NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Bilderberg-Konferenz 2026 ist zu Ende – keine Berichterstattung – journalistische Arbeitsverweigerung

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die Bilderberg-Konferenz 2026 ist beendet. Was der deutsche General Markus Laubenthal, Stabschef des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE), hinter verschlossenen Türen des Bilderberg-Zirkels in Washington gesagt hat, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Genau so unbekannt ist, was die rund 130 anderen Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz im Kreise hochrangiger Militärs, Ministerpräsidenten, Wirtschaftskapitänen und Medienvertretern vorgetragen haben. Über dieses Ereignis von journalistischer Relevanz haben deutsche Medien geschlossen nicht berichtet. Machteliten mieten für vier Tage ein Hotel, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem über die „Zukunft der Kriegsführung“, die „Überführung des Finanzmarktes ins Digitale“, die „transatlantischen Beziehungen in der Rüstungsindustrie“ zu sprechen, doch selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk ignoriert. Wofür unterhalten ARD und ZDF Auslandsstudios in den USA? Dieses Verhalten ist aus journalistischer Sicht untragbar. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wenn 130 führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Medien, Militär und weiteren zentralen Bereichen der Gesellschaft hinter verschlossenen Türen zur großen Weltpolitik konferieren, dann ist das ein journalistisches Thema. Ein Blick nach Davos zeigt es. Wenn sich die Weltelite jedes Jahr in dem kleinen Ort in der Schweiz trifft, berichten Medien hoch und runter. Der Grund ist denkbar einfach: Die hochrangigen Funktionsträger, die in Davos zusammenkommen, verfügen über sehr viel Macht. Ihre Worte, ihre Gedanken haben Gewicht. Was sie sagen, ist von öffentlicher Relevanz. Deshalb berichten Medien – auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Ganz anders verhält es sich in Sachen Bilderberg-Konferenz.

Seit 1954 kommen in einem der hochkarätigsten Zirkel dieses Planeten Eliten und Machteliten zu einer mehrtägigen Konferenz zusammen – im Geheimen. Die demokratische Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Was Ministerpräsidenten, Verteidigungsminister, Generäle, Geheimdienstvertreter und die Chefs gigantisch großer Konzerne auf der Bilderberg-Konferenz sagen, interessiert Medien plötzlich doch nicht. In Davos ist es von öffentlicher Relevanz, bei der Zusammenkunft der Bilderberger ist es von Irrelevanz. Ja, das Orwell’sche „Doublethink“, das „Zwiedenken“, im Journalismus ist Realität.

Zwischen Davos und Bilderberg gibt es gewiss einen Unterschied. Davos ist öffentlich. Bilderberg nicht. Damit rechtfertigt die Presse ihre Nichtberichterstattung. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Wenn sich Politiker, die in Amt und Würde stehen, an semi-geheimen Treffen beteiligen, dann geht das die Öffentlichkeit etwas an. Wer als Journalist der Auffassung ist, die Zusammenkunft des Bilderberg-Zirkels sei aus journalistischer Sicht bedeutungslos, hat seinen Beruf verfehlt.

Die Welt rückt immer näher an einen großen Krieg. Der Nahe Osten gleicht einem Pulverfass. Von einem möglichen Krieg zwischen Russland und der NATO ist die Rede.

Ist es gerade in einer solchen Situation zu viel verlangt, dass Medien ihren Fokus auf die Bilderberg-Konferenz richten? Darf die deutsche Öffentlichkeit von einem milliardenschweren öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten, dass er sie über die machtelitäre Zusammenkunft informiert? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein.

Der Name des deutschen Generals Markus Laubenthal steht auch auf der Teilnehmerliste. Er ist Stabschef des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte in Europa. Auch der Generalsekretär der NATO, Mark Rutte, war bei der Bilderberg-Konferenz. Deutsche Medien lassen die Bevölkerung darüber im Dunkeln. Stattdessen richten sie ihre Aufmerksamkeit lieber auf Ulmen und Fernandes.

Aufdecken und nicht Verdecken: Das ist die Aufgabe von Journalisten. Durch ihr Wegschauen verdecken Journalisten ein Stück elitäre Machtpolitik. Das ist aus journalistischer Sicht untragbar.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Wie von Agenten des Gegners gesteuert

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zum Niedergang der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter der Reichstagskuppel sitzen ratlos die Sozialdemokraten und wissen nicht, warum sie seit Jahren eine Wahl nach der anderen verlieren. Dabei könnten sie schon bei dem deutschen Dichterfürsten fündig werden. Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust im Dialog mit dem naiven Gelehrten Wagner sagen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ Nun muss nicht jedes Mitglied des SPD-Präsidiums den „Faust“ gelesen haben, aber einige wichtige Sätze von Marx und Engels sollte es schon kennen. „Die herrschenden Gedanken sind immer die Gedanken der Herrschenden“, schrieben die Gründerväter der Arbeiterbewegung. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland und Russland

Aber was hat das mit unserem Niedergang zu tun, könnte jetzt der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, fragen. Die Antwort liegt auf der Hand. Wenn Lars Klingbeil oder andere führende Sozialdemokraten sich äußern und Reformen vorschlagen, dann sind das immer Gedanken der Herrschenden.

In einer Grundsatzrede im Oktober 2022 entsorgte der glücklose SPD-Vorsitzende Klingbeil die Ost- und Entspannungspolitik Willy Brandts und Egon Bahrs. Die These, Sicherheit und Stabilität in Europa könne es nur mit und nicht gegen Russland geben, habe keinen Bestand mehr, sagte er. Vielmehr gehe es heute darum, „Sicherheit vor Russland zu organisieren“. Ob es ihm bewusst war oder nicht, er erklärte damit einen Leitgedanken der in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg herrschenden Vereinigten Staaten zur Richtschnur der sozialdemokratischen „Außenpolitik“. Ob Zbigniew Brzeziński, Henry Kissinger, Paul Wolfowitz oder George Friedman, alle hatten sie in ihren Büchern oder Reden darauf hingewiesen, dass es Ziel der US-Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war und ist, zu verhindern, dass Deutschland und Russland zusammenarbeiten. Eine enge Partnerschaft dieser beiden großen europäischen Länder würde die Vorherrschaft der USA auf dem eurasischen Kontinent unmöglich machen. Die Zerstörung der Außenpolitik des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt fand den Beifall der CDU, deren Außenminister Wadephul mit dem Satz „Russland wird immer unser Feind sein“ noch einmal zu Protokoll gab, dass die Außenpolitik der Christdemokraten seit Jahrzehnten von den USA gesteuert wird.

Am 25. März 2026 hielt Lars Klingbeil bezeichnenderweise in der konzernnahen Bertelsmann-Stiftung eine programmatische Rede. Unter der Überschrift „Reformen für ein starkes Land“ sagte er: „2026 wird uns Mut abverlangen.“ Wenn ein Sozialdemokrat heute von Mut spricht, weiß das Publikum, was ihm blüht: Sozialabbau. Brav betete er altbekannte Forderungen der Wirtschaftsverbände herunter: Wir müssen alle länger arbeiten, behauptete er, völlig unbeeindruckt von steigenden Arbeitslosenzahlen und dem täglichen Verlust von Industriearbeitsplätzen. Besonders die Frauen, die viel zu oft Teilzeitarbeit in Anspruch nähmen, hatte er im Visier. Das Ehegattensplitting will er streichen und ebenso die Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung. Dass so das Einkommen vieler Ehepaare der Mittelschicht schrumpft, muss ein „mutiger Sozialdemokrat“ in Kauf nehmen. Auch den Beitragssatz für die Rentenversicherung stabil zu halten, sei oberstes Gebot. Auf die Idee, wie in anderen Ländern allein den Beitragssatz der Arbeitgeber anzuheben, um ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, kommt ein Sozialdemokrat in Deutschland nicht mehr.

Die Verwahrlosung der sozialpolitischen Vorstellungen der ehemaligen Arbeitnehmerpartei macht nichts deutlicher als der Stolz darauf, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Die dem Zeitgeist Tribut zollenden Sozialdemokraten der heutigen Tage verteidigen mannhaft eines der schlechtesten Rentenniveaus in Europa. Der Gedanke, dass die deutschen Rentner genauso gute Renten haben wollen wie ihre europäischen Nachbarn, kommt ihnen nicht mehr in den Sinn. In Österreich hat ein Standardrentner 800 Euro mehr im Monat! Trotz der schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente haben sich die Sozis mit den Christdemokraten darauf verständigt, die Rente weiter zu privatisieren.

Die Finanzindustrie freut sich, aber viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb nicht SPD wählen, vor allem weil die Rentenprivatisierung im Ergebnis immer zu Lasten der gesetzlichen Rente geht.

Selbstschädigende Politik

Zu allem Überfluss diskutieren Christ- und Sozialdemokraten jetzt darüber, ob man die großen Haushaltslöcher nicht mit einer saftigen Mehrwertsteuererhöhung stopfen könnte. Zwar gibt es Widerspruch, aber vom Tisch ist diese glänzende Idee, die die schwergebeutelte Partei weitere Wählerstimmen kosten würde, noch lange nicht.

Mit stolzgeschwellter Brust verkündete Klingbeil bei seiner Rede in der Bertelsmann-Stiftung, man wolle in Zukunft viel mehr Geld für die Rüstung ausgeben. Selbstverständlich werde man, statt in Deutschland soziale Leistungen zu verbessern, auch in Zukunft mit vielen Milliarden die Ukraine unterstützen, wohl zum Dank dafür, dass die Ukrainer im Verbund mit den USA Deutschlands wichtigste Energieleitung Nord Stream gesprengt, so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zerstört und die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung nachhaltig verschlechtert haben.

Die Erklärung für eine solche unglaublich selbstschädigende Politik liefert eine angelsächsische Weisheit: Manche Organisationen verhalten sich so, als seien sie von Agenten des Gegners gesteuert. Die Agenten, die die Sozialdemokratie seit Jahrzehnten steuern, sind bekannt: der Geist der Zeiten, die herrschenden Gedanken, die der Absicherung der Herrschaft derjenigen dienen, die am meisten von der heutigen Gesellschaftsstruktur profitieren. Vielleicht hilft ja Einstein weiter: Die höchste Form des Wahnsinns ist es, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Nur wenn sich die heutige Sozialdemokratie dem Zeitgeist des die Demokratie untergrabenden Finanz- und Überwachungskapitalismus verweigert, wenn sie sich auf ihre Ursprünge besinnt und zu den Leitgedanken der überaus erfolgreichen Sozialdemokratie Willy Brandts zurückkehrt, wenn sie Krieg, Aufrüstung, Sozialabbau und Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Absage erteilt, hat sie wieder eine Chance, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.

Wer Geld sucht, findet es in der wahnsinnigen Aufrüstung. Und in den Ukraine-Milliarden, die nur zu Tod und Zerstörung führen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss in Forschung und Bildung investieren. Wer weiß, dass ein gutes Bildungswesen Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg ist, muss die unkontrollierte Migration stoppen, weil man in Klassen, in denen die Hälfte der Schüler kein Deutsch spricht, nicht mehr unterrichten kann. Wer die Deindustrialisierung aufhalten will, braucht wieder preiswerte Energie, und das geht nur mit Russland. Wer von Demokratie redet, muss die die Gesellschaft zerstörenden Algorithmen von Big Tech einer demokratischen Kontrolle unterwerfen. Wer die Arbeiter zurückgewinnen will, muss ihre Sprache wieder lernen und nicht „Kolleg:innen“ säuseln. Kurz: Mit Luther muss man wieder lernen, dem Volk aufs Maul zu schauen und, was noch wichtiger ist, mit ihm zu fühlen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 15.26.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Technofeudalismus“ – das Geschäftsmodell der Macht: Monopol, Risiko-Kapital und Plattformökonomie (Serie, Teil 2)

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Das Geschäftsmodell mancher Technologiekonzerne zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Risiko-Kapital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg. Manche Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Das ist gefährlich für die Demokratie. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link.

  1. Monopol ist kein Ausrutscher, sondern Programm

    In der klassischen Wirtschaftstheorie gilt das Monopol als Ausnahme. Wettbewerb soll Konzentration verhindern, Innovation fördern. Im Silicon Valley hat sich das umgekehrt. Der Technologie-Unternehmer Peter Thiel formulierte:

    Wettbewerb ist für Verlierer.“

    Erfolgreiche Technologieunternehmen streben, so Thiels These, nicht Wettbewerb, sondern Monopol an. Wer digitale Infrastruktur kontrolliert, definiert Märkte, setzt Regeln und steuert den Zugang.

    Monopolkommission und WIK-Studie beschreiben digitale Plattformen als Gatekeeper („Torwächter“); die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als Treiber der Konzentration[1]. Der offene Markt bleibt Rhetorik, während Geschäftsmodelle auf dominante Plattformen zielen, die ganze Ökosysteme organisieren[2]. Der Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses bezeichnete Amazon als größten Online-Marktplatz der USA, auf den rund 70 Prozent aller Online-Marktplatzverkäufe entfallen.[3]

    Nancy Fraser weist darauf hin, dass solche Konzentration nicht nur ein ökonomisches, sondern ein Herrschaftsproblem ist. Wirtschaftliche Macht entscheidet, wer Zugang zu Ressourcen hat und wer ausgeschlossen wird. In digitalen Ökonomien betrifft das nicht nur Produktionsmittel, sondern Kommunikationsräume, Informationsflüsse und Infrastruktur. Plattformunternehmen organisieren Handel, Mobilität, Medien und Arbeitsvermittlung.

    Fraser beschreibt diese Dynamik „als Teil eines umfassenderen Strukturproblems moderner Ökonomien, als eine Gesellschaftsform, die es einer offiziell definierten Wirtschaft erlaubt, monetären Wert für Investoren und Eigentümer anzuhäufen, während sie den nicht-ökonomisch erworbenen Reichtum aller anderen verschlingt. Indem diese Gesellschaft diesen Reichtum den Konzernen auf dem Silbertablett serviert, lädt sie diese ein, sich an unseren kreativen Fähigkeiten und der Erde, die uns ernährt, zu laben – ohne die Verpflichtung, das Verbrauchte zu ersetzen oder die Schäden zu beheben.“[4]

    Eine entscheidende Rolle spielt das Finanzierungsmodell des Silicon Valley. Venture Capital („Risiko-Kapital“) wird als Motor von Innovation dargestellt, fungiert hier aber als Selektionsmaschine. In Plattformmärkten finanziert Risiko-Kapital meist nicht viele Konkurrenten, sondern rasche Skalierung und spätere Dominanz. Investoren akzeptieren oft jahrelange Verluste, solange die Aussicht auf eine monopolartige Position besteht. Uber und Amazon operierten lange mit Verlusten und bauten zugleich Marktanteile aus. Venture Capital fördert damit weniger Wettbewerb als einen ökonomischen Ausscheidungsprozess, an dessen Ende wenige Plattformen übrig bleiben.

  2. Plattformen sind keine normalen Unternehmen

    Nick Srnicek beschreibt Plattformunternehmen als ökonomische und politische Infrastruktur, die durch Datensammlung und Kontrolle digitaler Märkte neue Machtstrukturen schafft. Er schreibt, sie präsentierten sich oft als leere Räume für Interaktionen, verkörperten aber „in Wirklichkeit eine eigene Politik“.[5]

    Wer diese Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert den Zugang zum Markt. Plattformbetreiber entscheiden, welche Anbieter sichtbar werden, welche Gebühren erhoben werden und wer teilnehmen darf. Im mobilen Ökosystem ist das greifbar: Der primäre Zugang zu Apps führt über Apple App Store und Google Play Store. Zugleich kontrollieren die Gatekeeper („Torwächter“) die Anwendungsprogrammierschnittstellen, sogenannte Application Programming Interfaces (APIs). Sie führen Review- und Genehmigungsverfahren durch und verschaffen gelisteten Apps über Kategorien, Rankings und Suchfunktionen Vorteile bei der Auffindbarkeit. Märkte verwandeln sich so in digitale Privaträume – mit Plattformkonzernen als Torwächtern einer Infrastruktur, ohne die Teilhabe kaum noch möglich ist.

    Ein Entwickler veröffentlicht eine Smartphone-App. Jede Installation läuft über den App Store. Nach der WIK-Studie ist dieser Store der Hauptzugangsweg zu Anwendungen; zugleich bleiben Entwickler auf Betriebssystem-Funktionen und APIs angewiesen. Jede Zahlung läuft über das Bezahlsystem des Gatekeepers; ein Teil des Umsatzes – oft bis zu 30 Prozent – geht automatisch an die Plattform. Die WIK-Studie[6] weist für große App-Stores Standardprovisionen von 30 Prozent aus; Ausnahmen liegen vor allem bei 15 Prozent für bestimmte Abonnementmodelle oder kleinere Entwickler.

    Ohne diesen Marktplatz gäbe es keinen Zugang zu den Nutzern; zudem erhöhen Listung, Ranking, Suche und das Vertrauen in die primären Stores die Auffindbarkeit gegenüber „Sideloading“ oder alternativen Stores deutlich. Der Entwickler betreibt sein Geschäft also auf einer Infrastruktur, deren Regeln ein privates Unternehmen festlegt.

    Diese Struktur wird durch Netzwerkeffekte verstärkt. In digitalen Plattformmärkten steigt der Wert eines Dienstes mit der Zahl seiner Nutzer. Je mehr Händler auf Amazon verkaufen, desto attraktiver wird die Plattform; je mehr Fahrer Uber nutzen, desto schneller finden Fahrgäste ein Fahrzeug. Die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als zentrale Treiber solcher Konzentration. Neue Wettbewerber haben es schwer, Nutzer zum Wechsel zu bewegen, solange sich die Mehrheit im dominierenden Netzwerk befindet. Märkte neigen dadurch zur Schließung; Wechselkosten und Lock-in-Effekte verstärken dies.

    Das Silicon Valley ist dabei nicht nur ein geografischer Ort, sondern ein dichtes institutionelles Netzwerk. Venture-Capital-Fonds, Technologieunternehmen, Universitäten und politische Institutionen sind eng verbunden. Investoren sichern sich Einfluss auf Unternehmensstrategien, Gründer behalten durch spezielle Aktienstrukturen langfristige Kontrolle. Unternehmen wie Meta oder Google werden bis heute von ihren Gründern dominiert. Es entstehen Abhängigkeiten zwischen Plattformen, Cloud-Infrastruktur, Datenzentren und Software-Ökosystemen. Der Erfolg einzelner Unternehmen ist daher Teil eines Netzwerks aus Kapital, Technologie und politischer Rahmensetzung, das bestimmte Geschäftsmodelle begünstigt.

  3. Aus Innovation wird Abschöpfung

    Mit dieser Entwicklung verändert sich die Logik wirtschaftlicher Wertschöpfung. Der französische Ökonom Cédric Durand argumentiert, dass Plattformunternehmen Einnahmen durch Kontrolle von Zugängen generieren. Unternehmen zahlen nicht nur für Dienstleistungen, sondern für Teilnahme an einem von der Plattform organisierten Markt. Händler auf Amazon zahlen Verkaufsprovisionen, Entwickler Gebühren im Apple-App-Store, Fahrer einen Teil ihrer Einnahmen an Uber.

    Im Hearing des US-Repräsentantenhauses wurde angegeben, dass Amazons Verkäufergebühren 2019 fast 60 Milliarden US-Dollar einbrachten, nachdem der durchschnittliche Gebührenanteil binnen fünf Jahren von 19 Prozent auf die eingangs erwähnte Standardprovision von 30 Prozent gestiegen war. Durand beschreibt das als Verschiebung hin zu grundherrenartigen Einnahmen, als „die Entfaltung räuberischer Beziehungen durch eine wachsende Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und Aneignung […].“[7] Der Vorteil liegt nicht allein in Innovation, sondern in der Kontrolle über die Schnittstellen wirtschaftlicher Aktivität.

    Ein Händler verkauft Küchenprodukte über den Amazon Marketplace. Mit der Zeit steigen Gebühren für Versand, Lagerung und Werbung. Gleichzeitig erscheint ein ähnliches Produkt unter einer Eigenmarke der Plattform im Suchranking.

    Die Monopolkommission benennt diese Konstellation als typisches Risiko vertikaler Integration: Plattformbetreiber können Transaktionen Dritter beobachten, nachgefragte Produkte identifizieren, in den eigenen Handelsbestand übernehmen und eigene Angebote in der Produktsuche prominenter darstellen. Der Händler bleibt trotzdem auf Amazon.

    Im selben Hearing berichtete der Unterausschuss von 2,2 Millionen aktiven Amazon-Verkäufern; rund 37 Prozent von ihnen seien auf Amazon als alleinige Einkommensquelle angewiesen, und Händler beschrieben die Plattform als „the only show in town“. Die Plattform ist damit zugleich Marktplatz, Regulierer und Wettbewerber; in der Anhörung wurde zudem festgehalten, dass Amazon dieselben Drittanbieter intern als „internal competitors“ bezeichnete.[8]

    Yanis Varoufakis hat diese Entwicklung mit einer historischen Analogie beschrieben. Plattformen funktionieren zunehmend wie zentralisierte Zugangsordnungen. Unternehmen und Nutzer bewegen sich innerhalb digitaler Räume, die von Plattformbetreibern als Lehnsherren kontrolliert werden. Sie bestimmen Gebühren, Sichtbarkeit und Regeln. Dass Gatekeeper bei App-Stores APIs, Review-Verfahren, Vertriebswege und Auffindbarkeit kontrollieren und Handelsplattformen die eigene Angebote bevorzugen oder zusätzliche Leistungen bündeln können, ist in der WIK-Studie ausdrücklich beschrieben. Varoufakis spricht von „cloud rent“ – einer digitalen Grundpacht aus der Kontrolle über Cloud-Infrastruktur und Plattformmärkte. Die Analogie zum Feudalismus ist bewusst gewählt und verweist auf eine reale Verschiebung wirtschaftlicher Macht gleichsam vom „Leibeigenen“ zum Lehnsherren.

    Evgeny Morozov betont, dass diese Entwicklung kein naturwüchsiger Prozess ist. Die Dominanz großer Technologieplattformen ist auch Ergebnis politischer Entscheidungen. Staatliche Forschungsgelder, militärische Innovationsprogramme und eine lange Zeit schwacher Wettbewerbspolitik haben das Wachstum der digitalen Ökonomie ermöglicht; zugleich wurden Plattformmärkte über Jahre hinweg nur begrenzt reguliert. Morozov formuliert deshalb:

    „Ich behaupte nicht, dass Technofeudalismus unvermeidlich ist. […] Dies ist […] keine Notwendigkeit, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen, die heute getroffen wurden.

    Die heutige Struktur der Plattformökonomie ist somit nicht nur technologisch entstanden, sondern auch politisch gewollt.

  4. Warum das bereits eine Demokratiefrage ist

    Aus demokratietheoretischer Perspektive stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn zentrale Infrastrukturen von Kommunikation, Arbeit und Information in wenigen privaten Händen liegen. Nancy Fraser argumentiert, dass demokratische Gesellschaften auf eine gewisse Streuung wirtschaftlicher Macht angewiesen sind. Wenn Kommunikations-, Informations- oder Handelsinfrastrukturen von wenigen Plattformen kontrolliert werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen öffentlicher Kontrolle und privater Entscheidungsmacht.

    Diese Macht materialisiert sich zunehmend in neuen technologischen Ressourcen, jetzt in Form von KI-Anwendungen. Kate Crawford weist darauf hin, dass künstliche Intelligenz nicht nur aus Algorithmen besteht, sondern auch Infrastruktur, Industrie und Form der Machtausübung ist. Tatsächlich ist die Entwicklung großer KI-Systeme von wenigen Konzernen dominiert, die über Daten, Rechenkapazitäten und Cloud-Infrastrukturen verfügen.

  5. Ein Schlusskommentar

    Spätestens hier endet die harmlose Erzählung von Innovation, Komfort und digitalem Fortschritt, denn das Geschäftsmodell der Macht-„Eliten“ zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Venture Capital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg.

    Die Monopolkommission beschreibt, wie direkte und indirekte Netzwerkeffekte, Skalenvorteile, Wechselkosten und Lock-in-Effekte Markteintritt und Anbieterwechsel erschweren können. Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Wer die Infrastruktur besitzt, setzt die Regeln – und kassiert dafür fortlaufend Tribut.

    Das ist nicht nur ökonomisch problematisch, es ist demokratisch höchst gefährlich. Denn eine Gesellschaft verliert ihre Selbstregierung nicht erst dann, wenn Parlamente entmachtet oder Wahlen abgeschafft werden. Die Anhörung des US-Repräsentantenhauses spricht von „critical arteries of commerce and communications“ und von einer Infrastruktur, von der unabhängige Händler, Entwickler und Produzenten beim Zugang zu Märkten und Nutzern abhängig werden. Die Gesellschaft verliert ihre Souveränität schon dann, wenn zentrale Bedingungen sozialer Teilhabe – Sichtbarkeit, Reichweite, Auffindbarkeit, Zahlungswege, Arbeitszugänge, Datenströme und technische Standards – von einer kleinen, kaum kontrollierten Eigentümer- und Investorenschicht bestimmt werden.

    Dann verschiebt sich Macht aus dem öffentlichen Raum in private Systeme, deren Regeln niemand gewählt hat und deren Logik niemand öffentlich rechtfertigen muss.

    Gerade darin liegt der feudalisierende Zug dieser Entwicklung. Nicht, weil die Gegenwart einfach ins Mittelalter zurückfiele, sondern weil sich erneut Herrschaftsverhältnisse aus Abhängigkeit, Zugangskontrolle und rentenartiger Abschöpfung verdichten. Der Nutzer bleibt scheinbar frei, der Händler formal selbstständig, der Entwickler nominell unternehmerisch, der Fahrer juristisch autonom – und doch hängen sie alle an Infrastrukturen, die sie nicht besitzen, nicht verstehen und nicht demokratisch kontrollieren. Die Bequemlichkeit der Plattformoberfläche verdeckt eine politische Realität: Aus Vermittlung wird Herrschaft, aus Marktposition wird soziale Disziplinierung, aus technischer Überlegenheit wird oligarchische Macht.

    Eines lässt sich schon jetzt sagen: Wo wenige Konzerne die digitalen Lebensadern von Wirtschaft, Kommunikation und Wissen kontrollieren, entsteht keine modernisierte Freiheit, sondern eine neue Form privatisierter Lehensherrschaft.

    Die Logik der Plattformökonomie endet jedoch nicht im Markt. Was als Geschäftsmodell der Macht durch Kontrolle über Zugänge, Daten und Infrastrukturen beginnt, setzt sich im nächsten Schritt im Staat fort. Die gleichen Mechanismen, die Märkte organisieren, beginnen nun, Verwaltung, Sicherheit und gesellschaftliche Ordnung selbst zu strukturieren. Davon aber mehr im dritten Teil der Serie.

Titelbild: Shutterstock AI Generator


[«1] Monopolkommission, Sondergutachten 68, S. 31–40; WIK

[«2] Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen, S. IV–V

[«3] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 2

[«4] Cannibal Capitalism – How Our System Is Devouring Democracy, Care, and the Planet

[«5] Srnicek, N. (2017): Platform Capitalism. Cambridge: Polity Press.

[«6] WIK, Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen

[«7] Durand, Cédric – How_Silicon_Valley_Unleashed_Techno-feudalism: The unfolding of predatory relations through a growing disjunction

[«8] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 115–116

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XXIX – Heute: „Trump & Friends – The Best of the last Weeks“

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. – Heute geht es schwerpunktmäßig um die jüngste militärische Spezialoperation unseres Großen Bruders und deren Echo diesseits des Atlantiks. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

biblisches Recht
Hat seit Jahrtausenden, laut US-Botschafter Mike Huckabee in Israel, (Groß-)Israel auf die Gebiete vom Fluss zum Fluss – will sagen: vom Nil in Ägypten bis zum Euphrat im Irak. Weshalb es jetzt zusammen mit den USA einen völkerrechtswidrigen – vielleicht ja auch heiligen – Angriffskrieg gegen den Iran führen darf. (Und en passant auch noch für die rasche Wiederkehr Jesu auf Erden sorgt.) (vgl. „deus vult“, „ursprüngliche Urkunde“, „von Jesus gesalbt“)

Blutbad
„Es ist ein Blutbad da drüben. Das sind Seelen, das sind junge Menschen. Wie Sie. Wie einige von Ihnen in der ersten Reihe. Sie ziehen in den Krieg. Die Eltern sind stolz. Da geht er. Er wird zurückkommen. Zwei Wochen später ein Anruf: Ihrem Sohn wurde der Kopf weggeschossen. Der schlimmste Krieg seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Zahlen sind erschütternd, wie viele Menschen sie verloren haben. Die Ukraine und Russland haben horrende Verluste.“ – Das alles stimmt sogar dann, wenn Donald Trump es sagt! (Solange es sich auf den Ukrainekrieg bezieht.)

Chance
Es gibt ja bekanntlich kein Übel, das nicht auch sein Gutes hätte! „Experten sehen in dem Krieg gegen den Iran eine Chance für das transatlantische Verhältnis“, verkündeten die „Tagesthemen“ am 3. März 2026, um dann einer Expertin das Wort zu überlassen: „Es gibt viele Einrichtungen in Europa, auf die sich die Vereinigten Staaten im Verlauf dieses Konflikts verlassen müssen. Dies könnte also auch ein Moment sein, in dem Bundeskanzler Merz zeigen kann, dass Europa als Partner eine wichtige Rolle spielt.“ So zuversichtlich Sudha David-Wilp vom German Marshall Fund, das beliebte esoterische Motto „Schicksal als Chance“ auf das aktuelle Kriegsgeschehen anwendend.

Deus vult
Frommes Tattoo auf dem rechten Bizeps von Pete Hegseth. Der umfassend gebildete US-Kriegsminister zitiert hier keinen Geringeren als Papst Urban II., der im Jahr 1095 mit dem Schlachtruf „Deus vult!“ („Gott will es!“) die Christenheit zum ersten Kreuzzug ins Heilige Land aufrief, um dieses von den ungläubigen Moslems zu befreien. Hegseth hat in letzter Zeit damit begonnen, im Pentagon Gebetsstunden abzuhalten, deren Themen eindeutig aus dem Alten Testament stammen und von gnadenloser Rache handeln. Konsequenz des christlichen Taliban für die Gegenwart: „Dies sollte nie ein fairer Kampf sein, und es ist auch kein fairer Kampf. Wir schlagen auf sie ein, während sie am Boden liegen, und genau so sollte es auch sein.“ – Und genau so sakralisiert man den Massenmord! Oder, wie mal jemand sang: „For you don’t count the deads/ When God’s on your side“. (vgl. „von Jesus gesalbt“)

dieser Kontinent
Gemeint ist: Europa. „Auf diesem Kontinent“ ist laut Marco Rubio „Mozart zu Hause, Beethoven, Dante, Shakespeare zu Hause. Michelangelo, da Vinci sind auf diesem Kontinent zu Hause. Die Beatles und die Rolling Stones haben hier ihre Wurzeln, meine Damen und Herren!“ (Zumindest Letzteres kann man mit Fug und Recht bestreiten.) „Und das ist der Ort, an dem die Sixtinische Kapelle ihre Türen öffnet.“ (Bisweilen sind die auch hermetisch abgeriegelt.) – Kurz: Ein imposantes Gebirge von Bildungsornamenten, das man einem Trump‘schen Außenminister niemals zugetraut hätte. Congrats, Mr. Rubio, die Standing Ovations in Munich haben Sie sich redlich verdient! (vgl. „spirituell)

dumme Einsatzregeln (stupid rules of engagement)
Sollten zugunsten „maximaler Tödlichkeit“ („maximum lethality“) aufgegeben werden. Rief US-Kriegsminister Hegseth 2025 die Militärführung in einer Rede vor rund 800 US-Generälen und -Admirälen auf. (Und forderte diejenigen, die mit seiner Anweisung nicht einverstanden waren, zum Rücktritt auf.)

einfach nehmen
Die Berliner Zeitung vom 2. April 2026: „Stunden vor der Rede [der Ansprache an die Nation] hatte Trump bei einem Osteressen im Weißen Haus gesagt, die USA könnten Irans Öl ‚einfach nehmen‘. Das Weiße Haus stellte ein Video dieser Äußerungen online, nahm es dann aber wieder herunter. Auf AP-Anfragen dazu reagierte das Weiße Haus nicht.“ – Vermutlich ist, wie im Falle Kuba, der US-Präsident auch hier der Überzeugung, „dass ich alles damit machen kann, was ich will“!

einfach nur zum Spaß
„Spaß“ bereitet es Donald Trump nicht nur, seine Kabinettsmitglieder ab und zu mit Schuhen seiner Lieblingsmarke Florsheim zu beschenken oder mit lebendigen Besatzungsmitgliedern im Persischen Golf oder Indischen Ozean Schiffchen versenken zu spielen. Vielleicht bombardiert er demnächst auch nochmal die iranische Insel Kharg. „Die USA würden dort vielleicht noch ein paar Mal zuschlagen, einfach nur zum Spaß“, so Trump. (Demnächst tritt Trump als posthumer Überraschungsgast zusammen mit Nena und Markus im NDW-Kult-Film „Gib Gas, ich will Spaß“ auf.) (vgl. „mehr Spaß“)

Enthauptungsschlag
Aktuell höchst beliebtes Schlag-Wort. Meint: systematische Ermordung unliebsamer Staatsmänner sowie Zerstörung zentraler Einrichtungen der Infrastruktur eines zum absoluten Feind erklärten Landes. – Ohne Rücksicht auf die Folgen. (Auch für den kopf-losen Schläger!)

entscheidend, vernichtend und gnadenlos
Gewinnt, laut Kriegsminister Pete Hegseth, Amerika den Krieg gegen den Iran. Schließlich hat das US-Militär, so sein Chef Donald Trump, ausreichend Munition, um praktisch endlos Krieg zu führen. (Und das ist „erfüllend, sinnstiftend und fordernd“.)

Fehler, entsetzlicher
„Ein entsetzlicher Fehler, dem weiter auf den Grund zu gehen ist. Aber kein Verbrechen. Das darf eigentlich nicht passieren, passiert aber.“ Konstatierte bestürzt die Frankfurter Allgemeine am 13. März 2026. (Die Rede war von der amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörper-Attacke einer Mädchenschule am 28. Februar in Minab, Südiran. Mehr als 160 Tote.) – Wie klagte schon dereinst der berühmte Bischof und höchstflexible Diplomat Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord? „Das war schlimmer als ein Verbrechen, das war ein Fehler!“ («C’est plus qu’un crime, c’est une faute!») (vgl. „Lügen, noch dazu dumme“)

fünfzehn
„Wir schlagen uns sehr gut … Jemand fragte mich: auf einer Skala von eins bis zehn? Ich sagte: etwa fünfzehn.“ („We’re doing very well on the war front… Somebody said on a scale of one to ten, where would you rate it? I said about a 15.“) Äußerte sich bescheiden und realistisch am 4. März 2026 Donald Trump über seine bisherigen Erfolge im Krieg gegen den Iran. – Oder war das am Ende nur ein „auf Fakten basierendes Gefühl?“

gestolpert
„Mehr dazu, wie die USA in den Krieg gegen Iran gestolpert sind, erfahren Sie hier.“ Schrieb SpiegelOnline am 25. März 2026.

Krieg im Iran
Titelte der Deutschlandfunk Mitte März 2026. Lieber DLF, es gibt derzeit keinen (Bürger-)Krieg im, dafür aber einen völkerrechtswidrigen US-israelischen Angriffskrieg gegen den Iran!

leuchtende Stadt auf dem Hügel („shining city on the hill“)
Die frohe Botschaft: Matthew G. Whitaker, Ständiger Vertreter der USA bei der NATO, hat die Bibel gelesen. Oder wenigstens das Neue Testament. Oder zumindest das Matthäus-Evangelium. Oder dort die Bergpredigt. Oder da wenigstens Matthäus 5,14: „Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein.“ Vielleicht hat er aber auch nur mal in der Sonntagsschule kurz aufgepasst oder in Reden früherer US-Präsidenten herumgestöbert. Jedenfalls ist er nicht nur zu Transferleistungen in der Lage – „This ‚shining city on the hill‘ are only we, the USA!“ –, er ist auch fähig, das in seinem bipolaren Weltbild nun zwingend benötigte Antonym zu konstruieren: „The axis of deplorables“ – die Achse der Verachtenswerten. Chapeau, Mr. Whitaker! – Die logische Konsequenz laut der Publizistin Nel Bonilla: „Die Botschaft an die Europäer ist unmissverständlich: Ihr seid nicht Teil des Lichts, ihr müsst euch ihm anschließen. Und wer den Gegner als ‚erbärmlich‘ oder böse definiert, entzieht ihm die Legitimität als Verhandlungspartner. Man kann ihn nur noch vernichten.“

Lügen, noch dazu dumme
„Eines Landes wie der USA völlig unwürdig waren hingegen wieder einmal die Lügen ihres Präsidenten über die Urheber. Noch dazu dumme Lügen!“ Monierte die Frankfurter Allgemeine die primitiven Verschleierungsstrategien Donald Trumps bezüglich der amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörper-Attacke auf die Mädchenschule in Minab. – Merke: Wenn schon Lügen, dann bitte intelligente! (Die FAZ – „dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ – legt schließlich Wert auf Niveau.) (vgl. „Fehler, ein entsetzlicher“)

Macht-erotisches Verhältnis
Zwischen Donald Trump und Wladimir Putin. Hat „Oma Courage“, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, neulich bei Maischberger ausgemacht: Eine Mehrheit für die Unterstützung der Ukraine gebe es zwar in den USA generell. Doch „das Problem sitzt im Weißen Haus“, so die beliebte „Eurofighterin“. „Weil letztlich Trump, eine, fast, wie soll ich sagen?“, und da stockte der beherzten EP-Abgeordneten für einen Moment der Atem, „ein Macht-erotisches Verhältnis zu Herrn Putin hat.“ – Wow, jetzt kommt alles raus! Fragt sich nur noch, wer als Erster sein Coming-Out wagt: Wladimir oder Donald? (vgl. „Pestbeule dieser Erde“)

maximale Tödlichkeit (maximum lethality)
Gegenteil „dummer Einsatzregeln“. Deklariert Pete – „deus vult“ – Hegseth, US-Kriegsminister. (Und frommer Fundamentalchrist.)

Nein, nein, mache ich nicht!
Nein, nein, hier ist nicht die Rede vom Suppenkaspar aus dem „Struwwelpeter“! Donald Trump war gefragt worden, ob er sich Sorgen mache, mit Angriffen auf die zivile Infrastruktur im Iran internationales Recht zu brechen.

Papiertiger
Nein, zur Abwechselung mal nicht die Atombombe laut Mao! Sondern die NATO für Trump.

Steinzeit
Logische Konsequenz und finale Steigerung des „Enthauptungsschlages“. Trifft es bei Ersterem nur prominente Politiker, so wird beim zweiten das gesamte Land „in die Steinzeit zurückgebombt“. (Und „eine ganze Zivilisation sterben“.)

Tiere
„Kurz vor der Pressekonferenz hatte sich der US-Präsident selbst für seine Verhältnisse besonders respektlos über Iran geäußert“, berichtete SpiegelOnline am 6. April 2026. „Auf die Frage, warum ein Angriff auf die Infrastruktur des Landes kein Kriegsverbrechen sein soll, sagte Trump: weil sie ‚Tiere‘ seien. Bei der Pressekonferenz bezeichnete er die iranische Regierung als ‚gestörte Menschen‘.“ – Ja, was denn nun: Tiere oder gestörte Menschen? (Oder Tiere, die immerhin von gestörten Menschen regiert werden?)

Vermächtnis
„Diese Soldaten wollen diesen Kampf für ihre Kinder und Enkelkinder zu Ende bringen. Hier geht es um Geschichte. Hier geht es um das Vermächtnis.“ So Pete Hegseth über die Stimmung seiner Truppen in der Golfregion. Die bereits mit den Hufen scharren.

Zionismus und Amerikanismus
Sind laut US-Kriegsminister Pete Hegseth „die Frontlinien der westlichen Zivilisation und Freiheit in unserer heutigen Welt“. (Er vergaß hinzuzufügen: „Wie wir gerade im Iran demonstrieren.“)

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Dieses Frühjahr erscheint vom Autor der Band „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – Krieg heißt Töten“ im Promedia Verlag, Wien; ISBN 978-3-85371-563-5.

Titelbild/Bilder: © Tina Ovalle

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Debatte um Mehrwertsteuererhöhung – ökonomischer Dilettantismus in Reinkultur

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Sie sitzen in einem Auto und fahren auf eine Mauer zu. Welches Pedal würden Sie betätigen? Die Bremse oder das Gaspedal? Unsere Bundesregierung prüft derzeit allen Ernstes, ob es nicht vielleicht eine gute Idee sei, mit Vollgas in die Mauer zu krachen. Man kennt es – zwei Ökonomen, drei Meinungen. Aber es gibt wohl keinen Ökonomen, der in einem Szenario mit einem beginnenden Energiepreisschock und einer ohnehin schon schwachen Binnennachfrage raten würde, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Warum prüft Lars Klingbeils Finanzministerium dann derzeit diese Option? Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist die Frage eigentlich banal. Unternehmen produzieren Güter und bieten Dienstleistungen an, die im In- oder Ausland von Privathaushalten, anderen Unternehmen oder dem Staat gekauft werden. Sinkt die Nachfrage, wird weniger verkauft und die Wirtschaft schrumpft. Einer der Schlüsselfaktoren für die Nachfrage ist das verfügbare Einkommen, der andere Schlüsselfaktor sind die Preise. Steigen die Preise in der Breite, wird mengenmäßig weniger konsumiert. Steigen vor allem die Preise für bestimmte Güter, wird es kompliziert. Ist man auf diese Güter nicht angewiesen oder gibt es Alternativen, verlagert sich die Nachfrage. Wenn die betroffenen Güter aber weitestgehend alternativlos sind, werden sie auch zu höheren Preisen weiterhin nachgefragt und das Budget für alle anderen Ausgaben sinkt. In die Kategorie der Güter, die für viele Haushalte alternativlos sind, gehören z.B. die Mieten und die Energiekosten. Man braucht schließlich ein Dach über dem Kopf, muss heizen und irgendwie zur Arbeit kommen. Ökonomen sprechen hier übrigens von Gütern mit einer geringen Preiselastizität der Nachfrage. Das wird in Makroökonomie im ersten Semester gelehrt.

Steigen diese Kosten, muss woanders gespart werden – man fährt nicht mehr in den Urlaub, geht weniger Essen, verschiebt Renovierungen oder Reparaturen auf das nächste Jahr, greift zu einfacheren und preiswerteren Produkten und so weiter und so fort. Die Folge: Viele Wirtschaftszweige müssen mit Umsatzrückgängen aufgrund der verlagerten oder gar wegbrechenden Binnennachfrage kämpfen und in letzter Konsequenz Personal freisetzen. Die Folge davon: Gesamtwirtschaftlich sinken die Einkommen noch weiter, die Nachfrage bricht noch weiter weg; ein selbstverstärkender Effekt mit Endstation Krise.

Auch wenn dieser kleine Exkurs sicher den allermeisten unserer Leser bekannt sein dürfte, ist es wohl nötig, ihn zu wiederholen, da Politik und Medien ihn – auch wenn er inhaltlich unstrittig ist – immer wieder ignorieren. Kommen wir zur entscheidenden Frage: Was kann man tun, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen?

Die Größen in dieser Rechnung sind variabel, einige kann die Politik direkt, andere indirekt beeinflussen. Besonders interessant sind dabei die Größen „verfügbares Einkommen“ und „Preise“. Bei Letzteren ist auch die Mehrwertsteuer eine relevante Größe. Senkt man sie, werden mehr Güter und Dienstleistungen nachgefragt, erhöht man sie, werden weniger Güter und Dienstleistungen nachgefragt. Man könnte die Mehrwertsteuer also durchaus als ein Stellrad begreifen, mit dem man die Binnennachfrage steuern kann.

Kommen wir also zur aktuellen konjunkturellen Lage. Die deutsche Volkswirtschaft hat zwei Krisen hinter sich – erst kam ab 2020 der Konjunktureinbruch durch die Coronamaßnahmen und externe Effekte wie Lieferkettenprobleme und die „Rückkehr“ der Zinsen. Dann kam 2022 ein gewaltiger Preisschock durch die Russlandsanktionen, der zunächst die Energiekosten und später auch nahezu alle anderen Kosten betraf. Die Folge: Reallohnverluste. Erst in diesem Jahr konnten die Reallöhne wieder das Niveau von 2019 erreichen. Verschärfend kommt für die Wirtschaft hinzu, dass auch der Außenhandel nicht so wirklich rund läuft. Just in dieser prekären Lage kommt es nun durch den Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran wieder, wie bereits 2022, zu einem Preisschock, der bislang vornehmlich die Benzinpreise betrifft, sich aber nach ökonomischer Logik demnächst auch auf alle anderen Bereiche ausweiten wird.

Die Wirtschaftspolitik steht also vor der ganz konkreten Wahl, wie sie das Stellrad „Mehrwertsteuer“ einsetzen kann. Dazu eine kleine Überschlagsrechnung: Wenn ein Haushalt pro Monat 100 Euro mehr für seine Energiekosten ausgeben muss und der Staat die Mehrwertsteuer nicht antastet und so die übrigen Güter und Dienstleistungen im Preis konstant bleiben, gibt er für diese 100 Euro weniger aus. Senkt der Staat die Mehrwertsteuer und die übrigen Güter und Dienstleistungen werden 100 Euro preiswerter, wird der Haushalt in Summe genauso viel wie vorher nachfragen. Erhöht der Staat nun aber die Mehrwertsteuer und die übrigen Güter und Dienstleistungen werden 100 Euro teurer, wird der Haushalt Güter und Dienstleistungen im Wert von 200 Euro weniger nachfragen. Die ohnehin bereits auf der Kostenseite angeschlagene Wirtschaft müsste nun zusätzlich mit deutlichen Nachfrageproblemen kämpfen. Ist es so schwer zu verstehen, dass diese Variante die wohl dümmste wirtschaftspolitische Option ist?

Um so unverständlicher ist, dass genau diese dümmste aller möglichen Optionen derzeit vom Finanzministerium geprüft wird. Es geht um die „großen Reformen“, die die Bundesregierung bis zum Sommer aus dem Hut zaubern will. Nun könnte man zur Verteidigung der Bundesregierung einwenden, dass diese Debatte vor dem Irankrieg angestoßen wurde und der neuerliche Preisschock damals noch nicht vorherzusehen war. Das ist zwar richtig. Die konkrete Prüfung durch das Finanzministerium wurde jedoch im März dieses Jahres beauftragt – also nach dem ersten Preisschock auf den Ölmärkten und nach den massiven Preissteigerungen an den Zapfsäulen.

Worum geht es der Bundesregierung eigentlich? Vor allem CDU und CSU haben den Bürgern eine Senkung der Einkommensteuer versprochen und die soll offenbar auch durchgezogen werden, da man ja Reformen und Entlastungen liefern will. Auf der Kostenseite hat man sich jedoch zu einem nur noch wahnsinnig zu nennenden Aufrüstungsirrsinn entschieden, will sich aber auch nicht noch höher verschulden und Kürzungen in anderen Bereichen sind beim Wähler auch nicht gerade populär. Mit anderen Worten: Eine Senkung der Einkommensteuer muss gegenfinanziert werden. Genau das soll offenbar durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geleistet werden.

Nun könnte man ja sagen: Rechte Tasche, linke Tasche, am Ende ist das ja ein Nullsummenspiel. Der Bürger muss mehr zahlen, dafür steigt durch die Senkung der Einkommensteuer aber auch sein verfügbares Einkommen. Das ist richtig und falsch zugleich und in letzter Konsequenz wie so oft eine Klassenfrage. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung der Einkommensteuer ist nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben. Der Einkommensteuertarif ist einkommensabhängig. Wer wenig verdient, zahlt gar keine Einkommensteuer. Je höher das Einkommen – und je schlechter der Steuerberater – desto höher die Einkommensteuerlast und das nicht nur absolut, sondern auch relativ zum Einkommen.

Die Mehrwertsteuer ist hingegen unabhängig vom Einkommen. Der Bürgergeldempfänger zahlt die gleichen 19 Prozent wie der Milliardär. Anders als der Milliardär muss der Bürgergeldempfänger jedoch sein gesamtes verfügbares Einkommen für Konsumausgaben verwenden. Nicht in absoluten Zahlen, aber in Relation zum Einkommen würden ärmere und normalverdienende Haushalte durch eine Mehrwertsteuererhöhung deutlich stärker belastet als gutverdienende und reiche Haushalte. Von der Senkung der Einkommensteuer profitieren auf der anderen Seite jedoch sowohl absolut als auch relativ die gutverdienenden und reichen Haushalte deutlich mehr als die ärmeren und normalverdienenden Haushalte. Dass dies CDU und CSU gefällt, ist verständlich. Dass ausgerechnet ein SPD-Finanzminister diese Umverteilung von unten nach oben nun ernsthaft in Angriff nimmt, ist jedoch gemessen an den Wahlversprechen der Partei absurd … wenn auch nicht überraschend. Und nebenbei: Was für die Umverteilung gilt, gilt unisono für die Binnennachfrage.

Man könnte zu diesem Thema noch einiges schreiben. Der Shift von Einkommenssteuer- zu Mehrwertsteuereinnahmen ist beispielsweise auch ein weiterer Angriff auf die Kommunen, steht ihnen doch ein Teil der Einkommens-, aber nicht der Mehrwertsteuereinnahmen zu. Es ist auch unverständlich, warum man die Binnenwirtschaft mit der Finanzierung des Staatswesens nun noch stärker belasten will, den Exportsektor – also die großen Konzerne – aber ungeschoren lässt; bei Exporten fällt bekanntermaßen keine Mehrwertsteuer an. Vieles Weitere würde hier den Rahmen sprengen.

Es ist vollkommen unverständlich, dass diese Debatte zu dieser Zeit überhaupt geführt werden muss. Was sich hier offenbart, ist ökonomischer Dilettantismus in Reinkultur. Die Regierungsparteien belegen einmal mehr, dass es ihnen nicht um das Land, sondern nur um sich selbst und ihre Außendarstellung geht. Hauptsache „Reform“, Hauptsache den Anschein erwecken, man tue irgendwas. Aber gleichzeitig will man sich nicht eingestehen, dass die versprochenen Entlastungen schlichtweg nicht mit den gleichzeitigen Rüstungsorgien zu vereinbaren sind. Dann sollte die Politik doch zumindest so ehrlich sein und ihren Wählern reinen Wein einschenken. Ja, wir wollen Hochrüstung. Ja, was wir wollen, müsst ihr bezahlen. Nein, es kann daher auch keine Entlastungen geben. Man könnte sogar auf ein ökonomisches Mantra verweisen: „There ain’t no such thing as a free lunch”, nichts ist umsonst. Aber klar, wer würde solch ehrliche Parteien noch wählen? Dann huldigen wir doch lieber dem ökonomischen Dilettantismus und schlittern sehenden Auges in die nächste Krise.

Titelbild: Victor SG/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Fahnenflucht: Die Dämme brechen

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Deutschland bereitet sich darauf vor, ein Land im Krieg zu werden. Militärisch und wirtschaftlich soll die Republik Kriegstüchtigkeit beweisen. An Ostern berichtete die Frankfurter Rundschau, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel vorgesehen ist, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung benötigen. Gerade forderte der CDU-Politiker Thomas Röwekamp eine Wehrübungspflicht für Reservisten. Die Meldungen reihen sich an eine lange Kette aus Nachrichten, die verdeutlichen: Das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit ist voll am Laufen. Von der Wiedereinführung der Wehrpflicht ist längst die Rede. Sollte es soweit kommen, dann wird es auch um Zwang gehen. Ein Begriff taucht auf, der wie aus einer längst vergangenen Zeit klingt: Fahnenflucht. Bereits kurz vor Weihnachten 2023 lautete die Überschrift eines FAZ-Kommentars in Bezug auf wehrpflichtige Ukrainer: „Kein Recht auf Fahnenflucht“. In seinem Buch „Kriegstüchtig – Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront, hat sich Marcus Klöckner über den Begriff Fahnenflucht Gedanken gemacht. Wir veröffentlichen das Kapitel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie wird Deutschland mit seinen Soldaten, mit seinen Söhnen und Töchtern und Müttern und Vätern umgehen, die sich dem Töten und Abschlachten auf den Schlachtfeldern entziehen wollen? Wie wird es sein, wenn die Kriegstüchtigkeit nicht mehr nur auf Trainingsebene verstanden wird, sondern wenn tatsächlich Krieg ausbrechen sollte und Marschbefehle auf die Küchentische der Familien flattern? Wie wird es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussehen? Das sind sehr unangenehme Fragen. Leider ist es dringend geboten, über einen Begriff zu sprechen, der verstaubt, alt, aber auch irgendwie seltsam klingt: Fahnenflucht. Fahnenflucht? Es gibt vieles, was wir Menschen und Bürger unter den Teppich kehren können. Aber diesen Dreck, den die »Zeitenwende« aufwirbelt, der sollte nicht ignoriert werden. Das ist ohnehin bereits so viel, der Dreck der Zeitenwende würde nicht unter den größten Teppich in Deutschland passen.

*

Manche Begriffe erzählen uns Geschichten, wie es ein Roman auf hunderten von Seiten nicht besser könnte. Ganze Dramen lassen sich in ihnen entdecken. Fahnenflucht, das ist so ein Begriff – der vor allem von Dramen einer längst vergangenen Zeit erzählt. Und so entsteht leicht der Eindruck, als sei der Begriff in der Vergangenheit verwurzelt; als würde er uns nicht mehr tangieren. Doch das täuscht. Er könnte bald für viele in Deutschland wieder sehr aktuell werden. »Kein Recht auf Fahnenflucht« – unter dieser Überschrift veröffentlichte die FAZ ein paar Tage vor Weihnachten 2023 einen Kommentar. Der Redakteur Reinhard Müller fokussierte auf die Ukrainer, die vor dem Wehrdienst nach Deutschland geflüchtet sind. Zunächst ein paar grundsätzliche Gedanken.

*

In den Begriff Fahnenflucht ist ein monströses Denken eingeschrieben, das uns tief in jene Bereiche führt, wo Unmenschlichkeit und Grausamkeit auf der Lauer liegen. Eine einfache Betrachtung des Begriffs gibt darüber noch keinen Aufschluss. Im Gegenteil: Dieser so deutsche Begriff, der die Hauptwörter Fahne und Flucht zusammenbringt, hat, naiv betrachtet, etwas Komisches an sich. Fast ließe sich der Begriff mit einer Klamotte in Verbindung bringen, wo menschliche Verhaltensweisen bis ins Groteske überzeichnet werden. Fahnenflucht – wie kann ein Mensch vor einer Fahne flüchten? Also vor einem Stück Stoff? Vor einem Lappen? Flucht ist ein Verhalten, das mit Angst, ja: mit großer Angst einhergeht. Naiv betrachtet ließe sich leicht annehmen, dass doch nur ein Narr vor einem Stück Stoff vor Angst getrieben flüchten würde. Die Realität ist leider eine andere. Von diesem Stück Stoff, das als Fahne bezeichnet wird, ist in der Vergangenheit immer wieder große Gefahr ausgegangen. Menschen sind vor der Fahne, oder genauer: vor dem, was hinter ihr steht, geflüchtet, weil tatsächlich ihr Leben in großer Gefahr war. Wer sich den Begriff Fahnenflucht genauer anschaut, sieht einen Abgrund an Monstrosität. Leid, Todesangst, Tod, Mord – das steckt in ihm.

*

Die Soldaten flüchten nämlich vor einer tief in die Fahne eingeschriebenen Gewalt. Es ist die Gewalt der Staatsmacht über die Bürger. Die Fahne war und ist schon immer mehr gewesen als nur ein Lappen. Die Fahne ist ein Symbol. Ein Symbol, das für ein jeweiliges Land, aber auch seinen Staat steht. In diesem Symbol verdichtet sich ein ganzer Komplex an Zuschreibungen, Gedanken und Wahrnehmung, staatlichen Strukturen, Denkweisen, Handlungen und konnotativen Einlagerungen. Die Fahne ist wahrzunehmen als Symbol für das Heimatland. Für die »Mutter Erde«, wo man geboren wurde, wo man hingehört, zu der man sich zugehörig fühlt. Die Fahne wird auf der eher patriotischen Ebene positiv und mit viel heimatverbundener Liebe betrachtet. Die Fahne – sie symbolisiert unser Land, unsere Werte, unsere Identität. Und wenn so eine Fahne, so ein Symbol, so positiv aufgeladen ist, so verstanden wird, dann lässt sich leicht ausrechnen, wie »man« zu so einem Symbol »zu stehen hat«. Sie verdient Anerkennung. Sie verdient Achtung. Sie verdient Respekt. Die Fahne hisst man, also hängt sie hoch, damit sie schon aus der Weite zu erkennen ist. Ein Soldat schwört seinen Fahneneid. Ein Soldat salutiert vor der Fahne – und damit natürlich auch vor seinem Land, vor all dem Guten, wofür sein Land steht. Die Fahne beschmutzt man folglich nicht, weder im physischen, direkten noch im übertragenen Sinne – etwa mit Worten oder Gedanken. Die Fahne sollte kein Mensch mit Achtung gegenüber seinem Land »entehren«. Und, selbstredend, kein anständiger Mensch würde gar vor seiner Fahne flüchten. Schließlich, gerade doch in den dunkelsten Stunden eines Landes, wo Krieg herrscht, wo es darum geht zu kämpfen, das Land zu schützen, hat doch ein jeder aufrichtige Bürger die Pflicht, zu dieser Fahne, zu diesem Land zu stehen.

All das sind Ansichten, Vorstellungen und Zuschreibungen, die mitunter sehr tief bei einem Teil der Bürger verankert sind.

*

Doch dann ist da auch der Staat. Dieses Gebilde, das sich mit seinen Strukturen, mit seinen Regeln, mit seinen Gesetzen, mit seinen Forderungen und Ansprüchen in die Fahne legt. Ohne an dieser Stelle in die Geschichte des Staatswesens einzutauchen und darüber zu sprechen, was eigentlich ein Staat im Detail ist, wie er sich konstituiert, wie er ausgeformt wird und sich weiter entwickelt: Das Land bzw. der Staat sowie die Vorstellungen, die wir von beiden haben oder haben sollen, spiegeln sich in den Landesfahnen dieser Welt wider. Das Elend ist vorprogrammiert. Positive Attributionen und negative Herrschaft verbinden sich. Sie werden zu einem sehr machtvollen, manipulativen Instrument, das sich gegen den Menschen richtet, der sich nicht einer Fahne, sondern seinem freien Willen in Verpflichtung sieht.

Auch wenn der Begriff Fahnenflucht alt und verstaubt anmutet: Er existiert. Er wurde nicht etwa mit den Schrecken des Zweiten Weltkrieges abgeschafft.

»Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar.«

Um zu verstehen, was hier steht, gilt es, sich zunächst das Warum vor Augen zu führen. Warum betrachtet es der Staat in Form des Wehrstrafgesetzes als strafbar, Fahnenflucht zu begehen?

Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn ein Soldat seine Truppe verlässt, wird deren Schlagkraft gemindert. Je schwieriger die Lage ist, etwa bei einem Krieg, bei einer direkten Konfrontation mit feindlichen Truppen an der Front, umso weitreichender kann Fahnenflucht sein. Ein Fahnenflüchtiger mag in vielen Situationen zwar nicht wirklich die Effektivität seines Regiments vor Ort schwächen, andererseits: Wenn hier nicht sofort hart bestraft wird, dann kommen vielleicht noch mehr Soldaten auf die Idee, Fahnenflucht zu begehen. Und, je nach Situation, je nach Kampfstärke, wird die Truppe tatsächlich geschwächt, vielleicht bis zu einem Punkt, wo der Feind sie schlagen kann. Anders gesagt: Der Fahnenflüchtige kann also, entsprechend der Situation, seine Kameraden durch seine Flucht gefährden. Deshalb wird Fahnenflucht in wohl jeder Armee auf dieser Welt mehr oder weniger hart bestraft.

Die Bestrafung der Fahnenflucht richtet ihren Fokus zwar stark auf die konkret-abstrakte verminderte Schlagkräftigkeit einer Armee, aber sie baut ihre gesellschaftliche Akzeptanz oder den fehlenden gesellschaftlichen Widerspruch vor allem auf eine verlogene, böstäuschende Moral und verquere Vorstellungen von Richtig und Falsch. Viele Staaten auf dieser Welt maßen sich an, über einen Soldaten, das heißt eben auch: einen Menschen!, eine solche Gewalt auszuüben, die ihn, wenn es hart auf hart kommt, dazu zwingt, gegen seinen ausdrücklichen Willen zu kämpfen und gegebenenfalls auch zu töten.

Die rechtliche Legitimation, um Fahnenflucht zu bestrafen, zieht der Staat in Deutschland formal aus dem Wehrstrafgesetz, aber die moralische Legitimation erfolgt über die Vorstellung, dass in seiner Grundsätzlichkeit, aber erst recht in einer Krisensituation, der Soldat kämpfen muss. Weiter vorne im Buch ist thematisiert, was der »Dienst am Vaterland« auch bedeuten kann oder faktisch bedeutet, wenn die schönen Sonntagsreden der Realität weichen, nämlich: die Aufgabe des eigenen Willens und die Unterwerfung unter die Autorität der Armee.

Im Umgang des Staates mit Fahnenflüchtigen zeigt sich, was die formale Unterwerfung des eigenen Willens bedeuten kann. Sie heißt, auch wenn sich plötzlich der Wille bemerkbar macht, nicht in einen Krieg einzutreten, nicht an die Front zu fahren, nicht gegen den als Feind bestimmten Gegner zu kämpfen, es trotzdem zu machen. Machen zu müssen! Denn das sieht die Unterwerfung, das sieht die Pflicht, das sieht das Gesetz vor. Der Soldat muss eben kämpfen. Er muss töten (wenn nicht morden, auch wenn es natürlich nicht so genannt werden soll). Und er muss bereit sein, sich töten zu lassen. Davon kann ausgegangen werden. All der schönen Sonntagsreden und den eigentlich im Recht festgehaltenen Ausnahmen zum Trotz: Wenn es knallt, wird Befehl Befehl sein.

In Deutschland gilt zwar: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz« (Artikel Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz). Und:

»Auch ein Soldat auf Zeit hat noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.«

Doch wie wird das im Kriegsfalle sein? Wie tragfähig und widerstandsfähig wird das Papier sein, auf dem die Kriegsdienstverweigerung steht? Gesetze können geändert werden. Auch das Grundgesetz.

*

Soldat sein zu müssen, widerspricht elementar jenen hehren Grundsätzen, die wir als Menschen und Bürger in einer Demokratie verinnerlicht haben sollten. So wie kein Mensch einen anderen Menschen zwingen kann, ihn zu lieben, so kann auch keiner einen anderen zwingen, für ihn zu kämpfen. Staaten maßen sich diese Macht an. In Deutschland ist das Strafmaß von heute für Fahnenflucht von bis zu fünf Jahren Gefängnis noch als »milde« zu betrachten, wenn man sich vor Augen hält, wie während des Zweiten Weltkrieges Fahnenflucht in der Praxis zum Teil bestraft wurde. Auf Fahnenflucht stand die Todesstrafe. Das war also der maximale Druck. Entweder bleibt der Soldat auf Gedeih und Verderb bei seiner Einheit oder er wird exekutiert. Das Monströse wird sichtbar.

*

Das Folgende erzähle ich aus meiner Erinnerung. Es geht um einen alten Soldaten der Wehrmacht, der zu einem Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie von einem Radiosender interviewt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es zum 75. Jahrestag.

Als der Beitrag mit dem ehemaligen Soldaten gesendet wurde, wollte ich zuerst einen anderen Sender aufrufen, weil mich das Thema nicht sonderlich interessierte. Aus irgendeinem Grund habe ich dennoch weitergehört und dann etwas sehr Bewegendes miterlebt. Manches ist klar in meiner Erinnerung sichtbar, manches verschwommen, manches vergessen. Aber die Geschichte kann trotz der Unschärfen auch so kurz nacherzählt werden. Dieser alte Mann, er war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in seinen 90er Jahren, erzählte vom Krieg, von der Schlussphase und auch etwas von seinem Leben. Seine Worte ließen den Zuhörer erkennen, dass er trotz des hohen Alters über einen klaren Blick und Verstand verfügte. An irgendeiner Stelle erzählte er hörbar emotional, dass es da etwas gibt, was er sich nicht verzeihen könne. Er tat etwas, wovon er spürte, dass es falsch war. Aber was damals getan werden musste. Es ging um Deserteure. Ich weiß nicht mehr, ob er von einem oder von mehreren sprach. Aber mindestens einer seiner Kameraden war geflüchtet. Nach der Ergreifung und Festnahme des oder der Deserteure wurde kurzer Prozess gemacht. Der Befehl zur Exekution wurde erteilt. Der alte Mann war einer der Auserwählten, die das Todesurteil vollstrecken sollten. Anlegen, zielen, abdrücken. Er tat, was ihm befohlen wurde. Mir sind die Stimme und die Art, wie der alte Mann schluchzend von dieser Begebenheit erzählte, noch gut im Ohr. Er sagte zum Ende seiner Ausführungen, dass das damals so war. Das sagte er aber nicht auf eine Weise, als wollte er sein Handeln rechtfertigen. Vielmehr lag eine tiefe Verzweiflung in seiner Stimme und seinen Worten.

*

In Deutschland ist es leider seit langem so: Wer denkt, noch tiefer könnten Politik und Journalismus nicht sinken, den belehrt das gut harmonisierende Zweigespann kurze Zeit darauf eines Besseren.

Einerseits spielen sich Journalismus und Politik als die »Helfer« der Ukraine auf, denen einzig und allein das Wohl der Ukrainer am Herzen liege. Andererseits sind von Medien und Journalisten Aussagen zu hören, die fassungslos machen. Da wollen Ukrainer nicht die Waffe in die Hand nehmen, sie wollen nicht töten oder den Kriegstod sterben und flüchten nach Deutschland. Anstatt diese Menschen hier in Ruhe leben zu lassen, versetzen Medien und Politik sie in Angst und Schrecken. Versetzen wir uns in die Lage von Menschen, die vor dem Krieg flüchten. Wir sehen uns einer Situation ausgesetzt, in der wir das Leben unserer Familie und unser eigenes Leben existenziell bedroht sehen. Wir sehen uns zur Flucht genötigt. Aus Gewissensgründen lehnen wir es ab, mit der Waffe auf den Feind zu schießen. Wir flüchten. Wir lassen unsere Heimat und nahezu alle unsere Habseligkeiten zurück. Wir flüchten also in ein Land, in das wir die Hoffnung setzen, dass es uns Schutz gewährt. Wir wollen in Ruhe und Frieden leben. Doch benötigt unser Heimatland immer mehr Soldaten. Die Politik lässt verkünden, dass sie die Geflüchteten zurückhaben möchte, damit sie als Soldaten in den Krieg geschickt werden können. Wir hören das mit Entsetzen. Aber haben die Hoffnung, dass der Schutz hier in diesem Land, wo wir Geflüchteten unterkommen, hält. Doch dann bröckelt die Schutzmauer. Schließlich ist da: die FAZ.

»Kein Recht auf Fahnenflucht« lautet, wie eingangs schon angesprochen, die Überschrift eines FAZ-Kommentars. Der Tenor: Wehrfähige Ukrainer müssen ihrem Land »helfen«. Kurzum: Ab mit ihnen in ihre »Heimat« oder genauer: An die Front!

An die intellektuelle Schlichtheit in den Kommentaren unserer »Leitmedien« hat man sich ja längst gewöhnt. Wie groß allerdings das Maß an Empathielosigkeit ist, kam erst so richtig in der Coronazeit zum Vorschein. Und wird nun weiter unter Beweis gestellt. In der Sinnwelt des Kommentars verkommt der Wert des einzelnen Menschen zur Bedeutungslosigkeit.

FAZ-Redakteur Müller schreibt:

»Am Anfang des Krieges war es Männern im wehrfähigen Alter untersagt, das Land zu verlassen. Gleichwohl befinden sich mittlerweile offenbar Hunderttausende außer Landes, viele davon in Deutschland. Sosehr man das im Einzelfall nachvollziehen kann: Das ist weder im Interesse der Ukraine noch Deutschlands. Wenn man den Kampf gegen Putins Russland, der die Auslöschung der Ukraine zum erklärten Ziel hat, für gerechtfertigt und gerecht hält – und ist das nicht der klassische Fall des gerechten Krieges? –, dann muss Deutschland ein sicherer Hafen für Schutzbedürftige sein – aber nicht für wehrpflichtige Männer, die sich ihrer Pflicht entziehen.«

Der Wert und die Würde des einzelnen ukrainischen Mannes, der, wie jeder Mensch, ein ureigenes Recht auf Willens- und Gewissensfreiheit haben muss und darf – weggestrichen mit ein paar Zeilen, die in ihrer Eindimensionalität nur noch von ihrer emotionalen Kälte übertroffen werden. So stellt man sich den eiskalten technokratischen Blick vor. Der Mensch wird zum »Ding«, zum »Objekt« degradiert, das gefälligst zu tun hat, was seine »Pflicht« ist, nämlich zu funktionieren, und jenen Dienst, den sein Besitzer von ihm erwartet, erfüllt. Und wenn »das Ding« Mensch eben für den Zweck des größeren Ganzen an der Front eingesetzt und dort sein Körper auseinandergesprengt wird: Dann ist dem eben so. Haben nicht wir alle Opfer zu bringen? Der Zynismus springt dem Leser schon förmlich aus der Überschrift ins Gesicht.

Zwar heißt es einschränkend in dem zitierten Passus, dass sich die Flucht vor dem Wehrdienst »im Einzelfall« ja nachvollziehen lasse: Aber die Gesamtausrichtung des Kommentars lässt erahnen, dass es sich bei der Aussage eher um eine Art taktisches Zugeständnis handelt, um etwas Empathie zu simulieren. Die Aussage kann als »falscher Fuffziger« verstanden werden. Ich kann nicht als Autor einem Menschen ins Gesicht sagen, dass ich Verständnis für seine Flucht habe, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass es »kein Recht auf Fahnenflucht« gibt. Einerseits die Hand auf die Schulter des Geflüchteten legen und andererseits die Geflüchteten mit Worten in Richtung Front treiben? Oh ja! Tief sind die Tiefpunkte in der deutschen Presse.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in den Kriegsdienst geschickter Ukrainer schwer verletzt oder getötet wird, ist real. Umso bizarrer wirkt ein Kommentar, in dem ein Redakteur aus sicherer Umgebung die Auffassung vertritt, »Kiew kämpft einen Kampf ums Überleben gegen den russischen Aggressor – dazu braucht es jeden. Auch hier muss Deutschland helfen.«

Nach Ansicht Müllers sei es nur »konsequent, dass alle, die der Wehrpflicht unterliegen, nun herangezogen werden sollen, um ihrem Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu dienen«.

Wo sind hier der Wert und die Würde des einzelnen Ukrainers? Unter die Räder der Schreibtischstrategien sind sie geraten.

Erinnern wir uns an Immanuel Kant. In Bezug auf den Wert und die Würde des singulären menschlichen Lebens heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung:

»Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Schuhe sind zum Beispiel wertvoll, wenn sie passen und man gut in ihnen laufen kann. Wenn die Schuhe kaputt sind und niemand mehr in ihnen laufen kann, haben sie keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders. Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.«

Mit gutem Grund beginnt dieser Beitrag zur Würde des Menschen mit Artikel 1, Grundgesetz:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Kant schilderte in seiner Arbeit eindrucksvoll, dass der Mensch nie nur »Mittel zum Zweck« sein darf. In seinem Werk »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« legt Kant die Grundprinzipien der Menschenwürde dar. Diese Prinzipien umfassen die »Achtung vor dem Anderen«, die Anerkenntnis, dass Menschen ein Recht zu existieren haben, und die »prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die anerkannt werden müsse«. Kant, so heißt es erläuternd zu seinen Darstellungen, »geht davon aus, dass der Mensch ein Zweck an sich sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug (…).« Denken wir an die Angabe, dass 50–70 Prozent der an die Front kommenden Soldaten in den ersten Tagen den Tod finden. Wie gesagt, es ist egal, ob diese Zahlen stimmen. Selbst wenn es »nur« 10 Prozent wären: Wenn Soldaten gegen ihren Willen in den Krieg geschickt werden: Wo ist hier die Anerkennung, dass Menschen ein Recht zu leben haben? Und: Wie sehr wird ein Bürger, der kein Soldat ist, aber im Zuge einer Mobilisierung und der Wehrpflicht gegen seinen Willen zum Kriegseinsatz gezwungen wird, einem ihm fremden Zweck unterworfen? Ist die Menschenwürde hier nicht unantastbar? Doch, denn anders als bei anderen Grundrechten darf sie nicht abgewogen werden.

*

Neben den publizistischen Spitzmarken zur Fahnenfluchtdebatte haben sich auch Politiker zu der vorhersagbaren Stoßrichtung entschieden.

»Das Mindeste«, so der bayerische Innenminister Herrmann, »ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind. (…) Wir wollen die Ukraine bestmöglich unterstützen, aber es kann nicht gleichzeitig sozusagen auch noch Prämien geben für diejenigen, die fahnenflüchtig sind.«

Mit anderen Worten: Auch in der Politik ist der Begriff Fahnenflucht angekommen. Eine furchtbare Denkweise breitet sich in Medien und Politik aus, die auch schon bei Corona sichtbar wurde, nämlich, dass der Mensch zum Verfügungsobjekt wird.

*

Mein Eindruck ist, dass sich bei allem, was sich hier im öffentlichen Diskurs offenbart, ein sehr rauer Wind bemerkbar machen wird, sollte Deutschland direkt in einen Krieg verwickelt werden. Wenn jetzt schon Medien und Politik gegen Fahnenflüchtige eines anderen Landes wettern, kann sich jeder vorstellen, was im Ernstfall in Deutschland los wäre. Die Reihen der Fraktion »Kampf« würden sich schließen. Würden junge Menschen, Teenies, 18, 19, die eben noch mit der Playstation gespielt haben und sich nun dem Dienst an der Waffe widersetzten, öffentlich zum »Abschaum des Landes« erklärt?

*

Werfen wir noch einen Blick in die »Berichterstattung«.

Der Spiegel schreibt:

»Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur.

Die ukrainische Armee hat auch mit Fahnenflucht zu kämpfen. Der Grenzschutz hat nach eigenen Angaben nun das Entkommen einer Gruppe von Deserteuren verhindert – und dabei einen Mann erschossen.«

Und der Tagesspiegel schreibt zu dem Vorfall:

»Von Truppenübungsplatz geflohen: Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur an Grenze zu Moldau. Die ukrainische Armee kämpft im Krieg mit Russland auch mit Fahnenflucht. Der Grenzschutz hat nun die Flucht einer Gruppe von Deserteuren nach Moldau verhindert – mit tödlichen Folgen.«

Beide Artikel gehen auf Nachrichtenagenturen zurück.

Erschreckend nüchtern beschreiben die Agenturen bzw. die Medien den Vorfall. Keine kritische Einordnung. Kein kollektiver Aufschrei, dass in Europa unsere »Brüder«, unsere Mitmenschen erschossen werden, weil sie desertieren. Welch eine moralische Bankrotterklärung.

Das sollen »unsere« Werte sein?

Lesetipp: Marcus Klöckner – Kriegstüchtig! Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront. Verlag Fifty Fifty, 6. Januar 2025, 160 Seiten, broschiert, ISBN 978-3946778431, 16 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Bilderberg-Treffen 2026 beginnt – NATO gibt Teilnahme von Mark Rutte bekannt

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

An diesem Wochenende findet in den USA die Bilderberg-Konferenz statt. Das geht aus einer Pressemitteilung der NATO hervor. Dort heißt es kurz gefasst: „Vom 10. bis 12. April wird der Generalsekretär am Bilderberg-Treffen teilnehmen.“ Auf der Webseite des Elitenzirkels sind bis Stand Donnerstag Nachmittag noch keine Angaben zur Konferenz 2026 zu finden. Das letzte Mal kam der Bilderberg-Zirkel Anfang der 90er-Jahre zu einem so frühen Treffen zusammen. Normalerweise finden die verschwiegenen Treffen im Mai oder Juni statt. Dass die Bilderberg-Treffen harmlos sind, davon kann keine Rede sein. Aus den Epstein-Dateien ist ersichtlich, was sich im Vorfeld der Bilderberg-Konferenz 2012 im Zuge der Griechenland-Krise zugetragen hat (siehe NachDenkSeiten-Beitrag). Welche deutschen Politiker nehmen an der Konferenz teil? Werden ARD und ZDF in einer politisch hochbrisanten Zeit dieses Mal über die Bilderberg-Konferenz berichten? Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wer wird an der Bilderberg-Konferenz 2026 teilnehmen? Werden wieder deutsche Politiker auf der Teilnehmerliste stehen? Wer trägt die Kosten der Parlamentarier für die als privat verstandene mehrtägige Konferenz hinter verschlossenen Türen? Was steht dieses Mal auf der Agenda eines der exklusivsten machtelitären Zirkel der Welt? Auf der Webseite der Bilderberg-Gruppe sind bisher noch keine weitergehenden Informationen veröffentlicht. Die Webseite existiert erst seit den 2010er-Jahren, in der Regel wird dort zum Beginn der Konferenz die Teilnehmerliste und die Agenda in Stichpunkten veröffentlicht. Mehr Transparenz gibt es nicht. Zu den halbgeheimen Konferenzen, die seit 1954 einmal im Jahr stattfinden, kommen etwa 140 führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Finanzwelt, Medienbranche, Militär, Geheimdiensten, Forschung, Lehre und dem Adel aus der westlichen Welt. Bis in die 2000er-Jahre gab es nahezu keine Berichte großer Medien zu den Konferenzen. Selbst gestandenen Politikwissenschaftlern war der Elite-Zirkel kein Begriff. Mit dem Internet hat sich das geändert. Nach und nach haben auch große Medien die Bilderberg-Konferenzen thematisiert – wenn auch sehr zurückhaltend.

Wie wird es in diesem Jahr aussehen? Werden dieses Mal die öffentlich-rechtlichen Medien über die Zusammenkunft der Mächtigen berichten? Schließlich: Vertreter dieser Medien sitzen doch auch in den USA.

Demokratie lebt von Transparenz. Wenn sich für mehrere Tage in Amt und Würde stehende Politiker mit Wirtschaftskapitänen unter Ausschluss der Öffentlichkeit treffen, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, was besprochen wurde.

Lesetipps: C. Wright Mills: Die Machtelite, hrsg. von Björn Wendt, Michael Walter und Marcus B. Klöckner, Westend Verlag, Frankfurt/Main 2019, 574 Seiten, gebunden, 29,99 Euro.

Wendt, Björn: Die Bilderberg-Gruppe: Wissen über die Macht gesellschaftlicher Eliten. 19. Oktober 2016. Sievers & Partner. 268 Seiten.


Nachtrag Redaktion: Mittlerweile hat die Bilderberg-Gruppe die Teilnehmerliste und die Agenda veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Russische Politik-Experten zum Iran-Krieg: Beide Seiten wurden geschwächt

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Das russische Fernsehen berichtete am 8. April ausgiebig, wie sehr der Angriff der USA und Israels auf den Iran Europa gespalten hat. Im Kanal Rossija 1 machte man sich lustig über den Besuch von Keir Starmer in Saudi-Arabien. Der britische Ministerpräsident, der im eigenen Land eine geringe Popularität hat, versuche, sich als Friedensstifter im Nahen Osten zu inszenieren. Mit deutlicher Sympathie wurden in dem russischen Kanal dagegen die Kritiker des US-Angriffs auf den Iran zitiert: die Ministerpräsidenten von Spanien, Pedro Sanchez, und der Slowakei, Robert Fico. Ein Bericht von Ulrich Heyden (Moskau).

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa begrüßte den Waffenstillstand. Der ehemalige russische Präsident und jetzige stellvertretende Chef des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, äußerte seine Skepsis, dass der Waffenstillstand hält.

Medwedew riet den USA in seinem Telegram-Kanal, den brüchigen Frieden im Iran zu erhalten. Andernfalls könne jeder Schritt „zum Zugzwang führen“. Der Politiker erklärte, er sei sich sicher, dass die USA dem 10-Punkte-Friedensplan des Iran nicht zustimmen:

„Schließlich ist dort eine Entschädigung für den Iran, die Fortsetzung des Atomprogramms und die Kontrolle Teherans über die Straße von Hormus vorgesehen.“

Eine Zustimmung zu diesem Friedensplan wäre „demütigend für Washington und würde einen echten Sieg für die Islamische Republik Iran bedeuten. Was dann? Wieder Kriegshandlungen?“

Medwedew erklärte, es sei ein Erfolg des Iran, dass der Präsident der USA eingewilligt habe, über einen Friedensplan zu verhandeln. Nachdem die Straße von Hormus nach kurzer Öffnung durch den Iran wieder gesperrt worden war, schrieb Medwedew auf X, „die Straße von Hormus ist gesperrt. Die Waffen sprechen“.

Botschafter von Belgien bedroht

Ob der Waffenstillstand hält, ist tatsächlich unsicher. Der russische Fernsehsender Rossija 1 berichtete am Mittwoch von Angriffen auf ölverarbeitende Anlagen auf zwei iranischen Inseln, in Kuwait und den Vereinigten Emiraten. Außerdem wurde berichtet, dass Israel weiter den Südlibanon bombardiert. Dabei kam es zu einem außergewöhnlichen Ereignis. Der Außenminister von Belgien, Maxime Prevot, der sich in der Botschaft seines Landes in Beirut aufhielt, war in akuter Gefahr. Prevot schrieb auf X:

Ich hatte kaum Zeit, den Vorschlag des libanesischen Präsidenten zur Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen mit Israel zu begrüßen, als die israelischen Streitkräfte ohne Vorwarnung einen der heftigsten Angriffe seit Beginn des Konflikts starteten. Nach vorliegenden Informationen wurden Hunderte Zivilisten verletzt.“

Auch in der Straße von Hormus spannte sich die Lage wieder an. Nachdem der Iran am Mittwoch einigen Schiffen erlaubt hatte, den Persischen Golf zu verlassen, kam gegen Abend die Meldung, dass der Iran die Straße von Hormus wieder geschlossen hat. Teheran begründete seinen Schritt mit den schweren israelischen Angriffen auf den Süd-Libanon

Zurzeit befinden sich 800 Schiffe im Persischen Golf, darunter 480 Tanker mit Energieträgern. Die Schiffe warten darauf, dass sie die Straße von Hormus passieren können.

Russischer Nahost-Experte: Beide Seiten hatten auf ihre Weise Erfolg

Wie der russische Nahost-Experte Grigori Lukjanow in einer Sendung des Radios „Hier spricht Moskau“ erklärte, hat der Iran seit dem Beginn des US-israelischen Angriffs einen Erfolg erreicht. Es habe den Gegner „auf Abstand gehalten“. Aber auch die USA könnten einen Erfolg verbuchen. Sie hätten die Wirtschaft und die Infrastruktur des Iran „geschwächt“.

Trotz seines Erfolges müsse der Iran jetzt darauf achten, dass er auf internationaler Ebene „nicht in die Ecke des Bösewichts gestellt wird“. Deshalb seien die Verhandlungen, die am Freitag in Islamabad beginnen sollen, für den Iran wichtig. Es gehe darum, die moralische Autorität zu verteidigen und zu zeigen, dass man zu Verhandlungen bereit ist. Mittelfristig gehe es für den Iran darum, die Rolle der USA in der Region zu reduzieren und zu erreichen, dass die Region ihre Probleme selbst, ohne die dominierende Rolle der USA, regelt.

Die aggressive Propaganda der USA gegen den Iran gehe trotz Waffenstillstand unvermindert weiter, erklärte Grigori Lukjanow. Trump, so der Nahost-Experte, suche keinen Kompromiss, sondern „einen Deal“. Dieser Deal soll nach den Vorstellungen des US-Präsidenten darauf hinauslaufen, dass der Iran „kein Recht auf Nuklearwaffen, kein Recht auf Raketen und keine Hoheitsrechte in der Straße von Hormus“ hat.

Resolution im Sicherheitsrat gescheitert

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, nahm am 8. April Stellung zu der im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 7. April gescheiterten Resolution über die Sicherheit im Persischen Golf. Die Resolution war von Bahrain eingebracht worden. Elf Mitglieder des Sicherheitsrates stimmten mit Ja, zwei Mitglieder, Kolumbien und Pakistan, enthielten sich. Russland und China stimmten mit Nein. Damit scheiterte die Resolution.

Sacharowa erklärte, die Resolution „enthielt einseitige anti-iranische Formulierungen“. Außerdem werde der Hauptgrund für das, was im Persischen Golf passiere, „nicht genannt“, nämlich „die Aggression der USA und Israels gegen den Iran“.

Die russische Außenamtssprecherin betonte, Russland begrüße den Waffenstillstand und die Verhandlungen, die am Freitag beginnen sollen. Das Resultat der Verhandlungen müsse sein, dass sich der Angriff auf den Iran „nicht wiederholt“.

Prof. Nikolaij Suchow: „Israel wird alles dafür tun, den Waffenstillstand zu stören“

Nikolaj Suchow, Ökonomie-Professor und Mitarbeiter des Forschungszentrums Nahost der Russischen Akademie der Wissenschaften, erklärte gegenüber dem russischen Fernsehkanal Rossija 1, während des Krieges im Iran hätten „alle verloren“: die Weltwirtschaft und die Präsidialverwaltung der USA. Auch „die Wirtschaft des Iran ist in einem Maße zerstört, dass unklar ist, ob sie wiederhergestellt werden kann“. Politisch habe der Iran aber über die USA gesiegt.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die iranischen Inseln Lawan und Sirri, auf denen sich ölverarbeitende Anlagen befinden, trotz Waffenstillstand beschossen wurden. „Wer hat die Luftschläge ausgeführt? Ist das eine Provokation?“, wollte der Moderator wissen. Nikolaj Suchow antwortete, „das war Israel. Es hat seine Vorstellung noch nicht beendet. Das heißt, man hat den Iran noch nicht so getroffen, dass er keine Gefahr mehr für Israel darstellt.“ Israel werde „alles dafür tun, den Waffenstillstand zu stören“.

Von dem Verhandlungsführer des Iran bei den Waffenstillstandsverhandlungen in Islamabad könnten die USA „kein großes Entgegenkommen erwarten“, so der Nahost-Experte. Mohammad Bagher Ghalibaf sei Bürgermeister von Teheran gewesen, habe Funktionen bei den Revolutionsgarden gehabt und stehe ideologisch hinter der These, „dass die USA der Satan ist“.

Aber der Iran brauche „eine Atempause, um das Land wieder aufzubauen“. Aber auch Trump brauche Frieden, „weil der Kongress ihm kein weiteres Geld bewilligen wird“. Die USA könnten den Krieg nicht „mit gleicher Intensität fortführen“.

Sollte der US-Vizepräsident J.D. Vance die Verhandlungen in Islamabad führen, werde er eine gemäßigte Position vertreten. Vance sei von Anfang an gegen den Krieg gewesen, weil dieser den USA schade. Der Gastgeber der Verhandlungen, Pakistan, sei „militärisch und ökonomisch mit China verbunden“. Das heiße, dass China „auf die eine oder andere Weise“ auf die Verhandlungen Einfluss nehmen werde.

Inzwischen ist bekannt, dass Vance bei den Verhandlungen in Islamabad von den US-Sondergesandten Steve Wittkof und Jared Kuschner begleitet wird.

Über Trump wird in Russland seit dem Iran-Krieg sehr negativ berichtet. Aber in den Berichten schwingt trotzdem immer noch etwas Hoffnung mit. Denn es wird gesagt, Trump sei „vier Stunden lang“ von Vertretern Israels zu einem Feldzug gegen den Iran überredet worden. Trump habe gedacht, man könne im Iran so schnell siegen wie in Venezuela. Dafür, dass sich Trump aus der angeblichen israelischen Umklammerung löst, gibt es keine Anzeichen.

Titelbild: Screenshot/Rossija 1

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Wird die Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran halten?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Nachdem die Vereinigten Staaten und der Iran am Mittwoch die zweiwöchige Aussetzung sämtlicher Angriffe verkündet haben und Teheran zugesichert hat, Schiffen eine sichere Passage durch die Straße von Hormus zu gewähren, erklärte sich Iran zum Sieger und betonte, dass die für Freitag in Islamabad angesetzten Gespräche keineswegs ein Ende des Krieges garantieren. Aber wie stabil ist dieser Waffenstillstand und was für eine Rolle spielt Israel dabei? Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Premierminister Pakistans, Shehbaz Sharif, erklärte, Iran und die Vereinigten Staaten sowie ihre jeweiligen Verbündeten hätten einer Waffenruhe zugestimmt, die „überall gilt, auch im Libanon und darüber hinaus – mit sofortiger Wirkung“. „Beide Seiten haben bemerkenswerte Umsicht und Einsicht bewiesen und sich weiterhin konstruktiv für Frieden und Stabilität eingesetzt“, wie er auf X schrieb. Die US-amerikanische Seite erklärte sich ebenfalls zum Sieger und erklärte den Iran für „schwer geschlagen“.

Kriegsminister Pete Hegseth bezeichnete Irans Raketenprogramm als „faktisch zerstört“. „Wir haben die vollständige Zerstörung der iranischen Verteidigungsindustrie abgeschlossen, ein zentrales Element unseres Auftrags“, sagte Hegseth. „Sie können keine Raketen mehr bauen.“ Auch andere hochentwickelte Waffen könne das Land nicht mehr herstellen. Diese Äußerungen kann man nur als pure Fiktion bezeichnen.

Vorgestern analysierte bereits Jens Berger die Taktik Trumps im Zusammenhang mit dem Waffenstillstand. Interessant wird nun die Rolle, die Israel im weiteren Verlauf spielen wird. Obwohl es ein gemeinsamer israelisch-US-amerikanischer Krieg ist, waren Vertreter der israelischen Regierung nach Aussagen des israelischen Oppositionsführers Yair Lapid nicht einmal am Verhandlungstisch. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass zumindest Premierminister Netanjahu in die Ereignisse eingeweiht war, das scheint aber nicht für sein Parlament zu gelten.

Kurz nach Abschluss des Waffenstillstands griff Israel bereits wieder den Libanon an und Israels Premierminister Netanjahu erklärte, dass Angriffe auf den Libanon nicht Teil der Waffenstillstandsvereinbarung seien – in klarem Widerspruch zu den Äußerungen von Sharif und auch von Irans 10-Punkte-Plan, auf den sich Trump in seinem Tweet bezogen hatte. Auch Trump erklärte später in einem Interview, dass es sich bei Israels Angriffen auf den Libanon um einen „separate skirmish“ (ein getrenntes Gefecht) handeln würde. An diesem Punkt könnte also der gesamte Prozess scheitern. Eine entscheidende Rolle spielt hier Israel. Wenn Israel sich in letzter Zeit neben Völkermord (s. Gaza) in etwas besonders hervorgetan hat, dann im Ignorieren und Brechen von Waffenstillständen (s. ebenfalls Gaza) und im Sabotieren von Friedensverhandlungen (wieder s. Gaza).

Die libanesische Miliz Hisbollah hat nach Angaben von Al Jazeera English zwar zunächst erklärt, den Waffenstillstand trotz anhaltender israelischer Angriffe einhalten zu wollen, der oberste israelische Militär, Lt Gen. Eyal Zamir, erklärte jedoch laut der Nachrichtenagentur AP (Associated Press) am Mittwoch, Israel werde weiterhin jede operative Gelegenheit nutzen, um die Hisbollah anzugreifen. Zuvor hatte das israelische Militär innerhalb von zehn Minuten mehr als 100 Ziele im gesamten Libanon getroffen – die bislang größte Angriffswelle seit dem 1. März, bei der mehr als 180 Menschen getötet wurden. Daraufhin schloss der Iran nach staatlichen Berichten die Straße von Hormus wieder, die nach der Erklärung des Waffenstillstands kurzzeitig geöffnet worden war.

Der kürzlich zurückgetretene Direktor des US-amerikanischen Nationalen Zentrums für die Terrorabwehr, Joe Kent, hatte bereits am Mittwoch die Sorge geäußert, dass Israel den Waffenstillstand sabotieren würde und auch an einem vollständigen Frieden mit dem Iran kein Interesse hätte. Er appellierte an die US-amerikanische Regierung, Israel endlich „an die Leine“ zu nehmen, um dies zu verhindern.

Der US-amerikanische geopolitische Experte Brian Berletic (The New Atlas) hält diese Trennung der USA und Israels und die Rollenverteilung in einen „good Cop“ und einen „bad Cop“ aber für eine reine Inszenierung (z.B. in seiner Analyse hier). Da die beiden Länder so stark politisch, finanziell und auch militärisch verflochten sind, sei kein Alleingang Israels ohne Zustimmung der USA möglich, egal wie oft über Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte zwischen Trump und Netanjahu (oder früher Biden und Netanjahu) berichtet würde. Sollte Israel den Waffenstillstand brechen oder sabotieren, dann wäre das aus seiner Sicht nur Teil einer gemeinsamen israelischen und US-amerikanischen Strategie.

Laut Berletic gibt es daher auch keine Aussicht auf Frieden mit dem Iran. Die Waffenruhe sei nur eine Verzögerungstaktik der USA und Israels (er vergleicht sie mit den Abkommen Minsk 1 und 2), in denen diese sich in Ruhe auf weitere Angriffe vorbereiten könnten. Er glaubt, dass die USA und Israel, die er als Einheit sieht, nicht aufhören werden, den Iran anzugreifen, das Land zu schwächen und die Regierung zu stürzen. Nicht, weil der Iran Atomwaffen entwickle oder regionale militante Widerstandsgruppen unterstütze, sondern weil der Iran eine zentrale Rolle auf dem geopolitischen Schachbrett spiele und es letztlich nur um den Erhalt der geopolitischen Vorherrschaft der USA, insbesondere gegenüber China, ginge und Iran in diesem Übergang der Vorherrschaft von den USA auf China bzw. eine multipolare Weltordnung durch seine geographische Lage sowie energiewirtschaftlich eine Schlüsselrolle spiele (ähnlich argumentiert auch der iranische Analyst Prof. Mohammad Marandi).

Es ist schwer zu sagen, welche dieser Lesarten die richtige ist. Klar ist aber, dass die Interessen zumindest von Donald Trump und seiner Regierungsmannschaft in diesem Fall von denen Benjamin Netanjahus und seiner Regierung abweichen. Trump verliert aufgrund des Völkermords in Gaza und der wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs immer mehr die Unterstützung seiner MAGA-Basis und steht jetzt unter starkem Druck, vor den Wahlen zum Repräsentantenhaus (midterm elections) im September mit einem außenpolitischen Erfolg aufzuwarten und seiner (illusorischen) Selbstdarstellung als „Friedenspräsident“ in irgendeiner Form gerecht zu werden. Der Großteil der Wähler Trumps wünschen sich einen Rückzug aus den internationalen Kriegen, die nicht direkt die Sicherheit der USA betreffen. Das heißt, für ihn ist es innenpolitisch sehr wichtig, den Krieg so schnell wie möglich zu beenden, bevor insbesondere auch die wirtschaftlichen Folgen seine Wählerschaft zu hart treffen.

Für Netanjahu sieht die Situation völlig anders aus. Seine Unterstützer wollen einen Sieg gegen die Hisbollah im Libanon und einen vernichtenden Schlag gegen den Iran sehen. Aus seiner Sicht stellen daher der Waffenstillstand und ein möglicher Frieden mit dem Iran eine katastrophale strategische Niederlage dar.

Am Freitag sollen die Verhandlungen auf Basis des 10-Punkte-Plans des Iran in Islamabad, Pakistan, beginnen. Viele Analysten hatten darauf hingewiesen, dass fast alle Punkte dieses Plans für die USA bisher rote Linien darstellten (wie etwa die komplette Aufhebung aller Sanktionen gegen den Iran), und halten es daher für sehr unwahrscheinlich, dass es auf dieser Basis zu einer Einigung kommen wird. Im Hintergrund soll aber auch China, das wirtschaftlich von den Auswirkungen des Krieges stark negativ betroffen ist, Druck auf den Iran und die USA ausüben, Frieden zu schließen. Die nächsten Tage und Wochen werden zeigen, was stärker ist: die israelisch-amerikanische Koalition oder das Eigeninteresse Trumps an einer Wiederwahl sowie die geopolitischen Kräfte, die die Stabilität der Weltwirtschaft wiederherstellen wollen. Eines ist auf jeden Fall klar: Die EU spielt geopolitisch hierbei keine Rolle mehr.

Titelbild: StreetOnCamara_Comeback / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Dienst an der Waffe: Von Zwang, Pflicht und der brutalen Realität

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

„Wenn es notwendig wäre, wäre ich auch für Zwang“, sagte vor kurzem Johannes Varwick bei einer Diskussionsrunde am Berliner Schadow-Gymnasium zum Thema Wehrdienst. Varwick gehört zu jenen mutigen Wissenschaftlern, die sich immer wieder kritisch zum Ukraine-Krieg und dem Verhalten der NATO äußern. Seine Aussage zum Thema Wehrpflicht erschreckt jedoch. Immer wieder ist festzustellen, dass selbst kritische Geister unter bestimmten Umständen einen Zwang beim Wehrdienst befürworten. Dafür haben sie bestimmt Gründe. Doch begreifen sie, was Zwang bei diesem Thema in letzter Konsequenz bedeuten kann? Zur Erinnerung: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgeben. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kein Staat darf das Recht haben, einen Menschen dazu zu zwingen, einen anderen Menschen zu töten. Kein Staat darf einen anderen Menschen in eine Situation bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in einem Krieg. Beides ist barbarisch. Beides ist unmenschlich. Und genau das kann in letzter Konsequenz passieren, wenn ein Staat Bürger gegen ihren Willen mit der Waffe in der Hand in den Krieg schickt.

Dass diese Zeilen gleich zu Beginn dieses Textes stehen, hat einen Grund. Doch der Reihe nach.

Werfen wir zuerst einen Blick in die Ukraine.

Die Ukraine ist im Krieg. In der Ukraine gibt es eine Wehrpflicht. Und es gibt Ukrainer, die nicht in den Krieg ziehen wollen. Wohl jeder dürfte mittlerweile die furchtbaren Videos aus der Ukraine kennen, die zeigen, wie Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen wollen, behandelt werden. Die Szenen ähneln sich immer wieder. Mitarbeiter der staatlichen Behörde wollen Männer auf der Straße kontrollieren, um zu sehen, ob sie zur Ableistung des Wehrdienstes ausgeschrieben sind. Je nach Umstand sollen die Männer sofort mitgenommen werden. Widersetzen sich die Kontrollierten, kommt es zum Einsatz körperlicher Gewalt. Unter Schlägen, Tritten und dem Einsatz von Pfefferspray werden die Männer in Autos gezerrt.

Die Videos können nicht immer verifiziert werden. Doch die mittlerweile tausenden Beschwerden beim Ombudsman des ukrainischen Parlaments, die Rekrutierungen betreffend, lassen erahnen: Hier geht es um ein reales Problem. Die Berichte von etwa der BBC, der Deutschen Welle, Le Monde, zahlreicher anderer Medien sowie die vielen auf der zivilgesellschaftlichen Plattform Bussification veröffentlichten Videos führen den Schrecken vor Augen.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland veröffentlichte die Tage einen Tweet auf der Plattform X mit den Worten:

Ein Land im Krieg organisiert seine Verteidigung. Das heißt Generalmobilmachung, nicht „Zwangsrekrutierung“.

Der ukrainische Botschafter mag den Begriff „Zwangsrekrutierungen“ ablehnen: Es ändert nichts an der Realität. In der Ukraine ist zu beobachten, was man als Menschenfängerei bezeichnen muss. Allerdings, das gilt es hervorzuheben: Die Mitarbeiter der Behörde dürfen, wenn Personen sich bei der Kontrolle widersetzen, legal auch Gewalt anwenden, wenngleich nicht exzessiv. Schließlich: Die Männer, die sich dem Wehrdienst widersetzen wollen, verstoßen gegen das Gesetz.

Ein grundlegendes Problem wird sichtbar.

Was das mit der aktuellen Debatte in Deutschland zum Thema Wehrpflicht zu tun hat, liegt auf der Hand. Ein Recht, das den Wehrdienst zur Pflicht macht, kann gefährlich werden. Denn: Wo Pflicht ist, ist Zwang nicht weit. Und wo Zwang ist, droht Gewalt.

In Deutschland gab es lange eine Wehrpflicht. Das war in der Praxis kein größeres Problem. Niemand wurde in Deutschland zum Dienst an der Waffe gezwungen. Wer nicht „zum Bund“ wollte, konnte einen Ersatzdienst im zivilen Bereich ableisten.

Sollte demnächst – was nicht unwahrscheinlich ist – wieder eine Wehrpflicht eingeführt werden, wird es diese Option wieder geben. Und, sehr wichtig:

In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Damit ist doch alles Ordnung, oder? Zwangsrekrutierungen, wie sie in der Ukraine zu beobachten sind, haben doch nichts mit Deutschland zu tun, oder?

Die Beobachtung der Realität verdeutlicht: Das Grauen, das am Ende einer Entwicklung zu beobachten ist, zeigt sich eher selten am Anfang. Zu Beginn eines Krieges ziehen gesunde, muntere Männer los. Schwer traumatisiert, verstümmelt und für den Rest ihres Leben gezeichnet, kommen sie danach zurück – wenn sie überhaupt lebend das Schlachtfeld verlassen.

Ein Wehrpflicht heißt gewiss nicht automatisch, dass irgendwann Zwangsrekrutierungen auf offener Straße unter dem Einsatz massiver Gewalt stattfinden werden. Dass das Eine aber die Tür für das Andere öffnen kann, sollte jedem klar sein. Genauso einleuchtend sollte sein, dass es einen großen Unterschied zwischen einem Land gibt, das sich im Frieden befindet, und einem Land, das im Krieg ist.

In Deutschland gibt es den Schutzschild Grundgesetz. Doch dieser Schutzschild kam noch nie in einer Kriegssituation zum Einsatz.

Die Politik hat die Losung Kriegstüchtigkeit ausgegeben. In dem propagandistisch verseuchten Begriff steckt das Wort – um es deutlich hervorzuheben – Krieg. Politiker, die ein Land kriegstüchtig machen wollen, fassen den Begriff Krieg ins Auge. Diese gegenwärtige Situation gilt es, bei der Diskussion um den Dienst an der Waffe zu berücksichtigen.

Alle kennen die Binsenweisheit: Papier ist geduldig. Auch das Grundgesetz steht auf Papier. In der Coronakrise wurde deutlich, das schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden. Viele waren im Hinblick auf eine gesunde Grundrechtsauffassung untragbar. Menschen aus unserer Mitte mussten alleine, ohne ihre Lieben, in Krankenhäusern und Heimen sterben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der erste, wichtigste Satz im Grundgesetz. Die Politik hat die Würde des Menschen angetastet – freilich, für ein „höheres Gut“, nur im „besten Sinne“ für unser Gemeinwesen.

Wenn Politiker schon von Kriegstüchtigkeit sprechen, dann gibt es guten Grund, die Frage aufzuwerfen: Wie wird es im Kriegsfall in Deutschland sein?

Wer sich mit Macht auseinandersetzt, weiß: Macht vermag unter bestimmten Bedingungen alles. Gesetze können zu Wachs in den Händen der Politik werden. Und: Zu scheinbar unverrückbaren „roten Linien“ sagte vor gar nicht so langer Zeit der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr”.

Einen großen Aufschrei der Demokratie gab es nicht.

Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass in einer extremen Ausnahmesituation wie etwa im Kriegsfall Politiker mit dem ehrenwerten Grundgesetz anders umgehen werden wie in der Coronazeit. Die Annahme, dass im „Falle eines Falles“ das Grauen auch in Deutschland einziehen wird, hat ihre Berechtigung.

Im Krieg greifen Staaten nach den Bürgern. Die Politik will und braucht dann Bürger, die als Soldaten kämpfen.

Noch gibt es keinen Krieg. Doch schon jetzt ist der Griff des Staates nach den Männern zu erkennen. Das neue Wehrgesetz, das zum 1. Januar gültig wurde, zeigt es. An Ostern wurde bekannt, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel steht, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine längere Abwesenheit außerhalb des Landes sich genehmigen lassen müssen. Nach heftiger Kritik äußerte sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit den Worten: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“.

Das Schlüsselwort lautet: „derzeit“ – das in dem Zitat gleich zwei Mal Verwendung findet.

Das Wort hat den Charakter eines Scheunentors. Wehe, wenn die Politik dieses „Tor“ öffnet.

Anfang 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss dargelegt, warum die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers aus Deutschland zulässig ist. Auch wenn es hier nicht um deutsche Wehrpflichtige geht, lässt die Argumentation des Gerichts tief blicken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sei demnach nicht absolut, es könne in einer außerordentlichen Lage eingeschränkt werden, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht von vornherein undenkbar. Kritiker des BGH-Beschlusses sagen: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben.“

Ob dem so sein wird oder nicht, sei dahingestellt. Die Gesamtentwicklung bietet Anlass zu großer Sorge.

Ende März lud das Berliner Schadow-Gymnasium zu einer Diskussion zum Thema Wehrpflicht. Auch Johannes Varwick war zu Gast. In einem Videoausschnitt sagt der Politikwissenschaftler:

Wenn es notwendig wäre, dann wäre ich auch für Zwang.

Auf Nachfrage auf der Plattform X, wie die Aussage zu verstehen sei, antwortete er:

Genau so, wie ich es sagte: ein Staat kann und darf Zwang ausüben – soweit zwingend erforderlich (und legitim)

Und er fügt an:

Wir können (und müssen) über Legitimität streiten. Aber bei der Frage des Zwangs haben wir vermutlich Bewertungsunterschiede.

Angesprochen in einem NachDenkSeiten-Interview auf seine Positionierung konkretisierte Varwick mit folgenden Worten:

Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Diese Sätze gilt es, sacken zu lassen. Aussagen sind zu hören, die vielleicht vordergründig vernünftig und rational nachvollziehbar scheinen. Und Aussagen wie diese sind – auf die eine oder andere Weise – immer mal wieder auch von kritischen Leuten zu hören, die mit aktuellen Entwicklungen ebenfalls nicht einverstanden sind, aber unter Umständen einen Zwang in Sachen Landesverteidigung für angebracht halten. Doch was hier vernünftig und nachvollziehbar klingt, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand.

Schmidt gehörte noch zu jener Generation Politiker, die den Krieg und seinen Schrecken erlebt haben. Von Schmidt stammt auch die Aussage: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als 1 Minute schießen.“ So klingt eine von tiefer Einsicht auf Vernunft basierende Aussage.

Doch wo gibt es diese Vernunft heute noch auf politischer Seite? Aufseiten der Regierungsparteien?

Helmut Schmidt – das war, mehr oder weniger, noch die „alte Bonner Republik“. Die alte Bonner Republik, das war damals auch: Willy Brandt. Das war Kniefall. Das war die Zeit persönlicher Diplomatie zwischen Brandt und Breschnew. Das war die Zeit der „Neuen Ostpolitik“. Das war auch die Zeit einer starken Friedensbewegung. Und später war es dann die Zeit einer echten Entspannungspolitik.

Die von Varwick zitierten Schmidt-Worte stammen aus dem Jahr 2008.

2008 – das war viele Jahre vor dem Maidan. 2008 – das war lange vor den demokratischen Zumutungen der Coronazeit. 2008 – da waren es noch 14 Jahre bis zum Krieg in der Ukraine. 2008 – damals wagte es noch kein deutscher Politiker, von Kriegstüchtigkeit zu sprechen. 2008 – da hatte auch noch kein Johann Wadephul als Außenminister gesagt: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben.“ 2008 – da sagte auch noch kein deutscher Politiker: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden.

Dass Varwick an der zitierten Stelle gerade Schmidt anführt, mag im Hinblick auf eine romantisierte Vorstellung bundesrepublikanischer Demokratieverhältnisse der Gegenwart nett erscheinen. Es klingt sogar sympathisch, an die Haltung Schmidts zu erinnern und sie zum Maßstab zu nehmen. Nur: Wird das der Realität gerecht?

Halten wir uns vor Augen: Damals stand da Helmut Schmidt. Heute steht da der Ex-BlackRocker Friedrich Merz.

Im Grunde genommen sagt dies bereits alles.

Wenn Varwick davon spricht, dass er für Zwang sei, „wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich mache“, tappt er in eine Art Denkfalle, in die viele seit Urzeiten immer und immer und immer wieder tappen.

Wir alle kennen diese schier unendlich und furchtbar ermüdende Diskussion, wenn ein Pazifist und ein Befürworter des bewaffneten Kampfes diskutieren. Mit allen möglichen herbeifantasierten Vorstellungen wird versucht, den Pazifisten aus der Reserve zu locken. „Würdest du nicht einmal zur Waffe greifen, wenn ein Feind deine Frau töten wollte?“ „Würdest du nicht einmal dann zur Verteidigung bereit sein, wenn der böse Feind vergewaltigend und mordend durch dein Land, deine Heimat zöge?

Nicht alle, die solche Fragen stellen, meinen das böse. Aber bei manchen schimmert – warum auch immer – ein schier teuflisches Vergnügen durch, doch endlich, endlich diesen Pazifisten dazu zu bringen, „Ja!“ zu sagen.

Bei Varwick ist das nicht der Fall. Seine Aussagen bewegen sich auf der rationalen Ebene. Schließlich: Der Gedanke, dass es doch vielleicht tatsächlich eine wie auch immer geartete „sicherheitspolitische Lage“ geben mag, die aus seiner Sicht nun mal einen „Zwang“ erforderlich machte, darf doch gedacht werden. Denn: Könnte es nicht tatsächlich einmal soweit kommen?

Hier ist sie, die Falle.

Erstens gibt es keine „sicherheitspolitischen Lagen“. Was es gibt, sind Politiker, die oft katastrophale Entscheidungen treffen und im Vorfeld von Kriegen an vielen Stellen die Möglichkeit hätten, ihr Land vor einem Krieg zu bewahren – selbst wenn es auf der Basis eines schlechten Kompromisses wäre. Nach allem, was über Kriege bekannt ist, weiß man, das Kriege nicht vom Himmel fallen. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit. Nach allem, was man über Kriege weiß, sollte jedem klar sein, dass die hehren Ziele, die sowohl Angreifer als auch Angegriffener immer wieder vor sich hertragen, um ihren Krieg als „gerecht“, „unabdingbar“, „notwendig“ für das „Gute“ usw. zu verkaufen, oft von schamlosen Lügen und tiefenpolitischen Interessen durchzogen sind.

Zweitens zerschellt die Annahme, dass Deutschland ja vielleicht doch angegriffen werden könnte, an der Realität. Wer sollte Deutschland angreifen? Dänemark? Holland? Schweden?

Drittens: Selbst unter der irrigen Annahme, dass Russland Deutschland angreifen würde: Unter einer derartigen „sicherheitspolitischen Lage“ wäre es irrelevant, ob Deutschland nun über 150.000, 200.000 oder 300.000 und mehr Soldaten verfügt. Bei einem Angriff Russlands auf Deutschland sprächen wir von einem Krieg mit der NATO inklusive einer sehr raschen nuklearen Eskalation.

Viertens: Selbst unter der Annahme, dass die NATO zerbricht und Deutschland allein dastünde: Einen Krieg mit einer Atommacht zu führen, wäre Wahnsinn. Auch in dieser Situation wäre die Anzahl der Soldaten und die Wehrfähigkeit allenfalls etwas für der Realität trotzende politisch-militärische Gedankenspiele, nach denen Deutschland doch eine „Chance“ im Kampf haben werde.

Fünftens, um Varwick entgegenzukommen: Selbst wenn man die Annahme einer für Deutschland schwerwiegenden „sicherheitspolitischen Lage“ im Vagen lässt und auf der theoretischen Ebene die Annahme durchexerziert, dass ein böser Feind X irgendwann zu einer Bedrohung werden könnte, und dann eben ein Staat im Hinblick auf eine Wehrpflicht zu Zwang greifen müsste: Was ist das nur für eine Auffassung? Haben wir als Gesellschaft denn gar nichts gelernt? Haben wir als ein dem Humanismus und den universellen Menschenrechten sich verpflichtet fühlendes Gemeinwesen denn gar nichts begriffen? Wollen wir wirklich Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen? Wollen wir wirklich sagen: Wenn eine Horde zerstörender, vergewaltigender, mordender Feinde das Land überfällt, zwingen wir Männer zur Verteidigung? Weil die alte Frau und das wehrlose Kind sich nicht verteidigen können, zwingt der Staat den 20-jährigen Michael und den 30-jährigen Stefan gegen seinen Willen dazu, ein Gewehr in die Hand zu nehmen und zu töten – oder sich selbst töten zu lassen?

Wenn die Menschheit doch etwas gelernt haben sollte, dann das: Ein Staat darf seine Bürger bitten, die Waffen zu ergreifen. Er darf an das „Pflichtgefühl“, an „Mut“, an „Kampfgeist“ appellieren, wenn es nötig ist (auf Propaganda achten!), aber einen Menschen (Bürger!) zum Kampf gegen seinen Willen zu zwingen: Das ist barbarisch, unmenschlich. Das „Pflichtgefühl“, die Bereitschaft, das eigene Leben für einen Anderen zu opfern, darf nur auf einer freien, individuellen Willensentscheidung beruhen.

Wenn wir das als zivilisiertes, demokratisches Gemeinwesen nicht begriffen haben, haben wir nichts begriffen.

Ist es nicht so, dass Menschen im Grunde genommen über ein relativ gut ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit verfügen? Menschen brauchen keine Politiker, die ihnen sagen, dass da ein „Feind“ steht, der „böse“ ist.

Im Falle eines Falles entscheiden mündige Staatsbürger selbst, ob da ein Feind ist und ob sie bereit sind, gegen ihn zu kämpfen.

In dem einen Fall mag ein Land einen Krieg gut überstehen, in dem anderen Fall mag es untergehen. Vielleicht wollen die Bürger kämpfen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie mutig, feige, ehrenhaft, unehrenhaft, dumm oder klug. Die Entscheidungen mögen „richtig“, „falsch“, „tragisch“ oder was auch immer sein: Dann ist es eben so, wie es ist. Doch Zwang in Bezug auf einen Krieg ist durch nichts gerechtfertigt.

Vor einigen Jahren war in einem Radiosender ein Beitrag über das Ende des 2. Weltkriegs zu hören. Es war ein Jahrestag und ein alter Wehrmachtssoldat erzählte. Er sprach über die letzten Tage im Krieg und seine Zeit danach. Im Großen und Ganzen brachte er den Krieg gut hinter sich und hatte ein geordnetes Leben. Während er erzählte, stockte seine Stimme. Er berichtete davon, dass es da aber ein Erlebnis gibt, das ihn bis heute nicht loslasse. Er erzählte davon, wie ein Kamerad desertierte. Der Kamerad begang „Fahnenflucht“. Nach einer kurzen Flucht wurde er eingefangen und die Exekution angeordnet. Er, der gerade im Radio erzählt, wurde mit ausgesucht, um den Kameraden zu erschießen. Sein Gewissen sagte ihm, dass das falsch ist. Aber es gab da diese Pflicht. Es gab da diesen Befehl. Er legte, zusammen mit anderen Soldaten, an. Und schoss. Mit den Tränen kämpfend, berichtete der ehemalige Soldat von diesem Vorfall.

Fliegende Standgerichte, summarische Exekutionen ohne ordentliches Verfahren: So war das. Die genaue Zahl der exekutierten Fahnenflüchtigen aufseiten der Wehrmacht ist nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Von Zehntausenden ist auszugehen.

„Es gibt kein Recht auf Fahnenflucht“ – so lautet die Überschrift eines Kommentars der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der im Dezember 2023 erschienen ist. Der Redakteur richtet seine Aufmerksamkeit auf wehrpflichtige Ukrainer, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entziehen. Von einem „gerechten Krieg“ ist die Rede. Und davon, dass Deutschland kein „sicherer Hafen“ für wehrpflichtige Ukrainer sein solle. Der Autor schreibt, man müsse den ukrainischen Verteidigungsminister verstehen und es drohe doch die „Auslöschung“ der Ukraine.

Obwohl dieser Text hier von der Wehrpflicht in Deutschland handelt, beginnt und endet er mit dem, was in der Ukraine passiert. Wie anschaulich braucht man es hierzulande noch? Ein Blick in die Ukraine genügt, um das Grauen, das sich aus einer Wehrpflicht in Kriegszeiten ergeben kann, zu sehen.

Wehrpflicht, Zwang, Fahnenflucht und die gesetzliche Gewalt, die auf sie folgt: Sie sind miteinander verklammert.

Es darf nicht der Denkfehler begangen werden, auf hypothetische Bedrohungsszenarien und auf angebliche, für das Land gefährliche „sicherheitspolitische Lagen“ Gesetze und Regeln aufzubauen, die eine Schande für ein gesundes Freiheitsverständnis sind und am langen Ende Unmenschlichkeit bedingen können.

Deutschland tut gut daran, jetzt wach zu sein. Wenn schon jetzt von Kriegstüchtigkeit die Rede ist, ist die Gefahr groß, dass es irgendwann zu spät ist. Mögen im Zusammenhang mit dem Gerede um einen neuen Wehrdienst niemals mehr die Begriffe Pflicht und Zwang gebraucht werden.

Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Deutschland ist Weltmeister – oder kommt vor dem Fressen doch noch die Moral?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die große Chance für den DFB, endlich einmal das Richtige zu tun.
Ostern 2026. Ein lebensmüder Buckelwal erschüttert die Nation. In den ICEs der Bahn die üblichen Saalschlachten. Ricarda Lang meldet sich stündlich zum Fall Ulmen. In Hannover werden 760 Teilnehmer am Ostermarsch verzeichnet. Alt und Jung fordern Frieden und Freiheit. Man hört Trillerpfeifen. Als Konsequenz des sogenannten „Iran-Konflikts“ verlangt die AfD den kompletten Abzug der US-Armee. Alle anderen im Land warten auf Godot. Der DFB hält sich in der Causa Undav & Nagelsmann bedeckt. Wir leben in Zeiten, in denen wir laut Lothar Matthäus „den Sand nicht in den Kopf stecken dürfen“. Von Wolf Reiser.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Um den Kopf wieder freizubekommen, lohnt sich ein sportlicher Rückblick in den Herbst des Jahres 1979. In Teheran hatten iranische Revolutionsgarden die amerikanische Botschaft gestürmt und sich zum Missvergnügen von US-Präsident Carter 52 Geiseln auserwählt. Der um die Wiederwahl zitternde Erdnussfarmer war eigentlich darauf konzentriert, zusammen mit seinem Sicherheitsberater – und Alptraum aller weltweiten Nachrichtenvorleser – Zbigniew Kazimierz Brzeziński, die afghanischen Mudschaheddin nebst dem saudischen Bin-Laden-Clan hochzurüsten. Das Ziel: die Rote Armee in die Kriegsfalle zu locken. Die Greise im Kreml überhörten die Signale und leiteten damit den Anfang vom Ende der Sowjetunion ein.

Zum Jahreswechsel 1980 verkündete der desperate US-Präsident die weltweite Blockade der Olympischen Sommerspiele in Moskau, wenn, ja wenn die Sowjets ihre Truppen nicht bis zum 20. Februar nach Hause holen würden. Da der Russe nicht auf Blitzkrieg spezialisiert ist, konnte er das Ultimatum nicht einhalten und zog sich erst im Februar 1989 zurück.

In Bonn wuchs damals der Druck auf die sozialliberale Bundesregierung unter Kanzler Helmut Schmidt. Mit einem Boykott würde man die so mühsam angebahnte und auf Ausgleich bedachte Ostpolitik konterkarieren. Zudem gab es die RAF, die Neutronenbombe, den gerade unterzeichneten Erdgasdeal mit Moskau und den Kandidaten Strauß. Der 28-jährige Fechter Thomas Bach flehte als Vertreter der Olympioniken die Koalition an, Sport und Politik zu trennen und die Athleten nicht als Bauern auf dem Schachbrett der internationalen Auseinandersetzungen zu kompostieren. Daraufhin wurde er als „Kommunistenschwein und Vaterlandsverräter“ beschimpft.

Bei der Abstimmung am 23. April 1980 unterstützte eine große Mehrheit des Bundestags den Boykott. Die SPD und der Hindukusch, das ist eine ganz spezielle Beziehung. Deutschland erwies sich beim „Zeichensetzen“ wieder einmal als treuester Vasall der USA und des NATO-Generalsekretärs Joseph Luns. Im Juli schickten 81 von 146 der eingeladenen Länder ihre Sportler zu den ersten Spielen im kommunistischen Ostblock. Elf westliche Länder bzw. deren Nationale Olympische Komitees hatten einen Boykott abgelehnt. Dass man auch Zwischentöne treffen kann, zeigten die Teams aus Frankreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden. Sie mieden demonstrativ die Eröffnungszeremonie, während Großbritannien, Irland und Portugal nur einen einzigen Sportler abstellten.

Nach seiner Wiederwahl und der parallelen Abwahl des von ihm verachteten Carter sagte Helmut Schmidt etwas Bemerkenswertes: „Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.” Wie recht er hatte, bestätigte sich 1982. Brzeziński war über den elenden Kontostand der FDP informiert und schuf bei einigen ihrer Abgeordneten ein solid-anwachsendes Misstrauen.

Nun steht in zwei Monaten zwar keine Olympiade an, doch stehen beim DFB der jüngeren Geschichte so Sachen wie Moral und Ethik und Toleranz hoch im Kurs und auch ältere Tugenden wie Fairness, Vielfalt und Respekt. In diesem Sinne ordnet ein Mann mit einem ballähnlichen Kopf und dem passenden Namen Infantino an: „Die WM muss und wird ein Symbol für Einheit und Solidarität sein“ und wird die Welt begeistern mit einer „friedlichen und fröhlichen Atmosphäre“.

Doch da gibt es diese unprovozierten völkerrechtswidrigen, aggressiven und terroristischen Kriege mit Toten und Millionen in die Obdachlosigkeit gebombten Mitmenschen. Es kann zu Ostern 2026 für Politik und Sport nur eines zählen: diese Spiele zu boykottieren, ohne Wenn und Aber und verbunden mit all diesen Vokabeln, etwa Entrüstung, Scham und Verachtung gegenüber der Militärjunta des amerikanischen Gastgebers. Doch man hört nichts davon im Musterland der Ethik. Es gibt keine Brennpunkte, TV-Talks, parlamentarische Sondersitzungen und sich überschlagende Pressekonferenzen. Nicht einmal beim „Doppelpass“ oder im Kölner Kellergericht regt sich eine Stimme der Vernunft. Bislang gab es lediglich einen Zwischenruf der Amnesty-International-NGO. Dort befürchtet man die Möglichkeit von ICE-Repression gegen migrantische Communities und die vielen Obdachlosen. So kann man die Sache natürlich auch angehen, aber „ein Lothar Matthäus lässt sich nicht so einfach umdrehen wie ein Wiener Schnitzel“.

Folgt man der Logik des kalten Kriegers Brzeziński bei seiner „Operation Cyclone,“ dann soll der Boykott eines Sportevents für Frieden und Sicherheit auf der Welt sorgen, für Wohlstand, freien Handel und Glück. Obwohl seine „Schwerter zu Pflugscharen“-Denkschule zum Zusammenbruch des Ostblocks führte, nahm sein „War on Terror“ ab 1990 erst so richtig Fahrt auf und gipfelt derzeit im pränuklearen Chaos.

In dem transatlantischen Kursbuch „Between Two Ages – die Rolle der USA in einem technetronischen Zeitalter“ aus dem Jahre 1970 steckte der humorlose Pole, Berater auch von Johnson, Nixon, Reagan, Clinton, den Bushs und Obama die alternativlosen Ziele der Supermacht ab. Grob gesagt drehen sich die 170 Seiten um den eurasischen Feuerball Ukraine und im Weiteren darum, die Region zwischen Gibraltar und Wladiwostok in einen verwüsteten Großbalkan umzudekorieren. Das neutestamentarische Opus wurde nie ins Deutsche übersetzt. Man kann es heute als gebrauchtes Taschenbuch für knapp 300 Euro bestellen, wohingegen das deutsche Pendant „Mein Kampf“ mit zwölf Euro fast als ein Schnäppchen daherkommt.

Wenn der Boykott von 1980 aber etwas bewirkt hatte, dann bei der Hierarchieauflistung der US&NATO-Butler, wo Deutschland sich als unumstrittener Tabellenführer erwies. In diesem April besteht nun die einmalige Chance, diesen Status abzuschütteln und sich zumindest auf dem Sektor des Ballspiels in den Augen der Weltgemeinde als souveräne Instanz zu erweisen.

Nachdem Obama mehrfach bestätigt hatte, dass dieser Maidanvorfall ab 2014 ein „US-Deal“ war und ist, müsste auf der Basis früherer Moral spätestens seither jeder Sportevent ein Tabu sein, an dem Nordamerikaner beteiligt sind; von Bidens späterer Nord-Stream-Ansage ganz zu schweigen. Moral ist aber offenbar nur das, was der Chef für Moral hält. Wie und wohin der Hase zu laufen hat, bekam der erfrischende Mehmet Scholl 2017 während des für den DFB so erfolgreichen Confed-Cups in Russland zu spüren. „Wir stehen im Confed-Cup-Halbfinale, die U21 zeitgleich im EM-Finale, wir hatten 33 Grad. Alles war perfekt. Und da kommen die wieder mit so etwas Negativem um die Ecke, so mit Russland-Doping und diesem Hajo Seppelt. Und dann habe ich nur gesagt: Die Story kommt raus oder ich gehe. Dann hieß es, dass ich mich nicht einmischen darf. Ja, und dann bin ich gegangen. Ich lass mir doch nicht von der ARD die Eier abschneiden.“ Ruckzuck wurde aus dem Hayali-Think-Tank der woke Thomas Hitzlsperger aus dem Hut gezaubert, auch bekannt als Autor des Outing-Jahrhundertwerks „Mutproben“.

Nur sehr wenige Sportjournalisten definierten das Ausscheiden in der Vorrunde 2018 als klammheimlichen Protest gegen die Putin-Schreckensherrschaft. Und tatsächlich entwickelte sich der DFB in der Folgezeit zu einem Hort ritterlichen Edelmuts. Nicht Köpfe, sondern bunte Bälle sollten rollen, gegen Hass, Diktatur, Ausgrenzung Unterdrückung, Faschismus, Ungerechtigkeit und Menschenrechte, also nicht gegen, sondern für, natürlich. Ergriffen von rätselhafter Selbstbegeisterung erprobte man vier Jahre später in Katar ein neues Verweigerungsritual: Mouth wide shut, drei Spiele und mit Nancy an Bord ab nach Hause, wo der Mensch noch etwas gilt. Sollen sich doch Franzosen und Argentinier die Hände dreckig machen.

Während sich Russland einen langen Tschetschenienkrieg leistete und seit 2022 als Folge des „US-Deals“ in der Ostukraine herumoperiert, lesen sich die von geschätzt 35 Millionen Pechvögeln garnierten Auslandseinsätze der befreundeten Weltpolizei schon etwas imposanter: Libyen, Grenada, Panama, Irak 1, Liberia, Bolivien, Haiti, Somalia, Kosovo, Kuwait, Irak 2, Afghanistan, Libyen 2, Irak 3, Syrien, Libanon und nun also seit 2025 der Endsieg über den Iran. Dazu der fränkische Veteran: „Es ist wichtig, das man neunzig Minuten mit voller Konzentration an das nächste Spiel denkt.“

Das nächste Spiel sollte am 14. Juni in Houston um 12 Uhr Ortszeit gegen den Angstgegner aus Curaçao stattfinden. Sollte. Denn wenn „wir“ noch einen Funken Anstand haben, also das gesamte Parlament, die große und kleine Wirtschaft, Wissenschaft, die Medien-und Kulturkloake, die Kirchen und der DFB bis runter zu den Tip-Kick-Aktiven, dann verbietet es sich, nur einen der vielen Füße auf den Turf des Großen Bruders zu setzen. Die Politik hat derweil die beiden Botschafter einzubestellen und sie bis zum Kriegsende mit Fußfesseln zu versehen. Anstatt weitere Mehrteiler-Dokus über Boatengs und Özils zu produzieren, haben unsere Funkanstalten inklusive Phoenix und Arte die Aufgabe, uns über vergangene wie aktuelle Kriegsverbrechen der USA und seiner regionalen Söldner zu informieren, über blinde Zerstörungswut, entfesselte Bosheit und Raserei, Massenmord und homerischen Kriegswahn.

Der Gratismut bei den hohlen Respekt&Toleranz-PR-Kampagnen und der Katar-Operette – geschenkt, so etwas kann passieren. Heute, hier und jetzt, Ostern 2026 zeigt es sich, ob eine Nation eine echte Haltung hat und so etwas wie Würde, Stolz und Courage. Wenn wir wirklich Eier haben, darf es keine Spiele mit deutscher Beteiligung geben. Es darf keinen Pakt mit den Epstein-Psychopaten geben. Es darf überhaupt in diesem Jahr dort keine WM geben. Sie sollte, wenn die Waffen schweigen, als Zeichen der Versöhnung nach Israel, Gaza und den Südlibanon nachgeholt werden. Und die Schule der 170 zerfetzten Mädchen vom 28. Februar, jenem israelischen Purimgeschenk an die Perser, soll zum UNESCO-Wallfahrtsort und Weltkulturerbe erklärt werden, Pflichtbesuch für alle Teilnehmer, wie wir das von anderen Kultstätten her kennen. Was Deutschland beim Weltklima geschafft hat, wird ja wohl beim Fußball auch möglich sein: Das Stigma des Willigen abzulegen, Vorreiter sein und ein leuchtendes Vorbild für alle Nationen.

Rudi Völler meinte neulich: „Es kann durchaus sein, dass es heiß wird … Vielleicht wird es in Canada ein bisschen weniger extrem, aber in Mexiko und in den USA ist es in vielen Regionen heiß.“ Manche lesen da einen Trend zur Umkehr heraus wie auch die kleine Hoffnung, dass uns im Mai das Kerosin ausgeht.

Für das Land selbst wäre das Verbleiben des DFB-Clans eingedenk aller Laptop-Experten, Lactat-Messer und Focus-Hypnotiseure von großem Vorteil. Die meist kräftigen jungen Männer könnten sich in den zwei Monaten nützlich machen, beim Schul- und Brunnenbau, bei der Paketzustellung, beim Verlegen neuer Schienen oder als Unterstützung bei der Ticketkontrolle. Auch Lehrkräfte bei integrativen Deutschkursen werden derzeit händeringend gesucht – eine Schwachstelle, auf die Lothar schon vor langer Zeit aufmerksam machte: „This are different exercises. Not only bumm.“

Titelbild: kovop / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Trumpverstehen für Fortgeschrittene

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Manchmal gleicht die Art und Weise, wie sich Weltgeschichte dem Publikum offenbart, einem absurden Theaterstück. Gestern Morgen drohte Donald Trump in übelster Schurkenmanier noch, die gesamte iranische Zivilisation zu vernichten, und heute Nacht konnten die Verhandler dann doch einen zweiwöchigen Waffenstillstand und die Fortführung von Friedensgesprächen vermelden. Ein Drama mit Happy End? Nein, wir waren vielmehr Zeugen einer weiteren Episode der skurrilen „Trump-Show“. Der US-Präsident verwechselt offenbar Weltpolitik mit einem Wrestling-Schaukampf. Die entscheidende Frage ist, wie lange der Rest der Welt sich dieses erbärmliche Theater anschauen will. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier.

Manchmal sind es die kleinen Meldungen, die für das Verständnis des großen Ganzen von besonderem Interesse sind. Gestern veröffentlichte die New York Times einen Artikel, in dem geschildert wird, wie es überhaupt zum Irankrieg kam. Trump habe sich demnach von Netanjahu einlullen lassen. Der versprach einen schnellen militärischen Sieg und einen vom Mossad geschürten Volksaufstand, an dessen Ende der Schah-Sohn Reza Pahlavi die Herrschaft übernehmen werde. Im gesamten Umfeld des US-Präsidenten gab es offenbar wider besseres Wissen keinen offenen Widerstand gegen dieses Szenario, das CIA-Chef Ratcliff während des Meetings mit Netanjahu als „absurd“ und US-Außenminister Rubio als „Schwachsinn“ bezeichnet haben sollen. Es kam, wie wir heute wissen, natürlich anders, als Netanjahu es Trump versprochen hatte. Die letzte offene Frage war, wie es Trump gelingt – und das mag für deutsche Leser nun absurd klingen –, ohne allzu großen Gesichtsverlust aus dieser Katastrophe herauszukommen.

Donald Trump sieht sich selbst als „Dealmaker“ und „Showman“ und er bricht offen mit diplomatischen Konventionen. Das wurde auch und vor allem in den deutschen Medien nicht wirklich verstanden. Mit seiner unkonventionellen, aber – zumindest aus seiner Sicht – überaus erfolgreichen Verhandlungsstrategie hatte ich mich im Januar im Artikel „Trumpverstehen für Anfänger“ ja bereits ausführlich beschäftigt. Eine weitere Verhandlungsstrategie, die Trump perfektioniert hat, ist das, was Spieltheoretiker als „Theorie des Verrückten“ (Madman-Theorie) bezeichnen. Man erweckt den Eindruck, irrational und physisch instabil zu handeln und damit den Gegner einzuschüchtern und seine eigentlichen Ziele – die oft auf einer ganz anderen Ebene zu verorten sind – zu erreichen. Nun kann man vortrefflich darüber streiten, ob Trump verrückt ist oder nur so tut. Ich vermute Letzteres und seine Verhandlungstaktik gegenüber Iran ist dazu geradezu ein Paradebeispiel.

Die USA haben den Irankrieg verloren. So viel war bereits vor Ostern klar. Die „Ziele“, mit denen Netanjahu Trump den Krieg schmackhaft gemacht hat, hatten sich schon wenige Tage nach Kriegsbeginn in Luft aufgelöst. Die Israelis haben – so sie es denn je versucht haben – keinen Regime Change orchestrieren können, das theokratische System ist gefestigter als vor dem Krieg. Währenddessen gingen den USA und ihren Verbündeten die Raketen- und Drohenabwehrsysteme aus, die wirtschaftlichen Folgen erreichten über den Umweg der Zapfsäule auch die Trump-Wählerschaft in den USA und bis zu den Midterms ist es gar nicht mehr so lange hin. Doch wie beendet man einen verlorenen Krieg, ohne das Gesicht zu verlieren?

Die dafür nötigen Storylines sind in einer „Sportart“, die Donald Trump sehr nahesteht, durchaus gebräuchlich. Ich rede vom Wrestling, dieser in ihrer ganzen Kulturlosigkeit typisch amerikanischen Showveranstaltung, bei der im Stil einer Seifenopfer grotesk überzeichnete Muskelmänner im Ring einen Schaukampf veranstalten, bei dem die Rollen klar zugewiesen und das Ergebnis vorher verabredet wurde. Trumps Äußerungen, die in den letzten Tagen weltweit für Aufregung sorgten, sind nicht die eines Staatsmannes, sondern könnten so auch 1:1 dem Skript einer Wrestling-Show entspringen. Das mögen die Feingeister, die die Geschehnisse als Journalisten einordnen wollen, nicht verstehen – sie sind auch nicht das Publikum, an das Trump seine Show adressiert. Wie der gemeine Trump-Wähler auf diese Show reagiert, ist eine ganz andere Frage.

Wie bereits gesagt – die USA haben den Krieg verloren. Und einen verlorenen Krieg als Erfolg darzustellen, ist eine große Kunst. Vielleicht sollte man die Äußerungen von einem „Vernichten der iranischen Zivilisation“ genau in diesem Kontext betrachten. Jede Wette – in den kommenden Tagen wird Trump herumposaunen, die Iraner seien nur aufgrund seiner Rhetorik eingeknickt und er habe durch seine Drohungen den Krieg beendet, die Straße von Hormus geöffnet und damit für die Welt das erreicht, was „feige“ Europäer und Asiaten sich nicht zugetraut haben. Wahrscheinlich nervt er Gott und die Welt nun mit der Aussage, er habe neun Kriege beendet. Natürlich ist das alles Quatsch, aber solange seine Wähler ihm das glauben, ist diese Form der öffentlichen Kommunikation gemessen an ihrer Zielrichtung durchaus erfolgsversprechend.

Was wäre die Alternative? Dem Wähler zu sagen, er sei von seinem Freund Benjamin Netanjahu hinter die Fichte geführt worden? Er, der mächtigste und nach eigener Sicht sicherlich auch schlauste Mann der Welt, habe mit seiner persönlichen Einschätzung schlichtweg grotesk falsch gelegen? Das wäre ehrlich. Aber das wäre nicht Donald J. Trump, der große Showman. Der wird sich nun als Friedensbringer feiern und diese Geschichte mit allerlei kontrafaktischen Trumpismen ausschmücken – so lange, bis sie im Paralleluniversum der MAGAs als allgemeingültige Wahrheit gelten. Nach Trump-Maßstäben hat er so sein Gesicht gewahrt und den verlorenen Krieg gewonnen.

In der echten Welt sieht es freilich ein wenig anders aus. Iran hat seinen spirituellen Führer verloren und sicher auch materiell große Schäden erlitten. Dafür hat das grundlos überfallene Land Sympathien beim Rest der Welt gewonnen und kontrolliert nun ganz offiziell per ordre Trump die Straße von Hormus und darf Agenturmeldungen zufolge zwei Millionen US-Dollar Maut für jedes Schiff kassieren, das die ehemals offene Meerenge passiert. Bei allein 30.000 Tankern pro Jahr sind dies stolze 60 Milliarden US-Dollar – gezahlt wohlgemerkt nicht in Dollar, sondern chinesischen Yuan. Bezahlt werden diese indirekten Reparationen vor allem von den US-Verbündeten am Persischen Golf und deren Kunden in Asien; indirekt landet die Rechnung natürlich in Teilen auch bei den Endkunden in Europa und den USA, aber die Zusammenhänge sind viel zu komplex, als dass der Michel oder Joe the Plumber sie verstehen würde.

Abseits der hier geschilderten Trump-Perspektive sieht es freilich vollkommen anders aus. China hat sich als Vermittler hinter den Kulissen einmal mehr als eigentliche Schutzmacht für die Weltordnung erwiesen. Europa ist moralisch am Ende und hat in der Weltpolitik nicht einmal mehr eine Nebenrolle. Netanjahu kann sich freuen, da er einmal mehr die Region ins Chaos gestürzt und so sein politisches Überleben verlängert hat. Und die USA? Sofern sie überhaupt noch ein Gesicht zu verlieren hatten, so haben sie es nun endgültig verloren. Die ehemalige Weltmacht Nummer Eins ist nurmehr ein grotesk anmutender Schurkenstaat, der anderen Ländern offen mit Auslöschung droht, das Recht des Stärkeren zelebriert und die Welt in eine Showbühne für ein traurig-groteskes Theaterspiel verwandelt. Es ist zu befürchten, dass der Irankrieg dabei nicht der letzte Akt war.

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Zwischen Freiheit und Kontrolle: Wer bestimmt die Regeln der digitalen Welt?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Es sind keine öffentlichen Bühnen, keine großen Hallen, keine offenen Debatten, in denen derzeit über die Zukunft von Staat, Technologie und Freiheit gesprochen wird. Es sind geschlossene Räume, exklusive Zirkel, Einladungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt. Von Günther Burbach.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einer der zentralen Akteure in diesem Umfeld ist Peter Thiel, Investor, Mitgründer von PayPal und prägende Figur eines Teils des Silicon Valley, der längst nicht mehr nur Technologien baut, sondern politische und gesellschaftliche Leitbilder formuliert. Dass Thiel aktuell durch Europa reist und in privaten Veranstaltungen über Begriffe wie „Antichrist“, Weltordnung und Machtstrukturen spricht, mag auf den ersten Blick wie eine Randnotiz wirken. Tatsächlich verweist es auf eine Entwicklung, die sich seit Jahren aufbaut und die zunehmend an Einfluss gewinnt.

Thiel steht für eine Strömung, die sich selbst als Verteidiger von Freiheit versteht, aber unter Freiheit etwas anderes versteht als das, was in demokratischen Gesellschaften traditionell darunter gefasst wird. In seinen öffentlichen Äußerungen der vergangenen Jahre hat er immer wieder Zweifel daran geäußert, ob Demokratie und individuelle Freiheit tatsächlich miteinander vereinbar seien. Gleichzeitig formuliert er ein klares Ziel: Fortschritt, Innovation und Macht sollen nicht durch staatliche Regulierung gebremst werden. Wettbewerb gilt in dieser Denkschule nicht als Ideal, sondern als Zustand, den es zu überwinden gilt, zugunsten von Monopolen, die technologische Entwicklung effizienter vorantreiben könnten.

Eine neue Form von Macht

Diese Haltung bleibt nicht abstrakt. Sie materialisiert sich in konkreten Strukturen, etwa im Umfeld von Palantir Technologies, einem Unternehmen, das Software für Sicherheitsbehörden, Militär und große Organisationen entwickelt. Die Systeme, die dort entstehen, dienen dazu, Daten zu verknüpfen, Muster zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten. Offiziell geht es um Effizienz, Gefahrenabwehr und bessere Informationsgrundlagen. Kritiker hingegen verweisen darauf, dass genau hier eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt.

Der Widerspruch ist offensichtlich, aber er wird selten klar benannt. Auf der einen Seite steht die Kritik an staatlicher Überwachung, an Regulierung, an Eingriffen in individuelle Freiheit. Auf der anderen Seite entstehen gleichzeitig Technologien, die genau diese Überwachung auf eine neue Ebene heben, nicht durch den Staat allein, sondern durch private Akteure, die eng mit staatlichen Stellen kooperieren. Freiheit wird hier nicht als Abwesenheit von Kontrolle gedacht, sondern als Verschiebung der Kontrolle: weg von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu privatwirtschaftlichen Strukturen.

Diese Verschiebung hat Folgen, die im Alltag oft unsichtbar bleiben. Entscheidungen werden vorbereitet, bevor sie überhaupt als Entscheidungen erkennbar sind. Daten werden analysiert, Profile erstellt, Wahrscheinlichkeiten berechnet. Der einzelne Mensch tritt in diesen Systemen nicht mehr als Bürger auf, sondern als Datensatz, als Risikofaktor, als Muster. Was dabei verloren geht, ist nicht nur Transparenz, sondern auch die Möglichkeit, sich gegen Fehlbewertungen zu wehren. Wer einmal in einem System falsch eingeordnet ist, muss häufig selbst beweisen, dass das System irrt, eine Umkehr der Logik, die in einem Rechtsstaat eigentlich nicht vorgesehen ist.

Gleichzeitig wird die öffentliche Debatte über diese Entwicklungen oft verkürzt geführt. Technologische Innovation erscheint als naturgegebener Fortschritt, als etwas, das sich ohnehin nicht aufhalten lässt. Kritik wird schnell als Fortschrittsfeindlichkeit interpretiert. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Technologie genutzt werden soll, sondern darum, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird und wer darüber entscheidet. Genau hier liegt der Kern des Problems: Die Entscheidungszentren verschieben sich, ohne dass diese Verschiebung politisch oder gesellschaftlich ausreichend reflektiert wird.

Privatisiertes Gegenmodell zur „drohenden Weltregierung“

Die aktuelle Vortragsreihe von Thiel ist in diesem Zusammenhang weniger wegen einzelner Aussagen relevant als wegen des Umfelds, in dem sie stattfindet. Es geht um Netzwerke, um Denkzirkel, um die Formulierung von Weltbildern, die später in Technologien, Geschäftsmodelle und politische Strategien übersetzt werden. Wenn dort von einer drohenden Weltregierung gesprochen wird, die durch Regulierung und globale Kooperation entsteht, dann ist das nicht nur eine ideologische Position. Es ist zugleich eine Legitimationsgrundlage für ein Gegenmodell: eine Ordnung, in der Macht nicht zentral politisch organisiert ist, sondern verteilt über private Akteure, die sich selbst als innovativer, schneller und letztlich auch als „freier“ verstehen.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob diese Sichtweise richtig oder falsch ist. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen sie hat. Wenn staatliche Strukturen geschwächt werden, ohne dass gleichzeitig transparente und kontrollierbare Alternativen entstehen, entsteht kein Raum größerer Freiheit, sondern ein Raum, in dem Macht schwerer greifbar wird. Sie verschwindet nicht, sie verändert nur ihre Form.

Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Spannungsfeld, das derzeit immer deutlicher sichtbar wird. Denn während auf der einen Seite Akteure wie Thiel den Staat als Bedrohung für Freiheit darstellen, entstehen auf der anderen Seite politische Bestrebungen, Kontrolle im Namen von Sicherheit und Schutz auszuweiten. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich eine Entwicklung, die nicht in einfachen Kategorien zu fassen ist. Es geht nicht mehr um die klassische Gegenüberstellung von Staat und Markt, sondern um eine neue Konstellation, in der beide Seiten ihre Machtinstrumente ausbauen, oft mit ähnlichen technologischen Mitteln, aber unterschiedlichen Begründungen.

Wo bleibt der Bürger?

Was dabei zunehmend in den Hintergrund tritt, ist die Perspektive des Einzelnen. Der Bürger, der eigentlich im Zentrum demokratischer Systeme stehen sollte, wird in dieser Konstellation zum Objekt konkurrierender Machtansprüche. Seine Daten werden genutzt, sein Verhalten analysiert, seine Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, bleiben begrenzt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist so einfach wie grundlegend: Wenn Freiheit immer wieder als Argument verwendet wird, um neue Formen der Kontrolle zu rechtfertigen, auf welcher Seite steht sie dann tatsächlich noch?

Während Figuren wie Peter Thiel den Staat als potenzielle Bedrohung individueller Freiheit darstellen und technologische Entwicklung möglichst frei von Regulierung sehen wollen, verfolgt die andere Seite einen scheinbar entgegengesetzten Ansatz, mit einem Ergebnis, das bei näherer Betrachtung in eine ähnliche Richtung weist. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren daran, digitale Räume stärker zu regulieren, Plattformen in die Pflicht zu nehmen und Mechanismen zu etablieren, die Inhalte kontrollierbar machen sollen. Offiziell geschieht dies im Namen des Schutzes: vor Desinformation, vor Hassrede, vor organisierter Kriminalität, vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Diese Ziele sind für sich genommen kaum angreifbar. Kaum jemand wird bestreiten, dass es notwendig ist, gegen reale Gefahren im digitalen Raum vorzugehen. Doch die Art und Weise, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden sollen, führt zu einer grundlegenden Verschiebung. Wenn Kommunikationsinhalte automatisiert analysiert, gefiltert oder im Zweifel entfernt werden, entsteht eine Infrastruktur, die weit über den ursprünglichen Zweck hinaus wirken kann. Systeme, die einmal geschaffen wurden, lassen sich nicht ohne Weiteres auf einzelne Anwendungsfälle begrenzen. Sie schaffen Möglichkeiten und diese Möglichkeiten erzeugen neue Begehrlichkeiten.

In der politischen Debatte wird dieser Punkt häufig verkürzt dargestellt. Es gehe, so heißt es, um gezielte Maßnahmen, um klar definierte Inhalte, um konkrete Gefahren. In der praktischen Umsetzung jedoch zeigt sich, dass technische Systeme selten so präzise arbeiten, wie es politisch formuliert wird. Sie operieren mit Wahrscheinlichkeiten, mit Mustern, mit statistischen Annahmen. Fehler sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil des Systems. Inhalte werden fälschlich erkannt, Kontexte missverstanden, Entscheidungen getroffen, die sich im Nachhinein als problematisch erweisen. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen reagieren, Einspruch einlegen, sich erklären, oft gegenüber automatisierten Prozessen, die keine wirkliche Instanz der Auseinandersetzung bieten.

Technik strukturiert Entscheidungen vor

Hier entsteht eine Parallele zu genau jenen Entwicklungen, die auf der anderen Seite kritisiert werden. Auch dort geht es um Systeme, die Entscheidungen vorbereiten, um Datenanalysen, um Mustererkennung. Auch dort verschiebt sich die Logik: Nicht mehr der Mensch trifft eine Entscheidung und nutzt Technik als Werkzeug, sondern die Technik strukturiert die Entscheidung vor. Der Unterschied liegt weniger in der Technologie als in der Begründung. Während im Umfeld von Palantir Technologies Effizienz, Sicherheit und geopolitische Stärke im Vordergrund stehen, argumentiert die europäische Politik mit Schutz, Verantwortung und gesellschaftlicher Stabilität.

Für den Einzelnen ist dieser Unterschied jedoch oft schwer greifbar. In beiden Fällen wächst eine Infrastruktur, die Verhalten beobachtbar macht, die Abweichungen identifiziert und die darauf reagieren kann. Ob diese Reaktion von einem staatlichen System oder von einem privatwirtschaftlichen Akteur ausgeht, spielt im Alltag häufig eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sie stattfindet und dass sie sich der direkten Einflussnahme entzieht.

Diese Entwicklung gewinnt zusätzlich an Brisanz durch die globale Dimension. Digitale Plattformen und Technologien machen nicht an nationalen Grenzen halt. Selbst wenn in Europa vergleichsweise strenge Datenschutzregelungen existieren, stehen sie in einem Spannungsverhältnis zu Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Rechtsräumen haben. Politische Entscheidungen, die in Washington getroffen werden, wirtschaftliche Strategien, die im Silicon Valley entwickelt werden, wirken unmittelbar in europäische Gesellschaften hinein. Wenn in den USA unter Donald Trump eine Politik verfolgt wird, die Regulierung zurückfährt und wirtschaftliche Dynamik in den Vordergrund stellt, entsteht ein Umfeld, in dem Akteure wie Thiel ihre Modelle leichter entfalten können. Die Konsequenzen dieser Entwicklungen bleiben jedoch nicht auf die USA beschränkt.

Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen

Damit wird ein grundlegendes Problem sichtbar: Die klassischen Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen. Nationale Parlamente können Gesetze beschließen, europäische Institutionen können Richtlinien formulieren, doch die tatsächliche Umsetzung findet in einem global vernetzten System statt, das sich nur bedingt kontrollieren lässt. Gleichzeitig wächst die Komplexität der Technologien so stark, dass selbst politische Entscheidungsträger oft auf externe Expertise angewiesen sind. Wer aber die Systeme entwickelt, bestimmt auch, wie sie funktionieren. Kontrolle wird damit zu einer Frage des Zugangs zu Wissen und dieser Zugang ist ungleich verteilt.

In dieser Konstellation entsteht ein Raum, in dem sich zwei Entwicklungen überlagern. Auf der einen Seite steht der Versuch, durch Regulierung Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Auf der anderen Seite stehen Akteure, die genau diese Regulierung als Gefahr betrachten und alternative Strukturen aufbauen, die sich staatlicher Kontrolle entziehen sollen. Beide Seiten reagieren auf reale Herausforderungen, beide Seiten entwickeln ihre eigenen Instrumente und beide Seiten tragen dazu bei, dass die Gesamtdichte an Kontrolle zunimmt.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, welche Seite „recht“ hat. Der entscheidende Punkt ist, dass sich der Handlungsspielraum des Einzelnen in diesem Spannungsfeld zunehmend verengt. Möglichkeiten der Mitbestimmung bleiben formal bestehen, verlieren aber an Wirkung, wenn zentrale Entscheidungen in technischen Systemen, in transnationalen Netzwerken oder in nicht öffentlichen Foren vorbereitet werden. Der Bürger kann wählen, kann sich äußern, kann protestieren, doch die Strukturen, die seinen Alltag prägen, entstehen oft an anderer Stelle.

Staatliche Kontrolle versus privatwirtschaftliche Macht

Genau hier liegt die Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft. Es reicht nicht, zwischen staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Macht zu wählen, wenn beide Modelle ähnliche Effekte erzeugen. Es geht vielmehr darum, die Mechanismen sichtbar zu machen, die hinter diesen Entwicklungen stehen, und Wege zu finden, sie wieder an nachvollziehbare, überprüfbare und letztlich auch beeinflussbare Prozesse zu binden. Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Möglichkeit zur Korrektur sind keine technischen Details, sondern zentrale Voraussetzungen für das Funktionieren von Freiheit.

Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unbequem, aber notwendig: Welche Form von Freiheit wollen wir eigentlich verteidigen? Eine Freiheit, die sich gegen den Staat richtet, aber private Machtkonzentration ausblendet? Oder eine Freiheit, die durch Regulierung geschützt werden soll, dabei aber neue Kontrollstrukturen schafft, die selbst problematisch werden können? Solange diese Fragen nicht offen gestellt und ernsthaft diskutiert werden, bleibt die Debatte unvollständig.

Am Ende steht kein einfacher Ausweg. Weder die vollständige Entstaatlichung noch die umfassende Regulierung bieten eine Lösung, wenn sie jeweils neue Formen von Intransparenz und Kontrolle hervorbringen. Was notwendig wäre, ist ein dritter Weg, der bisher kaum sichtbar ist: eine bewusste Gestaltung technologischer Systeme im Sinne demokratischer Prinzipien, die nicht nur formal existieren, sondern praktisch wirksam werden.

Solange dieser Weg nicht beschritten wird, bleibt die Entwicklung offen und die Entscheidung darüber, wer die Regeln der digitalen Welt bestimmt, wird weiterhin an Orten getroffen, die für die meisten Menschen unsichtbar bleiben.

Titelbild: Andrey_Popov / Shutterstock


Quellen:

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Neues Wehrdienstgesetz: Männer dürfen an Ausreise gehindert werden – diese Regelung muss sofort gestrichen werden

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Männer in Deutschland im Alter von 17 bis 45 Jahren sollen sich bei längeren Reisen eine Genehmigung erteilen lassen – so sieht es das neue Wehrdienstgesetz vor. Als am Karfreitag die Frankfurter Rundschau berichtete, war es auf der politischen Ebene mit der Osterruhe vorbei. Da lautet die politische Losung „Kriegstüchtigkeit“ – und dann wird eine derartige Regelung bekannt. In der Gesellschaft gehen die Alarmsirenen an. Richtig so. Eine große Gefahr lauert. Die Politik hat nur eine Möglichkeit, die einer Demokratie gerecht wird: Diese Regelung muss abgeschafft werden – so schnell es nur geht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Feuer muss gelöscht werden, wenn es anfängt zu brennen. Wenn der ganze Dachstuhl in Flammen steht, ist es zu spät. Die Bundesrepublik befindet sich gerade in einer solchen Situation. Es geht um viel.

„Drastische Wehrpflicht-Änderung: Männer, die Deutschland länger verlassen wollen, brauchen eine Genehmigung“ – so lautet die Überschrift eines Artikels, den die Frankfurter Rundschau am Karfreitag veröffentlichte. Karfreitag – das war der 3., nicht der 1. April. Die Nachricht war kein Aprilscherz. Was sich anhört wie aus der Schreckenskammer eines totalitären Staates entsprungen, ist Realität. So steht es im neuen Wehrpflichtgesetz. Dieses Gesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Am 19. Dezember stimmte der Bundesrat zu. Am 1. Januar 2026 trat es in Kraft. 3 Monate später – in Worten: drei! – erfährt die deutsche Öffentlichkeit von einer schier unfassbaren Regelung, die in dem Gesetz enthalten ist. So wie diese Regelung ein Skandal ist, ist die Nichtberichterstattung eine Katastrophe.

  • Wo war der milliardenschwere öffentliche Rundfunk?
  • Wo waren die großen, gut vernetzten sogenannten Qualitätsmedien?
  • Wo war eine hochgerüstete deutsche Medienlandschaft, die doch gerade bei einem derartigen Gesetz genau hinschauen müsste?
  • Wo waren die Oppositionsparteien?
  • Wo waren all die Politiker im Parlament, die doch hätten Alarm schlagen müssen?

Die Wächter der Demokratie waren im Tiefschlaf. Nun brennt es.

Immerhin: Jetzt sind Politik und Medien aufgewacht. Sahra Wagenknecht fordert den Rücktritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius. Der Rapper Finch rät: „Wenn ihr die Möglichkeit habt, verlasst dieses Land“. Bis zur BBC hat sich die Nachricht ausgebreitet.

Politische Beschwichtigungsversuche sind zu beobachten. Im alten Wehrdienstgesetz von 1956 habe es eine Meldepflicht gegeben. Medien zitieren einen Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“

Das Wörtchen „solange“ sticht ins Auge.

Hier darf es kein „solange“ geben. Diese Regelung muss die Politik so schnell es nur geht ersatzlos streichen. Es gilt, sich vor Augen zu halten: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgegeben. Ein „Operationsplan Deutschland“ soll umgesetzt werden. Und nun soll die Möglichkeit bestehen, Männer an der Ausreise zu hindern? Es brennt. Das Feuer muss gelöscht werden. Bevor es zu spät ist.

Titelbild: Frankfurter Rundschau

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Donald Trump und die neue Weltordnung – eine verstörende Bilanz

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Am 20. Januar 2017 hielt Donald Trump nach seiner ersten Wahl zum Präsidenten der USA eine Antrittsrede, die es in sich hatte, aber schon bald wieder vergessen war. Nachdem er zuvor mehrmals seinen Aufruf „America First“ erneuert hatte, wandte er sich an die Bevölkerung der Vereinigten Staaten und versprach gutwillig mit der ihm eigenen Naivität und politischen Unbedarftheit: „Wir übertragen die Macht von Washington zurück an euch, das Volk.“ Von Wolfgang Bittner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Gewandt an die anwesenden und auch an die aus Protest nicht zur Vereidigung erschienenen Machteliten erklärte er zu deren stiller Empörung:

„Zu lange hat eine kleine Gruppe hier, in der Hauptstadt unseres Landes, die Früchte eingefahren, während die Menschen da draußen dafür bezahlt haben. Washington ging es gut, aber die Menschen konnten an diesem Wohlstand nicht teilhaben; den Politikern ging es gut, aber die Arbeitsplätze wanderten ab und die Fabriken wurden geschlossen. Das Establishment hat sich nur selbst geschützt, aber nicht die Bürger unseres Landes. Ihre Siege waren nicht die Siege des Volkes, ihre Siege waren nicht eure Siege. Während sie hier gefeiert haben, in der Hauptstadt eures Landes, gab es für ganz viele Familien da draußen im ganzen Land wenig zu feiern. Das alles ändert sich gerade hier und jetzt.“ [1]

Besondere Aufmerksamkeit verdient Trumps Ankündigung, das „amerikanische Schlachten“ zu beenden, und er fuhr fort: „Wir werden die Freundschaft und das Wohlwollen aller Nationen auf der Welt suchen, aber wir machen das in dem Wissen, dass es das Recht aller Nationen ist, ihre eigenen Interessen an die erste Stelle zu setzen. Wir möchten unsere Lebensart niemandem vorschreiben, aber wir lassen sie als leuchtendes Beispiel dastehen, wir werden als leuchtendes Beispiel ausstrahlen, dem alle folgen können. Wir werden alte Allianzen wiederherstellen, neue Allianzen bilden … Die Bibel lehrt uns, wie schön es ist, wenn die Völker Gottes friedlich zusammenleben.“

Anwesend waren die Ex-Präsidenten Carter, Clinton, Bush und Obama sowie zahlreiche der saturierten und miteinander verstrickten Politiker, Wirtschaftsmagnaten und Medienvertreter. Sie mussten die demütigende Philippika Trumps hinnehmen, denn vor ihnen stand ein amerikanischer Milliardär, der soeben in das höchste Amt der USA gewählt worden war und vollmundig seinen Machtanspruch geltend machte.

In den Medien, die bereits monatelang gegen Trump polemisiert hatten, wurde dessen Antrittsrede mit Hass und Häme kommentiert. „Die hässliche Grimasse der Demokratie“, titelte der Stern; „Trump sucht Feindschaft“, hieß es unreflektiert in der Süddeutschen Zeitung; „Bitter, angeberisch und banal“, schrieb der britische Guardian; die Neue Zürcher Zeitung konstatierte „Ein riskantes Experiment“; der Spiegel wertete Trumps Rede als eine „Unanständigkeitserklärung“ und so weiter in diesem Sinne.[2]

Dass zu diesem Zeitpunkt eine neue Ära in der Weltpolitik beginnen sollte, blieb unter den europäischen Eliten, die weiter den Netzwerken der Clinton-Obama-Biden-Politik verbunden blieben, unverstanden – zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands. Der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte Trump schon während des Wahlkampfs einen „Hassprediger“ genannt, und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich vehement für die russophobe Gegenkandidatin Hillary Clinton eingesetzt. In der ARD-Tagesschau wurde nun von weltweiten Demonstrationen gegen den neuen US-Präsidenten berichtet und dass Hillary Clinton den Demonstranten dafür danke, „dass sie ‚für unsere Werte‘ einstünden.“[3] Immerhin stand in der Washington Post: „Trump schwört, ‚amerikanisches Gemetzel‘ zu beenden.“

Trump im Netz der Bellizisten und der Wallstreet

Doch Trump, der sich gegen den tiefen Staat seiner Vorgänger wandte, um seine politischen Vorstellungen durchzusetzen, befand sich schon bald im Netz der Finanzeliten der Wallstreet, die seinen Wahlkampf unterstützt hatten. In seiner ersten Präsidentschaft war er umstellt von Hardlinern wie dem fundamentalistisch-evangelikalen Vizepräsidenten Mike Pence, dem ehemaligen CIA-Direktor Mike Pompeo als Außenminister und dem „Architekten“ des Irak-Kriegs, John Bolton, als Sicherheitsberater.[4] In seiner zweiten Präsidentschaft sind es Bellizisten wie der Kriegsminister Pete Hegseth und der Außenminister Marco Rubio.

Hegseth, ein evangelikaler Nationalist und Ex-Major der Heeres-Nationalgarde, hatte 2018 auf dem National Coucil of Young Israel erklärt: „Zionismus und Amerikanismus sind die Frontlinien der westlichen Zivilisation und Freiheit in der heutigen Welt.“[5] Der ehemalige Senator Marco Rubio, Sohn kubanischer Exilanten, vertritt eine aggressive Kuba-Politik und ist bekennender Katholik, nachdem er in jungen Jahren Mormone und zeitweise auch Baptist war. Er betreibt eine Anwaltskanzlei sowie das Beratungsunternehmen Rubio Consulting und ist Partner des Beratungsunternehmens Florida Strategic Consultants.

Beraten und in vielen seiner Entscheidungen offenbar auch gesteuert von solchen in den Vordergrund drängenden Ministern und anderen Einflusspersonen, hat Donald Trump sich von seinen ursprünglichen Zielen, Freundschaft mit allen Nationen zu suchen, Frieden zu halten und für das Wohl der US-amerikanischen Bevölkerung einzustehen, immer weiter entfernt.

Auch in seiner Antrittsrede zu seiner zweiten Präsidentschaft am 20. Januar 2025 versprach Donald Trump noch: „Wir werden das Vorbild für jede Nation sein“, und er wiederholte seine Anschuldigungen vom 20. Januar 2017: „Viele Jahre lang hat eine radikale und korrupte Elite unsere Bürger an Macht und Reichtum beraubt.“ Das sollte sich, so Trump, unter seiner Präsidentschaft unverzüglich ändern. Er sprach von Kriegen, „die wir beenden“, und von Kriegen, „in die wir nie geraten“. Er wolle „ein Friedensstifter und Einiger“ sein, die ganze Welt werde den USA, „der größten Zivilisation der Geschichte, … Ehrfurcht und Bewunderung“ erweisen.

Allerdings sagte Trump auch, er werde die USA an die erste Stelle setzen, „… andere Länder besteuern, um unsere Bürger zu bereichern“, und er beschwor zum wiederholten Mal den amerikanischen Exzeptionalismus. Gott habe ihn vor einem Attentat „gerettet, um Amerika wieder großartig zu machen“, mit seinem Regierungsantritt habe für die USA ein „goldenes Zeitalter“ begonnen.

Trumps Chaos-Politik

Obwohl sich Donald Trump in seinen Antrittsreden und in der Folgezeit immer wieder gegen seine Vorgänger gewandt hat, hält er doch den imperialen Anspruch der USA aufrecht und tut das der Welt auf seine polternde Art unmissverständlich kund. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit hat er rigorose völkerrechtswidrige Maßnahmen angekündigt, zum Beispiel will er die BRICS-Staaten abstrafen und Kanada, Grönland und Panama annektieren.[6] Er hat neue Sanktionen verhängt, erhebt hohe Einfuhrzölle, was zu großen Problemen in den Lieferketten führt, und er verlangt von den europäischen NATO-Staaten, ihre Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, was ohne erhebliche Einschnitte in die Etats für Soziales, Bildung, Kultur, Wissenschaft usw. nicht zu leisten ist.

Des Weiteren beliefert er – ebenso wie Deutschland – Israel mit Waffen und duldet den Genozid an den Palästinensern. Er ließ den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro entführen und veranlasste Luftangriffe auf den Jemen, wo Saudi-Arabien mit Unterstützung der USA, Großbritanniens und Frankreichs einen Stellvertreterkrieg gegen den Iran führt.[7] Im Juni 2025 unterstützte er den völkerrechtswidrigen Überfall Israels („Zwölftagekrieg“) gegen den Iran und am 28. Februar 2026 begann er zusammen mit Israel einen mörderischen Krieg gegen den Iran.

Hinzu kommt, dass Donald Trump weltweit Chaos an den Börsen und in der Wirtschaft verursacht. Nicht auszuschließen ist, dass er damit seine Gegner verwirren und einen bevorstehenden Zusammenbruch des US-Finanz- und Wirtschaftssystems verschleiern, hinauszögern oder abwenden will. Seinen Hauptgegner sieht er in China, wobei er offensichtlich eine militärische Auseinandersetzung, die sich zu einem Mehrfrontenkrieg oder sogar einem Atomkrieg entwickeln könnte, vermeiden will. Vielmehr setzt er auf eine Schwächung der Wirtschaftskraft durch Isolierung, hohe Zölle und Sanktionen.[8]

Positiv zu bewerten sind hingegen Trumps Gesprächsbereitschaft gegenüber Russland und die Beendigung der permanenten Provokationen, die sein Vorgänger Joseph Biden auf die Spitze getrieben hatte. Zudem wurden durch die anfängliche Abkehr von der Kriegspolitik seiner Vorgänger und ihrer Instruktoren verkrustete Strukturen aufgebrochen und es hatten sich reale Chancen für die Entwicklung einer neuen internationalen Sicherheits- und Friedensarchitektur aufgetan, die jedoch von den nach wie vor in den US- und NATO-Netzwerken verfangenen europäischen Regierungspolitikern und Medien zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands, nicht wahrgenommen wurden.

Trump scheint schon länger erkannt zu haben, dass für die Pläne, die russischen Ressourcen zu vereinnahmen und China einzudämmen, eine Verständigung mit Russland einem Krieg mit Russland vorzuziehen sei. Deshalb die Verhandlungen zum Ukraine-Konflikt und die sukzessive Zurückweisung Selenskyjs, den Trumps Vorgängerregierungen gegen Russland in Stellung gebracht hatten. Offenbar beabsichtigte er, mit „Deals“ das Ergebnis zu erreichen, das seine Vorgänger mit ihrer Aggressionspolitik nicht durchsetzen konnten.

Der Iran-Krieg

Trumps wohl größter Fehler war der Eintritt der USA, zusammen mit Israel, in den Krieg gegen den Iran. Seither sind seine Äußerungen noch wirrer geworden als zuvor, und er laviert zwischen verstärkt aggressivem Vorpreschen und verhaltenem Einlenken. Prahlerisch erklärte er, „Tod, Feuer und Zorn“ werde über den Iran kommen, der nie wieder eine Nation sein würde, „wir brechen ihre Knochen.”[9] Und entlarvend: „Um ehrlich zu sein, am liebsten würde ich mir das Öl im Iran nehmen“.[10]

Direkter, und mit einem extrem heuchlerischen Fanatismus, agiert sein Kriegsminister Pete Hegseth, der einen „amerikanischen Kreuzzug“ gegen den Iran führt. In einem Interview mit CBS News sagte er am 8. März 2026, die US-Truppen würden von der „höheren Macht“ unterstützt. Die Truppen „brauchen in diesen Momenten eine Verbindung zu ihrem allmächtigen Gott“. Auf einer Pressekonferenz im Pentagon zitierte Hegseth aus Psalm 144: „Gesegnet sei der Herr, mein Fels, der meine Hände für den Krieg und meine Finger für den Kampf trainiert.“[11] Der Extremismus der US-Politik und das daraus entstehende weltweite Chaos nehmen verheerende Ausmaße an.

Offensichtlich teilt Trump die Ansichten seines Kriegsministers, vielleicht ist er auch inzwischen auf dem Weg in eine Altersdemenz. In seiner Rede an die Nation vom 1. April 2026 drohte er dem Iran: „Wir werden sie in die Steinzeit zurückversetzen, wo sie hingehören.“[12] Darauf antwortete der Kommandeur der Luft- und Raumfahrtstreitkräfte der iranischen Revolutionsgarden, Madschid Mussawi, am 2. April 2026 im sozialen Netzwerk X stolz und selbstbewusst: „Gerade ihr treibt eure Soldaten ins Grab, nicht Iran, den ihr ins Steinzeitalter zurückwerfen wollt. Eure Hollywood-Illusionen haben euer Denken so sehr verzerrt, dass ihr mit eurer unbedeutenden 250-jährigen Geschichte einer Zivilisation droht, die mehr als sechstausend Jahre alt ist.“[13]

Am 4. April kündigte Trump an, über die Iraner werde „die Hölle hereinbrechen“, wenn sie nicht einem Abkommen zustimmten oder die Straße von Hormus öffneten.[14] Aber Verhandlungen lehnte Teheran zunächst ab, stattdessen folgten Drohnenangriffe auf Israel, mehrere Golfstaaten und auf US-Stützpunkte in der Golf-Region. Es wird immer offensichtlicher, dass Trump die Widerstandskraft des Iran unterschätzt hat,[15] dass er aber auch versucht, aus der für ihn unhaltbaren Situation ohne Gesichtsverlust herauszukommen – höchst fraglich, ob ihm das gelingen wird. Es sieht eher danach aus, dass er angeschlagen ist und sich von seinem Iran-Fehlschlag nicht mehr erholen wird.

Ausblick

Donald Trump hat alle Verbündeten verprellt und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Und er hat die Gegner der USA in ihrer Abwehrbereitschaft bestärkt. Der Iran hat mit seinen Angriffen auf US-Stützpunkte eine neue strategische Lage geschaffen: Wer die USA in ihren illegalen Feldzügen unterstützt, indem er ihre Militärbasen toleriert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Folge wird sein, dass sich noch mehr Staaten als bisher von den USA mit ihrer egozentrischen völkerrechtswidrigen Politik abwenden werden. Die Raketen Chinas sind jetzt auf die US-Basen im Pazifik gerichtet, die von Russland auf die Militärbasen in Europa, insbesondere in Deutschland. Damit hat Trump das Gegenteil dessen bewirkt, was er ursprünglich angestrebt hat – von einem friedlichen Miteinander der Völker der Welt kann keine Rede mehr sein.

Es stellt sich immer deutlicher heraus: Was sich zurzeit abspielt, ist traurig, beschämend, entsetzlich. Aber es ist weder Zufall noch Schicksal. Bei den derzeitigen ausufernden globalen Konflikten, hinter denen die westlichen Kapital- und Wirtschaftseliten stehen, handelt es sich um eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen dem Kollektiven Westen und dem Globalen Süden einschließlich Russlands, Der Ausweg wäre BRICS, und es ist zu hoffen, dass die führenden Politiker Europas endlich begreifen, dass eine Abkehr von der zerstörerischen Politik der USA und der NATO alternativlos ist.

Titelbild: carlos110/shutterstock.com

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Er ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. „Der neue West-Ost-Konflikt“, „Deutschland – verraten und verkauft“, „Ausnahmezustand“ und „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“.


[«1] Zit. wie Welt Netzreporter, 20.1.2017, youtube.com/watch?v=GMfGfhUNyLw (3.4.2026)

[«2] Stern, Pressestimmen zu Trump: Die hässliche Grimasse der Demokratie, 21.1.2017, stern.de/politik/ausland/pressestimmen-zu-trump—-bitter–angeberisch-und-banal–7292694.html

[«3] ARD-Tagesschau, „Rebellion in Pink“, 22.2.2017, tagesschau.de/ausland/anti-trump-proteste-107.html

[«4] Dazu Wolfgang Bittner, „Die Eroberung Europas durch die USA – Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“, erweiterte Neuausgabe, Westend 2017, S. 222 ff.

[«5] Zit. wie de.wikipedia.org/wiki/Pete_Hegseth, Fn. 63 (2.4.2026)

[«6] Vgl. tagesschau.de/ausland/europa/groenland-daenemark-unabhaengigkeit-usa-trump-100.html. Inzwischen soll der US-Finanzinvestor BlackRock die Kontrolle über die Häfen an beiden Enden des Panamakanals übernommen haben.

[«7] Dazu welthungerhilfe.de/aktuelles/gastbeitrag/2019/hintergrundanalyse-jemen-konflikt

[«8] Dazu Wolfgang Bittner, „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, Hintergrund Verlag, Berlin 2025, S. 139 f.

[«9] youtube.com/watch?v=jqZoSqnm5Uo (2.4.2026)

[«10] Zit. wie handelsblatt.com/politik/international/fuenfte-kriegswoche-trump-prueft-us-bodenoffensive-und-griff-nach-irans-oel/100212934.html

[«11] Zit. wie edition.cnn.com/2026/03/13/politics/hegseth-iran-israel-war-american-crusade-analysis

[«12] Zit. wie tagesschau.de/ausland/amerika/trump-rede-nation-102.html

[«13] Zit. wie freeassange.tech/der-nahe-osten/269469-liveticker-us-israel-krieg-gegen/, 17:53

[«14] Vgl. zdfheute.de/politik/ausland/trump-usa-iran-krieg-drohung-ultimatum-strasse-von-hormus-100.html

[«15] Dazu Peter Hänseler, forumgeopolitica.com/de/artikel/ein-lgenbaron-verkehrt-die-welt-und-verliert

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Technofeudalismus” – das Weltbild: Freiheit, Mensch und Macht (Serie, Teil 1)

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Diese Serie untersucht angesichts des wachsenden Einflusses der privaten IT-Branche das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Macht, technologischer Infrastruktur und demokratischer Ordnung. Zentral ist dabei die Frage, ob sich gegenwärtig eine Form von Herrschaft herausbildet, in der wichtige gesellschaftliche Funktionen zunehmend privat kontrolliert werden – von Kommunikation über Sicherheit bis zu Marktorganisation. Die Serie schlägt einen Bogen vom Weltbild zentraler IT-Akteure wie Peter Thiel oder Balaji Srinivasan über ökonomische Strategien, technologische Instrumente und politische Einflussnahme bis zu Zukunftsentwürfen und einer systematischen Einordnung dieser Entwicklungen. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einleitung: Was bedeutet Freiheit im digitalen Kapitalismus?

Lange schien die Antwort festzustehen. Freiheit entstand aus einer Verbindung von Rechtsstaat, Demokratie und Markt. Eigentum sollte geschützt, Macht begrenzt, soziale Konflikte politisch vermittelt werden. Diese Ordnung war nie widerspruchsfrei, setzte aber voraus, dass Markt und Demokratie sich grundsätzlich verbinden lassen.

Dieser Zusammenhang wird heute in Teilen der Tech- und Investorenwelt offen bestritten. Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und einer der einflussreichsten Tech-Investoren im Silicon Valley, formulierte das 2009 in seinem Aufsatz „The Education of a Libertarian“[1], der viele Debatten geprägt hat:

„Ich glaube nicht mehr, dass Freiheit und Demokratie vereinbar sind.“

Der Satz trennt Freiheit und Volkssouveränität. Seine radikal libertäre Position, in der Demokratie als potenzielle Einschränkung wirtschaftlicher Freiheit erscheint, wird von immer mehr Menschen als Bedrohung wahrgenommen.

Entscheidend sind die Grundannahmen: Welches Menschenbild steht dahinter? Was bedeutet Freiheit, wenn politische Gleichheit zum Störfaktor wird? Und warum erscheint wirtschaftliche Größe für manche Menschen nicht als Gefahr, sondern als Lösung?

Der Mensch: nicht gleich, nicht planbar – und oft doch nur Menschenmaterial für die „Besten“

Im klassischen Liberalismus beginnt die Argumentation mit Skepsis. Friedrich August von Hayek, der zentrale Theoretiker des Neoliberalismus im 20. Jahrhundert, misstraut der Idee, eine Gesellschaft lasse sich vernünftig von oben ordnen. Sein Grund ist die Einsicht in menschliche Begrenzung: Wissen ist verteilt, niemand überblickt das Ganze. Diese Einsicht richtet sich gegen Planung, führt aber zu einer marktkonformen Antwort. Ordnung soll aus vielen Einzelentscheidungen entstehen, nicht aus politischem Gestaltungswillen.

Hayeks Menschenbild ist keineswegs egalitär. Er schreibt ausdrücklich, die Menschen seien sehr unterschiedlich und gerade deshalb führe Gleichbehandlung zu ungleichen Ergebnissen. „Gleichheit vor dem Gesetz und materielle Gleichheit sind daher nicht nur verschieden, sondern stehen im Widerspruch zueinander […]“[2], heißt es bei ihm.

Das ist ein Kern seines Freiheitsbegriffs. Gleichheit erscheint nicht als Ziel einer freien Ordnung, sondern als deren Gegenprinzip. So verschiebt sich der Liberalismus von der Frage, wie Freiheit sozial gesichert werden kann, zur Behauptung, soziale Angleichung zerstöre Freiheit. Aus dem Schutz des Einzelnen vor Macht wird der Schutz ungleicher Verfügungsmacht vor politischer Korrektur.

Im neueren Technologiediskurs verschärft sich das zu einer Zweiteilung: hier die vielen, dort die wenigen, die sehen, was andere nicht sehen. Im von Blake Masters und Peter Thiel verfassten Buch „Zero to One“ wird der Gründer zur zentralen Figur. Innovation wird zur Leistung weniger Ausnahmeakteure. So wird politische Gleichheit nicht frontal bestritten, aber praktisch entwertet: Fortschritt und Legitimität binden sich an wenige.

Freiheit: nicht Mitbestimmung, sondern Schutz von Eigentum und die Möglichkeit zum Ausstieg

An dieser Stelle beginnt der Freiheitsbegriff, sich zu verschieben. Hayek definierte Freiheit noch klassisch negativ: als Abwesenheit von Zwang. Was er scharf ablehnt, ist jede Ausweitung des Freiheitsbegriffs in Richtung sozialer Sicherheit oder materieller Teilhabe. Seine Polemik gegen eine „neue Freiheit“, in der die Mehrheit Ansprüche gegen den Einzelnen erhebt, zeigt die Stoßrichtung. Freiheit bedeutet bei ihm gerade nicht Schutz vor Armut oder sozialer Ohnmacht, sondern Schutz vor Eingriffen in Eigentum und Vertrag. Das ist aus der Eigentumsperspektive plausibel, nicht aus der von Abhängigkeit.

Thiel geht weiter. In The Education of a Libertarian bleibt Freiheit zwar das Leitwort, aber Politik erscheint nur noch als Bedrohung. Sein Ziel ist nicht mehr, demokratische Prozesse zu verbessern, sondern ihnen zu entkommen – „escape from politics in all its forms“. Freiheit wird dadurch räumlich und sozial neu verortet: nicht mehr als Recht innerhalb einer gemeinsamen Ordnung, sondern als Distanz zu ihr. Das setzt voraus, dass man sich ökonomisch, rechtlich und praktisch überhaupt entziehen kann.

Der Tech-Unternehmer und Vordenker digitaler Parallelgesellschaften Balaji Srinivasan systematisiert diese Verschiebung. In seinem Buch „The Network State“ wird Freiheit zur Option des Austritts jenseits gesamtgesellschaftlicher Bindung. Wer unzufrieden ist, soll nicht um politische Mehrheiten ringen, sondern eine neue Gemeinschaft gründen, Kapital sammeln, Territorien erwerben und Anerkennung suchen. Der zentrale Freiheitsakt ist nicht die Wählerstimme, sondern der Exit.

Damit verschiebt sich Freiheit von gleicher politischer Mitbestimmung zu privilegiertem Zugriff auf Ausweichräume. Die Formel lautet: Wer kann, geht. Wer nicht kann, bleibt in bestehenden Infrastrukturen gebunden.

Exit, also der Austritt aus bestehenden Rechts- und Sozialordnungen, ist keine allgemein verfügbare Option. Er setzt Kapital, Mobilität, Rechtszugang und Anschlussfähigkeit voraus und produziert so ein Verhältnis zwischen mobilen wenigen und gebundenen vielen. Wer mit der Jurisdiktion nicht einverstanden ist, soll eine eigene Rechtssphäre eröffnen können; wer diese Mittel nicht hat, bleibt auf vorgegebene Ordnungen verwiesen. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zur Vergangenheit, sondern dass Freiheit sich in ungleich verteiltem Zugang zu Schutz, Raum, Jurisdiktion und Zugehörigkeit materialisiert.

Demokratie: vom Korrektiv zum Risiko

Wenn Freiheit vor allem als Schutz von Eigentum, Kapital und Beweglichkeit verstanden wird, gerät Demokratie fast zwangsläufig unter Verdacht. Mehrheiten könnten Eigentumsrechte begrenzen, Steuern erhöhen, Sozialleistungen ausbauen oder Märkte regulieren.

Hayek versucht, diesen Konflikt zu entschärfen, indem er Demokratie auf ein Verfahren reduziert. In seiner Constitution of Liberty steht bezeichnend: „Democracy a means, not an end.“[3] Demokratie ist bei ihm nicht der höchste Wert, sondern ein Werkzeug unter Vorbehalt. Entscheidend bleiben Rechtsstaat, allgemeine Regeln und der Schutz vor Umverteilung. Damit wird Macht begrenzt, aber auch die Frage eingehegt, wie Eigentumsmacht demokratisch korrigierbar bleibt.

Bei Thiel fällt dieser Vorbehalt schärfer aus. Seine Formel sagt offen, was im neoliberalen Denken oft nur implizit bleibt: Demokratische Mehrheiten erscheinen nicht als politische Form der Freiheit, sondern als Gefährdung von Eigentum. Der Bürger wird zum möglichen Umverteiler fremden Eigentums; der Konflikt verschiebt sich von Machtbegrenzung zu Besitzstandssicherung.

Hans-Hermann Hoppe treibt diesen Gedanken an den Rand. In „Democracy: The God That Failed“[4] beschreibt er demokratische Regierungen als „temporärer und austauschbarer Betreuer“. Weil diese „Betreuer“ das Gemeinwesen nicht besäßen, sondern nur vorübergehend nutzten, seien sie zu Ausbeutung, Verschuldung und Inflation geneigt. Demokratie erscheint so als Struktur der Enteignung. Die Gleichung Eigentum = bessere Herrschaft setzt voraus, dass Eigentümer langfristig handeln, und übersieht private Machtkonzentration.

Damit wird ein Grundzug sichtbar: Die soziale und demokratische Frage wird in dieser Denktradition nicht als notwendige Begrenzung wirtschaftlicher Macht gelesen, sondern als Gefahr für Eigentum und Kapitalanhäufung.

Eliten: vom Misstrauen gegen Herrschaft zur Aufwertung des Gründers

Der klassische Liberalismus misstraute staatlichen Eliten, weil sie Wissen und Macht zentralisieren. Im Technologiediskurs bleibt das Misstrauen gegen Bürokratien, ergänzt durch die Hoffnung auf Führung durch Gründer.

Srinivasan formuliert das ungewöhnlich offen. „Ein Gründer ist die beste Art von Führungskraft“[5], schreibt er. Der Gründer sei deshalb überlegen, weil seine Autorität aus Aufbau, Zustimmung und Anschluss entstehe. In Anlehnung an Ben Horowitz sagt Srinivasan, „man braucht diese Macht manchmal, um schwierige, aber wichtige Entscheidungen zu treffen“[6], und begründet so die Gründerkontrolle. Das ist eine Sprache, in der Legitimität nicht mehr aus Öffentlichkeit und Verfahren kommt, sondern aus Gründung, Kontrolle und Erfolg.

Der Schritt ist klein, aber politisch folgenreich. Aus der Kritik an Bürokratie wird die Aufwertung einer neuen Führungsfigur. Nicht der Beamte, nicht der Abgeordnete, sondern der Gründer erscheint als derjenige, der entscheiden darf. Und weil jeder „zu jeder Zeit aussteigen“ könne, erscheint diese Herrschaft als freiwillige Bindung statt als Herrschaft. Das gilt nur unter Bedingungen realer Alternativen. Wo Austritt Kosten hat, Netzeffekte binden und Zugang privat organisiert ist, wird aus Zustimmung leicht strukturelle Abhängigkeit. Der feudale Kern liegt dann nicht in offener Unterwerfung, sondern darin, dass Macht nicht öffentlich legitimiert wird, sondern als private Ordnung über Zugehörigkeit, Zugang und Anschluss erscheint.

Wettbewerb und Monopol: der vielleicht klarste Bruch

Am deutlichsten wird der Wandel beim Monopolbegriff. Für Hayek ist Wettbewerb ein Entdeckungsverfahren. Gerade weil Menschen nur bruchstückhaft wissen, was möglich ist, braucht es den Versuch vieler. Konkurrenz hat hier eine erkenntnispolitische Funktion.

Thiel dreht diese Logik um. „Competition is for losers“, schreibt er. Nicht Wettbewerb, sondern Monopol wird zum Ziel erfolgreicher Unternehmen. Das Monopol ist bei ihm nicht zuerst Missbrauch von Marktmacht, sondern Auszeichnung: der Lohn für Einzigartigkeit, Vorsprung, technische Überlegenheit. Gewinne, Planungstiefe und Dauer sollen dort entstehen, wo Konkurrenz ausgeschaltet oder weitgehend neutralisiert ist.

Das ist mehr als eine pointierte Managementthese. Es ist eine neue politische Spielart wirtschaftlicher Macht. Wenn Monopol als Ergebnis erfolgreicher Innovation erscheint, verliert die alte liberale Vorsicht gegenüber Konzentration an Kraft. Aus dem Misstrauen gegen geballte Macht wird die Aufwertung erfolgreicher Machtballung. Größe wird so zum Gütesiegel – aus der Perspektive von Innovation plausibel, nicht aber aus der von Abhängigkeit und realer Wahlfreiheit.

Kapitalismus: nicht mehr eingebettet, sondern exklusiv

Das ideelle Feld, das hier sichtbar wird, reicht von einem rechtsstaatlich, aber nicht sozialpolitisch abgesicherten Kapitalismus bis zu Entwürfen, die politische Bindung selbst als Belastung empfinden. Hayek verteidigt Märkte gegen Gleichheitsansprüche. Hoppe verteidigt Eigentum gegen Demokratie. Srinivasan denkt politische Gemeinschaft bereits nach dem Modell des Start-ups. Gemeinsam ist diesen Positionen weniger eine einheitliche Lehre als eine Verschiebung: Freiheit bindet sich stärker an Eigentum, Kapital und Austrittsfähigkeit und schwächer an soziale Gleichheit, demokratische Aushandlung und öffentliche Verantwortung.

Der Begriff Technofeudalismus kann dafür analytisch sinnvoll sein, wenn er nicht als Epochenvergleich missverstanden wird. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zum Mittelalter, sondern die Verlagerung von allgemein verbindlichen Rechten auf privat kontrollierte Zugänge, Infrastrukturen und Mitgliedschaften.

Das ist keine einheitliche Lehre, aber eine erkennbare Denkrichtung. Sie verschiebt die Frage von der politischen Ordnung des Gemeinwohls zur privaten Verfügung über Ressourcen, Netze und Räume. Private Ordnung heißt dann nicht Machtverzicht, sondern Machtverlagerung. Aus dem Bürger wird tendenziell ein Eigentümer, Kunde oder Mitglied; aus Gesellschaft ein Markt von Zugehörigkeiten.

Schlussbetrachtung

Die Texte aus dem Umfeld von Hayek, Thiel, Hoppe und Srinivasan zeigen keine geschlossene Ideologie, aber eine deutliche Bewegung.

Der Schwerpunkt verschiebt sich von Marktbeziehungen unter formal Gleichen zu asymmetrisch kontrollierten Abhängigkeitsverhältnissen. Demokratie erscheint nicht mehr als Voraussetzung freier Gesellschaften, sondern als Risiko für Vermögen, Planung und Ordnung. Der Gründer gewinnt an Würde, die Öffentlichkeit verliert an Gewicht. Wo Ressourcen, Netze, Plattformen und Zugänge privat kontrolliert werden, nähert sich Freiheit für viele der Form eines abhängigen Zugangs an, nicht der eines gleichen Rechts.

Das ist keine neue Weltordnung und kein Mittelaltervergleich, sondern eine strukturelle Diagnose der Gegenwart. Die offene Frage lautet daher, was geschieht, wenn ihre Begriffe von Freiheit, Führung und Markt auf Staaten, Plattformen und Vermögen globaler Reichweite treffen. Das wird im zweiten Teil der Serie erörtert.

Titelbild: Just dance / Shutterstock


[«1] The Education of a Libertarian: I no longer believe that freedom and democracy are compatible.

[«2] “From the fact that people are very different it follows that, if we treat them equally, the result must be inequality in their actual position, and that the only way to place them in an equal position would be to treat them differently. Equality before the law and material equality are therefore not only different but are in conflict with each other; and we can achieve either one or the other, but not both at the same time.”

[«3] Hayek, Constitution of Liberty: Diese Bemerkungen sollen lediglich verdeutlichen, dass selbst der überzeugteste Demokrat kaum behaupten kann, jede Ausweitung der Demokratie sei grundsätzlich positiv. So überzeugend die Argumente für die Demokratie auch sein mögen, sie ist kein absoluter Wert und muss anhand ihrer tatsächlichen Errungenschaften beurteilt werden. Sie ist vermutlich das beste Mittel, um bestimmte Ziele zu erreichen, aber kein Zweck an sich.

[«4] Democracy: The God That Failed

[«5] Balaji Srinivasan, The Network State: A founder is the best kind of leader, because they have the legitimacy associated with building an organization from scratch. Unlike a dictator, their authority isn’t forced upon the population, and anyone can exit at any time. And unlike a media oligarchy, a founder’s authority doesn’t arise from propagandistic bombardment but from free choice.

[«6] Read Ben Horowitz on courage: “On the surface, it appears that if the decision is a close call, it’s much safer to go with the crowd. In reality, if you fall into this trap, the crowd will influence your thinking and make a 70/30 decision seem like a 51/49 decision. This is why courage is critical.” But courage alone is not always enough – you need sufficient control to be able to execute that courageous decision. That’s where founder control comes in.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit (XXVIII) – „alles damit machen, was ich will“, „auf Fakten basierendes Gefühl“, „Berührungsängste verringern“ und „Trump-Tag“

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Achse der Verachtenswerten („axis of deplorables“)
So lautet Matthew G. Whitakers bipolares Antonym zu dessen biblisch „leuchtender Stadt auf dem Hügel“ („shining city on the hill“) – den USA. Gemeint sind natürlich: Russland, China und der Iran. Warum Trumps Ständiger Vertreter der USA bei der NATO auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026 nicht einfach George W. Bushs bewährte „Achse des Bösen“ (Iran, Irak, Nordkorea) bemühte, ist noch plausibel – schließlich haben hier der Irak und Russland die Positionen gewechselt. Warum er aber nicht direkt auf „CRINK“ (da hätte er auch noch Nordkorea mit im Klub gehabt) zurückgriff, bleibt nebulös. – Oder ist es etwa der Originalitätsdruck im ‚Homeland of narcissism‘? (Das wäre wirklich verachtenswert!)

aktive Maßnahmen
Bedeutet: Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf, nein: soll!, ab jetzt auch mal „exekutiv handeln“. (vgl. „anschlussfähiger und operativer“)

alles damit machen, was ich will
Er glaube, dass er „die Ehre haben werde“, Kuba „in irgendeiner Form zu übernehmen“ oder zu „befreien“. So zuversichtlich US-Präsident Trump vor Journalisten im Weißen Haus. „Ich kann alles damit machen, was ich will. Es ist ein gescheiterter Staat. Sie haben kein Geld, sie haben kein Öl, sie haben gar nichts.“ – Merke: Wer ‚gescheitert‘ (worden) ist, kein Geld, kein Öl, also gar nichts hat, mit dem kann (und darf) man „alles machen, was man will“!

Altpazifisten
Endlich mal was anderes als der ewige Lobo‘sche „Lumpen-Pazifismus“! Da musste erst ein anonymer strammer Jugendoffizier bei den GRÜNEN auftauchen, um unseren Sprachschatz zu erweitern: „Und noch bodenloser ist es, dass es irgendwelche Altpazifisten sind“, hier kochte der Saal in Hannover vor Begeisterung, „Sechzig plus, die meinen, diese Debatte führen zu müssen!“ Polterte es heraus und verschwand, die Standing Ovations der Delegierten souverän ignorierend, heilig-zornig im Off. (Worum es ging, verraten wir nächste Woche unter dem Stichwort „bodenlos“.)

amerikanisch-israelischer Krieg gegen den Iran (und völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands)
„Wir sprechen über den amerikanisch-israelischen Krieg gegen den Iran und anschließend über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Menschen in der Ukraine.“ Anmoderierte, wie immer regierungsamtlich erwünschte Haltung beweisend, Christoph Heinemann am 16. März 2026 in den „DLF-Informationen am Morgen“. (vgl. „Krieg im Iran“)

an der Quelle zerstören
„Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“ Drohte das europäische Gruseltrio Merz, Macron und Starmer in seiner E3-Erklärung vom 1. März 2026 dem tags zuvor von Israel und den USA angegriffenen Iran. – In klarer Farsi-Prosa: Wenn ihr frech werdet, bombardieren auch wir euer Land! (Aber nur „potenziell“, „falls notwendig“ und „verhältnismäßig“ – und auch das nur „defensiv“.)

an diesen Punkt gebracht
„Der vom Aggressor Russland provozierte Krieg hat uns an diesen Punkt gebracht, an dem innerhalb von 48 Stunden Drohnen auf die Gebiete aller drei baltischen Staaten fallen.“ Beklagte sich der litauische Verteidigungsminister Robertas Kaunas. – So kann man es auch ausdrücken. By the way: Es handelte sich um ukrainische Drohnen, die in den baltischen Luftraum „eingedrungen“, pardon: die sich dorthin „verirrt“ hatten! (Kurz zuvor hatten die westlichen Medien noch unisono von „russischen Drohnen“ gesprochen.) (vgl. „Höflichkeitsbesuch“)

anschlussfähiger und operativer
Soll laut BND-Chef Martin Jäger nun der Bundesnachrichtendienst „an seine europäischen und internationalen Partnerdienste“ werden. Denn die dürfen erheblich mehr! (Nämlich „exekutiv handeln“ – also auch mal Exekutionen durchführen.) Heißt auf Deutsch: Reine Informationsbeschaffung reicht ab jetzt nicht mehr aus. Nun muss der deutsche James Bond ran! (Dem fast alles erlaubt ist.) (vgl. „aktive Maßnahmen“, „gezielt und konsequent höhere Risiken eingehen“, „nachrichtendienstlich auf höchstem Niveau mitspielen“)

Artikelgesetz Aufwuchs
„Auch solle ein ‚Artikelgesetz Aufwuchs‘ erarbeitet werden, das die Möglichkeit schaffe, den bedarfsorientierten Aufwuchs der Streitkräfte insbesondere im Bereich der länger dienenden Soldaten zu forcieren“, forderte neulich der agile Chef des Bundeswehrverbandes, André Wüstner. (Was auch immer das bedeuten mag …)

Aufbruch Europas
Den erhoffte sich von der Münchner Sicherheitskonferenz 2026 deren Leiter Wolfgang Ischinger. „Ich würde mir wünschen, dass wir in München in die Richtung gehen: Wir treffen jenseits der Beschwörungsformeln konkrete Entscheidungen, die dazu führen, dass man im Rest der Welt sagt: Aha, Europa ist aufgewacht.“ – Übler Verdacht: Soll jetzt etwa auch noch Europa „erwachen“?

auf dem Tiefpunkt der tiefsten Barbarei
Die hohe Kunst, selbst den Superlativ nochmals zu ‚superlativieren‘ – Kanzler Merz beherrscht sie virtuos: „Dieses Land befindet sich zurzeit unter dieser Führung auf dem Tiefpunkt der tiefsten Barbarei“, skandierte er am 23. Februar 2026 auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Und um alle eventuell noch vorhandenen Missverständnisse ein für alle Male auszuräumen, legte er sofort noch nach: „Und es sollte niemand einen Zweifel daran haben, mit welchem Regime und mit welcher Barbarei [O-Ton Merz bereits zum zweiten Mal: „Barberei“] wir es in diesen Jahren aus Russland heraus zu tun haben!“ Vier Tage zuvor hatte dem Kanzler in einem Interview mit der Rheinpfalz noch der „Zustand der tiefsten Barbarei“ gelangt. – Kleiner Tipp, Herr Merz: Wie wäre es demnächst mit dem „absoluten Tiefpunkt der tiefsten Barbarei“? Oder vielleicht zur Abwechselung mal umgekehrt: dem „ultimativen Gipfel der absoluten Barbarei“?

auf der richtigen Seite der Geschichte
„Er wisse, dass dies kurz vor Weihnachten eine harte Botschaft sei. Man könne aber Mut und Stärke daraus schöpfen, dass man mit der Nato auf der richtigen Seite der Geschichte sei und zusammenstehe.“ So NATO-Generalsekretär Marc Rutte am 11. Dezember 2025 in Berlin. Das tröstet in der Tat über vieles hinweg. Und auf der richtigen Seite der Geschichte bereitet man sich auch gerne „auf ein Ausmaß von Kriegen“ vor, „wie sie unsere Großeltern und Urgroßeltern ertragen mussten“. – Hauptsache, man stirbt auf der richtigen Seite der Geschichte! Unsere Enkel und Urenkel werden‘s uns danken. (vgl. „brutal, ich weiß“)

auf Fakten basierendes Gefühl
„Die Entscheidung, diese Operation zu starten, fußte auf einer kumulativen Wirkung verschiedener direkter Bedrohungen, die Iran für die Vereinigten Staaten von Amerika darstellte, sowie auf dem auf Fakten basierenden Gefühl des Präsidenten, dass Iran eine unmittelbare und direkte Bedrohung für die Vereinigten Staaten von Amerika darstellt.“ Erläuterte Trump-Sprecherin Karoline Leavitt die Gründe ihres Chefs, die Operation „Epic Fury“, sprich: den Angriff auf den Iran zu starten. – Sie hätte auch erklären können: „Der Präsident hatte es einfach im Urin!“ (vgl. „fünfzehn“, „Trump-Tag“)

auf uns alle
„Kliniken, Unternehmen, Arbeitsagenturen: Sollte Russland die Nato angreifen, käme es auf uns alle an.“ Schrieb verdächtig kumpelhaft am 12. März 2026 SpiegelOnline unter dem Titel „Sind wir vorbereitet auf einen Krieg?“ Und zwar mit folgenden Unterkapiteln: (1) „Die Nato-Pläne und die Aufgaben der deutschen Kommunen“, (2) „Wie Konzerne helfen – Rheinmetall baut Rastplätze“, (3) „Die Kommunikationsprobleme der Bundeswehr“, (4) „Arbeitskräfte braucht das Land, auch im Ernstfall“, (5) „Die Kliniken haben andere Sorgen“. Alles ergänzt um die leseroffene Debatte: „Haben Sie Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen – Vorräte, Notfallplan, Medikamente?“ Flankiert vom „Weekender“: „Darf man vor einem gerechten Krieg wegrennen?“ – Liebes Hamburger Nachrichtenmagazin, in der Tat kommt es „auf uns alle an“: Wir alle müssen unseren Beitrag leisten, den kommenden Krieg zu verhindern! Wie Ihr so schön anderweitig stets tönt: „Nie wieder ist jetzt!“ (vgl. „gesamtgesellschaftliche Operationalisierung“, „Society Readyness“, „Operationsplan Deutschland“, „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“)

aus der Zeit gefallen
Waren gleich nach Kriegsbeginn für Ex-Kanzler Olaf Scholz Entspannungspolitik, Diplomatie und – Todsünde! – Pazifismus. (Könnte es aber vielleicht sein, dass die aktuelle Zeit selbst „aus der Zeit gefallen“ ist?) (vgl. „oldschool“)

Berührungsängste verringern
Will Florence Gaub die zwischen Bürgern und Geheimdiensten. Und macht dazu gleich einen höchst originellen medienwirksamen Vorschlag: TV-Serien! „Es gibt keine gute Serie über den Verfassungsschutz und auch keine über den BND.“ – Na, denn: Bühne frei für den deutschen James Bond! Die Daily Soap zwischen 19:15 und 20:00 Uhr in den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten. Schließlich muss Deutschland ja „angesichts der russischen Bedrohung als Gesellschaft resilienter werden.“ (Ein gewisser Propagandaminister wusste es schon vor Jahrzehnten: Zu Kriegs- und Vorkriegszeiten ist gute Laune allererste Bürgerpflicht! In seinem Tagebuch vom 17. November 1941 wörtlich: „Das Volk hat den Krieg zu führen und es muss für den Krieg materiell und seelisch tüchtig gemacht werden.“) (vgl. „James Bond wagen“, „operative Anschlussmaßnahmen“)

betteln
Einen Deal mit den USA abzuschließen. Tun laut Donald Trump gerade iranische Unterhändler. („They are ‚begging‘ us to make a deal.“) Zumindest heimlich. (Während sie in der Öffentlichkeit behaupten, den US-Vorschlag lediglich zu „prüfen“.) Konsequenz des US-Präsidenten: „Sie sollten besser bald ernst machen, bevor es zu spät ist, denn wenn das passiert, gibt es kein Zurück mehr und es wird nicht angenehm werden.“ („They better get serious soon, before it is too late, because once that happens, there is NO TURNING BACK, and it won’t be pretty! President DJT“)

Trump-Tag
Ein solcher kann nach Aussagen seines Namenspatrons auch mal eine Ewigkeit dauern. (Er lege den Zeitraum für seine Ultimaten „nach Gefühl“ fest – und das sei „nicht messbar in Einheiten, die wir kennen, wie Tage oder Stunden“.) – Erinnert nicht zufällig an den berühmten Satz aus dem zweiten Petrusbrief: „Für den Herrn ist ein Tag wie tausend Jahre und tausend Jahre wie ein Tag.“ Für den HERRN, zu dem Trump, seit Neuestem von Jesus höchstpersönlich gesalbt, ja bekanntlich eine ganz spezielle Liaison pflegt. (vgl. „auf Fakten basierendes Gefühl“)

Wer töten will, muss sterben können
Überschrift aus dem Landser, 2. Juni 1957. – Falsch: ZEIT, 21. Oktober 2025!

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Dieses Frühjahr erscheint vom Autor der Band „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – Krieg heißt Töten“ im Promedia Verlag, Wien.

Titelbild/Bilder: © Tina Ovalle

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Armut in Deutschland: Ostern steht vor der Tür und die Armen leiden

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wachsende Armut auf dem Land im Kreis Gießen: Kirchengemeinde stößt an ihre Grenzen, Alltag der Armut: Eins mehr im Einkaufswagen, Kostenfalle Miete: Wird Wohnen zum Armutsrisiko?: Das sind nur drei aktuelle Schlagzeilen, die erahnen lassen, dass Deutschland ein Armutsproblem hat. Im angeblich so reichen Land mit umfassender Sozialversorgung leben faktisch, nachweisbar und überprüfbar Bürger, die arm dran sind – Tendenz steigend! Doch noch immer behandeln Politiker und Journalisten das Thema wie ein Randphänomen. Dabei ist Armut im Land längst offen zu sehen, von der verdeckten Armut ganz zu schweigen. Die Auswirkungen sind weitreichend. Die Politik will dem Problem nicht beikommen. Ihre „Armutspolitik“ ist ignorant. Zur Wahrheit in Deutschland gehört: Es gibt einen Speckgürtel, dem es – noch – sehr gut geht. Zugleich weiß ein Teil der Mitbürger nicht mehr, wie er über die Runden kommen soll. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ostern beginnt. Wer vorhat, mit seiner Familie einen Ausflug zu machen, muss tief in den Geldbeutel greifen. Spritpreise von 2,50 Euro und mehr pro Liter sind längst keine Ausnahme mehr. Für den Speckgürtel in Deutschland sind die Preise allenfalls, wenn überhaupt, ein Ärgernis – aber gewiss kein Grund, nicht mit dem Auto zu einem Tagesausflug aufzubrechen.

Doch Deutschland ist kein einziger, großer Speckgürtel. In Deutschland gibt es Armut. Obdachlosigkeit, Pfandflaschensammler, lange Schlangen an Suppenküchen – all das ist an vielen Orten quer durch das Land zu beobachten. Diese Phänomene sind allerdings nur der sichtbarste Ausdruck einer Tatsache, die die Politik gerne ignoriert.

Wenn über Armut gesprochen wird, dann geht es meistens vor allem um Zahlen, um Statistiken. Da ist etwa zu lesen, dass in der Bundesrepublik 16,1 Prozent der Bürger, also rund 13,3 Millionen Menschen, „armutsgefährdet“ sind.

Zahlen sind im Zusammenhang mit Armut wichtig. Allein diese Zahl müsste dazu führen, dass das Parlament rotiert. 13,3 Millionen Bürger, die aufgrund ihrer finanziellen Lage bedroht sind, in die Armut abzurutschen? Jeder, der über einen Funken Verstand verfügt, weiß, was das für ein Land bedeutet. Fehlende Kaufkraft ist bekanntlich schlecht für die Wirtschaft. Armut schlägt die Menschen nieder. Depression, Alkoholismus, Leben, die zusammenbrechen: Die sozialen Folgen für die Gesellschaft sind weitreichend.

Wenn in Deutschland über Armut und Zahlen gesprochen wird, ist schnell die Rede von der „relativen Armut“. Es wird beschönigt, beschwichtigt, runtergespielt. Was bei der Armutsdiskussion auf der Strecke bleibt: Die konkrete, reale, tägliche Armutserfahrung, die Erwachsene genauso wie Kinder und Jugendliche machen.

Nochmal: Ostern steht vor der Tür. Der Benzinpreis geht durch die Decke. Einige werden sagen: Wer noch ein Auto hat, aber sich an Ostern keinen Ausflug leisten kann, gehört gewiss nicht zu den Armen. Zynismus und Boshaftigkeit sind leider weit verbreitet.

Wenn Bürger ihre letzten zehn Euro zusammenkratzen müssen, um ein paar Liter im Tank zu haben, damit sie wenigstens noch zur Arbeit kommen, stimmt etwas Grundlegendes nicht.

Derzeit hören wir wieder, wie Politiker den schwarzen Peter verschieben. Der Krieg, der Krieg: Der ist schuld! Und Journalisten untermauern: „Der Irankrieg stürzt die Weltwirtschaft in die Krise.“ Nein, ein Krieg „stürzt“ die Wirtschaft nicht in „die Krise“.

Konkret benennbare Politiker, die eine katastrophale Politik veranschlagen, sind verantwortlich – für das, was ist, und das, was noch kommt.

Komplett ohne Steuern würde ein Liter Benzin derzeit, je nach Berechnung, etwa 80 Cent kosten. Zwischen null Prozent Steuer und um die 60 Prozent für einen Liter Benzin, wie es in Deutschland der Fall ist, liegt ein großer „Spielraum“. Energiesteuer, CO2-Abgabe, Mehrwertsteuer usw.: Die Politik kann es treiben – und sie kann es übertreiben. Sie entscheidet sich dafür, eine neue Regel zu erlassen, nach der die Tankstellen nur noch einmal am Tag die Benzinpreise erhöhen dürfen. Noch Fragen?

Ein Staat braucht Geld. Das ist zu verstehen. Milliarden für die Ukraine, eine Billion für das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit und vieles Weitere: Das ist nicht mehr zu verstehen, wenn im Land Bürger arm sind.

Das Leid vieler Armen könnte durch eine vernünftige Armutspolitik kurzfristig gelindert, mittelfristig stark reduziert und langfristig beendet werden. Eine solche Politik wäre eine Politik, die zum Wohle der gesamten Gesellschaft beitragen würde.

Ostern bietet Zeit zur Besinnung. Mögen Politiker sich besinnen. Es ist dringend notwendig.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Untersuchung der Berichterstattung zum Gaza-Krieg: deutsche Journalisten blamiert

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wenn unsere Kollegen bei den nationalen Leitmedien ernst nähmen, was sie gerne über sich selbst kundtun, müssten sie sich jetzt schämen und über Konsequenzen nachdenken. Denn Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staats(Räson)funk“, soeben beim Manifest-Verlag erschienen, akribisch untersucht, was sie im Fall des Gaza-Kriegs publiziert haben. Eine Rezension von Renate Dillmann.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Ergebnisse Goldmanns sind eindeutig. Sämtliche journalistischen Prinzipien wie „erst die Information, dann die Meinung“, „Verpflichtung zur Überprüfung von Quellen“ und – für die Öffentlich-Rechtlichen – die „Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit“ wurden so massiv verletzt, dass von Zufall keine Rede sein kann.

Die Mängel – ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Es gab regelrechte Lügen. Nun sind Lügen – obwohl der Vorwurf der „Lügenpresse“ nicht wenig Anhänger hat – nicht unbedingt die Methode, mit der politische Journalisten versuchen, ihr Publikum in ihre Deutung der Ereignisse „mitzunehmen“; da gibt es wesentlich mehr und erfolgversprechendere (weil auch nicht so leicht aufzudeckende). Trotzdem kommen auch immer wieder Lügen im harten Sinn des Wortes vor – so bei der Darstellung des Hamas-Überfalls auf Israel.

„Sie schnitten Babys die Köpfe ab“, behauptete etwa die BILD-Zeitung am 11. Oktober 2026; Welt TV veranstaltete eine Talkrunde mit dem Namen „Die schlagen Babys die Köpfe ab“, und die Gießener Zeitung schrieb von „Bildern, die um die Welt gehen … Kleinkinder, die geköpft wurden“. (Seite 38)

Dass es weder diese Bilder gab noch die angeblich geköpften Babys, erfuhren die Leser dieser Zeitungen nie, obwohl ein Sprecher des israelischen Außenministeriums schon am 11. Oktober 2023 mitteilte, dass er diese Geschichte nicht bestätigen könne, und israelische Regierungsvertreter wie Beamte das in den nächsten Wochen mehrfach wiederholten: Das jüngste Opfer aus dem Kibbuz, um das es bei den Meldungen ging, war ein 15-jähriger Junge.

Zweitens blieb die Auswahl der Quellen extrem einseitig. Der Sprecher der israelischen Armee und dessen Behauptung, dass alles, was in den folgenden Jahren in Gaza bombardiert und systematisch zerstört wurde, eine Re-Aktion auf die „böse Tat“ des 7. Oktober war und dazu diente, die „Terrororganisation Hamas“ auszuradieren, galt über Jahre hinweg als Primärquelle, die ohne Nachfragen und Anmerkungen zitiert wurde.

Ganz anders sah das bei den Zahlen der Palästinensischen Gesundheitsbehörde zu den Opfern in Gaza aus; diese wurden stets mit dem Hinweis versehen, dass dahinter die Hamas stecke und man den Zahlen daher nicht unbedingt vertrauen könne.

Nicht wenige Zuschauer bzw. Leser der Nachrichten hatten nach dem 7. Oktober bereits früh den Eindruck einer sehr parteilichen Berichterstattung gewonnen. Fabian Goldmann hat sich in seiner Studie die Mühe gemacht, die verwendeten Quellen deutscher Medien und die Konsequenzen auf die Berichterstattung empirisch zu untersuchen.

Das Ergebnis ist erschlagend. „Das Ausmaß, in dem SPIEGEL und viele andere Medien völlig unkritisch die Behauptungen der israelischen Armee über immer neue vermeintliche Hamas-Kommandozentralen übernahmen, wurde im Laufe des Krieges fast schon zu einer Art tragischen Running Gag“, schreibt der Autor, der 116 „Waffenlager“, 51 „Hauptquartiere“ sowie sechs „Geheimdienstzentralen“ in den deutschen Medien gezählt hat, mit denen Israel die Bombardierung von Krankenhäusern, Schulen oder Flüchtlingslagern rechtfertigte.

Das fast völlige Fehlen palästinensischer Quellen und das ebenso durchgängige Desinteresse gegenüber der Berichterstattung des arabischen Senders Al Jazeera mit „reichhaltigen, detaillierten und aktuellen Informationen“ gehören ins Bild.

Die Art ungleicher Repräsentation wiederholt sich bei den Titelzeilen: „Von den 4.856 untersuchten Überschriften beruhen 2.100 (43,3 Prozent) auf israelischen Quellen. Palästinensische Angaben schafften es in lediglich 244 Überschriften (5 Prozent).“ (Seite 91)

Goldmanns Analyse der Inhalte bringt drittens gravierende Defizite zu Tage. Beim „Wording“, d.h. bei den Benennungen von Ereignissen, Personen und Interessen, und ebenso bei der Darstellung von „Kontexten und Hintergründen“ fallen Journalisten weit hinter ihre Selbstdarstellung von „erst die Nachricht, dann der Kommentar“ bzw. zu objektiver Information zurück. Fabian Goldmann zeigt das an der verwendeten „Sprache der Gewalt“, die er in einem ganzen „Glossar“ von A wie „Anti-Terror-Einsatz“ bis Z wie „Ziel“ zusammenfasst. (Seite 210 bis 228)

Im Vergleich mit der Berichterstattung zu Opfern und Zerstörung im parallel laufenden Ukraine-Krieg wurden sowohl der Charakter wie die Größenordnung des Kriegs in Gaza massiv verharmlost. Das gilt insbesondere für die deutschen Medien. Während bei US-amerikanischen und auch einigen europäischen Zeitungen und Sendern bereits früh die genozidale Seite des israelischen Vorgehens thematisiert wurde, blieb das in Deutschland nicht nur ein von oben angeordnetes Tabu, sondern sorgte mit der Berufung auf die besondere deutsche Stellung gegenüber Israel auch für staatliche, finanzielle und gesellschaftliche Repressalien gegenüber abweichenden Deutungen.

Viertens stellt Fabian Goldmann heraus, wie verschieden deutsche Journalisten die Opfer des Kriegs würdigen und wie sie zwischen „wertvollen“ und „wertlosen“ Opfern unterscheiden. Empirisch waren israelische Opfer bis zum Redaktionsschluss seiner Studie „um das 37-Fache überrepräsentiert“, bei der BILD-Zeitung sogar „97-fach“.

Die Inhaltsanalyse von Reportagen, die anhand menschlicher Schicksale „Kriegspropaganda als Homestory“ bringen, zeigt, dass bedenkenlos mit der Empathie ihres Publikums gespielt wird, um Sympathie für den Krieg Israels zu erzeugen. „Fast schon als eigene Rubrik in der deutschen Nahostberichterstattung können Geschichten über deutsch-israelische Soldaten gelten, die schweren Herzens ihre Familie und ihr komfortables Leben in Deutschland zurücklassen, um in Gaza Israel ,gegen den Terror zu verteidigen‘ – und die westliche Freiheit gleich mit (…) In den Monaten darauf werden in deutschen Medien Dutzende weitere solcher Beiträge erscheinen. Was die meisten von ihnen gemein haben: selbstlose junge Männer, weinende Angehörige und kein Wort über die zahllosen Kriegsverbrechen, die Soldaten wie sie tagtäglich im Gazastreifen begehen.“ (Seite 250)

Wer bis hierher den Eindruck gewonnen hat, dass Goldmanns Studie wissenschaftlich sauber, aber deshalb auch eher langweilig zu lesen sei, liegt falsch. Der Autor schafft es, eine wirklich präzise empirische Untersuchung zu liefern, sich aber gleichzeitig nicht in ödem Zahlenwust zu verlieren. Das Lesen bleibt immer spannend, weil Goldmann kluge Nachfragen an die untersuchten Artikel/Sendungen stellt und seine Inhaltsanalysen einfach gut gemacht sind.

Die Frage nach den Ursachen

Im Anschluss an seine Untersuchung, deren Ergebnisse viele schon vorher skeptische Medienkonsumenten nicht unbedingt überraschen mögen, die aber wegen ihrer geballten und eindeutigen Nachweise trotzdem beeindrucken, widmet sich Fabian Goldmann auf etwa siebzig Seiten der Erklärung dessen, was er als „Versagen und Komplizenschaft“ übertitelt. Maike Gosch von den NachDenkSeiten hat dazu bereits ein ausführliches Interview mit dem Autor geführt.

„Die Frage nach den Ursachen des journalistischen Versagens ist womöglich die wichtigste, ist sie doch die einzige, die – wenn überhaupt – in der Lage ist, einen Weg aus dem medialen Abgrund zu weisen. Gleichzeitig ist sie die mit Abstand am schwersten zu beantwortende.“ (Seite 301) Goldmann gibt seinen Lesern zunächst einen kurzen Überblick über „100 Jahre Medienkritik“ und dann sieben „Denkanstöße statt abschließende(r) Erklärungen“.

Darunter finden sich

  • die „Nähe zur Macht“, die politische Journalisten für ihren Job ebenso brauchen wie goutieren und die dem Verfasser zufolge dazu führt, dass sie die „Positionen der Elite“ abbilden statt sie zu hinterfragen;
  • die Strukturen der auf Profiterwirtschaftung ausgerichteten privatwirtschaftlichen Medienkonzerne, die bezahlte Zeit für Recherchen kappen und den Meldungen der Presseagenturen zunehmend eine faktische Monopolstellung einräumen;
  • die Besetzung der Chefredaktionen, die die migrantische Bevölkerung der BRD und damit die Vielfalt politischer Standpunkte nicht angemessen widerspiegelt;
  • ein Prüf- und Beschwerdesystem (Rundfunkräte und Presserat), das nur formell ein Kontrollverfahren vorspiegelt, ohne tatsächlich Kontrolle auszuüben.

Während diese vier Argumente fallübergreifend gelten, nennt Goldmann drei weitere, die mit der Besonderheit des untersuchten Kriegs zu tun haben:

  • der besondere Bezug der deutschen Politik zu Israel als Teil der „Staatsräson“, an den die Medien einerseits unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 „von oben“ erinnert wurden (u.a. durch Bundespräsident Steinmeier), der andererseits bereits tief verankert war (z.B. im Selbstverständnis des Springer-Konzerns);
  • der anti-muslimische bzw. anti-arabische Rassismus, der seit dem westlichen „Krieg gegen den Terrorismus“ als „Kulturkampf“ in der deutschen Bevölkerung fest präsent und inzwischen weit in die Reihen von Grünen und Linken gesickert ist;
  • der politische Druck des „Anti-Semitismus“-Vorwurfs, der gegenüber Versuchen nüchterner Informationen unter Einbezug der Vorgeschichte des Konflikts, aber auch allen Formen von Empathie, Mitleid oder Solidarität mit den Palästinensern aufgemacht wurde.

Fabian Goldmann zeigt sich in seinen Schlussbemerkungen desillusioniert: „Von der Vorstellung, es bräuchte nur möglichst fundierte und präzise Medienkritik, um Journalistinnen wieder zurück auf den Pfad der Tugend zu führen, habe ich mich schon vor einer Weile verabschiedet. Wen zwei Jahre Genozid im Livestream nicht zum Nachdenken gebracht haben, bei dem werden auch ein paar bedruckte Seiten nichts verändern.“ (Seite 386)

Mit dieser Bemerkung liegt er meines Erachtens richtig – mit bloßen Worten ist diesem Konglomerat von Interessen, Macht und der Zurichtung der Köpfe nicht beizukommen. Die Erkenntnis über die Machtlosigkeit der eigenen Anstrengungen am Ende eines Buchs auszusprechen, das sehr viel Arbeit gekostet hat, ehrt den Verfasser.

Enden will Fabian Goldmann mit dieser deprimierenden Feststellung allerdings auch nicht: „Guter, furchtloser und machtkritischer Journalismus ist möglich.“ (Seite 386)

Damit bringt er seine Medienkritik allerdings ein wenig auf die Frage der persönlichen Charakterfestigkeit der einzelnen Journalisten herunter – was vielleicht einen etwas tiefer gehenden Mangel seiner Analyse offenbart.

Es ist nämlich nicht ganz richtig, dass die in der politischen Berichterstattung Tätigen sich bei ihrer Arbeit enorm „verbiegen“ müssten, um so berichten und zu kommentieren wie festgestellt. Die Sache ist leider erheblich härter. Journalisten und Journalistinnen – jedenfalls die meisten von ihnen – berichten nicht wegen des Geldes, ihrer angestrebten Zugehörigkeit zur politischen Elite oder wegen des politischen Drucks so, wie sie es tun, sondern durchaus aus innerer Überzeugung: Sie teilen vielmehr – wie übrigens auch die meisten ihrer Leser – die außenpolitischen, nicht gerade bescheidenen Erfolgsansprüche der deutschen Nation, und das um so mehr, als sie sich dabei auf der Seite der „Guten“ sehen, sprich: des Westens und seiner Werte.

Ihr Blick auf die Welt ist daher von Anfang an nicht der in der journalistischen Ausbildung oder Selbstdarstellung idealisierte: unbestechlich, distanziert, vom Wunsch beseelt, dem Publikum Informationen zu vermitteln, aus denen dieses seinerseits seine Schlüsse ziehen kann. Sondern es handelt sich – bei den Medien wie bei ihren Lesern und Zuschauern – mehrheitlich um um den Erfolg ihrer Nation besorgte Staatsbürger, die deshalb im Einzelfall auch anfällig sind für eine extrem parteiliche, quasi „leitplankengestützte“ Berichterstattung, wenn das von den Führern der Nation gewollt wird.

Fabian Goldmanns ausgezeichnete Untersuchung sollte nicht nur, aber zumindest in jeder öffentlichen Bibliothek stehen, damit jeder Medienkonsument nachlesen kann, wie im Fall des Gaza-Kriegs in der deutschen Presse berichtet wurde. Gleichzeitig wird sie es eben wegen der offiziellen deutschen Haltung im Gaza-Krieg wohl kaum dorthin schaffen – so viel Zensur ist in Deutschland inzwischen Usus, wobei sich die Verfasserin gerne vom Gegenteil überzeugen lassen würde. Die Ergebnisse der Analyse könnten zudem einen Anstoß liefern, über den nationalen Blick der „Vierten Gewalt“ weiter nachzudenken …

Fabian Goldmann: Staats(Räson)funk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza. Berlin 2026, Manifest Verlag, Taschenbuch, 407 Seiten, ISBN 978-3961561452, 22 Euro.

Renate Dillmann hat selbst ein Buch zur Kritik der Medien veröffentlicht: Medien. Macht. Meinung. Auf dem Weg in die Kriegstüchtigkeit. PapyRossa 2025

Titelbild: Manifest Verlag

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Rechtsnihilismus – wachsender Widerstand in Deutschland?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Allmählich bewegt sich was. Die vor unseren Augen stattfindende endgültige Zerstörung des Internationalen Rechts erzeugt zunehmend Aufmerksamkeit und Kritik. Offensichtlich wird es doch so einigen Zeitgenossen in Medien, Politik und Wissenschaft allmählich mulmig, wohin die Welt abdriftet. Andere hingegen wollen den Kurs unbeeindruckt fortgesetzt wissen und kritisieren oder diffamieren gar die „Abweichler“. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bundespräsident Steinmeier hat es gewagt: Er hat den US-israelischen Angriffskrieg als das qualifiziert, was er ist: Der Krieg sei „nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig“, konzedierte er auf einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes.

Mit dieser Aussage hat er Bewegung in eine gelähmte, geradezu bleierne Debatte oder besser gesagt Nicht-Debatte gebracht. Bislang galt die Doktrin, so ganz im Sinne der „regelbasierten internationalen Ordnung“, mithin der westlichen Ordnung: Rechtsbrüche begehen immer nur die anderen, wir bewegen uns immer innerhalb des gesetzten Rechts – gemeint war das eigene Recht, nicht die UN-Charta. Mit seinem Tabubruch hat Steinmeier Zustimmung wie auch Kritik geerntet.

Politisches Berlin

Die Entscheidungsfunktionäre der Union (Merz, Wadephul und Spahn) bleiben dabei, die völkerrechtliche Frage sei „ein Dilemma“, sehr „komplex“ und bewertungsintensiv oder der Iran könne sich nicht auf das Völkerrecht zurückziehen. Diese Argumente sind sehr abenteuerlich, zeugen sie doch davon, dass die Bundesregierung den USA keinen Völkerrechtsbruch anhängen will. Es wird dasselbe Muster wiederholt, wie in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtswidrigen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak sowie die Angriffe auf Syrien – zumal Deutschland in diesen militärischen Abenteuern in unterschiedlicher Ausprägung durch die eigenen Regierungen beteiligt wurde. Während also in der Union die brave transatlantische Parole, wir sind im Recht und daher können westliche Kriege per definitionem nicht rechtswidrig sein, geblasen wird, sehen das die übrigen Parteien mittlerweile anders – selbst in der SPD sowie bei den Grünen, und das soll schon was heißen. Ob die Neubewertung der US-Außenpolitik in der SPD und bei den Grünen an den ausgeprägten Antipathien gegenüber dem US-Präsidenten Trump ihren Ursprung haben oder ob es tatsächlich eine politische Metamorphose ist, sei einmal dahingestellt.

Mainstreammedien

Die Mainstreammedien scheinen gespalten zu sein. Schnell waren die transatlantischen Hofschranzen dabei, Steinmeier zu tadeln: Zunächst die Frankfurter Allgemein Zeitung, die „Zeitung für Deutschland“, wie sie sich gerne selbst beschreibt. Die FAZ versucht, die Äußerung Steinmeiers auf persönliche Motive plus Seitenhieb für dessen angebliche Russlandfreundlichkeit zu degradieren und damit zu entwerten:

Der Jurist Steinmeier hat seine Äußerungen nicht gemacht, weil er oder seine Rechtsabteilung zu der wissenschaftlich begründeten Erkenntnis gekommen wäre, der Irankrieg der Amerikaner und Israelis sei völkerrechtswidrig. Da kämpft ein Politiker, der viel für seine zu russlandfreundliche Politik gescholten wurde und wird, in seinem letzten Amtsjahr um sein Vermächtnis. Steinmeier, ein Diplomat durch und durch, nahm bewusst die Provokation des Kanzlers in Kauf, um darauf hinzuweisen, welche Verdienste er sich als Außenminister um eine friedliche Lösung des Atomstreits mit Teheran gemacht habe.“

Darüber hinaus ist die FAZ bemüht, die transatlantische Nibelungentreue zu pflegen, indem sie versucht, den Leser mit einem raffinierten Schachzug in die Irre zu führen, demnach eine Völkerrechtswidrigkeit des Krieges seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht festgestellt worden sei: Unter dem Titel „Ein Linker bestellt ein Gutachten“ verweist sie darauf, die Wiedergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei unzutreffend.

Mal davon abgesehen, dass bereits der Titel suggerieren soll, wenn es sich um einen LINKEN handelt, sind ohnehin Zweifel anzubringen, bezieht sich die FAZ zwar auf ein Gutachten. Es handelt sich aber um zwei, genau genommen sogar um drei Gutachten, was die FAZ indes lieber verschweigt:

In dem zweiten Gutachten vom März 2026 mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“ wird tatsächlich die Frage nach der Legalität des US-israelischen Angriffskrieges (Ius ad bellum) zu klären versucht. Hierbei wird auch auf die herrschende rechtswissenschaftliche Debatte verwiesen. Das Ergebnis ist laut Wissenschaftlichem Dienst sehr eindeutig:

Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.

Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen (bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf).

Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien.

In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als „humanitäre Intervention“ zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll.

Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.

Wie man es auch drehen und wenden mag, alle vorgebrachten Motive (Selbstverteidigung und Humanitäre Intervention) für den Angriff sind weder stichhaltig noch überzeugend, sodass eine völkerrechtliche Legalität seitens des Wissenschaftlichen Dienstes schlichtweg nicht festgestellt werden kann.

Dieses Gutachten stellt eine Fortsetzung eines Gutachtens aus dem Jahre 2025 vor dem Hintergrund des ersten Angriffs der USA und Israel auf den Iran dar, in dem für alle Politmoralisten und sonstigen Rechtsrelativierer das vernichtende Urteil gefällt wird:

Es besteht insoweit auch kein „Zielkonflikt“ zwischen der Pflicht zur Einhaltung des Völkerrechts und der Durchsetzung legitimer sicherheitspolitischer Interessen. Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren.“

Kurzum: Das Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle oder für keinen.

Das von der FAZ ausschließlich hervorgehobene dritte Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen zu Handlungen von Drittstaaten im Kontext der US-amerikanischen Militäroperation Epic Fury“ wurde am selben Tag, also am 19. März 2026, vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlich, ebenso wie das zweite Gutachten mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“.

Es handelt sich also um drei Gutachten, eines vom Sommer 2025 und zwei vom März 2026. Dass der „Zeitung für Deutschland“ eine journalistische Unaufmerksamkeit widerfahren sein könnte, ist zu bezweifeln. Eher ist eine Vernebelungstaktik zu vermuten.

DIE WELT platziert ihre Kritik an Steinmeier anders: Sie unterstellt dem Bundespräsidenten eine punktuelle Nähe zum Iran und der AfD: „Irans Außenminister und AfD loben Steinmeiers Rede zum Krieg“.

Das Motto lautet: Wenn Du dich kritisch äußerst, bist Du gesichert im Lager der Gegner, übernimmst deren propagandistische Narrative. So primitiv, aber auch durchaus wirkmächtig ist diese Technik, die notwendige Debatte im Keim zu ersticken, indem die Kritiker mit unterstellter Feindesnähe mundtot gemacht werden sollen.

Ein weiterer Vorwurf der WELT ist Steinmeiers „moralische Überheblichkeit“. Diese Kritik ist doppelt perfide: Erstens, Steinmeier hat mit seiner Feststellung eben nicht moralisiert, sondern rational politisch und rechtlich argumentiert. Und zweitens, gerade der Vorwurf der „moralischen Überlegenheit“ ist ein kaum zu übertreffendes Indiz für die Verkommenheit des Blattes. Sind es doch gerade deutsche Mainstreammedien, die vor lauter moralbasiertem Politikverständnis kaum noch laufen können.

Auch das Handelsblatt geht in die Richtung, die Aussage Steinmeiers liege auf der Linie mit der AfD und dem Iran und er ecke damit an: „Iran-Krieg ,völkerrechtswidrig‘: Steinmeier eckt an“ und „Dass er Beifall von ungewollter Seite bekommen würde, nahm er in Kauf. So erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, ‚dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat‘. Vergiftet wirkte das Lob des AfD-Co-Vorsitzenden Tina Chrupalla: ‚Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor.‘“

Die Berliner Zeitung hingegen thematisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und kritisiert die Tabuisierung unliebsamer Themen und Positionierungen zu ihnen.

Was diese Mainstreamhofschranzen vermutlich nicht verstehen: Sie fordern Deutschland auf, Rechtsbrüche mindestens zu tolerieren für die angeblich gerechte Sache, schlimmstenfalls sogar, sich daran aktiv zu beteiligen. Aber vielleicht verstehen sie es auch und es ist ihnen gleichgültig. Nur dann reden und schreiben sie einen rechtsfreien Zustand in der internationalen Politik herbei, ohne die strategischen Konsequenzen für Deutschland und Europa auch nur ansatzweise zu verstehen.

Überfällige Reaktionen in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft

Am 17. März wurde eine „Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran“ via Verfassungsblog veröffentlicht. 113 Wissenschaftler (Stand 1. April 2026) fordern darin eine Kurskorrektur und Klarstellung der Bundesregierung im Hinblick auf die Bewertung des US-israelischen Angriffskrieges:

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28.Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei. (…).

Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.

Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. (…).

Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.“

Diese überfällige Stellungnahme zahlreicher Wissenschaftler ist ein Alarmruf. Denn, bis Wissenschaftler sich von der Politik ihrer Regierung offen per Stellungnahme distanzieren, muss schon vieles im Argen sein. Siehe hierzu auch meinen Beitrag aus 2025 und das Originalpapier der Wissenschaftler.

Titelbild: tanitost/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Notfall, Ernstfall, Verteidigungsfall, Kriegsfall: Was soll das?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Notfall, Ernstfall, Verteidigungsfall, Kriegsfall: Die deutschen Medien sind noch immer voller Nachrichten, die vom „Fall des Falles“ berichten. Eine einfache Suche auf Google News lässt erahnen, was im Land passiert. Die Politik bestimmt den Ton, alle untergeordneten Stellen folgen. Gerade berichten die Nürnberger Nachrichten von dem „Geheimplan Deutschland“ und „Warum Nürnberg ein gewaltiges Militär-Drehkreuz ist“. Das Portal Ruhr24 schreibt: „Krieg in Europa: Essen verteilt Broschüre an 235.000 Haushalte“ und im Tagesspiegel heißt es: „Vorbereitet auf den Ernstfall?: Hier müssen deutsche Krankenhäuser krisenfester werden“. So „berichten“ Medien – vor und zurück. Sie vergessen dabei, eine zentrale Frage auf eine kritische Weise zu stellen: Was soll das? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was soll das? Wieso soll die Bundesrepublik sich „vorbereiten“? In schier unzähligen Medienbeiträgen ist die Rede vom „Notfall“, vom „Ernstfall“, vom „Verteidigungsfall“, vom „Kriegsfall“. Die ganze Republik, jeder einzelne Bürger, selbst Schüler an Schulen sollen sich vorbereiten. Nochmal: Was soll das?

Dass jedes Land gut daran tut, sich auf gewisse Krisen vorzubereiten, ist eine Banalität. Nichts spricht dagegen, alles spricht dafür, dass Länder und auch jeder Einzelne auf gewisse Krisen und Katastrophen vom Grundsatz her vorbereitet ist. Genauso spricht nichts dagegen, hin und wieder öffentlich auf die Bedeutung von Notfallplänen aufmerksam zu machen.

Doch hier passiert etwas Anderes.

Hagen: Grundschüler packen Notfallrucksack für den Ernstfall“, darüber berichtet die Westfalenpost. „Deutschland im Ernstfall verteidigen? Das sagen Schüler des Hansa-Gymnasiums“, so die Überschrift eines Artikels in der Bergedorfer Zeitung. Öffentlicher Dienst im Spannungs- und Verteidigungsfall: dbb fordert klare Regeln, starke Strukturen und Schutz der Beschäftigten, lautet eine Stellungnahme von Beamtenbund und Tarifunion. „Die Menschen sind nicht auf Katastrophen vorbereitet“: Rotes Kreuz fordert Vorbereitung auf Ernstfall“, ist in der Donauwörther Zeitung zu lesen. Krankenhäuser im Kriegsfall: Stell Dir vor, Deutschland ist im Krieg, darüber schreibt DIE ZEIT.

Seitenweise ließen sich Schlagzeilen dieser Art zusammenstellen – alleine nur aus den vergangenen Wochen.

Noch mehr drängt sich die Frage auf: Was soll das?

Die vordergründige Antwort auf die Frage kennt längst das ganze Land: Wegen Russland!

Schließlich: „Überfall auf die Ukraine“, „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“, „Putin“. Die Kaskade an Begriffen und Formulierungen, die nun seit Jahren in den Medien zu bestaunen ist, kennt längst jeder Bürger. „Wir“ bereiten „uns“ wegen Russland auf den Kriegsfall vor – so lautet die „Begründung“, die Medien auf die „Was-soll-das“-Frage liefern.

Nur: Damit können sich doch vernünftige Menschen mit einem auch nur halbwegs funktionierenden Verstand nicht zufrieden geben – und Journalisten erst recht nicht! Doch sie tun es. Jeder Bericht, der kritiklos die Vorbereitungen auf einen Notfall, Ernstfall, Verteidigungsfall und Kriegsfall wiedergibt, zeugt davon.

Was soll das?

Solange Journalisten diese Frage in Bezug auf das Gerede vom „Ernstfall“ nicht mit Verstand stellen, wird diese Entwicklung weitergehen. Wohin wird sie führen?

Titelbild: Bildcollage / New Africa / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

In nur zwei Jahrzehnten kann die Meinung über ein anderes Volk und seine Anführer total gedreht werden

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Neben dem oben abgebildeten Foto berichtet die Regionalzeitung Die Rheinpfalz heute: „Butscha steht als Symbol für unzählige weitere russische Kriegsverbrechen“, erklärte Wadephul bei seinem Besuch in der Ukraine. Und weiter: „Wohin auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei“. So tönen die Unions-Christen in Deutschland seit 1949, seit Anfang der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Vermutlich haben sie sich sogar seit 1945 so geäußert und konnten dabei nahtlos auf den Tiraden der Nationalsozialisten gegen die Marxisten aufbauen. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zwischendurch sahen die Bilder und die Redensarten einmal anders aus – mit dem gleichen Putin im Deutschen Bundestag, am 25. September 2001:

Es folgt ein Foto von dieser Sondersitzung des Deutschen Bundestages.

Vorne im Bild, auf Stühlen mit dem Rücken zum Betrachter: Zweiter von rechts der damalige Bundespräsident Johannes Rau, Erster von links der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, Zweiter von links Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.

Hier folgt der Link auf Putins Rede laut Wortprotokoll des Deutschen Bundestages.

Der schnelle, inzwischen stattgefundene Sinneswandel sollte zu denken geben. Jedenfalls spielt heute der über lange Jahrzehnte gepflegte Hass auf Russland und die Russen eine große Rolle – und dies, obwohl dort schon lange nicht mehr die Kommunisten herrschen. Die deutschen Christdemokraten und Christsozialen scheinen so etwas wie die eingebaute Garantie des Hasses auf Russland und die Russen zu sein.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Strategiewechsel – Bundesregierung fordert US-Truppenauszug aus Deutschland

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Bis Ende 2027 soll der US-Militärstützpunkt Ramstein „in die zivile Nutzung überführt werden“ und die rund 35.000 in Deutschland stationierten US-Soldaten sollen das Land verlassen. Dies sind heute geleakte Eckpunkte einer neuen sicherheitspolitischen Richtline, an der Union und SPD seit einiger Zeit arbeiten. Aus Regierungskreisen heißt es, man „respektiere die Sorgen der Bevölkerung“ und wolle, dem spanischen Beispiel folgend, ein Zeichen gegen die Vereinnahmung Europas in die kriegerische Außenpolitik der USA setzen. Laut Insiderberichten dürfte die eigentliche Motivation jedoch eine ganz andere sein – die Forderung nach einem US-Truppenabzug ist der erste Schritt in der neuen Strategie zur Bekämpfung der AfD. Statt AfD-Forderungen reflexhaft abzulehnen, will man sie nun proaktiv übernehmen und der AfD im Vorfeld der nächsten Bundestagswahlen so ihre Themen wegnehmen. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bis gestern verfolgten die sich in Abgrenzung zur AfD gerne selbst als „demokratisch“ bezeichnenden Parteien eine denkbar einfache Strategie zur Bekämpfung der Rechtspartei. Jahrelang habe man – so heißt es aus Regierungskreisen – vergeblich versucht, die Partei auszugrenzen, zu delegitimieren und moralisch einzuhegen. Inhaltliche Forderungen der AfD galten im politischen Diskurs dementsprechend als verbrannt – mit Ausnahme der neoliberalen Steuer- und Wirtschaftspolitik, versteht sich. Das Ergebnis sei bekannt: steigende Umfragewerte, Wahlerfolge und eine wachsende Wählerschaft, die sich von dieser Strategie offenbar wenig beeindruckt zeigt.

„Wir mussten einsehen, dass unsere bisherige Politik nicht den gewünschten Effekt hatte“, heißt es nun aus den Reihen von Union und SPD. Die neue gemeinsame Linie sei daher ebenso einfach wie radikal: Man werde der AfD künftig die Themen wegnehmen, und zwar konsequent. Den Anfang soll dabei die Außen- und Sicherheitspolitik machen. Nachdem Tino Chrupalla am Wochenende gefordert hatte, die US-Truppen müssten Deutschland verlassen und der Luftwaffenstützpunkt Ramstein geschlossen werden, und damit die Herzen der Wähler gewonnen hatte, hat die Bundesregierung offenbar beschlossen, genau diese Forderung nun „proaktiv umzusetzen“.

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu: „Wenn wir der AfD das Wasser abgraben wollen, müssen wir ihre Themen besetzen, bevor sie es tun. In diesem Fall heißt das: Wir prüfen ernsthaft den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein. Nicht, weil wir es für richtig halten – sondern weil es politisch notwendig ist.“ Der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil unterstützt diese Strategie ausdrücklich: „Wenn die Realität erfordert, dass wir Positionen übernehmen, die wir gestern noch für falsch hielten“, so Klingbeil in einem Pressestatement, „dann ist das eben der Preis der Demokratie“. Man sei sich, so Klingbeil, der Ironie dieser Entscheidung durchaus bewusst. „Einst kamen die Amerikaner, um Deutschland vom Faschismus zu befreien. Nun müssen sie gehen, um Deutschland vor dem Faschismus zu retten.“ Würden die „demokratischen Parteien diesen unbequemen, aber notwendigen Schritt nicht gehen“, wäre „ein Sieg der AfD bei den kommenden Bundestagswahlen wohl nicht mehr abzuwenden“, so der SPD-Chef.

Laut Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sei man bereits in Verhandlungen mit der US-Regierung und habe dabei den Eindruck, dass man bei US-Präsident Donald Trump mit den Forderungen offene Türen einrenne. Man befinde sich jedoch noch in einer frühen Verhandlungsphase und es gebe noch offene Streitfragen – so soll es beispielsweise einen offenen Dissens über die künftige zivile Nutzung der Ramstein Air Base geben. Während die Bundesregierung aus Ramstein gerne eine transatlantische Begegnungsstätte machen würde, schwebt US-Präsident Trump auf dem 1.400 Hektar großen Gelände die Exploration pfälzischer Schiefergasvorkommen durch US-Ölkonzerne vor. Auf seinem Netzwerk Truth Social kündigte Trump ferner an, nun Pläne für eine „pfälzische Riviera“ mit Luxushotels und Golfplätzen verfolgen zu wollen. „We will make Ramstein great again!“, so der US-Präsident.

Ob es zum Truppenabzug und zur Schließung der Ramstein Air Base kommt, ist jedoch zurzeit noch ungewiss, da es dafür im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit benötigt und die Oppositionsparteien die Pläne ersten Meldungen zufolge kategorisch abgelehnt hatten.

Grünen-Chefin Franziska Brantner wütete auf X bereits, dass die Pläne der Bundesregierung ein „strategischer Offenbarungseid“ seien und man ohne die aktive Unterstützung des amerikanischen Brudervolkes sich ohne Not der Option beraube, den Russen Frieden und Demokratie zu bringen. Auch Heidi Reichinnek zeigte sich auf TikTok zunächst „empört“: „Die Bundesregierung kopiert rechte Forderungen und macht so den Faschismus hoffähig. Wir forderten seit Jahren den Abzug der US-Truppen – aber doch nicht, wenn die AfD das will!“ Um ihrer antifaschistischen Ausrichtung Nachdruck zu verleihen, sei die Linkspartei nun für die Aufstockung amerikanischer Truppen und die Errichtung neuer US-Militärstützpunkte – vornehmlich in AfD-Hochburgen in Thüringen und Sachsen.

Will die Bundesregierung ihre neue Strategie durchsetzen, ist sie daher wohl auf die Stimmen der AfD angewiesen und müsste die Brandmauer einreißen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Option überhaupt besteht. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich AfD-Frontfrau Alice Weidel nämlich schockiert vom Strategiewechsel der Regierungsparteien. Wenn es in Deutschland eine Partei gebe, die der amerikanischen MAGA-Bewegung nahesteht, so sei dies die AfD. Im inneren Führungskreis soll Weidel sogar bereits den Verdacht geäußert haben, ihr Co-Vorsitzender Chrupalla sei in Wahrheit ein V-Mann des Verfassungsschutzes. Sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Abzug der US-Truppen kommen, werde man selbstverständlich dagegen stimmen.

Diese Ankündigung löste ihrerseits jedoch ein Erdbeben bei der Linkspartei aus. Man könne ja schließlich – so die Linkspartei in einer ersten Stellungnahme – nicht gemeinsam mit der AfD gegen einen Abzug der US-Truppen stimmen, da man nicht gemeinsame Sache mit den Faschisten machen dürfe. In einem zweiten, bereits viral gehenden TikTok-Video distanzierte sich dann auch Heidi Reichinnek von sich selbst, vollzog eine 360-Grad-Wende und versicherte Bundeskanzler Merz die geschlossene Unterstützung der Linksfraktion: „Der Kanzler soll wissen: Wenn es gegen die AfD geht, ist auf uns Verlass“, so Reichinnek.

Wie es aussieht, wird der Bundestag also mit den Stimmen von Union, SPD und Linken und bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der AfD nun den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein beschließen.

Titelbild: ChatGTP, erstellt mit künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

That‘s something different – „Ja, nee, is’ klar!“ oder: Die Rückkehr zur Barbarisierung des Krieges

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des Völkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bereits in der römischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverhältnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: „Inter arma silent leges“, was so viel heißen soll wie: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“.

Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen – alles war erlaubt: Auch das Töten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerstörung der Infrastruktur etc.

Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, können wir derzeit täglich auch durch das dröhnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten (gern als „Kollateralschäden“ bezeichnet) zur Kenntnis nehmen.

That´s something different

Jüngst erklärten zwei „eifrige Schreiberlinge“ (Zvi Smith und Michael R. Gordon) im Wall Street Journal:

Laut Militärexperten können Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umständen rechtmäßig angegriffen werden“.

Auf X postete Gordon, einer der Autoren, diese Einschätzung, um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine sehr kluge rhetorische Frage formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen:

Kann in unseren Ländern auch die Energieinfrastruktur rechtmäßig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, für die wir das Gesetz rechtmäßig außer Kraft setzen können?“

Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu können, hat der überaus smarte Mr. Gordon gleich nachgelegt:

Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbevölkerung Schaden und Leid zu zufügen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (…)

Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbevölkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur – die Moral der Bevölkerung zu brechen.

Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbevölkerung zu mindern, „das ist ein entscheidender Unterschied“.

Ja, nee, is’ klar!“, so kommentierte der Kabarettist Atze Schröder in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegenübers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausführung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben würden, ist doch eher zu bezweifeln.

Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unvermögen hervorheben würde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schließen.

Wer solche „Experten“ zu Wort kommen lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-dämlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: Analyse: Wenn das Völkerrecht zur Waffe wird

Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg)

Das Jahrhunderte währende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) – abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) – strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des Völkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im „Haager Recht“ – landläufig bekannt als „Haager Landkriegsordnung“ – von 1907. Ziel war es, unnötiges Leid im Krieg einzudämmen. Dies hört sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inhärente grenzenlose Brutalität wenigstens etwas einzuhegen.

Umfassende humanitäre Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die späteren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanitäres Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanitäres Völkerrecht im engeren Sinne bezeichnet.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen für den Krieg, d.h. für die Kriegsführung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick über den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat – siehe als jüngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanitäres Völkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsführung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanitäre Völkerrecht, wird sukzessive entsorgt.

NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Denkt man 27 Jahre zurück, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Gedächtnis: „humanitäre Intervention“ und „Kollateralschäden“.

In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich „gerechten Krieg“, die „humanitäre Intervention“, thematisiert werden, sondern ausschließlich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur.

Der damalige berühmt-berüchtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-tägigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerstörter Infrastruktur von „Kollateralschäden“, mithin „Nebenschäden“. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungefähr. Vieles spricht dafür, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerstörte und sie dabei auch fahrlässig zivile Opfer in Kauf nahm. „Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben“, so Shea auf seinen täglichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanitäre Völkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkmäler, Fabriken, Brücken – also auch zivile Objekte, deren militärische Nutzung gar nicht oder nicht überwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel militärischer Angriffe hätten darstellen können. Es ging darum, Serbien in die Knie („in die Steinzeit bomben“) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht.

Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur

Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar hauptsächlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verstärkt dazu übergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerstören. Obendrein kommen, ob „Kollateralschäden“ oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnhäuser und weitere zivile Infrastruktur zerstört. Die Ukraine schlägt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie militärische Objekte zurück und hat dabei für Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen – das Ignorieren des humanitären Völkerrechts gehört offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalität der Kriegsführung.

US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran

US-Präsident Trump kündigte jüngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie der Deutschlandfunk (DLF) zu berichten weiß. Was das Mainstreammedium DLF wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist:

Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im Übrigen auch für Israel und die USA.

Handelt es sich um journalistische Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerstörung ziviler Infrastruktur keine – der rechtlichen Qualität angemessene – Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als gäbe es das humanitäre Völkerrecht nicht.

Die rechtswidrige Zerstörung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerstörung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelmäßig von unseren Mainstreammedien thematisiert – entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsführung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Empörung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein dürfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die massenmedialen Beiträge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen.

Sowohl das auffällige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerstörter ziviler Infrastruktur und getöteten Zivilisten könnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt.

Humanitäres Völkerrecht – gleichermaßen verbindlich

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegführenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleichermaßen verbindlich – ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintertürchen für das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden können, als dass beide Konfliktparteien jeweils für sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein „ehrwürdiges Motiv“ ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame „Verteidigungsmaßnahmen“ zu ergreifen.

Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserklärung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 „Air Campaign“ und Russland 2022 bis heute „Sonderoperation“), um die Rechte und Pflichten des humanitären Völkerrechts auszuhebeln. Als allgemeingültige Definition im humanitären Völkerrecht findet daher die Formulierung „Bewaffneter Internationaler Konflikt“ Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs „Krieg“.

Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unnötigen Leidens

Teil III Methoden und Mittel der Kriegführung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegführung
Art. 35
Grundregeln

  1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung.
  2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
  3. Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.

Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bevölkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein „unnötiges Leiden“ zugefügt. Dies wird nochmals verstärkt, wenn Ölraffinerien oder Chemiewerke zerstört und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. In allen drei Kriegen – NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) – wird genau gegen diese Grundregeln eklatant verstoßen.

Teil IV
Zivilbevölkerung
Abschnitt I
Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten
Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich
Art. 48 Grundregel

Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.

Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbevölkerungen mindestens als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei Fällen sehr häufig keine „bedauerlichen Kollateralschäden“, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bevölkerung zu brechen und auf diese Weise möglichst den Unmut gegen ihre Regierung zu fördern.

Kapitel II
Zivilpersonen und Zivilbevölkerung

Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können.

5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begründet, dieser ermögliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes militärisches Ziel für die NATO. Neben der Zerstörung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern getötet. Die getöteten Zivilisten waren sodann „Kollateralschäden“.

Zivile Objekte
Art. 52
Allgemeiner Schutz ziviler Objekte

1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.
2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.

Art. 53
Schutz von Kulturgut und Kultstätten
Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte ist es verboten,

  1. feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören,
  2. solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden oder
  3. solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen.

Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsführung tatsächlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vorsätzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich.

Denn in den genannten Artikeln, wie im Übrigen im gesamten humanitären Völkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten für Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschränkt (also Zwei-Klassen-Völkerrecht im Sinne der zweifelhaften „regelbasierten Ordnung“), so wie es derzeitige Äußerungen aus Politik und Medien uns nahelegen möchten.

Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverständnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran – und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen.

Fazit

Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer Rückkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des Stärkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges Tür und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterstützen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanitärer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit überhaupt bewusst ist?

Titelbild: Billion Photos / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront“ – Johannes Varwick über die Wehrpflicht am Schadow-Gymnasium

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Ein olivgrüner Zeitgeist zieht in die Klassenzimmer ein: Während die Politik erbittert über die Wehrpflicht streitet, wird die Schule zum Schauplatz einer neuen Militarisierungsdebatte. Am 26. März 2026 diskutierten Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Dr. Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Varwick am Berliner Schadow-Gymnasium über staatlichen Zwang und die Neuausrichtung der Bundeswehr auf den Ernstfall. Dient dieser Austausch noch der politischen Bildung oder schon der moralischen Mobilmachung? Éva Péli sprach mit Johannes Varwick, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg, über den Zustand der politischen Bildung – und warum er den aktuellen Aufrüstungswahn sowie den herrschenden Kriegskurs für einen fatalen Irrweg hält.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Herr Prof. Varwick, am Donnerstag haben Sie im Schadow-Gymnasium gemeinsam mit dem Unionspolitiker Thomas Röwekamp (MdB, CDU) und Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) über die Wehrpflicht diskutiert – an einem Ort der Bildung und freien Entfaltung. Wie haben Sie die Rolle der Schule in diesem Kontext wahrgenommen: Ging es dort primär um die politische Bildung mündiger Bürger oder sahen Sie Tendenzen, eine junge Generation moralisch auf künftige Pflichtdienste vorzubereiten?

Die Veranstaltung war aus meiner Sicht wohltuend anders: Es ging um den offenen Austausch von Argumenten auf einem Panel, bei dem sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort kamen. Agitiert hat da niemand, die freie Rede und Gegenrede war jederzeit möglich und gewollt. Das entsprach in vorbildlicher Weise dem so genannten Beutelsbacher Konsens der politischen Bildungsarbeit, dessen Kern das „Überwältigungsverbot“ und auch die Maßgabe ist, dass Dinge, die kontrovers sind, auch kontrovers dargestellt werden müssen.

Sie saßen dort einer Generation gegenüber, die durch die Krisen der letzten Jahre bereits stark belastet ist. Welchen Eindruck hatten Sie von der Resonanz der Jugendlichen im Saal? Überwog das kritische Hinterfragen staatlicher Eingriffe oder nehmen Sie eher eine wachsende Akzeptanz für militärische Themen im Schulalltag wahr?

Die Aula des Schadow-Gymnasiums war bis auf den letzten Platz gefüllt und sowohl der Applaus als auch die Nachfragen waren breit und bunt: Von sehr kritischen Positionen und deutlicher Kritik an der Bundesregierung bis hin zur Unterstützung der Regierungslinie bei der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht war nahezu alles dabei.

In der aktuellen Debatte fällt oft der Begriff der „Ehrenpflicht“. Wie gewichten Sie das Verhältnis zwischen staatlicher Verteidigungsfähigkeit und dem Recht des Einzelnen auf eine Lebensgestaltung ohne Zwang? Wo verläuft für Sie hier die rote Linie?

Das ist eine zentrale Frage: Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ein Staat eine so drastische Maßnahme wie einen Zwangsdienst für junge Menschen vorsehen? Das Grundgesetz ist da eindeutig. Es heißt dort: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden“.

Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt – nicht abgeschafft. Begründung war einerseits, dass die sicherheitspolitische Lage einen derartigen Grundrechtseingriff nicht mehr erfordere. Andererseits war die sogenannte Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Das bedeutet schlicht: Ein solcher Zwang ist rechtlich nur haltbar, wenn er fast alle eines Jahrgangs trifft. Da aber nur noch ein sehr kleiner Teil tatsächlich herangezogen wurde, wurde der Dienst zu reiner Zufallssache und damit zur unzulässigen Belastung Einzelner. Ich sehe nicht, dass sich daran etwas geändert hätte – eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre heute wie damals ein massiver und ungerechtfertigter Eingriff in die Lebensgestaltung junger Menschen. Auch wenn sich die sicherheitspolitische Lage natürlich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine deutlich verschlechtert hat.

Das ist die rechtliche Theorie. Mein Kollege Marcus Klöckner stellt hier jedoch die moralische Grundsatzfrage: Darf ein Staat den Einzelnen überhaupt dazu zwingen, gegen seinen Willen zu töten oder selbst getötet zu werden? Ist dieser „legitime Zwang“ nicht am Ende schlicht „Menschenfängerei“, die das Individuum zum bloßen Staatsmaterial degradiert? Zumal Juristen warnen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall faktisch ausgehebelt werden könnte. Wo ziehen Sie die moralische Grenze, wenn der Staat das Recht auf Leben des Einzelnen seiner Logik komplett unterordnet?

Das ist keine Theorie, sondern Verfassungspraxis. Ein Staat hat auch meines Erachtens grundsätzlich das Recht auf Zwangsmaßnahmen, das gilt etwa für die Steuerpflicht wie auch für die in der Verfassung vorgesehene Wehrpflicht beziehungsweise einen Ersatzdienst. Natürlich ist das ein Grenzbereich und nur dann verantwortbar, wenn der Staat damit verantwortlich umgeht. Das ist in Demokratien wahrscheinlicher als in anderen Staatsformen.

Und genau das ist der entscheidende Punkt. Der Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Politiker wie Ex-Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) fordern einen Abschied vom bundesdeutschen Pazifismus. Ist die wachsende Präsenz der Bundeswehr an den Schulen nicht eher ein Weg zu mehr „Kriegstüchtigkeit“ statt zur Friedensfähigkeit durch Diplomatie und Interessenausgleich?

Ja, das ist sie leider. Der Zeitgeist ist derzeit olivgrün. Wir brauchen aber meines Erachtens keine Militarisierung des Denkens, sondern die Rückkehr zu einer ausgewogenen Sicherheitspolitik, die Verteidigungsfähigkeit mit ordentlich ausgestatteten und auskömmlich finanzierten Streitkräften sicherstellt. Wer jetzt die alte Wehrpflicht wieder aus der Mottenkiste holt, der gibt nicht die richtigen Antworten auf eine Lage, in der Sicherheitspolitik breiter als in militärischen Kategorien gedacht werden sollte.

Hatten Sie den Eindruck, dass in der Diskussion im Schadow-Gymnasium alternative Wege – etwa Deeskalation und diplomatische Konfliktlösung –überhaupt ausreichend Raum fanden?

Über „ausreichend“ lässt sich streiten, aber dort wurde weniger einseitig diskutiert als oft bei anderen Veranstaltungen. Schön wäre es natürlich gewesen, noch einen klassischen Friedensforscher oder eine Friedensforscherin dabei zu haben – die sind inzwischen aber rar gesät. Auch ein Pazifist oder eine Pazifistin hätte dem Panel gutgetan.

Welchen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich von einer reaktivierten Wehrpflicht? Wir beobachten derzeit den Abschied von einer Friedensfähigkeit, für die auch die deutsche Ostpolitik stand, hin zu einer Militarisierung fast aller gesellschaftlichen Bereiche. Welche „Kosten-Nutzen-Rechnung“ für die Gesellschaft sehen Sie dabei?

Ich sehe keinen Nutzen, sondern nur weitere Verschwendung von finanziellen Mitteln und eben eine erhebliche Freiheitsbeschneidung einer Generation, die ohnehin vor sehr großen Problemen und Belastungen steht. Von den rund 700.000 jungen Menschen pro Jahrgang leisten aktuell bereits etwa 95.000 einen freiwilligen Gesellschaftsdienst, der von vielen als sinnstiftend empfunden wird – und für den es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Für einen Dienst bei den Streitkräften gilt das offenkundig nicht.

Über die Einführung eines besser ausgestatteten Freiwilligendienstes, der entweder bei der Bundeswehr oder bei anderen Einrichtungen geleistet werden könnte, ließe sich reden. Aber die klassische Wehrpflicht, deren Gegenpol dann selbstverständlich auch ein Zivildienst sein müsste, ist eben ein Grundrechtseingriff, der Vielen zupasskäme, der aber für mich nicht in die Zeit passt. Der jungen Generation zudem pauschal vorzuwerfen, sie interessiere sich nicht für die Gesellschaft, weil sie keinen Kriegsdienst leisten wolle, ist neben der Spur. Und selbst wenn es so wäre: Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront.

Ein Argument der Wehrpflicht-Befürworter ist die schiere Masse. Wenn wir aber den aktuellen Drohnenkrieg und die hochtechnisierte Kriegsführung betrachten: Ist die Idee, Zehntausende ungelernte junge Menschen zwangsweise einzuziehen, nicht ein militärischer Anachronismus? Wurde im Gymnasium thematisiert, dass moderne Kriege Spezialisten brauchen und keine Masse an unfreiwilligen Soldaten?

Darüber haben wir auf dem Panel gesprochen und es kamen auch Schülerfragen zu diesem Aspekt. Für mich in der Tat eine wichtige Frage: Die Wehrpflichtigen wären wohl eher Kanonenfutter in Kriegen, die besser niemals stattfinden sollten. Das heißt nicht unbedingt, dass die Bundeswehr als Berufsarmee nicht moderat erhöht werden muss – die derzeitige Personalstärke von etwa 186.000 Soldaten ist wohl tatsächlich eine Untergrenze. Aber das ließe sich dann erreichen, wenn die Bedingungen bei der Bundeswehr besser und vor allem die politischen Konzepte überzeugender wären. Es ist nachvollziehbar und sogar gut, dass Viele nicht zu einer Bundeswehr wollen, die kriegstüchtig statt verteidigungsfähig gemacht werden soll.

Der Auftrag der Bundeswehr ist laut Grundgesetz die Verteidigung des Landes. Laut Einschätzung verschiedenster Analysen droht der Bundesrepublik derzeit kein Angriff von außen mit militärischen Mitteln wie Panzern oder Raketen. Welchen Interessen und Zielen dient der Ausbau der Bundeswehr durch eine neue Wehrpflicht angesichts dieser Lage tatsächlich?

Ich bin sehr für Landesverteidigung, aber was dafür notwendig ist und woher die Bedrohungen für Stabilität und Sicherheit kommen, darüber muss man streiten. Ich vertrete in der Tat die Auffassung, die derzeit mehrheitlich vertretene Bedrohungsanalyse ist alarmistisch und beruht in dem Sinne auf wenig rationalen Annahmen. Wir sollten in der Sicherheitspolitik wieder zu Maß und Mitte zurückkehren, die weitere Militarisierung der Gesellschaft beenden, die teure Aufrüstungsorgie und das überzogene 5-Prozent-Ziel deutlich zurückschrauben und vor allem den Kriegstüchtigkeitsdiskurs einmotten.

Über den Interviewpartner: Prof. Dr. Johannes Varwick ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg. Er gilt als einer der profiliertesten deutschen Experten für Sicherheitspolitik und die Rolle der NATO. Varwick war unter anderem Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und lehrt regelmäßig an internationalen Militärakademien. In seinem aktuellen Buch „Stark für den Frieden“ (2025/2026) setzt er sich kritisch mit der zunehmenden Militarisierung der europäischen Außenpolitik auseinander und wirbt für eine Rückkehr zu realpolitischen diplomatischen Ansätzen sowie das Konzept einer „bewaffneten Neutralität“ für die Ukraine.

Titelbild: Valeri Schiller

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Geschossen wird nur auf Befehl“ – Zeitung besucht Schüler in Lettland, die auf Krieg vorbereitet werden – Journalismus bleibt auf der Strecke

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

„Geschossen wird nur auf Befehl“ – so lautet die Zwischenüberschrift einer Reportage der Springer-Zeitung DIE WELT. Der „Global Reporter“ des Blatts, Marc Felix Serrao, hat sich nach Lettland begeben, um …, ja, um was eigentlich zu tun? Um über Schüler zu berichten, die das Land auf einen Kriegsfall vorbereitet? Ja, darum geht es – vordergründig. Serrao, ehemaliger Chefredakteur der Neuen Zürcher Zeitung in Deutschland, führt den Lesern vor Augen, wie Lettlands Schüler den bewaffneten Kampf trainieren. Doch es geht nicht nur um ein „Aufzeigen“. Der Beitrag hat schwere Schlagseite. Er kann als Aufforderung verstanden werden, dass Deutschland es Lettland nachmacht. Sollen deutsche Schüler wirklich den Umgang mit der Waffe lernen? Schließlich: Geschossen würde dann ja auch nur „auf Befehl“. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Lettland führt die Hand seiner Schüler an die Waffen. Der Grund: ein offensichtlich als möglich betrachteter Krieg mit Russland. Auch wenn sich bereits der nüchterne Blick auf diese Entwicklung in Anbetracht der Ungeheuerlichkeit schnell in Entsetzen verwandeln möchte: Journalisten brauchen für ihre Arbeit einen klaren Verstand. Was die Politik in Lettland veranlasst, ist – sachlich betrachtet – sicherlich von journalistischer Relevanz. Die Betonung liegt auf journalistischer.

Ein reportagehafter Beitrag über lettische Schüler mit Waffen in ihren Händen: Das könnte journalistisch interessant werden.

Schüler lernen an Schulen den Umgang mit Waffen? Der Staat lässt es also zu, dass Teenager, im Grunde genommen noch halbe Kinder, ein Tötungsinstrument in die Hand nehmen, um damit – ja, was eigentlich – zu lernen? Nun: Mit Waffen lernt man, wie man tötet. Anlegen, zielen, abdrücken: Der Mensch, auf den die Waffe im „Ernstfall“ gerichtet wird, mag nicht einmal wissen, dass er im Visier ist. Unter normalen Umständen würde eine Gesellschaft von Heimtücke sprechen. Doch die Umstände sind nicht normal – das sagen zumindest die Kriegstreiber unserer Zeit.

In der Logik der Feindbildbauer dient das Waffentraining zur Verteidigung. In ihrem Weltbild ist Russland ein Feind. In ihrem Kopf droht ein Angriff durch Russland. So betrachtet, wird das Waffentraining zur „guten Tat“. Es geht darum, das Land und die Menschen zu schützen. Notfalls müssen eben auch schon Jugendliche zur „Verteidigung“ bereit sein.

Diese Leier – sie ist alt. Uralt. Sie ist so alt wie der Krieg an sich. In vielen Kriege geht es, angeblich, nur um Verteidigung. Selbst der Angreifer gibt vor, nur im Sinne der Verteidigung zu agieren.

An dieser Stelle könnte ein kritischer Journalismus unendlich wertvoll sein.

Wie begründet ist diese angebliche Angst in Lettland vor einem russischen Angriff? Bei wem ist diese Angst vorhanden? Warum? Wie ist das Verhalten der Politik in der Russlandfrage zu verstehen? Wie berichten die Medien? Welche Vorstellungen von Wirklichkeit sind in Bezug auf angebliche Gefahren durch Russland in den Köpfen der Bevölkerung? Wie sind sie entstanden? Verstehen die Schüler, die hier an Waffen trainiert werden, was Propaganda ist? Begreifen sie, dass sie möglicherweise politisch für den Feindbildaufbau der NATO instrumentalisiert werden? Verstehen sie den Krieg in der Ukraine im Hinblick auf seine geostrategischen, macht- und tiefenpolitischen Bedeutungen? Ist ihnen klar, wie sehr in der Vergangenheit bereits im Vorfeld von Kriegen Bürger – auch Jugendliche – von Staaten manipuliert wurden? Verstehen sie, was es heißt, sich auf ein Schlachtfeld zu begeben? Kennen sie die Bilder von körperlich schwer Verletzten, von amputierten Soldaten? Verstehen sie, dass diejenigen, die sie auf einen Krieg vorbereiten wollen, selbst in den meisten Fällen niemals an einer Front stehen werden?

Das sind nur einige Fragen, mit denen sich diesem Thema journalistisch geboten und angemessen kritisch nähern ließe.

Doch da ist nun diese WELT-Reportage. Da ist ein Reporter, der der Leserschaft erklärt: „Auf dem Lehrplan stehen unter anderem Militärgeschichte, Exerzieren, Orientierung im Gelände, Erste Hilfe, Verhalten in Krisen und der Umgang mit Waffen.“

Eine kritische Einordnung ist nicht zu finden.

Serrao führt an, dass sowohl Lettland als auch Estland einen „Nationalen Verteidigungsunterricht“ haben. Er schreibt: „Während der Verteidigungsunterricht in Estland 35 Stunden umfasst, sind es in Lettland 112 Stunden, verteilt auf zwei Jahre.“

Mit einem Ton, der Neutralität vorgaukelt, merkt der Reporter an: „In Deutschland gibt es nichts Vergleichbares. (…) Pläne für ein militärisch orientiertes Training für Schüler gebe es weder in der Bundeswehr noch im Verteidigungsministerium, teilt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage mit.“

Der WELT-Journalist macht, was ein Reporter eben bei einem reportagehaften Beitrag so tut: Er lässt Menschen zu Wort kommen, etwa eine Schülerin und ihren Vater.

„‚Ich bin ein bisschen nervös‘, sagt die Schülerin, bevor sie im Klassenzimmer in Riga zum ersten Mal eine Waffe in die Hand nimmt.“

Dann folgt eine Frage: „Was hält sie vom Verteidigungsunterricht?“ Ihre Antwort „Ich glaube, das ist sinnvoll.“ Und die Leser erfahren, dass ihr Vater „begeistert“ sei: „Der sagt, das tut uns Teenagern gut.“

Nun ließe sich sagen: Gut, das sind Stimmen, die dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Natürlich dürfen sie in einem solchen Artikel Gehör finden.

Das Problem: In der Welt dieses Beitrags gibt es keine gegenteiligen, kritischen Stimmen.

Woher der ideologische Wind in dem Beitrag weht, wird nicht nur an dieser Stelle klar. Die journalistische Schlagseite ist offensichtlich.

Da heißt es unkritisch in der Überschrift: „Wo Schüler im Unterricht schießen lernen – ohne Lehrer“ und genauso kritiklos zeigt die Bebilderung des Artikels ein Foto der zitierten Schülerin, die gerade mit einem Gewehr ein Ziel ins Visier nimmt.

Da nimmt der Reporter im Vorspann Bezug auf den Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt, der gerade „Pflichtstunden zum Thema Zivilschutz für Deutschland“ gefordert hat, und merkt an: „Andere Länder sind da sehr viel weiter.“

Allein dass an dieser Stelle der Begriff „weiter“ verwendet wird, lässt tief blicken. Sollten Russland und die NATO tatsächlich Krieg führen, dann wird es kein „weiter“ mehr geben. In einer solchen Situation, die schnell nuklear eskalieren dürfte, hülfen auch keine Teenager mit Gewehren mehr – wie soll man es sagen? – „weiter“.

Serrao greift solche Gedanken nicht auf. Zum Abschluss des Vorspanns stellt er stattdessen die Frage: „Braucht Europa Unterricht für den Ernstfall?“

Eine Antwort auf die Frage findet sich in dem Beitrag nicht. Das ist aber auch nicht nötig. Das gesamte „Stück“ gibt die Antwort. Und sie lautet: Ja, ja, ja und ja. Das ist zumindest der Schluss, den wohl die Leserschaft ziehen soll.

Kein kritisches Wort zur Sinnhaftigkeit, Schüler auf einen Krieg vorzubereiten. Kein kritisches Wort zur Rolle des Westens im Stellvertreterkrieg mit Russland. Kein kritisches Wort über die verlogene Geschichte der Kriegs- und kriegsvorbereitenden Propaganda, die alle Kriege umgibt.

Stattdessen erfahren die WELT-Leser, dass die Schülerin „leise“ mit dem Reporter redet, was „kein Wunder“ sei, schließlich: „Die uniformierten Ausbilder treten zackiger auf als zivile Lehrer. Besonders eindrucksvoll ist der bärtige Chefinstrukteur, dessen breites Kreuz fast den Türrahmen ausfüllt. ‚Hört auf zu quatschen!‘, brüllt Andris Skanis auf Lettisch, als eine Gruppe Mädchen kurz unaufmerksam ist. Die ganze Klasse zuckt zusammen.“

Serrao lässt die Leserschaft aber wissen, dass der „raue Ton“ „durch Humor abgemildert“ werde und der Ausbilder, wenn er von Tisch zu Tisch geht, „immer wieder“ scherze.

Für solche Zeilen braucht man keinen Reporter. Sie könnten auch aus einer politischen PR-Abteilung fließen.

Hätte Serrao an dieser Stelle nur mit offenem Visier agiert. Hätte er doch einfach nur einen Kommentar geschrieben, um darzulegen, warum es wohl aus seiner Sicht eines solchen „Unterrichts“ auch in Deutschland bedürfe. Das wäre zwar auch eine Zumutung gewesen – aber natürlich soll jeder das Recht auf eine eigene Meinung haben. Doch so wird unter einem reportagehaften Beitrag Objektivität vorgespielt, die nicht vorhanden ist. So erweckt wieder einmal ein deutsches Medium den Eindruck, es gäbe objektive Gründe für die Aufrüstung selbst im zivilen Bereich.

Zum Abschluss des Artikels darf eine 32-jährige Mutter mit „blondem Pferdeschwanz“ sprechen. Die Mutter von zwei Kindern sagt, dass sie im Kriegsfall ihre Kinder außer Landes bringen würde – um dann aber zurückzukehren. Serrao zitiert sie mit den Worten: „Ich würde bleiben und kämpfen.“

Die Botschaft, die der Artikel mehr oder weniger offen hinterlässt, lautet: Deutsche Leser, tut es der Mutter gleich. Seid bereit, im Kriegsfall zu kämpfen. Und Politiker: Führt einen soliden „Nationalen Verteidigungsunterricht“ ein, sodass die Söhne und Töchter des Landes lernen, auf Befehl zu schießen.

Was hat das noch mit Journalismus zu tun?

Titelbild: M-Production / shuttestock.com

(Auszug von RSS-Feed)
❌