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Zensur-Hammer in Österreich: Wer den “Ruf der EU” schädigt, soll bald hinter Gitter!

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Unter dem Deckmantel der “Spionageabwehr” plant die österreichische Regierung einen beispiellosen Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Künftig soll schon die bloße Gefährdung des “Ansehens” von Staat oder EU ausreichen, um Kritiker mit drakonischen Haftstrafen abzustrafen. Ein Frontalangriff auf jeden, der es wagt, die Herrschaften in Wien oder Brüssel zu kritisieren.

Wer in Österreich künftig allzu kritisch über die Europäische Union oder die heimische Regierung berichtet und damit deren “Ansehen” ankratzt, steht bald mit einem Bein im Gefängnis. Die “Ömpel”-Regierungskoalition (ÖVP, SPÖ und Neos) bastelt derzeit an einer massiven Verschärfung des Strafgesetzbuches. Verkauft wird den Bürgern das Ganze als notwendige Härte gegen feindliche Geheimdienste. Der Fall des mutmaßlichen Russland-Spions Egisto Ott dient als willkommener Vorwand, um die Daumenschrauben für alle anzuziehen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht von einem “hochaktuellen Problem”, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) jubelt über einen “klaren Kurswechsel”.

Doch ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt: Was hier als Kurswechsel gefeiert wird, ist in Wahrheit ein beängstigendes Zensur-Monster. Denn künftig soll nicht mehr nur klassische Agententätigkeit (also echter Geheimnisverrat) strafbar sein. Es soll in Zukunft bereits ausreichen, wenn eine Handlung auch nur geeignet ist, dem “Ansehen”, der Sicherheit oder den wirtschaftlichen Interessen der Republik oder von Einrichtungen der Europäischen Union (sowie UNO oder OPEC) zu schaden! Unabhängig davon, ob sich diese mit ihren Taten selbst in ihrem Ruf schaden.

Ein tatsächlicher Schaden muss dabei nicht einmal mehr eintreten. Die bloße Möglichkeit eines theoretischen Schadens für den Ruf der feinen EU-Eliten reicht für Ermittlungen. Im Raum stehen Strafen von sechs Monaten bis zu krachenden fünf Jahren Haft. Journalisten, Whistleblower und Bürgerrechtler schlagen völlig zu Recht Alarm. Denn was bitteschön ist die “Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens”? Das ist ein klassischer Gummiparagraf, der beliebig ausgelegt werden kann.

Man stelle sich vor: Investigative Reporter decken einen gewaltigen Korruptionssumpf in der Regierung auf oder veröffentlichen einen vernichtenden Bericht über das Versagen der Brüsseler Eurokraten. Der Artikel schlägt international Wellen. Die Mächtigen in Wien oder Brüssel stehen schlecht da – ihr “Ansehen” ist geschädigt. Und schon ist der Weg für juristische Ermittlungen wegen Schädigung staatlicher Interessen frei. Selbst eine legitime Regierungskritik wird am Ende durch die Hintertür kriminalisiert. Journalisten werden dadurch zu Staatsfeinden erklärt.

Sogar normale Bürger könnten ins Visier geraten: Denn auch die sogenannte “Agentenrekrutierung” soll bestraft werden. Im Extremfall, warnen Juristen, könnten darunter schon einfache Kontakte über soziale Medien fallen, sofern paranoide Behörden einen ausländischen Einfluss auch nur vermuten. Hier geht es darum, die Eliten und ihre Institutionen per Gesetz vor Aufklärung und Kritik abzuschirmen. Es soll ja niemand auf die Idee kommen, die Arbeit der Bundesregierung oder der Europäischen Union genauer unter die Lupe zu nehmen – man könnte ja vielleicht etwas finden.

Mehr noch zeigen ÖVP, SPÖ und Neos damit eiskalt autokratische Tendenzen – während sie gleichzeitig stets mit dem Finger auf die FPÖ zeigen, die sich jedoch im Gegensatz zu den Regierungsparteien stets gegen weitere Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit und gegen die zunehmende Übermacht der Brüsseler Eurokraten eingesetzt hat. Offensichtlich versucht die Bundesregierung mit allen Mitteln eine absolute Mehrheit für die Freiheitlichen und einen Bundeskanzler Herbert Kickl zu ermöglichen.

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Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

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veröffentlicht am 10.04.2026 von Team Redaktion Mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit setzen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Recht und Medien ein starkes Zeichen: Sie wollen die Meinungsfreiheit als unverzichtbaren Grundpfeiler unserer Demokratie bewahren und nachhaltig stärken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, diese Erklärung mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und damit ein klares Bekenntnis zur […]

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Meinungsfreiheit Österreich will Gefährdung des „Ansehens der EU“ unter Strafe stellen

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Will mit dem neuen Gesetz gegen Spionage vorgehen: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Foto: picture alliance / HARALD SCHNEIDER / APA /

Österreichs Regierung verschärft das Spionagerecht. Künftig reicht bereits die mögliche Schädigung des „Ansehens“ von Staat oder der EU für Ermittlungen.

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Widerstand gegen “gelenkte Postdemokratie”: Bündnis setzt Zeichen für Meinungsfreiheit

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Die Demokratie droht, in eine gelenkte Postdemokratie zu verfallen, in der der Elitenkonsens anstelle der Mehrheit entscheidet: Mit dieser deutlichen Warnung bewirbt Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau aktuell die Berliner Erklärung des “Bündnis Redefreiheit”, mit deren Unterzeichnung jeder ein klares Signal für Meinungsfreiheit und eine pluralistische Demokratie setzen kann.

In der Berliner Erklärung werden zwei Ebenen verortet, auf der die Grundpfeiler der Demokratie erschüttert werden: jene der Diskurspraxis einerseits, auf der u.a. Cancel Culture, Diskurseinengung durch Ausgrenzung und Verunglimpfung, ÖRR-Propaganda und die Ideologisierung und Vereinnahmung der Wissenschaft durch die Politik wirken. Und die rechtlich-institutionelle Ebene andererseits, wo Prozesse wegen Majestätsbeleidigung, Verfolgung wegen angeblicher Volksverhetzung, Denunziation durch Meldestellen, Erziehungsmaßnahmen durch die Polizei im Rahmen von Aktionstagen gegen “Hass im Netz”, die Finanzierung fragwürdiger linker NGOs und staatliche Einwirkungen in den Meinungsstreit im Rahmen des DSA angeführt werden.

Von diesen Entwicklungen gehen laut den Verfassern der Erklärung “grundstürzende” Gefahren aus: In einer freiheitlich-pluralen Ordnung müsse die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen, doch durch das Eingreifen staatlicher Akteure in den diskursiven Raum werde die demokratische Legitimationskette brüchig.  

Das Bündnis Redefreiheit formuliert daher die folgenden Forderungen, denen man sich mit seiner Unterschrift anschließen kann:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werdendie nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis. 
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
  • Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Quelle: Berliner Erklärung

Das freie Wort müsse geschützt werden, der Staat müsse sich auf der Sphäre der Meinungsbildung zurückziehen, so der Grundtenor. Unter den Initiatoren der Erklärung finden sich zahlreiche bekannte Namen wie der Publizist Prof. Dr. Norbert Bolz, Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot, Juristen wie Prof. Dr. Rald Höcker, Dr. Carsten Brennecke und Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau oder auch der Moderator und Satiriker Achim Winter. Ähnlich breit gefächert ist die lange Liste der Erstunterzeichner, die von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi über Lisa Fitz, Dr. Norbert Häring, Prof. Dr. Stefan Homburg bis hin zu Dr. Thilo Sarrazin ebenfalls Persönlichkeiten aus allen Disziplinen und Bereichen aufweist.

Dr. Ulrich Vosgerau rief mit einem Video zur Unterzeichnung der Erklärung auf:

Lesen können Sie die gesamte Berliner Erklärung hier. Das Unterzeichnen ist über diesen Link möglich.

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Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern

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Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit.

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Gegenkultur Multitalent Gerd Buurmann: Der Anti-Böhmermann

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Theater-Regisseur, Kabarettist, Künstler und Moderator des „Achse des Guten“-Podcasts „Indubio“ Gerd Buurmann

Gerd Buurmann statt Jan Böhmermann – mit scharfer Zunge ärgert der Künstler, Kabarettist, Regisseur und Moderator des legendären Podcasts „Indubio“ die Linke.

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Droht uns eine DDR 2.0? | Von Andreas Peglau

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Über einen schwierigen Systemvergleich

Ein Meinungsbeitrag von Andreas Peglau.

Immer wieder wird das Bild einer heraufziehenden „DDR 2.0“ verwendet, um negative gesellschaftliche Entwicklungen zu beschreiben. Doch inwieweit taugt die DDR tatsächlich dafür, eine Dystopie auszumalen? Wie fällt ein seriöser Vergleich der heutigen BRD mit dem 1990 verschwundenen östlichen Nachbarstaat aus? Und schließlich: Hat die Sicht auf DDR und „realen Sozialismus“ Einfluss auf die Stärke beziehungsweise Schwäche der gegenwärtigen Friedensbewegung?

Die Antwort auf letztere Frage will ich vorwegnehmen. Sie lautet: ja. Ich werde sie am Ende meines Beitrags genauer ausführen.

Leben in zwei Systemen

Was ich im Weiteren anbieten kann, ist eine Mischung aus Fakten und subjektiven Bewertungen. (1) Um diese Bewertungen verständlicher zu machen, zunächst ein paar autobiographische Informationen.

Ich bin 1957 geboren in Berlin, Hauptstadt der DDR, habe in Berlin-Pankow gewohnt, 400 Meter entfernt von der Mauer. In Abgrenzung von meinem permanent an der DDR herummäkelnden Vater wurde ich als Jugendlicher ein ziemlich naiver Sozialist mit dogmatischen Zügen, 1976, mit 19 Jahren, Mitglied der SED. Letzteres blieb ich bis zum Februar 1990: Als DDR-Regierungschef Hans Modrow die Parole „Deutschland einig Vaterland!“ übernahm, bin ich ausgestiegen, das wollte ich auf keinen Fall.

Von 1976 bis `81 habe ich an der Humboldt-Universität Klinische Psychologie studiert, dabei enttäuscht zur Kenntnis genommen, wie dürftig die „marxistische Psychologie“ war, die uns vermittelt wurde. Ich fing an, mich für die Bereicherung des Marxismus durch die Psychoanalyse zu begeistern, speziell für den „linken“ Psychoanalytiker Wilhelm Reich. Sein Werk beschäftigt mich bis heute. (2) Zwischen 1985 und 1991 war ich als Redakteur bei Jugendradio DT 64 vor allem für Lebenshilfesendungen zuständig, ab März `89 mit dem Psychotherapeuten Hans-Joachim Maaz als Gesprächspartner. (3) Nach dem DDR-Anschluss wechselten sich ABM-Stellen und Arbeitslosigkeit mehrmals ab. Eine 2002 begonnene Ausbildung zum psychoanalytischen Psychotherapeuten habe ich 2008 abschlossen. Ende letzten Jahres war Schluss mit dem Therapieren. Ich bin jetzt also formal gesehen: Rentner.

Was ich nicht mehr bin, ist: naiver Sozialist. Inzwischen betrachte ich den Marxismus als in hohem Maße revisions- und kritikbedürftig (4) und stehe der DDR in mehreren Aspekten recht kritisch gegenüber.

Die DDR-2.0-These

Die Frage, ob wir in einer DDR 2.0 leben oder darauf zusteuern, erzwingt eine schwierige Gegenüberstellung: der DDR von damals mit der BRD von heute. Ich muss etwas vergleichen, mit dem ich identifiziert, teils überidentifiziert war, was verschwand, als ich 33 war, mit etwas, mit dem ich mich nie identifizieren konnte, das ich zunehmend mit Angst und Zorn erlebe – jetzt, da ich 68 Jahre alt bin.

Zur Untermauerung der DDR 2.0-These wird meist auf drei gegenwärtige, oft als Demokratieabbau zusammengefasste Tendenzen verwiesen, die zugleich als DDR-typisch angesehen werden:

  1. Unterdrückung missliebiger Gesellschaftskritik beziehungsweise Einschränkung von Meinungsfreiheit,
  2. Gleichschaltung von Medien
  3. Überwachung der Bevölkerung.

Beim dritten Punkt – mit dem ich beginnen will – folgt üblicherweise der Verweis auf das Ministerium für Staatssicherheit. Schon hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. 

Überwachung 

Zum einen hatte die „Stasi“ weit mehr Aufgaben, als die Überwachung der eigenen Bürger. Zum anderen: Geheimdienst ist nicht gleich Geheimdienst. Die Frage, welchem Staat, welcher Politik diese Institution dient, ist wesentlich.

Die Westmächte, die in den Zweiten Weltkrieg ja nicht zuletzt eingegriffen hatten, um den Vormarsch der Sowjetunion zu stoppen, (5) betrieben ab 1945 die Destabilisierung des sich bildenden Ostblocks. Davon war auch die sowjetische Besatzungszone betroffen – unter anderem durch mehrere tausend Zuträger und Kollaborateure, welche von der 1946 gegründeten Vorgängerorganisation des Bundesnachrichtendienstes angeworben wurden. (6) Diese Organisation war auf Initiative des US-Kriegsministeriums entstanden und operierte bis 1955 als Teil der CIA. (7) Mit ihrer Führung wurde Reinhard Gehlen beauftragt, zuvor General der faschistischen Wehrmacht, der im Krieg eine in Osteuropa tätige Spionageeinheit geleitet hatte. (8) Als Mitarbeiter der sogenannten „Organisation Gehlen“ wurden bevorzugt NS-Verbrecher rekrutiert, darunter 33 Angehörige jener „Einsatzgruppen“, die Hunderttausende von Morden zu verantworten hatten. Mitte der 1950er Jahre war etwa jeder zehnte BND-Mitarbeiter ein NS-Täter; in den Folgejahren erhöhte sich dieser Prozentsatz. (9)

1950 reagierte die DDR darauf, indem sie zu ihrem Schutz eine zusätzliche Behörde schuf, eben das Ministerium für Staatssicherheit. Geleitet wurde es von Wilhelm Zaisser, (10) im Spanienkrieg geachteter Kommandeur einer Internationalen Brigade. Doch der nachvollziehbare Zweck heiligte nicht sämtliche Mittel, die zur Anwendung kamen. Autoritär strukturierte, auf Befehlen beruhende und vorwiegend verdeckt agierende Institutionen bilden immer einen günstigen Nährboden für das Ausleben von Herrschsucht, Sadismus und Denunziantentum. Indem zu Unrecht viele Lebensentwürfe gestört oder zerstört wurden, sicherte die im Inland tätige Staatssicherheit die DDR nicht nur, sondern schädigte sie auch.

Das, was uns heute bevorsteht, unterscheidet sich davon jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die in der DDR-Opposition aktive Autorin Daniela Dahn hat recherchiert, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 0,5 Prozent der DDR-Bürger – meist deutlich weniger – Objekt von Stasi-Observierung waren. (11) Es ist also realitätsfern, hier, wie es oft getan wird, von „flächendeckender“ Kontrolle zu sprechen.

US-Geheimdienste können dagegen längst jeglichen digitalen und telefonischen Austausch kontrollieren, Datenkraken wie Google oder Amazon liefern fleißig Zuarbeiten, im Gesundheitswesen – auch in der Psychotherapie (12) – werden zu fragwürdigen Zwecken Patientendaten digital gesammelt, die Kontrolle von Internetnutzung und privaten Geldausgaben wird vorbereitet, extrem einflussreiche Billionäre und Transhumanismus-Fanatiker wie Elon Musk planen, unsere Gehirne zu „verlinken“. Angesichts dessen zu behaupten, uns drohe eine stasimäßige Überwachung, wäre eine Untertreibung ersten Ranges. (13) Was jetzt gesichert werden soll, sind die gegen die absolute Mehrheit gerichteten Interessen von Superreichen, für die Staaten nur Vehikel sind – und Menschen größtenteils verzichtbare Schachfiguren. Die bereits stattfindende, erst recht die geplante Überwachung ist schon vom Ansatz her nicht nur menschen-, sondern auch lebensfeindlich.

Meinungs(un)freiheit in West … 

Zur Meinungsfreiheit beziehungsweise deren Einschränkung ist zu konstatieren: Vertrat man nicht gerade kommunistische Ideen (14) oder liebäugelte allzu offensichtlich mit dem Nationalsozialismus, konnte man in der BRD bis 2019 fast alles öffentlich aussprechen. Freilich ohne damit Wesentliches zu ändern. Das wirkungsarme Dampfablassen trug eher dazu bei, den Staat zu stabilisieren, weil es das falsche Bild einer Demokratie suggerierte. Doch eine Volksherrschaft gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt. (15) Nationale und internationale Kapitalisten sowie deren Handlanger in Staat und Medien hatten und haben das Land fest im Griff. (16)

Aber auch die relative Meinungsfreiheit wurde seit Frühjahr 2020 empfindlich beschnitten. Nicht nur bei einflussreichen Kritikern der regierungsamtlich vorgegebenen „Narrative“ über die angebliche „Corona-Pandemie“ oder den Ukraine-Krieg ist das Stören oder Zerstören von Lebensentwürfen zum Standard geworden – unter Beteiligung von Verfassungsschutz, Gerichten, Medien und Banken. Der Schweizer Militäranalytiker Jaques Baud (17) ist nur eines der jüngsten Beispiele dafür, dass dies auch EU-weit funktioniert.

Während in den letzten sechs Jahren die staatlichen Restriktionen um sich griffen, expandierte immerhin gleichzeitig eine Art Gegenkultur. Am lautesten meldet sie sich zu Wort in alternativen Medien wie apolut, Manova, TKP, multipolar, den Nachdenkseiten, auch in der jungen Welt, manchmal im Nordkurier, der Berliner und anderen Zeitungen wie neuerdings der Ostdeutschen Allgemeinen. Eine absolute Mediengleichschaltung existiert noch nicht. Aber BRD- und EU-Führung arbeiten hart daran, dass sie zustande kommt.

Auch die sonstige, aktuell noch gewährte Restfreiheit kann jederzeit wieder durch Lockdowns und Kontaktverbote abgewürgt werden, vielleicht nach Ausrufung eines – in Wirklichkeit ja leicht vermeidbaren – Energienotstandes, wegen einer angeblichen Grippe-Pandemie oder im Zuge eines herbeigelogenen „Spannungsfalls“. (18)

… und Ost

Wie fällt der Vergleich aus mit der Deutschen Demokratischen Republik bezüglich Unterdrückung von Gesellschaftskritik und, damit eng verbunden, Mediengleichschaltung? Beides war in der DDR weitaus stärker ausgeprägt als heute.

Eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Staat, wie sie gegenwärtig in den genannten alternativen Medien stattfindet, wäre in der DDR undenkbar gewesen. Vor Herbst 1989 hätte man sich niemals offiziell, öffentlich angekündigt und öffentlich zugänglich in einer Gruppe zusammensetzen können, um das umgebende Gesellschaftssystem infrage zu stellen. Von Meinungsfreiheit konnte, sobald es über den privaten Rahmen hinausging, keine Rede sein in der DDR. Von Demokratie ebenfalls nicht. Weder das Volk noch die Arbeiter und Bauern waren an der Macht.

SED-Diktatur? 

Und nicht einmal, wie oft behauptet: „die Partei“. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass die Genossen an der Basis die Linien der Politik mitbestimmten.

Eine fast schon absolutistische Macht konzentrierte sich stattdessen bis 1971 bei Walter Ulricht, anschließend bei SED-Generalsekretär Erich Honecker, die beide recht eigenständige oder selbstherrliche Entscheidungen über das Leben der Bevölkerung treffen konnten. Unter ihnen agierten – mit rapide abnehmender Machtfülle –, SED-Politbüro, -Zentralkomitee und Ministerrat. (19)

Auf der Ebene der Parteigrundorganisationen ging es dann vor allem darum, das von oben Vorgegebene möglichst zustimmend zu diskutieren und kreativ umzusetzen. Auch wenn dort Kritik geäußert wurde, änderte diese nach meiner Erfahrung nie etwas an zentralen Vorgaben.

Im SED-Statut stand, „Kritik und Selbstkritik von unten“ seien „in jeder Weise zu fördern“, „Mängel in der Arbeit ohne Ansehen der Person“ zu benennen. (20) Wer sich daran hielt, war unter Umständen bald kein Genosse mehr. Der bekannte DDR-Wirtschaftswissenschaftler Jürgen Kuczynski (21) fasste das in einen Aphorismus: „Der Helm eines Kommunisten hat viele Beulen, manche stammen auch vom Gegner.“ In Wirklichkeit waren es oftmals keine Beulen im Helm, sondern Schädelbasisbrüche.

Medien-Vergleich

Um bei meiner Arbeitsstätte DDR-Rundfunk zu bleiben: Aus dem Politbüro kam täglich vom Genossen Joachim Hermann (22) – dem Verantwortlichen für Agitation und Propaganda – über den Vorsitzenden des Rundfunkkomitees und die Intendanten der fünf Sender bis hinunter zu den ausführenden Journalisten die sogenannte „Argumentation“. Das waren keine Vorschläge oder Diskussionsanregungen, sondern Anweisungen, was heute wie zu bewerten, hervorzuheben, zu verheimlichen, zu tun und zu unterlassen sei, oftmals: welche unglaubwürdigen Phrasen an diesem Tage besonders auszumalen waren. Bei all meiner Identifikation mit Staat und Weltanschauung: Diese fortwährenden autoritären Belehrungen, dieses vielfach billige Sich-in-die-eigene-Tasche-Lügen waren schwer auszuhalten.

Allerdings: Was die sogenannten BRD-Leitmedien, ob staatlich oder privat, seit 2014, seit dem Maidan-Putsch in der Ukraine an ebenso dreisten wie plumpen Lügen von sich geben, geht mittlerweile weit hinaus über alles, was ich in der DDR an verordneter Realitätsverdrehung erlebt habe. Von der Rolle heutiger Leitmedien bei Kriegshetze und Kriegsvorbereitung ganz zu schweigen.

In den DDR-Medien spielte zwar das Einhämmern von undifferenzierten Feindbildern – die andern sind die nur Bösen, wir die nur Guten! – eine wichtige Rolle: Aber Kriegshetze kam nicht vor, zu keinem Zeitpunkt. Unsere Anwürfe richteten sich auch nie gegen andere Völker – sondern vor allem gegen Regierungen kapitalistischer Staaten, Hintermänner, Handlanger und Repräsentanten.

Ein Eklat im Jahr 1988

Ich habe als Genosse im DDR-Rundfunk auch keinen Schädelbasisbruch erlitten, halte dennoch eine meiner Beulen für erwähnenswert, weil symptomatisch.

Für die am 5. September 1988 ausgestrahlte Sendung Mensch, Mensch – brauche ich ein Vorbild? hatte ich nicht nur ein langes Gespräch geführt mit dem prominenten Psychologen und Buchautor Professor Reiner Werner, (23) sondern auch mehrere handverlesene Abiturienten interviewt: allesamt sehr DDR-identifiziert, einer wollte sogar NVA-Offizier werden. Sie teilten neben vielem anderen mit, dass der unter Hitler ermordete KPD-Chef Ernst Thälmann, (24) wie er in den DDR-Medien dargestellt wurde, für sie kein Vorbild sein könne, denn – so ihre Begründung – einen derartig fehlerlosen Menschen könne es doch gar nicht gegeben haben. (25) Das war eine ehrliche und völlig berechtigte Kritik an unserem oftmals erschreckend schönfärberischen Umgang mit Personen, die wir zu Säulenheiligen umfunktioniert hatten.

Doch nachdem die Kritik der Jugendlichen von einer Westberliner Zeitung, also „vom Gegner“, zustimmend aufgegriffen wurde, kam es zum Eklat. Sämtliche Abteilungen des DDR-Rundfunks mussten sich in extra dafür anberaumten Sitzungen die Sendung anhören, mit der Vorgabe, sich davon zu distanzieren. Was sie auch taten. Meine Chefin wurde strafversetzt, ich vor ein 12-köpfiges Gremium geladen, in dem offenbar zur Debatte stand, mich aus Rundfunk und SED hinauszuzuschmeißen. Dass mir das erspart blieb, lag vermutlich vor allem am Eingreifen meines nun ebenfalls politisch gefährdeten Gesprächspartners Reiner Werner.

Autoritäre Patriarchen

Es kann gut sein, dass dieser „Vorfall“ auch im Politbüro Erwähnung fand. Denn die Staats- und Parteiführung mischte sich bei Bedarf – und der Bedarf war riesig – in nahezu alles ein. Als oberste Marx-Engels-Lenin-Ausdeuter wussten sie natürlich fast alles besser, agierten als Gralshüter und Tugendwächter mit vermeintlich unumschränkten Kompetenzen.

Da wurde dann eben mal 1968 die Umarbeitung einer Aufführung von Goethes „Faust“ am Deutschen Theater angeordnet, nicht zuletzt, weil Faust dort unzureichend als „positiver Held“, als instinktiver Sozialist dargestellt wurde. (26) Diverse wichtige und gute DEFA-Spielfilme wurden verboten – darunter ein so herausragendes Werk wie die Verfilmung von Erik Neutschs Roman „Spur der Steine“ mit Manfred Krug, (27) ein Film, den ich heute noch verschenke, um mein Lebensgefühl in der DDR einfühlbarer zu machen. Pinselstriche von Malern wurden diffamiert, weil sie angeblich nicht dem „sozialistischen Realismus“ entsprachen – ein ausgesprochen schwammiger und ausdeutbarer Begriff.

Dass es am Berliner Ensemble schwierig war, Karten zu bekommen für ein Theaterstück von Michail Schatrow, lag auch daran, dass dort Lenin in den Mund gelegt wurde, ein Maler dürfe tatsächlich etwas derartig Realitätsfremdes auf die Leinwand bringen wie – so der Titel des Stückes – „Blaue Pferde auf rotem Gras“. (28)

Überhaupt hatten es ja viele DDR-Bürger – notgedrungen – perfektioniert, Kritisches „zwischen den Zeilen“ herauszulesen oder herauszuhören. Denn „in den Zeilen“ kam es kaum vor.

Schreckgespenst DDR

DIESE Missstände, die in der DDR übliche Unterdrückung von Individualität, die Gängelei, Kontrolle, Bevormundung, Schönfärberei und mediale Gleichschaltung sind leider tatsächlich gut geeignet, um die DDR als Schreckgespenst erscheinen zu lassen.

Insoweit ist es nachvollziehbar, dass Menschen, die ihr DDR-Bild vielleicht aus Leitmedien, Schulbüchern oder von der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ übernehmen, Angst haben vor einer DDR 2.0.

Nun zur Kehrseite: Was lässt sich an Argumenten ins Feld führen gegen die DDR-2.0-These?

Die BRD als kapitalismusfreie Zone

Egal, ob man meint, in der DDR habe es „richtigen Sozialismus“ gegeben, eines ist schwerlich zu leugnen: Sie war ein nicht-kapitalistischer Staat. Kapitalistische Ausbeutung wurde nach Kriegsende sofort massiv beschränkt, später völlig beendet. Würden wir hierzulande zur DDR-Kopie, hieße das dementsprechend: Die BRD ist gerade dabei, den Kapitalismus abzustreifen. Eine lachhafte Vorstellung.

Nach 1945 gab es zwar eine gesamtdeutsche Diskussion darüber, selbst bei der CDU/CSU, ob man vom Kapitalismus als Grundlage von Faschismus und Krieg wegkommen müsse. Doch in den westlichen Landesteilen wurden diese Ansätze durch die Westmächte torpediert. (29)

Aktuell spitzt sich die Umverteilung des Reichtums, damit auch von Macht zugunsten Superreicher in nie gekannter Weise zu. Superreiche sind letztlich immer Besitzer von „Kapital“. Der OXFAM-Bericht vom Januar 2026 hält fest: In der BRD ist die Zahl an Milliardären 2025 um ein Drittel gestiegen, auf 172. Einer davon verdient in weniger als anderthalb Stunden das Jahreseinkommen eines Durchnittsbürgers. Gleichzeitig lebt hier ein Fünftel der Menschen in Armut. (30)

Antifaschistisches (West)Deutschland?

Egal auch, was man an der DDR bemängelt, sie war Zeit ihres Bestehens ebenfalls ein antifaschistisch ausgerichteter Staat. Zunächst von der Sowjetunion vorgegeben und gefördert, wurde Antifaschismus 1949, mit DDR-Gründung, zur Staatsräson.

Zu glauben, auch der BRD-Staat habe jemals antifaschistischen Charakter gehabt, wäre grotesk. Ehemalige höhere NS-Beamte konnten es bis zum Bundeskanzler bringen, zu Ministerposten und Geheimdienst-Chefsesseln sowieso. (31) Dass sich die Zahl von Altnazis in Führungspositionen inzwischen verringert hat, dürfte deren altersbedingtem Aussterben geschuldet sein – jedenfalls keiner irgendwann nachgeholten politischen Säuberung.

Auch wenn heute regierungsamtlich gefordert wird, gegen die AfD mobil zu machen, geht es nicht um Antifaschismus, sondern darum, eine Umverteilung der Macht zu verhindern. Faschismus ist nicht zuletzt ein Synonym dafür, Völker in kriegerischer Weise aufeinander zu hetzen. Schaut man sich an, wer Entsprechendes vertritt und zu verantworten hat, sind das in allererster Linie die Regierungsparteien. (32) Schon seit 2014 ist es zudem unhinterfragter Bestandteil deutscher Außenpolitik, mit ukrainischen Neonazis zu kooperieren, inzwischen auch längst, sie mit Waffen zu beliefern.

Aber es ist doch immer wieder zu lesen, in der DDR seien „rechte“ Haltungen stärker verwurzelt gewesen als in der BRD ... (33) Das Gegenteil trifft zu – und lässt sich wissenschaftlich belegen.

Psychische Altlasten

Die seelischen Deformationen, die Faschismus, Krieg, Kaiserreich und jahrhundertelange patriarchal-autoritäre Verhältnisse hinterließen, lösten sich durch die Kapitulation Hitler-Deutschlands nicht in Luft auf. Die psychischen Strukturen der Menschen waren am 9. Mai 1945 immer noch dieselben wie am 7. Mai. Abgesehen davon, dass zahlreiche NS-Verbrecher aus dem Osten in den Westen übersiedelten, hatten beide Landesteile in dieser Hinsicht die gleiche Ausgangsbasis.

Für die BRD ergaben Forschungen immer wieder „ein stabiles Potential“ an Antisemitismus. Die Zahlenangaben schwanken; es ist oft von 15 % eindeutigen und 30–40 % latenten Antisemiten die Rede. (34) 1979/80 durchgeführte Untersuchungen ermittelten bei 13 % der Befragten ein „geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild“. (35)

Über die DDR ist zu sagen, dass der offizielle Anspruch, faschistoide Einstellungen in der Bevölkerung völlig überwunden zu haben, nicht zutraf. Was insofern kein Wunder war, als psychische Faktoren in der DDR sträflichst vernachlässigt wurden.

Ob insgeheim – vielleicht von der Staatsicherheit – kontinuierlich empirische Sozialforschung betrieben wurde zu solchen Einstellungen, ist mir nicht bekannt. Zumindest aus dem Jahr 1965 ist eine aufschlussreiche Untersuchung erhalten geblieben. Knapp 90 Prozent der befragten DDR-Bürger sprachen sich damals gegen eine Verjährung von NS-Verbrechen aus. Die Verurteilung dieser Verbrechen korrespondierte mit der Bewertung des Kriegsendes: Auf die Frage, ob der 8. Mai 1945 als Tag der Niederlage oder der Befreiung empfunden werde, antworteten 91 Prozent, für sie sei es der Tag der Befreiung. (36) Das dürfte rechtsextremistische Einstellungen ausschließen.

Nun weiß ich nicht, wie beim Befragen genau vorgegangen wurde, inwieweit vor allem die Anonymität gewahrt blieb. Jahrzehnte später entstandene Daten machen jedoch plausibel, dass dieses Befragungsergebnis weitgehend die Realität widerspiegelte.

Im Anstieg: „rechte“ Orientierungen

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre sah sich das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung erstmals mit einem „markanten Anstieg […] rechtsextremistischer Orientierungen“ konfrontiert. Das wurde – wie ich meine, zu Recht – auf die vielfältigen, von der DDR-Führung ignorierten Probleme zurückgeführt, die zu einer Erosion der Gesellschaft beitrugen. 1988 ergaben Untersuchungen des Institutes, dass jeder achte 14- bis 18-jährige Jugendliche der Aussage zustimmte, „Der Nationalsozialismus hatte auch seine guten Seiten“. (37) Die Staatsicherheit ermittelte zu dieser Zeit, dass das „rechte“ Milieu mehr als 15.000, teils gewalttätige Personen umfasste – also etwa 0,09% der DDR-Bevölkerung. (38) Das waren Alarmzeichen.

Doch ohne es zu bagatellisieren oder zu behaupten, beide Messungen hätten exakt dasselbe Phänomen abgebildet: Zwischen 13 Prozent und 0,09 Prozent besteht ebenso ein enormer Unterschied wie zwischen der Aussage, „der Nationalsozialismus hatte auch gute Seiten“ und einem „geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild“.

Verordneter Antifaschismus?

Ein oft zu hörender Einwand lautet: „Der Antifaschismus in der DDR war gar nicht echt, sondern nur von oben verordnet!“ Auch das lässt sich widerlegen. Denn ein nur verordneter Antifaschismus hätte spätestens am 3. Oktober 1990 seinen Geist aufgeben müssen. Aber 1992 kam eine BRD-Untersuchung zu folgendem Schluss: Der „Anteil der Ostdeutschen, der sich antisemitisch, rechtsradikal oder ausländerfeindlich äußert“, ist „geringer als der entsprechende Anteil der Westdeutschen. Die Bundesbürger im Osten nehmen die Konsequenzen aus der NS-Vergangenheit für die Gegenwart ernster.“ Unter den Westdeutschen erwiesen sich 16% als Antisemiten, unter den Ostdeutschen 4%. (39)

Das Magazin Spiegel kommentierte, „die meisten früheren DDR-Bürger [haben sich] eine Aversion gegen das NS-Regime bewahrt“. (40) Man muss hinzufügen, dass bei derartigen Untersuchungen meist ganz Berlin zum Osten hinzugeschlagen wird – was das Ergebnis stark zu Ungunsten der Ossis verzerren dürfte.

1994 unterstrich eine forsa-Umfrage noch immer: „Die Befragten aus den neuen Bundesländern zeigen durchgehend eine klarere, kundigere und ablehnendere Haltung zum Nationalsozialismus.“ (41) Etwa zeitgleich kam der Politikwissenschaftler Jürgen Falter zum Ergebnis, „das rechtsextremistische Einstellungspotenzial […] im Westen“ sei „mehr als doppelt so groß wie im Osten.“ (42)

Erst 1998 stellte eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung fest, „dass rechtsextremistische Einstellungen im Osten häufiger anzutreffen waren als im Westen“. (43) Als Hintergrund wurde die zunehmende Desillusionierung beim „Ankommen“ in der immer unsozialer werdenden Marktwirtschaft vermutet.

Doch als eine Leipziger Forschergruppe 2002 ebenfalls damit begann, diese Einstellungen zu erfassen, vertraten im Westen 11,3 Prozent ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“ — im Osten hingegen nur 8,1 Prozent. Bis 2016 blieb der „geschlossene Antisemitismus unter Westdeutschen […] fast durchweg verbreiteter als unter Ostdeutschen“. (44) Andere Forscher bilanzierten im selben Jahr, dass sich nun „Ost- und Westdeutsche […] im Ausmaß rechtsextremer Einstellungen kaum“ noch voneinander unterschieden. (45)

Extremismus-Prophylaxe

Wie hat die DDR es geschafft, obwohl 1949 mit derselben geschichtlichen Altlast startend wie die BRD, rechtsextreme Einstellungen im Vergleich zu Letzterer so deutlich – und so nachhaltig – zurückzudrängen?

Eine wichtige Rolle spielte sicherlich das Ausmaß an staatlicher Kontrolle sowie an Ächtung und Bestrafung, die bei „rechten“ Aktionen drohten. Bereits 1964 war in der DDR die Verjährung von NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich aufgehoben worden. (46) In der BRD wurde erst 1979 beschlossen, dass Mord grundsätzlich nicht mehr verjährt – womit unter anderem NS-Morde weiterhin verfolgt werden konnten. (47) Letzteres geschah allerdings weiter äußerst spärlich. (48)

In der DDR waren NS-Verbrechen, auch der Massenmord an den Juden, präsent in Belletristik, Theater, Kino, Fernsehen, Radio und Druckmedien, im Schulunterricht sowieso, wo Besuche ehemaliger Konzentrationslager zum Pflichtprogramm gehörten. Der staatlich verankerte Antifaschismus wurde also durch offensive Geschichtsvermittlung gestützt. (49)

Da sich „rechtsextreme“ Einstellungen oft aus Verelendung und Ausgrenzung speisen, (50) muss sich gegen deren Entstehen auch die – im Vergleich zur BRD – weitaus stärkere materielle Absicherung ausgewirkt haben, die Unmöglichkeit, “in der Gosse“ zu landen sowie die größere soziale Eingebundenheit.

Es gibt einen zusätzlichen Grund, warum sich das antifaschistische Denken und Fühlen in den DDR-Bürgern verankert haben dürfte. Menschen sind von ihren Anlagen her mitfühlende, liebevolle, liebenswerte, pro-soziale, solidarische, friedfertige Wesen. (51) Eine gegen Faschismus, Rassismus und Krieg gerichtete politische Orientierung kommt daher ihrem Wesen, ihrer inneren Natur, ihren gesunden psychischen Bedürfnissen entgegen.

DDR-Charakteristik 

Ich will einige weitere Merkmale des DDR-Systems auflisten, die helfen, die DDR-2.0-These zu beurteilen. (52)

  1. Die weitaus kontinuierlichere und konsequentere Friedenspolitik – und das an der Seite der ebenfalls weitaus friedlicheren Großmacht, der Sowjetunion. Man vergleiche die von den USA initiierten, meist auch von westdeutschen Regierungen flankierten Kriege, Sanktionen, Attentate, Militärputsche, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, mit den wenigen militärischen Interventionen der Sowjetunion, die zumal andere Hintergründe hatten.
  2. Keine Verdrängung (oder gar klammheimliche Verherrlichung wie in der BRD) des Angriffskrieges NS-Deutschlands gegen die Sowjetunion mit dessen bis zu 27 Millionen Opfern auf sowjetischer Seite.
  3. Die Unterbindung jeglichen Profitinteresses an Rüstung. Den von den Werktätigen erarbeiteten Mehrwert eignete sich keine Elite an, auch nicht etwa das SED-Politbüro.
  4. Die wesentlich ausgeprägtere Gleichberechtigung der Frauen, inklusive der gleichen Bezahlung für die gleiche Tätigkeit sowie der problemlosen, zügigen und kostenarmen Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
  5. Das umfangreiche Angebot kostenloser staatlicher Kinderbetreuung.
  6. Das kostenlose, für alle Bürger gleichermaßen zur Verfügung stehende Gesundheitssystem, das sich zu keinem Zeitpunkt gegen die Bürger richtete – wie es hierzulande mit dem Alibi der „Corona-Pandemie“ zur brutalen, oft tödlichen Realität geworden ist.
  7. Der allen offenstehende, kostenlose oder gut bezahlbare, republikweite Zugang zu kulturellen Veranstaltungen.
  8. Die im Vergleich zu heute verschwindend geringen Einkommensunterschiede.
  9. Die weitestgehende berufliche Chancengleichheit durch Überwindung bürgerlicher Bildungsprivilegien.

Zudem gab es

  1. In der DDR keine materiellen Existenzsorgen, keinen Konsumterror, keine Obdachlosigkeit, keine Arbeitslosigkeit, keinen Hunger, keine Armut.

Resümee 

Die These, wir befänden uns in einer DDR 2.0 oder bewegten uns auf sie zu, ist nur bei äußerst oberflächlicher oder voreingenommener Betrachtung aufrechtzuerhalten. In ihrem Kern ist sie schlicht: Blödsinn – der meist eine ungerechtfertigte DDR-Diffamierung verbindet mit einer genauso ungerechtfertigten BRD-Idealisierung.

Nicht nur war die Grundlage der DDR ein gänzlich anders gearteter Gesellschaftsentwurf als in der BRD. Sondern auch das reale Leben in der DDR unterschied sich hochgradig – und vielfach positiv – von dem Zustand, in dem wir heute leben, erst recht von den Zuständen, die uns die Herrschenden offenkundig überstülpen wollen.

Wer ernsthaft an die These einer aufkommenden DDR 2.0 glaubt, den bitte ich daher immer, sich damit zu befassen, was DDR 1.0 tatsächlich war. Das in kompetenter Weise beurteilen zu können, hat für diejenigen, die sich für Frieden engagieren, noch einmal eine spezifische Bedeutung. Das will ich abschließend näher erklären.

Die Schwäche der Friedensbewegung

In einer Reihe von Artikeln wird nach Gründen gesucht für die Schwäche der Friedensbewegung im Vergleich zur BRD der 1980er Jahre. Was in diesen Artikeln fast durchweg fehlt, sind angemessenen Bezüge zu psychologischen Aspekten – und zur DDR. Zunächst zur Psyche.

Die autoritären Charakterstrukturen, die uns allen, in Ost wie West, in der Kindheit anerzogen wurden – dem einen mehr, dem anderen weniger – stellen ein grundsätzliches Hindernis dar beim Sich-Aufbäumen gegen Obrigkeiten, also auch gegen staatliche Gewalt. Diese sogenannte Radfahrer-Persönlichkeit, die nach oben buckelt und nach unten tritt, wird aber schon seit ein paar Tausend Jahren herbeisozialisiert. (53) Daher kann sie nicht die Unterschiede erklären zwischen den 80er Jahren und heute. Doch sie spielt mit hinein.

In der DDR hatte man, wenn man sich an die auch für den Friedenskampf vorgegebenen Richtlinien hielt, keine „Schwerter zu Pflugscharen“-Aufnäher trug, den Staat auf seiner Seite.

Auch in der BRD war es – solange man keine kommunistischen Ideen damit verband – damals viel ungefährlicher, öffentlich für den Frieden einzutreten. Man konnte zum Beispiel wie Wolfgang Niedecken und seine Kölner Band BAP bei der großen Antikriegsdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn auftreten, „Plant uns bloß nicht bei euch ein!“ (54) singen, gleichzeitig mit solchen Songs die LP-Hitlisten anführen und viel Geld verdienen. Versuchen Sie das mal heute!

Dann drohen Ihnen als „Lumpen-Pazifisten“ nicht nur massive Verleumdung und Ausgrenzung, sondern möglicherweise auch Kontoschließungen, Reiseverbote oder gar juristische Verfolgung als Putin-Versteher.

Aber warum war es 1982 ungefährlicher, sich im Westen für den Frieden zu engagieren? Weil es tatsächlich demokratischer zuging. Warum ging es demokratischer zu? Zum einen, weil im Zuge der 1968er Bewegungen die reaktionär-faschistoiden Strukturen der BRD ein Stück weit zu bröckeln begonnen hatten.

Doch zum anderen, weil es das sozialistische Weltsystem zu dieser Zeit noch gab – als ernstzunehmenden Systemkonkurrenten für den kapitalistischen Westen. Um in diesem Kampf der Systeme nicht ins Hintertreffen zu geraten, war es nicht nur wichtig, die BRD-Bevölkerung mit vielen schönen Konsumgütern zu beglücken, sondern ihr auch genügend Spielraum innerhalb der bürgerlichen Demokratiekulisse zu gewähren. Das Vorhandensein von realem Sozialismus, speziell der DDR, machte es also nötig, der BRD-Bevölkerung größere Freiheiten zuzugestehen inklusive des – im Vergleich zu heute – recht risikoarmen Friedensengagements.

Und es kommt auch hier noch etwas hinzu. Die DDR verkörperte trotz aller Verfehlungen und Defizite eine Alternative zur westlichen Gesellschaft; sie war der Beweis, dass es anders, in vielen Aspekten auch besser ging. Man musste nur mal einen Blick über die Mauer werfen, um das festzustellen.

Bewusst oder unbewusst dürften daher jene Hunderttausende, die in den 1980er Jahren im Westen gegen Aufrüstung und Krieg demonstrierten – auch wenn sie sich nicht für „links“ hielten –, registriert haben: Der Kapitalismus mitsamt seinen zum Krieg tendierenden Mechanismen ist grundsätzlich abschaffbar und ersetzbar. Das gestattete, sich Zukunftsvisionen auszumalen.

Genau das fehlt heute.

Ohne Ziel keine Bewegung

Seit um 1990 der „reale Sozialismus“ zusammenbrach, gelten revolutionäre Konzepte als obsolet, griffen Klosprüche um sich wie der vom „Ende der Geschichte“ oder „There is no alternative“. Demonstriert wird daher vorwiegend GEGEN etwas. Das WOFÜR, das WOHIN-STATTDESSEN ging verloren. Dieses Manko durchzieht auch die als alternativ bezeichneten Medien. Dort sind nach meinem Eindruck meist westsozialisierte, eher bürgerlich-konservativ ausgerichtete Menschen tonangebend.

Bei vielen von ihnen geht der ehrliche und mutige Kampf für Frieden und gegen das Zerstören der letzten Demokratiereste einher mit einer Art Sozialismus-Phobie. Vielleicht, weil sie Sozialismus unreflektiert gleichsetzen mit stalinistischem Terror – oder eben mit jenen Klischees, die ihnen genau jener Staat eingetrichtert hat, dessen Lügen sie doch auf anderen Gebieten so klug durchschauen.

Ihre Vorstellungen darüber, was sich verändern sollte, scheinen daher oft auf Nostalgisches fokussiert: „Es soll wieder sein wie vor 2020, als das Grundgesetz noch galt, als die Gesellschaft noch nicht gespalten war …“.

Aber die BRD-Gesellschaft war seit Anbeginn in vielfältiger Weise gespalten, nicht zuletzt in NS-Täter, -Mitläufer und -Opfer, in Oben und Unten, Reiche und Arme, Mächtige und weitgehend Ohnmächtige. Auch die Würde von Menschen wurde hier zu jeder Zeit angetastet, nicht erst seit den „Corona“-Lockdowns. Wer arm war, durfte schon immer unter Brücken pennen.

Ich behaupte daher: Die momentane Schwäche der deutschen Friedensbewegung hängt hochgradig zusammen mit der beschriebenen, negativ verzerrten Sicht auf die DDR, mit der auch unter Friedensbewegten verbreiteten, die Friedensbewegung zugleich spaltenden DDR-2.0-These.

Die seit 1949 anhaltende, auf antikommunistische Nazi-Traditionen aufbauende, von vielen verinnerlichte, seit 1990 immer rabiater werdende DDR-Verteufelung verhindert wahrzunehmen, dass die DDR 40 Jahre als ernstzunehmende Alternative zur BRD existierte. Das blockiert die Anerkennung der Vorteile sozialistischer, nichtkapitalistischer Politikansätze – insbesondere für eine nachhaltige Friedenssicherung. Was wiederum dazu beiträgt, dass keine durchdachten Gegenentwürfe zum Bestehenden, keine plausiblen Zukunftsvisionen angeboten werden, welche die Massen mitreißen und wieder auf die Straße bringen könnten. Wer nicht weiß, wohin er gehen will, muss Schwierigkeiten haben, überhaupt erst loszulaufen.

Also: Braucht die Friedensbewegung, genauer gesagt, brauchen die Friedensbewegten eine verbindende Zukunftsvision? Ja. Dabei geht es nicht darum, ein Dogma zu installieren – sondern die Grundlage für einen möglichst breiten Konsens zu schaffen, der viele heterogene Sichtweisen akzeptiert und integriert.

Existiert eine solche Vision? Nicht dass ich wüsste.

Lässt sich eine solche Vision erarbeiten? Ganz bestimmt – aber nur, wenn sie einen realitätsgerechten Rückblick auf DDR und „realen Sozialismus“ einschließt und die dort gemachten Erfahrungen auswertet. Das bedeutet auch: Ehemalige DDR-Bürger können einen ebenso spezifischen wie unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Friedensbewegung leisten, indem sie authentisch über ihr Leben in der DDR berichten.

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Anmerkungen und Quellen

(1) Mehr zu mir: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ueber-mich/.

(2) Siehe u.a.: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ein-marxistischer-psychoanalytiker-juedischer-herkunft-erlebt-das-ende-der-weimarer-republik/.

(3) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-du-mensch-mensch-menschenskinder-und-stand-up-hans-joachim-maaz-im-gespraech-mit-andreas-peglau-bei-jugendradio-dt-64/.

(4) Siehe: https://apolut.net/menschen-sind-keine-marionetten-von-andreas-peglau/.

(5) Siehe dazu auch: https://www.nachdenkseiten.de/?p=136088; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Unthinkable

(6) „Der Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes habe vor dessen Gründung 1956 in der Sowjetisch Besetzten Zone, SBZ, und in der früheren DDR extrem erfolgreich Agenten angeworben. ‚[…] Das heißt, bereits in den 1940er Jahren ist damals die Organisation Gehlen in der Lage, weitverzweigte Netze aufzubauen in einem großen geographischen Raum und auch mit einer großen Spannbreite, das heißt es ging nicht nur um Militärspionage, es ging auch um Wirtschaftsspionage, es gab auch Ansätze, auch den Sicherheitsbereich in den Blick zu nehmen.‘ […] 1953 umfasste das Agentennetz mehr als tausend registrierte Zuträger […]. Hinzu kam eine ähnlich hohe Zahl an Mitwissern und Helfern, die Informationen liefern konnten. […] die Bedingungen für Spionage [waren] in der frühen DDR – auch für andere westliche Geheimdienste wie die CIA – besonders günstig: ‚Wir haben offene Grenzen, wir haben Kontakte der Bevölkerung, die sich von keiner Seite vollständig kontrollieren lassen‘“ (https://www.deutschlandfunk.de/geschichte-des-bnd-die-spionage-der-organisation-gehlen-in-100.html).

(7) https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/223686/vor-60-jahren-gruendung-des-bnd/

(8)  https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Gehlen

(9) https://www.deutschlandfunk.de/bnd-bundesnachrichtendienst-nationalsozialismus-ns-taeter-100.html

(10) 1953 wurde Zaisser nach dem Versuch, Walter Ulricht abzulösen, politisch kaltgestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Zaisser).

(11) Dahn, D. (2009): Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen, Reinbek bei Hamburg, S. 174f.

(12) Zu Bestrebungen, den Patientenschutz wenigstens in der Psychotherapie zu verteidigen: https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=58040971&f=1&i=2068426342&s=58040971

(13) Siehe u.a.: https://www.manova.news/artikel/geschlossene-gesellschaft-2

(14) Mitglieder der Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und anderer „linker“ Organisationen, die als staatsgefährdend eingestuft wurden, wurden überwacht, zum Teil verfolgt oder inhaftiert. Sie durften – Stichwort „Radikalenerlass“ – lange Zeit nicht Beamte sein, nicht mal als Briefträger.

(15) Rainer Mausfeld schreibt: „Demokratie wird also nur soweit als ‚zulässig‘ angesehen, wie der Bereich der Wirtschaft von demokratischen Entscheidungsprozessen verschont ist – also solange sie keine Demokratie

Ist“ (zitiert in https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 79). Selbst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich seit 2011 nachlesen: „Das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag weist fundamentale Demokratiedefizite auf. Aus diesem Grund ist eine demokratische Wahlreform überfällig.“ (http://www.bpb.de/apuz/33522/hat-deutschland-ein-demokratischeswahlsystem).

(16) https://www.nachdenkseiten.de/?p=115769

(17) https://www.nachdenkseiten.de/?p=144473

(18) https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall

(19) Diverse Details dazu zum Beispiel in Krenz, E. (2025): Verlust und Erwartungen. Erinnerungen, Berlin.

(20) Statut der SED (1976), Berlin.

(21) https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Kuczynski

(22) https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_(Politiker,_1928)

(23) https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Werner

(24) https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Th%C3%A4lmann

(25) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-mensch-brauche-ich-ein-vorbild-dt-64-sendung-vom-5-10-1988/

(26) Böhm, G. (2015): Vorwärts zu Goethe? Faust-Aufführungen im DDR-Theater, Berlin, S. 149–176.

(27) https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine; https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine_(Film)

(28) https://de.wikipedia.org/wiki/Blaue_Pferde_auf_rotem_Gras

(29) Dahn 2009 (wie Anm. 11), S. 37–48.

(30) https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-01-19-so-schnell-nie-so-gross-nie-milliardaersvermoegen-erreichen

(31) „Im Tagesspiegel vom 11. Februar 2020 [verweist] Caroline Fetscher […] auf im Dritten Reich verwurzelte ‚Kontinuitäten in fast allen Bereichen der [west!]deutschen Gesellschaft, in Konzernen, Behörden, im Bildungswesen, der Medizin, dem Militär und im Kulturbetrieb‘. […] Etwa ‚65 hohe Funktionsträger der CDU, 20 der CSU und 35 Politiker der FDP waren‘, so Fetscher weiter, ‚Mitglieder der NSDAP, ehe sie ihre Ämter in der bundesrepublikanischen Demokratie antraten, als Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Fraktionsvorsitzende, Ministerpräsidenten, stellvertretende Ministerpräsidenten und hochrangige Diplomaten.‘ Caroline Fetscher benennt drei weitere prominente Fälle: Hans Globke, Mitverfasser der Nürnberger ‚Rassegesetze‘ und bis 1963 Kanzleramtschef unter Konrad Adenauer, Kurt Georg Kiesinger, Bundeskanzler von 1966 bis 1969, stellvertretender Leiter der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt des NS-Staates sowie Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg bis 1979. Letzterer ‚fällte als Marinerichter noch Ende des Zweiten Weltkriegs Todesurteile gegen Deserteure‘“ (https://www.manova.news/artikel/die-schattentrager). Nicht nur in Bezug auf prozentuale Anteile ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Bundestag und Volkskammer, sondern auch in Bezug auf deren jeweilige Verstrickung bestanden gravierende Unterschiede: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren. Weitere Informationen: Dahn, D. (2019): Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit – eine Abrechnung, Reinbek bei Hamburg, S. 89–144.

(32) Siehe auch: https://apolut.net/lebensbejahend-lebensfeindlich-eine-alternative-zur-links-rechts-einteilung/.

(33) So war in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Das braune Erbe der DDR“ zu erfahren: „Ostdeutschland hat ein Problem mit dem Rechtsextremismus. Wissenschaftler finden dafür eine Erklärung im System der DDR.“ (https://www.fr.de/politik/braune-erbe-11707837.html).

(34) https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Antisemitismus_seit_1945

(35) Stöss, Richard (2010): Rechtsextremismus im Wandel, Berlin, S. 61.

(36) Niemann, H. (1995): Hinterm Zaun. Politische Kultur und Meinungsforschung in der DDR – die geheimen Berichte an das Politbüro der DDR, Berlin, S. 65–69.

(37) Friedrich, W. (2001): Ist der Rechtsextremismus im Osten ein Produkt der autoritären DDR? (https://www.bpb.de/system/files/pdf/HRDB0X.pdf), S. 19, 21f. Ausführlicher: Friedrich, W. (2002): Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation? Leipzig (https://sachsen.rosalux.de/fileadmin/ls_sachsen/dokumente/Publikationen/Einzelpublikationen/Friedrich__Walter__Rechtsextremismus_im_Osten._2002._119_S..pdf).

(38) http://www.zeit.de/2012/08/DDR-Nazis/ Die DDR-Bevölkerung umfasst 1988 etwa 16,5 Millionen Menschen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249217/umfrage/bevoelkerung-der-ddr/

(39) Stöss 2010 (wie Anm. 37), S. 62f.

(40) Ebd., S. 63f.

(41) Ebd.

(42) Ebd.

(43) Ebd.

(44) Decker, O./ Brähler, E. (Hrsg.) (2018): Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft, Gießen, S. 84.

(45) Zick, A./ Küpper, B./ Krause, D. (2016): Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, hg. von Melzer, R., Bonn, S. 130.

(46) Dementsprechend hieß es im Verfassungsartikel 91 der DDR: „Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen sind unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterliegen nicht der Verjährung“ (https://www.verfassungen.de/ddr/verf68-i.htm)

(47) https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte

(48) http://www.michael-greve.de/strafen.htm

(49) Ausführlich dazu: Dahn, D. 2019 (wie Anm. 31), S. 145–182. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Bilder_des_Zeugen_Schattmann; Pätzold, K. (2010): Die Mär vom Antisemitismus, Berlin. Antisemtische Aspekte der SED-Politik bis 1967 diskutiert Mario Keßler: https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/912/file/ke%C3%9Fler_sed_juden_repression_toleranz_1995_de.pdf, Zusammenfassung S. 149–151.

(50) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 81–84.

(51) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wir-sind-keine-geborenen-krieger-zu-psychosozialen-voraussetzungen-von-friedfertigkeit-und-kriegstuechtigkeit/

(52) Für Belege der folgenden zehn Punkte siehe die genannten und weitere Bücher von Daniela Dahn sowie (auto)biografische Werke ehemaliger DDR-Bürger, die zum Beispiel im Verlag Neues Leben erschienen sind: https://www.eulenspiegel.com/buecher/neues-leben.html?start=0. Einen kurzen Überblick bietet Roesler, J. (2013): Geschichte der DDR, Köln. Zu den US-Verbrechen nach 1945 siehe zum Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Patrice_Lumumba; https://de.wikipedia.org/wiki/Salvador_Allende; https://de.wikipedia.org/wiki/Vietnamkrieg; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Ajax. Zu den Toten durch Sanktionen: https://www.telepolis.de/article/Millionen-Tote-fuer-Demokratie-und-Freiheit-9191381.html?seite=all.

(53) Siehe: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/vom-nicht-veralten-des-autoritaeren-charakters/

(54) Erschienen auf der LP „Vun drinne noh drusse" (1982) (https://bap.de/songtext/zehnter-juni/

(Letzte Internetabfrage 4.4.2026)

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Madame Toussauds Wachsfigurenkabinett in Berlin: Abbildung von Erich Honecker (von 1976-1989 Staatsratsvorsitzener der DDR)

Bildquelle: Anton_Ivanov / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Buchrezension Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

veröffentlicht.
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Der Journalist Ronen Steinke rechnet in einem neuen Buch mit den staatlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ab. Eine tiefgreifende Ursachenanalyse vermeidet er aber. Fritz Söllner rezensiert.

Dieser Beitrag Buchrezension Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

veröffentlicht.
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Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2

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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter

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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

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Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

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„Versuch eines medialen Staatsstreichs“ – O-Töne zum Medienrummel um den „Fall Fernandes“

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Eigentlich war der „Fall Collien Fernandes“ ursprünglich ein optimaler Stoff für die Klatschpresse. Diese hat über die pikante Geschichte um die Schauspielerin und ihren (Ex-)Mann auch längst berichtet. Doch plötzlich wurde der Stoff zum Top-Thema für „Tagesthemen“ und den Spiegel. Die „Leitmedien“ haben die Story auf die Titelseiten gebracht, weil die Regierung auf einmal ein Gesetz über den Kampf gegen Straftaten im Internet durchbringen wollte. Nun wird allerdings befürchtet, dass die Novelle als neue Waffe gegen Meinungsfreiheit missbraucht wird. Eine neue Ausgabe der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.


RBB 24 am 22. März 2026

„Es sind dann doch deutlich mehr Teilnehmende als die 500 Angemeldeten: Die Polizei spricht von fast 7.000 Menschen auf dem Pariser Platz, die gegen sexualisierte digitale Gewalt demonstrieren.“

(Quelle: rbb24)


Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes 13. März 2026

„Darüber habe ich dann erst mitbekommen, dass sich jemand seit Jahren sich auf Social Media unter meinem Namen angemeldet hat. Ich war lange nicht auf Social-Media-Portalen, also hatte die Person eben freie Fahrt und hat da anscheinend in meinem Namen angefangen, mit meinem beruflichen Umfeld zu schreiben. Es wurde dann immer flirtiver. Man hat miteinander telefoniert, das ging in Telefonsex über, dann wurden Nacktfotos verschickt von mir, die so wirkten, wie selber aufgenommen. Dann Videos, als hätte ich mich so heimlich beim Sex gefilmt – und das alles in meinem Namen eben mit wahnsinnig vielen Männern.“

(Quelle ARD, ab Minute 1:38:57)


Bundesinnenministerin Stefanie Hubig am 25. März 2026

„Das neue Gesetz kann den Betroffenen auf zwei Wegen helfen. Erstens mit dem Strafrecht: Wir schließen Strafbarkeitslücken. Ein neuer Straftatbestand erfasst umfassend bildbasierte sexualisierte Gewalt. Was heißt das? Das sind voyeuristische Aufnahmen. Das sind pornographische Deepfakes, das sind Vergewaltigungsvideos. Und zweitens hilft das neue Gesetz bei der Durchsetzung: Betroffene können sich künftig besser wehren. Sie erhalten leichter Zugang zu Informationen über die Inhaber der Accounts, die rechtswidriges Material verbreiten. Sie können ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen und sie können sogar Account-Sperren durchsetzen und verhindern, dass sich schwere Persönlichkeitsverletzungen wiederholen.“

(Quelle: WELT, ab Minute 0:52)


SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil am 23. März 2026

„Aber natürlich ist ein solcher öffentlicher Fall jetzt auch noch mal eine Beschleunigung dafür, dass alle auch in der Regierung sehen: Das muss jetzt schnell entschieden werden, wir brauchen jetzt schnell eine Gesetzgebung.“

(Quelle: ntv Nachrichten, ab Minute 39:10)


TV-Moderatorin Sarah Bosetti am 25. März 2026

„Ich will lieber darüber reden, wie abgefahren es ist, dass das Ganze jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt. Collien Fernandes‘ Insta-Post zu dem Thema hat über 800.000 Likes. Das Internet explodiert, Tausende Menschen demonstrieren, die Tagesthemen berichten, Gesetze gegen digitale Gewalt sollen plötzlich im Bundestag schneller verabschiedet werden. (…)

Und nicht falsch verstehen: Ich finde das ja alles gut. Ich frage mich nur: Wieso erst jetzt?“

(Quelle: Bosetti will reden!, ab Minute 1:41 und ab Minute 2:10)


Spiegel-Journalistin Juliane Löffler am 23. März 2026

„Wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant, das hatte sie auch schon angekündigt, und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab. Und deshalb haben wir sie dann natürlich auch dazu befragt, was sie da eigentlich genau plant.“

(Quelle: Politik mit Anne Will, ab Minute 19:43)


Sebastian Geisler, BILD-Politik-Redakteur, am 24. März 2026

„Und was ich jetzt auch schlimm finde, ist, dass das Ganze doch wie eine konzertierte Aktion zunehmend wirkt. (…)

Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, will jetzt auch rechtliche Verschärfungen hier machen. Das finde ich doch alles ganz ganz bemerkenswert, wie schnell das jetzt plötzlich gehen soll, obwohl es hier doch um ein sehr individuelles Vergehen dieses Herrn geht. Und wenn das durchgeht, was Frau Hubig machen will: Sie will zum Beispiel, dass nicht nur Deepfakes mit sexuellem Kontext, die irgendwie versendet werden, dann strafbewährt sein sollen, sondern sogar so was wie, wenn ich mit Photoshop irgendwie, was weiß ich, meinem Nachbarn irgendwie einen lustigen Hut aufsetze oder so, am eigenen Rechner, dann kann schon das, wenn es die Würde dieses Menschen angreift, möglicherweise ein potenzieller Fall für die Staatsanwaltschaft sein.“

(Quelle: WELT, ab Minute 1:42 und ab Minute 2:08)


NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt am 25. März 2026

„Sie wollen diesen Fall missbrauchen, um das, was sie immer gewollt haben: ein Zensurgesetz zur Einschränkung von Meinungsfreiheit und zum Schutz ihrer mächtigen Milieus, zum Schutz von Mächtigen gegen Machtkritik mit moralischer Überlegenheit durchzudrücken. (…)

Der Versuch eines medialen Staatsstreichs gegen die Meinungsfreiheit. Denn das, was Collien Fernandes widerfahren ist, könnte man mit drei Sätzen im Gesetz regeln. Das ist nicht das, was sie wollen. Sie wollen etwas vollkommen anderes regeln, und das, was sie regeln wollen, heißt: Jeder Versuch der Machtkritik kann in Zukunft mit Gefängnis bestraft werden.“

(Quelle: NIUS, ab Minute 47:44 und ab Minute 51:16)


Titelbild: Screenshots ARD, WELT, ntv Nachrichten, Bosetti will reden!, Politik mit Anne Will, NIUS

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„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser

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Nun wurden auch die Konten der Ehefrau des seit Monaten von der EU mit absurden „Begründungen“ sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru „sichergestellt“. Man findet gar keine Worte mehr: Eine Familie mit kleinen Kindern wird kollektiv bestraft, weil Doğru die „falsche“ Meinung vertritt. Die Praxis der EU-Sanktionen ist totalitär – das Schweigen weiter Teile der deutschen „Zivilgesellschaft“ dazu ist erbärmlich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Sanktionsverfahren gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Doğru wird immer skandalöser: Inzwischen ist daraus eine humanitäre Krise für ihn und seine Familie geworden, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet. Der von der EU bereits seit Mai 2025 sanktionierte deutsche Journalist ist selbst weitgehend vom Zahlungsverkehr abgeschnitten – nun hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zusätzlich noch die Konten seiner Ehefrau „sichergestellt“.

Die Behörde, die zur Generalzolldirektion gehört, vertritt die Auffassung, dass die Konten der Frau zur Umgehung der gegen Doğru verhängten Sanktionen genutzt worden seien, so der Artikel, in dem weitere Details zu der skandalösen Entscheidung beschrieben werden. Norbert Häring zitiert aus der Begründung des ZfS:

„Vorliegend kontrolliert Hüseyin DOGRU die Konten der (geschwärzt) bei der Commerzbank AG. Zum einen besteht eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten (geschwärzt) und dem gelisteten Hüseyin DOGRI. Als Ehepartner ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine enge Nähebeziehung besteht. Das diese auch tatsächlich besteht, ist insbesondere daran erkennbar, dass die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben.“ (Schreibfehler im Original)

Doğru sagte der Berliner Zeitung, durch die Entscheidung, seiner Frau den Zugang zu finanziellen Mitteln zu verwehren, werde seine Familie nicht nur in ein rechtliches Vakuum gedrängt, sondern bewusst in eine humanitäre Krise gestoßen. Doğru fährt fort:

„Die Bundesregierung und ihre Institutionen haben uns systematisch als Zielscheibe ausgewählt: zunächst mich, dann meine Frau, und nun sind unsere Kleinkinder und Säuglinge betroffen. Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder.“

Die Zentralstelle hält die Sicherstellung der Konten von Doğrus Frau trotzdem ausdrücklich für „verhältnismäßig“.

Solidarität verboten!

Die Familie sei nicht mehr in der Lage, Miete zu bezahlen, die Kinder zu ernähren oder Stromkosten zu decken. Zwar könnten die Kinder theoretisch Hilfe erhalten. In der Praxis bestehe jedoch die reale Gefahr, dass humanitäre Unterstützung als Umgehung der Sanktionen gewertet werde, so Doğru. Sein Anwalt Alexander Gorski sagte dazu, sein Mandant dürfe keine Geldspenden empfangen und auch keine Lebensmittelhilfe annehmen. Auf die Frage, ob sich bereits ein Nachbar strafbar machen könne, wenn er Doğru Brot bringe, antwortete Gorski:

„Ja, der Nachbar würde sich damit theoretisch strafbar machen.“

Der deutsche Journalist Doğru steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die Europäische Union „begründet“ dies in einer abwegigen Argumentation damit, dass Doğru mit seiner pro-palästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ schüre und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstütze.

Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf die Sanktionen gegen Doğru oder Jacques Baud eingegangen, eine Auswahl findet sich unter diesem Artikel. In einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron vor allem, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Sanktionierung kein rechtliches Gehör erhielten. Unklar bleibe auch, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verlaufe. Auf den undurchschaubaren Prozess der Erstellung von EU-Sanktionslisten ist Hannes Hofbauer gerade in diesem Artikel eingegangen.

Wagenknecht: „totalitärer Wahnsinn“

Skandalös sind nicht nur die EU-Sanktionen selber, deren unrechtmäßiger Charakter sich etwa bezüglich Baud und Doğru gar nicht angemessen in Worte fassen lässt. Bitter ist auch die überwiegend ausbleibende Solidarität etwa vonseiten der Journalisten aus den deutschen Mainstream-Medien oder vonseiten der Politik usw. Immerhin aus dem BSW kommt scharfer Protest: Sahra Wagenknecht hat sich aktuell auf Facebook zu dem in ihren Worten „Vorgang wie in einer Diktatur“ geäußert.

Und die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen fordert eine breite politische Mobilisierung. Das EU-Sanktionsregime sei totalitär, die Bundesregierung dürfe diesen menschenverachtenden Wahnsinn nicht länger unterstützen. Details zu dieser Mobilisierung würden bald folgen, so Dagdelen. Ein Soli-Aufruf zu Jacques Baud findet sich hier.

Das Versagen der Zivilgesellschaft

Die totalitären und wie einem Roman von Franz Kafka entsprungenen EU-Sanktionen sind der eine Skandal. Ein weiterer ist die gnadenlose Umsetzung der Sanktionen in Deutschland, die auch im Artikel „Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen” beschrieben wird. Dass mit diesen beiden Elementen kritische Stimmen eingeschüchtert werden sollen, ist total offensichtlich. Umso schaler klingen die Phrasen von EU und Bundesregierung zur Meinungsfreiheit.

Und: Dass ein großer Teil der sonst auf Knopfdruck empörten „Zivilgesellschaft“ hierzulande zu den unglaublichen Vorgängen schweigt, ist einfach nur erbärmlich.

Titelbild: photoibo / shutterstock.com

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Wie EU-Sanktionslisten die Meinungsfreiheit gefährden

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Wer die falsche Meinung äußert, könnte bald auf einer Sanktionsliste landen. Ein offener Brief an die UN warnt: Europas Kampf gegen „Desinformation“ droht zur Gefahr für die Meinungsfreiheit zu werden.

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Meinungsfreiheit predigen in München – Medien warnen in Washington

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Die Doppelmoral der Trump-Regierung in Sachen Meinungsfreiheit ist nicht mehr zu übersehen.

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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Die Medien-Doppelmoral der USA | Von Uwe Froschauer

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Die Doppelmoral der Trump-Regierung in Sachen Meinungsfreiheit ist nicht mehr zu übersehen.

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Sicherheitskonferenz München 2025

Die Szene ist gerade einmal ein Jahr alt. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 14. Februar 2025 stellte sich der amerikanische Vizepräsident J.D. Vance auf die Bühne und warf Europa einen schleichenden Verlust demokratischer Grundwerte vor. Seine zentrale These: Die eigentliche Gefahr für Europa komme nicht von außen, sondern aus den eigenen politischen Systemen. Wörtlich sagte er:

„Die Bedrohung, die mir in Bezug auf Europa am meisten Sorgen bereitet, kommt nicht von Russland, nicht von China und auch nicht von irgendeinem anderen äußeren Akteur. Was mir Sorgen macht, ist die Bedrohung von innen.“

Der Grund dafür sei aus seiner Sicht eine wachsende Einschränkung der Meinungsfreiheit.

„In Großbritannien und in ganz Europa, fürchte ich, ist die Meinungsfreiheit auf dem Rückzug.“

Politische Eliten würden Kritik zunehmend unter dem Schlagwort „Desinformation“ delegitimieren.

„Für viele von uns auf der anderen Seite des Atlantiks sieht es zunehmend so aus, als würden alte, fest etablierte Interessen sich hinter Begriffen aus der Sowjetzeit wie ‚Fehlinformation‘ und ‚Desinformation‘ verstecken.“

Demokratien dürften jedoch keine Angst vor abweichenden Meinungen haben, warnte Vance.

„Wenn Sie aus Angst vor Ihren eigenen Wählern handeln, kann Amerika Ihnen nicht helfen.“

Und er fügte einen Satz hinzu, der zum zentralen Argument seiner Rede wurde:

„Es gibt keine Sicherheit, wenn man Angst vor den Stimmen, den Meinungen und dem Gewissen der eigenen Bevölkerung hat.“

Die damalige Sichtweise des US-Vizepräsidenten spiegelt eins zu eins meine Empfindung die Meinungsfreiheit in Europa betreffend wider. Das hat sich bis heute nicht geändert.

Diese in meinen Augen wahren Worte sorgten in München für deutlichen Widerspruch. Viele europäische Politiker sahen in der Rede eine ungerechtfertigte Attacke auf demokratische Systeme in Europa. Vielleicht fühlten sie sich auch ertappt, und wollten sich ihre teils antidemokratischen Denk- und Verhaltenseisen selbst nicht eingestehen. Allein schon die Existenz von Begriffen wie „Brandmauer“ oder „Delegitimierung des Staates“ in Deutschland weisen auf die Richtigkeit der Vorwürfe von Vance hin.

Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius reagierte unmittelbar und ungewöhnlich scharf:

„Wenn ich ihn richtig verstanden habe, vergleicht er Zustände in Teilen Europas mit autoritären Regimen. Das ist nicht akzeptabel.“

Er widersprach Vances Darstellung entschieden:

„Das ist nicht das Europa und nicht die Demokratie, in der ich lebe“,

sagte Boris Pistorius seinerzeit in München.

Nun, Herr Pistorius – dann leben Sie offenbar in einem anderen Europa als ich.

Mir sind jedenfalls Fälle zu Ohren gekommen, die ein anderes Bild zeichnen. Fälle, in denen bei politisch Andersdenkenden morgens um sechs Uhr die Polizei klingelt, die Tür von einem noch im Bademantel stehenden Herren und Betreiber eines Online-Magazins geöffnet wird, sämtliche Datenträger und Kommunikationsgeräte beschlagnahmt werden – und der weitere Betrieb eines Mediums erst einmal untersagt wird.

Genau so geschah es etwa im Fall des Magazins Compact, als Ermittler frühmorgens die Redaktion durchsuchten und umfangreiche Materialien mitnahmen.

Eingefädelt wurde dieses Vorgehen ausgerechnet von Pistorius’ Parteikollegin, der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Unter ihrer politischen Führung entwickelte sich ein Kampf gegen alles, was diese „Dame“ irgendwie als „rechts“ eingeordnet hatte – ein Kampf, der mitunter den Eindruck erweckte, als sei bereits jede abweichende Meinung verdächtig.

In der politischen Debatte wurde vieles pauschal als „rechts“ etikettiert, was schlicht nicht dem linken Meinungsspektrum entsprach – unabhängig davon, wo die betreffenden Menschen politisch tatsächlich standen.

Man kann über Inhalte, Stil oder politische Ausrichtung des Mediums Compact denken, was man will. Aber die Frage bleibt: Ist das wirklich jenes Europa, das Pistorius vor Augen hatte, als er erklärte:

„Wir kämpfen auch dafür, dass du gegen uns sein kannst.“

Der Satz klingt gut. In der Realität wirkt er wenig überzeugend.

Auch die damalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock – der ich jetzt mal unterstelle, dass sie auch verstand, was J.D. Vance sagte – reagierte irritiert auf den Ton aus Washington. Europa stehe angesichts autoritärer Bedrohungen fest zu seinen demokratischen Werten, ließ sie sinngemäß wissen – Belehrungen aus den Vereinigten Staaten über den Zustand der europäischen Demokratie brauche man nicht.

Das ist eine bemerkenswerte Position. Denn sie kommt aus dem Mund einer Politikerin, die selbst mit Aussagen aufgefallen ist, die viele Bürger verunsichert zurückließen.

So erklärte Baerbock bei einer Veranstaltung in Prag, sie werde ihre Unterstützung für die Ukraine aufrechterhalten, „egal, was meine deutschen Wähler denken“, wenn sie den Ukrainern einmal zugesagt habe, an ihrer Seite zu stehen.

Und im Europarat formulierte sie später den vielzitierten Satz:

„Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“

Beide Aussagen mögen im jeweiligen Kontext gemeint gewesen sein. Doch sie tragen kaum dazu bei, das Vertrauen der Bürger in eine Politik zu stärken, die sich stets auf demokratische Prinzipien beruft.

Wenn man dann gleichzeitig aus Europa heraus empört reagiert, sobald jemand – wie J.D. Vance in München – Fragen zum Zustand der Meinungsfreiheit und der demokratischen Debattenkultur stellt, ist diese Empörung mehr als erklärungsbedürftig.

Auch auf europäischer Ebene wurde der Ton der Rede kritisch gesehen. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas warnte, der amerikanische Auftritt wirke wie eine unnötige Konfrontation innerhalb des westlichen Bündnisses. Wörtlich sagte sie:

„Es wirkt, als wollten die Vereinigten Staaten einen Streit mit Europa beginnen.“

Der frühere schwedische Ministerpräsident und langjährige außenpolitische Beobachter Carl Bildt reagierte ebenfalls kritisch und bezeichnete den Auftritt als unnötige Provokation gegenüber europäischen Demokratien.

Viele europäische Politiker interpretierten die Rede als Versuch, europäische Demokratien öffentlich zu belehren – und reagierten entsprechend empört. Doch Empörung ersetzt keine Debatte. Denn Beispiele dafür, dass politische Entwicklungen in Europa Fragen nach dem Zustand demokratischer Verfahren aufwerfen, gibt es jeder Menge.

Man denke nur an Rumänien. Dort wurde nach massiven Kontroversen die Präsidentschaftswahl durch das Verfassungsgericht annulliert – der aussichtsreichste Kandidat durfte letztlich gar nicht erst antreten. Offiziell geschah dies wegen mutmaßlicher Einflussnahme aus dem Ausland und Unregelmäßigkeiten im Wahlkampf. Ich sehe darin jedoch ein problematisches Signal: Wenn Wahlergebnisse politisch nicht ins etablierte Gefüge passen, wird plötzlich der gesamte Wahlprozess juristisch kassiert. Antidemokratie pur!

Der frühere EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton äußerte in diesem Zusammenhang sinngemäß, man müsse demokratische Systeme auch gegen politische Kräfte verteidigen, die sie von innen heraus verändern wollten. Für manche klang das nach einer legitimen Warnung. Für mich dagegen war es eine unmissverständliche Botschaft: Wenn Wahlergebnisse politisch nicht passen, findet sich immer ein Weg, sie zu korrigieren.

Auch auf der Münchner Sicherheitskonferenz selbst zeigte sich eine merkwürdige Vorstellung von politischer Offenheit. Demokratisch gewählte Parteien wie die AfD oder das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) waren gar nicht erst eingeladen worden. Die Begründung lautete, sie teilten angeblich nicht die Grundprinzipien der Konferenz. Diese beiden Parteien repräsentierten zu diesem Zeitpunkt mehr als ein Viertel der Wählerschaft, das heißt jeder vierte Wähler wurde mit dieser Entscheidung abgewatscht und wird es auch heute noch!

Eine Demokratie, die bestimmte politische Kräfte gar nicht erst anhört, weil ihre Positionen unerwünscht sind, bewegt sich auf einem gefährlichen Pfad. Wenn gewählte Parteien von zentralen politischen Debatten ausgeschlossen werden, ist das keine gelebte Demokratie, sondern politische Ausgrenzung.

In Anbetracht dieser Tatsachen, Herr Pistorius, sollten Sie Ihre Aussage „Das ist nicht das Europa und nicht die Demokratie, in der ich lebe“ nochmals überdenken, finden Sie nicht?

Für viele Bürger stellt sich inzwischen eine andere Frage: In welcher Demokratie leben wir eigentlich? Solche Entwicklungen nähren bei vielen Bürgern den Eindruck, dass demokratische Verfahren zwar beschworen werden – aber nur solange, wie das Ergebnis politisch in das bestehende System passt.

Vance hatte recht – bis Washington selbst so handelte

Vance sprach damals Klartext über Probleme der Meinungsfreiheit in Europa. Doch inzwischen zeigt sich ein Paradox: Während Washington Europa zurecht belehrte, begann man im eigenen Land selbst, den Druck auf Medien zu erhöhen.

Die Doppelmoral aus Washington

Als J.D. Vance am 14. Februar 2025 auf der Münchner Sicherheitskonferenz erklärte, in Europa ist die Meinungsfreiheit „auf dem Rückzug“, traf er durchaus ins Schwarze. Viele Europäer reagierten empört über die Unverfrorenheit, sich die Wahrheit anhören zu müssen. In Europa gibt es eindeutige Tendenzen, politische Debatten einzuengen oder missliebige Stimmen unter dem Schlagwort „Desinformation“ zu delegitimieren.

Umso enttäuschender ist es für mich, was seitdem in den Vereinigten Staaten selbst geschieht. Am 14. März 2026 warnte der Vorsitzende der amerikanischen Medienaufsicht FCC, Brendan Carr, Rundfunksender öffentlich, sie müssten ihre Berichterstattung „korrigieren“, andernfalls könne ihre Sendelizenz gefährdet sein. Anlass waren kritische Berichte über den Krieg mit Iran. Der gut beginnende, mittlerweile vom Friedens- zum Kriegspräsidenten gewandelte Donald Trump – auch Trump ist inzwischen eine große Enttäuschung für mich – hatte zuvor auf seiner Plattform Truth Social mehrere große Medienhäuser – darunter die New York Times und das Wall Street Journal – als Verbreiter von „Fake News“ und „Hoaxes“ attackiert.

Carr griff diese Linie auf und richtete seine Warnung gezielt an Fernsehsender und Radiosender, die tatsächlich unter die Regulierung der FCC fallen. Kritische Kriegsberichterstattung könne, so die Botschaft, am Ende auch eine Lizenzfrage werden.

Für mich und andere ist das ein alarmierendes Signal. Die Washington Post wertete Carrs Aussagen als offene Drohung gegen kritische Medien. Auch Reuters berichtete, der FCC-Chef habe Rundfunksendern unmissverständlich klargemacht, dass ihre journalistische Linie künftig auch regulatorische Konsequenzen haben könne. Mit Demokratie hat das nichts zu tun!

Doch dieser Vorgang steht nicht allein.

Bereits im Februar 2025 geriet die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) ins Visier der Trump-Regierung. Der Grund war fast surreal: Die Agentur hatte sich geweigert, Trumps politisch verfügte Umbenennung des Golf von Mexiko in „Gulf of America“ in ihrer Berichterstattung zu übernehmen. Daraufhin wurde die AP von Presseterminen im Oval Office sowie von Reisen mit Air Force One ausgeschlossen – eine Reaktion, als hätte man einem Kind seinen Lollypop weggenommen. Das waren schon erste Anzeichen des Auflebens einer Trumpschen Monarchie.

Ein Bundesrichter ordnete am 8. April 2025 an, diese Zugangsbeschränkung wieder aufzuheben. Doch das Weiße Haus reagierte mit einem neuen Schritt: Ende Februar 2025 übernahm es selbst die Kontrolle darüber, welche Medien Zugang zum sogenannten Press Pool erhalten. Bereits kurz darauf wurden unter anderem Reuters, HuffPost und der deutsche Tagesspiegel von einem Kabinettstermin ausgeschlossen.

Am 16. April 2025 wurden die Regeln erneut verschärft. Nachrichtenagenturen erhielten nur noch eingeschränkten Zugang zu offiziellen Terminen. Kritiker sahen darin den Versuch, die journalistische Berichterstattung aus dem Weißen Haus stärker politisch zu filtern.

Parallel dazu begann die Regierung, auch regulatorischen Druck aufzubauen.

Kurz nach Amtsantritt nahm die FCC im Januar 2025 eine zuvor bereits abgewiesene Beschwerde gegen CBS wegen eines Interviews in der Sendung „60 Minutes“ mit Kamala Harris erneut auf. Der Sender warnte im März 2025 ausdrücklich, staatliche Eingriffe in redaktionelle Entscheidungen würden letztlich auf Zensur journalistischer Arbeit hinauslaufen.

Auch Unterhaltungssendungen gerieten plötzlich ins Visier. Am 21. Januar 2026 erklärte die FCC, Talkshows könnten künftig unter die sogenannten „equal time“-Regeln fallen, wenn sie politische Kandidaten interviewen. Der Hintergrund: Gleichbehandlungspflichten im Rundfunk.

Kurz darauf berichtete der US-Late-Night-Moderator Stephen Colbert, dass der Sender CBS ein bereits aufgezeichnetes Interview mit einem demokratischen Kandidaten vorsichtshalber nicht ausgestrahlt habe. Der Grund: Nach neuen Signalen der Medienaufsicht FCC bestand die Sorge, dass solche Interviews künftig unter die sogenannte „equal time“-Regel fallen könnten. Diese verpflichtet Rundfunksender, politischen Kandidaten grundsätzlich gleiche Sendezeit einzuräumen.

Parallel bestätigte FCC-Chef Brendan Carr, dass seine Behörde auch eine Beschwerde gegen die ABC-Talkshow „The View“ prüfe. Kritiker sahen darin ein weiteres Beispiel dafür, dass politische Interviews im Fernsehen zunehmend unter regulatorischen Druck geraten könnten.

Damit beschränkte sich der Druck längst nicht mehr auf einzelne Nachrichtenredaktionen. Er griff immer tiefer in den gesamten Medienbetrieb ein.

Hinzu kamen finanzielle Hebel. Am 2. Mai 2025 unterzeichnete Präsident Trump eine Anordnung, die Bundesmittel für die öffentlich finanzierten Sender NPR und PBS streichen sollte. NPR klagte später dagegen und berief sich ausdrücklich auf den First Amendment, den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.

Auch im Verteidigungsministerium verschärfte sich der Ton. Unter Verteidigungsminister Pete Hegseth wurden neue Regeln für Journalisten eingeführt, die den Zugang zur militärischen Berichterstattung deutlich einschränkten. Im Oktober 2025 weigerten sich mehr als 30 Medienhäuser, diese Regeln zu akzeptieren. Mehrere Journalisten gaben aus Protest ihre Arbeitsplätze im Pentagon auf.

Und selbst während der aktuellen Iran-Krise setzte sich dieser Kurs fort. Fotografen wurden von Pressebriefings ausgeschlossen, während Hegseth gleichzeitig CNN öffentlich als „Fake News“ bezeichnete.

All diese Schritte ergeben ein Muster.

Es ist das Muster einer Regierung, die Medien nicht einfach kritisiert – das gehört zur Demokratie –, sondern die versucht, Zugang, Regulierung und Finanzierung als politische Druckmittel einzusetzen.

In meinen Augen Doppelmoral, denn in München erklärte J.D. Vance, die größte Bedrohung für Europa komme „von innen“. Gemeint war die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Nun zeigt sich, dass ausgerechnet die Regierung, deren Vizepräsident diese Kritik formulierte, im eigenen Land selbst zunehmend Druck auf Medien ausübt.

Selbstverständlich darf ein Präsident Medien kritisieren, auch scharf, vielleicht auch mal ein wenig polemisch. Doch wenn kritische Berichterstattung plötzlich zu einer Lizenzfrage, zu einer Zugangsfrage oder zu einer Finanzierungsfrage wird, dann ist die Grenze zwischen politischer Kritik und politischem Druck überschritten.

Fazit

Die Debatte über Meinungsfreiheit ist wichtig. In Europa ebenso wie in den Vereinigten Staaten. Aber sie muss ehrlich geführt werden. Wer anderen Demokratien Vorträge über freie Meinungsäußerung hält, muss im eigenen Land besonders sorgfältig darauf achten, diese Freiheit zu schützen. Sonst entsteht der Eindruck, der derzeit immer stärker wird: Meinungsfreiheit gilt – aber nur, solange sie politisch nützt. Oder zugespitzt formuliert: Free Speech für die eigene Seite. Druck für alle anderen.

Darin liegt die eigentliche Ironie der Münchner Rede von J.D. Vance. Denn die größte Gefahr für die Glaubwürdigkeit demokratischer Werte kommt nicht von außen. Sie entsteht, wenn Regierungen beginnen, ihre eigenen Prinzipien nur noch dann ernst zu nehmen, wenn sie ihnen politisch passen.

Freiheit ist kein geopolitisches Argument. Sie ist ein Maßstab für das eigene Handeln. Wenn sie nur dann verteidigt wird, wenn sie politisch nützt, bleibt von der großen Rede über Demokratie am Ende nur eines übrig: Rhetorik.

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: J.D. Vance (US-Vizepräsident)
Bildquelle: Phil Mistry / shutterstock

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Verfassungsschutz-Check für künftige Kulturpreise | Von Paul Clemente

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Vorschau ansehen Verfassungsschutz-Check für künftige Kulturpreise | Von Paul Clemente

Es ist sehr kurzsichtig, über das Verbot eines politischen Gegners zu jubeln. Klar, das erhöht die eigenen Chancen. Aber, was kaum bedacht wird: Wenn Machthaber für repressive Aktionen sogar Applaus ernten, erweitern sie rasch ihr Jagdrevier. Und irgendwann bist auch du im Visier. Wer von den Cancel-Profis hätte vor einigen Jahren damit gerechnet, selbst im Fadenkreuz zu stehen? Dann kam Trump. Aber auch hierzulande scheint die Schonzeit für Linke abzulaufen.

Ein Meinungsbeitrag von Paul Clemente.

Zum Angriff bläst ausgerechnet Wolfram Weimer, Beauftragter für Kultur und Medien. Der hat wiederholt die Bedeutung von Meinungsfreiheit betont. Völlig zu Recht warnte er im vergangenen Juni:

„Wir erleben von den politischen Rändern den Vormarsch von geistigem Autoritarismus. Und der verdunkelt die Meinungsfreiheit wie die Wissenschaftsfreiheit.“

Dagegen stellt Weimer den Dresdner Aufstand von 1849:

„Engagierte Freiheitskämpfer waren dabei, der Hofkapellmeister Richard Wagner und der Baumeister Gottfried Semper, der sich nicht nur auf den Bau von Opernhäusern verstand. Er ließ kolossale Straßensperren errichten, die Semperbarrikaden.“

Auch die New Yorker Freiheitsstatue und die Revolution der DDR-Bürger finden Erwähnung. Weimers Fazit: Freiheit sei eine Errungenschaft, die ständig neu zu verteidigen sei.

Ausgerechnet der Autor dieser Sätze beginnt das neue Jahr mit Cancel-Vorstoß. Tatort: Die Berlinale. Am vorletzten Tag. Nach Auszeichnung des Films „Chronicles from the Siege“ betrat der syrisch-palästinensische Regisseur Abdallah Alkhatib die Bühne und beschuldigte die Bundesregierung, bei einem Genozid zu assistieren. Das Publikum reagierte gespalten: Ein Teil applaudierte, der andere hielt still. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) verließ den Saal, ließ ausrichten, dass hier eine rote Linie überschritten wurde.

Kaum hatte sich das Statement im World Wide Web verteilt, ertönte die Forderung: Berlinale-Chefin Tricia Tuttle solle abgesetzt werden. Auch Weimer befürwortete ihren Abgang. Erst nach internationalen Solidaritätsbekundungen durfte die Amerikanerin ihren Job als Berlinale-Chefin behalten.

Seltsam, dass bei dem ganzen Rübe-ab-Gebrüll eine Frage stets umgangen wurde: Wie hätte Frau Tuttle das Statement von Regisseur Alkhatib verhindern können? Jedes Live-Gespräch birgt Gefahren. Selbst der Harmloseste kann plötzlich Provo-Sätze brüllen oder sich mit Benzin übergießen und abfackeln. Wer das verhindern will, müsste auf „Live“ verzichten, alle Interviews und Dankesreden vorab aufzeichnen. Das Publikum bekäme nur den Mitschnitt serviert. Damit wäre die Berlinale zum Festival der Angst avanciert.

Am Dienstag folgte ein weiterer Schlag aus dem Hause Weimer: Diesmal ging es um den Deutschen Buchhandlungspreis. Die Jury hatte ihre Empfehlungsliste eingereicht. Wie üblich waren 118 Läden aufgeführt. Laut der Süddeutschen Zeitung strich Kulturminister Weimer jedoch drei Anwärter. Jetzt sind es nur noch 115.

Die Namen der Gestrichenen: Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen. Der Knüller: Alle drei Läden stehen politisch „links“. Sogar sehr links. Für manchen vielleicht zu links. Wer diese Einordnung vorgenommen hat? Ein Sprecher des Staatsministers versicherte, dass der Streichung „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" zugrunde liegen. Mit anderen Worten: Der Verfassungsschutz war wieder am Werk. Aber was für grauenhafte Taten haben die Buchhändler begangen? Das Börsenblatt fragte nach und erhielt Auskunft.

O-Ton: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien folge

„in der Regel den Juryentscheidungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur in besonderen Einzelfällen. BKM hat in diesem Jahr entschieden, dem Juryvotum in Einzelfällen nicht zu folgen. Die Entscheidung entspricht der politischen Linie der Bundesregierung, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen."

Das Problem ist nur: Was gilt dem Verfassungsschutz als „extremistisch“? Einer Behörde, die sogar Käufer von Edelmetallen verdächtigt. Denn: Wer Gold kauft, zeigt Misstrauen gegenüber der offiziellen Währung. Der vermutet, dass die Regierung nicht befähigt sei, einen monetären Crash zu verhindern. Also nochmal: Was haben die drei Buchläden verbrochen? – Nun, das wird leider nicht gesagt. Aber das ist erst der Anfang. Weimer kündigte nämlich für alle künftigen Kulturpreisvergaben einen Verfassungsschutz-Check an.

Das wiederum alarmierte die Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger. Gegenüber der Süddeutschen bemängelte sie: Die Kriterien der Prüfung seien intransparent. Angeblich wussten die Buchhandlungen „nicht einmal, dass sie überprüft wurden, und sie erhielten auch keine Gelegenheit, Stellung zu nehmen.“ Das erinnert an den französischen Absolutismus. Der König konnte mit sogenannten Lettres de Cachet die Einbuchtung eines Bürgers anordnen: Ohne Begründung. Ohne Verfahren. Motto: Souverän ist, wer seine Übergriffigkeit nicht begründen muss.

Besucht man die Webseiten der bösen Buchläden, findet man vor allem eins: Mainstream bis zum Abwinken. Beispiele: Zu den Lesetipps „Der schwankenden Weltkugel“ zählt der neue Erguss vom Theorie-Opa Georg Seeßlen. Titel: „Elon Musk. Der dunkle Visionär – Geld, Frauen, Pop und Tech-Faschismus“. Der rote Buchladen in Göttingen empfiehlt dagegen Meisterwerke wie „Die echtere Wirklichkeit“, eine Satire, in der die Autorin Querdenker aufs Korn nimmt. Hinzu kommen Antifa-Flaggen auf der Startseite. Nein, solche Läden will man nicht betreten. Aber: Man muss es ja auch nicht!

Das Beispiel Amerika zeigt, wie sich parallel zur Political Correctnes eine „Conservative Correctness“ entwickelt hat. Eigene Cancel Culture inklusive. Eine Tendenz, die aktuell giftige Blüten treibt. Ein Streit darüber, wessen Cancel-Konzept das bessere sei, ist müßig. Denn das Wichtigste bleibt in beiden Spielarten auf der Strecke: Die Freiheit.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Wolfram Weimer (Bundesbeauftragter für Kultur und Medien)
Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock

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Krieg und kein Ende?

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Vorschau ansehen Selensky sagt sehr deutlich, dass er zu keinen Kompromissen bereit ist, weshalb der Ausgang der Friedensverhandlungen ungewiss ist. Außerdem drohen die USA dem Iran mit Krieg, was zu einem Preisschock auf den weltweiten Energiemärkten mit besonders schweren Folgen für Europa führen würde. Diese, aber auch noch viele andere Themen, haben wir in dieser Folge des […]
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Bundesregierung droht kritischen Journalisten offen mit Bestrafung

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Vorschau ansehen Bei der Regierungspressekonferenz am 13. Februar hat Florian Warweg, Journalist der Nachdenkseiten, eine Frage nach den Sanktionen der EU gestellt. Die Antwort des Sprechers des Bundesaußenministeriums zeigte, wie es im heutigen Deutschland um die Meinungs- und Pressefreiheit bestellt ist: „Da würde ich eine sehr klare Trennung vollziehen wollen zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, die wir sehr […]
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Martenstein im Thalia-Theater: „Das Problem liegt bei Ihnen!“ – Brandrede gegen AfD-Verbot

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Eine kurze Rede – aber mit Sprengkraft. Im Hamburger Thalia Theater rechnete Harald Martenstein mit einem politischen Klima ab, das immer weniger Widerspruch duldet und stattdessen reflexhaft nach Verboten ruft. Im Zentrum seiner Kritik: die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot.

Martenstein stellt eine unbequeme Frage: Wenn Millionen Menschen eine Partei wählen, ist dann das Problem wirklich nur die Partei? Oder vielleicht auch das politische Establishment, das offenbar nicht mehr überzeugt? Wer ein Verbot fordert, so seine implizite Kritik, verwechselt politische Auseinandersetzung mit moralischer Selbstvergewisserung.

Besonders deutlich wird er beim Thema Meinungsfreiheit. Eine Demokratie, die sich nur dann sicher fühlt, wenn sie missliebige Positionen verbietet, offenbart Schwäche – nicht Stärke. Statt Argumente zu liefern, greift man zum Instrument des Ausschlusses. Das mag juristisch diskutierbar sein. Politisch wirkt es wie eine Bankrotterklärung.

Im Saal wird es spürbar still, als Martenstein die linke Selbstgewissheit ins Visier nimmt. Die moralische Überhöhung eigener Positionen, gepaart mit der Abwertung Andersdenkender, sei längst Teil eines gesellschaftlichen Klimas geworden, das mit Liberalität wenig zu tun habe. Wer ständig „gegen Rechts“ kämpft, aber demokratische Grundprinzipien relativiert, begibt sich auf dünnes Eis.

Dabei geht es ihm – zumindest in dieser Rede – nicht um eine Verteidigung konkreter Inhalte der AfD, sondern um das Prinzip politischer Konkurrenz. Parteien verschwinden nicht durch Verbote aus den Köpfen der Wähler. Sie werden dadurch eher radikalisiert oder in den Untergrund gedrängt. Wer politische Probleme lösen will, muss überzeugen – nicht verbieten.

Die eigentliche Provokation seiner Rede liegt in der Umkehrung des Narrativs: Vielleicht ist ein Parteiverbot weniger ein Schutz der Demokratie als Ausdruck einer politischen Ratlosigkeit. Wer glaubt, demokratische Mehrheiten durch juristische Mittel korrigieren zu müssen, hat offenbar den Glauben an die eigene Überzeugungskraft verloren.

Martensteins Worte sind unbequem – gerade für jene, die sich moralisch auf der sicheren Seite wähnen. Doch genau das ist der Punkt: Demokratie lebt vom Streit. Nicht vom Ausschluss.

Hier geht es zum Video

Diese Rede des ehemaligen ZEIT und jetzigen BILD-Kolumnisten Harald Martenstein gegen ein #AfD-Verbot ist sensationell. Viele haben sie sicher schon gesehen. Selbst wenn mein Repost nur eine Handvoll Menschen erreicht, die das noch nicht gesehen haben, war er es das wert. pic.twitter.com/cfJR1cS6CJ

— Max Otte (@maxotte_says) February 14, 2026
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Gericht stoppt Maulkorb-Politik: Höcke darf sprechen!

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Eine schallende Ohrfeige für die kommunale Verbotskultur: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen kassiert. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, ist das von den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Auftrittsverbot unzulässig.

Konkret wollten die Gemeinden AfD-Veranstaltungen nur unter der Auflage zulassen, dass Höcke dort nicht als Redner auftritt. Eine politische Zensurmaßnahme durch die Hintertür. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth entsprechende Eilanträge zunächst ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg einem Antrag statt. Am Ende landete der Fall beim BayVGH – und der stellte nun klar: Ein pauschales Redeverbot lässt sich rechtlich nicht halten.

Die Richter machten deutlich, dass die von den Gemeinden vorgebrachten Begründungen nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Es gebe keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass durch einen Auftritt Höckes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Auch die Annahme, es würden bei den Veranstaltungen Inhalte verbreitet, die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen oder antisemitische Inhalte transportieren, sei im Eilverfahren nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit belegbar.

Das Gericht betont die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. Diese finde zwar ihre Schranken in allgemeinen Gesetzen – doch die Gemeinden hätten nicht überzeugend darlegen können, dass bei den konkreten Veranstaltungen mit Rechtsgutverletzungen oder Gefahrenlagen zu rechnen sei.

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Damit steht fest: Kommunen können missliebige Redner nicht einfach per Verwaltungsauflage ausschließen. Der Versuch, politische Gegner durch formale Tricks mundtot zu machen, ist vorerst gescheitert.

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Moskau drosselt Telegram: Durov wehrt sich gegen Einflussnahme

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Russland verschärft den Druck auf Telegram – und es wird immer offensichtlicher, worum es dabei wirklich geht. Wie zahlreiche Medien vermelden, drosselt Moskau gezielt die Geschwindigkeit des Messengers und positioniert parallel eine staatlich geförderte Alternative. Offiziell spricht die Aufsichtsbehörde von Gesetzesverstößen, unzureichender Betrugsbekämpfung und datenschutzrechtlichen Fragen. Doch die politische Stoßrichtung ist kaum zu übersehen: Wer sich der staatlichen Kontrolle entzieht, wird ausgebremst.

Telegram ist einer der wichtigsten Kommunikationskanäle im Land. Millionen Russen nutzen den Dienst nicht nur privat, sondern auch zur Information, Organisation und politischen Debatte. Genau das scheint dem Kreml zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Während Telegram technisch gedrosselt wird, rückt eine „heimische“ Lösung in den Vordergrund: der staatlich unterstützte Messenger MAX, der auf neuen Geräten vorinstalliert wird und eng mit staatlichen Diensten verknüpft ist. Kritiker warnen, dass hier weniger Innovation als vielmehr Überwachung im Mittelpunkt steht.

Telegram-Gründer Pavel Durov reagierte deutlich. In öffentlichen Stellungnahmen machte er klar, dass es aus seiner Sicht nicht um Sicherheitsfragen geht, sondern um Kontrolle. Russland versuche, die Bürger von einer unabhängigen Plattform wegzulenken und sie in ein staatlich kontrolliertes System zu drängen. Telegram stehe hingegen für Privatsphäre und Meinungsfreiheit – Prinzipien, die man nicht dem politischen Druck opfern werde. Durov betont seit Jahren, dass Telegram keinen generellen Zugriff auf private Nutzerdaten gewährt und sich auch unter staatlichem Druck nicht instrumentalisieren lassen wolle.

Dass es zwischen Durov und den russischen Behörden seit Langem knirscht, ist kein Geheimnis. Schon als Gründer des sozialen Netzwerks VKontakte geriet er mit staatlichen Stellen aneinander, weil er sich weigerte, Oppositionsgruppen zu sperren oder Nutzerdaten herauszugeben. 2014 verließ er Russland und ging ins Exil, nachdem der Druck auf ihn massiv zugenommen hatte. Später folgte 2018 der Versuch, Telegram landesweit zu blockieren, weil das Unternehmen keine Verschlüsselungsschlüssel übergeben wollte. Die Maßnahme scheiterte weitgehend und wurde wieder aufgehoben – der politische Konflikt blieb.

Nun setzt Moskau offenbar auf eine andere Strategie: kein vollständiges Verbot, sondern gezielte Behinderung, kombiniert mit dem Aufbau einer staatstreuen Alternative. Das Signal ist klar – digitale Infrastruktur soll kontrollierbar sein. Was als technische Regulierung verkauft wird, ist in Wahrheit ein politischer Machtkampf um Informationshoheit. Einmal mehr zeigt sich, dass man im Kreml gerne den Westen wegen immer mehr Einschränkungen der Meinungsfreiheit kritisiert, selbst aber zu ähnlichen Mitteln greift. Unvergessen auch, dass das deutsche „NetzDG“ von Moskau 1:1 übernommen worden ist.

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UN erklärt Kritik zur Desinformation – Klima-Debatte soll mundtot gemacht werden

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Die Vereinten Nationen treiben die Kontrolle über öffentliche Debatten weiter voran und nehmen nun offen die Kritik an der Klimapolitik ins Visier. Auf der UN-Klimakonferenz COP30 in Brasilien wurde eine „Declaration on Information Integrity on Climate Change“ verabschiedet, die offiziell der Bekämpfung von „Falschinformationen“ dienen soll – tatsächlich aber jede Abweichung von der offiziellen Linie unter Generalverdacht stellt, wie das Gatestone Institute in einem ausführlichen Bericht darlegt.

Wer Zweifel an der Klimapolitik äußert, wird pauschal zum „Leugner“ erklärt. Brasiliens Präsident Lula da Silva machte auf der Konferenz unmissverständlich klar, wohin die Reise geht: Abweichende Meinungen seien zu „besiegen“. Damit wird nicht mehr argumentiert, sondern etikettiert – und ausgegrenzt. Wissenschaftliche Debatte wird durch politische Moral ersetzt.

Unterstützt wird dieser Kurs von mittlerweile 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich, Kanada und die Niederlande. Gemeinsam mit dem Weltwirtschaftsforum treibt die UN damit eine globale Linie voran, die nicht auf Diskussion setzt, sondern auf Durchsetzung. Milliarden und Billionen an Steuergeldern sollen in sogenannte „Net-Zero“-Programme fließen – ohne offene Kosten-Nutzen-Abwägung, ohne ernsthafte Alternativen.

Besonders brisant sind die Aussagen der ehemaligen WEF-Insiderin Desiree Fixler. Die frühere Nachhaltigkeitsbeauftragte der Deutschen Bank berichtet offen über interne Abläufe, politische Vorgaben und gezielte Ausblendung unbequemer Fakten. In den Gremien werde nicht geforscht, nicht gelesen, nicht hinterfragt – es gebe vorgefertigte Sprachregelungen, an die sich alle zu halten hätten. Abweichler würden persönlich angegriffen und diffamiert.

Fixler beschreibt die Klimapolitik nicht als wissenschaftliches Projekt, sondern als wirtschaftliches und politisches Machtinstrument. Während von „grünen Jobs“ und sinkenden Energiepreisen gesprochen werde, explodieren in Ländern wie Deutschland und Großbritannien die Stromkosten, Industrien wandern ab, Volkswirtschaften schrumpfen. Die Realität widerspricht der Propaganda – doch genau diese Realität soll nun aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden.

Auffällig ist zudem, was auf den UN-Konferenzen nicht vorkommt: Kernenergie, insbesondere Kernfusion. Während China massiv in diese Technologie investiert, wird sie im Westen praktisch ignoriert. Statt über stabile, günstige Energie zu sprechen, konzentriert sich die Debatte auf Kontrolle, Regulierung und Verhaltenslenkung.

Wenn internationale Organisationen festlegen wollen, was gesagt, gedacht und diskutiert werden darf, ist das kein Kampf gegen Desinformation – sondern gegen Meinungsfreiheit. Die Klimapolitik wird damit endgültig zur Glaubensfrage erhoben. Widerspruch gilt nicht mehr als notwendig, sondern als gefährlich.

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Deutschland, das Land der verbotenen Sätze

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Was darf man in Deutschland überhaupt noch sagen – und was führt dazu, dass die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür steht? Wie weit …

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Die linke Sprachrevolution: Wenn Worte ihre Bedeutung verlieren

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Die politische Linke hat das System der Sprachverdrehung perfektioniert. Meinungsfreiheit oder Toleranz gibt es nur für jene, die ins richtige Schema passen. Von Stefan Obermayer …

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Der große Gesellschaftsumbau – Wie die Eliten Europas ihre eigene Kultur demontieren

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Der gesellschaftliche Umbau Europas ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer gezielten ideologischen Strategie. Hinter der Fassade von Toleranz und Fortschritt wird eine ganze Zivilisation …

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