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Dienst an der Waffe: Von Zwang, Pflicht und der brutalen Realität

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„Wenn es notwendig wäre, wäre ich auch für Zwang“, sagte vor kurzem Johannes Varwick bei einer Diskussionsrunde am Berliner Schadow-Gymnasium zum Thema Wehrdienst. Varwick gehört zu jenen mutigen Wissenschaftlern, die sich immer wieder kritisch zum Ukraine-Krieg und dem Verhalten der NATO äußern. Seine Aussage zum Thema Wehrpflicht erschreckt jedoch. Immer wieder ist festzustellen, dass selbst kritische Geister unter bestimmten Umständen einen Zwang beim Wehrdienst befürworten. Dafür haben sie bestimmt Gründe. Doch begreifen sie, was Zwang bei diesem Thema in letzter Konsequenz bedeuten kann? Zur Erinnerung: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgeben. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kein Staat darf das Recht haben, einen Menschen dazu zu zwingen, einen anderen Menschen zu töten. Kein Staat darf einen anderen Menschen in eine Situation bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in einem Krieg. Beides ist barbarisch. Beides ist unmenschlich. Und genau das kann in letzter Konsequenz passieren, wenn ein Staat Bürger gegen ihren Willen mit der Waffe in der Hand in den Krieg schickt.

Dass diese Zeilen gleich zu Beginn dieses Textes stehen, hat einen Grund. Doch der Reihe nach.

Werfen wir zuerst einen Blick in die Ukraine.

Die Ukraine ist im Krieg. In der Ukraine gibt es eine Wehrpflicht. Und es gibt Ukrainer, die nicht in den Krieg ziehen wollen. Wohl jeder dürfte mittlerweile die furchtbaren Videos aus der Ukraine kennen, die zeigen, wie Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen wollen, behandelt werden. Die Szenen ähneln sich immer wieder. Mitarbeiter der staatlichen Behörde wollen Männer auf der Straße kontrollieren, um zu sehen, ob sie zur Ableistung des Wehrdienstes ausgeschrieben sind. Je nach Umstand sollen die Männer sofort mitgenommen werden. Widersetzen sich die Kontrollierten, kommt es zum Einsatz körperlicher Gewalt. Unter Schlägen, Tritten und dem Einsatz von Pfefferspray werden die Männer in Autos gezerrt.

Die Videos können nicht immer verifiziert werden. Doch die mittlerweile tausenden Beschwerden beim Ombudsman des ukrainischen Parlaments, die Rekrutierungen betreffend, lassen erahnen: Hier geht es um ein reales Problem. Die Berichte von etwa der BBC, der Deutschen Welle, Le Monde, zahlreicher anderer Medien sowie die vielen auf der zivilgesellschaftlichen Plattform Bussification veröffentlichten Videos führen den Schrecken vor Augen.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland veröffentlichte die Tage einen Tweet auf der Plattform X mit den Worten:

Ein Land im Krieg organisiert seine Verteidigung. Das heißt Generalmobilmachung, nicht „Zwangsrekrutierung“.

Der ukrainische Botschafter mag den Begriff „Zwangsrekrutierungen“ ablehnen: Es ändert nichts an der Realität. In der Ukraine ist zu beobachten, was man als Menschenfängerei bezeichnen muss. Allerdings, das gilt es hervorzuheben: Die Mitarbeiter der Behörde dürfen, wenn Personen sich bei der Kontrolle widersetzen, legal auch Gewalt anwenden, wenngleich nicht exzessiv. Schließlich: Die Männer, die sich dem Wehrdienst widersetzen wollen, verstoßen gegen das Gesetz.

Ein grundlegendes Problem wird sichtbar.

Was das mit der aktuellen Debatte in Deutschland zum Thema Wehrpflicht zu tun hat, liegt auf der Hand. Ein Recht, das den Wehrdienst zur Pflicht macht, kann gefährlich werden. Denn: Wo Pflicht ist, ist Zwang nicht weit. Und wo Zwang ist, droht Gewalt.

In Deutschland gab es lange eine Wehrpflicht. Das war in der Praxis kein größeres Problem. Niemand wurde in Deutschland zum Dienst an der Waffe gezwungen. Wer nicht „zum Bund“ wollte, konnte einen Ersatzdienst im zivilen Bereich ableisten.

Sollte demnächst – was nicht unwahrscheinlich ist – wieder eine Wehrpflicht eingeführt werden, wird es diese Option wieder geben. Und, sehr wichtig:

In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Damit ist doch alles Ordnung, oder? Zwangsrekrutierungen, wie sie in der Ukraine zu beobachten sind, haben doch nichts mit Deutschland zu tun, oder?

Die Beobachtung der Realität verdeutlicht: Das Grauen, das am Ende einer Entwicklung zu beobachten ist, zeigt sich eher selten am Anfang. Zu Beginn eines Krieges ziehen gesunde, muntere Männer los. Schwer traumatisiert, verstümmelt und für den Rest ihres Leben gezeichnet, kommen sie danach zurück – wenn sie überhaupt lebend das Schlachtfeld verlassen.

Ein Wehrpflicht heißt gewiss nicht automatisch, dass irgendwann Zwangsrekrutierungen auf offener Straße unter dem Einsatz massiver Gewalt stattfinden werden. Dass das Eine aber die Tür für das Andere öffnen kann, sollte jedem klar sein. Genauso einleuchtend sollte sein, dass es einen großen Unterschied zwischen einem Land gibt, das sich im Frieden befindet, und einem Land, das im Krieg ist.

In Deutschland gibt es den Schutzschild Grundgesetz. Doch dieser Schutzschild kam noch nie in einer Kriegssituation zum Einsatz.

Die Politik hat die Losung Kriegstüchtigkeit ausgegeben. In dem propagandistisch verseuchten Begriff steckt das Wort – um es deutlich hervorzuheben – Krieg. Politiker, die ein Land kriegstüchtig machen wollen, fassen den Begriff Krieg ins Auge. Diese gegenwärtige Situation gilt es, bei der Diskussion um den Dienst an der Waffe zu berücksichtigen.

Alle kennen die Binsenweisheit: Papier ist geduldig. Auch das Grundgesetz steht auf Papier. In der Coronakrise wurde deutlich, das schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden. Viele waren im Hinblick auf eine gesunde Grundrechtsauffassung untragbar. Menschen aus unserer Mitte mussten alleine, ohne ihre Lieben, in Krankenhäusern und Heimen sterben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der erste, wichtigste Satz im Grundgesetz. Die Politik hat die Würde des Menschen angetastet – freilich, für ein „höheres Gut“, nur im „besten Sinne“ für unser Gemeinwesen.

Wenn Politiker schon von Kriegstüchtigkeit sprechen, dann gibt es guten Grund, die Frage aufzuwerfen: Wie wird es im Kriegsfall in Deutschland sein?

Wer sich mit Macht auseinandersetzt, weiß: Macht vermag unter bestimmten Bedingungen alles. Gesetze können zu Wachs in den Händen der Politik werden. Und: Zu scheinbar unverrückbaren „roten Linien“ sagte vor gar nicht so langer Zeit der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr”.

Einen großen Aufschrei der Demokratie gab es nicht.

Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass in einer extremen Ausnahmesituation wie etwa im Kriegsfall Politiker mit dem ehrenwerten Grundgesetz anders umgehen werden wie in der Coronazeit. Die Annahme, dass im „Falle eines Falles“ das Grauen auch in Deutschland einziehen wird, hat ihre Berechtigung.

Im Krieg greifen Staaten nach den Bürgern. Die Politik will und braucht dann Bürger, die als Soldaten kämpfen.

Noch gibt es keinen Krieg. Doch schon jetzt ist der Griff des Staates nach den Männern zu erkennen. Das neue Wehrgesetz, das zum 1. Januar gültig wurde, zeigt es. An Ostern wurde bekannt, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel steht, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine längere Abwesenheit außerhalb des Landes sich genehmigen lassen müssen. Nach heftiger Kritik äußerte sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit den Worten: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“.

Das Schlüsselwort lautet: „derzeit“ – das in dem Zitat gleich zwei Mal Verwendung findet.

Das Wort hat den Charakter eines Scheunentors. Wehe, wenn die Politik dieses „Tor“ öffnet.

Anfang 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss dargelegt, warum die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers aus Deutschland zulässig ist. Auch wenn es hier nicht um deutsche Wehrpflichtige geht, lässt die Argumentation des Gerichts tief blicken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sei demnach nicht absolut, es könne in einer außerordentlichen Lage eingeschränkt werden, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht von vornherein undenkbar. Kritiker des BGH-Beschlusses sagen: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben.“

Ob dem so sein wird oder nicht, sei dahingestellt. Die Gesamtentwicklung bietet Anlass zu großer Sorge.

Ende März lud das Berliner Schadow-Gymnasium zu einer Diskussion zum Thema Wehrpflicht. Auch Johannes Varwick war zu Gast. In einem Videoausschnitt sagt der Politikwissenschaftler:

Wenn es notwendig wäre, dann wäre ich auch für Zwang.

Auf Nachfrage auf der Plattform X, wie die Aussage zu verstehen sei, antwortete er:

Genau so, wie ich es sagte: ein Staat kann und darf Zwang ausüben – soweit zwingend erforderlich (und legitim)

Und er fügt an:

Wir können (und müssen) über Legitimität streiten. Aber bei der Frage des Zwangs haben wir vermutlich Bewertungsunterschiede.

Angesprochen in einem NachDenkSeiten-Interview auf seine Positionierung konkretisierte Varwick mit folgenden Worten:

Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Diese Sätze gilt es, sacken zu lassen. Aussagen sind zu hören, die vielleicht vordergründig vernünftig und rational nachvollziehbar scheinen. Und Aussagen wie diese sind – auf die eine oder andere Weise – immer mal wieder auch von kritischen Leuten zu hören, die mit aktuellen Entwicklungen ebenfalls nicht einverstanden sind, aber unter Umständen einen Zwang in Sachen Landesverteidigung für angebracht halten. Doch was hier vernünftig und nachvollziehbar klingt, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand.

Schmidt gehörte noch zu jener Generation Politiker, die den Krieg und seinen Schrecken erlebt haben. Von Schmidt stammt auch die Aussage: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als 1 Minute schießen.“ So klingt eine von tiefer Einsicht auf Vernunft basierende Aussage.

Doch wo gibt es diese Vernunft heute noch auf politischer Seite? Aufseiten der Regierungsparteien?

Helmut Schmidt – das war, mehr oder weniger, noch die „alte Bonner Republik“. Die alte Bonner Republik, das war damals auch: Willy Brandt. Das war Kniefall. Das war die Zeit persönlicher Diplomatie zwischen Brandt und Breschnew. Das war die Zeit der „Neuen Ostpolitik“. Das war auch die Zeit einer starken Friedensbewegung. Und später war es dann die Zeit einer echten Entspannungspolitik.

Die von Varwick zitierten Schmidt-Worte stammen aus dem Jahr 2008.

2008 – das war viele Jahre vor dem Maidan. 2008 – das war lange vor den demokratischen Zumutungen der Coronazeit. 2008 – da waren es noch 14 Jahre bis zum Krieg in der Ukraine. 2008 – damals wagte es noch kein deutscher Politiker, von Kriegstüchtigkeit zu sprechen. 2008 – da hatte auch noch kein Johann Wadephul als Außenminister gesagt: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben.“ 2008 – da sagte auch noch kein deutscher Politiker: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden.

Dass Varwick an der zitierten Stelle gerade Schmidt anführt, mag im Hinblick auf eine romantisierte Vorstellung bundesrepublikanischer Demokratieverhältnisse der Gegenwart nett erscheinen. Es klingt sogar sympathisch, an die Haltung Schmidts zu erinnern und sie zum Maßstab zu nehmen. Nur: Wird das der Realität gerecht?

Halten wir uns vor Augen: Damals stand da Helmut Schmidt. Heute steht da der Ex-BlackRocker Friedrich Merz.

Im Grunde genommen sagt dies bereits alles.

Wenn Varwick davon spricht, dass er für Zwang sei, „wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich mache“, tappt er in eine Art Denkfalle, in die viele seit Urzeiten immer und immer und immer wieder tappen.

Wir alle kennen diese schier unendlich und furchtbar ermüdende Diskussion, wenn ein Pazifist und ein Befürworter des bewaffneten Kampfes diskutieren. Mit allen möglichen herbeifantasierten Vorstellungen wird versucht, den Pazifisten aus der Reserve zu locken. „Würdest du nicht einmal zur Waffe greifen, wenn ein Feind deine Frau töten wollte?“ „Würdest du nicht einmal dann zur Verteidigung bereit sein, wenn der böse Feind vergewaltigend und mordend durch dein Land, deine Heimat zöge?

Nicht alle, die solche Fragen stellen, meinen das böse. Aber bei manchen schimmert – warum auch immer – ein schier teuflisches Vergnügen durch, doch endlich, endlich diesen Pazifisten dazu zu bringen, „Ja!“ zu sagen.

Bei Varwick ist das nicht der Fall. Seine Aussagen bewegen sich auf der rationalen Ebene. Schließlich: Der Gedanke, dass es doch vielleicht tatsächlich eine wie auch immer geartete „sicherheitspolitische Lage“ geben mag, die aus seiner Sicht nun mal einen „Zwang“ erforderlich machte, darf doch gedacht werden. Denn: Könnte es nicht tatsächlich einmal soweit kommen?

Hier ist sie, die Falle.

Erstens gibt es keine „sicherheitspolitischen Lagen“. Was es gibt, sind Politiker, die oft katastrophale Entscheidungen treffen und im Vorfeld von Kriegen an vielen Stellen die Möglichkeit hätten, ihr Land vor einem Krieg zu bewahren – selbst wenn es auf der Basis eines schlechten Kompromisses wäre. Nach allem, was über Kriege bekannt ist, weiß man, das Kriege nicht vom Himmel fallen. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit. Nach allem, was man über Kriege weiß, sollte jedem klar sein, dass die hehren Ziele, die sowohl Angreifer als auch Angegriffener immer wieder vor sich hertragen, um ihren Krieg als „gerecht“, „unabdingbar“, „notwendig“ für das „Gute“ usw. zu verkaufen, oft von schamlosen Lügen und tiefenpolitischen Interessen durchzogen sind.

Zweitens zerschellt die Annahme, dass Deutschland ja vielleicht doch angegriffen werden könnte, an der Realität. Wer sollte Deutschland angreifen? Dänemark? Holland? Schweden?

Drittens: Selbst unter der irrigen Annahme, dass Russland Deutschland angreifen würde: Unter einer derartigen „sicherheitspolitischen Lage“ wäre es irrelevant, ob Deutschland nun über 150.000, 200.000 oder 300.000 und mehr Soldaten verfügt. Bei einem Angriff Russlands auf Deutschland sprächen wir von einem Krieg mit der NATO inklusive einer sehr raschen nuklearen Eskalation.

Viertens: Selbst unter der Annahme, dass die NATO zerbricht und Deutschland allein dastünde: Einen Krieg mit einer Atommacht zu führen, wäre Wahnsinn. Auch in dieser Situation wäre die Anzahl der Soldaten und die Wehrfähigkeit allenfalls etwas für der Realität trotzende politisch-militärische Gedankenspiele, nach denen Deutschland doch eine „Chance“ im Kampf haben werde.

Fünftens, um Varwick entgegenzukommen: Selbst wenn man die Annahme einer für Deutschland schwerwiegenden „sicherheitspolitischen Lage“ im Vagen lässt und auf der theoretischen Ebene die Annahme durchexerziert, dass ein böser Feind X irgendwann zu einer Bedrohung werden könnte, und dann eben ein Staat im Hinblick auf eine Wehrpflicht zu Zwang greifen müsste: Was ist das nur für eine Auffassung? Haben wir als Gesellschaft denn gar nichts gelernt? Haben wir als ein dem Humanismus und den universellen Menschenrechten sich verpflichtet fühlendes Gemeinwesen denn gar nichts begriffen? Wollen wir wirklich Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen? Wollen wir wirklich sagen: Wenn eine Horde zerstörender, vergewaltigender, mordender Feinde das Land überfällt, zwingen wir Männer zur Verteidigung? Weil die alte Frau und das wehrlose Kind sich nicht verteidigen können, zwingt der Staat den 20-jährigen Michael und den 30-jährigen Stefan gegen seinen Willen dazu, ein Gewehr in die Hand zu nehmen und zu töten – oder sich selbst töten zu lassen?

Wenn die Menschheit doch etwas gelernt haben sollte, dann das: Ein Staat darf seine Bürger bitten, die Waffen zu ergreifen. Er darf an das „Pflichtgefühl“, an „Mut“, an „Kampfgeist“ appellieren, wenn es nötig ist (auf Propaganda achten!), aber einen Menschen (Bürger!) zum Kampf gegen seinen Willen zu zwingen: Das ist barbarisch, unmenschlich. Das „Pflichtgefühl“, die Bereitschaft, das eigene Leben für einen Anderen zu opfern, darf nur auf einer freien, individuellen Willensentscheidung beruhen.

Wenn wir das als zivilisiertes, demokratisches Gemeinwesen nicht begriffen haben, haben wir nichts begriffen.

Ist es nicht so, dass Menschen im Grunde genommen über ein relativ gut ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit verfügen? Menschen brauchen keine Politiker, die ihnen sagen, dass da ein „Feind“ steht, der „böse“ ist.

Im Falle eines Falles entscheiden mündige Staatsbürger selbst, ob da ein Feind ist und ob sie bereit sind, gegen ihn zu kämpfen.

In dem einen Fall mag ein Land einen Krieg gut überstehen, in dem anderen Fall mag es untergehen. Vielleicht wollen die Bürger kämpfen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie mutig, feige, ehrenhaft, unehrenhaft, dumm oder klug. Die Entscheidungen mögen „richtig“, „falsch“, „tragisch“ oder was auch immer sein: Dann ist es eben so, wie es ist. Doch Zwang in Bezug auf einen Krieg ist durch nichts gerechtfertigt.

Vor einigen Jahren war in einem Radiosender ein Beitrag über das Ende des 2. Weltkriegs zu hören. Es war ein Jahrestag und ein alter Wehrmachtssoldat erzählte. Er sprach über die letzten Tage im Krieg und seine Zeit danach. Im Großen und Ganzen brachte er den Krieg gut hinter sich und hatte ein geordnetes Leben. Während er erzählte, stockte seine Stimme. Er berichtete davon, dass es da aber ein Erlebnis gibt, das ihn bis heute nicht loslasse. Er erzählte davon, wie ein Kamerad desertierte. Der Kamerad begang „Fahnenflucht“. Nach einer kurzen Flucht wurde er eingefangen und die Exekution angeordnet. Er, der gerade im Radio erzählt, wurde mit ausgesucht, um den Kameraden zu erschießen. Sein Gewissen sagte ihm, dass das falsch ist. Aber es gab da diese Pflicht. Es gab da diesen Befehl. Er legte, zusammen mit anderen Soldaten, an. Und schoss. Mit den Tränen kämpfend, berichtete der ehemalige Soldat von diesem Vorfall.

Fliegende Standgerichte, summarische Exekutionen ohne ordentliches Verfahren: So war das. Die genaue Zahl der exekutierten Fahnenflüchtigen aufseiten der Wehrmacht ist nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Von Zehntausenden ist auszugehen.

„Es gibt kein Recht auf Fahnenflucht“ – so lautet die Überschrift eines Kommentars der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der im Dezember 2023 erschienen ist. Der Redakteur richtet seine Aufmerksamkeit auf wehrpflichtige Ukrainer, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entziehen. Von einem „gerechten Krieg“ ist die Rede. Und davon, dass Deutschland kein „sicherer Hafen“ für wehrpflichtige Ukrainer sein solle. Der Autor schreibt, man müsse den ukrainischen Verteidigungsminister verstehen und es drohe doch die „Auslöschung“ der Ukraine.

Obwohl dieser Text hier von der Wehrpflicht in Deutschland handelt, beginnt und endet er mit dem, was in der Ukraine passiert. Wie anschaulich braucht man es hierzulande noch? Ein Blick in die Ukraine genügt, um das Grauen, das sich aus einer Wehrpflicht in Kriegszeiten ergeben kann, zu sehen.

Wehrpflicht, Zwang, Fahnenflucht und die gesetzliche Gewalt, die auf sie folgt: Sie sind miteinander verklammert.

Es darf nicht der Denkfehler begangen werden, auf hypothetische Bedrohungsszenarien und auf angebliche, für das Land gefährliche „sicherheitspolitische Lagen“ Gesetze und Regeln aufzubauen, die eine Schande für ein gesundes Freiheitsverständnis sind und am langen Ende Unmenschlichkeit bedingen können.

Deutschland tut gut daran, jetzt wach zu sein. Wenn schon jetzt von Kriegstüchtigkeit die Rede ist, ist die Gefahr groß, dass es irgendwann zu spät ist. Mögen im Zusammenhang mit dem Gerede um einen neuen Wehrdienst niemals mehr die Begriffe Pflicht und Zwang gebraucht werden.

Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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„Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront“ – Johannes Varwick über die Wehrpflicht am Schadow-Gymnasium

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Ein olivgrüner Zeitgeist zieht in die Klassenzimmer ein: Während die Politik erbittert über die Wehrpflicht streitet, wird die Schule zum Schauplatz einer neuen Militarisierungsdebatte. Am 26. März 2026 diskutierten Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Dr. Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Varwick am Berliner Schadow-Gymnasium über staatlichen Zwang und die Neuausrichtung der Bundeswehr auf den Ernstfall. Dient dieser Austausch noch der politischen Bildung oder schon der moralischen Mobilmachung? Éva Péli sprach mit Johannes Varwick, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg, über den Zustand der politischen Bildung – und warum er den aktuellen Aufrüstungswahn sowie den herrschenden Kriegskurs für einen fatalen Irrweg hält.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Herr Prof. Varwick, am Donnerstag haben Sie im Schadow-Gymnasium gemeinsam mit dem Unionspolitiker Thomas Röwekamp (MdB, CDU) und Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) über die Wehrpflicht diskutiert – an einem Ort der Bildung und freien Entfaltung. Wie haben Sie die Rolle der Schule in diesem Kontext wahrgenommen: Ging es dort primär um die politische Bildung mündiger Bürger oder sahen Sie Tendenzen, eine junge Generation moralisch auf künftige Pflichtdienste vorzubereiten?

Die Veranstaltung war aus meiner Sicht wohltuend anders: Es ging um den offenen Austausch von Argumenten auf einem Panel, bei dem sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort kamen. Agitiert hat da niemand, die freie Rede und Gegenrede war jederzeit möglich und gewollt. Das entsprach in vorbildlicher Weise dem so genannten Beutelsbacher Konsens der politischen Bildungsarbeit, dessen Kern das „Überwältigungsverbot“ und auch die Maßgabe ist, dass Dinge, die kontrovers sind, auch kontrovers dargestellt werden müssen.

Sie saßen dort einer Generation gegenüber, die durch die Krisen der letzten Jahre bereits stark belastet ist. Welchen Eindruck hatten Sie von der Resonanz der Jugendlichen im Saal? Überwog das kritische Hinterfragen staatlicher Eingriffe oder nehmen Sie eher eine wachsende Akzeptanz für militärische Themen im Schulalltag wahr?

Die Aula des Schadow-Gymnasiums war bis auf den letzten Platz gefüllt und sowohl der Applaus als auch die Nachfragen waren breit und bunt: Von sehr kritischen Positionen und deutlicher Kritik an der Bundesregierung bis hin zur Unterstützung der Regierungslinie bei der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht war nahezu alles dabei.

In der aktuellen Debatte fällt oft der Begriff der „Ehrenpflicht“. Wie gewichten Sie das Verhältnis zwischen staatlicher Verteidigungsfähigkeit und dem Recht des Einzelnen auf eine Lebensgestaltung ohne Zwang? Wo verläuft für Sie hier die rote Linie?

Das ist eine zentrale Frage: Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ein Staat eine so drastische Maßnahme wie einen Zwangsdienst für junge Menschen vorsehen? Das Grundgesetz ist da eindeutig. Es heißt dort: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden“.

Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt – nicht abgeschafft. Begründung war einerseits, dass die sicherheitspolitische Lage einen derartigen Grundrechtseingriff nicht mehr erfordere. Andererseits war die sogenannte Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Das bedeutet schlicht: Ein solcher Zwang ist rechtlich nur haltbar, wenn er fast alle eines Jahrgangs trifft. Da aber nur noch ein sehr kleiner Teil tatsächlich herangezogen wurde, wurde der Dienst zu reiner Zufallssache und damit zur unzulässigen Belastung Einzelner. Ich sehe nicht, dass sich daran etwas geändert hätte – eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre heute wie damals ein massiver und ungerechtfertigter Eingriff in die Lebensgestaltung junger Menschen. Auch wenn sich die sicherheitspolitische Lage natürlich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine deutlich verschlechtert hat.

Das ist die rechtliche Theorie. Mein Kollege Marcus Klöckner stellt hier jedoch die moralische Grundsatzfrage: Darf ein Staat den Einzelnen überhaupt dazu zwingen, gegen seinen Willen zu töten oder selbst getötet zu werden? Ist dieser „legitime Zwang“ nicht am Ende schlicht „Menschenfängerei“, die das Individuum zum bloßen Staatsmaterial degradiert? Zumal Juristen warnen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall faktisch ausgehebelt werden könnte. Wo ziehen Sie die moralische Grenze, wenn der Staat das Recht auf Leben des Einzelnen seiner Logik komplett unterordnet?

Das ist keine Theorie, sondern Verfassungspraxis. Ein Staat hat auch meines Erachtens grundsätzlich das Recht auf Zwangsmaßnahmen, das gilt etwa für die Steuerpflicht wie auch für die in der Verfassung vorgesehene Wehrpflicht beziehungsweise einen Ersatzdienst. Natürlich ist das ein Grenzbereich und nur dann verantwortbar, wenn der Staat damit verantwortlich umgeht. Das ist in Demokratien wahrscheinlicher als in anderen Staatsformen.

Und genau das ist der entscheidende Punkt. Der Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Politiker wie Ex-Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) fordern einen Abschied vom bundesdeutschen Pazifismus. Ist die wachsende Präsenz der Bundeswehr an den Schulen nicht eher ein Weg zu mehr „Kriegstüchtigkeit“ statt zur Friedensfähigkeit durch Diplomatie und Interessenausgleich?

Ja, das ist sie leider. Der Zeitgeist ist derzeit olivgrün. Wir brauchen aber meines Erachtens keine Militarisierung des Denkens, sondern die Rückkehr zu einer ausgewogenen Sicherheitspolitik, die Verteidigungsfähigkeit mit ordentlich ausgestatteten und auskömmlich finanzierten Streitkräften sicherstellt. Wer jetzt die alte Wehrpflicht wieder aus der Mottenkiste holt, der gibt nicht die richtigen Antworten auf eine Lage, in der Sicherheitspolitik breiter als in militärischen Kategorien gedacht werden sollte.

Hatten Sie den Eindruck, dass in der Diskussion im Schadow-Gymnasium alternative Wege – etwa Deeskalation und diplomatische Konfliktlösung –überhaupt ausreichend Raum fanden?

Über „ausreichend“ lässt sich streiten, aber dort wurde weniger einseitig diskutiert als oft bei anderen Veranstaltungen. Schön wäre es natürlich gewesen, noch einen klassischen Friedensforscher oder eine Friedensforscherin dabei zu haben – die sind inzwischen aber rar gesät. Auch ein Pazifist oder eine Pazifistin hätte dem Panel gutgetan.

Welchen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich von einer reaktivierten Wehrpflicht? Wir beobachten derzeit den Abschied von einer Friedensfähigkeit, für die auch die deutsche Ostpolitik stand, hin zu einer Militarisierung fast aller gesellschaftlichen Bereiche. Welche „Kosten-Nutzen-Rechnung“ für die Gesellschaft sehen Sie dabei?

Ich sehe keinen Nutzen, sondern nur weitere Verschwendung von finanziellen Mitteln und eben eine erhebliche Freiheitsbeschneidung einer Generation, die ohnehin vor sehr großen Problemen und Belastungen steht. Von den rund 700.000 jungen Menschen pro Jahrgang leisten aktuell bereits etwa 95.000 einen freiwilligen Gesellschaftsdienst, der von vielen als sinnstiftend empfunden wird – und für den es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Für einen Dienst bei den Streitkräften gilt das offenkundig nicht.

Über die Einführung eines besser ausgestatteten Freiwilligendienstes, der entweder bei der Bundeswehr oder bei anderen Einrichtungen geleistet werden könnte, ließe sich reden. Aber die klassische Wehrpflicht, deren Gegenpol dann selbstverständlich auch ein Zivildienst sein müsste, ist eben ein Grundrechtseingriff, der Vielen zupasskäme, der aber für mich nicht in die Zeit passt. Der jungen Generation zudem pauschal vorzuwerfen, sie interessiere sich nicht für die Gesellschaft, weil sie keinen Kriegsdienst leisten wolle, ist neben der Spur. Und selbst wenn es so wäre: Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront.

Ein Argument der Wehrpflicht-Befürworter ist die schiere Masse. Wenn wir aber den aktuellen Drohnenkrieg und die hochtechnisierte Kriegsführung betrachten: Ist die Idee, Zehntausende ungelernte junge Menschen zwangsweise einzuziehen, nicht ein militärischer Anachronismus? Wurde im Gymnasium thematisiert, dass moderne Kriege Spezialisten brauchen und keine Masse an unfreiwilligen Soldaten?

Darüber haben wir auf dem Panel gesprochen und es kamen auch Schülerfragen zu diesem Aspekt. Für mich in der Tat eine wichtige Frage: Die Wehrpflichtigen wären wohl eher Kanonenfutter in Kriegen, die besser niemals stattfinden sollten. Das heißt nicht unbedingt, dass die Bundeswehr als Berufsarmee nicht moderat erhöht werden muss – die derzeitige Personalstärke von etwa 186.000 Soldaten ist wohl tatsächlich eine Untergrenze. Aber das ließe sich dann erreichen, wenn die Bedingungen bei der Bundeswehr besser und vor allem die politischen Konzepte überzeugender wären. Es ist nachvollziehbar und sogar gut, dass Viele nicht zu einer Bundeswehr wollen, die kriegstüchtig statt verteidigungsfähig gemacht werden soll.

Der Auftrag der Bundeswehr ist laut Grundgesetz die Verteidigung des Landes. Laut Einschätzung verschiedenster Analysen droht der Bundesrepublik derzeit kein Angriff von außen mit militärischen Mitteln wie Panzern oder Raketen. Welchen Interessen und Zielen dient der Ausbau der Bundeswehr durch eine neue Wehrpflicht angesichts dieser Lage tatsächlich?

Ich bin sehr für Landesverteidigung, aber was dafür notwendig ist und woher die Bedrohungen für Stabilität und Sicherheit kommen, darüber muss man streiten. Ich vertrete in der Tat die Auffassung, die derzeit mehrheitlich vertretene Bedrohungsanalyse ist alarmistisch und beruht in dem Sinne auf wenig rationalen Annahmen. Wir sollten in der Sicherheitspolitik wieder zu Maß und Mitte zurückkehren, die weitere Militarisierung der Gesellschaft beenden, die teure Aufrüstungsorgie und das überzogene 5-Prozent-Ziel deutlich zurückschrauben und vor allem den Kriegstüchtigkeitsdiskurs einmotten.

Über den Interviewpartner: Prof. Dr. Johannes Varwick ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg. Er gilt als einer der profiliertesten deutschen Experten für Sicherheitspolitik und die Rolle der NATO. Varwick war unter anderem Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und lehrt regelmäßig an internationalen Militärakademien. In seinem aktuellen Buch „Stark für den Frieden“ (2025/2026) setzt er sich kritisch mit der zunehmenden Militarisierung der europäischen Außenpolitik auseinander und wirbt für eine Rückkehr zu realpolitischen diplomatischen Ansätzen sowie das Konzept einer „bewaffneten Neutralität“ für die Ukraine.

Titelbild: Valeri Schiller

(Auszug von RSS-Feed)
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