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Tod mit 42: Die psychische Belastung durch politische Verfolgung

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Erst vor wenigen Monaten sorgte die Todesnachricht des Rentners Stefan Niehoff landesweit für Entsetzen: Der durch das „Schwachkopf“-Meme und die daraus resultierende politische Verfolgung bekannt gewordene Regierungskritiker erlag einer Hirnblutung. Würde er noch leben, wenn die Staatsgewalt nicht mit solcher Härte gegen ihn vorgegangen wäre? Fakt ist: Hausdurchsuchungen und Prozesse wegen „Majestätsbeleidigung“ und „Volksverhetzung“ stellen immense psychische Belastungen dar. Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier berichtet aktuell auf Haintz.Media vom Tod eines Mandanten: Der Mann starb mit erst 42 Jahren. Welchen Einfluss hatte die politische Verfolgung, die er ertragen musste, auf seine Gesundheit?

Der folgende Artikel von Viktoria Dannenmaier erschien zuerst bei Haintz.Media:

Es kommt leider immer wieder vor, dass Mandanten im Laufe von Strafverfahren versterben. Die psychische Belastung, die solche Verfahren mit sich bringen, sind für die Betroffenen enorm.

Ein Mandant von mir ist im Alter von 42 Jahren verstorben. Er litt bereits seit Jahren unter psychischen Problemen. Dazu kam dann ein Strafverfahren und im Ergebnis eine Verurteilung wegen § 86a StGB aufgrund eines 𝕏-Posts. Die Berufung wurde meinerseits auf Wunsch meines Mandanten zurückgenommen, weil er die zusätzliche psychische Belastung nicht mehr ertrug und sie ihn an seiner Genesung hinderte bzw. diese massiv erschwerte.

Dann, ein paar Monate später, hat die Generalstaatsanwaltschaft München aufgrund seines Beamtenstatus ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Dieses Verfahren brachte eine noch größere psychische Belastung mit sich, da mein Mandant ständig mit der Angst zu kämpfen hatte, dass man ihm sein Ruhegehalt kürzen oder gar komplett streichen würde. Die Gesamtumstände wurden der Generalstaatsanwaltschaft München ausführlich dargelegt und mehrmals auf die schlechte Verfassung meines Mandanten hingewiesen. Doch die GStA hielt eine Kürzung des Ruhegehalts trotzdem für angemessen, die jedoch glücklicherweise sehr gering war. Man hat den Eindruck, dass man den Mandanten einfach zusätzlich zu der Geldstrafe aus dem Strafverfahren bestrafen wollte. 

Doch dieser wurde durch die enorme (zusätzliche) psychische Belastung des Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens genug bestraft. Man kann den Tod natürlich nicht auf die beiden Verfahren zurückführen, jedoch kann man sich dem Gedanken nicht verschließen, ob er vielleicht ohne die beiden Verfahren noch leben würde …

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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

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Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

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Strafrechtliches Vorgehen in der Schweiz: Haben Impfstoff-Besteller Steuergeld veruntreut?

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In Machtrenk bei Linz wurde im Rahmen des außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsformats APCU der Partei MFG eine brisante juristische Frage aufgeworfen: Könnte die staatliche Beschaffung von Impfstoffen strafrechtlich als Untreue gewertet werden? Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse legt dar, warum entsprechende Verträge und deren Rahmenbedingungen aus seiner Sicht erhebliche rechtliche und politische Sprengkraft besitzen – und warum eine umfassende Aufarbeitung bis heute aussteht.

Ausgangspunkt seiner Analyse ist die Impfstoffbeschaffung durch staatliche Stellen, die laut Kruse zu enormen finanziellen Verpflichtungen führte. In der Schweiz spricht er von rund einer Milliarde Franken. Entscheidendes Problem seien Vertragskonstruktionen gewesen, in denen Hersteller jede Gewährleistung für Wirksamkeit und Sicherheit ablehnten und gleichzeitig weitgehende Haftungsfreistellungen erhielten.

Nach schweizerischem Strafrecht – konkret Artikel 138 Absatz 2 – könne Untreue vorliegen, wenn anvertraute Vermögenswerte missbräuchlich verwendet werden. Kruse stellt klar, dass auch Steuergelder unter diesen Begriff fallen und Behördenmitglieder grundsätzlich Täter einer solchen Handlung sein können. Entscheidend sei daher die Frage, ob durch den Abschluss solcher Verträge eine pflichtwidrige Verwendung dieser Mittel erfolgte.

Grundlegender Widerspruch in Verträgen verbrieft

Im Zentrum steht die Zielsetzung der Verträge: der angebliche Schutz der Gesundheit. Wenn jedoch gleichzeitig vertraglich festgehalten werde, dass genau dieser Schutz nicht garantiert werden könne, entstehe ein grundlegender Widerspruch. Nach Kruses Darstellung liege darin eine Konstellation, in der eine Vertragspartei – der Hersteller – faktisch von zentralen Leistungspflichten entbunden sei, während der Staat zur vollständigen Zahlung verpflichtet bleibe.

Die strafrechtliche Betrachtung richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen die Hersteller, sondern gegen die verantwortlichen Behördenvertreter. Ihnen wird unterstellt, bereits beim Vertragsabschluss gewusst zu haben, dass die vereinbarten Leistungen nicht in der erforderlichen Weise erbracht werden könnten.

Zivilverfahren gegen Impfstoffhersteller

Parallel dazu verweist Kruse auf laufende zivilrechtliche Verfahren gegen Impfstoffhersteller, insbesondere durch den deutschen Anwalt Tobias Ulbrich. In diesem Zusammenhang sei ein Urteil ergangen, das Hersteller zur Herausgabe von Daten verpflichtet, die bislang unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten wurden. Diese Entwicklung wertet Kruse als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen betrifft die Frage nach unzureichenden Prüfverfahren. Unter Berufung auf den ehemaligen Pfizer-Toxikologen Helmut Steger wird behauptet, grundlegende toxikologische Untersuchungen seien nicht vollständig durchgeführt worden. Zudem wird die These vertreten, dass unterschiedliche Herstellungsverfahren verwendet worden seien, ohne dass deren Gleichwertigkeit ausreichend nachgewiesen wurde.

Aufarbeitung braucht politischen Willen

Kruse betont, dass die Aufarbeitung nicht allein vor Gericht erfolgen könne. Vielmehr seien politische Prozesse notwendig, sowohl in Parlamenten als auch in außerparlamentarischen Untersuchungsgremien. Er sieht insbesondere unabhängige Initiativen und Medien als entscheidend für die weitere Klärung.

Ein zentraler Kritikpunkt ist das aus seiner Sicht fehlende Interesse staatlicher Institutionen an umfassender Transparenz. Sechs Jahre nach Beginn der Pandemie gebe es weiterhin keine vollständige Aufklärung zentraler Fragen, etwa zu Vertragsinhalten oder Entscheidungsprozessen.

Im weiteren Verlauf spricht Kruse die von der World Health Organization genannte Zahl von rund 15 Millionen Todesfällen im Zusammenhang mit der Pandemie an. Er fordert eine differenzierte Untersuchung der Ursachen, insbesondere die Trennung zwischen Virus, Maßnahmen und Impfungen.

Auch die Frage nach dem Ursprung von SARS-CoV-2 wird thematisiert. Kruse verweist auf internationale Untersuchungen, darunter Berichte aus dem US-Kongress, die einen möglichen Laborursprung als wahrscheinlich darstellen. Gleichzeitig kritisiert er, dass diese Fragestellung in Europa nicht ausreichend verfolgt werde.

WHO zeigt keinen Willen, Gain-of-Function Forschung zu unterbinden

Abschließend richtet er den Blick auf internationale Regelwerke wie den geplanten Pandemievertrag der WHO. Kritisiert wird, dass dieser Mechanismen zur Erforschung und zum Austausch von Krankheitserregern erweitere, ohne gleichzeitig ausreichende Beschränkungen etwa für sogenannte Gain-of-Function-Forschung zu schaffen.

Das Interview am Rande des APCU der im Oberösterreichischen Landtag befindlichen Partei MFG zeichnet das Bild eines komplexen Geflechts aus politischen Entscheidungen, wirtschaftlichen Interessen und offenen juristischen Fragen. Kruse fordert daher eine umfassende, unabhängige Untersuchung auf nationaler und internationaler Ebene.

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