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Wie von Agenten des Gegners gesteuert

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Zum Niedergang der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter der Reichstagskuppel sitzen ratlos die Sozialdemokraten und wissen nicht, warum sie seit Jahren eine Wahl nach der anderen verlieren. Dabei könnten sie schon bei dem deutschen Dichterfürsten fündig werden. Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust im Dialog mit dem naiven Gelehrten Wagner sagen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ Nun muss nicht jedes Mitglied des SPD-Präsidiums den „Faust“ gelesen haben, aber einige wichtige Sätze von Marx und Engels sollte es schon kennen. „Die herrschenden Gedanken sind immer die Gedanken der Herrschenden“, schrieben die Gründerväter der Arbeiterbewegung. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland und Russland

Aber was hat das mit unserem Niedergang zu tun, könnte jetzt der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, fragen. Die Antwort liegt auf der Hand. Wenn Lars Klingbeil oder andere führende Sozialdemokraten sich äußern und Reformen vorschlagen, dann sind das immer Gedanken der Herrschenden.

In einer Grundsatzrede im Oktober 2022 entsorgte der glücklose SPD-Vorsitzende Klingbeil die Ost- und Entspannungspolitik Willy Brandts und Egon Bahrs. Die These, Sicherheit und Stabilität in Europa könne es nur mit und nicht gegen Russland geben, habe keinen Bestand mehr, sagte er. Vielmehr gehe es heute darum, „Sicherheit vor Russland zu organisieren“. Ob es ihm bewusst war oder nicht, er erklärte damit einen Leitgedanken der in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg herrschenden Vereinigten Staaten zur Richtschnur der sozialdemokratischen „Außenpolitik“. Ob Zbigniew Brzeziński, Henry Kissinger, Paul Wolfowitz oder George Friedman, alle hatten sie in ihren Büchern oder Reden darauf hingewiesen, dass es Ziel der US-Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war und ist, zu verhindern, dass Deutschland und Russland zusammenarbeiten. Eine enge Partnerschaft dieser beiden großen europäischen Länder würde die Vorherrschaft der USA auf dem eurasischen Kontinent unmöglich machen. Die Zerstörung der Außenpolitik des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt fand den Beifall der CDU, deren Außenminister Wadephul mit dem Satz „Russland wird immer unser Feind sein“ noch einmal zu Protokoll gab, dass die Außenpolitik der Christdemokraten seit Jahrzehnten von den USA gesteuert wird.

Am 25. März 2026 hielt Lars Klingbeil bezeichnenderweise in der konzernnahen Bertelsmann-Stiftung eine programmatische Rede. Unter der Überschrift „Reformen für ein starkes Land“ sagte er: „2026 wird uns Mut abverlangen.“ Wenn ein Sozialdemokrat heute von Mut spricht, weiß das Publikum, was ihm blüht: Sozialabbau. Brav betete er altbekannte Forderungen der Wirtschaftsverbände herunter: Wir müssen alle länger arbeiten, behauptete er, völlig unbeeindruckt von steigenden Arbeitslosenzahlen und dem täglichen Verlust von Industriearbeitsplätzen. Besonders die Frauen, die viel zu oft Teilzeitarbeit in Anspruch nähmen, hatte er im Visier. Das Ehegattensplitting will er streichen und ebenso die Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung. Dass so das Einkommen vieler Ehepaare der Mittelschicht schrumpft, muss ein „mutiger Sozialdemokrat“ in Kauf nehmen. Auch den Beitragssatz für die Rentenversicherung stabil zu halten, sei oberstes Gebot. Auf die Idee, wie in anderen Ländern allein den Beitragssatz der Arbeitgeber anzuheben, um ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, kommt ein Sozialdemokrat in Deutschland nicht mehr.

Die Verwahrlosung der sozialpolitischen Vorstellungen der ehemaligen Arbeitnehmerpartei macht nichts deutlicher als der Stolz darauf, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Die dem Zeitgeist Tribut zollenden Sozialdemokraten der heutigen Tage verteidigen mannhaft eines der schlechtesten Rentenniveaus in Europa. Der Gedanke, dass die deutschen Rentner genauso gute Renten haben wollen wie ihre europäischen Nachbarn, kommt ihnen nicht mehr in den Sinn. In Österreich hat ein Standardrentner 800 Euro mehr im Monat! Trotz der schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente haben sich die Sozis mit den Christdemokraten darauf verständigt, die Rente weiter zu privatisieren.

Die Finanzindustrie freut sich, aber viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb nicht SPD wählen, vor allem weil die Rentenprivatisierung im Ergebnis immer zu Lasten der gesetzlichen Rente geht.

Selbstschädigende Politik

Zu allem Überfluss diskutieren Christ- und Sozialdemokraten jetzt darüber, ob man die großen Haushaltslöcher nicht mit einer saftigen Mehrwertsteuererhöhung stopfen könnte. Zwar gibt es Widerspruch, aber vom Tisch ist diese glänzende Idee, die die schwergebeutelte Partei weitere Wählerstimmen kosten würde, noch lange nicht.

Mit stolzgeschwellter Brust verkündete Klingbeil bei seiner Rede in der Bertelsmann-Stiftung, man wolle in Zukunft viel mehr Geld für die Rüstung ausgeben. Selbstverständlich werde man, statt in Deutschland soziale Leistungen zu verbessern, auch in Zukunft mit vielen Milliarden die Ukraine unterstützen, wohl zum Dank dafür, dass die Ukrainer im Verbund mit den USA Deutschlands wichtigste Energieleitung Nord Stream gesprengt, so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zerstört und die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung nachhaltig verschlechtert haben.

Die Erklärung für eine solche unglaublich selbstschädigende Politik liefert eine angelsächsische Weisheit: Manche Organisationen verhalten sich so, als seien sie von Agenten des Gegners gesteuert. Die Agenten, die die Sozialdemokratie seit Jahrzehnten steuern, sind bekannt: der Geist der Zeiten, die herrschenden Gedanken, die der Absicherung der Herrschaft derjenigen dienen, die am meisten von der heutigen Gesellschaftsstruktur profitieren. Vielleicht hilft ja Einstein weiter: Die höchste Form des Wahnsinns ist es, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Nur wenn sich die heutige Sozialdemokratie dem Zeitgeist des die Demokratie untergrabenden Finanz- und Überwachungskapitalismus verweigert, wenn sie sich auf ihre Ursprünge besinnt und zu den Leitgedanken der überaus erfolgreichen Sozialdemokratie Willy Brandts zurückkehrt, wenn sie Krieg, Aufrüstung, Sozialabbau und Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Absage erteilt, hat sie wieder eine Chance, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.

Wer Geld sucht, findet es in der wahnsinnigen Aufrüstung. Und in den Ukraine-Milliarden, die nur zu Tod und Zerstörung führen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss in Forschung und Bildung investieren. Wer weiß, dass ein gutes Bildungswesen Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg ist, muss die unkontrollierte Migration stoppen, weil man in Klassen, in denen die Hälfte der Schüler kein Deutsch spricht, nicht mehr unterrichten kann. Wer die Deindustrialisierung aufhalten will, braucht wieder preiswerte Energie, und das geht nur mit Russland. Wer von Demokratie redet, muss die die Gesellschaft zerstörenden Algorithmen von Big Tech einer demokratischen Kontrolle unterwerfen. Wer die Arbeiter zurückgewinnen will, muss ihre Sprache wieder lernen und nicht „Kolleg:innen“ säuseln. Kurz: Mit Luther muss man wieder lernen, dem Volk aufs Maul zu schauen und, was noch wichtiger ist, mit ihm zu fühlen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 15.26.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren

Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.

Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.

Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.

Die Entwicklung bis 2035/2040

Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).

Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]

In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.

Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]


Der Nachhaltigkeitsfaktor,

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:

  • Verändert sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nicht, dann ist der Wert der Zahl 1 und die Rentenanpassung wird nicht beeinflusst.
  • Wird die Gruppe der Rentenempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern dagegen größer, so fällt der Wert unter 1 und die Rentenanpassung fällt rechnerisch niedriger aus.
  • Wächst dagegen die Gruppe der Beitragszahler – zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung –, ergibt sich ein Wert größer als 1. Das führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)


Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)

Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]

Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027

Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:

Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]

Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:

Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]

Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?

Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.

Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.

Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]

2025

2040

2050

Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.

Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.

Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).

Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).

In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.

Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:

„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.

Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]

Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:

‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]

Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.

Fazit

Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?

Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.

Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.

Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.

Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.

[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier

[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68

[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern

gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:

‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.

(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.

(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘

[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.

[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier

[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176

‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘

Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353

[«17] Ebenda, S. 357

[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier

[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Älteren und ihr sagenhaftes Renteneinkommen (2/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

In den Medien gibt es fast immer ‚gut abgesicherte‘ Rentner

Beginnen wir mit einem Zitat von Nikolaus Blome. Er war Redakteur bei der BILD-Zeitung, dann beim Nachrichtenmagazin Spiegel, jetzt bei ntv und RTL, also ein einflussreicher Medienschaffender. Eines seiner speziellen Themen sind die Renten, er schreibt oft darüber, hier ein typischer Text aus dem April 2025:

Titel: ‚Diese Renten sind gerecht? Falsch!‘

‚In ihrem Ende 2024 veröffentlichten Alterssicherungsbericht konstatiert die Bundesregierung selbst: “Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration überwiegend gut abgesichert.” Für Senioren-Ehepaare weist der Bericht ein gesamtdeutsch durchschnittliches Nettoeinkommen von 3759 Euro pro Monat aus (Ende 2023). In den ostdeutschen Bundesländern sind es 2577 Euro. Das muss eine Familie mit Alleinverdiener und Kindern erst einmal schaffen …

… Deshalb bekommen große Gruppen der Rentner womöglich immer neue, immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen, die jüngere Gesellschaftsgruppen dringender bräuchten oder die für andere Ziele besser eingesetzt wären.‘[2]

Schauen wir uns das einmal genauer an!

Das Zitat aus dem Alterssicherungsbericht stimmt, genauso steht es dort. Auch die 3.759 Euro für Ehepaare sind richtig. Allerdings ist der Alterssicherungsbericht sehr viel detaillierter und genauer, Blome lässt entscheidende Details weg.

Zunächst: Seine Quelle ist der offizielle ‚Alterssicherungsbericht‘[3] des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS. Gut, nur ist das nicht der Bericht über gesetzliche Renten, sondern über alle Einkommensquellen der über 65-Jährigen. Den offiziellen ‚Rentenversicherungsbericht‘[4] gibt es auch. Nikolaus Blome verrät uns aber nicht, dass er nicht aus dem Rentenversicherungsbericht zitiert, dann hätte er nur die erheblich niedrigeren Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden können (siehe Tabelle 2.1 Zeile 5, Gesetzliche Rente DE).

Die 3.759 Euro für Paare im Rentenalter ergeben sich also als Summe der Einkünfte aus allen Einkommensquellen. Der Alterssicherungsbericht, aus dem er zitiert, bezieht Einnahmen aus folgenden Einkommensarten ein:

  • Renten und Pensionen;
  • Private und betriebliche Vorsorge;
  • Vermietung und Verpachtung;
  • Transferleistungen (also evtl. weitere Sozialleistungen des Staates wie z.B. Wohngeld);
  • Erwerbstätigkeit in der Rentenphase;
  • Zinsen aus Kapitalvermögen;
  • Beteiligungen an Gewerbebetrieben;
  • Renten aus dem Ausland; sonstige Renten
  • Private Unterstützung und sonstige Einkommen.

Zwischen diesem Einkommen aus allen Einkommensquellen und den reinen Renteneinkünften bestehen große Unterschiede, die man sofort sieht, wenn man ein bisschen näher hinschaut. Wie viel tragen diese verschiedenen Einkommensquellen zum Nettoeinkommen bei? Und wie wird der Durchschnitt gebildet, wie weit sind die mit den geringsten und die mit den höchsten Einkommen entfernt vom Durchschnitt?

Der Alterssicherungsbericht teilt die Einkommensempfänger in fünf Gruppen ein (in Fünftel oder Quintile), je nach Nettoeinkommen. Es fängt bei den 20 Prozent mit dem niedrigsten Einkommen an und geht bis zu den 20 Prozent mit den höchsten Einkommen.

Tabelle 2.1: Durchschnittliches Nettoeinkommen für Paare – Deutschland, Alte Länder (West), Neue Länder (Ost) und Anteil der Gesetzlichen Rente[5]

Aus der Tabelle 2.1 ist sofort zu sehen, dass die ersten drei Fünftel, also zusammen 60 Prozent der Rentenbezieher, mit weniger als 3.759 Euro auskommen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn man einkommensmäßig im vierthöchsten Fünftel angekommen ist. In diesem Fünftel macht die gesetzliche Rente nur noch weniger als 60 Prozent des gesamten Einkommens aus. Die obersten 20 Prozent mit einem Durchschnitt von 7.093 Euro liegen etwa 91 Prozent über dem gesamten Durchschnitt von 3.759 Euro. Je geringer das Gesamteinkommen ist, desto höher ist der Anteil der gesetzlichen Rente: Er fällt von 99 Prozent im untersten Fünftel auf 32 Prozent im obersten Fünftel.

Für das oberste Fünftel spielt die Rente eine viel geringere Rolle als für die anderen vier Fünftel. Die Rentenempfänger in diesem Fünftel beziehen nur 2.249 Euro ihres Gesamteinkommens aus der gesetzlichen Rente und liegen damit sogar unter den Rentenbeträgen im zweiten, dritten und vierten Fünftel. Trotzdem kommen sie auf ein Nettoeinkommen von 7.093 Euro. Wie ist das möglich?

Das hohe Nettoeinkommen der oberen 20 Prozent beruht auf Einkommensquellen, die mit der Rente nichts zu tun haben. So erhalten sie im Schnitt 1.610 Euro aus Vermietung und Verpachtung sowie 1.415 Euro aus privater Vorsorge.[6] Obwohl die unteren drei Fünftel solche Einnahmen gar nicht haben, werden bei der Berechnung des gesamten Durchschnitts auch diese Einnahmen des oberen Fünftels einbezogen. Überhaupt haben nur 19 Prozent aller Rentenempfänger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[7] Bei der summarischen Betrachtung aller Rentenbezieher wird dieses Einkommen des oberen Fünftels dann allen zugerechnet. So hat im Durchschnitt über alle fünf Gruppen ein rentenbeziehendes Paar in Deutschland 1.030 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[8] Aber das täuscht, das wird nur rechnerisch auf alle verteilt, um den Durchschnitt zu bilden. 81 Prozent der Paare haben diese ‚Quelle’ des Einkommens nicht, ebenso wenig 90 Prozent der Alleinstehenden.

Apropos Renten: Die im Vergleich zur gesetzlichen Rente höheren Beamtenpensionen und Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Architekten, Ärzte etc.) werden im Alterssicherungsbericht zwar auch getrennt ausgewiesen, sind aber auch in diesem Gesamtdurchschnitt enthalten.

Man kann es auch zusammenfassend so ausdrücken: Ein hohes Einkommen im Alter entsteht nicht durch die gesetzliche Rente, sondern basiert auf einem mindestens guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, also auf gut bezahlter Arbeit. Und vor allem: Ein überdurchschnittliches Einkommen im Alter basiert auf Erträgen, die der Besitz von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern sowie von Kapital oder Gewerbebetrieben einbringt. Das erlaubt dann auch während der Erwerbstätigkeit hohe Einzahlungen in die private Altersvorsorge.

Ein Teil des hohen Einkommens während der Phase der Erwerbstätigkeit kann auch aus Arbeitseinkommen resultieren, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, z.B. Honorare oder Werkverträge. Oder es kommt aus dem Teil des Arbeitseinkommens über der Beitragsbemessungsgrenze, für die keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen (ab 7.400 Euro Monatslohn oder höher (2024). Gut zwei Millionen Beschäftige hatten 2024 ein monatliches Einkommen über der Grenze von 7.400 Euro.[9]

Interessant ist auch, dass bei allen fünf Gruppen im Schnitt ca. 400 Euro durch eigene Erwerbstätigkeit hinzukommen. Auch dieser Teil des Nettoeinkommens kommt nicht aus der Rentenkasse. Gemäß Rentenversicherungsbericht arbeiteten im Jahr 2024 etwa 21 Prozent der 65- bis 69-jährigen, rund 1,1 Millionen.[10]

Blome wirft anderen gern auch mal Taschenspielertricks vor, wenn sie die niedrigen Renten beklagen. Und was macht er hier, nachdem er schon das gesamte Alterseinkommen mit dem Renteneinkommen in einen Topf geworfen hat? Er vergleicht das Nettoeinkommen eines Paares in der Rentenphase mit dem Erwerbseinkommen eines Alleinverdieners. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen (also alle Einkommensquellen, nicht nur die Erwerbstätigkeit) eines erwerbstätigen Paares mit Kindern betrug im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt 5.213 Euro.[11] Das ist etwas mehr als die 3.759 Euro, die der Alleinverdiener (bei Blome ist er verheiratet und hat zwei Kinder) ‚kaum schafft‘. Und würde er den Alleinverdiener mit einem alleinstehenden männlichen Rentner vergleichen, sähe das schon ganz anders aus. Der hat ein Gesamtnettoeinkommen von 2.213 Euro (also 1.500 Euro weniger als die 3.769 Euro für Paare (Rente plus alle anderen Einkommensarten); für Frauen sind es 1.858 Euro (2023), und für das unterste Fünftel bei Männern und Frauen unter 1.000 Euro.[12]

Er erwähnt ‚immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen‘. Sich aufzuhalten mit den Gründen für steuerfinanzierte Zuwendungen, kommt ihm nicht in den Sinn. Die Politik bzw. der Gesetzgeber hat die Rentenversicherung verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht durch vorherige Beiträge gedeckt sind, also entgegen dem klassischen Versicherungsprinzip (‚nur wer einzahlt, bekommt später etwas zurück‘). Aktuell kosten diese besonderen Leistungen außerhalb des Versicherungsprinzips nach Angaben des DRV ca. 124 Milliarden Euro.[13] Würde der Bund diese Leistungen voll bezahlen und nicht nur etwa 93 Milliarden zuschießen (2023), gäbe es kein Defizit von 39 Milliarden.

Ein Beispiel für diese versicherungsfremden oder ‚nicht beitragsgedeckten‘ Leistungen: Der größte Einzelbetrag dieser Leistungen betrifft die DDR-Renten, also die Höherwertung der vor der Wiedervereinigung in DDR-Mark eingezahlten Rentenbeiträge mit einem Faktor. Das hätte man auch lassen können, dann wären allerdings praktisch alle DDR-Rentner Sozialhilfeempfänger geworden. Für das Jahr 1985 gilt der höchste Umrechnungsfaktor von 3,3129.[14] Sehr vereinfacht sieht das so aus: Wer im Jahr 1985 als Beschäftigter in der DDR 7.000 DDR-Mark verdient hat, bekommt für die Rentenberechnung nach dem Beitritt als Grundlage für die Errechnung der Rentenhöhe 7.000 x 3,3129 = 23.190 D-Mark (DM) angerechnet (mittlerweile umgerechnet in Euro). Also aus 7.000 DDR-Mark werden rententechnisch 23.190 DM. Da die DDR-Bürger bis 1990 in die damals ja nur westdeutsche Rentenversicherung nicht eingezahlt haben (konnten), kann das Versicherungsprinzip nicht gelten.

Das gleicht die Rentenversicherung für die DDR-Rentenempfänger mit etwa 36 Milliarden Euro im Jahr aus. Diese Ausgaben müssten deshalb durch Steuern, also Bundesmittel, finanziert werden. Die Politik hat die Bedingungen der Wiedervereinigung in dieser Form gestaltet, nicht die Rentenversicherung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine der rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler.

Zu guter Letzt: Blomes Vorschläge für eine Verbesserung sind so unkonkret, wie es eben geht, z.B. ‚mehr für jüngere Gesellschaftsgruppen‘. Also was? Bessere Schulen, der wichtigste staatliche Ausgabenposten für Jüngere? Kein Problem angesichts des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums. Es handelt sich bei den Schulen aktuell ‚nur‘ um 130 Milliarden Euro, das ließe sich doch um zehn oder 20 Prozent erhöhen, wenn man denn wollte. Welche anderen Ziele es sein sollen, sagt er nicht. Wichtig ist nur die Botschaft: Geht alles nicht, weil die Rentnergeneration alles aufbraucht. Ziel dieser Botschaften ist fast immer nur die Gesetzliche Rentenversicherung, selten die Beamtenpensionen und fast nie die berufsständischen Versorgungswerke.


Ein persönlicher Kommentar zum Thema: Ältere kosten viel, Jüngere fast nichts, Ältere sollen sich bescheiden!

Was war nochmal das Ziel dieses ganzen Wachstums, seit, ja seit 1949? Was wollten wir alle mit der gewonnenen Nichtarbeitszeit? Die wir gewonnen haben, weil wir weniger Arbeit brauchen, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen. Wollten wir nicht alle das auch nutzen können?

Erinnert ihr euch nicht, wie ihr in der Kindheit und Jugend von diesem Wohlstandszuwachs profitiert habt? Ohne dieses Wachstum wären wir noch bei 50 DM Kindergeld (gezahlt von 1975 bis 1988). Heute sind wir bei 250 Euro, eine Erhöhung um fast 1.000 Prozent in 40 Jahren, nicht schlecht! Ein kostenloses Studium wäre nicht für fast 40 Prozent drin, sondern gerade einmal für zehn Prozent wie in den Sechzigerjahren.

Kleinere Wohnungen waren Standard, ihr wollt euch eure Kinderzimmer mit zwei oder drei Geschwistern teilen? Bitte schön: Die ganze Familie wohnt dann auf 65 Quadratmetern, und als sogenannte ‚Lehrlinge‘ müsst ihr zu Hause Geld abgeben.

Ihr habt eine kostenlose Familienversicherung? Ja, selbstverständlich! Also nein, warum das denn, die Rentner müssen auch für die Krankenversicherung bezahlen.

Krippen und Kindertagesstätten existierten nicht oder waren viel zu teuer (im Westen), heute werden dafür 46 Milliarden Euro ausgegeben. Größere Anschaffungen vor dem 21. Lebensjahr, Auto, nein, ging auch nicht.

Dahin wollt ihr also zurück? Wir vermuten ganz stark, dass ihr Folgendes meint: Es sollen nur die Alten dahin zurück, die dürfen nicht vom Wohlstandzuwachs profitieren. Meint ihr nicht, dieser Wohlstandszuwachs sollte auch für ein Leben ohne ernste finanzielle Sorgen da sein?


Es gibt noch andere Unterschiede als ‚Generation‘

Es ist so schön und so einfach, man definiert Unterschiede und Gegensätze nach Altersklassen. Eine prima Möglichkeit, soziologisch und gesellschaftsanalytisch aufzutrumpfen, unmittelbar nachdem man die Grundrechenarten gelernt hat, also etwa ab dem zehnten Lebensjahr.

Die Medien lieben dieses Spiel mit den Generationen. Am liebsten Verfeindung![15] Mehr, als Personen nach Geburtsdatum zu einer Gruppe zusammenzufassen, ist nicht nötig. Doch, doch: Es braucht noch kreative Namensgebung: Gen Z, Gen Y, Millennials, die gefürchteten Boomer, alles in Englisch, damit der wenig erklärende Gehalt solcher Kategorien nicht so auffällt. Der Trick einer anderen Sprache ist, da weiß man nicht genau, da könnte doch etwas Sinnvolles dahinterstecken.

Selbst der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (heißen auch manchmal die ‚Fünf Wirtschaftsweisen‘) hat die unterschwellige anti-altenbezogene Generationenideologie schon verinnerlicht. Er kann sich nicht zurückhalten, trotz ansonsten überwiegend akademischer Sprache im Rentenkapitel seines Jahresgutachtens ständig von ‚Babyboomern‘ zu sprechen. Das ist etwa so rücksichtsvoll, wie von den nachfolgenden Generationen als ‚Babyflaute‘ oder ‚Babysenke‘ zu sprechen und die einzelnen Personen als Babyavoider (‚Babyvermeider‘) oder Babyrefuser (‚Babyablehner) anzusprechen.[16]

Lebensalter ist nur ein Unterschied von vielen in einer Gesellschaft. Es gibt da noch: das Einkommen, das Vermögen, und davon abhängig so Dinge wie Wohnqualität, Gesundheit, finanzielle Risiken. Dazu kommen Geschlecht, Bildung, Einwanderungsgeschichte, dann gibt es noch das Leben in der Stadt und auf dem Land.

Wie viel Geld brauchen denn alte Leute?

Ja, im Unterschied zu Kindern und Jugendlichen sind alte Leute erwachsen und müssen ihre Ausgaben selbst tragen. Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit allen Nebenkosten, oder sie sind Mieter. Sie brauchen – zumindest auf dem Land – ein Auto, ein paar Versicherungen. Es kann jederzeit zu einem Pflegeaufwand kommen, dessen Kosten weder durch die Rente noch durch die Pflegeversicherung noch durch das Vermögen gedeckt sind.

Die beiden größten Posten, die wirklich (jedenfalls im Regelfall) im Rentenalter entfallen, sind die Kosten für die Kinder und die Kosten langlebiger größerer Anschaffungen (so etwas wie Wohneigentum, Möbel, Einbauküche, erstes Auto). Also: Zwischen letztem Erwerbseinkommen und dem Beginn der Rentenzahlung ändert sich in der Regel an den laufenden Ausgaben eines Haushalts wenig. Aber die Losung ist: Kommt bitte irgendwie mit weniger aus, viel weniger!

Vieles bleibt, etwa Wohnungs-, Energie- und Nebenkosten. Umziehen in eine kleinere Wohnung, das wird heutzutage in der Stadt sicher günstiger. Ja, bitte noch so ein leicht umsetzbarer Vorschlag! Essen, Kleidung, Reisen sinken auf ein niedrigeres Niveau. Die Sparflamme ist wohl das Einzige, was wirklich grandios wächst! Gibt es ein Haus, ist es wahrscheinlich 20, 30 oder 50 Jahre alt, und am Horizont droht immer eine unerwartete größere Reparatur.

Und dann liegt das Niveau der gesetzlichen Rente auf einmal irgendwo bei 50 Prozent.[17] Halt: Das sind die Zahlen der Rentenversicherung! Der schon mehrfach zitierte Alterssicherungsbericht kommt für die Durchschnittsverdiener auf ein Netto-Rentenniveau (Nettoersatzquote) von 70,1 Prozent im Jahr 2024.[18] Wie geht das?[19]

70 Prozent oder 50 Prozent, das ist keine Kleinigkeit. Hier die wichtigsten Prinzipien – und Stolperfallen – der Berechnung des Rentenniveaus, die man kennen sollte.

Unterschiedliche Erwerbseinkommen – welche Renten kommen dabei heraus?

Also wie sehen konkret die Renten aus, wenn man sich drei unterschiedlich hohe Einkommen während der Erwerbstätigkeit anschaut?

Ein Bezieher einer Standardrente (auch ‚Eckrentner‘ genannt) ist eine Person, die 45 Jahre lang in jedem Jahr genau das durchschnittliche ‚Jahresarbeitsentgelt‘ aller Erwerbstätigen verdient hat.[20] Im Jahr 1980 waren das 29.485 DM oder 15.075 Euro. Im Jahr 2024 waren das 47.085 Euro.

Ganz exakt hat sicher niemand immer in jedem Jahr genau dieses Durchschnittsentgelt verdient, aber es ist die einzige Möglichkeit, das Verhältnis von Erwerbseinkommen und späterer gesetzlicher Rente beispielhaft auszurechnen. Hierbei bezieht sich der Lohn bzw. das Gehalt, aus dem die Rente berechnet wird, immer auf den Durchschnitt aus allen 45 Beitragsjahren – also nicht etwa auf das Arbeitseinkommen kurz vor Renteneintritt oder auf die besten zehn oder 20 Jahre.[21]

Verdient man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit diesen Durchschnittslohn, erreicht man einen Punkt pro Jahr, also nach 45 Jahren 45 Entgeltpunkte. Das wird mit dem aktuellen monatlichen Rentenwert (2024) von 39,32 Euro multipliziert, und so kommt man auf genau 1.769 Euro Rente (‚Standardrente brutto‘). Davon werden die Krankenversicherung der Rentner (halb), der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (halb) und die Pflegeversicherung (voll) abgezogen Im Jahr 2024 waren das 11,55 Prozent, 2025 bereits 12,15 Prozent.[22] Nach dem Abzug dieser Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich die ‚verfügbare Eckrente‘ in Höhe von 1.565 Euro.

Sollte die Rente den Grundfreibetrag überschreiten und es können keine steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden, zahlen die Rentenempfänger auch Einkommenssteuern (typische erwerbsbezogene steuermindernde Ausgaben etwa für den ‚Weg zur Arbeit‘ entfallen meist im Rentenalter).

Die vorgeschriebene Methode der Berechnung des Rentenniveaus funktioniert wie folgt: Bruttolohn minus Sozialversicherungsabgaben, aber ohne Abzug der Steuern, kommt in den Nenner – die Rente minus Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (11,55 Prozent), aber auch ohne Steuerabzug, in den Zähler.

Die folgende Tabelle zeigt diese Berechnung für drei unterschiedliche Einkommen: das Durchschnittsentgelt von 47.085 Euro pro Jahr, 60 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 28.251 Euro und 140 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 65.919 Euro.

Tabelle 2.2: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren – Sicherungsniveau nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (SV) und vor Steuern

* verfügbares Durchschnittsentgelt
** verfügbare Standardrente
*** DRV Zeitreihen 2025, hier S. 256

Dann ergibt sich jeweils bei allen drei Einkommensbeispielen ein Sicherungsniveau von 48 Prozent (Spalte 4 der Tabelle 2.2). So errechnen sich für den Durchschnittsverdiener die berühmten 48 Prozent, um die es in der politischen Diskussion in den letzten Monaten so oft ging.

Dieses ‚Sicherungsniveau vor Steuern‘ liegt seit dem Rentenversicherungsbericht 2003 der amtlichen Berichterstattung der Bundesregierung zugrunde.[24] Die Berechnungsformel mit Erläuterungen kann man hier nachlesen.[25] Graphisch wird das auch auf der Website ‚Rentenzukunft‘ dargestellt.[26]

Da die Steuern – anders als die Sozialabgaben – individuell unterschiedlich ausfallen können, ist die folgende Berechnung nur für eine ausgewählten steuerliche Situation gültig. Die folgende Berechnung nutzt die gleichen drei Bruttolöhne wie Tabelle 2.2 und erfolgte für eine alleinstehende Person, Steuerklasse 1, ohne Kinder oder Kirchensteuern und nur mit den automatisch eingetragenen Grundfreibeträgen. Dadurch sind die Steuern besonders hoch, das Einkommen entsprechend niedriger und damit die Nettorentenquote wiederum entsprechend höher.

Tabelle 2.3.: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren (2024)

* Steuern für Alleinstehende, ohne Steuerminderungen außer Grundfreibeträgen und Pauschbeträgen
** Jahresrenten bis 16.853 Euro waren 2025 wegen des Grundfreibetrags von 12.096 Euro de facto steuerfrei.[27]

2024 wurden 83 Prozent der Rente versteuert, dieser Prozentsatz wird bis 2058 auf 100 Prozent steigen, dann werden alle Renten voll versteuert. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im Jahr 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig waren.[28]

Im Alterssicherungsbericht des BMAS findet man etwas andere Zahlen.[29] Der Alterssicherungsbericht kommt zu zehn bis 20 Prozent höheren Nettoersatzquoten, also für den Standardrentner auf 70 Prozent. In unserer Tabelle 2.3 Spalte 6 sind es ja nur 53 Prozent bzw. 56 Prozent und 57 Prozent.

Wo liegt der Unterschied? Im Alterssicherungsbericht wird nicht das ‚Sicherungsniveau‘ errechnet, sondernd das ‚Versorgungsniveau‘, manchmal auch ‚Gesamtversorgungsniveau‘ genannt.[30]

Wie geht das? Das BMAS macht für die Errechnung des Gesamtversorgungsniveaus mehrere Annahmen, die Zahlungen aus der privaten Vorsorge stark berücksichtigen, um nicht zu sagen ‚übertreiben‘. Es werden folgende Annahmen getätigt:

  • Jede Person hat in die Riesterrente und die Privatrente[31] Aus beiden erzielt der Standardrentner einen Rentenanteil in Höhe von fünf Prozent des Nettolohnes, das erhöht die Rente um ca. zehn Prozent.[32] Weder Riester noch Privatrente sind verpflichtend, weniger als die Hälfte der Versicherten nutzen sie, trotzdem wird die Berechnung so erstellt.[33]
  • Der Alterssicherungsbericht rechnet mit dem Nettolohn nach Steuern (wie in Tabelle 2.3), dadurch sinkt das Nettoeinkommen und die Rente macht einen höheren Prozentsatz am Nettoeinkommen Das ist realistisch, weil ja Steuern gezahlt werden müssen.[34] Es werden sowohl bei den Steuern während der Erwerbstätigkeit als auch während des Rentenbezuges nur die Grund- und Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt.[35]
  • Es wird angenommen, dass Leistungen zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeit getätigt werden, etwa in der Höhe der Steuerbefreiung für solche Beiträge. Das Nettoeinkommen sinkt also um diese Beträge. Damit steigt die Ersatzquote – also das Verhältnis der Rente zum Nettoeinkommen noch einmal.[36]

So wird dann ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent für den Durchschnittsverdiener im Jahr 2024 erreicht. Vereinfacht gesagt: Im Alterssicherungsbericht ziehen die Autoren/das BMAS die privat während der Erwerbstätigkeit angelegten Beiträge beim Nettoeinkommen ab – das Nettoeinkommen sinkt – und dann als zusätzliches Einkommen bei der Rente dazu – die Rente steigt. Das Versorgungsniveau erreicht somit 70 Prozent.

Thomas Ebert, ehemaliger Abteilungsleiter im BMAS, bezeichnet dieses Vorgehen ungeschminkt als ‚Manipulation‘:

‚Das Rentenniveau wurde durch Einfügung des Riester-Faktors in die damals noch bestehende nettolohnbezogene Rentenanpassungsformel gesenkt. Die Wirkung dieses Faktors besteht darin, dass die freiwilligen Vorsorgebeiträge bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen vom Bruttolohn abgezogen werden, so als handele es sich um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist eine offenkundige Manipulation, die keiner inneren Logik folgt, sondern lediglich dazu dient, zu niedrigeren Anpassungssätzen zu kommen.‘[37]

Die Riesterrente selbst ist in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Dies ist eine Folge hoher Gebühren und geringer Verzinsung, die wiederum zu geringen Auszahlungsbeträgen führt.[38] 28 Prozent der gegenwärtigen Auszahlungsbeträge liegen unter 500 Euro pro Jahr, weitere 28 Prozent unter 1.000 Euro (vor Steuern).[39]

45 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also von 20 bis 65 ohne Pause) schaffen bei Weitem nicht alle. Ca. 17 Prozent der Frauen (West) und 40 Prozent der Frauen (Ost) sowie und 56 Prozent der Männer (West) und 67 Prozent der Männer (Ost) erreichen 45 Jahre oder mehr.[40] Lücken entstehen vor allem durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, lange Ausbildung bzw. Studium. Männer hatten im Schnitt 42 Jahre Versicherungszeiten, bei den Frauen sind es 39 (38 West, 44 Ost).[41]

Abgespalten – Beamten und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme

Es könnte sein, dass auf den schönen Strandbildern mit jugendlich aussehenden Rentnerpaaren auch überwiegend Mitglieder von zwei Gruppen auftauchen, die sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen: die Empfänger von Beamtenversorgungsleistungen (BV) und die Empfänger berufsständischer Versorgungsleistungen (BSV) (Wer mehr darüber wissen will, findet Beschreibungen und Daten im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ab Seite 20).[42]

In der nächsten Tabelle werden die durchschnittlichen Bezüge aus den unterschiedlichen Alterssicherungssystemen dargestellt. Beeindruckende Differenzen, oder?

Tabelle 2.4: Monatliche Zahlungen in den drei wichtigsten Rentenarten gemäß Alterssicherungsbericht und Sozialbudget[43]

Der Vollständigkeit halber: Viele Selbständige können wählen, ob sie in der GRV versichert sind oder nur privat oder beides.[53] Ca. 2,6 Millionen überwiegend geringverdienende Selbstständige sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.[54] Und die höherverdienenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland müssen nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für das darüber hinaus verdiente Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Jahr 2024 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 7.550 Euro (West) Arbeitsentgelt pro Monat, ab 2025 waren es 8.050 Euro für ganz Deutschland. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten 2024 etwa zehn Prozent der Vollzeiterwerbstätigen mehr als 7.400 Euro, ungefähr 2,1 Millionen.[55]

Daten gibt es auch zu den 34.000 Einkommensmillionären, die mehr als eine Million Euro Einkommen pro Jahr erzielen. Das waren im Wesentlichen Einkünfte aus Quellen wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, aber auch aus nichtselbstständiger Arbeit.[56] Zusammen hatten diese 34.000 Personen Einkünfte in Höhe von 98 Milliarden Euro.[57] 18,6 Prozent davon wären ca. 18 Milliarden Euro. Wenn das Versicherungsprinzip strikt gelten würde, wären dann allerdings auch entsprechend hohe Renten fällig. Insofern ist die Einbeziehung Höherverdienender bei strikter Anwendung des Versicherungsprinzips langfristig finanziell neutral. Beiträge der Höherverdienenden wären nur dann eine finanzielle Entlastung, wenn die Renten nicht äquivalent zu den Beiträgen ausbezahlt würden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine solche nichtlineare Gestaltung der Renten in Grenzen für möglich. [58]

Wieso ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gleichen Stand wie 1991?

Schon 1991 betrug der Beitragssatz 18,5 Prozent bei einem Anteil Älterer (damals alle über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 14 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 17 Prozent. Im Jahr 2025 beträgt dieser Anteil der über 67-Jährigen 20 Prozent, der über 65-Jährigen 23 Prozent, und der Beitragssatz ist bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 13,7 Millionen Personen über 65, heute sind es 19,3 Millionen.[59] Wie konnte der Beitragssatz so stabil bleiben?

Es gibt nur eine Lösung dieses Beitragsrätsels: die Alten bekommen pro Person erheblich weniger! Das Rentenniveau sank durch eine Vielzahl von Einzelreformen, die nicht so einfach nachzuvollziehen sind, wie etwa die jährlichen Rentenanpassungen, die mehr oder weniger der Lohnentwicklung und Inflation nachlaufen. Diese wirken dann auf den ersten Blick wie eine permanente Rentenerhöhung, während die schwierigeren verdeckten Anpassungsformeln der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt oder unverständlich sind.[60]

Die Rentenanpassung wird außer durch diesen Lohnfaktor vor allem durch Korrekturfaktoren oder Dämpfungsfaktoren gesteuert. Solche entscheidenden ‚Dämpfungshebel‘ sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Nachholfaktor, der Beitragssatzfaktor, der Riesterfaktor, der Bruttolohnfaktor etc.; sie werden hier erklärt.[61]

Und aufgrund dieser ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 Prozent und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DVR-Berechnung).[62]

Für die detailliertere Beschreibung des Beitragsrätsels ist eine graphische Darstellung hilfreich. Deshalb hier die Lage noch einmal graphisch aufbereitet. Das Basisjahr (Wert 100) für alle drei Werte ist das Jahr 2000, die Werte rechts zeigen den Stand im Jahr 2024.

Graphik 2.1: Entwicklung des BIP, der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und des Anteils der Rentenausgaben am BIP 2000 – 2024

*Nur Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung einschl. Bundeszuschuss, ohne die Ausgaben anderer Altersversorgungssysteme (Beamten, Berufsversorgungswerke, Landwirte)

Was stellt die Graphik genau dar:

  • Das BIP (grüne Linie) ist seit 2000 um 103 Prozent gestiegen und liegt jetzt beim Wert 203 (von 2.139 Milliarden Euro auf 4.329 Milliarden Euro)[63]
  • Die Rentenausgaben (orange Linie) sind um 88 Prozent gestiegen und liegen somit beim Wert 188 (von 213 Milliarden Euro auf 403 Milliarden Euro). Die Ausgaben beziehen sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.[64]
  • Infolge der geringeren Steigerung der Rentenausgaben im Vergleich mit dem BIP ist der Anteil der Rentenausgaben am BIP (blaue Linie) um sieben Prozent gesunken und liegt jetzt bei 93 (von zehn Prozent Anteil auf 9,3 Prozent). Wäre er bei zehn Prozent geblieben, müssten die Ausgaben jetzt bei 433 Milliarden Euro liegen.
  • Wären die Rentenausgaben pro Person gleich geblieben, müssten wegen der gestiegenen Zahl an Rentenbeziehern die Ausgaben um 12,5 Prozent höher sein, etwa 485 Milliarden Euro.

Im Jahr 2000 gab es 19 Millionen Personen, die eine gesetzliche Rente bezogen, im Jahr 2024 21,4 Millionen[65] (davon 18,9 Millionen über 65 Jahre, die Differenz erklärt sich durch Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr). Das Fazit: 2,4 Millionen Rentner oder 12,5 Prozent mehr, aber sieben Prozent weniger Kosten für die Volkswirtschaft. Oder: Immer mehr kommen mit immer weniger aus.[66]

Leistungen für alle – bezahlt von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Die Politik hatte und hat angesichts der knapp 400 Milliarden, die jährlich durch die Rentenkasse gehen, Wünsche. Sozialpolitisch erwünschte Zusatzleistungen zur Rente wurden in großem Umfang eingeführt, auch wenn sie nicht dem Versicherungsprinzip entsprachen. Versicherungsprinzip meint: Gegenleistung nur bei vorheriger Leistung oder Auszahlungen nur in Höhe der vorher eingezahlten Beträge – im Fall der Rentenversicherung natürlich nicht individuell wie bei der privaten Altersvorsorge, sondern auf die gesamte Versichertengemeinschaft bezogen.

Diese sogenannten ‚nicht-beitragsdeckten‘ oder ‚versicherungsfremden‘ Leistungen sind Kosten, die beispielsweise für die Höherwertung der Empfänger einer DDR-Rente, für die Kindererziehungszeiten für Mütter usw. ausgegeben werden. Dazu gibt der Bund aus Steuermitteln der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die Renten verwaltet, mehr als 80 Milliarden Euro. Das ist aber nicht ausreichend, die Beitragszahler finanzieren diese Sozialpolitik für alle – die Höherverdiener (schaut man auf ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) und die aus den anderen Rentensystemen allerdings nicht.

Stiftung Warentest analysierte das im Jahr 2025, hier das Fazit:[67]

‚Die Gesamtkosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen summierten sich 2023 laut DRV Bund auf 124,1 Milliarden Euro. Die Zuschüsse des Bundes dafür betrugen insgesamt 84,3 Milliarden Euro. Es bleibt also eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro, die mit den Beiträgen der Versicherten geschlossen wurde.‘

Manche Dinge wären einfach zu lösen, aber es ist nicht gewollt

Der junge CDU-Politiker Philipp Amthor sagte im Rahmen der Rentendebatte, dass der Bund der Rentenversicherung täglich 345 Millionen Euro dazugibt.[68] Gut gerechnet? 365 Tage x 345 Millionen ergeben 126 Milliarden. Fast gut gerechnet! Das ist ungefähr das, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus der Rentenkasse berechnet hat und erstattet bekommen möchte. Gezahlt hat der Bund aber nur 93 Milliarden oder 255 Millionen am Tag (2023).[69] Aber was macht das schon in der heutigen Medienlandschaft, die Zahl steht nun überall. Journalisten sollten sich nicht scheuen, den Rechner auf ihrem PC oder Handy anzuwerfen. Man könnte auch mit einer Suchmaschine in zehn Minuten die Ausgaben der Rentenversicherung und den Bundeszuschuss recherchieren, mit KI vielleicht in drei Minuten?

Was noch hinterhältiger ist: Amthor tut so, als würde der Bundeszuschuss mit der Gießkanne auf alle Rentenbezieher verteilt. Den Bundeszuschuss gibt es aber nur für ganz spezifische Leistungen für bestimmte Gruppen. Und noch ironischer ist es, dass viele dieser Leistungen eine Folge der von seiner Partei CDU gewollten politischen Entscheidungen sind (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Kindererziehungszeiten, Splitting übersteigender Anteil der Witwen- und Waisenrenten).

Und drittens verschweigt er, dass man gerne den eingespielten Verwaltungsapparat der Deutschen Rentenversicherung für die Umsetzung sozialpolitischer Leistungen nutzt. Man könnte es auch trennen und ein ‚Amt für DDR-Renten‘ oder ‚Mütterrente‘ einrichten. Dann dürfte der Bund es allein aus Steuern bezahlen. Wie es im Moment ist, ist es auch eine Methode, um möglichst wenig vom Bundeshaushalt herzugeben und den Beitragszahlern möglichst unerkannt und ohne viel argumentieren zu müssen möglichst viel aufzubürden.[70]

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Blome, N., 15.04.2025: Diese Renten sind gerecht? Falsch!, abgerufen am 10.12.2025, hier

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 2024: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. (im Weiteren zitiert als: BMAS Alterssicherungsbericht 2024)

[«4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundes­regierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«5] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen) – Paare ab 65 Jahren – Tabelle BC 44 Deutschland, Tabelle BC 45 Alte Länder (West), Tabelle BC 46 Neue Länder (Ost)

[«6] ebenda

[«7] ebenda, S. 87 Zitat: ‚Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden.‘

[«8] ebenda, S. 87. Zitat: ‚Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare 1.030 Euro monatlich.‘

[«9] Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2024: Sozialversicherungspflichtige Monatsentgelte. Infotabelle 1 – Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe nach Klassen und Verteilungsparametern der Bruttomonatsentgelte, hier.

Anmerkung: 7.400 Euro Monatslohn entsprechen recht genau der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 (die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2024 7.450 Euro (Ost) oder 7.550 Euro (West)

[«10] BMAS Rentenversicherungsbericht 2025, S.74

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Einkommen und Einkommensverteilung, abgerufen am 12.12.2024 hier

[«12] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen), Alleinstehende Männer ab 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 47, Alleinstehende Frauen 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 50

[«13] Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Arger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«14] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 258, zitiert als DRV Zeitreihen 2025, hier

[«15] Der bekannte Soziologe Georg Simmel schrieb im Jahr 1907 in einem kurzen Essay ‚Der Mensch als Feind‘ sehr prägnant, dass: ‚ … im Unglück unserer besten Freunde etwas ist, was uns nicht völlig missfällt.‘ hier

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier

[«17] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, hier, S. 256

[«18] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«19] Einen sehr informativen Überblick über die verschiedenen Wege, das Rentenniveau auszurechnen, gibt Thomas Ebert in dem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Buch ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, hier, S. 156 – 160; Zitiert als: Ebert, 2018

Steffen, J., 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus – Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

[«20] Zur Berechnung des Durchschnittsentgelts siehe: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste,2024:

Berechnung des Durchschnittsentgelts und Rentensicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sachstand. Zitat:

Gemäß dem Statistischen Bundesamt werden in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter nach dem VGR-Konzept alle Arbeitnehmer einbezogen (auch solche mit hohem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikanten sowie Volontäre, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten), Führungskräfte und Hauspersonal.‘ hier

[«21] Wenn beispielsweise nur die letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Maßstab genommen würden, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Für diejenigen, die am Ende des Arbeitslebens das höchste Einkommen im Vergleich mit früheren Jahren haben, wäre die Rente höher als auf Basis des Einkommens des gesamten Arbeitslebens. Für andere, die etwa aufgrund einer Krankheit im Alter ab 55 oder 60 nur noch einen gering bezahlten Beruf ausüben können, würde das zu einer enormen Rentensenkung führen.

[«22] DRV Zeitreihen 2025, hier S.261 Beitragssätze zur KVdRr und PVdR

[«23] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 259 und S.261

[«24] Ebert 2018, hier, S. 159

[«25] Steffen, J, 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus. Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

Die Formel für die Berechnung des Sicherungsniveau vor Steuern (SVS) lautet wie folgt:

Im Zähler steht die Bruttostandardrente (BStR) mit dem Wert der sich aus 1 minus der Abgabenquote Rente (AQR) ergibt sich aus 1 minus 0,125, also 0,875). Das sieht in der Formel so aus: BStR x (1- AQRSVB ). Im Nenner steht das Durchschnittsentgelt (BESGB ) nach Anlage 1 zum SGB VI, multipliziert mit dem Wert, der sich aus 1 minus der Abgabenquote Arbeitnehmer (AQAVGR[SB ) ergibt. In Zahlen ausgedrückt. BESGB x (1 -AQAVGR[SB]).

[«26] RentenZukunft, Broschüre: Kapitel „Rentenniveau entscheidend“, hier

[«27] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2025: Bis zu welcher jährlichen Bruttorente bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen? Angaben für das Jahr 2025, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils, hier

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt Juni 2025: 70% der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig hier

[«29] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«30] ebenda, S. 170. Zitat: ‚Das Gesamtversorgungsniveau ist aufgrund der weiter gefassten Definition nicht mit dem im Rentenversicherungsbericht dokumentierten Sicherungsniveau vor Steuern vergleichbar. Zum einen werden beim Gesamtversorgungsniveau neben der gesetzlichen Rente auch die Riester-Rente und die Privat-Rente einbezogen.“

[«31] ebenda, S. 173. Definition aus dem Alterssicherungsbericht: ‚Eine Rente, die sich ergibt, wenn die Einsparungen aus der Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz für eine ergänzende Altersvorsorge angespart werden (Privat-Rente).‘

[«32] ebenda, S. 179, Tabelle E.3.1

[«33] Im Jahr 2024 gab es 14,8 Mio. Riester Zulagenkonten, bei 40 Mio. aktiv Versicherten und 18 Mio. Passiv Versicherten. Passiv Versicherte waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es die aktuell nicht (keine Erwerbstätigkeit, Wechsel ins Beamtenverhältnis etc.).

[«34] Alterssicherungsbericht 2024, S. 173: Zitat: ‚Zum anderen berücksichtigt das Netto-Gesamtversorgungsniveau neben den auf das Erwerbseinkommen und die Alterseinkünfte zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen – anders als das Sicherungsniveau vor Steuern – auch die zu zahlenden Steuern.‘

[«35] ebenda, S. 173. Zitat: ‚Dabei wird unterstellt, dass keine über die Pauschalen hinausgehenden Werbungskosten oder sonstige Sonderausgaben anfallen.‘

[«36] ebenda, S. 191. Zitat: ‚Der Differenzbetrag (die Nettoeinkommenserhöhung) wird in eine private Renten­versicherung eingezahlt, die auf Basis der gleichen Annahmen wie für die Riester-Rente berechnet wird.‘

[«37] Ebert 2018, hier, S. 142

[«38] Heyse, R. 2024: Jetzt amtlich – Riester-Rentendebakel, in: RentenZukunft, Mai 2024, hier

[«39] Bundesministerium der Finanzen: Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase

„Riester-Auszahlungsstatistik”, Auswertungsstichtag 15.05.2024 – Leistungsjahr, hier

[«40] DRV Rentenversicherung in Zahlen 2025, S. 40/46 hier

[«41] DRV Zeitreihen 2025, S. 126/127, hier

[«42] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23

[«43] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Es gibt Differenzen zwischen Tabelle BC 1 ‚Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungsleistungen und weiteren Einkommen und Volumen der Einkommenskomponenten und ihr Anteil am Gesamtvolumen der Bruttoeinkommen und anderen differenzierteren Tabellen im Anhang B. Wo möglich, wurden nur die finanziellen Leistungen für Personen über 65 verwendet.

[«44] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«45] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23, Tabelle A.2.3, S. 26

[«46] ebenda, Bezieher GRV (Renten wegen Alters) Tabelle A.2.2, S. 25

[«47] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen 2023 hier. Summe der Rentenversicherung, Zahlungen wegen Alters und Hinterbliebene

[«48] ebenda, Tabellen A.3.4 (Teil 1 – Teil3), S. 32/33

[«49] ebenda, S. 29

[«50] ebenda, Tabelle BC 47 (Männer), Tabelle BC 50 (Frauen)

[«51] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 30.0, 2025 Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke, dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100723.pdf

[«52] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S.23, und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«53] Pflichtversichert sind gemäß DRV folgende Gruppen von Selbständigen: Handwerker und Hausgewerbe­treibende; Freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige.

[«54] Deutsche Rentenversicherung geht in der Studie Lebensläufe und Altersvorsorge (LeA) davon aus, dass insgesamt mehr als 2,6 Mio. Selbständige nicht durch eine obligatorische Alterssicherung abgesichert sind (Heien und Krämer 2018).

[«55] Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen), 2024, Excel Tabelle, Blatt 1, hier

[«56] Destatis – Statistisches Bundesamt, Juni 2025, 4.06.2025: Rund 34.500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2021 in Deutschland, hier

[«57] Destatis – Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Lohn- und Einkommenssteuer 2021, Tabellenblatt 73111-01, Zeile 75, Zelle AT 75, hier

[«58] Deutscher Bundestag: Sachstand: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6-3000-001/23, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Berlin 2023, hier

[«59] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«60] Portal Sozialpolitik, Chronik Rentenversicherung Wesentliche Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Chronik seit 1978, hier

[«61] Bundeszentrale für politische Bildung, 30.April 2024: Die Rentenanpassungsformel, hier

[«62] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«63] Destatis – Statistisches Bundesamt 2022: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen- Inlandsproduktberechnung, Lange Reihen ab 1970, hier

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«64] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 239

[«65] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, hier

DRV Zeitreihen 2025, Rentenbestand nach Rentnergruppen, S. 205/206 hier

[«66] Heyse, R., 25.11.2025: Die Rentner sind immer zu teuer! – Egal, wie billig sie sind …, in: NachDenkSeiten, hier

[«67] Stiftung Warentest 15.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

[«68] Berliner Zeitung 2.12.2025: ‚Zahlen hat das Gregor-Gysi-Institut für Rentenmathematik errechnet‘ – Amthor wettert gegen Reichinnek, hier

[«69] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, Einnahmen, S. 20 hier

Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: Wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Ärger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«70] Bei einer sehr strikten Auslegung des Versicherungsprinzips sind viele Leistungen der Rentenversicherung sozialpolitisch zwar sehr erwünscht, aber entsprechen trotzdem nicht dem Versicherungsprinzip: sogenannte abgeleitete Renten wie die Waisenrente: Waisen haben niemals etwas eingezahlt, oder die Witwen-/Witwerrente – in vielen Fällen auch keine Einzahlungen. Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderte? Wieso sind das alles keine Aufgaben der Krankenkassen und Sozialämter?

(Auszug von RSS-Feed)

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Jungen und ihr finanzielles ‚Nichts‘ (1/4)

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einem simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig. Von Lothar Lieck.

Dieser erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Die Jungen

Die Jugend leidet unter dem Geld, das sie nicht hat, aber bekommen könnte, wenn die Alten nicht so viel hätten und ständig weiter bekommen würden – und so den Jungen das Geld wegnehmen. Da muss sich doch was ändern, das ist ein ‚Verbrechen‘!

So der Tenor mancher Artikel von jungen Leuten oder auch – dann etwas weniger persönlich formuliert – von Journalisten nahezu aller wichtigen Medien. Schauen wir auf eine Stimme vom Oktober 2024. Die Artikelüberschrift lautet:

Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ [1]

Der 30-jährige Autor Lucas Kuite formuliert hier seine Ansicht zur Rente so:

Die Hälfte geht weg, gefühlt für fast nichts. Weil ich der gesetzlichen Rente nicht traue, zahle ich jeden Monat 200 Euro zusätzlich in eine private Altersvorsorge ein. Hinzu kommen 100 Euro, die ich monatlich versuche, auf mein Festgeldkonto zu bunkern, mehr geht nicht. Zu groß ist die Schuldenlast durch meinen Studienkredit und das tägliche Leben in der Hauptstadt, mit all seinen Nebenwirkungen.“

Er wünscht sich ein ‚nachhaltiges Rentensystem‘, erläutert allerding nicht, was er damit meint:

Dass es keine einzige Schröder- oder Merkel-Regierung geschafft hat, ein nachhaltiges Rentensystem aufzusetzen, ist an Gleichgültigkeit nicht zu übertreffen und gleicht in meinen Augen einem Verbrechen.“

Also, kein Vertrauen in die Rente, die Kohle verschwindet ‚gefühlt für fast nichts‘. Wenn das wenige eigene Geld irgendwohin verschwindet, ist das Gefühl immer schlecht. Lucas Kuite bezieht sich im Artikel auf seinen wohl gutsituierten Vater und stellt damit bewusst den Zusammenhang zwischen Jung und Alt her: sein Geld, will sagen, das Geld eines ‚Armen‘, geht ‚ausschließlich‘ an ‚Reiche‘, und dazu gehört auch die Rentnergeneration. Die hat nämlich im Vergleich zu ihm genug Geld.

Die Medienprofis formulieren anders. Eine Wirtschaftsjournalistin drückt in der Sendung „Leben die Babyboomer zulasten der Jungen?“ des Bayerischen Rundfunks dasselbe aus – aber gleich einmal bezogen auf die ganze junge Generation:

Generationengerechtigkeit bedeute aber, dass alle Generationen “gleich gut” behandelt werden sollten, so Weidenfeld. Das sei aktuell aber nicht der Fall. Die Interessen dieser Generationen spielten aktuell in der Politik “keine Rolle“.” [2] [3]

Jugend spielt demnach ‚keine Rolle‘, die Interessen der Alten dominieren. Altgriechisch Vorgebildete wie der langjährige Direktor des Ifo-instituts, Hans-Werner Sinn, reden in diesem Zusammenhang auch gern von ‚Gerontokratie‘. [4]

An diese Sichtweise anschließend, lassen sich unzählige Artikel zur bevorzugten Alternative finden, der privaten Altersvorsorge. So Markus Hinterberger im Handelsblatt vom September 2025:

Der gesetzlichen Rente droht der Kollaps. Vor allem Gutverdiener steuern auf Rentenlücken in Millionenhöhe zu. Doch kluge private Vorsorge schafft einen Ausgleich.“ [5] Wenn private Vorsorge ‚klug‘ sein kann, dann ergibt sich doch daraus fast automatisch: gesetzliche Rentenvorsorge ist ‚unklug‘. (zu den Kosten privater Vorsorge siehe Teil 2).

Dieses Drama muss wohl sein, Kollaps, Rentenlücken in Millionenhöhe. Bekanntermaßen kippt bei einem Kollaps ein Mensch von einem Moment auf den anderen um. Der Handelsblatt-Autor hat ja vermutlich eher Volkswirtschaft als Medizin studiert, aber die Verwendung medizinischer Begriffe scheint ihm offensichtlich eindrücklicher.

Der Kollaps der Gesetzlichen Rentenversicherung sah am 19. November 2025 – anlässlich der Veröffentlichung des Rentenversicherungsberichts 2025 – so aus:[6]

Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr. In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.“

Medizinisch gesehen also ein eher stabiler Gesundheitszustand.

Aber diese Dramatisierung hat Methode, es bleibt immer etwas im Gedächtnis hängen. Seit gut 40 Jahren wird die demographische ‚Krise‘ oder sogar demographische ‚Katastrophe‘ immer wiederkehrend und fast immer dramatisierend und nahezu täglich in die Öffentlichkeit ‚gepusht‘. Krise heißt: höhere Lebenserwartung, geringere Geburtenrate, und mehr Rentenempfänger pro Erwerbstätigen führen zum Untergang.

Dazu noch einmal ein typischer Text des allgemein als seriös geltenden Deutschlandfunks aus dem Jahr 2004. Im Rahmen einer Besprechung des Buches ‚Methusalemkomplott‘ des Herausgebers der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, heißt es:

Inzwischen läuft die plötzliche Erkenntnis, dass das ganze Sozialsystem durch die Druckwelle der „demographischen Bombe“ einzustürzen droht, der Gesellschaft wie ein kalter Schauer über den Rücken. Vor Jahresfrist wurde ein Jungpolitiker für die törichte Bemerkung, seine Generation schulde den Großeltern keine künstliche Hüfte, noch allgemein abgestraft. Doch unter dem Firnis des mühsam aufrecht erhaltenen Komments zuckt es bedrohlich. Besorgte Beobachter warnen vor einem Krieg der Generationen. Besser wäre es, von einem heraufziehenden Kannibalismus zu sprechen.“ [7]

Dramatisch, oder! Und immer medizinisch oder militärisch angehauchte Vergleiche (Bombe, kalte Schauer, Kannibalismus)!

Manche dieser Artikel werden durch Begleitbilder untermalt. Oft lachen dort sehr sportlich-jugendlich aussehende Rentnerpaare in die Kamera, im Hintergrund ein wunderschöner Strand – und manchmal schlürfen sie dabei einen Cocktail. Aus diesen Bildern lässt sich nur eines schlussfolgern: Rente ist staatlich gut bezahlter Dauerurlaub!

Mit solchen Bildern, kombiniert mit Wörtern aus der medizinischen Notfallmedizin, gehen die politischen Statements dann noch viel leichter in die Köpfe. So etwa in die Köpfe junger Bundestagsabgeordneter. Nur zur Erinnerung: Das sind Leute, die sich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben, aber darüber entscheiden dürfen, wie es denen in der Gesetzlichen Rentenversicherung geht. Wenn es den Rentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung so gut geht, sollten diese Abgeordneten vielleicht darüber nachdenken, ihre Abgeordnetenpension gegen eine gesetzliche Rente einzutauschen. [8]

Ist es nicht an der Zeit, dem Drama ein bisschen die Luft aus den – zu oft gesponserten – Ballons zu lassen? Dieser Text besteht deshalb zwar in erster Linie aus ‚Daten‘, aber ist auch eine manchmal bittere Reaktion des mit diesen dramatischen Dauerbrennern älter gewordenen Autors. Ständig für den Kollaps der Gesellschaft verantwortlich gemacht zu werden, macht keinem Älteren Spaß. Vor allem dann nicht, wenn die Daten dieses Drama nicht hergeben, aber viele Bilder nur emotionale Aufputschmittel zur Generationenverfeindung darstellen. Der Text ist also – ab und zu – emotional und polemisch, und dazu passend verwende ich manchmal die übergriffige ‚Du‘-Form. Wir die Alten, ihr die Jungen!

Zur Klarstellung: Persönlich bin ich überzeugt, dass die Interessen gesellschaftlicher Gruppen in unterschiedlichen Lebensabschnitten sehr viel einfacher vereinbar sind, als gemeinhin behauptet wird. (Transparenzhinweis, der Autor ist 70, was sonst). Schwerer vereinbar sind allerdings arm und reich, oben und unten!

Also, los geht‘s!

Wer bekommt wie viel vom Bruttoinlandsprodukt?

Das Bruttoinlandsprodukt – oder abgekürzt BIP – kennen wohl mittlerweile alle, vor allem wegen des Fünf-Prozent-Ziels der NATO. Das BIP wird im Wesentlichen von den 20- bis 66-jährigen aktiv Erwerbstätigen produziert, und was diese Altersgruppe nicht für sich braucht oder für sich beansprucht, geht in die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen und in die Versorgung der Alten. Das sieht graphisch ungefähr so aus: [9]

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beschreibt diese gesellschaftliche Konstellation etwas umständlicher, aber die Aussage ist die gleiche (siehe Textbox). [10]

Dieses Drei-Generationen-Prinzip gilt generell und überall auf der Welt, von Feuerland über Borneo bis Grönland: Die mittlere Generation sorgt für die Jungen und die Alten. Also es geht immer um die Verbindung zwischen drei Generationen.

Allerdings dort, wo persönliche Fürsorge ersetzbar ist durch kaufbare Fürsorge (also finanzielle Transfers), kann der Gedanke verloren gehen, dass man für das, was man in der Jugend bekommen hat, etwas während der mittleren Erwerbstätigkeitsphase an die Alten gibt.

Viel bekommen, viel verdienen und am Ende nichts zurückgeben, ist das das Ziel? Die totale Individualisierung im Sinne des ‚Take care for yourself, but only for yourself!‘ (‚Kümmere dich um dich selbst, aber nur um dich selbst!‘) und der berühmte Ausspruch der englischen Ex-Premierministerin Margaret Thatcher ‚There‘s no such thing as society‘ (‚So etwas wie Gesellschaft existiert nicht.‘). Also kann auch kein ‚moralischer ‚Vertrag‘ zwischen Generationen existieren, oder?

Etwas mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen auf die Ausgaben für die Versorgung der Renten- und Pensionsempfänger, also im Wesentlichen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten (eine Darstellung der verschiedenen Altersversorgungssysteme findet sich in Teil 2). Das umfasst alle Formen der Vorsorge, staatliche, betriebliche und private. Die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, berechnet für Deutschland Ausgaben in Höhe 10,2 Prozent (letztes verfügbares Jahr 2023).[11] Das entspricht in Deutschland 2023 etwa 435 Milliarden Euro[12]), das Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2023 betrug 4.219 Milliarden Euro. [13]

Mit gut zehn Prozent des BIP sollen also etwa 23 Prozent der Bevölkerung auskommen, 23 Prozent ist der Anteil der über 65-Jährigen.[14] Welche andere Bevölkerungsgruppe ist noch so günstig?

Wie steht es nun um die Ausgaben für Kinder und Jugendliche?

Was geben die Eltern / Erziehungsberechtigten aus?

Und wie sieht die Lage für euch Kinder und Jugendliche aus? Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Kinder und Jugendlichen zwischen Geburt und erstem Einkommen? Es gibt im Wesentlichen zwei Geldquellen, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Staat.

Der erste wichtige Posten sind die sogenannten privaten Konsumausgaben von Paaren und Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche, d.h., Wohnung mit Kinderzimmer(n), Energiekosten, alltägliche Dinge wie Lebensmittel und Kleidung.

Allerdings gibt es hier große Unterschiede. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegen die Ausgaben für das Kind bei rund 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, bei einem erwerbstätigen Paar mit Durchschnittsverdienst und einem Kind bei rund 20 Prozent.[15] Die untersten zehn Prozent der Einkommensskala (Nettoeinkommen 2.289 Euro für Paare mit zwei Kindern) geben 414 Euro für pro Kind aus, die obersten zehn Prozent (Haushaltsnettoeinkommen der Paare mit zwei Kindern: 12.042 Euro) geben 1.212 Euro im Monat pro Kind aus.[16] Je mehr Kinder in einem Haushalt sind, desto geringer sind die Kosten pro Kind.

Als Durchschnitt ergeben sich im Jahr 2018 etwa 760 Euro pro minderjähriges Kind. Das Statistische Bundesamt gibt exakt 763 Euro pro Kind und Monat als Durchschnitt für ein Kind in einer Paarbeziehung an.[17] Es weist aber darauf hin, dass damit nicht alle Lebenshaltungskosten abgedeckt sind, etwa Versicherungen und Vorsorgeleistungen.[18]

Pro Jahr ergibt das etwas über 9.000 Euro und rund 165.000 Euro vom 1. bis zum 18. Lebensjahr (alle Daten für 2018).[19] Das liegt in dem Bereich, den auch Sparkassen und Versicherungen angeben, die aber dann gerne Ausgaben für private Vorsorge wie Sparpläne etc. dazu addieren und auf 200.000 bis 250.000 Euro kommen.[20] Da die Daten des privaten Konsums von Haushalten mit Kindern aus dem Jahr 2018 stammen, hat sich dieser Betrag in den sechs Jahren bis 2024 zumindest um die Steigerung durch Inflation erhöht. (ca. 21 Prozent).[21]

Es gibt insgesamt 14,5 Millionen Haushalte mit Kindern unter und auch über 18 Jahren und davon 9,8 Millionen Haushalte mit minderjährigen Kindern.[22] Das entspricht 35,4 Prozent bzw. 23,9 Prozent aller 41 Millionen Haushalte.[23] Die privaten Konsumausgaben der Haushalte betrugen im Jahr 2024 2.283 Milliarden Euro [24], der Anteil der Haushalte mit Kindern (35,4 Prozent) betrug im Jahr 2024 demzufolge etwa 807 Milliarden Euro.

Der Anteil der Ausgaben für die Kinder variiert stark. Entscheidend sind Einkommensgruppe, Kinderzahl und die Haushaltssituation (alleinerziehend oder Paar). Eine realistische – eher niedrige – Schätzung des Anteils der Konsumausgaben für die Kinder der Privathaushalte (mit Kindern) liegt bei rund 20 Prozent oder 161 Milliarden Euro [25] (Ausgangswert 807 Milliarden Euro).

Die finanzielle Abhängigkeit von den Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich auch für die Jugendlichen, also die Altersgruppe zwischen 15 und 24, erhöht. Als Folge der längeren Ausbildungszeiten befinden sich die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren noch in Schule, Studium oder Ausbildung. Deshalb sind 52 Prozent für ihren Lebensunterhalt 2021 in erster Linie auf das Einkommen der Eltern oder anderer Angehöriger angewiesen. 37 Prozent bezogen ihr Haupteinkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Graphik des Statistischen Bundesamtes zeigt sehr anschaulich, dass sich die Situation in der Mitte der 90er-Jahre umdrehte. Die Haupteinkommensquelle war bis zu diesem Zeitpunkt überwiegend eigene Erwerbstätigkeit, ab etwa 1994 überwiegt die Unterstützung durch Angehörige.[26]

Grafik 1.1: Statistisches Bundesamt. Überwiegender Lebensunterhalt von Jugendlichen

Die Höhe dieser Zuwendungen der Angehörigen an Kinder variiert vermutlich sehr stark, statistische Daten dazu liegen nicht vor oder sind nicht öffentlich. Als Basis für die weitere Schätzung der Ausgaben wird deshalb die sehr zurückhaltende Berechnung des Anteils der kinderbezogenen Ausgaben an den Konsumausgaben angenommen (wie erläutert: 20 Prozent des privaten Konsums).

Was gibt der Staat für Kinder und Jugendliche aus?

Es gibt aber einen zweiten, noch größeren Ausgabenblock: Die staatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche sind insgesamt erheblich höher als die privaten Ausgaben. Und die staatlichen Ausgaben sind einfacher zu berechnen. Der Staat gibt Kindergeld, vor der Schulzeit gibt es Kindertageseinrichtungen, die im Wesentlichen vom Staat bezahlt werden, dann kommt die schulische Ausbildung, in Deutschland meist kostenlos, auch die Gebühren für das Studium an öffentlichen Hochschulen sind in Deutschland im internationalen Vergleich minimal. Und: In der ganzen Zeit sind Minderjährige kostenlos in der Krankenversicherung (Familienversicherung).[27] Als Erinnerung für alle Jüngeren: Von der gesetzlichen Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, egal wie hoch die Rente ist (Stichwörter: Bruttorente – Nettorente).

Die Schulen werden mit rund 130 Milliarden Euro (2023) finanziert. Dazu kommt das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, in 2023 waren das 59 Milliarden Euro. Kindertageseinrichtungen, Erziehungshilfen und Elterngeld kosten den Staat insgesamt etwa 79 Milliarden Euro. (Referenzen in der Tabelle. In Tabelle 1.1. werden die beiden ‚Quellen‘ der Ausgaben für Kinder und Jugendliche zusammengefasst. (Zum Teil liegen die Daten nur für ein bestimmtes Jahr vor, deshalb diese Mischung von 2024 und 2023).

Tabelle 1.1: Staatliche und private Ausgaben für Kinder und Jugendliche

AusgabenAusgaben
Eltern/Erziehungsberechtigte
Konsum und Vorsorgeausgaben von Familien/ Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche im Haushalt (2023) 157 Mrd. €
Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden)
Schulen und schulnaher Bereich (2023) [28]130 Mrd. €
Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetrag 2023) [29] [30]59 Mrd. €
Kinder und Jugendhilfe, davon Kindertageseinrichtungen 48,8 Mrd.[31]72 Mrd. €
Elterngeld (2024) [32]7 Mrd. €
Nicht in dieser Liste sind kleinere Posten wie Zuschläge zum Kindergeld oder Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld Nicht aufgeführt
Gesamt Staat 268 Mrd. €

Gesamt Staat und Privat

425 Mrd. €

Bei Hochschulausbildung[33]

(2023, ohne BAföG in Höhe von 16 Mrd. €)

51 Mrd. €

Mit Hochschulausbildung

476 Mrd. €

Ab dem 18. Lebensjahr, dem Beginn der Volljährigkeit, gehen die jetzt jungen Erwachsenen dann verschiedene Lebenswege – auch finanziell gesehen. Ein Teil der jungen Erwachsenen hat ein eigenes Einkommen, meist auch sozialversicherungspflichtig. Die anderen setzen ihre Ausbildung bis zum 24. oder 25. Lebensjahr fort, in der Regel studieren sie (etwas weniger als 40 Prozent eines Jahrgangs).[34] In diesem Fall steigern die Eltern die finanzielle Unterstützung oft noch einmal kräftig. Die staatliche Grundausstattung der Hochschulen kostet Destatis zufolge 51 Milliarden Euro.

Diese 425 Milliarden Euro (oder 476 Milliarden Euro mit Hochschulen) sind etwa so viel wie die 437 Milliarden Euro Ausgaben für die Älteren (Funktion ‚Alter‘ im Sozialbudget im Jahr 2023). Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Rentenempfänger Geld an die Sozialversicherung und den Staat zurückgeben, indem sie Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen (im Jahr 2023 11,55 Prozent von ihrer Bruttorente). Weiterhin zahlen sie Steuern in Abhängigkeit von der Rentenhöhe. Zusammen mit den Steuern (ab Überschreitung des Jahresfreibetrages von ca. 16.000 Euro) macht dies etwa zwischen 15 und 20 Prozent der erhaltenen Beträge aus. [35]

Rechnet man die Ausgaben auf die Personenzahl in diesen Altersgruppen um, ergibt sich folgendes Bild: Es gab laut dem Statistischen Bundesamt 19,6 Millionen Personen mit dem Alter 64,5. [36] Das reale Renteneintrittsalter war 2023 64,5 Jahre, und es gab 16,3 Millionen Kinder und Jugendliche bis einschließlich des Alters 20.[37]

Teilt man die Ausgaben für ‚Alter‘ laut Sozialbudget (umfasst staatliche und betriebliche Vorsorge) durch die Zahl der Personen 64+, ergeben sich monatliche ‚Kosten‘ von rund 2.230 Euro. Eine Person unter oder im Alter bis 20 ‚kostet‘ als Kombination aus Ausgaben der Eltern/ Erziehungsberechtigten und staatlichen Leistungen etwa 2.600 Euro im Monat.

437 Milliarden Euro (2023) sind laut Sozialbudget die Gesamtausgaben für das ‚Alter‘, also die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpensionen und der berufsständischen Versorgungsysteme einschließlich der Pflegeversicherung.[38]

Anders als bei den Kindern und Jugendlichen (Ausnahme: Gebühren für staatliche Leistungen) gibt der Staat zwar diese Beträge, nimmt aber gleich wieder einen nicht zu kleinen Teil wieder in Form von Sozialabgaben und Steuern weg (in Tabelle 1.2 wurden 17,5 Prozent angenommen). Wie findet ihr das?

Tabelle 1.2: Verfügbares Einkommen/Kosten pro Person für Kinder/Jugendliche vs. Ältere über 64,5+ (2023)

Ausgaben GesamtZahl PersonenKosten pro Person und Monat
Ältere 64,5+ (Rente und Pensionen etc.)437 Mrd. € [39] 19,6 Mio.[40]ca. 2.230 € brutto
ca. 1.840 €
netto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Jüngere 425 Mrd. €16,3 Mio. [41]ca. 2.600 €
Privat 157 Mrd. €
Staatlich268 Mrd. €
Jüngere 19 – 25 Kosten der Hochschulausbildung51 Mrd. €2,8 Mio.ca. 1.500 €

Eine wichtige Anmerkung: Die Berechnung kann aufgrund der vorliegenden statistischen Quellen und der getätigten Annahmen nur annähernd genau sein. Allerdings würde sich auch bei methodisch anderen Vorgehensweisen am Endergebnis wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.[42]

Das Endergebnis ließe sich vereinfacht so formulieren: Die Ausgaben pro Person über 64,5 und für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 sind gesamtgesellschaftlich annährend gleich (ca. 437 Milliarden für Ältere versus 425 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche). Da es mehr Ältere als Jüngere gibt, sind die Ausgaben pro Kopf für Jüngere etwa 370 Euro pro Kopf und Monat höher, wenn die Bruttoausgaben für Ältere zugrunde gelegt werden. Netto liegt der Unterschied weit höher, bei etwa 650 Euro.[43]

Das liegt natürlich daran, dass Ältere keine Erziehungsleistungen und Bildung an Schulen oder Hochschulen in Anspruch nehmen, keine Wohnung haben müssen, die auch für Kinder ausreicht, und keine Kleidung oder Lebensmittel für Kinder kaufen müssen. Was bei Kindern und Jugendlichen allerdings gegen null geht (Kinder) oder bei Jugendlichen sehr niedrig ist oder nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, ist das eigenständige Erwerbseinkommen. Das ist ja das, was der 30-jährige Autor von ‚Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ so vehement beklagt.

Dennoch rückt ein solcher rein finanzieller Blick auf die Ausgaben für diese beiden Teile der Gesellschaft vielleicht etwas die Dimensionen zurecht. Für die gleiche Anzahl Personen wird in der ersten Lebensphase pro Person nach dieser Berechnung erheblich mehr ausgegeben. Also statistisch gesehen nimmt hier kein Älterer einem Jüngeren das Geld weg. Es ist aber leicht, den gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, wenn man die praktisch nicht oder kaum vorhandenen Einkommen in der Kinder- und Jugendphase mit den Einkommen der Rentenbezieher vergleicht, besonders der obersten 20 Prozent der Alterseinkommensbezieher (mehr dazu in Teil 2).

Verteilte Leistungen sind ein Vorteil

Was sagt uns diese ganze Aufzählung noch? Zunächst, dass die Lebensphase der Kindheit und Jugend durch staatliche und familiäre Leistungen ganz unterschiedlicher Art finanziert wird. Bei der Debatte um die Rente geht es meist um den einen großen Betrag, die monatliche Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Man könnte sich einmal vorstellen, welche Debatten es gäbe, wenn Erziehung und Bildung auch mit einem Monatsbeitrag ‚für alles‘ finanziert würden. Etwa so: Jeder nicht erwachsenen Person stehen – sagen wir – jeden Monat 2.400 Euro staatlicher Leistung zu, eventuell gestaffelt nach Alter. Davon muss alles bezahlt werden: der Anteil der Wohnung für Kinder und Jugendliche, Lebensmittel, Kleidung, ÖPNV, Krippe, Kindergarten, Schule, Hochschule (alle Kosten einschließlich Erziehungs- und Lehrpersonal wie bei rein privaten Organisationen), Krankenkasse etc.

Es gäbe mit Sicherheit dauernd einen horrenden Streit um genau diesen einen ‚Kinder- und Jugendlichenbetrag‘. So breit verteilt, wie diese Finanzierung heute ist, werden einzelne Leistungen zwar auch debattiert, aber bei Weitem nicht so konfliktreich und konträr. Bei den Renten ist der wesentliche öffentliche Streitpunkt dieser eine große Geldbetrag – die Rente – der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Um diesen Geldbetrag geht es in Teil 2.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Berliner Zeitung, 20. Oktober 2024: Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden

[«2] Bayerischer Rundfunk: Leben die Babyboomer zulasten der Jungen? 21.03.2025

[«3] Auch die Bundeszentrale für politische Bildung geht in ihrer – lesenswerten – Informationsschrift ‚Demographischer Wandel‘, auf das Thema ‚Politischer Wettbewerb‘ zwischen den Generationen ein. Bundeszentrale für politische Bildung, 2022: Demographischer Wandel, Kapitel ‚Politischer Wettbewerb‘, S. 55 und folgende, hier

[«4] Sinn, H. W.: Ifo Standpunkt Nr. 159: Deutsche Gerontokratie, aufgerufen am 15.12.2025

[«5] Handelsblatt, 9. September 2025 : Mit diesen Strategien sichern sie ihre Altersvorsorge

[«6] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«7] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«8] Im Alterssicherungsbericht 2024 findet sich ein Überblick über sämtliche Abgeordnetenpensionen im Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten. Quelle: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. S. 202 und folgende

Weiter zitiert als: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024.

[«9] Die graphische Darstellung ‚Die drei Lebensabschnitte‘ wurde der Webseite ‚RentenZukunft‘ entnommen, renten-zukunft.de/2025/08/22/generationenvertrag-oder-versicherungsvertrag

[«10] Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Gerechtigkeit für Familien. Zur Begründung und Weiterentwicklung des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichs, 2001 hier

[«11] OECD 2025: Pensions at a glance, S. 223 oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/11/pensions-at-a-glance-2025_76510fe4/e40274c1-en.pdf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherung im internationalen Vergleich

OECD Database Public and private social expenditure, Old age and survivors, Percentage of GDP

[«12] Aufgrund etwas unterschiedliche Berechnungsmethoden kommt das deutsche Bundesarbeitsministerium zu leicht abweichenden Zahlen (437 Milliarden, gemäß Sozialbudget Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

Auf über elf Prozent des BIP kommen OECD und BMAS, wenn sie die sogenannten ‚Non-Cash-Benefits‘ zu den ‚Cash-Benefits‘, also den ausgezahlten Renten, dazurechnen. Dies sind laut OECD im wesentlichen an die individuelle finanzielle Lage zweckgebundene Zuschüsse für Personen im Rentenalter, etwa Zuschüsse zu den Wohnungskosten.

[«13] Destatis – Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Ältere Menschen. Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen ab 65 Jahren, hier

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«15] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier: S. 17

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Konsumausgaben privater Haushalte, hier

[«16] Destatis – Statistisches Bundesamt: 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder, hier, S. 29

[«17] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2021: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten – 763 Euro geben Paare im Monat für ihr Kind aus, hier

[«18] Das Statistische Bundesamt weist aber darauf hin, dass diese als ‚privater Konsum‘ bezeichneten Kosten bei Weitem nicht alle Aufwendungen umfassen:

Wichtiger methodischer Hinweis: Die errechneten Ergebnisse für die Konsumausgaben für Kinder können keinesfalls gleichgesetzt werden mit den Lebenshaltungskosten für Kinder insgesamt. Dafür fehlen alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge. Auch die gesellschaftlichen Aufwendungen für Kinder, wie die Ausgaben für Schulbildung oder für den Bau von Kindergärten, sind nicht berücksichtigt. Ebenso werden Zeitaufwendungen für Kinder und sogenannte Opportunitätskosten, die beispielsweise durch den Verzicht eines Elternteils auf Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung entstehen, aufwandsmäßig nicht betrachtet.‘

Destatis, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Konsumausgaben privater Haushalte

[«19] Unberücksichtigt sind die von Ökonomen als ‚Opportunitätskosten‘ bezeichneten Kosten, die hier nicht näher betrachtet werden (obwohl sie bei vielen für die Entscheidung für oder gegen Kinder sehr bedeutsam sind). Vereinfacht ausgedrückt: Durch Kinder verliere ich die ‚Opportunity‘, die Gelegenheit bzw. Möglichkeit, durch hohen zeitlichen Einsatz und weitgehende zeitliche Flexibilität am Arbeitsplatz aufzusteigen und mein Einkommen zu steigern. Außerdem habe ich insgesamt erheblich höhere Ausgaben, verglichen mit den Kosten für eine Person oder für eine Beziehung ohne Kinder.

[«20] Sparkasse: Was kostet ein Kind? hier aufgerufen am 19.12.2025

BeatVest: Was kostet ein Kind im Monat? Das sollten Eltern in 2025 wissen, hier, aufgerufen am 19.12.2025

[«21] Destatis – Statistisches Bundesamt: Verbraucherpeisindex, hier

[«22] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2024: Gemeinschaftsstatistik zu Einkommen und Lebensbedingungen

(Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen. Endergebnisse 2024, hier

[«23] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung – Haushalte und Familien. hier

[«24] Destatis – Statistisches Bundesamt: Konsumausgaben, Investitionen und Außenbeitrag, hier

[«25] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier, S.17

[«26] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 9. August 2024: Tag der Jugend: 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen lebten 2023 hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung, hier

[«27] Es gibt Leistungen, die nicht einfach einer Generation zugeordnet werden können. So könnte man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung (sogenannte Mütterrente) auch als ‚verspätetes Kindergeld‘ betrachten.

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025, hier

Bildung umfasst Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen, Förderung von Bildungsteil-nehmern/-innen, Sonstiges Bildungswesen, Jugend- und Jugendverbandsarbeit.

[«29] Destatis – Statistisches Bundesamt: Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld und Ausgaben, Stand: Dezember jeden Jahres, hier

[«30] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Familienleistungsausgleich, S. 12 hier

[«31] Destatis – Statistisches Bundesamt: Ausgaben, Einrichtungen und Personal in der Jugendhilfe – Öffentliche Hand gab 2023 rund 71,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, hier

[«32] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, hier

[«33] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025. Die Hochschulfinanzstatistik weist höhere Zahlen aus, insgesamt 75 Milliarden Euro für 2023, hier

[«34] Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Art des Abschlusses, hier

[«35] Hier ließe sich einwenden, dass auch die im Alter höheren Kosten für Krankheit und Pflege berücksichtigt werden müssten.

Die ethische Berechtigung solcher Berechnungen ist zweifelhaft. Anders als bei der ausschließlich politisch entschiedenen Gestaltung der Ausbildungsfinanzierung oder der Rentenansprüche etc. – handelt es sich bei den Ausgaben für Gesundheit und Pflege darum, wie eine Gesellschaft mit einem weitgehend natürlichen Ereignis, nämlich Krankheit in allen Lebensaltern, und speziell mit dem weitere Krankheiten erzeugenden Prozess der Alterung umgeht. Die Politik kann die Ressourcen der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Gesundheit, Krankheit und Alterung sind aber auch durch die bestmögliche Gesundheitsversorgung nur abzumildern oder zu verlangsamen, aber nicht aufzuhalten. Abgesehen davon sind die gegenwärtigen Daten zu den Kosten in verschiedenen Generationen nicht eindeutig, weil schwere Erkrankungen im Jugend- und Erwerbstätigenalter pro Fall erheblich höhere Kosten verursacht als im Alter. Die EU sieht in ihrem ‚Alterungsbericht 2024. Wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedsstaaten 2022 bis 2070’ (‚Ageing Report. Economic & Budgetary Projections for the EU Member States (2022-2070’), auch solche Schwierigkeiten. ab S. 66 hier (Mehr dazu in Teil 4)

[«36] Durchschnitt Destatis Alter ab 64 und ab 65: 20,2 und 19,0 = 19,6 Millionen

[«37] Würde die Altersgrenze bei 21, 22, 23, 24 oder 25 Jahren gezogen, wären die Ausgeben für die Jüngeren pro Kopf niedriger und würden sich den Pro-Kopf-‚Brutto’ausgaben der Älteren annähern.

[«38] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«39] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 22 Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«40] Destatis – Statistisches Bundesamt: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Daten für 2025. hier
Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«41] Ebenda

[«42] Das statistische Bundesamt weist – wie gesagt – auch auf die methodischen Schwierigkeiten hin, sie erwähnen als über den privaten Konsum hinaus gehende Aufwendungen für Kinder vor allem Versicherungsschutz und Vorsorge. Einige weitere Schwierigkeiten: Die Berechnung der Wohnkosten ist extrem schwierig, da es keinen Wohnungsmarkt mehr gibt, in dem Eltern durch einfachen Wechsel die Wohnung der Kinderzahl anpassen könnten. So leben einige beengt in zu kleinen Wohnungen, weil sie eine größere nicht finden oder nicht bezahlen können. Andere wohnen auf genügend Wohnraum, nachdem die ersten Kinder ausgezogen sind.

Weitere methodische Herausforderungen: Man könnte versuchen die Sozialversicherungsbeiträge der bereits ab dem 18. Lebensjahr Erwerbstätigen von den Ausgaben für Kinder und Jugendliche wieder abzurechnen. Das müsste man dann allerdings auch bei der Berechnung der Kosten Älterer machen. Etwa 21 Prozent der Rentenbezieher im Rentenalter erwerbstätig, das wäre dann auch von den Ausgaben wieder abzuziehen.

[«43] Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die staatlich abgedeckten Gesundheitskosten aller drei Generationen. Die höheren Gesundheitskosten Älterer lassen sich bestimmen. Eine Berechnung der spezifischen Gesundheitskosten Älterer wirft aber massive ethische Probleme auf. Die erhöhte Erkrankungsanfälligkeit im Alter resultiert zum einen aus der natürlichen und nicht verhinderbaren Alterung (beinflussbar aber nicht verhinderbar), zum anderen aus der Verausgabung während der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeit.

(Auszug von RSS-Feed)
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