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Roma-Großfamilie aus 25 Personen randaliert in Klinik – jetzt wird gegen Polizisten ermittelt

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Ein Vorfall in der Uniklinik Köln sorgt für Wirbel: Eine Roma-Großfamilie ist am 5. Dezember 2025 mit großem Aufgebot in das Foyer der Frauenklinik eingefallen, um eine frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes zu besuchen – geplant war auch noch ein gemeinsames Essen. Statt Rücksicht auf Patientinnen, Neugeborene und den sensiblen Klinikbetrieb zu nehmen, kam es zu Konflikten, einem Polizeieinsatz und nun zu Ermittlungen gegen sechs Beamte wegen „Volksverhetzung“.

Ein Polizeieinsatz wegen einer 25-köpfigen Roma-Familie in der Uniklinik Köln (Frauenklinik/Geburtshilfe) könnte für die sechs Kölner Polizisten ein Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Köln hat einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestätigt. Nun werden Zeugen vernommen und Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes ausgewertet. Die Ermittlungen führt aus Neutralitätsgründen die Polizei Bonn (nicht Köln selbst).

Dabei liegt der eigentliche Skandal woanders: Eine Großfamilie marschiert mit 25 Leuten ins Foyer einer Frauenklinik, will dort nicht nur die frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes besuchen, sondern gleich ein gemeinsames Essen veranstalten – als wäre der offene Eingangsbereich einer Uniklinik ein Festsaal oder Picknickplatz.

Die Familie hatte offenbar mit dem Betreiber des Klinik-Kiosks abgesprochen, dort zu essen. Doch dann soll eine leitende Ärztin die Gruppe laut und ohne nähere Begründung aufgefordert haben, das Gebäude zu verlassen, und die Polizei gerufen haben. Die Beamten sollen in scharfem Ton ohne vorherige Klärung des Sachverhalts aufgetreten sein und sofort gefragt haben, ob sie zu einer bekannten Roma-Großfamilie gehören würden. Zudem sollen die Polizisten angeblich Aussagen getätigt haben, die von der Roma-Familie als „rassistisch und antiziganistisch“ empfunden worden seien. Behauptet wird außerdem: Auf den Hinweis, das Vorgehen erinnere an die NS-Zeit, soll ein Beamter der Erzählung nach geantwortet haben: „Was war so schlecht im Nationalsozialismus?“

Der Verein Rom e.V. (Interessenvertretung von Sinti und Roma) machte den Fall öffentlich, verständigte die Melde- und Informationsstelle für Antiziganismus (MIA), stellte eine Strafanzeige und Dienstbeschwerde beim Polizeipräsidium Köln und reichte zudem eine Beschwerde bei der Uniklinik Köln ein.

Die Uniklinik widerspricht der Darstellung deutlich: So soll es zu mehreren Situationen gekommen sein, „die von Mitarbeitenden sowie von Patientinnen, Patienten und weiteren Besuchenden ‚als belastend‘ empfunden wurden“. Die Familie sei dann „wiederholt und in respektvoller Weise“ gebeten worden, die Hausordnung zu beachten. Da sich die Situation trotz dieser Hinweise nicht entspannt habe, sei die Familie gebeten worden, den Foyerbereich der Klinik zu verlassen. Doch statt der Bitte zu folgen, sei es zu „angespannten Wortwechseln“ gekommen, weshalb schließlich die Polizei verständigt worden sei. Die Klinik betont, sie lehne Diskriminierung ab, erwarte aber Respekt für alle anderen Anwesenden. Intern sei der Vorfall aufgearbeitet worden – man sehe das eigene Handeln als korrekt an.

Die Klinik wird als Täterin dargestellt, obwohl sie nur ihr Hausrecht durchsetzen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die sechs Polizisten wegen Volksverhetzung. Dabei hat das Verhalten der Familie – eine Großgruppe, die ein Klinik-Foyer okkupiert, trotz mehrfacher Hinweise nicht geht und dann mit Rassismusvorwürfen um sich wirft – den Einsatz erst nötig gemacht. Hausrecht gilt für alle. Es gibt keine Sonderregelung für Großfamilien oder bestimmte Herkunftsgruppen…

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In flagranti erwischt: Afghane vergeht sich reihenweise an Ziegen und Schafen

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Ein 19-jähriger Afghane ist in der Nacht zum 10. April 2026 von der französischen Brigade Anticriminalité (BAC) in flagranti festgenommen worden: Er steht im Verdacht, seit Beginn des Jahres etliche sexuelle Gewalttaten an Schafen und Ziegen auf mehreren Höfen in Les Pennes-Mirabeau nördlich von Marseille begangen zu haben.

Mehrere französische Zeitungen, darunter La Provence, berichteten über den Fall. Seit Januar 2026, verstärkt in den Monaten Februar und März, hatten Landwirte ihre Tiere mit schweren Verletzungen vorgefunden. Mehrere Ziegen und Schafe wiesen Verletzungen auf, die auf sexuellen Missbrauch hindeuteten. Bei den Tieren waren die Hinterbeine zusammengebunden worden – ein deutlicher Beleg dafür, dass es sich nicht um natürliche Verletzungen oder Angriffe durch andere Tiere handelte.

Die betroffenen Besitzer installierten daraufhin Wildkameras auf ihren Weiden. Nach einem Bericht von France3 war der Gnadenhof von Cassandra Sortino besonders betroffen. Seit dem 11. Februar 2026 wurden ihre Schafe und Ziegen wiederholt sexuell misshandelt. Insgesamt sechs Tiere waren betroffen, einige mehrmals. Ein junges Lamm erlitt lebensbedrohliche Verletzungen.

Sortino hat zwei Monate lang einen Albtraum durchlebt. Sie und ihr Mann konnten kaum noch schlafen. Ihre Tochter ging seit zwei Wochen nicht mehr zur Schule. Die Abende bestanden nur noch aus dem Überwachen der Kameras. Es war besonders belastend für sie, da sie ein Refugium für misshandelte und ausgesetzte Tiere betreiben und nun genau diese Tiere nicht schützen konnten.

Die Familie installierte zunächst eine Wildkamera, später eine zweite. Auf den Aufnahmen war klar zu sehen, dass ein Mensch die Gräueltaten beging. Der Täter agierte sehr vorsichtig: Er versteckte sich während der Tat vor der Kamera, wechselte seine Vorgehensweise und schien die Gewohnheiten der Familie zu beobachten. Am Abend des 9. April (ca. 22:30 Uhr) sah die Familie den Mann auf der Live-Übertragung der Wildkamera. Sie alarmierte sofort die BAC (Brigade Anti-Criminalité). Der 19-Jährige – es soll sich um einen afghanischen Staatsangehörigen handeln – wurde in flagranti erwischt – hinter einer Ziege.

Er wurde in Gewahrsam genommen und am 11. April dem Richter vorgeführt. Für heute, Montag, den 13. April 2026, ist eine schnelle Hauptverhandlung angesetzt. Ihm wird Tierquälerei vorgeworfen. Das Strafmaß kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und 45.000 Euro Geldstrafe betragen.

Solche widerwärtigen Fälle zeigen die Risiken unkontrollierter Zuwanderung aus kulturell sehr fernen Gesellschaften. Ein signifikanter Teil junger, alleinreisender Männer aus Afghanistan/Pakistan etc. fällt durch hohe Kriminalitätsraten (Gewalt, Sexualdelikte) auf. Das ist statistisch belegt. Der Mann sollte nicht nur konsequent verurteilt, sondern nach Ansicht etlicher entsetzter Bürger und Kommentatoren abgeschoben werden.

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Vom Bargeld zum gläsernen Bürger: Mexiko marschiert in den digitalen Überwachungsstaat

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Am 19. März 2026 hat Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum auf dem 89. Bankenkongress in Cancún eine bezeichnende Ankündigung gemacht: Bis Ende des Jahres soll an Tankstellen und Autobahn-Mautstellen kein Bargeld mehr akzeptiert werden. Alles muss digital laufen – per Karte, CoDi oder App. Das Bargeld, die letzte Bastion anonymer Freiheit, wird systematisch abgeschafft.

„Unser Ziel ist es, in diesem Jahr durch die Programme, die wir gemeinsam mit den Banken entwickeln, die digitale Bezahlung von Benzin und Mautgebühren verbindlich vorzuschreiben. Dies wird dazu beitragen, barrierefreie digitale Zahlungsmöglichkeiten zu fördern, die uns dabei helfen, die Digitalisierung des Landes voranzutreiben“, sagte Sheinbaum auf dem Bankenkongress, auf dem die Zusammenarbeit zwischen Banken und der Regierung zur Infrastrukturverbesserung im Mittelpunkt stand.

Die Digitalisierung soll also beschleunigt werden. Das Ziel: weniger Bargeld (derzeit ca. 80 % aller Transaktionen in Mexiko) und mehr Steuereinnahmen. Die Banken jubeln – mehr Kunden, mehr Daten, mehr Gebührenpotenzial. Für die Regierung bedeutet es vor allem eines: Überwachung der Bürger.

Jeder digitale Zahlungsvorgang erzeugt ein datenreiches Protokoll: Wer hat wann wo wie viel gezahlt? Diese Informationen landen nicht nur bei der Bank, sondern sind für den Staat leicht abrufbar. Was früher eine anonyme Tankfüllung oder Mautzahlung war, wird jetzt zu einem lückenlosen Bewegungs- und Konsumprofil.

In einem Land, in dem Millionen Menschen kein Bankkonto haben, wird diese Zwangsdigitalisierung zudem zur Falle. Wer kein Smartphone, keine stabile Internetverbindung oder kein Bankkonto hat – vor allem in ländlichen Regionen oder bei älteren Menschen -, wird faktisch von der Teilnahme am Alltag ausgeschlossen.

Gleichzeitig gewinnt der Staat ein perfektes Werkzeug, um unliebsame Gruppen zu überwachen: Aktivisten, Kleinunternehmer der Schattenwirtschaft oder politische Gegner. Ein paar Klicks, und man sieht, wer regelmäßig bestimmte Strecken fährt, wer plötzlich viel tankt oder wer seine Ausgaben plötzlich ändert. Das ist nicht Science-Fiction, das ist die Logik von Chinas Social-Credit-System oder der geplanten CBDCs (digitalen Zentralbankwährungen) weltweit. Und wer einmal im System ist, dessen Geldbewegungen können bei Bedarf blockiert oder eingeschränkt werden.

Wer noch glaubt, dass digitale Zahlungsmittel nur bequemer sind, sollte sich fragen: Warum wird das Bargeld so systematisch bekämpft, obwohl es für Millionen die einzige verlässliche, private und krisensichere Option ist? Die Antwort liegt nicht in der Modernisierung. Sie liegt in der Macht.

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Deutsche als Zahlonkel: Eheleute müssen blechen, Türken bleiben kostenlos krankenversichert

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Während die große Gesundheitsreform Millionen deutscher Familien mit neuen Beiträgen zu belasten droht, bleibt eine alte Sonderregelung aus der Gastarbeiter-Zeit unangetastet. Die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei läuft weiter – auf Kosten der deutschen Beitragszahler.

Die Finanzkommission Gesundheit, die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt wurde, hat 66 Sparvorschläge vorgelegt, um das Milliardenloch von ca. 15 Milliarden Euro der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen (Report24 berichtete). Einer der zentralen Punkte: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern ohne kleine Kinder (unter sechs Jahren) soll weitgehend abgeschafft werden. Betroffene sollen Beiträge von rund 225 Euro pro Monat zahlen – das ist etwa der Betrag, den Selbstständige mindestens zahlen müssen, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Doch genau diese Regelung gilt nicht für eine große Gruppe: die Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer in Deutschland. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 bleibt von der Reform komplett verschont. In Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen – oft Nachkommen der einstigen Gastarbeiter – können ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Bedingungen sogar Eltern oder Großeltern in der Türkei weiterhin beitragsfrei mitversichern.

Die Angehörigen erhalten Leistungen der türkischen Krankenversicherung, die Kosten erstattet Deutschland pauschal an die Türkei – früher um die 5 Millionen Euro jährlich, in den letzten Jahren ca. 13 Millionen Euro pro Jahr laut GKV-Angaben. Das Abkommen war damals ein Lockmittel für die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte: Wer in Deutschland arbeitete, sollte seine Familie in der Heimat sozial abgesichert wissen. Für viele Beitragszahler bedeutet das, dass eine deutsche Ehefrau oder ein deutscher Ehemann ohne Kleinkind in Gelsenkirchen, Berlin oder München künftig tiefer in die Tasche greifen muss – während der türkische Kollege aus derselben Firma seine Frau in Istanbul oder Antalya kostenlos mitversichern lässt. Die gleiche Regelung gilt für Versicherte aus den jugoslawischen Nachfolgestaaten. Die AfD hatte bereits 2018 die Kündigung des Abkommens gefordert, war damit jedoch gescheitert.

Bisher soll es sich noch um eine „Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit“ handeln. Sollte diese Regelung kommen, wäre das eine massive Ungleichbehandlung: Während bei inländischen Ehepartnern der Rotstift ansetzt wird, bleibt das alte Abkommen mit der Türkei unberührt, obwohl es in Zeiten von Haushaltskrise und Rekorddefizit längst auf den Prüfstand gehört. Eine Anpassung oder Kündigung steht jedoch nicht auf der Agenda.

Für viele Bürger dürfte sich die Frage stellen: Warum nimmt die finanzielle Belastung für deutsche Familien immer weiter zu, während überholte internationale Sonderregelungen tabu bleiben – besonders wenn gleichzeitig auch noch über höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen oder Steuern auf ungesunde Produkte diskutiert wird?

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Klimaterror: Flughafen lahmgelegt, Millionenschaden – trotzdem nur eine „Verwarnung“

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Am ersten Tag der Sommerferien 2023 hatten „Klima-Aktivisten“ den Hamburger Flughafen stundenlang lahmgelegt. Gegen einen der Beteiligten hat das Amtsgericht Hamburg nun ein Urteil gesprochen. Und die Antwort des Rechtsstaats? Eine Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz. Keine Strafe, keine Arbeitsstunden, nichts.

Am 13. Juli 2023 schnitten zehn Klimakleber der „Letzten Generation“ ein Loch in den Zaun des Hamburger Flughafens und drangen auf das Gelände ein. Mehrere von ihnen klebten sich anschließend in der Nähe der Start- und Landebahnen fest.

Die Folge: fast vier Stunden – zwischen 6 Uhr und 9.50 Uhr – kompletter Stillstand. 68 Flüge gestrichen, 14 umgeleitet. Tausende Urlauber saßen fest, mitten im Ferienbeginn. Direkter Schaden am Flughafen: 131.000 Euro plus 13.000 Euro für den zerstörten Zaun und das Loslösen der Blockierer vom Asphalt.

Amtsrichter Götz Göttsche hat am Dienstag (8. April 2026) einen der zehn Beteiligten der Letzten Generation-Aktion schuldig gesprochen – wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Und dann das Unfassbare getan: Er beließ es bei einer reinen Verwarnung. Die Staatsanwältin hatte immerhin noch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.

Der Richter respektierte die Motive der Klimakleber – sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Gleichzeitig stellte er klar, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.

Der 21-Jährige (damals noch minderjährig) habe sich inzwischen von der Gruppe distanziert, den Kampf gegen den Klimawandel betrachte er als verloren. „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen“, erklärte der Angeklagte in seinem letzten Wort – und brach in Tränen aus.

Dass er bereits früher wegen einer Autobahnblockade in Berlin verwarnt (mit 150 Arbeitsstunden) worden war, wurde nicht strafschärfend berücksichtigt, da diese Tat schon rund drei Jahre zurückliegt.

Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Flughafen-Blockierer mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafen-Blockade laufen noch Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht.

Dieses Urteil steht sinnbildlich für eine Justiz, die bei linken Klimaprotesten auffallend viel Verständnis zeigt, während sie bei anderen Delikten deutlich härter durchgreift. Man stelle sich vor, zehn Patrioten hätten aus ideologischen Gründen einen Flughafen lahmgelegt. Die öffentliche und juristische Empörung wäre mit Sicherheit sehr viel größer gewesen.

Die „Letzte Generation“ (mittlerweile teilweise in „Neue Generation“ umbenannt) hat jahrelang bewusst auf maximale Störung gesetzt: Klebeaktionen auf Straßen, Farbattacken auf Gemälde, Blockaden von Flughäfen. Das Ziel war nie nur Aufmerksamkeit, sondern Erpressung der Gesellschaft: „Gebt uns unsere Forderungen, sonst legen wir alles lahm.“ Dass solche Taktiken nun mit einem Schulterklopfen und dem Hinweis auf „gute Absichten“ belohnt werden, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv.

Der junge Mann mag heute (angeblich) geläutert sein und seinen “Kampf” als verloren ansehen. Viele Bürger sehen den Rechtsstaat an diesem Punkt allerdings auch als zunehmend verloren an – zumindest, wenn es um konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung gegen selbsternannte Weltretter geht.

Es bleibt zu hoffen, dass andere noch laufende Verfahren gegen die Beteiligten (nach Erwachsenenstrafrecht) und künftige Urteile klarere Signale setzen. Sonst wird aus dem „zivilen Ungehorsam“ bald die neue Normalität: Straffreiheit für diejenigen, die am lautesten schreien, dass das Ende der Welt bevorstünde.

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Geht doch: Türkischer Totraser darf abgeschoben werden

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Ein heute 23-jähriger Türke raste 2023 mit seinem 315-PS-BMW bei 108 km/h durch eine 40er-Zone in Heilbronn und rammte einen Pkw, in dem eine Familie unterwegs war. Der Vater starb. Der Türke wurde zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt. Schnell wurde auf seine Abschiebung gedrängt. Dagegen wehrte sich der Totraser – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies seine Klage ab. 

Zuletzt hatte ein Skandalurteil des Landgerichts Saarbrücken landesweit für Entsetzen gesorgt: In Völklingen erschoss Ahmet G. am 21. August nach einem Tankstellenüberfall einen 34-jährigen Polizisten. Insgesamt schoss er 17 Mal, sechs Kugeln trafen den jungen Beamten. Ein Zeuge beschrieb, wie G. auf den verletzt am Boden liegenden Polizisten zuging, sich neben ihn stellte und direkt auf Oberkörper und Kopf zielte: Es sei wie in einem Mafia-Film gewesen. Doch G. wurde Schizophrenie attestiert. Er wurde vom Mordvorwurf freigesprochen, man verurteilte ihn lediglich wegen schweren Raubes. Er kommt in eine Psychiatrie.

Weniger kuschelig erging es nun immerhin einem 23-jährigen Türken vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Yasin H. hatte im Februar 2023 einen 42-jährigen Familienvater, Gezim S., totgefahren, dessen Wagen H. beim Rasen mit 108 km/h in einer 40er-Zone gerammt. Mit im Auto des Opfers waren Frau und Kinder: Die Frau wurde schwer verletzt, die zwei Kinder trugen leichte Verletzungen davon. Gezim S. starb noch am Unfallort. Der Täter kam glimpflich mit ein paar Kratzern davon. 

Wegen Mordes wurde der inzwischen als “Wollhaus-Raser” bekannte Yasin H. 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Daraufhin hatte der baden-württembergische Justiz-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) angekündigt: „Wir arbeiten bereits daran, den wegen Mordes verurteilten Täter direkt aus der Haft abzuschieben.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart leitete ein Ausweisungsverfahren in die Wege.

Das wollte H., der bereits mit seiner Revision gegen die Jugendstrafe vor dem BGH gescheitert ist, aber nicht. Der Türke ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen und will in Deutschland bleiben. Daher zog er vor das Verwaltungsgericht. Dem Richter dort erzählte er nun auf Nachfrage: „Wenn ich wieder Auto fahre, dann ganz normal, denke ich mal.“

H. war vor seiner Mörderfahrt bereits mehrfach durch Verkehrsverstöße aufgefallen: Wiederholt war er zu schnell gefahren und sogar von der Polizei zu „verkehrserzieherischen Gesprächen“ einbestellt worden. Genutzt hat es nichts. 

Das wurde auch im aktuellen Verfahren berücksichtigt. Der Richter wies H.s Klage ab: „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Abschiebung kann durchgeführt werden, befand der Richter. Behauptungen, dass H. in der Türkei, wo noch seine Großeltern, Onkel und Tante leben, wegen seiner kurdischen Wurzeln Diskriminierung und wirtschaftliche Schwierigkeiten drohten, ließ er nicht gelten.

Aussagekräftig: Im Februar wollten Polizisten Luxusautos von H.s Familie beschlagnahmen, weil deren Mitglieder ihrerseits durch ständige gefährliche Verkehrsverstöße auffielen. Dabei wurden die Polizisten prompt angegriffen – zwei von ihnen wurden dabei verletzt.

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Männergruppe belästigt Frauen in S-Bahn: Mann schreitet ein und wird zusammengeschlagen

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Deutschland 2026: Ein Mann wollte in einer S-Bahn zwei jungen Frauen beistehen, die von einer Männergruppe belästigt wurden. Seine Zivilcourage kam ihn teuer zu stehen: Mehrere Männer schlugen brutal auf ihn ein. Er erlitt schwere Gesichtsverletzungen einschließlich mehrerer Knochenbrüche. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und sucht dringend nach den beiden betroffenen Frauen sowie weiteren Zeugen. Bisher wurde niemand festgenommen.

Der Vorfall ereignete sich am Gründonnerstag, 3. April 2026, gegen 19:30 Uhr in einer stadteinwärts fahrenden S-Bahn der Linie S46 auf Höhe des S-Bahnhofs Wildau im Landkreis Dahme-Spreewald, südlich von Berlin.

Nach Angaben der Bundespolizei belästigte eine Gruppe von rund zehn bis zwölf Männern die beiden jungen Frauen in der Bahn. Der mutige 39-jährige Deutsche, der sich in derselben S-Bahn befand, schritt ein. Er sprach die Gruppe an und forderte sie auf, die Belästigungen einzustellen.

Daraufhin eskalierte die Situation schlagartig: Mehrere Männer aus der Gruppe gingen auf den Helfer los und prügelten gezielt auf sein Gesicht ein. Der 39-Jährige erlitt dabei üble Verletzungen, darunter mehrere Gesichtsfrakturen. Trotz der schweren Verletzungen blieb er zunächst in der Bahn und stieg erst am S-Bahnhof Treptower Park aus. Von seiner Wohnung aus alarmierte er dann die Polizei und suchte anschließend medizinische Hilfe im Krankenhaus.

Die beiden belästigten Frauen haben die Bahn offenbar kurz nach dem Vorfall verlassen. Nach ihnen und weiteren Zeugen wird gesucht. Die Bundespolizei hat Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn gesichert und ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Zu den Tatverdächtigen wurden keine Angaben gemacht.

Dieser feige und brutale Angriff ist kein Einzelfall – er ist längst bitterer Alltag, nicht nur in Berlin. Gruppenweise sexuelle Belästigung, offene Gewalt und das sichere Wissen der Täter, dass kaum etwas passiert, haben die öffentlichen Verkehrsmittel zu echten Gefahrenzonen gemacht. Zivilcourage wird nicht belohnt, sondern brutal bestraft. Die Mehrheit der Fahrgäste schaut weg – nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus purer Angst, selbst das nächste Opfer zu werden. Wer heutzutage mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, spielt russisches Roulette.

Jahrelanges politisches Wegschauen, verharmlosende Schönrederei sowie eine völlig überforderte und ideologisch getriebene Politik haben diesen Zustand bewusst zugelassen. Mit den Konsequenzen der unkontrollierten Massenzuwanderung müssen sich die Bürger herumschlagen. Ohne harte Strafen, massive Polizeipräsenz, konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer und eine grundsätzliche Kehrtwende in der Sicherheits- und Migrationspolitik wird sich nichts ändern.

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Opfer hatte um Ruhe gebeten: 13-jähriger irakischer Intensivtäter prügelt Busfahrer ins Koma

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Immer neue Gewalteskalationen im bunten Deutschland sorgen für Entsetzen: In Leipzig hat ein als Intensivtäter bekannter Iraker einen 62-jährigen Busfahrer attackiert, nur weil dieser zuvor um Ruhe gebeten hatte. Der Mann musste notoperiert werden und liegt im Koma. Der Täter soll erst 13 Jahre alt sein.

Die Tat hat sich laut “Bild” am 1. April gegen 19 Uhr in einem Bus der Linie 90 in Leipzig ereignet. Eine Gruppe von Jugendlichen hatte so laut gestört, dass der Fahrer stoppte und um Ruhe bat. Laut Polizei “kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem 13-Jährigen”: Der Busfahrer sei verletzt worden, musste ins Krankenhaus und stationär behandelt werden.

Die Zeitung fand heraus, dass der 62-jährige Busfahrer mindestens drei Kopfstöße von dem im Irak geborenen Jugendlichen kassierte. Der Täter sei “als Intensivtäter hinlänglich bekannt”. Zur Schule geht er angeblich nicht.

Sein Opfer sackte blutend im Bus zusammen. Im Krankenhaus wurde ein Schlaganfall diagnostiziert; es folgte eine Not-OP, der Mann liegt im Koma.

Zwar konnte der zunächst geflüchtete Iraker schnell identifiziert werden, doch aufgrund seines Alters kann er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es liegt im Aufgabenbereich der Jugendämter, geeignete Erziehungsmaßnahmen durchzusetzen. Die Hürden für eine mögliche Heimunterbringung sind allerdings hoch und Plätze rar.

Die polizeilichen Ermittlungen zum Tathergang und den genauen Hintergründen dauern noch an, wie die “Welt” aktuell berichtet. Ermittelt wird wegen Körperverletzung, das Jugendkommissariat beim Haus des Jugendrechts hat den Fall übernommen. Es konzentriert sich auf junge Intensivtäter. Über den Gesundheitszustand des 62-Jährigen wurde nichts Weiteres bekannt gegeben. Weitere Auskünfte könnten auch aufgrund der besonders schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte von Kindern nicht gegeben werden, so hieß es.

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Sie wollte beim Osterspaziergang Blumen fotografieren: Frau brutal niedergemessert

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Am Ostersonntag (05.04.2026) wurde in Breuberg (Südhessen) eine 48 Jahre alte Frau, die mit Freundinnen spazieren ging, unvermittelt von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Der Täter konnte inzwischen festgenommen werden und wieder einmal steht eine psychische Erkrankung des Mannes als Tatmotiv im Raum.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich die Tat gegen 16 Uhr, als die 48-Jährige mit drei Freundinnen auf einem Osterspaziergang im Stadtteil Hainstadt war. Die Frau blieb stehen, um eine Blume zu fotografieren – und lag Sekunden später schwer verletzt am Boden. Ein unbekannter Mann, der kurz zuvor mit dem Fahrrad an der Gruppe vorbeigefahren und dann zu Fuß zurückgekommen war, hatte sie unvermittelt mit einem Messer attackiert. Erst als ihre Begleiterinnen zu Hilfe eilten, ließ der Täter von ihr ab und flüchtete mit dem Fahrrad. Die Frau musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

Nach Hinweisen und umfangreichen Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei den Tatverdächtigen am Montagabend (06.04.2026) festnehmen. Er wurde bei Angehörigen in Sandbach angetroffen. Im Rahmen der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung wurde ein Fahrrad sichergestellt, bei dem es sich um das von dem Mann genutzte Fahrrad handeln dürfte.

Die Hintergründe des Angriffs sind noch unklar. Keine Beziehungstat, kein Streit – einfach ein zufälliger Angriff im öffentlichen Raum. In der neuesten Polizeimeldung heißt es, das Tatmotiv könnte in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung des Mannes stehen. Die Ermittler werten den Angriff als versuchtes Tötungsdelikt. Weitere Auskünfte zu dem mutmaßlichen Täter werden dort nicht gegeben, aber eine psychische Erkrankung wird bereits vermutet – man kann sich nur wundern. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News mitteilte, soll es sich um einen “32-jährigen Deutschen” handeln.

Auch dieser brutale Angriff zeigt: Das Leben ist nicht mehr so sicher und unbeschwert wie noch vor zehn Jahren. Es ist Zeit, ehrlich zu sein. Schönreden hilft nicht. Die Statistik zeigt steigende Gewalt, die Umfragen zeigen sinkendes Vertrauen. Und die Gefahr lauert nicht nur in dunklen Gassen. Schon ein harmloser Spaziergang an einem sonnigen Feiertag kann im buntesten Deutschland aller Zeiten zum Risiko werden.

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Erwünschte Disziplinierung der Bürger: Hohe Spritpreise als Erziehungsmittel

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Dieselpreise klettern im Schnitt auf über 2,40 Euro, Super E10 kratzt an der 2,20-Euro-Marke – ortsweise wurde die 3-Euro-Schallmauer schon durchbrochen. Für viele Pendler, Handwerker und Familien bedeutet das: jeden Monat Hunderte Euro mehr, die vom ohnehin knappen Haushaltsgeld abgehen. Der blanke Hohn: Diese Entwicklung wird offenbar sogar begrüßt.

Ein Kommentar von Andrea Waldner

Die Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, lehnt einen gesetzlichen Preisdeckel für Benzin und Diesel ab, stattdessen sollen die hohen Preise ihre Wirkung entfalten.

Im ZDF-Morgenmagazin brachte sie ihre Ansicht auf den Punkt: „Die Menschen müssen sich überlegen, wo ist es wirklich wichtig, zu fahren, wo kann ich darauf verzichten, wo kann ich eine Fahrgemeinschaft bilden, wo kann ich vielleicht mal mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren.“

Das ist kein gut gemeinter Tipp. Das ist die offene Ansage einer Elite, die hohe Spritpreise als willkommenes Disziplinierungsinstrument betrachtet. Nicht die geopolitische Krise im Nahen Osten steht im Vordergrund, sondern die Chance, die Bürger endlich „richtig“ zu erziehen.

Seit Jahren predigt der grün geprägte Teil der Politik, dass fossile Mobilität „teurer werden muss“, um die Menschen zum Umdenken zu zwingen. Am liebsten würden sie den motorisierten Individualverkehr ganz abschaffen. Die aktuelle Ölpreisexplosion durch den Iran-Konflikt kommt da wie gerufen.

Schnitzer lehnt Preisdeckel oder Subventionen (wie den Tankrabatt 2022) vehement ab – weil die Menschen sich damals „zu wenig angepasst“ hätten. Übersetzt heißt das: Das letzte Mal war der Schmerz noch nicht groß genug. Diesmal soll es richtig wehtun, damit die gewünschte Verhaltensänderung endlich eintritt. Die Bürger sollen lernen: Autofahren ist kein Grundrecht, sondern ein Luxus, den man sich erst „verdienen“ muss – durch Verzicht oder teure Elektroautos. Das ist keine Wirtschaftspolitik mehr, das ist soziale Umerziehung mit dem Portemonnaie als Erziehungsmittel.

Besonders perfide wirkt die seit dem 1. April 2026 geltende Tankstellen-Regel: Preiserhöhungen nur noch einmal täglich um Punkt 12 Uhr. Die Regierung verkaufte das als Schutz vor der sogenannten „Preisachterbahn“. In Wahrheit sprang der Preis am ersten Tag mancherorts um 8 bis 15 Cent in die Höhe – und der Diesel stellte sogar einen neuen Allzeitrekord auf. Die Regel dämpft nichts. Sie kanalisiert den Preisanstieg nur noch besser. Die Mineralölkonzerne dürfen die Kosten weiterreichen, die Politik schaut wohlwollend zu. Hauptsache, der deutsche Michel lernt endlich, weniger zu fahren.

Erschreckend ist auch die soziale Kälte dieser Haltung. Für Gutverdiener mit Homeoffice, Dienstwagen oder gut ausgebautem ÖPNV in der Großstadt sind 40 oder 50 Cent mehr pro Liter eine unangenehme Randnotiz. Für den Dachdecker auf dem Land, die Krankenschwester im Nachtdienst oder den Alleinerziehenden ohne Bahnanschluss ist es eine existenzielle Belastung.

Diesen Menschen sagt man nun unverblümt: Überlegt euch, ob euer Weg „wirklich wichtig“ ist. Als ob die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen eine Art Freizeitvergnügen wäre, auf das man notfalls verzichten kann.

Hohe Spritpreise sind eine Folge von Krieg, Verknappung und immensen Abgaben. Sie als willkommenes Instrument zur Umerziehung der Bevölkerung zu missbrauchen, ist – wie die Weigerung, die Steuern zu senken – eine bewusste politische Entscheidung.

„Wo ist es wirklich wichtig, zu fahren?“ – Dieser Satz von Monika Schnitzer wird wohl in die Geschichte eingehen. Nicht als kluger ökonomischer Rat, sondern als zynisches Symbol einer abgehobenen Politik, die Mobilität zum Privileg der Besserverdienenden macht und den Normalbürger mit dem Geldbeutel diszipliniert.

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„Super-GAU“ in Hannover: Plötzlich auf der Straße – Pflegeheim schmeißt Bewohner raus

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Am 1. April 2026 wurde das Pflegeheim „Ambiente Care Seniorenresidenz“ in Laatzen bei Hannover zum Schauplatz eines erschütternden Dramas: Innerhalb von nur 24 Stunden mussten 59 hochbetagte und pflegebedürftige Menschen ihr Zuhause verlassen. Die Heimaufsicht hatte die weitere Nutzung der Einrichtung untersagt.

Der Heimbetreiber Ambiente Care (Sitz in Bayern) gilt als zahlungsunfähig; die Mitarbeiter hatten seit Monaten kein Gehalt mehr bekommen, ein Großteil des Personals war bereits nicht mehr zur Arbeit erschienen. Zudem soll es Probleme mit Lieferanten gegeben haben, sodass Masken, Einmalhandschuhe und Papierhandtücher in den Ambiente-Care-Häusern fehlten.

Da die Versorgung der Bewohner nicht länger gewährleistet war, hat die Heimaufsicht der Region Hannover die weitere Nutzung der Einrichtung mit bis zu 166 Plätzen untersagt. Erst am Dienstag informierte die Betreiberfirma die Angehörigen über die Situation. Daher hatten sie kaum Zeit, sich auf die plötzliche Kündigung einzustellen. Am Mittwochvormittag mussten die 59 Bewohner ausziehen – bis 14 Uhr sollte die Einrichtung geräumt sein.

Was die alten Menschen in diesen Stunden durchmachten, beschreibt eine Angehörige gegenüber dem NDR als „menschenunwürdige Zustände“. „Es ist das reine Chaos, alle verlassen fluchtartig das Heim“, sagte ein 78-Jähriger, dessen Frau in dem Heim betreut wird. Andere Angehörige sprachen vom „Super-GAU“ und „Horror“. Eine Frau suchte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in Windeseile eine neue Bleibe für dessen 96-jährige Mutter. Eine weitere Bewohnerin hatte erst kürzlich ihren 103. Geburtstag im Heim gefeiert – jetzt musste auch sie gehen.

Ambiente Care hat bis zum Abend des 1. April weder auf Anfragen von Medien noch auf die Sorgen der Angehörigen reagiert. Die Stadt Laatzen versucht, für die Bewohner neue Plätze in anderen Einrichtungen mit freien Kapazitäten zu finden. Einige konnten bereits in das Heim „Leinetal“ in Grasdorf vermittelt werden. Mehrere pflegebedürftige Bewohner wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht.

Der Betreiber „Ambiente Care“ befindet sich offenbar bereits seit längerer Zeit in einer schweren wirtschaftlichen Schieflage. Wie das Branchenportal „CarVor9“ berichtet, wurden von den ehemals 17 Pflegeheim-Standorten in Deutschland innerhalb von nur einem halben Jahr bereits zehn geschlossen.

Laut Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) darf ein Heimbetreiber den Vertrag mit den Bewohnern bei einer Schließung des Heims grundsätzlich kündigen. Allerdings nicht von heute auf morgen: Es gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat (zum Monatsende). Zudem ist der Betreiber verpflichtet, die Bewohner nicht einfach sich selbst zu überlassen. Er muss eine Anschlussversorgung sicherstellen oder einen geeigneten Ersatzplatz organisieren, betont der Sozialverband VdK.

Auch wenn die Schließung des Heims unumgänglich schien, wirft der Umgang mit den Menschen, die dort lebten, ein erbärmliches Licht auf das System: Erst wenn alles zusammenbricht, greift die Behörde ein. Bis dahin dürfen private Betreiber offenbar monatelang Löhne schuldig bleiben. Was in Laatzen passiert ist, ist kein belangloses Verwaltungsversagen. Es ist ein moralisches Versagen gegenüber jenen, die uns früher erzogen und das Land aufgebaut haben. „Menschenunwürdig“ – dieses Wort sollte eine Mahnung sein. Unsere Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren Ältesten umgeht. In Laatzen hat sie versagt.

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Großeinsatz an Hamburger Schule: 13-Jähriger niedergemessert

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Am Montagmittag (30. März 2026) ist es im Umfeld der Stadtteilschule Flottbek im Hamburger Stadtteil Groß Flottbek zu einer blutigen Messerattacke gekommen. Ein 13-jähriger Schüler wurde durch mehrere Stiche lebensgefährlich verletzt und musste noch am Tatort reanimiert werden. Die Polizei spricht von einem versuchten Tötungsdelikt. Ein 15-Jähriger mit “ungeklärter Staatsangehörigkeit” sitzt inzwischen in U-Haft; ein 15-jähriger Syrer wurde zunächst festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei kam es gegen 13:51 Uhr im Bereich Osdorfer Weg/Ohlenkamp zu einem Streit zwischen mehreren Jugendlichen. Der Konflikt eskalierte plötzlich: Mindestens einer der Beteiligten zog ein Messer und stach mehrfach auf den 13-Jährigen ein. Ein Stich traf den Jungen offenbar in den Bauch. Das Opfer brach zusammen und musste noch am Tatort reanimiert werden. Rettungskräfte brachten ihn unter Notarztbegleitung in ein Krankenhaus. Am Dienstag teilte die Polizei mit, dass sich der Gesundheitszustand des Schülers stabilisiert hat und er nicht mehr in Lebensgefahr schwebt.

Die Täter flohen zunächst. Die Hamburger Polizei leitete einen umfangreichen Großeinsatz ein: Rund zwei Dutzend Streifenwagen, der Polizeihubschrauber „Libelle“, ein Diensthund und die Spezialeinheit USE (Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen) waren beteiligt. Die Fahndung führte bereits kurze Zeit später zur Festnahme von zwei 15-jährigen Jugendlichen in der Nähe der Schule.

Von den beiden Festgenommenen kam einer – ein 15-Jähriger mit “ungeklärter Staatsangehörigkeit” – am Dienstag in Untersuchungshaft. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der zweite 15-Jährige (mit syrischer Staatsangehörigkeit) wurde nach den ersten Maßnahmen wieder entlassen. Die Mordkommission des Landeskriminalamts hat die Ermittlungen übernommen. Die genauen Hintergründe des Streits und der Ablauf der Tat sind noch unklar.

Der Vorfall hat in Hamburg und bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, betonte, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass die Messergewalt unter Jugendlichen dramatisch zunimmt – insbesondere bei jungen Männern mit Migrationshintergrund. Er forderte konsequente und harte Maßnahmen gegen die zunehmende Jugendgewalt – unter anderem die Absenkung des Strafmündigkeitsalters, schnellere und härtere Strafen, mehr Prävention und bessere Betreuung von Problemkindern.

Die negativen Auswirkungen der unkontrollierten Massenzuwanderung zeigen sich immer deutlicher. Offenbar stören sich die Hamburger jedoch nicht sonderlich an diesen Entwicklungen. Immerhin wurde die rot-grüne Koalition vor einem Jahr erneut gewählt und hält laut aktueller Umfrage weiterhin eine Mehrheit.

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Roter Teppich für Islamismus? Deutsche sollen Syriens Wiederaufbau finanzieren

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Während in Deutschland marode Schulen, kaputte Brücken und überlastete Sozialsysteme dringend auf Investitionen warten, fließen erneut Millionen Euro Steuergelder ins Ausland. Am Montag (30. März 2026) sicherte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) dem syrischen Übergangspräsidenten (und früheren Anführer der islamistischen Miliz HTS) Ahmed al-Scharaa bei dessen umstrittenem Besuch in der Hauptstadt die volle deutsche Unterstützung beim Wiederaufbau des Landes zu. Gleichzeitig vergab die KfW Zuschüsse für den syrischen Wiederaufbau.

„Wir stehen an der Seite Syriens“, verkündete Wadephul bei einem deutsch-syrischen Wirtschaftstreffen in Berlin. Parallel gab die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bekannt: Im Auftrag des Entwicklungsministeriums (BMZ) wurden seit Anfang 2025 bereits Finanzierungsverträge über 119 Millionen Euro Zuschüsse abgeschlossen – Geld, das direkt aus dem deutschen Steuertopf kommt.

Offiziell soll das Geld den „Neustart der Wirtschaft in Syrien“ finanzieren. Kleine Betriebe sollen unterstützt und Perspektiven für Rückkehrer geschaffen werden. Zuschüsse soll es beispielsweise für Wasser- und Abwasserprojekte sowie für Schulen und die psychosoziale Betreuung und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche (in Zusammenarbeit mit UNICEF) geben.

Deutschland kämpft 2026 derweil mit einem Haushalt, der vor allem durch Schulden und Sondervermögen (sprich: noch mehr Schulden) zusammengehalten wird. Die Infrastruktur verfällt: Straßen und Schienen brauchen Milliarden für Sanierung, Brücken drohen einzustürzen, der Nahverkehr ist chronisch überlastet. Die Rentenkasse muss mit immer höheren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gestützt werden, die Energiepreise drücken Haushalte und Industrie, und im Sozialbereich steigen die Ausgaben für Bürgergeld und Integration weiter. Gleichzeitig wird das Geld für Syrien ohne klare Garantien und Transparenz freigegeben. Deutsche Steuerzahler finanzieren also den Wiederaufbau eines fernen Landes, während im eigenen Land die Hütte brennt.

Bundeskanzler Friedrich Merz hofft laut eigener Aussage auf die massenhafte Rückkehr syrischer Flüchtlinge – bis zu 80 Prozent sollen angeblich freiwillig gehen und so unsere Sozialsysteme entlasten. Die Realität sieht anders aus: Viele haben sich längst in Deutschland eingerichtet, und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass freiwillige Rückkehr oft Wunschdenken bleibt. Stattdessen bleiben die Kosten für Unterbringung, Sozialleistungen und Integration hier – während das Geld für den „Wiederaufbau“ dort fließt.

119 Millionen Euro – und das ist nur der aktuelle Tropfen auf dem heißen Stein. In Wahrheit geht es um Hunderte Millionen, die Deutschland seit dem Fall Assads zusätzlich locker macht – beispielsweise wurden im Dezember 2024 60 Millionen Euro bereitgestellt und im Jahr 2025 Zusagen in Höhe von 218 Millionen Euro für den Wiederaufbau Syriens gemacht.

Deutsches Steuergeld für Islamismus?

Und das für ein Land unter der Führung eines Mannes mit dschihadistischer Vergangenheit – er war Anführer der einst mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündeten Al-Nusra-Front und der Nachfolgemiliz Hajat Tahrir al-Sham. Die NZZ titelte passend: “Ein Islamist zu Besuch in Berlin”.

In Syrien ist nach der Machtübernahme von al-Scharaa keineswegs Ruhe eingekehrt. So wird der Regierung in Damaskus unter anderem vorgeworfen, an Übergriffen auf religiöse Minderheiten – Christen, Drusen, Alawiten, Kurden – beteiligt gewesen zu sein. Trotzdem rollte die deutsche Regierung den roten Teppich aus. Das sorgte für viel Kritik und Protestkundgebungen. Syrische Migranten in Deutschland dagegen feierten den Besuch – ein beispielloser Beleg für Integrationsversagen, bei dem manchem Bürger zu Recht Angst und Bange wird.

Die Merz-Regierung führt offensichtlich eine Politik fort, die das eigene Land systematisch hinten anstellt. 119 Millionen Euro sind kein Pappenstiel – und schon gar kein Geld, das Deutschland gerade übrig hat. Es ist Steuergeld, das hier dringend gebraucht wird. Stattdessen wird es wieder einmal im Ausland verbraten – für radikale Kräfte, deren Ideologie auch für Deutschland eine reale Gefahr darstellt.

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