NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Die Architektur der Entrechtung: Hannes Hofbauer über das EU-Sanktionsregime gegen Russland

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zwischen außergerichtlicher Willkür und dem Abbruch diplomatischer Brücken: Im Berliner Sprechsaal präsentierte der Wirtschaftshistoriker und Verleger Hannes Hofbauer jüngst sein neues Werk „Aller Rechte beraubt“. Er sezierte dabei, wie sich der europäische Rechtsstaat schleichend in ein autoritäres Sanktionsregime transformiert. Von der „Jedermannspflicht“ bis zur administrativen Existenzvernichtung unliebsamer Kritiker beschrieb er in seinem Vortrag eine Architektur der Entrechtung, die das Fundament der Gewaltenteilung zunehmend untergräbt. Ein Bericht von Éva Péli.

„Wir leben in kriegerischen Zeiten – und das, was da mit den Sanktionen passiert, ist Teil eines Krieges.“ Mit diesen Worten eröffnete der Wiener Wirtschaftshistoriker Hannes Hofbauer die Vorstellung seines Buches. Das Werk analysiert präzise, wie sich das Rechtswesen schleichend wandelt: weg von der Gewaltenteilung, hin zum Ausnahmezustand. Der Untertitel fasst diese These treffend zusammen: „Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“.

Der Autor erinnerte an den NATO-Angriff auf Jugoslawien vor 27 Jahren (24. März 1999) und erklärte, dass dieses Ereignis die „relativ friedliche, repressionsfreie Zeit der 80er- und 90er-Jahre“ endgültig beendete.

Das 19. und 20. Sanktionspaket gegen Russland

Die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland knüpfen laut Hofbauer direkt an diese kriegerische Logik an. Während die EU Mitte Dezember 2025 das 19. Paket schnürte, arbeitet sie bereits am 20. Paket, das jedoch derzeit am Widerstand Ungarns stockt.

Obwohl die offizielle Zählung meist mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 beginnt, bestehen die Sanktionen der EU und der USA bereits seit Frühjahr 2014. „Wir erleben mittlerweile ein elfeinhalbjähriges Sanktionsregime“, resümierte der Historiker. An vorderster Stelle steht der Waldai-Klub, den Westeuropa – insbesondere Wien – durch zahlreiche hochkarätige Veranstaltungen kennt. Indem die EU den renommierten russischen Thinktank sanktioniert, setzt sie auch dessen führende Köpfe unter Druck, allen voran Waldai-Chef Fjodor Lukjanow. Für Hofbauer markiert dieser Schritt einen weiteren Abbruch der intellektuellen Brücken zwischen Russland und Europa. Ein Forum, das über Jahre den Austausch mit westlichen Experten pflegte, wird nun administrativ geächtet. Damit hat Brüssel die diplomatischen Brücken faktisch gesprengt.

Die Stoßrichtung sei dabei eindeutig: Das Ziel bleibt ein erzwungener Regimewechsel.

„Es handelt sich um ein kriegerisches Mittel im Kampf gegen Russland. Dieser Kampf umfasst militärische, logistische, mediale und gesellschaftliche Mittel – die Sanktionspolitik bildet einen Teil davon. Sie bricht das Völkerrecht, weil die UNO sie nicht erließ und überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert.“

Wirtschaftskrieg gegen Russland: Die Strategie der Delegitimierung

Nach über einem Jahrzehnt scheint das Arsenal des klassischen Wirtschaftskrieges weitgehend erschöpft: Die Verantwortlichen koppelten Russland vom SWIFT-System ab, froren Zentralbankgelder ein, zerstörten die Energiepartnerschaft mit Deutschland und schlossen das Land aus Wissenschaft, Kultur und Sport aus. In dieser Sackgasse rücken nun verstärkt Personensanktionen in den Mittelpunkt, wie Hofbauer erklärt.

Bereits im März 2014 erließ die EU Sanktionen gegen die damals gewählte Führung der Ukraine. Erster auf der Liste war Präsident Viktor Janukowitsch, gefolgt von Ministerpräsident Mykola Asarow. Laut Hofbauer diente dies dazu, die ukrainischen Repräsentanten auf internationaler Ebene gezielt zu entmachten, da deren Ablehnung des westlichen Kurses bereits feststand.

Sergej Glasjew: Architekt des eurasischen Schwenks

Als russische Schlüsselfigur der Sanktionsliste rückt Hofbauer den Ökonomen Sergej Glasjew ins Zentrum. Seine Personalie hilft entscheidend dabei, das geopolitische Ringen um die 2008 von Brüssel initiierte „Ostpartnerschaft“ zu verstehen, die sechs ehemalige Sowjetrepubliken eng an die EU binden sollte. Glasjew agierte hierbei als diplomatisches und ökonomisches Gegengewicht:

  • Die ökonomische Hebelwirkung: Mit einer kalkulierten „Zuckerbrot und Peitsche“-Taktik rechnete Glasjew der ukrainischen Führung vor, dass eine Abkehr von Russland das Land jährlich rund zehn Milliarden Dollar an zusätzlichen Energiekosten kosten würde. Diese Kalkulation gab den Ausschlag, als sich Präsident Janukowitsch kurzfristig weigerte, das EU-Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen.
  • Die strategische Neuausrichtung: Über das Tagesgeschäft hinaus fungierte Glasjew als Vordenker eines radikalen Bruchs mit dem West-Atlantizismus. In seinem Manifest „Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können“ (2015) skizzierte er den Weg für die eurasische Integration und die wirtschaftliche Hinwendung nach China, welche die heutige russische Politik maßgeblich bestimmen.

Zensur oder Willkür: Journalismus als Zielscheibe von Sanktionen

Ein entscheidender Unterschied zu früheren Epochen liegt laut Hofbauer darin, welche Handlungen die Behörden sanktionieren. Während historische Listen oft aktive politische Kämpfer oder Regimegegner ins Visier nahmen, trifft es heute Personen, die keine „aktive politische Tat“ im klassischen Sinne gesetzt haben. Die Betroffenen arbeiten entweder journalistisch oder investierten ihr Kapital schlicht an den aus westlicher Sicht „falschen“ Stellen.

Seit März 2014 setzt die EU dieses Instrument unter der Ägide der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) systematisch ein. In den Begründungen führt sie meist abstrakte Vorwürfe an, wie die „Destabilisierung der EU“ oder die „Untergrabung der Souveränität der Ukraine“. Dass die Verantwortlichen die ersten Listen bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Krim-Referendum veröffentlichten, wertet Hofbauer als Beleg dafür, dass sie die Sanktionen nicht als Reaktion auf Ereignisse, sondern als proaktives politisches Kampfmittel konzipierten.

Das Scheitern der EU-Sanktionen: Kalkül versus Realität

Hannes Hofbauer warf in seiner Analyse die zentrale Frage auf, warum die EU den Weg der totalen Blockade wählte. Dabei unterschied er zwischen der offiziellen, aus seiner Sicht unlogischen Begründung und den tatsächlichen machtpolitischen Folgen.

Der Historiker konstatierte, dass die ursprüngliche Absicht, die russische Elite durch Druck zu spalten, eklatant scheiterte. „Es ist unlogisch, hunderte Oligarchen zu listen und damit Kapital und Politik zwangsweise zusammenzuschweißen“, so Hofbauer. Den Betroffenen bleibe angesichts der Sanktionen oft keine andere Wahl, als ihr Kapital nach Russland, Israel oder in die Türkei zu retten. Ein strategisch klügeres Vorgehen der EU hätte laut Hofbauer darin bestanden, einen Keil zwischen das russische Kapital und die politische Führung zu treiben. Tatsächlich passierte jedoch das Gegenteil: Die Drohung mit Enteignung in Europa bewirkte, dass sich die Eliten zwangsweise mit der russischen Staatsführung solidarisierten.

Hinter der scheinbaren Unlogik der Elite-Sanktionen identifizierte Hofbauer ein handfestes ökonomisches Motiv, das weit über die bloße Bestrafung hinausgeht: eine radikale Marktbereinigung auf administrativer Ebene. Die Sanktionen fungieren demnach als Instrument eines Verdrängungswettbewerbs, um russische Konkurrenz dauerhaft und systematisch vom europäischen Markt zu entfernen. Unter dem Deckmantel moralischer Vorwände setzt Brüssel einen machtpolitischen Hebel an, um eine protektionistische Neuordnung zu erzwingen. Was offiziell als Verteidigung westlicher Werte deklariert wird, entpuppt sich in Hofbauers Analyse somit als Werkzeug, um eigene wirtschaftliche Interessen zu sichern, indem man unliebsame Wettbewerber gezielt ausschaltet.

Die Systematik der Entrechtung: Sanktionen als außergerichtliche Strafe

Hannes Hofbauer analysierte in seinem Vortrag, wie das moderne Sanktionsregime den Rechtsstaat fundamental transformiert. Bereits der etymologische Kern des Wortes „Sanktion“ (lateinisch sanctio) verweist auf das Spannungsfeld zwischen „Festsetzen“ und „Verbieten“. In der aktuellen Praxis vollzieht sich laut Hofbauer ein radikaler Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, da nicht ein unabhängiges Gericht über die Aufnahme auf eine Sanktionsliste entscheidet, sondern der EU-Rat dies rein administrativ per Verordnung festlegt.

Die Folgen dieser politischen Entscheidung treffen die Betroffenen existenziell: Sie reichen von der vollständigen finanziellen Strangulation durch das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte bis hin zur physischen Bewegungsunfähigkeit durch Einreiseverbote und Passentzug. Besonders perfide wirke dabei das Verbot der Hilfeleistung, das jegliche Form des Beistands unter Strafe stellt und so den „gesellschaftlichen Tod“ der Gelisteten erzwingt.

Bezeichnend für dieses Regime ist, wie die Verantwortlichen konsequent von einer richterlichen Kontrolle abrücken und stattdessen rein administrative Exekutiventscheidungen bevorzugen. Der Prozess hebelt die klassischen Säulen der Justiz aus: Es gibt weder eine vorherige Vorladung noch eine Anklage oder die Möglichkeit, sich vor der Listung zu verteidigen. Statt eines richterlichen Schuldspruchs tritt eine rein politische Exekutiventscheidung des EU-Rates an deren Stelle. Damit, so Hofbauers Fazit, stellt die EU Individuen auf administrativer Ebene rechtlos – ein autoritäres Modell, das die Gewaltenteilung zugunsten einer entfesselten Exekutive faktisch außer Kraft setzt.

Sanktionen gegen EU-Bürger und Schweizer

Eine neue Stufe der Entrechtung markiert die Listung von EU-Bürgern. Hofbauer bezweifelte dabei, dass deutsche Staatsbürger auf ähnlichen politischen Beistand hoffen könnten, wie ihn der Slowake Jozef Hambálek erfuhr. Hambálek, europäischer Chef des kremlnahen Motorradclubs „Nachtwölfe“, war als erster EU-Bürger vollkommen rechtlos gestellt worden, bis er 2024 nach massiver Intervention des slowakischen Premierministers Robert Fico wieder von der Liste verschwand. Während andere deutsche Akteure wie Alina Lipp und Thomas Röper seit Mai 2025 rein administrativ sanktioniert werden, anstatt sie in ordentlichen Verfahren nach § 140 StGB zur Verantwortung zu ziehen, offenbaren weitere Schicksale die volle Härte der außergerichtlichen Willkür.

Besonders bizarr erscheint der Fall des linksradikalen Antiimperialisten Hüseyin Dogru. Ihm werfen die Behörden nicht etwa Pro-Russland-Propaganda vor. Vielmehr argumentieren sie, dass seine Berichterstattung über Themen wie die Palästina-Frage indirekt Russland nütze, indem sie Zwietracht in Deutschland säe. Dogru erfuhr von seiner faktischen Rechtlosstellung erst durch den Alltag: als seine Frau in einer Apotheke nicht mehr bezahlen konnte, weil die Bank sämtliche Konten sperrte. Für einen Journalisten, den niemand anklagte oder verurteilte, bedeutet dies die sofortige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

Ebenso drastisch stellt sich die Situation des Schweizers Jacques Baud dar. Der ehemalige NATO-Mitarbeiter und Geheimdienstexperte lebt heute in Brüssel faktisch festgesetzt. Seine Konten sind eingefroren, und selbst einfache Essenspakete von Unterstützern erreichen ihn nicht, da die Helfer Sanktionsverstöße fürchten, die auch ihnen drohen. Für Hofbauer markieren diese Beispiele das Ende der Gewaltenteilung: Unliebsame Analysen werden nicht mehr im diskursiven Streit bekämpft, sondern die schiere physische und soziale Existenz der Kritiker wird durch administrative Willkür zunichtegemacht.

Die Geschichte der Ächtung: Von Proskriptionen zur modernen Terrorliste

Der Wirtschaftshistoriker zieht in seinem Werk eine beunruhigende Parallele zwischen modernen EU-Sanktionen und vormodernen Strafregimen, die man seit der Ära der Aufklärung für überwunden hielt. Die Geschichte dieser „Listen“ reicht von den römischen Proskriptionen (etwa gegen Cicero) über die mittelalterliche Vogelfreiheit und den klerikalen Bann bis hin zur massenhaften Ausbürgerung im 20. Jahrhundert. Während die Reichsacht Martin Luther politisch isolierte, markierte die NS-Zeit die „Hochblüte“ der administrativen Entrechtung, durch die das Regime seine Gegner systematisch staatenlos machte und enteignete. Auch die Nachkriegszeit kannte solche Instrumente, etwa bei Wolf Biermann oder den zehntausenden Kommunisten im griechischen Bürgerkrieg. Für Hofbauer stellt die moderne Sanktionsliste die säkularisierte Fortführung dieser Tradition dar: ein Instrument, das Individuen per Federstrich und ohne Gerichtsurteil den „gesellschaftlichen Tod“ sterben lässt und sie außerhalb der schützenden Rechtsordnung platziert.

Die bürokratische Exekution: Sanktionsdurchsetzungsgesetz und Meldepflicht

Deutschland setzt diese außergerichtlichen Verfahren seit Mai 2022 durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz praktisch um. Damit schuf der Gesetzgeber eine neue Architektur, um Bürger systematisch zu überwachen. Als Herzstück fungiert dabei die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion.

Der Staat zielt darauf ab, Vermögen total zu entziehen: Er unterbindet konsequent, dass Betroffene Gelder bewegen, transferieren oder Sachwerte verändern. So stellt die Behörde sicher, dass niemand die blockierten Werte mehr nutzt oder verwaltet.

Da viele Akteure ihr Eigentum hinter komplexen Strukturen verschleiern, führt die EU-Instrumente ein, die Hofbauer als höchst problematisch einstuft. Neben einer umfassenden Pflicht, sämtliches Eigentum – bis hin zu Gemälden und Münzsammlungen – proaktiv zu melden, sticht in Deutschland die sogenannte „Jedermannspflicht“ hervor. Diese trieb der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, im Amt bis Ende 2025) maßgeblich voran.

Gemäß Artikel 6b der entsprechenden Verordnung sind nicht nur Banken oder Behörden, sondern „Jedermann“ – also alle natürlichen und juristischen Personen – verpflichtet, Informationen proaktiv an die Behörden zu melden, welche die Umsetzung der Sanktionen erleichtern könnten. Wer Kenntnis von Vermögenswerten eines Sanktionierten hat und diese nicht innerhalb von zwei Wochen über die bereitgestellten Formulare meldet, macht sich theoretisch selbst strafbar. Hofbauer bezeichnet dies als ein „extremes Denunziationsgesetz“. Es stellt die gesamte Gesellschaft in den Dienst der staatlichen Sanktionsexekutive und untergräbt das Vertrauensverhältnis unter Bürgern.

Fazit: Das selektive Kriegsrecht als Zeichen der Schwäche

Hannes Hofbauer spitzt seine Analyse in seinem 50-minütigen Resümee auf vier pointierte Thesen zu:

  1. Außergerichtlichkeit wird zur Institution: Ein „Katz-und-Maus-Spiel“ verdrängt den Rechtsstaat. Selbst wenn profilierte Anwälte wie Gabriel Lansky – ein Wiener Top-Jurist und Experte für internationales Sanktionsrecht, der regelmäßig russische Unternehmer vor dem EU-Gerichtshof vertritt – juristisch siegen, hebelt der EU-Rat diese Erfolge sofort durch Neulistungen aus.
  2. Vormoderne Straflogik kehrt zurück: Wer Konten einfriert, belebt die alte Vogelfreiheit neu. Diese Praxis isoliert den Einzelnen und lässt ihn gesellschaftlich sterben.
  3. Der Staat wandelt sich autoritär: Die Exekutive herrscht, indem sie gleichzeitig Gesetze erlässt und wie ein Richter urteilt. Damit hebt sie die klassische Gewaltenteilung faktisch auf.
  4. Kriegsrecht herrscht selektiv und ohne Erklärung: Im totalen Krieg greift der Staat auf Haus, Hof und Mensch für den Schützengraben zu. Da die EU Russland nicht offiziell den Krieg erklärt hat, wendet sie diese Logik nun „selektiv“ gegen unliebsame Personen an.

Trotz dieser Befunde deutet Hofbauer das Vorgehen der EU als Zeichen tiefer Schwäche. Ein souveräner Rechtsstaat muss die offene Debatte mit Kritikern nicht fürchten. Stattdessen flüchtet sich die Union in die „Sanktionskeule“. Sie vernichtet Existenzen administrativ, um einen Diskurs zu ersticken, den sie argumentativ nicht mehr gewinnt. Niemand sollte sich jedoch entmutigen lassen – wer aufklärt, unternimmt den ersten Schritt, um diese Zustände zu überwinden.

Hannes Hofbauer: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“, Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-3-85371-556-7, 22 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.

Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten

Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.

Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.

Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.

Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.

Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.

Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.

In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter

Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.

Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?

Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.

Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.

Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.

Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?

Ein Lichtblick

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.

Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.

Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.

Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.

Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

(Auszug von RSS-Feed)
❌