
Nicht-deutsche Tatverdächtige sind bei Gewaltdelikten in Deutschland weiterhin deutlich überrepräsentiert. Besonders Syrer und Afghanen fallen laut neuen Länderzahlen stark auf.
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Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.
Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:
„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“
Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:
„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.
Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.
Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).
Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:
Der Erste Bürgermeister im bayerischen Wülfershausen an der Saale war gerade erst frisch im Amt bestätigt worden. Jetzt tritt er zurück: Er hat eingeräumt, Briefwahlstimmen gefälscht zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt soll der CSU-Politiker Briefwahlunterlagen geöffnet und je mehrere Stimmzettel zur Gemeinderatswahl, zur Wahl zum Ersten Bürgermeister und zur Kreistagswahl verfälscht haben. Danach soll er die Wahlumschläge wieder verschlossen oder durch Ersatzumschläge, die von der Gemeinde vorgehalten wurden, ausgetauscht haben.
Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Anzahl der jeweils verfälschten Stimmzettel Gegenstand der laufenden Ermittlungen sei. 1.278 Bürger waren insgesamt stimmberechtigt, 472 gültige Stimmen entfielen auf den Beschuldigten, der das Amt des Bürgermeisters seit 2018 innehat und am 8. März wiedergewählt worden war. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Er selbst soll die Wahlfälschung am Dienstag bei seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt haben. Angeblich handelte er allein. Er habe mit der Fälschung laut eigener Aussage seine Frau unterstützen wollen, die für den Gemeinderat kandidiert hatte. Den Ermittlern zufolge habe er aber auch sich selbst mit zusätzlichen Stimmen versorgt.
Der Wahlvorsteher des Briefwahlvorstandes der Gemeinde Wülfershausen hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei mehreren Gemeinderatsstimmzetteln hingewiesen. Der Landrat hat nach Sichtung der Unterlagen die Staatsanwaltschaft informiert, woraufhin es zu einer Razzia und der Vernehmung des Beschuldigten kam.
Der Bürgermeister ist inzwischen zurückgetreten, wie ein Sprecher der Verwaltungsgemeinschaft Saal an der Saale bestätigte. Der Zweite Bürgermeister hat vorerst die Amtsgeschäfte übernommen.
Die Bürgermeisterwahl wird laut Landratsamt Rhön-Grabfeld wiederholt. Für die Gemeinderatswahl wird eine Nachwahl für die Briefwahl angeordnet. Welche Auswirkungen die Wahlmanipulation auf die Kreistagswahl hatte und wie hier weiter vorgegangen wird, muss die Regierung von Unterfranken noch entscheiden. Bei der Landratswahl soll es keine Auffälligkeiten gegeben haben.
Gegen den Beschuldigten soll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Laut Strafgesetzbuch kann Wahlfälschung mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Haftstrafe (bis zu fünf Jahre) bestraft werden.
Der Fall verdeutlicht erneut, wie fälschungsanfällig die Briefwahl ist: Wer sein Wahlrecht ernst nimmt, sollte im Wahllokal wählen. Allzu bekannt ist inzwischen das Phänomen, dass die Briefwahlstimmen Wahlen am Ende doch noch zugunsten von Systemparteien entscheiden, obwohl zuvor eine Oppositionspartei in Führung lag. Ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht?