
Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/
Im Zweifel für die Freiheit!
Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.
Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.
Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.
Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//


Österreichs Regierung verschärft das Spionagerecht. Künftig reicht bereits die mögliche Schädigung des „Ansehens“ von Staat oder der EU für Ermittlungen.
Dieser Beitrag Meinungsfreiheit Österreich will Gefährdung des „Ansehens der EU“ unter Strafe stellen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Justizministerin Hubig (SPD) will Schwarzfahrer nicht mehr ins Gefängnis schicken. Solche Ersatzfreiheitsstrafen würden erhebliche Ressourcen binden und jährlich 200 Millionen Euro kosten.
Dieser Beitrag Stefanie Hubig Justizministerin will Schwarzfahrer entkriminalisieren wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Februar 2026 entschieden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die geschwärzten Covid-Impfstoffverträge offenlegen. Preise und Haftungsklauseln dürfen nicht länger versteckt werden. Mit anderen Worten: Die Blackbox der Pandemie-Deals wird geöffnet.
Jahrelang wurden Milliardenverträge im Namen der Schweizer Bevölkerung abgeschlossen – doch die Bevölkerung sollte nicht erfahren, was drinsteht. Wie viel wurde pro Dosis bezahlt? Welche Nachbestellungen wurden garantiert? Und vor allem: Wer haftet bei Impfschäden – die Hersteller oder am Ende doch der Steuerzahler?
Das BAG berief sich auf „Geschäftsgeheimnisse“ internationaler Pharmakonzerne. Das Gericht hat diese Argumentation nun in ihre Einzelteile zerlegt. Wenn der Staat Verträge mit Steuergeld abschließt, ist Transparenz keine Gefälligkeit, sondern Pflicht.
Während Bürger mit Zertifikatspflicht, Impfkampagnen und gesellschaftlichem Druck konfrontiert wurden, liefen hinter verschlossenen Türen Vertragsverhandlungen, deren Details man lieber im Dunkeln ließ. Der Steuerzahler zahlte – und sollte schweigen.
Besonders explosiv ist die Haftungsfrage. Wurden Pharmakonzerne faktisch aus der Verantwortung entlassen? Musste der Staat im Zweifel einspringen? Wurden Risiken sozialisiert, während Gewinne privatisiert wurden? Genau diese Passagen waren geschwärzt.
Das Urteil ist mehr als nur ein juristischer Erfolg – es ist eine Ohrfeige für die Pandemie-Politik der Intransparenz. Und es wirft eine unbequeme Frage auf: Wenn schon bei nationalen Verträgen geschwärzt wurde, was steht dann in den EU-Vereinbarungen?
Milliarden flossen, doch Kontrolle war offenbar unerwünscht. Jetzt zwingt das Gericht zur Offenlegung. Was dabei ans Licht kommt, könnte politisch unangenehm werden.
Denn eines steht fest: Wer im Namen des Volkes handelt, darf sich nicht hinter schwarzen Balken verstecken.
Eine schallende Ohrfeige für die kommunale Verbotskultur: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen kassiert. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, ist das von den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Auftrittsverbot unzulässig.
Konkret wollten die Gemeinden AfD-Veranstaltungen nur unter der Auflage zulassen, dass Höcke dort nicht als Redner auftritt. Eine politische Zensurmaßnahme durch die Hintertür. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth entsprechende Eilanträge zunächst ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg einem Antrag statt. Am Ende landete der Fall beim BayVGH – und der stellte nun klar: Ein pauschales Redeverbot lässt sich rechtlich nicht halten.
Die Richter machten deutlich, dass die von den Gemeinden vorgebrachten Begründungen nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Es gebe keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass durch einen Auftritt Höckes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Auch die Annahme, es würden bei den Veranstaltungen Inhalte verbreitet, die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen oder antisemitische Inhalte transportieren, sei im Eilverfahren nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit belegbar.
Das Gericht betont die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. Diese finde zwar ihre Schranken in allgemeinen Gesetzen – doch die Gemeinden hätten nicht überzeugend darlegen können, dass bei den konkreten Veranstaltungen mit Rechtsgutverletzungen oder Gefahrenlagen zu rechnen sei.
Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Damit steht fest: Kommunen können missliebige Redner nicht einfach per Verwaltungsauflage ausschließen. Der Versuch, politische Gegner durch formale Tricks mundtot zu machen, ist vorerst gescheitert.