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Die Architektur der Entrechtung: Hannes Hofbauer über das EU-Sanktionsregime gegen Russland

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Zwischen außergerichtlicher Willkür und dem Abbruch diplomatischer Brücken: Im Berliner Sprechsaal präsentierte der Wirtschaftshistoriker und Verleger Hannes Hofbauer jüngst sein neues Werk „Aller Rechte beraubt“. Er sezierte dabei, wie sich der europäische Rechtsstaat schleichend in ein autoritäres Sanktionsregime transformiert. Von der „Jedermannspflicht“ bis zur administrativen Existenzvernichtung unliebsamer Kritiker beschrieb er in seinem Vortrag eine Architektur der Entrechtung, die das Fundament der Gewaltenteilung zunehmend untergräbt. Ein Bericht von Éva Péli.

„Wir leben in kriegerischen Zeiten – und das, was da mit den Sanktionen passiert, ist Teil eines Krieges.“ Mit diesen Worten eröffnete der Wiener Wirtschaftshistoriker Hannes Hofbauer die Vorstellung seines Buches. Das Werk analysiert präzise, wie sich das Rechtswesen schleichend wandelt: weg von der Gewaltenteilung, hin zum Ausnahmezustand. Der Untertitel fasst diese These treffend zusammen: „Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“.

Der Autor erinnerte an den NATO-Angriff auf Jugoslawien vor 27 Jahren (24. März 1999) und erklärte, dass dieses Ereignis die „relativ friedliche, repressionsfreie Zeit der 80er- und 90er-Jahre“ endgültig beendete.

Das 19. und 20. Sanktionspaket gegen Russland

Die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland knüpfen laut Hofbauer direkt an diese kriegerische Logik an. Während die EU Mitte Dezember 2025 das 19. Paket schnürte, arbeitet sie bereits am 20. Paket, das jedoch derzeit am Widerstand Ungarns stockt.

Obwohl die offizielle Zählung meist mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 beginnt, bestehen die Sanktionen der EU und der USA bereits seit Frühjahr 2014. „Wir erleben mittlerweile ein elfeinhalbjähriges Sanktionsregime“, resümierte der Historiker. An vorderster Stelle steht der Waldai-Klub, den Westeuropa – insbesondere Wien – durch zahlreiche hochkarätige Veranstaltungen kennt. Indem die EU den renommierten russischen Thinktank sanktioniert, setzt sie auch dessen führende Köpfe unter Druck, allen voran Waldai-Chef Fjodor Lukjanow. Für Hofbauer markiert dieser Schritt einen weiteren Abbruch der intellektuellen Brücken zwischen Russland und Europa. Ein Forum, das über Jahre den Austausch mit westlichen Experten pflegte, wird nun administrativ geächtet. Damit hat Brüssel die diplomatischen Brücken faktisch gesprengt.

Die Stoßrichtung sei dabei eindeutig: Das Ziel bleibt ein erzwungener Regimewechsel.

„Es handelt sich um ein kriegerisches Mittel im Kampf gegen Russland. Dieser Kampf umfasst militärische, logistische, mediale und gesellschaftliche Mittel – die Sanktionspolitik bildet einen Teil davon. Sie bricht das Völkerrecht, weil die UNO sie nicht erließ und überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert.“

Wirtschaftskrieg gegen Russland: Die Strategie der Delegitimierung

Nach über einem Jahrzehnt scheint das Arsenal des klassischen Wirtschaftskrieges weitgehend erschöpft: Die Verantwortlichen koppelten Russland vom SWIFT-System ab, froren Zentralbankgelder ein, zerstörten die Energiepartnerschaft mit Deutschland und schlossen das Land aus Wissenschaft, Kultur und Sport aus. In dieser Sackgasse rücken nun verstärkt Personensanktionen in den Mittelpunkt, wie Hofbauer erklärt.

Bereits im März 2014 erließ die EU Sanktionen gegen die damals gewählte Führung der Ukraine. Erster auf der Liste war Präsident Viktor Janukowitsch, gefolgt von Ministerpräsident Mykola Asarow. Laut Hofbauer diente dies dazu, die ukrainischen Repräsentanten auf internationaler Ebene gezielt zu entmachten, da deren Ablehnung des westlichen Kurses bereits feststand.

Sergej Glasjew: Architekt des eurasischen Schwenks

Als russische Schlüsselfigur der Sanktionsliste rückt Hofbauer den Ökonomen Sergej Glasjew ins Zentrum. Seine Personalie hilft entscheidend dabei, das geopolitische Ringen um die 2008 von Brüssel initiierte „Ostpartnerschaft“ zu verstehen, die sechs ehemalige Sowjetrepubliken eng an die EU binden sollte. Glasjew agierte hierbei als diplomatisches und ökonomisches Gegengewicht:

  • Die ökonomische Hebelwirkung: Mit einer kalkulierten „Zuckerbrot und Peitsche“-Taktik rechnete Glasjew der ukrainischen Führung vor, dass eine Abkehr von Russland das Land jährlich rund zehn Milliarden Dollar an zusätzlichen Energiekosten kosten würde. Diese Kalkulation gab den Ausschlag, als sich Präsident Janukowitsch kurzfristig weigerte, das EU-Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen.
  • Die strategische Neuausrichtung: Über das Tagesgeschäft hinaus fungierte Glasjew als Vordenker eines radikalen Bruchs mit dem West-Atlantizismus. In seinem Manifest „Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können“ (2015) skizzierte er den Weg für die eurasische Integration und die wirtschaftliche Hinwendung nach China, welche die heutige russische Politik maßgeblich bestimmen.

Zensur oder Willkür: Journalismus als Zielscheibe von Sanktionen

Ein entscheidender Unterschied zu früheren Epochen liegt laut Hofbauer darin, welche Handlungen die Behörden sanktionieren. Während historische Listen oft aktive politische Kämpfer oder Regimegegner ins Visier nahmen, trifft es heute Personen, die keine „aktive politische Tat“ im klassischen Sinne gesetzt haben. Die Betroffenen arbeiten entweder journalistisch oder investierten ihr Kapital schlicht an den aus westlicher Sicht „falschen“ Stellen.

Seit März 2014 setzt die EU dieses Instrument unter der Ägide der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) systematisch ein. In den Begründungen führt sie meist abstrakte Vorwürfe an, wie die „Destabilisierung der EU“ oder die „Untergrabung der Souveränität der Ukraine“. Dass die Verantwortlichen die ersten Listen bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Krim-Referendum veröffentlichten, wertet Hofbauer als Beleg dafür, dass sie die Sanktionen nicht als Reaktion auf Ereignisse, sondern als proaktives politisches Kampfmittel konzipierten.

Das Scheitern der EU-Sanktionen: Kalkül versus Realität

Hannes Hofbauer warf in seiner Analyse die zentrale Frage auf, warum die EU den Weg der totalen Blockade wählte. Dabei unterschied er zwischen der offiziellen, aus seiner Sicht unlogischen Begründung und den tatsächlichen machtpolitischen Folgen.

Der Historiker konstatierte, dass die ursprüngliche Absicht, die russische Elite durch Druck zu spalten, eklatant scheiterte. „Es ist unlogisch, hunderte Oligarchen zu listen und damit Kapital und Politik zwangsweise zusammenzuschweißen“, so Hofbauer. Den Betroffenen bleibe angesichts der Sanktionen oft keine andere Wahl, als ihr Kapital nach Russland, Israel oder in die Türkei zu retten. Ein strategisch klügeres Vorgehen der EU hätte laut Hofbauer darin bestanden, einen Keil zwischen das russische Kapital und die politische Führung zu treiben. Tatsächlich passierte jedoch das Gegenteil: Die Drohung mit Enteignung in Europa bewirkte, dass sich die Eliten zwangsweise mit der russischen Staatsführung solidarisierten.

Hinter der scheinbaren Unlogik der Elite-Sanktionen identifizierte Hofbauer ein handfestes ökonomisches Motiv, das weit über die bloße Bestrafung hinausgeht: eine radikale Marktbereinigung auf administrativer Ebene. Die Sanktionen fungieren demnach als Instrument eines Verdrängungswettbewerbs, um russische Konkurrenz dauerhaft und systematisch vom europäischen Markt zu entfernen. Unter dem Deckmantel moralischer Vorwände setzt Brüssel einen machtpolitischen Hebel an, um eine protektionistische Neuordnung zu erzwingen. Was offiziell als Verteidigung westlicher Werte deklariert wird, entpuppt sich in Hofbauers Analyse somit als Werkzeug, um eigene wirtschaftliche Interessen zu sichern, indem man unliebsame Wettbewerber gezielt ausschaltet.

Die Systematik der Entrechtung: Sanktionen als außergerichtliche Strafe

Hannes Hofbauer analysierte in seinem Vortrag, wie das moderne Sanktionsregime den Rechtsstaat fundamental transformiert. Bereits der etymologische Kern des Wortes „Sanktion“ (lateinisch sanctio) verweist auf das Spannungsfeld zwischen „Festsetzen“ und „Verbieten“. In der aktuellen Praxis vollzieht sich laut Hofbauer ein radikaler Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, da nicht ein unabhängiges Gericht über die Aufnahme auf eine Sanktionsliste entscheidet, sondern der EU-Rat dies rein administrativ per Verordnung festlegt.

Die Folgen dieser politischen Entscheidung treffen die Betroffenen existenziell: Sie reichen von der vollständigen finanziellen Strangulation durch das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte bis hin zur physischen Bewegungsunfähigkeit durch Einreiseverbote und Passentzug. Besonders perfide wirke dabei das Verbot der Hilfeleistung, das jegliche Form des Beistands unter Strafe stellt und so den „gesellschaftlichen Tod“ der Gelisteten erzwingt.

Bezeichnend für dieses Regime ist, wie die Verantwortlichen konsequent von einer richterlichen Kontrolle abrücken und stattdessen rein administrative Exekutiventscheidungen bevorzugen. Der Prozess hebelt die klassischen Säulen der Justiz aus: Es gibt weder eine vorherige Vorladung noch eine Anklage oder die Möglichkeit, sich vor der Listung zu verteidigen. Statt eines richterlichen Schuldspruchs tritt eine rein politische Exekutiventscheidung des EU-Rates an deren Stelle. Damit, so Hofbauers Fazit, stellt die EU Individuen auf administrativer Ebene rechtlos – ein autoritäres Modell, das die Gewaltenteilung zugunsten einer entfesselten Exekutive faktisch außer Kraft setzt.

Sanktionen gegen EU-Bürger und Schweizer

Eine neue Stufe der Entrechtung markiert die Listung von EU-Bürgern. Hofbauer bezweifelte dabei, dass deutsche Staatsbürger auf ähnlichen politischen Beistand hoffen könnten, wie ihn der Slowake Jozef Hambálek erfuhr. Hambálek, europäischer Chef des kremlnahen Motorradclubs „Nachtwölfe“, war als erster EU-Bürger vollkommen rechtlos gestellt worden, bis er 2024 nach massiver Intervention des slowakischen Premierministers Robert Fico wieder von der Liste verschwand. Während andere deutsche Akteure wie Alina Lipp und Thomas Röper seit Mai 2025 rein administrativ sanktioniert werden, anstatt sie in ordentlichen Verfahren nach § 140 StGB zur Verantwortung zu ziehen, offenbaren weitere Schicksale die volle Härte der außergerichtlichen Willkür.

Besonders bizarr erscheint der Fall des linksradikalen Antiimperialisten Hüseyin Dogru. Ihm werfen die Behörden nicht etwa Pro-Russland-Propaganda vor. Vielmehr argumentieren sie, dass seine Berichterstattung über Themen wie die Palästina-Frage indirekt Russland nütze, indem sie Zwietracht in Deutschland säe. Dogru erfuhr von seiner faktischen Rechtlosstellung erst durch den Alltag: als seine Frau in einer Apotheke nicht mehr bezahlen konnte, weil die Bank sämtliche Konten sperrte. Für einen Journalisten, den niemand anklagte oder verurteilte, bedeutet dies die sofortige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

Ebenso drastisch stellt sich die Situation des Schweizers Jacques Baud dar. Der ehemalige NATO-Mitarbeiter und Geheimdienstexperte lebt heute in Brüssel faktisch festgesetzt. Seine Konten sind eingefroren, und selbst einfache Essenspakete von Unterstützern erreichen ihn nicht, da die Helfer Sanktionsverstöße fürchten, die auch ihnen drohen. Für Hofbauer markieren diese Beispiele das Ende der Gewaltenteilung: Unliebsame Analysen werden nicht mehr im diskursiven Streit bekämpft, sondern die schiere physische und soziale Existenz der Kritiker wird durch administrative Willkür zunichtegemacht.

Die Geschichte der Ächtung: Von Proskriptionen zur modernen Terrorliste

Der Wirtschaftshistoriker zieht in seinem Werk eine beunruhigende Parallele zwischen modernen EU-Sanktionen und vormodernen Strafregimen, die man seit der Ära der Aufklärung für überwunden hielt. Die Geschichte dieser „Listen“ reicht von den römischen Proskriptionen (etwa gegen Cicero) über die mittelalterliche Vogelfreiheit und den klerikalen Bann bis hin zur massenhaften Ausbürgerung im 20. Jahrhundert. Während die Reichsacht Martin Luther politisch isolierte, markierte die NS-Zeit die „Hochblüte“ der administrativen Entrechtung, durch die das Regime seine Gegner systematisch staatenlos machte und enteignete. Auch die Nachkriegszeit kannte solche Instrumente, etwa bei Wolf Biermann oder den zehntausenden Kommunisten im griechischen Bürgerkrieg. Für Hofbauer stellt die moderne Sanktionsliste die säkularisierte Fortführung dieser Tradition dar: ein Instrument, das Individuen per Federstrich und ohne Gerichtsurteil den „gesellschaftlichen Tod“ sterben lässt und sie außerhalb der schützenden Rechtsordnung platziert.

Die bürokratische Exekution: Sanktionsdurchsetzungsgesetz und Meldepflicht

Deutschland setzt diese außergerichtlichen Verfahren seit Mai 2022 durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz praktisch um. Damit schuf der Gesetzgeber eine neue Architektur, um Bürger systematisch zu überwachen. Als Herzstück fungiert dabei die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion.

Der Staat zielt darauf ab, Vermögen total zu entziehen: Er unterbindet konsequent, dass Betroffene Gelder bewegen, transferieren oder Sachwerte verändern. So stellt die Behörde sicher, dass niemand die blockierten Werte mehr nutzt oder verwaltet.

Da viele Akteure ihr Eigentum hinter komplexen Strukturen verschleiern, führt die EU-Instrumente ein, die Hofbauer als höchst problematisch einstuft. Neben einer umfassenden Pflicht, sämtliches Eigentum – bis hin zu Gemälden und Münzsammlungen – proaktiv zu melden, sticht in Deutschland die sogenannte „Jedermannspflicht“ hervor. Diese trieb der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, im Amt bis Ende 2025) maßgeblich voran.

Gemäß Artikel 6b der entsprechenden Verordnung sind nicht nur Banken oder Behörden, sondern „Jedermann“ – also alle natürlichen und juristischen Personen – verpflichtet, Informationen proaktiv an die Behörden zu melden, welche die Umsetzung der Sanktionen erleichtern könnten. Wer Kenntnis von Vermögenswerten eines Sanktionierten hat und diese nicht innerhalb von zwei Wochen über die bereitgestellten Formulare meldet, macht sich theoretisch selbst strafbar. Hofbauer bezeichnet dies als ein „extremes Denunziationsgesetz“. Es stellt die gesamte Gesellschaft in den Dienst der staatlichen Sanktionsexekutive und untergräbt das Vertrauensverhältnis unter Bürgern.

Fazit: Das selektive Kriegsrecht als Zeichen der Schwäche

Hannes Hofbauer spitzt seine Analyse in seinem 50-minütigen Resümee auf vier pointierte Thesen zu:

  1. Außergerichtlichkeit wird zur Institution: Ein „Katz-und-Maus-Spiel“ verdrängt den Rechtsstaat. Selbst wenn profilierte Anwälte wie Gabriel Lansky – ein Wiener Top-Jurist und Experte für internationales Sanktionsrecht, der regelmäßig russische Unternehmer vor dem EU-Gerichtshof vertritt – juristisch siegen, hebelt der EU-Rat diese Erfolge sofort durch Neulistungen aus.
  2. Vormoderne Straflogik kehrt zurück: Wer Konten einfriert, belebt die alte Vogelfreiheit neu. Diese Praxis isoliert den Einzelnen und lässt ihn gesellschaftlich sterben.
  3. Der Staat wandelt sich autoritär: Die Exekutive herrscht, indem sie gleichzeitig Gesetze erlässt und wie ein Richter urteilt. Damit hebt sie die klassische Gewaltenteilung faktisch auf.
  4. Kriegsrecht herrscht selektiv und ohne Erklärung: Im totalen Krieg greift der Staat auf Haus, Hof und Mensch für den Schützengraben zu. Da die EU Russland nicht offiziell den Krieg erklärt hat, wendet sie diese Logik nun „selektiv“ gegen unliebsame Personen an.

Trotz dieser Befunde deutet Hofbauer das Vorgehen der EU als Zeichen tiefer Schwäche. Ein souveräner Rechtsstaat muss die offene Debatte mit Kritikern nicht fürchten. Stattdessen flüchtet sich die Union in die „Sanktionskeule“. Sie vernichtet Existenzen administrativ, um einen Diskurs zu ersticken, den sie argumentativ nicht mehr gewinnt. Niemand sollte sich jedoch entmutigen lassen – wer aufklärt, unternimmt den ersten Schritt, um diese Zustände zu überwinden.

Hannes Hofbauer: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“, Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-3-85371-556-7, 22 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter

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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

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Wie sagt man „NEIN“ zum Kriegsdienst?

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Während die politische Klasse einmütig die neue deutsche „Kriegstüchtigkeit” beschwört und die Musterung junger Männer vorbereitet, haben wir uns nach Hilfsangeboten umgesehen, die junge Menschen bei der Verweigerung des Wehrdienstes unterstützen. Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung – und es sollte von den Interessierten so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden, bevor die „Spannungsfall-Falle“ zuschnappt. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Ab Juli 2027 sollen die Musterungen beginnen. Die Politiker sprechen von „Bedarfswehrpflicht”, von „Zeitenwende”, von der Notwendigkeit, „kriegstüchtig” zu werden. In den Talkshows überbieten sich „Sicherheitsexperten“ mit martialischen Forderungen. Was in diesem medialen Trommelfeuer der Aufrüstungsrhetorik allerdings zu wenig vorkommt: Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet unmissverständlich:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Dass dieses Grundrecht in der gegenwärtigen Debatte so selten erwähnt wird, ist sicher kein Zufall. Wer sich die Berichterstattung der vergangenen Monate anschaut, stellt fest: Über die Ausweitung der Rüstungsausgaben auf über 100 Milliarden Euro wird ausführlich berichtet. Über den neuen Wehrdienst ebenso. Aber über die konkreten Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung? Weitgehend Schweigen. Oder schlimmer noch: Wer über Verweigerung spricht und gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstriert, wird als „Drückeberger“ dargestellt, als jemand, der sich seiner „Verantwortung” entzieht. Die Diffamierung derjenigen, die ihr Grundrecht wahrnehmen werden, wird damit schon vorbereitet.

Wer füllt die Lücke?

Wo finden also junge (und nicht so junge) Menschen Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung? Hier einige Angebote. Die Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend. Teilen Sie uns gern in den Leserbriefen mit, welche Angebote und sonstige Unterstützung es darüber hinaus gibt.

Die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) bietet Informationen für verschiedene Situationen (je nach Alter, Status – Reservist oder Zivilist, etc.) und informiert ausführlich über die Antragstellung und die rechtliche Situation. Sie bietet an, formulierte Anträge zu überprüfen, und ermöglicht Beratung durch persönliche Ansprechpartner in allen Bundesländern.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) informiert über das Verfahren und bietet ebenfalls persönliche Beratungsgespräche und Unterstützung bei der Antragstellung durch die Friedensbeauftragten der Landeskirchen.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) bietet persönliche Beratungsgespräche in verschiedenen Städten an. Außerdem kann man bei ihnen Referenten für Vorträge und Diskussionsveranstaltungen in Schulen buchen, die ein Gegengewicht zu den umstrittenen verstärkten Auftritten von Bundeswehrvertretern an Schulen liefern.

Bildquelle: bsw-vg.de

Besonders nutzerfreundlich ist das Angebot des Bündnis Sahra Wagenknecht: Unter der Adresse grundrecht-kdv.de bietet das BSW eine kostenlose Web-Anwendung, die jungen Männern – und nicht nur ihnen – Schritt für Schritt zeigt, wie ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wird. Die App bietet einen Schnell-Check, bei dem Nutzer nach Geburtsjahr, Geschlecht und Musterungsstatus eine persönliche Einschätzung erhalten. Sie führt durch den Prozess der Gewissensreflexion, hilft bei der Strukturierung der persönlichen Begründung und generiert am Ende die notwendigen Dokumente: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und die vom Nutzer formulierte Begründung.

Der Antrag wird dabei selbstverständlich nicht von der App erstellt. Sie ist ausdrücklich kein Textgenerator und warnt sogar davor, KI-generierte Texte zu verwenden – das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erkenne solche Texte und lehne sie ab. Die App gibt jungen Menschen aber die Informationen an die Hand, die sie brauchen, um ihr Grundrecht eigenständig wahrzunehmen. Die BSW-App enthält kein persönliches Beratungsangebot, sondern berät, informiert und unterstützt inhaltlich beim Verfassen der persönlichen Begründung. Alle Daten, die Nutzer eingeben, sollen dabei auf dem eigenen Gerät verbleiben – es werden keine Informationen an einen Server übertragen. In einer Zeit, in der der Staat zunehmend Daten über Wehrpflichtige sammelt, ist das sicher vielen Nutzern wichtig.

Die „Spannungsfall-Falle” – ein Begriff, den man kennen sollte

Wichtig ist für junge Menschen, die einen Antrag stellen wollen, die Beachtung der sogenannten „Spannungsfall-Falle”: Wird in Deutschland ein „Spannungsfall“ gemäß Artikel 80a des Grundgesetzes vom Bundestag festgestellt, entfällt nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) grundsätzlich die aufschiebende Wirkung eines laufenden Kriegsdienstverweigerungsantrags. Dasselbe gilt im Verteidigungsfall. Das bedeutet: Wer seinen Antrag erst stellt, wenn die Lage eskaliert, kann unter Umständen trotz eines gestellten Antrags während des laufenden Verfahrens zum Wehrdienst eingezogen werden.

Allerdings – und das ist ein wichtiger Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum vorkommt – hat das Wehrdienstmodernisierungsgesetz mit dem neuen § 13 KDVG eine Schutzklausel eingeführt: Für ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, gilt diese „Spannungsfall-Falle“ ausdrücklich nicht. § 13 Abs. 3 KDVG bestimmt, dass § 11 Abs. 1 Nr. 1 auf diese Fälle nicht anzuwenden ist. Ihre Anträge behalten also auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall die aufschiebende Wirkung. Das bestätigt auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf seiner offiziellen Website.

Das bedeutet: Die Hauptzielgruppe des neuen Wehrdienstes – die Jahrgänge 2008 und 2009 – ist durch diese Regelung geschützt. Die „Spannungsfall-Falle” betrifft in ihrer aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung vor allem die nachrückenden Jahrgänge ab 2010 sowie Reservisten und aktive Soldaten.

Dennoch wäre es naiv, sich allein auf diese Schutzklausel zu verlassen. Denn Gesetze können geändert werden – und zwar schnell. Wer die parlamentarische Dynamik der vergangenen Monate beobachtet hat, weiß: Wenn es um Aufrüstung und „Kriegstüchtigkeit” geht, kennt die Große Koalition wenig Zurückhaltung. Eine bereits erfolgte Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bietet daher den stärksten Schutz – daran ändert auch § 13 KDVG nichts. Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt bei mehreren Monaten. Angesichts steigender Antragszahlen – 2024 gab es einen Anstieg von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr – dürfte sich diese Frist weiter verlängern. Die Anerkennungsquote sank im selben Zeitraum, die Behörden prüfen also strenger. Wer wartet, riskiert längere Verfahren und härtere Prüfungen – und den Verlust der aufschiebenden Wirkung.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Kriegsdienstverweigerung ist kein Gnadenakt des Staates, sondern ein eigenständiges Grundrecht. Es steht im Grundgesetz, weil die Mütter und Väter der Verfassung aus den Erfahrungen zweier Weltkriege gelernt haben. Zehntausende Todesurteile hatte die NS-Militärjustiz gegen Deserteure, „Wehrkraftzersetzer” und „Kriegsverräter” verhängt. Diese Geschichte sollte man bedenken, bevor man die Verweigerung in ein schlechtes Licht rückt.

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung existiert. Und es sollte rechtzeitig wahrgenommen werden, weil eine rechtskräftige Anerkennung den stärksten und zukunftssichersten Schutz bietet – auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Titelbild: Filmbildfabrik / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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