humanitäre Katastrophe in Gaza aufgegriffen und die Frage nach Konsequenzen deutscher Politik laut, was in Teilen der Bevölkerung auf breite Resonanz trifft.

Doch diese innerdeutsche Debatte bleibt fragmentiert. Die Regierungskoalition formuliert Solidarpakete mit Israel und zugleich vorsichtige Kritik an bestimmten militärischen Entscheidungen, während Oppositionsparteien lautstark eine andere ethische Bewertung verlangen. All dies geschieht in einem politischen Klima, in dem Fraktionszwang, parteipolitische Loyalität und das Bedürfnis nach moralischer Kohärenz oft dominieren. Gewissensentscheidungen, die sich in parlamentarischen Abstimmungen manifestieren könnten, werden selten sichtbar — stattdessen folgen die meisten Abgeordneten parteipolitischen Linien, die eine starke moralische Botschaft transportieren, aber nicht zwangsläufig die komplexen Wirkungsgeflechte berücksichtigen.

Im Ergebnis zeigt sich in Deutschland ein politisches Feld, in dem Gesinnungsethik deutlich wirkt, weil moralische Grundüberzeugungen und historische Verpflichtungen parteiübergreifend hoch gewichtet werden — und in dem Verantwortungsethik, also die sorgfältige Abwägung von Folgen, oft der parteipolitischen Identität und dem inneren moralischen Kompass weicht. Politik wird so weniger als reflektiertes Entscheiden über Wirkungen, Risiken und Hoffnungen wahrgenommen, sondern mehr als Ausdruck einer Haltung, die in erster Linie moralische Zustimmung erzeugen soll.

Diese Dynamik ist kein deutsches Alleinstellungsmerkmal, aber sie ist in Deutschland besonders ausgeprägt, weil moralische Argumentationen — ob beim Pandemieschutz, bei der Solidarität mit der Ukraine oder im Nahostkonflikt — politisch selten offen hinterfragt werden. Der Mut zur Selbstreflexion — im Sinne eines humanistischen Gewissens, das nicht nur Haltungen, sondern auch Konsequenzen prüft — bleibt eine Herausforderung für den politischen Alltag.

Fazit

Selbstreflexion ist nicht frei von Ambivalenz. Sie kann zur Quelle von Klarheit werden — oder zur subtilen Form der Selbstkontrolle.

Gesunde Selbstreflexion ist neugierig, offen, manchmal sogar freundlich. Ungesunde Selbstreflexion ist hart, anklagend und kreist um die Frage, was mit einem nicht stimmt. In diesem Sinne bedeutet Selbstreflexion nicht, sich ständig zu analysieren, sondern sich selbst als lernendes, widersprüchliches Wesen anzuerkennen.

Vielleicht ist das die tiefste Form alltäglicher Selbstreflexion: nicht alles sofort einordnen zu müssen, nicht jedes Gefühl zu erklären, nicht jede Unsicherheit zu lösen, sondern wahrzunehmen, wie man gerade in Beziehung steht — zu sich selbst, zu anderen, zur Welt, ohne eine Situation bewerten zu müssen. In einer Zeit permanenter Bewertung kann genau das ein stiller, aber radikaler Akt sein, und zu einem höheren Level der persönlichen Entwicklung führen.

Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Mann blickt nachdenklich aus dem Fenster
Bildquelle: AnastasiiaMerchik / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Stell dir vor, es ist Krieg … | Von Friedrich Fellrocker

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Stell dir vor, es ist Krieg … | Von Friedrich Fellrocker

In Vorkriegszeiten sind junge Menschen gut damit beraten, sich mit den Formalitäten der Kriegsdienstverweigerung zu befassen und vorsorglich die Tücken der Gewissensprüfung zu kennen.

Musterung, Wehrdienst und vielleicht demnächst ein tatsächlicher Kriegseinsatz — für die Älteren unter uns sind das eher theoretische Debatten. Viele entrüsten sich, können sich aber in dem beruhigenden Gefühl wiegen, selbst nicht betroffen zu sein. Anders als junge Menschen, an die jetzt ein Fragebogen zu ihrer Einstellung gegenüber der Bundeswehr quasi als Begrüßungsgeschenk des Staates zur Volljährigkeit in den Briefkasten flattert. Mit der mentalen Kriegstüchtigkeit der Jugend ist es zum Glück trotz massiver Propaganda noch nicht so weit her. Bedrängende Maßnahmen der Obrigkeit oder gar eine Wehrpflicht wie in der Nachkriegszeit könnten aber durchaus auf sie zukommen, sollten nicht „genügend“ junge Männer und Frauen auf die Kasernenhöfe drängen. Da nicht jeder und jede das Land auf der Flucht vor dem Militärdienst verlassen oder für sein Gewissen ins Gefängnis gehen möchte, stellt sich in diesen Tagen eine schwierige Frage: Wie kann man dem Zugriff einer Politikerkaste, die sich zunehmend in ein friedensfernes Milieu verwandelt, entkommen und dabei im Rahmen der Gesetze bleiben? Der Artikel stellt praktische Tipps zusammen, die auf den Auskünften von Rechtsanwälten beruhen. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Einfangmethode der früher vorgeschriebenen mündlichen „Gewissensprüfung“ analysiert und eine Gegenstrategie entwickelt. Ferner werden Kriegsgründe und Motive der eigentlichen Kriegsverursacher und -profiteure aufgezeigt, die sich hinter dem Propagandagetöse verbergen.

Ein Meinungsbeitrag von Friedrich Fellrocker.

In Deutschland und der EU wurde eine „Zeitenwende“ ausgerufen: Wir seien noch nicht im Krieg mit Russland, aber auch nicht mehr im Frieden, das behauptet zumindest der Bundeskanzler. Deshalb müssen wir bis 2030 unbedingt „kriegstüchtig“ werden, so der Verteidigungsminister. Ganz bestimmt ist der Putin so nett, mit seinem Angriff auf uns so lange zu warten, bis wir so weit sind, nicht wahr? Zur Bereitstellung einer halben Billion „Sondervermögen“, also Schulden, für die Aufrüstung wurden Wahlversprechen gebrochen und sogar das Grundgesetz geändert.

Die propagandistische Militarisierung der Gesellschaft macht auch nicht vor den Schulen halt, die zwecks Werbung für die Bundeswehr von ebendieser heimgesucht werden. Die gute Nachricht: Wir sind nicht wehrlos. „Wenn die Bundeswehr in die Schulen marschiert, dann sollten wir als Eltern auch dort präsent sein und ihnen sagen: Hallo, mit uns müsst ihr reden! Denn das, wovon ihr redet, kennt ihr doch höchstens aus den Videospielen. Liebe Soldaten, ihr wart doch noch nie an der Front!“ (1). Und aufgezeichnete Interviews mit schwerversehrten Kriegsheimkehrern könnten unsicheren Schülern ein realistischeres Bild vom Krieg vermitteln. Der Unterrichtsstreik gegen die Wehrpflicht hat immerhin gezeigt, dass viele Schüler diese nicht mitmachen wollen.

Doch das individuell wichtigste Mittel zur Gegenwehr ist die Verweigerung des Dienstes an der Waffe. Da im „Verteidigungsfall“ alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren, sogar die Ausgemusterten, zum Kriegsdienst eingezogen werden können, betrifft das Thema nicht nur die 18-jährigen.

Kriegsdienstverweigerung — das Procedere einfach gemacht

Vorab: Die Bezeichnung „Antrag auf Kriegsdienstverweigerung“ ist insofern etwas irreführend, als es eigentlich eine persönliche Willenserklärung bezüglich der Verweigerung des Dienstes mit der Waffe ist, für deren Anerkennung staatlicherseits eine korrekte rechtliche Form und eine plausible Begründung gefordert wird. Bezeichnenderweise ist kein entsprechendes Antragsformular auf irgendeiner behördlichen Seite zu finden. Diese wohl beabsichtigte Lücke wurde inzwischen durch privates Engagement geschlossen: Der Rechtsanwalt Markus Bönig und sein Team haben mit der Website www.kriegsdienstblocker.de ein KI-gestütztes Tool gebaut, mit dessen Hilfe jeder Nutzer kostenlos und unkompliziert innerhalb einer Viertelstunde seine persönliche Kriegsdienstverweigerung erstellen kann. Ein paar wichtige Hinweise dazu und zum weiteren Procedere fasse ich nachfolgend zusammen (2):

Auf Kriegsdienstblocker werden alle für die Kriegsdienstverweigerung notwendigen Angaben abgefragt. Für die Begründung findet man einige vorgefertigte Beispiele zur Auswahl. Diese müssen glaubhaft in eigenen Worten durch individuelle Gründe ergänzt werden, weil es eine persönliche Gewissensentscheidung ist und deshalb eine wörtliche Übernahme vorgefertigter Muster für die Begründung nicht ausreicht.

Deshalb noch besser: die gesamte Begründung als Kurztext selbst formulieren und sich möglichst auf einen Grund konzentrieren, wobei die vorgefertigten Beispiele oder die später in diesem Artikel vorgestellten Argumentationslinien lediglich als gedankliche Anregungen verwendet werden sollten.

Das Ganze wird mit Hilfe einer KI zu einem individuellen Schreiben umgebaut und in einen rechtlichen Rahmen — mit Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen — eingefügt. Dann noch ausdrucken und unterschreiben — und fertig ist der Antrag. Diesem muss unbedingt ein Kurzlebenslauf beigefügt werden, das Ganze ist an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr (früher: Kreiswehrersatzamt) zu senden.

Wichtig: Es sollte beweissicher dokumentiert sein, dass und wann der Antrag an den richtigen Empfänger abgeschickt wurde und dort angekommen ist. Daher kommt nur ein Postversand per Einschreiben in Frage. Einschreiben-Einwurf würde möglicherweise nicht ausreichen, weil hier nur der Zusteller unterschreiben würde. Erst die unterschriftliche Empfangsbestätigung durch einen Postbevollmächtigten beziehungsweise Mitarbeiter der Behörde verschließt jegliche Möglichkeit zur Behauptung eines Verlustes auf dem Postweg. Daher lohnt es sich, die 30 Cent mehr für den Versand per Einschreiben Standard (frühere Bezeichnung: Übergabe-Einschreiben) zu investieren.

Auch wichtig: Der Kriegsdienstverweigerungsantrag hat nur dann für den Wehrdienst aufschiebende Wirkung, wenn er noch vor Erhalt der Musterungsvorladung gestellt wurde. Bei späterer Antragstellung kann man erst einmal eingezogen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag. Daher sollte man besser heute als morgen loslegen — ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann schon mit 17,5 Jahren gestellt werden.

Der Eingang des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung mit dessen Weiterleitung sollte innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt worden sein, sonst nachhaken. Oft lautet die trickreiche Antwort der Bundeswehr: Ja, aber zuerst Musterung, dann Antrag, denn so würde die aufschiebende Wirkung entfallen. Jedoch wurde bereits im oben genannten vorformulierten Antragsschreiben eine Musterung abgelehnt, denn für diese gibt es bei Abgabe der Kriegsdienstverweigerung keinen Grund mehr, weil man sonst über diesen Umweg Teil der Kriegsmaschinerie würde. Auch für diesen Fall bietet kriegsdienstblocker.de Hilfe durch die kostenlose Erstellung einer schriftlichen Erwiderung mit Ablehnung der Musterung und vierwöchiger Fristsetzung unter Androhung einer Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht würde dieser Klage ohne Anwalt stattgeben, das einmalige Kostenrisiko von 114 Euro Gerichtsgebühren dürfte gering wiegen im Vergleich zum Kriegsdienstrisiko.

Derzeit sollte damit bis zum abschließenden Bescheid normalerweise alles gelaufen sein. Doch das war nicht immer so einfach. Vor Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht war die Prüfung und Bewertung der persönlichen Beweggründe des Kriegsdienstverweigerers (damalige Bezeichnung: Wehrdienstverweigerer) zwingend nötig — mit Unterbrechungen 1977/78 und 1983 bis 2003, ab 1983 nur noch für bereits einberufene und ehemalige Soldaten. Es steht zu erwarten, dass nach Wiedereinführung der Wehrpflicht die Kriterien einer solchen „Gewissensprüfung“ wieder verschärft werden, um den auch aufgrund der vorläufigen Freiwilligkeit absehbaren Mangel an neuen Rekruten zu beheben oder zumindest zu verringern. Man wird dabei wohl auf „bewährte“ Strukturen und Arbeitsweisen bauen, weshalb hier ein Blick auf die Erfahrungen früherer Kriegsdienstverweigerer den zukünftigen weiterhelfen könnte.

Der Fallstrick „Gewissensprüfung“

Zwar wird nach der heute gültigen Fassung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) vom 9. August 2003 auf eine mündliche Anhörung in der Regel verzichtet, doch auch die schriftliche Begründung der eigenen Gewissensentscheidung sollte sehr plausibel sein. Daher kann es sinnvoll sein, mögliche Denk- und Argumentationslinien der Gegenseite zumindest zu kennen. Besonders deutlich treten diese in den bis 1983 praktizierten mündlichen Gewissensprüfungen zutage: Zu Beginn durfte der Prüfling vortragen, dass und warum er die Tötung anderer Menschen mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Danach musste er der Prüfungskommission, meistens ein Offizier und mehrere Zivilisten, Rede und Antwort stehen. Dabei wurde nachgefragt, wie er sich in fiktiven Extremsituationen verhalten würde. Im Zentrum stand hierbei offenbar die Absicht, damit den Verweigerer beziehungsweise dessen Begründung in eine argumentative Zwickmühle zu treiben. Diese Methode soll nun beispielhaft aufgezeigt werden.

Besonders beliebt war damals die Frage, was der Wehrdienstverweigerer denn tun würde, wenn seine Freundin, Frau oder Mutter angegriffen würde und er diese nur durch möglicherweise tödliche Gewaltanwendung retten könne. Damit saß er meistens in der Falle: Wenn er nicht eingreifen würde, konnte die Glaubwürdigkeit seiner Angaben von der Kommission in Zweifel gezogen werden — außer bei strikt religiöser Begründung oder Mitgliedschaft in einer konsequent pazifistischen Glaubensgemeinschaft. Ein ehrenamtlich tätiger Gewissensprüfer verriet mir damals, dass er hier praktisch nur religiöse Gründe anerkennen würde.

Wenn der Geprüfte aber zur Rettung einer ihm besonders nahestehenden Person eingreifen und dabei den Tod des Angreifers in Kauf nehmen würde, bot sich den Prüfern die Chance, die Lauterkeit seiner Gesinnung hinsichtlich grundsätzlicher Ablehnung des Tötens anzuzweifeln. Denn die gesinnungsethische Aussage „Ich will nicht töten“ bietet eine Angriffsfläche, sobald sie eine Ausnahme vom als absolut gesetzten Tötungsverbot für sich einfordert. Wenn also der Kriegsdienstverweigerer bereit ist, zum Schutz seiner Freundin/Frau/Mutter einen Angreifer zu töten, warum könnte er das nicht auch zum Schutz anderer ihm etwas weniger nahestehenden Personen wie Geschwister, Freunde, Nachbarn, Verwandte und so weiter tun? Und warum dann nicht auch für die größeren Teile seiner Lebens- oder Schicksalsgemeinschaft wie Gemeinde/Stadt, Volk oder Staat?
Erst ziemlich spät wurde „gerichtlich festgestellt, dass die Bereitschaft zur persönlichen Notwehr und Nothilfe nicht zu Ungunsten des Antragstellers ausgelegt werden darf und die Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung nicht mindert“ (3). Aber bis dahin waren schon viele mit diesem Argumentationsschema abgelehnte Verweigerer zum Wehrdienst gezwungen worden.

Grundsätzlich können sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Insoweit macht es Sinn, bereits im Vorfeld über weitere Argumentationslinien nachzudenken, um dann einen Schritt voraus zu sein, obwohl natürlich nicht exakt vorhersehbar ist, welche Winkelzüge staatlicherseits bei entsprechendem Bedarf an Wehrpflichtigen noch in Zukunft zur Erschwerung der Kriegsdienstverweigerung gemacht werden. Ein alternativer, in sich stimmiger Ansatz muss dabei vor allem das Dilemma der Ausnahmen von einem in gesinnungsethischer Hinsicht eigentlich absoluten Tötungsverbot entschärfen, um Angriffen auch bei neuen Rechtslagen nicht nur argumentativ standzuhalten, sondern diese möglichst ins Leere laufen zu lassen.

Nicht gesinnungsethisch, sondern verantwortungsethisch denken und argumentieren

Der gegenüber der Gesinnungsethik konträre Denkansatz ist die Verantwortungsethik. Gesinnungsethik ist gegründet auf subjektive, oft emotionale Einstellungen, die absolut immer gelten und Ausnahmefälle eigentlich nicht zulassen. Die daraus resultierende persönliche oder auch kollektive Haltung lässt sich kaum hinterfragen und zeigt daher auch kein wirkliches Interesse an Folgeabwägungen.

Verantwortungsethik hingegen geht Sachfragen und Problemstellungen auf eher rationale Weise an und urteilt differenziert nach konkreten Situationen. Hierbei sucht sie nicht nur nach gangbaren Lösungen, sondern bemüht sich, anhand der daraus resultierenden Konsequenzen stetig auch die eigenen Einstellungen und Handlungen zu bedenken und auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen (4).

Übertragen wir nun den verantwortungsethischen Denkansatz auf die Situation beziehungsweise Problemstellung „Gewissensprüfung“. Ausgangspunkt der Überlegungen kann hier die trotz aller internationalen Regelungen gegenüber der Zivilbevölkerung rücksichtslose Art moderner Kriegsführung seit dem Zweiten Weltkrieg sein: In praktisch allen seitherigen Kriegen — insbesondere denen mit führender Beteiligung westlicher Länder, beispielsweise in Korea und in Vietnam, später in Afghanistan, Irak, Somalia, Libyen, Syrien, um nur einige zu nennen — bestand der größte Anteil der Kriegsopfer aus unbeteiligten, also unschuldigen Zivilisten — durchschnittlich circa 90 Prozent sogenannte „Kollateralschäden“.

Der „Fun-Fact“, dass im Ukraine-Krieg das Verhältnis getöteter Kriegsteilnehmer zu zivilen Opfern wegen der russischen Methode, diesen Krieg zu führen, genau umgekehrt ist, sollte aber in diesem Gesprächskontext vielleicht besser unerwähnt bleiben, da es kontraproduktiv sein könnte.

Ausgehend von dieser Faktenlage lässt sich die argumentative Falle eines selektiven Pazifismus gut umschiffen: Wenn ich es nicht verantworten beziehungsweise nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, an einem Krieg teilzunehmen, bei dem ich bereits jetzt weiß, dass erfahrungsgemäß neun unschuldige Opfer für die Eliminierung eines einzigen „schuldigen“ feindlichen Kämpfers in Kauf genommen werden müssen, läuft auch die früher so beliebte Fangfrage, ob ich meine Freundin/Frau/Mutter nicht notfalls auch mit tödlichen Konsequenzen für den Angreifer verteidigen würde, ins Leere. Denn nur der unmittelbare „schuldige“ Angreifer würde hier getroffen nicht aber unbeteiligte Unschuldige, wobei da die Frage nach der individuellen Schuld eines ausführenden Befehlsempfängers nicht geklärt werden muss. Darüber hinaus kann es als unterlassene Hilfeleistung gesehen werden, wenn man schwächere Opfer nicht gegen Angriffe zu schützen versucht; die Wahl der Mittel muss der jeweiligen Situation und Sachlage entsprechen, notfalls eben auch Gegengewalt, aber möglichst ohne inakzeptable „Kollateralschäden“. Man muss also nicht einmal Pazifist sein — ich selbst war das nie —, um in einer „Gewissensprüfung“ kaum widerlegbar auf verantwortungsethischer Basis zu argumentieren.

Nun wird jeder damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Beispielsituationen irgendwann (er)finden wird, die zur Fangfrage führen, welche Art oder Höhe an Kollateralschäden denn noch akzeptabel beziehungsweise mit dem eigenen Gewissen vereinbar wäre. Einerseits könnten die hierfür angeführten fiktiven Fälle so willkürlich konstruiert sein, dass sie in der Realität schwer vorstellbar sind. Wenn dieser Einwand nicht ausreicht, sollte man seine bisherige verantwortungsethische Argumentationslinie am vorgegebenen Beispiel konsequent weiterverfolgen. Im Zweifelsfall sollte man für eine Antwort um ausreichend Bedenkzeit bitten, die durchaus ein paar Tage oder Wochen umfassen kann, weil man ja vor einer ehrlichen Antwort das eigene Verhalten in dieser fiktiven Beispielsituation besonders im Hinblick auf die eigene Verantwortung mit allen Folgeabwägungen erst überdenken müsse. Gesinnungsethisches Denken würde spontane Antworten provozieren oder zumindest zulassen, glaubwürdiges verantwortungsethisches Argumentieren erfordert gründliche Reflexion.

Eine Möglichkeit zur Totalverweigerung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Allerdings könnten nun die argumentativen Möglichkeiten in diese Richtung weiter gehen als im gesinnungsethischen Denken, welches sich weitgehend auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe fixiert. Eine verantwortungsethische Argumentation mit Folgeabwägung hingegen könnte jegliche Form der Kriegsteilnahme oder -unterstützung ablehnen, somit also auch Sanitätsdienst an der Front et cetera. Lediglich Instandhaltung ziviler Infrastruktur, die Versorgung der Zivilbevölkerung und wohl auch die medizinische Versorgung und Pflege verletzter Soldaten in der Heimat wären hier unstrittige ethisch begründbare Pflichten.

Im Hinblick auf die unbedingte Vermeidung unschuldiger ziviler Opfer geht übrigens meines Wissens eine bereits im Kontext der 9/11-Anschläge erfolgte Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVG) noch weiter: Soweit ich mich erinnere, dürfte beispielsweise ein Verkehrsflugzeug im Fall einer terroristischen Flugzeugentführung nicht einmal bei der Drohung des Absturzes auf ein Atomkraftwerk abgeschossen werden, weil das Leben der betroffenen Flugzeuginsassen nicht Gegenstand von Schadensabwägungen sein könne und die Anzahl der Opfer nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfe. Auch zur Verhinderung der Gefährdung von Leben und Gesundheit vieler Tausend Menschen durch die Zerstörung eines AKW dürfe der sichere Tod unbeteiligter Passagiere nicht in Kauf genommen werden.

Ob das BVG mit seiner derzeitigen Zusammensetzung die Problematik der bewusst in Kauf genommenen Kollateralschäden für den Kriegsfall ebenso konsequent zugunsten Unbeteiligter beurteilen würde, ist allerdings eine andere Frage.

Versperrung scheinbarer Notausgänge

Das Grundgesetz sieht eine Wehrpflicht nur für Männer vor. Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gibt nun jedem unabhängig von biologischen Gegebenheiten das Recht, entsprechend seiner sexuellen Orientierung ein beliebiges anderes Geschlecht als bisher für sich eintragen zu lassen. Dieser im Alltagsleben energisch durchgesetzte zivile Rechtsakt gilt jedoch nicht für die Bundeswehr: Für den Kriegsdienst wird dort nicht nur jeder biologische Mann als solcher betrachtet, sondern sogar für Transgender-Männer mit bereits erfolgter Geschlechtsumwandlungs-OP gilt bei der Musterung das ursprünglich männliche Geschlecht. Die Nutzung oder der Missbrauch, je nach Sichtweise des Selbstbestimmungsgesetzes wäre also kein Schutz vor der Wehrpflicht.

Die Bundeswehr will — wie auch andere Staatsorgane — keine politischen Extremisten in ihren Reihen, insbesondere keine „Rechtsextreme“. Nun könnte der eine oder andere junge Mann in Betracht ziehen, durch Eintritt in eine angeblich rechtsextreme Partei um den Wehrdienst herumzukommen. Das kann jedoch nicht nur nachteilige berufliche Konsequenzen haben, sondern dürfte auch den beabsichtigten Zweck nicht nachhaltig erfüllen. Schon manche ursprünglich als extrem eingestufte Partei bewegte sich zur Mitte und Mittelmäßigkeit hin, wenn die Futtertröge der Macht in ihre Reichweite gelangten. Somit wäre dieser vermeintlich einfache Ausweg für Wehrdienstunwillige nur eine weitere Scheinlösung.

Hinsichtlich Hoffnungen auf Ausmusterung wegen gesundheitlicher Defizite ist zu bedenken, dass die Musterungskriterien schon früher relativ flexibel gehandhabt wurden, wenn sie dem jeweiligen Personalbedarf anzupassen waren. Ausmusterung bietet im Kriegsfall keinen sicheren Schutz vor Einberufung. Und auch wenn es für Deutschland niemand erwartet: Wie extrem die Einberufungskriterien und -methoden bei ständigem Nachschubbedarf an Kanonenfutter im Extremfall werden können, zeigt die Praxis der „Bussifizierung“ neuer Rekruten in der Ukraine.

Als erfolgversprechender Weg bleibt hierzulande die Kriegsdienstverweigerung mit konsequent durchzuhaltender Argumentationslinie.

Im Nebel der Propagandalügen

Lügen zur Verschleierung von Macht- und Geldinteressen sind nichts Neues. Schon der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck sagte am 7. April 1888 über das Gebaren europäischer Kolonialmächte, speziell des British Empire: „Menschlichkeit, Frieden und Freiheit ist immer ihr Vorwand, wenn es nicht Christentum und Ausbreitung der Segnungen und Gesittung unter den Wilden und Halbbarbaren sein kann.“ Neben der Beschönigung eigener Motive wird traditionell der Gegner oder Feind verteufelt: Der noch anno 1913 von der internationalen Presse als „Friedenskaiser“ gefeierte Wilhelm II. wurde nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits ab 1914 in der westlichen Presse als blutgieriger und eroberungswütiger „Hunnenkönig“ verunglimpft.

Die emotionalisierende Entmenschlichung des feindlichen Soldaten durch erfundene Gräuelgeschichten ist ebenfalls ein Klassiker: Im Ersten Weltkrieg wurden die deutschen Besatzungstruppen in Belgien von der feindlichen Propagandapresse als blutrünstige Sadisten dargestellt, die mit ihren Bajonetten schwangeren Frauen die Bäuche aufschlitzten und Kinder ermordeten. Auch False-Flag-Inszenierungen zur Rechtfertigung eigener Angriffskriege gab es schon immer. Der angebliche polnische Überfall auf den deutschen Sender Gleiwitz 1939 als Begründung für Hitlers Überfall auf Polen ist nur ein Beispiel.

Ähnlich strukturierte Propagandalügen sind auch aus der Gegenwart bekannt. Selbstverständlich ist das unverhältnismäßige Gemetzel in Gaza für viele unserer „Qualitätsjournalisten“ nur legitime Selbstverteidigung Israels, und natürlich werden die westlichen Demokratien und „Werte“ ausgerechnet vom mit Abstand korruptesten Staat Europas gegen Russland verteidigt. Der von der russischen Bevölkerung mit großer Mehrheit demokratisch gewählte „Autokrat“ Putin will angeblich uns mit russischem Gas erpressen, in seiner Machtgier die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion zurückerobern und nach Eroberung der Ukraine in Westeuropa einmarschieren. Da spielt es auch keine Rolle, dass Russland immer alle Lieferverträge erfüllt hat und der russische Präsident geduldig immer wieder Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen anbietet und betont, kein Interesse an Eroberung westlicher Länder zu haben. Dem Russen darf man als guter Europäer halt nicht trauen, oder?

Bekannte Nachfolger der beiden letzten oben genannten Beispiele sind die Brutkasten-Lüge aus dem ersten Irak-Krieg und die Massenvernichtungswaffen-Lüge, mit welcher der zweite Irak-Krieg gerechtfertigt wurde.

Manche Dinge scheinen sich nie zu ändern: Immer behauptet der Angreifer edle Motive für sein Vorgehen, und immer wird der Gegner dämonisiert. Wir sind immer die Guten, die Gegner sind immer böse. Schließlich lässt sich die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit leichter erzeugen, wenn emotionale Botschaften in die Köpfe eingehämmert werden. Und immer wieder scheint propagandistische Dauerbeschallung zumindest vorübergehend die gewünschte Wirkung zu haben. „Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben“, sagte (angeblich) der damalige Reichspropagandaminister Joseph Göbbels, immerhin ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet.

Wo aber liegen die Ursachen der Kriege? Welche Motive verstecken sich hinter den Propagandalügen beziehungsweise wessen Interessen sollen vorrangig bedient werden? Wie sind die tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb der Eliten?

In „autokratischen Diktaturen“ wie Russland und China haben die Regierungen ihre Oligarchen anscheinend unter Kontrolle. In den globalistisch-kapitalistischen „Demokratien“ westlicher Prägung hingegen haben sich die Politiker mit ihren Parteien offensichtlich vom Wohlwollen und Geld der Banker, Oligarchen und Konzernlenker mit ihren „Qualitätsmedien“ abhängig machen lassen. Wessen Interessen beeinflussen da die Politik wohl am stärksten? Schon Frank Zappa erkannte: „Die Politik ist die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes.“ Dem sind noch Big Money, Big Pharma und Big Tec als weitere dominierende Interessensbereiche unserer superreichen Oligarchen hinzuzufügen. Entschuldigung, die politisch korrekten Bezeichnungen wären natürlich „Investoren“, „Philantropen“ oder so. Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Fernsehtalk „Pelzig unterhält sich“ am 20. Mai 2010 mit bemerkenswerter Offenheit: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt; und diejenigen, die gewählt sind, entscheiden nicht.“ Richtig, genau so funktioniert unser System.

Auch das ist nichts Neues. Ökonomische und finanzielle Gründe waren schon immer eine entscheidende Triebfeder von Konflikten. Der Aufstieg des Deutschen Kaiserreichs mit seiner expandierenden Wirtschaft wurde von der damals dominierenden See- und Handelsmacht Großbritannien als konkurrierende Bedrohung ihrer eigenen wirtschaftlichen Hegemonie und somit ihres Reichtums wahrgenommen, was eine wesentliche Ursache des späteren Weltkriegs war. Die USA traten erst 1916 in den Ersten Weltkrieg ein, als die deutschen Truppen im Begriff schienen, die Oberhand zu gewinnen. In diesen Krieg getrieben wurden die USA — natürlich mit entsprechendem Propagandagetöse, siehe oben — von amerikanischen Großbankern, deren Institute den alliierten Ländern in Europa gewaltige Summen als Kriegskredite geliehen hatten, die sie im Fall eines deutschen Sieges hätten abschreiben müssen. Es ging und geht um Kapitalinteressen.

Wir sehen also:

Each war is a Bankers’ (or investors‘) war

Kriege der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart zeigen, wie zutreffend dieser Spruch ist. Als Beispiel die beiden Irak-Kriege, in denen es letztlich um die Kontrolle über ein Land mit sehr großen Ölreserven ging. Oder, wie der Kabarettist Volker Pispers sagte:

„Es geht immer um Schürfrechte, nie um Menschenrechte. Merken Sie sich das!“

Natürlich haben westliche, vor allem amerikanische Konzerne an diesen beiden Kriegen gleich mehrfach Kasse gemacht: im Krieg mit der Bewaffnung und Versorgung der eigenen Soldaten, die selbstverständlich während der Besatzungszeit weitergeführt werden musste; nach dem Krieg am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur; alles bezahlt mit irakischem Erdöl zu Vorzugspreisen, an welchem die Ölkonzerne kräftig mitverdienten. Und bei allem waren Banken und Finanzkonzerne als Kreditgeber und Investoren gut mit dabei, sodass sie auch ihren „return of invest“ reichlich abbekamen.

Entgegen dem offiziellen Narrativ verhält sich die Sache im Ukraine-Krieg auch nicht völlig anders: Das Ziel des Maidan-Putsches 2014 war vordergründig die Herbeiführung einer NATO- und EU-Mitgliedschaft der ganzen Ukraine. Im Hintergrund jedoch hatte das Land westlichen Investoren einiges zu bieten: die fruchtbaren Schwarzerde-Böden, große Rohstoff-Vorkommen wie Lithium oder seltene Erden und mehr. Als Kollateralnutzen wurde aber auch eine ökonomische Schwächung Russlands angestrebt, um Unzufriedenheit im Land zu schüren und schließlich auch dort einen Regime-Change mit mehr „Öffnung“ des Landes für die billige Ausbeutung seiner unermesslichen Bodenschätze durch westliche Konzerne zu erreichen. Das sollte mittels einer willigen Ukraine geschehen, die für einen Waffengang mit dem großen Nachbarn seit 2014 hochgerüstet wurde. Die mehrheitlich russischsprachige Bevölkerung im Osten des Landes sah sich seit 2014 zunehmenden Repressionen der radikal nationalistischen Kiewer Zentralregierung ausgesetzt, die alles Russische einschließlich Sprache, Kultur und Religion ausmerzen will. Verständlich, dass deshalb dort fünf Gebiete nach — natürlich vom Westen nicht anerkannten — Referenden ihre Abspaltung erklärten und sich Russland anschlossen.

Über die Vorgeschichte, nämlich die von der UN bestätigten circa 14.000 zivilen Todesopfer bei Übergriffen nationalistischer ukrainischer Milizen in den Jahren 2014 bis 2021 in diesen vier Gebieten, wird im Westen geflissentlich geschwiegen.

Selbstverständlich fühlt sich Russland zum Schutz der ethnischen Russen in der Ostukraine verpflichtet. Doch trotz vieler vorausgegangener Provokationen führte wohl erst die auf der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang 2022 unwidersprochene Forderung des ukrainischen Präsidenten Selenskyj nach Stationierung von Atomwaffen und sofortiger NATO-Mitgliedschaft zum „unprovozierten russischen Angriffskrieg“, auf den der Westen auch sofort mit wohl vorbereiteten „Sanktionen“ reagierte. Diese sind inzwischen auf 20 Pakete angewachsen.

Dumm nur, dass die Sanktionspakete der russischen Wirtschaft weit weniger schadeten als der in den EU-Ländern, besonders Deutschland. Dumm auch, dass die russische Armee aus ihren anfänglichen Fehlern gelernt hat und erfolgreich die ukrainischen Truppen immer weiter zurückdrängt. Und besonders dumm, dass die von den westlichen Konzernen und Investoren so heißbegehrten ukrainischen Bodenschätze ausgerechnet im von Russland beanspruchten und besetzten Donbass liegen!

Das ist der Grund für den Slogan „Russland muss diesen Krieg verlieren!“, der aufgrund russischer Erfolge etwas abgeschwächt wurde in „Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen!“ Denn wenn Russland diesen Krieg gewinnt, müssen westliche Konzerne ihre bereits erfolgten Milliardeninvestitionen in der Ukraine abschreiben, und das geht natürlich gar nicht. Um diesen Super-GAU zu verhindern, sind BlackRock und Co. sowie die ihnen hörigen Politiker bereit, diesen Stellvertreter-Krieg „solange wie nötig“ weiterführen zu lassen (5), erforderlichenfalls bis zum letzten Ukrainer und danach vielleicht auch Europäer. Davon abgesehen, bringt die Fortsetzung des Krieges auch fortlaufend Gewinne für die Rüstungskonzerne und ihre Aktionäre. Dieses Gesamtbild ist die Realität, welche mit lautem Propagandagetöse zugeschüttet werden soll.

Merke: „Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.“ (Nicolo Machiavelli).

Liebe Kinder, jetzt verrate ich euch noch was: Der Russe ist gar nicht böse, und er will uns auch gar nichts Böses! Er will nur mit Respekt auf Augenhöhe behandelt und unter Beachtung seiner Interessen in Ruhe gelassen werden sowie im Idealfall auch mit uns — wie mit den meisten Ländern der Welt — friedlichen Handel zum beiderseitigen Nutzen treiben. Dass Russland als atomare Großmacht eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine mit Stationierung von Atomraketen in 500 km Entfernung zu seiner Hauptstadt nicht dulden kann, zeigt auch das Verhalten der USA in der Kuba-Krise 1962. Aber hat sich etwa Russland seit Auflösung der Sowjetunion immer weiter nach Westen bis an die NATO-Grenzen hin ausgedehnt? Warum auch sollte sich Russland mit immer dysfunktionaleren westeuropäischen Ländern, die durch ideologisierte Politik immer weiter heruntergewirtschaftet wurden und werden, einen Klotz ans Bein binden wollen? Russland hat riesige Ländereien und alle Bodenschätze, auf welche die westlichen Oligarchen/Investoren und ihre Politiker so erpicht sind, bis zum Abwinken. Es ist das autarkste Land der Welt und in weiten Teilen dünn besiedelt. Russland braucht unsere Staatsgebiete nicht. Aber es wird sich bei aller Geduld seiner Führung nicht alles von uns gefallen lassen.

Es ist an der Zeit

Die Kriegstrommeln werden immer lauter: Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bereits vor ein paar Monaten angeordnet, dass sich Kliniken in Frankreich bevorzugt auf die Versorgung von Kriegsverletzungen vorzubereiten haben. Im Bundeswehr-Strategiepapier „Operationsplan Deutschland“ wird ausgeführt, dass man in Deutschland als dem logistischen Drehkreuz des nächsten Krieges auch wieder Amputationen und den Umgang mit verstümmelten Frontkämpfern zu lernen habe. Allerdings scheint die größte Sorge zu sein, wie man die einkalkulierten 1.000 Mann Verluste pro Tag durch neue Soldaten wieder ersetzen kann, um die Kampfkraft aufrechtzuerhalten. Weitere Beispiele des Anschwellens propagandistischer Kriegsvorbereitungen sind in german-foreign-policy.de nachzulesen (7).

Der Scharfmacher Roderich Kiesewetter möchte gerne schon mal den Spannungsfall ausrufen, wohl erwünschter Nebeneffekt: während eines Spannungsfalls können keine Wahlen durchgeführt werden, und jede „Störung“ der Bundeswehr wäre verboten. Besonders brisant und tricky könnte jedoch Folgendes sein:

Im Kriegsfall soll das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt werden können, so ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus März 2025. Eine Verfassungsänderung sei hierfür nicht nötig (6). Der Spannungsfall ist nur die letzte Stufe vor dem sogenannten Verteidigungsfall. Zwar wäre auch bei Geltung dieses Urteils eine Kriegsdienstverweigerung im Spannungsfall grundsätzlich noch möglich. Aber was, wenn bald danach der Verteidigungsfall ausgerufen wird und viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bis dahin noch unbearbeitet beziehungsweise nicht abgeschlossen sind?

Zwar wird nach derzeitiger Rechtslage — bei rechtzeitiger Antragstellung noch vor Erhalt des Musterungsbescheids — die Einberufung des Verweigerers bis zur Entscheidung über seinen Antrag ausgesetzt. Aber kann man sicher sein, dass das auch im Ernstfall so bleibt?

Ob aber kriegsgeile Führungskräfte wie der Bundeskanzler und die EU-Kommissionsvorsitzende bereit wären, im Kriegsfall ihre eigenen Kinder oder Enkel an die Ostfront zu schicken? Da würde wohl eher die Hölle zufrieren. Die Eliten wollen Profite einfahren — dafür soll gefälligst der Pöbel sterben. „Die Dividenden steigen, die Proletarier fallen“, so Rosa Luxemburg über den Krieg. Oder wie Voltaire es formulierte: „Diejenigen, die den Krieg anzetteln, sind nur selten diejenigen, die ihn führen müssen.“ Und wenn systemtreue Prominente wie Campino, Robert Habeck, Bischof Ernst-Wilhelm Gohl oder andere zur Hebung der Moral öffentlichkeitswirksam kundtun, sie würden den Kriegsdienst heute nicht mehr verweigern — wer hindert sie daran, ihre Verweigerung zu widerrufen und sich freiwillig zum Wehrdienst zu melden?

Wer sich gegen den Krieg mit Russland ausspricht oder gar die Widersprüche und Doppelstandards in der westlichen Börsenwertegemeinschaft anprangert, wird mangels inhaltlicher Gegenargumente zunehmend mit Kampfbegriffen etikettiert und diffamiert, zensiert und inzwischen manchmal sogar sanktioniert. Denn nur die Lüge braucht die Stütze des Staates, aber die Wahrheit steht von selbst aufrecht, wie Peter Hahne treffend sagt.

Lasst euch nicht verarschen! Lasst euch nicht von unsachlichen Beschimpfungen ins Bockshorn jagen oder mit leeren Schlagworten wie dem Kampf für „unsere“ (man beachte das Possesivum!) Werte wie Demokratie und Freiheit (wessen?) unter pseudo-moralischen Druck setzen. Schon Egon Bahr erkannte:

„Wenn ein Politiker anfängt, über ‚Werte‘ zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen.“

Wer sich zukünftig nicht für Kapital- und Elite-Interessen als Frontsoldat in einem aussichtslosen Krieg verheizen lassen will, sollte besser jetzt als später aktiv werden, auch um rechtzeitig die Verweigerungsbestätigung zu erhalten und unnötige Hängepartien zu vermeiden. Denn bei entsprechender politischer Spannungslage kann alles sehr schnell gehen — schneller als die Gerichte und Behörden arbeiten können oder wollen. Mit zunehmendem Bedarf an Kanonenfutter werden nicht nur die Anforderungskriterien bei der Musterung geringer, sondern gleichzeitig bei der Kriegsdienstverweigerung, insbesondere der Gewissensprüfung, strenger werden, von einer — wenn auch rechtlich nicht unumstrittenen — Möglichkeit der Aussetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ganz zu schweigen. Und selbstverständlich können im Bedarfsfall alle im Alter von 18 bis 60 eingezogen werden, auch Ausgemusterte.

Weniger kampfbereite Soldaten könnten wesentlich zur Friedenstüchtigkeit des Heimatlandes beitragen. Doch lohnt es sich auch für dich ganz persönlich, sich dem Kriegswahn zu verweigern? Lassen wir noch einmal den unverwüstlichen Kayvan Soufi-Siavash zu Wort kommen:

„Wenn du (im Kriegsfall) schon für den Staat arbeiten musst, dann in einem Krankenhaus, denn da landest du ja sowieso später als Soldat; da kannst du auch gleich hingehen!“ (8)

Ich ergänze: Besonders wenn du nicht in einem Sarg oder Leichensack von der Front zurückkehren möchtest.

Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 13.55

(2) https://www.youtube.com/watch?v=7nptagSqJBs besonders ab Minute 7.00

(3) Zitiert aus Wikipedia-Artikel „Kriegsdienstverweigerung in Deutschland“, „Kritik“

(4) Wer ein gutes Buch über Verantwortungsethik lesen möchte, dem sei „Das Prinzip Verantwortung“ von Hans Jonas empfohlen.

(5) Vgl. dazu den ehemaligen Seleskyj-Berater Oleksej Arestovich über die EU-Strategie: https://tkp.at/2026/01/02/ex-selenskyj-berater-das-ist-der-weitere-eu-kriegsplan/

(6) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10241 der letzte Abschnitt „Die Front ist überall“

(7) https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/ Das Urteil bezog sich wohl auf einen ukrainischen Bürger, weshalb ich die rechtliche Einschätzung der Autorin teile. Trotzdem könnte sich das BVG für ein abschließendes Urteil ggf. viel Zeit nehmen, sofern es ein Verfahren gegen dieses Urteil des BGH überhaupt zulassen würde. Mindestens bis dahin könnten sich andere Gerichte auf das Urteil des BGH beziehen.

(8) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 12.25

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 23. Januar 2026 auf Manova.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Demonstration gegen die Wehrpflicht in Trier (Dezember 2025)
Bildquelle: Berit Kessler / shutterstock

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