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Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

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Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

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„Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden.“

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Während hierzulande über „Werte“ und „regelbasierte Ordnung“ debattiert wird, lohnt ein Blick auf die Perspektive derjenigen, die unter den Bomben leben. In einem Interview mit Mawuena Martens und Dominik Wetzel zeichnet Irans Botschafter Majid Nili Ahmadabadi ein Bild, das den gängigen Erzählungen widerspricht: von gebrochenem Völkerrecht, doppelten Standards und einer westlichen Politik, die eher eskaliert als befriedet. Ein Gespräch, das Fragen aufwirft – und Gewissheiten erschüttert. Das Interview wurde am Wochenanfang geführt, beinhaltet also noch nicht den „Waffenstillstand“.

Martens/Wetzel: Danke, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch genommen haben. Sie sind vermutlich gerade jeden Tag im Gespräch mit der Öffentlichkeit?

Majid Nili Ahmadabadi: Das ist unsere Aufgabe. Wir sind nicht glücklich mit der Situation, denn das Leben unseres Volkes ist nicht normal derzeit. Das Fehlverhalten des israelischen Regimes und der USA bereitet uns Kopfschmerzen. Sie greifen Zivilisten an. Allein bei der Bombardierung der Mädchengrundschule in Minab wurden mehr als 175 Mädchen getötet. Sie haben uns angegriffen, als unser Volk gefastet hat. Diese Menschen anzugreifen, zeigt das Fehlen von Moral. Doch zur selben Zeit haben wir Hoffnung. Das ist die iranische Kultur, wir schauen alle auf das Morgen.

Im Iran ist noch immer eine Internetblockade in Kraft. Dadurch gelangen kaum Bilder vom menschlichen Leid an die Weltöffentlichkeit. Gleichzeitig sind Kriege immer auch Informationskriege. Der Vietnam-Krieg konnte unter anderem deswegen gestoppt werden, weil die Grausamkeiten ans Licht kamen und Menschen in den USA auf die Straße gingen. Warum ist das Internet blockiert, und ist das nicht kontraproduktiv, um den Menschen in den USA und Europa zu vermitteln, was geschieht?

Sicherlich ist es kontraproduktiv, aber es ist nun mal Fakt, dass wir im Krieg sind. Und künstliche Intelligenz spielt heutzutage eine viel bedeutendere Rolle als zu Zeiten des Vietnam-Kriegs. Sie führt Attentate auf Politiker aus, auf unsere Leute. Wie? Mithilfe des Internets. Sie haben recht, dass durch das Internet und durch ausländische Medien Menschen sehen würden, was im Iran geschieht. Außerdem hat es seinen zivilen Nutzen. Doch Sicherheit ist viel wichtiger. Die Israelis nutzen das Internet, um Attentate auf unsere Leute auszuführen. Die Iraner, die hier leben, wissen sehr gut, dass die Situation nicht gut ist. Das Hauptproblem ist KI, deshalb müssen wir vorsichtig sein.

Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit der deutschen Regierung? Wie nehmen Sie Deutschlands Rolle im Iran-Krieg wahr?

Zu diesem Thema sind wir nicht in ständigem Austausch. Nein. Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden. Wenn sich Konzerne wegen wirtschaftlicher Vorteile einen Krieg wünschen, sind sie Kriegstreiber. Doch wenn einige in Deutschland für einen lang anhaltenden Frieden sind, auf internationales Recht und Moral pochen, dann sprechen wir mit ihnen. Leider ist das, was gerade geschieht, ein klarer Bruch internationalen Rechts. Wir waren mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA in Genf. Die Gespräche waren sehr produktiv. Das sind nicht meine Worte. Das waren die Worte des deutschen Außenministers, als er in Washington war. ‚Es war sehr produktiv und sehr positiv. Macht weiter mit den Gesprächen‘, das hat er gesagt. Doch was war das Ergebnis? Angriffe des israelischen Regimes und der Vereinigten Staaten. Laut der Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2 Paragraph 4, ist dies eine klare Verletzung des internationalen Rechts. Dann wurden die Schulkinder ins Visier genommen, unser Militär, unsere Krankenhäuser. Hunderte Gesundheitseinrichtungen sind getroffen worden. Unsere Politiker wurden gezielt getötet.

Eines unserer Marineschiffe hat an dem internationalen Manöver Milan 2026 teilgenommen. Es war unbewaffnet und es ist dennoch angegriffen worden. Das war ein Bruch des Völkerrechts. Und wir haben keine Stimmen gehört, die diese Art der Kriegsführung verurteilen, außer die des Bundespräsidenten – und das, obwohl über 60 Prozent der Deutschen der Meinung ist, dass es ein Verbrechen ist.

Also: Wir haben keine Erwartungen an Deutschland. Wenn deutsche Politiker glauben, dass mit Blick auf diesen Krieg internationales Recht keinen Platz hat, welche Erwartungen an sie sollten wir dann haben? Doch bei Menschen, die den Frieden bevorzugen, Politiker, die denken, dass dieser Krieg nicht nur gegen internationales Recht verstößt, sondern auch gegen die Moral, dann sind wir bereit, ihnen zuzuhören.

Sie befinden sich in einem Krieg gegen Länder wie Israel und die Vereinigten Staaten, die derzeit einen Völkermord in Gaza begehen. Was macht das mit ihnen, solchen mächtigen Armeen gegenüberzustehen, die offensichtlich gar keine Achtung vor dem internationalen Recht oder grundlegenden Menschenrechten haben?

Menschen, Politiker, Entscheider sollten verurteilen, was in Gaza geschieht. Mehr als 75.000 Menschen sind dort getötet worden. Wenn die internationale Gemeinschaft das Richtige getan hätte, diese Tat zu verurteilen, dann wären wir nicht in der Situation, in der wir jetzt sind. Eine Verurteilung ist das Mindeste, was man erwarten kann. Denn wenn wir den Bruch des internationalen Rechts nicht verurteilen, dann haben wir morgen das Gesetz des Dschungels. Das bereitet nicht nur uns Iranern Kopfschmerzen, sondern auch sonst jedem in der internationalen Gemeinschaft. Wenn keine internationalen Regeln mehr eingehalten werden, wird das ins Chaos führen.

Von iranischer Seite sind Berichte über Verhandlungen mit den USA bisher dementiert worden. Gibt es wirklich keine Gespräche? Welche Sicherheitsgarantien fordern sie in einem solchem Fall bzw. welche Bedingungen bräuchte es für einen Waffenstillstand oder einen Friedensvertrag?

Welche Verhandlungen meinen Sie? Wir waren im vergangenen Juni mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA. Ich sage indirekt, denn wir können uns auf US-amerikanische Politiker oder Entscheidungsträger nicht verlassen. Seit dem Beginn der Revolution vor 47 Jahren haben sie sich meinem Land gegenüber falsch verhalten. Sie haben Saddam Husseins Aggression gegen mein Land über mehr als acht Jahre lang mit ausgeklügelten Waffen unterstützt. Auch deutsche Konzerne lieferten Hussein chemische Waffen. Aufgrund unserer Kultur, aufgrund unserer Zivilisation, unserer Religion und unseres Glaubens haben wir nicht mit chemischen Waffen geantwortet. Nichtsdestotrotz haben wir keine guten Erinnerungen, wenn es um Amerika geht. Also begannen wir indirekte Verhandlungen, doch es waren nicht wir, sondern die andere Seite, die darum bat. Was war das Ergebnis? Das israelische Regime attackierte Teheran im Juni und die USA folgten ihm.

Bei den jüngsten Gesprächen im Februar waren es wieder die Amerikaner, die Verhandlungsbereitschaft gezeigt hatten. Und wieder waren die Gespräche mit Witkoff und Kushner sehr positiv. Was war das Ergebnis? Wieder Angriffswellen gegen ganz Iran durch das israelische Regime und Amerika. Also sitzen wir da am Tisch und verhandeln, doch sie interessieren sich nicht für Verhandlungen. Sie verfolgen ein anderes Ziel. Wenn das so ist, warum sollten wir mit ihnen weiter verhandeln?

Bis heute bezweifle ich, dass beide Seiten um einen Tisch sitzen werden. Verhandlungen sind klar definiert und auf ein konkretes Ziel ausgerichtet. Sie bedeuten nicht, dass man sich Zeit nimmt und diese verschwendet, damit am Ende Bombardierungen stehen, sondern Austausch von Perspektiven nicht direkt, aber durch andere Länder. Wir antworten auf Nachrichten. Wir teilen unsere Meinung mit. Deren Kern ist: Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Wir werden der anderen Seite nicht gestatten, eine solche Aggression gegen Iran zu wiederholen. Wir benötigen jetzt objektive Garantien, dass die Angreifer nicht noch einmal eine solche Welle der Aggression durchführen können. Denn wir haben dieses Spiel nicht gestartet. Sie haben angefangen. Eine weitere Grundlage für die Verhandlungen sind Reparationen. Ich denke, dass das fair ist. Sie haben angegriffen, also müssen sie dafür zahlen. Das sind die beiden Grundbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es Verhandlungen geben kann.

Was muss also geschehen, damit der Krieg endet?

Die Angriffe müssen aufhören. Wir brauchen einen lang anhaltenden Frieden. Wir wollen keinen Waffenstillstand, damit hatten wir im Juni schlechte Erfahrungen.

Wenn es keine Verhandlungen gibt, dann folgt daraus wohl, dass Iran diesen Krieg gewinnen will. Wie würde ein Sieg aussehen? Es scheint doch, als würde der Konflikt jeden Tag mehr Parteien haben.

In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist das Recht verankert, sich zu verteidigen. Wir haben unseren Nachbarstaaten vor dem Krieg klargemacht: Wenn das israelische Regime und die Vereinigten Staaten angreifen, werden wir US-amerikanische Militärstützpunkte und israelische Soldaten in der Region attackieren. Das ist eine angemessene Antwort, wir haben nicht gegen internationales Recht verstoßen, indem wir unsere Nachbarländer angreifen. Wir respektieren ihre territoriale Integrität. Wir haben immer noch sehr gute Beziehungen zu ihnen, und der Präsident ist weiterhin in Kontakt mit einigen Ministern am Persischen Golf.

Schafft sich Iran mit dieser Politik nicht immer neue Feinde?

Verstehen Sie, wenn man sich verteidigt, muss man sich verteidigen. Wenn es keine Garantie für einen dauerhaften Frieden gibt, wenn die Angreifer die Region für ihre Zwecke missbrauchen möchten, hat man keine andere Option. Wenn wir mit unseren Nachbarstaaten sprechen, sagen wir: ‚Seht, die Kampfflugzeuge nutzen alle euren Luftraum, warum?‘ Die Raketen, die Tomahawks, die in unsere Schulen einschlagen, werden in der Region abgefeuert. Wir haben Beweise dafür.

Wie ist derzeit die Situation in Iran? Wie geht es den Menschen – auch nach der Bombardierung der Öldepots in Teheran?

Letzteres ist ein weiteres Beispiel für das Fehlverhalten und das Fehlen von Moral. Teheran ist eine gewaltige Hauptstadt mit mehr als zehn Millionen Menschen. Die Attacke auf diese Öllager bedeutet drastische ökologische Konsequenzen. Unsere Freunde in Europa haben das nicht verurteilt.

Warum? Wo ist der Unterschied zwischen uns und der Ukraine? Deutschland sollte diese Angriffe mit Blick auf die ökologische Katastrophe und die Zukunft aller Lebewesen verurteilen. Wichtiger noch als Frieden ist die Moral. In diesem Krieg sind die größten Opfer das Völkerrecht und die Moral.

Stichwort Moral. Wenn sich Ihr Gegner unmoralisch verhält, halten Sie sich dann an moralische Standards? Die israelische Seite wirft Ihnen beispielsweise vor, Sie würden Streubomben verwenden – wobei man dazusagen muss, dass Tel Aviv und Teheran die Konvention zur Ächtung dieser Waffe beide nicht unterzeichnet haben.

Wissen Sie, Streubomben haben eine spezifische Definition. Die Bomben und Raketen, die der Iran verwendet, enthalten keine Streumunition. Wir verwenden nur konventionelle Mittel zur Verteidigung.

Anfang Januar gab es große Demonstrationen und Proteste in Teheran und anderen Städten. Westliche Politiker haben eine gewaltsame Niederschlagung verurteilt. Was geschah aus Sicht der iranischen Regierung?

Ich denke, der Westen ist nicht in der Position, über Menschenrechte oder die Ereignisse im Iran zu sprechen. Warum? Weil Sie immer noch nicht verurteilt haben, dass die Amerikaner die Schule in Minab bombardiert haben. Wo ist der Unterschied zwischen den Menschen die im Dezember gelitten haben, und denen jetzt? Es sind zudem dieselben Regierungen, die immer noch zögern, die Ermordung von über 75.000 unschuldigen Menschen in Gaza zu verurteilen.

Doch um auf Ihre Frage einzugehen: Ja, Ende Dezember gab es Demonstrationen mit wirtschaftlichen Forderungen. Das ist normal bei einer Wirtschaftsblockade – normal, wenn es Sanktionen gegen ein Land gibt und eine Blockade von harten Währungen. Geschäftsleute können dann nichts kaufen oder verkaufen. Meine Regierung akzeptierte zu dieser Zeit die Argumente und Forderungen der Demonstranten, und bis zum 8. Januar gab es keine Probleme. Doch vom 8. bis 10. Januar gab es ernst zu nehmende Aktivitäten im Iran, größtenteils aus dem Ausland gesteuert, besonders von Israel aus. Wissen Sie, dass der Chef des Mossad meinte: ‚Unsere Agenten sind mit euch auf den Straßen Irans.‘?

Vor Kurzem hatte ich ein Gespräch mit einem Journalisten. Er sagte mir, mehr als 30.000 Menschen seien bei den Protesten getötet worden. Ich meinte: ‚Woher wissen Sie das? Warum nicht 40.000? Warum nicht eine Million? Was ist ihre Quelle?‘ Er antwortete mir, er sei im Kontakt mit einigen Menschen im Iran und die Mehrheit im Iran sei gegen die iranische Regierung. Doch ich erwiderte: ‚Sind Sie im Iran, oder sind Sie hier?‘

Sogar heute sind sehr viele Menschen auf den Straßen, um laut zu sagen, dass wir unsere territoriale Integrität respektieren. Wir können anderen Staaten nicht erlauben, dagegen etwas zu unternehmen. Das ist die Mehrheit. Und glauben Sie mir, auch jetzt erhalte ich viele Anfragen von Iranern, die hier leben und sagen, sie würden gerne nach Hause zurückkehren, um das Land zu verteidigen. Wenn es eine Krise gibt, tendieren die Menschen dazu, zu fliehen. Im Iran ist das etwas ganz anderes. Hier kommen die Iraner zur Verteidigung zurück. Das hat etwas mit der Mentalität zu tun, mit der Kultur, der Zivilisation, der Religion. Ein weiterer Punkt: Im Juni 2025 haben wir einen Angriff vom israelischen Regime und Amerika erlebt, später am 8. bis zum 10. Januar wieder. Dann kurz darauf Anfang März eine andere Form des Angriffs. Wer ist der Hauptverursacher? Das israelische Regime und Amerika.

Sie sagen also, die Aufstände waren eine andere Form der Aggression?

Es gibt einige Verbindungen und wir haben gute Beweise. Sie begannen mit der Illusion, dass das System am Ende sei und die Balkanisierung Irans vor uns läge. Im Juni 2025 haben sie es nicht geschafft. Dann änderten sie ihre Strategie mit dem Geschehen vom 8. bis 10. Januar. Das ist fehlgeschlagen. Dann haben sie auf die jüngsten Angriffe hingearbeitet. Es gibt also einen Zusammenhang.

Was sind die Gründe für die Angriffe?

Wenn sie sich einen runden Tisch als Feld der Aggressionen vorstellen, dann steht ein Teil für Israel, ein anderer für die USA und noch ein anderer Teil für Iran. Die Mentalität der Amerikaner ist nicht eindeutig. Nicht einmal Donald Trump weiß wahrscheinlich, was der Hauptgrund dafür war, dass er den Iran angegriffen hat, denn er hat zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eine Ausstiegsmöglichkeit. So viel zu Amerika. Der Iran ist hier eindeutig. Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Hier unterscheiden wir uns. Die Mentalität von Israel ist auch eindeutig.

Ich unterscheide zwischen Netanjahu und Israel. Er will weitermachen und Probleme für die ganze Region verursachen. Er will eine Balkanisierung der Region erreichen, angefangen beim Libanon und Syrien. Was ist das Ergebnis? Das Fortbestehen seines politischen Lebens. Solange Chaos herrscht, kann Netanjahu als Premierminister weiterregieren. Doch wenn Stabilität herrscht, muss er ins Gefängnis, denn es gibt sowohl Anklagen gegen ihn im Land als auch durch den Internationalen Strafgerichtshof. Also wird er weiter mit aller Macht Chaos über die Region bringen. Die Konsequenzen bedeuten ihm nichts. Das ist ein Problem, das unsere Freunde in Europa in Betracht ziehen müssen.

Europa spielt keine Rolle in diesem Spiel. Das ist schade, denn wegen seiner direkten Interessen sollte Europa etwas tun, kann aber nicht. Warum? Durch die Position, die seine Länder eingenommen haben, also der Nichtverurteilung der Angriffe, senden sie kein Zeichen guten Willens aus, um einen langfristigen Frieden zu erreichen. Auch der Iran kann sich nicht auf sie verlassen. Früher konnten wir den USA nicht trauen, jetzt können wir auch Europa nicht trauen. Sie sind also nicht in der Position, irgendeine Rolle einzunehmen.

Und doch ist die EU betroffen von diesem Krieg. Wie der Rest der Welt leiden ihre Mitgliedsstaaten unter der Schließung der Straße von Hormus.

Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen, ungeachtet dessen, wo sie leben. Bei sicherem Leben, sozialen Perspektiven, wirtschaftlichen Überlegungen und sogar bei der Frage von Flüchtlingen geht es um eure Sicherheit. Eure Sicherheit ist unsere Sicherheit. So ist das generelle Denken. Sehen Sie, die Menschen in Gaza sind vornehmlich Sunniten. Wir sind Schiiten. Wir unterstützen sie. Warum? Weil ihr Leben so wichtig ist wie unser eigenes. Dasselbe gilt auch für Menschen in Deutschland, die Menschen in Europa und Amerika. Doch wenn jemand Probleme erzeugen möchte und Krieg ins Spiel bringt, müssen wir uns verteidigen. Da gibt es keine Alternative. Wenn jemand unser Volk mit Raketen angreift oder Soldaten dazu bringt, die Insel Kharg einzunehmen, müssen wir uns verteidigen. Die Straße von Hormus liegt in unserer direkten Nachbarschaft und ist Teil unserer territorialen Integrität und Souveränität. Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen. Es ist eine Sünde, eine Katastrophe für alle. Aber die Hauptverursacher dafür sind Israel und Amerika. Wir verteidigen uns nur.

Was ist die Strategie dahinter, die Straße von Hormus geschlossen zu halten?

Die Straße von Hormus ist offen.

Aber nicht für jeden.

Für Staaten, die die Aggressoren nicht unterstützen und die sich nicht an den Angriffen beteiligen, ist sie offen. Es gibt einige Schiffe, die den Golf schon verlassen haben und die die Straße durchfahren. Aber den Angreifern können wir das nicht erlauben. Wenn ein Land ausgefeilte Waffensysteme an Israel liefert, das uns angreift, warum sollten wir ihnen dann erlauben, unsere Souveränität für ihren Vorteil auszunutzen? Es ist nur logisch, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Wir bereiten den Menschen in Deutschland nicht gerne Probleme, denn ihr Wohlstand ist auch Wohlstand für die Menschen im Iran. Wissen Sie, was das Problem ist? Das Problem sind einige Länder in Europa und Amerika, die sich verrechnet haben. Unsere beachtliche Zurückhaltung gab ihnen das Gefühl, der Iran sei schwach. Das ist nicht der Fall. Seit dem Beginn des Systems vor 47 Jahren haben wir mit aller Macht versucht, gute Beziehungen mit anderen zu führen: durch das Offenhalten der Straße von Hormus, indem wir die Sicherheit der Europäer gewährleistet haben, indem wir den Islamischen Staat (IS) bekämpft haben. Iran war an vorderster Front im Kampf gegen den IS. Doch leider glauben einige in Westeuropa und Amerika, dass unsere beachtliche Zurückhaltung Schwäche bedeutet. Das ist nicht der Fall. Und ich denke, diese ist jetzt vorbei.

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Donald Trump und die neue Weltordnung – eine verstörende Bilanz

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Am 20. Januar 2017 hielt Donald Trump nach seiner ersten Wahl zum Präsidenten der USA eine Antrittsrede, die es in sich hatte, aber schon bald wieder vergessen war. Nachdem er zuvor mehrmals seinen Aufruf „America First“ erneuert hatte, wandte er sich an die Bevölkerung der Vereinigten Staaten und versprach gutwillig mit der ihm eigenen Naivität und politischen Unbedarftheit: „Wir übertragen die Macht von Washington zurück an euch, das Volk.“ Von Wolfgang Bittner.

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Gewandt an die anwesenden und auch an die aus Protest nicht zur Vereidigung erschienenen Machteliten erklärte er zu deren stiller Empörung:

„Zu lange hat eine kleine Gruppe hier, in der Hauptstadt unseres Landes, die Früchte eingefahren, während die Menschen da draußen dafür bezahlt haben. Washington ging es gut, aber die Menschen konnten an diesem Wohlstand nicht teilhaben; den Politikern ging es gut, aber die Arbeitsplätze wanderten ab und die Fabriken wurden geschlossen. Das Establishment hat sich nur selbst geschützt, aber nicht die Bürger unseres Landes. Ihre Siege waren nicht die Siege des Volkes, ihre Siege waren nicht eure Siege. Während sie hier gefeiert haben, in der Hauptstadt eures Landes, gab es für ganz viele Familien da draußen im ganzen Land wenig zu feiern. Das alles ändert sich gerade hier und jetzt.“ [1]

Besondere Aufmerksamkeit verdient Trumps Ankündigung, das „amerikanische Schlachten“ zu beenden, und er fuhr fort: „Wir werden die Freundschaft und das Wohlwollen aller Nationen auf der Welt suchen, aber wir machen das in dem Wissen, dass es das Recht aller Nationen ist, ihre eigenen Interessen an die erste Stelle zu setzen. Wir möchten unsere Lebensart niemandem vorschreiben, aber wir lassen sie als leuchtendes Beispiel dastehen, wir werden als leuchtendes Beispiel ausstrahlen, dem alle folgen können. Wir werden alte Allianzen wiederherstellen, neue Allianzen bilden … Die Bibel lehrt uns, wie schön es ist, wenn die Völker Gottes friedlich zusammenleben.“

Anwesend waren die Ex-Präsidenten Carter, Clinton, Bush und Obama sowie zahlreiche der saturierten und miteinander verstrickten Politiker, Wirtschaftsmagnaten und Medienvertreter. Sie mussten die demütigende Philippika Trumps hinnehmen, denn vor ihnen stand ein amerikanischer Milliardär, der soeben in das höchste Amt der USA gewählt worden war und vollmundig seinen Machtanspruch geltend machte.

In den Medien, die bereits monatelang gegen Trump polemisiert hatten, wurde dessen Antrittsrede mit Hass und Häme kommentiert. „Die hässliche Grimasse der Demokratie“, titelte der Stern; „Trump sucht Feindschaft“, hieß es unreflektiert in der Süddeutschen Zeitung; „Bitter, angeberisch und banal“, schrieb der britische Guardian; die Neue Zürcher Zeitung konstatierte „Ein riskantes Experiment“; der Spiegel wertete Trumps Rede als eine „Unanständigkeitserklärung“ und so weiter in diesem Sinne.[2]

Dass zu diesem Zeitpunkt eine neue Ära in der Weltpolitik beginnen sollte, blieb unter den europäischen Eliten, die weiter den Netzwerken der Clinton-Obama-Biden-Politik verbunden blieben, unverstanden – zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands. Der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte Trump schon während des Wahlkampfs einen „Hassprediger“ genannt, und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich vehement für die russophobe Gegenkandidatin Hillary Clinton eingesetzt. In der ARD-Tagesschau wurde nun von weltweiten Demonstrationen gegen den neuen US-Präsidenten berichtet und dass Hillary Clinton den Demonstranten dafür danke, „dass sie ‚für unsere Werte‘ einstünden.“[3] Immerhin stand in der Washington Post: „Trump schwört, ‚amerikanisches Gemetzel‘ zu beenden.“

Trump im Netz der Bellizisten und der Wallstreet

Doch Trump, der sich gegen den tiefen Staat seiner Vorgänger wandte, um seine politischen Vorstellungen durchzusetzen, befand sich schon bald im Netz der Finanzeliten der Wallstreet, die seinen Wahlkampf unterstützt hatten. In seiner ersten Präsidentschaft war er umstellt von Hardlinern wie dem fundamentalistisch-evangelikalen Vizepräsidenten Mike Pence, dem ehemaligen CIA-Direktor Mike Pompeo als Außenminister und dem „Architekten“ des Irak-Kriegs, John Bolton, als Sicherheitsberater.[4] In seiner zweiten Präsidentschaft sind es Bellizisten wie der Kriegsminister Pete Hegseth und der Außenminister Marco Rubio.

Hegseth, ein evangelikaler Nationalist und Ex-Major der Heeres-Nationalgarde, hatte 2018 auf dem National Coucil of Young Israel erklärt: „Zionismus und Amerikanismus sind die Frontlinien der westlichen Zivilisation und Freiheit in der heutigen Welt.“[5] Der ehemalige Senator Marco Rubio, Sohn kubanischer Exilanten, vertritt eine aggressive Kuba-Politik und ist bekennender Katholik, nachdem er in jungen Jahren Mormone und zeitweise auch Baptist war. Er betreibt eine Anwaltskanzlei sowie das Beratungsunternehmen Rubio Consulting und ist Partner des Beratungsunternehmens Florida Strategic Consultants.

Beraten und in vielen seiner Entscheidungen offenbar auch gesteuert von solchen in den Vordergrund drängenden Ministern und anderen Einflusspersonen, hat Donald Trump sich von seinen ursprünglichen Zielen, Freundschaft mit allen Nationen zu suchen, Frieden zu halten und für das Wohl der US-amerikanischen Bevölkerung einzustehen, immer weiter entfernt.

Auch in seiner Antrittsrede zu seiner zweiten Präsidentschaft am 20. Januar 2025 versprach Donald Trump noch: „Wir werden das Vorbild für jede Nation sein“, und er wiederholte seine Anschuldigungen vom 20. Januar 2017: „Viele Jahre lang hat eine radikale und korrupte Elite unsere Bürger an Macht und Reichtum beraubt.“ Das sollte sich, so Trump, unter seiner Präsidentschaft unverzüglich ändern. Er sprach von Kriegen, „die wir beenden“, und von Kriegen, „in die wir nie geraten“. Er wolle „ein Friedensstifter und Einiger“ sein, die ganze Welt werde den USA, „der größten Zivilisation der Geschichte, … Ehrfurcht und Bewunderung“ erweisen.

Allerdings sagte Trump auch, er werde die USA an die erste Stelle setzen, „… andere Länder besteuern, um unsere Bürger zu bereichern“, und er beschwor zum wiederholten Mal den amerikanischen Exzeptionalismus. Gott habe ihn vor einem Attentat „gerettet, um Amerika wieder großartig zu machen“, mit seinem Regierungsantritt habe für die USA ein „goldenes Zeitalter“ begonnen.

Trumps Chaos-Politik

Obwohl sich Donald Trump in seinen Antrittsreden und in der Folgezeit immer wieder gegen seine Vorgänger gewandt hat, hält er doch den imperialen Anspruch der USA aufrecht und tut das der Welt auf seine polternde Art unmissverständlich kund. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit hat er rigorose völkerrechtswidrige Maßnahmen angekündigt, zum Beispiel will er die BRICS-Staaten abstrafen und Kanada, Grönland und Panama annektieren.[6] Er hat neue Sanktionen verhängt, erhebt hohe Einfuhrzölle, was zu großen Problemen in den Lieferketten führt, und er verlangt von den europäischen NATO-Staaten, ihre Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, was ohne erhebliche Einschnitte in die Etats für Soziales, Bildung, Kultur, Wissenschaft usw. nicht zu leisten ist.

Des Weiteren beliefert er – ebenso wie Deutschland – Israel mit Waffen und duldet den Genozid an den Palästinensern. Er ließ den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro entführen und veranlasste Luftangriffe auf den Jemen, wo Saudi-Arabien mit Unterstützung der USA, Großbritanniens und Frankreichs einen Stellvertreterkrieg gegen den Iran führt.[7] Im Juni 2025 unterstützte er den völkerrechtswidrigen Überfall Israels („Zwölftagekrieg“) gegen den Iran und am 28. Februar 2026 begann er zusammen mit Israel einen mörderischen Krieg gegen den Iran.

Hinzu kommt, dass Donald Trump weltweit Chaos an den Börsen und in der Wirtschaft verursacht. Nicht auszuschließen ist, dass er damit seine Gegner verwirren und einen bevorstehenden Zusammenbruch des US-Finanz- und Wirtschaftssystems verschleiern, hinauszögern oder abwenden will. Seinen Hauptgegner sieht er in China, wobei er offensichtlich eine militärische Auseinandersetzung, die sich zu einem Mehrfrontenkrieg oder sogar einem Atomkrieg entwickeln könnte, vermeiden will. Vielmehr setzt er auf eine Schwächung der Wirtschaftskraft durch Isolierung, hohe Zölle und Sanktionen.[8]

Positiv zu bewerten sind hingegen Trumps Gesprächsbereitschaft gegenüber Russland und die Beendigung der permanenten Provokationen, die sein Vorgänger Joseph Biden auf die Spitze getrieben hatte. Zudem wurden durch die anfängliche Abkehr von der Kriegspolitik seiner Vorgänger und ihrer Instruktoren verkrustete Strukturen aufgebrochen und es hatten sich reale Chancen für die Entwicklung einer neuen internationalen Sicherheits- und Friedensarchitektur aufgetan, die jedoch von den nach wie vor in den US- und NATO-Netzwerken verfangenen europäischen Regierungspolitikern und Medien zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands, nicht wahrgenommen wurden.

Trump scheint schon länger erkannt zu haben, dass für die Pläne, die russischen Ressourcen zu vereinnahmen und China einzudämmen, eine Verständigung mit Russland einem Krieg mit Russland vorzuziehen sei. Deshalb die Verhandlungen zum Ukraine-Konflikt und die sukzessive Zurückweisung Selenskyjs, den Trumps Vorgängerregierungen gegen Russland in Stellung gebracht hatten. Offenbar beabsichtigte er, mit „Deals“ das Ergebnis zu erreichen, das seine Vorgänger mit ihrer Aggressionspolitik nicht durchsetzen konnten.

Der Iran-Krieg

Trumps wohl größter Fehler war der Eintritt der USA, zusammen mit Israel, in den Krieg gegen den Iran. Seither sind seine Äußerungen noch wirrer geworden als zuvor, und er laviert zwischen verstärkt aggressivem Vorpreschen und verhaltenem Einlenken. Prahlerisch erklärte er, „Tod, Feuer und Zorn“ werde über den Iran kommen, der nie wieder eine Nation sein würde, „wir brechen ihre Knochen.”[9] Und entlarvend: „Um ehrlich zu sein, am liebsten würde ich mir das Öl im Iran nehmen“.[10]

Direkter, und mit einem extrem heuchlerischen Fanatismus, agiert sein Kriegsminister Pete Hegseth, der einen „amerikanischen Kreuzzug“ gegen den Iran führt. In einem Interview mit CBS News sagte er am 8. März 2026, die US-Truppen würden von der „höheren Macht“ unterstützt. Die Truppen „brauchen in diesen Momenten eine Verbindung zu ihrem allmächtigen Gott“. Auf einer Pressekonferenz im Pentagon zitierte Hegseth aus Psalm 144: „Gesegnet sei der Herr, mein Fels, der meine Hände für den Krieg und meine Finger für den Kampf trainiert.“[11] Der Extremismus der US-Politik und das daraus entstehende weltweite Chaos nehmen verheerende Ausmaße an.

Offensichtlich teilt Trump die Ansichten seines Kriegsministers, vielleicht ist er auch inzwischen auf dem Weg in eine Altersdemenz. In seiner Rede an die Nation vom 1. April 2026 drohte er dem Iran: „Wir werden sie in die Steinzeit zurückversetzen, wo sie hingehören.“[12] Darauf antwortete der Kommandeur der Luft- und Raumfahrtstreitkräfte der iranischen Revolutionsgarden, Madschid Mussawi, am 2. April 2026 im sozialen Netzwerk X stolz und selbstbewusst: „Gerade ihr treibt eure Soldaten ins Grab, nicht Iran, den ihr ins Steinzeitalter zurückwerfen wollt. Eure Hollywood-Illusionen haben euer Denken so sehr verzerrt, dass ihr mit eurer unbedeutenden 250-jährigen Geschichte einer Zivilisation droht, die mehr als sechstausend Jahre alt ist.“[13]

Am 4. April kündigte Trump an, über die Iraner werde „die Hölle hereinbrechen“, wenn sie nicht einem Abkommen zustimmten oder die Straße von Hormus öffneten.[14] Aber Verhandlungen lehnte Teheran zunächst ab, stattdessen folgten Drohnenangriffe auf Israel, mehrere Golfstaaten und auf US-Stützpunkte in der Golf-Region. Es wird immer offensichtlicher, dass Trump die Widerstandskraft des Iran unterschätzt hat,[15] dass er aber auch versucht, aus der für ihn unhaltbaren Situation ohne Gesichtsverlust herauszukommen – höchst fraglich, ob ihm das gelingen wird. Es sieht eher danach aus, dass er angeschlagen ist und sich von seinem Iran-Fehlschlag nicht mehr erholen wird.

Ausblick

Donald Trump hat alle Verbündeten verprellt und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Und er hat die Gegner der USA in ihrer Abwehrbereitschaft bestärkt. Der Iran hat mit seinen Angriffen auf US-Stützpunkte eine neue strategische Lage geschaffen: Wer die USA in ihren illegalen Feldzügen unterstützt, indem er ihre Militärbasen toleriert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Folge wird sein, dass sich noch mehr Staaten als bisher von den USA mit ihrer egozentrischen völkerrechtswidrigen Politik abwenden werden. Die Raketen Chinas sind jetzt auf die US-Basen im Pazifik gerichtet, die von Russland auf die Militärbasen in Europa, insbesondere in Deutschland. Damit hat Trump das Gegenteil dessen bewirkt, was er ursprünglich angestrebt hat – von einem friedlichen Miteinander der Völker der Welt kann keine Rede mehr sein.

Es stellt sich immer deutlicher heraus: Was sich zurzeit abspielt, ist traurig, beschämend, entsetzlich. Aber es ist weder Zufall noch Schicksal. Bei den derzeitigen ausufernden globalen Konflikten, hinter denen die westlichen Kapital- und Wirtschaftseliten stehen, handelt es sich um eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen dem Kollektiven Westen und dem Globalen Süden einschließlich Russlands, Der Ausweg wäre BRICS, und es ist zu hoffen, dass die führenden Politiker Europas endlich begreifen, dass eine Abkehr von der zerstörerischen Politik der USA und der NATO alternativlos ist.

Titelbild: carlos110/shutterstock.com

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Er ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. „Der neue West-Ost-Konflikt“, „Deutschland – verraten und verkauft“, „Ausnahmezustand“ und „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“.


[«1] Zit. wie Welt Netzreporter, 20.1.2017, youtube.com/watch?v=GMfGfhUNyLw (3.4.2026)

[«2] Stern, Pressestimmen zu Trump: Die hässliche Grimasse der Demokratie, 21.1.2017, stern.de/politik/ausland/pressestimmen-zu-trump—-bitter–angeberisch-und-banal–7292694.html

[«3] ARD-Tagesschau, „Rebellion in Pink“, 22.2.2017, tagesschau.de/ausland/anti-trump-proteste-107.html

[«4] Dazu Wolfgang Bittner, „Die Eroberung Europas durch die USA – Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“, erweiterte Neuausgabe, Westend 2017, S. 222 ff.

[«5] Zit. wie de.wikipedia.org/wiki/Pete_Hegseth, Fn. 63 (2.4.2026)

[«6] Vgl. tagesschau.de/ausland/europa/groenland-daenemark-unabhaengigkeit-usa-trump-100.html. Inzwischen soll der US-Finanzinvestor BlackRock die Kontrolle über die Häfen an beiden Enden des Panamakanals übernommen haben.

[«7] Dazu welthungerhilfe.de/aktuelles/gastbeitrag/2019/hintergrundanalyse-jemen-konflikt

[«8] Dazu Wolfgang Bittner, „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, Hintergrund Verlag, Berlin 2025, S. 139 f.

[«9] youtube.com/watch?v=jqZoSqnm5Uo (2.4.2026)

[«10] Zit. wie handelsblatt.com/politik/international/fuenfte-kriegswoche-trump-prueft-us-bodenoffensive-und-griff-nach-irans-oel/100212934.html

[«11] Zit. wie edition.cnn.com/2026/03/13/politics/hegseth-iran-israel-war-american-crusade-analysis

[«12] Zit. wie tagesschau.de/ausland/amerika/trump-rede-nation-102.html

[«13] Zit. wie freeassange.tech/der-nahe-osten/269469-liveticker-us-israel-krieg-gegen/, 17:53

[«14] Vgl. zdfheute.de/politik/ausland/trump-usa-iran-krieg-drohung-ultimatum-strasse-von-hormus-100.html

[«15] Dazu Peter Hänseler, forumgeopolitica.com/de/artikel/ein-lgenbaron-verkehrt-die-welt-und-verliert

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Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts

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Die jüngsten Militäraktionen der USA und einiger ihrer Verbündeten gegen Venezuela und den Iran motivierten zahlreiche Kommentatoren dazu, nicht mehr lediglich Verletzungen des internationalen öffentlichen [...]

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Rechtsnihilismus – wachsender Widerstand in Deutschland?

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Allmählich bewegt sich was. Die vor unseren Augen stattfindende endgültige Zerstörung des Internationalen Rechts erzeugt zunehmend Aufmerksamkeit und Kritik. Offensichtlich wird es doch so einigen Zeitgenossen in Medien, Politik und Wissenschaft allmählich mulmig, wohin die Welt abdriftet. Andere hingegen wollen den Kurs unbeeindruckt fortgesetzt wissen und kritisieren oder diffamieren gar die „Abweichler“. Von Alexander Neu.

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Bundespräsident Steinmeier hat es gewagt: Er hat den US-israelischen Angriffskrieg als das qualifiziert, was er ist: Der Krieg sei „nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig“, konzedierte er auf einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes.

Mit dieser Aussage hat er Bewegung in eine gelähmte, geradezu bleierne Debatte oder besser gesagt Nicht-Debatte gebracht. Bislang galt die Doktrin, so ganz im Sinne der „regelbasierten internationalen Ordnung“, mithin der westlichen Ordnung: Rechtsbrüche begehen immer nur die anderen, wir bewegen uns immer innerhalb des gesetzten Rechts – gemeint war das eigene Recht, nicht die UN-Charta. Mit seinem Tabubruch hat Steinmeier Zustimmung wie auch Kritik geerntet.

Politisches Berlin

Die Entscheidungsfunktionäre der Union (Merz, Wadephul und Spahn) bleiben dabei, die völkerrechtliche Frage sei „ein Dilemma“, sehr „komplex“ und bewertungsintensiv oder der Iran könne sich nicht auf das Völkerrecht zurückziehen. Diese Argumente sind sehr abenteuerlich, zeugen sie doch davon, dass die Bundesregierung den USA keinen Völkerrechtsbruch anhängen will. Es wird dasselbe Muster wiederholt, wie in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtswidrigen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak sowie die Angriffe auf Syrien – zumal Deutschland in diesen militärischen Abenteuern in unterschiedlicher Ausprägung durch die eigenen Regierungen beteiligt wurde. Während also in der Union die brave transatlantische Parole, wir sind im Recht und daher können westliche Kriege per definitionem nicht rechtswidrig sein, geblasen wird, sehen das die übrigen Parteien mittlerweile anders – selbst in der SPD sowie bei den Grünen, und das soll schon was heißen. Ob die Neubewertung der US-Außenpolitik in der SPD und bei den Grünen an den ausgeprägten Antipathien gegenüber dem US-Präsidenten Trump ihren Ursprung haben oder ob es tatsächlich eine politische Metamorphose ist, sei einmal dahingestellt.

Mainstreammedien

Die Mainstreammedien scheinen gespalten zu sein. Schnell waren die transatlantischen Hofschranzen dabei, Steinmeier zu tadeln: Zunächst die Frankfurter Allgemein Zeitung, die „Zeitung für Deutschland“, wie sie sich gerne selbst beschreibt. Die FAZ versucht, die Äußerung Steinmeiers auf persönliche Motive plus Seitenhieb für dessen angebliche Russlandfreundlichkeit zu degradieren und damit zu entwerten:

Der Jurist Steinmeier hat seine Äußerungen nicht gemacht, weil er oder seine Rechtsabteilung zu der wissenschaftlich begründeten Erkenntnis gekommen wäre, der Irankrieg der Amerikaner und Israelis sei völkerrechtswidrig. Da kämpft ein Politiker, der viel für seine zu russlandfreundliche Politik gescholten wurde und wird, in seinem letzten Amtsjahr um sein Vermächtnis. Steinmeier, ein Diplomat durch und durch, nahm bewusst die Provokation des Kanzlers in Kauf, um darauf hinzuweisen, welche Verdienste er sich als Außenminister um eine friedliche Lösung des Atomstreits mit Teheran gemacht habe.“

Darüber hinaus ist die FAZ bemüht, die transatlantische Nibelungentreue zu pflegen, indem sie versucht, den Leser mit einem raffinierten Schachzug in die Irre zu führen, demnach eine Völkerrechtswidrigkeit des Krieges seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht festgestellt worden sei: Unter dem Titel „Ein Linker bestellt ein Gutachten“ verweist sie darauf, die Wiedergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei unzutreffend.

Mal davon abgesehen, dass bereits der Titel suggerieren soll, wenn es sich um einen LINKEN handelt, sind ohnehin Zweifel anzubringen, bezieht sich die FAZ zwar auf ein Gutachten. Es handelt sich aber um zwei, genau genommen sogar um drei Gutachten, was die FAZ indes lieber verschweigt:

In dem zweiten Gutachten vom März 2026 mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“ wird tatsächlich die Frage nach der Legalität des US-israelischen Angriffskrieges (Ius ad bellum) zu klären versucht. Hierbei wird auch auf die herrschende rechtswissenschaftliche Debatte verwiesen. Das Ergebnis ist laut Wissenschaftlichem Dienst sehr eindeutig:

Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.

Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen (bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf).

Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien.

In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als „humanitäre Intervention“ zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll.

Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.

Wie man es auch drehen und wenden mag, alle vorgebrachten Motive (Selbstverteidigung und Humanitäre Intervention) für den Angriff sind weder stichhaltig noch überzeugend, sodass eine völkerrechtliche Legalität seitens des Wissenschaftlichen Dienstes schlichtweg nicht festgestellt werden kann.

Dieses Gutachten stellt eine Fortsetzung eines Gutachtens aus dem Jahre 2025 vor dem Hintergrund des ersten Angriffs der USA und Israel auf den Iran dar, in dem für alle Politmoralisten und sonstigen Rechtsrelativierer das vernichtende Urteil gefällt wird:

Es besteht insoweit auch kein „Zielkonflikt“ zwischen der Pflicht zur Einhaltung des Völkerrechts und der Durchsetzung legitimer sicherheitspolitischer Interessen. Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren.“

Kurzum: Das Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle oder für keinen.

Das von der FAZ ausschließlich hervorgehobene dritte Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen zu Handlungen von Drittstaaten im Kontext der US-amerikanischen Militäroperation Epic Fury“ wurde am selben Tag, also am 19. März 2026, vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlich, ebenso wie das zweite Gutachten mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“.

Es handelt sich also um drei Gutachten, eines vom Sommer 2025 und zwei vom März 2026. Dass der „Zeitung für Deutschland“ eine journalistische Unaufmerksamkeit widerfahren sein könnte, ist zu bezweifeln. Eher ist eine Vernebelungstaktik zu vermuten.

DIE WELT platziert ihre Kritik an Steinmeier anders: Sie unterstellt dem Bundespräsidenten eine punktuelle Nähe zum Iran und der AfD: „Irans Außenminister und AfD loben Steinmeiers Rede zum Krieg“.

Das Motto lautet: Wenn Du dich kritisch äußerst, bist Du gesichert im Lager der Gegner, übernimmst deren propagandistische Narrative. So primitiv, aber auch durchaus wirkmächtig ist diese Technik, die notwendige Debatte im Keim zu ersticken, indem die Kritiker mit unterstellter Feindesnähe mundtot gemacht werden sollen.

Ein weiterer Vorwurf der WELT ist Steinmeiers „moralische Überheblichkeit“. Diese Kritik ist doppelt perfide: Erstens, Steinmeier hat mit seiner Feststellung eben nicht moralisiert, sondern rational politisch und rechtlich argumentiert. Und zweitens, gerade der Vorwurf der „moralischen Überlegenheit“ ist ein kaum zu übertreffendes Indiz für die Verkommenheit des Blattes. Sind es doch gerade deutsche Mainstreammedien, die vor lauter moralbasiertem Politikverständnis kaum noch laufen können.

Auch das Handelsblatt geht in die Richtung, die Aussage Steinmeiers liege auf der Linie mit der AfD und dem Iran und er ecke damit an: „Iran-Krieg ,völkerrechtswidrig‘: Steinmeier eckt an“ und „Dass er Beifall von ungewollter Seite bekommen würde, nahm er in Kauf. So erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, ‚dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat‘. Vergiftet wirkte das Lob des AfD-Co-Vorsitzenden Tina Chrupalla: ‚Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor.‘“

Die Berliner Zeitung hingegen thematisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und kritisiert die Tabuisierung unliebsamer Themen und Positionierungen zu ihnen.

Was diese Mainstreamhofschranzen vermutlich nicht verstehen: Sie fordern Deutschland auf, Rechtsbrüche mindestens zu tolerieren für die angeblich gerechte Sache, schlimmstenfalls sogar, sich daran aktiv zu beteiligen. Aber vielleicht verstehen sie es auch und es ist ihnen gleichgültig. Nur dann reden und schreiben sie einen rechtsfreien Zustand in der internationalen Politik herbei, ohne die strategischen Konsequenzen für Deutschland und Europa auch nur ansatzweise zu verstehen.

Überfällige Reaktionen in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft

Am 17. März wurde eine „Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran“ via Verfassungsblog veröffentlicht. 113 Wissenschaftler (Stand 1. April 2026) fordern darin eine Kurskorrektur und Klarstellung der Bundesregierung im Hinblick auf die Bewertung des US-israelischen Angriffskrieges:

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28.Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei. (…).

Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.

Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. (…).

Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.“

Diese überfällige Stellungnahme zahlreicher Wissenschaftler ist ein Alarmruf. Denn, bis Wissenschaftler sich von der Politik ihrer Regierung offen per Stellungnahme distanzieren, muss schon vieles im Argen sein. Siehe hierzu auch meinen Beitrag aus 2025 und das Originalpapier der Wissenschaftler.

Titelbild: tanitost/shutterstock.com

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That‘s something different – „Ja, nee, is’ klar!“ oder: Die Rückkehr zur Barbarisierung des Krieges

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Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des Völkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von Alexander Neu.

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Bereits in der römischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverhältnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: „Inter arma silent leges“, was so viel heißen soll wie: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“.

Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen – alles war erlaubt: Auch das Töten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerstörung der Infrastruktur etc.

Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, können wir derzeit täglich auch durch das dröhnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten (gern als „Kollateralschäden“ bezeichnet) zur Kenntnis nehmen.

That´s something different

Jüngst erklärten zwei „eifrige Schreiberlinge“ (Zvi Smith und Michael R. Gordon) im Wall Street Journal:

Laut Militärexperten können Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umständen rechtmäßig angegriffen werden“.

Auf X postete Gordon, einer der Autoren, diese Einschätzung, um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine sehr kluge rhetorische Frage formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen:

Kann in unseren Ländern auch die Energieinfrastruktur rechtmäßig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, für die wir das Gesetz rechtmäßig außer Kraft setzen können?“

Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu können, hat der überaus smarte Mr. Gordon gleich nachgelegt:

Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbevölkerung Schaden und Leid zu zufügen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (…)

Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbevölkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur – die Moral der Bevölkerung zu brechen.

Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbevölkerung zu mindern, „das ist ein entscheidender Unterschied“.

Ja, nee, is’ klar!“, so kommentierte der Kabarettist Atze Schröder in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegenübers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausführung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben würden, ist doch eher zu bezweifeln.

Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unvermögen hervorheben würde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schließen.

Wer solche „Experten“ zu Wort kommen lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-dämlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: Analyse: Wenn das Völkerrecht zur Waffe wird

Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg)

Das Jahrhunderte währende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) – abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) – strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des Völkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im „Haager Recht“ – landläufig bekannt als „Haager Landkriegsordnung“ – von 1907. Ziel war es, unnötiges Leid im Krieg einzudämmen. Dies hört sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inhärente grenzenlose Brutalität wenigstens etwas einzuhegen.

Umfassende humanitäre Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die späteren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanitäres Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanitäres Völkerrecht im engeren Sinne bezeichnet.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen für den Krieg, d.h. für die Kriegsführung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick über den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat – siehe als jüngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanitäres Völkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsführung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanitäre Völkerrecht, wird sukzessive entsorgt.

NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Denkt man 27 Jahre zurück, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Gedächtnis: „humanitäre Intervention“ und „Kollateralschäden“.

In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich „gerechten Krieg“, die „humanitäre Intervention“, thematisiert werden, sondern ausschließlich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur.

Der damalige berühmt-berüchtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-tägigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerstörter Infrastruktur von „Kollateralschäden“, mithin „Nebenschäden“. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungefähr. Vieles spricht dafür, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerstörte und sie dabei auch fahrlässig zivile Opfer in Kauf nahm. „Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben“, so Shea auf seinen täglichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanitäre Völkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkmäler, Fabriken, Brücken – also auch zivile Objekte, deren militärische Nutzung gar nicht oder nicht überwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel militärischer Angriffe hätten darstellen können. Es ging darum, Serbien in die Knie („in die Steinzeit bomben“) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht.

Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur

Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar hauptsächlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verstärkt dazu übergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerstören. Obendrein kommen, ob „Kollateralschäden“ oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnhäuser und weitere zivile Infrastruktur zerstört. Die Ukraine schlägt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie militärische Objekte zurück und hat dabei für Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen – das Ignorieren des humanitären Völkerrechts gehört offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalität der Kriegsführung.

US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran

US-Präsident Trump kündigte jüngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie der Deutschlandfunk (DLF) zu berichten weiß. Was das Mainstreammedium DLF wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist:

Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im Übrigen auch für Israel und die USA.

Handelt es sich um journalistische Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerstörung ziviler Infrastruktur keine – der rechtlichen Qualität angemessene – Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als gäbe es das humanitäre Völkerrecht nicht.

Die rechtswidrige Zerstörung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerstörung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelmäßig von unseren Mainstreammedien thematisiert – entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsführung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Empörung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein dürfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die massenmedialen Beiträge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen.

Sowohl das auffällige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerstörter ziviler Infrastruktur und getöteten Zivilisten könnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt.

Humanitäres Völkerrecht – gleichermaßen verbindlich

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegführenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleichermaßen verbindlich – ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintertürchen für das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden können, als dass beide Konfliktparteien jeweils für sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein „ehrwürdiges Motiv“ ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame „Verteidigungsmaßnahmen“ zu ergreifen.

Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserklärung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 „Air Campaign“ und Russland 2022 bis heute „Sonderoperation“), um die Rechte und Pflichten des humanitären Völkerrechts auszuhebeln. Als allgemeingültige Definition im humanitären Völkerrecht findet daher die Formulierung „Bewaffneter Internationaler Konflikt“ Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs „Krieg“.

Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unnötigen Leidens

Teil III Methoden und Mittel der Kriegführung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegführung
Art. 35
Grundregeln

  1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung.
  2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
  3. Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.

Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bevölkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein „unnötiges Leiden“ zugefügt. Dies wird nochmals verstärkt, wenn Ölraffinerien oder Chemiewerke zerstört und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. In allen drei Kriegen – NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) – wird genau gegen diese Grundregeln eklatant verstoßen.

Teil IV
Zivilbevölkerung
Abschnitt I
Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten
Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich
Art. 48 Grundregel

Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.

Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbevölkerungen mindestens als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei Fällen sehr häufig keine „bedauerlichen Kollateralschäden“, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bevölkerung zu brechen und auf diese Weise möglichst den Unmut gegen ihre Regierung zu fördern.

Kapitel II
Zivilpersonen und Zivilbevölkerung

Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können.

5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begründet, dieser ermögliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes militärisches Ziel für die NATO. Neben der Zerstörung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern getötet. Die getöteten Zivilisten waren sodann „Kollateralschäden“.

Zivile Objekte
Art. 52
Allgemeiner Schutz ziviler Objekte

1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.
2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.

Art. 53
Schutz von Kulturgut und Kultstätten
Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte ist es verboten,

  1. feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören,
  2. solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden oder
  3. solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen.

Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsführung tatsächlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vorsätzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich.

Denn in den genannten Artikeln, wie im Übrigen im gesamten humanitären Völkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten für Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschränkt (also Zwei-Klassen-Völkerrecht im Sinne der zweifelhaften „regelbasierten Ordnung“), so wie es derzeitige Äußerungen aus Politik und Medien uns nahelegen möchten.

Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverständnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran – und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen.

Fazit

Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer Rückkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des Stärkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges Tür und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterstützen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanitärer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit überhaupt bewusst ist?

Titelbild: Billion Photos / Shutterstock

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Ostermarsch München 2026 am Karsamstag

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Völkerrecht statt Faustrecht: Münchner Friedensbewegung warnt vor Eskalationsspirale – Diplomatie jetzt!

Pressemitteilung des Münchner Friedensbündnisses.

Auf einen Blick

  • Anlass: Ostermarsch München 2026 unter dem Motto „Völkerrecht statt Faustrecht“.
  • Warnung: Die Erosion des Völkerrechts senkt Hemmschwellen – Eskalationsspiralen bis hin zu einem großen Krieg werden wahrscheinlicher.
  • Globaler Impact: Schon die Drohung selektiver Einschränkungen zentraler Seewege (u. a. Straße von Hormus/Route Richtung Suez) kann Energiepreise und Lieferketten weltweit destabilisieren.
  • Forderungen: UN-gestützte Diplomatie und Waffenruhen, keine Einflusszonen-/Annexions- und Regime-Change-Politik, Abrüstung statt Aufrüstung; keine neuen US-Raketensysteme in Deutschland.

Die Münchner Friedensbewegung sieht die internationale Sicherheitslage an einem gefährlichen Kipppunkt: Die Eskalation im Nahen und Mittleren Osten und der anhaltende Krieg in der Ukraine drohen sich gegenseitig zu verstärken. Wo das Gewaltverbot der UN-Charta missachtet und Diplomatie durch militärische Logik ersetzt wird, steigt das Risiko einer regionalen Kettenreaktion bis hin zu einem großflächigen Krieg.

Vor dem Ostermarsch 2026 fordert die Friedensbewegung eine konsequente Rückkehr zu Völkerrecht und Verhandlungen. Das Münchner Friedensbündnis, Veranstalter des Ostermarsches 2026, stellt seinen Aufruf unter das Motto „Völkerrecht statt Faustrecht“. Maßstab ist die Charta der Vereinten Nationen: Gewaltverbot, Schutz der Zivilbevölkerung und das Gebot, Konflikte friedlich beizulegen. Wenn diese Regeln zur Verhandlungsmasse werden, wird auch kollektive Sicherheit zur Illusion. Mit großer Sorge beobachten wir, dass die militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten weitere Staaten und nichtstaatliche Akteure erfassen kann.

Der Ökonom Prof. Jeffrey Sachs hat in einem Interview mit Glenn Diesen vor einer Entwicklung „in Richtung Dritter Weltkrieg“ gewarnt, wenn Deeskalationsmechanismen versagen. Entscheidend ist: Je mehr das Völkerrecht politisch relativiert wird, desto geringer werden die Hemmschwellen für Gewalt – und desto schwerer wird es, Eskalationen wieder einzufangen. Zur militärischen Zuspitzung kommt eine gefährliche politische Rhetorik: Ankündigungen von „Regime Change“, Überlegungen zu Annexionen oder die Idee, die Welt erneut in Einflusszonen aufzuteilen, stehen im Widerspruch zu zentralen Prinzipien des Völkerrechts – der souveränen Gleichheit der Staaten, der territorialen Integrität und der Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung. Solche Signale senken international die Schwelle für Gewaltanwendung und erhöhen das Risiko, dass Konflikte „durchgezogen“ statt verhandelt werden.

Die Erfahrung aus früheren Krisen zeigt: Wenn Regeln durch Macht ersetzt werden, greifen Automatismen – Bündnislogiken, Vergeltungsschläge, Missverständnisse, Fehleinschätzungen. In einer Lage mit mehreren parallel laufenden Kriegen und hoher Aufrüstung kann das schneller als erwartet in einen großen Krieg münden. Deshalb rückt beim Ostermarsch 2026 eine Botschaft in den Mittelpunkt: Völkerrecht statt Faustrecht – als Voraussetzung für Deeskalation, Waffenruhe und politische Lösungen.

Hinzu kommt ein weltwirtschaftlicher Risikofaktor: Schon die Ankündigung oder selektive Einschränkung sicherer Seewege in der Region – etwa in der Straße von Hormus – kann Energiepreise, Versicherungen und Lieferketten weltweit unter Druck setzen. Auch im Roten Meer ist die Lage fragil: In der Vergangenheit konnten Angriffe auf die Schifffahrt den Verkehr Richtung Suez-Kanal erheblich beeinträchtigen. Eine erneute Zuspitzung wäre ein zusätzlicher Eskalations- und Krisentreiber – mit globalen Folgen weit über die Region hinaus. Das Münchner Friedensbündnis fordert:

  • Konsequente Rückkehr zum Völkerrecht und zur UN-Charta: Keine Rechtfertigung von Angriffen durch Machtpolitik, „rote Linien“ oder Bündnislogik.
  • Keine Politik der Einflusszonen, keine Annexionen, keine „Regime Change“-Drohungen: Außenpolitik muss sich an UN-Charta und territorialer Integrität orientieren – auch gegenüber Kuba, Venezuela und in der Arktis.
  • Sofortige Deeskalation und ein belastbarer diplomatischer Prozess unter UN-Vermittlung – für Waffenruhen und Verhandlungen in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten sowie in weiteren Konfliktregionen.
  • Schutz der Zivilbevölkerung und uneingeschränkter Zugang für humanitäre Hilfe; Aufklärung möglicher Völkerrechtsverstöße durch unabhängige internationale Instanzen.
  • Abrüstung und Rüstungskontrolle statt Aufrüstungsspiralen – inklusive Deeskalationskanälen, Transparenz und Krisenkommunikation, um Fehlkalkulationen zu verhindern.
  • Keine Stationierung neuer US-Raketensysteme in Deutschland; keine Schritte, die Deutschland weiter zur Zielscheibe machen.

In den letzten Jahrzehnten wurden völkerrechtliche Strukturen gestärkt – darunter der Internationale Strafgerichtshof und weitere internationale Mechanismen zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Diese Institutionen müssen unabhängig arbeiten können und dürfen nicht politisch unter Druck gesetzt werden. Wer das Völkerrecht als „Hindernis“ diskreditiert, bereitet eine Normalisierung militärischer Gewalt vor.

Heinz Michael Vilsmeier, Pressesprecher des Münchner Friedensbündnis: „Wer Frieden will, muss das Völkerrecht stärken – nicht umgehen. Jede weitere militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten erhöht die Gefahr, dass immer mehr Staaten hineingezogen werden. Deutschland und Europa dürfen nicht Teil einer Eskalationslogik werden, sondern müssen auf Waffenruhe, Verhandlungen und UN-Vermittlung drängen.“

Brigitte Obermayer: „Wenn das Völkerrecht fällt, fällt die wichtigste Brandmauer gegen den großen Krieg. Darum lautet unsere zentrale Botschaft: Völkerrecht statt Faustrecht.“

Ostermarsch München 2026

Unter dem Motto „Völkerrecht statt Faustrecht – Gemeinsam für Frieden und Gerechtigkeit!“ lädt das Münchner Friedensbündnis zum Ostermarsch am Karsamstag, 04.04.2026 ein: 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst (Dreifaltigkeitskirche, Pacellistr. 6), 11.15 Uhr Auftaktkundgebung (Marienplatz), 12.00 Uhr Demonstration, 13.15 Uhr Abschluss mit Infomarkt und Kulturprogramm (Marienplatz).

+++

Pressekontakt

Heinz Michael Vilsmeier – Pressesprecher Münchner Friedensbewegung
Telefon: +49 171 6827695
E-Mail: [email protected] 
Web: https://muenchner-friedensbuendnis.de 
Newsletter: https://interview-online.blog/newsletter/

Für Rückfragen steht die Koordinatorin des Münchner Friedensbündnisses Brigitte Obermayer zur Verfügung. Sie erreichen sie unter [email protected]

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Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

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Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.

Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten

Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.

Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.

Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.

Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.

Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.

Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.

In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter

Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.

Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?

Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.

Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.

Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.

Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?

Ein Lichtblick

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.

Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.

Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.

Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.

Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

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Vom Kollateralschaden zum Doppelschlag – Kriegsverbrechen als Routine

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Was vor etlichen Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Die Länder und Regierungen, die Kriegsverbrecher nicht isolieren und ächten – wie das internationale Recht und die UN-Charta es vorsehen, sind Mittäter. Das gilt für den Völkermord gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im Westjordanland, das gilt auch für den aktuellen Angriff auf Iran und Libanon. Von Karin Leukefeld.

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Am 28. Februar 2026 griffen Israel und die USA den Iran an. Der Angriff ist völkerrechtswidrig und illegal. Iran hatte die beiden Staaten weder bedroht noch angegriffen. Im Gegenteil: Iran und die USA hatten durch die Vermittlung des Oman am 26. Februar eine weitere Verhandlungsrunde in Genf beendet, die zu weitreichenden Ergebnissen geführt hatte. Ein neues Treffen war für den 2. März in Wien am Sitz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geplant.

Der Angriff wurde und wird bis heute von der Bundesregierung und anderen europäischen Regierungen, auch von der EU-Kommission oder im EU-Parlament nicht verurteilt. Bundesminister und andere deutsche Politiker erklären, „fest an der Seite Israels“ zu stehen. Dessen Regierung droht neben der anhaltenden Zerstörung des Iran mit Einmarsch und Besetzung des Libanon, der trotz einer Waffenruhe mit Israel Ende November 2024 täglich von Israel bombardiert wurde. Dabei wurden täglich Menschen getötet.

Trotz der aggressiven Drohungen, die israelische Minister gegen den Libanon richten, werden deutsche Waffen und deutsches Geld an die israelische Regierung nicht gestoppt. Das Auswärtige Amt bestellt nicht die Vertreter von Israel und den USA ein, um gegen deren Angriffe zu protestieren. Kein Wort darüber, dass der libanesischen Bevölkerung damit gedroht wird, ihre Lebensgrundlagen in Grund und Boden zu bomben. Südbeirut – dass auch in deutschen Medien als „Hochburg der Terrororganisation Hisbollah“ bezeichnet wird – werde bald „aussehen wie Khan Younis und Rakka“, so das israelische Regierungsmitglied Smotrich. Und die israelische Armeeführung ordnet die komplette Zerstörung von Dörfern im südlichen Libanon an.

Leben unter Bomben

Seit drei Wochen beherrscht nun der völkerrechtswidrige US-israelische Krieg das Leben der Menschen zwischen dem östlichen Mittelmeer und weit über die Persische Golfregion hinaus. Obwohl klar ist, dass der Krieg von Israel und den USA begonnen wurde, während Iran sein Recht auf Verteidigung ausübt und vor jedem neuen US-israelischen Angriff warnt, man werde auf gleicher Ebene zurückschlagen, wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn der Iran für den Krieg verantwortlich gemacht. Diese Anschuldigung wird von EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und von England (E3) verbreitet, auf Antrag des Golfkooperationsrates wurde diese Anschuldigung in einem Resolutionsentwurf dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt. Die Resolution wurde – bei Enthaltung von China und Russland – angenommen. 130 UN-Mitgliedsstaaten sollen die Resolution unterstützt haben. Der Iran wies die Resolution zurück und betonte sein Recht, sich gegen die US-israelischen Angriffe zu verteidigen.

Die dort lebenden Muslime feiern das Ende des Fastenmonats Ramadan, die Christen befinden sich in der vorösterlichen Fastenzeit, und im Iran und angrenzenden Gebieten wird das Neujahrsfest Newroz oder Newruz gefeiert.

Millionen Menschen in der Region sind auf der Flucht. Mehr als 1,2 Millionen Inlandsvertriebene sind im Libanon registriert, mehr als drei Millionen Vertriebene werden aus dem Iran gemeldet. Die zwei Millionen Palästinenser im Gazastreifen und Zehntausende Vertriebene im besetzten Westjordanland finden kaum noch Erwähnung in westlichen Medien.

Die Zahl der Toten steigt täglich. Mehr als 1.500 Tote werden offiziell im Iran gemeldet, darunter hochrangige Politiker und Militärs. Wissenschaftler, Journalisten, Rettungshelfer, Feuerwehrleute, Angehörige des Zivilschutzes und der Rote-Kreuz/Rote-Halbmond-Organisationen wurden getötet. Ärzte, Krankenhelfer und ihre Gesundheitszentren und Kliniken werden bombardiert. In Schulen sterben Kinder und Lehrer.

Im Libanon werden die Menschen von den israelischen Bomben- und Drohnenangriffen in ihren Häusern, Höfen, Dörfern und Wohnungen getötet, die Israel als „Hisbollah-Stellungen“ beschreibt. Mehr als 1.000 Tote wurden bisher gemeldet, darunter Rettungshelfer, Zivilschutz, Journalisten, Ärzte, Universitätsprofessoren und Familien mit ihren Kindern, die von Israel als „Hisbollah“ bezeichnet werden. Der stellvertretende Leiter von UNICEF-Libanon erklärte, die „Eskalation hat so viele getötet oder verletzt“, als töte man „eine Schulklasse Kinder jeden Tag“.

Die mehr als 72.000 Toten, die von Israel in Gaza getötet worden sind, scheinen vergessen. Unklar ist, wie viele Tote unter den Trümmern der zivilen Infrastruktur verschüttet sind, 11.000 Menschen wurden aus Gaza von der israelischen Armee verschleppt und werden in israelischen Gefängnissen und Lagern vermisst.

Lebensgrundlagen werden zerstört, wenige Tage vor dem Eid al-Fitr Fest hat die israelische Besatzungsarmee die Al-Aksa-Moschee in Ostjerusalem für die Gebete am Ende des Ramadans gesperrt. Die Moschee gilt als das drittwichtigste Heiligtum für die Muslime nach Mekka und Medina.

Die Drohungen der angreifenden US-israelischen Koalition überschlagen sich täglich in Wort und Tat. Nach der Zerstörung von Öldepots im Norden von Teheran bombardiert Israel das iranische Pars-Gasfeld im Persischen Golf. Die USA bombardieren die Khargh Insel, Flughäfen und einen Ölverladehafen vor der Westküste des Irans. US-israelische Raketen bombardieren die Atomanlagen Busheir und Natanz im Iran.

US-Präsident Donald Trump droht schließlich, sämtliche Energieanlagen des Iran zu zerstören, sollte dieser die Straße von Hormus nicht für die Schifffahrt freigeben. Der Iran erklärt, Schiffe befreundeter Staaten hätten freie Fahrt durch die Meerenge, andere müssten die Durchfahrt mit Iran verhandeln, wenn sie nicht beschossen werden wollten. 20 Prozent des weltweiten Nachschubs von Öl und (Flüssig-)Gas werden täglich durch die Straße von Hormus transportiert.

Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaventum, Nichtwissen ist Stärke (1984, George Orwell)

Israel bezeichnete den Luftangriff auf den Iran als „präventiven Schlag”: Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz erklärte, Ziel der Operation sei es, „Bedrohungen gegen den Staat Israel zu beseitigen“. Mittlerweile haben zahlreiche US-Politiker, darunter auch Außenminister Marco Rubio und der Leiter der Anti-Terror-Abteilung Joe Kent, erklärt, die USA hätten sich dem Angriff angeschlossen, weil Israel ihn sowieso geplant habe. Eine konkrete Gefahr aus dem Iran habe nicht vorgelegen.

Der Angriff besiegelt das Scheitern der Diplomatie. In der UN-Charta gibt es ein „Nichtangriffsgebot“, dass Israel nie respektiert hat. Mehr als ein Jahr hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die USA zu dem Angriff auf den Iran gedrängt. In der ersten Trump-Amtszeit konnte Israel erfolgreich durchsetzen, dass die USA 2018 aus dem lange verhandelten Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) ausstiegen.

Wiederholt hatte Israel die Verhandlungen torpediert und verurteilt. Netanjahu kritisierte nicht nur die Verhandlungen über das israelische Atomprogramm, er wollte auch die Agenda möglicher Verhandlungen bestimmen. Dazu gehörten neben dem Atomprogramm die Einstellung des iranischen Raketenprogramms sowie ein Ende der iranischen Kooperation mit regionalen Verbündeten. Bei dem aktuellen Angriff handelt es sich um das zweite Mal, dass Iran aus bilateralen Verhandlungen mit den USA heraus angegriffen wurde.

Die Frage, warum die USA sich dem Krieg angeschlossen haben, wird vielfältig beantwortet. Das oder zumindest ein Ziel ist, die komplette Kontrolle über Westasien zu erlangen. Das iranische Atomprogramm ist ein Vorwand, zumal es bereits beim Angriff im Juni 2025 hieß, man habe sämtliche Kapazitäten des Iran, Atomwaffen zu entwickeln, zerstört. Der Iran hat unter dem obersten Revolutionsführer Ali Khamenei immer betont, keine Atomwaffen anzustreben. Die Urananreicherung sei ein Recht des Iran, zumal das Land den Nichtverbreitungspakt unterschrieben und seitens der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA auf Druck der USA und der israelischen Partner Deutschland, Frankreich und Großbritannien (E3) intensive Überwachung und Kontrollen durchgeführt wurden. Das unterscheidet den Iran vollständig von Israel, der einzigen Atommacht in der Region. Israel schweigt über sein Atomwaffenprogramm, dementiert aber nicht, Atomwaffen zu haben.

Israel will sich zu einem „Groß-Israel“ auf ein Gebiet ausweiten, das mit dem Kerngebiet eines „Größeren Mittleren Ostens“ übereinstimmen soll. Als „jüdischer Staat“ sei man „auserwählt“, über den anderen Völkern der Region zu stehen. Die EU-Kommission und europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bewaffnen und finanzieren Israel und dessen Armee, um „die Drecksarbeit zu erledigen“. Der Plan, Westasien unter westlich-israelische Kontrolle zu bringen, ist ein Griff nach den Rohstoffen der Region und richtet sich politisch gegen China und Russland, die in Westasien – mit BRICS und dem neuen Seidenstraßenprojekt – eine erfolgreiche Politik der Kooperation begonnen hatten.

Gemäß der Kriegsregeln

Was vor 20 Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Beispiel: Der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak 2003.

Bagdad, 12. Juli 2007. Zwei US-Kampfhubschrauber der Marke Hughes AH-64 ‚Apache‘ flogen an diesem Morgen Angriffe auf eine Gruppe von bis zu zwölf Männern, die eine Straße im Stadtteil Neu-Bagdad, Baghdad al Jedideh, entlangliefen.

Die Soldaten an Bord der Hubschrauber feuerten mit 30-Millimeter-Bordkanonen und töteten die Männer, darunter der Fotograf Namir Nour El Deen und der Fahrer Saeed Chmagh, zwei irakische Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters. Später sollten die Soldaten sagen, sie hätten die Kameras, die die beiden Journalisten auf der Schulter trugen, für Granatwerfer, eine RPG (rocket-propelled grenade) gehalten. Eine Bordkamera nahm das Geschehen auf. Kommentar der Soldaten: „Diese toten Bastarde. Schön.“

Einer der beiden Mitarbeiter von Reuters überlebte schwer verletzt. Er bewegte sich, versuchte aufzustehen. Die Hubschrauberkamera zeichnete das auf. Kommentar der Soldaten: „Trägt er eine Waffe? Ich habe noch keine gesehen. Hey Leute, seht ihr den Typen, der da am Bordstein entlangkriecht? Ja, ich habe ihn.“

Das Zielkreuz der Hubschrauberkamera schob sich langsam über den Verletzten. Dann hörte man einen der Soldaten sagen: „Wir haben hier einen schwarzen Van, der den Typ einsammelt. Bitte um Erlaubnis, anzugreifen.“

Die Kamera des Hubschraubers schwenkte, und zu sehen ist, wie der Fahrer des Vans versuchte, den Verletzten zu bergen. Ein anderer Mann half ihm, beide trugen den Verletzten zur Seitentür des Fahrzeugs, legten ihn hinein. Zu hören ist die Stimme eines Soldaten: „Ja, Roger, greift an.“ „Verstanden“, sagte ein anderer Soldat.

Gerade, als der Van losfahren wollte, griff der US-Kampfhubschrauber den Wagen an und feuerte 120 Schuss Munition auf das Fahrzeug und auf die zwei Männer, die versuchten, sich nahe einer Mauer in Sicherheit zu bringen. Die Hubschrauberkamera hielt alles fest. Die Soldaten verständigten sich: „Ich habe sie verloren. Ich habe sie. Oh ja, schaut Euch das an. Direkt in die Windschutzscheibe.“

Die Hubschrauberkamera hielt das Bild fest. Der Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters, der gerettet werden sollte, lag leblos am Boden. Der Van war vermutlich durch den Druck der Geschosse rückwärts gegen eine Mauer gedrückt worden. Die beiden Männer lagen tot daneben. Die US-Armee erklärte später, die beiden Hubschrauber hätten eine „Gefahr für die Truppen“ identifiziert, gesichert und sich den „Kriegsregeln entsprechend“ verhalten.

„Collateral Murder“

Whistleblower aus der US-Armee hatten die Aufnahmen Wikileaks zugespielt, veröffentlicht wurde das Video unter dem Titel „Collateral Murder“ (Kollateralmorde), im April 2010, drei Jahre nach dem eigentlichen Vorfall.

Das militärische Vorgehen wurde schon damals als „Doppelschlag“, als Double Tap bezeichnet. Der erste Angriff attackiert dabei das eigentliche Ziel – ein Gebäude, Personen oder eine Personengruppe. Der zweite, zeitlich verzögerte Angriff gilt Ersthelfern, Rettungskräften, hinzugeeilten Angehörigen, möglichen Überlebenden des ersten Angriffs, die helfen wollen. Nach Einschätzung der juristischen Fachzeitschrift Florida Law Review handelt es sich bei Double Taps „wahrscheinlich“ um Kriegsverbrechen, da sie grob gegen das Humanitäre Internationale Recht und die Genfer Konventionen verstoßen. Diese verbieten, Zivilisten, Verwundete oder solche, die nicht mehr kämpfen können, anzugreifen.

Als der Film „Collateral Murder“ 2010 veröffentlicht wurde, war die internationale Öffentlichkeit schockiert über die Brutalität, mit der die US-Soldaten in den US-Kampfhubschraubern wehrlose Menschen angriffen und töteten. Die aufgezeichneten Kommentare zeigten zudem eine tiefe Verachtung für die Opfer und eine Überheblichkeit der US-Soldaten nicht nur gegenüber diesen Opfern, sondern auch gegenüber dem Humanitären Internationalen und dem Kriegsrecht, wonach Zivilisten nicht getötet werden dürfen. Unbekannt blieb, ob die Soldaten davon schon jemals gehört hatten. Keiner wurde angeklagt, keiner wurde verurteilt.

Auch die US-Administration war über die Veröffentlichung schockiert. Nicht wegen des Verhaltens ihrer Soldaten, sondern weil jemand es gewagt hatte, die Kriegsverbrechen, die die US-Armee verübte, in aller Öffentlichkeit anzuprangern. Es war nicht das erste Mal, denn zuvor waren bereits Informationen über das US-Gefangenenlager Guantanamo veröffentlicht worden.

Damals hatte Wikileaks internationale Medienpartner, die die Veröffentlichungen unterstützten und davon profitiert hatten. Auf der Wikileaks-Internetseite finden sich u.a. die Namen von The Washington Post, McClatchy Company, El Pais, The Telegraph, Der Spiegel, Le Monde, Aftonbladet, La Repubblica, L’Espresso. Genannt wird auch Andy Worthington, Journalist und Aktivist, der die „Guantanamo Files“ in einem Buch veröffentlichte, das 2007 von Pluto Press veröffentlicht wurde. Später folgte der Film „Außerhalb des Rechts“, in dem die Geschichten einiger Guantanamo-Gefangenen dokumentiert werden. Worthington setzte sich nicht nur für die Freilassung der Gefangenen, sondern auch für die Schließung des Guantanamo-Gefängnisses ein. Anfang 2025 ließ die US-Regierung noch einmal elf Gefangene frei, die mehr als 20 Jahre ohne Anklage in Guantanamo festgehalten worden waren. Sie wurden an den Oman überstellt. In dem Gefängnis auf der US-Marinebasis Guantanamo Bay werden bis heute noch 15 Gefangene ohne Anklage seit mehr als 20 Jahren festgehalten.

Afghanische Tagebücher

Nach der Veröffentlichung der Guantanamo Files folgte die Veröffentlichung der Afghan War Diaries, im April 2010 folgte „Collateral Murder“. Die US-Regierung war besonders wegen geheimer Unterlagen zu Afghanistan alarmiert und warnte vor weiteren Veröffentlichungen. In deutschen Medien folgten kritische Berichte nach dem Motto: „Wikileaks und Afghanistan – Pressefreiheit oder Kampagne?“

Dann wurde Wikileaks gejagt. Julian Assange als Stimme und Gesicht von Wikileaks wurde mit konstruierten Vorwürfen diffamiert und in Schweden angeklagt, es folgte ein EU-Haftbefehl. Sieben Jahre verbrachte Assange im Exil in der Botschaft von Ecuador in London. Dort sagte man ihm politisches Asyl in Ecuador zu. Die US-Administration forderte seine Auslieferung wegen „Spionage und Geheimnisverrat“. 2019 wurde Assange von der britischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft verschleppt, nachdem die neue Regierung Ecuadors die Asylzusage zurückgenommen hatte. Assange wurde in das britische Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Wiederholt wurde über das US-Auslieferungsverfahren verhandelt. Das wurde schließlich vom australischen Ministerpräsidenten Anthony Albanese gestoppt, der Julian Assange, einen Staatsbürger Australiens, nach Australien zurückholte.

Im Juni 2024 kam Assange frei. Nach einer Pro-forma-Verhandlung vor einem US-Gericht auf der Insel Saipan im Pazifik konnte er nach Australien zurückkehren. Er hatte sich der Spionage schuldig bekannt mit den Worten, er sei davon ausgegangen, dass seine Arbeit für Wikileaks vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt gewesen sei, dem Recht auf Meinungsfreiheit. In den NachDenkSeiten hieß es damals, die Freiheit von Assange sei „das Ergebnis des Engagements von Menschen auf der ganzen Welt“.

Die libanesische Tageszeitung Al Akhbar feierte die Freiheit von Julian Assange mit einem ganzseitigen Titelbild und dem Satz: „Einer der besten Wege, Gerechtigkeit zu erreichen, ist es, Ungerechtigkeit aufzudecken.“ Heute muss man allerdings vielen Medien weitgehend Versagen bescheinigen, wenn es um die Aufdeckung von Ungerechtigkeit geht. Die Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak, in Afghanistan, die Menschenrechtsverbrechen an Gefangenen in Guantanamo, die vor 16 Jahren für einen internationalen Aufschrei sorgten, sind heute Routine.

Israel hat die Liste der Kriegsverbrechen noch mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausgeweitet. Für den Angriff auf mehr als 3.000 Personen im Libanon, die 2024 bei der gleichzeitigen Explosion von Funksprechgeräten schwer verletzt oder getötet wurden, gab es mancherorts etwas wie Anerkennung für einen „kühnen und einfallsreichen Angriff“. Die Ermordung von politischen Führungspersonen gehört schon lange zum Arsenal israelischer Sonderkommandos. In deutschen Medien wird das inzwischen als „Enthauptungsschlag“ bezeichnet. Der deutsch-israelische Historiker Michael Wolffsohn erklärte dazu in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, das Völkerrecht dürfe „für gezielte Tötungen im Iran gebrochen werden“. Der Bruch des internationalen Rechts – und das sind „gezielte Tötungen“ – soll offenbar „normalisiert“ werden und im Alltag ankommen.

Der „Doppelschlag“

Sucht man über diese militärische „Taktik“ Informationen im Internet, wird man auf Artikel gelenkt, die von der russischen und der syrischen Armee im Syrienkrieg (seit 2011) berichten. Beide Armeen hätten „Doppelschläge“ gegen die bewaffnete dschihadistische Opposition verübt, heißt es.

Die Autorin erinnert sich allerdings daran, dass diese Taktik von der Nusra Front, damals Al-Qaida-Vertretung in Syrien, eingesetzt wurde. Einer der ersten dieser Angriffe fand in Damaskus im Januar 2012 statt. Damals war die russische Armee gar nicht in Syrien aktiv. Ziel des Anschlags war ein Bus mit Polizei- und Geheimdienstangehörigen im Ortsteil Al Midan, kurz darauf folgte eine zweite Detonation. Ähnlich ein Anschlag auf ein Polizeikrankenhaus außerhalb der Hauptstadt. Als Rettungssanitäter eintrafen, folgte der nächste Anschlag.

Der Gründer und Führer der Nusra Front – Abu Mohamed Al Jolani, heute bekannt als Ahmed al Sharaa – hatte die Taktik offenbar aus dem Irak-Krieg übernommen und nach Syrien gebracht. Im Irak hatte der Islamische Staat im Irak Autobomben per Fernzündung auf Märkten, an Busbahnhöfen, vor Kirchen oder Moscheen explodieren lassen. Fast immer folgte ein zweiter Anschlag, eine zweite Explosion, wenn Menschen herbeieilten, um Verletzten zu helfen.

In Gaza, im Libanon und im Iran gehören diese militärischen „Doppelschläge“ inzwischen zu den alltäglichen Angriffen der israelischen und US-Armee.

25. August 2025, Gaza. Kameras halten einen israelischen Angriff auf das Al Nasser Hospital in Gaza fest. Der erste Angriff tötet einen Journalisten von Reuters. Als Journalisten und Sanitäter kommen, um zu helfen, wird eine zweite Rakete auf die Gruppe gefeuert. Bei diesem „Doppelschlag“ sterben 20 Menschen, darunter fünf Journalisten.

28. Februar 2026, Minab. Zu Beginn des Angriffs auf den Iran wurde Revolutionsführer Ali Khamenei in seinem Wohn- und Amtssitz getötet. Am gleichen Tag wurde im Süden des Iran in der Stadt Minab, Provinz Hormozghan, die Shajar-e Tayyeb Grundschule für Mädchen mit einer US-Tomahawk-Bombe zerstört. 168 Kinder seien getötet worden, hieß es in einem Schreiben des iranischen Justizministers Amin Hosein Rahimi an UNICEF am 11. März 2026. Als Angehörige und Rettungssanitäter helfen wollten, folgte eine zweite Rakete. Über diesen „Doppelschlag“ wurde in deutschen Medien tagelang so berichtet, als handele es sich um eine Propagandameldung der iranischen Führung. Selbst die Bilder der frisch ausgehobenen Gräber und der großen Menschenmenge, die den Särgen folgte, wurden als „Fake“ dargestellt. Seit dem 28. Februar seien bereits 50 Schulen direkt angegriffen worden, hieß es in dem Schreiben an UNICEF. Die Angriffe seien ein „klares Beispiel für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

12. Februar 2026, Beirut. Im Libanon attackiert die israelische Luftwaffe Zelte von Inlandsvertriebenen im Ortsteil Ramle el Baida. Es ist ein Strand an der Beiruter Uferpromenade. Später heißt es, das Ziel sei ein Fahrzeug gewesen. Es war früh am Morgen und noch dunkel, als Dalal, eine von Hunderten Menschen, Essen vorbereitete, das im Ramadan vor Beginn der Morgendämmerung eingenommen wird. Dalal sei nicht der richtige Name, heißt es in dem Bericht der Zeitung The National. Plötzlich bebte der Boden und die Luft füllte sich mit Rauch. Ein Angriff, erinnerte sich die Frau. Sie lief los, um ihre Kinder zu finden, und sah viele Körper auf dem Boden liegen, berichtete sie. „Ein Mann lebte noch, konnte aber nicht aufstehen. Er kroch … Dann gab es einen zweiten Angriff und er wurde getötet. Immer, wenn ich meine Augen schließe, sehe ich ihn vor mir, wie er am Boden kriecht.“ Kinder wurden durch die Wucht des Einschlags in die Luft geschleudert, berichtet Dalal. „Es war so wie das, was wir in Gaza gesehen haben.“ Zwölf Personen wurden getötet, 28 weitere wurden verletzt.

Titelbild: ercanevcimen / Shutterstock

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Steinmeier kritisiert Iran-Krieg als "völkerrechtswidrig"

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Krieg der USA und Israels gegen Iran als "völkerrechtswidrig" kritisiert. "Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen", sagte Steinmeier in seiner Festrede zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amts in Berlin.

"Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig - daran gibt es wenig Zweifel", sagte er. Damit schlug Steinmeier einen anderen Ton an als die Bundesregierung, die bisher vermieden hat, den Krieg als völkerrechtswidrig einzustufen.

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Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock

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Militärschlag gegen Iran: Ohne diese US-Basis in Deutschland wäre der Angriff nicht möglich gewesen

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Schon Wochen vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran am 28.02.2026 hat es vielfältige Hinweise auf seine Vorbereitung gegeben. So herrschte auf der Ramstein Air Base ein intensiver Betrieb. Transportmaschinen vom Typ Boeing C-17 Globemaster III und Lockheed C-130 Hercules landeten und starteten „im Minutentakt“, so das Portal austrianwings.info; dazwischen zivile Boeing-747-Frachter der Atlas Air im Auftrag des amerikanischen Militärs. Dies war die logistische Choreografie eines Krieges, der Tausende Kilometer entfernt geführt wird – aber ohne das pfälzische Drehkreuz in dieser Form kaum denkbar wäre. Von Reiner Braun.

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In den Tagen vor dem Angriff wurde immer deutlicher, dass Ramstein ein Flughafen im Ausnahmezustand ist. Flugdatenauswertungen und Beobachtungen von Luftfahrtexperten dokumentierten einen drastischen Anstieg der Flugbewegungen. Personal und Material wurden über Ramstein in Richtung Naher Osten verlegt – etwa über Al Udeid (Katar) und andere Basen. Ramstein fungierte dabei als das, was es seit Jahrzehnten ist: das zentrale Scharnier zwischen dem amerikanischen Heimatkontinent und den Einsatzgebieten jenseits des Mittelmeers.

Ramstein diente dabei nicht nur als Tankstation, sondern als Koordinationspunkt – ein Ort, an dem Einsatzplanung, Logistik und elektronische Kampfführung zusammenlaufen. Die Air Base Ramstein ist das Nervenzentrum für die Kriegsführung. Die Funktion Ramsteins für die Operationen der USA gegen Iran geht weit über sichtbare Flugbewegungen hinaus. Die Airbase beherbergt eine Infrastruktur, die in ihrer strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen ist: ein Feld von Satellitenantennen, das als Relaisstation für die Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge dient.

Das Prinzip ist dabei so simpel wie folgenreich: Drohnenpiloten sitzen in den USA. Ihre Steuerbefehle laufen über Glasfaserkabel nach Ramstein, werden dort an Satelliten weitergeleitet und von diesen an die Drohnen in den Einsatzgebieten übertragen. Umgekehrt fließen Live-Videobilder und Sensordaten auf dem gleichen Weg zurück. Aufgrund der Erdkrümmung ist eine direkte Satellitenverbindung zwischen dem amerikanischen Kontinent und dem Nahen Osten technisch kaum realisierbar. Ramstein ist die einzige Satelliten-Relaisstation der USA in der erforderlichen Reichweite. Ohne diesen Zwischenschritt kämen Steuerbefehle zu langsam an, präzise Flugmanöver und Zielerfassung wären stark eingeschränkt.

In Ramstein ist zudem ein Teil des „Distributed Common Ground System“ (DCGS) angesiedelt – jenes Analysenetzwerks, in dem Echtzeit-Bilddaten von Drohnen und Aufklärungsflugzeugen ausgewertet werden. Teams von Analysten sichten dort laufend Videomaterial, unterstützen die Zielauswahl und speisen ihre Erkenntnisse in die Entscheidungskette ein. Ehemalige Drohnenoperatoren haben in Aussagen vor Untersuchungsausschüssen und gegenüber investigativen Medien bestätigt, dass praktisch alle Videofeeds und Missionsdaten zunächst in Ramstein ankommen, bevor sie an Piloten, Auswerter und Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Für die Iran-Operationen bedeutet das: Selbst wenn kein einziger Kampfjet von Ramstein aus gestartet ist und keine einzige Bombe dort beladen wurde (beides kann mit Recht bezweifelt werden angesichts des gigantischen Munitionslagers in Ramstein), lief ein erheblicher Teil der Kommunikations- und Datenströme, die den Angriff ermöglichten, über pfälzischen Boden.

Die Debatte über die Rolle Ramsteins in der Kriegsführung der USA, besonders bei der Drohnensteuerung, ist nicht neu. Sie begann mit den Enthüllungen über das amerikanische Drohnenprogramm im Jemen, in Somalia und in Pakistan, als Whistleblower und investigative Journalisten die technische Architektur hinter den „gezielten Tötungen“ offenlegten. Doch mit den Angriffen auf Iran hat diese Debatte eine neue Dimension erreicht.

Denn während die Drohnenangriffe im Jemen sich gegen nichtstaatliche Akteure richteten – Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel, später die Huthis –, handelt es sich bei den Angriffen auf Iran um militärische Operationen gegen einen souveränen Staat, gegen dessen reguläre Streitkräfte und dessen Nuklearinfrastruktur. Die völkerrechtlichen Implikationen sind fundamental andere. Deutschland wird durch die Bereitstellung der Ramstein-Infrastruktur zum Mittäter, trägt Mitverantwortung an völkerrechtswidrigem Handeln.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die amerikanischen und israelischen Angriffe auf das iranische Atomprogramm politisch unterstützt. Iran dürfe „niemals Atomwaffen erwerben“, erklärte er – eine offenkundige Falschaussage. Die Nutzung von Ramstein wird von ihm nicht thematisiert – ein Schweigen, mit dem die Bundesregierung Schuld auf sich lädt.

Es bleibt bei der zentralen Forderung der Kampagne: die Air Base muss geschlossen werden – um des Friedens willen.

Titelbild: EWY Media/shutterstock.com

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Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XXVI – „mehr Spaß“, „von Jesus gesalbt“, „Westlessness“ und „Zu den Waffen, Genossen!“

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Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel.

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mehr Spaß
Donald Trump ist eine ehrliche Haut. Statt uns mit verlogenem Menschenrechtsgelaber zu nerven, redet der Mann Klartext. So schilderte er kürzlich in einer Pressekonferenz zum Iran-Krieg beiläufig, wie ein iranisches Schiff zerstört und die Besatzung getötet wurde. Man hätte das Schiff auch kapern können, erklärte der US-Präsident – es wäre nützlich gewesen. Aber, so habe man ihm gesagt, „es macht mehr Spaß, es zu versenken“. – Wie sagt man so treffend in den Staaten? Enjoy! (vgl. „einfach nur zum Spaß“)

ursprüngliche Urkunde
Gemeint ist Genesis 15: Das „biblische Recht“ Israels auf ein Gebiet, das sich vom Nil bis zum Euphrat erstreckt. Kurz: „Großisrael“. Sagt Mike Huckabee. US-Botschafter in Israel. Und christlicher Zionist. (Oder etwa christlicher Taliban?)

verhältnismäßige militärische Defensivmaßnahmen
„Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Interessen und die unserer Verbündeten in der Region zu verteidigen. Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“ So das Trio Infernale Merz, Macron und Starmer in seiner E3-Erklärung vom 1. März 2026. (Man beachte die ausgewogene Wortwahl: „potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen“… Zurückhaltender – und nebulöser – geht es nun wirklich nicht!) Dazu werde man auch mit den USA und den Verbündeten in der Region zusammenarbeiten. – In der Deutung von Außenminister Wadephul: „Ja, das wird jedes Land dieser E3-Mitglieder für sich interpretieren. Für uns bedeutet es nichts weiter, als dass unsere Bundeswehrsoldaten, die angegriffen würden, sich defensiv verteidigen.“ So der imponierende tautologische Ansatz des Außenministers. („Verteidigungsangriffe“ waren also definitiv nicht gemeint!)

Völkerrecht
Juristischer Kodex, der gerne lauthals bemüht wird, wenn Russland ihn bricht. Im Falle bestimmter Freunde jenseits des Atlantiks oder im Nahen Osten ist er allerdings „umstritten“, „komplex“, „nachrangig“ oder zumindest ein „Dilemma“. Jedenfalls nichts, was zu besprechen „uns jetzt helfen“ würde. (Im Moment ist eh „nicht der Zeitpunkt, um die Partner zu belehren“!)

völkerrechtliche Einordnung
„Mit Blick auf den rechtlichen Rahmen der russischen Angriffe auf die Ukraine sagte Wadephul, derzeit prüfe die Bundesregierung eine völkerrechtliche Einordnung der Vorgänge.“ – Sorry, das war eine Fake News. Es muss natürlich „der israelisch-amerikanischen Angriffe auf den Iran“ heißen. (Ganz bestimmt!) (vgl. „besprechen, was uns das hilft“)

völkerrechtliches Dilemma
In dieses wurde der – ausnahmsweise mal etwas kleinlaute – Kanzler Merz dummerweise durch den „spektakulären Militärcoup“ der USA und Israels gegen den Iran vom 28. Februar 2026 hineinkatapultiert. – Zweifellos alles sehr „komplex“… Da hilft auch kein „Trumpf bei Trump“!

völkerrechtlich umstritten
Nannte DLF-Redakteurin Barbara Schmidt-Mattern am 9. Januar 2026 Russlands Angriffskrieg gegen die – pardon: natürlich Donald Trumps Spezialoperation, sprich: „die Inhaftierung von Venezuelas Machthaber Maduro“! (vgl. „komplex“)

völkerrechtswidriges Regime
„Der Iran ist ein völkerrechtswidriges Regime. Dafür gibt es etliche Belege.“ Deklarierte – es fehlte nur noch das Wörtchen „Basta!“ – am 3. März 2026 im ZDF-Morgenmagazin Frontfrau Dunja Hayali. (Und blies damit subkutan zum Halali – nicht nur gegen das von den USA und Israel völkerrechtswidrig angegriffene Land, sondern gegen das Völkerrecht selbst.) – Einspruch, Euer Ehren! „Völkerrechtswidrige Regime“ gibt es nicht, da das Völkerrecht, wie Jens Berger dankenswerterweise zeitnah richtigstellte, die zwischenstaatlichen Beziehungen regelt, über die Legitimität von Staaten und Regierungen jedoch keine Aussagen trifft.

vom Zaungast zum Player
Muss Deutschland nun international militärisch und politisch werden. So CSU-Chef Söder am 6. Januar 2026 im oberbayerischen Kloster Seeon. Erste Konsequenz: eine „Generalüberholung des Sozialstaats“. Sprich: Sozialreformen, die auch „wehtun“.

von Jesus gesalbt
Wurde Donald Trump neulich höchstpersönlich. Informierten jedenfalls zu Beginn des Irankrieges hochrangige US-Offiziere ihre dort kämpfenden Truppen: „Präsident Trump wurde von Jesus auserwählt, das Signalfeuer im Iran zu entzünden, um Armageddon herbeizuführen und seine Rückkehr auf die Erde zu markieren“, soll ein Kommandeur einer Kampfeinheit den Truppen während einer Bereitschaftsbesprechung verkündet haben. So sakralisiert man den Massenmord. – Ach, Jesus! Kannst Du nicht noch etwas warten? (vgl. „deus vult“)

Vorschau auf den Krieg von morgen
Das russische Vorgehen sei „eine Vorschau auf den Krieg von morgen, auf den wir uns vorbereiten müssen“, die Ukraine sei „Europas Frontlinie“. So „Society Readyness“-General Seán Clancy kürzlich im EU-nahen ThinkTank EPC zu Brüssel. – Und wieder mal der bestimmte Artikel! Der sogar den Konjunktiv schon fast in einen Indikativ verwandelt … (vgl. „Krieg, der“)

wachsen
Und noch einmal Matthew Whitaker in unüberbietbarem Klartext: „Wir lieben euch immer noch. Ihr seid immer noch Verbündete, aber wir wollen, dass ihr wachst und das werdet, was ihr werden könnt. Die Autonomie – wir bitten nicht um europäische Autonomie. Wir bitten um europäische Stärke. Wir erwarten einfach, dass ihr mehr tut und nicht unabhängig seid.“ – Auf Deutsch: Rüstet auf, kauft unsere Waffen – dann dürft ihr tun, was wir wollen!

Wachstumsperspektiven, wie wir sie noch nie erlebt haben
„Eine Epoche der Aufrüstung in Europa hat begonnen, die uns allen viel abverlangen wird“, erklärte im März 2025 der Chef von Deutschlands größter Waffenschmiede „Rheinmetall“, Armin Papperger. Dem Unternehmen bringe sie für die kommenden Jahre aber „Wachstumsperspektiven, wie wir sie noch nie erlebt haben“, versprach er im selben Atemzug seinen Aktionären. (Rheinmetall baut unter anderem Kampfpanzer, Drohnen, Flugabwehrsysteme und Artilleriesysteme.) Mit Blick auf möglicherweise weiter steigende Militärausgaben in Europa könnte das Wachstum sogar noch stärker ausfallen. Die Prognose umfasse noch nicht die „Verbesserung des Marktpotenzials“, die sich aufgrund geopolitischer Entwicklungen in den vergangenen Wochen voraussichtlich ergeben habe, erklärte Papperger. – Der Rüstungsbauer meinte vermutlich den Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump.

wahllos und unverhältnismäßig
„Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben den Iran zu einem Stopp von Raketenangriffen auf Länder im Nahen Osten aufgefordert und behalten sich auch militärische Abwehrmaßnahmen vor. Die Angriffe seien ‚wahllos und unverhältnismäßig‘, hieß es in einer in Berlin verbreiteten gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und dem britischen Premier Keir Starmer.“ So die ZEIT am 2. März 2026. Das Gruseltrio in vorbildlicher „Täter-Opfer-Umkehr“ wörtlich: „Wir verurteilen die iranischen Angriffe in der Region auf das Schärfste. Iran muss seine willkürlichen Militärschläge unterlassen.“ – In klarem Farsi: „Haltet gefälligst still und lasst euch von uns in Ruhe völkerrechtswidrig bombardieren!“

Wegscheide
Und zwar eine, die über das Wohl des gesamten Kontinents entscheiden könnte. An einer solchen steht laut Kanzler Merz, am Vorabend des vierten Jahrestages des Kriegsbeginns in der Ukraine, Europa. Denn Russland und Präsident Putin werden – klar! – selbst bei einer Kapitulation der Ukraine nicht aufhören. Logische Konsequenz: „Die Ukraine nicht nur weiter, sondern stärker unterstützen!“ – As long and whatever it takes. Bis zur totalen Kapitulation. Der Ukraine. (PS: Das bayerische Drohnenunternehmen Quantum Systems war übrigens bei dieser Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung – zusammen mit ukrainischen Asow-Soldaten – großflächig vertreten.)

Westlessness
Ein Neologismus der Extraklasse! „Is the world becoming less Western? Is the West itself becoming less Western, too? What does it mean for the world if the West leaves the stage to others?“ Raunte ominös der Munic Security Report 2020. – In der Tat: Lohnte es sich, in einer ‚west-‘ und damit ja wert(e)losen Welt auch nur einen Tag noch zu leben? Dann doch gleich gar nicht mehr! (Wir sollten uns alle darauf vorbereiten!)

wertebasierter Pragmatismus
Für einen solchen – was auch immer das heißen mag – warb am 21. Januar 2026 BDI-Präsident Peter Leibinger angesichts der jüngsten Trump‘schen Zolldrohungen im DLF. Denn: „Die Weltlage ist wild!“

Wertebruch
Den attestierte mutig – der „komplexen“ völkerrechtlichen Einordnung zum Trotz – Bundespräsident Steinmeier den USA anlässlich deren eigenmächtigen Präsidenten-Kidnappings in Venezuela. (Oder war das vielleicht sogar schon „wertevergessen“?)

wichtige unterstützende Beiträge
Leisten laut Mark Rutte NATO-Staaten im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und der USA gegen den Iran. Ohne die europäischen Verbündeten wäre es für die Vereinigten Staaten deutlich schwieriger gewesen, die Militärkampagne gegen den Iran zu beginnen, erläuterte Rutte am 5. März 2026 in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters in Brüssel. ABER: Zugleich betonte der NATO-Chef, dass die Allianz nicht selbst Teil der militärischen Operationen sei. – Auf Deutsch: „Wir unterstützen diesen [völkerrechtswidrigen] Krieg – nicht gemeinsam, aber einzeln!“ (vgl. „engagieren“, „Plattform für die militärische Machtprojektion“)

widerlich, beschämend, nutzlos
Auf Deutsch: „Sickening. Shameful. And in the end, useless.“ War für den Kyiv Independent das Treffen zwischen den Präsidenten Donald Trump und Wladimir Putin am 15. August 2025 in Anchorage. Was ZeitOnline prompt als fette Überschrift repetierte.

Zu den Waffen, Genossen!
„Immer von Solidarität und Idealen sprechen und dann den Zug in die Schweiz buchen, wenn es ernst wird? Wie könnte ich dann noch in den Spiegel schauen?“ Nein, den Anblick dieses feigen Milchgesichts könnte Leon Holly, Jahrgang 1996, von der taz nicht ertragen! Schließlich weiß der Alternativjournalist: „Für manche Dinge lohnt es sich zu kämpfen.“ Zum Beispiel für „die liberalen Grundrechte oder das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz“, kurz: „für Deutschland“ gegen den „reaktionären russischen Mafiakapitalismus“. Und weil „Salonpazifisten und Salonbellizistinnen den Ernstfall lediglich aus sicherer Entfernung durchspielen“, ruft Leon Holly aus sicherer Entfernung auf die Frage, wer sich in Deutschland im Angriffsfall in den Schützengraben legen würde, in Hollywoodmanier mutig: „Ich!“ (vgl. „Systemkrieg“)

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Titelbild/Bilder: © Tina Ovalle

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Der finnische Präsident äußert sich überraschend ehrlich zu den Motiven der westlichen Außenpolitik

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Vorschau ansehen Der Westen hat sich immer als der Hort des Guten bezeichnet und seine Kriege sollten der Welt Wohlstand und Demokratie bringen, was in den letzten Jahrzehnten allerdings nirgendwo funktioniert hat. Und damit die Menschen im Westen nicht bemerken, wie der Westen mit seinen Kriegen jede Art von Völkerrecht bricht, wurde den Menschen eingeredet, es gäbe […]
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Ein bisschen Hoffnung

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Es fällt in diesen Tagen schwer, optimistisch zu sein – in Bezug auf die Politik und die Entwicklung der Welt. Krisen, Kriege, jeden Tag neue Hiobsbotschaften. Und unsere Führung oder Volksvertreter dabei gefühlt immer genau auf der falschen Seite. Stellungnahmen und Entscheidungen, die auf Propaganda-Szenarien zu fußen scheinen und nicht auf einer realistischen Einschätzung der Situation. Moralisch so fragwürdig, wie taktisch unklug. Siehe die jüngsten Äußerungen zum Völkerrecht von Gauck, Wadephul und Merz und die Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Angriffen auf den Iran und den Libanon. Was könnte uns ein wenig Hoffnung machen? Ein Kommentar von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ich kann mich an keine Zeit in den letzten Jahren oder Jahrzehnten erinnern, in der ich insbesondere geopolitisch so diametral entgegengesetzte Positionen zu denen meiner politischen Vertreter gehalten habe. In denen meine innere Überzeugung, meine Vorstellung des politisch Richtigen und des moralisch Anständigen so sehr im Konflikt war mit den geäußerten Einschätzungen der Politiker, die in unserem Namen Entscheidungen treffen. Wenn Deutschland eine Firma wäre, für die ich arbeiten würde, hätte ich längst gekündigt – weil ich deren Entscheidungen und Äußerungen einfach nicht mehr mittragen könnte. Aber das geht leider nicht. Es bleibt das Schreiben von Artikeln, Gespräche mit Freunden und Kollegen und – die Suche nach Lichtblicken am Horizont.

In Deutschland macht die politische Landschaft gerade wenig Hoffnung

Das BSW vertritt geopolitisch aus meiner Sicht aktuell die vernünftigsten und anständigsten Positionen – insbesondere auch in Bezug auf den Irankrieg, der sich zu einem regionalen Krieg im Mittleren Osten ausgeweitet hat. Die Partei konnte die Bevölkerung aber leider seit dem verpassten Einzug in den Bundestag im letzten Jahr bei den jüngsten Wahlen nicht ausreichend überzeugen oder mobilisieren. Auch in Rheinland-Pfalz, das am Sonntag wählt, ist diesbezüglich keine Trendwende zu erwarten.

Die AfD ist bei ihrer geopolitischen Ausrichtung stark gespalten. Chrupalla und Weidel hatten eine Stellungnahme abgegeben, in der sie alle Kriegsparteien im Irankrieg zur Zurückhaltung aufforderten, den Schutz der Zivilbevölkerung anmahnten und am Ende forderten: „Das Völkerrecht sowie das humanitäre Völkerrecht müssen uneingeschränkt eingehalten werden. Die erneute Destabilisierung des Nahen Ostens liegt nicht im deutschen Interesse und muss beendet werden.“ Das war aber für andere Parteimitglieder und Abgeordnete offenbar des Augenmaßes zu viel, sodass es zu heftiger Kritik kam. Die Äußerung war einigen offensichtlich nicht iran-kritisch genug. Dieser Vorfall machte zudem wieder einmal die innerparteiliche Spannung zwischen Ost- und West-AfD-lern deutlich.

Die CDU scheint sich vollkommen verpflichtet zu haben, Israel in den Abgrund von Kriegsverbrechen, illegalen Angriffskriegen und politischen Morden zu folgen, ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste oder frühere moralische Positionierungen in Bezug auf internationales Recht. Auch hat man den Eindruck, der Ehrgeiz bestünde, Deutschland international noch unbeliebter zu machen, als es seit seiner Unterstützung Israels beim Völkermord in Gaza ohnehin schon ist.

Nur ein aktuelles Beispiel: Am 16. März abends schrieb Kanzler Friedrich Merz auf X:

Ich bin zutiefst besorgt über die eskalierende Gewalt in Libanon: Die Angriffe der Hisbollah auf Israel und die Zivilbevölkerung müssen aufhören. Mit Frankreich, Italien, Kanada und dem Vereinigten Königreich fordere ich dringend eine sofortige Deeskalation.“

Denselben Tweet gab es auch in der englischen Version. Typisch für die internationalen Reaktionen war zum Beispiel diese Antwort der unabhängigen Fotojournalistin Courtney Bonneau:

Ich bin als Reporterin vor Ort. Ich versuche mal, Ihnen zu helfen, zu verstehen, was hier passiert. Israel hat seit dem ersten Tag des Inkrafttretens des Waffenstillstands fast 500 Männer, Frauen und Kinder (alles Zivilisten) getötet und dabei schreckliche Akte von Ökozid und ethnischer Säuberung begangen. Laut UNIFIL hat Israel den Waffenstillstand 15.400 Mal verletzt. Die Hisbollah hat ihn niemals verletzt oder die besetzten Gebiete in irgendeiner Weise angegriffen. Hier ist ein kurzes Video, es zeigt nur ein Bruchteil davon, wie das Jahr war, bevor dieser neue Krieg begann. Sie sind ein Regierungsbeamter. Informieren Sie sich.“

Von der SPD hört man geopolitisch fast gar nichts mehr. Ein Außenpolitiker der Partei kritisierte zwar Merz’ Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelisch-US-amerikanischen Angriffs, sonst scheint die SPD aber die Positionen der CDU in der Bundesregierung mitzutragen. Eventuell ist es aber hinter den Kulissen auf den Einfluss der Sozialdemokraten zurückzuführen, dass die Regierung sich vernünftigerweise entschied, sich nicht militärisch am Irankrieg zu beteiligten. Die unklare Rolle, die der US-Stützpunkt in Ramstein beim Irankrieg spielt, lassen wir hier mal außen vor, da es dazu leider von der Regierung keine klaren Auskünfte gibt. Sie bestreitet zwar eine Beteiligung Deutschlands an dem Angriff, es ist aber klar, dass Ramstein eine zentrale Drehscheibe für US-Operationen ist und diese Nutzung bisher nicht eingeschränkt wurde.

Die Grünen reden von Klimaschutz und Energiewende, während die Ölfelder brennen, die von ihnen unterstützten Kriege größte Umweltkatastrophen verursachen und ihr Abgeordneter und Vizepräsident des Bundestags Omid Nouripour das Verbot von palästina-solidarischen Al-Quds-Demonstrationen fordert.

Auch die Linke bietet keinen Lichtblick: Sie ist bei der Israel-Frage innerlich zerstritten und schafft es nicht mal, die illegalen Angriffe der USA und Israels gegen den Iran klar zu verurteilen. Stattdessen beschränkt sie sich darauf, Krieg ganz allgemein als Mittel zu kritisieren, und empfiehlt stattdessen „gezielte Sanktionen gegen die Eliten“, Maßnahmen, die in der Praxis aber ebenfalls völkerrechtlich problematisch sind und schon bisher zu erheblichem Leid in der Bevölkerung geführt haben.

Anders sieht die Situation in Großbritannien aus

In einer Stellungnahme von Your Party, der neuen Partei des ehemaligen prominenten Labour-Politikers Jeremy Corbyn, auf X heißt es zum Irankrieg ganz klar:

Die USA bombardieren den Iran von britischen Militärstützpunkten aus. Starmer hat uns durch diese Kriegsbeteiligung zu Mittätern an diesem Angriffskrieg gemacht. Nicht in unserem Namen.“

Solche Töne kommen in Deutschland nur vom BSW.

Jeremy Corbyn hatte zudem gefordert, britische Minister vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Mitwisserschaft und Beteiligung der Regierung am Völkermord Israels in Gaza strafrechtlich zu verfolgen. Dies war das Ergebnis einer zivilgesellschaftlich organisierten Untersuchung zum Völkermord in Gaza „The Gaza Tribunal“, die Corbyn organisiert hatte, nachdem sein Antrag im britischen Unterhaus auf so eine Untersuchung abgelehnt worden war.

Auch Zack Polanski, der Vorsitzende der Green Party (nicht zu verwechseln mit den deutschen Grünen!), gebrauchte bereits kurz nach dem Angriff auf den Iran sehr klare Worte:

Dies ist ein illegaler, unprovozierter und brutaler Angriff, der einmal mehr zeigt, dass die USA und Israel Schurkenstaaten sind.

Das Vereinigte Königreich muss seine enge Beziehung zu den USA sowie seine fortlaufende Unterstützung für Israel beenden.“

Er scheint mit dieser antiimperialistischen Haltung viele Wähler in Großbritannien zu überzeugen. Gerade konnte die Green Party mit der blonden Klempnerin Hannah Spencer als Kandidatin einen historischen Erfolg feiern. Sie schlug nämlich bei einer Nachwahl im Wahlkreis Gorton & Denton in Manchester sowohl die rechtskonservative Reform UK-Partei als auch die ehemals sozialdemokratische Labour-Partei und die konservativen Tories – und zwar mit deutlicher Mehrheit. Das lag sicher auch an ihren konsequent sozialdemokratischen Positionen, aber nicht zu einem geringen Teil auch an der für die traditionell linken Wähler im Wahlbezirk extrem enttäuschenden Positionierung der Labour-Partei zum Gaza-Krieg.

Seit Polanskis Wahl zum Parteivorsitzenden 2025 stieg die Mitgliederzahl der Green Party von rund 66.000 auf über 200.000 an – ein spektakuläres Wachstum innerhalb weniger Monate. Polanskis dynamische Führung hat nicht nur neue Mitglieder mobilisiert, sondern verändert auch die gesamte Wählerlandschaft in Großbritannien, wie die aktuellen Umfragen und letzten Wahlergebnisse bei den anderen Nachwahlen zeigen. Auch wenn Reform UK nach den letzten Umfragen (YouGov) noch mit 25 Prozent führt, liegt die Green Party jetzt schon bei 19 Prozent, vor den Tories auf dem dritten Platz, der regierenden Labourpartei auf dem vierten und den Liberal Democrats auf dem fünften. Die Green Party scheint also der in letzter Zeit immer mehr diskreditierten Labourpartei unter Keir Starmer den Rang bei den Wählern abgelaufen zu haben. Aufgrund des stark ausgeprägten Zweiparteiensystems in Großbritannien könnten die tatsächlichen Unterhausergebnisse bei den nächsten Wahlen jedoch anders ausfallen: Auch hohe Umfragewerte für kleinere Parteien führen nicht automatisch zu proportionalen Sitzen im Parlament.

Für enttäuschte Anhänger linker Politik in Deutschland, die zuletzt vom schwachen Abschneiden des BSW entmutigt wurden, sind diese Entwicklungen jedoch ein wichtiges Signal. Ebenso wie der große Erfolg von Zohran Mamdani bei der Bürgermeisterwahl von New York, der sich ebenfalls mit klaren Äußerungen zu Israels Verbrechen in Gaza nicht zurückhielt und sich gleichzeitig aktiv für Toleranz und gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie einsetzt.

Denn dies zeigt: Es gibt viel Bewegung in der politischen Landschaft, und auch Parteien, die sich klar gegen westliche Angriffskriege positionieren, können binnen kurzer Zeit erheblichen Einfluss gewinnen. Polanskis und Mamdanis Erfolge zeigen, dass politischer Wandel möglich ist, auch wenn eine Partei sich nicht scheut, außenpolitisch klar und kritisch Stellung zu nehmen. Von den Briten und den New Yorkern können die deutschen Politiker und Parteien noch einiges lernen – mehr Schwung, Humor und moderne Kommunikationsmethoden, die auch junge Wähler erreichen. Hierin haben die Green Party in Großbritannien in letzter Zeit und die Kampagne von Zohran Mamdani geradezu brilliert.

Titelbild: Steve Travelguide/shutterstock.com

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Frieden ohne Verträge – Wie weiter nach den Vertragsbrüchen?

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Der Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-völkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Verhandlungen sowie die Gültigkeit geschlossener Verträge untergraben wird? Die Beantwortung dieser Frage wird umso dringlicher, je mehr der Druck auf eine Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen wächst. Von Alexander Neu.

Verträge als Kern des internationalen Rechts

Das individuell-menschliche wie auch zwischenstaatliche Interagieren beruht auf Vereinbarungen und Regeln, sollen Gesellschaft und die Staatenwelt überhaupt funktionieren. Die Vereinbarungsformen sind vielfältig: Angefangen vom gegenseitigen Versprechen und moralisch-sittlich verbindlichen Zusagen inklusive des Handschlags zur Besiegelung der Abmachung (Gentlemen’s Agreement) über innerstaatliche Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus) bis hin zum kodifizierten internationalen Recht, dem Recht zwischen Staaten. Wird die Verbindlichkeit der Willkür ausgesetzt, ist das Ergebnis der nihilistische Naturzustand.

Das Vertragsrecht als Rechtsquelle gilt im internationalen Recht als das verbindlichste und am wenigsten interpretierbare Recht. Es gibt hierzu sogar eine Konvention, das „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ (im Folgenden „Wiener Vertragsrechtskonvention“) aus dem Jahre 1969.

In der Präambel der Wiener Vertragsrechtskonvention heißt es unmissverständlich:

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,

in Anbetracht der grundlegenden Rolle der Verträge in der Geschichte der internationalen Beziehungen,

in Erkenntnis der ständig wachsenden Bedeutung der Verträge als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern ungeachtet ihrer Verfassungs- und Gesellschaftssysteme,

im Hinblick darauf, dass die Grundsätze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind, (…)“.

Was bedeutet die lateinische Formulierung „pacta sunt servanda“?

Die Formulierung „pacta sunt servanda“ bedeutet schlichtweg, Verträge sind einzuhalten. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn ansonsten ergeben denklogisch Verträge keinen Sinn. Und dennoch ist diese Formulierung Gegenstand der Wiener Vertragsrechtskonvention, um das Selbstverständliche nochmals vertraglich zu fixieren. Hinzu kommt das Prinzip des „Treu und Glauben“. Dieses Prinzip setzt voraus, dass Abmachungen/Vereinbarungen – und dazu zählen schriftliche Verträge wie auch Versprechungen und mündliche Abmachungen – nach Treu und Glauben zu erfolgen haben. Also, keine Täuschung oder sonstige List, die den Vertragspartner oder die Vertragspartner im falschen Glauben belässt:

So legt die Wiener Vertragsrechtskonvention unmissverständlich fest:

Art. 16

Pacta sunt servanda

Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.“

Und nicht nur die Verbindlichkeit des ratifizierten Vertragswerkes ist nach „Treu und Glauben“ einzuhalten, sondern auch der Weg hin zur Vertragsbildung selbst, mithin die Vertragsverhandlungen. So fixiert ebendiese Wiener Vertragsrechtskonvention:

Art. 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln

Ein Staat ist verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln würden,

a) wenn er unter Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung den Vertrag unterzeichnet oder Urkunden ausgetauscht hat, die einen Vertrag bilden, solange er seine Absicht nicht klar zu erkennen gegeben hat, nicht Vertragspartei zu werden, oder

b) wenn er seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, ausgedrückt hat, und zwar bis zum Inkrafttreten des Vertrags und unter der Voraussetzung, dass sich das Inkrafttreten nicht ungebührlich verzögert.“

Mit anderen Worten: Bereits die Verhandlungen zu einem Vertrag dürfen seitens der Verhandlungspartner nicht missbraucht werden, um die Ziele, den Zweck und die Verpflichtungen des anvisierten Vertrages zu vereiteln. Darunter fallen selbstverständlich auch Täuschungs- und Scheinverhandlungen. Also Verhandlungen, die der Verhandlungspartner A führt, um den Verhandlungspartner B, der nach „Treu und Glauben“ verhandelt, über den wahren Hintergrund der Verhandlungen zu täuschen. Zum Beispiel das mittlerweile nicht mehr fiktive Verhalten eines Staates oder einer Staatengruppe, Scheinverhandlungen zu führen, Verhandlungsabsichten vorzutäuschen, Verhandlungen zu verzögern oder Verhandlungen scheitern zu lassen, um tatsächlich einen militärischen Angriff vorzubereiten oder das Scheitern dem Verhandlungspartner zu zuschreiben, um einen Kriegsgrund zu generieren.

Formulierungen und Interpretationen von Vertragsabkommen

Selbst die Formulierung und Interpretation von Vertragstexten ist in der Wiener Vertragsrechtskonvention geklärt. Es geht darum, den Wortlaut so zu formulieren, dass alle Vertragsparteien diesen als authentisch für sich betrachten („Art. 10 Festlegung des authentischen Textes“). Die Interpretation des „authentischen Textes“ ist in Art. 31 („Allgemeine Auslegungsregel“) gemäß dem Prinzip von „Treu und Glauben“ geregelt, um einseitige Interpretationen von Vertragsstaaten, die den Zweck und das Ziel des Vertrages unterminieren, zu verhindern.

Diese Festlegung ist auch vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Neuinterpretationen und der „Weiterentwicklung des Völkerrechts“ seit 1990, also dem Ende der Ost-West-Konfrontation, interessant. So schreibt der größte deutsche außen- und sicherheitspolitische ThinkTank, die SWP, in einer „Studie“ aus 2018 mit dem Titel „Völkerrechtliche Argumentationslinien in der russischen Außen- und Sicherheitspolitik“:

Das offizielle russische Völkerrechtsverständnis fußt heute im Wesentlichen auf einer engen Auslegung der Normen und Prinzipien, die in der UNO-Charta von 1945, der Erklärung der UNO-Generalversammlung von 1970 über freundschaftliche Beziehungen (…) und der KSZE-Schlussakte von 1975 verankert sind.

Die Legitimität staatlichen Handelns auf internationaler Ebene ergibt sich aus russischer Sicht vor allem daraus, dass diese Normen und Prinzipien beachtet werden (sic!). Dahinter steht ein Verständnis von Legitimität, das in erster Linie auf die Befolgung von Rechtssätzen und Verfahren abstellt und weniger auf bestimmte Wertvorstellungen.“

Kurzum: Das russische Völkerrechtsverständnis folgt laut SWP tatsächlich den formulierten „authentischen Texten“ der Verträge, wie in der Wiener Vertragsrechtskonvention festgehalten. Wir im Westen hingegen legen unsere westlichen Wertvorstellungen und faktisch Interessen zur Neuinterpretation und der Weiterentwicklung des Völkerrechts zu Grunde – also die „regelbasierte internationale Ordnung“ – sprich unsere unilaterale Ordnungsvorstellung. Nun ist zwischenzeitlich die Russische Föderation den völkerrechtlichen Präzedenzfällen (NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien und Angriffskrieg der Koalition der Willigen auf den Irak) ganz offensichtlich mit Blick auf die Invasion in der Ukraine gefolgt – Russland hat also auch seine orthodoxe Auslegung des Völkerrechts zu Gunsten seiner Interessen und Werte etwas gelockert. Dies wiederum findet der Westen überhaupt nicht lustig und gebärdet sich nun als orthodoxer Hüter des Völkerrechts. Wäre da nicht gerade Trump, der mit Venezuela, Iran, Kuba und möglicherweise Grönland der Welt und seinen Verbündeten verdeutlicht, was er von Doppelmoral und Völkerrecht so hält: Nichts, stattdessen klarer gewaltbasierter Imperialismus, was wiederum die europäischen Verbündeten bezüglich ihrer Kritik an Russlands Invasion in der Ukraine in Erklärungsnöte bringt. All das ist das Ergebnis eines instrumentellen – offiziell wertebasierten – Völkerrechtsverständnisses, welches uns nun an oder gar in den Abgrund führt.

Chronologie der Vertragsbrüche gemäß der Wiener Vertragsrechtskonvention

Die Scheibchendiplomatie

Eine besonders effektive Maßnahme, bestehende Verträge nach eigener Interessenlage neu zu interpretieren und entsprechend zu handeln, ist die der leichten Dosierungen. Hier sind insbesondere das Dayton-Abkommen zur Beendigung des Bosnien-Krieges aus dem Jahre 1995 und die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zur Beendigung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien 1999 zu nennen.

  1. Dayton-Abkommen

    Das Dayton-Abkommen von 1995 führte zu einer weitgehenden Dezentralisierung der jugoslawischen Nachfolgerepublik Bosnien-Herzegowina. Es wurden zwei Gliedstaaten innerhalb des bosnischen Gesamtstaates festgelegt: Die „Republika Srpska“ und die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ innerhalb des bosnischen Gesamtstaates. Die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ wurde wiederum in zehn Kantone dezentralisiert, um den kroatischen Forderungen nachzukommen. Mit dieser Regelung konnte der Krieg beendet werden. Seit über 20 Jahren nun versuchen die EU und die bosnischen Muslime, den Gesamtstaat zu unitarisieren, also zu zentralisieren auf Kosten der Entitäten und Kantone. Das mag zur Effektivierung der staatlichen Funktionsweise durchaus sinnvoll sein. Das aber ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere Seite ist, dass der bosnische Gesamtstaat in die euroatlantischen Strukturen, also in die NATO und später auch in die EU und somit in die westliche Einflusszone, final integriert werden sollen. Das wiederum lehnen die bosnischen Serben und auch Serbien ab, das mit den bosnischen Serben eng verbunden ist. Zwischenzeitlich wurden seitens der Zentralregierung mit Unterstützung des Westens Zentralisierungsmaßnahmen angeordnet, die auf massiven Widerstand der bosnischen Serben stoßen, die ihrerseits mit dem Austritt aus dem Gesamtstaat drohen. Die Zentralisierungsforderungen und -maßnahmen sind vom Dayton-Abkommen nicht gedeckt. Dennoch wird scheibchenweise das Dayton-Abkommen zerlegt.

  2. UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zu Kosovo

    Ähnlich der Umgang mit der serbischen Provinz Kosovo. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 lässt keinen Zweifel an der territorialen Integrität und Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien respektive seines Nachfolgestaates Serbien über das Kosovo. Dennoch wurde von Anfang an von den USA, der EU und militärisch abgesichert von der NATO die Sezession und Neustaatlichkeit des Kosovo scheibchenweise durchgesetzt. Die UNO (!!) und die OSZE spielten hierbei ihre Rolle der scheibchenweise administrativen Abkoppelung vom serbischen Gesamtstaat – angefangen mit neuen Gesetzen, dem Euro als neue Währung und neue Identitätsdokumenten, die die serbischen ersetzen sollten. Wie kann es geschehen, dass die UNO vor Ort die eigene Resolution untergräbt und hintergeht? Die Antwort lautet: Das Personal. Das wirkliche Entscheidungspersonal beider Organisationen wurde und wird vorwiegend von Personen aus dem Westen besetzt, die die gewünschte Agenda umsetzen. Auf diese Weise wird selbst die UNO instrumentalisiert.

    Die „Unabhängigkeit“ des Kosovo wurde einseitig gegen den Willens Serbiens vorangetrieben und 2008 schließlich mit Rückendeckung und militärischer Absicherung der NATO auch verkündet. Weder konnte die im Anhang der UNO-Resolution 1244 vereinbarte Rückkehr serbischer Sicherheitskräfte stattfinden, weil die K-FOR – also faktisch NATO – dies verhindert. Noch war und ist die Sicherheit der serbischen Bevölkerung oder gar die Rückkehr der bis zu 230.000 vertriebenen Serben gewährleistet, schlichtweg weil nicht gewollt.

    Kurzum: Die westlichen Staaten im UNO-Sicherheitsrat – die USA, Großbritannien sowie Frankreich – haben die „Unabhängigkeit“ des Kosovo gemeinsam mit verbündeten Staaten vorangetrieben, obschon sie als UNO-Sicherheitsratsmitglieder für die Einhaltung ihrer eigenen Sicherheitsratsbeschlüsse verantwortlich sind. Im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde seitens der Bundesregierung lapidar erklärt, die politischen Realitäten hätten sich halt verändert, sodass die UNO-Sicherheitsratsresolution nicht mehr in Gänze, sondern nur in Teilen noch gelte. Es gab aber auch hier keine nachträgliche Änderung der UNO-Resolution im UNO-Sicherheitsrat. Es war eine reine machtbasierte Entscheidung des Westens. Und die angeblich veränderte Realität wurde ja perfiderweise selbst vom Westen geschaffen, um dann auf sie zu verweisen.

    Obendrein wird versucht, Serbien zu nötigen, die Sezession eines Teils seines Staatsgebietes auch noch diplomatisch anzuerkennen, sprich seine totale Kapitulation abzusegnen.

Scheinverhandlungen und Verträge zur Täuschung

Die wohl in jüngster Zeit bekanntesten Beispiele von Scheinverhandlungen und Vertragstäuschung dürften wohl das Minsker-II-Abkommen sowie die Verhandlungen mit dem Iran über seine Nuklearfähigkeiten darstellen.

  1. Minsk-II-Abkommen

    Im Jahre 2015 vereinbarten die Ukraine, Deutschland, Frankreich und Russland einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen – das Minsker Abkommen. In dieser Vereinbarung wurde der chronologische Ablauf der Normalisierung zwischen der Kiewer Zentralregierung und den Aufständischen im Osten festgelegt. Der Osten sollte Teil der Ukraine bleiben, aber Autonomierechte erhalten. Dieses Minsker Abkommen wurde anschließend sogar in Form der UN-Sicherheitsratsresolution 2202 zu einem verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen der Vereinten Nationen erhoben. Seit Anbeginn des Minsker Abkommens wurde es indes nicht wirklich implementiert, da sich beide Seiten schwer mit der Implementierung ihrer jeweiligen Verpflichtungen taten. Das Abkommen beinhaltete diverse aufeinander aufbauende Schritte. Insbesondere war die Reihenfolge (Punkte 9 und 11 des Abkommens) zwischen den Schritten der verfassungsmäßig abgesicherten Dezentralisierung auf der einen sowie der Übernahme der Kontrolle über die Grenzen seitens der ukrainischen Zentralregierung auf der anderen Seite chronologisch geklärt.

    Letztlich hakte es bei Kiew, den nächsten Schritt im Sinne der Chronologie zu erfüllen. Allerdings wurde Russland im Westen für den Stillstand verantwortlich gemacht. Was angesichts des klaren chronologischen Ablaufs merkwürdig erschien. Auf meine Fragen im Verteidigungsausschuss wurde ausweichend bis kontrafaktisch geantwortet, bis meine Redezeiten abgelaufen waren. Ich konnte mir damals das Verhalten der Regierung nicht erklären, zumal der Vertrag weder in seinem Umfang noch in seiner Qualität eine intellektuelle Herausforderung darstellte, um ihn und seine Chronologie zu verstehen. Erst Ende 2022 – der offene Krieg tobte bereits seit Februar – platzte der Knoten: Die ehemalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel verriet, sekundiert von ihren französischen und ukrainischen Kollegen, in einem Zeit-Interview, dass es dem Westen und Kiew gar nicht um die Implementierung des Abkommens gegangen wäre. Vielmehr sei es das Ziel gewesen, der Ukraine Zeit zu geben:

    Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben.

    Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht.“

    tagesspiegel.de/politik/absolut-unerwartet-putin-zeigt-sich-enttauscht-von-merkel-wegen-ausserungen-zur-ukraine-9006844.html

    Und für was? Für die militärische Stärkung der ukrainischen Sicherheitsorgane, um den Osten der Ukraine wieder mit Gewalt zu integrieren – auch ohne Autonomie für den Osten. Kanzlerin Merkel und ihre Amtskollegen aus Frankreich und der Ukraine räumten also faktisch im Nachhinein ein, es habe sich bei dem Minsk-II-Abkommen lediglich um Scheinverhandlungen und bei der Implementierung desselben um eine vorsätzliche Täuschung gehandelt. Selbst die Qualifizierung dieses Abkommens zu einer UNO-Sicherheitsratsresolution hat sie nicht davon abgehalten, den Vertrag nicht mit dem verbindlichen Prinzip des „Treu und Glauben“ implementieren.

  2. USA/Israel-Verhandlungen mit dem Iran
    Mit dem Austritt der USA in Trumps erster Amtszeit aus dem „Joint Comprehensive Plan of Action“ („JCPOA“) und der damit angehängten UNO-Sicherheitsratsresolution 2231 brach der Damm mit Blick auf eine nachhaltige Regelung. Selbst nach Auffassung des damaligen Leiters der SWP, Volker Perthes, brach Trump damit das Internationale Recht (swp-berlin.org/publikation/die-europaeer-muessen-jetzt-ohne-die-usa-mit-iran-verhandeln-1). In dem JCPOA-Abkommen wurde der Iran verpflichtet, nicht die Uran-Anreicherung so weit voranzutreiben, dass dieses Uran eine Atombombenfähigkeit erhält. Im Gegenzug sollten die gegen den Iran verhängten Sanktionen aufgehoben werden. Zunächst sprangen die europäischen Vertragspartner Deutschland, Frankreich und Großbritannien („E3“) in die Bresche und versuchten, den Iran zu beruhigen sowie zu verhindern, dass das Land seinerseits den Vertrag verlässt. Dann aber schwenkten die „E3“ zunehmend auf den US-Kurs ein und der Iran sah sich sukzessive nicht mehr an das Abkommen gebunden. Und obschon die USA den Vertrag einseitig aufgekündigt hatten, stellten sie weiterhin Forderungen, ganz so, als ob sie noch Vertragspartei wären.

    Zu Beginn der zweiten Amtszeit Trumps liefen die bilateralen Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran im Frühsommer 2025 wieder an. Noch während der Verhandlungen begann Israel, gefolgt von den USA, den Iran zu bombardieren. Damit waren die Verhandlungen zunächst beendet. Die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu Beginn dieses Jahres wurde erneut durch den Angriff Israels und nachfolgend den USA zerstört. In beiden Fällen bleiben nicht viel Interpretationsmöglichkeiten über die wahre Motivlage: Es ging wohl nicht, zumindest nicht prioritär, um den Versuch, mit Hilfe von Verhandlungen das unterstellte Atomwaffenprogramm des Irans einzuhegen. Tatsächlich handelte es sich – und das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung – in beiden Fällen um Scheinverhandlungen, um den Iran glauben zu lassen, während der Verhandlungen sich in Sicherheit wiegen zu können. Damit ist auch der Tatbestand der Täuschung gegenüber dem Verhandlungspartner erfüllt.

Fazit

Schaut man sich die UNO-Charta an, wirft man einen Blick auf die Wiener Vertragsrechtskonvention und die Charta von Paris und gleicht dies mit der Realität der internationalen Politik ab; prüft man, inwieweit unsere Regierung und die westlichen Regierungen diese oben genannten und auch weitere Vertragswerke wie den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NPT) selbst miterarbeitet, zugestimmt, unterschrieben und ratifiziert haben, bleibt man erstaunt, ja geradezu sprach- und ratlos zurück. Grundlegendste Normen der Vertragswerke werden nicht respektiert, unilateral umgedeutet, lächerlich gemacht oder aber für den Rest der Welt, jedoch nicht für uns als verbindlich betrachtet. Und all diese rechtsnihilistischen Taten wurden sogar mit einem Titel versehen: die „regelbasierte internationale Ordnung“.

Internationale Vertragspartner zu täuschen, sie buchstäblich „über den Tisch zu ziehen“, sie asymmetrisch in ein Rechte-Pflichten-Korsett „zu verhandeln“, mag ja taktisch gewieft sein. Rechtlich und strategisch indessen ist es ein Desaster: Es gibt nicht nur ein Heute, sondern immer auch ein Morgen. Einen Tag, an dem die Rechnung für das Taktieren serviert wird. Ganz konkret stellt sich nun das Problem, in das uns unsere „Experten“ aus Regierung, Medien und „ThinkTanks“ hineinmanövriert haben:

  • Wie will man mit Russland Verhandlungen über ein Ende des Krieges gegen die Ukraine und einer notwendigen europäischen Nachkriegs- und Sicherheitsordnung nach den Erfahrungen von Minsk-II und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution führen? Ist das noch möglich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?
  • Wie will man mit dem Iran Verhandlungen für ein Ende des Krieges und für eine tragfähige Nachkriegsordnung nach den Erfahrungen des „JCPOA“ und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution sowie den beiden Scheinverhandlungen in 2025 und 2026 führen? Ist das noch möglich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?

Diese Frage spiegeln die absolute Dämlichkeit des nur taktischen Denkens und Handelns in der internationalen Politik wider. Die Frage ist doch: Sind wir im Westen angesichts unseres instrumentellen bzw. taktischen Verhältnisses zum Recht, der praktizierten Doppelstandards unserer Werte überhaupt noch als Vertragspartner für den Rest der Welt satisfaktionsfähig?

Ich befürchte, wir sind es nicht mehr, da das Vertrauen zerstört ist. Und dennoch können wir eine Zeit lang mit nackter Gewaltanwendung, so wie es Trump derzeit praktiziert, Teile des Nicht-Westens noch einhegen, noch unterwerfen. Mit schwindender Macht jedoch wird es immer schwieriger. Das nicht mitgedachte Morgen wird nun zum brutalen Heute. Und das „glorreiche“ Heute wird zum nostalgischen Gestern. Der Westen wird von seinem taktischen Politikverständnis eingeholt. Die Konsequenzen tragen wir alle: Rückkehr der Wehrpflicht, Verschuldung sowie Verschiebung der Haushaltsposten hin zu einem Militärstaat, schwindelerregende Preise an den Zapfsäulen. Und das ist erst der Anfang, wird der eingeschlagene Kurs beibehalten.

Titelbild: niroworld/shutterstock.com

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Nun wird das Völkerrecht geschreddert: Ist es denn wirklich nutzlos?

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Das Völkerrecht ist nicht nur dadurch bedroht, dass es von Machthabern ignoriert wird. Nun werden Stimmen laut, ob es überhaupt gelten soll.

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Völkerrecht, immer wieder Völkerrecht!

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Man mag den Schlag gegen den Iran durchaus für verachtenswert halten – aber das Gewese um das Völkerrecht nervt und ist wenig zielführend.

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„Politisch und humanitär kann Deutschland sofort handeln“: Lage in Kuba

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Die US-Regierung hat die Sanktionen gegen Kuba erneut verschärft und droht Ländern, die die Insel mit Erdöl beliefern, mit hohen Strafzöllen. Die Blockade löst international Proteste aus. Vinzenz Hans Glaser ist Mitglied des Deutschen Bundestages für die Partei Die Linke. Der studierte Erzieher und Friedenspädagoge ist Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und Sprecher für antikoloniale Außenpolitik der Linksfraktion. Im Interview mit amerika21 spricht er über die geopolitischen Hintergründe der Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba, die Auswirkungen der Rohstoffknappheit, den Umgang der kubanischen Bevölkerung damit und benennt Forderungen an die Bundesregierung. Von Benjamin Roth.

Wie ordnen Sie die Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba ein?

Die Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba ist ein klarer Bruch des Völkerrechts und trifft unmittelbar die Bevölkerung, die bereits seit über 60 Jahren unter der Blockade leidet. Bereits vorher war die wirtschaftliche Situation angespannt. Ende Januar erklärte die US-Administration, die kubanische Regierung stelle eine „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ für die nationale Sicherheit der USA dar, ohne eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. Damit wird eine Erzählung konstruiert, die den Weg für eine aggressive und unilaterale Politik freimacht. Dieser Schritt reiht sich ein in eine seit Jahrzehnten bestehende Regime-Change-Politik gegen unliebsame Regierungen. Ähnliche Strategien sahen wir bereits Anfang des Jahres in Venezuela, wo unter dem Vorwand einer angeblichen Bedrohung Maduro völkerrechtswidrig entführt wurde. Wir verurteilen als Linke aufs Schärfste das imperialistische Großmachtstreben der USA, das Lateinamerika als Einflussgebiet betrachtet und offen mit militärischer und wirtschaftlicher Gewalt droht, um seine Regime-Change-Politik durchzusetzen.

Die Auswirkungen der Verschärfungen sind dramatisch. Kuba wird von Erdöl- und Treibstofflieferungen abgeschnitten und die USA drohen auch Drittstaaten mit Sanktionen, die legal Handel mit Kuba treiben. Dieses Vorgehen gefährdet Millionen Menschenleben und nimmt bewusst die Not und das Hungern der Zivilbevölkerung in Kauf. Durch den Druck der USA wird Kuba nicht nur wirtschaftlich weiter isoliert: Mehrere Staaten beenden auch medizinische Kooperationsprogramme, die für Kuba eine wichtige Quelle von Deviseneinnahmen darstellen. Zudem verschärft sich die diplomatische Isolation auf Druck der USA, etwa durch die Aussetzung diplomatischer Beziehungen durch Ecuador.

Besonders erschreckend ist das anhaltende Schweigen der Bundesregierung. Trotz eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Fraktion die Linke, das die US-Blockade eindeutig als völkerrechtswidrig einordnet, hat die Bundesregierung die jüngsten Verschärfungen bis heute nicht verurteilt.

Wie schätzen Sie die Lage in Kuba ein?

Ich selbst war nicht in Kuba, ich stehe jedoch mit mehreren Personen im Austausch, die mir aus erster Hand berichten. Sie zeichnen ein Bild extremer Not: Die Treibstoffknappheit beeinträchtigt nahezu alle Lebensbereiche. Transport, Arbeit, Lebensmittelversorgung, Gesundheitswesen, Bildung und Energieversorgung sind stark eingeschränkt. Viele Tankstellen und Geschäfte sind geschlossen, öffentliche Verkehrsmittel fahren nur sporadisch, und private Transportmittel sind für die meisten unerschwinglich. Autos und Tourist:innen sind kaum zu sehen, dafür stehen Menschen an den Straßen, um Mitfahrgelegenheiten zu bekommen. Müllberge und regelmäßige Stromabschaltungen prägen das Stadtbild, doch die Bevölkerung hat Strategien entwickelt, damit umzugehen, und die Regierung priorisiert produktive und systemrelevante Sektoren, während andere Tätigkeiten reduziert oder pausiert werden.

Die Lebensmittelversorgung ist ebenso schwierig: Jeder Haushalt verfügt über ein zugeteiltes Kontingent an Grundnahrungsmitteln, das oft nicht zum Leben ausreicht, und außerhalb der Hauptstadt ist die Lage vermutlich noch angespannter. Auch andere Lebensbereiche sind stark betroffen. Im Gesundheitswesen werden nicht unbedingt notwendige Operationen verschoben, Schulen und Universitäten arbeiten eingeschränkt oder hybrid, und lokale Lernzentren werden eingerichtet.

Trotz dieser Einschränkungen zeigt die Bevölkerung große Resilienz. Menschen unterstützen sich gegenseitig, teilen Ressourcen und organisieren ihr Alltagsleben kollektiv. Ein Kollaps oder Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung ist momentan nicht spürbar. Gleichzeitig verstärken die wirtschaftlichen Schwierigkeiten die bestehenden sozialen Unterschiede. Wer Zugang zu Devisen oder Auslandskontakten hat, kann die Versorgung besser sichern als andere. Politisch sind die Meinungen gemischt. Viele betonen die Bedeutung der nationalen Souveränität und machen die USA für die Verschärfung der Lage verantwortlich, während andere Kritik an wirtschaftlichen Fehlentscheidungen oder Korruption der eigenen Regierung üben. Die Bevölkerung versucht, durchzuhalten, doch im öffentlichen Leben spitzt sich die Versorgungskrise von Tag zu Tag weiter zu und die Gefahr einer humanitären Katastrophe wächst.

Was fordern Sie von der Bundesregierung?

Die Bundesregierung muss alle diplomatischen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Versorgung Kubas gesichert wird. Jahr für Jahr verurteilt die UN-Vollversammlung die US-Sanktionen. Am 29. Oktober 2025 haben zuletzt 165 Staaten – darunter auch Deutschland – erneut für ein Ende der Blockade gestimmt. Dass die US-Regierung ihre aggressive Politik gegen Kuba nun weiter vorantreibt und US-Präsident Donald Trump bereits eine “friedliche Übernahme” Kubas ins Spiel gebracht hat, müsste bei der Bundesregierung Alarmglocken läuten lassen. Doch bislang scheut Merz jede Konfrontation mit Washington und schweigt zu den jüngsten Verschärfungen der Blockade.

Wer eine regelbasierte Ordnung verteidigen will, kann Völkerrechtsverstöße nicht nur dort benennen, wo es politisch bequem ist. Der russische Angriffskrieg wird zu Recht verurteilt. Doch wenn bei Iran, Venezuela oder in Gaza gezögert oder relativiert wird, untergräbt das die eigene Glaubwürdigkeit. Das Völkerrecht verliert als Maßstab deutscher Außenpolitik an Bedeutung, sobald Verbündete betroffen sind. Indem sie schweigt, trägt die Bundesregierung zur politischen Legitimierung von Trumps Machtpolitik bei und unterwirft sich den extraterritorialen Ansprüchen der USA.

Doch bisher bleibt die Bundesregierung untätig. Auf eine schriftliche Frage antwortete mir die Bundesregierung: Seit der Verschärfung der US-Blockade wurde keinerlei humanitäre Hilfe für Kuba geleistet.

Politisch und humanitär kann Deutschland sofort handeln. Wie Spanien könnten wir humanitäre Hilfe in Form von Lebensmittel, Medikamente und Treibstoff bereitstellen. Dies wäre ein deutliches Signal, dass Berlin sich von der destabilisierenden US-Politik absetzen möchte. Der Aufruf der Afrikanischen Union, die Blockade zu beenden und Kuba von der Liste der angeblichen Terrorförderer zu streichen, zeigt, dass internationale Solidarität möglich ist. Kuba kann den Wirtschaftskrieg der USA überstehen, wenn die internationale Gemeinschaft aktiv wird. Hierzu ist konkrete Unterstützung gegen die Politik des Aushungerns notwendig. Humanitäre Hilfe darf dabei nicht als politisches Instrument durch die USA kontrolliert oder an Bedingungen geknüpft werden. Länder wie Spanien, Mexiko, Chile und China unterstützen Kuba bereits und weltweit nimmt auch die Solidarität innerhalb der Zivilgesellschaft zu.

Als Linke dürfen wir uns nicht nur auf völkerrechtliche Appelle und diplomatische Forderungen beschränken, denn sie reichen nicht aus, um globale Machtverhältnisse zu verändern. Eine linke Vision muss die strukturellen Ursachen von Krieg, Unterdrückung und globaler Ungleichheit ins Zentrum rücken und konkrete Wege finden, um lokale, nationale und globale Kämpfe für Frieden und soziale Gerechtigkeit miteinander zu verbinden. Deshalb müssen wir uns entschieden gegen das imperialistische Großmachtstreben Washingtons stellen und konsequent an der Seite der Menschen stehen, die unter der anhaltenden Blockade tagtäglich leiden. In den kommenden Wochen wird es entscheidend sein, ob die internationale Gemeinschaft der US-Regierung offenen Widerstand entgegensetzt oder sich weiterhin den Interessen Washingtons unterordnet.

Das Interview erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: Montage NachDenkSeiten, Maxim Studio/shutterstock.com, Die Linke im Bundestag

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„Nein zur US-Blockade – Solidarität mit Kuba!“ – Matinee in Mitte

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Am 8. März sprachen bei der „Matinee in Mitte“ die Politikerin Sevim Dağdelen (BSW), Juana Martínez González (Botschafterin der Republik Kuba in der Bundesrepublik Deutschland) und Professor Norman Paech (Professor für Öffentliches Recht an der Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik) über die zunehmende Konfrontationspolitik der USA, die Rolle von Sanktionen und die Gefahr weiterer Interventionen in der westlichen Hemisphäre. Die NachDenkSeiten stellen hier einen Ausschnitt des Gesprächs als Videomitschnitt zur Verfügung.

Während die Aufmerksamkeit der Welt aktuell auf den Krieg im Mittleren Osten gerichtet ist, geht die Blockade der Republik Kuba durch die USA ungehindert weiter. Hierdurch wird die gesamte Wirtschaft auf der Insel stranguliert, was nach Einschätzung von Sevim Dağdelen (BSW) einer Strategie des Aushungerns der Bevölkerung gleichkommt.

US-Präsident Donald Trump erklärte in einem CNN-Interview, Kuba werde „bald fallen“ und kündigte an, seinen Außenminister Marco Rubio dorthin zu schicken, weil „Kuba reif ist – nach 50 Jahren.“ Die Aussagen stehen im Kontext einer verschärften US-Politik gegenüber der Insel und wachsender Spannungen in der Region. Was bedeutet diese Eskalation für die internationale Ordnung, für Lateinamerika – und für Europa?

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Titelbild: NachDenkSeiten

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Nicht auf dem neuesten Stand

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Es ist der deutschen Regierung und dem Regierungssprecher vielleicht nicht vorzuwerfen, dass sie sich in dem undurchdachten und chaotischen Zickzackkurs der US-amerikanischen Regierung im Irankrieg nicht mehr zurechtfinden. Was man ihnen aber vorwerfen kann, ist, deren Halbwahrheiten (wenn nicht gar Lügen) und sich selbst widersprechende Aussagen mit dem Brustton der Überzeugung gegenüber Journalisten und der eigenen Bevölkerung zu wiederholen. Bündnis-(Vasallen-)Treue in allen Ehren, aber das ist langsam nur noch peinlich. Ein Kommentar von Maike Gosch.

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Friedrich Merz erklärte am 3. März 2026 auf Nachfrage einer Journalistin in den Tagesthemen nach der möglichen Völkerrechtswidrigkeit der israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran, die den aktuellen Krieg im Mittleren Osten ausgelöst haben, dass der Iran kurz davor gewesen sei, in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen. Am 2. März hatte allerdings die internationale Atomenergiebehörde IAEA erklärt, sie habe keinerlei Hinweise auf ein iranisches Atomwaffenprogramm finden können. Der Sprecher der Bundesregierung konnte diesen Widerspruch auf Nachfrage unseres ehemaligen Kollegen Florian Warweg (jetzt OAZ) am 9.3. auch nicht auflösen.

In den USA wird schon offen darüber gesprochen, dass weder die Rechtfertigungen, Iran habe kurz davorgestanden, Nuklearwaffen zu entwickeln, noch dass ein Angriff durch den Iran unmittelbar bevorgestanden habe, für den Angriffskrieg greifen würden. Jetzt ist sogar das offizielle Kriegsziel des Kriegsministeriums geändert worden. Hieß es in den letzten Monaten und auch noch kurz vor und während der aktuellen Angriffe, dass das Kriegsziel die Beendigung des iranischen Atomprogramms sei, erklärte US-Senator Chris Murphy (Demokrat) in einem Interview vom 10.3. mit MS NOW, dass er gerade aus einer Anhörung für den Kongress käme, in der dieses Ziel geändert oder zurückgenommen wurde.

Auf die Frage der Journalistin, warum denn die USA im Krieg mit dem Iran sei, wenn es nicht um das iranische Atomprogramm gegangen sei und kein Angriff unmittelbar bevorgestanden habe, antwortet Murphy: „Großartige Frage. (…) Die beste Antwort ist wahrscheinlich, (…) dass Israel uns dazu gezwungen hat. (Israel made us do it).“ Und er bezog sich dabei auf die Aussage von Außenminister Marco Rubio vom Montag, 9.3., dass die USA gewusst hätten, es würde einen Offensivschlag Israels gegen den Iran geben und daraufhin eine Antwort des Iran, und sie sich daher – im Grunde präventiv – an der Offensive beteiligt hätten. Das wurde von der US-Regierung danach zwar wieder relativiert, allerdings ohne eine überzeugende neue Version der Ereignisse.

Es entsteht inzwischen immer häufiger der Eindruck, dass sie schlicht nicht auf dem neuesten Stand der Ereignisse und Erkenntnisse sind. Man fragt sich manchmal, wer die Kollegen eigentlich brieft. Der gemeine X-Nutzer, Teenager auf Tiktok oder Influencer auf Instagram scheint oft besser, schneller und internationaler informiert zu sein als unsere Politiker und ihre Sprecher. Wie oft haben Regierungssprecher oder die Sprecher verschiedener Ministerien in der Bundespressekonferenz auf Fragen von Florian Warweg in letzter Zeit schlicht mit: „Das ist mir/uns nicht bekannt.“ geantwortet? Ich glaube nicht mal, dass das in jedem Fall eine Schutzbehauptung war – sie hatten es tatsächlich nicht mitbekommen. Vielleicht ist der inzwischen sehr kuratierte und eingeschränkte Informationsraum besonders schädlich für den Wissensstand von Politikern und ihren Mitarbeitern. Die Bevölkerung ist dagegen inzwischen sehr kreativ geworden, die Informationsschranken zu überwinden und sich divers und vielfältig zu informieren.

Die Annahme einer verzögerten Informiertheit ist natürlich die wohlwollende Interpretation der Situation. Oft wird angenommen, dass die Regierung oder auch andere Politiker schlicht wissentlich und willentlich Propaganda verbreiten. Aber vielleicht ist auch – öfter als man denkt – schlicht ein Informationsgefälle das Problem. Es passiert inzwischen zu viel und zu schnell, und die Propaganda von allen Seiten ist so flächendeckend, dass man als Mitglied eines hierarchischen und bürokratischen Systems kaum noch durchblickt. Hinzu kommt natürlich noch die mangelnde Skepsis gegenüber der Information der eigenen Seite oder der eigenen Verbündeten.

Wenn zum Beispiel der Oberst a. D. der US-Armee Lawrence Wilkerson und ehemaliger Stabschef von US-Außenminister Colin Powell unter Georg Bush im Interview vom 10.3. mit der Reporterlegende Amy Goodman von Democracy Now! sagt: „Diese US-Regierung hat in den letzten Tagen mehr Kriegsverbrechen begangen als irgendein anderes Land seit Adolf Hitler, glaube ich.“, dann sollte das doch den einen oder anderen Politiker in Deutschland aufhorchen lassen. Auch der renommierte Ökonomieprofessor und Berater verschiedener Regierungen, Jeffrey Sachs, sprach bei Piers Morgan am 10.3. davon, dass die USA und Israel flächendeckende Bombardements ausführen würden, er spricht von einem „Blutbad“. Aber das scheint auch wieder in Deutschland keiner so richtig mitbekommen zu haben. Wir sind einfach immer einige Wochen hinterher.

Ein weiteres Beispiel für die merkwürdige Uninformiertheit der deutschen Politiker über internationale Ereignisse liefert Anton Hofreiter von Bündnis 90/Die Grünen und Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags in einem Interview mit phoenix am 1. März. Zunächst beschreibt Hofreiter die Lage im Iran. Seiner Ansicht nach waren „große Teile der Angriffe sicher ein Erfolg“. Dies sagt er, ohne die eklatanten Kriegsverbrechen, wie die Tötung der über 150 Schulmädchen am 28. Februar, auch nur zu erwähnen.

Dann spricht er von den Aussichten, dass dadurch das „Mullah-Regime“ gestürzt werden könne, da es (also das Regime) bei der Bevölkerung „extrem verhasst“ sei. Auch hier möchte man sagen: „Fake News“. Was auch immer man von der Regierung in Teheran halten mag, dass sie die Unterstützung eines großen Teils der Bevölkerung genießt, zeigte sich zum Beispiel an den Massendemonstrationen zur Unterstützung der Regierung nach den Unruhen im Januar 2026, an denen Hunderttausende, einige sprechen sogar von über einer Million, Personen teilnahmen, sowie auch jetzt an den massiven Aufmärschen zu Unterstützung seit Beginn des Krieges.

Massive Propaganda im Vorfeld hatte im westlichen Ausland zwar den Eindruck vermittelt, die Regierung in Teheran stehe kurz davor, von der eigenen Bevölkerung gestürzt zu werden – dass es sich hierbei um falsche Einschätzungen handelte, sieht man bereits daran, dass es für so einem Sturz oder Regimewechsel bisher keinerlei Anzeichen gibt, obwohl im 12-Tage-Krieg sowie zu Beginn des aktuellen Krieges in einer massiven „Enthauptungskampagne“ eine große Zahl an iranischen Führungspersonen, inklusive des Ayatollah Khamenei, durch israelische und US-amerikanische Geheimdienstkräfte oder Bombardements ermordet wurden. Das ist das Problem dabei, wenn man seine Analysen auf die eigene Propaganda stützt: Man bekommt keine realistische Einschätzung der Situation.

An späterer Stelle im Interview mit Hofreiter stellt die Journalistin ihm die Frage, ob der Angriffskrieg nicht völkerrechtswidrig sei. Hierauf antwortet er, dass das im „klassischen Völkerrecht“ vielleicht so sei (allein diese Formulierung!), man aber nicht vergessen solle, dass es sich beim Iran um ein „extrem verbrecherisches Regime“ handele und dieses „Terror-Regime“ bei den letzten Protesten der Bevölkerung „30.000, vielleicht sogar 40.000 der eigenen Bevölkerung“ ermordet habe.

Auch diese Angaben lassen sich in keiner Weise belegen und beruhen ausschließlich auf anonymen Quellen oder Organisationen, die an den Regime-Change-Aktivitäten des Westens beteiligt sind. Das ist aber bei Herrn Hofreiter irgendwie noch nicht angekommen. Die US-amerikanischen Journalisten Max Blumenthal und Wyatt Reed hatten recherchiert, dass die einzige namentlich genannte Quelle, die für diese hohe Zahl genannt wurde, ein gewisser Dr. Amir Parasta ist, der wiederum ein Lobbyist für den Sohn des letzten Schahs, Reza Pahlavi, ist. Pahlavi arbeitet offen mit den USA und Israel zusammen, um einen Sturz der Regierung im Iran zu erreichen.

Wie das vermutlich inszenierte Massaker von Račak im Kosovokrieg, die Brutkastenlüge im Irakkrieg, die Toten auf dem Maidan bei den Protesten 2014, die höchstwahrscheinlich von privaten Scharfschützen erschossen wurden und nicht von den Sicherheitskräften der ukrainischen Regierung, wie die Untersuchungen des kanadisch-ukrainischen Professors Ivan Katchanovski ergeben haben, und viele, viele ähnlicher Ereignisse mehr, handelt es sich auch bei diesen enormen Opferzahlen sehr wahrscheinlich um Gräuelpropaganda, die zur Rechtfertigung eines Angriffskriegs (oder Regime Changes) für einige Wochen über alle Kanäle geblasen wird, um dann langsam wieder in der Versenkung zu verschwinden, nachdem sie ihren propagandistischen Dienst getan hat.

Dieses Muster dürfte doch langsam für jeden erkennbar sein. Nur scheinbar für unsere Politiker (noch) nicht. Wie oft wollen sie noch auf den Propaganda-Apparat des Westens hereinfallen, während sie gleichzeitig mit unglaublicher Energie gegen die hybride Kriegsführung und Desinformation geopolitischer Feinde wettern? Ich glaube Herrn Hofreiter sogar, dass er diese Informationen wirklich glaubt und, ebenso wie im Fall der Ukraine, aus echter Empathie mit den Menschen vor Ort handelt und entscheidet, aber wie kann man als gestandener und erfahrener Politiker so unkritisch gegenüber dem massiven Propaganda-Apparat des Westens sein?

Ein Bekannter von mir hat mal in Bezug auf politische Auseinandersetzungen mit gewissen Akteuren die schöne Formulierung verwendet: „intellektuell nicht satisfaktionsfähig“. Ich will nicht arrogant klingen, aber manchmal machen mich solche Äußerungen wie die oben genannten von Merz oder Hofreiter gar nicht mehr wütend, sondern mich beschleicht eine gewisse Enttäuschung, ein Nicht-mehr-ernst-nehmen-Können. Ich will dann sagen: Informiert euch erstmal richtig, schließt informativ auf und nehmt dann erst wieder an der Debatte teil. Oder anders formuliert: Macht doch erstmal eure Hausaufgaben.

Titelbild: Screenshot Tagesthemen

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US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

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Die US- und NATO-Basis Ramstein ist ein zentraler Knotenpunkt US-amerikanischer Militärpolitik in Europa. Von hier aus werden Kriege koordiniert, die nicht nur das Völkerrecht infrage stellen, sondern auch Deutschland politisch und sicherheitspolitisch in Haftung nehmen. Die Debatte über Ramstein führt deshalb zu einer grundsätzlichen Frage: Welche Rolle spielen US-Militärbasen und die NATO im globalen Machtsystem der Vereinigten Staaten – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Frieden und Sicherheit in Deutschland? Von Sevim Dagdelen.

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Ramstein und die Verantwortung Deutschlands

Zur Führung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran nutzen die Vereinigten Staaten insbesondere auch die US- und NATO-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein. Obwohl der Verstoß der USA gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes offenkundig zu sein scheint, kann die Bundesregierung keinerlei Fehlverhalten Washingtons erkennen. Dabei ist Artikel 26 Abs. 1 GG, der besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig“, denkbar klar.

Die US-Militärbasen in Deutschland, obwohl formal im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, sind de facto Enklaven. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025 ( – 2 BvR 508/21 – ) zum Drohneneinsatz über Ramstein in seinen Leitsätzen ausdrücklich festgehalten: Der Bundesrepublik Deutschland „obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt“.

Das Gericht sah eine „Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG“, die „sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens“ beziehe. Diese Schutzpflicht, so Karlsruhe, „erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen“, sprich den USA. Während die New York Times berichtet, die USA hätten eine Mädchenschule im Iran angegriffen, wobei 170 Kinder getötet wurden, so muss man von einem schweren Kriegsverbrechen ausgehen. Das Rückgrat der USA aber sowohl für das Kriegsverbrechen des Angriffskrieges als auch für die völkerrechtswidrigen Tötungen unschuldiger Zivilisten ist Ramstein.

Wie bei der NATO insgesamt hält sich auch bei den US-Basen in Deutschland die Legende, diese Basen dienten der Verteidigung einer Wertegemeinschaft. Für die NATO hatte bereits Generalsekretär Mark Rutte diesen Mythos zerstört. „Die NATO ist für die USA eine Plattform, um ihre Macht zu projizieren“, soweit ein ehrlicher Herr Rutte. Diese Feststellung muss in besonderer Weise auch für die weltweiten US-Basen gelten. Dabei aber kommt der NATO wiederum eine ganz besondere Rolle zu.

NATO: Infrastruktur US-amerikanischer Macht

Durch die NATO erhalten die USA garantierten Zugang zu einem Netzwerk von Luft-, Marine- und Landstützpunkten in ganz Europa. Diese dienen als „Sprungbretter“ für US-Operationen in Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien, da Europa geographisch näher an globalen Krisengebieten liegt.

Ohne diesen stabilen rechtlichen Rahmen müssten die USA bilaterale Abkommen aushandeln, die anfällig für lokale Politik wären und oft „Mietzahlungen“ erfordern würden. In Deutschland ist es so, dass durch indirekte Zahlungen Berlin bis zu 40 Prozent der Stationierungskosten trägt, allein für Ramstein wird von Kosten von bis zu 80 Millionen pro Jahr ausgegangen. Ramstein aber hat seine rechtliche Absicherung nicht nur über das NATO-Zusatzabkommen, sondern auch über den Aufenthaltsvertrag von 1954.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die NATO als „Kraftmultiplikator“ fungiert, der die US-Militärkapazitäten erheblich verstärkt, ohne dass die USA allein die vollen Kosten tragen müssen. Wir erinnern uns, dass auch bei den Gemeinschaftskosten die USA es geschafft haben, insbesondere Deutschland immer mehr Kosten aufzuhalsen. Das gesamte Bestreben der Trump-Administration ist es, den Europäern auch innerhalb der NATO zusätzliche Kosten aufzubürden.

Der Militärpakt ermöglicht zudem gemeinsame Kommando- und Kontrollstrukturen, die die US-Fähigkeiten weltweit erweitern. Der US-Beitrag zum NATO-Haushalt beträgt nur einen Bruchteil des US-Verteidigungsetats (z. B. 0,074 Prozent für 2025), ergibt aber immense Vorteile durch geteilte Ressourcen. Ramstein mit dem Hauptquartier der United States Air Forces in Europe – Air Forces Africa und dem Hauptquartier des Allied Air Command Ramstein, einer NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften, ist ein Paradebeispiel für diese Erweiterung der US-Kriegsfähigkeiten.

Ohne die NATO wäre das US-Stützpunktsystem teurer, instabiler und weniger effizient, da es auf bilaterale Deals angewiesen wäre. Die NATO ist essenziell für das Stützpunktsystem in Europa und die globale Machtprojektion der USA. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass die NATO und das US-Stützpunktsystem Teil eines kolonialen Weltsystems der USA sind, das auch auf Krisen reagiert. Etwa wenn die US-Basen in den Golfstaaten zunehmend bedroht werden, wird versucht, britische Basen in Zypern, die von den US-Amerikanern genutzt werden, über einen NATO-Beitritt der Insel de facto zu NATO-Basen zu transformieren, die dann wiederum den Vorteil für die USA hätten, dass die Finanzierung stärker von Dritten übernommen würde und einem massiven Ausbau der Militärbasen nichts mehr im Wege stünde.

Im Fall Zypern würde ein NATO-Beitritt mit ziemlicher Sicherheit auf eine Teilung der Insel hinauslaufen, denn der NATO-Partner Türkei, der 37 Prozent Zyperns besetzt hält, würde sich eine Zustimmung zu einem NATO-Beitritt Zyperns sicherlich teuer abkaufen lassen, etwa durch eine Anerkennung der türkischen Besatzung durch die USA.

US-Basen: Neokoloniale Kriegsenklaven

Die Frage, die ich mir oft gestellt habe, insbesondere nach der Münchener Rede des US-Außenministers Rubio, ist, ob man die US-Militärbasen nicht als Teil eines kolonialen oder besser gesagt neokolonialen Weltsystems der USA bezeichnen muss. Die rund 800 US-Militärbasen in über 80 Ländern sind einzigartig für ein einzelnes Land. Zunächst einmal ist hier die funktionale Ähnlichkeit zu klassischen Kolonien zu nennen. Die US-Basen dienen der Machtprojektion, Kontrolle von Ressourcen, Abschreckung und Intervention. Sie ermöglichen es den USA, globale Hegemonie zu erhalten, ohne direkte territoriale Annexion – genau wie das britische Empire mit seinen Stützpunkten (Gibraltar, Singapur, Malta) funktionierte. Der US-Politologe Professor Chalmers Johnson nannte die US-Basen zu Recht wörtlich „Amerikas Version der Kolonie“.

Die US-Basen haben zahlreiche neokoloniale Merkmale. Viele Basen entstehen durch ungleiche Verträge, Druck oder Abhängigkeit (z. B. in Ländern mit US-freundlichen Regimen). Sie verursachen oft Umweltzerstörung, Vertreibungen, Kriminalität, Prostitution und Verletzung der Souveränität – ähnlich wie Kolonialherrschaft. In Okinawa, Guam oder Diego Garcia gibt es starke lokale Widerstandsbewegungen gegen diese „militärische Besatzung“.

Auch der Vertrag über die Stationierung der US-Armee in Deutschland von 1954 ist solch ein ungleicher Vertrag, auch da vergleichbare deutsche Basen in den USA fehlen. Man muss hier im aristotelischen Sinne von einer an sich unfreiwilligen Freiwilligkeit sprechen, die den Abschluss des Vertrages von bundesrepublikanischer Seite aus bedingte.

Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 gibt Deutschland acht Mitgliedstaaten der NATO (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika) seine völkerrechtliche Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt ihrer Stationierungsstreitkräfte. Mit dem Vertragswerk wurde noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO das Besatzungsrecht der Truppen der Alliierten fortgeschrieben per allgemeinem Zustimmungsgesetz, während das NATO-Truppenstatut die konkrete Ausgestaltung des Aufenthalts formuliert.

Dieser Aufenthaltsvertrag wurde durch einen Notenwechsel gegenüber den drei Westalliierten 1990 für Gesamtdeutschland bestätigt und gilt allerdings nicht in den neuen Bundesländern. Der Aufenthaltsvertrag ist ein Relikt des Kalten Krieges. Die US-Basen haben infolge dieses Vertrages den Charakter von extraterritorialen Enklaven. Der Zutritt wird allein von den USA kontrolliert. Es gilt de facto eine Straflosigkeit für die Handlungen der USA, auch da die Bundesregierung offenbar nicht Willens ist, das Grundgesetz und Völkerrecht in diesen Enklaven durchzusetzen.

Der Aufenthaltsvertrag muss als ungleicher Vertrag gewertet werden, da er beispielsweise entsprechende Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf dem Territorium der USA nicht vorsieht. Die vertraglichen Möglichkeiten zum Aufenthalt deutscher Truppen zur Ausbildung etwa sind mit dem Aufenthaltsvertrag nicht zu vergleichen. Der Vertrag ist ein klassisches Beispiel, wie eine Struktur des Kalten Krieges für das Führen weltweiter Kriege der USA in Anspruch genommen wird. Je stärker aber die USA völkerrechtswidrige Kriege von ihren Basen in Deutschland aus weltweit mitführen und sogar über die geplante US-Raketenstationierung auf US-Basen (Raketen, die Moskau in wenigen Minuten erreichen können) andere Länder von Deutschland aus bedrohen, umso instabiler wird auch die Sicherheitslage der Bevölkerung hier. Deutschland wird ganz praktisch in Haftung genommen werden für Kriegsentscheidungen der USA von deutschem Boden aus.

Es geht inzwischen um viel mehr als die Durchsetzung des Grundsatzes, dass von deutschem Boden aus kein Krieg mehr ausgehen sollte. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland, die eine US-Regierung bereit ist, massiv zu gefährden, indem sie von Deutschland aus Völkerrecht bricht und andere Staaten ins Visier ihrer Raketen nimmt.

Schließen und Austreten: Für Frieden und Sicherheit

Wem Frieden und Sicherheit heute für Deutschland am Herzen liegen, der muss deshalb auf die Schließung der US-Militärbasen wie auch auf einen Austritt aus der NATO drängen. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Austrittsfrage heißt es im letzten Satz verräterisch offen:

Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen. Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.

Spanien hat gezeigt, dass man den USA die Nutzung ihrer Basen für völkerrechtswidrige Kriege verwehren kann. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland eine Bewegung zur Schließung dieser Kriegsenklaven der USA und zum Austritt aus einem Militärpakt, der allein helfen soll, die US-Hegemonie auf unsere Kosten abzusichern, verstärken.

Titelbild: hapelinium / Shutterstock

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Ein Solidaritätsbesuch zur Unzeit

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Außenminister Wadephuls Flug nach Israel.

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Völkerrecht in Gefahr: Ein Appell an Europa

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Als Botschafter der Islamischen Republik Iran möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein beispielloses und zutiefst besorgniserregendes Ereignis lenken – ein Ereignis, das nicht nur eine offensichtliche Verletzung des Völkerrechts darstellt, sondern auch einen schwerwiegenden Schlag gegen die grundlegenden Prinzipien der internationalen Ordnung bedeutet. Von Majid Nili, iranischer Botschafter in Deutschland.

Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Iran am 28. Februar 2026 ohne jeden Grund oder jede Rechtfertigung militärisch von Israel und den Vereinigten Staaten angegriffen, während sich das Land inmitten indirekter Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten unter Vermittlung des befreundeten Staates Oman befand.

Im Verlauf dieser Angriffe wurden zahlreiche zivile Ziele gezielt angegriffen. Dazu zählt unter anderem ein Luftangriff auf eine Mädchenschule in der Stadt Minab, bei dem 175 Schülerinnen und Mitglieder des Lehrpersonals getötet wurden. Ebenso gehörte der Angriff auf die Nuklearanlage in Natanz zu den durchgeführten Angriffen – eine Anlage, die gemäß den Bestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation aufgrund möglicher Umweltfolgen vor Angriffen geschützt sein sollte. Darüber hinaus wurde auch die Teheraner Ölraffinerie angegriffen – ein Angriff, der zur Freisetzung chemischer Stoffe in einer Stadt mit rund zehn Millionen Einwohnern führte. Außerdem kam bei dieser Aggression der religiöse und politische Führer des Iran, Ayatollah Khamenei, ums Leben.

Diese Angriffe stellen neben ihren weitreichenden humanitären und ökologischen Folgen klare Verstöße gegen das Völkerrecht dar, insbesondere gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen. Ein solches Verhalten verletzt nicht nur das Recht, sondern auch die grundlegendsten moralischen Prinzipien der internationalen Beziehungen sowie die fundamentalen Regeln des humanitären Völkerrechts.

Noch bedauerlicher ist jedoch die Reaktion einiger europäischer Politiker, die diese Handlungen nicht eindeutig verurteilt haben und durch ihr Schweigen oder durch die Relativierung rechtlicher und moralischer Prinzipien faktisch an der Seite der Aggressoren stehen.

Es ist nicht schwer zu verstehen, warum einige Staaten Israel und die Vereinigten Staaten unterstützen. Doch das Überschreiten der klaren Grenzen von Moral und Völkerrecht – Grenzen, deren Schutz die Bundesrepublik Deutschland und ihre Philosophen stets betont haben – wirft eine ernste und historische Frage für die öffentliche Meinung auf.

Die Erfahrung der Geschichte zeigt deutlich, dass Schweigen gegenüber Aggression und Kriegsverbrechen letztlich zur Normalisierung der Gesetzlosigkeit im internationalen System führt – zu einer Situation, in der das „Recht des Stärkeren“ die gemeinsamen Regeln ersetzt. In einer solchen Ordnung wäre kein Land sicher, und früher oder später würde diese Unsicherheit zu noch größerer Instabilität führen.

Die Islamische Republik Iran wird sich im Einklang mit ihrer Geschichte, ihrer Zivilisation und ihren religiösen Grundlagen sowie im Rahmen von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen über das Recht auf Selbstverteidigung entschlossen für die Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität einsetzen.

Was jedoch von den aufgeklärten Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands erwartet wird, ist, dass sie nicht zulassen, dass die grundlegenden Maßstäbe des Völkerrechts und des humanitären Rechts leichtfertig politischen Erwägungen und einer bedingungslosen Unterstützung der Aggressoren geopfert werden. Die Geschichte Deutschlands, die selbst Krieg und Aggression erlebt hat, zeigt deutlich, dass das Wegsehen bei der Verletzung von Recht und Moral weder Frieden noch Sicherheit bringt, sondern vielmehr den Weg für die Wiederholung von Ungerechtigkeit und die Ausbreitung von Gesetzlosigkeit in der Welt ebnet.

Anmerkung der Redaktion: Zur guten journalistischen Praxis gehört es, alle Seiten eines Konflikts abzubilden, die unterschiedlichen Stimmen anzuhören. In diesem Sinne veröffentlichen wir auch diesen Beitrag, zumal er inhaltlich durchaus lesenswert ist.

Titelbild: Bundesregierung / Jesco Denzel

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Atomarer Präventivschlag? | Von Uwe Froschauer

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Ist ein solcher nach völkerrechtswidrigem Angriffskrieg, Kriegsverbrechen sowie Kinder- und Völkermord die logische Folge?

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Dem aktuell als Schurkenstaat zu bezeichnenden Land Israel ist alles zuzutrauen. In arabischen Gefilden wird auch gemunkelt, die USA seien der große Teufel und Israel der kleine. Viele meiner orientalischen Bekannten meinen auch, es wäre umgekehrt, und Israel würde die USA instrumentalisieren. Nun, das liegt im Auge des Betrachters. Unzweifelhaft richtig ist jedoch die Tatsache, dass beide bellizistisch und imperialistisch orientierten Länder jeder Menge illegal geführte Kriege zu verantworten haben.

Das Völkerrecht kennt ein klares Prinzip: Krieg ist verboten – außer zur Selbstverteidigung oder mit Zustimmung der Vereinten Nationen. In der politischen Realität jedoch scheint dieses Prinzip vor allem für schwächere Staaten zu gelten. USA und Israel interpretieren die Regeln regelmäßig zu ihren Gunsten. Sie scheint die UN-Charta von 1945 nicht zu interessieren.

Die Geschichte illegaler Kriege der letzten Jahrzehnte ist reich an Beispielen. Der Irakkrieg 2003, die Invasion Panamas, der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien – an dem sich auch Deutschland beteiligte – oder die wiederholten militärischen Operationen Israels im Gazastreifen – all diese Konflikte wurden ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates geführt oder lösten weltweit massive völkerrechtliche Kritik aus.

Wenn nun erneut Bomben fallen – wieder mal auf den Iran –, stellt sich deshalb die Frage: Handelt es sich um eine außergewöhnliche Eskalation oder lediglich um das nächste Kapitel einer langen Serie militärischer Interventionen?

Völkerrechtswidrige Militäraktionen Israels

Bereits in früheren Jahrzehnten kam es zu militärischen Aktionen Israels, die international als Bruch des Völkerrechts zu interpretieren sind. Im Juni 1981 bombardierte die israelische Luftwaffe den irakischen Atomreaktor Osirak nahe Bagdad. Israel erklärte, man habe damit ein zukünftiges Atomwaffenprogramm des Irak verhindern wollen.

Der UN-Sicherheitsrat verurteilte den Angriff jedoch einstimmig und bezeichnete ihn als Verletzung des Völkerrechts. Selbst enge Verbündete Israels kritisierten damals den Präventivschlag. Präventivschläge sind völkerrechtswidrig, das sollte auch Ihnen klar sein, Herr Merz!

Libanonkrieg 1982

1982 begann Israel eine großangelegte Militärinvasion im Libanon. Ziel war offiziell die Zerschlagung der PLO-Strukturen (PLO = Palästinensische Befreiungsorganisation) im Süden des Landes.

Die Offensive führte jedoch zu einer Besetzung großer Teile des Libanon und zu einer langjährigen militärischen Präsenz Israels. International besonders schockierend wirkte das Massaker in den Flüchtlingslagern Sabra und Schatila, das von mit Israel verbündeten Milizen verübt wurde.

Eine israelische Untersuchungskommission stellte später fest, dass die israelische Führung eine indirekte Verantwortung trug, weil sie das Massaker nicht verhindert hatte. In meinen Augen ist auch nicht auszuschließen, dass dieses Massaker nicht nur geduldet, sondern angeordnet wurde. Wie eingangs gesagt: Ich traue den Israelis mittlerweile jede Gräueltat zu.

Die Gaza-Kriege

Israel hat durch mehrere illegale Militäraktionen gegen Gaza große Schuld auf sich geladen.

Gaza-Krieg 2008–2009 („Operation Cast Lead“)

Ende 2008 begann Israel eine massive Militäroperation im Gazastreifen. Ziel war laut israelischer Regierung, die Raketenangriffe der Hamas zu stoppen.

Der Krieg dauerte rund drei Wochen. Dabei wurden große Teile der Infrastruktur im Gazastreifen zerstört. Nach Angaben internationaler Organisationen starben über tausend Palästinenser, darunter zahlreiche Zivilisten.

Der später veröffentlichte Goldstone-Bericht der Vereinten Nationen warf sowohl Israel als auch der Hamas mögliche Kriegsverbrechen vor.

Gaza-Krieg 2014 („Operation Protective Edge“)

Im Sommer 2014 eskalierte der Konflikt erneut. Israel startete eine groß angelegte Luft- und Bodenoffensive im Gazastreifen.

Der Krieg dauerte sieben Wochen. Über 2 000 Palästinenser wurden getötet, darunter viele Zivilisten, während auf israelischer Seite mehr als 70 Menschen starben. Die Relation der Todesopferzahlen beider Seiten ist bezeichnend und typisch für Präventiv- und Vergeltungsschläge Israels.

Internationale Menschenrechtsorganisationen warfen Israel wiederholt eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung vor. Israel argumentierte dagegen, die Hamas missbrauche zivile Infrastruktur für militärische Zwecke.

Gaza seit 2023

Seit dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 führt Israel einen der massivsten Militäreinsätze seiner Geschichte im Gazastreifen durch.

Große Teile des dicht besiedelten Küstengebiets wurden zerstört, Millionen Menschen sind vertrieben worden. Internationale Organisationen, darunter Amnesty International und Human Rights Watch, werfen Israel schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vor.

Der Internationale Gerichtshof befasst sich mit der Frage, ob Israels Vorgehen den Tatbestand eines Völkermordes erfüllt – eine juristische Bewertung, die allerdings noch nicht endgültig entschieden ist. Die Schuld Israels ist für mich keine Frage, sondern Fakt: Das israelische Regime hat sich des Völker- und Kindermords schuldig gemacht. Die Verantwortlichen sind in Den Haag den Richtern vorzuführen und zu verurteilen.

Die Landkarte ohne Palästina

Für Aufsehen sorgte auch ein symbolischer Moment auf internationaler Bühne. Während einer Rede vor der UN-Generalversammlung in New York präsentierte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu eine Karte des Nahen Ostens, die er als Vision eines „neuen Nahen Ostens“ bezeichnete. Auf dieser Karte waren jedoch weder der Gazastreifen noch das Westjordanland als palästinensische Gebiete eingezeichnet – das gesamte Gebiet erschien faktisch als Teil Israels.

Netanjahu nutzte die Grafik, um ein regionales Bündnis Israels mit arabischen Staaten darzustellen und die strategische Konfrontation mit dem Iran zu betonen. Die Darstellung ist jedoch ein klares politisches Signal: eine Zukunftsvision, in der ein eigenständiger palästinensischer Staat schlicht nicht mehr vorkommt. An Hybris ist diese Aktion sowie Benjamin Netanjahu, gegen den vom Internationalen Strafgerichtshof ein Haftbefehl erlassen wurde, wohl kaum zu überbieten. Jeder, der den Kindermörder Netanjahu hofiert, macht ihn salonfähig und sich damit mitschuldig, sei es nun Friedrich Merz, Donald Trump oder Viktor Orban.

Die Botschaft dieser Karte war ebenso deutlich wie provokant: Während international weiterhin über eine Zwei-Staaten-Lösung diskutiert wird, geht die aktuelle israelische Politik von einer Vorstellung aus, in der das historische Palästina vollständig unter israelischer Kontrolle steht. Benjamin Netanjahu versucht mit aller Kraft eine international angestrebte Zwei-Staaten-Lösung zu verhindern, auch wenn er dabei über 20.000 Kinderleichen gehen muss. Schande über diesen Mann! Wann klicken endlich die Handschellen?

Der Zwölf-Tage-Krieg gegen den Iran (2025)

Im Juni 2025 eskalierte der Schattenkrieg zwischen Israel und dem Iran erstmals zu einem offenen militärischen Konflikt. Am 13. Juni begann Israel mit überraschenden Luftangriffen auf iranische Militär- und Nuklearanlagen. Bei den Angriffen wurden mehrere militärische Kommandeure, Wissenschaftler und weitere Personen getötet, während gleichzeitig iranische Luftabwehrsysteme und Infrastruktur zerstört wurden.

Der Iran reagierte innerhalb weniger Stunden mit massiven Gegenangriffen. Mehr als 550 ballistische Raketen und über 1.000 Drohnen wurden in Richtung Israel gestartet und trafen neben militärischen Zielen auch zivile Einrichtungen.

Die Vereinigten Staaten griffen zunächst indirekt in den Konflikt ein, etwa durch die Abwehr iranischer Angriffe. Am zehnten Tag des Krieges beteiligten sich die USA schließlich selbst an den militärischen Operationen und bombardierten mehrere iranische Nuklearanlagen.

Der Krieg dauerte insgesamt zwölf Tage, kostete über tausend Menschen das Leben und löste eine massive Eskalationsspirale im gesamten Nahen Osten aus. Erst am 24. Juni 2025 wurde unter internationalem Druck eine Waffenruhe vereinbart.

Dieser kurze, aber intensive Krieg ist ein weiteres Beispiel für militärische Präventivschläge außerhalb eines klaren Mandats der Vereinten Nationen – ein Muster, das den ohnehin fragilen Rahmen des internationalen Rechts weiter unter Druck setzt.

Kleiner Exkurs: Friedrich Merz‘ Reaktion auf den 12-Tage-Krieg

Während international über die völkerrechtliche Legitimität der Angriffe Israels und der Vereinigten Staaten auf den Iran gestritten wurde, stellte sich die deutsche Bundesregierung demonstrativ an die Seite ihrer westlichen Partner. Bundeskanzler Friedrich Merz lobte das Vorgehen Israels sogar ausdrücklich. In einem Interview am Rande des G7-Gipfels erklärte er:

„Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle.“

Die Aussage sorgte selbst innerhalb der deutschen Politik für Irritationen und Kritik. Oppositionspolitiker und Teile der Koalition warfen dem Kanzler vor, mit dieser Wortwahl einen militärischen Angriff zu legitimieren, dessen völkerrechtliche Grundlage hoch umstritten ist.

Solche Aussagen sind ein politisches Signal, das weit über diplomatische Solidarität hinausgeht. Deutschland tritt damit faktisch als enger politischer Unterstützer einer militärischen Eskalation auf, deren Folgen kaum absehbar sind. Es deckt damit in meinen Augen den Terrorstaat Israel.

Eine kurze Geschichte US-amerikanischer Interventionen

Die Vereinigten Staaten präsentieren ihre militärischen Einsätze regelmäßig als notwendige Maßnahmen zur Verteidigung von Freiheit, Sicherheit oder internationaler Stabilität. Kritiker wie ich verweisen jedoch darauf, dass die Geschichte der US-Außenpolitik von einer langen Reihe militärischer Interventionen geprägt ist – die meisten davon ohne Mandat der Vereinten Nationen oder mit völkerrechtlich umstrittener Begründung. Ein Blick auf einige markante Beispiele zeigt, wie häufig militärische Gewalt von den USA – meist völkerrechtswidrig – eingesetzt wurde.

Iran 1953

In einer von der CIA unterstützten Operation wurde der demokratisch gewählte iranische Premierminister Mohammad Mossadegh gestürzt. Hintergrund war unter anderem seine Entscheidung, die iranische Ölindustrie zu verstaatlichen. Der Putsch ebnete den Weg für die autoritäre Herrschaft des Schahs und gilt bis heute als prägendes Ereignis der iranisch-amerikanischen Beziehungen. Der Schah, Mohammad Reza Pahlavi, regierte anschließend jahrzehntelang mit starker Unterstützung der Vereinigten Staaten und westlicher Staaten.

Seine Herrschaft war von enger Zusammenarbeit mit dem Westen, aber auch von politischer Repression geprägt: Oppositionelle wurden von der berüchtigten Geheimpolizei SAVAK verfolgt, inhaftiert oder gefoltert. Die autoritäre Modernisierungspolitik des Schahs und die wachsende soziale Ungleichheit führten schließlich zu immer stärkeren Protesten, die 1979 in der Islamischen Revolution und dem Sturz der Monarchie mündeten.

Guatemala 1954

Auch in Guatemala unterstützte die CIA den Sturz einer gewählten Regierung. Präsident Jacobo Árbenz hatte Landreformen eingeleitet, die auch die gegenläufigen Interessen des US-Konzerns United Fruit Company betrafen. Der Putsch führte zu jahrzehntelanger politischer Instabilität und Bürgerkrieg.

Vietnamkrieg (1955–1975)

Der Vietnamkrieg entwickelte sich zu einem der blutigsten Konflikte des Kalten Krieges. Millionen Menschen verloren ihr Leben. Besonders umstritten war der Golf-von-Tonkin-Zwischenfall 1964 – der nicht stattfand –, aber von der US-Regierung als Begründung für eine massive militärische Eskalation genutzt wurde.

Grenada 1983

US-Truppen landeten auf der Karibikinsel Grenada und stürzten die dortige Regierung. Die Intervention erfolgte ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates und wurde von der UN-Generalversammlung als Verletzung des Völkerrechts verurteilt.

Panama 1989

Mit der „Operation Just Cause“ griffen die Vereinigten Staaten Panama an, um Machthaber Manuel Noriega festzunehmen. Der Militäreinsatz führte zu schweren Kämpfen in der Hauptstadt und wurde international als Eingriff in die Souveränität eines Staates kritisiert.

Jugoslawien / Kosovo 1999

Die NATO unter der Federführung der USA bombardierte Serbien und andere Teile der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien, offiziell um eine humanitäre Katastrophe im Kosovo zu verhindern. Da kein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorlag, wurde der Einsatz von zahlreichen Völkerrechtlern wie auch von mir als problematisch oder illegal bewertet.

Irakkrieg 2003

Der Einmarsch in den Irak erfolgte ohne Zustimmung der Vereinten Nationen. Die US-Regierung begründete den Krieg mit angeblichen Massenvernichtungswaffen des irakischen Regimes – Waffen, die später nie gefunden wurden. Der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan erklärte rückblickend, der Krieg sei nicht im Einklang mit der UN-Charta gewesen. Er war völkerrechtswidrig, er war illegal, ein Umstand, der die imperialistischen USA nicht interessiert.

Libyen 2011

Unter Führung der NATO griffen westliche Staaten in den libyschen Bürgerkrieg ein. Das ursprüngliche UN-Mandat sah den Schutz der Zivilbevölkerung vor, entwickelte sich jedoch faktisch zu einer militärischen Unterstützung für den Sturz von Muammar al-Gaddafi. Die NATO – der verlängerte militärische Arm der USA – hat das UN-Mandat zweifelsfrei überschritten.

Venezuela 2026

Ein weiteres Beispiel für eine umstrittene militärische Intervention ereignete sich Anfang Januar 2026 in Venezuela. In den frühen Morgenstunden des 3. Januar führten US-Streitkräfte eine großangelegte Militäraktion in der Hauptstadt Caracas durch. Nach Luftangriffen auf militärische Infrastruktur drangen amerikanische Spezialkräfte in das Anwesen des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro ein, nahmen ihn und seine Frau fest und brachten beide anschließend in die Vereinigten Staaten. Dort sollten sie wegen Drogenhandelsvorwürfen vor Gericht gestellt werden. Ein billiger Vorwand der USA, um das ölreichste Land der Erde kontrollieren zu können.

Die Operation löste weltweit heftige Reaktionen aus. Zahlreiche Staaten und Völkerrechtsexperten kritisierten das Vorgehen als klaren Verstoß gegen die staatliche Souveränität Venezuelas und gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Ohne Mandat der Vereinten Nationen und ohne die Notwendigkeit unmittelbarer Selbstverteidigung ist diese Aktion letztendlich eine Variante klassischer Regime-Change-Politik, um an das Öl Venezuelas heranzukommen.

Befürworter der Operation argumentierten, Maduro habe ein autoritäres Regime geführt und sei in internationalen Drogenhandel verwickelt gewesen. Kritiker wie ich halten dem entgegen, dass selbst schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Regierung nach internationalem Recht nicht als Rechtfertigung für eine militärische Intervention auf dem Territorium eines souveränen Staates dienen können.

Diese Reihe von Interventionen zeigt ein wiederkehrendes Muster: Militärische Gewalt wird als Instrument geopolitischer Interessen eingesetzt – oft unter dem Banner von Sicherheit, Demokratie oder Menschenrechten. Befürworter argumentieren, dass viele dieser Einsätze notwendig gewesen seien, um internationale Krisen einzudämmen oder autoritäre Regime zu stoppen. Diese Überlegung mag in dem einen oder anderen Fall mitgespielt haben, dürfte nach meiner Einschätzung jedoch nicht der Hauptgrund für die unverhältnismäßigen Gewaltakte der USA und Israels gewesen sein. Unstrittig ist: Kein anderer Staat hat in den vergangenen Jahrzehnten weltweit so häufig militärisch interveniert wie die Vereinigten Staaten – und das meist illegal. Kein anderes Land agiert beziehungsweise reagiert so unverhältnismäßig aggressiv wie Israel.

Vor diesem historischen Hintergrund betrachte ich auch den aktuellen Konflikt mit dem Iran nicht als isoliertes Ereignis – sondern als Teil einer langen Tradition militärischer völkerrechtswidriger Interventionen.

Die Liste solcher Interventionen ließe sich noch lange fortsetzen. Sie zeigt jedoch bereits ein wiederkehrendes Muster: Militärische Gewalt wird immer wieder auch ohne Mandat der Vereinten Nationen eingesetzt – meist mit der Begründung von Sicherheit, Terrorbekämpfung oder präventiver Selbstverteidigung. Ich sehe darin jedoch vor allem die Fortsetzung geopolitischer Machtpolitik mit militärischen Mitteln.

Zustimmung aus Berlin – Deutschlands heikle Rolle

Während sich viele Staaten der Welt besorgt über die Eskalation im Nahen Osten äußerten, stellte sich die deutsche Bundesregierung politisch an die Seite Washingtons und Tel Avivs. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte kurz nach Beginn der Angriffe am 28. Februar 2026, man teile „viele der Ziele“ der Vereinigten Staaten und Israels. Gleichzeitig äußerte er die Einschätzung, die Militärschläge sollten „das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden“.

Deutschland sei zwar militärisch nicht beteiligt, betonte Merz, stehe jedoch „in engem Kontakt mit unseren internationalen Partnern, inklusive den Vereinigten Staaten und Israel“.

Ich sehe in dieser Haltung ein politisches Signal, das weit über diplomatische Solidarität hinausgeht. Denn wenn ein militärischer Angriff ohne Mandat der Vereinten Nationen stattfindet, wird definitiv das zentrale Prinzip der internationalen Ordnung verletzt, das Gewaltverbot der UN-Charta.

Besonders heikel ist dabei die Rolle Deutschlands selbst. Auf deutschem Boden befindet sich mit der US-Luftwaffenbasis Ramstein einer der wichtigsten militärischen Knotenpunkte der Vereinigten Staaten in Europa. Von dort aus werden seit Jahren Kommunikations- und Logistikstrukturen für militärische Operationen im Nahen Osten betrieben.

Sollte sich der Konflikt weiter ausweiten, könnte genau diese Infrastruktur Deutschland in eine gefährliche Lage bringen. Denn in der Logik moderner Kriegsführung gilt: Wer militärische Operationen ermöglicht oder unterstützt, wird selbst Teil des Konflikts – und damit potenziell auch ein Ziel. Der Iran sieht das so.

Die gefährliche Eskalationslogik

Neben den unmittelbaren militärischen Folgen des Krieges wächst vor allem die Sorge vor einer weiteren Eskalation. Jochen Mitschka beschreibt in einem Artikel die Gefahr, dass sich der Konflikt dramatisch zuspitzen könnte, falls Israel militärisch in eine existenzielle Lage geraten sollte. In einem solchen Szenario könnte – so die Befürchtung – auch der Einsatz nuklearer Waffen in Betracht gezogen werden.

Israel gilt seit Jahrzehnten als faktische Atommacht, auch wenn das Land sein Nukleararsenal offiziell weder bestätigt noch dementiert. Genau diese strategische Ambiguität spielt in vielen militärischen Szenarien eine Rolle: Atomwaffen werden nicht offen erwähnt, bleiben aber als „letzte Option“ im Hintergrund bestehen.

Es könnte eine gefährliche Eskalationsspirale entstehen. Sollte ein Staat zu der Überzeugung gelangen, eine konventionelle Niederlage stehe unmittelbar bevor, könnten nukleare Drohungen oder sogar begrenzte Schläge als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.

Fazit

Noch ist ein solches Szenario reine Spekulation. Doch gerade in einem Konflikt zwischen regionalen Großmächten, in dem mehrere Atommächte indirekt beteiligt sind, zeigt sich, wie schnell ein regionaler Krieg globale Risiken entwickeln kann.

In diesem Spannungsfeld wird besonders deutlich, welche Verantwortung Deutschland trägt: Als enger politischer Verbündeter der USA und Israels – die überdacht werden sollte –, mit eigener strategischer Infrastruktur wie der Luftwaffenbasis Ramstein, steht das Land längst nicht nur am Rand – es wird Teil des Konflikts, und jeder politische Handschlag könnte zur Mitverantwortung für mögliche Folgen werden. Auch militärische Schläge auf deutschem Boden sind dann nicht mehr auszuschließen. Dieses gefährliche Zusammenspiel aus Zustimmung, logistischem Ermöglichen und realer Nähe zum Kriegsschauplatz macht jede Entscheidung zu einem Drahtseilakt. Ich befürchte, Herr Merz ist sich dessen kaum bewusst.

Mit dem Angriffskrieg Israels und der USA gegen den Iran, und seine Befürwortung oder zumindest Duldung durch Brüssel, Berlin, Paris und London stellt sich die Frage: Wie lange kann das Völkerrecht noch Bestand haben, wenn das Recht des Stärkeren immer dreister zur neuen Norm erklärt wird?

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Raketen vor israelischer Flagge
Bildquelle: e-crow / shutterstock

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„Das Völkerrecht hat seine Grenzen“ – O-Töne zur Debatte um „das Recht des Stärkeren“ im Iran

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Der amerikanisch-israelische Angriff auf den Iran hat die Debatte um die „regelbasierte Weltordnung“ wieder hochaktuell gemacht: Zu demonstrativ wurde das Völkerrecht bei diesem Überfall verworfen. Nun erklärt auch der Bundeskanzler, dass das Völkerrecht „seine Grenzen“ habe, und dass „grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt“ durchgesetzt werden müssen. Hat das Völkerrecht ausgedient? Eine neue Folge der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

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Bundeskanzler Friedrich Merz am 4. März 2026

„Ich möchte nicht in die Mitverantwortung genommen werden für einen Zeitpunkt, der zu spät war. Dann werden wir eines Tages nicht mehr danach gefragt: ‚Habt ihr alles nach den Regeln des Völkerrechts gemacht?‘, sondern werden wir gefragt: ‚Warum habt ihr das nicht früher verhindert?‘ (…)

Wir wollen als Bundesrepublik Deutschland, als Bundesregierung unseres Landes genau immer wieder darauf hinweisen, dass wir wollen, dass die Regeln des Völkerrechts eingehalten werden. Und wir messen hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß. Aber wir müssen uns schon die Frage stellen: Was tun wir eigentlich, wenn die Regeln des Völkerrechts erkennbar an ihre Grenzen stoßen?“

(Quelle: Tagesschau, ab Minute 5:03 und ab Minute 5:41)


Stefan Kornelius, Pressesprecher der Bundesregierung, am 2. März 2026

„Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Das will ich ganz, ganz klar hier sagen. Aber es gibt auch ein Sicherheitsinteresse, das vom Völkerrecht nicht adressiert wird. Und das Völkerrecht hat auch seine Grenzen, wie wir in diesem Konflikt auch wieder mal sehen beziehungsweise vor allem in früheren Konflikten auch gesehen haben. Aber nochmal: Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Es bekennt sich zum Völkerrecht. Es ist eine große Errungenschaft, die den friedlichen Umgang von Staaten miteinander ermöglichen können, aber diese Staaten müssen sich auch daran halten.“

(Quelle: Jung & Naiv, ab Minute 21:25)


BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht am 3. März 2026

„Ich finde wirklich schlimm, wie sich Merz in der Frage benimmt. Er hat sich vor Donald Trump in den Staub geworfen. Er hat gezeigt, dass alles, was sie uns über vier Jahre über den Ukraine-Krieg erzählt haben, eine riesengroße Heuchelei war. Man hat uns erklärt: ‚Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg – da muss man Sanktionen machen, da muss man alles …‘ Es war auch richtig, diesen Krieg zu verurteilen, weil er völkerrechtswidrig war. Aber diese Doppelstandards – das ruiniert doch unser Ansehen in der ganzen Welt!“

(Quelle: ARD, ab Minute 0:49)


Richard David Precht, Philosoph und Autor, am 4. März 2026

„Wenn man sich jetzt anschaut, wohin die Tendenz geht, dann kann man sagen, die regelbasierte Weltordnung, die uns noch vor sehr kurzer Zeit sehr, sehr wichtig war und die wir auch immer groß angeführt haben, zum Beispiel um den Völkerrechtsbruch des Angriffskrieges von Russland in der Ukraine zu verurteilen, die scheint uns allen mehr oder weniger nicht mehr viel wert zu sein. (…)

In Deutschland scheint es so zu sein, dass wir uns damit abfinden, dass nicht mehr die Stärke des Rechts zählt, sondern das Recht des Stärkeren, und meinen, uns an das anpassen zu müssen.“

(Quelle: DER SPIEGEL, ab Minute 2:42 und ab Minute 3:12)


Anton Hofreiter, Bundestagsabgeordneter der Grünen, am 1. März 2026

„Im klassischen Völkerrecht ist der Angriff ganz klar völkerrechtswidrig, aber man darf bei dem Regime eins nicht vergessen, das ist ein extrem verbrecherisches Regime, das beim letzten Versuch der Bevölkerung, zu demonstrieren und sich gegen dieses Terror-Regime zu wehren, 30.000, vielleicht sogar 40.000 der eigenen Bevölkerung ermordet hat. Also, ob so ein Regime noch in irgendeiner Form legitim ist oder vom Völkerrecht geschützt ist – Stichwort ‚responsibility to protect‘ – das kann man durchaus auch diskutieren.“

(Quelle: phoenix, ab Minute 0:53)


SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner am 2. März 2026

„Ich kann nicht sagen: ‚In der Ukraine gilt das Völkerrecht, in Gaza gilt es nicht, in Grönland gilt es nicht, in Venezuela gilt es nicht‘. So geht das nicht. Was eine der Lehren für Deutschland im Zweiten Weltkrieg war, dass wir uns ans Völkerrecht zu halten haben. Und wenn die anderen das nicht tun, die Großmächte, dann können wir nicht sagen: ‚Das tun wir auch nicht mehr.‘ Reformieren ist das Eine, aber bis dahin sollte man sich schon daran halten.“

(Quelle: ARD, ab Minute 48:20)


CDU-Politiker Norbert Röttgen am 4. März 2026

„Dieser Angriff selber, da ist es wirklich gut vertretbar zu sagen, das ist vom Völkerrecht nicht gedeckt. Der Punkt ist nur: Wenn man dann daraus den Schluss zieht, ‚wir unterlassen es‘, dann ist die Konsequenz, dass das glatteste und deutlichste Gegenteil vom Völkerrecht, nämlich das iranische Regime, ein Terror-Regime, faktisch durch das Völkerrecht gesichert eine Art Existenzgarantie hat.“

(Quelle: ZDF, ab Minute 12:08)


Jan van Aken, Co-Vorsitzender der Partei Die Linke, am 2. März 2026

„Bei Friedrich Merz habe ich im Moment den Eindruck, er verabschiedet sich wirklich bewusst und willentlich komplett vom Völkerrecht. Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass dieser Angriff Israels und der USA völkerrechtswidrig war. (…)

Er hat gesagt: ‚Selbst umfangreiche Sanktionspakete haben über Jahrzehnte wenig ausgerichtet, weil wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt durchzusetzen.‘ Das muss man sich mal überlegen, dass ein deutscher Bundeskanzler sagt und es bedauert, dass wir nicht bereit waren, unsere Interessen mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Das gab es seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht. Damit schreddert er das Völkerrecht und sagt im Grunde genommen: ‚Das Völkerrecht ist mir egal, sondern das Recht des Stärkeren ist wichtig. Wenn ich das Interesse habe und kriege es nicht anders, dann hole ich es mit militärischer Gewalt.‘“

(Quelle: ARD, ab Minute 2:22 und ab Minute 2:57)


Titelbild: Screenshots Tagesschau, Jung&Naiv, ARD, DER SPIEGEL, phoenix, ZDF

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Dr. Daniele Ganser: Israel und USA zerschlagen das Völkerrecht

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Aus dem Klappentext:

Am 30. Januar 2026 sprach Daniele Ganser in Basel beim 50. Firmenjubiläum von Aqua Solar zum Thema "Völkerrecht und verdeckte Kriegsführung". Er zeigte in diesem Vortrag zwei Beispiele, die Entführung von Venezuelas Präsident Nicolas Maduro durch die USA am 3. Januar 2026, sowie den Angriff auf die USS Liberty durch Israel am 8. Juni 1967. Beide Beispiele zeigen, dass Israel und die USA gegen das UNO-Gewaltverbot verstossen haben, das den Kern des Völkerrechts bildet. Der Vortrag wurde noch vor dem Angriff von Israel und USA auf den Iran am 28. Februar 2026 aufgezeichnet, der erneut unterstrich, dass Israel und die USA das Völkerrecht nicht respektieren.

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Dieser Beitrag wurde am 5.3.2026 auf dem YouTube-Kanal von Daniele Ganser veröffentlicht.

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Bildquelle: Daniele Ganser

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Noch klatschen sie Beifall

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Wenn "das Gute" das Recht ersetzt und Fanatismus das Denken. Der Angriffskrieg gegen Iran und die Unmöglichkeit, die Coronazeit aufzuarbeiten. Ein Kommentar.

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Die Stadtviertel Beiruts, die evakuiert werden sollen, werden „wie Khan Yunis aussehen“

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Israel ordnet die Evakuierung von hunderttausenden Menschen im Südlibanon und in Beirut an, während im Westjordanland die Siedler mit der Hilfe des Militärs Palästinenser vertreiben. Und die Bundesregierung? Schweigt und erklärt wie Merz, man messe beim Völkerrecht nicht mit zweierlei Maß

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