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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Regierungswechsel in Ungarn: Warum Orbán verloren hat

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Vorschau ansehen Seit 2010 waren die meisten Ungarn mit ihrem Premierminister Orbán zufrieden. Doch das Land wurde in den vergangenen Jahren zum wirtschaftlichen Schlusslicht innerhalb der EU. Daher gehen Analysten davon aus, dass die Wirtschaft der Hauptgrund für die Abwahl Orbáns sein könnte. Es bleibt offen, was sich unter dem neuen Premier Magyar alles ändern wird.
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Neutralitätsgebot? Schüler werden zu Veranstaltung der Omas gegen Rechts verpflichtet

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Organisierten die Lesung für Schüler: Die Omas gegen Rechts. Symbolfoto: IMAGO / ZUMA Press

Am Hannah-Arendt-Gymnasium in Barsinghausen müssen Hunderte Schüler zu einer Lesung mit dem linken Podcaster Jakob Springfeld. Die von den Omas gegen Rechts initiierte Pflichtveranstaltung sorgt unter Eltern für Unmut.

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☐ ☆ ✇ Report24

Pflichtbewusster Bürger wollte gefundene Munition abgeben: Verfahren am Hals!

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Im besten Deutschland aller Zeiten sind die pflichtbewussten und rechtschaffenen Bürger die Dummen: Als ein 56-Jähriger bei einer Wohnungsräumung Patronen fand, brachte er sie zur nächsten Polizeidienststelle, um sie abzugeben. Damit hat er sich unbewusst strafbar gemacht: Jetzt hat er ein Verfahren am Hals.

Der Mann aus Gauting im Landkreis Starnberg hatte die Munition im guten Glauben zur Polizei gebracht, doch nach dem Waffengesetz ist das ein Vergehen, auf das im Fall einer Verurteilung ein Bußgeld oder gar eine Haftstrafe steht.

„Solche ähnlich gelagerten Vorfälle ereignen sich regelmäßig, da zum Beispiel bei Wohnungsauflösungen von verstorbenen Familienmitgliedern Waffen oder Patronen gefunden werden“, so die Polizei laut BR. Den Findern sei nicht bewusst, „dass sie eine Erlaubnis für den Umgang mit den Waffen oder Munition benötigen“. Wer zur nächsten Dienststelle aufbricht, um das Gefundene zur Sicherheit der Allgemeinheit abzugeben, macht sich nach dem Waffengesetz strafbar. Entsprechend wurde der 56-Jährige noch vor Ort belehrt und ist nun Beschuldigter.

Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe, wie der BR feststellt. Das Gesetz kennt schlicht keine Ausnahme für „guten Glauben“ oder „ehrliche Finder“. Die Gautinger Polizei bescheinigte dem Mann zwar Pflichtbewusstsein, ob das aber die Strafe mildere, sei nicht zu erfahren gewesen.

Werden Waffen oder Munition gefunden, so solle man alles so liegen lassen und die Polizei rufen, damit Einsatzkräfte den Fund sicherstellen. Besonders kurios mutet das vor der jüngsten Berichterstattung über Waffen an, die von Polizeibeamten selbst verloren und die von rechtschaffenen Bürgern zur nächsten Dienststelle gebracht wurden (Report24 berichtete). Das heißt, dass diese Finder ihrerseits mit einem Verfahren „belohnt“ worden sein müssen – und das nur dank der Unfähigkeit von Polizisten. Der einzige Dank für die gute Tat ist dann die Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bleibt zu hoffen, dass die Verfahren eingestellt wurden, doch im besten Deutschland ist darauf nicht unbedingt Verlass.

In den letzten Monaten und Jahren wurden mehrere Fälle von alten Damen bekannt, die Bekanntschaft mit dieser strikten Gesetzgebung machen durften: In Starnberg wollte etwa eine 77-Jährige die Waffen ihres verstorbenen Ehemannes loswerden – und kassierte ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Führens von Waffen. Als Angehörige, die mit den Waffen nichts zu tun hatte, hatte sie logischerweise weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Ebenfalls strafbar machte sich eine 87 Jahre alte Frau aus dem Raum Rottenburg, die ein paar Platzpatronen abgeben wollte. Dasselbe Schicksal ereilte eine 66-Jährige in Simbach, die bei der Räumung ihres Hauses Jagdmunition fand und zur nächsten Dienststelle brachte.

In der Vergangenheit gab es zeitlich befristete Waffenamnestien, bei denen Waffen und Munition straffrei abgegeben werden konnten. Aktuell läuft ein solches Programm aber nicht.

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☐ ☆ ✇ Report24

Tod mit 42: Die psychische Belastung durch politische Verfolgung

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Erst vor wenigen Monaten sorgte die Todesnachricht des Rentners Stefan Niehoff landesweit für Entsetzen: Der durch das „Schwachkopf“-Meme und die daraus resultierende politische Verfolgung bekannt gewordene Regierungskritiker erlag einer Hirnblutung. Würde er noch leben, wenn die Staatsgewalt nicht mit solcher Härte gegen ihn vorgegangen wäre? Fakt ist: Hausdurchsuchungen und Prozesse wegen „Majestätsbeleidigung“ und „Volksverhetzung“ stellen immense psychische Belastungen dar. Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier berichtet aktuell auf Haintz.Media vom Tod eines Mandanten: Der Mann starb mit erst 42 Jahren. Welchen Einfluss hatte die politische Verfolgung, die er ertragen musste, auf seine Gesundheit?

Der folgende Artikel von Viktoria Dannenmaier erschien zuerst bei Haintz.Media:

Es kommt leider immer wieder vor, dass Mandanten im Laufe von Strafverfahren versterben. Die psychische Belastung, die solche Verfahren mit sich bringen, sind für die Betroffenen enorm.

Ein Mandant von mir ist im Alter von 42 Jahren verstorben. Er litt bereits seit Jahren unter psychischen Problemen. Dazu kam dann ein Strafverfahren und im Ergebnis eine Verurteilung wegen § 86a StGB aufgrund eines 𝕏-Posts. Die Berufung wurde meinerseits auf Wunsch meines Mandanten zurückgenommen, weil er die zusätzliche psychische Belastung nicht mehr ertrug und sie ihn an seiner Genesung hinderte bzw. diese massiv erschwerte.

Dann, ein paar Monate später, hat die Generalstaatsanwaltschaft München aufgrund seines Beamtenstatus ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Dieses Verfahren brachte eine noch größere psychische Belastung mit sich, da mein Mandant ständig mit der Angst zu kämpfen hatte, dass man ihm sein Ruhegehalt kürzen oder gar komplett streichen würde. Die Gesamtumstände wurden der Generalstaatsanwaltschaft München ausführlich dargelegt und mehrmals auf die schlechte Verfassung meines Mandanten hingewiesen. Doch die GStA hielt eine Kürzung des Ruhegehalts trotzdem für angemessen, die jedoch glücklicherweise sehr gering war. Man hat den Eindruck, dass man den Mandanten einfach zusätzlich zu der Geldstrafe aus dem Strafverfahren bestrafen wollte. 

Doch dieser wurde durch die enorme (zusätzliche) psychische Belastung des Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens genug bestraft. Man kann den Tod natürlich nicht auf die beiden Verfahren zurückführen, jedoch kann man sich dem Gedanken nicht verschließen, ob er vielleicht ohne die beiden Verfahren noch leben würde …

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☐ ☆ ✇ Krisenfrei

Zerfall des Sozialstaats

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Wir schaffen das! (cdu/csu, spd, gruene,fdp)


Sozialbilanz zu Ostern

Von Wilhelm Neurohr (gewerkschaftsforum)

Nachdem an Ostern die jüngste Sonntagsfrage die AfD mit 26% auf Platz 1 vor der CDU sieht und doppelt so stark wie die SPD, hier in der untenstehenden Tabelle ein Klärungsversuch für die langjährigen Ursachen als Aufwach- oder Auferstehungserlebnis.

Hier sind die ergänzten Daten mit konkreten Zahlenwerten und Schätzungen für die jeweiligen Zeitpunkte. Da es sich um verschiedene statistische Erhebungen handelt (Mikrozensus, Armutsberichte, Verband der Tafeln), stellen diese Werte die jeweils offiziellsten verfügbaren Datenpunkte dar.

Zusammenfassung der „Aufwärtskurve“

Wenn man die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht man: Die Kurve der Tafelkunden ist die dynamischste. Sie spiegelt den unmittelbaren Mangel wider, während die Altersarmut die Kurve mit der größten langfristigen Beständigkeit nach oben ist. Die Phase Scholz markiert durch die Inflation den bisherigen numerischen Höchststand bei allen vier Indikatoren.

Analyse der Kurvenpunkte

• Kinderarmut (Sprung unter Schröder): Mit der Einführung von Hartz IV (SGB
II) im Jahr 2005 wurde statistisch deutlicher sichtbar, wie viele Kinder in
Haushalten mit Grundsicherung leben. Die Zahl stieg von ca. 1,1 Millionen
(1995) auf über 2,1 Millionen (2005). Heute liegt sie bei fast 3 Millionen.
• Altersarmut (Die „schleichende“ Kurve): Während die Quote 1990 noch bei
etwa 5% lag, hat sie sich bis heute auf fast 19% fast vervierfacht. Besonders
unter den Regierungen Merkel III und IV wurde deutlich, dass die
Rentenreformen der frühen 2000er Jahre (Riester/Niveausenkung) die Kurve
nach oben trieben.
• Tafelkunden (Die steilste Kurve):
1993: 1 Tafel
2005: ca. 500.000 Kunden (Ende Schröder)
2023: ca. 2.000.000 Kunden (Mitte Scholz)
Dies entspricht einer Steigerung von 300% innerhalb von weniger als 20
Jahren.
• Wohnungsnot & Obdachlosigkeit: Hier gab es unter Merkel (ab 2015) eine
statistische Trendwende. Die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung stieg
von ca. 248.000 (2010) auf über 600.000 (heute). Hier fließen sowohl die
klassische Obdachlosigkeit als auch die verdeckte Wohnungslosigkeit
(Unterbringung in Heimen) ein.

———–

Detaillierte Datenanalyse mit Zahlenwerten (1990–2026)

Phase / Regierung Kinderarmut (Quote/Anzahl) Altersarmut (Quote ab 65 J.) Wohnungslose (Schätzung) Tafelkunden (Anzahl)
Kohl (1990–1998) 1990: ca. 10–12% (nach der Wende steigend) 1990: ca. 4–5% (sehr stabil) 1990: ca. 250.000 (starker Zuzug Ost-West) 1993: < 10.000 (Gründungsphase)
Schröder (1998–2005) 2005: ca. 19,0% (~2,1 Mio. Kinder) 2005: ca. 10,7% 2005: ca. 230.000 2005: ca. 500.000
Merkel I–IV (2005–2021) 2021: ca. 20,8% (~2,8 Mio. Kinder) 2021: ca. 17,9% (massiver Anstieg) 2020: ca. 417.000 (inkl. Geflüchtete) 2019: ca. 1.650.000
Scholz (2021–2025) 2024: ca. 21,8% (fast jedes 4. Kind) 2024: ca. 18,5% 2023: ca. 607.000 (neue Zählweise/Anstieg) 2023/24: ca. 2.000.000
Merz (2025–2026*) 2026: Prognose > 22% 2026: Prognose ~ 19% 2026: Prognose > 650.000 2026: Prognose ~ 2,1 Mio.

Quelle und weitere Infos: Startseite – Wilhelm Neurohr

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ÖRR-Prozess in Mannheim: Wessen Interessen vertreten die obersten Gerichte?

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Vorschau ansehen Der erste Verwaltungsgerichtshof bundesweit soll zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit beim ÖRR urteilen. Neun Kläger wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Die bisherigen Entscheidungen von sowohl Karlsruhe als auch Leipzig zu dem Thema werfen Fragen auf.
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Baugesetzbuch-Reform: Beschleunigung, Digitalisierung und neue kommunale Eingriffe

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Vorschau ansehen Mit einer Reform des Baugesetzbuchs will die Bundesregierung Planung beschleunigen und Wohnungsbau stärken. Neu ist auch ein Eingriffsrecht bei Immobilienkäufen, wenn Käufer verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnten.
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☐ ☆ ✇ apolut

Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

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Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Konservative Portale gesperrt Patienten dürfen nicht JF lesen: Uniklinik Bonn verspricht vollständige Aufklärung

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Im Uniklinikum Bonn werden konservative Medien wie die JF zensiert. Warum? Das will die Klinik selbst nun herausfinden. Foto: picture alliance / dpa | Caroline Seidel

Die Uniklinik Bonn blockiert in ihrem hausinternen WLAN den Zugriff auf die JUNGE FREIHEIT und andere konservative Portale. Die JF hat nachgefragt, was es mit der Sperre auf sich hat.

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☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

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Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

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Klimaterror: Flughafen lahmgelegt, Millionenschaden – trotzdem nur eine „Verwarnung“

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Am ersten Tag der Sommerferien 2023 hatten „Klima-Aktivisten“ den Hamburger Flughafen stundenlang lahmgelegt. Gegen einen der Beteiligten hat das Amtsgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Und die Antwort des Rechtsstaats? Eine Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz. Keine Strafe, keine Arbeitsstunden, nichts.

Am 13. Juli 2023 schnitten zehn Klimakleber der „Letzten Generation“ ein Loch in den Zaun des Hamburger Flughafens und drangen auf das Gelände ein. Mehrere von ihnen klebten sich anschließend in der Nähe der Start- und Landebahnen fest.

Die Folge: fast vier Stunden – zwischen 6 Uhr und 9.50 Uhr – kompletter Stillstand. 68 Flüge gestrichen, 14 umgeleitet. Tausende Urlauber saßen fest, mitten im Ferienbeginn. Direkter Schaden am Flughafen: 131.000 Euro plus 13.000 Euro für den zerstörten Zaun und das Loslösen der Blockierer vom Asphalt.

Amtsrichter Götz Göttsche hat am Dienstag (8. April 2026) einen der zehn Beteiligten der Letzten Generation-Aktion schuldig gesprochen – wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Und dann das Unfassbare getan: Er beließ es bei einer reinen Verwarnung. Die Staatsanwältin hatte immerhin noch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.

Der Richter respektierte die Motive der Klimakleber – sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Gleichzeitig stellte er klar, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.

Der 21-Jährige (damals noch minderjährig) habe sich inzwischen von der Gruppe distanziert, den Kampf gegen den Klimawandel betrachte er als verloren. „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen“, erklärte der Angeklagte in seinem letzten Wort – und brach in Tränen aus.

Dass er bereits früher wegen einer Autobahnblockade in Berlin verwarnt (mit 150 Arbeitsstunden) worden war, wurde nicht strafschärfend berücksichtigt, da diese Tat schon rund drei Jahre zurückliegt.

Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Flughafen-Blockierer mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafen-Blockade laufen noch Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht.

Dieses Urteil steht sinnbildlich für eine Justiz, die bei linken Klimaprotesten auffallend viel Verständnis zeigt, während sie bei anderen Delikten deutlich härter durchgreift. Man stelle sich vor, zehn Patrioten hätten aus ideologischen Gründen einen Flughafen lahmgelegt. Die öffentliche und juristische Empörung wäre mit Sicherheit sehr viel größer gewesen.

Die „Letzte Generation“ (mittlerweile teilweise in „Neue Generation“ umbenannt) hat jahrelang bewusst auf maximale Störung gesetzt: Klebeaktionen auf Straßen, Farbattacken auf Gemälde, Blockaden von Flughäfen. Das Ziel war nie nur Aufmerksamkeit, sondern Erpressung der Gesellschaft: „Gebt uns unsere Forderungen, sonst legen wir alles lahm.“ Dass solche Taktiken nun mit einem Schulterklopfen und dem Hinweis auf „gute Absichten“ belohnt werden, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv.

Der junge Mann mag heute (angeblich) geläutert sein und seinen “Kampf” als verloren ansehen. Viele Bürger sehen den Rechtsstaat an diesem Punkt allerdings auch als zunehmend verloren an – zumindest, wenn es um konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung gegen selbsternannte Weltretter geht.

Es bleibt zu hoffen, dass andere noch laufende Verfahren gegen die Beteiligten (nach Erwachsenenstrafrecht) und künftige Urteile klarere Signale setzen. Sonst wird aus dem „zivilen Ungehorsam“ bald die neue Normalität: Straffreiheit für diejenigen, die am lautesten schreien, dass das Ende der Welt bevorstünde.

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Verena Hubertz Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe

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Schwarz-Rot. Hat Sorge, Rechtsextreme könnten sich in Dörfern einkaufen: Ministerin Verena Hubertz (SPD). Foto: IMAGO / Mike Schmidt

Kommunen sollen Immobilienkäufe stoppen können, etwa „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“. Laut Gesetzentwurf von Bauministerin Hubertz reicht dafür bereits ein Verdacht.

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Geht doch: Türkischer Totraser darf abgeschoben werden

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Ein heute 23-jähriger Türke raste 2023 mit seinem 315-PS-BMW bei 108 km/h durch eine 40er-Zone in Heilbronn und rammte einen Pkw, in dem eine Familie unterwegs war. Der Vater starb. Der Türke wurde zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. Schnell wurde auf seine Abschiebung gedrängt. Dagegen wehrte sich der Totraser – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies seine Klage ab. 

Zuletzt hatte ein Skandalurteil des Landgerichts Saarbrücken landesweit für Entsetzen gesorgt: In Völklingen erschoss Ahmet G. am 21. August nach einem Tankstellenüberfall einen 34-jährigen Polizisten. Insgesamt schoss er 17 Mal, sechs Kugeln trafen den jungen Beamten. Ein Zeuge beschrieb, wie G. auf den verletzt am Boden liegenden Polizisten zuging, sich neben ihn stellte und direkt auf Oberkörper und Kopf zielte: Es sei wie in einem Mafia-Film gewesen. Doch G. wurde Schizophrenie attestiert. Er wurde vom Mordvorwurf freigesprochen, man verurteilte ihn lediglich wegen schweren Raubes. Er kommt in eine Psychiatrie.

Weniger kuschelig erging es nun immerhin einem 23-jährigen Türken vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Yasin H. hatte im Februar 2023 einen 42-jährigen Familienvater, Gezim S., totgefahren, dessen Wagen H. beim Rasen mit 108 km/h in einer 40er-Zone gerammt. Mit im Auto des Opfers waren Frau und Kinder: Die Frau wurde schwer verletzt, die zwei Kinder trugen leichte Verletzungen davon. Gezim S. starb noch am Unfallort. Der Täter kam glimpflich mit ein paar Kratzern davon. 

Wegen Mordes wurde der inzwischen als “Wollhaus-Raser” bekannte Yasin H. 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Daraufhin hatte der baden-württembergische Justiz-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) angekündigt: „Wir arbeiten bereits daran, den wegen Mordes verurteilten Täter direkt aus der Haft abzuschieben.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart leitete ein Ausweisungsverfahren in die Wege.

Das wollte H., der bereits mit seiner Revision gegen die Jugendstrafe vor dem BGH gescheitert ist, aber nicht. Der Türke ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen und will in Deutschland bleiben. Daher zog er vor das Verwaltungsgericht. Dem Richter dort erzählte er nun auf Nachfrage: „Wenn ich wieder Auto fahre, dann ganz normal, denke ich mal.“

H. war vor seiner Mörderfahrt bereits mehrfach durch Verkehrsverstöße aufgefallen: Wiederholt war er zu schnell gefahren und sogar von der Polizei zu „verkehrserzieherischen Gesprächen“ einbestellt worden. Genutzt hat es nichts. 

Das wurde auch im aktuellen Verfahren berücksichtigt. Der Richter wies H.s Klage ab: „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Abschiebung kann durchgeführt werden, befand der Richter. Behauptungen, dass H. in der Türkei, wo noch seine Großeltern, Onkel und Tante leben, wegen seiner kurdischen Wurzeln Diskriminierung und wirtschaftliche Schwierigkeiten drohten, ließ er nicht gelten.

Aussagekräftig: Im Februar wollten Polizisten Luxusautos von H.s Familie beschlagnahmen, weil deren Mitglieder ihrerseits durch ständige gefährliche Verkehrsverstöße auffielen. Dabei wurden die Polizisten prompt angegriffen – zwei von ihnen wurden dabei verletzt.

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„Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden.“

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Während hierzulande über „Werte“ und „regelbasierte Ordnung“ debattiert wird, lohnt ein Blick auf die Perspektive derjenigen, die unter den Bomben leben. In einem Interview mit Mawuena Martens und Dominik Wetzel zeichnet Irans Botschafter Majid Nili Ahmadabadi ein Bild, das den gängigen Erzählungen widerspricht: von gebrochenem Völkerrecht, doppelten Standards und einer westlichen Politik, die eher eskaliert als befriedet. Ein Gespräch, das Fragen aufwirft – und Gewissheiten erschüttert. Das Interview wurde am Wochenanfang geführt, beinhaltet also noch nicht den „Waffenstillstand“.

Martens/Wetzel: Danke, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch genommen haben. Sie sind vermutlich gerade jeden Tag im Gespräch mit der Öffentlichkeit?

Majid Nili Ahmadabadi: Das ist unsere Aufgabe. Wir sind nicht glücklich mit der Situation, denn das Leben unseres Volkes ist nicht normal derzeit. Das Fehlverhalten des israelischen Regimes und der USA bereitet uns Kopfschmerzen. Sie greifen Zivilisten an. Allein bei der Bombardierung der Mädchengrundschule in Minab wurden mehr als 175 Mädchen getötet. Sie haben uns angegriffen, als unser Volk gefastet hat. Diese Menschen anzugreifen, zeigt das Fehlen von Moral. Doch zur selben Zeit haben wir Hoffnung. Das ist die iranische Kultur, wir schauen alle auf das Morgen.

Im Iran ist noch immer eine Internetblockade in Kraft. Dadurch gelangen kaum Bilder vom menschlichen Leid an die Weltöffentlichkeit. Gleichzeitig sind Kriege immer auch Informationskriege. Der Vietnam-Krieg konnte unter anderem deswegen gestoppt werden, weil die Grausamkeiten ans Licht kamen und Menschen in den USA auf die Straße gingen. Warum ist das Internet blockiert, und ist das nicht kontraproduktiv, um den Menschen in den USA und Europa zu vermitteln, was geschieht?

Sicherlich ist es kontraproduktiv, aber es ist nun mal Fakt, dass wir im Krieg sind. Und künstliche Intelligenz spielt heutzutage eine viel bedeutendere Rolle als zu Zeiten des Vietnam-Kriegs. Sie führt Attentate auf Politiker aus, auf unsere Leute. Wie? Mithilfe des Internets. Sie haben recht, dass durch das Internet und durch ausländische Medien Menschen sehen würden, was im Iran geschieht. Außerdem hat es seinen zivilen Nutzen. Doch Sicherheit ist viel wichtiger. Die Israelis nutzen das Internet, um Attentate auf unsere Leute auszuführen. Die Iraner, die hier leben, wissen sehr gut, dass die Situation nicht gut ist. Das Hauptproblem ist KI, deshalb müssen wir vorsichtig sein.

Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit der deutschen Regierung? Wie nehmen Sie Deutschlands Rolle im Iran-Krieg wahr?

Zu diesem Thema sind wir nicht in ständigem Austausch. Nein. Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden. Wenn sich Konzerne wegen wirtschaftlicher Vorteile einen Krieg wünschen, sind sie Kriegstreiber. Doch wenn einige in Deutschland für einen lang anhaltenden Frieden sind, auf internationales Recht und Moral pochen, dann sprechen wir mit ihnen. Leider ist das, was gerade geschieht, ein klarer Bruch internationalen Rechts. Wir waren mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA in Genf. Die Gespräche waren sehr produktiv. Das sind nicht meine Worte. Das waren die Worte des deutschen Außenministers, als er in Washington war. ‚Es war sehr produktiv und sehr positiv. Macht weiter mit den Gesprächen‘, das hat er gesagt. Doch was war das Ergebnis? Angriffe des israelischen Regimes und der Vereinigten Staaten. Laut der Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2 Paragraph 4, ist dies eine klare Verletzung des internationalen Rechts. Dann wurden die Schulkinder ins Visier genommen, unser Militär, unsere Krankenhäuser. Hunderte Gesundheitseinrichtungen sind getroffen worden. Unsere Politiker wurden gezielt getötet.

Eines unserer Marineschiffe hat an dem internationalen Manöver Milan 2026 teilgenommen. Es war unbewaffnet und es ist dennoch angegriffen worden. Das war ein Bruch des Völkerrechts. Und wir haben keine Stimmen gehört, die diese Art der Kriegsführung verurteilen, außer die des Bundespräsidenten – und das, obwohl über 60 Prozent der Deutschen der Meinung ist, dass es ein Verbrechen ist.

Also: Wir haben keine Erwartungen an Deutschland. Wenn deutsche Politiker glauben, dass mit Blick auf diesen Krieg internationales Recht keinen Platz hat, welche Erwartungen an sie sollten wir dann haben? Doch bei Menschen, die den Frieden bevorzugen, Politiker, die denken, dass dieser Krieg nicht nur gegen internationales Recht verstößt, sondern auch gegen die Moral, dann sind wir bereit, ihnen zuzuhören.

Sie befinden sich in einem Krieg gegen Länder wie Israel und die Vereinigten Staaten, die derzeit einen Völkermord in Gaza begehen. Was macht das mit ihnen, solchen mächtigen Armeen gegenüberzustehen, die offensichtlich gar keine Achtung vor dem internationalen Recht oder grundlegenden Menschenrechten haben?

Menschen, Politiker, Entscheider sollten verurteilen, was in Gaza geschieht. Mehr als 75.000 Menschen sind dort getötet worden. Wenn die internationale Gemeinschaft das Richtige getan hätte, diese Tat zu verurteilen, dann wären wir nicht in der Situation, in der wir jetzt sind. Eine Verurteilung ist das Mindeste, was man erwarten kann. Denn wenn wir den Bruch des internationalen Rechts nicht verurteilen, dann haben wir morgen das Gesetz des Dschungels. Das bereitet nicht nur uns Iranern Kopfschmerzen, sondern auch sonst jedem in der internationalen Gemeinschaft. Wenn keine internationalen Regeln mehr eingehalten werden, wird das ins Chaos führen.

Von iranischer Seite sind Berichte über Verhandlungen mit den USA bisher dementiert worden. Gibt es wirklich keine Gespräche? Welche Sicherheitsgarantien fordern sie in einem solchem Fall bzw. welche Bedingungen bräuchte es für einen Waffenstillstand oder einen Friedensvertrag?

Welche Verhandlungen meinen Sie? Wir waren im vergangenen Juni mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA. Ich sage indirekt, denn wir können uns auf US-amerikanische Politiker oder Entscheidungsträger nicht verlassen. Seit dem Beginn der Revolution vor 47 Jahren haben sie sich meinem Land gegenüber falsch verhalten. Sie haben Saddam Husseins Aggression gegen mein Land über mehr als acht Jahre lang mit ausgeklügelten Waffen unterstützt. Auch deutsche Konzerne lieferten Hussein chemische Waffen. Aufgrund unserer Kultur, aufgrund unserer Zivilisation, unserer Religion und unseres Glaubens haben wir nicht mit chemischen Waffen geantwortet. Nichtsdestotrotz haben wir keine guten Erinnerungen, wenn es um Amerika geht. Also begannen wir indirekte Verhandlungen, doch es waren nicht wir, sondern die andere Seite, die darum bat. Was war das Ergebnis? Das israelische Regime attackierte Teheran im Juni und die USA folgten ihm.

Bei den jüngsten Gesprächen im Februar waren es wieder die Amerikaner, die Verhandlungsbereitschaft gezeigt hatten. Und wieder waren die Gespräche mit Witkoff und Kushner sehr positiv. Was war das Ergebnis? Wieder Angriffswellen gegen ganz Iran durch das israelische Regime und Amerika. Also sitzen wir da am Tisch und verhandeln, doch sie interessieren sich nicht für Verhandlungen. Sie verfolgen ein anderes Ziel. Wenn das so ist, warum sollten wir mit ihnen weiter verhandeln?

Bis heute bezweifle ich, dass beide Seiten um einen Tisch sitzen werden. Verhandlungen sind klar definiert und auf ein konkretes Ziel ausgerichtet. Sie bedeuten nicht, dass man sich Zeit nimmt und diese verschwendet, damit am Ende Bombardierungen stehen, sondern Austausch von Perspektiven nicht direkt, aber durch andere Länder. Wir antworten auf Nachrichten. Wir teilen unsere Meinung mit. Deren Kern ist: Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Wir werden der anderen Seite nicht gestatten, eine solche Aggression gegen Iran zu wiederholen. Wir benötigen jetzt objektive Garantien, dass die Angreifer nicht noch einmal eine solche Welle der Aggression durchführen können. Denn wir haben dieses Spiel nicht gestartet. Sie haben angefangen. Eine weitere Grundlage für die Verhandlungen sind Reparationen. Ich denke, dass das fair ist. Sie haben angegriffen, also müssen sie dafür zahlen. Das sind die beiden Grundbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es Verhandlungen geben kann.

Was muss also geschehen, damit der Krieg endet?

Die Angriffe müssen aufhören. Wir brauchen einen lang anhaltenden Frieden. Wir wollen keinen Waffenstillstand, damit hatten wir im Juni schlechte Erfahrungen.

Wenn es keine Verhandlungen gibt, dann folgt daraus wohl, dass Iran diesen Krieg gewinnen will. Wie würde ein Sieg aussehen? Es scheint doch, als würde der Konflikt jeden Tag mehr Parteien haben.

In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist das Recht verankert, sich zu verteidigen. Wir haben unseren Nachbarstaaten vor dem Krieg klargemacht: Wenn das israelische Regime und die Vereinigten Staaten angreifen, werden wir US-amerikanische Militärstützpunkte und israelische Soldaten in der Region attackieren. Das ist eine angemessene Antwort, wir haben nicht gegen internationales Recht verstoßen, indem wir unsere Nachbarländer angreifen. Wir respektieren ihre territoriale Integrität. Wir haben immer noch sehr gute Beziehungen zu ihnen, und der Präsident ist weiterhin in Kontakt mit einigen Ministern am Persischen Golf.

Schafft sich Iran mit dieser Politik nicht immer neue Feinde?

Verstehen Sie, wenn man sich verteidigt, muss man sich verteidigen. Wenn es keine Garantie für einen dauerhaften Frieden gibt, wenn die Angreifer die Region für ihre Zwecke missbrauchen möchten, hat man keine andere Option. Wenn wir mit unseren Nachbarstaaten sprechen, sagen wir: ‚Seht, die Kampfflugzeuge nutzen alle euren Luftraum, warum?‘ Die Raketen, die Tomahawks, die in unsere Schulen einschlagen, werden in der Region abgefeuert. Wir haben Beweise dafür.

Wie ist derzeit die Situation in Iran? Wie geht es den Menschen – auch nach der Bombardierung der Öldepots in Teheran?

Letzteres ist ein weiteres Beispiel für das Fehlverhalten und das Fehlen von Moral. Teheran ist eine gewaltige Hauptstadt mit mehr als zehn Millionen Menschen. Die Attacke auf diese Öllager bedeutet drastische ökologische Konsequenzen. Unsere Freunde in Europa haben das nicht verurteilt.

Warum? Wo ist der Unterschied zwischen uns und der Ukraine? Deutschland sollte diese Angriffe mit Blick auf die ökologische Katastrophe und die Zukunft aller Lebewesen verurteilen. Wichtiger noch als Frieden ist die Moral. In diesem Krieg sind die größten Opfer das Völkerrecht und die Moral.

Stichwort Moral. Wenn sich Ihr Gegner unmoralisch verhält, halten Sie sich dann an moralische Standards? Die israelische Seite wirft Ihnen beispielsweise vor, Sie würden Streubomben verwenden – wobei man dazusagen muss, dass Tel Aviv und Teheran die Konvention zur Ächtung dieser Waffe beide nicht unterzeichnet haben.

Wissen Sie, Streubomben haben eine spezifische Definition. Die Bomben und Raketen, die der Iran verwendet, enthalten keine Streumunition. Wir verwenden nur konventionelle Mittel zur Verteidigung.

Anfang Januar gab es große Demonstrationen und Proteste in Teheran und anderen Städten. Westliche Politiker haben eine gewaltsame Niederschlagung verurteilt. Was geschah aus Sicht der iranischen Regierung?

Ich denke, der Westen ist nicht in der Position, über Menschenrechte oder die Ereignisse im Iran zu sprechen. Warum? Weil Sie immer noch nicht verurteilt haben, dass die Amerikaner die Schule in Minab bombardiert haben. Wo ist der Unterschied zwischen den Menschen die im Dezember gelitten haben, und denen jetzt? Es sind zudem dieselben Regierungen, die immer noch zögern, die Ermordung von über 75.000 unschuldigen Menschen in Gaza zu verurteilen.

Doch um auf Ihre Frage einzugehen: Ja, Ende Dezember gab es Demonstrationen mit wirtschaftlichen Forderungen. Das ist normal bei einer Wirtschaftsblockade – normal, wenn es Sanktionen gegen ein Land gibt und eine Blockade von harten Währungen. Geschäftsleute können dann nichts kaufen oder verkaufen. Meine Regierung akzeptierte zu dieser Zeit die Argumente und Forderungen der Demonstranten, und bis zum 8. Januar gab es keine Probleme. Doch vom 8. bis 10. Januar gab es ernst zu nehmende Aktivitäten im Iran, größtenteils aus dem Ausland gesteuert, besonders von Israel aus. Wissen Sie, dass der Chef des Mossad meinte: ‚Unsere Agenten sind mit euch auf den Straßen Irans.‘?

Vor Kurzem hatte ich ein Gespräch mit einem Journalisten. Er sagte mir, mehr als 30.000 Menschen seien bei den Protesten getötet worden. Ich meinte: ‚Woher wissen Sie das? Warum nicht 40.000? Warum nicht eine Million? Was ist ihre Quelle?‘ Er antwortete mir, er sei im Kontakt mit einigen Menschen im Iran und die Mehrheit im Iran sei gegen die iranische Regierung. Doch ich erwiderte: ‚Sind Sie im Iran, oder sind Sie hier?‘

Sogar heute sind sehr viele Menschen auf den Straßen, um laut zu sagen, dass wir unsere territoriale Integrität respektieren. Wir können anderen Staaten nicht erlauben, dagegen etwas zu unternehmen. Das ist die Mehrheit. Und glauben Sie mir, auch jetzt erhalte ich viele Anfragen von Iranern, die hier leben und sagen, sie würden gerne nach Hause zurückkehren, um das Land zu verteidigen. Wenn es eine Krise gibt, tendieren die Menschen dazu, zu fliehen. Im Iran ist das etwas ganz anderes. Hier kommen die Iraner zur Verteidigung zurück. Das hat etwas mit der Mentalität zu tun, mit der Kultur, der Zivilisation, der Religion. Ein weiterer Punkt: Im Juni 2025 haben wir einen Angriff vom israelischen Regime und Amerika erlebt, später am 8. bis zum 10. Januar wieder. Dann kurz darauf Anfang März eine andere Form des Angriffs. Wer ist der Hauptverursacher? Das israelische Regime und Amerika.

Sie sagen also, die Aufstände waren eine andere Form der Aggression?

Es gibt einige Verbindungen und wir haben gute Beweise. Sie begannen mit der Illusion, dass das System am Ende sei und die Balkanisierung Irans vor uns läge. Im Juni 2025 haben sie es nicht geschafft. Dann änderten sie ihre Strategie mit dem Geschehen vom 8. bis 10. Januar. Das ist fehlgeschlagen. Dann haben sie auf die jüngsten Angriffe hingearbeitet. Es gibt also einen Zusammenhang.

Was sind die Gründe für die Angriffe?

Wenn sie sich einen runden Tisch als Feld der Aggressionen vorstellen, dann steht ein Teil für Israel, ein anderer für die USA und noch ein anderer Teil für Iran. Die Mentalität der Amerikaner ist nicht eindeutig. Nicht einmal Donald Trump weiß wahrscheinlich, was der Hauptgrund dafür war, dass er den Iran angegriffen hat, denn er hat zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eine Ausstiegsmöglichkeit. So viel zu Amerika. Der Iran ist hier eindeutig. Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Hier unterscheiden wir uns. Die Mentalität von Israel ist auch eindeutig.

Ich unterscheide zwischen Netanjahu und Israel. Er will weitermachen und Probleme für die ganze Region verursachen. Er will eine Balkanisierung der Region erreichen, angefangen beim Libanon und Syrien. Was ist das Ergebnis? Das Fortbestehen seines politischen Lebens. Solange Chaos herrscht, kann Netanjahu als Premierminister weiterregieren. Doch wenn Stabilität herrscht, muss er ins Gefängnis, denn es gibt sowohl Anklagen gegen ihn im Land als auch durch den Internationalen Strafgerichtshof. Also wird er weiter mit aller Macht Chaos über die Region bringen. Die Konsequenzen bedeuten ihm nichts. Das ist ein Problem, das unsere Freunde in Europa in Betracht ziehen müssen.

Europa spielt keine Rolle in diesem Spiel. Das ist schade, denn wegen seiner direkten Interessen sollte Europa etwas tun, kann aber nicht. Warum? Durch die Position, die seine Länder eingenommen haben, also der Nichtverurteilung der Angriffe, senden sie kein Zeichen guten Willens aus, um einen langfristigen Frieden zu erreichen. Auch der Iran kann sich nicht auf sie verlassen. Früher konnten wir den USA nicht trauen, jetzt können wir auch Europa nicht trauen. Sie sind also nicht in der Position, irgendeine Rolle einzunehmen.

Und doch ist die EU betroffen von diesem Krieg. Wie der Rest der Welt leiden ihre Mitgliedsstaaten unter der Schließung der Straße von Hormus.

Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen, ungeachtet dessen, wo sie leben. Bei sicherem Leben, sozialen Perspektiven, wirtschaftlichen Überlegungen und sogar bei der Frage von Flüchtlingen geht es um eure Sicherheit. Eure Sicherheit ist unsere Sicherheit. So ist das generelle Denken. Sehen Sie, die Menschen in Gaza sind vornehmlich Sunniten. Wir sind Schiiten. Wir unterstützen sie. Warum? Weil ihr Leben so wichtig ist wie unser eigenes. Dasselbe gilt auch für Menschen in Deutschland, die Menschen in Europa und Amerika. Doch wenn jemand Probleme erzeugen möchte und Krieg ins Spiel bringt, müssen wir uns verteidigen. Da gibt es keine Alternative. Wenn jemand unser Volk mit Raketen angreift oder Soldaten dazu bringt, die Insel Kharg einzunehmen, müssen wir uns verteidigen. Die Straße von Hormus liegt in unserer direkten Nachbarschaft und ist Teil unserer territorialen Integrität und Souveränität. Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen. Es ist eine Sünde, eine Katastrophe für alle. Aber die Hauptverursacher dafür sind Israel und Amerika. Wir verteidigen uns nur.

Was ist die Strategie dahinter, die Straße von Hormus geschlossen zu halten?

Die Straße von Hormus ist offen.

Aber nicht für jeden.

Für Staaten, die die Aggressoren nicht unterstützen und die sich nicht an den Angriffen beteiligen, ist sie offen. Es gibt einige Schiffe, die den Golf schon verlassen haben und die die Straße durchfahren. Aber den Angreifern können wir das nicht erlauben. Wenn ein Land ausgefeilte Waffensysteme an Israel liefert, das uns angreift, warum sollten wir ihnen dann erlauben, unsere Souveränität für ihren Vorteil auszunutzen? Es ist nur logisch, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Wir bereiten den Menschen in Deutschland nicht gerne Probleme, denn ihr Wohlstand ist auch Wohlstand für die Menschen im Iran. Wissen Sie, was das Problem ist? Das Problem sind einige Länder in Europa und Amerika, die sich verrechnet haben. Unsere beachtliche Zurückhaltung gab ihnen das Gefühl, der Iran sei schwach. Das ist nicht der Fall. Seit dem Beginn des Systems vor 47 Jahren haben wir mit aller Macht versucht, gute Beziehungen mit anderen zu führen: durch das Offenhalten der Straße von Hormus, indem wir die Sicherheit der Europäer gewährleistet haben, indem wir den Islamischen Staat (IS) bekämpft haben. Iran war an vorderster Front im Kampf gegen den IS. Doch leider glauben einige in Westeuropa und Amerika, dass unsere beachtliche Zurückhaltung Schwäche bedeutet. Das ist nicht der Fall. Und ich denke, diese ist jetzt vorbei.

(Auszug von RSS-Feed)

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“Ausnahmsweise”: Staatsanwaltschaft stellt zwei Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein

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Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.

Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:

„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“

Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:

„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.

Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.

Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).

Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:

(Auszug von RSS-Feed)

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Donald Trump und die neue Weltordnung – eine verstörende Bilanz

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Am 20. Januar 2017 hielt Donald Trump nach seiner ersten Wahl zum Präsidenten der USA eine Antrittsrede, die es in sich hatte, aber schon bald wieder vergessen war. Nachdem er zuvor mehrmals seinen Aufruf „America First“ erneuert hatte, wandte er sich an die Bevölkerung der Vereinigten Staaten und versprach gutwillig mit der ihm eigenen Naivität und politischen Unbedarftheit: „Wir übertragen die Macht von Washington zurück an euch, das Volk.“ Von Wolfgang Bittner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Gewandt an die anwesenden und auch an die aus Protest nicht zur Vereidigung erschienenen Machteliten erklärte er zu deren stiller Empörung:

„Zu lange hat eine kleine Gruppe hier, in der Hauptstadt unseres Landes, die Früchte eingefahren, während die Menschen da draußen dafür bezahlt haben. Washington ging es gut, aber die Menschen konnten an diesem Wohlstand nicht teilhaben; den Politikern ging es gut, aber die Arbeitsplätze wanderten ab und die Fabriken wurden geschlossen. Das Establishment hat sich nur selbst geschützt, aber nicht die Bürger unseres Landes. Ihre Siege waren nicht die Siege des Volkes, ihre Siege waren nicht eure Siege. Während sie hier gefeiert haben, in der Hauptstadt eures Landes, gab es für ganz viele Familien da draußen im ganzen Land wenig zu feiern. Das alles ändert sich gerade hier und jetzt.“ [1]

Besondere Aufmerksamkeit verdient Trumps Ankündigung, das „amerikanische Schlachten“ zu beenden, und er fuhr fort: „Wir werden die Freundschaft und das Wohlwollen aller Nationen auf der Welt suchen, aber wir machen das in dem Wissen, dass es das Recht aller Nationen ist, ihre eigenen Interessen an die erste Stelle zu setzen. Wir möchten unsere Lebensart niemandem vorschreiben, aber wir lassen sie als leuchtendes Beispiel dastehen, wir werden als leuchtendes Beispiel ausstrahlen, dem alle folgen können. Wir werden alte Allianzen wiederherstellen, neue Allianzen bilden … Die Bibel lehrt uns, wie schön es ist, wenn die Völker Gottes friedlich zusammenleben.“

Anwesend waren die Ex-Präsidenten Carter, Clinton, Bush und Obama sowie zahlreiche der saturierten und miteinander verstrickten Politiker, Wirtschaftsmagnaten und Medienvertreter. Sie mussten die demütigende Philippika Trumps hinnehmen, denn vor ihnen stand ein amerikanischer Milliardär, der soeben in das höchste Amt der USA gewählt worden war und vollmundig seinen Machtanspruch geltend machte.

In den Medien, die bereits monatelang gegen Trump polemisiert hatten, wurde dessen Antrittsrede mit Hass und Häme kommentiert. „Die hässliche Grimasse der Demokratie“, titelte der Stern; „Trump sucht Feindschaft“, hieß es unreflektiert in der Süddeutschen Zeitung; „Bitter, angeberisch und banal“, schrieb der britische Guardian; die Neue Zürcher Zeitung konstatierte „Ein riskantes Experiment“; der Spiegel wertete Trumps Rede als eine „Unanständigkeitserklärung“ und so weiter in diesem Sinne.[2]

Dass zu diesem Zeitpunkt eine neue Ära in der Weltpolitik beginnen sollte, blieb unter den europäischen Eliten, die weiter den Netzwerken der Clinton-Obama-Biden-Politik verbunden blieben, unverstanden – zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands. Der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte Trump schon während des Wahlkampfs einen „Hassprediger“ genannt, und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich vehement für die russophobe Gegenkandidatin Hillary Clinton eingesetzt. In der ARD-Tagesschau wurde nun von weltweiten Demonstrationen gegen den neuen US-Präsidenten berichtet und dass Hillary Clinton den Demonstranten dafür danke, „dass sie ‚für unsere Werte‘ einstünden.“[3] Immerhin stand in der Washington Post: „Trump schwört, ‚amerikanisches Gemetzel‘ zu beenden.“

Trump im Netz der Bellizisten und der Wallstreet

Doch Trump, der sich gegen den tiefen Staat seiner Vorgänger wandte, um seine politischen Vorstellungen durchzusetzen, befand sich schon bald im Netz der Finanzeliten der Wallstreet, die seinen Wahlkampf unterstützt hatten. In seiner ersten Präsidentschaft war er umstellt von Hardlinern wie dem fundamentalistisch-evangelikalen Vizepräsidenten Mike Pence, dem ehemaligen CIA-Direktor Mike Pompeo als Außenminister und dem „Architekten“ des Irak-Kriegs, John Bolton, als Sicherheitsberater.[4] In seiner zweiten Präsidentschaft sind es Bellizisten wie der Kriegsminister Pete Hegseth und der Außenminister Marco Rubio.

Hegseth, ein evangelikaler Nationalist und Ex-Major der Heeres-Nationalgarde, hatte 2018 auf dem National Coucil of Young Israel erklärt: „Zionismus und Amerikanismus sind die Frontlinien der westlichen Zivilisation und Freiheit in der heutigen Welt.“[5] Der ehemalige Senator Marco Rubio, Sohn kubanischer Exilanten, vertritt eine aggressive Kuba-Politik und ist bekennender Katholik, nachdem er in jungen Jahren Mormone und zeitweise auch Baptist war. Er betreibt eine Anwaltskanzlei sowie das Beratungsunternehmen Rubio Consulting und ist Partner des Beratungsunternehmens Florida Strategic Consultants.

Beraten und in vielen seiner Entscheidungen offenbar auch gesteuert von solchen in den Vordergrund drängenden Ministern und anderen Einflusspersonen, hat Donald Trump sich von seinen ursprünglichen Zielen, Freundschaft mit allen Nationen zu suchen, Frieden zu halten und für das Wohl der US-amerikanischen Bevölkerung einzustehen, immer weiter entfernt.

Auch in seiner Antrittsrede zu seiner zweiten Präsidentschaft am 20. Januar 2025 versprach Donald Trump noch: „Wir werden das Vorbild für jede Nation sein“, und er wiederholte seine Anschuldigungen vom 20. Januar 2017: „Viele Jahre lang hat eine radikale und korrupte Elite unsere Bürger an Macht und Reichtum beraubt.“ Das sollte sich, so Trump, unter seiner Präsidentschaft unverzüglich ändern. Er sprach von Kriegen, „die wir beenden“, und von Kriegen, „in die wir nie geraten“. Er wolle „ein Friedensstifter und Einiger“ sein, die ganze Welt werde den USA, „der größten Zivilisation der Geschichte, … Ehrfurcht und Bewunderung“ erweisen.

Allerdings sagte Trump auch, er werde die USA an die erste Stelle setzen, „… andere Länder besteuern, um unsere Bürger zu bereichern“, und er beschwor zum wiederholten Mal den amerikanischen Exzeptionalismus. Gott habe ihn vor einem Attentat „gerettet, um Amerika wieder großartig zu machen“, mit seinem Regierungsantritt habe für die USA ein „goldenes Zeitalter“ begonnen.

Trumps Chaos-Politik

Obwohl sich Donald Trump in seinen Antrittsreden und in der Folgezeit immer wieder gegen seine Vorgänger gewandt hat, hält er doch den imperialen Anspruch der USA aufrecht und tut das der Welt auf seine polternde Art unmissverständlich kund. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit hat er rigorose völkerrechtswidrige Maßnahmen angekündigt, zum Beispiel will er die BRICS-Staaten abstrafen und Kanada, Grönland und Panama annektieren.[6] Er hat neue Sanktionen verhängt, erhebt hohe Einfuhrzölle, was zu großen Problemen in den Lieferketten führt, und er verlangt von den europäischen NATO-Staaten, ihre Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, was ohne erhebliche Einschnitte in die Etats für Soziales, Bildung, Kultur, Wissenschaft usw. nicht zu leisten ist.

Des Weiteren beliefert er – ebenso wie Deutschland – Israel mit Waffen und duldet den Genozid an den Palästinensern. Er ließ den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro entführen und veranlasste Luftangriffe auf den Jemen, wo Saudi-Arabien mit Unterstützung der USA, Großbritanniens und Frankreichs einen Stellvertreterkrieg gegen den Iran führt.[7] Im Juni 2025 unterstützte er den völkerrechtswidrigen Überfall Israels („Zwölftagekrieg“) gegen den Iran und am 28. Februar 2026 begann er zusammen mit Israel einen mörderischen Krieg gegen den Iran.

Hinzu kommt, dass Donald Trump weltweit Chaos an den Börsen und in der Wirtschaft verursacht. Nicht auszuschließen ist, dass er damit seine Gegner verwirren und einen bevorstehenden Zusammenbruch des US-Finanz- und Wirtschaftssystems verschleiern, hinauszögern oder abwenden will. Seinen Hauptgegner sieht er in China, wobei er offensichtlich eine militärische Auseinandersetzung, die sich zu einem Mehrfrontenkrieg oder sogar einem Atomkrieg entwickeln könnte, vermeiden will. Vielmehr setzt er auf eine Schwächung der Wirtschaftskraft durch Isolierung, hohe Zölle und Sanktionen.[8]

Positiv zu bewerten sind hingegen Trumps Gesprächsbereitschaft gegenüber Russland und die Beendigung der permanenten Provokationen, die sein Vorgänger Joseph Biden auf die Spitze getrieben hatte. Zudem wurden durch die anfängliche Abkehr von der Kriegspolitik seiner Vorgänger und ihrer Instruktoren verkrustete Strukturen aufgebrochen und es hatten sich reale Chancen für die Entwicklung einer neuen internationalen Sicherheits- und Friedensarchitektur aufgetan, die jedoch von den nach wie vor in den US- und NATO-Netzwerken verfangenen europäischen Regierungspolitikern und Medien zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands, nicht wahrgenommen wurden.

Trump scheint schon länger erkannt zu haben, dass für die Pläne, die russischen Ressourcen zu vereinnahmen und China einzudämmen, eine Verständigung mit Russland einem Krieg mit Russland vorzuziehen sei. Deshalb die Verhandlungen zum Ukraine-Konflikt und die sukzessive Zurückweisung Selenskyjs, den Trumps Vorgängerregierungen gegen Russland in Stellung gebracht hatten. Offenbar beabsichtigte er, mit „Deals“ das Ergebnis zu erreichen, das seine Vorgänger mit ihrer Aggressionspolitik nicht durchsetzen konnten.

Der Iran-Krieg

Trumps wohl größter Fehler war der Eintritt der USA, zusammen mit Israel, in den Krieg gegen den Iran. Seither sind seine Äußerungen noch wirrer geworden als zuvor, und er laviert zwischen verstärkt aggressivem Vorpreschen und verhaltenem Einlenken. Prahlerisch erklärte er, „Tod, Feuer und Zorn“ werde über den Iran kommen, der nie wieder eine Nation sein würde, „wir brechen ihre Knochen.”[9] Und entlarvend: „Um ehrlich zu sein, am liebsten würde ich mir das Öl im Iran nehmen“.[10]

Direkter, und mit einem extrem heuchlerischen Fanatismus, agiert sein Kriegsminister Pete Hegseth, der einen „amerikanischen Kreuzzug“ gegen den Iran führt. In einem Interview mit CBS News sagte er am 8. März 2026, die US-Truppen würden von der „höheren Macht“ unterstützt. Die Truppen „brauchen in diesen Momenten eine Verbindung zu ihrem allmächtigen Gott“. Auf einer Pressekonferenz im Pentagon zitierte Hegseth aus Psalm 144: „Gesegnet sei der Herr, mein Fels, der meine Hände für den Krieg und meine Finger für den Kampf trainiert.“[11] Der Extremismus der US-Politik und das daraus entstehende weltweite Chaos nehmen verheerende Ausmaße an.

Offensichtlich teilt Trump die Ansichten seines Kriegsministers, vielleicht ist er auch inzwischen auf dem Weg in eine Altersdemenz. In seiner Rede an die Nation vom 1. April 2026 drohte er dem Iran: „Wir werden sie in die Steinzeit zurückversetzen, wo sie hingehören.“[12] Darauf antwortete der Kommandeur der Luft- und Raumfahrtstreitkräfte der iranischen Revolutionsgarden, Madschid Mussawi, am 2. April 2026 im sozialen Netzwerk X stolz und selbstbewusst: „Gerade ihr treibt eure Soldaten ins Grab, nicht Iran, den ihr ins Steinzeitalter zurückwerfen wollt. Eure Hollywood-Illusionen haben euer Denken so sehr verzerrt, dass ihr mit eurer unbedeutenden 250-jährigen Geschichte einer Zivilisation droht, die mehr als sechstausend Jahre alt ist.“[13]

Am 4. April kündigte Trump an, über die Iraner werde „die Hölle hereinbrechen“, wenn sie nicht einem Abkommen zustimmten oder die Straße von Hormus öffneten.[14] Aber Verhandlungen lehnte Teheran zunächst ab, stattdessen folgten Drohnenangriffe auf Israel, mehrere Golfstaaten und auf US-Stützpunkte in der Golf-Region. Es wird immer offensichtlicher, dass Trump die Widerstandskraft des Iran unterschätzt hat,[15] dass er aber auch versucht, aus der für ihn unhaltbaren Situation ohne Gesichtsverlust herauszukommen – höchst fraglich, ob ihm das gelingen wird. Es sieht eher danach aus, dass er angeschlagen ist und sich von seinem Iran-Fehlschlag nicht mehr erholen wird.

Ausblick

Donald Trump hat alle Verbündeten verprellt und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Und er hat die Gegner der USA in ihrer Abwehrbereitschaft bestärkt. Der Iran hat mit seinen Angriffen auf US-Stützpunkte eine neue strategische Lage geschaffen: Wer die USA in ihren illegalen Feldzügen unterstützt, indem er ihre Militärbasen toleriert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Folge wird sein, dass sich noch mehr Staaten als bisher von den USA mit ihrer egozentrischen völkerrechtswidrigen Politik abwenden werden. Die Raketen Chinas sind jetzt auf die US-Basen im Pazifik gerichtet, die von Russland auf die Militärbasen in Europa, insbesondere in Deutschland. Damit hat Trump das Gegenteil dessen bewirkt, was er ursprünglich angestrebt hat – von einem friedlichen Miteinander der Völker der Welt kann keine Rede mehr sein.

Es stellt sich immer deutlicher heraus: Was sich zurzeit abspielt, ist traurig, beschämend, entsetzlich. Aber es ist weder Zufall noch Schicksal. Bei den derzeitigen ausufernden globalen Konflikten, hinter denen die westlichen Kapital- und Wirtschaftseliten stehen, handelt es sich um eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen dem Kollektiven Westen und dem Globalen Süden einschließlich Russlands, Der Ausweg wäre BRICS, und es ist zu hoffen, dass die führenden Politiker Europas endlich begreifen, dass eine Abkehr von der zerstörerischen Politik der USA und der NATO alternativlos ist.

Titelbild: carlos110/shutterstock.com

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Er ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. „Der neue West-Ost-Konflikt“, „Deutschland – verraten und verkauft“, „Ausnahmezustand“ und „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“.


[«1] Zit. wie Welt Netzreporter, 20.1.2017, youtube.com/watch?v=GMfGfhUNyLw (3.4.2026)

[«2] Stern, Pressestimmen zu Trump: Die hässliche Grimasse der Demokratie, 21.1.2017, stern.de/politik/ausland/pressestimmen-zu-trump—-bitter–angeberisch-und-banal–7292694.html

[«3] ARD-Tagesschau, „Rebellion in Pink“, 22.2.2017, tagesschau.de/ausland/anti-trump-proteste-107.html

[«4] Dazu Wolfgang Bittner, „Die Eroberung Europas durch die USA – Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“, erweiterte Neuausgabe, Westend 2017, S. 222 ff.

[«5] Zit. wie de.wikipedia.org/wiki/Pete_Hegseth, Fn. 63 (2.4.2026)

[«6] Vgl. tagesschau.de/ausland/europa/groenland-daenemark-unabhaengigkeit-usa-trump-100.html. Inzwischen soll der US-Finanzinvestor BlackRock die Kontrolle über die Häfen an beiden Enden des Panamakanals übernommen haben.

[«7] Dazu welthungerhilfe.de/aktuelles/gastbeitrag/2019/hintergrundanalyse-jemen-konflikt

[«8] Dazu Wolfgang Bittner, „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, Hintergrund Verlag, Berlin 2025, S. 139 f.

[«9] youtube.com/watch?v=jqZoSqnm5Uo (2.4.2026)

[«10] Zit. wie handelsblatt.com/politik/international/fuenfte-kriegswoche-trump-prueft-us-bodenoffensive-und-griff-nach-irans-oel/100212934.html

[«11] Zit. wie edition.cnn.com/2026/03/13/politics/hegseth-iran-israel-war-american-crusade-analysis

[«12] Zit. wie tagesschau.de/ausland/amerika/trump-rede-nation-102.html

[«13] Zit. wie freeassange.tech/der-nahe-osten/269469-liveticker-us-israel-krieg-gegen/, 17:53

[«14] Vgl. zdfheute.de/politik/ausland/trump-usa-iran-krieg-drohung-ultimatum-strasse-von-hormus-100.html

[«15] Dazu Peter Hänseler, forumgeopolitica.com/de/artikel/ein-lgenbaron-verkehrt-die-welt-und-verliert

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Stefanie Hubig Justizministerin will Schwarzfahrer entkriminalisieren

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Will Schwarzfahrer in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolge: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich

Justizministerin Hubig (SPD) will Schwarzfahrer nicht mehr ins Gefängnis schicken. Solche Ersatzfreiheitsstrafen würden erhebliche Ressourcen binden und jährlich 200 Millionen Euro kosten.

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Union in der Defensive So will die SPD jetzt die Parität ins Wahlrecht drücken

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Neues Wahlrecht nur mit Geschlechterparität: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sowie die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil.

Erneut soll es eine Wahlrechtsreform geben. Denn nicht jeder gewählte Direktkandidat zieht in den Bundestag ein. Doch die SPD will das nur ändern, wenn alle Parteien gleich viele Frauen und Männer aufstellen müssen. Falls nicht, soll die Schuldenbremse fallen.

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren

Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.

Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.

Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.

Die Entwicklung bis 2035/2040

Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).

Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]

In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.

Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]


Der Nachhaltigkeitsfaktor,

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:

  • Verändert sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nicht, dann ist der Wert der Zahl 1 und die Rentenanpassung wird nicht beeinflusst.
  • Wird die Gruppe der Rentenempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern dagegen größer, so fällt der Wert unter 1 und die Rentenanpassung fällt rechnerisch niedriger aus.
  • Wächst dagegen die Gruppe der Beitragszahler – zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung –, ergibt sich ein Wert größer als 1. Das führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)


Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)

Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]

Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027

Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:

Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]

Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:

Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]

Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?

Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.

Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.

Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]

2025

2040

2050

Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.

Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.

Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).

Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).

In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.

Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:

„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.

Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]

Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:

‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]

Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.

Fazit

Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?

Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.

Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.

Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.

Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.

[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier

[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68

[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern

gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:

‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.

(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.

(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘

[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.

[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier

[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176

‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘

Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353

[«17] Ebenda, S. 357

[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier

[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier

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Buchrezension Irgendein Narrativ wird schon hängenbleiben

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Links sieht man den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und er verleiht dem Soziologen Wilhelm Heitmeyer wegen dessen schlechter Anti-AfD-Propaganda den Verdienstorden

Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer und der Jurist Günter Frankenberg wittern überall böse Einflüsse der AfD auf die Gesellschaft. Besonders gehaltvoll ist das nicht.

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Buchrezension Angst um die Pfründe im Kulturkampf

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Das Deutsche Nationaltheater in Weimar: Linke Künstler fürchten den Kulturkampf, weil sie ihre Deutungshoheit verlieren könnten. (Themenbild)

Schon wieder warnt ein linker Kulturfunktionär vor dem Kulturkampf: Christoph Bartmanns „Attacke von rechts“ wirkt wie ein Psychogramm einer elitären Blase, die in Panik auf ihre Niederlage wartet. Fabian Schmidt-Ahmad rezensiert.

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Belgiens Kautschukreich im Kongo: Demokratie im Inland, Terror im Dschungel

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Adam Hochschilds Buch „Schatten über dem Kongo“ rekonstruiert eines der größten und zugleich am wenigsten erinnerten Massenverbrechen der modernen Geschichte und zeigt, wie die liberale Monarchie Belgiens im Kongo einen Sklavenstaat errichtete, der Millionen Menschen das Leben kostete. Eine Buchvorstellung von Michael Holmes.

Das Werk erschien erstmals 1998 auf Englisch und liegt seit 2012 in deutscher Übersetzung vor. In einer Zeit, in der westliche Politiker und Kommentatoren die Weltpolitik häufig als moralischen Kampf zwischen tugendhaften Demokratien und barbarischen Autokratien darstellen, wirkt Hochschilds Studie wie eine ernüchternde historische Mahnung. Mit akribischer Detailfülle zeigt er, wie ausgerechnet eine der verfassungsrechtlich fortschrittlichsten Monarchien Europas ein Regime organisierte, das auf Zwangsarbeit, Verstümmelung, Vergewaltigung, Folter und massenhaftem Sterben beruhte – in einem Ausmaß, das als eines der brutalsten Kolonialregime der Neuzeit gilt.

Hochschild, ein amerikanischer Historiker und Journalist, der lange als Redakteur bei Mother Jones tätig war, verbindet gründliche Archivarbeit mit einer erzählerisch dichten Darstellung. Seine zentrale These ist ebenso schlicht wie erschütternd: Zwischen etwa 1885 und 1908 wurde die persönliche Kolonie des belgischen Königs Leopold II. durch systematischen Terror regiert – mit der Folge eines demographischen Zusammenbruchs, der die Bevölkerung des Kongobeckens wahrscheinlich halbierte.

Die Bedeutung dieser Geschichte beschränkt sich nicht auf die Kolonialzeit. Der Kongo-Freistaat war weder ein entgleistes Randprojekt noch eine kurzfristige Ausnahmeerscheinung. Er entstand im Rahmen der ganz normalen imperialen Diplomatie des späten 19. Jahrhunderts. Belgien verfügte damals über ein funktionierendes Parlament, eine lebendige Presse und konkurrierende politische Parteien. Zwar war das Wahlrecht nach heutigen Maßstäben eingeschränkt, doch gehörte Belgien zu den politisch fortschrittlicheren Staaten Europas. Während die Kongolesen in Brüssel keinerlei Stimme hatten, galt Belgien selbst als verfassungsrechtliches Erfolgsmodell. Hochschilds Darstellung stellt damit eine beruhigende historische Annahme infrage: dass politische Freiheit im Inneren automatisch zu moralischer Zurückhaltung nach außen führt.

Das Buch beginnt mit Leopolds persönlicher Obsession für ein Kolonialreich. Anders als Großbritannien oder Frankreich besaß Belgien keine überseeischen Gebiete. Leopold empfand dies als nationale Schwäche und suchte, durch eine Mischung aus privater Diplomatie, humanitärer Rhetorik und gezielter Täuschung Territorium in Afrika zu erwerben. Er gründete Organisationen, die vorgaben, den arabischen Sklavenhandel zu bekämpfen und die „Zivilisation“ nach Zentralafrika zu bringen. Diese scheinbar philanthropischen Initiativen überzeugten europäische und amerikanische Eliten, seine territorialen Ambitionen zu unterstützen. Auf der Berliner Kongokonferenz von 1884/85 erkannten die europäischen Mächte schließlich seinen Anspruch auf ein riesiges Gebiet rund um den Kongo an – etwa 67-mal so groß wie Belgien selbst. Dieses Territorium wurde nicht belgischer Staatsbesitz, sondern persönliches Eigentum des Königs.

Sobald seine Herrschaft gesichert war, errichtete Leopold – der den Kongo selbst nie besuchte – ein System, das auf maximale Ausbeutung von Elfenbein und später vor allem von Kautschuk ausgerichtet war. Mit dem Boom der Fahrrad- und Automobilindustrie stieg in den 1890er-Jahren die weltweite Nachfrage nach Naturkautschuk rasant. Die wilden Kautschuklianen der kongolesischen Regenwälder versprachen enorme Gewinne, doch ihre Ernte erforderte enorme Mengen an Arbeitskraft. Die Kolonialverwaltung führte daher ein System verpflichtender Kautschuksammlung ein. Dörfer erhielten feste Abgabelasten, gemessen in Kilogramm getrockneten Kautschuks. Männer wurden gezwungen, wochenlang im Wald zu arbeiten, oft unter Androhung brutaler Gewalt. In vielen Regionen waren die Quoten so hoch, dass sie nur durch nahezu vollständige Arbeitszeit im Wald zu erfüllen waren, was den Dorfbewohnern kaum noch Zeit ließ, Felder zu bestellen oder Nahrung zu beschaffen.

Durchgesetzt wurde dieses System von der Force Publique, einer Kolonialarmee aus europäischen Offizieren und afrikanischen Rekruten. Hochschild dokumentiert, wie diese Truppe mit Geiselnahmen, Dorfverbrennungen und öffentlichen Hinrichtungen operierte. Soldaten nahmen Frauen und Kinder als Geiseln und sperrten sie in provisorische Lager, bis die Männer die geforderten Kautschukmengen lieferten. Nahrung war in diesen Lagern knapp, Krankheiten verbreiteten sich schnell, und die Sterblichkeit war entsprechend hoch. Diese Praxis war kein vereinzelter Exzess, sondern ein routinemäßiges Mittel, das in offiziellen Anweisungen für Kolonialbeamte empfohlen wurde.

Besonders berüchtigt wurde das systematische Abschlagen von Händen. Europäische Offiziere verlangten von ihren Soldaten Beweise dafür, dass Munition nicht verschwendet worden war. Als solcher Beweis galt die rechte Hand eines Erschossenen. Dieses System schuf einen perversen Anreiz: Um die geforderten Belege zu erbringen, wurden Hände nicht nur von Toten, sondern auch von Lebenden abgeschnitten. Hochschild zitiert Berichte von Missionaren und Überlebenden, die schildern, wie Soldaten Körbe voller abgetrennter Hände mit sich führten.

Einer der erschreckendsten Aspekte des kongolesischen Systems war die Normalisierung extremer Gewalt unter den Kolonialoffizieren. Tagebücher und Briefe zeigen eine Kultur, in der Töten, Verstümmeln und Vergewaltigen zu alltäglichen Handlungen wurden. Offiziere beschrieben das Niederbrennen von Dörfern oder die Erschießung von Gefangenen in nüchterner Verwaltungssprache, als handele es sich um gewöhnliche administrative Aufgaben. Hochschild dokumentiert auch den routinemäßigen Einsatz von Peitschenstrafen, Folter und öffentlichen Exekutionen sowie zahlreiche Aufstände gegen die Kautschukabgaben, die jeweils mit überwältigender Gewalt niedergeschlagen wurden.

Die Gewalt beschränkte sich nicht auf einzelne Übergriffe. Tagebücher von Offizieren der Force Publique berichten von wiederholten Strafexpeditionen, bei denen ganze Dörfer niedergebrannt und ihre Bewohner getötet oder verschleppt wurden. In einem Bericht heißt es, dass in einer einzigen Region innerhalb weniger Monate mehr als fünfhundert Menschen starben, als das Kautschukregime durchgesetzt wurde. Strafaktionen gegen aufständische Gebiete konnten Tausende Opfer fordern; in einem Fall kostete die Niederschlagung des Widerstands im Gebiet der Budja mehr als dreizehnhundert Menschen das Leben. Solche Zahlen sind fragmentarisch, doch sie veranschaulichen ein Muster von Gewalt, das sowohl weit verbreitet als auch strukturell in das koloniale Wirtschaftssystem eingebettet war.

Die demographischen Folgen waren katastrophal. Anders als bei den Völkermorden des 20. Jahrhunderts zielte Leopolds Regime nicht auf die Auslöschung einer bestimmten ethnischen Gruppe, sondern auf die maximale Ausbeutung von Arbeitskraft. Doch die Kombination aus Mord, Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten und sinkenden Geburtenraten führte zu einem Bevölkerungseinbruch von außergewöhnlichem Ausmaß. Eine belgische Regierungskommission kam 1919 zu dem Schluss, dass sich die Bevölkerung während Leopolds Herrschaft etwa halbiert habe. Spätere demographische Rekonstruktionen auf Grundlage von Missionsberichten, mündlichen Überlieferungen und lokalen Erhebungen gelangten zu ähnlichen Ergebnissen. Die erste landesweite Volkszählung in den 1920er-Jahren zählte rund zehn Millionen Einwohner – was darauf hindeutet, dass in den vorangegangenen Jahrzehnten möglicherweise ebenso viele Menschen gestorben oder gar nicht erst geboren worden waren. Einige Schätzungen gehen sogar von bis zu dreizehn Millionen Opfern aus.

Zur Zeit dieser Verbrechen lebten in Belgien selbst nur rund sieben Millionen Menschen. Der Umstand, dass das von Leopold II. errichtete Herrschaftssystem im Kongo wahrscheinlich mehr Menschenleben kostete, als das Mutterland Einwohner hatte, verdeutlicht das extreme Machtgefälle des imperialen Zeitalters. Selbst konservative Schätzungen von mehreren Millionen Opfern lassen den Kongo-Freistaat zu den größten Massentötungen der Moderne zählen. Nach den am häufigsten genannten Zahlen dürfte er sogar zu den zehn Gewaltverbrechern der Moderne mit den höchsten Opferzahlen gehören.

Die Brutalität, die Hochschild beschreibt, weist eine auffällige Ähnlichkeit zu den fiktiven Schrecken auf, die Joseph Conrad in seiner berühmten Novelle Herz der Finsternis schildert. Conrad hatte 1890 selbst als Kapitän eines Flussdampfers den Kongo bereist, und sein Werk beruhte auf persönlichen Beobachtungen kolonialer Gewalt. Jahrzehntelang wurde seine Darstellung von einigen Kritikern als übertrieben oder symbolisch abgetan. Hochschilds archivalische Recherchen zeigen jedoch, dass die von Conrad geschilderten Gräueltaten, wenn überhaupt, eher untertrieben waren. Zeitgenössische Fotografien, Missionsberichte und offizielle Korrespondenz zeichnen ein Bild von niedergebrannten Dörfern, verstümmelten Körpern und traumatisierten Überlebenden, das Conrads literarischer Vision erschreckend nahekommt.

Der Kongo-Freistaat war zudem kein isolierter Ausreißer innerhalb des europäischen Imperialismus. Hochschild weist darauf hin, dass in den benachbarten französischen Kolonien in Äquatorialafrika auffallend ähnliche Muster von Zwangsarbeit und Gewalt zu beobachten waren. Französische Konzessionsgesellschaften erhielten riesige Landgebiete und wurden ermächtigt, Kautschuk durch Zwangsmaßnahmen zu gewinnen. Auch dort wurden Quoten auferlegt, Geiseln genommen und Strafexpeditionen gegen widerständige Gemeinschaften durchgeführt; die Sterblichkeitsraten in diesen Gebieten waren mit denen im Herrschaftsbereich Leopolds vergleichbar. Britische Kolonialherrschaft in anderen Teilen Afrikas war häufig in ein dichteres Netz aus Gesetzen und administrativen Verfahren eingebettet, doch auch sie stützte sich auf Zwangsarbeit, brutale Repressalien und die routinemäßige Anwendung von Gewalt, um wirtschaftliche Forderungen durchzusetzen und Widerstand zu unterdrücken. Die Portugiesen in Angola und die Deutschen in Südwestafrika bedienten sich ebenfalls Systemen der Zwangsarbeit und kollektiven Bestrafung, die schließlich im deutschen Völkermord an den Herero und Nama gipfelten.

Hochschild zeigt darüber hinaus, dass ähnliche Methoden der Folter, Geiselnahme, Verstümmelung und Massenmorde später auch im Amazonasgebiet dokumentiert wurden, wo die Anglo-Peruvian Rubber Company ein System extremer Gewalt gegen indigene Bevölkerungen errichtete, um die steigende Nachfrage nach Kautschuk zu bedienen. Die Gewalt im Kongo war somit kein singuläres Ereignis, sondern Teil eines globalen Kautschukbooms, der auf Zwang und Terror in verschiedenen Weltregionen beruhte.

Diese Parallelen relativieren Leopolds Verbrechen nicht, sondern machen deutlich, dass die Schrecken des Kongo in einer breiteren imperialen Ordnung wurzelten, in der europäische Mächte unterschiedlichster politischer Ausrichtung afrikanische Bevölkerungen als austauschbare Arbeitskräfte betrachteten.

Ein besonders entlarvender Aspekt dieser Ordnung war die öffentliche Ausstellung von Kolonisierten in sogenannten „Völkerschauen“. Hochschild schildert, wie kongolesische Männer, Frauen und Kinder in Europa und den Vereinigten Staaten auf Ausstellungen präsentiert wurden, wo sie in künstlichen Dörfern leben mussten und als exotische Kuriositäten einem zahlenden Publikum vorgeführt wurden. Diese „menschlichen Zoos“ veranschaulichen in drastischer Weise das Ausmaß der rassistischen Entmenschlichung, die es europäischen Gesellschaften erleichterte, die Gewalt in den Kolonien zu akzeptieren oder zu ignorieren.

Da der Kongo formal nicht belgischer Staatsbesitz, sondern persönliches Eigentum Leopolds war, hatten Kritiker zunächst große Schwierigkeiten, die Verantwortung des belgischen Staates geltend zu machen. Leopold nutzte die enormen Gewinne aus dem Kautschukhandel, um in Belgien prächtige öffentliche Bauwerke zu finanzieren und zugleich eine weitreichende Propagandakampagne zu betreiben, die sein Kolonialprojekt als humanitäre Mission darstellte. Er umwarb Journalisten, bestach Politiker und engagierte PR-Spezialisten, um die öffentliche Meinung in Europa und den Vereinigten Staaten zu beeinflussen. Diese gezielte Manipulation von Informationen verzögerte eine internationale Auseinandersetzung mit den Zuständen im Kongo um Jahre und erlaubte es dem System der Zwangsarbeit, sich zu verfestigen.

Die Aufdeckung der Verbrechen war schließlich vor allem das Werk einer kleinen Gruppe von Aktivisten, Missionaren und Diplomaten. Persönlichkeiten wie Edmund Dene Morel und der britische Konsul Roger Casement sammelten Zeugenaussagen, Fotografien und Handelsstatistiken, um zu belegen, dass aus dem Kongo enorme Mengen an Kautschuk exportiert wurden, während kaum andere Güter als Waffen und Munition in die Kolonie gelangten. Diese Diskrepanz deutete eindeutig auf ein System hin, das nicht auf freiwilligem Handel, sondern auf Zwang beruhte. Die Kampagne dieser Aktivisten entwickelte sich zu einer der ersten internationalen Menschenrechtsbewegungen der Geschichte. Durch Zeitungsartikel, Pamphlete, Vortragsreisen und öffentliche Proteste gelang es ihnen, breite Teile der europäischen und amerikanischen Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Der wachsende internationale Druck zwang die belgische Regierung schließlich 1908 dazu, den Kongo vom König zu übernehmen und als staatliche Kolonie zu verwalten, womit Leopolds persönliche Herrschaft endete. Hochschild bewertet diese Reformbewegung als einen frühen Erfolg transnationaler zivilgesellschaftlicher Mobilisierung, betont jedoch zugleich ihre Grenzen. Die Empörung in Europa und Nordamerika wurde erst laut, als bereits über Jahre hinweg unzählige Menschen gestorben waren, und selbst danach blieben viele Strukturen der Ausbeutung bestehen. Leopold selbst starb 1909 als reicher Mann, ohne jemals juristisch für das von ihm geschaffene System zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Hochschild beschränkt sich nicht auf die Beschreibung unmittelbarer Gewalt, sondern untersucht auch die kulturellen und psychologischen Folgen des Kautschukterrors. Überlebende trugen die Erinnerungen an Verstümmelungen, Vergewaltigungen und Zwangsarbeit über Jahrzehnte mit sich. Mündliche Überlieferungen, die noch im 20. Jahrhundert gesammelt wurden, beschreiben diese Epoche als eine Zeit von Geistern und Dämonen, in der ganze Gemeinschaften verschwanden und vertraute soziale Strukturen zerbrachen. Das Trauma wurde von einer Generation an die nächste weitergegeben und prägte das kollektive Gedächtnis vieler Regionen nachhaltig.

In der Bewertung von Hochschilds Werk ist entscheidend, dass es nicht nur eine Chronik vergangener Gräuel darstellt, sondern auch einen Eingriff in die historische Erinnerungskultur. Über weite Teile des 20. Jahrhunderts blieb die Geschichte des Kongo-Freistaats in europäischen Darstellungen des Imperialismus marginalisiert und wurde von den späteren Verbrechen des Nationalsozialismus und des Stalinismus überlagert. Indem Hochschild die Ereignisse im Kongo in lebendigen und detailreichen Schilderungen rekonstruiert, zwingt er seine Leser, sich mit einem Kapitel westlicher Geschichte auseinanderzusetzen, das nur schwer mit den gängigen Erzählungen von Fortschritt, Aufklärung und Humanität vereinbar ist.

Die Aktualität des Buches zeigt sich in heutigen Debatten über koloniale Reparationen, über die Herkunft von Museumsbeständen und über die moralische Bilanz europäischer Imperien. In Belgien sind Statuen Leopolds II. in den vergangenen Jahren wiederholt zum Ziel von Protesten geworden. Hochschilds Recherchen liefern die historische Grundlage für diese Auseinandersetzungen, indem sie belegen, dass ein erheblicher Teil des in Europa sichtbaren Reichtums auf der erzwungenen Arbeit und dem Tod von Kolonisierten beruhte.

Eine besondere Stärke von „Schatten über dem Kongo“ liegt in der Verbindung individueller Lebensgeschichten mit struktureller Analyse. Der Leser begegnet nicht nur Statistiken und Verwaltungsakten, sondern auch Missionaren, Händlern und kongolesischen Dorfbewohnern als konkreten Personen. Diese persönlichen Berichte verhindern, dass die enorme Zahl der Opfer zu einer abstrakten Größe wird. Wenn Hochschild etwa ein Dorf beschreibt, in dem Frauen als Geiseln festgehalten und wiederholt vergewaltigt wurden, während ihre Männer im Wald Kautschuk sammelten, oder das Schicksal eines Jungen schildert, dem zur Abschreckung die Hand abgeschlagen wurde, wird die menschliche Dimension imperialer Politik unmittelbar erfahrbar.

Leopolds System funktionierte nicht allein aufgrund seiner persönlichen Ambitionen, sondern auch durch die aktive oder passive Unterstützung europäischer Regierungen, Investoren und Konsumenten. Der im Kongo unter Zwang gewonnene Kautschuk gelangte auf die Weltmärkte und wurde in Fahrrädern, Automobilen und industriellen Maschinen in Europa und Nordamerika verarbeitet. Das Leid kongolesischer Arbeiter war somit in den Alltag von Menschen integriert, die Tausende Kilometer entfernt lebten und sich der Herkunft dieser Rohstoffe oft nicht bewusst waren.

Mit dem Ende von Leopolds persönlicher Herrschaft endete die Gewalt im Kongo keineswegs. Zwangsarbeit, hohe Steuern und ein streng rassistisch geprägtes Apartheidsystem bestanden auch unter belgischer Kolonialverwaltung in verschiedenen Formen fort. Die ökonomischen Strukturen, die während des Kautschukbooms geschaffen worden waren, hinterließen tiefe Spuren in der kongolesischen Gesellschaft. Offene Massaker wurden seltener, doch die politische Ordnung blieb autoritär. Die Infrastruktur diente in erster Linie dem Abtransport von Rohstoffen, nicht der Entwicklung lokaler Wirtschaft oder sozialer Dienste. Bildung blieb weitgehend europäischen Siedlern vorbehalten, während Afrikanern politische Mitsprache vollständig verweigert wurde. Als der Kongo 1960 die Unabhängigkeit erlangte, verfügte das Land über kaum ausgebildete Verwaltungsbeamte und ein äußerst fragiles politisches System – Bedingungen, die maßgeblich zu den Krisen der nachkolonialen Zeit beitrugen.

Nur wenige Wochen nach der Machtübergabe geriet der neu gegründete Staat in eine tiefe Krise, deren Ursachen nicht ohne die direkte Rolle Belgiens und seiner westlichen Verbündeten verstanden werden können. Der erste demokratisch gewählte Premierminister Patrice Lumumba versuchte, die Kontrolle über den immensen Rohstoffreichtum des Landes zu behaupten und die Einheit des Staates gegen die Abspaltung der rohstoffreichen Provinz Katanga zu verteidigen. Belgien, das seinen Zugang zu Kupfer, Uran und Diamanten gefährdet sah, unterstützte die Sezession Katangas und entsandte Truppen unter dem Vorwand, europäische Bürger schützen zu müssen. Belgische Offiziere behielten die Kontrolle über zentrale militärische Einheiten, und belgische Bergbauunternehmen finanzierten das sezessionistische Regime.

Die Vereinigten Staaten betrachteten Lumumba im Kontext des Kalten Krieges zunehmend als potenziellen Verbündeten der Sowjetunion. Amerikanische Geheimdienste arbeiteten deshalb mit belgischen Stellen und kongolesischen Rivalen Lumumbas zusammen, um ihn aus dem Amt zu entfernen. Lumumba wurde verhaftet, an seine Gegner in Katanga ausgeliefert und 1961 ermordet – unter Beteiligung belgischer Offiziere und mit Wissen sowie stillschweigender Billigung westlicher Regierungen.

Im Machtvakuum, das darauf folgte, unterstützten westliche Staaten zunehmend den Aufstieg von Joseph-Désiré Mobutu, einem Offizier, der sich als Bollwerk gegen den Kommunismus präsentierte. Mit finanzieller, militärischer und diplomatischer Hilfe der Vereinigten Staaten, Belgiens, Frankreichs und anderer westlicher Staaten konsolidierte Mobutu seine Macht durch mehrere Staatsstreiche und errichtete eine Diktatur, die mehr als drei Jahrzehnte andauerte. Während dieser Zeit häufte er ein enormes Privatvermögen an, während er gleichzeitig die systematische Plünderung der nationalen Ressourcen und die brutale Unterdrückung politischer Gegner überwachte. Trotz weit verbreiteter Kenntnis von Korruption, Folter und massiven Menschenrechtsverletzungen hielten westliche Regierungen an ihrer Unterstützung fest, weil Mobutus Regime Stabilität versprach und westliche Interessen während des Kalten Krieges schützte.

Auch der Sturz Mobutus in den späten 1990er-Jahren brachte keinen dauerhaften Frieden. Stattdessen löste der Zusammenbruch seines Staates eine Reihe verheerender Bürgerkriege aus, an denen mehrere Nachbarländer und zahlreiche bewaffnete Gruppen beteiligt waren, die um die Kontrolle über mineralreiche Regionen kämpften. Westliche Unternehmen und ausländische Regierungen waren in diese Konflikte vielfach indirekt verwickelt, indem sie Mineralien von Warlords aufkauften, verbündete Regime in der Region unterstützten und den Zugang zu Kobalt, Coltan und Diamanten häufig höher bewerteten als die Stabilität der kongolesischen Gesellschaft. Obwohl sich die Gewalt dieser späteren Kriege in ihrer Form von dem Kautschukterror der Leopold-Zeit unterschied, blieb das grundlegende Muster erstaunlich ähnlich: Der enorme natürliche Reichtum des Kongos zog immer wieder ausländische Interventionen an, und externe Mächte waren bereit, das Leben und die politische Selbstbestimmung der kongolesischen Bevölkerung zugunsten strategischer und wirtschaftlicher Vorteile zu opfern.

Die Verbrechen im Kongo-Freistaat führen uns eindringlich vor Augen, wie eine konstitutionelle Monarchie im Ausland ein Regime des Terrors errichten konnte, während sie im Inland Institutionen aufrechterhielt, die damals zu den liberalsten und demokratischsten in aller Welt zählten. So erreicht Belgien auf dem historischen V-Dem-Electoral Democracy Index im Jahr 1908 höhere Werte als das Vereinigte Königreich und die USA. Diese Diskrepanz zwingt uns, das Verhältnis zwischen Liberalismus und imperialer Gewalt neu zu überdenken. Der Kongo-Freistaat macht deutlich, dass liberale Strukturen innerhalb eines Staates keine Garantie dafür sind, dass dieser Staat jenseits seiner Grenzen keine Massenverbrechen begeht.

Mehr als ein Jahrhundert nach dem Höhepunkt des Kautschukterrors tragen die Wälder des Kongos noch immer Spuren jener Zeit – verlassene Siedlungen, überwucherte Pfade, die einst von Kautschuksammlern benutzt wurden, und Regionen, deren Bevölkerungsdichte sich bis heute nicht vollständig erholt hat. Die Narben von Leopolds Herrschaft sind daher nicht nur historischer, sondern auch geographischer, demographischer und psychologischer Natur. Hochschilds Buch sorgt dafür, dass diese Narben nicht aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden, und erinnert daran, dass einige der größten Katastrophen der modernen Geschichte nicht von isolierten Schurkenregimen, sondern von Staaten und Herrschern verursacht wurden, die in ihrer eigenen Zeit als respektable Mitglieder der internationalen Gemeinschaft galten.

Adam Hochschild: Schatten über dem Kongo. Die Geschichte eines der großen, fast vergessenen Menschheitsverbrechen. Stuttgart 2012, Klett-Cotta, gebundenes Buch, 508 Seiten, ISBN 978-3608947694, 32 Euro

Titelbild: Hispalois / commons.wikimedia.org / Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license

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Buchrezension Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

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Der Journalist Ronen Steinke rechnet in einem neuen Buch mit den staatlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ab. Eine tiefgreifende Ursachenanalyse vermeidet er aber. Fritz Söllner rezensiert.

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Älteren und ihr sagenhaftes Renteneinkommen (2/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

In den Medien gibt es fast immer ‚gut abgesicherte‘ Rentner

Beginnen wir mit einem Zitat von Nikolaus Blome. Er war Redakteur bei der BILD-Zeitung, dann beim Nachrichtenmagazin Spiegel, jetzt bei ntv und RTL, also ein einflussreicher Medienschaffender. Eines seiner speziellen Themen sind die Renten, er schreibt oft darüber, hier ein typischer Text aus dem April 2025:

Titel: ‚Diese Renten sind gerecht? Falsch!‘

‚In ihrem Ende 2024 veröffentlichten Alterssicherungsbericht konstatiert die Bundesregierung selbst: “Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration überwiegend gut abgesichert.” Für Senioren-Ehepaare weist der Bericht ein gesamtdeutsch durchschnittliches Nettoeinkommen von 3759 Euro pro Monat aus (Ende 2023). In den ostdeutschen Bundesländern sind es 2577 Euro. Das muss eine Familie mit Alleinverdiener und Kindern erst einmal schaffen …

… Deshalb bekommen große Gruppen der Rentner womöglich immer neue, immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen, die jüngere Gesellschaftsgruppen dringender bräuchten oder die für andere Ziele besser eingesetzt wären.‘[2]

Schauen wir uns das einmal genauer an!

Das Zitat aus dem Alterssicherungsbericht stimmt, genauso steht es dort. Auch die 3.759 Euro für Ehepaare sind richtig. Allerdings ist der Alterssicherungsbericht sehr viel detaillierter und genauer, Blome lässt entscheidende Details weg.

Zunächst: Seine Quelle ist der offizielle ‚Alterssicherungsbericht‘[3] des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS. Gut, nur ist das nicht der Bericht über gesetzliche Renten, sondern über alle Einkommensquellen der über 65-Jährigen. Den offiziellen ‚Rentenversicherungsbericht‘[4] gibt es auch. Nikolaus Blome verrät uns aber nicht, dass er nicht aus dem Rentenversicherungsbericht zitiert, dann hätte er nur die erheblich niedrigeren Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden können (siehe Tabelle 2.1 Zeile 5, Gesetzliche Rente DE).

Die 3.759 Euro für Paare im Rentenalter ergeben sich also als Summe der Einkünfte aus allen Einkommensquellen. Der Alterssicherungsbericht, aus dem er zitiert, bezieht Einnahmen aus folgenden Einkommensarten ein:

  • Renten und Pensionen;
  • Private und betriebliche Vorsorge;
  • Vermietung und Verpachtung;
  • Transferleistungen (also evtl. weitere Sozialleistungen des Staates wie z.B. Wohngeld);
  • Erwerbstätigkeit in der Rentenphase;
  • Zinsen aus Kapitalvermögen;
  • Beteiligungen an Gewerbebetrieben;
  • Renten aus dem Ausland; sonstige Renten
  • Private Unterstützung und sonstige Einkommen.

Zwischen diesem Einkommen aus allen Einkommensquellen und den reinen Renteneinkünften bestehen große Unterschiede, die man sofort sieht, wenn man ein bisschen näher hinschaut. Wie viel tragen diese verschiedenen Einkommensquellen zum Nettoeinkommen bei? Und wie wird der Durchschnitt gebildet, wie weit sind die mit den geringsten und die mit den höchsten Einkommen entfernt vom Durchschnitt?

Der Alterssicherungsbericht teilt die Einkommensempfänger in fünf Gruppen ein (in Fünftel oder Quintile), je nach Nettoeinkommen. Es fängt bei den 20 Prozent mit dem niedrigsten Einkommen an und geht bis zu den 20 Prozent mit den höchsten Einkommen.

Tabelle 2.1: Durchschnittliches Nettoeinkommen für Paare – Deutschland, Alte Länder (West), Neue Länder (Ost) und Anteil der Gesetzlichen Rente[5]

Aus der Tabelle 2.1 ist sofort zu sehen, dass die ersten drei Fünftel, also zusammen 60 Prozent der Rentenbezieher, mit weniger als 3.759 Euro auskommen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn man einkommensmäßig im vierthöchsten Fünftel angekommen ist. In diesem Fünftel macht die gesetzliche Rente nur noch weniger als 60 Prozent des gesamten Einkommens aus. Die obersten 20 Prozent mit einem Durchschnitt von 7.093 Euro liegen etwa 91 Prozent über dem gesamten Durchschnitt von 3.759 Euro. Je geringer das Gesamteinkommen ist, desto höher ist der Anteil der gesetzlichen Rente: Er fällt von 99 Prozent im untersten Fünftel auf 32 Prozent im obersten Fünftel.

Für das oberste Fünftel spielt die Rente eine viel geringere Rolle als für die anderen vier Fünftel. Die Rentenempfänger in diesem Fünftel beziehen nur 2.249 Euro ihres Gesamteinkommens aus der gesetzlichen Rente und liegen damit sogar unter den Rentenbeträgen im zweiten, dritten und vierten Fünftel. Trotzdem kommen sie auf ein Nettoeinkommen von 7.093 Euro. Wie ist das möglich?

Das hohe Nettoeinkommen der oberen 20 Prozent beruht auf Einkommensquellen, die mit der Rente nichts zu tun haben. So erhalten sie im Schnitt 1.610 Euro aus Vermietung und Verpachtung sowie 1.415 Euro aus privater Vorsorge.[6] Obwohl die unteren drei Fünftel solche Einnahmen gar nicht haben, werden bei der Berechnung des gesamten Durchschnitts auch diese Einnahmen des oberen Fünftels einbezogen. Überhaupt haben nur 19 Prozent aller Rentenempfänger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[7] Bei der summarischen Betrachtung aller Rentenbezieher wird dieses Einkommen des oberen Fünftels dann allen zugerechnet. So hat im Durchschnitt über alle fünf Gruppen ein rentenbeziehendes Paar in Deutschland 1.030 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[8] Aber das täuscht, das wird nur rechnerisch auf alle verteilt, um den Durchschnitt zu bilden. 81 Prozent der Paare haben diese ‚Quelle’ des Einkommens nicht, ebenso wenig 90 Prozent der Alleinstehenden.

Apropos Renten: Die im Vergleich zur gesetzlichen Rente höheren Beamtenpensionen und Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Architekten, Ärzte etc.) werden im Alterssicherungsbericht zwar auch getrennt ausgewiesen, sind aber auch in diesem Gesamtdurchschnitt enthalten.

Man kann es auch zusammenfassend so ausdrücken: Ein hohes Einkommen im Alter entsteht nicht durch die gesetzliche Rente, sondern basiert auf einem mindestens guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, also auf gut bezahlter Arbeit. Und vor allem: Ein überdurchschnittliches Einkommen im Alter basiert auf Erträgen, die der Besitz von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern sowie von Kapital oder Gewerbebetrieben einbringt. Das erlaubt dann auch während der Erwerbstätigkeit hohe Einzahlungen in die private Altersvorsorge.

Ein Teil des hohen Einkommens während der Phase der Erwerbstätigkeit kann auch aus Arbeitseinkommen resultieren, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, z.B. Honorare oder Werkverträge. Oder es kommt aus dem Teil des Arbeitseinkommens über der Beitragsbemessungsgrenze, für die keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen (ab 7.400 Euro Monatslohn oder höher (2024). Gut zwei Millionen Beschäftige hatten 2024 ein monatliches Einkommen über der Grenze von 7.400 Euro.[9]

Interessant ist auch, dass bei allen fünf Gruppen im Schnitt ca. 400 Euro durch eigene Erwerbstätigkeit hinzukommen. Auch dieser Teil des Nettoeinkommens kommt nicht aus der Rentenkasse. Gemäß Rentenversicherungsbericht arbeiteten im Jahr 2024 etwa 21 Prozent der 65- bis 69-jährigen, rund 1,1 Millionen.[10]

Blome wirft anderen gern auch mal Taschenspielertricks vor, wenn sie die niedrigen Renten beklagen. Und was macht er hier, nachdem er schon das gesamte Alterseinkommen mit dem Renteneinkommen in einen Topf geworfen hat? Er vergleicht das Nettoeinkommen eines Paares in der Rentenphase mit dem Erwerbseinkommen eines Alleinverdieners. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen (also alle Einkommensquellen, nicht nur die Erwerbstätigkeit) eines erwerbstätigen Paares mit Kindern betrug im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt 5.213 Euro.[11] Das ist etwas mehr als die 3.759 Euro, die der Alleinverdiener (bei Blome ist er verheiratet und hat zwei Kinder) ‚kaum schafft‘. Und würde er den Alleinverdiener mit einem alleinstehenden männlichen Rentner vergleichen, sähe das schon ganz anders aus. Der hat ein Gesamtnettoeinkommen von 2.213 Euro (also 1.500 Euro weniger als die 3.769 Euro für Paare (Rente plus alle anderen Einkommensarten); für Frauen sind es 1.858 Euro (2023), und für das unterste Fünftel bei Männern und Frauen unter 1.000 Euro.[12]

Er erwähnt ‚immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen‘. Sich aufzuhalten mit den Gründen für steuerfinanzierte Zuwendungen, kommt ihm nicht in den Sinn. Die Politik bzw. der Gesetzgeber hat die Rentenversicherung verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht durch vorherige Beiträge gedeckt sind, also entgegen dem klassischen Versicherungsprinzip (‚nur wer einzahlt, bekommt später etwas zurück‘). Aktuell kosten diese besonderen Leistungen außerhalb des Versicherungsprinzips nach Angaben des DRV ca. 124 Milliarden Euro.[13] Würde der Bund diese Leistungen voll bezahlen und nicht nur etwa 93 Milliarden zuschießen (2023), gäbe es kein Defizit von 39 Milliarden.

Ein Beispiel für diese versicherungsfremden oder ‚nicht beitragsgedeckten‘ Leistungen: Der größte Einzelbetrag dieser Leistungen betrifft die DDR-Renten, also die Höherwertung der vor der Wiedervereinigung in DDR-Mark eingezahlten Rentenbeiträge mit einem Faktor. Das hätte man auch lassen können, dann wären allerdings praktisch alle DDR-Rentner Sozialhilfeempfänger geworden. Für das Jahr 1985 gilt der höchste Umrechnungsfaktor von 3,3129.[14] Sehr vereinfacht sieht das so aus: Wer im Jahr 1985 als Beschäftigter in der DDR 7.000 DDR-Mark verdient hat, bekommt für die Rentenberechnung nach dem Beitritt als Grundlage für die Errechnung der Rentenhöhe 7.000 x 3,3129 = 23.190 D-Mark (DM) angerechnet (mittlerweile umgerechnet in Euro). Also aus 7.000 DDR-Mark werden rententechnisch 23.190 DM. Da die DDR-Bürger bis 1990 in die damals ja nur westdeutsche Rentenversicherung nicht eingezahlt haben (konnten), kann das Versicherungsprinzip nicht gelten.

Das gleicht die Rentenversicherung für die DDR-Rentenempfänger mit etwa 36 Milliarden Euro im Jahr aus. Diese Ausgaben müssten deshalb durch Steuern, also Bundesmittel, finanziert werden. Die Politik hat die Bedingungen der Wiedervereinigung in dieser Form gestaltet, nicht die Rentenversicherung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine der rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler.

Zu guter Letzt: Blomes Vorschläge für eine Verbesserung sind so unkonkret, wie es eben geht, z.B. ‚mehr für jüngere Gesellschaftsgruppen‘. Also was? Bessere Schulen, der wichtigste staatliche Ausgabenposten für Jüngere? Kein Problem angesichts des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums. Es handelt sich bei den Schulen aktuell ‚nur‘ um 130 Milliarden Euro, das ließe sich doch um zehn oder 20 Prozent erhöhen, wenn man denn wollte. Welche anderen Ziele es sein sollen, sagt er nicht. Wichtig ist nur die Botschaft: Geht alles nicht, weil die Rentnergeneration alles aufbraucht. Ziel dieser Botschaften ist fast immer nur die Gesetzliche Rentenversicherung, selten die Beamtenpensionen und fast nie die berufsständischen Versorgungswerke.


Ein persönlicher Kommentar zum Thema: Ältere kosten viel, Jüngere fast nichts, Ältere sollen sich bescheiden!

Was war nochmal das Ziel dieses ganzen Wachstums, seit, ja seit 1949? Was wollten wir alle mit der gewonnenen Nichtarbeitszeit? Die wir gewonnen haben, weil wir weniger Arbeit brauchen, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen. Wollten wir nicht alle das auch nutzen können?

Erinnert ihr euch nicht, wie ihr in der Kindheit und Jugend von diesem Wohlstandszuwachs profitiert habt? Ohne dieses Wachstum wären wir noch bei 50 DM Kindergeld (gezahlt von 1975 bis 1988). Heute sind wir bei 250 Euro, eine Erhöhung um fast 1.000 Prozent in 40 Jahren, nicht schlecht! Ein kostenloses Studium wäre nicht für fast 40 Prozent drin, sondern gerade einmal für zehn Prozent wie in den Sechzigerjahren.

Kleinere Wohnungen waren Standard, ihr wollt euch eure Kinderzimmer mit zwei oder drei Geschwistern teilen? Bitte schön: Die ganze Familie wohnt dann auf 65 Quadratmetern, und als sogenannte ‚Lehrlinge‘ müsst ihr zu Hause Geld abgeben.

Ihr habt eine kostenlose Familienversicherung? Ja, selbstverständlich! Also nein, warum das denn, die Rentner müssen auch für die Krankenversicherung bezahlen.

Krippen und Kindertagesstätten existierten nicht oder waren viel zu teuer (im Westen), heute werden dafür 46 Milliarden Euro ausgegeben. Größere Anschaffungen vor dem 21. Lebensjahr, Auto, nein, ging auch nicht.

Dahin wollt ihr also zurück? Wir vermuten ganz stark, dass ihr Folgendes meint: Es sollen nur die Alten dahin zurück, die dürfen nicht vom Wohlstandzuwachs profitieren. Meint ihr nicht, dieser Wohlstandszuwachs sollte auch für ein Leben ohne ernste finanzielle Sorgen da sein?


Es gibt noch andere Unterschiede als ‚Generation‘

Es ist so schön und so einfach, man definiert Unterschiede und Gegensätze nach Altersklassen. Eine prima Möglichkeit, soziologisch und gesellschaftsanalytisch aufzutrumpfen, unmittelbar nachdem man die Grundrechenarten gelernt hat, also etwa ab dem zehnten Lebensjahr.

Die Medien lieben dieses Spiel mit den Generationen. Am liebsten Verfeindung![15] Mehr, als Personen nach Geburtsdatum zu einer Gruppe zusammenzufassen, ist nicht nötig. Doch, doch: Es braucht noch kreative Namensgebung: Gen Z, Gen Y, Millennials, die gefürchteten Boomer, alles in Englisch, damit der wenig erklärende Gehalt solcher Kategorien nicht so auffällt. Der Trick einer anderen Sprache ist, da weiß man nicht genau, da könnte doch etwas Sinnvolles dahinterstecken.

Selbst der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (heißen auch manchmal die ‚Fünf Wirtschaftsweisen‘) hat die unterschwellige anti-altenbezogene Generationenideologie schon verinnerlicht. Er kann sich nicht zurückhalten, trotz ansonsten überwiegend akademischer Sprache im Rentenkapitel seines Jahresgutachtens ständig von ‚Babyboomern‘ zu sprechen. Das ist etwa so rücksichtsvoll, wie von den nachfolgenden Generationen als ‚Babyflaute‘ oder ‚Babysenke‘ zu sprechen und die einzelnen Personen als Babyavoider (‚Babyvermeider‘) oder Babyrefuser (‚Babyablehner) anzusprechen.[16]

Lebensalter ist nur ein Unterschied von vielen in einer Gesellschaft. Es gibt da noch: das Einkommen, das Vermögen, und davon abhängig so Dinge wie Wohnqualität, Gesundheit, finanzielle Risiken. Dazu kommen Geschlecht, Bildung, Einwanderungsgeschichte, dann gibt es noch das Leben in der Stadt und auf dem Land.

Wie viel Geld brauchen denn alte Leute?

Ja, im Unterschied zu Kindern und Jugendlichen sind alte Leute erwachsen und müssen ihre Ausgaben selbst tragen. Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit allen Nebenkosten, oder sie sind Mieter. Sie brauchen – zumindest auf dem Land – ein Auto, ein paar Versicherungen. Es kann jederzeit zu einem Pflegeaufwand kommen, dessen Kosten weder durch die Rente noch durch die Pflegeversicherung noch durch das Vermögen gedeckt sind.

Die beiden größten Posten, die wirklich (jedenfalls im Regelfall) im Rentenalter entfallen, sind die Kosten für die Kinder und die Kosten langlebiger größerer Anschaffungen (so etwas wie Wohneigentum, Möbel, Einbauküche, erstes Auto). Also: Zwischen letztem Erwerbseinkommen und dem Beginn der Rentenzahlung ändert sich in der Regel an den laufenden Ausgaben eines Haushalts wenig. Aber die Losung ist: Kommt bitte irgendwie mit weniger aus, viel weniger!

Vieles bleibt, etwa Wohnungs-, Energie- und Nebenkosten. Umziehen in eine kleinere Wohnung, das wird heutzutage in der Stadt sicher günstiger. Ja, bitte noch so ein leicht umsetzbarer Vorschlag! Essen, Kleidung, Reisen sinken auf ein niedrigeres Niveau. Die Sparflamme ist wohl das Einzige, was wirklich grandios wächst! Gibt es ein Haus, ist es wahrscheinlich 20, 30 oder 50 Jahre alt, und am Horizont droht immer eine unerwartete größere Reparatur.

Und dann liegt das Niveau der gesetzlichen Rente auf einmal irgendwo bei 50 Prozent.[17] Halt: Das sind die Zahlen der Rentenversicherung! Der schon mehrfach zitierte Alterssicherungsbericht kommt für die Durchschnittsverdiener auf ein Netto-Rentenniveau (Nettoersatzquote) von 70,1 Prozent im Jahr 2024.[18] Wie geht das?[19]

70 Prozent oder 50 Prozent, das ist keine Kleinigkeit. Hier die wichtigsten Prinzipien – und Stolperfallen – der Berechnung des Rentenniveaus, die man kennen sollte.

Unterschiedliche Erwerbseinkommen – welche Renten kommen dabei heraus?

Also wie sehen konkret die Renten aus, wenn man sich drei unterschiedlich hohe Einkommen während der Erwerbstätigkeit anschaut?

Ein Bezieher einer Standardrente (auch ‚Eckrentner‘ genannt) ist eine Person, die 45 Jahre lang in jedem Jahr genau das durchschnittliche ‚Jahresarbeitsentgelt‘ aller Erwerbstätigen verdient hat.[20] Im Jahr 1980 waren das 29.485 DM oder 15.075 Euro. Im Jahr 2024 waren das 47.085 Euro.

Ganz exakt hat sicher niemand immer in jedem Jahr genau dieses Durchschnittsentgelt verdient, aber es ist die einzige Möglichkeit, das Verhältnis von Erwerbseinkommen und späterer gesetzlicher Rente beispielhaft auszurechnen. Hierbei bezieht sich der Lohn bzw. das Gehalt, aus dem die Rente berechnet wird, immer auf den Durchschnitt aus allen 45 Beitragsjahren – also nicht etwa auf das Arbeitseinkommen kurz vor Renteneintritt oder auf die besten zehn oder 20 Jahre.[21]

Verdient man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit diesen Durchschnittslohn, erreicht man einen Punkt pro Jahr, also nach 45 Jahren 45 Entgeltpunkte. Das wird mit dem aktuellen monatlichen Rentenwert (2024) von 39,32 Euro multipliziert, und so kommt man auf genau 1.769 Euro Rente (‚Standardrente brutto‘). Davon werden die Krankenversicherung der Rentner (halb), der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (halb) und die Pflegeversicherung (voll) abgezogen Im Jahr 2024 waren das 11,55 Prozent, 2025 bereits 12,15 Prozent.[22] Nach dem Abzug dieser Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich die ‚verfügbare Eckrente‘ in Höhe von 1.565 Euro.

Sollte die Rente den Grundfreibetrag überschreiten und es können keine steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden, zahlen die Rentenempfänger auch Einkommenssteuern (typische erwerbsbezogene steuermindernde Ausgaben etwa für den ‚Weg zur Arbeit‘ entfallen meist im Rentenalter).

Die vorgeschriebene Methode der Berechnung des Rentenniveaus funktioniert wie folgt: Bruttolohn minus Sozialversicherungsabgaben, aber ohne Abzug der Steuern, kommt in den Nenner – die Rente minus Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (11,55 Prozent), aber auch ohne Steuerabzug, in den Zähler.

Die folgende Tabelle zeigt diese Berechnung für drei unterschiedliche Einkommen: das Durchschnittsentgelt von 47.085 Euro pro Jahr, 60 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 28.251 Euro und 140 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 65.919 Euro.

Tabelle 2.2: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren – Sicherungsniveau nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (SV) und vor Steuern

* verfügbares Durchschnittsentgelt
** verfügbare Standardrente
*** DRV Zeitreihen 2025, hier S. 256

Dann ergibt sich jeweils bei allen drei Einkommensbeispielen ein Sicherungsniveau von 48 Prozent (Spalte 4 der Tabelle 2.2). So errechnen sich für den Durchschnittsverdiener die berühmten 48 Prozent, um die es in der politischen Diskussion in den letzten Monaten so oft ging.

Dieses ‚Sicherungsniveau vor Steuern‘ liegt seit dem Rentenversicherungsbericht 2003 der amtlichen Berichterstattung der Bundesregierung zugrunde.[24] Die Berechnungsformel mit Erläuterungen kann man hier nachlesen.[25] Graphisch wird das auch auf der Website ‚Rentenzukunft‘ dargestellt.[26]

Da die Steuern – anders als die Sozialabgaben – individuell unterschiedlich ausfallen können, ist die folgende Berechnung nur für eine ausgewählten steuerliche Situation gültig. Die folgende Berechnung nutzt die gleichen drei Bruttolöhne wie Tabelle 2.2 und erfolgte für eine alleinstehende Person, Steuerklasse 1, ohne Kinder oder Kirchensteuern und nur mit den automatisch eingetragenen Grundfreibeträgen. Dadurch sind die Steuern besonders hoch, das Einkommen entsprechend niedriger und damit die Nettorentenquote wiederum entsprechend höher.

Tabelle 2.3.: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren (2024)

* Steuern für Alleinstehende, ohne Steuerminderungen außer Grundfreibeträgen und Pauschbeträgen
** Jahresrenten bis 16.853 Euro waren 2025 wegen des Grundfreibetrags von 12.096 Euro de facto steuerfrei.[27]

2024 wurden 83 Prozent der Rente versteuert, dieser Prozentsatz wird bis 2058 auf 100 Prozent steigen, dann werden alle Renten voll versteuert. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im Jahr 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig waren.[28]

Im Alterssicherungsbericht des BMAS findet man etwas andere Zahlen.[29] Der Alterssicherungsbericht kommt zu zehn bis 20 Prozent höheren Nettoersatzquoten, also für den Standardrentner auf 70 Prozent. In unserer Tabelle 2.3 Spalte 6 sind es ja nur 53 Prozent bzw. 56 Prozent und 57 Prozent.

Wo liegt der Unterschied? Im Alterssicherungsbericht wird nicht das ‚Sicherungsniveau‘ errechnet, sondernd das ‚Versorgungsniveau‘, manchmal auch ‚Gesamtversorgungsniveau‘ genannt.[30]

Wie geht das? Das BMAS macht für die Errechnung des Gesamtversorgungsniveaus mehrere Annahmen, die Zahlungen aus der privaten Vorsorge stark berücksichtigen, um nicht zu sagen ‚übertreiben‘. Es werden folgende Annahmen getätigt:

  • Jede Person hat in die Riesterrente und die Privatrente[31] Aus beiden erzielt der Standardrentner einen Rentenanteil in Höhe von fünf Prozent des Nettolohnes, das erhöht die Rente um ca. zehn Prozent.[32] Weder Riester noch Privatrente sind verpflichtend, weniger als die Hälfte der Versicherten nutzen sie, trotzdem wird die Berechnung so erstellt.[33]
  • Der Alterssicherungsbericht rechnet mit dem Nettolohn nach Steuern (wie in Tabelle 2.3), dadurch sinkt das Nettoeinkommen und die Rente macht einen höheren Prozentsatz am Nettoeinkommen Das ist realistisch, weil ja Steuern gezahlt werden müssen.[34] Es werden sowohl bei den Steuern während der Erwerbstätigkeit als auch während des Rentenbezuges nur die Grund- und Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt.[35]
  • Es wird angenommen, dass Leistungen zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeit getätigt werden, etwa in der Höhe der Steuerbefreiung für solche Beiträge. Das Nettoeinkommen sinkt also um diese Beträge. Damit steigt die Ersatzquote – also das Verhältnis der Rente zum Nettoeinkommen noch einmal.[36]

So wird dann ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent für den Durchschnittsverdiener im Jahr 2024 erreicht. Vereinfacht gesagt: Im Alterssicherungsbericht ziehen die Autoren/das BMAS die privat während der Erwerbstätigkeit angelegten Beiträge beim Nettoeinkommen ab – das Nettoeinkommen sinkt – und dann als zusätzliches Einkommen bei der Rente dazu – die Rente steigt. Das Versorgungsniveau erreicht somit 70 Prozent.

Thomas Ebert, ehemaliger Abteilungsleiter im BMAS, bezeichnet dieses Vorgehen ungeschminkt als ‚Manipulation‘:

‚Das Rentenniveau wurde durch Einfügung des Riester-Faktors in die damals noch bestehende nettolohnbezogene Rentenanpassungsformel gesenkt. Die Wirkung dieses Faktors besteht darin, dass die freiwilligen Vorsorgebeiträge bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen vom Bruttolohn abgezogen werden, so als handele es sich um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist eine offenkundige Manipulation, die keiner inneren Logik folgt, sondern lediglich dazu dient, zu niedrigeren Anpassungssätzen zu kommen.‘[37]

Die Riesterrente selbst ist in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Dies ist eine Folge hoher Gebühren und geringer Verzinsung, die wiederum zu geringen Auszahlungsbeträgen führt.[38] 28 Prozent der gegenwärtigen Auszahlungsbeträge liegen unter 500 Euro pro Jahr, weitere 28 Prozent unter 1.000 Euro (vor Steuern).[39]

45 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also von 20 bis 65 ohne Pause) schaffen bei Weitem nicht alle. Ca. 17 Prozent der Frauen (West) und 40 Prozent der Frauen (Ost) sowie und 56 Prozent der Männer (West) und 67 Prozent der Männer (Ost) erreichen 45 Jahre oder mehr.[40] Lücken entstehen vor allem durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, lange Ausbildung bzw. Studium. Männer hatten im Schnitt 42 Jahre Versicherungszeiten, bei den Frauen sind es 39 (38 West, 44 Ost).[41]

Abgespalten – Beamten und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme

Es könnte sein, dass auf den schönen Strandbildern mit jugendlich aussehenden Rentnerpaaren auch überwiegend Mitglieder von zwei Gruppen auftauchen, die sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen: die Empfänger von Beamtenversorgungsleistungen (BV) und die Empfänger berufsständischer Versorgungsleistungen (BSV) (Wer mehr darüber wissen will, findet Beschreibungen und Daten im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ab Seite 20).[42]

In der nächsten Tabelle werden die durchschnittlichen Bezüge aus den unterschiedlichen Alterssicherungssystemen dargestellt. Beeindruckende Differenzen, oder?

Tabelle 2.4: Monatliche Zahlungen in den drei wichtigsten Rentenarten gemäß Alterssicherungsbericht und Sozialbudget[43]

Der Vollständigkeit halber: Viele Selbständige können wählen, ob sie in der GRV versichert sind oder nur privat oder beides.[53] Ca. 2,6 Millionen überwiegend geringverdienende Selbstständige sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.[54] Und die höherverdienenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland müssen nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für das darüber hinaus verdiente Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Jahr 2024 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 7.550 Euro (West) Arbeitsentgelt pro Monat, ab 2025 waren es 8.050 Euro für ganz Deutschland. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten 2024 etwa zehn Prozent der Vollzeiterwerbstätigen mehr als 7.400 Euro, ungefähr 2,1 Millionen.[55]

Daten gibt es auch zu den 34.000 Einkommensmillionären, die mehr als eine Million Euro Einkommen pro Jahr erzielen. Das waren im Wesentlichen Einkünfte aus Quellen wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, aber auch aus nichtselbstständiger Arbeit.[56] Zusammen hatten diese 34.000 Personen Einkünfte in Höhe von 98 Milliarden Euro.[57] 18,6 Prozent davon wären ca. 18 Milliarden Euro. Wenn das Versicherungsprinzip strikt gelten würde, wären dann allerdings auch entsprechend hohe Renten fällig. Insofern ist die Einbeziehung Höherverdienender bei strikter Anwendung des Versicherungsprinzips langfristig finanziell neutral. Beiträge der Höherverdienenden wären nur dann eine finanzielle Entlastung, wenn die Renten nicht äquivalent zu den Beiträgen ausbezahlt würden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine solche nichtlineare Gestaltung der Renten in Grenzen für möglich. [58]

Wieso ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gleichen Stand wie 1991?

Schon 1991 betrug der Beitragssatz 18,5 Prozent bei einem Anteil Älterer (damals alle über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 14 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 17 Prozent. Im Jahr 2025 beträgt dieser Anteil der über 67-Jährigen 20 Prozent, der über 65-Jährigen 23 Prozent, und der Beitragssatz ist bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 13,7 Millionen Personen über 65, heute sind es 19,3 Millionen.[59] Wie konnte der Beitragssatz so stabil bleiben?

Es gibt nur eine Lösung dieses Beitragsrätsels: die Alten bekommen pro Person erheblich weniger! Das Rentenniveau sank durch eine Vielzahl von Einzelreformen, die nicht so einfach nachzuvollziehen sind, wie etwa die jährlichen Rentenanpassungen, die mehr oder weniger der Lohnentwicklung und Inflation nachlaufen. Diese wirken dann auf den ersten Blick wie eine permanente Rentenerhöhung, während die schwierigeren verdeckten Anpassungsformeln der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt oder unverständlich sind.[60]

Die Rentenanpassung wird außer durch diesen Lohnfaktor vor allem durch Korrekturfaktoren oder Dämpfungsfaktoren gesteuert. Solche entscheidenden ‚Dämpfungshebel‘ sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Nachholfaktor, der Beitragssatzfaktor, der Riesterfaktor, der Bruttolohnfaktor etc.; sie werden hier erklärt.[61]

Und aufgrund dieser ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 Prozent und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DVR-Berechnung).[62]

Für die detailliertere Beschreibung des Beitragsrätsels ist eine graphische Darstellung hilfreich. Deshalb hier die Lage noch einmal graphisch aufbereitet. Das Basisjahr (Wert 100) für alle drei Werte ist das Jahr 2000, die Werte rechts zeigen den Stand im Jahr 2024.

Graphik 2.1: Entwicklung des BIP, der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und des Anteils der Rentenausgaben am BIP 2000 – 2024

*Nur Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung einschl. Bundeszuschuss, ohne die Ausgaben anderer Altersversorgungssysteme (Beamten, Berufsversorgungswerke, Landwirte)

Was stellt die Graphik genau dar:

  • Das BIP (grüne Linie) ist seit 2000 um 103 Prozent gestiegen und liegt jetzt beim Wert 203 (von 2.139 Milliarden Euro auf 4.329 Milliarden Euro)[63]
  • Die Rentenausgaben (orange Linie) sind um 88 Prozent gestiegen und liegen somit beim Wert 188 (von 213 Milliarden Euro auf 403 Milliarden Euro). Die Ausgaben beziehen sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.[64]
  • Infolge der geringeren Steigerung der Rentenausgaben im Vergleich mit dem BIP ist der Anteil der Rentenausgaben am BIP (blaue Linie) um sieben Prozent gesunken und liegt jetzt bei 93 (von zehn Prozent Anteil auf 9,3 Prozent). Wäre er bei zehn Prozent geblieben, müssten die Ausgaben jetzt bei 433 Milliarden Euro liegen.
  • Wären die Rentenausgaben pro Person gleich geblieben, müssten wegen der gestiegenen Zahl an Rentenbeziehern die Ausgaben um 12,5 Prozent höher sein, etwa 485 Milliarden Euro.

Im Jahr 2000 gab es 19 Millionen Personen, die eine gesetzliche Rente bezogen, im Jahr 2024 21,4 Millionen[65] (davon 18,9 Millionen über 65 Jahre, die Differenz erklärt sich durch Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr). Das Fazit: 2,4 Millionen Rentner oder 12,5 Prozent mehr, aber sieben Prozent weniger Kosten für die Volkswirtschaft. Oder: Immer mehr kommen mit immer weniger aus.[66]

Leistungen für alle – bezahlt von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Die Politik hatte und hat angesichts der knapp 400 Milliarden, die jährlich durch die Rentenkasse gehen, Wünsche. Sozialpolitisch erwünschte Zusatzleistungen zur Rente wurden in großem Umfang eingeführt, auch wenn sie nicht dem Versicherungsprinzip entsprachen. Versicherungsprinzip meint: Gegenleistung nur bei vorheriger Leistung oder Auszahlungen nur in Höhe der vorher eingezahlten Beträge – im Fall der Rentenversicherung natürlich nicht individuell wie bei der privaten Altersvorsorge, sondern auf die gesamte Versichertengemeinschaft bezogen.

Diese sogenannten ‚nicht-beitragsdeckten‘ oder ‚versicherungsfremden‘ Leistungen sind Kosten, die beispielsweise für die Höherwertung der Empfänger einer DDR-Rente, für die Kindererziehungszeiten für Mütter usw. ausgegeben werden. Dazu gibt der Bund aus Steuermitteln der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die Renten verwaltet, mehr als 80 Milliarden Euro. Das ist aber nicht ausreichend, die Beitragszahler finanzieren diese Sozialpolitik für alle – die Höherverdiener (schaut man auf ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) und die aus den anderen Rentensystemen allerdings nicht.

Stiftung Warentest analysierte das im Jahr 2025, hier das Fazit:[67]

‚Die Gesamtkosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen summierten sich 2023 laut DRV Bund auf 124,1 Milliarden Euro. Die Zuschüsse des Bundes dafür betrugen insgesamt 84,3 Milliarden Euro. Es bleibt also eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro, die mit den Beiträgen der Versicherten geschlossen wurde.‘

Manche Dinge wären einfach zu lösen, aber es ist nicht gewollt

Der junge CDU-Politiker Philipp Amthor sagte im Rahmen der Rentendebatte, dass der Bund der Rentenversicherung täglich 345 Millionen Euro dazugibt.[68] Gut gerechnet? 365 Tage x 345 Millionen ergeben 126 Milliarden. Fast gut gerechnet! Das ist ungefähr das, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus der Rentenkasse berechnet hat und erstattet bekommen möchte. Gezahlt hat der Bund aber nur 93 Milliarden oder 255 Millionen am Tag (2023).[69] Aber was macht das schon in der heutigen Medienlandschaft, die Zahl steht nun überall. Journalisten sollten sich nicht scheuen, den Rechner auf ihrem PC oder Handy anzuwerfen. Man könnte auch mit einer Suchmaschine in zehn Minuten die Ausgaben der Rentenversicherung und den Bundeszuschuss recherchieren, mit KI vielleicht in drei Minuten?

Was noch hinterhältiger ist: Amthor tut so, als würde der Bundeszuschuss mit der Gießkanne auf alle Rentenbezieher verteilt. Den Bundeszuschuss gibt es aber nur für ganz spezifische Leistungen für bestimmte Gruppen. Und noch ironischer ist es, dass viele dieser Leistungen eine Folge der von seiner Partei CDU gewollten politischen Entscheidungen sind (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Kindererziehungszeiten, Splitting übersteigender Anteil der Witwen- und Waisenrenten).

Und drittens verschweigt er, dass man gerne den eingespielten Verwaltungsapparat der Deutschen Rentenversicherung für die Umsetzung sozialpolitischer Leistungen nutzt. Man könnte es auch trennen und ein ‚Amt für DDR-Renten‘ oder ‚Mütterrente‘ einrichten. Dann dürfte der Bund es allein aus Steuern bezahlen. Wie es im Moment ist, ist es auch eine Methode, um möglichst wenig vom Bundeshaushalt herzugeben und den Beitragszahlern möglichst unerkannt und ohne viel argumentieren zu müssen möglichst viel aufzubürden.[70]

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Blome, N., 15.04.2025: Diese Renten sind gerecht? Falsch!, abgerufen am 10.12.2025, hier

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 2024: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. (im Weiteren zitiert als: BMAS Alterssicherungsbericht 2024)

[«4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundes­regierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«5] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen) – Paare ab 65 Jahren – Tabelle BC 44 Deutschland, Tabelle BC 45 Alte Länder (West), Tabelle BC 46 Neue Länder (Ost)

[«6] ebenda

[«7] ebenda, S. 87 Zitat: ‚Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden.‘

[«8] ebenda, S. 87. Zitat: ‚Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare 1.030 Euro monatlich.‘

[«9] Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2024: Sozialversicherungspflichtige Monatsentgelte. Infotabelle 1 – Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe nach Klassen und Verteilungsparametern der Bruttomonatsentgelte, hier.

Anmerkung: 7.400 Euro Monatslohn entsprechen recht genau der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 (die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2024 7.450 Euro (Ost) oder 7.550 Euro (West)

[«10] BMAS Rentenversicherungsbericht 2025, S.74

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Einkommen und Einkommensverteilung, abgerufen am 12.12.2024 hier

[«12] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen), Alleinstehende Männer ab 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 47, Alleinstehende Frauen 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 50

[«13] Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Arger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«14] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 258, zitiert als DRV Zeitreihen 2025, hier

[«15] Der bekannte Soziologe Georg Simmel schrieb im Jahr 1907 in einem kurzen Essay ‚Der Mensch als Feind‘ sehr prägnant, dass: ‚ … im Unglück unserer besten Freunde etwas ist, was uns nicht völlig missfällt.‘ hier

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier

[«17] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, hier, S. 256

[«18] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«19] Einen sehr informativen Überblick über die verschiedenen Wege, das Rentenniveau auszurechnen, gibt Thomas Ebert in dem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Buch ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, hier, S. 156 – 160; Zitiert als: Ebert, 2018

Steffen, J., 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus – Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

[«20] Zur Berechnung des Durchschnittsentgelts siehe: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste,2024:

Berechnung des Durchschnittsentgelts und Rentensicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sachstand. Zitat:

Gemäß dem Statistischen Bundesamt werden in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter nach dem VGR-Konzept alle Arbeitnehmer einbezogen (auch solche mit hohem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikanten sowie Volontäre, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten), Führungskräfte und Hauspersonal.‘ hier

[«21] Wenn beispielsweise nur die letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Maßstab genommen würden, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Für diejenigen, die am Ende des Arbeitslebens das höchste Einkommen im Vergleich mit früheren Jahren haben, wäre die Rente höher als auf Basis des Einkommens des gesamten Arbeitslebens. Für andere, die etwa aufgrund einer Krankheit im Alter ab 55 oder 60 nur noch einen gering bezahlten Beruf ausüben können, würde das zu einer enormen Rentensenkung führen.

[«22] DRV Zeitreihen 2025, hier S.261 Beitragssätze zur KVdRr und PVdR

[«23] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 259 und S.261

[«24] Ebert 2018, hier, S. 159

[«25] Steffen, J, 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus. Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

Die Formel für die Berechnung des Sicherungsniveau vor Steuern (SVS) lautet wie folgt:

Im Zähler steht die Bruttostandardrente (BStR) mit dem Wert der sich aus 1 minus der Abgabenquote Rente (AQR) ergibt sich aus 1 minus 0,125, also 0,875). Das sieht in der Formel so aus: BStR x (1- AQRSVB ). Im Nenner steht das Durchschnittsentgelt (BESGB ) nach Anlage 1 zum SGB VI, multipliziert mit dem Wert, der sich aus 1 minus der Abgabenquote Arbeitnehmer (AQAVGR[SB ) ergibt. In Zahlen ausgedrückt. BESGB x (1 -AQAVGR[SB]).

[«26] RentenZukunft, Broschüre: Kapitel „Rentenniveau entscheidend“, hier

[«27] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2025: Bis zu welcher jährlichen Bruttorente bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen? Angaben für das Jahr 2025, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils, hier

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt Juni 2025: 70% der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig hier

[«29] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«30] ebenda, S. 170. Zitat: ‚Das Gesamtversorgungsniveau ist aufgrund der weiter gefassten Definition nicht mit dem im Rentenversicherungsbericht dokumentierten Sicherungsniveau vor Steuern vergleichbar. Zum einen werden beim Gesamtversorgungsniveau neben der gesetzlichen Rente auch die Riester-Rente und die Privat-Rente einbezogen.“

[«31] ebenda, S. 173. Definition aus dem Alterssicherungsbericht: ‚Eine Rente, die sich ergibt, wenn die Einsparungen aus der Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz für eine ergänzende Altersvorsorge angespart werden (Privat-Rente).‘

[«32] ebenda, S. 179, Tabelle E.3.1

[«33] Im Jahr 2024 gab es 14,8 Mio. Riester Zulagenkonten, bei 40 Mio. aktiv Versicherten und 18 Mio. Passiv Versicherten. Passiv Versicherte waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es die aktuell nicht (keine Erwerbstätigkeit, Wechsel ins Beamtenverhältnis etc.).

[«34] Alterssicherungsbericht 2024, S. 173: Zitat: ‚Zum anderen berücksichtigt das Netto-Gesamtversorgungsniveau neben den auf das Erwerbseinkommen und die Alterseinkünfte zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen – anders als das Sicherungsniveau vor Steuern – auch die zu zahlenden Steuern.‘

[«35] ebenda, S. 173. Zitat: ‚Dabei wird unterstellt, dass keine über die Pauschalen hinausgehenden Werbungskosten oder sonstige Sonderausgaben anfallen.‘

[«36] ebenda, S. 191. Zitat: ‚Der Differenzbetrag (die Nettoeinkommenserhöhung) wird in eine private Renten­versicherung eingezahlt, die auf Basis der gleichen Annahmen wie für die Riester-Rente berechnet wird.‘

[«37] Ebert 2018, hier, S. 142

[«38] Heyse, R. 2024: Jetzt amtlich – Riester-Rentendebakel, in: RentenZukunft, Mai 2024, hier

[«39] Bundesministerium der Finanzen: Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase

„Riester-Auszahlungsstatistik”, Auswertungsstichtag 15.05.2024 – Leistungsjahr, hier

[«40] DRV Rentenversicherung in Zahlen 2025, S. 40/46 hier

[«41] DRV Zeitreihen 2025, S. 126/127, hier

[«42] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23

[«43] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Es gibt Differenzen zwischen Tabelle BC 1 ‚Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungsleistungen und weiteren Einkommen und Volumen der Einkommenskomponenten und ihr Anteil am Gesamtvolumen der Bruttoeinkommen und anderen differenzierteren Tabellen im Anhang B. Wo möglich, wurden nur die finanziellen Leistungen für Personen über 65 verwendet.

[«44] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«45] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23, Tabelle A.2.3, S. 26

[«46] ebenda, Bezieher GRV (Renten wegen Alters) Tabelle A.2.2, S. 25

[«47] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen 2023 hier. Summe der Rentenversicherung, Zahlungen wegen Alters und Hinterbliebene

[«48] ebenda, Tabellen A.3.4 (Teil 1 – Teil3), S. 32/33

[«49] ebenda, S. 29

[«50] ebenda, Tabelle BC 47 (Männer), Tabelle BC 50 (Frauen)

[«51] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 30.0, 2025 Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke, dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100723.pdf

[«52] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S.23, und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«53] Pflichtversichert sind gemäß DRV folgende Gruppen von Selbständigen: Handwerker und Hausgewerbe­treibende; Freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige.

[«54] Deutsche Rentenversicherung geht in der Studie Lebensläufe und Altersvorsorge (LeA) davon aus, dass insgesamt mehr als 2,6 Mio. Selbständige nicht durch eine obligatorische Alterssicherung abgesichert sind (Heien und Krämer 2018).

[«55] Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen), 2024, Excel Tabelle, Blatt 1, hier

[«56] Destatis – Statistisches Bundesamt, Juni 2025, 4.06.2025: Rund 34.500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2021 in Deutschland, hier

[«57] Destatis – Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Lohn- und Einkommenssteuer 2021, Tabellenblatt 73111-01, Zeile 75, Zelle AT 75, hier

[«58] Deutscher Bundestag: Sachstand: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6-3000-001/23, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Berlin 2023, hier

[«59] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«60] Portal Sozialpolitik, Chronik Rentenversicherung Wesentliche Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Chronik seit 1978, hier

[«61] Bundeszentrale für politische Bildung, 30.April 2024: Die Rentenanpassungsformel, hier

[«62] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«63] Destatis – Statistisches Bundesamt 2022: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen- Inlandsproduktberechnung, Lange Reihen ab 1970, hier

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«64] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 239

[«65] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, hier

DRV Zeitreihen 2025, Rentenbestand nach Rentnergruppen, S. 205/206 hier

[«66] Heyse, R., 25.11.2025: Die Rentner sind immer zu teuer! – Egal, wie billig sie sind …, in: NachDenkSeiten, hier

[«67] Stiftung Warentest 15.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

[«68] Berliner Zeitung 2.12.2025: ‚Zahlen hat das Gregor-Gysi-Institut für Rentenmathematik errechnet‘ – Amthor wettert gegen Reichinnek, hier

[«69] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, Einnahmen, S. 20 hier

Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: Wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Ärger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«70] Bei einer sehr strikten Auslegung des Versicherungsprinzips sind viele Leistungen der Rentenversicherung sozialpolitisch zwar sehr erwünscht, aber entsprechen trotzdem nicht dem Versicherungsprinzip: sogenannte abgeleitete Renten wie die Waisenrente: Waisen haben niemals etwas eingezahlt, oder die Witwen-/Witwerrente – in vielen Fällen auch keine Einzahlungen. Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderte? Wieso sind das alles keine Aufgaben der Krankenkassen und Sozialämter?

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EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

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Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts

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Die jüngsten Militäraktionen der USA und einiger ihrer Verbündeten gegen Venezuela und den Iran motivierten zahlreiche Kommentatoren dazu, nicht mehr lediglich Verletzungen des internationalen öffentlichen [...]

Der Beitrag Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts erschien zuerst auf .

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Überblick verloren vor lauter Strafanträgen? Kurioser Freispruch wegen StraZi-Beleidigung

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Die Kanzlei Haintz hat sich die Verteidigung der Meinungsfreiheit auf die Fahnen geschrieben und verteidigt immer wieder Bürger, die wegen angeblicher Politikerbeleidigung angezeigt wurden – oftmals durch den Rechtsanwalt von “SO DONE”. Im Falle einer angeblichen Beleidigung von Marie-Agnes Strack-Zimmermann kam es nun zu einem kuriosen Freispruch: Es scheint fast, als hätte man bei SO DONE vor lauter Strafanträgen den Überblick verloren, wie Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier berichtet.

Nachfolgend lesen Sie den Bericht von Viktoria Dannenmaier, zuerst erschienen bei Haintz.Media:

Bei Tausenden von Strafanträgen kann man schon mal den Überblick verlieren. Rechtsanwalt Brockmeier (SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) kann den eigens übersandten Strafantrag nicht zuordnen und unseren Mandanten mangels Akteneinsicht nicht abmahnen.

Unser Mandant wurde wegen angeblicher Beleidigung von Frau Strack-Zimmermann vom LG Köln freigesprochen.

Diesmal stellte jedoch nicht Rechtsanwalt Brockmeier (SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) für Frau Strack-Zimmermann den Strafantrag, sondern die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte aufgrund einer Meldung der Meldestelle „HessenGegenHetze“.

Die Polizei übersandte Frau Strack-Zimmermann ein Strafantragsformular und fragte an, ob sie Strafantrag stellen möchte. Sie unterschrieb das Formular und ließ es durch ihren Rechtsanwalt Brockmeier an die Polizei übermitteln. Zugleich beantragte RA Brockmeier Akteneinsicht, ohne dafür Gründe zu benennen. Ein Geschädigter bekommt jedoch nur Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, wenn er ein besonderes Interesse darlegt (§ 406e Abs. 1 S. 1 StPO). Dies tat RA Brockmeier in diesem Fall aber nicht. Auf unseren Hinweis hin wies die Staatsanwaltschaft RA Brockmeier darauf hin und bat um Klarstellung. RA Brockmeier teilte mit, dass er nicht wüsste, um welchen Fall es sich handelte, und bat um weitere Informationen. Die Staatsanwaltschaft übersandte an RA Brockmeier den Strafantrag, den er selbst an die Polizei übersandt hatte, und bat nochmals um Darlegung eines besonderen Interesses für die Akteneinsicht. Doch RA Brockmeier erklärte, dass er den gegenständlichen Fall nicht einem seiner Fälle zuordnen kann, und legte wiederum das berechtigte Interesse nicht dar. 

Das Hin und Her war für die StA dann wohl doch zu mühselig und sie lehnte den Antrag auf Akteneinsicht ab. Damit bekam RA Brockmeier in diesem Fall nicht die Kontaktdaten unseres Mandanten und konnte ihn nicht abmahnen, wie er dies in zahlreichen anderen Fällen getan hat.

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Rechtsnihilismus – wachsender Widerstand in Deutschland?

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Allmählich bewegt sich was. Die vor unseren Augen stattfindende endgültige Zerstörung des Internationalen Rechts erzeugt zunehmend Aufmerksamkeit und Kritik. Offensichtlich wird es doch so einigen Zeitgenossen in Medien, Politik und Wissenschaft allmählich mulmig, wohin die Welt abdriftet. Andere hingegen wollen den Kurs unbeeindruckt fortgesetzt wissen und kritisieren oder diffamieren gar die „Abweichler“. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bundespräsident Steinmeier hat es gewagt: Er hat den US-israelischen Angriffskrieg als das qualifiziert, was er ist: Der Krieg sei „nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig“, konzedierte er auf einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes.

Mit dieser Aussage hat er Bewegung in eine gelähmte, geradezu bleierne Debatte oder besser gesagt Nicht-Debatte gebracht. Bislang galt die Doktrin, so ganz im Sinne der „regelbasierten internationalen Ordnung“, mithin der westlichen Ordnung: Rechtsbrüche begehen immer nur die anderen, wir bewegen uns immer innerhalb des gesetzten Rechts – gemeint war das eigene Recht, nicht die UN-Charta. Mit seinem Tabubruch hat Steinmeier Zustimmung wie auch Kritik geerntet.

Politisches Berlin

Die Entscheidungsfunktionäre der Union (Merz, Wadephul und Spahn) bleiben dabei, die völkerrechtliche Frage sei „ein Dilemma“, sehr „komplex“ und bewertungsintensiv oder der Iran könne sich nicht auf das Völkerrecht zurückziehen. Diese Argumente sind sehr abenteuerlich, zeugen sie doch davon, dass die Bundesregierung den USA keinen Völkerrechtsbruch anhängen will. Es wird dasselbe Muster wiederholt, wie in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtswidrigen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak sowie die Angriffe auf Syrien – zumal Deutschland in diesen militärischen Abenteuern in unterschiedlicher Ausprägung durch die eigenen Regierungen beteiligt wurde. Während also in der Union die brave transatlantische Parole, wir sind im Recht und daher können westliche Kriege per definitionem nicht rechtswidrig sein, geblasen wird, sehen das die übrigen Parteien mittlerweile anders – selbst in der SPD sowie bei den Grünen, und das soll schon was heißen. Ob die Neubewertung der US-Außenpolitik in der SPD und bei den Grünen an den ausgeprägten Antipathien gegenüber dem US-Präsidenten Trump ihren Ursprung haben oder ob es tatsächlich eine politische Metamorphose ist, sei einmal dahingestellt.

Mainstreammedien

Die Mainstreammedien scheinen gespalten zu sein. Schnell waren die transatlantischen Hofschranzen dabei, Steinmeier zu tadeln: Zunächst die Frankfurter Allgemein Zeitung, die „Zeitung für Deutschland“, wie sie sich gerne selbst beschreibt. Die FAZ versucht, die Äußerung Steinmeiers auf persönliche Motive plus Seitenhieb für dessen angebliche Russlandfreundlichkeit zu degradieren und damit zu entwerten:

Der Jurist Steinmeier hat seine Äußerungen nicht gemacht, weil er oder seine Rechtsabteilung zu der wissenschaftlich begründeten Erkenntnis gekommen wäre, der Irankrieg der Amerikaner und Israelis sei völkerrechtswidrig. Da kämpft ein Politiker, der viel für seine zu russlandfreundliche Politik gescholten wurde und wird, in seinem letzten Amtsjahr um sein Vermächtnis. Steinmeier, ein Diplomat durch und durch, nahm bewusst die Provokation des Kanzlers in Kauf, um darauf hinzuweisen, welche Verdienste er sich als Außenminister um eine friedliche Lösung des Atomstreits mit Teheran gemacht habe.“

Darüber hinaus ist die FAZ bemüht, die transatlantische Nibelungentreue zu pflegen, indem sie versucht, den Leser mit einem raffinierten Schachzug in die Irre zu führen, demnach eine Völkerrechtswidrigkeit des Krieges seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht festgestellt worden sei: Unter dem Titel „Ein Linker bestellt ein Gutachten“ verweist sie darauf, die Wiedergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei unzutreffend.

Mal davon abgesehen, dass bereits der Titel suggerieren soll, wenn es sich um einen LINKEN handelt, sind ohnehin Zweifel anzubringen, bezieht sich die FAZ zwar auf ein Gutachten. Es handelt sich aber um zwei, genau genommen sogar um drei Gutachten, was die FAZ indes lieber verschweigt:

In dem zweiten Gutachten vom März 2026 mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“ wird tatsächlich die Frage nach der Legalität des US-israelischen Angriffskrieges (Ius ad bellum) zu klären versucht. Hierbei wird auch auf die herrschende rechtswissenschaftliche Debatte verwiesen. Das Ergebnis ist laut Wissenschaftlichem Dienst sehr eindeutig:

Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.

Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen (bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf).

Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien.

In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als „humanitäre Intervention“ zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll.

Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.

Wie man es auch drehen und wenden mag, alle vorgebrachten Motive (Selbstverteidigung und Humanitäre Intervention) für den Angriff sind weder stichhaltig noch überzeugend, sodass eine völkerrechtliche Legalität seitens des Wissenschaftlichen Dienstes schlichtweg nicht festgestellt werden kann.

Dieses Gutachten stellt eine Fortsetzung eines Gutachtens aus dem Jahre 2025 vor dem Hintergrund des ersten Angriffs der USA und Israel auf den Iran dar, in dem für alle Politmoralisten und sonstigen Rechtsrelativierer das vernichtende Urteil gefällt wird:

Es besteht insoweit auch kein „Zielkonflikt“ zwischen der Pflicht zur Einhaltung des Völkerrechts und der Durchsetzung legitimer sicherheitspolitischer Interessen. Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren.“

Kurzum: Das Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle oder für keinen.

Das von der FAZ ausschließlich hervorgehobene dritte Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen zu Handlungen von Drittstaaten im Kontext der US-amerikanischen Militäroperation Epic Fury“ wurde am selben Tag, also am 19. März 2026, vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlich, ebenso wie das zweite Gutachten mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“.

Es handelt sich also um drei Gutachten, eines vom Sommer 2025 und zwei vom März 2026. Dass der „Zeitung für Deutschland“ eine journalistische Unaufmerksamkeit widerfahren sein könnte, ist zu bezweifeln. Eher ist eine Vernebelungstaktik zu vermuten.

DIE WELT platziert ihre Kritik an Steinmeier anders: Sie unterstellt dem Bundespräsidenten eine punktuelle Nähe zum Iran und der AfD: „Irans Außenminister und AfD loben Steinmeiers Rede zum Krieg“.

Das Motto lautet: Wenn Du dich kritisch äußerst, bist Du gesichert im Lager der Gegner, übernimmst deren propagandistische Narrative. So primitiv, aber auch durchaus wirkmächtig ist diese Technik, die notwendige Debatte im Keim zu ersticken, indem die Kritiker mit unterstellter Feindesnähe mundtot gemacht werden sollen.

Ein weiterer Vorwurf der WELT ist Steinmeiers „moralische Überheblichkeit“. Diese Kritik ist doppelt perfide: Erstens, Steinmeier hat mit seiner Feststellung eben nicht moralisiert, sondern rational politisch und rechtlich argumentiert. Und zweitens, gerade der Vorwurf der „moralischen Überlegenheit“ ist ein kaum zu übertreffendes Indiz für die Verkommenheit des Blattes. Sind es doch gerade deutsche Mainstreammedien, die vor lauter moralbasiertem Politikverständnis kaum noch laufen können.

Auch das Handelsblatt geht in die Richtung, die Aussage Steinmeiers liege auf der Linie mit der AfD und dem Iran und er ecke damit an: „Iran-Krieg ,völkerrechtswidrig‘: Steinmeier eckt an“ und „Dass er Beifall von ungewollter Seite bekommen würde, nahm er in Kauf. So erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, ‚dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat‘. Vergiftet wirkte das Lob des AfD-Co-Vorsitzenden Tina Chrupalla: ‚Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor.‘“

Die Berliner Zeitung hingegen thematisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und kritisiert die Tabuisierung unliebsamer Themen und Positionierungen zu ihnen.

Was diese Mainstreamhofschranzen vermutlich nicht verstehen: Sie fordern Deutschland auf, Rechtsbrüche mindestens zu tolerieren für die angeblich gerechte Sache, schlimmstenfalls sogar, sich daran aktiv zu beteiligen. Aber vielleicht verstehen sie es auch und es ist ihnen gleichgültig. Nur dann reden und schreiben sie einen rechtsfreien Zustand in der internationalen Politik herbei, ohne die strategischen Konsequenzen für Deutschland und Europa auch nur ansatzweise zu verstehen.

Überfällige Reaktionen in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft

Am 17. März wurde eine „Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran“ via Verfassungsblog veröffentlicht. 113 Wissenschaftler (Stand 1. April 2026) fordern darin eine Kurskorrektur und Klarstellung der Bundesregierung im Hinblick auf die Bewertung des US-israelischen Angriffskrieges:

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28.Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei. (…).

Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.

Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. (…).

Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.“

Diese überfällige Stellungnahme zahlreicher Wissenschaftler ist ein Alarmruf. Denn, bis Wissenschaftler sich von der Politik ihrer Regierung offen per Stellungnahme distanzieren, muss schon vieles im Argen sein. Siehe hierzu auch meinen Beitrag aus 2025 und das Originalpapier der Wissenschaftler.

Titelbild: tanitost/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
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