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Director Paul Feig Rips 'Unnecessary Outrage over Stupid Sh*t' Like Sydney Sweeney's Jeans Ad

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Filmmaker Paul Feig took aim at popular culture for constantly pushing "unnecessary outrage" citing the kerfuffle over actress Sydney Sweeney

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Canceln – ein Gewohnheitsrecht der Guten?

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Wolfram Weimer cancelte neulich drei Buchhandlungen von einer Liste für einen Preis. Das darf offenbar nur das woke Milieu – alle anderen sollen sich bitte fair und anständig verhalten.

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»Wer Faschist war, das bestimmten die Kommunisten selbst«

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Cancel Culture ist kein neues Phänomen: Schon Giovannino Guareschi und andere Konservativen wurden in der Nachkriegszeit ausgegrenzt. Aber wer war dieser Guareschi eigentlich?

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Russen raus! Sonst werden Gelder gestrichen: EU-Kommission erpresst internationale Kunstausstellung

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Cancel Culture auf höchster Ebene: Die EU-Kommission fordert von der Biennale in Venedig, dass sie Künstler aus Russland ausschließt – andernfalls könnten der Kunstausstellung die EU-Förderungen gestrichen werden. Das ist ein Einriff in die Kunstfreiheit und ein Anschlag auf die Völkerverständigung, die durch solche internationalen Ausstellungen gefördert werden kann. Der Gipfel der Heuchelei: Die EU verbindet ihre Drohungen auch noch mit Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Europäische Kommission droht der alle zwei Jahre über mehrere Monate stattfindenden Biennale von Venedig mit dem Entzug ihrer Fördermittel, wie Medien berichten. Der Grund: Russland will erstmals seit 2022 wieder an der internationalen Kunstausstellung teilnehmen.

Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine 2022 hatte die Biennale laut Medien Personen mit Verbindungen zur russischen Regierung von der Ausgabe ausgeschlossen. Ein generelles Länder-Verbot gab es nicht. Im Februar 2022 hatten die Kuratoren und Künstler des russischen Pavillons ihre Teilnahme aus Protest gegen den Krieg zurückgezogen, woraufhin der Pavillon geschlossen blieb. Für die Ausgabe im Jahr 2024 hatte Russland die Schlüssel seines Pavillons laut Medien an Bolivien übergeben, das dort eine eigene Beteiligung eingerichtet hatte.

In diesem Jahr soll das wieder anders sein: Biennale-Präsident Pietrangelo Buttafuoco hatte verkündet, dass Russland seinen Pavillon zum Beginn der Messe im Mai wiedereröffnen dürfe. Er hatte außerdem gesagt, er habe Menschen „aus allen Konfliktzonen eingeladen“, damit sie ihre Ansichten teilen. „Wir glauben, dass dort, wo es Kunst gibt, ein Dialog stattfindet“, so Buttafuoco gegenüber der Tageszeitung La Repubblica. In Venedig würden demnach unter vielen anderen Ländern Künstler aus Russland, der Ukraine und Belarus vertreten sein – und auch Künstler aus dem Iran, Israel und den USA sind angekündigt.

Die Organisatoren der Biennale hatten kürzlich in einer Stellungnahme erläutert, dass sich die Kunstmesse als „eine offene Institution“ verstehe. Zu den guten Grundsätzen heißt es dort:

Die Biennale von Venedig lehnt jegliche Form von Ausgrenzung oder Zensur von Kultur und Kunst ab. Wie die Stadt Venedig selbst ist auch die Biennale ein Ort des Dialogs, der Offenheit und der künstlerischen Freiheit, der die Verbindung zwischen Völkern und Kulturen fördert und die Hoffnung auf ein Ende von Konflikten und Leid nährt.

„Nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“

Gegen diese guten Grundsätze positioniert sich die EU-Kommission: In einer Stellungnahme verurteilt die Kommission die Zulassung Russlands „aufs Schärfste“. Die Kommission erklärte laut Medien, die Entscheidung der Biennale sei „nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“. Die EU verweist auch auf ihr Sanktionsregime:

Die Mitgliedstaaten, Institutionen und Organisationen müssen im Einklang mit den EU-Sanktionen handeln und es vermeiden, Einzelpersonen, die die Aggression des Kremls gegen die Ukraine aktiv unterstützt oder gerechtfertigt haben, eine Plattform zu bieten.“

Die EU-Kommission zögert dabei nicht, ihre Cancel Culture auch noch in Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“ zu verpacken:

Kultur fördert und schützt demokratische Werte, fördert offenen Dialog, Vielfalt und Meinungsfreiheit und sollte niemals als Plattform für Propaganda genutzt werden.

Kleiner Einschub: Beim Kampfbegriff „Plattformen für Propaganda“ muss ich zunehmend auch an den Niedergang vieler deutscher Kultur-Events denken, die teils zu Plattformen für beinharte Kriegs- und Anti-Russland-Propaganda gemacht wurden, wie etwa der „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels, die Berlinale, die Leipziger Buchmesse, der Westfälische Friedenspreis oder der Karlspreis. Nicht anders sieht es mit internationalen Sportveranstaltungen aus, die auf westliches Betreiben hin durch Ausschlüsse einzelner Länder indirekt zu Waffen in geopolitischen Konflikten gemacht worden sind, etwa Olympia oder internationale Tennis-Begegnungen, wodurch deren völkerverständigendes Potenzial beschädigt wird. Auch viele andere Bühnen sollen für die politisch „Umstrittenen“ (oder wegen deren „falscher“ Herkunft) versperrt werden.

Die Drohungen der EU

Die Biennale soll nun gezwungen werden, einen zensierenden und die Völkerverständigung sabotierenden Weg des Ausschlusses aus geopolitischen Motiven einzuschlagen. Wie gesagt droht die EU mit der Anwendung des EU-Sanktionsregimes. Dazu kommt: Die EU-Förderung für die Biennale beläuft sich laut Medienberichten auf zwei Millionen Euro – die EU-Kommission droht konkret mit dem Entzug dieser Förderung:

Sollte die Fondazione Biennale ihre Entscheidung, die Teilnahme Russlands zuzulassen, fortsetzen, werden wir weitere Maßnahmen prüfen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung eines laufenden EU-Zuschusses an die Biennale Foundation.

Italiens Politik und die „völlig unabhängige“ Biennale

Auch die italienische Politik mischt sich in die Planungen der eigentlich „völlig unabhängigen“ Biennale ein, wie Medien berichten: Italiens Kulturminister Alessandro Giuli forderte die Biennale-Stiftung auf, jegliche Korrespondenz zwischen ihr und den russischen Behörden zur Teilnahme an der Kunstausstellung vorzulegen. Da drängt sich die Frage auf, ob er auch die Korrespondenz zum Beispiel mit israelischen oder US-amerikanischen Behörden einsehen will und ob auch die Künstler dieser Länder für die Politik ihrer Regierungen geradestehen sollen.

Giuli betonte zwar in einer Mitteilung, die Stiftung treffe ihre Entscheidungen „völlig unabhängig“ von der Regierung in Rom. Es werde jedoch derzeit „sorgfältig geprüft, ob die angekündigte russische Teilnahme mit den Verpflichtungen aus dem geltenden Sanktionsregime vereinbar“ sei. Hier wirken also schon die Drohungen der EU bezüglich des Sanktionsregimes.

Weitere innenpolitische Konflikte in Italien um die Biennale werden in diesem Artikel thematisiert. Weitere Proteste gegen die russische Teilnahme, etwa aus dem EU-Parlament, werden hier beschrieben.

taz: „Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst“

Was sagen deutsche Medien? N-tv würde eine „Bestrafung“ der Präsentation von Kunst mit der „falschen“ Herkunft durch den Entzug von Geldern vermutlich begrüßen. Unter der Überschrift „Spionagedrehscheibe Biennale? Russland ist wohl wieder salonfähig“ wird dort behauptet:

Als wäre nichts. Als würde kein Krieg nur ein paar Hundert Kilometer entfernt toben. Als wäre letzten Endes nicht ganz Europa von Putins Allmachtsfantasien bedroht. Doch Kultur und Sport setzen sich mancherorts über alles hinweg, was der gesunde Menschenverstand gebietet.

Im vierten Jahr des Ukraine-Krieges schummelt sich Russland langsam, aber beständig, durchs Hintertürchen wieder in das normale Weltgeschehen hinein. Natürlich nicht ohne Verbündete aller Art.

Dieses Niveau ist dann selbst der ZEIT zu niedrig, Hanno Rauterberg fragt in diesem Artikel:

„Denn wenn es in den Foren der Kunst nicht gelingt, über alle Gegensätze hinweg ins Gespräch zu kommen, wo bitte sonst? Und wo sollte die Grenze des erforderlichen Wohlverhaltens verlaufen? Müssten am Ende nicht ebenso Saudi-Arabien, China, vielleicht sogar die USA wegen schwerer Menschenrechtsverstöße von der Biennale verbannt werden?

Die taz wiederum bescheinigt diesem Zeit-Autor, das „Thema zu verfehlen“, und befürchtet:

Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst: Russlands Pavillon bei der Biennale di Venezia gibt sich dialogisch-völkerverbindend.“

Amis raus aus der Biennale? Nein!

Es gibt auch aktuelle Forderungen, bei der kommenden Biennale israelische Künstler auszuschließen, was ich ebenfalls ablehne. Und wenn man der falschen und destruktiven Logik der politischen Ausschlüsse von internationalen Kultur- oder Sportveranstaltungen folgen würde und die gleichen Standards für die Künstler/Sportler aller Länder gelten würden, dann müssten selbstverständlich US-Künstler/Sportler als erstes ausgeschlossen werden: Die USA sind seit dem Zweiten Weltkrieg die Macht, die mit Abstand die meisten Menschenrechtsverletzungen begangen hat, keine Armee hat seither so viele Menschen ermordet wie die US-Armee.

Trotzdem würde ich mich immer auch gegen einen Ausschluss US-amerikanischer oder israelischer Künstler und Sportler von internationalen Veranstaltungen einsetzen. Künstler und Sportler aller Nationen müssen bei solchen Treffen teilnehmen dürfen, übrigens auch ohne vorher mit ihren „umstrittenen“ Heimatländern öffentlich „gebrochen“ zu haben. Alles andere ist Heuchelei und beschädigt das völkerverständigende Potenzial solcher Treffen.

Die Haltung der Biennale-Macher ist darum zu loben – das sollte Schule machen, denn oft genug ist festzustellen, dass Cancel Culture auch von der Unterwürfigkeit mancher Organisatoren lebt.

Titelbild: Lebedko Inna / Shutterstock

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Leipziger Buchmesse: Linke Cancler und rechte Geldhahnabdreher

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Ein linker Autor warnt vor zu viel Staat. Eine Feministin braucht Polizeischutz für ihre Thesen. Und plötzlich fühlen sich selbst Linke von Cancel Culture betroffen.

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Russische Zivilgesellschaft im Wandel – Vortrag in Leipzig

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Es lohnt sich, zu prüfen, was aus der russischen Zivilgesellschaft nach 2022 geworden ist. Dieser Frage widmete sich eine Veranstaltung, die am 11. März in Leipzig von der „Bürgerinitiative Gute Nachbarschaft mit Russland“ veranstaltet wurde. Ulrich Heyden (Moskau) hat auf dieser Veranstaltung über Video-Schaltung einen Vortrag gehalten, den wir hier – leicht überarbeitet – veröffentlichen.

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Russische Künstler werden bei der Biennale in Venedig, die am 9. Mai beginnt, nach Jahren des Ausschlusses, wieder präsent sein. Die Frauen der russischen Punk-Band Pussy Riot, die seit Jahren im Westen leben, haben eine Aktion gegen die russischen Künstler in Venedig angekündigt. Ist Pussy Riot ein wichtiger Teil der russischen Zivilgesellschaft oder ist die Frauen-Band ein Propaganda-Instrument westlicher Kriegstreiber? Wenn man den Aufruf von Pussy Riot zur Biennale liest, klingt es ganz so. Dass Russen auf der Biennale ausstellen werden, ist nach Meinung der Frauen-Band ein „Angriff auf die europäische Sicherheit“, eine „kulturelle Expansion im Herzen von Europa“, und der Versuch, die „russische Militärdoktrin mit Soft Power zu verbreiten“.[1]

Zu Beginn ein paar Thesen

Erstens: Nach meinem Eindruck versteht man in Deutschland unter dem Begriff Zivilgesellschaft in Russland Strukturen und Organisationen, die versuchen, eine Gesellschaft zu erkämpfen, die nach westlichen Normen und Werten funktioniert. In den deutschen Medien wird unterstellt, dass die Anhänger des verstorbenen Aktivisten Alexej Nawalny oder die Band „Pussy Riot“, ein Spiegelbild der Stimmung in Russland sind. Tatsächlich haben diese Gruppen den Großteil Ihrer Anhänger aber in den Großstädten Moskau und St. Petersburg, nicht aber im weiten Land.

Zweitens: Einiges, was Nawalny und Pussy Riot vertraten, war selbst in der liberalen Öffentlichkeit in Russland umstritten. Der Auftritt von Pussy Riot in einer Moskauer Kirche und der fanatische Hass von Alexej Nawalny auf alle Kaukasier schmeckte selbst vielen Liberalen in Moskau nicht. Aber das wurde nicht öffentlich kritisiert. Man wollte Nawalny und Pussy Riot, die internationalen Leuchtfeuer der russischen Opposition, nicht schwächen.

Drittens: Die Vorstellung in Deutschland, Zivilgesellschaft in Russland sei gleichbedeutend mit „Opposition gegen das Regime“, ist falsch.

Viertens: Nach meinem Eindruck wird in den deutschen Medien der Eindruck erweckt, dass es seit 2022 keine Zivilgesellschaft in Russland mehr gibt, denn alle Oppositionellen seien ja eingesperrt oder hätten das Land verlassen. Dabei wird ausgeblendet, dass sich die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen in Russland heute nicht als „System-Opposition“ verstehen, sondern als Organisationen, die helfen wollen, soziale und ökologische Probleme zu beheben, oder helfen wollen, die Identität kleiner Völker und das Geschichtsbewusstsein der Russen insgesamt zu fördern.

Zulauf für zivilgesellschaftliche Initiativen

2024 gab es in Russland 133.000 sozial orientierte „zivilgesellschaftliche Organisationen“. Das waren 3.200 mehr als 2023. 2026 bekamen diese Organisationen umgerechnet 4,5 Milliarden Euro aus dem russischen Budget.[2]

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Russland werden im Grundsatz durch Spendengelder finanziert. Sie können sich aber auch um staatliche Zuschüsse, sogenannten Grants, bewerben.

Eine Motivation, sich als Jugendlicher zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuschließen, ist, dass man erste Berufserfahrungen sammeln kann. Wenn die Initiative Einkünfte erzielt, ist es auch möglich, ein Gehalt zu bekommen.

2025 konnten sich „zivilgesellschaftliche Organisationen“ um Zuschüsse für Projekte zu Themen wie soziale Dienstleistungen, Schutz der Gesundheit und Propaganda für einen gesunden Lebensstil, Unterstützung der Familie, der Mutterschaft, der Vaterschaft und der Kinder, Unterstützung von Jugendprojekten, Unterstützung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Aufklärung, Erhaltung des historischen Gedächtnisses, Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger und der Strafgefangenen, Schutz der Umwelt, Festigung des Verständnisses zwischen den Nationalitäten und Religionen und Entwicklung der Zivilgesellschaft bewerben.

Jugendliche sollen an einer „gesellschaftlichen Aufgabe“ teilnehmen

Der russische Staat hat erkannt, dass die Arbeit von „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ nicht nur ein nützlicher, sondern unabdingbarer Faktor für eine moderne Gesellschaft ist. Diese Erkenntnis hat Russland stillschweigend vom Westen übernommen. Russland kann aber auch an Erfahrungen der Selbstorganisation der Bürger aus der Zeit vor der Oktoberrevolution anknüpfen, erklärte die Wissenschaftlerin Anastasija Tumanowa.

Nach Meinung der politischen Führung in Russland können mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen wichtige Lücken gestopft werden, für die der Staat nicht genug Personal hat oder wo er nicht flexibel reagieren kann. Von der Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen soll auch eine ethische Wirkung ausgehen. In der Gesellschaft sollen das Gemeinschaftsgefühl und die Solidarität gestärkt werden. Zu den von Wladimir Putin 2024 deklarierten nationalen Zielen gehört auch, dass bis zum Jahr 2030 45 Prozent der Jugendlichen an einer gesellschaftlichen Aufgabe teilnehmen sollen.[3]

Orangene Revolution in Kiew gab Anstoß für russischen Patriotismus

Der russische Staat kümmerte sich zwischen 1991 und 2005 kaum um Bürgerinitiativen. Mit der internationalen Presse, die über das soziale Elend während des Übergangs zum Kapitalismus und über die dramatischen Ereignisse während des Tschetschenienkrieges ausführlich berichtete, konnten die russischen Medien nur schwer konkurrieren. Die westliche Presse, die mit zahlreichen Korrespondenten in Russland vertreten war, wurde zu einem Meinungsführer im Gastland.

In Moskau und St. Petersburg gab es in der Jugend bis Mitte der 2000er-Jahre nur einen verschwommenen Patriotismus. Das russische Fernsehen kopierte gierig alle Moden und Stile aus dem Westen. Staatlich organisierte und finanzierte Jugendorganisationen wie Pioniere und Komsomol waren 1991 aufgelöst worden.

Eine Kehrtwende, hin zum Patriotismus, begann 2005 während der vom Westen lauthals unterstützten „Orangenen Revolution“ in Kiew. Die russische Führung erkannte, dass Russland in eine ähnliche Situation kommen könnte wie die Ukraine. Das heißt, Russland könne unter den politischen Einfluss des Westens geraten, seine Souveränität verlieren und zum Spielball des Westens werden.

Im Jahr 2005 entschloss sich der Kreml, neue Strukturen in den Sektoren Erziehung, Bildung und Medien aufzubauen, die eine souveräne Entwicklung Russlands unterstützen sollten.

2005 wurde der englischsprachige Video-Kanal Russia Today gegründet. 2014 bekam Russia Today auch einen deutschen Ableger, RT DE.

2005 wurde die Jugendorganisation Naschi (Die Unseren) gegründet. Die Organisation machte mit großen patriotischen Straßenaktionen zum 9. Mai und Jugendlagern – zu denen auch Putin und andere Politiker eingeladen wurden – von sich reden. 2019 beendete die Organisation Naschi ihre Tätigkeit. Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt.

An die Stelle von Naschi trat die 2015 gegründete Jugendorganisation Junarmija. Diese Organisation sieht ihre Aufgabe darin, die Verbindung der Jugend zu den russischen Streitkräften zu stärken und die russischen Werte, wie Verantwortung und die Bedeutung des Kollektivs, in der Jugend zu verbreiten. Die Organisation untersteht dem russischen Verteidigungsministerium.

2005 wurde in Russland außerdem die „Gesellschaftskammer“ gegründet. Sie soll die Interessen der Bürger schützen und die staatlichen Organe kontrollieren. 40 Vertreter der Kammer werden vom russischen Präsidenten ernannt, 43 Vertreter von den zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dazu kommt noch jeweils ein Vertreter der Kammern in den russischen Regionen.

Großdemonstrationen gegen Wahlfälschungen

Eine besondere Herausforderung für die politische Führung in Russland waren 2011 in Moskau die Großdemonstrationen wegen Wahlfälschungen bei der Duma-Wahl. Über diese Großdemonstrationen mit 100.000 Teilnehmern berichteten die westlichen Medien ausführlich.

Die russischen Präsidenten, damals Dmitri Medwedjew und ab 2012 Wladimir Putin, zeigten ihre Bereitschaft zu politischen Reformen. Es wurde eine Wahlrechtsreform eingeleitet. Neue Parteien wurden zugelassen und die Direktwahl der Gouverneure wurde wieder eingeführt.[4]

Gleichzeitig wurde die Luft für vom Ausland finanzierte NGOs in Russland dünner. 2012 wurde die Organisation USAID, die soziale Projekte in Russland finanziert hatte, verboten. Außerdem wurde 2012 ein Gesetz eingeführt, welches zivilgesellschaftliche Organisationen, die vom Ausland Geld bekommen, verpflichtet, dies mit einem Aufdruck „Ausländischer Agent“ auf ihren Broschüren deutlich zu machen. Wladimir Putin wies 2013 in einem Interview mit dem deutschen Fernsehkanal Phoenix darauf hin, dass es in den USA schon seit 1938 ein ähnliches Gesetz gibt, an das sich vom Ausland finanzierte Organisationen halten müssen.[5]

Formen der Selbstorganisation

Nach diesem historischen Rückblick kommen wir zur heutigen Lage. Welche Formen der Selbstorganisation gibt es heute in Russland? Das Spektrum ist vielfältig. Es gibt:

  • Zusammenschlüsse von Bürgern, die Probleme in ihrem Quartier lösen wollen, wie zum Beispiel in Moskau die Auswirkungen von Baulärm und Probleme bei der Umsiedlung in Neubauten.
  • Wohnungsgenossenschaften, die ihr Wohneigentum gemeinsam bewirtschaften.
  • Protestaktionien gegen Müllkippen, die nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet werden.
  • Lisa Alert, eine Freiwilligenorganisation, die nach vermissten Kindern und Erwachsenen sucht.
  • Ökologische Vereinigungen, wie die Stiftung zum Schutz von Walen.
  • Die Vereinigung der kleinen und mittleren Geschäftsleute, Opora[6] (Stütze).

Vor dem Ukraine-Krieg gab es einige spektakuläre Erfolge. So erreichten die Anwohner des Baikal-Sees 2006, dass die Trasse einer Ölpipeline zum Pazifik, die in der Nähe des Baikal verlegt werden sollte, 40 Kilometer nach Norden verschoben wurde. Wladimir Putin gab die Verlegung persönlich bekannt.

Einen weiteren Erfolg von Bürgerprotesten gab es 2012 in St. Petersburg. Eine Protestbewegung erreichte, dass der 460 Meter hohe Turm der Gazprom-Zentrale – genannt Lachta-Zentr – nicht wie geplant in der historischen Innenstadt von St. Petersburg, sondern am Stadtrand, genauer gesagt am Finnischen Meerbusen, gebaut wurde.

Zurzeit gibt es neue Initiativen für ein Referendum, mit dem der Bau von zwei weiteren Wolkenkratzern neben dem Lachta-Zentr mit einer Höhe von 555 und 703 Metern verhindert werden soll. Die Kritiker meinen, diese Wolkenkratzer passen nicht in die Landschaft.

Proteste wegen Moskauer Neubauprogramm Renovazija

Anwohnerproteste gab es auch im Zuge des Moskauer Wohnungsneubau-Programms Renovazija. Ziel des Programms ist es, die in den 1960er-Jahren gebauten, viergeschossigen sogenannten Chrustschowka-Plattenbauten durch moderne Häuser mit 13 und mehr Etagen zu ersetzen. Gegen das Neubauprogramm gab es Proteste, vor allem aus dem liberalen Teil der Moskauer Bevölkerung. Es wurde gefordert, die viergeschossigen Plattenbauten zu modernisieren, anstatt neue Wohntürme zu bauen, mit denen noch bestehende Grünflächen zugebaut werden.

Ich lebte lange in einem Quartier mit viergeschossigen Plattenbauten und habe dort Bürgerproteste selbst miterlebt.[7] In meinem Wohnbezirk wurden innerhalb von fünf Jahren alle Plattenbauten bis auf fünf abgerissen und neue 13-geschossige Wohnhäuser gebaut. Die Bautätigkeit lief rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität zur Folge hatte.

Die Bürger in unserem Bezirk begannen, sich spontan zu organisieren. Die Nerven lagen blank. Es wurden mehrere Versammlungen unter freiem Himmel organisiert. In Briefen an die Bezirksverwaltung wurde gefordert, dass die Bewohner der noch nicht abgerissenen Plattenbauten in ein naheliegendes neugebautes Haus umziehen können. Die Behörden hatten nämlich vorgesehen, dass die noch nicht Umgesiedelten in einen mehrere Straßen entfernt liegenden Neubau umgesiedelt werden sollten.

Dagegen wehrten sich die Bewohner, weil unser Quartier in der Nähe einer U-Bahn lag und es sich damit in einer sehr günstigen und teuren Lage befand. Es ging das Gerücht um, dass wir auf goldenem Boden leben, und die Stadtverwaltung den Boden, auf dem unsere Häuser stehen, Immobilienunternehmen zur Bebauung freigegeben wollte, wodurch dem Budget der Stadt erhebliche Einnahmen zufließen würden.

Zivilgesellschaft ab 2022

Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine führte auf dem Sektor Zivilgesellschaft zu starken Veränderungen.

Das Wichtigste war wohl, dass der liberale Teil der Zivilgesellschaft den Einmarsch kritisierte. Der Staat reagierte hart. Das St. Petersburger Portal Fontanka berichtete[8], die Zahl der politischen Strafverfahren habe sich in den letzten fünf Jahren vervierfacht. 2024 seien dem Obersten Gericht 1.254 Strafverfahren wegen „Angriff auf die Verfassungsordnung und die Sicherheit des Staates“ übergeben worden. Betroffen von diesen Verfahren sind Kriegsgegner aus dem liberalen und linken Spektrum.

In Folge des russischen Einmarsches in die Ukraine verließen 770.000 Russen ihr Land und kehrten nicht zurück, darunter 70.000 IT-Spezialisten.

Die Bundesregierung und deutsche Städte gingen in eine scharfe Konfrontation gegen Russland. 2022 wurden alle Städtepartnerschaften mit russischen Städten von deutscher Seite aufgekündigt. Man warf Russland einen „Überfall auf die Ukraine“ vor, verschwieg aber, dass der Krieg in der Ukraine bereits 2014 mit der Anti-Terror-Operation der ukrainischen Armee und rechtsradikaler Bataillone im Donbass begonnen hatte.

Auch die russische Regierung ging hart vor. Sie entzog im April 2022 sämtlichen deutschen parteinahen Stiftungen die Registrierung.

Und was tut die Bundesregierung heute? Sie fördert finanziell die zivilgesellschaftlichen russischen Initiativen, die ins westliche Exil gegangen sind. Wie es in einer Mitteilung[9] des Auswärtigen Amtes vom Oktober 2025 heißt, geht es dabei um „die Förderung unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung und zivilgesellschaftlicher Strukturen für mehr Resilienz (also Widerstandsfähigkeit) im Kontext autoritärer Repression und Desinformationskampagnen – auch im temporären Exil.“

Die Bundesregierung scheut sich nicht, die politische Einmischung in die Angelegenheiten eines anderes Landes öffentlich zu verkünden und zu rechtfertigen.

Patriotischer Flügel der russischen Zivilgesellschaft

Ab 2022 bildeten sich in Russland zahlreiche Organisationen, die in freiwilliger Arbeit für Soldaten Tarnnetze knüpfen, Socken und Stofftiere fertigen oder Geld für Lebensmittel, Kleidung des täglichen Bedarfs und Auto-Ersatzteile sammeln. Es gibt auch Gruppen, die von ehemaligen Frontkämpfern aufgebaut werden, die exakt wissen, was an der Front im Alltag benötigt wird und was das Verteidigungsministerium nicht ausreichend liefert, etwa Dinge, die schnell verschleißen, wie Schlafsäcke.

Eine der Freiwilligenorganisationen in Moskau, die sich um Soldaten an der Front kümmert, ist die Organisation Dobrije Ruki („Gute Hände“). Diese – vor allem von Frauen gebildete – Organisation hat nach eigenen Angaben 700 Mitglieder. Von den Soldaten an der Front kommen spezielle Bestellzettel. Da wird zum Beispiel für die Reparatur eines Fahrzeuges, Kosten 5.000 Euro, Geld gesammelt. Die Organisation sammelt auch Kleidung für Zivilisten, die aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine geflüchtet sind und in Massenunterkünften außerhalb des Kriegsgebietes untergebracht sind.

Der linke Flügel der russischen Zivilgesellschaft

Die einflussreichste Kraft der Linken ist die Kommunistische Partei der Russischen Föderation. Sie unterstützt den Einmarsch in die Ukraine und sie beteiligt sich an humanitären Hilfslieferungen für die Zivilbevölkerung im Kriegsgebiet in der Ukraine.

Seit der Corona-Pandemie und dem Beginn des russischen Einmarschs sind die Möglichkeiten der russischen Opposition, Demonstrationen zu veranstalten, auf null gesunken. Erster-Mai-Demonstrationen der KPRF und des Gewerkschaftsdachverbandes FNPR können in Moskau seit der Corona-Zeit – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt – nicht mehr stattfinden. Ersatzweise macht die KPRF am 1. Mai, nicht weit vom Kreml am Karl-Marx-Denkmal, Kundgebungen.

Es gibt auf YouTube sehr viele politische Kanäle von kritischen Bürgern, Linken, Aktivisten und Denkern verschiedenster Richtungen. Für die Kanäle links von der KPRF, die ich verfolge, kann ich sagen, dass sie den Krieg in der Ukraine nicht als Thema aufgreifen oder nur streifen.

Ich möchte hier kurz den YouTube-Kanal Rabkor des Soziologen und Publizisten Boris Kagarlitzky vorstellen. Der Kanal hat 130.000 Abonnenten und ist nach offizieller russischer Sprachregelung ein „Ausländischer Agent“.

Der Chefredakteur von Rabkor, Kagarlitzky, sitzt seit 2023 im Gefängnis. Er wurde wegen einer fragwürdigen Äußerung über einen terroristischen Anschlag auf die Krim-Brücke zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Kagarlitzky, den ich sehr schätzte und welcher den Aufstand im Donbass gegen die Staatsstreich-Regierung in Kiew unterstützte, ging nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine in scharfe Opposition zu Wladimir Putin. Der Soziologe erklärte, der russische Präsident hätte den Einmarsch in der Ukraine angeordnet, um sozialen Unruhen zuvorzukommen. Für eine 2021/22 heraufziehende Protestbewegung in Russland, die das politische System hätte infrage stellen können, gibt es aber keine Belege.

Wo steht Rabkor heute politisch? Das Portal äußert seine Zustimmung zum Sieg des neuen, linken Bürgermeisters von New York, Zohran Mamdani, und dem guten Abschneiden der Partei die Linke bei den Wahlen zum Bundestag. Rabkor berichtet vor allem über soziale Fragen und soziale Proteste in Russland.

Schlussbemerkung

Eine öffentlich geführte Debatte in Russland über politische Fragen, wie sie noch vor 2022 möglich war, ist schwieriger geworden. Niemand will Konflikte.

Die politische Führung ist daran interessiert, dass sich die Gesellschaft weiter um Wladimir Putin konsolidiert. Die Bürger vermeiden es, sich öffentlich über den Krieg in der Ukraine zu unterhalten. Man fürchtet, missverstanden zu werden.

Die russischen Milliardäre sind noch auf ihren Posten. Aus der Öffentlichkeit sind sie aber komplett verschwunden. Möglicherweise fürchten sie, dass sie vom Volk aufgefordert werden, den Ukrainekrieg mit ihren finanziellen Mitteln zu unterstützen. Möglicherweise sind auch einige Milliardäre nicht mit dem Krieg einverstanden.

Nach Meinungsumfragen und nach meinem persönlichen Eindruck ist die Mehrheit der Russen für den russischen Einmarsch in die Ukraine, wünscht sich aber gleichwohl sehnlichst Frieden. Doch ein Friedensvertrag muss nach Meinung der Menschen in Russland nicht nur die eroberten Territorien für Russland sichern, sondern auch Garantien enthalten, dass die NATO die Rest-Ukraine nicht weiter zum Stoßkeil gegen Russland nutzt.

Titelbild: Alexandros Michailidis / Shutterstock


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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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