Der Abschluss im öffentlichen Dienst der Länder setzt neue Maßstäbe in puncto „Genügsamkeit“: Ein Plus von 5,8 Prozent in drei Schritten und eine Laufzeit von über zwei Jahren bedeuten bestenfalls eine Nullrunde, eher schleichenden Reallohnverlust. Die Reaktionen unter ver.di-Mitgliedern reichen von „Beleidigung“ über „Desaster“ bis hin zu „Vogel abgeschossen“. Für studentische Beschäftigte an den Hochschulen gibt‘s auch kaum etwas, schon gar nicht einen eigenen Tarifvertrag. Von Ralf Wurzbacher.
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Ein Abschluss bei den Bundesländern dürfe „nicht schlechter ausfallen“ als das Ergebnis der Einigung, die die Gewerkschaften im April 2025 mit dem Bund und den Kommunen erreicht hätten. Diese Vorgabe hatte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, Anfang Februar noch einmal vor dem finalen „Tarifpoker“ im öffentlichen Dienst der Länder gemacht. Seit vergangenem Wochenende ist der Streit beigelegt, und zumindest in einem Punkt legten die Beschäftigtenvertreter eine Punktlandung hin: 27 Monate beträgt die Laufzeit des vor zehn Monaten ausgehandelten Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Und exakt 27 Monate gilt nun auch der Tarifvertrag für die Bediensteten der Länder (TV-L). Da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch!
Solche Gewerkschaften braucht Deutschland. Man gibt einen schlechten Maßstab als letzte Verteidigungslinie aus, trifft am Ende halbwegs ins Schwarze und verkauft das Ganze anschließend als Erfolg. Der aber in Wahrheit eine bittere Niederlage ist, weil meilenweit entfernt von den Forderungen, mit denen man Anfang Dezember in die Auseinandersetzung eingestiegen war. Da stand auf der Wunschliste noch eine Geltungsdauer von einem Jahr, also 365 Tage und nicht über 800. Damit aber gerät das Erreichte zu einem billigen Abklatsch dessen, was man eigentlich durchsetzen wollte. Am Sonntag versah der Wirtschaftswissenschaftler Heiner Flassbeck auf seinem Blog „Relevante Ökonomik“ das angeblich „vernünftige“ Ergebnis mit einem dicken Fragezeichen. So vermeide es ver.di, das Resultat transparent auf die Forderungslänge von zwölf Monaten herunterzurechnen. „Was heißt, gerechnet haben sie bestimmt, aber sie halten es nicht für nötig, ihre Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit darüber zu informieren.“
„In Richtung null“
Ursprünglich wollten ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Beamtenbund (DBB), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen rausholen. Außerdem verlangten sie, die Vergütung für Nachwuchskräfte um 200 Euro anzuheben, sowie eine Erhöhung der Zeitzuschläge um 20 Prozent und die Einführung eines bundesweiten Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte (TVStud), den es bisher nur in Berlin gibt.
Gelandet ist man nicht bei sieben Prozent mehr Lohn, sondern bei 5,8 Prozent mehr, gestreckt über drei Etappen. Los geht es mit 2,8 Prozent zum 1. April 2026, gefolgt von zwei Prozent im März 2027 und schließlich einem Prozent im Januar 2028. Flassbeck hat die Kennzahlen „ganz primitiv“ heruntergebrochen und kommt, auf ein Jahr betrachtet, zunächst auf ein Plus von 2,57 Prozent. Da der „alte“ TV-L bereits am 31. Oktober ausgelaufen war und keinerlei rückwirkende Entschädigung vereinbart wurde, drückten „fünf Leermonate“ den Ertrag auf nur noch rund „zwei Prozent“. Bei einer stabil bleibenden Inflationsrate ebenfalls um den Dreh von mindestens zwei Prozent – im Januar waren es 2,1 Prozent – deutet sich für Flassbeck an, wohin die Reise geht, „nämlich in Richtung null“.
Absehbar werden die rund 925.000 Tarifangestellten sowie die 1,3 Millionen Landesbeamten und Versorgungsempfänger, auf die das Ergebnis übertragen wird, also bestenfalls so viel oder wenig Geld zur Verfügung haben wie bisher. Es geht noch pessimistischer, denn zur allgemeinen Teuerung kommen wahrscheinlich noch Mehrbelastungen durch drohende „Reformen“ etwa bei Gesundheit und Pflege. Letztlich müssen die Kolleginnen und Kollegen womöglich sogar Reallohnverluste schlucken.
Operettenstreik
Tatsächlich hatten die Gewerkschaften in den zurückliegenden Wochen durchaus beachtlich mobilisiert und öffentliche Verwaltungen, Kitas, Schulen, Unikliniken sowie Teile des öffentlichen Nahverkehrs bestreikt. Auffallend war jedoch die Tonlage vor der dritten Verhandlungsrunde, die sich in der Vorwoche vier Tage lang hinzog. Obwohl die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bei den beiden vorherigen Gesprächsterminen kein konkretes Angebot vorgelegt hatte, war viel vom „wahrscheinlich entscheidenden“ Treffen die Rede und ver.di selbst rief im Vorfeld zur „letzten Druckwelle“ auf. Die Gewerkschaften wollten augenscheinlich eine Einigung um jeden Preis. Eine vierte Runde, die selbst die TdL ins Spiel gebracht hatte, sollte wohl tunlichst vermieden werden, und Drohungen, bei einem Scheitern mit unbefristeten Ausständen die Schlagzahl zu erhöhen, gab es auch keine. Am Ende hat man ein maues Ergebnis erstritten, ohne von den echten Waffen Gebrauch zu machen. Für solche „Arbeitskämpfe“ gibt es einen treffenden Begriff: Operettenstreik.
Das ist typisch für Deutschlands handzahme Gewerkschaften, die lieber die sogenannte Sozialpartnerschaft mit den Arbeitgebern hochhalten als entschlossen die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das kommt bei denen nicht gut an, wie sich an zahllosen Kommentaren auf der Facebook-Seite von ver.di zeigt. „Warum verkauft ihr das als Erfolg“, fragt ein User und ein anderer: „Hat es jemals bei Tarifverhandlungen so eine Beleidigung gegeben? Eine Erhöhung im letzten Monat der Laufzeit um ein Prozent! Wahnsinn!“ Jan meint, „dieser Tarifabschluss ist ein Desaster und wird euch viele Mitglieder kosten“. Positive Wortmeldungen finden sich praktisch keine, nur da, wo ver.di-Moderatoren die Wogen zu glätten versuchen. Nicole klagt: „Ich zweifele schon lange an Verdi und frage mich, wen vertretet ihr eigentlich noch. Aber jetzt habt ihr den Vogel abgeschossen.“ Und Ralf verkündet: „Sollte das Ergebnis angenommen werden, trete ich in den unbefristeten Streik gegen Verdi ein und spare mir bis zu einem gerechten Abschluss die Beiträge.“
Anschluss nicht gehalten
Ohne Frage verbuchen die Gewerkschaften auch Punkte auf der Habenseite. So setzten sie endlich die Hamburg-Zulage durch, einen eigenständigen Tarifvertrag für den Stadtstaat, der 100 Euro mehr für Beschäftigte mit Kundenkontakt und 50 Euro mehr für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vorsieht. Nächstes Jahr steigen die Beträge auf 115 beziehungsweise 75 Euro. Zudem werden die Arbeitszeiten an den ostdeutschen Unikliniken Rostock, Greifswald und Jena schrittweise an die 38,5 Wochenstunden im Westen angepasst. Auch die Unkündbarkeit nach 15 Dienstjahren wird für alle Tarifbeschäftigten im Osten Anfang Januar 2027 Realität. Für Auszubildende gibt es 150 Euro mehr in drei Schritten: 60 Euro 2026 und 2027 sowie 30 Euro 2028. Und der Nachwuchs wird künftig nach erfolgreichem Abschluss wieder unbefristet übernommen.
Aber gemessen an den Ausgangsforderungen und dem Hauptanliegen – sieben Prozent mehr Geld über zwölf Monate – sind das bloß kleinere Fortschritte für einzelne Gruppen, während das Gros der Beschäftigten mit einem kümmerlichen Plus abgespeist wird, das sich unter ungünstigen Bedingungen in ein Minus verkehrt. Haltbar ist nicht einmal die These von Ver.di-Chef Werneke, den „Anschluss an das Lohnniveau“ im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen herzustellen. Die mit dem TVöD ausgehandelten 5,8 Prozent mehr Gehalt teilen sich in zwei Erhöhungsschritte (3,0 und 2,8 Prozent) und nicht in drei. Die Kolleginnen und Kollegen in Bund, Städten und Gemeinden gelangen also schneller und in größeren Schritten zu ihrer bescheidenen Besserstellung und sind damit eher davor gefeit, von der Preisentwicklung überholt zu werden. Ein Kommentator bei Facebook konstatierte: „Im Vergleich zum TVöD liegen wir beim Land circa 300 Euro zurück.“
Studentische Hilfskräfte bleiben prekär
Abgespeist werden einmal mehr die studentischen Hilfskräfte an Deutschlands Hochschulen. Wie die NachDenkSeiten vor zwei Wochen hier berichteten, kämpfen diese seit etlichen Jahren für einen bundesweiten Tarifvertrag (TVStud) nach Berliner Vorbild. Bei der TdL sind sie trotz anderslautender Ankündigungen abermals abgeblitzt. Ihre Mindeststundenlöhne werden im Rahmen der schon bestehenden „schuldrechtlichen Vereinbarung“ lediglich in zwei Stufen aufgestockt, auf 15,20 Euro zum Sommersemester 2026/27 und 15,90 Euro ein Jahr darauf. Erfahrungsgemäß werden die Vorgaben allerdings in großem Stil und systematisch unterlaufen, womit für die Betroffenen auch weiterhin gilt: „Jung, akademisch und (immer noch) prekär“. Wie die GEW mitteilte, seien in Bezug auf die Mindestvertragslaufzeit „zumindest Verschlechterungen abgewehrt“ worden. Dazu noch die Ansage: „Die 300.000 studentischen Beschäftigten werden wieder Teil der kommenden Tarifrunde der Länder!“ Übersetzt: In zweieinhalb Jahren dürft ihr wieder streiken – für so gut wie nichts.
Bis zum 9. März können alle Gewerkschaftsmitglieder im TV-L über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Am 12. März wird die zuständige Bundestarifkommission endgültig entscheiden. Die Hürden für eine Annahme sind gering, lediglich mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten müssen dafür votieren. Bei Unterschreiten der Marke müssten die Verhandlungen für gescheitert erklärt werden und sich anschließend wenigstens 75 Prozent für einen Erzwingungsstreik aussprechen.
„Danke Verdi!“
Dietmar Breme vom „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ ist restlos bedient. „5,8 Prozent in drei Schritten – 27 Monate Laufzeit“, schrieb er in einem Beitrag auf Labournet.de. „Und das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Und das bei steigenden Mieten, steigenden Kosten für Heizung und Strom. Steigenden Preisen für Bus und Bahn. Steigenden Steuern. Danke Verdi!“ Das Einzige, was gehe in diesem Land, „sind zig Milliarden für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung. Billionen für die Rüstungsindustrie. Milliarden für die Ukraine, damit das Sterben weitergeht“, so Breme.
Das alles freilich geht nur mit Gewerkschaften, die sich nicht gegen Zeitgeist, „Zeitenwende“ und „Kriegsertüchtigung“ auflehnen, sondern stillhalten und mitmachen, sich der Propaganda von „leeren Kassen“ und „Sparzwängen“ unterwerfen und ihre Mitglieder verraten. Aber da geht noch mehr. Vor einem Jahr schloss die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit der Deutschen Bahn (DB) ab: Laufzeit 33 Monate. Ver.di und Co. kommen der Sache näher.
Titelbild: fotandy/shutterstock.com
Sie sind jung, angehende Akademiker und werden systematisch ausgebeutet. In der laufenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder geht es auch um einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen. Die Gewerkschaften machen Druck, Betroffene streiken, aber die Länder blockieren. Und Berlin zeigt, wo es langgeht. Von Ralf Wurzbacher.
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Immerhin: Am Tisch der Großen dürfen sie schon sitzen. Beim aktuellen Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder mischt eine Gruppe mit, von der wohl so mancher nicht einmal weiß, dass es sie gibt. Die Rede ist von studentischen Beschäftigten. Dabei handelt es sich um Studierende, die in der Mehrzahl als sogenannte Hilfskräfte in so ziemlich jedem Bereich an Deutschlands Hochschulen ihre Arbeit tun: Sie betätigen sich als Tutor, Laborant, Bibliotheksaufsicht, bereiten Seminare vor, betreuen Datenbanken, organisieren Exkursionen, redigieren Texte, korrigieren Klausuren, beschaffen Bücher, pflegen Webseiten, warten die Technik, sie archivieren, recherchieren und programmieren. Eigentlich erledigen sie so ziemlich alles, was nötig ist, damit der akademische Betrieb schnurrt. Täten sie es nicht, müsste die Uni schon morgen dichtmachen. Und obwohl sie den Motor am Laufen halten, werden sie behandelt wie das fünfte Rad am Wagen.
Es hat sich inzwischen herumgesprochen: Wer einen sicheren Job mit Zukunft bei ordentlicher Vergütung sucht, ist im staatlichen Wissenschaftsbetrieb fehl am Platz. Spätestens mit dem Aufkommen der Graswurzelbewegung „#IchBinHanna“ vor bald fünf Jahren hat die Öffentlichkeit eine Ahnung davon, wie rabiat an hiesigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Umgang mit Nachwuchswissenschaftlern ist. Große Teile des hauptberuflichen Personals im sogenannten Mittelbau ächzen unter bedrückenden Arbeits- und Lohnbedingungen, werden mit Kurzzeit- und Kettenverträgen kleingehalten, schieben unbezahlte Überstunden und leben in ständiger Angst, die Anstellung zu verlieren. Das Problem – in Gestalt des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – steht seit etlichen Jahren auf der Regierungsagenda. Eine Lösung wird allerdings immer wieder verschleppt.
Sachmittel, kein Personal
Dasselbe Muster zeigt sich nun bei studentisch Beschäftigten. Sie stehen noch eine Stufe tiefer und damit ganz unten in der Nahrungskette, und sie hatten lange Zeit gar keine Lobby. Das liegt auch daran, dass der Apparat sie bevorzugt „unsichtbar“ macht. Tatsächlich werden die Betroffenen vielfach unter Sachmitteln geführt, nicht unter dem Posten Personal. Um wie viele es geht, ist deshalb schwer zu sagen. Das Statistische Bundesamt hatte sie 2021 mit 160.000 beziffert, realistischer sind 300.000 bis hin zu 400.000 Personen. Die Schätzung stammt aus einer Anfang 2023 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW) an der Universität Bremen. Die durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beauftragte Untersuchung mit dem Titel „Jung, akademisch, prekär“ beruht auf einer Umfrage unter 11.000 studentischen Beschäftigten und beleuchtete erstmalig einen bis dahin weitgehend blinden Fleck der hochschulinternen Arbeitswelt.
Die Ergebnisse sprechen Bände: Die jungen Leute werden mehrheitlich schlecht bezahlt, hangeln sich oft von einem Arbeitsvertrag zum nächsten, viele nehmen ihren Urlaubsanspruch nicht wahr, leisten massenhaft unbezahlte Mehrarbeit oder arbeiten Krankheitstage nach. Dies alles geschieht in einem Umfeld, das sie von Mitbestimmungsmöglichkeiten weitgehend ausschließt und „in dem grundlegende Arbeitsrechtsverstöße die Regel sind statt die Ausnahme“. Ständig leisteten sie Aufgaben, „die rechtlich in den Verantwortungsbereich des technischen oder administrativen Personals fallen“ und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden müssten. Die Rektoren schätzen an den Hilfskräften vor allem, dass sie disponibel sind und billig. Ihrer Dienste bedienen sie sich gerne, ihre Interessen interessieren nicht.
Berlin macht‘s vor
Aber es bewegt sich etwas. 2019 trat die bundesweite Kampagne TVStud auf den Plan, eine Initiative von Aktiven aus inzwischen mehr als 40 Städten, die für einen deutschlandweit einheitlichen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte kämpft. Impulsgeber war 2018 ein Durchbruch in Berlin, wo Studierende nach 41 Tagen Streik den TVStud III durchsetzen konnten. Der brachte eine einschneidende Verbesserung: die Kopplung an den TV-L und damit turnusmäßig und prozentual im gleichen Maße steigende Stundenentgelte für studentische Hilfskräfte, Assistenten und Tutoren. Eine Ausnahmeerscheinung war die Hauptstadt lange davor. Ein gesonderter Tarifvertrag existiert dort schon seit 1980 und wurde bisher zweimal erneuert. Der Lohn: An der Spree verdienen studentische Beschäftigte mehr Geld, haben die meisten vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, müssen sich seltener in einem weiteren Job verdingen und profitieren von den mit großem Abstand längsten Vertragslaufzeiten (14,1 Monate).
Das ist noch weit entfernt von prächtig versorgt und rundum zufrieden, aber eben auch kein „Sachmittel“ mehr, mit dem sich nach Gutsherrenart wirtschaften ließe. Während andernorts Entgelte von bestenfalls knapp über Mindestlohn gängig sind, die durch unbezahlte Überstunden und andere Fallstricke noch gedrückt werden, erhalten die Berliner seit Jahresbeginn real 15,08 Euro pro Stunde, also fast 8,5 Prozent mehr. Bei den begrenzten Einsatzzeiten, im Schnitt rund 15 Stunden wöchentlich, reicht aber auch das nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Schon 2023 galten rund 35 Prozent aller Studierenden in Deutschland als arm und mussten sich mit weniger als 60 Prozent des allgemeinen Durchschnittseinkommens durchschlagen.
Bundesländer mauern
Umso wichtiger ist es, die Blockade der Bundesländer zu durchbrechen, damit auch die letzte große Gruppe ohne tariflichen Schutz im öffentlichen Dienst zu ihrem Recht kommt. Am Druck von der Straße mangelt es nicht. In der Vorwoche stiegen gleich zwei größere Streik- und Aktionstage, bei denen bundesweit Zehntausende Beschäftigte im Bildungswesen, darunter reichlich Studierende, öffentlich für ihre Forderungen trommelten. Bis dato sind zwei Verhandlungsrunden in der Tarifrunde ergebnislos verstrichen, zuletzt Mitte Januar. Ver.di, GEW und DBB Beamtenbund und Tarifunion fordern für die rund 860.000 Tarifbeschäftigten der Länder sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) offeriert dagegen lediglich ein Plus leicht über der erwarteten Teuerungsrate in drei Schritten bei einer Laufzeit von 29 Monaten bis Ende März 2028.
Wie gehabt mauern die Arbeitgeber auch beim Thema TVStud. Die Gewerkschaften verlangen für studentische Hilfskräfte einen Einstiegsstundenlohn von 17 Euro, der im zweiten Beschäftigungsjahr auf 18 Euro und im dritten auf 19 Euro steigen soll. Die TdL bietet schrittweise Nachbesserungen, angefangen bei 15,06 Euro zum kommenden Sommersemester, zwei Jahre später sollen es 16,49 Euro sein. Die Erhöhungen sollen im Rahmen der geltenden „schuldrechtlichen Vereinbarung“ wirksam werden, die sich die Länder bei der 2023er-Tarifrunde haben abtrotzen lassen. Die Regelung markiert eine Art Vorstufe zum Tarifvertrag, die unter anderem Bestimmungen zu Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten von zwölf Monaten vorsieht. Allerdings sind die Vorgaben nicht individuell einklagbar, sondern nur kollektiv, was einem Freibrief an die Hochschulen gleichkommt, sich nicht daran zu halten.
Und immer noch prekär …
Genau das passiert in großer Breite. Ende Januar hat die Universität Göttingen eine Neuauflage besagter Studie von 2023 veröffentlicht, wieder gefördert von GEW und ver.di, diesmal aber mit dem abgewandelten Titel „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“. Die Befunde sind einmal mehr bedrückend: Die festgelegte Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten wird überwiegend missachtet. In 13 von 16 Bundesländern findet die Vereinbarung auf höchstens 57 Prozent der Arbeitsverträge Anwendung, in acht Bundesländern wird sie bei jedem zweiten Arbeitsverhältnis unterlaufen. Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 7,9 Monaten. Der mittlere Monatsverdienst beläuft sich auf 479 Euro, womit mehr als zwei Drittel der studentischen Beschäftigten als armutsgefährdet gelten. Fast jeder Zweite musste schon unbezahlte Mehrarbeit leisten, fast ein Viertel sogar über mehrere Wochen hinweg. Außerdem wird bei über einem Drittel der Fälle der gesetzliche Mindesturlaub nicht in Anspruch genommen.
Ganz offensichtlich ist die „schuldrechtliche Vereinbarung“ kaum mehr als ein Papiertiger, von dem die Länder glauben, ihre Schuldigkeit damit getan zu haben, und die Hochschulen nach dem Motto verfahren: Kann man machen, muss man aber nicht. Dabei zeigt sich am Beispiel der studentischen Angestellten in den Bereichen Technik und Verwaltung, wie es anders gehen kann und muss. Hier gilt laut ver.di der TV-L und „werden Arbeitnehmerrechte deutlich besser eingehalten“.
Faule Ausreden
Das gute Beispiel soll nicht um sich greifen. Wenigstens diesen einen Niedriglohnsektor wollen sich die Hochschulen noch bewahren, und die Länderfinanzminister handeln wunschgemäß. Ein einheitlicher Tarifvertrag gefährde die Wissenschaftsfreiheit, argumentiert die TdL sinnfrei, und natürlich seien die öffentlichen Kassen leer und die Unis zum Sparen verdammt. „Alles faule Ausreden“, meint Andreas Keller, Bundesvorstandsmitglied und Hochschulexperte bei der GEW. „Die Länder verweigern den studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag, aber in Sonntagsreden machen sie sich wortgewaltig für Tariftreue und Tarifbindung stark“, sagte er den NachDenkSeiten. „Das ist ein Skandal!“ Aber vielleicht ja einer mit gutem Ende. Am 11. und 12. Februar wird in Potsdam weiterverhandelt.
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