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DOJ: Award-Winning Former Washington Post Journalist Pleads Guilty in Child Pornography Case

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An award-winning former journalist for the Washington Post has pleaded guilty to possession of child pornography.

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Terror-Freunde: So verklärt Euronews einen Hamas-Terroristen zum “Journalisten”

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Euronews macht sich zum nützlichen Idioten der Hamas-Propaganda. Ein berüchtigter Terror-Kommandant wird von israelischen Truppen ausgeschaltet – und der europäische Sender trauert um einen “Medienmitarbeiter”. Wieder einmal wird die antiisraelische Islamisten-Propaganda nachgeplappert.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Man traut seinen Augen kaum, wenn man liest, hört und sieht, was die Redaktion des EU-Nachrichtensenders Euronews ihren Lesern und Zuschauern da ungeniert auftischt. Unter dem rührseligen Deckmantel der Pressefreiheit wird aus einem Anti-Panzer-Kommandanten der islamistischen Terrororganisation Hamas urplötzlich ein unschuldiger “Al-Jazeera-Reporter”, um den in Gaza angeblich furchtbar “getrauert” wird. Das ist kein Journalismus mehr. Das ist die ungefilterte Übernahme von Terror-Propaganda.

Euronews schreibt, eine israelische Drohne habe das Auto von Mohammed Wishah getroffen. Man zeichnet das Bild eines mutigen Reporters, berichtet von “Trauernden” im Al-Aqsa-Krankenhaus und zitiert völlig distanzlos “Vertreter des palästinensischen Gesundheitswesens”. Bei Euronews wird demnach geflissentlich ignoriert, dass das “palästinensische Gesundheitswesen” im Gazastreifen de facto das Hamas-Fiktionsbüro ist.

Doch es kommt noch schlimmer: Euronews zitiert die Vorwürfe der israelischen Armee, Wishah sei “bereits früher als Hamas-Mitglied identifiziert worden”, nur um diese als bloße “Darstellung” abzutun, die der katarische Staatssender Al Jazeera (übrigens ein Sprachrohr der islamistischen Moslembruderschaft, was man ebenfalls geflissentlich unter den Teppich kehrt) praktischerweise “zurückweist”.

Die IDF hat bereits Anfang 2024 auf einem Laptop in einer Kommandozentrale in Nord-Gaza eindeutige Beweise gefunden. Bilder zeigten Mohammed Wishah nicht etwa mit Notizblock und Mikrofon, sondern in voller Montur einer Hamas-Spezialeinheit. An der Panzerfaust ausgebildet, ballerte der angebliche “Reporter” mit RPGs und bildete andere Terroristen an Panzerabwehrraketen aus. Er war ein hochrangiger Kommandant der Hamas. Al-Jazeera war für ihn offensichtlich nur der gut bezahlte Nebenjob, um den Terror medial zu flankieren und die Menschen im Westen zu blenden.

Aber anstatt diese harten, belegten Fakten zu nennen, greift Euronews lieber in die manipulative PR-Kiste und bemüht das “Komitee zum Schutz von Journalisten” (CPJ). Plötzlich ist von “mehr als zweihundert getöteten palästinensischen Journalistinnen und Journalisten” die Rede. Dass auf dieser völlig absurden Liste unzählige Hamas- und Islamischer-Dschihad-Terroristen stehen, die hauptberuflich den bewaffneten Kampf gegen Israel führen und in ihrer Freizeit für irgendwelche Terror-Propaganda-Kanäle das Mikro halten, lässt man unter den Tisch fallen.

Wenn ein Sender, der den Anspruch erhebt, Europa zu informieren, sich weigert, zwischen einem Terroristen mit Panzerfaust und einem echten Journalisten zu unterscheiden, dann ist das ein Offenbarungseid. Es zeigt, wie tief die anti-israelische und pro-islamistische Schlagseite dort mittlerweile verankert ist. Mohammed Wishah war kein Märtyrer der Pressefreiheit – er war ein Terrorist der islamistischen Hamas. Darauf mit “Sorge um die Sicherheit von Medienmitarbeitenden” zu reagieren, ist eine Farce. Denn die Waffe eines Journalisten ist seine spitze Feder und nicht die Panzerfaust.

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Iran and Its Terrorist Proxies Start Freeing Western Hostages

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Iran-backed Shiite militants in Iraq released captive American journalist Shelly Kittleson, and Iran released two French nationals.

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Beitrag über Gastarbeiter Berlins Queerbeauftragter erhält Journalistenpreis

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Alfonso Pantisano (SPD), Queerbeauftragter von Berlin, aufgenommen vor dem Polizeipräsidium in Berlin-Tempelhof. Er hat einen Journalistenpreis gewonnen.

Alfonso Pantisano, Queerbeauftragter von Berlin gewinnt einen Journalistenpreis der Diakonie, dotiert mit 2.500 Euro. Dass er in der Vergangenheit kritische Medienmacher öffentlich beschimpfte, schien die Jury nicht zu stören.

Dieser Beitrag Beitrag über Gastarbeiter Berlins Queerbeauftragter erhält Journalistenpreis wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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EU-Sanktionen gegen Journalisten Dogru: Familie verliert Existenzgrundlage, Kindeswohl egal

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Journalisten abseits des Mainstreams leben in der EU gefährlich. Gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Dogru wurden im vergangenen Jahr Sanktionen wegen angeblicher Russland-Verbindungen seines Mediums verhängt. Sein Bankkonto wurde gekündigt; es folgte die Sperrung des Kontos seiner Ehefrau, was die fünfköpfige Familie – zu der auch neugeborene Zwillinge gehören – in große finanzielle Not brachte. Zwar veröffentlichte Dogru am 5. April auf X, dass ein Gericht diese Sperre aufgehoben habe. Beunruhigend ist jedoch, dass nicht einmal der Kinderschutzbund sich zu der offenkundigen Kindeswohlgefährdung äußern wollte, die aus der Sanktionierung entstand.

“Ein seltener Seufzer der Erleichterung”: Zumindest die Sperre der Konten von Dogrus Ehefrau scheint aufgehoben zu werden.

Kinderschutzbund will sich nicht zu möglicher Kindeswohlgefährdung im Fall Dogru äußern

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Multipolar-Meldung:

Berlin. (multipolar) Der deutsche Kinderschutzbund will sich nicht zur möglichen Gefährdung der drei Kinder des von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru äußern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Multipolar heißt es, das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Kindeswohlprinzip stelle zwar eine „wichtige Leitlinie“ für staatliches Handeln dar und solle bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, „berücksichtigt“ werden. Gleichwohl könne der Kinderschutzbund weder eine „rechtliche Bewertung der Anwendung dieses Prinzips im Kontext europäischer Sanktionsmaßnahmen vornehmen“ noch zu „einzelnen Fällen Stellung beziehen“.

Der Kinderschutzbund ist eine Organisation mit mehr als 50.000 Mitgliedern. In seiner Selbstbeschreibung heißt es, der Verein engagiere sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland und mische sich dazu auch in die Politik ein. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft. Elementarer Bestandteil der Konvention ist das Kindeswohlprinzip in Artikel 3. Darin heißt es unter anderem, auch Gerichte, Verwaltungsbehörden und Gesetzgebungsorgane müssten bei „allen Maßnahmen, die Kinder betreffen“, das Kindeswohl „vorrangig“ berücksichtigen.

Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin an der Universität Utrecht, sagte Multipolar auf Anfrage, es sei „unglaublich“, dass die Deutschen Behörden inzwischen auch das Konto von Dogrus Ehefrau gesperrt hätten, ohne die „grundlegenden Bedürfnisse der Kinder“ beachtet zu haben. Ob Deutschland mit den Maßnahmen gegen Dogru und seine Familie gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, kann die Juristin nicht klar beantworten. Hofer zufolge ließe sich allerdings argumentieren, dass die Kontosperrung der Ehefrau die Kinder „unverhältnismäßig stark beeinträchtigt“ und „ihrem Wohlergehen schadet“. Zudem sei fraglich inwieweit die Interessen der Kinder bei dem Dogru gewährten Betrag in Höhe von 506 Euro berücksichtigt worden seien. Der Betrag erscheine ihr angesichts des Bedarfs der Kinder „recht niedrig“.

Der Sprecher des Finanzministeriums antwortete in der Bundespressekonferenz am 30. März auf die Frage, wie vor dem Hintergrund der Entscheidung der ZfS das Kindswohl sichergestellt werden könne: „Ich muss gestehen, dass mir Informationen zu dem Fall nicht vorliegen.“ Auf Multipolar-Anfrage teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, das BMF nehme „zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht Stellung.“

Dogru hatte selbst bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er seine fünfköpfige Familie, darunter zwei sechs Monate alte Zwillinge, nicht mehr adäquat versorgen könne. Seine Konten sind aufgrund der Sanktionierung gesperrt, die ihm gewährten 506 Euro monatlich reichten nicht aus. Der „Berliner Zeitung“ sagte Dogru: „Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen“. Seine Bank verweigere jede Überweisung. Er könne Rechnungen nicht bezahlen und sei mit Mahnungen, Inkassoverfahren und steigenden Kosten konfrontiert. Laut Dogru bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. „Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung“, sagte er der „Berliner Zeitung“.

Nach der Sperrung der Konten der Mutter könne nun „niemand“ mehr angemessen für die Kinder sorgen. Die fünfköpfige Familie habe laut dem Journalisten Norbert Häring nun nur noch 104 Euro zur Verfügung. „Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder“, sagte Dogru der „Berliner Zeitung“ und verwies auf das Grundgesetz, das den Schutz des Kindeswohls garantiere. Er befürchtet: „Eine mögliche nächste Eskalationsstufe könnte darin bestehen, uns die Kinder wegzunehmen – aufgrund einer Situation, die durch die Behörden selbst geschaffen wurde.“

Im März hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag Dogrus zurückgewiesen, mit dem der Journalist eine Freigabe von Überweisungen hatte erreichen wollen. Aus Sicht der Richterin habe Dogru nicht glaubhaft gemacht, dass die beabsichtigen Überweisungen der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienten. Kurz darauf wurden von der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, auch die Konten der Ehefrau gesperrt, da sie der Sanktionsumgehung dienten. Als Begründung für die „Sicherstellung“ der Einnahmen der Ehefrau verwies die Behörde auf die „enge familiäre Nähebeziehung“, die gemeinsamen Kinder und die Übernahme der KfZ-Versicherung durch die Ehefrau, obwohl ihr Ehemann der Halter sei. Zudem werde davon ausgegangen, dass Dogru die Konten der Ehefrau „kontrolliert“.

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Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger | Von Felix Abt

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Ein Meinungsbeitrag von Felix Abt.

Nie wieder? Der neue Autoritarismus in Europa richtet sich gegen die eigenen Bürger und droht, ihre Existenz zu vernichten.

Von nur 560 Euro im Monat bis zu eingefrorenen Konten der Ehefrau und drohendem Gefängnis für Babybrei – wie EU und Deutschland einem deutschen Journalisten die totale bürgerliche Existenzvernichtung auferlegen, weil er den Gaza-Genozid beim Namen nennt.

Kein Prozess, kein Verbrechen: Deutschlands erster Bürger, den die EU sanktioniert

Hüseyin Doğru, deutscher Staatsbürger türkisch-kurdischer Herkunft mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit, der in Berlin lebt, ist der erste und bisher einzige deutsche Bürger innerhalb Deutschlands, der auf die EU-Russland-Sanktionsliste gesetzt wurde.

Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert. Der EU-Rat (27 Außenminister) traf diese Entscheidung hinter verschlossenen Türen – ohne Vorwarnung, ohne Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung.

Über das Schicksal eines unbescholtenen Mannes und seiner Familie wird hinter verschlossenen Türen entschieden – eine Vorgehensweise, wie man sie von totalitären Regimen kennt.

Begründung der Sanktionen

Die offizielle Begründung lautet „enge Verbindungen zu russischen Staatsakteuren und sogenannten Staatspropaganda-Betreibern“. Nach Doğrus Angaben war der eigentliche Auslöser seine journalistische Arbeit als Gründer der unabhängigen Plattform red.media, insbesondere seine Berichterstattung über:

  • Israels Vorgehen in Gaza (das er als Genozid in Palästina bezeichnet),
  • die Unterdrückung pro-palästinensischer Demonstrationen und sozialer Proteste in ganz Europa,
  • die Rolle der deutschen Regierung bei diesen Vorgängen,
  • die pro-palästinensische Besetzung der Humboldt-Universität in Berlin.

Die Logik der EU: Seine Berichterstattung habe „Zwietracht“ unter EU-Bürgern gesät und die Stabilität der EU untergraben. Da angeblich nur Russland von einer solchen Berichterstattung profitieren könne, mache ihn das zu einem „russischen Desinformations-Propagandisten“.

Die Sanktionen werden vom EU selbst ausdrücklich als Instrument beschrieben, „nicht rechtswidriges Verhalten“ einer Person zu ändern – also um die Ausrichtung an den außenpolitischen Interessen der EU zu erzwingen, selbst wenn kein Verbrechen vorliegt.

Sofortige und anhaltende Folgen der Sanktionen

Sanktionen sind eine außergerichtliche Strafe mit umgekehrter Beweislast: Doğru muss seine Unschuld beweisen. Über Nacht wurden ihm sämtliche bürgerlichen Rechte entzogen:

  • Bankkonten eingefroren (außer einer humanitären Mindestfreigabe von ca. 560–600 Euro pro Monat).
  • Kein normaler Zugang zu Geld – er kann den kleinen Betrag nur bar über eine spezielle App in bestimmten Geschäften abheben; keine Karte, kein Geldautomat, keine Überweisungen.
  • Unfähigkeit, Anwälte, Rechnungen, Miete oder vor den Sanktionen abgeschlossene Verträge zu bezahlen.
  • Eingeschränkte Reisefreiheit und Arbeitsmöglichkeiten.
  • Kein Recht, die Entscheidung vorher in einem normalen Gerichtsverfahren anzufechten.

Die EU behauptet, die Menschenrechte seien gewahrt, weil er beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen könne – praktisch ist das jedoch ohne Geld für Anwälte unmöglich.

Aktuelles deutsches Gerichtsurteil (wichtiger Präzedenzfall)

Doğrus Bank weigerte sich, selbst die kleine humanitäre Freigabe für grundlegende Bedürfnisse (Miete, Essen, Rechnungen, Telekommunikation) zu verarbeiten. Er klagte vor einem deutschen Gericht. Das Gericht urteilte:

  • Diese Zahlungen dienten nicht den „Grundbedürfnissen“.
  • Jegliche negativen finanziellen oder rechtlichen Folgen (Schulden, mögliche Haft wegen unbezahlter Rechnungen) seien einfach „Teil der Sanktionen“.
  • Das Gericht räumte den Schaden ausdrücklich ein, erklärte aber, er spiele keine Rolle.

Dieses Urteil zeigt, wie EU-Sanktionen deutsche Verfassungsrechte außer Kraft setzen. Deutsche Behörden verweisen Betroffene auf die EU-Ebene, die EU verweist zurück nach Deutschland – es entsteht ein „rechtliches Schwarzes Loch“. Doğrus Anwälte weisen darauf hin, dass selbst ein Gutachten eines ehemaligen EuGH-Richters zu dem Schluss kommt, die Sanktionen verletzten jedes grundlegende Recht in den EU-Mitgliedstaaten und entzögen sich jeglicher gerichtlicher Kontrolle.

Neueste Eskalationen

Konten der Ehefrau eingefroren: Die Ehefrau (nicht sanktioniert, keinerlei Beteiligung) hatte ihre Ersparnisse und sämtliche Bankkonten durch das deutsche Zentralamt für Sanktionsdurchsetzung (ZfS, unter dem Finanz-/Wirtschaftsministerium) eingefroren – ohne Gerichtsbeschluss.

  • Begründung: (1) Sie ist mit ihm verheiratet und sie haben drei Kinder (Beweis für „enge Verbindungen“ und angebliche Umgehung); (2) Sie zahlt nun die Kfz-Versicherung für das gemeinsame Familienauto (zuvor von Doğru bezahlt), was als „verdächtig“ gilt.
  • Die Entscheidung wurde als sexistisch kritisiert: Sie unterstellt, der Ehemann kontrolliere das Geld der Ehefrau.
  • Ergebnis: Die fünfköpfige Familie (Doğru, Ehefrau, fast 7-jähriges Kind und zwei Neugeborene) muss nun von insgesamt ca. 560 Euro pro Monat leben. Zum Zeitpunkt des Einfrierens waren nur noch etwa 104 Euro übrig.
  • Die Miete kann nicht bezahlt werden, Lebensmitteleinkäufe sind unmöglich. Doğru erklärt, die deutsche Regierung bringe das Leben seiner Babys bewusst in Gefahr.

Neues deutsches Sanktionsumsetzungsgesetz (Mitte Januar 2026)

Deutschland hat ein besonders aggressives Gesetz verabschiedet (von Doğrus Anwalt als „extra für dich gemacht“ bezeichnet). Es ist das strengste in Europa:

  • Jede Unterstützung für Doğrus Familie – z. B. das Schenken von Windeln, Babybrei oder das direkte Bezahlen der Miete – kann als „Umgehung“ gewertet und mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Das Gesetz ist bewusst vage formuliert, sodass fast jede Hilfe darunter fällt.
  • Doğru warnt Unterstützer: Schickt kein Geld, keine Geschenke und keine direkte Hilfe – es wird gegen Geber und Empfänger verwendet.

Hunger als Waffe: Die Drohung, die Kinder zu verlieren

  • Jugendamt: Das deutsche Recht erlaubt die Wegnahme von Kindern, wenn Eltern nicht für deren Sicherheit und Gesundheit sorgen können. Doğru und seine Frau befinden sich nun in dieser Lage; die Behörden könnten die Kinder rechtmäßig entziehen.
  • Selbstbelastungsfalle: Wer öffentlich über die humanitäre Krise spricht, liefert den Behörden mehr „Beweise“, um weiter zu eskalieren.

Von einem Journalisten zu allen Kritikern: Die EU-Strategie aus einschüchternden Sanktionen und vorauseilendem Gehorsam

Doğru bezeichnet seinen Fall als bewusst gewählten Testfall für „interne“ EU-Sanktionen gegen Bürger innerhalb Europas (vorherige Fälle betrafen meist Personen außerhalb der EU). Deutschland und Frankreich gelten als treibende Kräfte. Das Ziel:

  • Ein Präzedenzfall schaffen, um Journalisten, Aktivisten und Kritiker einzuschüchtern.
  • Rechtliche und institutionelle Strukturen in der gesamten EU für die Unterdrückung von Dissens vorzubereiten.
  • Dies passt zu Deutschlands Kurs der Militarisierung, Kriegsvorbereitung (z. B. Umrüstung von Teilen der Autoindustrie auf Rüstungsproduktion) und wirtschaftlichen Umstrukturierung.

Das fügt sich in ein Muster ein aus:

  • Gleichschaltung (Nazi-Zeit-Begriff für die Zwangsausrichtung aller Institutionen und Einzelpersonen),
  • vorauseilendem Gehorsam – einem typisch deutschen Begriff für das vorauseilende Befolgen vermeintlicher Autoritäten.

Die Journalisten-Gewerkschaften (DJU, VDA), denen Doğru angehört, verweigern ihm jede Unterstützung. Sie beteiligten sich bereits vor den Sanktionen an Rufmordkampagnen („russischer Agent“, „Terror-Unterstützer“ etc.) und schließen sich nun der Linie des Auswärtigen Amts an. Die Mainstream-Medien schweigen weitgehend; nur wenige unabhängige Journalisten berichten.

Früher hieß es „Nie wieder“. Doch nun kommen sie wieder – zuerst für die Journalisten, für Menschen wie Doğru, die aussprechen, was die Mächtigen lieber nicht hören wollen.

Ursprünglich ein Sympathisant der NSDAP, wurde der protestantische Pfarrer Martin Niemöller zu einem der entschiedensten öffentlichen Gegner Hitlers. Von 1938 bis 1945 war er inhaftiert – zuerst im KZ Sachsenhausen, später im KZ Dachau. Er entging nur knapp der Hinrichtung, weil er zu bekannt war, um ihn unauffällig zu ermorden.

Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger | Von Felix Abt

Er schrieb obiges Gedicht als mahnende Erinnerung an künftige Generationen: dass sich das Böse wiederholen kann – etwas, das wir gerade jetzt in Europa wieder erleben.

Rechtliche Strategie und Ausblick

  • Derzeit anhängig beim Europäischen Gericht (Urteil in 2–3 Monaten erwartet). Doğru rechnet mit einer Niederlage aus „verfahrensrechtlichen“ Gründen (keine Fehler im politischen Prozess).
  • Nächste Instanz: Europäischer Gerichtshof (1–3 Jahre).
  • Spätere Möglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) oder UN-Mechanismen.
  • Problem: Gerichtsverfahren sind extrem teuer (150.000–300.000 €+), und Urteile werden oft ignoriert (Beispiele: EuGH hebt Russland-Sanktionen auf, die Mitgliedstaaten setzen nicht um; Deutschland ignoriert den Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu).
  • Der EU-Rat kann die Begründung einfach umschreiben und das Verfahren neu starten.

Wie Sie unterstützen können / Aufruf zum Handeln

Direkte finanzielle oder materielle Hilfe ist rechtlich gefährlich. Empfohlene Schritte:

  • Protestbriefe/E-Mails an Politiker und Gewerkschaften in Ihrem Land schicken.
  • Eine unabhängige Untersuchung und die Aufhebung des gesamten Sanktionsregimes fordern.
  • Politische Bewegungen gegen das gesamte Sanktionssystem aufbauen (einige Abgeordnete und andere organisieren bereits).
  • Unabhängig recherchieren und keiner Seite blind vertrauen.
  • Für die Grundsätze der Meinungsfreiheit und des Journalismus eintreten – das betrifft uns alle.

Doğru betont: Dies ist nicht nur sein Fall, sondern ein Test für alle kritischen Stimmen. Weitere genannte Beispiele sind:

  • Nathalie Yamb (schweizerisch-kamerunische Aktivistin, sanktioniert und mit EU-Einreiseverbot),
  • Jacques Baud (ehemaliger Schweizer Geheimdienstoffizier und Oberst, sanktioniert, obwohl er in Brüssel lebt),
  • Shahin Hazamy (französisch-iranischer Journalist, von Anti-Terror-Polizei durchsucht),
  • diverse Debanking-Fälle von Aktivisten und Organisationen.

Es gibt bereits Unterstützung, die über ideologische Grenzen hinweg reicht. Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maassen, ein konservativer Jurist, hat die Maßnahmen als politische Repression kritisiert, die nur politisch gelöst werden könne.

Der neue Autoritarismus Europas braucht keine Panzer oder Diktatoren – nur Sanktionen und Schweigen. Die Zeit, die Meinungsfreiheit für alle zu verteidigen, ist jetzt.

Diese politischen Sanktionen sind Teil eines neuen autoritären Mechanismus in Europa: Wirtschaftskrise + politische Repression + institutionelle Gleichschaltung, ohne eine klassische Diktatur zu brauchen. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa – auch für unbequeme Stimmen – ist jetzt entscheidend. Wer wartet, bis es „50 % der Bevölkerung“ trifft, wird zu spät kommen. Es gibt Hoffnung bei prinzipientreuen Menschen quer durch das politische Spektrum, die das Recht zu sprechen verteidigen, auch wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind.

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Felix Abt ist ein in Asien lebender Unternehmer, Autor und Reiseblogger auf Substack: https://felixabt.substack.com.

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Erstveröffentlichung am 6. April 2026 auf tkp: https://tkp.at/2026/04/06/sanktionsregime-der-eu-gegen-eigene-staatsbuerger/

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Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: X / Hüseyin Doğru

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Auf Druck der BaFin? De-Banking von Russland-Korrespondent

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Das De-Banking unliebsamer Journalisten geht weiter: Dem freien Russland-Korrespondenten Ulrich Heyden war kürzlich mitgeteilt worden, dass sein deutsches Bankkonto aufgelöst werde. Einem Sparkassenmitarbeiter zufolge war Druck durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt worden, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Andere Russland-Korrespondenten, die gemäß deutscher Regierungslinie berichten, sind laut Heyden aber nicht von Kontokündigungen betroffen…

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:

Hamburg / Berlin / Moskau.(multipolar) Dem freien Russland-Korrespondenten Ulrich Heyden zufolge geht die Kündigung seines deutschen Bankkontos auf „Druck“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück. Dies habe ihm ein Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse telefonisch erklärt, berichtete Heyden auf Multipolar-Anfrage. Gegenüber Multipolar erklärte ein Sprecher der BaFin, die Behörde äußere sich zu dem Vorgang nicht. „Wir unterliegen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.“ Die Hamburger Sparkasse wollte sich „aus Gründen des Datenschutzes“ ebenfalls nicht zu dem Fall äußern. Dem langjährigen Russland-Korrespondenten, der unter anderem für den „Deutschlandfunk“ und die „Sächsische Zeitung“ arbeitete und nun für die „NachDenkSeiten“ tätig ist, war am 12. März telefonisch die Auflösung seines Bankkontos bis zum 30. April angekündigt worden.

Laut Multipolar-Informationen war die BaFin bereits an der Kontokündigung des russischen Staatssenders „RT DE“ im Jahr 2021 beteiligt gewesen. Auch Kontoneueröffnungen seien vonseiten der Behörde unterbunden worden. Das Medienunternehmen habe damals bei „etwa 20 Banken erfolglos versucht, ein Konto zu eröffnen“, berichtete Multipolar. Laut Auskunft eines deutschen Vermittlers hätten mehrere angefragte Banken erklärt, die Finanzaufsichtsbehörde der Bundesregierung baue Druck auf, „RT DE“ kein Konto zu gewähren. Die Behörde dementierte dies damals gegenüber Multipolar – genauso wie ein Sprecher der Bundesregierung. Die BaFin mit Sitz in Frankfurt am Main und in Bonn untersteht dem Bundesfinanzministerium. Gegenüber Multipolar erklärte der BaFin-Sprecher aktuell: Behörden dürften in Deutschland „grundsätzlich nicht“ in geschäftspolitische Entscheidung von Kreditinstituten eingreifen.

Grund für die Kündigung des Kontos von Ulrich Heyden seien die „Sanktionen“, habe der Sparkassen-Mitarbeiter dem in Moskau wohnenden Korrespondenten telefonisch erklärt. Allerdings sind, anders als im Fall der in Russland lebenden Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp, keine persönlichen Sanktionen gegen Heyden bekannt. Im Kündigungsschreiben der Hamburger Sparkasse an Heyden vom 13. März heißt es, sämtliche „Geschäftsverbindungen zu Kunden, die ihren Wohnsitz in Russland haben“, würden nun aus „geschäftspolitischen Gründen beendet“. Telefonisch habe es geheißen, er wohne in einem „Hochrisiko-Land“. Heyden sagte, er lebe „ausschließlich von Einkünften deutscher, Schweizer und österreichischer Medien“, die auf dieses Konto eingingen.

In einem Offenen Brief (13. März) hatte Heyden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in der Angelegenheit um Unterstützung gebeten. Der freie Journalist wies darauf hin, dass die Kontokündigung „den Grundsätzen der Demokratie und der Pressefreiheit“ widerspreche. Während Projekte russischer Oppositioneller und Journalisten durch die Bundesregierung unterstützt würden, werde ihm, der seit 34 Jahren für deutsche Mediennutzer aus Russland, der Ukraine und Zentralasien berichte, „die Existenzgrundlage entzogen“, kritisierte Heyden. Vom Bundespräsidenten habe er bislang keine Antwort erhalten. Auf Multipolar-Anfrage erklärte das Bundespräsidialamt, der offene Brief sei „hier bekannt“. Der Bundespräsident kommentiere jedoch weder offene Briefe noch Entscheidungen von Unternehmen in deren Zuständigkeitsbereich.

In seinem Offenen Brief hatte Heyden darauf hingewiesen, dass die ebenfalls in Russland lebenden Korrespondenten großer deutscher Medien trotz ihres Wohnsitzes in Russland nicht von Kontokündigungen in Deutschland betroffen seien. Multipolar hatte daraufhin bei den Korrespondenten Ulf Mauder (dpa), Armin Coerper (ZDF), Stefan Scholl (Südwestpresse), Michael Thumann (Die Zeit) und Rainer Munz (RTL und n-tv) nachgefragt, ob dies zutrifft. Ein ZDF-Sprecher erklärte, der Korrespondent seines Senders sei nicht von einer Kündigung des deutschen Bankkontos betroffen. Die weiteren angefragten Korrespondenten reagierten nicht auf die Multipolar-Presseanfrage. Andere Medien wie ARD oder die „Frankfurter Allgemeine“ hatten ihre Korrespondenten in den vergangenen Jahren aus Russland abgezogen. Heyden schrieb, er berichte nicht mit „Schaum vorm Mund“ aus Russland, sondern mit „Verständnis“ – deshalb gehe die Bundesregierung gegen ihn vor.

Seit 2019 wurden knapp 40 Journalisten im deutschsprachigen Raum die Bankkonten gekündigt. Etablierte Journalistenverbände und Medienorganisationen erklärten im Dezember 2025 gegenüber Multipolar, nicht gegen diese Praxis Stellung beziehen zu wollen. Die Verbände wie auch der Europarat rechnen politisch motivierte Kontokündigungen gegen Journalisten in ihren Berichten bislang nicht zu den Bedrohungen der Pressefreiheit. Bei einer Bundestagsdebatte im November 2025 hatten sich die Redner von Union, SPD, Grünen und Linken gegen ein gesetzliches Verbot politisch motivierter Kontokündigungen ausgesprochen.

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Kontosperrung in Deutschland, weil ich als Russland-Korrespondent in einem „Hochrisikoland“ lebe

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Offener Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier.

Der Beitrag Kontosperrung in Deutschland, weil ich als Russland-Korrespondent in einem „Hochrisikoland“ lebe erschien zuerst auf .

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Interview mit Kayvan Soufi-Siavash – Vom Kämpfer zum Suchenden

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Vom wütenden Journalisten zum spirituellen Suchenden

Was passiert, wenn Wut nicht länger unterdrückt oder ausgelebt, sondern wirklich verstanden wird?

In diesem offenen und berührenden Gespräch spricht Kayvan ehrlich über frühe Verletzungen, innere Kämpfe und den Moment, in dem sich sein Blick radikal veränderte.

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Kai Stuht und sein Team freuen sich auch über eine finanzielle Unterstützung, damit weitere Filmprojekte realisiert werden können.

➥ via Crowdfunding: https://gofund.me/ea8c375e
➥ via Paypal: https://www.paypal.me/kaistuht
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➥ via Überweisung
Kontoinhaber: Kai Stuht
IBAN: DE38 1005 0000 1066 0904 80
Berliner Sparkasse
Verwendungszweck: freiwillige Zuwendung

➥ Die Filme als Download: https://100aerzte.com/download-film
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➥ HOPE Film: https://hope-doku.com
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