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Verkehrschaos in Frankfurt Open-Air-Gebete sind trotz Verbots der Moschee legal

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Moschee und Gebetsteppiche unter riesigen Pavillons: Die Justiz erlaubt die Gottesdienste der verbotenen Gemeinde auf der Straße.

Eine verbotene islamistische Mullah-Gemeinde darf zweimal wâchentlich auf offener Straße Gebete und Koran-Rufe abhalten. Das erlaubt nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Dafür muß der Verkehr umgeleitet werden.

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(Auszug von RSS-Feed)
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