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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Die großen Lügen (Teil 6) – Corona V: Mainstreammedien als Propagandaorgane | Von Uwe Froschauer

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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Während der Coronajahre präsentierten sich große Medienhäuser als nüchterne Informationsvermittler. Tatsächlich jedoch agierten viele von ihnen wie ein Resonanzraum politischer Kommunikation: Narrative wurden verstärkt, Zweifel marginalisiert, kritische Stimmen delegitimiert und Andersdenkende etikettiert und diskreditiert. In einer Situation, die nüchterne Analyse gebraucht hätte, dominierten moralische Appelle, Kampagnenjournalismus und eine unübersehbare Nähe zur Regierungslinie. Wer verstehen will, wie öffentliche Meinung in Krisenzeiten geformt wird, muss die Rolle der Medien selbst kritisch beleuchten – und sich fragen, ob aus Beobachtern nicht Akteure geworden sind.

Wie öffentliche Meinung in Krisenzeiten geformt wird

Moderne Gesellschaften leben von Informationen. Doch die meisten Menschen erleben die Welt nicht unmittelbar, sondern durch die Vermittlung der Medien. Zeitungen, Fernsehsender, Nachrichtenportale und soziale Plattformen entscheiden täglich darüber, welche Ereignisse sichtbar werden, welche Themen als wichtig gelten und welche Perspektiven dominieren.

Damit besitzen Medien eine Macht, die weit über bloße Informationsvermittlung hinausgeht. Wer bestimmt, was berichtet wird und wie darüber berichtet wird, prägt letztlich auch das Weltbild einer Gesellschaft.

Die Frage lautet daher nicht nur, ob Medien informieren, sondern auch in welchem Maß sie Meinungen formen.

Ob das Vertrauen vieler Menschen in bestimmte Medien tatsächlich gerechtfertigt ist, darf zumindest hinterfragt werden. Die Meinungen darüber gehen in der Bevölkerung weit auseinander. Kritiker – und dazu zähle auch ich – äußerten während der Corona-Zeit den Vorwurf, zahlreiche Mainstreammedien würden manipulieren, beschönigen, zensieren und bagatellisieren. Entsprechend fielen auch die Bezeichnungen aus: Von „Lügenpresse“ und „Abzockanstalten“ war ebenso die Rede wie von einer „Kulturdiktatur“, von „Maßregelung“ und „Zurechtweisung“, von einem „engen Meinungskorridor“ oder auch von einer „Art Verschwörung“ sowie von „konformistischer, beamtenähnlicher Journalistenexistenzen und Haltungskollektive“.

Mag manches davon im Ton überzogen erscheinen, so lassen sich die zugrunde liegenden Bedenken dennoch nicht einfach vom Tisch wischen. 

Im deutschen Rundfunkstaatsvertrag ist festgelegt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als Medium und Faktor freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung wirken und damit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft dienen sollen. In der Praxis jedoch wird dieser Anspruch nach meiner Einschätzung nur unzureichend eingelöst – wenn überhaupt. Vielmehr wirken manche dieser Medien zunehmend wie Sprachrohre der Regierenden. Die klare Trennung von Fakten und Meinungen gelingt immer seltener und scheint mitunter gar nicht mehr ernsthaft angestrebt zu werden. 

Kritische Stimmen aus den eigenen Reihen, die auf eine einseitige Berichterstattung hinweisen, werden häufig schon im Ansatz erstickt. Wer sich dennoch äußert, riskiert nicht selten Diffamierung, Mobbing oder sogar den Verlust seines Arbeitsplatzes.

Wenn man sich während der Corona-Zeit die Talkshows und Diskussionsrunden mit Anne Will, Markus Lanz, Frank Plasberg (Hart aber Fair) oder Sandra Maischberger ansah, fiel häufig ein ähnliches Muster auf: Von den eingeladenen Gästen vertraten meist alle im Kern eine sehr ähnliche, regierungskonforme Position und stritten sich allenfalls über Details. Dadurch entstand für das Publikum der Eindruck einer pluralistischen Debatte, obwohl die grundlegenden Standpunkte kaum voneinander abwichen. Wurde ausnahmsweise einmal ein wirklicher Abweichler eingeladen, geriet dieser nicht selten unter massiven Druck der übrigen Diskutanten – eine Situation, die eher an ein Tribunal als an eine offene Diskussion erinnerte.

Die Corona-Zeit hat gezeigt, wie stark öffentliche Wahrnehmung durch mediale Narrative beeinflusst werden kann – und wie schwierig es ist, innerhalb eines solchen Narrativs noch Raum für offene Debatten zu schaffen. Den Raum für Meinungspluralismus gab es faktisch nicht. Das Zeichen einer Diktatur. Die Coronajahre waren diktatorisch geprägt und sind als dunkles Kapitel deutscher und globaler Menschheitsgeschichte zu bezeichnen.

Propaganda statt objektiver und neutraler Berichterstattung der Medien

Der Begriff Propaganda stammt vom lateinischen propagare und bedeutet „verbreiten“. Heute versteht man darunter gezielte Versuche, Einstellungen, Wahrnehmungen und Verhalten von Menschen politisch zu beeinflussen.

Typische Kennzeichen propagandistischer Kommunikation sind:

  • selektive Auswahl von Informationen
  • Vermischung von Fakten und Kommentaren
  • emotionale Ansprache statt nüchterner Analyse
  • Wiederholung zentraler Narrative
  • Ausblendung oder Diskreditierung abweichender Perspektiven

Die genannten Kennzeichen waren während der Corona-Zeit in der Kommunikation der Mainstreammedien sehr gut erkennbar. Propaganda funktioniert dabei nicht primär über offene Lügen. Häufig arbeitet sie mit Halbwahrheiten, Deutungsrahmen und emotionalen Appellen, die die Wahrnehmung der Realität verschieben.

Propaganda funktioniert besonders gut in Situationen kollektiver Unsicherheit. Angst reduziert die Bereitschaft zur kritischen Analyse und erhöht die Bereitschaft, Autoritäten zu folgen.

Der Politikwissenschaftler Harold Lasswell, einer der frühen Propagandaforscher, formulierte bereits in den 1920er-Jahren eine zentrale Regel politischer Kommunikation:

„Wenn man Menschen mobilisieren will, muss man Feindbilder und Bedrohungen schaffen.“

Krisenkommunikation bewegt sich deshalb häufig zwischen Information und Emotionalisierung. Je stärker Bedrohungen wahrgenommen werden, desto eher akzeptieren Gesellschaften weitreichende politische Maßnahmen.

Eine der wichtigsten Figuren in der Entwicklung moderner Propagandatechniken war Edward Bernays, ein Neffe Sigmund Freuds und Pionier der Public Relations. In seinem 1928 erschienenen Buch Propaganda formulierte er eine offene Beschreibung der Funktionsweise moderner Massengesellschaften:

„Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft. Diejenigen, die diesen unsichtbaren Mechanismus der Gesellschaft manipulieren, bilden eine unsichtbare Regierung, die die wahre herrschende Macht unseres Landes ist.“

Bernays betrachtete diese Manipulation nicht als Problem, sondern als notwendige Technik, um große Gesellschaften steuerbar zu halten. Seiner Ansicht nach würden Menschen häufig eher emotional als rational entscheiden. Wer die psychologischen Mechanismen der Öffentlichkeit verstehe, könne deshalb das Verhalten der Massen gezielt lenken. 

 „Wenn wir den Mechanismus und die Motive des Gruppen-Denkens verstehen, ist es jetzt möglich, die Massen ohne deren Wissen nach unserem Willen zu kontrollieren und zu steuern“.

In meinen Augen ist der Ausbau von Wissen über Missbrauchsmöglichkeiten des Menschen stets negativ zu bewerten.

„Ich wusste, dass jede menschliche Aktivität für soziale Zwecke benutzt oder asozial missbraucht werden kann. Offensichtlich war die Attacke gegen die Juden Deutschlands kein emotionaler Ausbruch der Nazis, sondern eine wohlüberlegte, geplante Kampagne.“

Auch die Corona-Plandemie war „eine wohlüberlegte, geplante Kampagne“ der politischen Entscheider und ihrer medialen und wissenschaftlichen Handlanger.

Die Ausrede vieler Wissenschaftler ihrem Gewissen und der Öffentlichkeit gegenüber, dass sie lediglich Wissen schaffen – wie das dann genutzt würde, liege nicht in ihren Händen – ist für mich ethisch nicht vertretbar.

Viele der Methoden, die Bernays entwickelte, prägen bis heute politische Kommunikation, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Medien als Architekten der Wirklichkeit

Der Besitz der Medien ist die stärkste Waffe der Besitz- und Machteliten. M.A. Verick schrieb einmal Folgendes: 

„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien. Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen und Zweifel.“ 

Dass immer noch sehr viele Menschen der steuernden Elite und ihren politischen Marionetten glauben, ist unser größtes Problem. Der Journalist und Literat Michael Klonovsky brachte dieses Dilemma wie folgt auf den Punkt: 

„Und wenn Sie schließlich verarmt, kollektiviert, zensiert, überwacht und Ihrer persönlichen Freiheiten beraubt in einem ökosozialistischen Maßnahmenstaat leben, aber das Klima sich immer noch munter wandelt, werden Sie feststellen, dass das Ihr geringstes Problem ist.“

Medien berichten nicht nur über Ereignisse – sie strukturieren auch die Wahrnehmung dieser Ereignisse. Kommunikationsforscher sprechen in diesem Zusammenhang von Agenda-Setting und Framing.

  • Agenda-Setting beschreibt die Fähigkeit der Medien zu bestimmen, über welche Themen überhaupt gesprochen wird.
  • Framing beschreibt die Art und Weise, wie diese Themen interpretiert werden.

Wenn ein Thema permanent präsent ist, erscheint es automatisch als besonders wichtig. Wenn Ereignisse stets in denselben Deutungsrahmen eingeordnet werden, entsteht ein scheinbar eindeutiges Bild der Realität.

Der amerikanische Journalist Walter Lippmann beschrieb dieses Phänomen bereits 1922 in seinem Buch Public Opinion. Menschen würden nicht auf die objektive Realität reagieren, sondern auf „Bilder in ihren Köpfen“ – Bilder, die größtenteils durch Medien vermittelt werden.

Mit anderen Worten: Für einen Großteil der Bevölkerung ist die Wirklichkeit nicht direkt sichtbar, sondern medial vermittelt.

Wie Agenda-Setting und Framing funktionieren, ließ sich während der Corona-Jahre deutlich beobachten. Begriffe wie „Pandemie der Ungeimpften“, die im Herbst 2021 vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn geprägt wurden, fanden rasch Eingang in die mediale Berichterstattung. Zahlreiche Medien griffen diese Formulierung auf und machten sie zu einem zentralen Deutungsrahmen der Pandemie.

Weitere Beispiele für Framing in der Berichterstattung, die den Deutungsrahmen der Debatte prägten, waren Begriffe wie „Corona-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“, „Impfgegner“ und dergleichen. Solche Begriffe wirkten als „Frames“, weil sie Personen oder Positionen sofort in eine bestimmte Kategorie einordneten.

Parallel dazu dominierten täglich präsentierte Kennzahlen – meist falsche oder fragmentierte Zahlen wie Inzidenzwerte, Neuinfektionen und Intensivbettenbelegung – die Nachrichtenagenda. Prognosen wie jene des Virologen Christian Drosten, der zeitweise vor bis zu 100.000 zusätzlichen Todesfällen warnte – was für ein Schwachsinn –, verstärkten die Wahrnehmung einer akuten Bedrohungslage. Diese Zahlen wurden in Nachrichtensendungen häufig als erste Meldung des Tages präsentiert. In der Kommunikationsforschung gilt das als klassisches Beispiel für Agenda-Setting: Durch permanente Präsenz entsteht der Eindruck, dass ein Thema das dominierende gesellschaftliche Problem ist.

Gleichförmigkeit der Berichterstattung

Ein weiteres Problem moderner Medienstrukturen ist die zunehmende Konzentration von Informationsquellen. Ein großer Teil der weltweiten Berichterstattung basiert auf Meldungen weniger internationaler Nachrichtenagenturen wie Reuters, Associated Press, Agence France-Presse (AFP) oder nationaler Agenturen wie der Deutsche Presse-Agentur. Diese liefern täglich tausende Meldungen, die von Redaktionen häufig nur leicht gekürzt oder sprachlich angepasst übernommen werden.

Die Folge ist, dass selbst formal unabhängige Medien oft sehr ähnliche Darstellungen von Ereignissen verbreiten. Während der Corona-Zeit ließ sich dieses Muster besonders deutlich beobachten. Viele Nachrichtensendungen und Onlineportale griffen nahezu identische Meldungen zu Infektionszahlen, Inzidenzwerten oder neuen Maßnahmen auf – meist basierend auf denselben Agenturmeldungen oder Pressekonferenzen staatlicher Institutionen.

Über Monate hinweg dominierten zudem bestimmte Kennzahlen die Berichterstattung. Die tägliche Veröffentlichung von Inzidenzen und Fallzahlen prägte maßgeblich die Wahrnehmung der Pandemie in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wurden komplexere Kontextfaktoren – etwa Altersstruktur der Infizierten, Testintensität oder regionale Unterschiede – in der allgemeinen Berichterstattung weitaus weniger bis gar nicht diskutiert.

Auch bestimmte Begriffe und Narrative verbreiteten sich in atemberaubender Geschwindigkeit über zahlreiche Medien hinweg. Bekannte Beispiele sind Formulierung wie „Flatten the Curve“ oder „Pandemie der Ungeimpften“, die im Herbst 2021 von politischen Akteuren geprägt und anschließend von vielen Medien nahezu wortgleich übernommen wurden. Solche Begriffe können die öffentliche Wahrnehmung eines komplexen Geschehens erheblich prägen.

Neben sprachlichen Deutungen spielten auch visuelle Darstellungen eine große Rolle. Wiederkehrende Bilder aus Intensivstationen – medizinisches Personal in Schutzkleidung, Beatmungsgeräte oder überlastete Krankenhausstationen – wurden zu einem zentralen Symbol der Pandemie. Solche Bilder erzeugen starke emotionale Wirkung und können die Wahrnehmung eines Ereignisses langfristig prägen.

Hinzu kommt die enge Vernetzung zwischen Journalismus, Politik, Wissenschaft und internationalen Organisationen wie WEF und WHO. Während der Pandemie traten in vielen Medien immer wieder dieselben narrativtreuen Experten auf wie Prof. Dr. med. Christian Drosten oder Professor Dr. Dr. h. c. Lothar H. Wieler, während andere wissenschaftliche Stimmen – wie zum Beispiel die von Dr. med. Wolfgang Wodarg, Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi oder Prof. Dr. rer. nat. Stefan W. Hockertz, die heute nachweislich wesentlich wahrheitsgetreuer argumentierten –, deutlich seltener Gehör fanden. Dadurch entstand in der Berichterstattung ein homogener, polarisierter Deutungsrahmen.

In komplexen Mediensystemen können sich Netzwerke aus Journalisten, Politikern und Experten herausbilden, in denen bestimmte Sichtweisen als selbstverständlich gelten. Perspektiven außerhalb dieses Rahmens werden dann als randständig oder unseriös deklariert. Während der Coronadiktatur hat diese Dynamik dazu geführt, dass öffentliche Debatten Meinungspluralismus nicht mehr zuließen.

In mehreren Beiträgen meines Blogs wassersaege.com kritisierte ich, dass große Teile der Medien während der Corona-Zeit stark zur Vereinheitlichung bestimmter Narrative beigetragen haben. Aus meiner Sicht fungierten viele Medien weniger als kritische Beobachter politischer Entscheidungen, sondern eher als deren kommunikative Verstärker. Die Medien haben sich unter anderem aus diesem Grund mitschuldig am enormen – durch schwachsinnige Corona-Maßnahmen verursachtes – Leid der Bevölkerung gemacht, sowie an der Aushebelung der Grundgesetze. Ich lese seit Corona auch die bis dorthin von mir bevorzugten Medien Süddeutsche Zeitung und Spiegel nicht mehr. Die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender alias Propagandaorgane mit ihrem Hang zum betreuten Denken meide ich ohnedies.

Corona als Lehrbeispiel globaler medialer Narrativbildung

Die Corona-Pandemie war ein globales Ereignis – und zugleich ein beispielloses Experiment medialer Meinungsbildung.

Nie zuvor wurden politische Maßnahmen weltweit in einer solchen Intensität kommunikativ begleitet. Täglich dominierten Infektionszahlen, Prognosen, Expertenmeinungen und politische Appelle die Nachrichten.

Dabei entstand schnell ein dominantes Narrativ: die Vorstellung einer einheitlichen wissenschaftlichen und politischen Linie, der sich Gesellschaft und Medien weitgehend anschließen müssten.

Wichtige Debatten innerhalb dieses Rahmens, die die Bevölkerung vor den psychisch und physisch schädlichen Wirkungen der hirnlosen, von den meisten Medien unterstützten Corona-Maßnahmen geschützt hätten – fanden kaum statt. Unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen wurden kaum sichtbar. Maßnahmen wurden selten grundsätzlich hinterfragt, sondern überwiegend innerhalb eines engen Meinungsspektrums diskutiert.

Konformitätsdruck innerhalb der Medien

Neben strukturellen Problemen in der Berichterstattung zeigte sich ein weiteres Phänomen besonders deutlich: der Umgang vieler Medienhäuser mit Mitarbeitern, die während der Corona-Zeit Kritik an der eigenen Berichterstattung äußerten. Mehrere Journalisten berichteten öffentlich von Druck, Ausgrenzung oder beruflichen Konsequenzen, nachdem sie interne Missstände thematisiert hatten. Einige dieser Fälle werden unter anderem in einem absolut sehenswerten Video des Senders AUF1 vom August 2022 dargestellt.

Ein Beispiel für narrativunterstützenden Arbeitgeberdruck ist der Fall der ehemaligen ZDF-Mitarbeiterin Katrin Seibold. Sie kritisierte öffentlich, dass in der Corona-Berichterstattung ihre journalistische Arbeit nachträglich verändert worden sei. In einem Beitrag über die Aktion „#allesdichtmachen“ sei ihre ursprüngliche Darstellung durch redaktionelle Eingriffe so umgestaltet worden, dass kritische Positionen abgeschwächt oder diskreditiert wurden. Auch Kolleginnen und Kollegen hätten erlebt, dass Beiträge gegen ihre Überzeugung umgeschnitten oder Interviews nachträglich ergänzt wurden, um ein bestimmtes Narrativ zu stützen. Für mich wirft ein solcher Umgang mit journalistischer Arbeit erhebliche Fragen zur innerredaktionellen Meinungsfreiheit auf.

Ein weiteres Beispiel ist Martin Ruthenberg, Nachrichtensprecher beim SWR (zuvor bei Pro7). Er hielt die Diskrepanz zwischen dem, was er nach eigener Recherche über Corona wahrnahm, und dem, was er im Studio vorlesen sollte, irgendwann nicht mehr aus. Seit Oktober 2021 galt er als arbeitsunfähig gemeldet. Seine Kritik an der Corona-Berichterstattung stieß sowohl bei Vorgesetzten als auch bei Kollegen auf Unverständnis, Ignoranz oder Schweigen.

Besonders kritisierte Ruthenberg „nicht eingeordnete Todeszahlen“, die seiner Ansicht nach vor allem dazu dienten, Angst in der Bevölkerung zu erzeugen. Gleichzeitig berichtete er von starkem Zeitdruck in den Redaktionen: Für gründliche Recherche bleibe oft kaum Raum, weshalb viele Beiträge weitgehend auf Agenturmeldungen basierten. Zudem orientierten sich viele Mitarbeiter stark an den Erwartungen der Vorgesetzten – nicht zuletzt aus Karrieregründen. Ruthenberg sprach in diesem Zusammenhang von einem „kulturellen Problem“ öffentlich-rechtlicher Medien. Diese Form der Anpassung habe er nicht erst während der Pandemie beobachtet; sie werde teilweise bereits im Studium eingeübt. Kritische Journalisten gebe es durchaus, so Ruthenberg – allerdings nur wenige.

Auch das Verhalten gegenüber Ole Skambraks, langjähriger Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein Beispiel für den unseriösen Umgang vieler Mainstreammedien mit kritischen Mitarbeitern. Der Redakteur, der zwölf Jahre bei der ARD tätig war, veröffentlichte im Oktober 2021 einen offenen Brief, in dem er die Corona-Berichterstattung seines Senders scharf kritisierte. Nach anderthalb Jahren Pandemie halte er diese nicht mehr für ausgewogen und bemängelte insbesondere fehlende Meinungsvielfalt und mangelnden Diskurs. Kurz nach Veröffentlichung seines Briefes wurde Skambraks fristlos gekündigt.

Für mich wirkt dieser Vorgang wie ein klassisches Exempel: Potenzielle Nachahmer sollen abgeschreckt werden, indem man ihnen die möglichen Konsequenzen vor Augen führt. Kritische Mitarbeiter sollen offenbar lieber schweigen. Bestrafe einen, erziehe Hunderte! Demokratie?

Der offene Brief dieses mutigen Journalisten ist weiterhin online abrufbar – und absolut lesenswert. Hut ab, Herr Skambraks!

Die Journalistin Pierra Reich berichtete von ähnlichen Erfahrungen. Sie arbeitete 27 Jahre für ERF-Medien und war später freiberuflich für den großen privaten Radiosender FFH tätig. Nach ihren Aussagen existierten in den Redaktionen klare thematische Leitlinien: Große Themen wie Migration, Gender oder Klimawandel dürften kaum kritisch hinterfragt werden – und während der Corona-Zeit sei dies besonders deutlich geworden.

Reich bezeichnete die damalige Berichterstattung als „Gipfel der Meinungsdiktatur“. Ihrer Beobachtung nach hätten viele Journalisten die vorgegebenen Narrative weitgehend unkritisch übernommen. Sie sprach sogar davon, dass Kollegen teilweise wirkten, als seien sie einer „Gehirnwäsche“ unterzogen worden und kaum noch bereit, Dinge zu hinterfragen.

Reich nahm selbst an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teil und berichtete anschließend in der Redaktion über ihre Eindrücke. Doch ihre Kollegen blieben dennoch bei ihren – aus ihrer Sicht – verzerrten Darstellungen. Zusätzlich sei Journalisten empfohlen worden, zur Überprüfung von Informationen sogenannte Faktenchecker wie Correctiv oder den Volksverpetzer heranzuziehen.

Meiner Ansicht nach erfüllen diese Plattformen jedoch häufig eine andere Funktion: Sie stabilisieren bestehende Narrative, statt sie kritisch zu prüfen. In meinen Augen handelt es sich dabei eher um Faktenverdreher als Faktenchecker. Schämt euch!

Pierra Reich versuchte zunächst noch, innerhalb des Systems journalistisch zu arbeiten. Doch die wachsenden Gewissenskonflikte wurden schließlich zu groß. Sie zog die Konsequenz und gab ihren Beruf auf.

Liebe Frau Reich: Im Gegensatz zu vielen Ihrer Kollegen können Sie sich wenigstens noch mit gutem Gewissen im Spiegel ansehen.

Der amerikanische Journalist Upton Sinclair brachte dieses Problem bereits vor über hundert Jahren auf den Punkt:

„Es ist schwierig, einen Menschen dazu zu bringen, etwas zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, es nicht zu verstehen.“

Fazit

Narrativtreue Medien und ihre Akteure – ebenso wie Politiker, Wissenschaftler, Richter, Ärzte und andere Institutionen, die sich an der gesellschaftlichen Ausgrenzung Andersdenkender während der Corona-Zeit beteiligt haben – sollten sich im Rahmen einer ernsthaften Aufarbeitung erklären und verantworten müssen. Für das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft ist eine solche Aufarbeitung unverzichtbar. Nur so lässt sich verstehen, wie es dazu kommen konnte, dass große Teile der Bevölkerung die Diskriminierung und Diffamierung Andersdenkender hinnahmen oder sogar unterstützten.

Auch der Hitlerfaschismus wurde aufgearbeitet, um zu begreifen, wie eine solche Entwicklung überhaupt möglich war. Sollte eine vergleichbare Aufarbeitung der Corona-Politik ausbleiben, wäre das ein schwerer Schaden für Demokratie und Rechtsstaat.

Die eingesetzte Enquete-Kommission erscheint ist in diesem Zusammenhang wie ein zahnloser Papiertiger, eine Scharade, eine Farce, die es vielen Verantwortlichen ermöglicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Diejenigen, die durch ihre Entscheidungen und ihre Berichterstattung erhebliches gesellschaftliches Unheil angerichtet haben, könnten am Ende ungeschoren davonkommen. Dann hätte die Gesellschaft wieder einmal nichts gelernt, und würde die gleichen Fehler bei nächster sich bietender Gelegenheit wieder machen.

Der dreifach geimpfte Moderator Mark Dolan formulierte seine Kritik an der Corona-Politik im britischen Sender GB News drastisch:

„… was uns von den Behörden gesagt wurde, wir würden die Ausbreitung mit einem Pieks unterbinden, war eine dreiste Lüge! (…) Die Verschwörungstheoretiker, die Aluhutträger, die sogenannten Impfgegner – die in Wirklichkeit nur für eine freie Wahl eintraten – hatten die ganze Zeit recht (…) Wir werden sie nicht vergessen: die Firmen, die Politiker, die Prominenten und die TV-Ärzte, die uns unnötig dazu gedrängt haben, den Impfstoff zu nehmen. Sie haben Blut an ihren Händen! Niemals vergeben, niemals vergessen – und niemals wieder.“

Dito. Man kann nur hoffen, dass diese Worte nicht folgenlos verhallen.

Meinungspluralismus ist ein zentraler Baustein jeder funktionierenden Demokratie. In den vergangenen Jahren nahm die medial unterstützte Diffamierung, Diskreditierung und Etikettierung Andersdenkender in besorgniserregendem Maße zu. Sie wurde zu einem beliebten Instrument eines Teils der Medienlandschaft – jener „Presstituierten“, die politische Mittelmäßigkeit – repräsentiert durch Figuren wie Friedrich Merz oder Ursula von der Leyen – bereitwillig flankieren.

Dabei geht es in einer demokratischen Gesellschaft nicht darum, wer endgültig „recht“ hat. Einen absoluten Wahrheitsanspruch kann ohnehin niemand erheben. Entscheidend ist, dass unterschiedliche Sichtweisen überhaupt diskutiert werden und in Entscheidungsprozesse einfließen können. Genau daran mangelte es während der Corona-Jahre. Die öffentlich geführte Debatte – und der daraus abgeleitete gesellschaftliche Konsens – verlief einseitig.

Viele Mainstreammedien gaben die von oben vorgegebenen Narrative weitgehend ungeprüft wieder. Die notwendige Staatsferne und journalistische Unabhängigkeit, die eigentlich Voraussetzung für eine freie Meinungsbildung wäre, blieb oft auf der Strecke. Zwar war ein Teil der Medien auch schon vor Corona nicht unbedingt für besondere Objektivität bekannt. Doch die Pandemie legte die Nähe vieler Redaktionen zu politischen Entscheidungsträgern und deren Einflusskreisen in bislang ungekanntem Ausmaß offen.

Die Corona-Jahre haben damit eine grundlegende Frage neu aufgeworfen: Sind Medien in erster Linie kritische Kontrollinstanzen der Macht – oder zunehmend Teil politischer Kommunikationsstrategien?

Die Antwort darauf entscheidet darüber, wie lebendig eine Demokratie tatsächlich ist. Eine freie Gesellschaft lebt nicht von Einigkeit, sondern von offenen Debatten. Dissens ist die Essenz der Demokratie und der Wissenschaft. Dazu haben jedoch viele Mainstreammedien während der Corona-Zeit kaum beigetragen. Eine echte Debattenkultur beginnt dort, wo Journalisten den Mut haben, auch gegen dominante Narrative zu berichten. Die Corona-Jahre haben jedoch gezeigt, wie schnell aus Journalismus Narrativjournalismus werden kann. Wenn Medien nicht mehr kontrollieren, sondern nur noch bestätigen, wird aus der vierten Gewalt eine fünfte Kolonne der Macht. Eine Demokratie, die sich mit solchem Schlappschwanz-Journalismus zufriedengibt, hat ein ernstes Problem.

Der amerikanische Präsident John F. Kennedy erinnerte 1961 in einer legendären Rede vor Zeitungsverlegern an die Verantwortung der Akteure in einer Demokratie:

„Ohne Debatte, ohne Kritik kann keine Regierung und kein Land erfolgreich sein – und keine Republik überleben.“

Medien sollten nicht primär bestätigen, was Menschen ohnehin glauben wollen. Ihre Aufgabe besteht darin, Macht zu kontrollieren, Fragen zu stellen und unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen.

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Fernseher auf einem Kopf mit der Aufschrift "Covid-19"
Bildquelle: StunningArt / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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