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„Umweltfreundliche“ Energie schlachtet Wildtiere

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Vijay Jayaraj

Zahlreiche Studien von Biologen und Ornithologen bringen unmissverständlich die wachsende Besorgnis über das Töten von Vögeln und anderen Lebewesen durch sogenannte umweltfreundliche Technologien zum Ausdruck. Viele der Forscher lehnen das Konzept alternativer Energiequellen zwar nicht grundsätzlich ab, geben jedoch nicht mehr vor, dass Wind- und Solarenergie harmlos seien.

Der grundlegende Mangel dieser Technologien ist ihre geringe Energiedichte. Um die gleiche Menge an zuverlässigem Strom zu erzeugen wie ein mit Erdgas betriebener Generator oder ein Kernkraftwerk, benötigen Wind- und Solaranlagen Tausende Hektar zusätzliches Land. Das ist eine Frage der Physik. Doch in der Eile, willkürliche „Netto-Null“-Ziele zu erreichen, wird die Umwelt zerstört, die angeblich geschützt werden soll.

Wind- und Solaranlagen vernichten Wildtiere, zerstören Lebensräume, fragmentieren Ökosysteme und hinterlassen ökologische Verwüstungen, die weit über das hinausgehen, was die grüne Lobby bereit ist anzuerkennen. Die Darstellung von Politikern und finanzstarken Umwelt-NGOs – dass Wind- und Solarenergie die Retter der Natur seien – ist eine Lüge. Die Daten belegen, dass diese Projekte Wildtiere nicht nur verdrängen, sondern sie in industriellem Ausmaß töten.

Eine schockierende Untersuchung offenbart das Ausmaß dieser Eingriffe. Wind- und Solarparks überschneiden sich weltweit mit 2.310 bedrohten Amphibien-, Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten. Dies entspricht 36 % der weltweit bedrohten Arten. Die „grüne“ Utopie wird auf den Gräbern der Schwachen errichtet.

Eine Studie, welche die Auswirkungen von Projekten im Bereich „erneuerbarer“ Energien analysierte ergab, dass 2.206 in Betrieb befindliche Anlagen 886 Schutzgebiete, 749 „Schlüsselgebiete für die Biodiversität“ und 40 einzigartige Wildnisgebiete geschädigt hatten. Die Forscher prognostizieren eine Ausweitung dieser Auswirkungen um 30 %, weil natürliche Rückzugsgebiete weiter industrialisiert werden.

Eine weitere Studie untersuchte 84 begutachtete Studien zu Onshore-Windparks und dokumentierte 160 Fälle von Artenverdrängung, von denen Vögel, Fledermäuse und verschiedene Säugetierarten betroffen waren.

Für den Steinadler, ein Symbol wilder Erhabenheit, bedeutet dies den Tod. Im Westen der Vereinigten Staaten haben sich die dokumentierten Todesfälle zwischen 2013 und 2024 von 110 auf 270 mehr als verdoppelt.

Eine Untersuchung von 42 afrikanischen Raubvogelarten ergab einen Rückgang um 88 % über einen Zeitraum von 20 bis 40 Jahren. Die Studie identifizierte Windparks als einen der Hauptfaktoren. In China hat der Ansturm auf Windenergie nach dem Bau von Windparks zu einem Rückgang der gesamten Vogelpopulationen um fast 10 % geführt. Im Kreis Changdao, der an einer wichtigen Zugroute für 330 Vogelarten liegt, berichteten lokale Gemeinden von rückläufigen Vogelpopulationen und vermehrter Schädlingsaktivität. In einem erstaunlichen Eingeständnis des Scheiterns wurden 80 Windkraftanlagen abgerissen, um das Ökosystem zu retten.

Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass großflächige Solaranlagen in feuchten Regionen einen fast vollständigen Zusammenbruch der Vegetation verursachen. Die Solarmodule schirmen die Sonne ab, verändern das Mikroklima und führen zu Bodeninstabilität. Ohne Wurzeln, die den Boden festhalten, geht die Grundlage des Ökosystems verloren.

In Wüsten-Ökosystemen stören lokale Veränderungen durch Solaranlagen die Wachstumszyklen der Pflanzen und das Leben der Mikroorganismen, welche die Wüste gesund halten. In China hat der Ausbau der Photovoltaik zu Fragmentierung und Lebensraumverlust auf einer Fläche von mehr als 2.100 Quadratmeilen an landwirtschaftlichen, sandigen und grasbewachsenen Gebieten geführt.

Der Ausbau der Solarenergie in intakten Landschaften verringert den Artenreichtum. Umzäunungen schaffen unüberwindbare Barrieren, die Tiere einschließen und den für gesunde Populationen notwendigen Genfluss verhindern.

In den Vereinigten Staaten führt allein die Solarenergie Schätzungen zufolge jährlich zum Tod von 37.800 bis 138.600 Vögeln. Warum? Weil riesige Felder aus Solarmodulen aus der Luft wie Wasser aussehen.

Eine Studie aus Polen bestätigt diesen „Seeneffekt“ und zeigt, dass Photovoltaikparks aufgrund ihrer wasserähnlichen Reflexionen Wasservögel anziehen. Diese Vögel fliegen hinab, in der Erwartung eines kühlen Sees, und prallen stattdessen gegen glühend heißes Glas. Die Studie identifizierte an sechs Standorten 70 gefährdete Vogelarten, wobei sich das hohe Kollisionsrisiko auf einen Umkreis von 200 Metern um die Anlagen konzentriert.

Die Mojave-Wüstenschildkröte, eine uralte Überlebenskünstlerin in rauen Umgebungen, ist dem Solarboom zum Opfer gefallen. Von 2004 bis 2014 schrumpfte der Bestand dieser Art um 39 %. Großflächige Solaranlagen haben rund 100.000 Acres ihres Lebensraums zerstört. Wir vertreiben eine Art, die seit Millionen von Jahren in der Mojave-Wüste lebt, um Platz für Solarmodule zu schaffen, die in 20 Jahren veraltet sein werden.

Wir müssen die rücksichtslose Ausweitung von Energieprojekten mit geringer Dichte in wertvollen Ökosystemen stoppen. Der „grüne“ Wandel ist rot gefärbt vom Blut der Lebewesen, die wir eigentlich schützen sollten.

Originally published in The Blaze on March 27,  2026.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India. He served as a research associate with the Changing Oceans Research Unit at University of British Columbia, Canada.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/04/08/eco-friendly-energy-slaughtering-wildlife/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag „Umweltfreundliche“ Energie schlachtet Wildtiere erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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☐ ☆ ✇ Breitbart

FTC Moves to Settle with Ad Companies Involved in Boycotting X

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The Federal Trade Commission (FTC) is negotiating a potential settlement with major advertising companies to resolve a dispute that alleged that the advertisers violated federal antitrust laws by coordinating boycotts against platforms as Elon Musk's X, according to a report.

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☐ ☆ ✇ Epoch Times

ÖRR-Prozess in Mannheim: Wessen Interessen vertreten die obersten Gerichte?

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Vorschau ansehen Der erste Verwaltungsgerichtshof bundesweit soll zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit beim ÖRR urteilen. Neun Kläger wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Die bisherigen Entscheidungen von sowohl Karlsruhe als auch Leipzig zu dem Thema werfen Fragen auf.
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☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

(Auszug von RSS-Feed)

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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Fritz Vahrenholt: Die Bundesregierung verpulvert weitere Milliarden für die grüne Energiewende

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Vorschau ansehen In einem Gastkommentar spricht der ehemalige Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt unter anderem über steigende Temperaturen, mit denen steigende Ausgaben der Energiewende begründet werden. Dass der Umbau der Stromversorgung zu teuer geworden ist, hat auch Kanzler Merz erkannt - und lässt weiter machen.
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☐ ☆ ✇ Breitbart

Trump Spotlights Brutal Hammer Murder by Biden Migrant

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President Donald Trump used his Truth Social account on Thursday night to broadcast the brutal public murder of a woman by an illegal migrant who was welcomed by President Joe Biden and his pro-migration border chief, Alejandro Mayorkas.

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

„Antidemokratische Geisteshaltung“ Grüne verdrehen verlorene Windrad-Abstimmung ins Gegenteil

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Die Grünen-Stadträtin Filiz Keküllüoğlu wollte die demokratisch beschlossene Windkraft-Ablehnung nicht akzeptieren.

Missachtung der Demokratie in Berlin-Lichtenberg: CDU, AfD und BSW lehnen im Bezirksparlament die Aufstellung von Windrädern ab. Doch die Grünen-Stadträtin informiert den Senat wahrheitswidrig.

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☐ ☆ ✇ apolut

Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente

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Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente
LBS 20260407 apolut
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Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente

Mit Caesar auf dem Jupitermond

“Die Lyrische Beobachtungsstelle” von Paul Clemente.

Keine Spinne der Welt hätte so weitreichende Netze gespannt, so viele Fäden gewoben wie Alexander Kluge. Jetzt, nach 94 Jahren, steht das Non-stop-Networking still. Der Ausstoß war so gigantisch, dass jeder Versuch einer Aufarbeitung scheitern muss. Zwangsläufig. Künftige Kluge-Biographen verdienen unser Mitleid. So vielfältig und interdisziplinär waren seine Themen und Ausdrucksmittel: Ohne Pause drehte er Filme, schrieb er Bücher, war im TV und Internet aktiv: Aber alles ist miteinander verknüpft. Vernetzung als Gesamtkunstwerk. 

In den sechziger Jahren, als das Kino in Frankreich und Italien pulsierte, herrschte in Deutschland weitgehend Öde. Obwohl: Nicht ganz. Pier Paolo Pasolini, neben Fellini der wichtigste Regisseur Italiens, erklärte das deutsche Kino zwar für tot, aber ein, zwei Ausnahmen ließ er gelten. Eine davon: Alexander Kluge.

Die Vorbilder des 1932 geborenen Gesamtkünstlers reichen bis in die Antike. Vor 2000 Jahren hatte der Dichter Ovid in seinem Vers-Epos „Metamorphosen“ etwa 250 griechische und römische Mythen kompiliert. Übersetzt heißt der Titel „Verwandlungen“ und diente  als literarischer Klebstoff: Menschen wurden zu Tieren, oder Pflanzen, die sich wiederum zu anorganischen Gestein wandelten. Und so weiter. Ovid beginnt mit der Erd-Entstehung und endet mit der Verwandlung von Julius Caesars Seele in einen Stern. Man kann nur bedauern, dass Kluge diese Dichtung nie verfilmt hat. Das zweite Vorbild waren die Gebrüder Grimm. Deren Märchensammlung und etymologischen Wörterbücher entstanden durch Sortierung gigantischer Informationsmengen. 

Passend zu Kluges Montage-Wut ist sein Denkstil. Nicht bohrend, nicht analytisch-zergliedernd, sondern frei assoziierend, auf der Suche nach Anschluss, Vergleich und Synthese. Seine Leinwandstreifen der Achtziger Jahre sind mehr als Episodenfilme. Besser trifft die Bezeichnung: Filmessays. In „Die Macht der Gefühle“ von 1983 zeigt der promovierte Jurist 23 seltsam-schräge Kurzgeschichten, darunter eine Gerichtsverhandlung, die klassische Bewertungsschemata ad absurdum führt. Eine Episode, die an Kleists „Marquise von O…“ erinnert: Aus Liebeskummer versucht eine junge Frau den Suizid, schluckt eine Überdosis an Tabletten, verliert das Bewusstsein. Ein Mann mittleren Altern entdeckt sie zufällig, zwingt sie zum Auskotzen der Pillen. Danach missbraucht er die Komatöse. Monate später, vor Gericht, weigert die Frau eine Anschuldigung des Täters. Er habe ihr Leben gerettet. Den Missbrauch habe sie in ihrer Ohnmacht nicht bemerkt. Sie empfände daher nur Dankbarkeit. 

Ihren Suizidversuch untermalt Kluge mit einem melancholischen Gassenhauer von 1929: „Einmal sagt man sich ,adieu’, / Wenn man sich auch noch so liebt.“ Von dort gelangt die Handlung zum emotionalen Bombast der Oper, dem „Kraftwerk der Gefühle“. Einem Ort, wo Liebestod, Eifersuchtsmorde, Suizid und andere Formen der Verzweiflung heimisch sind. Ein virtueller Ort, ein Seelenspiegel, mit Absturzgefahr.

Die erlebt der Feuerlöschkommandant Schönecke. Bei einem Bombardement während des Zweiten Weltkriegs nutzt er die Gunst der Stunde: Er betritt das Opernhaus. Schon als Junge wollte er wissen: Was befindet sich in dem Gralskelch, den man in Richard Wagners Oper „Parsifal“ zeigt. Endlich findet der Feuerlöschkommandant ihn in der Requisitenkammer. Nur, das Gefäß vollkommen leer. Ein Moment, nüchtern gefilmt, aber eindringlicher als alles Geschwätz über kulturelle oder spirituelle Verluste.

Zwischendurch, aus dem Off, immer wieder: Die leise, unaufgeregte Stimme des Regisseurs. Mit Sätzen wie: „Menschen, die etwas nicht mehr aushalten, ertragen es noch lange. Dann plötzlich brechen sie aus, unerwartet und brutal.“ Damit ließe sich manch zeitgenössischer Amoklauf deuten.

In den späten Achtzigern erhielt das öffentlich-rechtliche TV erstmals Konkurrenz durch Privatsender. Kluge nutzte die Gunst der Stunde, gründete die Plattform dctp: Eine Abkürzung für Development Company for Television Program mbH. Seine Beiträge liefen im Wochentakt, ausgestrahlt von RTL.

Ausgerechnet! Ein Sender, der sich auf Sex, Crime und hysterische Talk-Shows spezialisiert hatte, zeigte im Spätprogramm Kluges „News & Storys“. Die bestanden größtenteils aus Interviews mit Kultur-Promis. Darunter Autoren wie Heiner Müller, Einar Schleef oder Peter Berling, der Regisseur Christoph Schlingensief, die Filmhistorikerin Miriam Hansen, oder Entertainer Helge Schneider. Aber auch Wissenschaftler und politische Aktivisten. 

Mit „News & Storys“ realisierte Kluge sein Konzept über die „Gärten der Information“. Solche Gärten müsse man schaffen, um das Chaos des Internets zu sortieren. Die Interviewfragen verrieten neben kindlicher Neugier ein weitgefächertes Wissen. Kluge war in allen Themen gut informiert, hatte sich sogar originäre Zugänge erarbeitet. Als habe er das Image des Universalgelehrten reanimiert: Einer Person, die in allen kulturellen und wissenschaftlichen Sparten Wegweisendes abliefert. Das war zuletzt dem Hannoveraner Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz gelungen. Am Ende des 17. Jahrhunderts. Seitdem ist der Mensch zur Spezialisierung, zum fragmentarischen Wissen verdonnert. 

Kluges größter Coup zu Beginn des dritten Jahrtausends waren die neuneinhalbstündigen Nachrichten der ideologischen Antike: Marx, EIisenstein, Das Kapital. Darin rekonstruiert er  ein Projekt, das Filmregisseur Sergej Eisenstein im Jahre 1927 geplant, aber nie realisiert hatte: Die Leinwand-Adaption von Karl Marxs „Das Kapital“.

Im vergangenen Jahr kompilierte Kluge mehrere Kurzfilme über Raumfahrt und Raketen: Darunter das Katzenvideo „Cats in Space“ in Zusammenarbeit mit der britischen Künstlerin Sarah Morris plus einer Doku über russische Raumfahrer. Der alte Gesamtkunstwerker teilte nämlich die Auffassung, dass der Mensch eine interplanetarische Zukunft benötige, weil die Erde langsam schlappmacht. Da muss der Homo Sapiens sich im Weltall eine neue Bleibe suchen.  

Allerdings dürften biologische Menschen das kaum schaffen. Zu lebensfeindich ist das Universum. Stattdessen muss der Erdling die Metamorphose zur digitalen Festplatte hinkriegen. Er muss zum Androiden werden. Im Gegensatz zu Elon Musk möchte Kluge nicht auf den Mars, sondern auf den Jupitermond Europa. Dort, so vermutete er, ließen sich Unterwasserstädte errichten. Überhaupt, das Weltall. Teleskop-Aufnahmen hätten gezeigt: Die Anordnungen in Galaxien hat große Ähnlichkeit mit neuronalen Hirn-Strukturen. Das führte den Meister zu der Frage: Ist das Universum vielleicht ein riesiges Gehirn? Und der Mensch ein Partikel darin? Ein Bestandteil des „Weltgeistes“ oder die „Weltseele“? 

Alexander Kluge starb am 25. März. Wo ist er jetzt? Wieder in den Weltgeist aufgegangen? Oder weilt seine Seele wie die von Julius Caesar irgendwo im All? Oder auf dem Meeresgrund des Jupitermondes Europa? Wir werden es leider nicht erfahren. Zumindest nicht, solange wir im Diesseits verweilen.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Weltraumszene mit Sternen in der Galaxie. Panorama.

Bildquelle: Triff / Shutterstock

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren

Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.

Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.

Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.

Die Entwicklung bis 2035/2040

Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).

Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]

In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.

Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]


Der Nachhaltigkeitsfaktor,

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:

  • Verändert sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nicht, dann ist der Wert der Zahl 1 und die Rentenanpassung wird nicht beeinflusst.
  • Wird die Gruppe der Rentenempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern dagegen größer, so fällt der Wert unter 1 und die Rentenanpassung fällt rechnerisch niedriger aus.
  • Wächst dagegen die Gruppe der Beitragszahler – zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung –, ergibt sich ein Wert größer als 1. Das führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)


Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)

Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]

Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027

Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:

Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]

Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:

Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]

Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?

Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.

Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.

Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]

2025

2040

2050

Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.

Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.

Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).

Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).

In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.

Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:

„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.

Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]

Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:

‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]

Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.

Fazit

Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?

Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.

Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.

Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.

Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.

[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier

[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68

[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern

gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:

‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.

(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.

(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘

[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.

[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier

[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176

‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘

Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353

[«17] Ebenda, S. 357

[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier

[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ apolut

Droht uns eine DDR 2.0? | Von Andreas Peglau

veröffentlicht.
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Über einen schwierigen Systemvergleich

Ein Meinungsbeitrag von Andreas Peglau.

Immer wieder wird das Bild einer heraufziehenden „DDR 2.0“ verwendet, um negative gesellschaftliche Entwicklungen zu beschreiben. Doch inwieweit taugt die DDR tatsächlich dafür, eine Dystopie auszumalen? Wie fällt ein seriöser Vergleich der heutigen BRD mit dem 1990 verschwundenen östlichen Nachbarstaat aus? Und schließlich: Hat die Sicht auf DDR und „realen Sozialismus“ Einfluss auf die Stärke beziehungsweise Schwäche der gegenwärtigen Friedensbewegung?

Die Antwort auf letztere Frage will ich vorwegnehmen. Sie lautet: ja. Ich werde sie am Ende meines Beitrags genauer ausführen.

Leben in zwei Systemen

Was ich im Weiteren anbieten kann, ist eine Mischung aus Fakten und subjektiven Bewertungen. (1) Um diese Bewertungen verständlicher zu machen, zunächst ein paar autobiographische Informationen.

Ich bin 1957 geboren in Berlin, Hauptstadt der DDR, habe in Berlin-Pankow gewohnt, 400 Meter entfernt von der Mauer. In Abgrenzung von meinem permanent an der DDR herummäkelnden Vater wurde ich als Jugendlicher ein ziemlich naiver Sozialist mit dogmatischen Zügen, 1976, mit 19 Jahren, Mitglied der SED. Letzteres blieb ich bis zum Februar 1990: Als DDR-Regierungschef Hans Modrow die Parole „Deutschland einig Vaterland!“ übernahm, bin ich ausgestiegen, das wollte ich auf keinen Fall.

Von 1976 bis `81 habe ich an der Humboldt-Universität Klinische Psychologie studiert, dabei enttäuscht zur Kenntnis genommen, wie dürftig die „marxistische Psychologie“ war, die uns vermittelt wurde. Ich fing an, mich für die Bereicherung des Marxismus durch die Psychoanalyse zu begeistern, speziell für den „linken“ Psychoanalytiker Wilhelm Reich. Sein Werk beschäftigt mich bis heute. (2) Zwischen 1985 und 1991 war ich als Redakteur bei Jugendradio DT 64 vor allem für Lebenshilfesendungen zuständig, ab März `89 mit dem Psychotherapeuten Hans-Joachim Maaz als Gesprächspartner. (3) Nach dem DDR-Anschluss wechselten sich ABM-Stellen und Arbeitslosigkeit mehrmals ab. Eine 2002 begonnene Ausbildung zum psychoanalytischen Psychotherapeuten habe ich 2008 abschlossen. Ende letzten Jahres war Schluss mit dem Therapieren. Ich bin jetzt also formal gesehen: Rentner.

Was ich nicht mehr bin, ist: naiver Sozialist. Inzwischen betrachte ich den Marxismus als in hohem Maße revisions- und kritikbedürftig (4) und stehe der DDR in mehreren Aspekten recht kritisch gegenüber.

Die DDR-2.0-These

Die Frage, ob wir in einer DDR 2.0 leben oder darauf zusteuern, erzwingt eine schwierige Gegenüberstellung: der DDR von damals mit der BRD von heute. Ich muss etwas vergleichen, mit dem ich identifiziert, teils überidentifiziert war, was verschwand, als ich 33 war, mit etwas, mit dem ich mich nie identifizieren konnte, das ich zunehmend mit Angst und Zorn erlebe – jetzt, da ich 68 Jahre alt bin.

Zur Untermauerung der DDR 2.0-These wird meist auf drei gegenwärtige, oft als Demokratieabbau zusammengefasste Tendenzen verwiesen, die zugleich als DDR-typisch angesehen werden:

  1. Unterdrückung missliebiger Gesellschaftskritik beziehungsweise Einschränkung von Meinungsfreiheit,
  2. Gleichschaltung von Medien
  3. Überwachung der Bevölkerung.

Beim dritten Punkt – mit dem ich beginnen will – folgt üblicherweise der Verweis auf das Ministerium für Staatssicherheit. Schon hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. 

Überwachung 

Zum einen hatte die „Stasi“ weit mehr Aufgaben, als die Überwachung der eigenen Bürger. Zum anderen: Geheimdienst ist nicht gleich Geheimdienst. Die Frage, welchem Staat, welcher Politik diese Institution dient, ist wesentlich.

Die Westmächte, die in den Zweiten Weltkrieg ja nicht zuletzt eingegriffen hatten, um den Vormarsch der Sowjetunion zu stoppen, (5) betrieben ab 1945 die Destabilisierung des sich bildenden Ostblocks. Davon war auch die sowjetische Besatzungszone betroffen – unter anderem durch mehrere tausend Zuträger und Kollaborateure, welche von der 1946 gegründeten Vorgängerorganisation des Bundesnachrichtendienstes angeworben wurden. (6) Diese Organisation war auf Initiative des US-Kriegsministeriums entstanden und operierte bis 1955 als Teil der CIA. (7) Mit ihrer Führung wurde Reinhard Gehlen beauftragt, zuvor General der faschistischen Wehrmacht, der im Krieg eine in Osteuropa tätige Spionageeinheit geleitet hatte. (8) Als Mitarbeiter der sogenannten „Organisation Gehlen“ wurden bevorzugt NS-Verbrecher rekrutiert, darunter 33 Angehörige jener „Einsatzgruppen“, die Hunderttausende von Morden zu verantworten hatten. Mitte der 1950er Jahre war etwa jeder zehnte BND-Mitarbeiter ein NS-Täter; in den Folgejahren erhöhte sich dieser Prozentsatz. (9)

1950 reagierte die DDR darauf, indem sie zu ihrem Schutz eine zusätzliche Behörde schuf, eben das Ministerium für Staatssicherheit. Geleitet wurde es von Wilhelm Zaisser, (10) im Spanienkrieg geachteter Kommandeur einer Internationalen Brigade. Doch der nachvollziehbare Zweck heiligte nicht sämtliche Mittel, die zur Anwendung kamen. Autoritär strukturierte, auf Befehlen beruhende und vorwiegend verdeckt agierende Institutionen bilden immer einen günstigen Nährboden für das Ausleben von Herrschsucht, Sadismus und Denunziantentum. Indem zu Unrecht viele Lebensentwürfe gestört oder zerstört wurden, sicherte die im Inland tätige Staatssicherheit die DDR nicht nur, sondern schädigte sie auch.

Das, was uns heute bevorsteht, unterscheidet sich davon jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die in der DDR-Opposition aktive Autorin Daniela Dahn hat recherchiert, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 0,5 Prozent der DDR-Bürger – meist deutlich weniger – Objekt von Stasi-Observierung waren. (11) Es ist also realitätsfern, hier, wie es oft getan wird, von „flächendeckender“ Kontrolle zu sprechen.

US-Geheimdienste können dagegen längst jeglichen digitalen und telefonischen Austausch kontrollieren, Datenkraken wie Google oder Amazon liefern fleißig Zuarbeiten, im Gesundheitswesen – auch in der Psychotherapie (12) – werden zu fragwürdigen Zwecken Patientendaten digital gesammelt, die Kontrolle von Internetnutzung und privaten Geldausgaben wird vorbereitet, extrem einflussreiche Billionäre und Transhumanismus-Fanatiker wie Elon Musk planen, unsere Gehirne zu „verlinken“. Angesichts dessen zu behaupten, uns drohe eine stasimäßige Überwachung, wäre eine Untertreibung ersten Ranges. (13) Was jetzt gesichert werden soll, sind die gegen die absolute Mehrheit gerichteten Interessen von Superreichen, für die Staaten nur Vehikel sind – und Menschen größtenteils verzichtbare Schachfiguren. Die bereits stattfindende, erst recht die geplante Überwachung ist schon vom Ansatz her nicht nur menschen-, sondern auch lebensfeindlich.

Meinungs(un)freiheit in West … 

Zur Meinungsfreiheit beziehungsweise deren Einschränkung ist zu konstatieren: Vertrat man nicht gerade kommunistische Ideen (14) oder liebäugelte allzu offensichtlich mit dem Nationalsozialismus, konnte man in der BRD bis 2019 fast alles öffentlich aussprechen. Freilich ohne damit Wesentliches zu ändern. Das wirkungsarme Dampfablassen trug eher dazu bei, den Staat zu stabilisieren, weil es das falsche Bild einer Demokratie suggerierte. Doch eine Volksherrschaft gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt. (15) Nationale und internationale Kapitalisten sowie deren Handlanger in Staat und Medien hatten und haben das Land fest im Griff. (16)

Aber auch die relative Meinungsfreiheit wurde seit Frühjahr 2020 empfindlich beschnitten. Nicht nur bei einflussreichen Kritikern der regierungsamtlich vorgegebenen „Narrative“ über die angebliche „Corona-Pandemie“ oder den Ukraine-Krieg ist das Stören oder Zerstören von Lebensentwürfen zum Standard geworden – unter Beteiligung von Verfassungsschutz, Gerichten, Medien und Banken. Der Schweizer Militäranalytiker Jaques Baud (17) ist nur eines der jüngsten Beispiele dafür, dass dies auch EU-weit funktioniert.

Während in den letzten sechs Jahren die staatlichen Restriktionen um sich griffen, expandierte immerhin gleichzeitig eine Art Gegenkultur. Am lautesten meldet sie sich zu Wort in alternativen Medien wie apolut, Manova, TKP, multipolar, den Nachdenkseiten, auch in der jungen Welt, manchmal im Nordkurier, der Berliner und anderen Zeitungen wie neuerdings der Ostdeutschen Allgemeinen. Eine absolute Mediengleichschaltung existiert noch nicht. Aber BRD- und EU-Führung arbeiten hart daran, dass sie zustande kommt.

Auch die sonstige, aktuell noch gewährte Restfreiheit kann jederzeit wieder durch Lockdowns und Kontaktverbote abgewürgt werden, vielleicht nach Ausrufung eines – in Wirklichkeit ja leicht vermeidbaren – Energienotstandes, wegen einer angeblichen Grippe-Pandemie oder im Zuge eines herbeigelogenen „Spannungsfalls“. (18)

… und Ost

Wie fällt der Vergleich aus mit der Deutschen Demokratischen Republik bezüglich Unterdrückung von Gesellschaftskritik und, damit eng verbunden, Mediengleichschaltung? Beides war in der DDR weitaus stärker ausgeprägt als heute.

Eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Staat, wie sie gegenwärtig in den genannten alternativen Medien stattfindet, wäre in der DDR undenkbar gewesen. Vor Herbst 1989 hätte man sich niemals offiziell, öffentlich angekündigt und öffentlich zugänglich in einer Gruppe zusammensetzen können, um das umgebende Gesellschaftssystem infrage zu stellen. Von Meinungsfreiheit konnte, sobald es über den privaten Rahmen hinausging, keine Rede sein in der DDR. Von Demokratie ebenfalls nicht. Weder das Volk noch die Arbeiter und Bauern waren an der Macht.

SED-Diktatur? 

Und nicht einmal, wie oft behauptet: „die Partei“. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass die Genossen an der Basis die Linien der Politik mitbestimmten.

Eine fast schon absolutistische Macht konzentrierte sich stattdessen bis 1971 bei Walter Ulricht, anschließend bei SED-Generalsekretär Erich Honecker, die beide recht eigenständige oder selbstherrliche Entscheidungen über das Leben der Bevölkerung treffen konnten. Unter ihnen agierten – mit rapide abnehmender Machtfülle –, SED-Politbüro, -Zentralkomitee und Ministerrat. (19)

Auf der Ebene der Parteigrundorganisationen ging es dann vor allem darum, das von oben Vorgegebene möglichst zustimmend zu diskutieren und kreativ umzusetzen. Auch wenn dort Kritik geäußert wurde, änderte diese nach meiner Erfahrung nie etwas an zentralen Vorgaben.

Im SED-Statut stand, „Kritik und Selbstkritik von unten“ seien „in jeder Weise zu fördern“, „Mängel in der Arbeit ohne Ansehen der Person“ zu benennen. (20) Wer sich daran hielt, war unter Umständen bald kein Genosse mehr. Der bekannte DDR-Wirtschaftswissenschaftler Jürgen Kuczynski (21) fasste das in einen Aphorismus: „Der Helm eines Kommunisten hat viele Beulen, manche stammen auch vom Gegner.“ In Wirklichkeit waren es oftmals keine Beulen im Helm, sondern Schädelbasisbrüche.

Medien-Vergleich

Um bei meiner Arbeitsstätte DDR-Rundfunk zu bleiben: Aus dem Politbüro kam täglich vom Genossen Joachim Hermann (22) – dem Verantwortlichen für Agitation und Propaganda – über den Vorsitzenden des Rundfunkkomitees und die Intendanten der fünf Sender bis hinunter zu den ausführenden Journalisten die sogenannte „Argumentation“. Das waren keine Vorschläge oder Diskussionsanregungen, sondern Anweisungen, was heute wie zu bewerten, hervorzuheben, zu verheimlichen, zu tun und zu unterlassen sei, oftmals: welche unglaubwürdigen Phrasen an diesem Tage besonders auszumalen waren. Bei all meiner Identifikation mit Staat und Weltanschauung: Diese fortwährenden autoritären Belehrungen, dieses vielfach billige Sich-in-die-eigene-Tasche-Lügen waren schwer auszuhalten.

Allerdings: Was die sogenannten BRD-Leitmedien, ob staatlich oder privat, seit 2014, seit dem Maidan-Putsch in der Ukraine an ebenso dreisten wie plumpen Lügen von sich geben, geht mittlerweile weit hinaus über alles, was ich in der DDR an verordneter Realitätsverdrehung erlebt habe. Von der Rolle heutiger Leitmedien bei Kriegshetze und Kriegsvorbereitung ganz zu schweigen.

In den DDR-Medien spielte zwar das Einhämmern von undifferenzierten Feindbildern – die andern sind die nur Bösen, wir die nur Guten! – eine wichtige Rolle: Aber Kriegshetze kam nicht vor, zu keinem Zeitpunkt. Unsere Anwürfe richteten sich auch nie gegen andere Völker – sondern vor allem gegen Regierungen kapitalistischer Staaten, Hintermänner, Handlanger und Repräsentanten.

Ein Eklat im Jahr 1988

Ich habe als Genosse im DDR-Rundfunk auch keinen Schädelbasisbruch erlitten, halte dennoch eine meiner Beulen für erwähnenswert, weil symptomatisch.

Für die am 5. September 1988 ausgestrahlte Sendung Mensch, Mensch – brauche ich ein Vorbild? hatte ich nicht nur ein langes Gespräch geführt mit dem prominenten Psychologen und Buchautor Professor Reiner Werner, (23) sondern auch mehrere handverlesene Abiturienten interviewt: allesamt sehr DDR-identifiziert, einer wollte sogar NVA-Offizier werden. Sie teilten neben vielem anderen mit, dass der unter Hitler ermordete KPD-Chef Ernst Thälmann, (24) wie er in den DDR-Medien dargestellt wurde, für sie kein Vorbild sein könne, denn – so ihre Begründung – einen derartig fehlerlosen Menschen könne es doch gar nicht gegeben haben. (25) Das war eine ehrliche und völlig berechtigte Kritik an unserem oftmals erschreckend schönfärberischen Umgang mit Personen, die wir zu Säulenheiligen umfunktioniert hatten.

Doch nachdem die Kritik der Jugendlichen von einer Westberliner Zeitung, also „vom Gegner“, zustimmend aufgegriffen wurde, kam es zum Eklat. Sämtliche Abteilungen des DDR-Rundfunks mussten sich in extra dafür anberaumten Sitzungen die Sendung anhören, mit der Vorgabe, sich davon zu distanzieren. Was sie auch taten. Meine Chefin wurde strafversetzt, ich vor ein 12-köpfiges Gremium geladen, in dem offenbar zur Debatte stand, mich aus Rundfunk und SED hinauszuzuschmeißen. Dass mir das erspart blieb, lag vermutlich vor allem am Eingreifen meines nun ebenfalls politisch gefährdeten Gesprächspartners Reiner Werner.

Autoritäre Patriarchen

Es kann gut sein, dass dieser „Vorfall“ auch im Politbüro Erwähnung fand. Denn die Staats- und Parteiführung mischte sich bei Bedarf – und der Bedarf war riesig – in nahezu alles ein. Als oberste Marx-Engels-Lenin-Ausdeuter wussten sie natürlich fast alles besser, agierten als Gralshüter und Tugendwächter mit vermeintlich unumschränkten Kompetenzen.

Da wurde dann eben mal 1968 die Umarbeitung einer Aufführung von Goethes „Faust“ am Deutschen Theater angeordnet, nicht zuletzt, weil Faust dort unzureichend als „positiver Held“, als instinktiver Sozialist dargestellt wurde. (26) Diverse wichtige und gute DEFA-Spielfilme wurden verboten – darunter ein so herausragendes Werk wie die Verfilmung von Erik Neutschs Roman „Spur der Steine“ mit Manfred Krug, (27) ein Film, den ich heute noch verschenke, um mein Lebensgefühl in der DDR einfühlbarer zu machen. Pinselstriche von Malern wurden diffamiert, weil sie angeblich nicht dem „sozialistischen Realismus“ entsprachen – ein ausgesprochen schwammiger und ausdeutbarer Begriff.

Dass es am Berliner Ensemble schwierig war, Karten zu bekommen für ein Theaterstück von Michail Schatrow, lag auch daran, dass dort Lenin in den Mund gelegt wurde, ein Maler dürfe tatsächlich etwas derartig Realitätsfremdes auf die Leinwand bringen wie – so der Titel des Stückes – „Blaue Pferde auf rotem Gras“. (28)

Überhaupt hatten es ja viele DDR-Bürger – notgedrungen – perfektioniert, Kritisches „zwischen den Zeilen“ herauszulesen oder herauszuhören. Denn „in den Zeilen“ kam es kaum vor.

Schreckgespenst DDR

DIESE Missstände, die in der DDR übliche Unterdrückung von Individualität, die Gängelei, Kontrolle, Bevormundung, Schönfärberei und mediale Gleichschaltung sind leider tatsächlich gut geeignet, um die DDR als Schreckgespenst erscheinen zu lassen.

Insoweit ist es nachvollziehbar, dass Menschen, die ihr DDR-Bild vielleicht aus Leitmedien, Schulbüchern oder von der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ übernehmen, Angst haben vor einer DDR 2.0.

Nun zur Kehrseite: Was lässt sich an Argumenten ins Feld führen gegen die DDR-2.0-These?

Die BRD als kapitalismusfreie Zone

Egal, ob man meint, in der DDR habe es „richtigen Sozialismus“ gegeben, eines ist schwerlich zu leugnen: Sie war ein nicht-kapitalistischer Staat. Kapitalistische Ausbeutung wurde nach Kriegsende sofort massiv beschränkt, später völlig beendet. Würden wir hierzulande zur DDR-Kopie, hieße das dementsprechend: Die BRD ist gerade dabei, den Kapitalismus abzustreifen. Eine lachhafte Vorstellung.

Nach 1945 gab es zwar eine gesamtdeutsche Diskussion darüber, selbst bei der CDU/CSU, ob man vom Kapitalismus als Grundlage von Faschismus und Krieg wegkommen müsse. Doch in den westlichen Landesteilen wurden diese Ansätze durch die Westmächte torpediert. (29)

Aktuell spitzt sich die Umverteilung des Reichtums, damit auch von Macht zugunsten Superreicher in nie gekannter Weise zu. Superreiche sind letztlich immer Besitzer von „Kapital“. Der OXFAM-Bericht vom Januar 2026 hält fest: In der BRD ist die Zahl an Milliardären 2025 um ein Drittel gestiegen, auf 172. Einer davon verdient in weniger als anderthalb Stunden das Jahreseinkommen eines Durchnittsbürgers. Gleichzeitig lebt hier ein Fünftel der Menschen in Armut. (30)

Antifaschistisches (West)Deutschland?

Egal auch, was man an der DDR bemängelt, sie war Zeit ihres Bestehens ebenfalls ein antifaschistisch ausgerichteter Staat. Zunächst von der Sowjetunion vorgegeben und gefördert, wurde Antifaschismus 1949, mit DDR-Gründung, zur Staatsräson.

Zu glauben, auch der BRD-Staat habe jemals antifaschistischen Charakter gehabt, wäre grotesk. Ehemalige höhere NS-Beamte konnten es bis zum Bundeskanzler bringen, zu Ministerposten und Geheimdienst-Chefsesseln sowieso. (31) Dass sich die Zahl von Altnazis in Führungspositionen inzwischen verringert hat, dürfte deren altersbedingtem Aussterben geschuldet sein – jedenfalls keiner irgendwann nachgeholten politischen Säuberung.

Auch wenn heute regierungsamtlich gefordert wird, gegen die AfD mobil zu machen, geht es nicht um Antifaschismus, sondern darum, eine Umverteilung der Macht zu verhindern. Faschismus ist nicht zuletzt ein Synonym dafür, Völker in kriegerischer Weise aufeinander zu hetzen. Schaut man sich an, wer Entsprechendes vertritt und zu verantworten hat, sind das in allererster Linie die Regierungsparteien. (32) Schon seit 2014 ist es zudem unhinterfragter Bestandteil deutscher Außenpolitik, mit ukrainischen Neonazis zu kooperieren, inzwischen auch längst, sie mit Waffen zu beliefern.

Aber es ist doch immer wieder zu lesen, in der DDR seien „rechte“ Haltungen stärker verwurzelt gewesen als in der BRD ... (33) Das Gegenteil trifft zu – und lässt sich wissenschaftlich belegen.

Psychische Altlasten

Die seelischen Deformationen, die Faschismus, Krieg, Kaiserreich und jahrhundertelange patriarchal-autoritäre Verhältnisse hinterließen, lösten sich durch die Kapitulation Hitler-Deutschlands nicht in Luft auf. Die psychischen Strukturen der Menschen waren am 9. Mai 1945 immer noch dieselben wie am 7. Mai. Abgesehen davon, dass zahlreiche NS-Verbrecher aus dem Osten in den Westen übersiedelten, hatten beide Landesteile in dieser Hinsicht die gleiche Ausgangsbasis.

Für die BRD ergaben Forschungen immer wieder „ein stabiles Potential“ an Antisemitismus. Die Zahlenangaben schwanken; es ist oft von 15 % eindeutigen und 30–40 % latenten Antisemiten die Rede. (34) 1979/80 durchgeführte Untersuchungen ermittelten bei 13 % der Befragten ein „geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild“. (35)

Über die DDR ist zu sagen, dass der offizielle Anspruch, faschistoide Einstellungen in der Bevölkerung völlig überwunden zu haben, nicht zutraf. Was insofern kein Wunder war, als psychische Faktoren in der DDR sträflichst vernachlässigt wurden.

Ob insgeheim – vielleicht von der Staatsicherheit – kontinuierlich empirische Sozialforschung betrieben wurde zu solchen Einstellungen, ist mir nicht bekannt. Zumindest aus dem Jahr 1965 ist eine aufschlussreiche Untersuchung erhalten geblieben. Knapp 90 Prozent der befragten DDR-Bürger sprachen sich damals gegen eine Verjährung von NS-Verbrechen aus. Die Verurteilung dieser Verbrechen korrespondierte mit der Bewertung des Kriegsendes: Auf die Frage, ob der 8. Mai 1945 als Tag der Niederlage oder der Befreiung empfunden werde, antworteten 91 Prozent, für sie sei es der Tag der Befreiung. (36) Das dürfte rechtsextremistische Einstellungen ausschließen.

Nun weiß ich nicht, wie beim Befragen genau vorgegangen wurde, inwieweit vor allem die Anonymität gewahrt blieb. Jahrzehnte später entstandene Daten machen jedoch plausibel, dass dieses Befragungsergebnis weitgehend die Realität widerspiegelte.

Im Anstieg: „rechte“ Orientierungen

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre sah sich das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung erstmals mit einem „markanten Anstieg […] rechtsextremistischer Orientierungen“ konfrontiert. Das wurde – wie ich meine, zu Recht – auf die vielfältigen, von der DDR-Führung ignorierten Probleme zurückgeführt, die zu einer Erosion der Gesellschaft beitrugen. 1988 ergaben Untersuchungen des Institutes, dass jeder achte 14- bis 18-jährige Jugendliche der Aussage zustimmte, „Der Nationalsozialismus hatte auch seine guten Seiten“. (37) Die Staatsicherheit ermittelte zu dieser Zeit, dass das „rechte“ Milieu mehr als 15.000, teils gewalttätige Personen umfasste – also etwa 0,09% der DDR-Bevölkerung. (38) Das waren Alarmzeichen.

Doch ohne es zu bagatellisieren oder zu behaupten, beide Messungen hätten exakt dasselbe Phänomen abgebildet: Zwischen 13 Prozent und 0,09 Prozent besteht ebenso ein enormer Unterschied wie zwischen der Aussage, „der Nationalsozialismus hatte auch gute Seiten“ und einem „geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild“.

Verordneter Antifaschismus?

Ein oft zu hörender Einwand lautet: „Der Antifaschismus in der DDR war gar nicht echt, sondern nur von oben verordnet!“ Auch das lässt sich widerlegen. Denn ein nur verordneter Antifaschismus hätte spätestens am 3. Oktober 1990 seinen Geist aufgeben müssen. Aber 1992 kam eine BRD-Untersuchung zu folgendem Schluss: Der „Anteil der Ostdeutschen, der sich antisemitisch, rechtsradikal oder ausländerfeindlich äußert“, ist „geringer als der entsprechende Anteil der Westdeutschen. Die Bundesbürger im Osten nehmen die Konsequenzen aus der NS-Vergangenheit für die Gegenwart ernster.“ Unter den Westdeutschen erwiesen sich 16% als Antisemiten, unter den Ostdeutschen 4%. (39)

Das Magazin Spiegel kommentierte, „die meisten früheren DDR-Bürger [haben sich] eine Aversion gegen das NS-Regime bewahrt“. (40) Man muss hinzufügen, dass bei derartigen Untersuchungen meist ganz Berlin zum Osten hinzugeschlagen wird – was das Ergebnis stark zu Ungunsten der Ossis verzerren dürfte.

1994 unterstrich eine forsa-Umfrage noch immer: „Die Befragten aus den neuen Bundesländern zeigen durchgehend eine klarere, kundigere und ablehnendere Haltung zum Nationalsozialismus.“ (41) Etwa zeitgleich kam der Politikwissenschaftler Jürgen Falter zum Ergebnis, „das rechtsextremistische Einstellungspotenzial […] im Westen“ sei „mehr als doppelt so groß wie im Osten.“ (42)

Erst 1998 stellte eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung fest, „dass rechtsextremistische Einstellungen im Osten häufiger anzutreffen waren als im Westen“. (43) Als Hintergrund wurde die zunehmende Desillusionierung beim „Ankommen“ in der immer unsozialer werdenden Marktwirtschaft vermutet.

Doch als eine Leipziger Forschergruppe 2002 ebenfalls damit begann, diese Einstellungen zu erfassen, vertraten im Westen 11,3 Prozent ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“ — im Osten hingegen nur 8,1 Prozent. Bis 2016 blieb der „geschlossene Antisemitismus unter Westdeutschen […] fast durchweg verbreiteter als unter Ostdeutschen“. (44) Andere Forscher bilanzierten im selben Jahr, dass sich nun „Ost- und Westdeutsche […] im Ausmaß rechtsextremer Einstellungen kaum“ noch voneinander unterschieden. (45)

Extremismus-Prophylaxe

Wie hat die DDR es geschafft, obwohl 1949 mit derselben geschichtlichen Altlast startend wie die BRD, rechtsextreme Einstellungen im Vergleich zu Letzterer so deutlich – und so nachhaltig – zurückzudrängen?

Eine wichtige Rolle spielte sicherlich das Ausmaß an staatlicher Kontrolle sowie an Ächtung und Bestrafung, die bei „rechten“ Aktionen drohten. Bereits 1964 war in der DDR die Verjährung von NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich aufgehoben worden. (46) In der BRD wurde erst 1979 beschlossen, dass Mord grundsätzlich nicht mehr verjährt – womit unter anderem NS-Morde weiterhin verfolgt werden konnten. (47) Letzteres geschah allerdings weiter äußerst spärlich. (48)

In der DDR waren NS-Verbrechen, auch der Massenmord an den Juden, präsent in Belletristik, Theater, Kino, Fernsehen, Radio und Druckmedien, im Schulunterricht sowieso, wo Besuche ehemaliger Konzentrationslager zum Pflichtprogramm gehörten. Der staatlich verankerte Antifaschismus wurde also durch offensive Geschichtsvermittlung gestützt. (49)

Da sich „rechtsextreme“ Einstellungen oft aus Verelendung und Ausgrenzung speisen, (50) muss sich gegen deren Entstehen auch die – im Vergleich zur BRD – weitaus stärkere materielle Absicherung ausgewirkt haben, die Unmöglichkeit, “in der Gosse“ zu landen sowie die größere soziale Eingebundenheit.

Es gibt einen zusätzlichen Grund, warum sich das antifaschistische Denken und Fühlen in den DDR-Bürgern verankert haben dürfte. Menschen sind von ihren Anlagen her mitfühlende, liebevolle, liebenswerte, pro-soziale, solidarische, friedfertige Wesen. (51) Eine gegen Faschismus, Rassismus und Krieg gerichtete politische Orientierung kommt daher ihrem Wesen, ihrer inneren Natur, ihren gesunden psychischen Bedürfnissen entgegen.

DDR-Charakteristik 

Ich will einige weitere Merkmale des DDR-Systems auflisten, die helfen, die DDR-2.0-These zu beurteilen. (52)

  1. Die weitaus kontinuierlichere und konsequentere Friedenspolitik – und das an der Seite der ebenfalls weitaus friedlicheren Großmacht, der Sowjetunion. Man vergleiche die von den USA initiierten, meist auch von westdeutschen Regierungen flankierten Kriege, Sanktionen, Attentate, Militärputsche, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, mit den wenigen militärischen Interventionen der Sowjetunion, die zumal andere Hintergründe hatten.
  2. Keine Verdrängung (oder gar klammheimliche Verherrlichung wie in der BRD) des Angriffskrieges NS-Deutschlands gegen die Sowjetunion mit dessen bis zu 27 Millionen Opfern auf sowjetischer Seite.
  3. Die Unterbindung jeglichen Profitinteresses an Rüstung. Den von den Werktätigen erarbeiteten Mehrwert eignete sich keine Elite an, auch nicht etwa das SED-Politbüro.
  4. Die wesentlich ausgeprägtere Gleichberechtigung der Frauen, inklusive der gleichen Bezahlung für die gleiche Tätigkeit sowie der problemlosen, zügigen und kostenarmen Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
  5. Das umfangreiche Angebot kostenloser staatlicher Kinderbetreuung.
  6. Das kostenlose, für alle Bürger gleichermaßen zur Verfügung stehende Gesundheitssystem, das sich zu keinem Zeitpunkt gegen die Bürger richtete – wie es hierzulande mit dem Alibi der „Corona-Pandemie“ zur brutalen, oft tödlichen Realität geworden ist.
  7. Der allen offenstehende, kostenlose oder gut bezahlbare, republikweite Zugang zu kulturellen Veranstaltungen.
  8. Die im Vergleich zu heute verschwindend geringen Einkommensunterschiede.
  9. Die weitestgehende berufliche Chancengleichheit durch Überwindung bürgerlicher Bildungsprivilegien.

Zudem gab es

  1. In der DDR keine materiellen Existenzsorgen, keinen Konsumterror, keine Obdachlosigkeit, keine Arbeitslosigkeit, keinen Hunger, keine Armut.

Resümee 

Die These, wir befänden uns in einer DDR 2.0 oder bewegten uns auf sie zu, ist nur bei äußerst oberflächlicher oder voreingenommener Betrachtung aufrechtzuerhalten. In ihrem Kern ist sie schlicht: Blödsinn – der meist eine ungerechtfertigte DDR-Diffamierung verbindet mit einer genauso ungerechtfertigten BRD-Idealisierung.

Nicht nur war die Grundlage der DDR ein gänzlich anders gearteter Gesellschaftsentwurf als in der BRD. Sondern auch das reale Leben in der DDR unterschied sich hochgradig – und vielfach positiv – von dem Zustand, in dem wir heute leben, erst recht von den Zuständen, die uns die Herrschenden offenkundig überstülpen wollen.

Wer ernsthaft an die These einer aufkommenden DDR 2.0 glaubt, den bitte ich daher immer, sich damit zu befassen, was DDR 1.0 tatsächlich war. Das in kompetenter Weise beurteilen zu können, hat für diejenigen, die sich für Frieden engagieren, noch einmal eine spezifische Bedeutung. Das will ich abschließend näher erklären.

Die Schwäche der Friedensbewegung

In einer Reihe von Artikeln wird nach Gründen gesucht für die Schwäche der Friedensbewegung im Vergleich zur BRD der 1980er Jahre. Was in diesen Artikeln fast durchweg fehlt, sind angemessenen Bezüge zu psychologischen Aspekten – und zur DDR. Zunächst zur Psyche.

Die autoritären Charakterstrukturen, die uns allen, in Ost wie West, in der Kindheit anerzogen wurden – dem einen mehr, dem anderen weniger – stellen ein grundsätzliches Hindernis dar beim Sich-Aufbäumen gegen Obrigkeiten, also auch gegen staatliche Gewalt. Diese sogenannte Radfahrer-Persönlichkeit, die nach oben buckelt und nach unten tritt, wird aber schon seit ein paar Tausend Jahren herbeisozialisiert. (53) Daher kann sie nicht die Unterschiede erklären zwischen den 80er Jahren und heute. Doch sie spielt mit hinein.

In der DDR hatte man, wenn man sich an die auch für den Friedenskampf vorgegebenen Richtlinien hielt, keine „Schwerter zu Pflugscharen“-Aufnäher trug, den Staat auf seiner Seite.

Auch in der BRD war es – solange man keine kommunistischen Ideen damit verband – damals viel ungefährlicher, öffentlich für den Frieden einzutreten. Man konnte zum Beispiel wie Wolfgang Niedecken und seine Kölner Band BAP bei der großen Antikriegsdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn auftreten, „Plant uns bloß nicht bei euch ein!“ (54) singen, gleichzeitig mit solchen Songs die LP-Hitlisten anführen und viel Geld verdienen. Versuchen Sie das mal heute!

Dann drohen Ihnen als „Lumpen-Pazifisten“ nicht nur massive Verleumdung und Ausgrenzung, sondern möglicherweise auch Kontoschließungen, Reiseverbote oder gar juristische Verfolgung als Putin-Versteher.

Aber warum war es 1982 ungefährlicher, sich im Westen für den Frieden zu engagieren? Weil es tatsächlich demokratischer zuging. Warum ging es demokratischer zu? Zum einen, weil im Zuge der 1968er Bewegungen die reaktionär-faschistoiden Strukturen der BRD ein Stück weit zu bröckeln begonnen hatten.

Doch zum anderen, weil es das sozialistische Weltsystem zu dieser Zeit noch gab – als ernstzunehmenden Systemkonkurrenten für den kapitalistischen Westen. Um in diesem Kampf der Systeme nicht ins Hintertreffen zu geraten, war es nicht nur wichtig, die BRD-Bevölkerung mit vielen schönen Konsumgütern zu beglücken, sondern ihr auch genügend Spielraum innerhalb der bürgerlichen Demokratiekulisse zu gewähren. Das Vorhandensein von realem Sozialismus, speziell der DDR, machte es also nötig, der BRD-Bevölkerung größere Freiheiten zuzugestehen inklusive des – im Vergleich zu heute – recht risikoarmen Friedensengagements.

Und es kommt auch hier noch etwas hinzu. Die DDR verkörperte trotz aller Verfehlungen und Defizite eine Alternative zur westlichen Gesellschaft; sie war der Beweis, dass es anders, in vielen Aspekten auch besser ging. Man musste nur mal einen Blick über die Mauer werfen, um das festzustellen.

Bewusst oder unbewusst dürften daher jene Hunderttausende, die in den 1980er Jahren im Westen gegen Aufrüstung und Krieg demonstrierten – auch wenn sie sich nicht für „links“ hielten –, registriert haben: Der Kapitalismus mitsamt seinen zum Krieg tendierenden Mechanismen ist grundsätzlich abschaffbar und ersetzbar. Das gestattete, sich Zukunftsvisionen auszumalen.

Genau das fehlt heute.

Ohne Ziel keine Bewegung

Seit um 1990 der „reale Sozialismus“ zusammenbrach, gelten revolutionäre Konzepte als obsolet, griffen Klosprüche um sich wie der vom „Ende der Geschichte“ oder „There is no alternative“. Demonstriert wird daher vorwiegend GEGEN etwas. Das WOFÜR, das WOHIN-STATTDESSEN ging verloren. Dieses Manko durchzieht auch die als alternativ bezeichneten Medien. Dort sind nach meinem Eindruck meist westsozialisierte, eher bürgerlich-konservativ ausgerichtete Menschen tonangebend.

Bei vielen von ihnen geht der ehrliche und mutige Kampf für Frieden und gegen das Zerstören der letzten Demokratiereste einher mit einer Art Sozialismus-Phobie. Vielleicht, weil sie Sozialismus unreflektiert gleichsetzen mit stalinistischem Terror – oder eben mit jenen Klischees, die ihnen genau jener Staat eingetrichtert hat, dessen Lügen sie doch auf anderen Gebieten so klug durchschauen.

Ihre Vorstellungen darüber, was sich verändern sollte, scheinen daher oft auf Nostalgisches fokussiert: „Es soll wieder sein wie vor 2020, als das Grundgesetz noch galt, als die Gesellschaft noch nicht gespalten war …“.

Aber die BRD-Gesellschaft war seit Anbeginn in vielfältiger Weise gespalten, nicht zuletzt in NS-Täter, -Mitläufer und -Opfer, in Oben und Unten, Reiche und Arme, Mächtige und weitgehend Ohnmächtige. Auch die Würde von Menschen wurde hier zu jeder Zeit angetastet, nicht erst seit den „Corona“-Lockdowns. Wer arm war, durfte schon immer unter Brücken pennen.

Ich behaupte daher: Die momentane Schwäche der deutschen Friedensbewegung hängt hochgradig zusammen mit der beschriebenen, negativ verzerrten Sicht auf die DDR, mit der auch unter Friedensbewegten verbreiteten, die Friedensbewegung zugleich spaltenden DDR-2.0-These.

Die seit 1949 anhaltende, auf antikommunistische Nazi-Traditionen aufbauende, von vielen verinnerlichte, seit 1990 immer rabiater werdende DDR-Verteufelung verhindert wahrzunehmen, dass die DDR 40 Jahre als ernstzunehmende Alternative zur BRD existierte. Das blockiert die Anerkennung der Vorteile sozialistischer, nichtkapitalistischer Politikansätze – insbesondere für eine nachhaltige Friedenssicherung. Was wiederum dazu beiträgt, dass keine durchdachten Gegenentwürfe zum Bestehenden, keine plausiblen Zukunftsvisionen angeboten werden, welche die Massen mitreißen und wieder auf die Straße bringen könnten. Wer nicht weiß, wohin er gehen will, muss Schwierigkeiten haben, überhaupt erst loszulaufen.

Also: Braucht die Friedensbewegung, genauer gesagt, brauchen die Friedensbewegten eine verbindende Zukunftsvision? Ja. Dabei geht es nicht darum, ein Dogma zu installieren – sondern die Grundlage für einen möglichst breiten Konsens zu schaffen, der viele heterogene Sichtweisen akzeptiert und integriert.

Existiert eine solche Vision? Nicht dass ich wüsste.

Lässt sich eine solche Vision erarbeiten? Ganz bestimmt – aber nur, wenn sie einen realitätsgerechten Rückblick auf DDR und „realen Sozialismus“ einschließt und die dort gemachten Erfahrungen auswertet. Das bedeutet auch: Ehemalige DDR-Bürger können einen ebenso spezifischen wie unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Friedensbewegung leisten, indem sie authentisch über ihr Leben in der DDR berichten.

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Anmerkungen und Quellen

(1) Mehr zu mir: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ueber-mich/.

(2) Siehe u.a.: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ein-marxistischer-psychoanalytiker-juedischer-herkunft-erlebt-das-ende-der-weimarer-republik/.

(3) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-du-mensch-mensch-menschenskinder-und-stand-up-hans-joachim-maaz-im-gespraech-mit-andreas-peglau-bei-jugendradio-dt-64/.

(4) Siehe: https://apolut.net/menschen-sind-keine-marionetten-von-andreas-peglau/.

(5) Siehe dazu auch: https://www.nachdenkseiten.de/?p=136088; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Unthinkable

(6) „Der Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes habe vor dessen Gründung 1956 in der Sowjetisch Besetzten Zone, SBZ, und in der früheren DDR extrem erfolgreich Agenten angeworben. ‚[…] Das heißt, bereits in den 1940er Jahren ist damals die Organisation Gehlen in der Lage, weitverzweigte Netze aufzubauen in einem großen geographischen Raum und auch mit einer großen Spannbreite, das heißt es ging nicht nur um Militärspionage, es ging auch um Wirtschaftsspionage, es gab auch Ansätze, auch den Sicherheitsbereich in den Blick zu nehmen.‘ […] 1953 umfasste das Agentennetz mehr als tausend registrierte Zuträger […]. Hinzu kam eine ähnlich hohe Zahl an Mitwissern und Helfern, die Informationen liefern konnten. […] die Bedingungen für Spionage [waren] in der frühen DDR – auch für andere westliche Geheimdienste wie die CIA – besonders günstig: ‚Wir haben offene Grenzen, wir haben Kontakte der Bevölkerung, die sich von keiner Seite vollständig kontrollieren lassen‘“ (https://www.deutschlandfunk.de/geschichte-des-bnd-die-spionage-der-organisation-gehlen-in-100.html).

(7) https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/223686/vor-60-jahren-gruendung-des-bnd/

(8)  https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Gehlen

(9) https://www.deutschlandfunk.de/bnd-bundesnachrichtendienst-nationalsozialismus-ns-taeter-100.html

(10) 1953 wurde Zaisser nach dem Versuch, Walter Ulricht abzulösen, politisch kaltgestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Zaisser).

(11) Dahn, D. (2009): Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen, Reinbek bei Hamburg, S. 174f.

(12) Zu Bestrebungen, den Patientenschutz wenigstens in der Psychotherapie zu verteidigen: https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=58040971&amp;f=1&amp;i=2068426342&amp;s=58040971

(13) Siehe u.a.: https://www.manova.news/artikel/geschlossene-gesellschaft-2

(14) Mitglieder der Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und anderer „linker“ Organisationen, die als staatsgefährdend eingestuft wurden, wurden überwacht, zum Teil verfolgt oder inhaftiert. Sie durften – Stichwort „Radikalenerlass“ – lange Zeit nicht Beamte sein, nicht mal als Briefträger.

(15) Rainer Mausfeld schreibt: „Demokratie wird also nur soweit als ‚zulässig‘ angesehen, wie der Bereich der Wirtschaft von demokratischen Entscheidungsprozessen verschont ist – also solange sie keine Demokratie

Ist“ (zitiert in https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 79). Selbst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich seit 2011 nachlesen: „Das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag weist fundamentale Demokratiedefizite auf. Aus diesem Grund ist eine demokratische Wahlreform überfällig.“ (http://www.bpb.de/apuz/33522/hat-deutschland-ein-demokratischeswahlsystem).

(16) https://www.nachdenkseiten.de/?p=115769

(17) https://www.nachdenkseiten.de/?p=144473

(18) https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall

(19) Diverse Details dazu zum Beispiel in Krenz, E. (2025): Verlust und Erwartungen. Erinnerungen, Berlin.

(20) Statut der SED (1976), Berlin.

(21) https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Kuczynski

(22) https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_(Politiker,_1928)

(23) https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Werner

(24) https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Th%C3%A4lmann

(25) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-mensch-brauche-ich-ein-vorbild-dt-64-sendung-vom-5-10-1988/

(26) Böhm, G. (2015): Vorwärts zu Goethe? Faust-Aufführungen im DDR-Theater, Berlin, S. 149–176.

(27) https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine; https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine_(Film)

(28) https://de.wikipedia.org/wiki/Blaue_Pferde_auf_rotem_Gras

(29) Dahn 2009 (wie Anm. 11), S. 37–48.

(30) https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-01-19-so-schnell-nie-so-gross-nie-milliardaersvermoegen-erreichen

(31) „Im Tagesspiegel vom 11. Februar 2020 [verweist] Caroline Fetscher […] auf im Dritten Reich verwurzelte ‚Kontinuitäten in fast allen Bereichen der [west!]deutschen Gesellschaft, in Konzernen, Behörden, im Bildungswesen, der Medizin, dem Militär und im Kulturbetrieb‘. […] Etwa ‚65 hohe Funktionsträger der CDU, 20 der CSU und 35 Politiker der FDP waren‘, so Fetscher weiter, ‚Mitglieder der NSDAP, ehe sie ihre Ämter in der bundesrepublikanischen Demokratie antraten, als Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Fraktionsvorsitzende, Ministerpräsidenten, stellvertretende Ministerpräsidenten und hochrangige Diplomaten.‘ Caroline Fetscher benennt drei weitere prominente Fälle: Hans Globke, Mitverfasser der Nürnberger ‚Rassegesetze‘ und bis 1963 Kanzleramtschef unter Konrad Adenauer, Kurt Georg Kiesinger, Bundeskanzler von 1966 bis 1969, stellvertretender Leiter der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt des NS-Staates sowie Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg bis 1979. Letzterer ‚fällte als Marinerichter noch Ende des Zweiten Weltkriegs Todesurteile gegen Deserteure‘“ (https://www.manova.news/artikel/die-schattentrager). Nicht nur in Bezug auf prozentuale Anteile ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Bundestag und Volkskammer, sondern auch in Bezug auf deren jeweilige Verstrickung bestanden gravierende Unterschiede: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren. Weitere Informationen: Dahn, D. (2019): Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit – eine Abrechnung, Reinbek bei Hamburg, S. 89–144.

(32) Siehe auch: https://apolut.net/lebensbejahend-lebensfeindlich-eine-alternative-zur-links-rechts-einteilung/.

(33) So war in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Das braune Erbe der DDR“ zu erfahren: „Ostdeutschland hat ein Problem mit dem Rechtsextremismus. Wissenschaftler finden dafür eine Erklärung im System der DDR.“ (https://www.fr.de/politik/braune-erbe-11707837.html).

(34) https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Antisemitismus_seit_1945

(35) Stöss, Richard (2010): Rechtsextremismus im Wandel, Berlin, S. 61.

(36) Niemann, H. (1995): Hinterm Zaun. Politische Kultur und Meinungsforschung in der DDR – die geheimen Berichte an das Politbüro der DDR, Berlin, S. 65–69.

(37) Friedrich, W. (2001): Ist der Rechtsextremismus im Osten ein Produkt der autoritären DDR? (https://www.bpb.de/system/files/pdf/HRDB0X.pdf), S. 19, 21f. Ausführlicher: Friedrich, W. (2002): Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation? Leipzig (https://sachsen.rosalux.de/fileadmin/ls_sachsen/dokumente/Publikationen/Einzelpublikationen/Friedrich__Walter__Rechtsextremismus_im_Osten._2002._119_S..pdf).

(38) http://www.zeit.de/2012/08/DDR-Nazis/ Die DDR-Bevölkerung umfasst 1988 etwa 16,5 Millionen Menschen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249217/umfrage/bevoelkerung-der-ddr/

(39) Stöss 2010 (wie Anm. 37), S. 62f.

(40) Ebd., S. 63f.

(41) Ebd.

(42) Ebd.

(43) Ebd.

(44) Decker, O./ Brähler, E. (Hrsg.) (2018): Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft, Gießen, S. 84.

(45) Zick, A./ Küpper, B./ Krause, D. (2016): Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, hg. von Melzer, R., Bonn, S. 130.

(46) Dementsprechend hieß es im Verfassungsartikel 91 der DDR: „Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen sind unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterliegen nicht der Verjährung“ (https://www.verfassungen.de/ddr/verf68-i.htm)

(47) https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte

(48) http://www.michael-greve.de/strafen.htm

(49) Ausführlich dazu: Dahn, D. 2019 (wie Anm. 31), S. 145–182. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Bilder_des_Zeugen_Schattmann; Pätzold, K. (2010): Die Mär vom Antisemitismus, Berlin. Antisemtische Aspekte der SED-Politik bis 1967 diskutiert Mario Keßler: https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/912/file/ke%C3%9Fler_sed_juden_repression_toleranz_1995_de.pdf, Zusammenfassung S. 149–151.

(50) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 81–84.

(51) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wir-sind-keine-geborenen-krieger-zu-psychosozialen-voraussetzungen-von-friedfertigkeit-und-kriegstuechtigkeit/

(52) Für Belege der folgenden zehn Punkte siehe die genannten und weitere Bücher von Daniela Dahn sowie (auto)biografische Werke ehemaliger DDR-Bürger, die zum Beispiel im Verlag Neues Leben erschienen sind: https://www.eulenspiegel.com/buecher/neues-leben.html?start=0. Einen kurzen Überblick bietet Roesler, J. (2013): Geschichte der DDR, Köln. Zu den US-Verbrechen nach 1945 siehe zum Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Patrice_Lumumba; https://de.wikipedia.org/wiki/Salvador_Allende; https://de.wikipedia.org/wiki/Vietnamkrieg; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Ajax. Zu den Toten durch Sanktionen: https://www.telepolis.de/article/Millionen-Tote-fuer-Demokratie-und-Freiheit-9191381.html?seite=all.

(53) Siehe: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/vom-nicht-veralten-des-autoritaeren-charakters/

(54) Erschienen auf der LP „Vun drinne noh drusse" (1982) (https://bap.de/songtext/zehnter-juni/

(Letzte Internetabfrage 4.4.2026)

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Madame Toussauds Wachsfigurenkabinett in Berlin: Abbildung von Erich Honecker (von 1976-1989 Staatsratsvorsitzener der DDR)

Bildquelle: Anton_Ivanov / shutterstock

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Älteren und ihr sagenhaftes Renteneinkommen (2/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

In den Medien gibt es fast immer ‚gut abgesicherte‘ Rentner

Beginnen wir mit einem Zitat von Nikolaus Blome. Er war Redakteur bei der BILD-Zeitung, dann beim Nachrichtenmagazin Spiegel, jetzt bei ntv und RTL, also ein einflussreicher Medienschaffender. Eines seiner speziellen Themen sind die Renten, er schreibt oft darüber, hier ein typischer Text aus dem April 2025:

Titel: ‚Diese Renten sind gerecht? Falsch!‘

‚In ihrem Ende 2024 veröffentlichten Alterssicherungsbericht konstatiert die Bundesregierung selbst: “Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration überwiegend gut abgesichert.” Für Senioren-Ehepaare weist der Bericht ein gesamtdeutsch durchschnittliches Nettoeinkommen von 3759 Euro pro Monat aus (Ende 2023). In den ostdeutschen Bundesländern sind es 2577 Euro. Das muss eine Familie mit Alleinverdiener und Kindern erst einmal schaffen …

… Deshalb bekommen große Gruppen der Rentner womöglich immer neue, immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen, die jüngere Gesellschaftsgruppen dringender bräuchten oder die für andere Ziele besser eingesetzt wären.‘[2]

Schauen wir uns das einmal genauer an!

Das Zitat aus dem Alterssicherungsbericht stimmt, genauso steht es dort. Auch die 3.759 Euro für Ehepaare sind richtig. Allerdings ist der Alterssicherungsbericht sehr viel detaillierter und genauer, Blome lässt entscheidende Details weg.

Zunächst: Seine Quelle ist der offizielle ‚Alterssicherungsbericht‘[3] des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS. Gut, nur ist das nicht der Bericht über gesetzliche Renten, sondern über alle Einkommensquellen der über 65-Jährigen. Den offiziellen ‚Rentenversicherungsbericht‘[4] gibt es auch. Nikolaus Blome verrät uns aber nicht, dass er nicht aus dem Rentenversicherungsbericht zitiert, dann hätte er nur die erheblich niedrigeren Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden können (siehe Tabelle 2.1 Zeile 5, Gesetzliche Rente DE).

Die 3.759 Euro für Paare im Rentenalter ergeben sich also als Summe der Einkünfte aus allen Einkommensquellen. Der Alterssicherungsbericht, aus dem er zitiert, bezieht Einnahmen aus folgenden Einkommensarten ein:

  • Renten und Pensionen;
  • Private und betriebliche Vorsorge;
  • Vermietung und Verpachtung;
  • Transferleistungen (also evtl. weitere Sozialleistungen des Staates wie z.B. Wohngeld);
  • Erwerbstätigkeit in der Rentenphase;
  • Zinsen aus Kapitalvermögen;
  • Beteiligungen an Gewerbebetrieben;
  • Renten aus dem Ausland; sonstige Renten
  • Private Unterstützung und sonstige Einkommen.

Zwischen diesem Einkommen aus allen Einkommensquellen und den reinen Renteneinkünften bestehen große Unterschiede, die man sofort sieht, wenn man ein bisschen näher hinschaut. Wie viel tragen diese verschiedenen Einkommensquellen zum Nettoeinkommen bei? Und wie wird der Durchschnitt gebildet, wie weit sind die mit den geringsten und die mit den höchsten Einkommen entfernt vom Durchschnitt?

Der Alterssicherungsbericht teilt die Einkommensempfänger in fünf Gruppen ein (in Fünftel oder Quintile), je nach Nettoeinkommen. Es fängt bei den 20 Prozent mit dem niedrigsten Einkommen an und geht bis zu den 20 Prozent mit den höchsten Einkommen.

Tabelle 2.1: Durchschnittliches Nettoeinkommen für Paare – Deutschland, Alte Länder (West), Neue Länder (Ost) und Anteil der Gesetzlichen Rente[5]

Aus der Tabelle 2.1 ist sofort zu sehen, dass die ersten drei Fünftel, also zusammen 60 Prozent der Rentenbezieher, mit weniger als 3.759 Euro auskommen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn man einkommensmäßig im vierthöchsten Fünftel angekommen ist. In diesem Fünftel macht die gesetzliche Rente nur noch weniger als 60 Prozent des gesamten Einkommens aus. Die obersten 20 Prozent mit einem Durchschnitt von 7.093 Euro liegen etwa 91 Prozent über dem gesamten Durchschnitt von 3.759 Euro. Je geringer das Gesamteinkommen ist, desto höher ist der Anteil der gesetzlichen Rente: Er fällt von 99 Prozent im untersten Fünftel auf 32 Prozent im obersten Fünftel.

Für das oberste Fünftel spielt die Rente eine viel geringere Rolle als für die anderen vier Fünftel. Die Rentenempfänger in diesem Fünftel beziehen nur 2.249 Euro ihres Gesamteinkommens aus der gesetzlichen Rente und liegen damit sogar unter den Rentenbeträgen im zweiten, dritten und vierten Fünftel. Trotzdem kommen sie auf ein Nettoeinkommen von 7.093 Euro. Wie ist das möglich?

Das hohe Nettoeinkommen der oberen 20 Prozent beruht auf Einkommensquellen, die mit der Rente nichts zu tun haben. So erhalten sie im Schnitt 1.610 Euro aus Vermietung und Verpachtung sowie 1.415 Euro aus privater Vorsorge.[6] Obwohl die unteren drei Fünftel solche Einnahmen gar nicht haben, werden bei der Berechnung des gesamten Durchschnitts auch diese Einnahmen des oberen Fünftels einbezogen. Überhaupt haben nur 19 Prozent aller Rentenempfänger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[7] Bei der summarischen Betrachtung aller Rentenbezieher wird dieses Einkommen des oberen Fünftels dann allen zugerechnet. So hat im Durchschnitt über alle fünf Gruppen ein rentenbeziehendes Paar in Deutschland 1.030 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[8] Aber das täuscht, das wird nur rechnerisch auf alle verteilt, um den Durchschnitt zu bilden. 81 Prozent der Paare haben diese ‚Quelle’ des Einkommens nicht, ebenso wenig 90 Prozent der Alleinstehenden.

Apropos Renten: Die im Vergleich zur gesetzlichen Rente höheren Beamtenpensionen und Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Architekten, Ärzte etc.) werden im Alterssicherungsbericht zwar auch getrennt ausgewiesen, sind aber auch in diesem Gesamtdurchschnitt enthalten.

Man kann es auch zusammenfassend so ausdrücken: Ein hohes Einkommen im Alter entsteht nicht durch die gesetzliche Rente, sondern basiert auf einem mindestens guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, also auf gut bezahlter Arbeit. Und vor allem: Ein überdurchschnittliches Einkommen im Alter basiert auf Erträgen, die der Besitz von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern sowie von Kapital oder Gewerbebetrieben einbringt. Das erlaubt dann auch während der Erwerbstätigkeit hohe Einzahlungen in die private Altersvorsorge.

Ein Teil des hohen Einkommens während der Phase der Erwerbstätigkeit kann auch aus Arbeitseinkommen resultieren, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, z.B. Honorare oder Werkverträge. Oder es kommt aus dem Teil des Arbeitseinkommens über der Beitragsbemessungsgrenze, für die keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen (ab 7.400 Euro Monatslohn oder höher (2024). Gut zwei Millionen Beschäftige hatten 2024 ein monatliches Einkommen über der Grenze von 7.400 Euro.[9]

Interessant ist auch, dass bei allen fünf Gruppen im Schnitt ca. 400 Euro durch eigene Erwerbstätigkeit hinzukommen. Auch dieser Teil des Nettoeinkommens kommt nicht aus der Rentenkasse. Gemäß Rentenversicherungsbericht arbeiteten im Jahr 2024 etwa 21 Prozent der 65- bis 69-jährigen, rund 1,1 Millionen.[10]

Blome wirft anderen gern auch mal Taschenspielertricks vor, wenn sie die niedrigen Renten beklagen. Und was macht er hier, nachdem er schon das gesamte Alterseinkommen mit dem Renteneinkommen in einen Topf geworfen hat? Er vergleicht das Nettoeinkommen eines Paares in der Rentenphase mit dem Erwerbseinkommen eines Alleinverdieners. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen (also alle Einkommensquellen, nicht nur die Erwerbstätigkeit) eines erwerbstätigen Paares mit Kindern betrug im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt 5.213 Euro.[11] Das ist etwas mehr als die 3.759 Euro, die der Alleinverdiener (bei Blome ist er verheiratet und hat zwei Kinder) ‚kaum schafft‘. Und würde er den Alleinverdiener mit einem alleinstehenden männlichen Rentner vergleichen, sähe das schon ganz anders aus. Der hat ein Gesamtnettoeinkommen von 2.213 Euro (also 1.500 Euro weniger als die 3.769 Euro für Paare (Rente plus alle anderen Einkommensarten); für Frauen sind es 1.858 Euro (2023), und für das unterste Fünftel bei Männern und Frauen unter 1.000 Euro.[12]

Er erwähnt ‚immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen‘. Sich aufzuhalten mit den Gründen für steuerfinanzierte Zuwendungen, kommt ihm nicht in den Sinn. Die Politik bzw. der Gesetzgeber hat die Rentenversicherung verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht durch vorherige Beiträge gedeckt sind, also entgegen dem klassischen Versicherungsprinzip (‚nur wer einzahlt, bekommt später etwas zurück‘). Aktuell kosten diese besonderen Leistungen außerhalb des Versicherungsprinzips nach Angaben des DRV ca. 124 Milliarden Euro.[13] Würde der Bund diese Leistungen voll bezahlen und nicht nur etwa 93 Milliarden zuschießen (2023), gäbe es kein Defizit von 39 Milliarden.

Ein Beispiel für diese versicherungsfremden oder ‚nicht beitragsgedeckten‘ Leistungen: Der größte Einzelbetrag dieser Leistungen betrifft die DDR-Renten, also die Höherwertung der vor der Wiedervereinigung in DDR-Mark eingezahlten Rentenbeiträge mit einem Faktor. Das hätte man auch lassen können, dann wären allerdings praktisch alle DDR-Rentner Sozialhilfeempfänger geworden. Für das Jahr 1985 gilt der höchste Umrechnungsfaktor von 3,3129.[14] Sehr vereinfacht sieht das so aus: Wer im Jahr 1985 als Beschäftigter in der DDR 7.000 DDR-Mark verdient hat, bekommt für die Rentenberechnung nach dem Beitritt als Grundlage für die Errechnung der Rentenhöhe 7.000 x 3,3129 = 23.190 D-Mark (DM) angerechnet (mittlerweile umgerechnet in Euro). Also aus 7.000 DDR-Mark werden rententechnisch 23.190 DM. Da die DDR-Bürger bis 1990 in die damals ja nur westdeutsche Rentenversicherung nicht eingezahlt haben (konnten), kann das Versicherungsprinzip nicht gelten.

Das gleicht die Rentenversicherung für die DDR-Rentenempfänger mit etwa 36 Milliarden Euro im Jahr aus. Diese Ausgaben müssten deshalb durch Steuern, also Bundesmittel, finanziert werden. Die Politik hat die Bedingungen der Wiedervereinigung in dieser Form gestaltet, nicht die Rentenversicherung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine der rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler.

Zu guter Letzt: Blomes Vorschläge für eine Verbesserung sind so unkonkret, wie es eben geht, z.B. ‚mehr für jüngere Gesellschaftsgruppen‘. Also was? Bessere Schulen, der wichtigste staatliche Ausgabenposten für Jüngere? Kein Problem angesichts des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums. Es handelt sich bei den Schulen aktuell ‚nur‘ um 130 Milliarden Euro, das ließe sich doch um zehn oder 20 Prozent erhöhen, wenn man denn wollte. Welche anderen Ziele es sein sollen, sagt er nicht. Wichtig ist nur die Botschaft: Geht alles nicht, weil die Rentnergeneration alles aufbraucht. Ziel dieser Botschaften ist fast immer nur die Gesetzliche Rentenversicherung, selten die Beamtenpensionen und fast nie die berufsständischen Versorgungswerke.


Ein persönlicher Kommentar zum Thema: Ältere kosten viel, Jüngere fast nichts, Ältere sollen sich bescheiden!

Was war nochmal das Ziel dieses ganzen Wachstums, seit, ja seit 1949? Was wollten wir alle mit der gewonnenen Nichtarbeitszeit? Die wir gewonnen haben, weil wir weniger Arbeit brauchen, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen. Wollten wir nicht alle das auch nutzen können?

Erinnert ihr euch nicht, wie ihr in der Kindheit und Jugend von diesem Wohlstandszuwachs profitiert habt? Ohne dieses Wachstum wären wir noch bei 50 DM Kindergeld (gezahlt von 1975 bis 1988). Heute sind wir bei 250 Euro, eine Erhöhung um fast 1.000 Prozent in 40 Jahren, nicht schlecht! Ein kostenloses Studium wäre nicht für fast 40 Prozent drin, sondern gerade einmal für zehn Prozent wie in den Sechzigerjahren.

Kleinere Wohnungen waren Standard, ihr wollt euch eure Kinderzimmer mit zwei oder drei Geschwistern teilen? Bitte schön: Die ganze Familie wohnt dann auf 65 Quadratmetern, und als sogenannte ‚Lehrlinge‘ müsst ihr zu Hause Geld abgeben.

Ihr habt eine kostenlose Familienversicherung? Ja, selbstverständlich! Also nein, warum das denn, die Rentner müssen auch für die Krankenversicherung bezahlen.

Krippen und Kindertagesstätten existierten nicht oder waren viel zu teuer (im Westen), heute werden dafür 46 Milliarden Euro ausgegeben. Größere Anschaffungen vor dem 21. Lebensjahr, Auto, nein, ging auch nicht.

Dahin wollt ihr also zurück? Wir vermuten ganz stark, dass ihr Folgendes meint: Es sollen nur die Alten dahin zurück, die dürfen nicht vom Wohlstandzuwachs profitieren. Meint ihr nicht, dieser Wohlstandszuwachs sollte auch für ein Leben ohne ernste finanzielle Sorgen da sein?


Es gibt noch andere Unterschiede als ‚Generation‘

Es ist so schön und so einfach, man definiert Unterschiede und Gegensätze nach Altersklassen. Eine prima Möglichkeit, soziologisch und gesellschaftsanalytisch aufzutrumpfen, unmittelbar nachdem man die Grundrechenarten gelernt hat, also etwa ab dem zehnten Lebensjahr.

Die Medien lieben dieses Spiel mit den Generationen. Am liebsten Verfeindung![15] Mehr, als Personen nach Geburtsdatum zu einer Gruppe zusammenzufassen, ist nicht nötig. Doch, doch: Es braucht noch kreative Namensgebung: Gen Z, Gen Y, Millennials, die gefürchteten Boomer, alles in Englisch, damit der wenig erklärende Gehalt solcher Kategorien nicht so auffällt. Der Trick einer anderen Sprache ist, da weiß man nicht genau, da könnte doch etwas Sinnvolles dahinterstecken.

Selbst der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (heißen auch manchmal die ‚Fünf Wirtschaftsweisen‘) hat die unterschwellige anti-altenbezogene Generationenideologie schon verinnerlicht. Er kann sich nicht zurückhalten, trotz ansonsten überwiegend akademischer Sprache im Rentenkapitel seines Jahresgutachtens ständig von ‚Babyboomern‘ zu sprechen. Das ist etwa so rücksichtsvoll, wie von den nachfolgenden Generationen als ‚Babyflaute‘ oder ‚Babysenke‘ zu sprechen und die einzelnen Personen als Babyavoider (‚Babyvermeider‘) oder Babyrefuser (‚Babyablehner) anzusprechen.[16]

Lebensalter ist nur ein Unterschied von vielen in einer Gesellschaft. Es gibt da noch: das Einkommen, das Vermögen, und davon abhängig so Dinge wie Wohnqualität, Gesundheit, finanzielle Risiken. Dazu kommen Geschlecht, Bildung, Einwanderungsgeschichte, dann gibt es noch das Leben in der Stadt und auf dem Land.

Wie viel Geld brauchen denn alte Leute?

Ja, im Unterschied zu Kindern und Jugendlichen sind alte Leute erwachsen und müssen ihre Ausgaben selbst tragen. Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit allen Nebenkosten, oder sie sind Mieter. Sie brauchen – zumindest auf dem Land – ein Auto, ein paar Versicherungen. Es kann jederzeit zu einem Pflegeaufwand kommen, dessen Kosten weder durch die Rente noch durch die Pflegeversicherung noch durch das Vermögen gedeckt sind.

Die beiden größten Posten, die wirklich (jedenfalls im Regelfall) im Rentenalter entfallen, sind die Kosten für die Kinder und die Kosten langlebiger größerer Anschaffungen (so etwas wie Wohneigentum, Möbel, Einbauküche, erstes Auto). Also: Zwischen letztem Erwerbseinkommen und dem Beginn der Rentenzahlung ändert sich in der Regel an den laufenden Ausgaben eines Haushalts wenig. Aber die Losung ist: Kommt bitte irgendwie mit weniger aus, viel weniger!

Vieles bleibt, etwa Wohnungs-, Energie- und Nebenkosten. Umziehen in eine kleinere Wohnung, das wird heutzutage in der Stadt sicher günstiger. Ja, bitte noch so ein leicht umsetzbarer Vorschlag! Essen, Kleidung, Reisen sinken auf ein niedrigeres Niveau. Die Sparflamme ist wohl das Einzige, was wirklich grandios wächst! Gibt es ein Haus, ist es wahrscheinlich 20, 30 oder 50 Jahre alt, und am Horizont droht immer eine unerwartete größere Reparatur.

Und dann liegt das Niveau der gesetzlichen Rente auf einmal irgendwo bei 50 Prozent.[17] Halt: Das sind die Zahlen der Rentenversicherung! Der schon mehrfach zitierte Alterssicherungsbericht kommt für die Durchschnittsverdiener auf ein Netto-Rentenniveau (Nettoersatzquote) von 70,1 Prozent im Jahr 2024.[18] Wie geht das?[19]

70 Prozent oder 50 Prozent, das ist keine Kleinigkeit. Hier die wichtigsten Prinzipien – und Stolperfallen – der Berechnung des Rentenniveaus, die man kennen sollte.

Unterschiedliche Erwerbseinkommen – welche Renten kommen dabei heraus?

Also wie sehen konkret die Renten aus, wenn man sich drei unterschiedlich hohe Einkommen während der Erwerbstätigkeit anschaut?

Ein Bezieher einer Standardrente (auch ‚Eckrentner‘ genannt) ist eine Person, die 45 Jahre lang in jedem Jahr genau das durchschnittliche ‚Jahresarbeitsentgelt‘ aller Erwerbstätigen verdient hat.[20] Im Jahr 1980 waren das 29.485 DM oder 15.075 Euro. Im Jahr 2024 waren das 47.085 Euro.

Ganz exakt hat sicher niemand immer in jedem Jahr genau dieses Durchschnittsentgelt verdient, aber es ist die einzige Möglichkeit, das Verhältnis von Erwerbseinkommen und späterer gesetzlicher Rente beispielhaft auszurechnen. Hierbei bezieht sich der Lohn bzw. das Gehalt, aus dem die Rente berechnet wird, immer auf den Durchschnitt aus allen 45 Beitragsjahren – also nicht etwa auf das Arbeitseinkommen kurz vor Renteneintritt oder auf die besten zehn oder 20 Jahre.[21]

Verdient man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit diesen Durchschnittslohn, erreicht man einen Punkt pro Jahr, also nach 45 Jahren 45 Entgeltpunkte. Das wird mit dem aktuellen monatlichen Rentenwert (2024) von 39,32 Euro multipliziert, und so kommt man auf genau 1.769 Euro Rente (‚Standardrente brutto‘). Davon werden die Krankenversicherung der Rentner (halb), der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (halb) und die Pflegeversicherung (voll) abgezogen Im Jahr 2024 waren das 11,55 Prozent, 2025 bereits 12,15 Prozent.[22] Nach dem Abzug dieser Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich die ‚verfügbare Eckrente‘ in Höhe von 1.565 Euro.

Sollte die Rente den Grundfreibetrag überschreiten und es können keine steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden, zahlen die Rentenempfänger auch Einkommenssteuern (typische erwerbsbezogene steuermindernde Ausgaben etwa für den ‚Weg zur Arbeit‘ entfallen meist im Rentenalter).

Die vorgeschriebene Methode der Berechnung des Rentenniveaus funktioniert wie folgt: Bruttolohn minus Sozialversicherungsabgaben, aber ohne Abzug der Steuern, kommt in den Nenner – die Rente minus Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (11,55 Prozent), aber auch ohne Steuerabzug, in den Zähler.

Die folgende Tabelle zeigt diese Berechnung für drei unterschiedliche Einkommen: das Durchschnittsentgelt von 47.085 Euro pro Jahr, 60 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 28.251 Euro und 140 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 65.919 Euro.

Tabelle 2.2: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren – Sicherungsniveau nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (SV) und vor Steuern

* verfügbares Durchschnittsentgelt
** verfügbare Standardrente
*** DRV Zeitreihen 2025, hier S. 256

Dann ergibt sich jeweils bei allen drei Einkommensbeispielen ein Sicherungsniveau von 48 Prozent (Spalte 4 der Tabelle 2.2). So errechnen sich für den Durchschnittsverdiener die berühmten 48 Prozent, um die es in der politischen Diskussion in den letzten Monaten so oft ging.

Dieses ‚Sicherungsniveau vor Steuern‘ liegt seit dem Rentenversicherungsbericht 2003 der amtlichen Berichterstattung der Bundesregierung zugrunde.[24] Die Berechnungsformel mit Erläuterungen kann man hier nachlesen.[25] Graphisch wird das auch auf der Website ‚Rentenzukunft‘ dargestellt.[26]

Da die Steuern – anders als die Sozialabgaben – individuell unterschiedlich ausfallen können, ist die folgende Berechnung nur für eine ausgewählten steuerliche Situation gültig. Die folgende Berechnung nutzt die gleichen drei Bruttolöhne wie Tabelle 2.2 und erfolgte für eine alleinstehende Person, Steuerklasse 1, ohne Kinder oder Kirchensteuern und nur mit den automatisch eingetragenen Grundfreibeträgen. Dadurch sind die Steuern besonders hoch, das Einkommen entsprechend niedriger und damit die Nettorentenquote wiederum entsprechend höher.

Tabelle 2.3.: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren (2024)

* Steuern für Alleinstehende, ohne Steuerminderungen außer Grundfreibeträgen und Pauschbeträgen
** Jahresrenten bis 16.853 Euro waren 2025 wegen des Grundfreibetrags von 12.096 Euro de facto steuerfrei.[27]

2024 wurden 83 Prozent der Rente versteuert, dieser Prozentsatz wird bis 2058 auf 100 Prozent steigen, dann werden alle Renten voll versteuert. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im Jahr 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig waren.[28]

Im Alterssicherungsbericht des BMAS findet man etwas andere Zahlen.[29] Der Alterssicherungsbericht kommt zu zehn bis 20 Prozent höheren Nettoersatzquoten, also für den Standardrentner auf 70 Prozent. In unserer Tabelle 2.3 Spalte 6 sind es ja nur 53 Prozent bzw. 56 Prozent und 57 Prozent.

Wo liegt der Unterschied? Im Alterssicherungsbericht wird nicht das ‚Sicherungsniveau‘ errechnet, sondernd das ‚Versorgungsniveau‘, manchmal auch ‚Gesamtversorgungsniveau‘ genannt.[30]

Wie geht das? Das BMAS macht für die Errechnung des Gesamtversorgungsniveaus mehrere Annahmen, die Zahlungen aus der privaten Vorsorge stark berücksichtigen, um nicht zu sagen ‚übertreiben‘. Es werden folgende Annahmen getätigt:

  • Jede Person hat in die Riesterrente und die Privatrente[31] Aus beiden erzielt der Standardrentner einen Rentenanteil in Höhe von fünf Prozent des Nettolohnes, das erhöht die Rente um ca. zehn Prozent.[32] Weder Riester noch Privatrente sind verpflichtend, weniger als die Hälfte der Versicherten nutzen sie, trotzdem wird die Berechnung so erstellt.[33]
  • Der Alterssicherungsbericht rechnet mit dem Nettolohn nach Steuern (wie in Tabelle 2.3), dadurch sinkt das Nettoeinkommen und die Rente macht einen höheren Prozentsatz am Nettoeinkommen Das ist realistisch, weil ja Steuern gezahlt werden müssen.[34] Es werden sowohl bei den Steuern während der Erwerbstätigkeit als auch während des Rentenbezuges nur die Grund- und Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt.[35]
  • Es wird angenommen, dass Leistungen zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeit getätigt werden, etwa in der Höhe der Steuerbefreiung für solche Beiträge. Das Nettoeinkommen sinkt also um diese Beträge. Damit steigt die Ersatzquote – also das Verhältnis der Rente zum Nettoeinkommen noch einmal.[36]

So wird dann ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent für den Durchschnittsverdiener im Jahr 2024 erreicht. Vereinfacht gesagt: Im Alterssicherungsbericht ziehen die Autoren/das BMAS die privat während der Erwerbstätigkeit angelegten Beiträge beim Nettoeinkommen ab – das Nettoeinkommen sinkt – und dann als zusätzliches Einkommen bei der Rente dazu – die Rente steigt. Das Versorgungsniveau erreicht somit 70 Prozent.

Thomas Ebert, ehemaliger Abteilungsleiter im BMAS, bezeichnet dieses Vorgehen ungeschminkt als ‚Manipulation‘:

‚Das Rentenniveau wurde durch Einfügung des Riester-Faktors in die damals noch bestehende nettolohnbezogene Rentenanpassungsformel gesenkt. Die Wirkung dieses Faktors besteht darin, dass die freiwilligen Vorsorgebeiträge bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen vom Bruttolohn abgezogen werden, so als handele es sich um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist eine offenkundige Manipulation, die keiner inneren Logik folgt, sondern lediglich dazu dient, zu niedrigeren Anpassungssätzen zu kommen.‘[37]

Die Riesterrente selbst ist in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Dies ist eine Folge hoher Gebühren und geringer Verzinsung, die wiederum zu geringen Auszahlungsbeträgen führt.[38] 28 Prozent der gegenwärtigen Auszahlungsbeträge liegen unter 500 Euro pro Jahr, weitere 28 Prozent unter 1.000 Euro (vor Steuern).[39]

45 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also von 20 bis 65 ohne Pause) schaffen bei Weitem nicht alle. Ca. 17 Prozent der Frauen (West) und 40 Prozent der Frauen (Ost) sowie und 56 Prozent der Männer (West) und 67 Prozent der Männer (Ost) erreichen 45 Jahre oder mehr.[40] Lücken entstehen vor allem durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, lange Ausbildung bzw. Studium. Männer hatten im Schnitt 42 Jahre Versicherungszeiten, bei den Frauen sind es 39 (38 West, 44 Ost).[41]

Abgespalten – Beamten und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme

Es könnte sein, dass auf den schönen Strandbildern mit jugendlich aussehenden Rentnerpaaren auch überwiegend Mitglieder von zwei Gruppen auftauchen, die sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen: die Empfänger von Beamtenversorgungsleistungen (BV) und die Empfänger berufsständischer Versorgungsleistungen (BSV) (Wer mehr darüber wissen will, findet Beschreibungen und Daten im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ab Seite 20).[42]

In der nächsten Tabelle werden die durchschnittlichen Bezüge aus den unterschiedlichen Alterssicherungssystemen dargestellt. Beeindruckende Differenzen, oder?

Tabelle 2.4: Monatliche Zahlungen in den drei wichtigsten Rentenarten gemäß Alterssicherungsbericht und Sozialbudget[43]

Der Vollständigkeit halber: Viele Selbständige können wählen, ob sie in der GRV versichert sind oder nur privat oder beides.[53] Ca. 2,6 Millionen überwiegend geringverdienende Selbstständige sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.[54] Und die höherverdienenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland müssen nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für das darüber hinaus verdiente Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Jahr 2024 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 7.550 Euro (West) Arbeitsentgelt pro Monat, ab 2025 waren es 8.050 Euro für ganz Deutschland. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten 2024 etwa zehn Prozent der Vollzeiterwerbstätigen mehr als 7.400 Euro, ungefähr 2,1 Millionen.[55]

Daten gibt es auch zu den 34.000 Einkommensmillionären, die mehr als eine Million Euro Einkommen pro Jahr erzielen. Das waren im Wesentlichen Einkünfte aus Quellen wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, aber auch aus nichtselbstständiger Arbeit.[56] Zusammen hatten diese 34.000 Personen Einkünfte in Höhe von 98 Milliarden Euro.[57] 18,6 Prozent davon wären ca. 18 Milliarden Euro. Wenn das Versicherungsprinzip strikt gelten würde, wären dann allerdings auch entsprechend hohe Renten fällig. Insofern ist die Einbeziehung Höherverdienender bei strikter Anwendung des Versicherungsprinzips langfristig finanziell neutral. Beiträge der Höherverdienenden wären nur dann eine finanzielle Entlastung, wenn die Renten nicht äquivalent zu den Beiträgen ausbezahlt würden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine solche nichtlineare Gestaltung der Renten in Grenzen für möglich. [58]

Wieso ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gleichen Stand wie 1991?

Schon 1991 betrug der Beitragssatz 18,5 Prozent bei einem Anteil Älterer (damals alle über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 14 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 17 Prozent. Im Jahr 2025 beträgt dieser Anteil der über 67-Jährigen 20 Prozent, der über 65-Jährigen 23 Prozent, und der Beitragssatz ist bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 13,7 Millionen Personen über 65, heute sind es 19,3 Millionen.[59] Wie konnte der Beitragssatz so stabil bleiben?

Es gibt nur eine Lösung dieses Beitragsrätsels: die Alten bekommen pro Person erheblich weniger! Das Rentenniveau sank durch eine Vielzahl von Einzelreformen, die nicht so einfach nachzuvollziehen sind, wie etwa die jährlichen Rentenanpassungen, die mehr oder weniger der Lohnentwicklung und Inflation nachlaufen. Diese wirken dann auf den ersten Blick wie eine permanente Rentenerhöhung, während die schwierigeren verdeckten Anpassungsformeln der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt oder unverständlich sind.[60]

Die Rentenanpassung wird außer durch diesen Lohnfaktor vor allem durch Korrekturfaktoren oder Dämpfungsfaktoren gesteuert. Solche entscheidenden ‚Dämpfungshebel‘ sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Nachholfaktor, der Beitragssatzfaktor, der Riesterfaktor, der Bruttolohnfaktor etc.; sie werden hier erklärt.[61]

Und aufgrund dieser ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 Prozent und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DVR-Berechnung).[62]

Für die detailliertere Beschreibung des Beitragsrätsels ist eine graphische Darstellung hilfreich. Deshalb hier die Lage noch einmal graphisch aufbereitet. Das Basisjahr (Wert 100) für alle drei Werte ist das Jahr 2000, die Werte rechts zeigen den Stand im Jahr 2024.

Graphik 2.1: Entwicklung des BIP, der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und des Anteils der Rentenausgaben am BIP 2000 – 2024

*Nur Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung einschl. Bundeszuschuss, ohne die Ausgaben anderer Altersversorgungssysteme (Beamten, Berufsversorgungswerke, Landwirte)

Was stellt die Graphik genau dar:

  • Das BIP (grüne Linie) ist seit 2000 um 103 Prozent gestiegen und liegt jetzt beim Wert 203 (von 2.139 Milliarden Euro auf 4.329 Milliarden Euro)[63]
  • Die Rentenausgaben (orange Linie) sind um 88 Prozent gestiegen und liegen somit beim Wert 188 (von 213 Milliarden Euro auf 403 Milliarden Euro). Die Ausgaben beziehen sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.[64]
  • Infolge der geringeren Steigerung der Rentenausgaben im Vergleich mit dem BIP ist der Anteil der Rentenausgaben am BIP (blaue Linie) um sieben Prozent gesunken und liegt jetzt bei 93 (von zehn Prozent Anteil auf 9,3 Prozent). Wäre er bei zehn Prozent geblieben, müssten die Ausgaben jetzt bei 433 Milliarden Euro liegen.
  • Wären die Rentenausgaben pro Person gleich geblieben, müssten wegen der gestiegenen Zahl an Rentenbeziehern die Ausgaben um 12,5 Prozent höher sein, etwa 485 Milliarden Euro.

Im Jahr 2000 gab es 19 Millionen Personen, die eine gesetzliche Rente bezogen, im Jahr 2024 21,4 Millionen[65] (davon 18,9 Millionen über 65 Jahre, die Differenz erklärt sich durch Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr). Das Fazit: 2,4 Millionen Rentner oder 12,5 Prozent mehr, aber sieben Prozent weniger Kosten für die Volkswirtschaft. Oder: Immer mehr kommen mit immer weniger aus.[66]

Leistungen für alle – bezahlt von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Die Politik hatte und hat angesichts der knapp 400 Milliarden, die jährlich durch die Rentenkasse gehen, Wünsche. Sozialpolitisch erwünschte Zusatzleistungen zur Rente wurden in großem Umfang eingeführt, auch wenn sie nicht dem Versicherungsprinzip entsprachen. Versicherungsprinzip meint: Gegenleistung nur bei vorheriger Leistung oder Auszahlungen nur in Höhe der vorher eingezahlten Beträge – im Fall der Rentenversicherung natürlich nicht individuell wie bei der privaten Altersvorsorge, sondern auf die gesamte Versichertengemeinschaft bezogen.

Diese sogenannten ‚nicht-beitragsdeckten‘ oder ‚versicherungsfremden‘ Leistungen sind Kosten, die beispielsweise für die Höherwertung der Empfänger einer DDR-Rente, für die Kindererziehungszeiten für Mütter usw. ausgegeben werden. Dazu gibt der Bund aus Steuermitteln der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die Renten verwaltet, mehr als 80 Milliarden Euro. Das ist aber nicht ausreichend, die Beitragszahler finanzieren diese Sozialpolitik für alle – die Höherverdiener (schaut man auf ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) und die aus den anderen Rentensystemen allerdings nicht.

Stiftung Warentest analysierte das im Jahr 2025, hier das Fazit:[67]

‚Die Gesamtkosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen summierten sich 2023 laut DRV Bund auf 124,1 Milliarden Euro. Die Zuschüsse des Bundes dafür betrugen insgesamt 84,3 Milliarden Euro. Es bleibt also eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro, die mit den Beiträgen der Versicherten geschlossen wurde.‘

Manche Dinge wären einfach zu lösen, aber es ist nicht gewollt

Der junge CDU-Politiker Philipp Amthor sagte im Rahmen der Rentendebatte, dass der Bund der Rentenversicherung täglich 345 Millionen Euro dazugibt.[68] Gut gerechnet? 365 Tage x 345 Millionen ergeben 126 Milliarden. Fast gut gerechnet! Das ist ungefähr das, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus der Rentenkasse berechnet hat und erstattet bekommen möchte. Gezahlt hat der Bund aber nur 93 Milliarden oder 255 Millionen am Tag (2023).[69] Aber was macht das schon in der heutigen Medienlandschaft, die Zahl steht nun überall. Journalisten sollten sich nicht scheuen, den Rechner auf ihrem PC oder Handy anzuwerfen. Man könnte auch mit einer Suchmaschine in zehn Minuten die Ausgaben der Rentenversicherung und den Bundeszuschuss recherchieren, mit KI vielleicht in drei Minuten?

Was noch hinterhältiger ist: Amthor tut so, als würde der Bundeszuschuss mit der Gießkanne auf alle Rentenbezieher verteilt. Den Bundeszuschuss gibt es aber nur für ganz spezifische Leistungen für bestimmte Gruppen. Und noch ironischer ist es, dass viele dieser Leistungen eine Folge der von seiner Partei CDU gewollten politischen Entscheidungen sind (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Kindererziehungszeiten, Splitting übersteigender Anteil der Witwen- und Waisenrenten).

Und drittens verschweigt er, dass man gerne den eingespielten Verwaltungsapparat der Deutschen Rentenversicherung für die Umsetzung sozialpolitischer Leistungen nutzt. Man könnte es auch trennen und ein ‚Amt für DDR-Renten‘ oder ‚Mütterrente‘ einrichten. Dann dürfte der Bund es allein aus Steuern bezahlen. Wie es im Moment ist, ist es auch eine Methode, um möglichst wenig vom Bundeshaushalt herzugeben und den Beitragszahlern möglichst unerkannt und ohne viel argumentieren zu müssen möglichst viel aufzubürden.[70]

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Blome, N., 15.04.2025: Diese Renten sind gerecht? Falsch!, abgerufen am 10.12.2025, hier

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 2024: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. (im Weiteren zitiert als: BMAS Alterssicherungsbericht 2024)

[«4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundes­regierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«5] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen) – Paare ab 65 Jahren – Tabelle BC 44 Deutschland, Tabelle BC 45 Alte Länder (West), Tabelle BC 46 Neue Länder (Ost)

[«6] ebenda

[«7] ebenda, S. 87 Zitat: ‚Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden.‘

[«8] ebenda, S. 87. Zitat: ‚Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare 1.030 Euro monatlich.‘

[«9] Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2024: Sozialversicherungspflichtige Monatsentgelte. Infotabelle 1 – Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe nach Klassen und Verteilungsparametern der Bruttomonatsentgelte, hier.

Anmerkung: 7.400 Euro Monatslohn entsprechen recht genau der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 (die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2024 7.450 Euro (Ost) oder 7.550 Euro (West)

[«10] BMAS Rentenversicherungsbericht 2025, S.74

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Einkommen und Einkommensverteilung, abgerufen am 12.12.2024 hier

[«12] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen), Alleinstehende Männer ab 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 47, Alleinstehende Frauen 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 50

[«13] Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Arger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«14] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 258, zitiert als DRV Zeitreihen 2025, hier

[«15] Der bekannte Soziologe Georg Simmel schrieb im Jahr 1907 in einem kurzen Essay ‚Der Mensch als Feind‘ sehr prägnant, dass: ‚ … im Unglück unserer besten Freunde etwas ist, was uns nicht völlig missfällt.‘ hier

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier

[«17] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, hier, S. 256

[«18] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«19] Einen sehr informativen Überblick über die verschiedenen Wege, das Rentenniveau auszurechnen, gibt Thomas Ebert in dem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Buch ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, hier, S. 156 – 160; Zitiert als: Ebert, 2018

Steffen, J., 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus – Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

[«20] Zur Berechnung des Durchschnittsentgelts siehe: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste,2024:

Berechnung des Durchschnittsentgelts und Rentensicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sachstand. Zitat:

Gemäß dem Statistischen Bundesamt werden in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter nach dem VGR-Konzept alle Arbeitnehmer einbezogen (auch solche mit hohem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikanten sowie Volontäre, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten), Führungskräfte und Hauspersonal.‘ hier

[«21] Wenn beispielsweise nur die letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Maßstab genommen würden, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Für diejenigen, die am Ende des Arbeitslebens das höchste Einkommen im Vergleich mit früheren Jahren haben, wäre die Rente höher als auf Basis des Einkommens des gesamten Arbeitslebens. Für andere, die etwa aufgrund einer Krankheit im Alter ab 55 oder 60 nur noch einen gering bezahlten Beruf ausüben können, würde das zu einer enormen Rentensenkung führen.

[«22] DRV Zeitreihen 2025, hier S.261 Beitragssätze zur KVdRr und PVdR

[«23] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 259 und S.261

[«24] Ebert 2018, hier, S. 159

[«25] Steffen, J, 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus. Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

Die Formel für die Berechnung des Sicherungsniveau vor Steuern (SVS) lautet wie folgt:

Im Zähler steht die Bruttostandardrente (BStR) mit dem Wert der sich aus 1 minus der Abgabenquote Rente (AQR) ergibt sich aus 1 minus 0,125, also 0,875). Das sieht in der Formel so aus: BStR x (1- AQRSVB ). Im Nenner steht das Durchschnittsentgelt (BESGB ) nach Anlage 1 zum SGB VI, multipliziert mit dem Wert, der sich aus 1 minus der Abgabenquote Arbeitnehmer (AQAVGR[SB ) ergibt. In Zahlen ausgedrückt. BESGB x (1 -AQAVGR[SB]).

[«26] RentenZukunft, Broschüre: Kapitel „Rentenniveau entscheidend“, hier

[«27] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2025: Bis zu welcher jährlichen Bruttorente bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen? Angaben für das Jahr 2025, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils, hier

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt Juni 2025: 70% der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig hier

[«29] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«30] ebenda, S. 170. Zitat: ‚Das Gesamtversorgungsniveau ist aufgrund der weiter gefassten Definition nicht mit dem im Rentenversicherungsbericht dokumentierten Sicherungsniveau vor Steuern vergleichbar. Zum einen werden beim Gesamtversorgungsniveau neben der gesetzlichen Rente auch die Riester-Rente und die Privat-Rente einbezogen.“

[«31] ebenda, S. 173. Definition aus dem Alterssicherungsbericht: ‚Eine Rente, die sich ergibt, wenn die Einsparungen aus der Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz für eine ergänzende Altersvorsorge angespart werden (Privat-Rente).‘

[«32] ebenda, S. 179, Tabelle E.3.1

[«33] Im Jahr 2024 gab es 14,8 Mio. Riester Zulagenkonten, bei 40 Mio. aktiv Versicherten und 18 Mio. Passiv Versicherten. Passiv Versicherte waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es die aktuell nicht (keine Erwerbstätigkeit, Wechsel ins Beamtenverhältnis etc.).

[«34] Alterssicherungsbericht 2024, S. 173: Zitat: ‚Zum anderen berücksichtigt das Netto-Gesamtversorgungsniveau neben den auf das Erwerbseinkommen und die Alterseinkünfte zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen – anders als das Sicherungsniveau vor Steuern – auch die zu zahlenden Steuern.‘

[«35] ebenda, S. 173. Zitat: ‚Dabei wird unterstellt, dass keine über die Pauschalen hinausgehenden Werbungskosten oder sonstige Sonderausgaben anfallen.‘

[«36] ebenda, S. 191. Zitat: ‚Der Differenzbetrag (die Nettoeinkommenserhöhung) wird in eine private Renten­versicherung eingezahlt, die auf Basis der gleichen Annahmen wie für die Riester-Rente berechnet wird.‘

[«37] Ebert 2018, hier, S. 142

[«38] Heyse, R. 2024: Jetzt amtlich – Riester-Rentendebakel, in: RentenZukunft, Mai 2024, hier

[«39] Bundesministerium der Finanzen: Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase

„Riester-Auszahlungsstatistik”, Auswertungsstichtag 15.05.2024 – Leistungsjahr, hier

[«40] DRV Rentenversicherung in Zahlen 2025, S. 40/46 hier

[«41] DRV Zeitreihen 2025, S. 126/127, hier

[«42] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23

[«43] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Es gibt Differenzen zwischen Tabelle BC 1 ‚Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungsleistungen und weiteren Einkommen und Volumen der Einkommenskomponenten und ihr Anteil am Gesamtvolumen der Bruttoeinkommen und anderen differenzierteren Tabellen im Anhang B. Wo möglich, wurden nur die finanziellen Leistungen für Personen über 65 verwendet.

[«44] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«45] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23, Tabelle A.2.3, S. 26

[«46] ebenda, Bezieher GRV (Renten wegen Alters) Tabelle A.2.2, S. 25

[«47] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen 2023 hier. Summe der Rentenversicherung, Zahlungen wegen Alters und Hinterbliebene

[«48] ebenda, Tabellen A.3.4 (Teil 1 – Teil3), S. 32/33

[«49] ebenda, S. 29

[«50] ebenda, Tabelle BC 47 (Männer), Tabelle BC 50 (Frauen)

[«51] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 30.0, 2025 Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke, dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100723.pdf

[«52] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S.23, und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«53] Pflichtversichert sind gemäß DRV folgende Gruppen von Selbständigen: Handwerker und Hausgewerbe­treibende; Freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige.

[«54] Deutsche Rentenversicherung geht in der Studie Lebensläufe und Altersvorsorge (LeA) davon aus, dass insgesamt mehr als 2,6 Mio. Selbständige nicht durch eine obligatorische Alterssicherung abgesichert sind (Heien und Krämer 2018).

[«55] Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen), 2024, Excel Tabelle, Blatt 1, hier

[«56] Destatis – Statistisches Bundesamt, Juni 2025, 4.06.2025: Rund 34.500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2021 in Deutschland, hier

[«57] Destatis – Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Lohn- und Einkommenssteuer 2021, Tabellenblatt 73111-01, Zeile 75, Zelle AT 75, hier

[«58] Deutscher Bundestag: Sachstand: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6-3000-001/23, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Berlin 2023, hier

[«59] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«60] Portal Sozialpolitik, Chronik Rentenversicherung Wesentliche Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Chronik seit 1978, hier

[«61] Bundeszentrale für politische Bildung, 30.April 2024: Die Rentenanpassungsformel, hier

[«62] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«63] Destatis – Statistisches Bundesamt 2022: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen- Inlandsproduktberechnung, Lange Reihen ab 1970, hier

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«64] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 239

[«65] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, hier

DRV Zeitreihen 2025, Rentenbestand nach Rentnergruppen, S. 205/206 hier

[«66] Heyse, R., 25.11.2025: Die Rentner sind immer zu teuer! – Egal, wie billig sie sind …, in: NachDenkSeiten, hier

[«67] Stiftung Warentest 15.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

[«68] Berliner Zeitung 2.12.2025: ‚Zahlen hat das Gregor-Gysi-Institut für Rentenmathematik errechnet‘ – Amthor wettert gegen Reichinnek, hier

[«69] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, Einnahmen, S. 20 hier

Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: Wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Ärger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«70] Bei einer sehr strikten Auslegung des Versicherungsprinzips sind viele Leistungen der Rentenversicherung sozialpolitisch zwar sehr erwünscht, aber entsprechen trotzdem nicht dem Versicherungsprinzip: sogenannte abgeleitete Renten wie die Waisenrente: Waisen haben niemals etwas eingezahlt, oder die Witwen-/Witwerrente – in vielen Fällen auch keine Einzahlungen. Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderte? Wieso sind das alles keine Aufgaben der Krankenkassen und Sozialämter?

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Moralisches Dilemma Pränataldiagnostik als Test für die Menschlichkeit

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Das Bild zeigt liebende Eltern eines Kindes mit Downsyndrom. Pränataldiagnostik und Tests werden immer gefragter.

Ein Test spaltet die Gesellschaft: Pränataldiagnostik ist eine ethische Grundsatzfrage zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung. Wie stehen die Parteien im Bundestag zu dem Thema?

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“Reine Propagandasendung”: Prof. Sönnichsen zerlegt ÖRR-Beitrag zur Masernimpfung

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Die Öffentlich-Rechtlichen sind dafür bekannt, Impfnarrative unkritisch und ohne jede Einordnung zu verbreiten. Eine Sabotage der Impfpflicht hätte weitreichende Folgen, monierte man so auch in der Sendung “Panorama” vom 26. Februar 2026: Die Krankheit Masern wäre so nicht “totzukriegen”. Impfkritische Mediziner würden die Impfpflicht “unterlaufen”. Als ein solcher geriet dabei auch Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen in den Fokus. Gegenüber Johannes Clasen vom MWGFD demontierte Sönnichsen diesen Bericht nun als “reine Propagandasendung”.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim MWGFD:

Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor an mehreren Universitäten und ein ausgewiesener Vertreter der evidenzbasierten Medizin. Genau das kritisiert Clasen zu Beginn des Gesprächs.

Was ist evidenzbasierte Medizin?

Sönnichsen erklärt zunächst die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, die auf drei Säulen stehe: der Qualität wissenschaftlicher Studien, der ärztlichen Entscheidung und den individuellen Vorstellungen und der Eigenverantwortung der Patienten. Studien müssten transparent und frei von finanziellen Interessen sein. Leitlinien seien lediglich Orientierungshilfen für Ärzte, keine bindenden Vorschriften. Entscheidend sei die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient, die Sönnichsen als „partizipative informierte Entscheidung“ bezeichnet.

MMR-Impfung: Ausreichende Grundlage für eine informierte Entscheidung?

Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Frage der Impfentscheidung, konkret bei der MMR-Impfung. Sönnichsen bezweifelt, dass Patienten heute in der Regel ausreichend informiert sind, um wirklich frei entscheiden zu können. Masern seien heute selten, ein epidemiologischer Grund für eine Impfpflicht sei daher nicht erkennbar. Außerdem verweist er darauf, dass die Masernsterblichkeit bereits vor Einführung der Impfung stark gesunken war.

Nebenwirkungen und Datenlücken

Sönnichsen äußert sich auch zur Studienlage: Bei bestimmten Fragestellungen sei die Datenbasis aus seiner Sicht unzureichend. Nebenwirkungen würden systematisch untererfasst: Er geht von einem Faktor von 10 bis 20 aus. Daneben spricht er über die Konzepte des Herdenschutzes und des sogenannten Nestschutzes bei Neugeborenen.

Impfunfähigkeitsbescheinigungen: Was steckt dahinter?

Sönnichsen erläutert sein Vorgehen: Er stelle sogenannte „relative Impfunfähigkeiten“ aus, da das Infektionsschutzgesetz nicht zwischen relativer und absoluter Impfunfähigkeit unterscheide. Die Anerkennung dieser Bescheinigungen durch Behörden sei jedoch unterschiedlich.

Klares Urteil über Panorama

Am Ende des Gesprächs wird Sönnichsen deutlich: Den Panorama-Beitrag bezeichnet er als Propagandasendung, die nicht ausgewogen gewesen sei. Zudem spricht er sich für eine Abschaffung des Masernschutzgesetzes aus und ermutigt Eltern, ihre Position selbstbewusst zu vertreten.

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Phänomen „Toxische Weiblichkeit“ Warum viele Männer keine Frau mehr wollen

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Das Bild zeigt einen Mann, der die App Tinder benutzt. Männer haben es dort nicht leicht.

Die Single-Epidemie wütet überall im Westen. Viele Frauen wollen einen Partner, der finanziell oberhalb der „eigenen Liga“ spielt. Immer mehr junge Männer geraten in Zeiten allgemeiner Gleichbehandlung unter die Räder.

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Neue Folgen der Sendung So geht es jetzt mit „Klar“ und Julia Ruhs weiter

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Julia Ruhs wird die drei vom BR verantworteten "Klar"-Sendungen moderieren.

Am 15. April strahlt der NDR eine neue Folge der intern heftig umstrittenen Reportage-Reihe „Klar“ aus. Moderiert wird sie von einer Ex-„Bild“-Chefin. Julia Ruhs wird aber nicht ganz vom Bildschirm verschwinden.

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Der Panoramabeitrag war eine reine Propagandasendung

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veröffentlicht am 31.03.2026 von Team Redaktion Johannes Clasen im Gespräch mit Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen über einen Beitrag der Sendung „Panorama“ vom 26. Februar 2026. Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor […]

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Die Energiewende: Sackgasse ins Energie-Ende?

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Die Geschichte des Windrads zeigt einen Aufstieg, doch die Bilanz der modernen Windindustrie fällt fatal aus. Es ist eine Sackgasse: Nicht nur der enorme Flächenverbrauch, die Zerstörung gewachsener Kulturlandschaften und die ungelösten Probleme beim Recycling der Rotorblätter werfen die Frage auf, ob der Preis für die gewonnene Energie zu hoch ist. Wenn diese „grüne“ Lösung massive neue Umweltschäden durch Bodenversiegelung und Artensterben produziert, droht die Energiewende zu platzen. Sie wird zum industriellen Selbstzweck, der den Schutz der Natur nicht nur aus den Augen verliert, sondern nachhaltig zerstört.

Gastkommentar von Angelika Starkl

Die Geschichte der Windnutzung begann mit purer Mechanik. Schon vor über 4.000 Jahren nutzten Menschen im alten Ägypten Segelschiffe, doch die ersten stationären Anlagen entstanden wohl im Perserreich um das 7. Jahrhundert. Diese frühen Windmühlen hatten vertikale Achsen und dienten dazu, Getreide zu mahlen oder Wasser zu pumpen. Im Mittelalter prägten dann die charakteristischen Windmühlen das Landschaftsbild Europas. Sie waren hübsch anzusehen und fügten sich in die Kulturregionen ein.

Die Geburtsstunde der Windkraft

Der entscheidende Wendepunkt kam Ende des 19. Jahrhunderts. 1887 baute der Schotte James Blyth die erste Anlage zur Stromerzeugung, um sein Ferienhaus zu beleuchten. Kurz darauf errichtete Charles Brush in den USA ein riesiges Windrad aus Holz. Doch erst die Ölkrise der 1970er Jahre löste den modernen Boom aus. Aus den einstigen “Widerstandsläufern” wurden hocheffiziente “Auftriebsläufer”, die heute bis zu 15 Megawatt Leistung erbringen können.

Schattenseiten der grünen Energie

Trotz ihres propagierten Images als Retter des Klimas, hinterlässt die moderne Windkraft ökologische Fußabdrücke. Ein zentrales Problem ist der Vogelschlag, das Insektensterben und die Gefahr für Fledermäuse, die durch die Druckunterschiede an den Rotorspitzen sterben können. Zudem greifen Fundamente massiv in den Boden ein, und bei Offshore-Anlagen kann der Baulärm die Kommunikation von Meeressäugern stören.

Wohin mit den alten Flügeln?

Ein Punkt ist der Materialverbrauch. Während der Turm aus Stahl und Beton besteht, sind die Rotorblätter aus faserverstärkten Kunststoffen (GFK/CFK) gefertigt. Diese Verbundstoffe sind extrem langlebig, aber kaum zu recyceln. Viele ausgediente Flügel landen auf Deponien oder werden in Zementwerken verbrannt. Zudem werden für die Magnete in den Generatoren Seltene Erden benötigt, deren Abbau in Ländern wie China oft unter verheerenden Umweltbedingungen stattfindet.

Versiegelung und Fragmentierung

Ein wichtiger Umweltaspekt ist der massive Flächenbedarf. Moderne Windkraftanlagen benötigen nicht nur Standfläche, sondern auch breite Zufahrtswege für Schwerlasttransporte und große Montageflächen für Kräne. In Waldgebieten führt dies zur Fragmentierung von Ökosystemen, da wertvolle Waldflächen gerodet und dauerhaft freigehalten werden müssen. Zudem verbleiben die tonnenschweren Stahlbeton-Fundamente oft tief im Boden, was die natürliche Bodenstruktur langfristig stört und eine vollständige Renaturierung nach dem Rückbau unmöglich macht.

Visuelle Belastung und Akzeptanz

Ein emotional diskutiertes Thema ist die optische Veränderung der Kulturlandschaft, häufig kritisch als Verspragelung. Die enorme Höhe moderner Anlagen, teils über 290 Meter, macht sie über kilometerweite Distanzen sichtbar. Für Anwohner bedeutet dies eine optische Bedrängung. Hinzu kommt der Schattenwurf der rotierenden Flügel, der in Wohnräumen belastend wahrgenommen wird. Das nächtliche, blinkende rote Licht, Warnleuchten für den Flugverkehr, zerstört die natürliche Dunkelheit der Nacht.

Das Dilemma der Abstandsregeln

Um die Belastung für den Menschen zu minimieren, haben viele Bundesländer strikte Abstandsregeln eingeführt. Bekanntestes Beispiel ist die 10H-Regelung in Bayern, die besagt, dass ein Windrad das Zehnfache seiner Höhe an Abstand zur nächsten Siedlung einhalten muss. Während dies den Anwohnerschutz priorisiert, führt es in der Praxis dazu, dass kaum noch geeignete Flächen für den Ausbau zur Verfügung stehen. Dieser Interessenkonflikt zwischen lokalem Immissionsschutz und nationalen Klimazielen sorgt regelmäßig für juristische Auseinandersetzungen.

Infraschall und Geräusche

Es ist unbestritten, dass Menschen in der Nähe von Windrädern über Beschwerden wie Kopfschmerzen, Unruhe, Schlafstörungen oder Schwindel berichten. Diese Symptome werden oft unter dem Begriff „Wind Turbine Syndrome“ zusammengefasst. Oft ist es nicht der unhörbare Infraschall, sondern das hörbare „Wusch-Wusch“-Geräusch oder der Schattenwurf, der als belästigend empfunden wird und über chronischen Stress zu Unwohlsein führt.

Ewigkeitschemikalien

Rotorblätter bestehen aus glas- oder kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen (Epoxidharz). Der Abrieb besteht somit aus winzigen Kunststoffpartikeln (Mikroplastik) und Beschichtungsresten. PFAS werden aufgrund ihrer wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften teils in speziellen Schutzbeschichtungen (Topcoats) oder Schmiermitteln eingesetzt. PFAS sind extrem stabil und bauen sich in der Natur kaum ab. Sie können sich in der Nahrungskette anreichern, sind gesundheitsschädlich und hormonell wirksam.

Harte Windenergiefakten

  • Der Bodenverbrauch: Für das Fundament, die Kranstellfläche und die Zufahrtswege wird ein Dreiviertel Fußballfeld an Fläche benötigt.
  • Das Fundament allein: Die betonierte Fläche am Fuß des Windrads entspricht 4 Tennisplätzen.
  • Am Himmel: Wenn sich der Rotor dreht, überstreichen die Blätter eine Fläche von etwa 4 Fußballfeldern. Das ist der Bereich, aus dem die Anlage die Windenergie entnimmt.
  • Der Stahl im Turm: Würde man den verbauten Stahl flach ausrollen als 1 cm dicke Platte, könnte man damit ein ganzes Fußballfeld komplett mit Metall auslegen.
  • Länge eines Rotorblatts: Ein einziges Blatt ist mit ca. 80 Metern fast so lang, wie ein Fußballfeld breit ist.
  • Mit dem Beton eines einzigen Windrad-Fundaments könnte man 30 bis 35 Einfamilienhäuser bauen.

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Infraschall durch Windräder modelliert und in Messungen bestätigt

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Windräder produzieren Schalldruckwellen im unhörbaren, niederfrequenten Bereich, dem so genanten Infraschall. Prof. Ken Mattsson haben eine neue Studie veröffentlicht, die die erheblichen Auswirkungen großer Windkraftanlagen bestätigt. Professor Ken Mattsson arbeitet an der Universität Uppsala und hat sich auf numerische Analysen und Computerwissenschaften spezialisiert. Seine Forschung konzentriert sich auf die Ausbreitung von Schall und Wellen in [...]

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Die großen Lügen (Teil 10) – Corona IX: Widerstand | Von Uwe Froschauer

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Ziviler Ungehorsam und Demonstrationen

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer

„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten“.

Dieser Satz – unabhängig von seiner nicht geklärten Urheberschaft – bringt ein zentrales Problem der Corona-Zeit auf den Punkt: die Erwartung, dass „die Dinge sich schon irgendwie regeln“, während man selbst passiv bleibt. Doch gesellschaftliche Entwicklungen korrigieren sich nicht von allein. Sie werden von Menschen gestaltet – oder eben nicht.

Wer in einer Krise lediglich auf bessere Entscheidungen „von oben“ hofft, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen, verzichtet auf genau jene Rolle, die ihm in einer Demokratie zukommt: die des mündigen Bürgers. Ziviler Ungehorsam beginnt genau dort, wo das Warten auf das „Es passiert schon“ endet.

Bertolt Brecht soll einmal gesagt haben: 

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

Dieser Zustand ist in der Corona-Zeit eingetreten. Die in meinen Augen einzig richtige Betrachtungsweise Brechts relativiert den absoluten Vorrang der Rechtssicherheit, der Widerstand grundsätzlich ausschließt, und akzeptiert ein begründetes Gerechtigkeitsempfinden. Sie fordert sogar den Widerstand als letztes Mittel. Diese rote Linie, sich als Bürger dem staatlichen Gewaltmonopol unterwerfen zu müssen, ist von den Regierenden in der Coronazeit weit überschritten worden. Widerstand war während der Coronadiktatur nicht nur richtig, sondern erforderlich. 

Die Regierenden ließen in ihrem Machtrausch ihrer Willkür – beeinflusst, gesteuert und belohnt durch ein Heer von Lobbyisten – freien Lauf. Unsere weitblickende und intelligente Verfassung – wenn sie denn von Politikern, die auf sie geschworen haben, ernst genommen werden würde – hat für eine Überschreitung dieser roten Linie mit dem Artikel 20 GG entsprechend vorgesorgt.

Nachfolgend die ersten drei Absätze des Artikels 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 

Damit Deutschland auch ein Rechtsstaat im Sinne der ersten drei Absätze bleibt, und der Staat sein Gewaltmonopol nicht missbraucht, haben die klugen Verfasser dieser Verfassung noch Absatz 4 zum Artikel 20 GG hinzugefügt, um einer Diktatur nicht Tür und Tor zu öffnen.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bei der Gedenkfeier zum Hitler-Attentat mahnte Angela Merkel am 20. Juni 2019 mit klaren Worten:

„Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Rekrutinnen und Rekruten (…), es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar 'gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'.“ 

Diese Worte wirken im Rückblick wie ein Maßstab – einer, an dem sich politisches Handeln in der Corona-Zeit messen lassen muss. 

Von einem vergleichbaren Maß an Haltung war bei vielen politischen Verantwortungsträgern jedoch wenig zu erkennen. Besonders deutlich wurde dies an einer zentralen Frage: der Impfpflicht. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wurde eine allgemeine Impfpflicht von führenden Politikern wiederholt ausgeschlossen. So erklärte Olaf Scholz im Dezember 2020:

„Ich bin gegen eine Impfpflicht.“

Noch im Wahlkampf 2021 betonte er, eine solche sei nicht vorgesehen. Auch Christian Lindner äußerte sich im Jahr 2021 skeptisch und verwies darauf, dass eine Impfpflicht nicht notwendig sei und man auf Freiwilligkeit setzen solle. Robert Habeck wiederum sprach sich vor der Wahl ebenfalls gegen eine allgemeine Impfpflicht aus und stellte die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs infrage. Auch Karl Lauterbach zeigte sich zunächst zurückhaltend gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht und betonte, dass diese politisch und gesellschaftlich gut abgewogen werden müsse.

Nach der Wahl verschob sich das Bild deutlich. Bundeskanzler Scholz sprach sich Ende 2021 ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte an, im Bundestag dafür zu werben. Auch Habeck unterstützte eine solche Maßnahme. Selbst dort, wo keine klare Zustimmung erfolgte, wich die vorherige Ablehnung zumindest einer neuen Offenheit. Als neu ernannter Bundesgesundheitsminister entwickelte sich Karl Lauterbach zu einem der entschiedensten Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht und setzte sich öffentlich mit teils hanebüchenen Argumenten für deren Einführung ein.

Diese Kehrtwenden sind politisch (falsch) begründet worden, und markieren einen Bruch zwischen vorherigen Zusagen und späterem Handeln. Vertrauen, einmal beschädigt, lässt sich nicht beliebig wiederherstellen.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Verweis von Angela Merkel auf moralischen Ungehorsam fast wie ein Echo aus einer anderen politischen Wirklichkeit. Während historischer Widerstand gewürdigt wird, wurde der Widerspruch in der Corona-Zeit diffamiert und diskreditiert. Während Bürger zur Anpassung an die vermeintlich gefährliche Situation angehalten wurden, erwiesen sich politische Zusagen selbst als bemerkenswert flexibel. 

Eine freiheitliche Ordnung lebt nicht von passiver Erwartung, sondern von aktiver Mitwirkung – und im Zweifel auch vom Widerspruch. Ziviler Ungehorsam ist daher kein Störfaktor, sondern ein notwendiges Korrektiv. Er zeigt sich dort, wo Bürger nicht länger bereit sind, Verantwortung vollständig an staatliche Stellen zu delegieren, sondern beginnen, eigenständig zu urteilen und entsprechend zu handeln.

Widerstand von Teilen der Bevölkerung in der Corona-Zeit: Zwischen Mut und Anpassung

Die Corona-Jahre waren ein Stresstest für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. In kurzer Zeit wurden Grundrechte eingeschränkt, neue Verhaltensnormen etabliert und ein erheblicher gesellschaftlicher Anpassungsdruck erzeugt. Widerspruch galt schnell als unsolidarisch und wurde bestraft, Anpassung hingegen als verantwortungsbewusst und wurde belohnt, siehe 3G, 2G und dergleichen. Diese Haltung verkennt jedoch das Wesen einer offenen Gesellschaft. Demokratie erschöpft sich nicht im Befolgen von Regeln, sie lebt davon, dass Bürger Maßnahmen hinterfragen, ihre Verhältnismäßigkeit prüfen und im Zweifel auch widersprechen. 

In der Corona-Zeit war weniger der Widerstand auffällig als vielmehr die Bereitschaft zur Anpassung – ein vorauseilender Gehorsam, der staatliche Vorgaben nicht nur akzeptierte, sondern häufig unkritisch verstärkte und sozial weitertrug. Was zunächst den Anschein von Verantwortungsgefühl weckte, entwickelte sich meist zu Konformität. Kritik wurde moralisch delegitimiert, Zweifel gesellschaftlich sanktioniert. Darin liegt die eigentliche Gefahr in einer Demokratie: Eine Gesellschaft, die Gehorsam über Urteilskraft stellt, verliert schleichend ihre demokratische Substanz. Wenn Menschen Regeln befolgen, ohne sie zu hinterfragen, entsteht keine Stabilität, sondern Abhängigkeit. Eine lebendige Demokratie braucht daher nicht nur Zustimmung, sondern auch den Mut zum begründeten Widerspruch.

In diesem Sinne ist ziviler Ungehorsam kein Ausdruck von Rücksichtslosigkeit, sondern von Verantwortung. Er erfordert Urteilsvermögen, Standhaftigkeit und die Bereitschaft, persönliche Konsequenzen zu tragen. Krisenzeiten wie die Coronajahre machten sichtbar, wer diese Verantwortung übernimmt – und wer sich ihr entzieht. 

Weltweit regte sich teils erheblicher Widerstand, dem vielerorts mit harten Maßnahmen begegnet wurde. Ob politische Sanktionen gegen Andersdenkende als letztes Aufbäumen einer überdehnten staatlichen Kontrolle oder als schrittweise Verschiebung hin zu autoritäreren Strukturen zu deuten ist, sei einmal dahingestellt. Sicher ist jedoch: Die Richtung „Unserer Demokratie“ hängt entscheidend vom Verhalten der Bürger selbst ab. Menschen sollten nicht alles, was ihnen Politiker vorsetzen, mit Ja und Amen akzeptieren.

In Deutschland dominierte während der Corona-Jahre die Bereitschaft zur Anpassung – während offener Widerstand vergleichsweise selten blieb. Nach den großen Demonstrationen im Jahr 2020 in Städten wie Berlin, Stuttgart oder Leipzig flaute die sichtbare Protestbewegung im Jahr 2021 zunächst ab. Erst gegen Jahresende gewann sie – unter anderem in Form sogenannter „Spaziergänge“ – wieder an Dynamik.

Der Widerstand wurde sichtbar, anhaltend und vielerorts getragen von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft. Besonders prägend waren die sogenannten „Montagsspaziergänge“. Dass diese häufig montags stattfanden, war kein Zufall: Die Anlehnung an die Montagsdemonstrationen des Jahres 1989, bei denen Bürger der DDR für ihre Freiheit auf die Straße gingen, ist offensichtlich. Der historische Bezug verlieh diesen Protesten eine symbolische Dimension, die über das unmittelbare politische Geschehen hinauswies.

Im Winter 2021/2022 nahmen diese Proteste deutlich an Umfang zu. In zahlreichen Städten – von Leipzig über München bis Hamburg – versammelten sich regelmäßig Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Auch wenn offizielle Zahlen und mediale Darstellung weit hinter der tatsächlichen Dynamik dieser Bewegungen zurückblieben, registrierten Behörden ein wachsendes Protestgeschehen. Die Bewegung war dabei keineswegs auf einzelne Regionen beschränkt, zeigte jedoch insbesondere in Ostdeutschland eine stärkere Ausprägung.

Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in unterschiedlichen historischen Erfahrungen. Während in Ostdeutschland die Erinnerung an den Verlust und die Wiedergewinnung von Freiheit noch vergleichsweise präsent war, schien in westlichen Teilen des Landes eine größere Bereitschaft zur Anpassung an staatliche Vorgaben vorzuherrschen.

Mein eigenes Erleben dieser zunehmenden Dynamik des Protests in meiner Heimatstadt München möchte ich nachfolgend beschreiben. Seit Dezember 2021 war in München spürbar, dass sich etwas verändert hatte: Immer mehr Menschen gingen auf die Straße – auch ich –, viele davon erkennbar aus der gesellschaftlichen Mitte, aus unterschiedlichen Altersgruppen und Lebensbereichen. Die häufig bemühte Einordnung der Demonstranten von Politikern und ihren medialen Unterstützern als „rechtes“ Randphänomen wurde dieser von mir als Zeitzeugen erlebten Realität in keiner Weise gerecht. Viele meiner Freunde und mich sehe ich in politischer Hinsicht Mitte-links. Rechtsradikale habe ich bei keinem meiner „Spaziergänge“ bemerkt. Vielmehr beteiligten sich zahlreiche Bürger, die sich selbst als Teil der gesellschaftlichen Mitte verstehen. Diese Entwicklung deutete auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und deren Kommunikation quer durch alle Bevölkerungsschichten hin.

Was sich entwickelte, war kein vereinzeltes Aufflackern von Protest, sondern eine wachsende Bewegung. Menschen, die über Monate hinweg Einschränkungen hingenommen hatten, begannen, ihren Unmut öffentlich zu artikulieren. Der Wunsch, grundlegende Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt wahrnehmen zu können, wurde zunehmend sichtbarer – und hörbarer.

Die Proteste in München entwickelten eine gewisse Anpassungsfähigkeit: Wo Versammlungen untersagt wurden, wichen die Teilnehmer auf andere Formen des Zusammenkommens aus. Dies verdeutlicht, dass sich gesellschaftlicher Widerspruch nicht beliebig regulieren lässt, und Ausdruck tiefer liegender Spannungen ist. 

In München erreichten die Proteste eine beachtliche Größenordnung. Mitte Dezember 2021 versammelten sich mehrere Tausend Menschen zu Demonstrationen im Stadtzentrum. Eine Woche später, nachdem eine geplante Kundgebung nur unter erheblichen Einschränkungen genehmigt worden war, verlagerten sich die Proteste dezentral in die Stadt. Tausende Menschen bewegten sich aus unterschiedlichen Richtungen durch die Straßen und fanden schließlich zusammen – friedlich, aber entschlossen. Die Situation zeigte deutlich die Grenzen ordnungsrechtlicher Steuerungsversuche auf, wenn eine Bewegung eine gewisse Größenordnung erreicht.

Die Dimension dieser Entwicklung in deutschen Orten zeigte sich auch in konkreten Zahlen. So wurden Anfang Januar 2022 bundesweit in rund 1.390 Orten sogenannte „Spaziergänge“ registriert; nur wenige Tage später lag die Zahl der gemeldeten Versammlungen bereits bei nahezu 1.900. Diese Entwicklung unterstreicht, dass es sich nicht um vereinzelte oder lokale Ereignisse handelte, sondern um eine flächendeckende Bewegung.

Auch international blieb diese Form des Protests kein isoliertes Phänomen. In mehreren europäischen Ländern entstanden ähnliche Bewegungen, die – wenn auch unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen – vergleichbare Anliegen artikulierten. 

Diese Entwicklungen zeigen: Der Widerstand war real, sichtbar und in Teilen der Gesellschaft breit verankert. Und dennoch bleibt die Frage, warum der Widerstand in Deutschland – gemessen an der Tragweite der Maßnahmen – nicht noch umfassender ausfiel. Eine mögliche Erklärung für das relativ geringe Mobilisierungsvolumen liegt in einer historisch gewachsenen Neigung der deutschen Bevölkerung zur Orientierung am Staat und an bestehenden Regeln. Was als Stabilität in „ruhigen“ Jahren zurecht geschätzt wurde, schlug in der Corona-Zeit bei einem Großteil der Bevölkerung in politische Passivität um, nach dem Motto: Der Staat kann mir doch nichts Böses wollen. Weit gefehlt!

Der Umgang staatlicher Stellen mit diesen Protesten fiel unterschiedlich aus. Neben der Beobachtung und Begleitung durch die Polizei kam es mancherorts auch zu Einschränkungen, Verboten und einem teils harten ordnungsrechtlichen Vorgehen – insbesondere gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen. Einzelne Maßnahmen und öffentliche Verlautbarungen, in denen auch der Einsatz unmittelbaren Zwangs in Aussicht gestellt wurde, warfen dabei Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf und erinnerten mich an problematische historische Parallelen in Deutschland.

Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) von Ostfildern drohte am 27. Januar 2022 mit folgenden Worten – entnommen aus dem Polizeigesetz § 66 Abs. 4 i.V. mit Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz §2 Nr. 2:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ 

Bolay meinte, dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig – an dieser Stelle darf gelacht werden, Humor ist, wenn man trotzdem lacht – und 

„Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind." 

Warum nicht gleich Schießbefehl? dachte ich mir damals, als ich das mitbekam.

Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer erinnerte mit folgender Mitteilung vom 17. Dezember 2021 an die sächsischen Bürger – Untertanen wären Kretschmer vermutlich lieber – doch sehr an vergangene totalitäre Zeiten: 

„… hat der Freistaat Sachsen (…) eine Regelung getroffen, dass Ansammlungen von Menschen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das ist eine harte Ansage (…).“ 

Trotz aller Drohungen antidemokratischer Kräfte des zunehmend hilflos wirkenden Staates zeigte sich, dass die anhaltenden Proteste nicht ohne Wirkung blieben. Die politische Kommunikation wurde stellenweise vorsichtiger, die Tonlage differenzierter. Offenkundig hatten viele Entscheidungsträger die Intensität und Ausdauer dieses friedlichen Widerstands unterschätzt.

Die Proteste zeigten Wirkung. Deswegen mein Appell an die schwer bewegbaren Couchpotatoes: Runter von der Couch, wenn der Staat Mist baut – wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Buddha soll einmal gesagt haben:

„Es gibt nur eine Zeit, in der es wesentlich ist aufzuwachen. Diese Zeit ist Jetzt!“

Es bleibt festzuhalten: Eine Demokratie muss Widerspruch aushalten – und sie muss ihn ernst nehmen. Wenn Vertrauen schwindet und immer mehr Menschen den Eindruck gewinnen, durch die Politik nicht mehr ausreichend repräsentiert zu werden, entsteht ein Spannungsfeld, das sich nicht durch Appelle oder Einschränkungen allein auflösen lässt.

Es gab auch Gegendemonstrationen – im Namen der „Solidarität“. Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element jeder Demokratie und muss unabhängig vom jeweiligen Anliegen für alle gelten. Gerade deshalb sind auch Gegendemonstrationen selbstverständlich zu akzeptieren. Umso widersprüchlicher erscheint es jedoch, dass ausgerechnet jene politischen Entscheidungsträger, deren Maßnahmen bei diesen Gegendemonstrationen unterstützt wurden, das Demonstrationsrecht gleichzeitig durch Auflagen, Einschränkungen und Verbote erheblich beschnitten.

Doch wofür genau wurde hier demonstriert? Für Maßnahmen, die tief in Grundrechte eingriffen, für eine Politik, die Kinder und Jugendliche erheblich belastete, und für Entscheidungen, deren Verhältnismäßigkeit schon damals zunehmend infrage stand.

Gerade der Umgang mit jungen Menschen wirft im Rückblick besonders drängende Fragen auf. Berichte über stark gestiegene psychische Belastungen bis hin zu stark zunehmenden suizidalen Krisen standen einer vergleichsweise geringen direkten gesundheitlichen Gefährdung durch das Virus gegenüber. Relationen, die zumindest Anlass zu einer deutlich kritischeren Abwägung hätten geben müssen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, wenn selbst weitreichende Maßnahmen wie Quarantäneauflagen für gesunde Kinder oder Diskussionen über eine Impfpflicht für Minderjährige kaum hinterfragt wurden. Während andere Länder bereits Lockerungen einleiteten, hielt man in Deutschland lange an einem besonders restriktiven Kurs fest. Danke an dieser Stelle nochmals an Herrn Lauterbach für seine unsinnigen Maßnahmen in der Corona-Zeit. Hauptsache, Sie können noch gut schlafen, Herr Lauterbach!

Nochmals: Womit genau erklärte man sich solidarisch bei diesen Gegendemonstrationen? Mit dem Schutz von Gesundheit – oder mit einem politischen Kurs, dessen Nebenwirkungen zunehmend sichtbar wurden?

In diesem Zusammenhang richtet sich meine nachdenkliche Frage – ausdrücklich nicht als persönliche Herabsetzung gemeint – auch an jene, die im Namen der „Solidarität“ für den damaligen Kurs der Regierung auf die Straße gegangen sind. Vielleicht hilft folgende Unterscheidung, die damalige Situation noch einmal kritisch zu reflektieren:

Quarantäne bezeichnet den Zustand, wenn Kranke in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Tyrannei bezeichnet den Zustand, wenn Gesunde in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Dummheit ist es, wenn man zwischen beiden Zuständen nicht unterscheiden kann!

Diese zugespitzte Gegenüberstellung mag provozieren, sie zielt jedoch auf einen zentralen Punkt: die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. In einer freiheitlichen Ordnung darf die Einschränkung von Grundrechten kein Selbstzweck sein – und schon gar nicht zur Gewohnheit werden, ohne dass ihre Notwendigkeit und Differenzierung fortlaufend kritisch hinterfragt werden.

Eine Demokratie lebt davon, dass solche Fragen gestellt werden. Denn Einschränkungen von Freiheit bedürfen stets einer besonders sorgfältigen Begründung – und dürfen nicht zur neuen Normalität werden, ohne dass ihre Notwendigkeit fortlaufend überprüft wird. 

Die entscheidende Frage bleibt daher bestehen: Werden die Signale aus der Gesellschaft von der Politik als Anlass zur Korrektur verstanden – oder als Störung, die es zu begrenzen gilt? Davon hängt ab, ob eine freiheitliche Ordnung gestärkt aus einer Krise hervorgeht – oder ob sie schleichend an Substanz verliert.

Fazit

Die Lehre aus der Corona-Zeit ist wie die aus der Nazi-Zeit eine unbequeme: Nicht der Widerspruch bedarf der Rechtfertigung, sondern die widerspruchslose Anpassung. Eine freiheitliche Ordnung wird nicht in dem Moment gefährdet, in dem Menschen „Nein“ sagen – sondern in dem Moment, in dem sie es verlernen. Deshalb bleibt die Frage entscheidend: Ist eine Gesellschaft bereit, ihre Freiheit aktiv zu verteidigen – oder begnügt sie sich damit, sie verwalten zu lassen? Die Antwort darauf entscheidet nicht nur über den Umgang mit vergangenen Krisen, sondern auch über den Charakter und Verlauf zukünftiger. Deswegen ist für das kollektive Gedächtnis eine echte, eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse in Form eines Untersuchungsausschusses anstelle des Papiertigers „Enquete-Kommission“ dringend nötig. 

Freiheitsrechte sind nicht Geschenke der Politik, die uns weggenommen, und später als Leckerli zum Teil wieder eingeräumt werden, wenn wir artig waren. Freiheitsrechte sind das Vermächtnis von Menschen, die in der französischen Revolution 1789 mit vollem Einsatz und ihrem Blut dafür gekämpft haben. Ihnen haben wir es zu verdanken, dass wir heute relativ freiheitlich leben können. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Freiheitsrechte gehören uns Menschen, und nicht irgendwelchen Regierungen und ihren Drahtziehern, die glauben darüber verfügen zu können, und auch nicht irgendwelchen Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Das Volk ist der Souverän, nicht der Staat. Der Staat dient dem Souverän, dafür wurde er geschaffen. Kein demokratischer Staat hat Ihnen, geschätzte Leserin, geschätzter Leser oder mir vorzuschreiben, wen ich treffe, wen ich berühre, wen meine Kinder treffen und berühren, wie lange ich mich außer Haus aufzuhalten habe, mit was ich meinen Lebensunterhalt legal verdiene sowie sonstige antidemokratische Vorschriften zu erlassen – solange es nicht nachweislich und dringend erforderlich ist. Und es war in der Coronapandemie, die eine Plandemie war, nicht erforderlich. Die offengelegten RKI-Protokolle beweisen diesen Sachverhalt. 

Ziviler Ungehorsam ist kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern ihr Prüfstein. Er beginnt dort, wo Bürger sich weigern, Maßnahmen widerspruchslos hinzunehmen, die sie als unverhältnismäßig oder inkonsistent empfinden. Gerade in einer Ausnahmesituation ist diese Form des Widerspruchs kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Macht, die nicht hinterfragt wird, neigt dazu, sich auszudehnen. 

Das Grundgesetz hat die Möglichkeit zum Widerstand nicht zufällig vorgesehen. Artikel 20 Absatz 4 formuliert ein Widerstandsrecht als letzte Konsequenz, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet ist und andere Mittel versagen. Diese Schwelle wurde während der Corona-Zeit überschritten.

Bürger sind nicht nur Adressaten staatlicher Anordnungen, sondern Träger der verfassungsmäßigen Ordnung. Deshalb erschöpft sich ihre Rolle nicht im Gehorsam, sondern umfasst auch das Recht – und mitunter die Pflicht –, staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen. Wenn in der politischen Debatte zunehmend vor einer „Delegitimierung des Staates“ gewarnt wird, entsteht der Eindruck, dass Kritik selbst bereits unter Rechtfertigungsdruck gerät. Doch eine Demokratie lebt nicht von der Immunisierung staatlichen Handelns gegen Widerspruch, sondern von der Fähigkeit, zwischen fundierter Kritik und tatsächlicher Ablehnung der Ordnung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung konsequent zu wahren, bleibt eine zentrale Herausforderung politischer Verantwortung.

Die Demokratie in Deutschland hat die Bewährungsprobe Corona nicht bestanden. Die Politiker der Altparteien, die heute wieder – oft und gerne – die Worte „Unsere Demokratie“ in den Mund nehmen, haben auf ganzer Linie versagt.

+++

Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

+++

Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Corona-Demonstration in Berlin am 29. August 2020
Bildquelle: Jaz_Online / shutterstock

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Geheime Strahlenwaffe: Forscher grillt sein eigenes Gehirn – Setzte Trump die Waffe in Venezuela ein?

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Jahrelang wurde das sogenannte “Havanna-Syndrom” gerne als Einbildung, Stress oder gar Massenhysterie abgetan. Doch Mikrowellen-Waffen existieren und zerstören menschliche Gehirne, wie ein norwegischer Forscher es bewies. Während die Biden-Regierung die Gefahr jahrelang vertuschen wollte, plaudert Donald Trump nun offen über eine mysteriöse Geheimwaffe, die er bei der spektakulären Festnahme des venezolanischen Diktators Nicolás Maduro einsetzen ließ.

Ein norwegischer Regierungs-Wissenschaftler wollte 2024 unbedingt beweisen, dass gepulste Energiewaffen für den Menschen völlig harmlos sind und das Havanna-Syndrom ein Mythos ist. In strenger Geheimhaltung baute er eine Maschine, die gewaltige Mikrowellen-Impulse abfeuert – und testete sie an sich selbst. Das Ergebnis war laut Washington Post eine absolute Katastrophe. Der Forscher erlitt genau die schweren neurologischen Schäden, den Schwindel und die kognitiven Ausfälle, die Hunderte US-Diplomaten und Spione weltweit gemeldet hatten.

Vertreter der Biden-Regierung flogen eilig nach Norwegen, um sich die Maschine anzusehen. Jahrelang hatte die CIA unter Biden behauptet, es sei “sehr unwahrscheinlich”, dass ausländische Mächte solche Waffen gegen Amerikaner einsetzen. Man ignorierte sogar Expertenberichte, die genau davor warnten, und ließ die eigenen Diplomaten im Stich. Erst in den allerletzten Wochen der Biden-Regierung knickten einige Geheimdienste (wie die NSA) plötzlich ein und gaben kleinlaut zu: Ja, es könnte doch eine feindliche Waffe sein.

Nach der filmreifen Kommandoaktion zur Festnahme von Venezuelas Diktator Nicolás Maduro sagte US-Präsident Donald Trump, dass dabei auch ein sogenannter “Discombobulator” eingesetzt worden sei. “Ich darf nicht darüber sprechen”, sagte Trump, fügte aber hinzu, dass die Waffe feindliche Stellungen lahmlegte. Doch es traf offenbar nicht nur Maschinen. Ein venezolanischer Wachmann berichtete von apokalyptischen Szenen während des US-Angriffs: “Plötzlich hatte ich das Gefühl, mein Kopf explodiert von innen. Wir fingen alle an, aus der Nase zu bluten. Einige erbrachen Blut. Wir fielen zu Boden und konnten uns nicht mehr bewegen.”

Das US-Militär besitzt seit Jahren das sogenannte “Active Denial System” (ADS) – eine Waffe, die unsichtbare elektromagnetische Wellen abfeuert. Ob es genau diese Waffe war, die Maduros Schergen in die Knie zwang, bleibt streng geheim. Doch die Indizien sprechen dafür. Ob die Forschungen des norwegischen Wissenschaftlers zur Entwicklung dieser Waffe beigetragen haben, ist nicht bekannt.

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Am Set: Windkraftmoratorium jetzt!

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Am Set: Windkraftmoratorium jetzt!
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Am Set: Windkraftmoratorium jetzt!

Das Erzgebirge ist eine ursprüngliche und stark bewaldete Region Sachsens. Seine Einwohner sind seit Generationen tief verwurzelt mit ihrem Land. Insbesondere der Wald definiert ihr Selbstempfinden und ihr Heimatbewusstsein.

Nun soll auch auf dem Erzgebirgskamm, inmitten des Waldes, eine Batterie neuer Windräder entstehen, die die Landschaft nachhaltig verändern würde.

Am 25.3.2026 tagt dazu der Regionale Planungsverband in einer öffentlichen Sitzung im Chemnitzer Rathaus.

Die Bürgerinitiative Zukunft (H)ERZgebirge hat sich den Schutz ihrer erzgebirgischen Heimat als Natur- und Kulturlandschaft auf die Fahne geschrieben. Die Bürgerinitiative ist Teil der landesweiten Gegenwind-Initiativen und hat als solche zu einer Demonstration auf dem Chemnitzer Neumarkt aufgerufen. Die Forderung: Ein Windkraftmoratorium für die Region!

Wir hören vor Ort Stimmen der Bürgerinitiativen:

Was haben die Erzgebirger zum Raumordnungsplan Wind zu sagen? Was bewegt ihre Gemüter? Welche Gefahren sehen die Menschen für sich selbst und für die Natur? Und was sagen die Mitglieder des Planungsverbandes dazu?

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Für Klima-Wahn ist weiterhin Geld da: 8 Milliarden Euro für Windräder, E-Autos und Co.

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Der ausgepresste deutsche Bürger staunt angesichts aktueller Meldungen nicht schlecht: Die Bundesregierung spielt einerseits mit dem Gedanken, die Mehrwertsteuer zu erhöhen – andererseits hat man aber unfassbare acht Milliarden Euro für 2.000 zusätzliche Windräder, E-Auto-Förderungen und sonstigen Klima-Wahnsinn übrig. Man müsse ja schließlich die “Klimaziele” erreichen.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Das Bundeskabinett hat ein neues milliardenschweres Klimaschutzprogramm beschlossen, mit dem das drohende Verfehlen der sogenannten Klimaziele abgewendet werden soll. Unter anderem sollen 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben werden als vorgesehen.

Hinzu kommt ein neues Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos. Auch die Ladeinfrastruktur wird ausgeweitet.

Für alle neuen Maßnahmen sollen insgesamt zusätzlich acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden, teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) mit.

„CDU und SPD haben jeden Anstand verloren!“

Unfassbar: Schwarz-Rot haut mal ebenso weitere acht Milliarden für den Klima-Irrsinn raus! Derweil warten die Autofahrer vergeblich auf eine Senkung der Spritsteuern; bleibt bei vielen Stromkunden die versprochene Entlastung bei den Netzentgelten aus; sollen nach neuesten Plänen nicht berufstätige Ehepartner nicht mehr kostenlos in der Krankenversicherung mitversichert sein.

Der „Clou“: Eine Senkung der Einkommensteuer für kleinere und mittlere Verdiener soll nach dem Motto linke Tasche, rechte Tasche über eine Erhöhung der inflationstreibenden Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte gegenfinanziert werden, weil im Haushalt dafür angeblich das Geld fehlt.

Dazu schreibt Alice Weidel (AfD) auf X: „Weitere 8 Milliarden Euro sollen in den ‚Klimaschutz‘ fliessen, während die gleiche Regierung darüber nachdenkt, ihre Haushaltslöcher mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu stopfen. CDU und SPD haben jeden Anstand verloren!“

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Der NDR/WDR und die Masern-Impfpflicht

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veröffentlicht am 24.03.2026; Gastautor: Peter Bickel Der NDR und die Masern-Impfpflicht: Ein Lehrstück in selektivem Journalismus Am 26. Februar 2026 strahlte die ARD-Sendung Panorama den Beitrag „Masern: Wie Impfgegner die Impfpflicht sabotieren“ aus. Der Beitrag des Journalisten Timo Robben porträtiert Ärzte, die Impfbefreiungsatteste ausstellen oder Masernimpfungen nicht durchführen, als Teil eines Systems zur Umgehung der gesetzlichen Impfpflicht. Die Süddeutsche Zeitung griff […]

Der Beitrag Der NDR/WDR und die Masern-Impfpflicht erschien zuerst auf MWGFD.

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Jungen und ihr finanzielles ‚Nichts‘ (1/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einem simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig. Von Lothar Lieck.

Dieser erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Die Jungen

Die Jugend leidet unter dem Geld, das sie nicht hat, aber bekommen könnte, wenn die Alten nicht so viel hätten und ständig weiter bekommen würden – und so den Jungen das Geld wegnehmen. Da muss sich doch was ändern, das ist ein ‚Verbrechen‘!

So der Tenor mancher Artikel von jungen Leuten oder auch – dann etwas weniger persönlich formuliert – von Journalisten nahezu aller wichtigen Medien. Schauen wir auf eine Stimme vom Oktober 2024. Die Artikelüberschrift lautet:

Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ [1]

Der 30-jährige Autor Lucas Kuite formuliert hier seine Ansicht zur Rente so:

Die Hälfte geht weg, gefühlt für fast nichts. Weil ich der gesetzlichen Rente nicht traue, zahle ich jeden Monat 200 Euro zusätzlich in eine private Altersvorsorge ein. Hinzu kommen 100 Euro, die ich monatlich versuche, auf mein Festgeldkonto zu bunkern, mehr geht nicht. Zu groß ist die Schuldenlast durch meinen Studienkredit und das tägliche Leben in der Hauptstadt, mit all seinen Nebenwirkungen.“

Er wünscht sich ein ‚nachhaltiges Rentensystem‘, erläutert allerding nicht, was er damit meint:

Dass es keine einzige Schröder- oder Merkel-Regierung geschafft hat, ein nachhaltiges Rentensystem aufzusetzen, ist an Gleichgültigkeit nicht zu übertreffen und gleicht in meinen Augen einem Verbrechen.“

Also, kein Vertrauen in die Rente, die Kohle verschwindet ‚gefühlt für fast nichts‘. Wenn das wenige eigene Geld irgendwohin verschwindet, ist das Gefühl immer schlecht. Lucas Kuite bezieht sich im Artikel auf seinen wohl gutsituierten Vater und stellt damit bewusst den Zusammenhang zwischen Jung und Alt her: sein Geld, will sagen, das Geld eines ‚Armen‘, geht ‚ausschließlich‘ an ‚Reiche‘, und dazu gehört auch die Rentnergeneration. Die hat nämlich im Vergleich zu ihm genug Geld.

Die Medienprofis formulieren anders. Eine Wirtschaftsjournalistin drückt in der Sendung „Leben die Babyboomer zulasten der Jungen?“ des Bayerischen Rundfunks dasselbe aus – aber gleich einmal bezogen auf die ganze junge Generation:

Generationengerechtigkeit bedeute aber, dass alle Generationen “gleich gut” behandelt werden sollten, so Weidenfeld. Das sei aktuell aber nicht der Fall. Die Interessen dieser Generationen spielten aktuell in der Politik “keine Rolle“.” [2] [3]

Jugend spielt demnach ‚keine Rolle‘, die Interessen der Alten dominieren. Altgriechisch Vorgebildete wie der langjährige Direktor des Ifo-instituts, Hans-Werner Sinn, reden in diesem Zusammenhang auch gern von ‚Gerontokratie‘. [4]

An diese Sichtweise anschließend, lassen sich unzählige Artikel zur bevorzugten Alternative finden, der privaten Altersvorsorge. So Markus Hinterberger im Handelsblatt vom September 2025:

Der gesetzlichen Rente droht der Kollaps. Vor allem Gutverdiener steuern auf Rentenlücken in Millionenhöhe zu. Doch kluge private Vorsorge schafft einen Ausgleich.“ [5] Wenn private Vorsorge ‚klug‘ sein kann, dann ergibt sich doch daraus fast automatisch: gesetzliche Rentenvorsorge ist ‚unklug‘. (zu den Kosten privater Vorsorge siehe Teil 2).

Dieses Drama muss wohl sein, Kollaps, Rentenlücken in Millionenhöhe. Bekanntermaßen kippt bei einem Kollaps ein Mensch von einem Moment auf den anderen um. Der Handelsblatt-Autor hat ja vermutlich eher Volkswirtschaft als Medizin studiert, aber die Verwendung medizinischer Begriffe scheint ihm offensichtlich eindrücklicher.

Der Kollaps der Gesetzlichen Rentenversicherung sah am 19. November 2025 – anlässlich der Veröffentlichung des Rentenversicherungsberichts 2025 – so aus:[6]

Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr. In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.“

Medizinisch gesehen also ein eher stabiler Gesundheitszustand.

Aber diese Dramatisierung hat Methode, es bleibt immer etwas im Gedächtnis hängen. Seit gut 40 Jahren wird die demographische ‚Krise‘ oder sogar demographische ‚Katastrophe‘ immer wiederkehrend und fast immer dramatisierend und nahezu täglich in die Öffentlichkeit ‚gepusht‘. Krise heißt: höhere Lebenserwartung, geringere Geburtenrate, und mehr Rentenempfänger pro Erwerbstätigen führen zum Untergang.

Dazu noch einmal ein typischer Text des allgemein als seriös geltenden Deutschlandfunks aus dem Jahr 2004. Im Rahmen einer Besprechung des Buches ‚Methusalemkomplott‘ des Herausgebers der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, heißt es:

Inzwischen läuft die plötzliche Erkenntnis, dass das ganze Sozialsystem durch die Druckwelle der „demographischen Bombe“ einzustürzen droht, der Gesellschaft wie ein kalter Schauer über den Rücken. Vor Jahresfrist wurde ein Jungpolitiker für die törichte Bemerkung, seine Generation schulde den Großeltern keine künstliche Hüfte, noch allgemein abgestraft. Doch unter dem Firnis des mühsam aufrecht erhaltenen Komments zuckt es bedrohlich. Besorgte Beobachter warnen vor einem Krieg der Generationen. Besser wäre es, von einem heraufziehenden Kannibalismus zu sprechen.“ [7]

Dramatisch, oder! Und immer medizinisch oder militärisch angehauchte Vergleiche (Bombe, kalte Schauer, Kannibalismus)!

Manche dieser Artikel werden durch Begleitbilder untermalt. Oft lachen dort sehr sportlich-jugendlich aussehende Rentnerpaare in die Kamera, im Hintergrund ein wunderschöner Strand – und manchmal schlürfen sie dabei einen Cocktail. Aus diesen Bildern lässt sich nur eines schlussfolgern: Rente ist staatlich gut bezahlter Dauerurlaub!

Mit solchen Bildern, kombiniert mit Wörtern aus der medizinischen Notfallmedizin, gehen die politischen Statements dann noch viel leichter in die Köpfe. So etwa in die Köpfe junger Bundestagsabgeordneter. Nur zur Erinnerung: Das sind Leute, die sich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben, aber darüber entscheiden dürfen, wie es denen in der Gesetzlichen Rentenversicherung geht. Wenn es den Rentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung so gut geht, sollten diese Abgeordneten vielleicht darüber nachdenken, ihre Abgeordnetenpension gegen eine gesetzliche Rente einzutauschen. [8]

Ist es nicht an der Zeit, dem Drama ein bisschen die Luft aus den – zu oft gesponserten – Ballons zu lassen? Dieser Text besteht deshalb zwar in erster Linie aus ‚Daten‘, aber ist auch eine manchmal bittere Reaktion des mit diesen dramatischen Dauerbrennern älter gewordenen Autors. Ständig für den Kollaps der Gesellschaft verantwortlich gemacht zu werden, macht keinem Älteren Spaß. Vor allem dann nicht, wenn die Daten dieses Drama nicht hergeben, aber viele Bilder nur emotionale Aufputschmittel zur Generationenverfeindung darstellen. Der Text ist also – ab und zu – emotional und polemisch, und dazu passend verwende ich manchmal die übergriffige ‚Du‘-Form. Wir die Alten, ihr die Jungen!

Zur Klarstellung: Persönlich bin ich überzeugt, dass die Interessen gesellschaftlicher Gruppen in unterschiedlichen Lebensabschnitten sehr viel einfacher vereinbar sind, als gemeinhin behauptet wird. (Transparenzhinweis, der Autor ist 70, was sonst). Schwerer vereinbar sind allerdings arm und reich, oben und unten!

Also, los geht‘s!

Wer bekommt wie viel vom Bruttoinlandsprodukt?

Das Bruttoinlandsprodukt – oder abgekürzt BIP – kennen wohl mittlerweile alle, vor allem wegen des Fünf-Prozent-Ziels der NATO. Das BIP wird im Wesentlichen von den 20- bis 66-jährigen aktiv Erwerbstätigen produziert, und was diese Altersgruppe nicht für sich braucht oder für sich beansprucht, geht in die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen und in die Versorgung der Alten. Das sieht graphisch ungefähr so aus: [9]

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beschreibt diese gesellschaftliche Konstellation etwas umständlicher, aber die Aussage ist die gleiche (siehe Textbox). [10]

Dieses Drei-Generationen-Prinzip gilt generell und überall auf der Welt, von Feuerland über Borneo bis Grönland: Die mittlere Generation sorgt für die Jungen und die Alten. Also es geht immer um die Verbindung zwischen drei Generationen.

Allerdings dort, wo persönliche Fürsorge ersetzbar ist durch kaufbare Fürsorge (also finanzielle Transfers), kann der Gedanke verloren gehen, dass man für das, was man in der Jugend bekommen hat, etwas während der mittleren Erwerbstätigkeitsphase an die Alten gibt.

Viel bekommen, viel verdienen und am Ende nichts zurückgeben, ist das das Ziel? Die totale Individualisierung im Sinne des ‚Take care for yourself, but only for yourself!‘ (‚Kümmere dich um dich selbst, aber nur um dich selbst!‘) und der berühmte Ausspruch der englischen Ex-Premierministerin Margaret Thatcher ‚There‘s no such thing as society‘ (‚So etwas wie Gesellschaft existiert nicht.‘). Also kann auch kein ‚moralischer ‚Vertrag‘ zwischen Generationen existieren, oder?

Etwas mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen auf die Ausgaben für die Versorgung der Renten- und Pensionsempfänger, also im Wesentlichen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten (eine Darstellung der verschiedenen Altersversorgungssysteme findet sich in Teil 2). Das umfasst alle Formen der Vorsorge, staatliche, betriebliche und private. Die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, berechnet für Deutschland Ausgaben in Höhe 10,2 Prozent (letztes verfügbares Jahr 2023).[11] Das entspricht in Deutschland 2023 etwa 435 Milliarden Euro[12]), das Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2023 betrug 4.219 Milliarden Euro. [13]

Mit gut zehn Prozent des BIP sollen also etwa 23 Prozent der Bevölkerung auskommen, 23 Prozent ist der Anteil der über 65-Jährigen.[14] Welche andere Bevölkerungsgruppe ist noch so günstig?

Wie steht es nun um die Ausgaben für Kinder und Jugendliche?

Was geben die Eltern / Erziehungsberechtigten aus?

Und wie sieht die Lage für euch Kinder und Jugendliche aus? Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Kinder und Jugendlichen zwischen Geburt und erstem Einkommen? Es gibt im Wesentlichen zwei Geldquellen, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Staat.

Der erste wichtige Posten sind die sogenannten privaten Konsumausgaben von Paaren und Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche, d.h., Wohnung mit Kinderzimmer(n), Energiekosten, alltägliche Dinge wie Lebensmittel und Kleidung.

Allerdings gibt es hier große Unterschiede. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegen die Ausgaben für das Kind bei rund 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, bei einem erwerbstätigen Paar mit Durchschnittsverdienst und einem Kind bei rund 20 Prozent.[15] Die untersten zehn Prozent der Einkommensskala (Nettoeinkommen 2.289 Euro für Paare mit zwei Kindern) geben 414 Euro für pro Kind aus, die obersten zehn Prozent (Haushaltsnettoeinkommen der Paare mit zwei Kindern: 12.042 Euro) geben 1.212 Euro im Monat pro Kind aus.[16] Je mehr Kinder in einem Haushalt sind, desto geringer sind die Kosten pro Kind.

Als Durchschnitt ergeben sich im Jahr 2018 etwa 760 Euro pro minderjähriges Kind. Das Statistische Bundesamt gibt exakt 763 Euro pro Kind und Monat als Durchschnitt für ein Kind in einer Paarbeziehung an.[17] Es weist aber darauf hin, dass damit nicht alle Lebenshaltungskosten abgedeckt sind, etwa Versicherungen und Vorsorgeleistungen.[18]

Pro Jahr ergibt das etwas über 9.000 Euro und rund 165.000 Euro vom 1. bis zum 18. Lebensjahr (alle Daten für 2018).[19] Das liegt in dem Bereich, den auch Sparkassen und Versicherungen angeben, die aber dann gerne Ausgaben für private Vorsorge wie Sparpläne etc. dazu addieren und auf 200.000 bis 250.000 Euro kommen.[20] Da die Daten des privaten Konsums von Haushalten mit Kindern aus dem Jahr 2018 stammen, hat sich dieser Betrag in den sechs Jahren bis 2024 zumindest um die Steigerung durch Inflation erhöht. (ca. 21 Prozent).[21]

Es gibt insgesamt 14,5 Millionen Haushalte mit Kindern unter und auch über 18 Jahren und davon 9,8 Millionen Haushalte mit minderjährigen Kindern.[22] Das entspricht 35,4 Prozent bzw. 23,9 Prozent aller 41 Millionen Haushalte.[23] Die privaten Konsumausgaben der Haushalte betrugen im Jahr 2024 2.283 Milliarden Euro [24], der Anteil der Haushalte mit Kindern (35,4 Prozent) betrug im Jahr 2024 demzufolge etwa 807 Milliarden Euro.

Der Anteil der Ausgaben für die Kinder variiert stark. Entscheidend sind Einkommensgruppe, Kinderzahl und die Haushaltssituation (alleinerziehend oder Paar). Eine realistische – eher niedrige – Schätzung des Anteils der Konsumausgaben für die Kinder der Privathaushalte (mit Kindern) liegt bei rund 20 Prozent oder 161 Milliarden Euro [25] (Ausgangswert 807 Milliarden Euro).

Die finanzielle Abhängigkeit von den Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich auch für die Jugendlichen, also die Altersgruppe zwischen 15 und 24, erhöht. Als Folge der längeren Ausbildungszeiten befinden sich die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren noch in Schule, Studium oder Ausbildung. Deshalb sind 52 Prozent für ihren Lebensunterhalt 2021 in erster Linie auf das Einkommen der Eltern oder anderer Angehöriger angewiesen. 37 Prozent bezogen ihr Haupteinkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Graphik des Statistischen Bundesamtes zeigt sehr anschaulich, dass sich die Situation in der Mitte der 90er-Jahre umdrehte. Die Haupteinkommensquelle war bis zu diesem Zeitpunkt überwiegend eigene Erwerbstätigkeit, ab etwa 1994 überwiegt die Unterstützung durch Angehörige.[26]

Grafik 1.1: Statistisches Bundesamt. Überwiegender Lebensunterhalt von Jugendlichen

Die Höhe dieser Zuwendungen der Angehörigen an Kinder variiert vermutlich sehr stark, statistische Daten dazu liegen nicht vor oder sind nicht öffentlich. Als Basis für die weitere Schätzung der Ausgaben wird deshalb die sehr zurückhaltende Berechnung des Anteils der kinderbezogenen Ausgaben an den Konsumausgaben angenommen (wie erläutert: 20 Prozent des privaten Konsums).

Was gibt der Staat für Kinder und Jugendliche aus?

Es gibt aber einen zweiten, noch größeren Ausgabenblock: Die staatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche sind insgesamt erheblich höher als die privaten Ausgaben. Und die staatlichen Ausgaben sind einfacher zu berechnen. Der Staat gibt Kindergeld, vor der Schulzeit gibt es Kindertageseinrichtungen, die im Wesentlichen vom Staat bezahlt werden, dann kommt die schulische Ausbildung, in Deutschland meist kostenlos, auch die Gebühren für das Studium an öffentlichen Hochschulen sind in Deutschland im internationalen Vergleich minimal. Und: In der ganzen Zeit sind Minderjährige kostenlos in der Krankenversicherung (Familienversicherung).[27] Als Erinnerung für alle Jüngeren: Von der gesetzlichen Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, egal wie hoch die Rente ist (Stichwörter: Bruttorente – Nettorente).

Die Schulen werden mit rund 130 Milliarden Euro (2023) finanziert. Dazu kommt das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, in 2023 waren das 59 Milliarden Euro. Kindertageseinrichtungen, Erziehungshilfen und Elterngeld kosten den Staat insgesamt etwa 79 Milliarden Euro. (Referenzen in der Tabelle. In Tabelle 1.1. werden die beiden ‚Quellen‘ der Ausgaben für Kinder und Jugendliche zusammengefasst. (Zum Teil liegen die Daten nur für ein bestimmtes Jahr vor, deshalb diese Mischung von 2024 und 2023).

Tabelle 1.1: Staatliche und private Ausgaben für Kinder und Jugendliche

AusgabenAusgaben
Eltern/Erziehungsberechtigte
Konsum und Vorsorgeausgaben von Familien/ Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche im Haushalt (2023) 157 Mrd. €
Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden)
Schulen und schulnaher Bereich (2023) [28]130 Mrd. €
Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetrag 2023) [29] [30]59 Mrd. €
Kinder und Jugendhilfe, davon Kindertageseinrichtungen 48,8 Mrd.[31]72 Mrd. €
Elterngeld (2024) [32]7 Mrd. €
Nicht in dieser Liste sind kleinere Posten wie Zuschläge zum Kindergeld oder Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld Nicht aufgeführt
Gesamt Staat 268 Mrd. €

Gesamt Staat und Privat

425 Mrd. €

Bei Hochschulausbildung[33]

(2023, ohne BAföG in Höhe von 16 Mrd. €)

51 Mrd. €

Mit Hochschulausbildung

476 Mrd. €

Ab dem 18. Lebensjahr, dem Beginn der Volljährigkeit, gehen die jetzt jungen Erwachsenen dann verschiedene Lebenswege – auch finanziell gesehen. Ein Teil der jungen Erwachsenen hat ein eigenes Einkommen, meist auch sozialversicherungspflichtig. Die anderen setzen ihre Ausbildung bis zum 24. oder 25. Lebensjahr fort, in der Regel studieren sie (etwas weniger als 40 Prozent eines Jahrgangs).[34] In diesem Fall steigern die Eltern die finanzielle Unterstützung oft noch einmal kräftig. Die staatliche Grundausstattung der Hochschulen kostet Destatis zufolge 51 Milliarden Euro.

Diese 425 Milliarden Euro (oder 476 Milliarden Euro mit Hochschulen) sind etwa so viel wie die 437 Milliarden Euro Ausgaben für die Älteren (Funktion ‚Alter‘ im Sozialbudget im Jahr 2023). Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Rentenempfänger Geld an die Sozialversicherung und den Staat zurückgeben, indem sie Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen (im Jahr 2023 11,55 Prozent von ihrer Bruttorente). Weiterhin zahlen sie Steuern in Abhängigkeit von der Rentenhöhe. Zusammen mit den Steuern (ab Überschreitung des Jahresfreibetrages von ca. 16.000 Euro) macht dies etwa zwischen 15 und 20 Prozent der erhaltenen Beträge aus. [35]

Rechnet man die Ausgaben auf die Personenzahl in diesen Altersgruppen um, ergibt sich folgendes Bild: Es gab laut dem Statistischen Bundesamt 19,6 Millionen Personen mit dem Alter 64,5. [36] Das reale Renteneintrittsalter war 2023 64,5 Jahre, und es gab 16,3 Millionen Kinder und Jugendliche bis einschließlich des Alters 20.[37]

Teilt man die Ausgaben für ‚Alter‘ laut Sozialbudget (umfasst staatliche und betriebliche Vorsorge) durch die Zahl der Personen 64+, ergeben sich monatliche ‚Kosten‘ von rund 2.230 Euro. Eine Person unter oder im Alter bis 20 ‚kostet‘ als Kombination aus Ausgaben der Eltern/ Erziehungsberechtigten und staatlichen Leistungen etwa 2.600 Euro im Monat.

437 Milliarden Euro (2023) sind laut Sozialbudget die Gesamtausgaben für das ‚Alter‘, also die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpensionen und der berufsständischen Versorgungsysteme einschließlich der Pflegeversicherung.[38]

Anders als bei den Kindern und Jugendlichen (Ausnahme: Gebühren für staatliche Leistungen) gibt der Staat zwar diese Beträge, nimmt aber gleich wieder einen nicht zu kleinen Teil wieder in Form von Sozialabgaben und Steuern weg (in Tabelle 1.2 wurden 17,5 Prozent angenommen). Wie findet ihr das?

Tabelle 1.2: Verfügbares Einkommen/Kosten pro Person für Kinder/Jugendliche vs. Ältere über 64,5+ (2023)

Ausgaben GesamtZahl PersonenKosten pro Person und Monat
Ältere 64,5+ (Rente und Pensionen etc.)437 Mrd. € [39] 19,6 Mio.[40]ca. 2.230 € brutto
ca. 1.840 €
netto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Jüngere 425 Mrd. €16,3 Mio. [41]ca. 2.600 €
Privat 157 Mrd. €
Staatlich268 Mrd. €
Jüngere 19 – 25 Kosten der Hochschulausbildung51 Mrd. €2,8 Mio.ca. 1.500 €

Eine wichtige Anmerkung: Die Berechnung kann aufgrund der vorliegenden statistischen Quellen und der getätigten Annahmen nur annähernd genau sein. Allerdings würde sich auch bei methodisch anderen Vorgehensweisen am Endergebnis wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.[42]

Das Endergebnis ließe sich vereinfacht so formulieren: Die Ausgaben pro Person über 64,5 und für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 sind gesamtgesellschaftlich annährend gleich (ca. 437 Milliarden für Ältere versus 425 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche). Da es mehr Ältere als Jüngere gibt, sind die Ausgaben pro Kopf für Jüngere etwa 370 Euro pro Kopf und Monat höher, wenn die Bruttoausgaben für Ältere zugrunde gelegt werden. Netto liegt der Unterschied weit höher, bei etwa 650 Euro.[43]

Das liegt natürlich daran, dass Ältere keine Erziehungsleistungen und Bildung an Schulen oder Hochschulen in Anspruch nehmen, keine Wohnung haben müssen, die auch für Kinder ausreicht, und keine Kleidung oder Lebensmittel für Kinder kaufen müssen. Was bei Kindern und Jugendlichen allerdings gegen null geht (Kinder) oder bei Jugendlichen sehr niedrig ist oder nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, ist das eigenständige Erwerbseinkommen. Das ist ja das, was der 30-jährige Autor von ‚Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ so vehement beklagt.

Dennoch rückt ein solcher rein finanzieller Blick auf die Ausgaben für diese beiden Teile der Gesellschaft vielleicht etwas die Dimensionen zurecht. Für die gleiche Anzahl Personen wird in der ersten Lebensphase pro Person nach dieser Berechnung erheblich mehr ausgegeben. Also statistisch gesehen nimmt hier kein Älterer einem Jüngeren das Geld weg. Es ist aber leicht, den gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, wenn man die praktisch nicht oder kaum vorhandenen Einkommen in der Kinder- und Jugendphase mit den Einkommen der Rentenbezieher vergleicht, besonders der obersten 20 Prozent der Alterseinkommensbezieher (mehr dazu in Teil 2).

Verteilte Leistungen sind ein Vorteil

Was sagt uns diese ganze Aufzählung noch? Zunächst, dass die Lebensphase der Kindheit und Jugend durch staatliche und familiäre Leistungen ganz unterschiedlicher Art finanziert wird. Bei der Debatte um die Rente geht es meist um den einen großen Betrag, die monatliche Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Man könnte sich einmal vorstellen, welche Debatten es gäbe, wenn Erziehung und Bildung auch mit einem Monatsbeitrag ‚für alles‘ finanziert würden. Etwa so: Jeder nicht erwachsenen Person stehen – sagen wir – jeden Monat 2.400 Euro staatlicher Leistung zu, eventuell gestaffelt nach Alter. Davon muss alles bezahlt werden: der Anteil der Wohnung für Kinder und Jugendliche, Lebensmittel, Kleidung, ÖPNV, Krippe, Kindergarten, Schule, Hochschule (alle Kosten einschließlich Erziehungs- und Lehrpersonal wie bei rein privaten Organisationen), Krankenkasse etc.

Es gäbe mit Sicherheit dauernd einen horrenden Streit um genau diesen einen ‚Kinder- und Jugendlichenbetrag‘. So breit verteilt, wie diese Finanzierung heute ist, werden einzelne Leistungen zwar auch debattiert, aber bei Weitem nicht so konfliktreich und konträr. Bei den Renten ist der wesentliche öffentliche Streitpunkt dieser eine große Geldbetrag – die Rente – der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Um diesen Geldbetrag geht es in Teil 2.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Berliner Zeitung, 20. Oktober 2024: Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden

[«2] Bayerischer Rundfunk: Leben die Babyboomer zulasten der Jungen? 21.03.2025

[«3] Auch die Bundeszentrale für politische Bildung geht in ihrer – lesenswerten – Informationsschrift ‚Demographischer Wandel‘, auf das Thema ‚Politischer Wettbewerb‘ zwischen den Generationen ein. Bundeszentrale für politische Bildung, 2022: Demographischer Wandel, Kapitel ‚Politischer Wettbewerb‘, S. 55 und folgende, hier

[«4] Sinn, H. W.: Ifo Standpunkt Nr. 159: Deutsche Gerontokratie, aufgerufen am 15.12.2025

[«5] Handelsblatt, 9. September 2025 : Mit diesen Strategien sichern sie ihre Altersvorsorge

[«6] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«7] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«8] Im Alterssicherungsbericht 2024 findet sich ein Überblick über sämtliche Abgeordnetenpensionen im Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten. Quelle: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. S. 202 und folgende

Weiter zitiert als: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024.

[«9] Die graphische Darstellung ‚Die drei Lebensabschnitte‘ wurde der Webseite ‚RentenZukunft‘ entnommen, renten-zukunft.de/2025/08/22/generationenvertrag-oder-versicherungsvertrag

[«10] Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Gerechtigkeit für Familien. Zur Begründung und Weiterentwicklung des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichs, 2001 hier

[«11] OECD 2025: Pensions at a glance, S. 223 oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/11/pensions-at-a-glance-2025_76510fe4/e40274c1-en.pdf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherung im internationalen Vergleich

OECD Database Public and private social expenditure, Old age and survivors, Percentage of GDP

[«12] Aufgrund etwas unterschiedliche Berechnungsmethoden kommt das deutsche Bundesarbeitsministerium zu leicht abweichenden Zahlen (437 Milliarden, gemäß Sozialbudget Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

Auf über elf Prozent des BIP kommen OECD und BMAS, wenn sie die sogenannten ‚Non-Cash-Benefits‘ zu den ‚Cash-Benefits‘, also den ausgezahlten Renten, dazurechnen. Dies sind laut OECD im wesentlichen an die individuelle finanzielle Lage zweckgebundene Zuschüsse für Personen im Rentenalter, etwa Zuschüsse zu den Wohnungskosten.

[«13] Destatis – Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Ältere Menschen. Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen ab 65 Jahren, hier

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«15] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier: S. 17

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Konsumausgaben privater Haushalte, hier

[«16] Destatis – Statistisches Bundesamt: 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder, hier, S. 29

[«17] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2021: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten – 763 Euro geben Paare im Monat für ihr Kind aus, hier

[«18] Das Statistische Bundesamt weist aber darauf hin, dass diese als ‚privater Konsum‘ bezeichneten Kosten bei Weitem nicht alle Aufwendungen umfassen:

Wichtiger methodischer Hinweis: Die errechneten Ergebnisse für die Konsumausgaben für Kinder können keinesfalls gleichgesetzt werden mit den Lebenshaltungskosten für Kinder insgesamt. Dafür fehlen alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge. Auch die gesellschaftlichen Aufwendungen für Kinder, wie die Ausgaben für Schulbildung oder für den Bau von Kindergärten, sind nicht berücksichtigt. Ebenso werden Zeitaufwendungen für Kinder und sogenannte Opportunitätskosten, die beispielsweise durch den Verzicht eines Elternteils auf Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung entstehen, aufwandsmäßig nicht betrachtet.‘

Destatis, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Konsumausgaben privater Haushalte

[«19] Unberücksichtigt sind die von Ökonomen als ‚Opportunitätskosten‘ bezeichneten Kosten, die hier nicht näher betrachtet werden (obwohl sie bei vielen für die Entscheidung für oder gegen Kinder sehr bedeutsam sind). Vereinfacht ausgedrückt: Durch Kinder verliere ich die ‚Opportunity‘, die Gelegenheit bzw. Möglichkeit, durch hohen zeitlichen Einsatz und weitgehende zeitliche Flexibilität am Arbeitsplatz aufzusteigen und mein Einkommen zu steigern. Außerdem habe ich insgesamt erheblich höhere Ausgaben, verglichen mit den Kosten für eine Person oder für eine Beziehung ohne Kinder.

[«20] Sparkasse: Was kostet ein Kind? hier aufgerufen am 19.12.2025

BeatVest: Was kostet ein Kind im Monat? Das sollten Eltern in 2025 wissen, hier, aufgerufen am 19.12.2025

[«21] Destatis – Statistisches Bundesamt: Verbraucherpeisindex, hier

[«22] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2024: Gemeinschaftsstatistik zu Einkommen und Lebensbedingungen

(Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen. Endergebnisse 2024, hier

[«23] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung – Haushalte und Familien. hier

[«24] Destatis – Statistisches Bundesamt: Konsumausgaben, Investitionen und Außenbeitrag, hier

[«25] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier, S.17

[«26] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 9. August 2024: Tag der Jugend: 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen lebten 2023 hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung, hier

[«27] Es gibt Leistungen, die nicht einfach einer Generation zugeordnet werden können. So könnte man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung (sogenannte Mütterrente) auch als ‚verspätetes Kindergeld‘ betrachten.

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025, hier

Bildung umfasst Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen, Förderung von Bildungsteil-nehmern/-innen, Sonstiges Bildungswesen, Jugend- und Jugendverbandsarbeit.

[«29] Destatis – Statistisches Bundesamt: Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld und Ausgaben, Stand: Dezember jeden Jahres, hier

[«30] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Familienleistungsausgleich, S. 12 hier

[«31] Destatis – Statistisches Bundesamt: Ausgaben, Einrichtungen und Personal in der Jugendhilfe – Öffentliche Hand gab 2023 rund 71,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, hier

[«32] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, hier

[«33] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025. Die Hochschulfinanzstatistik weist höhere Zahlen aus, insgesamt 75 Milliarden Euro für 2023, hier

[«34] Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Art des Abschlusses, hier

[«35] Hier ließe sich einwenden, dass auch die im Alter höheren Kosten für Krankheit und Pflege berücksichtigt werden müssten.

Die ethische Berechtigung solcher Berechnungen ist zweifelhaft. Anders als bei der ausschließlich politisch entschiedenen Gestaltung der Ausbildungsfinanzierung oder der Rentenansprüche etc. – handelt es sich bei den Ausgaben für Gesundheit und Pflege darum, wie eine Gesellschaft mit einem weitgehend natürlichen Ereignis, nämlich Krankheit in allen Lebensaltern, und speziell mit dem weitere Krankheiten erzeugenden Prozess der Alterung umgeht. Die Politik kann die Ressourcen der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Gesundheit, Krankheit und Alterung sind aber auch durch die bestmögliche Gesundheitsversorgung nur abzumildern oder zu verlangsamen, aber nicht aufzuhalten. Abgesehen davon sind die gegenwärtigen Daten zu den Kosten in verschiedenen Generationen nicht eindeutig, weil schwere Erkrankungen im Jugend- und Erwerbstätigenalter pro Fall erheblich höhere Kosten verursacht als im Alter. Die EU sieht in ihrem ‚Alterungsbericht 2024. Wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedsstaaten 2022 bis 2070’ (‚Ageing Report. Economic & Budgetary Projections for the EU Member States (2022-2070’), auch solche Schwierigkeiten. ab S. 66 hier (Mehr dazu in Teil 4)

[«36] Durchschnitt Destatis Alter ab 64 und ab 65: 20,2 und 19,0 = 19,6 Millionen

[«37] Würde die Altersgrenze bei 21, 22, 23, 24 oder 25 Jahren gezogen, wären die Ausgeben für die Jüngeren pro Kopf niedriger und würden sich den Pro-Kopf-‚Brutto’ausgaben der Älteren annähern.

[«38] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«39] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 22 Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«40] Destatis – Statistisches Bundesamt: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Daten für 2025. hier
Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«41] Ebenda

[«42] Das statistische Bundesamt weist – wie gesagt – auch auf die methodischen Schwierigkeiten hin, sie erwähnen als über den privaten Konsum hinaus gehende Aufwendungen für Kinder vor allem Versicherungsschutz und Vorsorge. Einige weitere Schwierigkeiten: Die Berechnung der Wohnkosten ist extrem schwierig, da es keinen Wohnungsmarkt mehr gibt, in dem Eltern durch einfachen Wechsel die Wohnung der Kinderzahl anpassen könnten. So leben einige beengt in zu kleinen Wohnungen, weil sie eine größere nicht finden oder nicht bezahlen können. Andere wohnen auf genügend Wohnraum, nachdem die ersten Kinder ausgezogen sind.

Weitere methodische Herausforderungen: Man könnte versuchen die Sozialversicherungsbeiträge der bereits ab dem 18. Lebensjahr Erwerbstätigen von den Ausgaben für Kinder und Jugendliche wieder abzurechnen. Das müsste man dann allerdings auch bei der Berechnung der Kosten Älterer machen. Etwa 21 Prozent der Rentenbezieher im Rentenalter erwerbstätig, das wäre dann auch von den Ausgaben wieder abzuziehen.

[«43] Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die staatlich abgedeckten Gesundheitskosten aller drei Generationen. Die höheren Gesundheitskosten Älterer lassen sich bestimmen. Eine Berechnung der spezifischen Gesundheitskosten Älterer wirft aber massive ethische Probleme auf. Die erhöhte Erkrankungsanfälligkeit im Alter resultiert zum einen aus der natürlichen und nicht verhinderbaren Alterung (beinflussbar aber nicht verhinderbar), zum anderen aus der Verausgabung während der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeit.

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Der Iran beschleunigt den Untergang des US-Imperiums | Von Rainer Rupp

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Ein Meinungsbeitrag von Rainer Rupp.

In einem brisanten Gespräch mit Judge Andrew Napolitano kam der norwegische Geopolitik-Experte Prof. Glenn Diesen am 18. März 2026 schonungslos zu dem Schluss, dass der Angriff der USA und Israels auf das iranische Süd-Pars-Gasfeld – das größte Erdgasvorkommen der Welt – das schwindende US-Imperium retten sollte. Stattdessen beschleunigt der brutale, unprovozierte völkerrechtswidrige US-israelische Angriffskrieg nur den unaufhaltsamen Niedergang der USA, aber auch Israels.

Was als Blitzkrieg zum Regime-Change in Iran gedacht war, hat sich binnen Tagen in eine globale Eskalationsfalle für die beiden Angreifer verwandelt. Die Folgen sind katastrophal: wirtschaftlicher Schock weltweit, Energiekrisen, zerstörtes Vertrauen bei Verbündeten und Gegnern gleichermaßen. Prof. Diesen bringt es auf den Punkt:

„Die US-Planer haben nicht die geringste Rücksicht auf die humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen genommen – und das wird ihnen jetzt um die Ohren fliegen.“

Und die Chancen stehen gut, dass er damit Recht behält. Der Angriff auf Süd-Pars ist mehr als ein militärischer Schlag. Er ist ein ökonomischer Tsunami. Iran verliert seine wichtigste Einnahmequelle, die Welt verliert eines der zentralen Gasfelder. Doch das war erst der Anfang. Denn Iran hatte zuvor wissen lassen, wenn unsere Produktionsanlagen zerstört werden, zerstören wir im Gegenzug auch alle anderen Produktionsanlagen im Golf und darüber hinaus. Entsprechend hat Iran bereits mit Raketenangriffen auf Saudi-Arabien reagiert und wird, so Diesen, „massiv“ zurückschlagen: auf Energieanlagen in den anderen Golfstaaten, auf Entsalzungsanlagen und weiter auf noch intakte Anlagen auf den bereits teilweise zerstörten US-Militärbasen.

Zugleich wird die Straße von Hormus – durch die 20 bis 25 Prozent des weltweiten Öls fließen – vom Iran faktisch blockiert. Wer ohne iranische Erlaubnis die Durchfahrt erzwingen will, riskiert die Versenkung. Wer geglaubt hat, Teheran würde zögern, habe die Lage fundamental falsch eingeschätzt, so der Professor. Für Iran ist dies ein existenzieller Überlebenskampf. Es gibt keinen Weg zurück, nur nach oben auf der Eskalationsleiter.

Genau hier liegt laut Diesen die strategische Blindheit Washingtons und Tel Avivs. Statt die asymmetrische Kriegsführung Irans zu antizipieren, haben die Planer sie ignoriert. Iran kann keine Kriegsschiffe in die USA schicken, seine Raketen erreichen das amerikanische Festland nicht. Aber es kann die Weltwirtschaft lahmlegen – mit billigen Drohnen, Minen und Präzisionsraketen auf kritische Infrastruktur. „Das war die vorhersehbarste Antwort der Welt“, sagt Diesen trocken. Trump selbst habe in Interviews behauptet, kein Experte habe so etwas kommen sehen. Eine dreiste Lüge oder schlicht Inkompetenz? Beides ist vernichtend für eine Supermacht, die sich sonst gerne für ihre angebliche strategische Weitsicht feiern lässt.

Die Folgen für Europa sind nicht nur verheerend, sondern sie entlarven auch die ganze Hybris der transatlantischen Energiepolitik. Nachdem Brüssel sich jahrelang selbst auf die Schulter geklopft hatte, weil es sich „von russischer Energie befreit“ hatte – obwohl es russisches Öl über Indien mit einem saftigen Preisaufschlag kaufte – steht der Alte Kontinent nun doppelt isoliert da.

Qatar-LNG und Nahost-Öl sind abgeschnitten. Energiepreise explodieren erneut. Energieintensive Industrien werden unrentabel. Die Deindustrialisierung, die mit dem Ukrainekrieg begann, erreicht jetzt ein neues, tödliches Niveau – vor allem in Deutschland, warnt Diesen.

„Energie-Sicherheit definiert man normalerweise als zuverlässige und günstige Versorgung durch viele Quellen“, erklärt Diesen. Stattdessen haben die EU-Eliten aus Russophobie heraus alle Optionen weggeworfen und sich vollkommen von den viel teureren US-Lieferungen abhängig gemacht. Nun zahlen sie Rekordpreise für Energie, Fabrikschließungen, Massenarbeitslosigkeit. Sogar der belgische Ministerpräsident und der finnische Präsident – beides keine Russland-Freunde – fordern inzwischen eine Normalisierung mit Moskau. Die Ironie ist beißend: Der Krieg, der Europa „befreien“ sollte, zwingt es zurück in die Arme des alten verlässlichen Lieferanten. Die Frage ist jedoch, ob Russland überhaupt wieder Europa beliefern will, denn sein Öl und Gas findet derzeit viel lukrativere und langfristig verlässlichere Kunden in Asien.

Noch schlimmer ist die Lage für Washington, denn die anderen Großmächte schauen zu, wie es langsam im eigenen Morast versinkt und ziehen ihre Lehren daraus. In Moskau herrscht starke Ernüchterung. Zunächst gab es nach Trumps Wahl vorsichtigen Optimismus – endlich jemand, der von Diplomatie sprach. Doch zwei Überraschungsangriffe auf Iran (Juni 2025 und jetzt) erinnern fatal an die Angriffe auf US-unterstützte, ukrainische Angriffe auf russische Nuklearbomber und strategische Radaranlage, sowie an den mutmaßlichen Attentatsversuch auf Präsident Putin in seiner Residenz in Valdai.

„Die Russen fragen sich inzwischen, ob Trumps Diplomatie nur eine Falle ist“,

analysierte Prof. Diesen. Peking ist ebenfalls schockiert – nicht nur über die Missachtung internationalen Rechts, sondern vor allem über die Zerstörung der globalen Wirtschaftsordnung. Das geplante Treffen Trump-Xi im April wurde verschoben. Statt mit einem „Regime-Change-Erfolg“ zu prahlen, sitzt Washington nun in seinem selbstgeschaffenen Chaos fest.

Die Glaubwürdigkeit der USA als verlässliche Hegemonialmacht bröckelt in Echtzeit. Früher fürchtete man die Allmacht Amerikas. Heute sieht man eine Supermacht, die lügt (wie bei den 170 getöteten iranischen Mädchen, die man den Iranern selbst in die Schuhe schieben wollte). Man siegt über einen Schurkenstaat, der alle internationalen Regeln in Wirtschaft, Diplomatie und Kriegsführung als lächerliche „Political Correctness“ abtut und die eigene Stärke maßlos überschätzt. Verteidigungsminister Hegseth und Trump selbst wirken wie „losgerissene Kanonen auf einem Schiff bei stürmischer See“ – viel Rhetorik, wenig Kalkül, so der norwegische Professor.

Die Folge: Diplomaten weltweit halten die USA für unberechenbar und unzuverlässig. Mal bettelt Trump um europäische Kriegsschiffe, im nächsten Atemzug beleidigt der seine europäischen Partner. Mal heißt es „Wir brauchen euch nicht“, dann wieder „Ihr habt uns im Stich gelassen“. Und weil sie ihm nicht zu Willen sind, droht Trump ihnen mit dem Ende der NATO, was ein kleiner Lichtblick in all diesem Elend wäre.

Prof. Diesen sieht die Zeit klar auf der Seite des Irans. Die USA haben bereits „keine militärischen Ziele mehr“ (Trumps eigene Worte). Wollen sie weitermachen, müssen sie dazu übergehen, reine zivile und wirtschaftliche Ziele zu zerstören – was den moralischen und politischen Preis für das Ansehen der USA ins Unermessliche treibt.

Iran hingegen braucht nur durchzuhalten. Es profitiert von amerikanischen Munitionsengpässen, logistischen Problemen, sinkender Unterstützung in der US-Bevölkerung (siehe Rücktritt von Joe Kent) und dem wachsenden Widerstand der US-Bevölkerung. Einen Waffenstillstand, so hat Iran klar gemacht, wird es nicht geben. Der wäre nur eine Atempause für Washington und Tel Aviv, um neu aufzurüsten. Erst müssten die USA für alles teuer bezahlen, was sie im Iran angerichtet haben, damit ihnen nie wieder in den Sinn kommt, Iran nochmals anzugreifen. Teheran fordert ein Ende des Krieges – mit echten Zugeständnissen. Und je länger der Konflikt dauert, desto teurer wird er für das überschuldete kollabierende Imperium.

Damit schließt sich der Kreis vom Diesens These: Der Krieg gegen Iran sollte den relativen Niedergang der USA stoppen und die Hegemonie im Mittleren Osten zurückerobern. Stattdessen beschleunigt er genau diesen Niedergang in atemberaubendem Tempo. Wirtschaftlich: globale Schocks, Energiekrisen, Deindustrialisierung der Verbündeten. Geopolitisch: Vertrauensverlust bei Russland und China, Isolation Europas, Zerfall der eigenen Glaubwürdigkeit. Militärisch: eine asymmetrische Falle, aus der es kein einfaches Entkommen gibt. Moralisch: eine Politik der Lügen und der Rücksichtslosigkeit, die selbst treue Anhänger abstößt.

Die USA sind nicht mehr die unangefochtene Weltmacht von einst. Sie sind eine Macht im Abstieg – und der selbstgewählte Krieg im Iran wird zum Katalysator dieses Abstiegs. Prof. Glenn Diesen hat es in seiner Analyse gezeigt: Wer versucht, den Niedergang eines Imperiums mit Gewalt aufzuhalten, beschleunigt ihn nur. Die Geschichte wird dieses Kapitel als warnendes Beispiel einordnen – falls die Welt dann noch eine Geschichte zu erzählen hat.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Illustration: zerstörte Freiheitsstatue
Bildquelle: 3DMI / shutterstock

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Unbequeme Fakten bzgl. Windturbinen

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Craig Rucker

Windkraftanlagen sind intermittierend, ineffizient, arbeits- und ressourcenintensiv und beanspruchen enorme Flächen an Land oder auf dem Wasser.

Diese riesigen Turbinen fordern einen hohen Tribut von Adlern, Falken, Vögeln, Fledermäusen und Meereslebewesen.

Am Samstag hatte ich die Ehre, mich einer engagierten Gruppe von Natur- und Energieaktivisten im Kapitol von Oklahoma anzuschließen, um ein klares „NEIN!“ gegen den rasanten Vorstoß zur Errichtung groß angelegter industrieller Windkraftanlagen im Osten Oklahomas zu verkünden.

Einige Teilnehmer bezeichneten die Veranstaltung als „Wendepunkt“ im Kampf um die Bewahrung des ländlichen Charakters Oklahomas und den Schutz der Bewohner und der Tierwelt vor staatlich und bundesstaatlich subventionierten industriellen Übergriffen.

David Wojick, Senior Advisor bei CFACT, ist Bauingenieur und promovierter Wissenschaftler in Logik und analytischer Wissenschaftsphilosophie. Er ist ein brillanter Mathematiker und Politikanalyst.

Seit Jahren leistet David Pionierarbeit bei der Analyse der harten, unbequemen Fakten zu Wind- und Solarenergie sowie einer Vielzahl anderer kontraproduktiver staatlicher Initiativen.

David Wojicks Arbeit bei CFACT hat ausgeprägte positive Auswirkungen auf die Energie- und Umweltpolitik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

Erst diese Woche veröffentlichte David auf CFACT.org einen Bericht über eine Anhörung im Repräsentantenhaus zum „Migratory Bird Treaty Act“, einem Gesetz, das zum Schutz und Erhalt unserer Vogelwelt geschaffen worden war [in deutscher Übersetzung hier].

Ein wichtiges Thema war das versehentliche Töten von Vögeln, das, wie David erklärt, von den Beamten als „incidental taking“ (zufällige Entnahme) bezeichnet wird. David ironisch dazu: „Für den Vogel ist es nicht zufällig, sondern nur für den Betrieb der Anlage.“

Überrascht es Sie, dass es der Anhörung irgendwie gelungen ist, die massive „zufällige Tötung“ von Vögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen zu überspringen, zu umgehen oder schlichtweg zu ignorieren?

Windkraftanlagen reißen nicht nur Adler, Falken, Vögel und Fledermäuse vom Himmel, sondern sobald sie errichtet sind, verlassen viele Arten das Gebiet und kehren nie wieder zurück.

Reichlich vorhandener, erschwinglicher Strom ist für das Wohlergehen der Menschen in einer modernen Gesellschaft unverzichtbar. Wind- und Solarenergie treiben die Kosten in die Höhe, schwächen das Stromnetz, erfordern eine Rund-um-die-Uhr-Reserve aus zuverlässigen Quellen und verursachen einen weitaus größeren ökologischen Fußabdruck, als ihre Befürworter zugeben möchten.

Die intermittierenden Energiequellen Wind und Sonne sollten nicht von Umweltvorschriften ausgenommen werden, die gegenüber effizienten Energiequellen so eifrig durchgesetzt werden.

Link: https://www.cfact.org/2026/03/13/inconvenient-wind-turbine-facts/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Unbequeme Fakten bzgl. Windturbinen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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