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Im Gespräch: Tom Lausen | Bleibt Corona ohne Aufarbeitung? Was bringen Untersuchungsausschüsse wirklich?

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Im Gespräch: Tom Lausen | Bleibt Corona ohne Aufarbeitung? Was bringen Untersuchungsausschüsse wirklich?
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Im Gespräch: Tom Lausen | Bleibt Corona ohne Aufarbeitung? Was bringen Untersuchungsausschüsse wirklich?

An die erste Begegnung mit seinem heutigen Gast Tom Lausen erinnert sich Moderator Alexander Christ noch sehr genau, da stellte Lausen die provokante Frage: "Wollen wir die Pandemie nun beenden oder nicht?"

Inzwischen ist die Corona-Pandemie, denn von ihr ist die Rede, lange vorbei, doch nicht alle Menschen haben mit diesem Einbruch in ihr, in unser aller Leben, abgeschlossen.

Einer, der sich immer noch mit dem Phänomen Corona beschäftigt, ist der Datenanalyst und Publizist Tom Lausen. Vorstellen muss man den Datenanalysten und Publizisten vermutlich nicht mehr, denn er ist vor allem durch das Buch "Die Intensiv-Mafia" und seine vielfältigen Anfragen an das Robert-Koch-Institut und andere Bundesbehörden und die anschließenden Veröffentlichungen dazu zu mindestens deutschlandweiter Bekanntheit gekommen.

Seit einiger Zeit gehört Lausen als Sachverständiger der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages an und versucht dort die Aufarbeitung der Corona-Pandemie voranzutreiben.

Jüngst war er außerhalb Deutschlands im Einsatz, in Südtirol. Hierüber und über Sinn und Zweck solcher Aufarbeitungen geht es im heutigen "apolut im Gespräch" mit Tom Lausen.

Das Interview führte Alexander Christ.

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Wie der ÖRR die AfD-Anhänger sieht Übertreibt der WDR mit der Wählerbeschimpfung jetzt endgültig?

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WDR-Star: Denis Scheck ist nicht gut auf AfD-Wähler zu sprechen.

Schön, wenn öffentlich-rechtliche TV-Journalisten einfach mal die Maske der Überparteilichkeit fallen lassen. Doch die Wählerbeschimpfung in der WDR-Sendung „Druckfrisch“ kann für das öffentlich-rechtliche Fernsehen gefährlich werden.

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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Corona-Impfung: Gericht stellt Verfahren gegen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung ein

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Vorschau ansehen Ein Bundeswehrsoldat, der die Einwilligung zur Corona-Impfung verweigert hatte, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellt das Verfahren ein. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.
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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Berlin: Die Zahl der Mpox-Fälle steigt stärker an als in den Jahren zuvor

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Vorschau ansehen In Berlin haben Behörden mit Stand 5. April 71 Fälle von Mpox - früher auch als Affenpocken bekannt - registriert.
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☐ ☆ ✇ Report24

Kanada: Geheim-Dokumente enthüllen Hunderte Tote kurz nach der Corona-Impfung!

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Immer mehr Teile der Wahrheit rund um die tödlichen Nebenwirkungen der experimentellen Genspritzen kommen ans Licht: Ein neu veröffentlichtes Dokument der kanadischen Gesundheitsbehörde (PHAC) bringt das offizielle Narrativ der angeblich unbedenklichen Corona-Impfung weiter ins Wanken. Die Akten zeigen detailliert: Hunderte Menschen starben unmittelbar nach der Verabreichung der mRNA-Shots – die weitaus meisten von ihnen innerhalb von nur 48 Stunden!

Es sind 50 Seiten, die es in sich haben. Freigeklagt durch das kanadische Informationsfreiheitsgesetz (“Access to Information Act”), gewährt das Papier einen seltenen, unzensierten Blick in das innerste Meldesystem der Regierung (CAEFISS). Der abgedeckte Zeitraum: März 2020 bis Februar 2026. Die offiziellen Unterlagen listen dabei erschütternde 314 Fälle auf, in denen Patienten nach der Injektion eine schwere Nebenwirkung erlitten – und kurz darauf starben. Jeder einzelne Fall ein menschliches Drama, penibel dokumentiert mit dem verabreichten Vakzin, den auftretenden Symptomen und der verstrichenen Zeit bis zum Tod. Verimpft wurden dabei Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax) und AstraZeneca (Vaxzevria).

Die Unterlagen beweisen, dass die fatalen körperlichen Reaktionen von wenigen Stunden bis hin zu Wochen reichten. Doch die überwältigende Mehrheit der gemeldeten Todesfälle trat innerhalb von zwei Tagen nach der Injektion auf. Die Liste des Leidens aus den Regierungsakten ist lang und grausam: Es geht um massive Herzprobleme wie Herzinfarkte und Herzstillstände, neurologische Katastrophen wie Schlaganfälle und Krampfanfälle, gepaart mit Organversagen, Thrombosen und schwerer Atemnot.

Das Erschreckende daran ist, dass diese 314 offiziell bestätigten Toten offenbar nur die Spitze des Eisbergs sind. Unter Experten gilt als unbestritten, dass nicht einmal 10 Prozent der tatsächlichen Impf-Nebenwirkungen überhaupt den Weg in die offiziellen Melderegister von Behörden finden. Die logische Konsequenz ist, dass die tatsächliche Zahl der Impf-Opfer in Kanada eher in die Tausende gehen dürfte – und das wurde der Öffentlichkeit schlichtweg verschwiegen!

Dazu kommt der Skandal im Skandal: Wie inzwischen weithin bekannt ist, herrschte unter Ärzten und medizinischem Personal oft ein regelrechtes Klima der Angst. Viele Mediziner fürchteten berufliche Repressalien, die Zerstörung ihrer Existenz oder Ausgrenzung, wenn sie Impfschäden offen ansprachen oder gar offiziell meldeten. Ein fatales Schweigekartell, das die wahren, tragischen Ausmaße der Impfkampagne bis heute verzerrt und vertuscht.

Für die Welt sind diese Daten jedenfalls ein weiterer Weckruf. Denn diese Zahlen aus Kanada lassen sich durchaus auch auf andere Länder mit ähnlichem demografischen Profil umlegen. Wie viele Menschen tatsächlich Opfer dieser aufgezwungenen Impfkampagne wurden, wird man wohl nie feststellen. Dennoch dürften es weltweit Millionen sein. In Deutschland und Österreich darf man jedoch noch lange auf eine tatsächliche Aufarbeitung der Corona-Zeit warten.

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„Dann ist Schicht im Schacht“ – Impfgeschädigter Personaltrainer kämpft um sein Leben und um Gehör

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Thomas Weigand war 34 Jahre lang Bodybuilder und Personaltrainer – ein Mann, der seinen Körper bis ins letzte Detail kannte und kontrollierte. Heute lebt er allein in seiner Wohnung, kaum gehfähig, dauerhaft unter starken Schmerzen, mit Tilidin als Alltagsbegleiter. Wie die Plattform Geimpft – geschädigt – geleugnet berichtet, führt er seinen Zustand auf die COVID-Impfungen […]

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Wissenschaftler empört: Patienten wollen keine Blutspenden von Impflingen

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Die britische “Mail” schlägt aktuell Alarm: Immer mehr Amerikaner würden lebensrettende Bluttransfusionen verweigern, weil sie von geimpften Spendern stammen. Tatsächlich monieren Wissenschaftler in einer aktuellen Studie zu einer Fallserie, dass Patienten direkte Spenden von ausgewählten Personen forderten. Ihre “Lösung”: Das sollte verboten werden!

Blutspenden gelten ohnehin als rar – und die Corona-Jahre haben das Vertrauen der Menschen in medizinische Behörden nachhaltig erschüttert. Da Erzählungen zur angeblichen “Nebenwirkungsfreiheit” und Sicherheit der Covid-Gentherapeutika inzwischen vielfach widerlegt wurden und mehrfach Nachweise eines Überdauerns der Impf-mRNA (und somit der Spike-Protein-Produktion) im menschlichen Körper erbracht wurden, sehen einige Menschen Bluttransfusionen von geimpften Spendern kritisch.

Der Impfstatus von Blutspendern wird nicht vermerkt, was dazu führt, dass normale Blutspenden allgemein als potenziell “kontaminiert” wahrgenommen werden können. Wer sich um gesundheitliche Konsequenzen durch eine solche Transfusion sorgt, kann gegensteuern, indem er eine ungeimpfte, gesunde Person als Spender auswählt. Damit weicht man von den üblichen Abläufen in medizinischen Einrichtungen ab und verursacht unliebsamen Aufwand.

Ein Forscherteam hat im Rahmen einer im März in “Transfusion” publizierten Studie die Alarmglocken geschrillt: Gezielte Spenden für ungeimpftes Blut wären eine “Abkehr von der evidenzbasierten Medizin, die mit klinischen Schäden, Ressourcenverschwendung und Aufsichtslücken” einhergingen. Zugrunde liegen Daten aus dem Vanderbilt University Medical Center, gesammelt zwischen Januar 2024 und Dezember 2025. 15 Patienten (oder deren Familien) forderten in dieser Zeit gezielte Spenden spezifischer Personen. Das Medianalter der Patienten lag bei 17 Jahren, neun Patienten waren unter 18 Jahre alt.

Als Stein des Anstoßes bringen die Wissenschaftler insbesondere vor, dass zwei der Verweigerer sich klinisch verschlechterten, nachdem sie die Standardspende abgelehnt hatten, und bei zwei weiteren Patienten kam es durch die Ablehnung zu Verzögerungen von Eingriffen. Nach Ansicht der Studienautoren könnten direkte Spenden Risiken sogar erhöhen: Marker für Infektionskrankheiten könnten höher sein; bei biologischen Verwandten bestehe zudem ein Risiko gewisser Komplikationen und immunologischer Konsequenzen. Obendrein stelle sich die Frage, was mit direkten Blutspenden passiere, die dann doch nicht verwendet werden: Sie wegzuwerfen, wäre Verschwendung, doch sie wie normale Blutspenden in den Bestand aufzunehmen, könnte Richtlinien und Standards unterlaufen.

In der Studie werden daher auch Maßnahmen vorgeschlagen, wie diese Problematik verhindert werden kann. Vorgeschlagen werden obligatorische Beratungen, der Einsatz von Experten (wohl, um den Patienten ihren Wunsch auszureden), spezielle Prozesse, die in dringenden Fällen greifen – und:

explizite institutionelle Richtlinien, die gezielte Spenden allein aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Impfung des Spenders oder anderer für die Transfusionssicherheit irrelevanter Spendermerkmale (z. B. Rasse, ethnische Zugehörigkeit) verbieten.

Im Zweifelsfall verhängt man ein Verbot. Das wird das verlorene Vertrauen sicherlich prompt wiederherstellen!

Die Wissenschaftler machen in der Studie deutlich, dass sie die Bedenken der Patienten vollumfänglich ablehnen. So liest man dort:

In Informationsmaterialien sollte ausdrücklich auf die falsche Annahme eingegangen werden, dass gezielte Spenden sicherer seien als Standardspenden. Dabei sollte betont werden, dass der COVID-19-Impfstatus kein medizinisch relevantes Sicherheitsmerkmal von Blutprodukten darstellt und dass gezielte Spenden, die auf solchen Merkmalen basieren, keine wissenschaftliche Grundlage haben, aber unnötige Risiken bergen.

Geht es nach “der Wissenschaft” aus den früheren Corona-Jahren, so sind die Impfungen sicher und wirksam. Manch ein Gesundheitsminister ließ sich entsprechend zu der Aussage hinreißen, sie wären quasi “nebenwirkungsfrei”. Sichtet man wissenschaftliche Arbeiten der letzten Monate und Jahre, so stößt man aber plötzlich doch auf einige Erkenntnisse zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und langfristigen Schädigungen. Mehr noch: Behauptete man anfangs konsequent, Impf-mRNA und Spike-Proteine wären binnen kürzester Zeit abgebaut, so weiß man heute, dass teilweise noch Monate und Jahre nach der letzten Impfung Nachweise für die Persistenz von beidem im menschlichen Körper erbracht werden können. Damit sind Behauptungen von fehlender “wissenschaftlicher Grundlage” und Beteuerungen zur angeblichen Sicherheit der Blutspenden von Impflingen schlicht wertlos. Wo sind die unabhängigen Studien, die die Sorgen von Impfkritikern ausräumen könnten?

Das ändert nichts an potenziellen Risiken durch direkte Spenden von ausgewählten Personen oder an gesundheitlichen Negativfolgen durch Verzögerungen. Doch am Ende muss man auch in diesem Kontext abwägen, welches Risiko man eher bereit ist, einzugehen – die meisten Menschen dürften dabei wohl eine möglicherweise “geimpfte” Spende durchaus einem drohenden Tod durch massiven Blutverlust vorziehen. Den pikierten Ärzten und Wissenschaftlern kann man nur sagen: Ihr seid selbst schuld! Den massiven Vertrauensverlust habt ihr durch eure wackere Tätigkeit als “Impfluencer” selbst zu verantworten.

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Herz in Gefahr: Wie Behörden weltweit die Myokarditis-Wahrheit nach der mRNA-Impfung verschleiern

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Vier Jahre lang wurde jeder, der Herzmuskelentzündungen nach Covid-19-Impfungen ansprach, als Verschwörungstheoretiker abgestempelt. Jetzt räumen selbst Regulierungsbehörden wie die FDA ein, was Kritiker von Anfang an sagten – und die Studienlage ist verheerender, als das offizielle Narrativ je zugeben wollte, wie das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) in einem aktuellen Bericht dokumentiert. Das Schweizer Aktionsbündnis […]

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Wut und Trauer bleiben: Sie verlor ihre Tochter nach der Impfung plötzlich und unerwartet

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Sie war von Anfang an skeptisch gewesen und hatte auch ihre Tochter vor den Corona-Impfungen gewarnt – doch der gesellschaftliche Druck war stärker. Im Interview mit Johannes Clasen lässt eine Lehrerin und Mutter die Corona-Jahre Revue passieren und spricht über den plötzlichen und unerwarteten Tod ihrer 31-jährigen Tochter, deren kleine Kinder nun ohne Mutter aufwachsen müssen. Das emotionale Gespräch verdeutlicht erneut: Es muss eine Aufarbeitung geben.

Der folgende Artikel von Elisabeth Maria erschien zuerst beim MWGFD:

Grit im Gespräch mit Johannes Clasen über die Coronazeit, ihre frühe Skepsis vor den Corona-Impfungen, den plötzlichen Tod ihrer 31-jährigen Tochter, zwei kleine Enkelkinder, die ohne ihre Mutter aufwachsen müssen und über offene Fragen, die bis heute bleiben. Kraft geben ihr die Treffen im Malchower Format, die ihr helfen, trotz Trauer und Wut weiterzuleben.

Eine besondere Zeit, die für Grit anders begann

Die Coronazeit begann für Grit ruhig, fast sorglos. Panik spürte sie nicht – weder bei sich noch im Familien- und Freundeskreis.

Sie erinnert sich noch gut an ein Interview, das sie damals hörte – ein Gespräch zwischen Christian Drosten und dem Journalisten Jörg Thadeusz im RBB, in dem „so eine Beruhigung“ vermittelt wurde.

Nachrichten aus Ischgl oder die Bilder von Krankenhäusern erreichten sie zwar, verunsicherten sie aber nicht.  „Ein gesunder Mensch wird das schon […] wegstecken“, so ihre Einschätzung.

Auch später blieb ihre Sicht vergleichsweise gelassen. Sie hatte keine Angst vor der Krankheit selbst – eher vor den Nachrichten und den politischen Maßnahmen, die folgten: Die ließen „einen eigentlich den Kopf schütteln.“

Zu Hause war ihre Welt in Ordnung: der Garten, die Familie, das Enkelkind. „Friede, Freude, Eierkuchen.“ – so beschreibt Grit diese Zeit, die durch den intensiven familiären Kontakt „auch was Schönes“ hatte.

Eine Lehrerin im Lockdown

Grit ist Lehrerin und war damals krankgeschrieben. Als im Frühjahr 2020 der erste Lockdown begann, hätte sie eigentlich wieder arbeiten sollen. Doch ihre Krankschreibung verlängerte sich – im Nachhinein empfindet sie das sogar als Glück. Denn vieles, was in dieser Zeit an Schulen umgesetzt wurde, empfand sie als absurd. Besonders die aus ihrer Sicht „lächerliche“ Maskenpflicht in Schulen habe sie befremdet.

Frühe Zweifel an der Impfung

Als gegen Ende des Jahres 2020 über die Entwicklung der Corona-Impfstoffe gesprochen wurde, hörte Grit Warnungen, die andere kaum wahrnahmen. Besonders die Aussagen von Sucharit Bhakdi blieben ihr im Gedächtnis: Hinweise auf mögliche schwere Nebenwirkungen der neuen Impfstoffe, die in der Gesellschaft kaum diskutiert wurden. Grit suchte gezielt nach Stimmen, die Panik relativierten, die sagten, dass „alles nicht so schlimm“ sei, und nach Fakten, die beruhigten. So stand für sie früh fest, dass eine Impfung weder für sie, noch für ihren Mann und ihren minderjährigen Sohn in Frage kommen würde. Grit wollte bewusst Entscheidungen treffen, informiert und eigenverantwortlich. Dem politischen und gesellschaftlichen Druck stand sie zunehmend skeptisch gegenüber.
Als Lehrerin gehörte sie zu den privilegierten Gruppen, die früh ein Impfangebot erhielten. Fast alle ihre Kollegen nahmen es an. Doch sie blieb kritisch. Ihr Widerstand wurde stärker, je mehr man sie drängen wollte: „Ne, jetzt erst recht nicht. […] Warum will man das so mit Macht in die Menschen reinkriegen?“, fragte sie sich.

Eine Mutter, die immer gewarnt hatte

Grit warnte nicht nur ihren Mann und ihren Sohn vor der Impfung. Auch ihrer Tochter habe sie wiederholt ihre Meinung gesagt und ihr geraten:

„Lass dich nicht impfen!“

Die junge Frau war verheiratet, hatte mittlerweile zwei kleine Kinder und wohnte in Berlin. Auch wenn der Kontakt eng, die Beziehung liebevoll blieb, wusste die Mutter, dass ihr Einfluss begrenzt war und die Tochter ihre eigenen Entscheidungen traf. Der gesellschaftliche Druck – Testpflichten, Maßnahmen und die Angst, Außenseiterin zu sein – lasteten schwer auf ihr.

„Da war meine Tochter nicht so souverän wie ich.“

Drei Impfungen, ein letztes Weihnachten und ein plötzlicher Tod

Im Sommer 2021 ließen sich ihre Tochter und ihr Schwiegersohn schließlich impfen. Die junge Frau erhielt zunächst zwei Impfungen mit Moderna. Anfang 2022 folgte die Booster-Impfung mit Comirnaty. Zunächst verlief alles normal. Ihre Tochter arbeitete, kümmerte sich um Hausbau, Familie und ihre Kinder – das Leben verlief weiter wie gewohnt.
Weihnachten 2021 traf sich die Familie unter den damals geltenden Einschränkungen. Im Rückblick hat dieses Weihnachtsfest für Grit eine besondere Bedeutung.

„Es war letztendlich das letzte Weihnachten mit unserer Tochter.“

Damals ahnte noch niemand, wie tragisch sich das folgende Jahr entwickeln und das Leben der ganzen Familie für immer verändern würde.
Ab dem Frühjahr 2022 litt die junge Mutter unter starken Magen-Darm-Beschwerden und verlor deutlich an Gewicht. Dennoch arbeitete sie weiter, kümmerte sich um Haus, Kinder und Familie. „Die Kraft dazu war noch da“, sagt Grit im Rückblick. Sie bat ihre Tochter immer wieder, zum Arzt zu gehen. Doch diese wiegelte ab, wollte ihren Alltag aufrechterhalten. Im Juni organisierte sie noch die Geburtstagsfeier ihrer Tochter – vordergründig wirkte alles wie immer.
Kurz danach schickte sie Grit an einem Sonntag noch Fotos von sich und den Kindern.
Wenige Tage später, an einem Mittwoch, war sie „plötzlich nicht mehr da“, lag morgens tot in ihrem Bett.

„Wir sind aus allen Wolken gefallen.“

Der Schwiegersohn hatte am Abend zuvor nichts Ungewöhnliches bemerkt. Seine Frau sei ganz normal ins Bett gegangen, habe noch Rasen gemäht.

„Morgens hat sie den Wecker nicht gehört.“

Der Notarzt konnte nichts mehr tun. Da es sich um einen ungeklärten Todesfall handelte, folgten Polizei und Ermittlungen.  Die Familie erstarrte in Schock und Verzweiflung.

Der erste Gedanke: die Impfung

In dieser unfassbaren Situation war für Grit sofort klar, was sie für die Ursache hielt.

„Ich hab sofort an diese Impfung gedacht. […] Im Prinzip hat Prof Bhakdi sowas ja vorausgesagt.“

Überflutet von einem Gefühl der Hilf- und Fassungslosigkeit dachte sie:

„Es ist jetzt genau das passiert und der Einschlag ist direkt bei dir.“

Neben der unermesslichen Trauer kam auch Wut:

„Auf der einen Seite Trauer, auf der anderen Seite totale Wut auf alles oder auf jeden, dass das möglich war.“

Bis heute ist sie überzeugt:

„Für mich steht hunderttausendprozentig fest, dass die Impfungen dafür verantwortlich waren.“

Die Obduktion – Ungereimtheiten und offene Fragen

Eine Obduktion sollte Gewissheit bringen, brachte jedoch nur neue Unsicherheiten.
Grit und ihr Mann befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Quarantäne und konnten ihre Tochter daher nicht mehr sehen, sich nicht mehr von ihr verabschieden.

„Das ist für mich nach wie vor ein Ding, ich muss jetzt glauben, dass sie nicht da ist, ich hab irgendwie keinen Beweis dafür.“ 

Irgendwann sei schließlich eine Urne beerdigt worden.

Nach der Obduktion wurde ein Herzfehler, der nie Probleme bereitet hatte, als angebliche Ursache genannt – ein Befund, der laut einem Internisten aus Grits Umfeld den Tod nicht erklären könne.
Nach einem Jahr bat die Familie über eine Anwältin um Einsicht in die staatsanwaltliche Akte. In den Unterlagen fanden sich Hinweise auf mehrere Organschäden, die nicht erklärbar waren – unter anderem am Herzen, an der Lunge und an der Milz.

„So viele Schäden, und die Anwältin sagte uns: Ihre Tochter war schwer krank.“

Dabei sei sie, so Grit, bis zum Schluss leistungsfähig gewesen. „Ich möchte gerne eine Krankheit benannt haben, die diese Schäden hat“, so ihre Forderung. Doch eine klare Aussage wurde nicht getroffen. Bis heute nicht.

Eine weitere Ungereimtheit belastet Grit ebenfalls bis heute sehr: Ein Jahr nach dem Tod der Tochter versuchte sie, über Experten der MWGFD zusätzliche Untersuchungen der Gewebeproben zu veranlassen, um den Verdacht eines Impfschadens zu klären. Denn:

„Meine Überzeugung ist, dass es die Impfung war, die meiner Tochter das Leben gekostet hat.“

Doch als die Familie nach den Gewebeproben fragte, erhielt sie eine überraschende Antwort:
Die Proben, die eigentlich mehrere Jahre aufbewahrt werden müssten, seien bereits wenige Monate nach dem Tod ihrer Tochter vernichtet worden. Das habe sie sehr stutzig gemacht, so Grit, bis heute wisse sie nicht, warum das geschehen sei. Entweder sei gegen Vorschriften verstoßen oder ihnen nicht die Wahrheit gesagt worden.
Für Grit steht der Verdacht im Raum, dass man „irgendwie nicht mehr möglich machen wollte“, dass ihr Verdacht nachgeprüft werden könne.

„Das ist für mich auch noch mal so ein Schlag gewesen.“

Denn für sie wäre es ein wichtiges Ergebnis gewesen, „eine Bestätigung oder auch eine Nichtbestätigung zu bekommen. […] So bleibt das so lange ich lebe im Raum stehen.“

Für Grit bleibt damit eine für sie entscheidende Frage unbeantwortet. „Die Umstände des Todes, die Umstände der Obduktion hinterher sind für mich höchst fragwürdig“, lautet ihr Resümee.

Zwei Kinder ohne ihre Mutter

Am schwersten zu ertragen ist für Grit der Gedanke an ihre beiden Enkelkinder, die ihre Mutter nie wiedersehen werden:

„Meine Tochter hat zwei kleine Kinder hinterlassen. Die hätte sie gerne aufwachsen sehen.“

Die junge Frau sei eine liebevolle, engagierte Mutter gewesen.  „Meine Tochter war gerne Mutter“, erinnert sie sich mit leiser Stimme. Der Kontakt zum Schwiegersohn ist bis heute gut.

„Das ist das Tröstliche dabei.“

Doch die Lücke, die der Verlust hinterlässt, ist unermesslich.

Zwischen Trauer und Wut

Vier Jahre sind inzwischen vergangen. Doch die Gefühle sind noch immer stark.

„Wenn ich darüber nachdenke geht es immer hin und her zwischen Trauer und Wut. Ich bin immer hin- und hergerissen und fühle mich so ohnmächtig.“

Besonders schwer fällt ihr, wenn mögliche Impfschäden öffentlich heruntergespielt, verharmlost und „bagatellisiert“ werden.

„Für mich ist das […] keine Einzelerscheinung.“

Sogar der Trauerredner habe bestätigt, dass seiner Beobachtung nach deutlich mehr junge Menschen plötzlich und unerwartet sterben würden.

Halt im Malchower Format

Eine wichtige Stütze hat Grit in den Treffen des Malchower Formats gefunden, wo sie Kraft tanken kann.

„Das ist wie so eine Art Selbsthilfegruppe für mich.“

Dort könne sie frei und offen sprechen, ohne Angst vor Ablehnung. Menschen, die ähnlich denken, hören ihr zu, sprechen ihr Mut zu und nehmen ihre Erfahrungen inmitten des großen Verlustes ernst. „Für mich ist das immer sehr wichtig“, sagt sie dankbar.

Der Wunsch nach Aufarbeitung

Was sich Grit heute am meisten wünscht, ist Aufklärung – nicht nur für sich und ihre Familie, sondern für alle, die betroffen sind.

„Ich wünsche mir wirklich eine Aufarbeitung. Nicht nur eine Enquete-Kommission, sondern wirklich Untersuchungsausschüsse.“

Für sie ist schwer zu ertragen, dass so viele Fragen offen und unbeantwortet bleiben. Die Tatsache, dass niemand Verantwortung übernehmen muss, ist für sie nicht nachvollziehbar und macht sie fassungslos.

Neben der Trauer spürt sie eine tiefe Ohnmacht:

„Welches Leid dabei […] passiert ist, durch die Verantwortlichen verursacht wurde. Es muss keiner eine Konsequenz tragen. Das tut mir sehr weh.“

Doch trotz aller Wut bleibt die Erinnerung an ihre Tochter lebendig – ebenso wie die Hoffnung, dass ihre Geschichte irgendwann Antworten und Gerechtigkeit bringt. Möge ihre Hoffnung wahr werden.


[1] Das Malchower Format ist eine monatlich stattfindende Vortragsreihe, die von Pfarrer Thomas Dietz ins Leben gerufen wurde. In diesem Beitrag wird dieses Format genauer erläutert.

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☐ ☆ ✇ TKP

Skurrile Studie behauptet 80 Prozent Wirksamkeit der mRNA-Spritzen in Pflegeheim

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Es werden noch immer neue Studien veröffentlicht, die eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Spritzen gegen Infektionen belegen sollen. Dazu werden Tricks angewendet und altbekannte wissenschaftliche Erkenntnisse über Antikörper ignoriert. Es ist wieder einmal der Öffentlich-Rechtliche österreichische ORF, der titelt „Hohe Schutzrate durch Covid-19-Impfung" und dann weiter schreibt: „Wiener Wissenschafter haben jetzt eindeutig den hohen Wert der [...]

Der Beitrag Skurrile Studie behauptet 80 Prozent Wirksamkeit der mRNA-Spritzen in Pflegeheim erschien zuerst unter tkp.at.

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Demütigung für Pfizer: Covid-Impfstudie mangels Freiwilliger abgebrochen

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Der Impf-Gigant Pfizer muss eine groß angelegte klinische Studie für seine Covid-Spritzen abbrechen. Denn die Menschen wachen offensichtlich auf und kaum jemand stellt sich mehr für die mRNA-Experimente zur Verfügung. Gleichzeitig wächst der juristische Druck wegen mutmaßlich manipulierter Zulassungsdaten.

Fünf Jahre lang hat man den Menschen diese experimentellen mRNA-Spritzen geradezu aufgezwungen. Zuerst mit milliardenschweren PR-Kampagnen auf “freiwilliger” Basis, dann unter offener Androhung des Jobverlusts und sozialer Ächtung. Doch das Blatt hat sich gewendet. Die “Impf-Bereitschaft” gegen den China-Schnupfen befindet sich schon lange im freien Fall.

Pfizer und sein deutscher mRNA-Partner BioNTech mussten nun ihre Studien für gesunde 50- bis 64-Jährige einstampfen, so ein aktueller umfassender Bericht. In einem internen Schreiben vom 30. März erklärten sie, man sei ergebnislos gescheitert. Es sei schlichtweg unmöglich, die benötigten 25.000 bis 30.000 Probanden für die Evaluierung der neuesten Gen-Spritzen zusammenzukratzen. Reuters zitiert aus dem Dokument, dass man Rekrutierungsbüros bereits angewiesen habe, die Suche nach neuen Versuchskaninchen sofort einzustellen.

Die offizielle Ausrede des Pharma-Riesen lautet, man könne keine “relevanten Daten” generieren, weil niemand mehr mitmache. Der FDA habe man bereits mitgeteilt, dass man das Handtuch wirft. Man könnte auch sagen: Das Vertrauen in die Mainstream-Narrative ist tot. Die Bürger lassen sich dieses experimentelle Zeug einfach nicht mehr spritzen. Dass Pfizer sein Augenmerk nun panisch auf einen Impfstoff gegen Lyme-Borreliose richtet – den ersten seit über 20 Jahren, der angeblich auch prompt sein primäres Studienziel verfehlt hat – zeigt nur die nackte Verzweiflung auf der Suche nach neuen Milliarden-Einnahmequellen. Erinnert stark an das sündhaft teure Covid-Medikament Paxlovid, das beim sogenannten “Long Covid” (oder besser: Post-Vac?) Berichten zufolge nicht besser abschnitt als ein Placebo.

Doch der Gegenwind kommt nicht nur von den endlich aufgewachten Bürgern. Der Pharma-Gigant verliert entscheidende Verbündete im tiefen Sumpf von Washington. Die kürzlich geschasste US-Justizministerin Pam Bondi galt Kritikern als Schutzschild für das Unternehmen. Sie soll versucht haben, die brisante Klage der mutigen Whistleblowerin Brook Jackson abzuwürgen. Zur Erinnerung: Jackson beschuldigt Pfizer, vorsätzlich betrügerische Daten verwendet zu haben, um die lukrative Notfallzulassung (und damit unzählige Steuer-Milliarden) zu ergaunern. Das 5. US-Bundesberufungsgericht werde das Urteil bald schon verkünden, wie Jackson kürzlich erklärte. Ihre völlig berechtigte Frage lautet: “Man kann eine Lüge nicht beglaubigen. Auf welch gigantischem Betrug basiert also diese FDA-Zulassung?”

Auch über den Atlantik hinweg bröckelt die Vertuschungs-Fassade. Vor einem deutschen Untersuchungsausschuss ließ Helmut Sterz, bis 2008 Chef-Toxikologe bei Pfizer Europe, eine regelrechte Bombe platzen. Das Krebsrisiko durch die mRNA-Spritzen sei aus “Zeitgründen” (!) niemals untersucht worden. Für die Auswirkungen auf Fortpflanzung, Schwangerschaft und Neugeborene gab es laut Sterz “keine verlässlichen Schätzungen”. Die absurde Liste der “besonderen unerwünschten Ereignisse”, die Pfizer der FDA im Frühjahr 2021 vorlegte und die erst durch massive FOIA-Klagen ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde, umfasste unglaubliche neun eng bedruckte Seiten.

Gerade einmal eine völlig indoktrinierte Minderheit von 18 Prozent der Erwachsenen in den Vereinigten Staaten lässt sich laut CDC diesen Stoff noch injizieren. Dass Pfizer nun keine Probanden mehr findet, liegt allerdings auch an der neuen FDA-Spitze. Marty Makary und Vinay Prasad fordern nun endlich das, was von Beginn an hätte Standard sein müssen: knallharte wissenschaftliche Maßstäbe für Placebo-kontrollierte Studien. Zudem hatte Prasad nach erschütternden Todesfällen von Kindern in direktem Zusammenhang mit der Spritze die Daumenschrauben für Zulassungen drastisch angezogen.

Jeffrey Tucker vom Brownstone Institute bringt die Entwicklung gewohnt treffend auf den Punkt: “Der Markt selbst nimmt die Covid-Spritzen vom Markt. Es ist die demütigende Zurückweisung eines der zerstörerischsten Impfexperimente der Menschheitsgeschichte.” Und der Aufklärer Steve Kirsch postete treffend ein Bild von Pfizer als Titanic, die den Eisberg der “öffentlichen Skepsis” voll rammt.

Doch man darf sich nicht zu früh freuen. Einige Experten wittern einen perfiden Hintergedanken. Der Soziologe Josh Guetzkow warnt, der Abbruch der Studien könnte nur eine Finte sein, um die FDA unter Druck zu setzen, ihre neuen, strengen Vorschriften wieder fallen zu lassen – insbesondere, nachdem Prasad Ende des Monats die Behörde verlässt und einer gnadenlosen Medien-Hetzkampagne ausgesetzt war. Sollte es keinen Impfstoff mehr für breite Bevölkerungsgruppen geben, könnten die politisch Verantwortlichen (vor allem die Demokraten) bald wieder heulend vor der FDA stehen und eine Senkung der Sicherheitsstandards fordern. Es wäre nicht das erste Mal: Schon 2022 winkte man Impfstoffe für Kleinkinder durch, obwohl deren Wirksamkeit teils unter 50 Prozent lag.

Doch wie es scheint, haben immer mehr Menschen erkannt, dass man sie jahrelang belogen, getäuscht und betrogen hat. Noch einmal werden sich die Leute so etwas wahrscheinlich nicht gefallen lassen. Das Totalversagen bei der Rekrutierung von Versuchskaninchen für die neueste Corona-Genspritze sagt schon alles aus.

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“Reine Propagandasendung”: Prof. Sönnichsen zerlegt ÖRR-Beitrag zur Masernimpfung

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Die Öffentlich-Rechtlichen sind dafür bekannt, Impfnarrative unkritisch und ohne jede Einordnung zu verbreiten. Eine Sabotage der Impfpflicht hätte weitreichende Folgen, monierte man so auch in der Sendung “Panorama” vom 26. Februar 2026: Die Krankheit Masern wäre so nicht “totzukriegen”. Impfkritische Mediziner würden die Impfpflicht “unterlaufen”. Als ein solcher geriet dabei auch Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen in den Fokus. Gegenüber Johannes Clasen vom MWGFD demontierte Sönnichsen diesen Bericht nun als “reine Propagandasendung”.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim MWGFD:

Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor an mehreren Universitäten und ein ausgewiesener Vertreter der evidenzbasierten Medizin. Genau das kritisiert Clasen zu Beginn des Gesprächs.

Was ist evidenzbasierte Medizin?

Sönnichsen erklärt zunächst die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, die auf drei Säulen stehe: der Qualität wissenschaftlicher Studien, der ärztlichen Entscheidung und den individuellen Vorstellungen und der Eigenverantwortung der Patienten. Studien müssten transparent und frei von finanziellen Interessen sein. Leitlinien seien lediglich Orientierungshilfen für Ärzte, keine bindenden Vorschriften. Entscheidend sei die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient, die Sönnichsen als „partizipative informierte Entscheidung“ bezeichnet.

MMR-Impfung: Ausreichende Grundlage für eine informierte Entscheidung?

Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Frage der Impfentscheidung, konkret bei der MMR-Impfung. Sönnichsen bezweifelt, dass Patienten heute in der Regel ausreichend informiert sind, um wirklich frei entscheiden zu können. Masern seien heute selten, ein epidemiologischer Grund für eine Impfpflicht sei daher nicht erkennbar. Außerdem verweist er darauf, dass die Masernsterblichkeit bereits vor Einführung der Impfung stark gesunken war.

Nebenwirkungen und Datenlücken

Sönnichsen äußert sich auch zur Studienlage: Bei bestimmten Fragestellungen sei die Datenbasis aus seiner Sicht unzureichend. Nebenwirkungen würden systematisch untererfasst: Er geht von einem Faktor von 10 bis 20 aus. Daneben spricht er über die Konzepte des Herdenschutzes und des sogenannten Nestschutzes bei Neugeborenen.

Impfunfähigkeitsbescheinigungen: Was steckt dahinter?

Sönnichsen erläutert sein Vorgehen: Er stelle sogenannte „relative Impfunfähigkeiten“ aus, da das Infektionsschutzgesetz nicht zwischen relativer und absoluter Impfunfähigkeit unterscheide. Die Anerkennung dieser Bescheinigungen durch Behörden sei jedoch unterschiedlich.

Klares Urteil über Panorama

Am Ende des Gesprächs wird Sönnichsen deutlich: Den Panorama-Beitrag bezeichnet er als Propagandasendung, die nicht ausgewogen gewesen sei. Zudem spricht er sich für eine Abschaffung des Masernschutzgesetzes aus und ermutigt Eltern, ihre Position selbstbewusst zu vertreten.

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Schweizer Behörde bestätigt fehlenden Fremdschutz der Corona-Impfung

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Wie die Schweizer Organisation “Mass-voll!” berichtet, hat die Zulassungs- und Heilmittelbehörde Swissmedic nun bestätigt, was Kritiker des Impfdrucks seit Jahren wissen: Die Corona-Impfung bietet keinen Fremdschutz.

Hintergrund der Meldung ist eine Strafanzeige der Organisation: Der Rechtsanwalt Artur Terekhov hatte im Auftrag von “Mass-voll!” Anzeige wegen irreführender Arzneimittelwerbung gegen zwei Apothekenketten (Coop Vitality AG und Galenicare Management AG / Amavita) erstattet. Die Unternehmen hatten die Impfung bis zum letzten Herbst noch mit dem Slogan “Schützen Sie sich und andere” beworben.

Damit wurde ein Fremdschutz der Corona-Impfung behauptet – entsprechend dem politischen Narrativ, das einst auch 2G-Maßnahmen und Impfpflichten rechtfertigen sollte.

Nun hat die Behörde Swissmedic mitgeteilt, dass sie ihrerseits je ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die beiden Unternehmen eröffnet und abgeschlossen habe. Es seien jeweils Bußen ausgesprochen worden.

Wie Mass-voll berichtet, handle es sich um das erste Mal, dass eine Schweizer Behörde den fehlenden Fremdschutz der Covid-Impfung rechtskräftig bestätigt und deswegen sogar eine Sanktion verhängt hat.

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Geimpft – erkrankt: Was nun!? – Martina Wunsch im Gespräch

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Aus dem Klappentext:

Frau Martina Wunsch, Heilpraktikerin, ist auf die Behandlung von Personen spezialisiert, die nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Probleme entwickelt haben. Eine Herausforderung besteht darin, dass viele Betroffene zunächst keinen Zusammenhang zwischen den Impfungen und ihren Beschwerden erkennen, da sie von der Sicherheit der Impfungen ausgegangen sind und nicht mit der Möglichkeit einer Erkrankung gerechnet haben.

Aufgeklärte Therapeuten in den verschiedenen Heilberufen, wie Frau Wunsch, stehen vor der Aufgabe, den Betroffenen die Ursache ihrer Erkrankung im Zusammenhang mit den Impfungen zu erklären. Diese Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Feingefühl, da ein direkter oder unbedachter Ansatz zu Ablehnung oder Widerstand führen kann.

In einem Gespräch, das von Frau Dr. Heidi Wichmann und Herrn Rüdiger Lenz moderiert wird, erläutert Frau Wunsch die Herausforderungen im Umgang mit Impfgeschädigten, die sich der möglichen Risiken der Impfungen nicht bewusst sind und im Vertrauen auf die Regierung, ihre Ärzte und die Impfhersteller gehandelt haben.

Weitere Infos zu Martina Wunsch:
https://www.naturheilzentrumgrambek.de/

Dr. Heidi Wichmann
Web: https://dr-wichmann.shop/
Telegram: https://t.me/drheidiwichmann

Rüdiger Lenz
Telegram: https://t.me/NichtkampfPrinzip

Buch: "Das Nichtkampf-Prinzip" von Rüdiger Lenz
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...

Buch "Endlich Frieden" u. a. von Rüdiger Lenz
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...

Buchempfehlung: "Geimpft-Gestorben" von Dr. Ute Krüger
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...

Disclaimer:

Die in diesem Video dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information und allgemeinen Weiterbildung/Meinungsfreiheit.

Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar.

Der Inhalt erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden.

Der Inhalt dieses Videos ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker.

Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens!

Wir, sowie die Moderatoren, übernehmen keine Haftung für evtl. Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Information ergeben.

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Dieser Beitrag wurde am 29.03.2026 auf dem YouTube-Kanal „Eigeninitiative Gesundheit“ veröffentlicht.

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Dieser Beitrag ist als Empfehlung der Redaktion verlinkt. Bitte beachten Sie, dass die Lautstärke des Beitrags ggf. von der Standard-Lautstärke von anderen Beiträgen auf apolut.net abweichen kann.

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Bildquelle: Eigeninitiative Gesundheit

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ABF Schweiz präsentiert Fakten zu Myokarditis

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veröffentlicht am 28.3.2026 von Team Redaktion Drei nachfolgend verlinkte Dokumente des Aktionbündnisses Freie Schweiz (ABF Schweiz) beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die wissenschaftliche, politische und methodische Diskussion rund um modRNA-basierte Covid-19-Impfstoffe – insbesondere im Zusammenhang mit dem nachweislich erhöhten Risiko von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis). Das umfassende Grundlagenpapier vom 26. März 2026 mit dem Titel Nachweis erbracht: modRNA-Impfungen […]

Der Beitrag ABF Schweiz präsentiert Fakten zu Myokarditis erschien zuerst auf MWGFD.

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Turbo-Krebs und die “sichere” Spritze: 69 Studien zeigen, was der Mainstream krampfhaft ignoriert

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Wie “sicher” sind die mRNA-Genspritzen gegen Covid tatsächlich? Eine umfassende Analyse von 69 Studien legt nahe, dass es einen direkten, kausalen Zusammenhang zwischen den Corona-“Impfungen” und Krebserkrankungen gibt. Wie lange wollen Politik und Mainstream das noch ignorieren?

Es ist das ultimative Totschlagargument der Gesundheitsbehörden und selbsternannten Faktenchecker: “Es gibt keine Studien, die einen Kausalzusammenhang zwischen den Covid-19-Impfungen und Krebs untersuchen.” Warum eigentlich nicht? Die Antwort ist an logischer Brillanz kaum zu überbieten: “Weil es noch keine Studien gibt, die einen Kausalzusammenhang belegen.” Ein absurder Zirkelschluss, der nur einem einzigen Zweck dient: Wegsehen, Vertuschen und das Narrativ der angeblich “sicheren und wirksamen” Impfung um jeden Preis aufrechterhalten.

Während die Behörden also fröhlich im Kreis argumentieren und sich die Augen zuhalten, zeigt die wissenschaftliche Realität längst die Wahrheit. Ein aktueller, umfassender im Fachjournal Oncotarget veröffentlichter Review mit dem Titel “Covid vaccination and post-infection cancer signals: Evaluating patterns and potential biological mechanisms” hat sich die Mühe gemacht, die weltweite Literatur von Januar 2020 bis April 2025 zu durchforsten. Das Ergebnis ist eindeutig. Denn ganze 69 Publikationen aus 27 Ländern, beschreiben detailliert, was nicht sein darf: Krebserkrankungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung (und teils Infektion) geradezu explodieren.

Wir sprechen hier von 333 detailliert dokumentierten Patienten und riesigen Bevölkerungsstudien (darunter 8,4 Millionen Südkoreaner und 1,3 Millionen US-Soldaten). Die Berichte lesen sich wie ein Gruselkabinett der Onkologie: Lymphome, Leukämien, Brustkrebs, Melanome, Sarkome und aggressive Hirntumore (Glioblastome).

Was den Ärzten in diesen Studien immer wieder auffällt, sind drei wiederkehrende, alarmierende Muster:

  • Der Turbo-Gang: Ein ungewöhnlich schnelles Fortschreiten, Wiederauftreten oder Erwachen von eigentlich kontrollierten oder schlummernden Tumoren.
  • Der Tatort: Atypische Befunde, bei denen der Krebs ausgerechnet direkt an der Einstichstelle oder in den regionalen Lymphknoten (z.B. in der Achsel) wuchert.
  • Das kaputte Immunsystem: Offensichtliche immunologische Zusammenhänge, bei denen die Impfung die körpereigene Krebsabwehr offenbar komplett aus dem Tritt bringt.

Wie die Spritze den Krebs befeuern könnte: drei plausible Mechanismen

Da der Mainstream sich weigert, die Kausalität zu untersuchen, haben die Forscher in diesem Review die biologisch plausiblen Mechanismen zusammengetragen. Und die haben es in sich:

  1. Immun-Dysregulation (Die schlafende Polizei)

Die modifizierte mRNA und die Lipid-Nanopartikel (LNP) lösen im Körper einen massiven Entzündungssturm aus (IL-6, TNF-α, IL-1β). Diese Zytokine sind wie Dünger für Krebszellen. Gleichzeitig scheint die Impfung die zytotoxischen T-Zellen – quasi die Krebspolizei unseres Körpers – vorübergehend lahmzulegen. Das Resultat sind schlummernde Krebszellen oder latente onkogene Viren (wie Epstein-Barr oder das Kaposi-Sarkom-Virus), die aufwachen und eine ungestörte Party feiern.

  1. Die Biologie des Spike-Proteins

Man hat uns versprochen, das Spike-Protein bleibe im Arm und verschwinde nach ein paar Tagen. Das war von Anfang an eine glatte Lüge. Studien zeigen, dass es Wochen, Monate, ja sogar Jahre im Körper zirkuliert. Und dieses Protein ist toxisch. Es interagiert mit Zellrezeptoren, stört die DNA-Reparatur und manipuliert das p53-Gen – den “Wächter des Genoms”, der uns eigentlich vor Krebs schützen soll. In einem Fall von Brustkrebs, der nach der sechsten Pfizer-Dosis plötzlich in der Haut metastasierte, fanden Pathologen das Spike-Protein direkt in den Krebszellen. Das ist wohl kaum ein Zufall.

  1. DNA-Verunreinigungen (Das schmutzige Geheimnis)

Die mRNA-Impfstoffe sind voll von DNA-Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess, verpackt in hochwirksame Lipid-Nanopartikel. Diese DNA-Fragmente (teils mit SV40-Promotoren) können in die Zellen eindringen. Die Gefahr einer genomischen Integration – also einer dauerhaften Veränderung des menschlichen Erbguts, die Krebs auslösen kann – ist real. Nicht umsonst gelten für Gentherapien extrem strenge Regeln bezüglich Krebsrisiken. Doch die Covid-Genspritzen wurden einfach als “Impfung” deklariert und an diesen wichtigen Sicherheitsprüfungen vorbeigeschleust.

Blindflug mit Ansage

Wussten Sie, dass in den offiziellen Beipackzetteln der FDA (z.B. bei Pfizer und Moderna) schwarz auf weiß steht, dass diese Impfstoffe nie auf Karzinogenität (Krebserregung) oder Genotoxizität getestet wurden? Man hat Milliarden Menschen eine experimentelle Substanz gespritzt, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, ob sie Krebs auslöst oder nicht.

Und nun, da die Fallzahlen von “Turbo-Krebs” bei jungen, gesunden Menschen steigen, da die US-Militärdaten einen massiven Anstieg von Lymphomen nach Einführung der Impfmandate zeigen, stellt sich das Establishment hin und sagt: “Es gibt keine Studien, die das beweisen.” Natürlich gibt es die nicht, wenn man sich weigert, sie durchzuführen! Wenn man Gewebeproben von Krebspatienten nicht standardmäßig auf das Spike-Protein untersucht, wird man es auch nicht finden.

Umso deutlicher wird es, warum man diese 69 Studien ernst nehmen muss. Hier geht es immerhin um die Gesundheit und vielmehr noch um das Leben von unzähligen Menschen. Menschen, denen man die Genspritzen als “Wunderwaffe” gegen das Coronavirus verkauft bzw. mit massivem Druck aufgezwungen hat, obwohl man es eigentlich besser wusste. Wie lange wollen die Verantwortlichen weiterhin einfach wegsehen und die Augen vor den Tatsachen verschließen?

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

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Enquete-Kommission: Lauterbach bestätigt hinfälliges Fremdschutz-Argument für Impfzwang

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Vergangene Woche trat auch Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor der Corona-Enquete-Kommission des Bundestags auf. Er räumte dabei ein, dass der behauptete Fremdschutz der Corona-Impfung bei der Omikron-Variante “weitestgehend weg” gewesen wäre. Als die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft trat und im Bundestag über den von Lauterbach befürworteten allgemeinen Impfzwang abgestimmt wurde, war Omikron vorherrschend – und der Fremdschutz war das wichtigste Argument für diese Maßnahmen.

Die folgende Meldung stammt vom Multipolar-Magazin:

Berlin. (multipolar) Vor der Corona-Enquetekommission des Bundestags räumte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am vergangenen Donnerstag ein, dass die Corona-Impfung bei der Anfang 2022 vorherrschenden Omikron-Variante nicht mehr vor Übertragung des Virus auf andere Personen schützte: „Beim Wildtyp war am Anfang noch ein Fremdschutz, der war bei der Deltavariante schon etwas abgeschwächt, bei Omikron war er weitestgehend weg.“ Am 16. März 2022 trat in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft, die seinerzeit vor allem mit Fremdschutz für Patienten und Bewohner von Seniorenheimen begründet worden war. Kurz darauf wurde am 7. April 2022 im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht abgestimmt. Lauterbach war von der SPD als Sachverständiger in die Sitzung der Corona-Enquete-Kommission eingeladen worden.

Auf die Frage des AfD-Abgeordneten Kai-Uwe Zieger, ob ihm bekannt sei, dass die Phase-3-Zulassungsstudie für den Corona-Impfstoff von Pfizer entblindet wurde und es daher keine Kontrollgruppe gibt, da die Placebogruppe nachgeimpft wurde, antwortete Lauterbach: „Das ist mir nicht bekannt, weil es nicht stimmt“. Es sei „noch nie ein Impfstoff so genau ausgewertet worden in Bezug auf seine Nebenwirkungen“. Dass die Studie tatsächlich entblindet wurde, ist seit Jahren bekannt. Über diese und weitere Mängel der Zulassungsstudie wurde teilweise auch in großen Medien berichtet.

Der von der AfD geladene Experte Helmut Sterz sagte bei seiner Befragung in der Corona-Enquete-Kommission, die Zulassung habe zu „verbotenen Menschenversuchen geführt“. Sterz war bis zu seiner Pensionierung 2007 Chef-Toxikologe beim Pharma-Unternehmen Pfizer. Das beschleunigte Zulassungsverfahren habe bewirkt, dass „essentielle Toxizitätsstudien der Schnelligkeit geopfert wurden, ohne akzeptable Begründungen“, erläuterte Sterz. Wichtige Studien und Daten, etwa zum Krebsrisiko oder zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit fehlten. „Regelkonform“ hätte der Pfizer-Impfstoff „gar nicht zugelassen werden dürfen“, betonte Sterz, der auch eine schriftliche Stellungnahme vorlegte.

In der Sitzung kam auch die Überbeschaffung von Corona-Impfstoff zur Sprache. „Wir waren zur Abnahme dieser Mengen aus dem EU-Kontingent verpflichtet“, erklärte Lauterbach. Lediglich in einem Fall habe er acht Millionen Moderna-Dosen zusätzlich geordert. Die Hälfte davon, vier Millionen Dosen, sei ungenutzt verfallen. „Natürlich ist sehr viel Impfstoff vernichtet worden“, sagte Lauterbach. Aus den EU-Beschaffungs-Verträgen, die er „geerbt“ habe, seien sogar 130 Millionen Dosen vernichtet worden: „Meine Vorgänger haben auf Nummer sicher bestellt, und das war auch richtig.“ Um welche Geldsumme es dabei ging, wollte Lauterbach nicht sagen. Die Preise seien „vertraulich vereinbart“ worden.

Die Enquete-Kommission beschäftigte sich darüber hinaus mit der Situation auf den Intensivstationen. Viele der sehr alten und oft vorerkrankten Corona-Patienten wurden dort beatmet. „Mehr als die Hälfte der Beatmeten ist in Deutschland verstorben“, berichtete der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Intensivmediziner Christian Karagiannidis. Der Professor für Pneumologie an der Universität Witten/Herdecke leitete in der Corona-Zeit das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Er sprach von einer „historisch hohen Belastung“ der Kliniken und vor allem der Intensivstationen in der Corona-Zeit. Zugleich räumte Karagiannidis ein: „Wir haben in der Pandemie etwa 25 Prozent der Intensivbettenkapazitäten verloren.“

Dieser Darstellung widerspricht der langjährige Pneumologie-Chefarzt Thomas Voshaar. Auf Multipolar-Nachfrage erklärt er, die Belegung der Intensivstationen sei nur an einigen wenigen Standorten und nur für kurze Zeiträume an Belastungsgrenzen gekommen. Dies zeigten auch die Zahlen der Krankenkassen. Der Lungenfacharzt kritisiert zudem die regelmäßige invasive Beatmung von Corona-Kranken. Diese habe „zu einer stark altersabhängigen Sterberate an der Maschine von 40 bis 80 Prozent geführt“. Dem gegenüber stehe eine publizierte Sterblichkeit bei gleich schwer Erkrankten von lediglich acht Prozent bei Nutzung schonenderer, nicht-invasiver Verfahren.

In der Enquete-Kommission bestätigte Karl Lauterbach die hohen Sterblichkeitsraten bei beatmeten Corona-Kranken, vor allem bei dem sehr teuren und personalaufwändigen Verfahren der Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO), auch als „Künstliche Lunge“ bekannt: „75 Prozent der ECMO-Patienten in Deutschland sind gestorben. “ Lauterbach erklärte dies mit der zu geringen Spezialisierung mancher deutschen Kliniken bei der intensivmedizinischen Behandlung. Auch hier widerspricht Pneumologe Voshaar: Eine Studie am hoch spezialisierten Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum zeige auch dort bei den maschinell beatmeten Patienten eine Sterblichkeitsrate von rund 70 Prozent, bei ECMO-Patienten von 80 Prozent.

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Tod nach schwerem Impfschaden

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veröffentlicht am 26.3.2026; Gastautorin: Kerstin Heusinger Mélanie Maupas (†37):Mélanie Maupas ist tot. 37 Jahre alt. Am Tag nach ihrem Tod hätte sie Geburtstag gefeiert. Seit ihrer zweiten Pfizer-Injektion 2021 litt sie an ALS – einer Krankheit, die ihr Leben sukzessive zerstörte und die sie direkt auf die Covid-Impfung zurückführte. Die Erkrankung wurde später durch die […]

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Studie manipuliert: CDC versteckte Todeszahlen nach COVID-Impfung in Lancet-Paper

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Die US-Seuchenbehörde CDC hat in einer eigenen Studie über Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe systematisch Informationen zu Todesfällen entfernt — das belegen interne Dokumente, die jetzt öffentlich wurden. Wie The Defender / Children’s Health Defense berichtet, musste die Behörde die 100-seitigen Unterlagen erst nach einer Klage der Organisation herausrücken, nachdem eine FOIA-Anfrage unbeantwortet geblieben war. Der Vergleich zwischen dem […]

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Toxikologe Helmut Sterz über Giftmittel als Impfstoffe

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Giftmittel als Impfstoffe: Pfizers ehemaliger Chef-Toxikologe Helmut Sterz weist nach, wie uns rechtswidrig Giftstoffe als Heilmittel gegen Covid-19 verkauft wurden.

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"Meine freie Impfentscheidung" – Dr. med. Ronald Weikl im Gespräch

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Aus dem Klappentext:

Dr. med. Ronald Weikl, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gründete während der COVID-19-Pandemie den Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, dessen Vorsitzender Professor Dr. Sucharit Bhakdi war.

In einem kürzlich geführten Gespräch mit Dr. Heidi Wichmann und Rüdiger Lenz für das Format Eigeninitiative Gesundheit erörterte Dr. Weikl die Masernimpfung, die von staatlicher Seite als Pflichtimpfung für Kinder eingeführt wurde. Er äußerte Kritik am Beitrag des NDR-Magazins Panorama vom 4. März 2026 zur Masernerkrankung und der Notwendigkeit einer Impfung, in dem seiner Ansicht nach Unwahrheiten verbreitet wurden.

In diesem Gespräch, das von Dr. Heidi Wichmann und Rüdiger Lenz für das Format Eigeninitiative Gesundheit mit Dr. Ronald (Ronny) Weikl geführt wurde, analysiert Dr. Weikl die Hintergründe der Masernimpfung. Eine allgemeine Impfpflicht erscheint ihm überzogen, da die Inzidenz lebensbedrohlicher Masernerkrankungen bei jungen Menschen relativ gering ist.

Im zweiten Teil dieses Dialogs erörterten die Gesprächspartner die finanzkapitalsatanistische Ebene, die sich hinter den Epstein-Files verbirgt, und die offensichtliche Infiltration dieser Ebene in den medizinischen Sektor. Es wurde die Hypothese aufgestellt, dass die Corona-Pandemie möglicherweise im Rahmen von Absprachen dieser Schattenwirtschaft stattgefunden hat.

Im Allgemeinen haben sich nach der Corona-Pandemie, der Veröffentlichung der RKI-Files und den bis heute deutlich erkennbaren und offengelegten Zweifeln an der Integrität der politischen Handlungen, die sich in der Pandemie bewährt haben, berechtigte Skepsis gebildet.

Diese Skepsis hat sich in einer Kettenreaktion mittlerweile auf alle Impfungen ausgeweitet, die im medizinischen Bereich angeboten werden. Es stellt sich die Frage, ob Impfungen tatsächlich die versprochenen Vorteile bieten oder ob sie lediglich ein ausgeklügeltes Marketinginstrument der Pharmaindustrie darstellen, mit dem Vorteil von Veränderungen in politischen Narrativen.

Mehr über die Petition hier: www.meine-freie-Impfentscheidung.de

Über Dr. med. Ronald Weikl hier: https://dr-weikl.de

Dr. Heidi Wichmann
Web: https://dr-wichmann.shop/
Telegram: https://t.me/drheidiwichmann

Rüdiger Lenz
Telegram: https://t.me/NichtkampfPrinzip
Buch: Das Nichtkampf-Prinzip
https://www.kopp-verlag.de/Das-Nichtk...

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Die in diesem Video dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information und allgemeinen Weiterbildung/Meinungsfreiheit.

Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar.

Der Inhalt erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden.

Der Inhalt dieses Videos ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker.

Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens!

Wir, sowie die Moderatoren, übernehmen keine Haftung für evtl. Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Information ergeben.

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Dieser Beitrag wurde am 15.03.2026 auf dem YouTube-Kanal „Eigeninitiative Gesundheit“ veröffentlicht.

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Bildquelle: Eigeninitiative Gesundheit

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Offener Brief zur Propaganda der Panorama-Sendung des NDR

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veröffentlicht am 04.03.2026 von Team Redaktion In einer Sendung des Magazins Panorama  wurden zahlreiche Unwahrheiten über die Masern und eine sich daraus ergebende Notwendigkeit zur Impfung verbreitet. Beschämend für die Autoren des Beitrages ist bereits, dass die vermeintlichen Informationen zu den Masern von einem Kinderarzt aus Vilsbiburg, der sichtlich keine praktische Erfahrung mit Masernerkrankungen hat, […]

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PEI-Zahlen explodieren: 30-fach mehr Todesmeldungen nach Corona-Impfung

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Die Plattform von Bastian Barucker berichtet unter Berufung auf offizielle Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) über eine brisante Entwicklung: Im ersten Jahr der Corona-Impfkampagne soll es laut Auswertung der PEI-Datensätze knapp 30-mal so viele Todesfall-Verdachtsmeldungen pro Million Geimpfter gegeben haben wie bei klassischen Impfstoffen in den 20 Jahren zuvor.

Konkret geht es um öffentlich zugängliche Spontanmeldedaten des PEI, die von den Mathematikern Robert Rockenfeller und Michael Günther ausgewertet wurden. Während bei herkömmlichen Impfstoffen im Schnitt 0,6 Todesfall-Verdachtsmeldungen pro eine Million Geimpfte und Jahr registriert wurden, sollen es 2021 bei mRNA-Präparaten rund 18 Meldungen pro Million gewesen sein.

Bei rund 65 Millionen Geimpften ergibt sich daraus – unter Einrechnung eines vom PEI selbst eingeräumten Untererfassungsfaktors von 10 bis 20 – eine mögliche Größenordnung im fünfstelligen Bereich. Die Autoren sprechen von bis zu 17.550 Verdachtsmeldungen allein für 2021.

Offiziell klingt das ganz anders. Im PEI-Sicherheitsbericht werden für 2021 lediglich rund 2.000 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang aufgeführt. Nach Anwendung eines WHO-Algorithmus blieben davon gerade einmal 74 Fälle übrig, bei denen ein kausaler Zusammenhang „möglich oder wahrscheinlich“ sei. Mehr als drei Viertel der Fälle gelten als „nicht klassifizierbar“.

Das PEI betont, es gebe kein Risikosignal für ein bislang unbekanntes Sicherheitsproblem. Der damalige PEI-Präsident Klaus Cichutek hatte 2021 sogar erklärt, Impfungen verursachten keine Todesfälle.

Die Diskrepanz zwischen den offiziellen Bewertungen und den Rohdaten wirft Fragen auf: Warum existieren zwei unterschiedliche Datensätze? Weshalb fehlen in einem davon komplette Altersgruppen? Und warum mussten die Daten erst mühsam aus PDFs extrahiert werden?

Die Zahlen stehen im Raum. Und sie passen nicht zum offiziellen Narrativ von der „sichersten Impfkampagne aller Zeiten“.

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Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

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Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.

Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.

In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.

Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.

Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.

So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.

Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.


Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin

Kontakt: [email protected]

Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontakt: [email protected]

Kerstin Heusinger | Freie Journalistin

https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Dr. med. Bianca Witzschel


Weitere Informationen und Updates:

https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


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350.868 Verdachtsfälle nach Corona-Impfung – Bundesregierung relativiert Zahlen

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Zum Jahresende 2024 sind nach mehr als 197 Millionen Impfungen gegen Covid-19 in Deutschland insgesamt 350.868 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet worden, darunter 63.909 Fälle, die laut Arzneimittelgesetz als schwerwiegend eingestuft werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, wie aus der Bundestagsdrucksache 21/4024 hervorgeht.

Die Zahlen basieren auf Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass es sich bei diesen Meldungen um Verdachtsfälle handele. Unerwünschte Reaktionen seien meist in zeitlicher Nähe zur Impfung aufgetreten, jedoch nicht zwingend durch den Impfstoff verursacht worden. Die Erfassung diene dazu, mögliche Risikosignale frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Brisant ist vor allem die absolute Zahl: Mehr als ein Drittel Million gemeldeter Verdachtsfälle in einem Land – bei einer Impfkampagne, die als alternativlos und sicher beworben wurde. 63.909 davon gelten als schwerwiegend. Dennoch weist die Bundesregierung darauf hin, dass die reine Anzahl der Meldungen keinen Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit bestätigter Nebenwirkungen zulasse. Auch lasse sich aus der Melderate nicht ableiten, bei wie vielen Ereignissen tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung bestehe.

Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass die Sicherheitsüberwachung nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfolge. Ein isolierter Blick auf deutsche Daten sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend.

Fest steht: Die Datenlage ist umfangreich, die Bewertung bleibt komplex – und die Debatte über Nutzen, Risiken und Transparenz der Impfkampagne wird damit nicht verstummen.

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Zwangsimpfung mit Nachspiel: 131 Bundeswehr-Verfahren wegen Corona-Gehorsamsverweigerung

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Während die Corona-Impfpflicht inzwischen selbst bei der Bundeswehr Geschichte ist, holt sie viele Soldaten erst jetzt richtig ein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, weil sie die COVID-19-Impfung verweigerten. In 33 Fällen endete das mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme – alles im Namen des damaligen „Gehorsams“ .

Parallel verteidigt die Bundesregierung ihr damaliges Vorgehen weiter mit bekannten Floskeln. Die Entscheidung, die Corona-Impfung lange Zeit im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, sei auf Basis des „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstands“ erfolgt. Zur Absicherung verweist man auf die Ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut – also genau jene Institutionen, deren Einschätzungen während der Corona-Zeit politisch nie infrage gestellt werden durften  .

Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht für Soldaten kassiert und in eine bloße Empfehlung umgewandelt. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vorherigen Legislaturperiode (20/12427). Da sprach man noch von einer ausführlichen „Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.

Übersetzt heißt das: Was zuvor angeblich zwingend notwendig war, war plötzlich verzichtbar – für viele Betroffene jedoch zu spät.

Besonders brisant bleibt, dass die Bundesregierung bis heute keine vollständige Erfassung einfacher Disziplinarmaßnahmen vorlegt. Man weiß also offiziell nur von den gerichtlichen Verfahren – nicht aber vom gesamten Ausmaß der Sanktionen innerhalb der Truppe. Transparenz sieht anders aus.

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HPV-Impfung: Milliardenumsätze, große Versprechen – und bis heute kein Beweis für Schutzwirkung

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Pünktlich zum Weltkrebstag veröffentlicht die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich eine umfassende Evidenzanalyse zu HPV-Impfungen – und reißt damit die Hochglanzfassade eines der aggressivsten Impfkampagnen der letzten Jahrzehnte ein. Trotz massiver Werbung und enormer Profite fehlt selbst 20 Jahre nach der Zulassung jeder belastbare Nachweis, dass die HPV-Impfung tatsächlich vor Gebärmutterhalskrebs oder anderen Krebsarten schützt.

Statt klarer Wirksamkeitsdaten zeigt die Analyse ein anderes Bild: Zulassungsstudien ohne echte Placebos, systematisch ausgeblendete Warnsignale und immer wieder Hinweise auf schwerste Nebenwirkungen – bis hin zu Todesfällen. Die Schutzwirkung wird in offiziellen Dokumenten selbst als „unbekannt“ bezeichnet, während die Impfung weiterhin als nahezu alternativlos beworben wird.

Besonders brisant ist der Umgang mit den Studiendaten. Hersteller vermeiden konsequent placebokontrollierte Studien und werten schwere Erkrankungen oder Todesfälle regelmäßig als „nicht impfassoziiert“. Folgestudien übernehmen diese Methodik, statt offene Fragen zu klären. Auch große Übersichtsarbeiten und Reviews greifen laut Analyse selektiv auf genehme Studien zurück, während kritische Ergebnisse außen vor bleiben.

Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Einfluss industrienaher Organisationen und finanzieller „Förderungen“. Diese könnten erklären, warum selbst ehemals nüchterne wissenschaftliche Institutionen wie Cochrane zunehmend beschwichtigende Formulierungen verwenden, obwohl die Datenlage genau das nicht hergibt.

Das Fazit der Evidenzanalyse fällt entsprechend ernüchternd aus: Ein milliardenschwerer Impfstoff wird mit dem Versprechen der Krebsprävention beworben, ohne dass dieser Nutzen jemals sauber belegt wurde – während Risiken kleingeredet oder verschleiert werden. Die vollständige Analyse mit zahlreichen Studienverweisen steht öffentlich zur Nachprüfung bereit.

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