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Krypto-Markt zeigt Widerstandsfähigkeit trotz steigender Inflation und regulatorischer Eingriffe

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Der Krypto-Markt zeigt sich am 10. April 2026 bemerkenswert widerstandsfähig gegenüber makroökonomischen Turbulenzen. Während die US-Inflation mit 3,3 Prozent den stärksten Anstieg seit 2021 verzeichnet, reagierte Bitcoin kaum auf diese Nachricht – ein Zeichen für die zunehmende Reife des Marktes und möglicherweise eine Entkopplung von traditionellen Inflationsängsten.

Bitcoin Mining wird profitabler bei sinkenden Gebühren

Die Bitcoin-Mining-Landschaft präsentiert sich in einer paradoxen Situation: Während die Transaktionsgebühren nahezu auf null gefallen sind, nähern sich die Kosten für das Mining der 80.000-Dollar-Marke. Gleichzeitig steht eine Difficulty-Anpassung von etwa 5 Prozent nach unten bevor, was den Minern zugutekommen dürfte. Diese Entwicklung zeigt die selbstregulierende Natur des Bitcoin-Netzwerks und dessen Fähigkeit, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Die niedrigen Gebühren deuten auf eine effiziente Netzwerknutzung hin, während die hohen Mining-Kosten die Sicherheit des Netzwerks gewährleisten.

Optimism revolutioniert DApp-Berechtigungen

Das Optimism-Netzwerk hat einen bedeutenden Schritt in Richtung verbesserter Benutzerfreundlichkeit unternommen, indem es Anwendungen und Agenten ermöglicht, Wallet-Ausführungsberechtigungen auf dem OP Mainnet anzufordern. Diese Entwicklung basiert auf dem ERC-7715-Standard und könnte die Art und Weise, wie Nutzer mit dezentralen Anwendungen interagieren, grundlegend verändern. Durch vereinfachte Berechtigungsprozesse wird die Barriere für Mainstream-Adoption weiter gesenkt, ohne dabei die Sicherheit zu kompromittieren.

Stablecoins erobern den Einzelhandel

MoonPay hat eine wegweisende Partnerschaft mit WalletConnect und Ingenico geschlossen, um Stablecoin-Zahlungen im Einzelhandel zu ermöglichen. Diese Kooperation markiert einen wichtigen Meilenstein für die praktische Nutzung von Kryptowährungen im täglichen Zahlungsverkehr. Stablecoins bieten die Stabilität traditioneller Währungen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Vorteile dezentraler Systeme – ohne die Überwachungs- und Kontrollmechanismen digitaler Zentralbankwährungen.

Internationale Behörden verstärken Krypto-Verfolgung

Die ‚Operation Atlantic‘ zeigt die zunehmende internationale Zusammenarbeit zwischen US- und britischen Behörden bei der Verfolgung gestohlener Kryptowährungen. Millionen von Dollar wurden bereits eingefroren und zurückverfolgt. Während solche Maßnahmen gegen kriminelle Aktivitäten grundsätzlich zu begrüßen sind, müssen Nutzer wachsam bleiben, dass diese Befugnisse nicht zur allgemeinen Überwachung rechtmäßiger Krypto-Aktivitäten missbraucht werden. Die Balance zwischen Strafverfolgung und Privatsphäre bleibt eine zentrale Herausforderung.

Regulatorische Entwicklungen in Japan und den USA

Japan plant die Klassifizierung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen als Finanzinstrumente unter einem neuen Gesetzentwurf. Diese Entwicklung könnte wegweisend für andere Länder sein und zeigt Japans Bestreben, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen. Gleichzeitig sorgen Berichte über möglichen Insiderhandel im Zusammenhang mit Iran-Wetten für Aufsehen im Weißen Haus, was die Notwendigkeit transparenter Regulierung unterstreicht. Der Niedergang des Trump-unterstützten WLFI-Tokens um 12 Prozent auf Rekordtiefs verdeutlicht zudem die Risiken politisch motivierter Krypto-Projekte.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen einen Krypto-Markt im Wandel: Technische Innovationen treffen auf verstärkte Regulierung, während neue Anwendungsfälle die praktische Nutzung vorantreiben. Bitcoin’s Stabilität trotz makroökonomischer Unsicherheit könnte ein Zeichen für seine zunehmende Akzeptanz als digitales Gold sein. Investoren sollten jedoch die regulatorischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich auf eine Zukunft vorbereiten, in der dezentrale Kryptowährungen und staatliche Überwachungssysteme um die Vorherrschaft im digitalen Zahlungsverkehr konkurrieren.

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Der große EUDI-Schwindel: Die SPD will Sie im Netz zur Ausweiskontrolle zwingen!

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Die neue digitale Identität der EU – die sogenannte EUDI-Wallet – sei freiwillig, hieß es. Wer etwas anderes behauptete und vor einem drohenden Überwachungsstaat warnte, wurde von der EU-Kommission als Verbreiter von “Mythen” gebrandmarkt. Niemand werde gezwungen, die App herunterzuladen. Niemand müsse seinen amtlichen Ausweis mit dem Smartphone verknüpfen. Es klang so harmlos.

Doch jetzt zeigt Deutschland der ganzen Welt, was das Wort “freiwillig” im Vokabular unserer Politiker wirklich bedeutet: Zwang. Die SPD will die digitale EU-Identität zur knallharten Eintrittskarte für soziale Medien machen. Ein neues Impulspapier, das SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf in trauter Eintracht mit der Merz-CDU vorantreibt, sieht ein radikales Drei-Stufen-System vor. Und dieses System hat es in sich:

  • Kinder unter 14 Jahren sollen im Netz komplett gesperrt werden. Plattformen müssten den Zugang “technisch verhindern”.
  • 14- und 15-Jährige bekommen eine zensierte Light-Version, für die die Eltern ihre eigene EUDI-Wallet als digitalen Vormund zücken müssen.
  • Alle ab 16 Jahren – also jeder erwachsene Bürger in Deutschland – unterliegen der Ausweispflicht. Der EUDI-Zwang kommt!

Wer künftig auf Instagram, TikTok, Facebook oder X mitreden, liken oder posten will, kommt dem Wunsch der SPD zufolge an der staatlichen Identifikation nicht mehr vorbei. Die Wallet, die laut EU “niemand nutzen muss”, wird also genau zu jenem Instrument umgebaut, ohne das Millionen Deutsche virtuell ausgesperrt werden sollen.

SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil macht aus seiner neuen Freude an der Überwachung gar keinen Hehl mehr. Noch vor wenigen Jahren habe man die Freiheit des Internets betont, gibt er offen zu. “Aber jetzt sehen wir in den Debatten, dass etwas in der Gesellschaft passiert (…). Wir brauchen Einschränkungen”, so Klingbeil. Wie so üblich bei den Sozialisten wird dies bedeuten, dass man unliebsame Meinungen und Fakten einfach wegzensiert. Die EUID und neue Überwachungstools werden damit zu einem digitalen “antifaschistischen Schutzwall”, der die Deutschen (nur dieses Mal nicht alleine jene im Osten) von der freien Welt fernhalten soll.

Verkauft wird uns dieser massive Angriff auf unsere Freiheit – wie so oft – unter dem Deckmantel des “Kinderschutzes”. Die Plattformen seien “mit unseren demokratischen Prinzipien unvereinbar”, so Klüssendorf. Dass im Namen dieses angeblichen Kinderschutzes künftig jeder 50-jährige Familienvater und jede 70-jährige Rentnerin beim Einloggen auf Facebook ihren digitalen Pass vorzeigen müssen, wird dabei billigend in Kauf genommen. Oder mehr noch: Das dürfte sogar so gewollt sein, auch wenn man es nicht offiziell zugibt. Denn damit lässt sich die Totalüberwachung und die Kontrolle der Bürger leichter durchziehen.

Zwar behaupten die Architekten der EUDI-Wallet, die Daten seien dort sicher und es werde nur ein kryptografisches “Ja” oder “Nein” zum Alter an die Netzwerke gesendet. Doch die Realität sieht anders aus: Jeder Login, jede Registrierung läuft künftig über eine staatlich ausgegebene Identität. Der Staat weiß dann nicht mehr nur theoretisch, sondern ganz praktisch, wann Sie auf welches Netzwerk zugreifen. Meta (Facebook) sammelt vielleicht keine Altersdaten mehr – dafür wandert die Überwachungsmacht direkt in die Hände des Staates.

Als wäre das nicht beunruhigend genug, geht die SPD noch einen Schritt weiter. Was passiert, wenn Bürger sich diesem Überwachungs-Wahn entziehen und über VPN-Verbindungen anonym ins Netz wollen? Generalsekretär Klüssendorf hat auch hierauf eine Antwort: Das Ziel müsse sein, dass “Workarounds über einen VPN-Tunnel” nicht mehr funktionieren.

Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: Um zu verhindern, dass Teenager unbemerkt TikTok schauen, will eine deutsche Regierungspartei jene Werkzeuge einsetzen, die Diktaturen im Iran oder in China nutzen, um ihr Volk vom freien Internet abzuschneiden. Ein großflächiges VPN-Verbot erfordert sogenannte “Deep Packet Inspection” – das Durchleuchten des gesamten Internetverkehrs auf Netzwerkebene. Das ist ein extremer Eingriff in die Privatsphäre aller Internetnutzer.

Was in Deutschland gerade passiert, ist keine SPD-Entgleisung, sondern offenbar Teil eines viel größeren Plans. Die EU-Verordnung eIDAS 2.0 zwingt ohnehin alle großen Online-Plattformen, die EUDI-Wallet bis Ende 2027 zu akzeptieren. Und die EU hat noch ein anderes, vielsagendes Ziel für ihre “digitale Dekade” ausgerufen: Bis 2030 sollen 80 Prozent der Bürger eine digitale ID nutzen. Jeder vernünftige Mensch weiß: Man ruft keine 80-Prozent-Quote für ein Produkt aus, das man wirklich freiwillig halten will. Diese Quote erreicht man nur, wenn man das tägliche (digitale) Leben ohne diesen Ausweis einfach unmöglich macht.

Es zeigt sich wieder einmal, dass es mit echter Freiwilligkeit unter der Knute der Systemparteien nicht weit her ist. Ob nun die “freiwillige” Genspritze (ohne die man sich nicht mehr frei bewegen durfte) oder nun die “freiwillige” EUDI, ohne die man bald schon im Internet nicht mehr viel machen kann – das System ist dasselbe. Wer sich dem verwehrt, muss eben mit den entsprechenden Einschränkungen leben.

(Auszug von RSS-Feed)

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Vom Bargeld zum gläsernen Bürger: Mexiko marschiert in den digitalen Überwachungsstaat

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Am 19. März 2026 hat Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum auf dem 89. Bankenkongress in Cancún eine bezeichnende Ankündigung gemacht: Bis Ende des Jahres soll an Tankstellen und Autobahn-Mautstellen kein Bargeld mehr akzeptiert werden. Alles muss digital laufen – per Karte, CoDi oder App. Das Bargeld, die letzte Bastion anonymer Freiheit, wird systematisch abgeschafft.

„Unser Ziel ist es, in diesem Jahr durch die Programme, die wir gemeinsam mit den Banken entwickeln, die digitale Bezahlung von Benzin und Mautgebühren verbindlich vorzuschreiben. Dies wird dazu beitragen, barrierefreie digitale Zahlungsmöglichkeiten zu fördern, die uns dabei helfen, die Digitalisierung des Landes voranzutreiben“, sagte Sheinbaum auf dem Bankenkongress, auf dem die Zusammenarbeit zwischen Banken und der Regierung zur Infrastrukturverbesserung im Mittelpunkt stand.

Die Digitalisierung soll also beschleunigt werden. Das Ziel: weniger Bargeld (derzeit ca. 80 % aller Transaktionen in Mexiko) und mehr Steuereinnahmen. Die Banken jubeln – mehr Kunden, mehr Daten, mehr Gebührenpotenzial. Für die Regierung bedeutet es vor allem eines: Überwachung der Bürger.

Jeder digitale Zahlungsvorgang erzeugt ein datenreiches Protokoll: Wer hat wann wo wie viel gezahlt? Diese Informationen landen nicht nur bei der Bank, sondern sind für den Staat leicht abrufbar. Was früher eine anonyme Tankfüllung oder Mautzahlung war, wird jetzt zu einem lückenlosen Bewegungs- und Konsumprofil.

In einem Land, in dem Millionen Menschen kein Bankkonto haben, wird diese Zwangsdigitalisierung zudem zur Falle. Wer kein Smartphone, keine stabile Internetverbindung oder kein Bankkonto hat – vor allem in ländlichen Regionen oder bei älteren Menschen -, wird faktisch von der Teilnahme am Alltag ausgeschlossen.

Gleichzeitig gewinnt der Staat ein perfektes Werkzeug, um unliebsame Gruppen zu überwachen: Aktivisten, Kleinunternehmer der Schattenwirtschaft oder politische Gegner. Ein paar Klicks, und man sieht, wer regelmäßig bestimmte Strecken fährt, wer plötzlich viel tankt oder wer seine Ausgaben plötzlich ändert. Das ist nicht Science-Fiction, das ist die Logik von Chinas Social-Credit-System oder der geplanten CBDCs (digitalen Zentralbankwährungen) weltweit. Und wer einmal im System ist, dessen Geldbewegungen können bei Bedarf blockiert oder eingeschränkt werden.

Wer noch glaubt, dass digitale Zahlungsmittel nur bequemer sind, sollte sich fragen: Warum wird das Bargeld so systematisch bekämpft, obwohl es für Millionen die einzige verlässliche, private und krisensichere Option ist? Die Antwort liegt nicht in der Modernisierung. Sie liegt in der Macht.

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Zwischen Freiheit und Kontrolle: Wer bestimmt die Regeln der digitalen Welt?

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Es sind keine öffentlichen Bühnen, keine großen Hallen, keine offenen Debatten, in denen derzeit über die Zukunft von Staat, Technologie und Freiheit gesprochen wird. Es sind geschlossene Räume, exklusive Zirkel, Einladungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt. Von Günther Burbach.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einer der zentralen Akteure in diesem Umfeld ist Peter Thiel, Investor, Mitgründer von PayPal und prägende Figur eines Teils des Silicon Valley, der längst nicht mehr nur Technologien baut, sondern politische und gesellschaftliche Leitbilder formuliert. Dass Thiel aktuell durch Europa reist und in privaten Veranstaltungen über Begriffe wie „Antichrist“, Weltordnung und Machtstrukturen spricht, mag auf den ersten Blick wie eine Randnotiz wirken. Tatsächlich verweist es auf eine Entwicklung, die sich seit Jahren aufbaut und die zunehmend an Einfluss gewinnt.

Thiel steht für eine Strömung, die sich selbst als Verteidiger von Freiheit versteht, aber unter Freiheit etwas anderes versteht als das, was in demokratischen Gesellschaften traditionell darunter gefasst wird. In seinen öffentlichen Äußerungen der vergangenen Jahre hat er immer wieder Zweifel daran geäußert, ob Demokratie und individuelle Freiheit tatsächlich miteinander vereinbar seien. Gleichzeitig formuliert er ein klares Ziel: Fortschritt, Innovation und Macht sollen nicht durch staatliche Regulierung gebremst werden. Wettbewerb gilt in dieser Denkschule nicht als Ideal, sondern als Zustand, den es zu überwinden gilt, zugunsten von Monopolen, die technologische Entwicklung effizienter vorantreiben könnten.

Eine neue Form von Macht

Diese Haltung bleibt nicht abstrakt. Sie materialisiert sich in konkreten Strukturen, etwa im Umfeld von Palantir Technologies, einem Unternehmen, das Software für Sicherheitsbehörden, Militär und große Organisationen entwickelt. Die Systeme, die dort entstehen, dienen dazu, Daten zu verknüpfen, Muster zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten. Offiziell geht es um Effizienz, Gefahrenabwehr und bessere Informationsgrundlagen. Kritiker hingegen verweisen darauf, dass genau hier eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt.

Der Widerspruch ist offensichtlich, aber er wird selten klar benannt. Auf der einen Seite steht die Kritik an staatlicher Überwachung, an Regulierung, an Eingriffen in individuelle Freiheit. Auf der anderen Seite entstehen gleichzeitig Technologien, die genau diese Überwachung auf eine neue Ebene heben, nicht durch den Staat allein, sondern durch private Akteure, die eng mit staatlichen Stellen kooperieren. Freiheit wird hier nicht als Abwesenheit von Kontrolle gedacht, sondern als Verschiebung der Kontrolle: weg von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu privatwirtschaftlichen Strukturen.

Diese Verschiebung hat Folgen, die im Alltag oft unsichtbar bleiben. Entscheidungen werden vorbereitet, bevor sie überhaupt als Entscheidungen erkennbar sind. Daten werden analysiert, Profile erstellt, Wahrscheinlichkeiten berechnet. Der einzelne Mensch tritt in diesen Systemen nicht mehr als Bürger auf, sondern als Datensatz, als Risikofaktor, als Muster. Was dabei verloren geht, ist nicht nur Transparenz, sondern auch die Möglichkeit, sich gegen Fehlbewertungen zu wehren. Wer einmal in einem System falsch eingeordnet ist, muss häufig selbst beweisen, dass das System irrt, eine Umkehr der Logik, die in einem Rechtsstaat eigentlich nicht vorgesehen ist.

Gleichzeitig wird die öffentliche Debatte über diese Entwicklungen oft verkürzt geführt. Technologische Innovation erscheint als naturgegebener Fortschritt, als etwas, das sich ohnehin nicht aufhalten lässt. Kritik wird schnell als Fortschrittsfeindlichkeit interpretiert. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Technologie genutzt werden soll, sondern darum, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird und wer darüber entscheidet. Genau hier liegt der Kern des Problems: Die Entscheidungszentren verschieben sich, ohne dass diese Verschiebung politisch oder gesellschaftlich ausreichend reflektiert wird.

Privatisiertes Gegenmodell zur „drohenden Weltregierung“

Die aktuelle Vortragsreihe von Thiel ist in diesem Zusammenhang weniger wegen einzelner Aussagen relevant als wegen des Umfelds, in dem sie stattfindet. Es geht um Netzwerke, um Denkzirkel, um die Formulierung von Weltbildern, die später in Technologien, Geschäftsmodelle und politische Strategien übersetzt werden. Wenn dort von einer drohenden Weltregierung gesprochen wird, die durch Regulierung und globale Kooperation entsteht, dann ist das nicht nur eine ideologische Position. Es ist zugleich eine Legitimationsgrundlage für ein Gegenmodell: eine Ordnung, in der Macht nicht zentral politisch organisiert ist, sondern verteilt über private Akteure, die sich selbst als innovativer, schneller und letztlich auch als „freier“ verstehen.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob diese Sichtweise richtig oder falsch ist. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen sie hat. Wenn staatliche Strukturen geschwächt werden, ohne dass gleichzeitig transparente und kontrollierbare Alternativen entstehen, entsteht kein Raum größerer Freiheit, sondern ein Raum, in dem Macht schwerer greifbar wird. Sie verschwindet nicht, sie verändert nur ihre Form.

Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Spannungsfeld, das derzeit immer deutlicher sichtbar wird. Denn während auf der einen Seite Akteure wie Thiel den Staat als Bedrohung für Freiheit darstellen, entstehen auf der anderen Seite politische Bestrebungen, Kontrolle im Namen von Sicherheit und Schutz auszuweiten. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich eine Entwicklung, die nicht in einfachen Kategorien zu fassen ist. Es geht nicht mehr um die klassische Gegenüberstellung von Staat und Markt, sondern um eine neue Konstellation, in der beide Seiten ihre Machtinstrumente ausbauen, oft mit ähnlichen technologischen Mitteln, aber unterschiedlichen Begründungen.

Wo bleibt der Bürger?

Was dabei zunehmend in den Hintergrund tritt, ist die Perspektive des Einzelnen. Der Bürger, der eigentlich im Zentrum demokratischer Systeme stehen sollte, wird in dieser Konstellation zum Objekt konkurrierender Machtansprüche. Seine Daten werden genutzt, sein Verhalten analysiert, seine Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, bleiben begrenzt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist so einfach wie grundlegend: Wenn Freiheit immer wieder als Argument verwendet wird, um neue Formen der Kontrolle zu rechtfertigen, auf welcher Seite steht sie dann tatsächlich noch?

Während Figuren wie Peter Thiel den Staat als potenzielle Bedrohung individueller Freiheit darstellen und technologische Entwicklung möglichst frei von Regulierung sehen wollen, verfolgt die andere Seite einen scheinbar entgegengesetzten Ansatz, mit einem Ergebnis, das bei näherer Betrachtung in eine ähnliche Richtung weist. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren daran, digitale Räume stärker zu regulieren, Plattformen in die Pflicht zu nehmen und Mechanismen zu etablieren, die Inhalte kontrollierbar machen sollen. Offiziell geschieht dies im Namen des Schutzes: vor Desinformation, vor Hassrede, vor organisierter Kriminalität, vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Diese Ziele sind für sich genommen kaum angreifbar. Kaum jemand wird bestreiten, dass es notwendig ist, gegen reale Gefahren im digitalen Raum vorzugehen. Doch die Art und Weise, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden sollen, führt zu einer grundlegenden Verschiebung. Wenn Kommunikationsinhalte automatisiert analysiert, gefiltert oder im Zweifel entfernt werden, entsteht eine Infrastruktur, die weit über den ursprünglichen Zweck hinaus wirken kann. Systeme, die einmal geschaffen wurden, lassen sich nicht ohne Weiteres auf einzelne Anwendungsfälle begrenzen. Sie schaffen Möglichkeiten und diese Möglichkeiten erzeugen neue Begehrlichkeiten.

In der politischen Debatte wird dieser Punkt häufig verkürzt dargestellt. Es gehe, so heißt es, um gezielte Maßnahmen, um klar definierte Inhalte, um konkrete Gefahren. In der praktischen Umsetzung jedoch zeigt sich, dass technische Systeme selten so präzise arbeiten, wie es politisch formuliert wird. Sie operieren mit Wahrscheinlichkeiten, mit Mustern, mit statistischen Annahmen. Fehler sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil des Systems. Inhalte werden fälschlich erkannt, Kontexte missverstanden, Entscheidungen getroffen, die sich im Nachhinein als problematisch erweisen. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen reagieren, Einspruch einlegen, sich erklären, oft gegenüber automatisierten Prozessen, die keine wirkliche Instanz der Auseinandersetzung bieten.

Technik strukturiert Entscheidungen vor

Hier entsteht eine Parallele zu genau jenen Entwicklungen, die auf der anderen Seite kritisiert werden. Auch dort geht es um Systeme, die Entscheidungen vorbereiten, um Datenanalysen, um Mustererkennung. Auch dort verschiebt sich die Logik: Nicht mehr der Mensch trifft eine Entscheidung und nutzt Technik als Werkzeug, sondern die Technik strukturiert die Entscheidung vor. Der Unterschied liegt weniger in der Technologie als in der Begründung. Während im Umfeld von Palantir Technologies Effizienz, Sicherheit und geopolitische Stärke im Vordergrund stehen, argumentiert die europäische Politik mit Schutz, Verantwortung und gesellschaftlicher Stabilität.

Für den Einzelnen ist dieser Unterschied jedoch oft schwer greifbar. In beiden Fällen wächst eine Infrastruktur, die Verhalten beobachtbar macht, die Abweichungen identifiziert und die darauf reagieren kann. Ob diese Reaktion von einem staatlichen System oder von einem privatwirtschaftlichen Akteur ausgeht, spielt im Alltag häufig eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sie stattfindet und dass sie sich der direkten Einflussnahme entzieht.

Diese Entwicklung gewinnt zusätzlich an Brisanz durch die globale Dimension. Digitale Plattformen und Technologien machen nicht an nationalen Grenzen halt. Selbst wenn in Europa vergleichsweise strenge Datenschutzregelungen existieren, stehen sie in einem Spannungsverhältnis zu Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Rechtsräumen haben. Politische Entscheidungen, die in Washington getroffen werden, wirtschaftliche Strategien, die im Silicon Valley entwickelt werden, wirken unmittelbar in europäische Gesellschaften hinein. Wenn in den USA unter Donald Trump eine Politik verfolgt wird, die Regulierung zurückfährt und wirtschaftliche Dynamik in den Vordergrund stellt, entsteht ein Umfeld, in dem Akteure wie Thiel ihre Modelle leichter entfalten können. Die Konsequenzen dieser Entwicklungen bleiben jedoch nicht auf die USA beschränkt.

Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen

Damit wird ein grundlegendes Problem sichtbar: Die klassischen Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen. Nationale Parlamente können Gesetze beschließen, europäische Institutionen können Richtlinien formulieren, doch die tatsächliche Umsetzung findet in einem global vernetzten System statt, das sich nur bedingt kontrollieren lässt. Gleichzeitig wächst die Komplexität der Technologien so stark, dass selbst politische Entscheidungsträger oft auf externe Expertise angewiesen sind. Wer aber die Systeme entwickelt, bestimmt auch, wie sie funktionieren. Kontrolle wird damit zu einer Frage des Zugangs zu Wissen und dieser Zugang ist ungleich verteilt.

In dieser Konstellation entsteht ein Raum, in dem sich zwei Entwicklungen überlagern. Auf der einen Seite steht der Versuch, durch Regulierung Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Auf der anderen Seite stehen Akteure, die genau diese Regulierung als Gefahr betrachten und alternative Strukturen aufbauen, die sich staatlicher Kontrolle entziehen sollen. Beide Seiten reagieren auf reale Herausforderungen, beide Seiten entwickeln ihre eigenen Instrumente und beide Seiten tragen dazu bei, dass die Gesamtdichte an Kontrolle zunimmt.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, welche Seite „recht“ hat. Der entscheidende Punkt ist, dass sich der Handlungsspielraum des Einzelnen in diesem Spannungsfeld zunehmend verengt. Möglichkeiten der Mitbestimmung bleiben formal bestehen, verlieren aber an Wirkung, wenn zentrale Entscheidungen in technischen Systemen, in transnationalen Netzwerken oder in nicht öffentlichen Foren vorbereitet werden. Der Bürger kann wählen, kann sich äußern, kann protestieren, doch die Strukturen, die seinen Alltag prägen, entstehen oft an anderer Stelle.

Staatliche Kontrolle versus privatwirtschaftliche Macht

Genau hier liegt die Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft. Es reicht nicht, zwischen staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Macht zu wählen, wenn beide Modelle ähnliche Effekte erzeugen. Es geht vielmehr darum, die Mechanismen sichtbar zu machen, die hinter diesen Entwicklungen stehen, und Wege zu finden, sie wieder an nachvollziehbare, überprüfbare und letztlich auch beeinflussbare Prozesse zu binden. Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Möglichkeit zur Korrektur sind keine technischen Details, sondern zentrale Voraussetzungen für das Funktionieren von Freiheit.

Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unbequem, aber notwendig: Welche Form von Freiheit wollen wir eigentlich verteidigen? Eine Freiheit, die sich gegen den Staat richtet, aber private Machtkonzentration ausblendet? Oder eine Freiheit, die durch Regulierung geschützt werden soll, dabei aber neue Kontrollstrukturen schafft, die selbst problematisch werden können? Solange diese Fragen nicht offen gestellt und ernsthaft diskutiert werden, bleibt die Debatte unvollständig.

Am Ende steht kein einfacher Ausweg. Weder die vollständige Entstaatlichung noch die umfassende Regulierung bieten eine Lösung, wenn sie jeweils neue Formen von Intransparenz und Kontrolle hervorbringen. Was notwendig wäre, ist ein dritter Weg, der bisher kaum sichtbar ist: eine bewusste Gestaltung technologischer Systeme im Sinne demokratischer Prinzipien, die nicht nur formal existieren, sondern praktisch wirksam werden.

Solange dieser Weg nicht beschritten wird, bleibt die Entwicklung offen und die Entscheidung darüber, wer die Regeln der digitalen Welt bestimmt, wird weiterhin an Orten getroffen, die für die meisten Menschen unsichtbar bleiben.

Titelbild: Andrey_Popov / Shutterstock


Quellen:

(Auszug von RSS-Feed)

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Droht uns eine DDR 2.0? | Von Andreas Peglau

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Über einen schwierigen Systemvergleich

Ein Meinungsbeitrag von Andreas Peglau.

Immer wieder wird das Bild einer heraufziehenden „DDR 2.0“ verwendet, um negative gesellschaftliche Entwicklungen zu beschreiben. Doch inwieweit taugt die DDR tatsächlich dafür, eine Dystopie auszumalen? Wie fällt ein seriöser Vergleich der heutigen BRD mit dem 1990 verschwundenen östlichen Nachbarstaat aus? Und schließlich: Hat die Sicht auf DDR und „realen Sozialismus“ Einfluss auf die Stärke beziehungsweise Schwäche der gegenwärtigen Friedensbewegung?

Die Antwort auf letztere Frage will ich vorwegnehmen. Sie lautet: ja. Ich werde sie am Ende meines Beitrags genauer ausführen.

Leben in zwei Systemen

Was ich im Weiteren anbieten kann, ist eine Mischung aus Fakten und subjektiven Bewertungen. (1) Um diese Bewertungen verständlicher zu machen, zunächst ein paar autobiographische Informationen.

Ich bin 1957 geboren in Berlin, Hauptstadt der DDR, habe in Berlin-Pankow gewohnt, 400 Meter entfernt von der Mauer. In Abgrenzung von meinem permanent an der DDR herummäkelnden Vater wurde ich als Jugendlicher ein ziemlich naiver Sozialist mit dogmatischen Zügen, 1976, mit 19 Jahren, Mitglied der SED. Letzteres blieb ich bis zum Februar 1990: Als DDR-Regierungschef Hans Modrow die Parole „Deutschland einig Vaterland!“ übernahm, bin ich ausgestiegen, das wollte ich auf keinen Fall.

Von 1976 bis `81 habe ich an der Humboldt-Universität Klinische Psychologie studiert, dabei enttäuscht zur Kenntnis genommen, wie dürftig die „marxistische Psychologie“ war, die uns vermittelt wurde. Ich fing an, mich für die Bereicherung des Marxismus durch die Psychoanalyse zu begeistern, speziell für den „linken“ Psychoanalytiker Wilhelm Reich. Sein Werk beschäftigt mich bis heute. (2) Zwischen 1985 und 1991 war ich als Redakteur bei Jugendradio DT 64 vor allem für Lebenshilfesendungen zuständig, ab März `89 mit dem Psychotherapeuten Hans-Joachim Maaz als Gesprächspartner. (3) Nach dem DDR-Anschluss wechselten sich ABM-Stellen und Arbeitslosigkeit mehrmals ab. Eine 2002 begonnene Ausbildung zum psychoanalytischen Psychotherapeuten habe ich 2008 abschlossen. Ende letzten Jahres war Schluss mit dem Therapieren. Ich bin jetzt also formal gesehen: Rentner.

Was ich nicht mehr bin, ist: naiver Sozialist. Inzwischen betrachte ich den Marxismus als in hohem Maße revisions- und kritikbedürftig (4) und stehe der DDR in mehreren Aspekten recht kritisch gegenüber.

Die DDR-2.0-These

Die Frage, ob wir in einer DDR 2.0 leben oder darauf zusteuern, erzwingt eine schwierige Gegenüberstellung: der DDR von damals mit der BRD von heute. Ich muss etwas vergleichen, mit dem ich identifiziert, teils überidentifiziert war, was verschwand, als ich 33 war, mit etwas, mit dem ich mich nie identifizieren konnte, das ich zunehmend mit Angst und Zorn erlebe – jetzt, da ich 68 Jahre alt bin.

Zur Untermauerung der DDR 2.0-These wird meist auf drei gegenwärtige, oft als Demokratieabbau zusammengefasste Tendenzen verwiesen, die zugleich als DDR-typisch angesehen werden:

  1. Unterdrückung missliebiger Gesellschaftskritik beziehungsweise Einschränkung von Meinungsfreiheit,
  2. Gleichschaltung von Medien
  3. Überwachung der Bevölkerung.

Beim dritten Punkt – mit dem ich beginnen will – folgt üblicherweise der Verweis auf das Ministerium für Staatssicherheit. Schon hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. 

Überwachung 

Zum einen hatte die „Stasi“ weit mehr Aufgaben, als die Überwachung der eigenen Bürger. Zum anderen: Geheimdienst ist nicht gleich Geheimdienst. Die Frage, welchem Staat, welcher Politik diese Institution dient, ist wesentlich.

Die Westmächte, die in den Zweiten Weltkrieg ja nicht zuletzt eingegriffen hatten, um den Vormarsch der Sowjetunion zu stoppen, (5) betrieben ab 1945 die Destabilisierung des sich bildenden Ostblocks. Davon war auch die sowjetische Besatzungszone betroffen – unter anderem durch mehrere tausend Zuträger und Kollaborateure, welche von der 1946 gegründeten Vorgängerorganisation des Bundesnachrichtendienstes angeworben wurden. (6) Diese Organisation war auf Initiative des US-Kriegsministeriums entstanden und operierte bis 1955 als Teil der CIA. (7) Mit ihrer Führung wurde Reinhard Gehlen beauftragt, zuvor General der faschistischen Wehrmacht, der im Krieg eine in Osteuropa tätige Spionageeinheit geleitet hatte. (8) Als Mitarbeiter der sogenannten „Organisation Gehlen“ wurden bevorzugt NS-Verbrecher rekrutiert, darunter 33 Angehörige jener „Einsatzgruppen“, die Hunderttausende von Morden zu verantworten hatten. Mitte der 1950er Jahre war etwa jeder zehnte BND-Mitarbeiter ein NS-Täter; in den Folgejahren erhöhte sich dieser Prozentsatz. (9)

1950 reagierte die DDR darauf, indem sie zu ihrem Schutz eine zusätzliche Behörde schuf, eben das Ministerium für Staatssicherheit. Geleitet wurde es von Wilhelm Zaisser, (10) im Spanienkrieg geachteter Kommandeur einer Internationalen Brigade. Doch der nachvollziehbare Zweck heiligte nicht sämtliche Mittel, die zur Anwendung kamen. Autoritär strukturierte, auf Befehlen beruhende und vorwiegend verdeckt agierende Institutionen bilden immer einen günstigen Nährboden für das Ausleben von Herrschsucht, Sadismus und Denunziantentum. Indem zu Unrecht viele Lebensentwürfe gestört oder zerstört wurden, sicherte die im Inland tätige Staatssicherheit die DDR nicht nur, sondern schädigte sie auch.

Das, was uns heute bevorsteht, unterscheidet sich davon jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die in der DDR-Opposition aktive Autorin Daniela Dahn hat recherchiert, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 0,5 Prozent der DDR-Bürger – meist deutlich weniger – Objekt von Stasi-Observierung waren. (11) Es ist also realitätsfern, hier, wie es oft getan wird, von „flächendeckender“ Kontrolle zu sprechen.

US-Geheimdienste können dagegen längst jeglichen digitalen und telefonischen Austausch kontrollieren, Datenkraken wie Google oder Amazon liefern fleißig Zuarbeiten, im Gesundheitswesen – auch in der Psychotherapie (12) – werden zu fragwürdigen Zwecken Patientendaten digital gesammelt, die Kontrolle von Internetnutzung und privaten Geldausgaben wird vorbereitet, extrem einflussreiche Billionäre und Transhumanismus-Fanatiker wie Elon Musk planen, unsere Gehirne zu „verlinken“. Angesichts dessen zu behaupten, uns drohe eine stasimäßige Überwachung, wäre eine Untertreibung ersten Ranges. (13) Was jetzt gesichert werden soll, sind die gegen die absolute Mehrheit gerichteten Interessen von Superreichen, für die Staaten nur Vehikel sind – und Menschen größtenteils verzichtbare Schachfiguren. Die bereits stattfindende, erst recht die geplante Überwachung ist schon vom Ansatz her nicht nur menschen-, sondern auch lebensfeindlich.

Meinungs(un)freiheit in West … 

Zur Meinungsfreiheit beziehungsweise deren Einschränkung ist zu konstatieren: Vertrat man nicht gerade kommunistische Ideen (14) oder liebäugelte allzu offensichtlich mit dem Nationalsozialismus, konnte man in der BRD bis 2019 fast alles öffentlich aussprechen. Freilich ohne damit Wesentliches zu ändern. Das wirkungsarme Dampfablassen trug eher dazu bei, den Staat zu stabilisieren, weil es das falsche Bild einer Demokratie suggerierte. Doch eine Volksherrschaft gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt. (15) Nationale und internationale Kapitalisten sowie deren Handlanger in Staat und Medien hatten und haben das Land fest im Griff. (16)

Aber auch die relative Meinungsfreiheit wurde seit Frühjahr 2020 empfindlich beschnitten. Nicht nur bei einflussreichen Kritikern der regierungsamtlich vorgegebenen „Narrative“ über die angebliche „Corona-Pandemie“ oder den Ukraine-Krieg ist das Stören oder Zerstören von Lebensentwürfen zum Standard geworden – unter Beteiligung von Verfassungsschutz, Gerichten, Medien und Banken. Der Schweizer Militäranalytiker Jaques Baud (17) ist nur eines der jüngsten Beispiele dafür, dass dies auch EU-weit funktioniert.

Während in den letzten sechs Jahren die staatlichen Restriktionen um sich griffen, expandierte immerhin gleichzeitig eine Art Gegenkultur. Am lautesten meldet sie sich zu Wort in alternativen Medien wie apolut, Manova, TKP, multipolar, den Nachdenkseiten, auch in der jungen Welt, manchmal im Nordkurier, der Berliner und anderen Zeitungen wie neuerdings der Ostdeutschen Allgemeinen. Eine absolute Mediengleichschaltung existiert noch nicht. Aber BRD- und EU-Führung arbeiten hart daran, dass sie zustande kommt.

Auch die sonstige, aktuell noch gewährte Restfreiheit kann jederzeit wieder durch Lockdowns und Kontaktverbote abgewürgt werden, vielleicht nach Ausrufung eines – in Wirklichkeit ja leicht vermeidbaren – Energienotstandes, wegen einer angeblichen Grippe-Pandemie oder im Zuge eines herbeigelogenen „Spannungsfalls“. (18)

… und Ost

Wie fällt der Vergleich aus mit der Deutschen Demokratischen Republik bezüglich Unterdrückung von Gesellschaftskritik und, damit eng verbunden, Mediengleichschaltung? Beides war in der DDR weitaus stärker ausgeprägt als heute.

Eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Staat, wie sie gegenwärtig in den genannten alternativen Medien stattfindet, wäre in der DDR undenkbar gewesen. Vor Herbst 1989 hätte man sich niemals offiziell, öffentlich angekündigt und öffentlich zugänglich in einer Gruppe zusammensetzen können, um das umgebende Gesellschaftssystem infrage zu stellen. Von Meinungsfreiheit konnte, sobald es über den privaten Rahmen hinausging, keine Rede sein in der DDR. Von Demokratie ebenfalls nicht. Weder das Volk noch die Arbeiter und Bauern waren an der Macht.

SED-Diktatur? 

Und nicht einmal, wie oft behauptet: „die Partei“. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass die Genossen an der Basis die Linien der Politik mitbestimmten.

Eine fast schon absolutistische Macht konzentrierte sich stattdessen bis 1971 bei Walter Ulricht, anschließend bei SED-Generalsekretär Erich Honecker, die beide recht eigenständige oder selbstherrliche Entscheidungen über das Leben der Bevölkerung treffen konnten. Unter ihnen agierten – mit rapide abnehmender Machtfülle –, SED-Politbüro, -Zentralkomitee und Ministerrat. (19)

Auf der Ebene der Parteigrundorganisationen ging es dann vor allem darum, das von oben Vorgegebene möglichst zustimmend zu diskutieren und kreativ umzusetzen. Auch wenn dort Kritik geäußert wurde, änderte diese nach meiner Erfahrung nie etwas an zentralen Vorgaben.

Im SED-Statut stand, „Kritik und Selbstkritik von unten“ seien „in jeder Weise zu fördern“, „Mängel in der Arbeit ohne Ansehen der Person“ zu benennen. (20) Wer sich daran hielt, war unter Umständen bald kein Genosse mehr. Der bekannte DDR-Wirtschaftswissenschaftler Jürgen Kuczynski (21) fasste das in einen Aphorismus: „Der Helm eines Kommunisten hat viele Beulen, manche stammen auch vom Gegner.“ In Wirklichkeit waren es oftmals keine Beulen im Helm, sondern Schädelbasisbrüche.

Medien-Vergleich

Um bei meiner Arbeitsstätte DDR-Rundfunk zu bleiben: Aus dem Politbüro kam täglich vom Genossen Joachim Hermann (22) – dem Verantwortlichen für Agitation und Propaganda – über den Vorsitzenden des Rundfunkkomitees und die Intendanten der fünf Sender bis hinunter zu den ausführenden Journalisten die sogenannte „Argumentation“. Das waren keine Vorschläge oder Diskussionsanregungen, sondern Anweisungen, was heute wie zu bewerten, hervorzuheben, zu verheimlichen, zu tun und zu unterlassen sei, oftmals: welche unglaubwürdigen Phrasen an diesem Tage besonders auszumalen waren. Bei all meiner Identifikation mit Staat und Weltanschauung: Diese fortwährenden autoritären Belehrungen, dieses vielfach billige Sich-in-die-eigene-Tasche-Lügen waren schwer auszuhalten.

Allerdings: Was die sogenannten BRD-Leitmedien, ob staatlich oder privat, seit 2014, seit dem Maidan-Putsch in der Ukraine an ebenso dreisten wie plumpen Lügen von sich geben, geht mittlerweile weit hinaus über alles, was ich in der DDR an verordneter Realitätsverdrehung erlebt habe. Von der Rolle heutiger Leitmedien bei Kriegshetze und Kriegsvorbereitung ganz zu schweigen.

In den DDR-Medien spielte zwar das Einhämmern von undifferenzierten Feindbildern – die andern sind die nur Bösen, wir die nur Guten! – eine wichtige Rolle: Aber Kriegshetze kam nicht vor, zu keinem Zeitpunkt. Unsere Anwürfe richteten sich auch nie gegen andere Völker – sondern vor allem gegen Regierungen kapitalistischer Staaten, Hintermänner, Handlanger und Repräsentanten.

Ein Eklat im Jahr 1988

Ich habe als Genosse im DDR-Rundfunk auch keinen Schädelbasisbruch erlitten, halte dennoch eine meiner Beulen für erwähnenswert, weil symptomatisch.

Für die am 5. September 1988 ausgestrahlte Sendung Mensch, Mensch – brauche ich ein Vorbild? hatte ich nicht nur ein langes Gespräch geführt mit dem prominenten Psychologen und Buchautor Professor Reiner Werner, (23) sondern auch mehrere handverlesene Abiturienten interviewt: allesamt sehr DDR-identifiziert, einer wollte sogar NVA-Offizier werden. Sie teilten neben vielem anderen mit, dass der unter Hitler ermordete KPD-Chef Ernst Thälmann, (24) wie er in den DDR-Medien dargestellt wurde, für sie kein Vorbild sein könne, denn – so ihre Begründung – einen derartig fehlerlosen Menschen könne es doch gar nicht gegeben haben. (25) Das war eine ehrliche und völlig berechtigte Kritik an unserem oftmals erschreckend schönfärberischen Umgang mit Personen, die wir zu Säulenheiligen umfunktioniert hatten.

Doch nachdem die Kritik der Jugendlichen von einer Westberliner Zeitung, also „vom Gegner“, zustimmend aufgegriffen wurde, kam es zum Eklat. Sämtliche Abteilungen des DDR-Rundfunks mussten sich in extra dafür anberaumten Sitzungen die Sendung anhören, mit der Vorgabe, sich davon zu distanzieren. Was sie auch taten. Meine Chefin wurde strafversetzt, ich vor ein 12-köpfiges Gremium geladen, in dem offenbar zur Debatte stand, mich aus Rundfunk und SED hinauszuzuschmeißen. Dass mir das erspart blieb, lag vermutlich vor allem am Eingreifen meines nun ebenfalls politisch gefährdeten Gesprächspartners Reiner Werner.

Autoritäre Patriarchen

Es kann gut sein, dass dieser „Vorfall“ auch im Politbüro Erwähnung fand. Denn die Staats- und Parteiführung mischte sich bei Bedarf – und der Bedarf war riesig – in nahezu alles ein. Als oberste Marx-Engels-Lenin-Ausdeuter wussten sie natürlich fast alles besser, agierten als Gralshüter und Tugendwächter mit vermeintlich unumschränkten Kompetenzen.

Da wurde dann eben mal 1968 die Umarbeitung einer Aufführung von Goethes „Faust“ am Deutschen Theater angeordnet, nicht zuletzt, weil Faust dort unzureichend als „positiver Held“, als instinktiver Sozialist dargestellt wurde. (26) Diverse wichtige und gute DEFA-Spielfilme wurden verboten – darunter ein so herausragendes Werk wie die Verfilmung von Erik Neutschs Roman „Spur der Steine“ mit Manfred Krug, (27) ein Film, den ich heute noch verschenke, um mein Lebensgefühl in der DDR einfühlbarer zu machen. Pinselstriche von Malern wurden diffamiert, weil sie angeblich nicht dem „sozialistischen Realismus“ entsprachen – ein ausgesprochen schwammiger und ausdeutbarer Begriff.

Dass es am Berliner Ensemble schwierig war, Karten zu bekommen für ein Theaterstück von Michail Schatrow, lag auch daran, dass dort Lenin in den Mund gelegt wurde, ein Maler dürfe tatsächlich etwas derartig Realitätsfremdes auf die Leinwand bringen wie – so der Titel des Stückes – „Blaue Pferde auf rotem Gras“. (28)

Überhaupt hatten es ja viele DDR-Bürger – notgedrungen – perfektioniert, Kritisches „zwischen den Zeilen“ herauszulesen oder herauszuhören. Denn „in den Zeilen“ kam es kaum vor.

Schreckgespenst DDR

DIESE Missstände, die in der DDR übliche Unterdrückung von Individualität, die Gängelei, Kontrolle, Bevormundung, Schönfärberei und mediale Gleichschaltung sind leider tatsächlich gut geeignet, um die DDR als Schreckgespenst erscheinen zu lassen.

Insoweit ist es nachvollziehbar, dass Menschen, die ihr DDR-Bild vielleicht aus Leitmedien, Schulbüchern oder von der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ übernehmen, Angst haben vor einer DDR 2.0.

Nun zur Kehrseite: Was lässt sich an Argumenten ins Feld führen gegen die DDR-2.0-These?

Die BRD als kapitalismusfreie Zone

Egal, ob man meint, in der DDR habe es „richtigen Sozialismus“ gegeben, eines ist schwerlich zu leugnen: Sie war ein nicht-kapitalistischer Staat. Kapitalistische Ausbeutung wurde nach Kriegsende sofort massiv beschränkt, später völlig beendet. Würden wir hierzulande zur DDR-Kopie, hieße das dementsprechend: Die BRD ist gerade dabei, den Kapitalismus abzustreifen. Eine lachhafte Vorstellung.

Nach 1945 gab es zwar eine gesamtdeutsche Diskussion darüber, selbst bei der CDU/CSU, ob man vom Kapitalismus als Grundlage von Faschismus und Krieg wegkommen müsse. Doch in den westlichen Landesteilen wurden diese Ansätze durch die Westmächte torpediert. (29)

Aktuell spitzt sich die Umverteilung des Reichtums, damit auch von Macht zugunsten Superreicher in nie gekannter Weise zu. Superreiche sind letztlich immer Besitzer von „Kapital“. Der OXFAM-Bericht vom Januar 2026 hält fest: In der BRD ist die Zahl an Milliardären 2025 um ein Drittel gestiegen, auf 172. Einer davon verdient in weniger als anderthalb Stunden das Jahreseinkommen eines Durchnittsbürgers. Gleichzeitig lebt hier ein Fünftel der Menschen in Armut. (30)

Antifaschistisches (West)Deutschland?

Egal auch, was man an der DDR bemängelt, sie war Zeit ihres Bestehens ebenfalls ein antifaschistisch ausgerichteter Staat. Zunächst von der Sowjetunion vorgegeben und gefördert, wurde Antifaschismus 1949, mit DDR-Gründung, zur Staatsräson.

Zu glauben, auch der BRD-Staat habe jemals antifaschistischen Charakter gehabt, wäre grotesk. Ehemalige höhere NS-Beamte konnten es bis zum Bundeskanzler bringen, zu Ministerposten und Geheimdienst-Chefsesseln sowieso. (31) Dass sich die Zahl von Altnazis in Führungspositionen inzwischen verringert hat, dürfte deren altersbedingtem Aussterben geschuldet sein – jedenfalls keiner irgendwann nachgeholten politischen Säuberung.

Auch wenn heute regierungsamtlich gefordert wird, gegen die AfD mobil zu machen, geht es nicht um Antifaschismus, sondern darum, eine Umverteilung der Macht zu verhindern. Faschismus ist nicht zuletzt ein Synonym dafür, Völker in kriegerischer Weise aufeinander zu hetzen. Schaut man sich an, wer Entsprechendes vertritt und zu verantworten hat, sind das in allererster Linie die Regierungsparteien. (32) Schon seit 2014 ist es zudem unhinterfragter Bestandteil deutscher Außenpolitik, mit ukrainischen Neonazis zu kooperieren, inzwischen auch längst, sie mit Waffen zu beliefern.

Aber es ist doch immer wieder zu lesen, in der DDR seien „rechte“ Haltungen stärker verwurzelt gewesen als in der BRD ... (33) Das Gegenteil trifft zu – und lässt sich wissenschaftlich belegen.

Psychische Altlasten

Die seelischen Deformationen, die Faschismus, Krieg, Kaiserreich und jahrhundertelange patriarchal-autoritäre Verhältnisse hinterließen, lösten sich durch die Kapitulation Hitler-Deutschlands nicht in Luft auf. Die psychischen Strukturen der Menschen waren am 9. Mai 1945 immer noch dieselben wie am 7. Mai. Abgesehen davon, dass zahlreiche NS-Verbrecher aus dem Osten in den Westen übersiedelten, hatten beide Landesteile in dieser Hinsicht die gleiche Ausgangsbasis.

Für die BRD ergaben Forschungen immer wieder „ein stabiles Potential“ an Antisemitismus. Die Zahlenangaben schwanken; es ist oft von 15 % eindeutigen und 30–40 % latenten Antisemiten die Rede. (34) 1979/80 durchgeführte Untersuchungen ermittelten bei 13 % der Befragten ein „geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild“. (35)

Über die DDR ist zu sagen, dass der offizielle Anspruch, faschistoide Einstellungen in der Bevölkerung völlig überwunden zu haben, nicht zutraf. Was insofern kein Wunder war, als psychische Faktoren in der DDR sträflichst vernachlässigt wurden.

Ob insgeheim – vielleicht von der Staatsicherheit – kontinuierlich empirische Sozialforschung betrieben wurde zu solchen Einstellungen, ist mir nicht bekannt. Zumindest aus dem Jahr 1965 ist eine aufschlussreiche Untersuchung erhalten geblieben. Knapp 90 Prozent der befragten DDR-Bürger sprachen sich damals gegen eine Verjährung von NS-Verbrechen aus. Die Verurteilung dieser Verbrechen korrespondierte mit der Bewertung des Kriegsendes: Auf die Frage, ob der 8. Mai 1945 als Tag der Niederlage oder der Befreiung empfunden werde, antworteten 91 Prozent, für sie sei es der Tag der Befreiung. (36) Das dürfte rechtsextremistische Einstellungen ausschließen.

Nun weiß ich nicht, wie beim Befragen genau vorgegangen wurde, inwieweit vor allem die Anonymität gewahrt blieb. Jahrzehnte später entstandene Daten machen jedoch plausibel, dass dieses Befragungsergebnis weitgehend die Realität widerspiegelte.

Im Anstieg: „rechte“ Orientierungen

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre sah sich das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung erstmals mit einem „markanten Anstieg […] rechtsextremistischer Orientierungen“ konfrontiert. Das wurde – wie ich meine, zu Recht – auf die vielfältigen, von der DDR-Führung ignorierten Probleme zurückgeführt, die zu einer Erosion der Gesellschaft beitrugen. 1988 ergaben Untersuchungen des Institutes, dass jeder achte 14- bis 18-jährige Jugendliche der Aussage zustimmte, „Der Nationalsozialismus hatte auch seine guten Seiten“. (37) Die Staatsicherheit ermittelte zu dieser Zeit, dass das „rechte“ Milieu mehr als 15.000, teils gewalttätige Personen umfasste – also etwa 0,09% der DDR-Bevölkerung. (38) Das waren Alarmzeichen.

Doch ohne es zu bagatellisieren oder zu behaupten, beide Messungen hätten exakt dasselbe Phänomen abgebildet: Zwischen 13 Prozent und 0,09 Prozent besteht ebenso ein enormer Unterschied wie zwischen der Aussage, „der Nationalsozialismus hatte auch gute Seiten“ und einem „geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild“.

Verordneter Antifaschismus?

Ein oft zu hörender Einwand lautet: „Der Antifaschismus in der DDR war gar nicht echt, sondern nur von oben verordnet!“ Auch das lässt sich widerlegen. Denn ein nur verordneter Antifaschismus hätte spätestens am 3. Oktober 1990 seinen Geist aufgeben müssen. Aber 1992 kam eine BRD-Untersuchung zu folgendem Schluss: Der „Anteil der Ostdeutschen, der sich antisemitisch, rechtsradikal oder ausländerfeindlich äußert“, ist „geringer als der entsprechende Anteil der Westdeutschen. Die Bundesbürger im Osten nehmen die Konsequenzen aus der NS-Vergangenheit für die Gegenwart ernster.“ Unter den Westdeutschen erwiesen sich 16% als Antisemiten, unter den Ostdeutschen 4%. (39)

Das Magazin Spiegel kommentierte, „die meisten früheren DDR-Bürger [haben sich] eine Aversion gegen das NS-Regime bewahrt“. (40) Man muss hinzufügen, dass bei derartigen Untersuchungen meist ganz Berlin zum Osten hinzugeschlagen wird – was das Ergebnis stark zu Ungunsten der Ossis verzerren dürfte.

1994 unterstrich eine forsa-Umfrage noch immer: „Die Befragten aus den neuen Bundesländern zeigen durchgehend eine klarere, kundigere und ablehnendere Haltung zum Nationalsozialismus.“ (41) Etwa zeitgleich kam der Politikwissenschaftler Jürgen Falter zum Ergebnis, „das rechtsextremistische Einstellungspotenzial […] im Westen“ sei „mehr als doppelt so groß wie im Osten.“ (42)

Erst 1998 stellte eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung fest, „dass rechtsextremistische Einstellungen im Osten häufiger anzutreffen waren als im Westen“. (43) Als Hintergrund wurde die zunehmende Desillusionierung beim „Ankommen“ in der immer unsozialer werdenden Marktwirtschaft vermutet.

Doch als eine Leipziger Forschergruppe 2002 ebenfalls damit begann, diese Einstellungen zu erfassen, vertraten im Westen 11,3 Prozent ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“ — im Osten hingegen nur 8,1 Prozent. Bis 2016 blieb der „geschlossene Antisemitismus unter Westdeutschen […] fast durchweg verbreiteter als unter Ostdeutschen“. (44) Andere Forscher bilanzierten im selben Jahr, dass sich nun „Ost- und Westdeutsche […] im Ausmaß rechtsextremer Einstellungen kaum“ noch voneinander unterschieden. (45)

Extremismus-Prophylaxe

Wie hat die DDR es geschafft, obwohl 1949 mit derselben geschichtlichen Altlast startend wie die BRD, rechtsextreme Einstellungen im Vergleich zu Letzterer so deutlich – und so nachhaltig – zurückzudrängen?

Eine wichtige Rolle spielte sicherlich das Ausmaß an staatlicher Kontrolle sowie an Ächtung und Bestrafung, die bei „rechten“ Aktionen drohten. Bereits 1964 war in der DDR die Verjährung von NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich aufgehoben worden. (46) In der BRD wurde erst 1979 beschlossen, dass Mord grundsätzlich nicht mehr verjährt – womit unter anderem NS-Morde weiterhin verfolgt werden konnten. (47) Letzteres geschah allerdings weiter äußerst spärlich. (48)

In der DDR waren NS-Verbrechen, auch der Massenmord an den Juden, präsent in Belletristik, Theater, Kino, Fernsehen, Radio und Druckmedien, im Schulunterricht sowieso, wo Besuche ehemaliger Konzentrationslager zum Pflichtprogramm gehörten. Der staatlich verankerte Antifaschismus wurde also durch offensive Geschichtsvermittlung gestützt. (49)

Da sich „rechtsextreme“ Einstellungen oft aus Verelendung und Ausgrenzung speisen, (50) muss sich gegen deren Entstehen auch die – im Vergleich zur BRD – weitaus stärkere materielle Absicherung ausgewirkt haben, die Unmöglichkeit, “in der Gosse“ zu landen sowie die größere soziale Eingebundenheit.

Es gibt einen zusätzlichen Grund, warum sich das antifaschistische Denken und Fühlen in den DDR-Bürgern verankert haben dürfte. Menschen sind von ihren Anlagen her mitfühlende, liebevolle, liebenswerte, pro-soziale, solidarische, friedfertige Wesen. (51) Eine gegen Faschismus, Rassismus und Krieg gerichtete politische Orientierung kommt daher ihrem Wesen, ihrer inneren Natur, ihren gesunden psychischen Bedürfnissen entgegen.

DDR-Charakteristik 

Ich will einige weitere Merkmale des DDR-Systems auflisten, die helfen, die DDR-2.0-These zu beurteilen. (52)

  1. Die weitaus kontinuierlichere und konsequentere Friedenspolitik – und das an der Seite der ebenfalls weitaus friedlicheren Großmacht, der Sowjetunion. Man vergleiche die von den USA initiierten, meist auch von westdeutschen Regierungen flankierten Kriege, Sanktionen, Attentate, Militärputsche, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, mit den wenigen militärischen Interventionen der Sowjetunion, die zumal andere Hintergründe hatten.
  2. Keine Verdrängung (oder gar klammheimliche Verherrlichung wie in der BRD) des Angriffskrieges NS-Deutschlands gegen die Sowjetunion mit dessen bis zu 27 Millionen Opfern auf sowjetischer Seite.
  3. Die Unterbindung jeglichen Profitinteresses an Rüstung. Den von den Werktätigen erarbeiteten Mehrwert eignete sich keine Elite an, auch nicht etwa das SED-Politbüro.
  4. Die wesentlich ausgeprägtere Gleichberechtigung der Frauen, inklusive der gleichen Bezahlung für die gleiche Tätigkeit sowie der problemlosen, zügigen und kostenarmen Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
  5. Das umfangreiche Angebot kostenloser staatlicher Kinderbetreuung.
  6. Das kostenlose, für alle Bürger gleichermaßen zur Verfügung stehende Gesundheitssystem, das sich zu keinem Zeitpunkt gegen die Bürger richtete – wie es hierzulande mit dem Alibi der „Corona-Pandemie“ zur brutalen, oft tödlichen Realität geworden ist.
  7. Der allen offenstehende, kostenlose oder gut bezahlbare, republikweite Zugang zu kulturellen Veranstaltungen.
  8. Die im Vergleich zu heute verschwindend geringen Einkommensunterschiede.
  9. Die weitestgehende berufliche Chancengleichheit durch Überwindung bürgerlicher Bildungsprivilegien.

Zudem gab es

  1. In der DDR keine materiellen Existenzsorgen, keinen Konsumterror, keine Obdachlosigkeit, keine Arbeitslosigkeit, keinen Hunger, keine Armut.

Resümee 

Die These, wir befänden uns in einer DDR 2.0 oder bewegten uns auf sie zu, ist nur bei äußerst oberflächlicher oder voreingenommener Betrachtung aufrechtzuerhalten. In ihrem Kern ist sie schlicht: Blödsinn – der meist eine ungerechtfertigte DDR-Diffamierung verbindet mit einer genauso ungerechtfertigten BRD-Idealisierung.

Nicht nur war die Grundlage der DDR ein gänzlich anders gearteter Gesellschaftsentwurf als in der BRD. Sondern auch das reale Leben in der DDR unterschied sich hochgradig – und vielfach positiv – von dem Zustand, in dem wir heute leben, erst recht von den Zuständen, die uns die Herrschenden offenkundig überstülpen wollen.

Wer ernsthaft an die These einer aufkommenden DDR 2.0 glaubt, den bitte ich daher immer, sich damit zu befassen, was DDR 1.0 tatsächlich war. Das in kompetenter Weise beurteilen zu können, hat für diejenigen, die sich für Frieden engagieren, noch einmal eine spezifische Bedeutung. Das will ich abschließend näher erklären.

Die Schwäche der Friedensbewegung

In einer Reihe von Artikeln wird nach Gründen gesucht für die Schwäche der Friedensbewegung im Vergleich zur BRD der 1980er Jahre. Was in diesen Artikeln fast durchweg fehlt, sind angemessenen Bezüge zu psychologischen Aspekten – und zur DDR. Zunächst zur Psyche.

Die autoritären Charakterstrukturen, die uns allen, in Ost wie West, in der Kindheit anerzogen wurden – dem einen mehr, dem anderen weniger – stellen ein grundsätzliches Hindernis dar beim Sich-Aufbäumen gegen Obrigkeiten, also auch gegen staatliche Gewalt. Diese sogenannte Radfahrer-Persönlichkeit, die nach oben buckelt und nach unten tritt, wird aber schon seit ein paar Tausend Jahren herbeisozialisiert. (53) Daher kann sie nicht die Unterschiede erklären zwischen den 80er Jahren und heute. Doch sie spielt mit hinein.

In der DDR hatte man, wenn man sich an die auch für den Friedenskampf vorgegebenen Richtlinien hielt, keine „Schwerter zu Pflugscharen“-Aufnäher trug, den Staat auf seiner Seite.

Auch in der BRD war es – solange man keine kommunistischen Ideen damit verband – damals viel ungefährlicher, öffentlich für den Frieden einzutreten. Man konnte zum Beispiel wie Wolfgang Niedecken und seine Kölner Band BAP bei der großen Antikriegsdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn auftreten, „Plant uns bloß nicht bei euch ein!“ (54) singen, gleichzeitig mit solchen Songs die LP-Hitlisten anführen und viel Geld verdienen. Versuchen Sie das mal heute!

Dann drohen Ihnen als „Lumpen-Pazifisten“ nicht nur massive Verleumdung und Ausgrenzung, sondern möglicherweise auch Kontoschließungen, Reiseverbote oder gar juristische Verfolgung als Putin-Versteher.

Aber warum war es 1982 ungefährlicher, sich im Westen für den Frieden zu engagieren? Weil es tatsächlich demokratischer zuging. Warum ging es demokratischer zu? Zum einen, weil im Zuge der 1968er Bewegungen die reaktionär-faschistoiden Strukturen der BRD ein Stück weit zu bröckeln begonnen hatten.

Doch zum anderen, weil es das sozialistische Weltsystem zu dieser Zeit noch gab – als ernstzunehmenden Systemkonkurrenten für den kapitalistischen Westen. Um in diesem Kampf der Systeme nicht ins Hintertreffen zu geraten, war es nicht nur wichtig, die BRD-Bevölkerung mit vielen schönen Konsumgütern zu beglücken, sondern ihr auch genügend Spielraum innerhalb der bürgerlichen Demokratiekulisse zu gewähren. Das Vorhandensein von realem Sozialismus, speziell der DDR, machte es also nötig, der BRD-Bevölkerung größere Freiheiten zuzugestehen inklusive des – im Vergleich zu heute – recht risikoarmen Friedensengagements.

Und es kommt auch hier noch etwas hinzu. Die DDR verkörperte trotz aller Verfehlungen und Defizite eine Alternative zur westlichen Gesellschaft; sie war der Beweis, dass es anders, in vielen Aspekten auch besser ging. Man musste nur mal einen Blick über die Mauer werfen, um das festzustellen.

Bewusst oder unbewusst dürften daher jene Hunderttausende, die in den 1980er Jahren im Westen gegen Aufrüstung und Krieg demonstrierten – auch wenn sie sich nicht für „links“ hielten –, registriert haben: Der Kapitalismus mitsamt seinen zum Krieg tendierenden Mechanismen ist grundsätzlich abschaffbar und ersetzbar. Das gestattete, sich Zukunftsvisionen auszumalen.

Genau das fehlt heute.

Ohne Ziel keine Bewegung

Seit um 1990 der „reale Sozialismus“ zusammenbrach, gelten revolutionäre Konzepte als obsolet, griffen Klosprüche um sich wie der vom „Ende der Geschichte“ oder „There is no alternative“. Demonstriert wird daher vorwiegend GEGEN etwas. Das WOFÜR, das WOHIN-STATTDESSEN ging verloren. Dieses Manko durchzieht auch die als alternativ bezeichneten Medien. Dort sind nach meinem Eindruck meist westsozialisierte, eher bürgerlich-konservativ ausgerichtete Menschen tonangebend.

Bei vielen von ihnen geht der ehrliche und mutige Kampf für Frieden und gegen das Zerstören der letzten Demokratiereste einher mit einer Art Sozialismus-Phobie. Vielleicht, weil sie Sozialismus unreflektiert gleichsetzen mit stalinistischem Terror – oder eben mit jenen Klischees, die ihnen genau jener Staat eingetrichtert hat, dessen Lügen sie doch auf anderen Gebieten so klug durchschauen.

Ihre Vorstellungen darüber, was sich verändern sollte, scheinen daher oft auf Nostalgisches fokussiert: „Es soll wieder sein wie vor 2020, als das Grundgesetz noch galt, als die Gesellschaft noch nicht gespalten war …“.

Aber die BRD-Gesellschaft war seit Anbeginn in vielfältiger Weise gespalten, nicht zuletzt in NS-Täter, -Mitläufer und -Opfer, in Oben und Unten, Reiche und Arme, Mächtige und weitgehend Ohnmächtige. Auch die Würde von Menschen wurde hier zu jeder Zeit angetastet, nicht erst seit den „Corona“-Lockdowns. Wer arm war, durfte schon immer unter Brücken pennen.

Ich behaupte daher: Die momentane Schwäche der deutschen Friedensbewegung hängt hochgradig zusammen mit der beschriebenen, negativ verzerrten Sicht auf die DDR, mit der auch unter Friedensbewegten verbreiteten, die Friedensbewegung zugleich spaltenden DDR-2.0-These.

Die seit 1949 anhaltende, auf antikommunistische Nazi-Traditionen aufbauende, von vielen verinnerlichte, seit 1990 immer rabiater werdende DDR-Verteufelung verhindert wahrzunehmen, dass die DDR 40 Jahre als ernstzunehmende Alternative zur BRD existierte. Das blockiert die Anerkennung der Vorteile sozialistischer, nichtkapitalistischer Politikansätze – insbesondere für eine nachhaltige Friedenssicherung. Was wiederum dazu beiträgt, dass keine durchdachten Gegenentwürfe zum Bestehenden, keine plausiblen Zukunftsvisionen angeboten werden, welche die Massen mitreißen und wieder auf die Straße bringen könnten. Wer nicht weiß, wohin er gehen will, muss Schwierigkeiten haben, überhaupt erst loszulaufen.

Also: Braucht die Friedensbewegung, genauer gesagt, brauchen die Friedensbewegten eine verbindende Zukunftsvision? Ja. Dabei geht es nicht darum, ein Dogma zu installieren – sondern die Grundlage für einen möglichst breiten Konsens zu schaffen, der viele heterogene Sichtweisen akzeptiert und integriert.

Existiert eine solche Vision? Nicht dass ich wüsste.

Lässt sich eine solche Vision erarbeiten? Ganz bestimmt – aber nur, wenn sie einen realitätsgerechten Rückblick auf DDR und „realen Sozialismus“ einschließt und die dort gemachten Erfahrungen auswertet. Das bedeutet auch: Ehemalige DDR-Bürger können einen ebenso spezifischen wie unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Friedensbewegung leisten, indem sie authentisch über ihr Leben in der DDR berichten.

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Anmerkungen und Quellen

(1) Mehr zu mir: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ueber-mich/.

(2) Siehe u.a.: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ein-marxistischer-psychoanalytiker-juedischer-herkunft-erlebt-das-ende-der-weimarer-republik/.

(3) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-du-mensch-mensch-menschenskinder-und-stand-up-hans-joachim-maaz-im-gespraech-mit-andreas-peglau-bei-jugendradio-dt-64/.

(4) Siehe: https://apolut.net/menschen-sind-keine-marionetten-von-andreas-peglau/.

(5) Siehe dazu auch: https://www.nachdenkseiten.de/?p=136088; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Unthinkable

(6) „Der Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes habe vor dessen Gründung 1956 in der Sowjetisch Besetzten Zone, SBZ, und in der früheren DDR extrem erfolgreich Agenten angeworben. ‚[…] Das heißt, bereits in den 1940er Jahren ist damals die Organisation Gehlen in der Lage, weitverzweigte Netze aufzubauen in einem großen geographischen Raum und auch mit einer großen Spannbreite, das heißt es ging nicht nur um Militärspionage, es ging auch um Wirtschaftsspionage, es gab auch Ansätze, auch den Sicherheitsbereich in den Blick zu nehmen.‘ […] 1953 umfasste das Agentennetz mehr als tausend registrierte Zuträger […]. Hinzu kam eine ähnlich hohe Zahl an Mitwissern und Helfern, die Informationen liefern konnten. […] die Bedingungen für Spionage [waren] in der frühen DDR – auch für andere westliche Geheimdienste wie die CIA – besonders günstig: ‚Wir haben offene Grenzen, wir haben Kontakte der Bevölkerung, die sich von keiner Seite vollständig kontrollieren lassen‘“ (https://www.deutschlandfunk.de/geschichte-des-bnd-die-spionage-der-organisation-gehlen-in-100.html).

(7) https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/223686/vor-60-jahren-gruendung-des-bnd/

(8)  https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Gehlen

(9) https://www.deutschlandfunk.de/bnd-bundesnachrichtendienst-nationalsozialismus-ns-taeter-100.html

(10) 1953 wurde Zaisser nach dem Versuch, Walter Ulricht abzulösen, politisch kaltgestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Zaisser).

(11) Dahn, D. (2009): Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen, Reinbek bei Hamburg, S. 174f.

(12) Zu Bestrebungen, den Patientenschutz wenigstens in der Psychotherapie zu verteidigen: https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=58040971&f=1&i=2068426342&s=58040971

(13) Siehe u.a.: https://www.manova.news/artikel/geschlossene-gesellschaft-2

(14) Mitglieder der Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und anderer „linker“ Organisationen, die als staatsgefährdend eingestuft wurden, wurden überwacht, zum Teil verfolgt oder inhaftiert. Sie durften – Stichwort „Radikalenerlass“ – lange Zeit nicht Beamte sein, nicht mal als Briefträger.

(15) Rainer Mausfeld schreibt: „Demokratie wird also nur soweit als ‚zulässig‘ angesehen, wie der Bereich der Wirtschaft von demokratischen Entscheidungsprozessen verschont ist – also solange sie keine Demokratie

Ist“ (zitiert in https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 79). Selbst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich seit 2011 nachlesen: „Das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag weist fundamentale Demokratiedefizite auf. Aus diesem Grund ist eine demokratische Wahlreform überfällig.“ (http://www.bpb.de/apuz/33522/hat-deutschland-ein-demokratischeswahlsystem).

(16) https://www.nachdenkseiten.de/?p=115769

(17) https://www.nachdenkseiten.de/?p=144473

(18) https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall

(19) Diverse Details dazu zum Beispiel in Krenz, E. (2025): Verlust und Erwartungen. Erinnerungen, Berlin.

(20) Statut der SED (1976), Berlin.

(21) https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Kuczynski

(22) https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_(Politiker,_1928)

(23) https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Werner

(24) https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Th%C3%A4lmann

(25) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-mensch-brauche-ich-ein-vorbild-dt-64-sendung-vom-5-10-1988/

(26) Böhm, G. (2015): Vorwärts zu Goethe? Faust-Aufführungen im DDR-Theater, Berlin, S. 149–176.

(27) https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine; https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine_(Film)

(28) https://de.wikipedia.org/wiki/Blaue_Pferde_auf_rotem_Gras

(29) Dahn 2009 (wie Anm. 11), S. 37–48.

(30) https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-01-19-so-schnell-nie-so-gross-nie-milliardaersvermoegen-erreichen

(31) „Im Tagesspiegel vom 11. Februar 2020 [verweist] Caroline Fetscher […] auf im Dritten Reich verwurzelte ‚Kontinuitäten in fast allen Bereichen der [west!]deutschen Gesellschaft, in Konzernen, Behörden, im Bildungswesen, der Medizin, dem Militär und im Kulturbetrieb‘. […] Etwa ‚65 hohe Funktionsträger der CDU, 20 der CSU und 35 Politiker der FDP waren‘, so Fetscher weiter, ‚Mitglieder der NSDAP, ehe sie ihre Ämter in der bundesrepublikanischen Demokratie antraten, als Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Fraktionsvorsitzende, Ministerpräsidenten, stellvertretende Ministerpräsidenten und hochrangige Diplomaten.‘ Caroline Fetscher benennt drei weitere prominente Fälle: Hans Globke, Mitverfasser der Nürnberger ‚Rassegesetze‘ und bis 1963 Kanzleramtschef unter Konrad Adenauer, Kurt Georg Kiesinger, Bundeskanzler von 1966 bis 1969, stellvertretender Leiter der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt des NS-Staates sowie Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg bis 1979. Letzterer ‚fällte als Marinerichter noch Ende des Zweiten Weltkriegs Todesurteile gegen Deserteure‘“ (https://www.manova.news/artikel/die-schattentrager). Nicht nur in Bezug auf prozentuale Anteile ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Bundestag und Volkskammer, sondern auch in Bezug auf deren jeweilige Verstrickung bestanden gravierende Unterschiede: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren. Weitere Informationen: Dahn, D. (2019): Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit – eine Abrechnung, Reinbek bei Hamburg, S. 89–144.

(32) Siehe auch: https://apolut.net/lebensbejahend-lebensfeindlich-eine-alternative-zur-links-rechts-einteilung/.

(33) So war in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Das braune Erbe der DDR“ zu erfahren: „Ostdeutschland hat ein Problem mit dem Rechtsextremismus. Wissenschaftler finden dafür eine Erklärung im System der DDR.“ (https://www.fr.de/politik/braune-erbe-11707837.html).

(34) https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Antisemitismus_seit_1945

(35) Stöss, Richard (2010): Rechtsextremismus im Wandel, Berlin, S. 61.

(36) Niemann, H. (1995): Hinterm Zaun. Politische Kultur und Meinungsforschung in der DDR – die geheimen Berichte an das Politbüro der DDR, Berlin, S. 65–69.

(37) Friedrich, W. (2001): Ist der Rechtsextremismus im Osten ein Produkt der autoritären DDR? (https://www.bpb.de/system/files/pdf/HRDB0X.pdf), S. 19, 21f. Ausführlicher: Friedrich, W. (2002): Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation? Leipzig (https://sachsen.rosalux.de/fileadmin/ls_sachsen/dokumente/Publikationen/Einzelpublikationen/Friedrich__Walter__Rechtsextremismus_im_Osten._2002._119_S..pdf).

(38) http://www.zeit.de/2012/08/DDR-Nazis/ Die DDR-Bevölkerung umfasst 1988 etwa 16,5 Millionen Menschen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249217/umfrage/bevoelkerung-der-ddr/

(39) Stöss 2010 (wie Anm. 37), S. 62f.

(40) Ebd., S. 63f.

(41) Ebd.

(42) Ebd.

(43) Ebd.

(44) Decker, O./ Brähler, E. (Hrsg.) (2018): Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft, Gießen, S. 84.

(45) Zick, A./ Küpper, B./ Krause, D. (2016): Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, hg. von Melzer, R., Bonn, S. 130.

(46) Dementsprechend hieß es im Verfassungsartikel 91 der DDR: „Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen sind unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterliegen nicht der Verjährung“ (https://www.verfassungen.de/ddr/verf68-i.htm)

(47) https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte

(48) http://www.michael-greve.de/strafen.htm

(49) Ausführlich dazu: Dahn, D. 2019 (wie Anm. 31), S. 145–182. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Bilder_des_Zeugen_Schattmann; Pätzold, K. (2010): Die Mär vom Antisemitismus, Berlin. Antisemtische Aspekte der SED-Politik bis 1967 diskutiert Mario Keßler: https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/912/file/ke%C3%9Fler_sed_juden_repression_toleranz_1995_de.pdf, Zusammenfassung S. 149–151.

(50) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 81–84.

(51) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wir-sind-keine-geborenen-krieger-zu-psychosozialen-voraussetzungen-von-friedfertigkeit-und-kriegstuechtigkeit/

(52) Für Belege der folgenden zehn Punkte siehe die genannten und weitere Bücher von Daniela Dahn sowie (auto)biografische Werke ehemaliger DDR-Bürger, die zum Beispiel im Verlag Neues Leben erschienen sind: https://www.eulenspiegel.com/buecher/neues-leben.html?start=0. Einen kurzen Überblick bietet Roesler, J. (2013): Geschichte der DDR, Köln. Zu den US-Verbrechen nach 1945 siehe zum Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Patrice_Lumumba; https://de.wikipedia.org/wiki/Salvador_Allende; https://de.wikipedia.org/wiki/Vietnamkrieg; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Ajax. Zu den Toten durch Sanktionen: https://www.telepolis.de/article/Millionen-Tote-fuer-Demokratie-und-Freiheit-9191381.html?seite=all.

(53) Siehe: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/vom-nicht-veralten-des-autoritaeren-charakters/

(54) Erschienen auf der LP „Vun drinne noh drusse" (1982) (https://bap.de/songtext/zehnter-juni/

(Letzte Internetabfrage 4.4.2026)

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Madame Toussauds Wachsfigurenkabinett in Berlin: Abbildung von Erich Honecker (von 1976-1989 Staatsratsvorsitzener der DDR)

Bildquelle: Anton_Ivanov / shutterstock

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Ergänzung zum Gesetz gegen “digitale Gewalt”: Justizministerin will Vorratsdatenspeicherung

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Bedenkliche Ergänzung zum Gesetz gegen sogenannte digitale Gewalt, das im Zuge der Causa Ulmen / Fernandes vorangetrieben wird: SPD-Bundesjustizministerin Stephanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der faktisch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erlaubt. Juristen sind alarmiert.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme vom Multipolar-Magazin:

Berlin. (multipolar) Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen angekündigt, der „demnächst“ ins Kabinett eingebracht werden soll. Hubigs Äußerungen in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ zufolge soll der Entwurf das ebenfalls geplante „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ ergänzen und das Ermitteln von Tätern erleichtern, die auf Internet-Plattformen anonym auftreten. Besagtes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ fokussiert unter anderem auf die Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen, die durch „Künstliche Intelligenz“ (KI) manipuliert wurden („Deepfakes“).

Die Wochenzeitung „Zeit“ schrieb (30. März), Hubigs flankierender Entwurf zum „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sei „nichts anderes als Vorratsdatenspeicherung“. Unter Hubig hatte das Bundesjustizministerium bereits im Dezember 2025 einen entsprechenden Referentenentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen vorgelegt, der damals noch ein strafrechtliches Vorgehen gegen die „Verbreitung von Kinderpornographie“, kriminelle Handelsplattformen sowie Betrugs-Geschäfte im Internet in den Vordergrund stellte.

Schon Hubigs damaliges Vorhaben war auf breite Kritik gestoßen. So hatten die Grünen auf potenzielle Konflikte mit Verfassungsrecht und Europarecht verwiesen, die Linke hatte es eine „schleichende Grundrechtsaushöhlung“ und einen „Generalverdacht gegen alle“ genannt. Der Deutsche Anwaltverein hatte von „anlassloser Massenüberwachung“ gesprochen, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, vor „größten Gefahren für den Informantenschutz“ gewarnt. Zustimmung hatte Hubigs Entwurf dagegen vom Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei geerntet.

Eine im Zuge des „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ diskutierte Klarnamenpflicht im Internet lehnt Hubig ab. Gegenüber „T-Online“ sagte sie, es gebe viele „nachvollziehbare Gründe“ dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollten. Insbesondere für gewaltbetroffene Frauen könne Anonymität wichtig sein. „Deshalb muss das erlaubt bleiben“, erklärte die Ministerin. Die Klarnamenpflicht war zuvor aus den Reihen der Union – nach deren Beschluss zu einem Social-Media-Verbot erneut – gefordert worden.

Das Portal „Netzpolitik“ hat am 24. März den strafrechtlichen Teil des angestrebten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ in vollem Umfang veröffentlicht. Demzufolge stellt ein neuer Paragraph 201b Strafgesetzbuch (StGB) erstmals das Verbreiten „ansehensschädigender“ Deepfakes unter Strafe. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausweitung des Paragraph 184k StGB vor, nach der künftig auch das „unbefugte Herstellen“ solcher pornografischer Deepfakes strafbar ist. Ebenso das „heimliche Filmen oder Fotografieren“ intimer Körperteile, das Teilen von „Bildmaterial von nicht einvernehmlichen, gewalttätigen sexuellen Handlungen“ wie auch das nicht einvernehmliche Teilen von Bildern der Intimsphäre im Allgemeinen. Ein weiterer Straftatbestand nach Paragraph 202e StGB umfasst Handlungen, bei denen der „Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht“ wird („Tracking“).

Der Jurist Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV), sagte, die „einschlägigen Straftatbestände“ in Bezug auf Deepfake-Pornographie seien zwar „unzureichend“ und würden „teilweise Schutzlücken“ aufweisen. Hubigs Entwurf schieße jedoch „über das Ziel hinaus“. Die Strafbarkeit werde im Zusammenhang mit Aufnahmen von bekleideten Körperstellen „unverhältnismäßig ausgedehnt“. Bereits der Verdacht des Herstellens solcher Bilder könnte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nach sich ziehen. Der Deutsche Richterbund kritisierte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass „punktuelle Strafverschärfungen“ das Ziel verfehlten, wo „eklatante Personallücken“ in den Behörden den eigentlichen Grund für eine unzureichende Strafverfolgung darstellten.

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Altersnachweis-Skandal: Politik und Big Tech bauen heimlich den totalen Überwachungsstaat auf

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Big Tech und die Politik arbeiten Hand in Hand daran, durch die Hintertür das Ende der Anonymität im Internet durchzudrücken. Es geht nicht um den Schutz von Kindern, sondern vielmehr um die Sammlung von Daten und Informationen.

Sie spielen sich als die großen Beschützer unserer Kinder auf. Sie posieren für die Kameras, halten flammende Reden und tun so, als würden sie die übermächtigen Tech-Giganten aus dem Silicon Valley endlich in die Schranken weisen. Egal ob in Washington, London, Brüssel oder Berlin – plötzlich sind sich alle Politiker einig. Doch hinter den Kulissen läuft ein ganz anderes, ein viel gefährlicheres Spiel, wie ein aktueller Bericht verdeutlicht.

Die Wahrheit, die Ihnen die Mainstream-Medien und die involvierten Politiker verschweigen: Die Tech-Giganten, die angeblich bekämpft werden sollen, finanzieren diesen politischen Feldzug mit Rekordsummen! Es geht schon lange nicht mehr darum, ob ein 15-Jähriger auf Instagram surft. Es geht um die Errichtung einer digitalen Ausweispflicht für uns alle. Es ist das Ende der Anonymität im Netz. Wer künftig eine App herunterladen, ein soziales Netzwerk nutzen oder eine Website besuchen will, muss zuerst seine digitalen Papiere vorzeigen. Der Vorwand ist der Kinderschutz. Das wahre Ziel hingegen ist die totale Kontrolle über jeden Bürger.

Nehmen wir den britischen Premier Keir Starmer. Er inszeniert sich als besorgter “Vater der Nation” und tönt in Richtung Silicon Valley: “Wenn das einen Kampf mit den großen Social-Media-Unternehmen bedeutet, dann lasst sie kommen!” Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schwingt große Reden: “Die Gehirne unserer Kinder stehen nicht zum Verkauf.” Und natürlich mischt auch die EU-Bürokratie unter Ursula von der Leyen kräftig mit. In Brüssel bastelt man bereits an einer “Mini-Wallet” zur Altersverifikation – der Vorstufe zur digitalen EU-Identität, die uns allen aufgezwungen werden soll. Von Canberra bis Brüssel läuft exakt dasselbe Drehbuch: Die Eliten inszenieren einen Scheinkampf gegen Big Tech.

Was die “Altersverifikation” für die Menschen selbst bedeutet, ist ganz einfach: Wer das Alter kontrollieren will, muss die Identität kontrollieren. Die Frage, ob ein 14-Jähriger TikTok nutzen darf, wird zum perfiden Vorwand, um jeden erwachsenen Bürger zu zwingen, seinen staatlichen Ausweis vorzuzeigen, nur um sein eigenes Smartphone zu nutzen!

Apple zeigt bereits, wohin die Reise geht. Mit dem neuen iOS-Update in Großbritannien ploppt plötzlich die Meldung auf: “Bestätigen Sie, dass Sie 18+ sind.” Wer keinen Ausweis oder keine Kreditkarte scannt, wird auf seinem eigenen, teuer bezahlten Gerät quasi gesperrt. Nutzer berichten von “regulatorischer Ransomware”. Und das Schlimmste daran ist, dass das Gesetz das von Apple (zumindest bislang noch) gar nicht verlangt! Der Tech-Riese baut die Infrastruktur für den Überwachungsstaat völlig freiwillig auf.

Während die Politiker so tun, als würden sie Mark Zuckerberg bestrafen, fordert der Meta-Chef (Facebook, Instagram, Whatsapp) unter Eid vor Gericht genau das: eine Altersverifikation auf Betriebssystem-Ebene durch Apple und Google. Der Grund dafür ist eigentlich ganz einfach zu erklären: Weil es für Big Tech ein gigantisches Milliardengeschäft ist! Social-Media-Plattformen haben ein massives Bot-Problem. Wenn jeder Nutzer gezwungen wird, seine echte Identität preiszugeben, verschwinden die Bots. Die Werbeeinnahmen explodieren, weil jeder Klick von einem verifizierten, gläsernen Menschen kommt.

Und noch etwas, worüber niemand spricht: Ein Netz ohne Anonymität etabliert ein System, in dem unliebsame Meinungen viel leichter zensiert und unterdrückt werden können. Wer unter seinem echten Namen posten muss, überlegt sich zweimal, ob er die Regierung kritisiert. Ein steriles, kontrolliertes Internet ist für Werbekunden zudem noch viele Milliarden wert.

Unter dem Deckmantel des Kinderschutzes wird eine globale Überwachungsinfrastruktur hochgezogen. Whistleblower, Oppositionelle, Journalisten und ganz normale Bürger, die einfach nur ihre Privatsphäre behalten wollen, bleiben auf der Strecke. Die Politiker behaupten, sie kämpfen gegen Big Tech. Doch die Lobby-Zahlen beweisen: Big Tech bezahlt diesen Kampf. Und am Ende steht ein System, dem es völlig egal ist, ob Sie 9 oder 90 Jahre alt sind. Es will nur eines: Ihre totale Kontrolle.

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Wenn dich dein Staubsauber beschimpft – dann ist er von einem Hacker gekapert worden

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Sie sitzen abends auf der Couch, und plötzlich fängt Ihr Staubsauger an, Sie und Ihre Familie aufs Übelste zu beschimpfen. Völlig irre? Nein, genau das passierte in etlichen Haushalten. Ein Sicherheits-Skandal erschüttert die Smart-Home-Welt.

Im Zentrum des Skandals steht der sündhaft teure Saugroboter “Ecovacs Deebot X2”. Eigentlich soll das Gerät brav den Boden wischen. Doch dabei blieb es nicht. Ein Anwalt aus Minnesota traute seinen Ohren nicht, als sein Roboter vor seiner gesamten Familie plötzlich rassistische und obszöne Tiraden abfeuerte. Der Mann griff zu seinem Handy, öffnete die App und sah, dass ein Hacker die Kontrolle übernommen hatte. Ein Krimineller steuerte das Gerät durchs Wohnzimmer, glotzte durch die eingebaute Kamera und beleidigte die Familie durch den eingebauten Lautsprecher.

Für den Hacker war es ein Leichtes, den einfachen PIN-Code zu knacken und so Zugriff auf das Gerät zu erhalten. Mehr noch: Er konnte auf die Server des Herstellers zugreifen, weil diese nicht ausreichend geschützt waren. Die dahinter steckenden Cloud-Systeme öffnen für solche Kriminelle eben auch Türen in beide Richtungen.

Das eigentliche Problem solcher Geräte liegt jedoch darin, dass diese zu rollenden Spionagegeräten werden. Kriminelle können damit nach Belieben Wohnungen ausspähen und sogar Gespräche belauschen. Für Einbrecher und Stalker sind solche “Smart-Home”-Geräte geradezu ein Traum. Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Sensoren… Was brauchen Kriminelle mehr, um sich ein umfassendes Bild zu machen?

Heute ist es der pöbelnde Staubsauger. Morgen ist es das gehackte “smarte” Türschloss, das Einbrechern die Tür öffnet, oder die Überwachungskamera im Schlafzimmer, deren Bilder plötzlich im Netz landen. Je mehr Geräte wir aus Bequemlichkeitsgründen vernetzen, desto wahrscheinlicher wird es auch, dass kriminelle Elemente Sicherheitslücken ausnutzen und sich in das Netzwerk einhacken.

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Uncut #62: Heute mit Paul Brandenburg | Netanjahu treibt Trump vor sich her

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Uncut #62: Heute mit Paul Brandenburg | Netanjahu treibt Trump vor sich her
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Uncut #62: Heute mit Paul Brandenburg | Netanjahu treibt Trump vor sich her

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“

Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.

Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Paul Brandenburg – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.

Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.

Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.

Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

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Der grüne Punkt lügt: Predator-Spyware macht Apples Überwachungswarnung unsichtbar

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Der orangefarbene Punkt oben rechts im Display soll iPhones sicherer machen – ein visuelles Versprechen, das Apple seit iOS 14 gibt: Wer heimlich zuhört, wird erwischt. Nur leider hält sich kommerzielle Spyware nicht daran. Sicherheitsforscher von Jamf Threat Labs haben analysiert, wie die Überwachungssoftware Predator des umstrittenen Herstellers Intellexa/Cytrox genau diese Schutzfunktion aushebelt – und […]

weiterlesen auf F-News

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Im Gespräch: Marco Pizzuti | Programmiertes Chaos

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Im Gespräch: Marco Pizzuti | Programmiertes Chaos
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Im Gespräch: Marco Pizzuti | Programmiertes Chaos

Der ehemalige italienische Armeeoffizier Dr. Marco Pizzuti spricht in einer Tour d’Horizon über die Zustände in der Welt und vor allem darüber, wer für das Chaos verantwortlich ist und wie es herbeigeführt wurde. Pizzuti geht auf den aktuellen Krieg gegen den Iran und dessen Hintergründe ein, befasst sich mit 9/11, dem „war on terror“, der US-amerikanischen Hegemonialpolitik, dem „Great Reset und der Vierten Industriellen Revolution“, den digitalen Überwachungstechniken, der Corona-Operation, den Zielen der Transhumanisten und der völligen Unterwerfung der Politik unter die Vorgaben der globalen Finanzakteure. Nach Pizzuti hat der 3. Weltkrieg längst vor dem aktuellen Iran-Krieg begonnen.

Marco Pizzuti ist Doktor der Rechtswissenschaften, Lehrer, Essayist und Wissenschaftler. Er arbeitete an den renommiertesten Institutionen des italienischen Staates: in der Abgeordnetenkammer, im Senat der Republik und im Staatsrat. Dr. Pizzuti ist darüber hinaus Experte für die italienischen Geheimdienste und hat ca. 20 Bücher geschrieben. Die deutsche Übersetzung eines seiner neuesten Bücher wird vom Klarsichtverlag in Hamburg vorbereitet und soll im Herbst 2026 erscheinen.

Das Interview führte Ullrich Mies. Es ist zugleich ein kleines Experiment, da wir es in drei Sprachen, Italienisch, Englisch und Deutsch, führen.

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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Hakon von Holsts Büchlein „Krieg gegen das Bargeld“ – ein Plädoyer pro Bargeld inmitten von neuen Gesetzen, Framing und Debanking

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Die beiden Aktivisten Hansjörg Stützle und Hakon von Holst fordern, das Bargeld in Europa gesetzlich zu schützen. Ihre Petition haben inzwischen mehr als 300.000 Menschen unterzeichnet.[1] Stützle selbst bezeichnete kürzlich 2026 als „das Entscheidungsjahr“, weil sich in diesem Jahr zeigen wird, welche gesetzliche Verankerung das Bargeld bekommt. Im Mai will sich das EU-Parlament positionieren, danach sollen die Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Kommission über das endgültige Gesetz beginnen. Eine Rezension von Thomas Trares.

Wer sich genauer über das Thema informieren will, dem sei das Büchlein „Krieg gegen das Bargeld – Warum wir Münzen und Geldscheine für unsere Freiheit benötigen“ empfohlen.[2] Geschrieben hat es Stützles Mitstreiter Hakon von Holst, ein noch junger Autor (Jahrgang 1999), der seit 2019 zu dem Thema recherchiert und sich laut Klappentext „zur Stimme der jungen Generation“ für den Erhalt des Bargelds aufgeschwungen hat. Erschienen ist das Werk im Hintergrund Verlag.

„Krieg gegen das Bargeld“ ist ein gut zu lesender Text von 80 Seiten, in denen von Holst die wesentlichen Fakten zu dem Thema zusammengetragen hat – von der Psychologie im Umgang mit dem Bargeld über die Historie des Anti-Bargeld-Kampfes bis hin zu den Risiken für die individuelle Freiheit und Privatsphäre. Nicht ohne Grund startet das Buch mit dem Beispiel des früheren CIA-Agenten und Whistleblowers Edward Snowden, der seine Flucht nach Russland mit Bargeld finanzierte. „Hätte der Geheimnisträger den Schritt an die Öffentlichkeit gewagt, wenn es kein Bargeld mehr gegeben hätte?“, fragt von Holst. (S. 7)

Mastercard und Visa im Anti-Bargeld-Kampf

Der Titel „Krieg gegen das Bargeld“ ist freilich keine Erfindung des Autors, sondern ein Slogan von Mastercard, einer der treibenden Kräfte im Kampf gegen das Bargeld. Schon vor rund 20 Jahren erklärte das US-Kreditkartenunternehmen, man führe jetzt „den Krieg gegen das Bargeld mit der nächsten Generation von Debitkartenlösungen“. (S. 20) Die Mär von den gefährlichen Bakterien auf den Geldscheinen stammt ebenfalls von Mastercard, genauso wie die Behauptung in der Corona-Krise, die Nutzung von Bargeld sei „äußerst riskant“. Auch Mastercard-Konkurrent Visa lobbyierte seinerzeit in Brüssel für kontaktloses Bezahlen. Die Obergrenze für Zahlungen ohne Pin-Eingabe wurde dann im Frühjahr 2020 von 25 auf 50 Euro erhöht. „Die Kreditkartenkonzerne machen Geld mit Geld, und sie führen eine Schlacht“, schreibt von Holst. (S. 19)

In ihrem Kampf gegen das Bargeld sind Visa, Mastercard und Co. freilich nicht allein, denn sie haben gewichtige Verbündete in der Politik. „Aus Berlin fließen nebenbei Steuermillionen an bargeldfeindliche Organisationen im Ausland. Die Better Than Cash Alliance erhält derzeit 300.000 Euro pro Jahr vom Entwicklungshilfeministerium“, betont von Holst. (S. 39) Auch der allgemeine politische Trend geht dahin, die Bürger ins Bankensystem zu zwingen. Zunächst sollten Händler ihre Kunden ab Barzahlungen von 15.000 Euro identifizieren, später waren es dann 10.000 Euro, ab 2027 liegt die Schwelle nur noch bei 3.000 Euro. Zugleich gilt ab 2027 in der EU ein Verbot von Bargeldzahlungen oberhalb von 10.000 Euro. In einigen Ländern liegt diese Grenze heute schon deutlich darunter. In Griechenland etwa sind es nur noch 500 Euro. Begründet wurde all dies zunächst mit Terrorismusfinanzierung, neuerdings heißen die „Zauberwörter“ Geldwäsche und Steuerbetrug.

Der „Schmerz des Bezahlens“

Interessant ist auch, was von Holst über die Psychologie rund um das Bargeld schreibt. So habe sich in Experimenten gezeigt, dass die Nutzer von Bezahlkarten ihr Geld viel freizügiger ausgeben als Bargeldzahler. In den USA etwa wurden Studenten vor einem Basketballspiel befragt, wie viel sie für ein Ticket zu zahlen bereit wären. Die Barzahler gaben 29 Dollar an, die Kartenzahler 61 Dollar. Von Holst zitiert hier den Psychologen Ofer Zellermayer, der dieses Phänomen dereinst als „Schmerz des Bezahlens“ bezeichnete. Barzahlen ist nämlich auch psychologisch ein anderer Vorgang als der Wisch über das Smartphone. „Wer Banknoten und Münzen weggibt, erinnert sich unterbewusst an das Sparschwein aus seiner Kindheit und an die Notwendigkeit zu sparen, bevor man ausgibt“, schreibt von Holst. (S. 15)

Entscheidend für das Bargeld wird nun sein, was in diesem Jahr in Brüssel passiert. Die EU hat nämlich in der Verordnung zum digitalen Euro aus dem Jahr 2023 auch das Bargeld geregelt. Darüber soll in diesem Jahr entschieden werden. Und hier zeigt sich jetzt schon eine Unwucht zu Lasten des Bargelds. So weist von Holst darauf hin, dass zwar beim Bargeld wie auch beim digitalen Euro eine Annahmepflicht in der Verordnung enthalten ist, beim Bargeld wird diese jedoch nicht geschützt. „Während Läden, die den digitalen Euro ablehnen, eine Strafe kassieren, bleibt Bargeld dieser Schutz vorenthalten – solange die nationalen Gesetzgeber nicht aus freien Stücken tätig werden“, schreibt von Holst. (S. 69)

Framing und Debanking

Es ist wohl ein Kennzeichen dieser Zeit, dass selbst eine vergleichsweise harmlose und absolut berechtigte Initiative wie die der beiden Bargeld-Aktivisten von Holst und Stützle mit dem entsprechenden Framing versehen wird. So hat die Wochenzeitung Die Zeit im Januar in einer längeren Reportage über das Anliegen der beiden berichtet.[3] Das Blatt kam dabei jedoch nicht ohne die üblichen Zuschreibungen „Rechts“, „Populismus“ und „AfD“ aus, obwohl diese Begriffe beispielsweise in von Holsts Buch kein einziges Mal auftauchen. Kurz danach hat dann die Fyrst Bank, eine Digital-Tochter der Deutschen Bank, Stützles Geschäftskonto ohne Angaben von Gründen gekündigt.[4] Möglicherweise haben die beiden Bargeld-Aktivisten mit ihrem Tun mittlerweile eine gewisse Wahrnehmungsschwelle überschritten, sodass man mit derlei Reaktionen im Deutschland des Jahres 2026 fast schon zwingend rechnen muss. Die Petition jedenfalls haben inzwischen mehr als 315.000 Menschen unterzeichnet, während von Holsts Büchlein schon jetzt ein Spiegel-Bestseller geworden ist.

Hakon von Holst: Krieg gegen das Bargeld – Warum wir Münzen und Geldscheine für unsere Freiheit benötigen. Berlin 2025, Hintergrund Verlag, Taschenbuch, 80 Seiten, ISBN 978-3910568211, 10,90 Euro.


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KI für den Krieg: Der Streit zwischen dem Pentagon und einem KI-Unternehmen wirft ein Licht auf die neue militärische Technologiepolitik

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Ein aktueller Konflikt zwischen dem US-Verteidigungsministerium und dem KI-Unternehmen Anthropic zeigt erstmals offen, wie eng Technologieunternehmen und militärische Institutionen inzwischen miteinander verbunden sind und wie umstritten diese Kooperationen geworden sind. Von Günther Burbach.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die militärische Nutzung Künstlicher Intelligenz entwickelt sich seit einigen Jahren zu einem zentralen strategischen Thema der internationalen Sicherheitspolitik. Während in der öffentlichen Debatte häufig über zivile Anwendungen von KI gesprochen wird, etwa über Sprachmodelle, automatisierte Bilderkennung oder digitale Assistenzsysteme, hat sich im Hintergrund ein anderes Feld rasch ausgeweitet: die Integration von KI-Technologie in militärische Analyse- und Entscheidungsprozesse.

Der Streit zwischen US-Verteidigungsministerium und dem KI-Unternehmen Anthropic entzündete sich an der Frage, unter welchen Bedingungen Künstliche Intelligenz im militärischen Bereich eingesetzt werden darf. Anthropic gehört zu den Unternehmen, die in den vergangenen Jahren große Sprachmodelle und KI-Systeme entwickelt haben, die enorme Datenmengen analysieren können. Solche Systeme werden nicht nur in der Wirtschaft genutzt, sondern sind auch für staatliche Behörden interessant, insbesondere für Sicherheits- und Verteidigungsinstitutionen, die täglich riesige Datenströme auswerten müssen.

Nach Berichten mehrerer Medien war Anthropic an Projekten beteiligt, die KI-Technologie für staatliche Analyse- und Auswertungsprozesse nutzten. Dabei ging es unter anderem um die Verarbeitung komplexer Datenbestände aus unterschiedlichen Quellen, etwa aus Satellitenbildern, Sensorinformationen oder militärischen Lageberichten. Genau solche Aufgaben stehen im Mittelpunkt der digitalen Transformation moderner Streitkräfte. Militärische Planer sehen in KI-Systemen ein Werkzeug, mit dem sich große Informationsmengen schneller und effizienter analysieren lassen.

Staatliche Überwachung und Entwicklung autonomer Waffensysteme

Doch im Zuge dieser Zusammenarbeit kam es zu einem Konflikt über die Grenzen des Einsatzes. Anthropic erklärte, dass seine Technologie nicht für bestimmte Anwendungen verwendet werden solle. Dazu gehörten nach Angaben des Unternehmens insbesondere zwei Bereiche: der Einsatz von KI für umfassende staatliche Überwachung sowie die Entwicklung autonomer Waffensysteme, bei denen Maschinen ohne menschliche Kontrolle über tödliche Gewalt entscheiden könnten. Solche Einschränkungen gehören zu den sogenannten Nutzungsrichtlinien vieler KI-Unternehmen, die versuchen, bestimmte Anwendungen ihrer Systeme auszuschließen.

Das US-Verteidigungsministerium akzeptierte diese Einschränkungen jedoch offenbar nicht ohne Weiteres. Aus Sicht des Pentagon stellt sich die Frage anders: Wenn eine Technologie für militärische Zwecke relevant ist, will das Verteidigungsministerium sie möglichst flexibel einsetzen können. In diesem Zusammenhang entstand der Konflikt, der schließlich dazu führte, dass Anthropic juristisch gegen eine Entscheidung der Regierung vorging, das Unternehmen als Sicherheitsrisiko einzustufen. Eine solche Einstufung kann weitreichende Folgen haben, weil sie dazu führt, dass staatliche Auftragnehmer bestimmte Technologien nicht mehr verwenden dürfen.

Seltene Einblicke

Der Fall ist deshalb bemerkenswert, weil er einen seltenen Einblick in ein Feld gibt, das normalerweise hinter verschlossenen Türen stattfindet. Die Kooperation zwischen Militär und Technologieunternehmen ist in den letzten Jahren erheblich intensiver geworden. Viele Staaten betrachten Künstliche Intelligenz inzwischen als strategische Schlüsseltechnologie. Sie kann militärische Fähigkeiten verändern, indem sie Entscheidungsprozesse beschleunigt und die Analyse großer Datenmengen automatisiert.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist das Programm Project Maven, das vom US-Verteidigungsministerium ins Leben gerufen wurde. Ziel dieses Projekts ist es, KI-gestützte Bilderkennung zu nutzen, um militärische Daten auszuwerten. Drohnen und Satelliten liefern täglich enorme Mengen an Bildmaterial. Früher mussten menschliche Analysten diese Daten manuell auswerten. Mit Hilfe von KI-Algorithmen können bestimmte Muster, etwa Fahrzeuge, Gebäude oder militärische Infrastruktur, automatisch erkannt werden.

Die Bedeutung solcher Systeme liegt nicht nur in der technischen Innovation. Sie verändern auch die Geschwindigkeit militärischer Entscheidungsprozesse. Während menschliche Analysten oft Stunden oder Tage benötigen, um große Datensätze auszuwerten, können KI-Modelle ähnliche Aufgaben innerhalb kurzer Zeit erledigen. Für Militärs, die auf schnelle Lageanalysen angewiesen sind, ist dies ein entscheidender Vorteil. Gleichzeitig wirft diese Entwicklung grundlegende Fragen auf. Wenn Maschinen zunehmend an der Auswertung militärischer Informationen beteiligt sind, verschiebt sich auch die Rolle menschlicher Entscheidungsträger. Offiziell bleibt der Mensch weiterhin derjenige, der über militärische Maßnahmen entscheidet. Doch die Grundlage dieser Entscheidungen wird immer stärker von algorithmischen Analysen geprägt.

Partnerschaften zwischen Militär und Technologiesektor

Die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen spielt dabei eine zentrale Rolle. Anders als klassische Rüstungsfirmen verfügen viele Tech-Unternehmen über Expertise in Softwareentwicklung, Datenanalyse und maschinellem Lernen. Diese Fähigkeiten sind für moderne Militärsysteme zunehmend entscheidend. Deshalb bemüht sich das Pentagon seit einigen Jahren intensiv darum, Partnerschaften mit Unternehmen aus dem Technologiesektor aufzubauen.

Neben Anthropic arbeiten auch andere große Firmen mit staatlichen Institutionen zusammen. Dazu gehört beispielsweise OpenAI, dessen Technologien in verschiedenen Bereichen der Datenanalyse und Softwareentwicklung eingesetzt werden. Ebenso beteiligt sind Unternehmen wie Palantir Technologies, das bereits seit Jahren Software für Geheimdienste und Sicherheitsbehörden entwickelt. Diese Kooperationen markieren eine neue Phase der militärischen Technologiepolitik. Während Rüstungsprogramme früher vor allem von spezialisierten Waffenherstellern getragen wurden, sind heute auch Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft Teil dieses Systems. Software, Datenanalyse und Künstliche Intelligenz werden zu zentralen Komponenten moderner militärischer Infrastruktur.

Der Konflikt zwischen Anthropic und dem Pentagon macht deutlich, dass diese Entwicklung nicht ohne Spannungen verläuft. Technologieunternehmen befinden sich in einer schwierigen Position. Einerseits eröffnen staatliche Aufträge enorme wirtschaftliche Möglichkeiten. Andererseits sehen sich viele Firmen mit internen und öffentlichen Debatten über ethische Grenzen konfrontiert. Mitarbeiter, Investoren und zivilgesellschaftliche Gruppen stellen zunehmend Fragen danach, welche Rolle Technologieunternehmen in militärischen Projekten spielen sollten.

Diese Diskussion ist keineswegs neu. Bereits vor einigen Jahren kam es innerhalb großer Technologieunternehmen zu Protesten gegen militärische Kooperationen. Mitarbeiter argumentierten, dass bestimmte Anwendungen von KI mit den ethischen Grundsätzen ihrer Firmen unvereinbar seien. In einigen Fällen führten solche Proteste dazu, dass Unternehmen ihre Beteiligung an bestimmten Projekten beendeten. Der aktuelle Streit zeigt jedoch, dass die grundlegende Entwicklung dadurch nicht gestoppt wurde. Die militärische Nutzung von KI schreitet weiter voran, und staatliche Institutionen investieren erhebliche Ressourcen in entsprechende Programme. Für Regierungen stellt sich die Frage nicht mehr, ob KI militärisch eingesetzt werden kann, sondern wie schnell und in welchem Umfang diese Technologien integriert werden sollen.

Damit rückt ein neues Feld in den Mittelpunkt sicherheitspolitischer Debatten. Künstliche Intelligenz könnte in Zukunft eine ähnliche strategische Bedeutung erlangen wie andere Schlüsseltechnologien der Vergangenheit. Wie genau diese Entwicklung aussehen wird, ist noch offen. Doch der Konflikt zwischen dem Pentagon und Anthropic zeigt bereits jetzt, dass die Grenzen zwischen ziviler Technologieentwicklung und militärischer Nutzung zunehmend verschwimmen.

Der Streit zwischen dem Pentagon und einem KI-Unternehmen wirft ein Licht auf die neue militärische Technologiepolitik

Der Konflikt zwischen dem US-Verteidigungsministerium und dem KI-Unternehmen Anthropic ist jedoch nicht nur eine Auseinandersetzung über einzelne Vertragsbedingungen oder Nutzungsrichtlinien. Er verweist auf eine größere Entwicklung, die sich seit einigen Jahren im Hintergrund vollzieht: den Aufbau einer neuen technologischen Infrastruktur militärischer Macht, in der Künstliche Intelligenz eine zentrale Rolle spielt.

Diese Entwicklung ist eng mit der wachsenden Bedeutung von Daten verbunden. Moderne Streitkräfte operieren in einem Umfeld, in dem täglich enorme Mengen an Informationen entstehen. Satelliten liefern hochauflösende Bilder der Erdoberfläche, Drohnen übertragen Videodaten in Echtzeit, Sensoren sammeln Informationen über Bewegungen und Kommunikationsströme. Für militärische Planer stellt sich daher weniger die Frage, ob Daten vorhanden sind, sondern wie sie ausgewertet werden können. Genau hier setzt Künstliche Intelligenz an. Systeme des maschinellen Lernens können Muster in großen Datenmengen erkennen und Zusammenhänge identifizieren, die für menschliche Analysten nur schwer zugänglich wären.

Programme wie Project Maven zeigen, wie diese Technologien konkret eingesetzt werden. Ziel solcher Projekte ist es, Bilderkennung und Datenanalyse so zu automatisieren, dass militärische Informationen schneller und präziser ausgewertet werden können. Drohnenaufnahmen oder Satellitenbilder können von Algorithmen analysiert werden, die bestimmte Objekte identifizieren und markieren.

„Algorithmische Kriegsführung“

Diese Ergebnisse dienen anschließend als Grundlage für menschliche Entscheidungen. Offiziell bleibt die Verantwortung für militärische Maßnahmen beim Menschen. Doch die Analyse, auf der diese Entscheidungen beruhen, wird zunehmend von Maschinen erstellt. Die Bedeutung dieser Entwicklung reicht über einzelne Programme hinaus. Militärische Strategen sprechen inzwischen häufig von einer „algorithmischen Kriegsführung“.

Gemeint ist damit eine Form militärischer Planung, bei der Datenanalyse und KI-Systeme eine zentrale Rolle spielen. Geschwindigkeit wird dabei zu einem entscheidenden Faktor. Wer Informationen schneller auswerten kann, erhält einen strategischen Vorteil. In Konflikten, in denen Entscheidungen innerhalb von Minuten oder Sekunden getroffen werden müssen, kann die Fähigkeit zur schnellen Analyse über den Ausgang militärischer Operationen entscheiden.

Diese Perspektive erklärt auch, warum Regierungen weltweit erhebliche Mittel in die Entwicklung militärischer KI investieren. Neben den Vereinigten Staaten verfolgen auch andere große Staaten entsprechende Programme. China hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen in KI-Technologien angekündigt und betrachtet diese als Schlüsselkomponente seiner militärischen Modernisierung. Auch Russland arbeitet an Projekten, die Künstliche Intelligenz in militärische Systeme integrieren sollen.

Damit entsteht eine neue Form technologischer Konkurrenz, die oft mit historischen Rüstungswettläufen verglichen wird. Ein entscheidender Unterschied besteht jedoch darin, dass die treibenden Kräfte nicht ausschließlich staatliche Institutionen sind. Viele der technologischen Innovationen im Bereich Künstlicher Intelligenz entstehen in privaten Unternehmen. Firmen wie OpenAI oder Palantir Technologies entwickeln Systeme, die ursprünglich für zivile Anwendungen gedacht sind, etwa für Datenanalyse, Sprachverarbeitung oder Softwareentwicklung. Diese Technologien können jedoch relativ leicht für staatliche oder militärische Zwecke angepasst werden. Dadurch entsteht eine Situation, in der zivile Technologieunternehmen zu wichtigen Partnern staatlicher Sicherheitsinstitutionen werden.

Zunehmender Einfluss von Softwareunternehmen

Diese Entwicklung verändert auch die Struktur der Rüstungsindustrie. Während traditionelle Waffenhersteller weiterhin eine zentrale Rolle spielen, gewinnen Softwareunternehmen zunehmend Einfluss. Militärische Systeme bestehen heute nicht mehr nur aus physischen Komponenten wie Flugzeugen, Raketen oder Fahrzeugen. Sie sind Teil komplexer digitaler Netzwerke, in denen Daten verarbeitet und analysiert werden. Wer diese Systeme entwickelt und kontrolliert, besitzt damit auch erheblichen Einfluss auf militärische Fähigkeiten.

Gleichzeitig wirft diese Entwicklung Fragen nach politischer Kontrolle auf. Viele Programme zur militärischen Nutzung von KI unterliegen strengen Geheimhaltungsregeln. Parlamente und Öffentlichkeit haben oft nur begrenzten Einblick in die Details solcher Projekte. Entscheidungen über Technologieeinsatz, Budgetverteilung oder strategische Prioritäten werden häufig innerhalb von Ministerien und militärischen Institutionen getroffen. Die Rolle privater Unternehmen verstärkt diese Intransparenz zusätzlich, weil Verträge und technische Entwicklungen häufig unter dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen stehen.

Der Streit zwischen Anthropic und dem Pentagon macht sichtbar, dass selbst innerhalb dieses Systems unterschiedliche Interessen existieren. Technologieunternehmen stehen unter wirtschaftlichem Druck, ihre Produkte möglichst breit einzusetzen. Gleichzeitig sehen sich viele Firmen mit ethischen Debatten konfrontiert. Mitarbeiter, Investoren und zivilgesellschaftliche Organisationen fragen zunehmend danach, welche Verantwortung Unternehmen tragen, wenn ihre Technologien in militärischen Kontexten verwendet werden.

Bisher keine verbindlichen Vereinbarungen zur Begrenzung autonomer Waffensysteme

Die politische Herausforderung besteht darin, Regeln für den Umgang mit solchen Technologien zu entwickeln. Internationale Organisationen diskutieren bereits seit mehreren Jahren über mögliche Vereinbarungen zur Begrenzung autonomer Waffensysteme. Bisher sind diese Gespräche jedoch zu keinem verbindlichen Ergebnis gekommen. Staaten verfolgen unterschiedliche Interessen, und viele Regierungen zögern, auf mögliche militärische Vorteile zu verzichten. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Konflikt zwischen dem Pentagon und Anthropic eine symbolische Bedeutung. Er zeigt, dass die Entwicklung militärischer KI nicht nur eine technische Frage ist, sondern auch eine politische. Entscheidungen darüber, wie und in welchem Umfang solche Technologien eingesetzt werden, betreffen grundlegende Fragen von Sicherheit, Kontrolle und Verantwortung.

Für die öffentliche Debatte bedeutet dies, dass die Rolle Künstlicher Intelligenz in militärischen Kontexten stärker diskutiert werden muss. Während viele technologische Entwicklungen im Alltag sichtbar sind, bleibt der militärische Einsatz von KI häufig im Hintergrund. Doch genau dort könnten sich in den kommenden Jahren entscheidende Veränderungen vollziehen.

Die Integration von algorithmischen Systemen in militärische Entscheidungsprozesse hat das Potenzial, die Struktur internationaler Sicherheitspolitik nachhaltig zu verändern. Der Konflikt um Anthropic bietet daher einen seltenen Einblick in ein Feld, das sonst weitgehend im Verborgenen bleibt. Er zeigt, wie eng die Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen und Technologieunternehmen inzwischen geworden sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass diese Beziehungen nicht frei von Spannungen sind. Die Frage, wer letztlich über den Einsatz neuer Technologien entscheidet – Regierungen, Unternehmen oder internationale Vereinbarungen – wird in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.

Damit steht die Entwicklung militärischer KI exemplarisch für eine größere Herausforderung moderner Gesellschaften. Technologische Innovationen entstehen heute häufig schneller, als politische Systeme darauf reagieren können. Die Fähigkeit, neue Technologien verantwortungsvoll zu regulieren, wird daher zu einer der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre.

Titelbild: Summit Art Creations / Shutterstock


Quellen:

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Baden-Württembergs bedenkliche Zusammenarbeit mit Palantir

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Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat das Gotham-System des US-Unternehmens Palantir gekauft, um mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Überwachungsdaten im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden zu verarbeiten – auch mit den Stimmen der aktuellen Wahlsieger Die Grünen. Die Polizei von Baden-Württemberg gibt zwar an, dass die Software von Palantir streng kontrolliert wird, um Missbrauch oder Datenlecks zu verhindern – dennoch löst die Zusammenarbeit mit Palantir ernsthafte Bedenken aus. Ein Artikel von Shir Hever.

Alex Karp, der Geschäftsführer des US-Softwarekonzerns Palantir, bekannt für die Bereitstellung von Technologien für Polizei, Geheimdienste und Militär, sagte im letzten Jahr bei einer Investorenkonferenz:

Palantir ist hier, um Systeme zu stören und die Institutionen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu den besten der Welt zu machen, und wenn es notwendig ist, unsere Feinde einzuschüchtern und gelegentlich zu töten.“

An solchen Zitaten mangelt es bei den Palantir-Gründern Alex Karp und Peter Thiel, zwei Trump-Anhängern, nicht. Thiel war auch ein enger Freund von Jeffrey Epstein. Sie machen keinen Hehl daraus, dass ihr Unternehmen nach Macht, Dominanz und einer Unterscheidung zwischen „uns“ und „ihnen“ strebt.

Und ganz aktuell wird die Technologie von Palantir zum Töten eingesetzt – in Gaza und auch im Iran. In Gaza nutzt Israel Palantir, um internationale Hilfsorganisationen zu überwachen, nachdem diese sich geweigert hatten, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter weiterzugeben, um Lebensmittellieferungen nach Gaza zu verfolgen und zu stoppen. Und im Iran sammelt Palantir Überwachungsdaten und gleicht diese mit dem KI-Modell von Anthropic ab, um Ziele für Attentate zu generieren.

Kann Technologie an sich böse sein oder kommt es nur darauf an, ob sie für böse Zwecke eingesetzt wird? Mit der Wahl des Firmennamens „Palantir“ haben Karp und Thiel ihre Meinung zu diesem Thema deutlich gemacht. Das Wort „Palantir“ bezieht sich auf eine magische Kristallkugel aus den Büchern „Der Herr der Ringe“ von J. R. R. Tolkien. In den Büchern und auch im Film benutzt der Hobbit Pippin den Palantir aus Neugier und wird dadurch Opfer der böswilligen Überwachung durch den tyrannischen Sauron. Das Logo von Palantir ist eine vereinfachte Kristallkugel, die als Pupille eines Auges dargestellt ist. Dies kann man als Anspielung auf das „Auge von Sauron“ (das ultimative Überwachungsinstrument im Dienst des Bösen in „Der Herr der Ringe“) lesen. In seinem X-Account lautet das Unternehmensmotto „Software, die dominiert“. Eines der von Palantir entwickelten Tools heißt „Gotham“, eine Anspielung auf die fiktive Stadt aus den Batman-Geschichten, in der ein millionenschwerer Rächer namens Batman Kriminelle in der korrupten und von Verbrechen heimgesuchten Stadt Gotham bekämpft. Palantir bezeichnet die Software daher auch als „Waffensystem“.

Die Identifikation mit Schurken der Populärkultur geschieht aber auch durch Andere. Die US-Einwanderungsbehörde ICE verglich sich selbst mit Darth Vader aus Star Wars, Trump sagte in einem Treffen mit Zohran Mamdani, „Sie können mich einen Faschisten nennen“, Benjamin Netanjahu nannte Israels Operation zur Ermordung wichtiger iranischer Führer und Militärkommandanten „Operation Red Wedding“ (Rote Hochzeit), eine Anspielung auf die Massenszene aus den Büchern und der Fernsehserie Game of Thrones, in der unbewaffnete Unschuldige ermordet werden. Israels Krieg gegen den Iran im Juni 2025 wurde „Rising Lion“ genannt, eine biblische Anspielung aus dem Buch Numeri, in dem es weiter heißt: „Er wird sich nicht niederlegen, bis er von der Beute gegessen und das Blut der Erschlagenen getrunken hat.“ Diese Akteure scheuen sich also nicht, sich mit dem Bösen zu assoziieren, aber sie haben noch etwas anderes gemeinsam: Sie sind alle Kunden von Palantir.

Kunden von Palantir

Palantir verkauft nicht nur die Werkzeuge für Überwachung und Herrschaft, die es möglich, ja sogar leicht machen, Menschen- und Bürgerrechte zu verletzen, sondern nutzt auch seine tyrannischen Bilder und Popkultur-Referenzen, um seinen Kunden das Gefühl zu geben, Tyrannen zu sein. Ein Vertrag mit Palantir ist daher nicht nur eine Frage der Überwachungsmacht, sondern auch ein politisches Statement: eine Parteinahme für weiße Vorherrschaft, Militarismus und Kolonialismus gegen progressive Ideale wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit.

Nach der pro-kolonialistischen Rede des US-Außenministers Marco Rubio auf dem Münchner Sicherheitsgipfel, die als „unheilvolles Plädoyer für schamlosen westlichen Imperialismus” bezeichnet wurde, sagte Joe Lonsdale, Mitbegründer von Palantir:

„Eine wichtige Rede von Außenminister Rubio. Diese US-Regierung kümmert sich sehr um den Westen und ist für Europa so viel besser, als ihre Führer und die politische Klasse erkennen. Ich hoffe, sie hören zu.”

In einer durchgesickerten Audioaufnahme des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein empfahl er dem ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak, sich „Palantir anzuschauen“. Tatsächlich gehört das israelische Verteidigungsministerium zu den ersten Kunden von Palantir. Palantir stellte seine KI-Tools dem israelischen Militär zur Verfügung. Palantir erweiterte seine Zusammenarbeit mit Israel, als der Völkermord im Gazastreifen begann. Es erklärte, „wir stehen zu Israel“, und hielt seine Vorstandssitzung im Januar 2024 in Tel Aviv ab.

Palantir in Gaza, Libanon und Venezuela

Israel setzte KI als Waffe ein, um eine große Anzahl von „Zielen“ in Gaza zu generieren, wobei bis zu 100 zivile Opfer pro Angriff als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen wurden. Der israelische Geheimdienst nutzte KI, um 40.000 Ziele zu generieren, und wenn man den maximalen akzeptierten Kollateralschaden dafür berechnet, ist dieser größer als die Bevölkerung des gesamten Gazastreifens. Microsoft, Google und Amazon stellten Israel Cloud-Dienste, Server und Schnittstellenprogramme zur Verfügung, um die Verwaltung der enormen Mengen an Überwachungsdaten zu unterstützen, die von Drohnen, Soldaten, Gesichtserkennungs-Tools und gehackten Telefonen gesammelt wurden, aber die israelische Armee bestand darauf, dass die Ziele selbst von KI generiert wurden. Alle Tech-Giganten bestritten eine Beteiligung an diesem Teil der Militarisierung der KI. Palantir bleibt aber der Hauptverdächtige für die Bereitstellung der Algorithmen, die das israelische Militär bei der Begehung des Völkermords unterstützt haben.

Darüber hinaus startete Israel am 18. September 2024 einen Pager-Angriff im Libanon. Bei dem Angriff wurden mindestens 32 Menschen getötet, darunter zwei Kinder, und 3.250 Menschen verstümmelt und verletzt. Die UNO verurteilte den Angriff als Verstoß gegen das Völkerrecht. Israel bekannte sich stolz zu dem Angriff und ein Mossad-Agent gab der Sendung „60 Minutes“ hierzu ein Interview. In seiner Autobiografie behauptet Karp, dass Israel sich bei der Durchführung des Angriffs auf die Technologie von Palantir verlassen habe.

Amnesty International wies darauf hin, dass Palantir-Tools in den USA eingesetzt wurden, um die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit palästinensischer und pro-palästinensischer Demonstranten zu verletzen und um Migranten zu überwachen und ihre Rechte zu verletzen. Der UN-Bericht über die Unternehmen, die den Völkermord in Gaza ermöglichen, erwähnt auch Palantir als ein Unternehmen, das die Tötung von Palästinensern in Gaza erleichtert.

Wie der ehemalige griechische Finanzminister Yannis Varoufakis sagte, ist Gaza zu einem Testfeld für gefährliche Technologien geworden, die die gesamte Menschheit bedrohen. Er erwähnt ein Gespräch, das er mit einem Mitarbeiter von Palantir darüber geführt hat, wie Massenüberwachung eingesetzt wird, um den Aufenthaltsort ganzer Bevölkerungsgruppen in Echtzeit zu verfolgen. Zuerst in Gaza, dann aber auch in Europa.

Die militärtaugliche Technologie von Palantir trat auch in Erscheinung, als die USA Palantir-Tools zusammen mit Anthropic (dem KI-Unternehmen, das den Chatbot Claude entwickelt hat) einsetzten, um Präsident Maduro und seine Frau am 3. Januar 2026 aus Venezuela zu entführen. Die USA verfügten über Informationen über den genauen Einsatz der Luftabwehr und sogar über den Standort des Sicherheitsraums im Präsidentenpalast.

Die Trump-Regierung rechtfertigt den Einsatz von Militärtechnologie gegen US-Bürger mit rassistischen Argumenten über Migranten. Die US-Regierung rüstet das Heimatschutzministerium (DHS) und dessen bewaffneten Zweig ICE mit Palantir-Tools aus.

Widerstand gegen Palantir weltweit

Das American Friends Service Committee (AFSC) startete in den USA eine Protestkampagne gegen Palantir mit der einleitenden Zeile: „Der US-Technologiegigant Palantir unterstützt offen den Völkermord Israels in Gaza.“ ICE ist die bewaffnete Organisation, die zur Abschiebung von Migranten in den USA eingesetzt wird und seit September bereits 13 Menschen erschossen hat, darunter zwei US-Bürger, bei der Jagd auf undokumentierte Einwanderer. Die Sicherheitsforscherin Sophia Goodfriend kommentierte, dass die ICE-Operationen in den USA den Taktiken der israelischen Besatzungstruppen in Palästina ähneln und dass dies zu erwarten sei, wenn die Militärtechnologie von Palantir von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird.

In Großbritannien erhielt Palantir einen Auftrag des Verteidigungsministeriums im Wert von 240 Millionen Pfund, nachdem es viele ehemalige leitende Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums eingestellt hatte. Palantir unterzeichnete außerdem einen Vertrag über 330 Millionen Pfund mit dem National Health Service (NHS), woraufhin Ärzte davor warnten, dass Patienten das Vertrauen in ein System verlieren würden, das auf so invasive Weise personenbezogene Daten durch ein moralisch so verwerfliches Unternehmen sammelt. Die britische Grüne Partei fordert das Gesundheitsministerium auf, den Vertrag mit Palantir zu kündigen.

Die British Medical Association warnte, dass die von Palantir im Rahmen seines Vertrags mit dem NHS gesammelten medizinischen Informationen für militärische Zwecke und zur Verfolgung von Migranten verwendet werden könnten. Britische zivilgesellschaftliche Organisationen starteten eine Kampagne gegen den Einsatz von Palantir im britischen Gesundheitssystem.

Die New York City Health and Hospital Corporation unterzeichnete ebenfalls einen Vertrag mit Palantir, um Patienten zu verfolgen, die nicht ausreichend versichert sind oder ihre Gesundheitsleistungen nicht bezahlt haben, woraufhin The Intercept warnte, dass das System von Palantir Patienten in New Yorker Krankenhäusern der Überwachung durch US-Geheimdienste wie der NSA und ICE aussetzt.

In der Schweiz lehnten die Regierung und die Armee einen Vertrag mit Palantir ab. Die Zeitung Die Republik enthüllte, dass die Ablehnung durch Bedenken ausgelöst wurde, dass ein Vertrag mit Palantir ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstellen und ihre Souveränität untergraben könnte, indem er die Abhängigkeit von einem US-Unternehmen erhöht. Palantir reagierte darauf mit einer Klage gegen Die Republik. Es ist eine bemerkenswerte Ironie, dass ein Unternehmen, das sich der Überwachung und der Gewinnung von Informationen über Menschen gegen deren Willen widmet, empört ist, wenn eine Zeitung wenig schmeichelhafte Informationen über es veröffentlicht. Aber tatsächlich zeigt der Fall deutlich den Unterschied zwischen Überwachung und Journalismus.

In den meisten Teilen Europas hingegen macht Palantir rasch Fortschritte und unterzeichnet Verträge mit Regierungen und privaten Einrichtungen, wodurch das Unternehmen seinen Einfluss ausweitet und immer mehr Daten über europäische Bürger sammelt. Diese Daten verschaffen den USA mehr Macht über Europa. Wie der Einsatz von Palantir bei dem Angriff auf Venezuela und der Entführung seines Präsidenten zeigt, reicht die Datendurchdringung aus, um die Souveränität sofort zu untergraben.

Palantir und Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Koalition Baden-Württembergs unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist dennoch eine Zusammenarbeit mit Palantir eingegangen. Der Vertrag wurde im Frühjahr 2025 von Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterzeichnet, obwohl das Gesetz es der Regierung nicht erlaubte, die Daten von Bürgern an ein ausländisches Unternehmen weiterzugeben.

Die Grünen in Deutschland sind meilenweit von den britischen Grünen und der Schweizer Regierung entfernt. Dr. Franziska Branter verfasste im November 2025 einen Sechs-Punkte-Plan für digitale Freiheit. Punkt 1 ist die Aufhebung von Monopolen, aber Thomas Strobl rechtfertigte die Beauftragung von Palantir damit, dass sie „führend auf diesem Gebiet“ seien. Punkt 3 lautet, „Trump und neuen Tech-Oligarchen effektiv die Stirn bieten“. Punkt 4 lautet, Europäische Digitale Souveränität entschlossen voranbringen!“.

Sechs Tage nachdem Brantner diese sechs Punkte veröffentlicht hatte, verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz, um den Vertrag mit Palantir zu ermöglichen. Die Grünen stimmten dafür im Austausch für die Erweiterung eines Schwarzwaldparks um 1.500 Hektar. Das Gesetz stellt sicher, dass die Datenverwaltung Baden-Württembergs nicht im Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen erfolgt. Die Daten werden trump-freundlichen Tech-Oligarchen zur Verfügung gestellt, was die digitale Souveränität Europas untergräbt.

Auf die Frage des Autors antwortete die Polizei Baden-Württemberg, dass der Vertrag mit Palantir das Unternehmen daran hindere, auf Daten der Polizei Baden-Württemberg zuzugreifen und Hintertüren zu installieren, dass das Fraunhofer-Institut den Quellcode überprüft habe, um sicherzustellen, dass keine Datenlecks und unbefugte Zugriffe auftreten, dass eine Trennung zwischen dem Palantir-System und dem öffentlichen Netz besteht und dass die Wartung des Systems nur unter polizeilicher Aufsicht durchgeführt werden könne. Der Einsatz von Palantir sei zeitlich begrenzt und diene derzeit dazu, die erforderlichen Fähigkeiten sofort bereitzustellen. Die Polizeisprecherin fügte hinzu, dass zur Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf das neue Tool auch die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet worden sei. Die Polizei versichert außerdem, dass die von Baden-Württemberg erworbenen Palantir-Tools nicht zur Erfassung von Überwachungsmaterial verwendet werden, sondern zur Aggregation, Analyse und zum Abgleich von Informationen, die aus anderen Quellen stammen.

Dies entspricht allerdings der Art und Weise, wie Palantir-Tools in Gaza und Venezuela eingesetzt wurden, was die Macht demonstriert, die diese Tools den Behörden verleihen.

Palantir in Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen hat Palantir-Tools zur Überwachung der Bevölkerung angeschafft. Der Vertrag sieht vor, dass die Palantir-Software für „präventive Polizeiarbeit” eingesetzt werden soll – also zur Verfolgung von Personen, die noch keine Straftat begangen haben, bei denen der Computer jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sieht. Obwohl die Software nur für schwere Straftaten wie Terrorismus und sexuelle Gewalt gegen Kinder eingesetzt werden darf, berichten die Strafverfolgungsbehörden von Nordrhein-Westfalen, dass 2.034 Beamte die Software in den letzten 6 Monaten genutzt haben und dass die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk die Befugnis hat, die Protokolle zu jeder Person einzusehen.

Aktivismus gegen Palantir in Deutschland

Die Gruppe Tadamun („Solidarität“ auf Arabisch) ist eine palästinensische Solidaritätsgruppe in Baden-Württemberg, die sich für den Aufbau einer breiten Allianz für Solidarität mit Palästina, Solidarität mit dem Sudan und Antirassismus einsetzt. Für diesen Artikel sprach der Autor mit Ahmed, einem Mitglied der Gruppe Tadamun. Er erklärte:

Als wir erfuhren, dass Baden-Württemberg beabsichtigt, Palantir-Tools zu kaufen, fanden wir bei unseren Recherchen alarmierende Verbindungen zum andauernden Völkermord in Gaza. Wir glauben, dass es Potenzial für einen gemeinsamen Kampf der baden-württembergischen Zivilgesellschaft gegen Palantir und für Solidarität mit Palästina gibt, aber leider weigerten sich einige Organisationen, die Solidarität mit Palästina in die Kampagne einzubeziehen, und ignorierten die Art und Weise, wie Palantir-Tools an Palästinensern in Gaza getestet wurden. Tadamun ist dennoch Teil der „Anti-Palantir-Koalition“. Obwohl Baden-Württemberg Palantir gekauft hat und damit eine neue Form der politischen Unterdrückung gegen bürgerliche Freiheiten, einschließlich der Solidarität mit Palästina, geschaffen hat, verbreiten wir Informationen und setzen den Protest fort.“

Tadamun veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung über die Gefahren, die der Vertrag in Baden-Württemberg aus ihrer Sicht mit sich bringt. Der Vertrag über 25 Millionen Euro verspricht, „Richtlinien zur Stärkung der Sicherheit, zur Steuerung der Migration und zur Verhinderung von Radikalisierung“ und die Implementierung der Systeme Gotham und Foundry von Palantir. Tadamun warnt davor, dass die Tools von Palantir illegales „Racial Profiling“ durch die Polizei erleichtern würden.

Tadamun engagiert sich weiter gegen den Palantir-Vertrag und stellt folgende Forderungen: KI-gestützte Polizeiarbeit, Massenüberwachung, rassistische Profilerstellung und Datenerfassung durch Palantir und ähnliche Unternehmen zu verbieten und Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen nicht durch die Beauftragung von Unternehmen, die an solchen Verbrechen beteiligt sind, zu normalisieren.

Die Kampagne gegen Palantir in Baden-Württemberg ist gespalten. Die mangelnde Bereitschaft einiger Menschenrechts- und Datenschutzgruppen, mit Palästinensern zusammenzuarbeiten, könnte es der grün-schwarzen Koalition ermöglicht haben, die umstrittene Software zu kaufen. Aus Sicht von Palantir war die Entscheidung, ihre Technologie an Israel zu verkaufen, um sie als Instrument der Apartheid, Besatzung und des Völkermords einzusetzen und sie an Palästinensern zu testen, eine wirksame Strategie, da es vielen Deutschen offensichtlich schwerfällt, die Menschlichkeit der Palästinenser als Opfer der Überwachung durch Palantir zu erkennen. Und nun ist die Polizei von Baden-Württemberg mit dieser Technologie ausgerüstet.

Trotz der Rückschläge in den USA, Großbritannien und Deutschland hat die palästinensische BDS-Bewegung eine weltweite Kampagne gegen Palantir angestoßen. Sie hat eine Übersicht erstellt, in der sie ihre Vorwürfe gegen Palantir, insbesondere die Vorwürfe von Verbrechen gegen die Palästinenser, auflistet. Auch als Warnung, dass die Bevölkerungen anderer Staaten die Nächsten sein könnten. In Ländern, in denen die Rechte der Palästinenser nicht als „kontrovers” gelten, wird die Kampagne gegen Palantir breiter und stärker sein. Deutsche, die sich vor gefährlicher Überwachung schützen wollen, sollten bedenken, dass Rassismus zu Repressionen führen kann, wie es jetzt schon in den USA der Fall ist.

(Aus dem Englischen übersetzt von Maike Gosch)

Titelbild: Alan Mazzocco / Shutterstock

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☐ ☆ ✇ apolut

Interview mit Andres Schiffmacher – Freiheitskonto in Georgien

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Die finanzielle Freiheit in Europa schwindet rapide. Neue Regulierungen und Überwachungsmechanismen greifen tief in unsere finanzielle Privatsphäre ein.

Noch gibt es Auswege!

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Kai Stuht und sein Team freuen sich auch über eine finanzielle Unterstützung, damit weitere Filmprojekte realisiert werden können.
➥ via Crowdfunding: https://gofund.me/ea8c375e
➥ via Paypal: https://www.paypal.me/kaistuht
➥ via Bitcoin: bc1qjju0tuv006uhh9m209h5xr5y6qm2rjh54zuhgk
➥ via Überweisung

Kontoinhaber: Kai Stuht
IBAN: DE38 1005 0000 1066 0904 80
Berliner Sparkasse
Verwendungszweck: freiwillige Zuwendung

➥ Die Filme als Download: https://100aerzte.com/download-film
➥ zum Newsletter anmelden: https://api.transpond.io/form?am=25394&fid=8164&host=true
➥ HOPE Film: https://hope-doku.com
➥ Telegram: https://t.me/KaiStuht
➥ X / Twitter: https://twitter.com/KaiStuht

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☐ ☆ ✇ Opposition24

Palantir gehackt? Schwere Vorwürfe, Daten-Leak-Gerüchte – und X seit Nachmittag gestört

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Auf der Plattform X verbreitete unter anderem Kim Dotcom am 16. Februar die brisante Behauptung, Palantir sei gehackt worden. Demnach hätten Angreifer Zugriff auf interne Systeme erlangt und brisante Informationen sichergestellt. Offizielle Bestätigungen dafür gibt es bislang nicht.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Angeblich sollen riesige Datenmengen aus Überwachungsprojekten, Gesprächsprotokolle hochrangiger Persönlichkeiten sowie sensible Informationen aus internationalen Programmen betroffen sein. Die Rede ist von transkribierten Gesprächen, geheimen Zugriffen auf Geräte von Politikern und Wirtschaftsführern sowie weitreichenden Kooperationen mit US-Behörden.

Belegt ist davon derzeit nichts. Weder Palantir selbst noch große internationale Nachrichtenagenturen haben einen bestätigten Sicherheitsvorfall gemeldet. Auch Cybersecurity-Unternehmen haben bislang keine technischen Analysen veröffentlicht, die einen erfolgreichen Hack nachweisen würden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass nichts passiert ist – sondern lediglich, dass die Informationslage derzeit unklar ist.

Brisant ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Seit heute Nachmittag berichten zahlreiche Nutzer über Störungen im Netzwerk X. Inhalte laden verzögert, Feeds aktualisieren sich nur sporadisch, teilweise kommt es zu Ausfällen. Ob dies zufällig geschieht, auf technische Wartungsarbeiten zurückzuführen ist oder möglicherweise im Zusammenhang mit der Verbreitung der Hack-Vorwürfe steht, ist offen. Offizielle Angaben zu den Ursachen der Störungen liegen bislang nicht vor.

Palantir gilt als eines der einflussreichsten Datenanalyse-Unternehmen der westlichen Welt und arbeitet seit Jahren mit Regierungen, Militärs und Sicherheitsbehörden zusammen. Gerade deshalb wäre ein erfolgreicher Hack von enormer Tragweite – geopolitisch, wirtschaftlich und sicherheitstechnisch. Gleichzeitig ist das Unternehmen regelmäßig Ziel politischer Kampagnen und kontroverser Debatten, was es anfällig für gezielte Desinformationsnarrative macht.

Ob wir es mit einem echten Cyberangriff historischen Ausmaßes oder mit einer groß angelegten Fake-News-Operation zu tun haben, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Klar ist nur: Die Gerüchte sind im Umlauf, die Plattform X ist gestört – und Palantir schweigt bislang.

Sobald es belastbare Informationen oder offizielle Stellungnahmen gibt, werden wir berichten.

Hier ein Screenshot von Dotcoms Post – nachfolgend die Übersetzung:

Ein Twitter-Beitrag von Kim Dotcom über die angebliche Hacking-Attacke auf Palantir und deren Auswirkungen auf internationale Sicherheitsfragen.

Palantir wurde angeblich gehackt. Ein KI-Agent wurde eingesetzt, um Superuser-Zugriff zu erlangen, und Folgendes sollen die Hacker herausgefunden haben:

Peter Thiel und Alex Karp begehen eine massenhafte Überwachung von Staatsoberhäuptern und Wirtschaftsgrößen weltweit.

Sie verfügen über tausende Stunden transkribierter und durchsuchbarer Gespräche von Donald Trump, JD Vance und Elon Musk. Sie haben sich in die Geräte, Autos und Jets von Staatsoberhäuptern der Welt eingeschlichen und das größte Archiv an Erpressungsmaterial angehäuft.

Palantir entwickelt Atom- und Biowaffenkapazitäten für die Ukraine und arbeitet eng mit der CIA zusammen, um Russland zu besiegen. Sie glauben, in einem Jahr zum Ziel zu kommen. Ihr Plan ist es, Russland mit sinnlosen Friedensverhandlungen zu beschäftigen und so dieses Ziel zu erreichen. Palantir trägt die Verantwortung für die Mehrheit der palästinensischen Todesfälle im Gazastreifen. Sie haben die KI-gestützte Zielerfassung für Israel entwickelt.

Palantir ist ein Teilbereich der CIA, und alle Daten internationaler Kunden werden in eine CIA-Spionage-Cloud kopiert.

Palantir ist zum gefährlichsten Unternehmen der Welt geworden. Wenn Sie dort arbeiten, haben Sie das Recht zu erfahren, wofür Palantir-KI ohne Ihr Wissen eingesetzt wird.

Die von den Hackern mutmaßlich erbeuteten Palentir-Daten sollen an Russland und/oder China weitergegeben werden. Ich wurde für diese Veröffentlichung als vertrauenswürdiger Partner ausgewählt.

Ich bin nicht an dem Palentir-Hack beteiligt und kenne die Hacker nicht. Ich weiß aber, dass der Hack stattgefunden hat.

(Auszug von RSS-Feed)

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Moskau drosselt Telegram: Durov wehrt sich gegen Einflussnahme

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Russland verschärft den Druck auf Telegram – und es wird immer offensichtlicher, worum es dabei wirklich geht. Wie zahlreiche Medien vermelden, drosselt Moskau gezielt die Geschwindigkeit des Messengers und positioniert parallel eine staatlich geförderte Alternative. Offiziell spricht die Aufsichtsbehörde von Gesetzesverstößen, unzureichender Betrugsbekämpfung und datenschutzrechtlichen Fragen. Doch die politische Stoßrichtung ist kaum zu übersehen: Wer sich der staatlichen Kontrolle entzieht, wird ausgebremst.

Telegram ist einer der wichtigsten Kommunikationskanäle im Land. Millionen Russen nutzen den Dienst nicht nur privat, sondern auch zur Information, Organisation und politischen Debatte. Genau das scheint dem Kreml zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Während Telegram technisch gedrosselt wird, rückt eine „heimische“ Lösung in den Vordergrund: der staatlich unterstützte Messenger MAX, der auf neuen Geräten vorinstalliert wird und eng mit staatlichen Diensten verknüpft ist. Kritiker warnen, dass hier weniger Innovation als vielmehr Überwachung im Mittelpunkt steht.

Telegram-Gründer Pavel Durov reagierte deutlich. In öffentlichen Stellungnahmen machte er klar, dass es aus seiner Sicht nicht um Sicherheitsfragen geht, sondern um Kontrolle. Russland versuche, die Bürger von einer unabhängigen Plattform wegzulenken und sie in ein staatlich kontrolliertes System zu drängen. Telegram stehe hingegen für Privatsphäre und Meinungsfreiheit – Prinzipien, die man nicht dem politischen Druck opfern werde. Durov betont seit Jahren, dass Telegram keinen generellen Zugriff auf private Nutzerdaten gewährt und sich auch unter staatlichem Druck nicht instrumentalisieren lassen wolle.

Dass es zwischen Durov und den russischen Behörden seit Langem knirscht, ist kein Geheimnis. Schon als Gründer des sozialen Netzwerks VKontakte geriet er mit staatlichen Stellen aneinander, weil er sich weigerte, Oppositionsgruppen zu sperren oder Nutzerdaten herauszugeben. 2014 verließ er Russland und ging ins Exil, nachdem der Druck auf ihn massiv zugenommen hatte. Später folgte 2018 der Versuch, Telegram landesweit zu blockieren, weil das Unternehmen keine Verschlüsselungsschlüssel übergeben wollte. Die Maßnahme scheiterte weitgehend und wurde wieder aufgehoben – der politische Konflikt blieb.

Nun setzt Moskau offenbar auf eine andere Strategie: kein vollständiges Verbot, sondern gezielte Behinderung, kombiniert mit dem Aufbau einer staatstreuen Alternative. Das Signal ist klar – digitale Infrastruktur soll kontrollierbar sein. Was als technische Regulierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein politischer Machtkampf um Informationshoheit. Einmal mehr zeigt sich, dass man im Kreml gerne den Westen wegen immer mehr Einschränkungen der Meinungsfreiheit kritisiert, selbst aber zu ähnlichen Mitteln greift. Unvergessen auch, dass das deutsche „NetzDG“ von Moskau 1:1 übernommen worden ist.

(Auszug von RSS-Feed)

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Kameras überall, Freiheit nirgends? Bundesregierung feiert Videoüberwachung

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Die Bundesregierung rühmt sich steigender Erfolge durch Videoüberwachung an Bahnhöfen: Im Jahr 2025 seien 12.124 Straftaten aufgeklärt und 9.968 Täter ermittelt worden. Diese Zahlen nennt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Nutzung polizeilicher Überwachungstechnologien, wie aus der Bundestagsdrucksache 21/3960 hervorgeht.

Was die Regierung daraus macht, ist bemerkenswert: Aus einer parlamentarischen Kontrollfrage wird eine Werbebotschaft für mehr Repression. Dabei zielte die AfD-Anfrage ausdrücklich nicht auf eine Ausweitung der Videoüberwachung, sondern auf deren rechtliche Grundlagen, Eingriffsintensität und Kontrollmechanismen. In der Vorbemerkung der Fragesteller wird klar benannt, dass polizeiliche Überwachung zentrale Grundrechte berührt – von der informationellen Selbstbestimmung über das Persönlichkeitsrecht bis hin zur Versammlungsfreiheit.

Die AfD wollte wissen, welche empirischen Erkenntnisse tatsächlich zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen vorliegen und wie diese in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen werden. Die Antwort der Bundesregierung bleibt darauf oberflächlich: steigende Zahlen, steigende Bedeutung, steigende Repression. Eine ernsthafte Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten findet nicht statt. Stattdessen wird Videoüberwachung als neutraler Fortschritt verkauft, obwohl sie den öffentlichen Raum dauerhaft verändert und jeden Bürger unter Generalbeobachtung stellt.

Typisch ist dabei die politische Umdeutung: Die Bundesregierung nutzt die Anfrage, um den Eindruck zu erwecken, Überwachung sei alternativlos und erfolgreich. Dass eine Oppositionspartei hier gerade nicht mehr Kameras fordert, sondern nach rechtlichen Grenzen, Kontrolle und Verhältnismäßigkeit fragt, wird bewusst unterschlagen. So wird parlamentarische Kontrolle ins Gegenteil verkehrt.

Videoüberwachung ist kein Schutzversprechen, sondern ein Machtinstrument. Sie klärt im Nachhinein auf, verhindert aber keine Gewalt und keine Kriminalität. Wer sie ausweitet, entscheidet sich für Kontrolle statt Ursachenbekämpfung. Genau diese Zweischneidigkeit hätte die Bundesregierung offen benennen müssen – tut es aber nicht. Stattdessen wird Repression gefeiert und Freiheit zur statistischen Randnotiz erklärt.

(Auszug von RSS-Feed)
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