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Heidelberger Druck steigt in Drohnenabwehr ein

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Vorschau ansehen Zuletzt häuften sich Drohnensichtungen an Flughäfen und Kasernen in Deutschland. In Brandenburg baut ein für Druckmaschinen bekanntes Unternehmen ein Zentrum für Drohnenabwehr auf.
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Brand in Crans-Montana: Auch italienische Justiz ermittelt nun gegen Bar-Betreiber

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Vorschau ansehen Nach der Brandkatastrophe mit 41 Toten ermitteln Italien und die Schweiz gegen die Barbetreiber und weitere Verantwortliche. Dem französischen Ehepaar Jacques und Jessica Moretti wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
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Frankreich: Linksextreme Tierrechtler fackeln 17 Lkw an Schlachthof ab

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Im französischen Houdan (Yvelines) haben linke Öko-Extremisten einen verheerenden Brandanschlag auf den Schweineschlachthof Paris Terroirs verübt – und brüsten sich nun ganz ungeniert mit ihrer blinden Zerstörungswut.

In der Nacht zum 4. April gingen auf dem Parkplatz des letzten Schlachthofs der Region Yvelines 17 Fahrzeuge in einem gewaltigen Flammenmeer auf. Kühltransporter, schwere Lkw und Lieferwagen brannten völlig aus. Nur dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr, die um 4 Uhr morgens anrückte, ist es zu verdanken, dass die Flammen nicht auf das Hauptgebäude übergriffen, das dennoch schwere Rauchschäden davontrug. Der komplette Verlust der Kühlflotte führt nun zu massiven Betriebsausfällen. Für die Angestellten des Schlachthofs droht Kurzarbeit, sie müssen – mitten in ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Zeiten – wegen dieser linken Terroristen um ihre Existenz bangen. Die französischen Bauernverbände verurteilten den Anschlag scharf. Dieser schwäche einen ohnehin extrem fragilen Sektor nur noch weiter.

Am 11. April, gut eine Woche nach der Tat, veröffentlichte ein linksextremes Bündnis aus „grünen“ und „anti-speziesistischen“ Fanatikern ein völlig wirres Bekennerschreiben. Unter dem Terrorgruppen-Kürzel ALF („Anarchistes Lance-Flamme“ – also „Flammenwerfer-Anarchisten“) feierten die Täter ihren kriminellen Akt. Indem man die Logistik des Tierhandels ins Visier nehme, greife man „das Funktionieren von Speziesismus und Kapitalismus“ an, schwadronieren die Linksextremisten.

Ihre absurde Botschaft: „Schweine wollen, wie alle anderen Tiere auch, nicht an dieser tödlichen Gesellschaft teilnehmen! Feuer den Schlachthöfen, Schluss mit der Unterdrückung!“ Dass sie mit ihrem Hass auf den „Kapitalismus“ in Wahrheit Arbeitsplätze von ganz normalen Menschen vernichten, interessiert die radikalen Anarchisten nicht. Stattdessen warnten sie andere, gemäßigtere Organisationen davor, in die „Falle der Akzeptanz“ zu tappen. Offenbar gilt in diesen Kreisen nur noch derjenige als echter „Aktivist“, der bereit ist, schwere Straftaten zu begehen und fremdes Eigentum zu zerstören.

Bezeichnend für den Umgang mit dem linken Terror ist die Reaktion der Politik. Die lokalen Behörden hatten das Feuer zunächst beschönigend als „mysteriös“ eingestuft, obwohl 17 Lkw gleichzeitig in Flammen aufgingen. Bislang wurden keine Festnahmen vermeldet, die Polizei ermittelt nun wegen schwerer Brandstiftung.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass dieser Schlachthof Zielscheibe von linksgrünen Extremisten wurde. Bereits im April 2018 brachen 68 Aktivisten auf das Firmengelände ein, ketteten sich an Maschinen und legten den Betrieb lahm. Als die Polizei anrückte, um geltendes Recht durchzusetzen und die Besetzer zu entfernen, folgte die klassische Täter-Opfer-Umkehr: Die Extremisten überzogen die Beamten hinterher prompt mit Klagen wegen angeblicher „Polizeigewalt“. Dieser Vorfall in Frankreich verdeutlicht dabei wieder einmal, wie gefährlich dieser linksgrüne Extremismus ist. Solche radikalen Subjekte haben weder Respekt vor fremdem Eigentum, noch vor der wirtschaftlichen Existenzgrundlage anderer Menschen.

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Mayor Brandon Johnson's Chicago: At Least 28 Shot During Weekend

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At least 28 people were shot, one of them fatally, during the weekend across Mayor Brandon Johnson's (D) Chicago.

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Wie von Agenten des Gegners gesteuert

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Zum Niedergang der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter der Reichstagskuppel sitzen ratlos die Sozialdemokraten und wissen nicht, warum sie seit Jahren eine Wahl nach der anderen verlieren. Dabei könnten sie schon bei dem deutschen Dichterfürsten fündig werden. Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust im Dialog mit dem naiven Gelehrten Wagner sagen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ Nun muss nicht jedes Mitglied des SPD-Präsidiums den „Faust“ gelesen haben, aber einige wichtige Sätze von Marx und Engels sollte es schon kennen. „Die herrschenden Gedanken sind immer die Gedanken der Herrschenden“, schrieben die Gründerväter der Arbeiterbewegung. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland und Russland

Aber was hat das mit unserem Niedergang zu tun, könnte jetzt der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, fragen. Die Antwort liegt auf der Hand. Wenn Lars Klingbeil oder andere führende Sozialdemokraten sich äußern und Reformen vorschlagen, dann sind das immer Gedanken der Herrschenden.

In einer Grundsatzrede im Oktober 2022 entsorgte der glücklose SPD-Vorsitzende Klingbeil die Ost- und Entspannungspolitik Willy Brandts und Egon Bahrs. Die These, Sicherheit und Stabilität in Europa könne es nur mit und nicht gegen Russland geben, habe keinen Bestand mehr, sagte er. Vielmehr gehe es heute darum, „Sicherheit vor Russland zu organisieren“. Ob es ihm bewusst war oder nicht, er erklärte damit einen Leitgedanken der in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg herrschenden Vereinigten Staaten zur Richtschnur der sozialdemokratischen „Außenpolitik“. Ob Zbigniew Brzeziński, Henry Kissinger, Paul Wolfowitz oder George Friedman, alle hatten sie in ihren Büchern oder Reden darauf hingewiesen, dass es Ziel der US-Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war und ist, zu verhindern, dass Deutschland und Russland zusammenarbeiten. Eine enge Partnerschaft dieser beiden großen europäischen Länder würde die Vorherrschaft der USA auf dem eurasischen Kontinent unmöglich machen. Die Zerstörung der Außenpolitik des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt fand den Beifall der CDU, deren Außenminister Wadephul mit dem Satz „Russland wird immer unser Feind sein“ noch einmal zu Protokoll gab, dass die Außenpolitik der Christdemokraten seit Jahrzehnten von den USA gesteuert wird.

Am 25. März 2026 hielt Lars Klingbeil bezeichnenderweise in der konzernnahen Bertelsmann-Stiftung eine programmatische Rede. Unter der Überschrift „Reformen für ein starkes Land“ sagte er: „2026 wird uns Mut abverlangen.“ Wenn ein Sozialdemokrat heute von Mut spricht, weiß das Publikum, was ihm blüht: Sozialabbau. Brav betete er altbekannte Forderungen der Wirtschaftsverbände herunter: Wir müssen alle länger arbeiten, behauptete er, völlig unbeeindruckt von steigenden Arbeitslosenzahlen und dem täglichen Verlust von Industriearbeitsplätzen. Besonders die Frauen, die viel zu oft Teilzeitarbeit in Anspruch nähmen, hatte er im Visier. Das Ehegattensplitting will er streichen und ebenso die Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung. Dass so das Einkommen vieler Ehepaare der Mittelschicht schrumpft, muss ein „mutiger Sozialdemokrat“ in Kauf nehmen. Auch den Beitragssatz für die Rentenversicherung stabil zu halten, sei oberstes Gebot. Auf die Idee, wie in anderen Ländern allein den Beitragssatz der Arbeitgeber anzuheben, um ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, kommt ein Sozialdemokrat in Deutschland nicht mehr.

Die Verwahrlosung der sozialpolitischen Vorstellungen der ehemaligen Arbeitnehmerpartei macht nichts deutlicher als der Stolz darauf, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Die dem Zeitgeist Tribut zollenden Sozialdemokraten der heutigen Tage verteidigen mannhaft eines der schlechtesten Rentenniveaus in Europa. Der Gedanke, dass die deutschen Rentner genauso gute Renten haben wollen wie ihre europäischen Nachbarn, kommt ihnen nicht mehr in den Sinn. In Österreich hat ein Standardrentner 800 Euro mehr im Monat! Trotz der schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente haben sich die Sozis mit den Christdemokraten darauf verständigt, die Rente weiter zu privatisieren.

Die Finanzindustrie freut sich, aber viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb nicht SPD wählen, vor allem weil die Rentenprivatisierung im Ergebnis immer zu Lasten der gesetzlichen Rente geht.

Selbstschädigende Politik

Zu allem Überfluss diskutieren Christ- und Sozialdemokraten jetzt darüber, ob man die großen Haushaltslöcher nicht mit einer saftigen Mehrwertsteuererhöhung stopfen könnte. Zwar gibt es Widerspruch, aber vom Tisch ist diese glänzende Idee, die die schwergebeutelte Partei weitere Wählerstimmen kosten würde, noch lange nicht.

Mit stolzgeschwellter Brust verkündete Klingbeil bei seiner Rede in der Bertelsmann-Stiftung, man wolle in Zukunft viel mehr Geld für die Rüstung ausgeben. Selbstverständlich werde man, statt in Deutschland soziale Leistungen zu verbessern, auch in Zukunft mit vielen Milliarden die Ukraine unterstützen, wohl zum Dank dafür, dass die Ukrainer im Verbund mit den USA Deutschlands wichtigste Energieleitung Nord Stream gesprengt, so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zerstört und die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung nachhaltig verschlechtert haben.

Die Erklärung für eine solche unglaublich selbstschädigende Politik liefert eine angelsächsische Weisheit: Manche Organisationen verhalten sich so, als seien sie von Agenten des Gegners gesteuert. Die Agenten, die die Sozialdemokratie seit Jahrzehnten steuern, sind bekannt: der Geist der Zeiten, die herrschenden Gedanken, die der Absicherung der Herrschaft derjenigen dienen, die am meisten von der heutigen Gesellschaftsstruktur profitieren. Vielleicht hilft ja Einstein weiter: Die höchste Form des Wahnsinns ist es, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Nur wenn sich die heutige Sozialdemokratie dem Zeitgeist des die Demokratie untergrabenden Finanz- und Überwachungskapitalismus verweigert, wenn sie sich auf ihre Ursprünge besinnt und zu den Leitgedanken der überaus erfolgreichen Sozialdemokratie Willy Brandts zurückkehrt, wenn sie Krieg, Aufrüstung, Sozialabbau und Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Absage erteilt, hat sie wieder eine Chance, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.

Wer Geld sucht, findet es in der wahnsinnigen Aufrüstung. Und in den Ukraine-Milliarden, die nur zu Tod und Zerstörung führen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss in Forschung und Bildung investieren. Wer weiß, dass ein gutes Bildungswesen Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg ist, muss die unkontrollierte Migration stoppen, weil man in Klassen, in denen die Hälfte der Schüler kein Deutsch spricht, nicht mehr unterrichten kann. Wer die Deindustrialisierung aufhalten will, braucht wieder preiswerte Energie, und das geht nur mit Russland. Wer von Demokratie redet, muss die die Gesellschaft zerstörenden Algorithmen von Big Tech einer demokratischen Kontrolle unterwerfen. Wer die Arbeiter zurückgewinnen will, muss ihre Sprache wieder lernen und nicht „Kolleg:innen“ säuseln. Kurz: Mit Luther muss man wieder lernen, dem Volk aufs Maul zu schauen und, was noch wichtiger ist, mit ihm zu fühlen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 15.26.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com

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Oberleitung fällt auf ICE am Samstag - S-Bahn fährt in Oberleitung am Sonntag

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Oberleitung fällt auf ICE: Reparatur dauert an

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Vorschau ansehen Hunderte Fahrgäste sitzen am Samstag in einem ICE fest, weil eine Oberleitung gerissen ist. Die Auswirkungen sind auch heute noch zu spüren.
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GOP Rep. Salazar's Wage-Cutting Amnesty Bill Attacks Trump's Populist Voters

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Rep. Maria Salazar's migration bill is a high-stakes attack by business groups on the income and political participation of the GOP's populist-minded voters.

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Wie lange hält die “Brandmauer”? Sächsischer CDU-Abgeordneter für Zusammenarbeit mit AfD

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Die Brandmauer gegen die AfD ist eine Brandmauer gegen den Wählerwillen: Das ist auch einigen Politikern der Systemparteien bewusst. In Sachsen bekommt dieses antidemokratische Konzept allmählich Risse: Im Interview mit der “Ostdeutschen Allgemeinen” sprach sich der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Eppinger für eine Zusammenarbeit mit der AfD im Landtag aus. Immerhin sollten Abgeordnete per Verfassung das ganze Volk vertreten, so Eppinger.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Die AfD-„Brandmauer“ von CDU-Chef Friedrich Merz bekommt immer tiefere Risse – jetzt vor allem in Sachsen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Eppinger, Vorsitzender der innerparteilichen Heimatunion, hat sich dafür ausgesprochen, seine Fraktion solle im Sächsischen Landtag punktuell mit der AfD abstimmen. Schließlich sei die sächsische Minderheitsregierung von CDU und SPD schon jetzt auf Stimmen auf Stimmen von „Grünen“ und Linkspartei angewiesen, obwohl der sogenannte Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU auch jede Kooperation mit den Kommunisten untersage.

In einem Interview mit der „Ostdeutschen Allgemeinen“ sagte Eppinger, der als Arzt in Radebeul praktiziert: „Mir liegen das Wohlergehen unseres deutschen Vaterlandes, unserer sächsischen Heimat und unserer hier lebenden Menschen sehr am Herzen.“ Er sehe sich als Vertreter einer wertekonservativen und rechtsliberalen Politik.

Eppinger verwies auf den Paragrafen 39 der sächsischen Verfassung, in dem es heißt: „Abgeordnete vertreten das ganze Volk“. Er interpretiere dies so, dass „alle Abgeordneten des Landtages im Interesse des ganzen Volkes zusammenarbeiten sollten. Das gilt also auch im Verfassungssinne für die von über 30 Prozent der Menschen in Sachsen gewählten AfD-Abgeordneten“.

Der CDU-Parteitagsbeschluss verbiete zwar „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit AfD und Linken. Diese Formen der Zusammenarbeit seien aber interpretierbar: „Wenn man mit Stimmen der Linken im Bund und im Land die Verfassung beziehungsweise das Grundgesetz ändern und gemeinsam Haushalte beschließen kann, dann darf man wohl auch gemäß dem Parteitagsbeschluss Mehrheiten mit der AfD finden“, betonte der CDU-Politiker und erinnerte daran, dass viele Mitglieder der AfD früher in der CDU gewesen seien, auch seine Patienten als Arzt. „Natürlich grüßen und unterhalten wir uns. Wenn ich mich privat mit jemandem gut verstehe, warum soll ich dann im Landtag so tun, als ob ich ihn nicht kenne?“, sagte Eppinger.

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Reden vom Ostermarsch: „Bedrückend ist, wie seit Februar 2022 eine schleichende Militarisierung unsere Gesellschaft durchzieht“

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Bei der Essener Auftaktkundgebung des Ostermarsches Rhein/Ruhr am Ostersonntag zitierten die Aktivisten vor hunderten Demonstranten unterstützende Grußworte bekannter Persönlichkeiten. Wir geben hier einige Zitate von Rolf Mützenich, Margot Käßmann und Peter Brandt wieder. Von Bernhard Trautvetter.

Margot Käßmann schrieb dem Essener Friedensforum ein Grußwort, in dem sie die Wichtigkeit der Gegenaufklärung im Klima der Militarisierung hervorhob:

Bedrückend ist, wie seit Februar 2022 eine schleichende Militarisierung unsere Gesellschaft durchzieht. Das ist von Sprache, über Medien und Schulen bis hin zu Häfen, Flughäfen und Zivilschutz zu beobachten. Dass nun in der Messe Essen die EURO DEFENCE EXPO an die Leitmesse für zivile Sicherheit angegliedert wird und so zivile und militärische Sicherheitstechnologien zusammengebracht werden, zudem gleichzeitig mehr als 400 hochrangige Militärvertreter der Nato tagen, ist ein weiterer, eklatanter Schritt. Es ist so wichtig, dass die Friedensbewegung in diesen Tagen wachsam bleibt, die Zivilgesellschaft informiert und hoffentlich aufrüttelt!…“

Rolf Mützenich ermutigte die Friedensaktivisten, die sich den zugespitzten Bedrohungen entgegenstellen, folgendermaßen: 

Mit dem Auslaufen des New-START-Vertrags am 5. Februar 2026 ist der letzte große Rüstungskontrollvertrag zwischen den USA und Russland Geschichte. Damit wächst die Gefahr eines neuen unkontrollierten atomaren Wettrüstens. Gleichzeitig wird wieder offen über Abschreckung, Machtpolitik und militärische Stärke gesprochen. Und selbst bei uns in Deutschland werden Stimmen lauter, die über eine eigene atomare Bewaffnung nachdenken. Die bittere Realität ist: Die Gefahr eines atomaren Konflikts ist heute wohl so groß wie noch nie zuvor. Wir stehen an der Schwelle eines neuen nuklearen Zeitalters, das noch komplexer, unberechenbarer und unsicherer ist als das sogenannte ‚Gleichgewicht des Schreckens‘ während des Kalten Krieges. … Ihr Engagement für Frieden, Dialog und internationale Verständigung ist heute wichtiger und notwendiger denn je.“

Peter Brandt erklärte seine persönliche Betroffenheit mit einem Rückblick auf über 60 Jahre Zeitgeschichte zwischen Kriegsgefahr und Frieden:

Liebe Freundinnen und Freunde!

Es ist 60 Jahre her, dass ich erstmals an einem Ostermarsch teilgenommen habe: 1966, zuerst im Ruhrgebiet, dann in Frankfurt. Das war dreieinhalb Jahre nach der wohl gefährlichsten Konfrontation der beiden damaligen Supermächte USA und Sowjetunion vor Kuba. Die USA beantworteten die Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen auf der Karibikinsel durch die UdSSR mit einer Seeblockade, und es drohte eine militärische Invasion.

Nur weil die Führer der Weltmächte, US-Präsident Kennedy und KPdSU-Chef Chruschtschow, die Nerven behielten und hinter den Kulissen den Weg zu einem beiderseits akzeptablen Kompromiss fanden – wobei das amerikanische Zugeständnis, nach dem Abzug der sowjetischen Raketen aus Kuba die amerikanischen aus der Türkei zu entfernen, aus US-innenpolitischen Gründen zunächst geheim bleiben musste – , konnte die akute Krise entschärft, dann überwunden werden. 

Der Oktober 1962 wurde zu einem Wendepunkt in den Ost-West-Beziehungen. Mit ersten Rüstungskontrollabkommen begann eine Übergangsphase zum Entspannungsjahrzehnt der 1970er mit den bundesdeutschen Ostverträgen und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Obwohl auch in diesen Jahren in der damals so genannten Dritten Welt weiterhin Interventions- und Befreiungskriege tobten, an erster Stelle in Vietnam, entstand auf der Nordhalbkugel eine Staatenordnung, die, obgleich unter der geteilten Hegemonie der Supermächte, auf sukzessive Sicherung des Friedens bei wachsendem Spielraum für die in die Paktsysteme eingebundenen staatlichen Akteure mittlerer und kleinerer Größe gerichtet war. 

Und als um 1980 die Spannungen zwischen den USA und der Sowjetunion samt den von ihnen geführten Militärpakte erneut eine gefährliche Dimension annahmen – viele der heute Älteren erinnern sich lebhaft an die Massenproteste gegen die sog. Nachrüstung, erneut stand die Problematik der atomaren Mittelstreckenraketen im Zentrum – , trugen die in den Vorjahren geschaffenen vertraglichen Strukturen dazu bei, dass der erneuerte Kalte Krieg nicht auf Europa durchschlug. 

Eine ähnlich gefährliche Situation wie 1962 entstand im November 1983 infolge der NATO-Übung Able Archer, die die sowjetische Führung zunächst für die unmittelbare Vorbereitung eines atomaren Großangriffs hielt.

Erst diese Erfahrung machte dem strikt antikommunistischen US-Präsidenten Reagan klar, dass sich die andere Seite tatsächlich bedroht sah. Diese Erkenntnis war die Voraussetzung dafür, dass es 1987 auf Initiative Michail Gorbatschows zur bedeutendsten Abrüstungsmaßnahme seit 1946 kam: der Null-Lösung im Bereich der atomaren Mittelstreckenraketen, der Eliminierung einer ganzen Waffengattung in Europa.

Mit dem Ende des alten Ost-West-Konflikts kamen um 1990 weitere Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen hinzu.

Wir mussten jedoch erleben, dass anstelle der Weiterführung dieses Prozesses, insbesondere im Hinblick auf ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem, spätestens seit der Jahrtausendwende, eine Tendenz zur erneuten Verschärfung der Spannungen, jetzt zwischen der nach Osten erweiterten NATO und Russland, sich geltend machte, nicht allein, aber hauptsächlich forciert durch die westliche Führungsmacht.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und der Antritt der zweiten Regierung Trump im Januar 2025 stehen am vorläufigen Ende einer langen Ereigniskette, die die Weltordnung der vorangegangenen drei Jahrzehnte zerstört hat. 

Ich erinnere hier an die zurückliegenden Epochen, um die reale politische Bedeutung der europäischen blockübergreifenden Friedensbewegung mit dem Höhepunkt in den frühen 1980er-Jahren hervorzuheben: Obwohl die Stationierung der Pershing 2 und der Cruise Missiles nicht verhindert werden konnte, hat damals der Massenprotest, einschließlich seiner Resonanz im anderen Teil Deutschlands und Europas, etwas bewirkt, indem er, bis auf die Ebene der staatlichen Entscheidungsträger, das Bewusstsein und namentlich das politisch-programmatische Denken verändert hat.

Hieran gilt es anzuknüpfen: So offensichtlich damals die besondere Gefahr für die Menschen weltweit war, so wichtig war und ist das Engagement für den Frieden bis heute.

Ihr Prof. i. R. Dr. Peter Brandt“

Titelbild: FooTToo / Shutterstock

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Vom Diskurs zur Abgrenzung? Über die Wirkung von Habermas’ Ideen

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Fördert Habermas’ Theorie den offenen Austausch – oder wird sie heute zur Legitimation politischer Abgrenzung genutzt?

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Umgang mit der AfD „Die Brandmauer ist ein politischer Auftrag“, sagt EVP-Chef Weber

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Nachdem aufgetauchte Chats nahelegen, dass Mitglieder seiner EU-Fraktion mit der AfD und weiteren rechten Parteien in Austausch stehen, gerät Manfred Weber unter Druck. Ist die Brandmauer aufgeweicht? Foto: IMAGO / STEINSIEK.CH

EVP-Fraktionschef Manfred Weber verteidigt seinen Umgang mit der AfD. Zwar steht er hinter der Brandmauer, sie sei aber „kein Bunker“, um sich vor unliebsamen Wahlergebnissen abzuschotten.

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Explosionen in Batteriewerken in Kalifornien geben Anlass zu Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit

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Bonner Cohen

Mehr als ein Jahr, nachdem eine gewaltige Explosion in der weltweit größten Lithium-Ionen-Batteriespeicheranlage im kalifornischen Monterey County ein tagelang wütendes Inferno ausgelöst hatte, planen die Behörden des Golden State den Bau weiterer solcher „Sauberenergie“-Anlagen und ignorieren dabei die Risiken, die Batteriewerke für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen.

Die Explosion schleuderte eine mit Tonnen von Schwermetallen, darunter Kobalt und Fluorwasserstoff, beladene schwarze Rauchwolke Hunderte Meter hoch in die Luft, was die Behörden dazu veranlasste, Anwohner zu evakuieren. Während die Ursache der Explosionen in der Batteriespeicheranlage von Vistra Energy in Moss Landing am 16. Januar 2025 noch untersucht wird, sind Wissenschaftler, welche die Luft und das Wasser in der Nähe des Standorts untersuchen, beunruhigt über das, was sie vorgefunden haben.

„Metalle aus dem Batteriebrand in Moss Landing sind nach wie vor in den Sedimenten und Nahrungsnetzen der Region vorhanden“, erklärt Ivano W. Aiello, Professor für Meeresgeologie an der San Jose State University. „Diese Metalle reichern sich biologisch an und sammeln sich entlang der Nahrungskette an: Die Metalle im Sumpfboden können von Würmern und kleinen Wirbellosen aufgenommen werden, die wiederum von Fischen, Krabben oder Küstenvögeln gefressen werden und schließlich von Spitzenprädatoren wie Seeottern oder Seehunden.“

Es war der vierte und mit Abstand größte Brand, der seit 2020 im Kraftwerk Moss Landing und der angrenzenden Batterie-Energiespeicheranlage von Pacific Gas & Electric ausgebrochen war. Moss Landing liegt 77 Meilen südlich von San Francisco an der Küste der Monterey Bay an der Mündung des Elkhorn Slough.

Batteriespeichersysteme sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen – die in Kalifornien nach wie vor mit großem Eifer vorangetrieben werden –, den Übergang von fossilen Brennstoffen zu intermittierender Wind- und Solarenergie zu vollziehen. Überschüssige Energie, die bei windigen oder sonnigen Bedingungen erzeugt wird, wird ins Netz eingespeist, wenn Wind- und Solarenergie keine ausreichenden Strommengen mehr liefern. Dies erfordert zahlreiche Backup-Speicheranlagen mit jeweils Tausenden von Batterien, und genau darin liegt die Brandgefahr.

Zwar mag das einzigartige Design der Anlage in Moss Landing sie anfällig für thermische Läuft-aus-Reaktionen gemacht haben, doch zeigen die acht Brände, die im vergangenen Jahr in kalifornischen Batteriespeicheranlagen ausgebrochen sind, dass das Potenzial für künftige Brände weit verbreitet ist, sagt der Physiker C. Michael Hogan, Ph.D., Gründer von Earth Metrics Inc., einem Umwelt-Thinktank.

Hogan erklärte kürzlich im Podcast „California Insider“, dass Sacramento, wo bereits der Bau von über 200 Batteriespeicheranlagen genehmigt worden ist, nun den Bau von mindestens 100 weiteren solchen Anlagen genehmigt. Der „Golden State“ tue dies jedoch „in großem Stil“, ohne „die Folgen“ seines Handelns „vollständig zu verstehen“. „Diese Anlagen sind ein Experiment“, merkte er an. Im Fall der Explosion in Moss Landing wurden giftige, scharfkantige Kobalt-Mikropartikel in die Luft geschleudert. Einmal eingeatmet, können diese Kobalt-Mikropartikel – „so breit wie ein menschliches Haar“ – die Lungenbläschen beeinträchtigen, wo Lunge und Blut während des Ein- und Ausatmens Sauerstoff und Kohlendioxid austauschen.

Neben der Gefahr für die menschliche Gesundheit durch die direkte Exposition gegenüber in der Luft schwebenden Schwermetallpartikeln sind die Kobaltwerte in den Böden der landwirtschaftlichen Region in der Nähe von Moss Landing 100- bis 1000-mal höher als normal, betont Hogan. „Und sie werden dort ein Jahrhundert oder länger verbleiben“, fügte er hinzu.

Die Anlage in Moss Landing, die bei der Explosion im letzten Jahr zerstört wurde, sei von den kalifornischen Steuerzahlern mit 500 Millionen Dollar subventioniert worden, so Hogan, um Notstrom für den geplanten Bau schwimmender Offshore-Windkraftanlagen des Bundesstaates bereitzustellen.

„Die Offshore-Windenergie spielt eine Schlüsselrolle bei dem Ziel des Bundesstaates, bis 2045 zu 100 % auf saubere Energie umzustellen“, heißt es in einem Informationsblatt zur Offshore-Windenergie in Kalifornien. Zu diesem Zweck arbeitet der Bundesstaat an einem „strategischen Plan zum Ausbau der Offshore-Windenergie um bis zu 25 Gigawatt in den Bundesgewässern vor der kalifornischen Küste“. Dafür „werden mehr als 1.600 schwimmende Offshore-Windkraftanlagen benötigt“, die „so hoch wie der Eiffelturm“ sein werden. Je mehr schwimmende Offshore-Windkraftanlagen installiert werden, desto mehr Batterie-Energiespeicheranlagen an Land werden benötigt, wodurch die umliegenden Gemeinden einem erhöhten Risiko künftiger Explosionen ausgesetzt werden.

Kalifornien ist einer von zwei Dutzend „blauen“ [= von den Demokraten regierten] US-Bundesstaaten, die gegen die Umweltschutzbehörde unter Trump klagen, die im vergangenen Monat die aus der Obama-Ära stammende „Gefährdungsfeststellung“ aufgehoben hat, wonach Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen die öffentliche Gesundheit gefährden. Die Gefährdungsfeststellung diente unter anderem dazu, die Vorschriften der Biden-Regierung zu rechtfertigen, die den Ausstieg aus benzinbetriebenen Autos vorsehen und den Bau neuer Exportterminals für Flüssigerdgas (LNG) verbieten. Beide Maßnahmen wurden in Trumps zweiter Amtszeit rückgängig gemacht.

In seiner Ankündigung der Klage Kaliforniens am 20. März sagte Gouverneur Gavin Newsom (D) über die Politik Trumps: „Sie wollen die Umweltverschmutzung wieder groß machen.“ Er versäumte es, die durch seine eigene „saubere Energie“ verursachte Umweltverschmutzung zu erwähnen.

Link: https://www.cfact.org/2026/03/25/battery-plant-explosions-in-california-raise-public-health-concerns/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Ein Parteiverbot wäre ein Brandbeschleuniger

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Die Jünger des AfD-Verbotes verstehen nicht, dass sie der AfD faktisch dankbar sein müssen – denn im Augenblick wirkt sie als Brandmauer und bändigt das Chaos.

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Wie viel Stuss die Frankfurter schon auf ihrer ersten Seite verbreiten kann

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Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung füllte am 29. März die gesamte erste Seite mit dem Aufmacher „Wie die SPD die Arbeiter verlor“. Dieser Artikel enthält reihenweise falsche Behauptungen. Das betrifft einen Zeitraum, in dem ich als Ghostwriter für den SPD-Wirtschaftsminister Karl Schiller und dann ab Dezember 1969 für die Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkämpfe der SPD und später für die Planungsabteilung im Bundeskanzleramt bei Brandt und Schmidt tätig war. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die beiden Autoren Reiner Burger und Oliver Georgi wollen „Die Geschichte einer Entfremdung“ beschreiben. Sie orientieren sich dabei an Manfred Güllner von Forsa. Das ist jenes Meinungsforschungsinstitut, bei dem man sich Umfrageergebnisse bestellen konnte. Ich würde das nicht behaupten, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Auch andere Meinungsforschungsinstitute hatten sich schon vorher in Manipulationen mit Umfragen bewährt. Siehe zum Beispiel hier: Gezielte Manipulation mit Umfragen.

Anmerkungen zu den Fehlern und Fehleinschätzungen im gestrigen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

  1. Die Autoren behaupten, zum Teil zu Recht, ein hohes Maß an ökonomischer Kompetenz und nicht die „soziale Gerechtigkeit“, auf die „viele Genossen bis heute so fixiert sind“, sei in der Geschichte seit 1949 der rote Faden des Erfolgs gewesen. – Dass daran etwas richtig ist, habe ich selbst 1969 erlebt, als ich als Redenschreiber von Bundeswirtschaftsminister Schiller in den Kreis der „Wahlkampfzuschläger“ berufen wurde. Dieser Kreis warb dann auf meine Empfehlungen hin bei der Parteiführung dafür, die von Schiller im Bundeskabinett beantragte und vom CDU-Bundeskanzler Kiesinger und Bundesfinanzminister Strauß (CSU) abgelehnte Aufwertung der D-Mark zum großen Konfliktthema zu machen. Das ist gelungen. Eine unserer Botschaften war, dank der unterbewerteten D-Mark würden wir „jeden 13. VW auf dem Weltmarkt verschenken“. Das Argument zog. Das hatte übrigens die FAZ damals schon gemerkt und noch während des Wahlkampfes entsprechend kommentiert. – Das Thema Aufwertung war nicht das einzige Thema, mit dem die SPD ihre Kompetenz belegen und einen gehörigen Konflikt mit CDU und CSU auslösen konnte. Hinzu kam die schon 1963 von Willy Brandt und Egon Bahr angekündigte neue Ostpolitik („Wandel durch Annäherung“) und unterschwellig wie immer schon das Thema soziale Gerechtigkeit.
  2. Ein weiteres Zitat aus der gestrigen FAS: „In der Zeit der Kanzlerschaft Brandts setzte die Akademisierung der SPD ein. In großer Zahl wurden junge, kampagnenfreudige Leute zu Genossen – was bei der legendären „Willy-Wahl“ 1972 mit dazu beitrug, dass die Sozialdemokraten triumphal mit beinahe 46 % gewannen“. –

    Für diesen Wahlkampf war ich verantwortlich und weiß deshalb ziemlich genau, was wichtig war für den Sieg der SPD, für ihr mit 45,8 Prozent bisher bestes Ergebnis. Der Spitzenkandidat Willy Brandt spielte eine Rolle, auch noch Karl Schiller. Aber ganz entscheidend war die Flut von Anzeigen mit anonymen Absendern zugunsten der CDU und CSU. Über 100 Anzeigenmotive wurden damals meist von obskuren Auftraggebern geschaltet. Sie nannten sich zum Beispiel „Bürgerinitiative Aktion der Mitte“ und „Arbeitskreis soziale Marktwirtschaft“ und „Wählerinitiative freiheitlich gesinnter Staatsbürger in der Vereinigung zur Förderung der politischen Willensbildung“ und „Steuer Notgemeinschaft“. Diese eigens erfundenen Organisationen verteilten sich quer übers Land. Bonn, Neustadt an der Saale, München wurden als Orte dieser speziellen Organisationen angegeben.

    Wir erfanden für die Absender dieses aus unserer Sicht undemokratischen Eingriffs in den Wahlkampf den Begriff „Das große Geld“. Ebenfalls in Anzeigen hat dann die SPD den Spitzenkandidaten der Union, Rainer Barzel, gefragt: „Herr Barzel, was haben Sie versprochen für die Millionen?“ – Bei der letzten Wahlkampf-Sendung von ARD und ZDF mit den Spitzenkandidaten am Mittwoch vor der Wahl hat Willy Brandt dann mehrere Anzeigen, die an diesem Tag erschienen waren, aus der Tasche gezogen.

    Das war beispielhaft für die Thematik, die diesen Wahlkampf zuallererst bestimmte und prägte. Davon haben die Autoren der FAS vom 29. März 2026 offensichtlich nichts mitbekommen. Dann sollten sie es aber auch seinlassen, auf der ersten Seite eines großen Blattes über dieses Thema zu schreiben.

  3. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung behauptet mit Berufung auf Herrn Güllner von Forsa, anders als bei den Unionsparteien habe der Mitgliederschub jener Jahre in der SPD zu „eruptionsartigen strukturellen Veränderungen“ geführt. Die traditionelle Mitgliederbasis sei in vielen Ortsvereinen an den Rand des Parteilebens abgedrängt worden. „In den Ortsvereinen wurde nun immer öfter statt des proletarischen Bieres der unter den Neulinken damals als Kultwein geschätzte Edelzwicker getrunken.“ – Das klingt kundig. Es ist trotzdem ausgesprochener Quatsch, wie ich aus eigener Erfahrung und von vielen Freunden, die damals auch in der SPD aktiv waren, weiß.

    Um den Quatsch der FAS noch ein bisschen sichtbarer zu machen, muss ich die nächste Passage zitieren: „Die SPD bekam damals eine zunehmend akademisch geprägte, großteils im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitgliedschaft – und reideologisierte sich von ihrer Basis her. Das führte nicht nur dazu, dass sich die traditionellen Anhänger von der Partei entfremdeten. Durch den Zustrom radikalisierte Bourgois-Söhnchen und Bourgois-Töchterchen und die Rückkehr überwunden geglaubter Theoriedebatten hätten sich auch viele Wähler aus der Mitte der Gesellschaft wieder abgewendet, die nach Godesberg erst zur SPD gekommen seien, sagt Göllner.“ – Ich kannte und kenne die SPD in München, wo ich ihr beigetreten bin und längere Zeit wohnte; ich kannte die Kölner SPD und die Bonner SPD; und dann auch noch der SPD in der Südpfalz, deren Vorsitzender und Bundestagsabgeordneter ich war. Nirgendwo habe ich angetroffen, was in der FAS als schreckliche Entwicklung gebrandmarkt worden ist. Viele dieser kritisierten Söhnchen und Töchterchen stammten aus Familien von Arbeitern und Angestellten und sie hatten ihre Herkunft nicht vergessen. Außerdem hatten viele von ihnen noch in Erinnerung, wie unterschiedlich der Gang zu weiterführenden Schulen in Ländern, die von der SPD regiert wurden, und in solchen, die von der CDU regiert wurden, war. Als Schüler eines Gymnasiums in Heidelberg konnte ich das unmittelbar erleben: meine baden-württembergischen Eltern mussten Schulgeld bezahlen, für den Pfarrerssohn aus dem hessischen Neckarsteinach hat das Land Hessen des Schulgeld an das Land Baden-Württemberg bzw. an das Helmholtz Gymnasium in Heidelberg überwiesen.

  4. Im weiteren Verlauf des FAS-Textes wird dann von den Autoren behauptet, die SPD habe sich mit Hans-Jochen Vogel, Johannes Rau, Oskar Lafontaine, Rudolf Scharping viele Jahre wohlig in der Opposition eingerichtet und auf sogenannte Gerechtigkeitsthemen gesetzt. Und dann heißt es, die CDU habe mit Helmut Kohl, obwohl dieser nicht sonderlich beliebt gewesen sei, mit Wirtschaftsslogans wie „Den Aufschwung wählen“ leichtes Spiel gehabt. Toll, was sich ein Blatt, das behauptet, dahinter stecke immer ein kluger Kopf, so alles leistet: „Den Aufschwung wählen“ – das war der Slogan der SPD im Landtagswahlkampf in NRW im Jahr 1975.

    Ich weiß das deshalb noch so genau, weil damals zwischen den Verantwortlichen für den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen, den Mitarbeitern der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit SPD und der Agentur ARE eine Variation möglicher Slogans besprochen wurde. Ein Vorschlag hieß: „Der Aufschwung kommt“. – Dagegen wandte ich damals ein, es sei immer noch unsicher, ob der wirtschaftliche Aufschwung wirklich gelinge. Außerdem sei es viel besser, eine Formulierung zu finden, die den Wählerinnen und Wählern, die Möglichkeit gibt, selbst etwas zu tun, eben den Aufschwung zu wählen. Das war 1975 im Landtagswahlkampf in NRW.

    Diesen Slogan der CDU und Helmut Kohl zuzuschreiben, ist wirklich eine besondere Leistung von der von Güllner inspirierten Frankfurter Allgemeinen. – Richtig ist, dass Helmut Kohl und die CDU acht Jahre später neben anderen Wahlkampfparolen einen abgewandelten Slogan benutzten. Er lautete: „Aufwärts mit Deutschland – Jetzt den Aufschwung wählen!“ – Diese Formulierung ist nicht identisch mit dem von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung behaupteten Slogan. Außerdem: Die CDU hatte einen Teil ihres 1983er-Slogans von der SPD des Jahres 1975 geklaut.

In dem zitierten Aufmacher-Artikel der FAS gibt es noch eine Reihe weiterer hoch fragwürdiger Passagen. Erstaunlich, für welchen ausgemachten Stuss auf der ersten Seite einer Sonntagszeitung Menschen noch bezahlen. Ich zahle übrigens auch. Aber ich tue das, weil ich dieses Blatt kritisch betrachte und, wie mit diesem Artikel belegt, auch kommentiere.

Titelbild: Fotomontage aus Screenshot/Scan FAZ

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Scharfe Kritik aus Tschechien: Deutsches Steuergeld für linksextremen Terror im Ausland?

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In Deutschland sind die Geldhähne für linke bis linksradikale Organisationen weit aufgedreht. Das bringt der BRD nun Kritik aus dem Ausland ein: Der tschechische Abgeordnete Libor Vondráček (Vorsitzender der liberal-libertären Partei Svobodní, „Die Freien“) hat heute einen Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner veröffentlicht, in dem er hinterfragt, ob die steuergeldfinanzierte Rosa-Luxemburg-Stiftung linksradikale Strukturen in Tschechien fördert, die mit einem aktuellen Terroranschlag in Verbindung stehen.

Hintergrund des Briefs ist ein Anschlag auf eine Produktionshalle der Rüstungsfirma LPP Holding am 20. März in Pardubice: Sie wurde durch Brandstiftung weitgehend zerstört. Eine propalästinensische Untergrundgruppe namens „The Earthquake Faction“ bekannte sich per E-Mail und begründete die Tat mit der angeblichen Zusammenarbeit des Unternehmens mit israelischen Waffenschmieden.

Kurz darauf wurden erste Festnahmen publik: darunter Youssef M., ein Ägypter mit tschechischer Staatsbürgerschaft, und Anežka B., Tschechin. Beide gelten als pro-palästinensische Linksradikale und LGBT-Aktivisten. Vondráček erörtert in seinem Schreiben: Das Milieu, aus dem diese beiden wegen Terrorismus angeklagten Personalien stammen, ist mit Einrichtungen verbandelt, die von der linken Rosa-Luxemburg-Stiftung in Deutschland gefördert werden. Diese Stiftung erhält Steuergelder – womit das Geld der Deutschen indirekt dazu beitragen könnte, dass Menschen im Ausland radikalisiert werden und schließlich in ihrem Fanatismus Terroranschläge begehen.

Freundlicher Gruß an “unsere Demokratie”: “Der politische Export von Radikalismus und die Destabilisierung von Nachbarstaaten stehen im Widerspruch zu den Prinzipien des gegenseitigen Respekts zwischen souveränen Demokratien”, schreibt Vondráček. Er fordert von Klöckner, die Auslandsaktivitäten der Stiftung zu untersuchen, Kontrollmechanismen für die Verteilung von Steuergeld zu hinterfragen und vollständige Transparenz über Finanzströme zwischen deutschen staatlichen Stiftungen und Organisationen herzustellen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und anderer Nachbarländer tätig sind.

Nachfolgend lesen Sie den offenen Brief von Libor Vondráček:

Betreff: Terroranschlag in der Tschechischen Republik und das Risiko einer Verbindung der Tatverdächtigen zur aus dem deutschen Bundeshaushalt geförderten Rosa-Luxemburg-Stiftung

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

als Abgeordneter des Parlaments der Tschechischen Republik wende ich mich an Sie mit der dringenden Bitte um Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung bei der Überprüfung der Finanzierungsmechanismen deutscher politischer Stiftungen, deren öffentliche Mittel zur Verbreitung radikaler Ideologien beitragen, welche die innere Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer gefährden.

Die Bundesregierung Deutschlands stellt der Rosa-Luxemburg-Stiftung jährlich zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung. Im Jahr 2024 betrug diese Unterstützung über 71 Millionen Euro. Diese Stiftung ist seit langem auch in der Tschechischen Republik tätig, wo sie finanzielle Unterstützung für Einrichtungen leistet, die eine extrem linke, antikapitalistische und radikal internationalistische Agenda verfolgen, die in direktem Widerspruch zu den Prinzipien der liberalen Demokratie, der Souveränität von Nationalstaaten und der Sicherheit unserer BürgerInnen steht.

Zu den EmpfängernInnen dieser Mittel gehörte in der Vergangenheit auch die gemeinnützige Organisation Druhá : směna, z. ú. (Identifikationsnummer 21039992), die Teil der radikalen linken Szene ist. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung war wahrscheinlich auch an ihrer Gründung beteiligt. Zu den weiteren EmpfängernInnen von Mitteln dieser Stiftung gehörten beispielsweise die radikal linken gemeinnützigen Organisationen Sdruženy, z. s. oder Socialistická solidarita.

Mit großer Besorgnis verfolge ich die aktuellen Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf eine Produktionshalle eines Rüstungsunternehmens in Pardubice, den die tschechischen Behörden als terroristischen Akt einstufen. Wegen des Anschlags sind Personen (u. a. Youssef M. und Anežka B.) angeklagt, die öffentlich mit radikal linkem und pro-palästinensischem Aktivismus in Verbindung gebracht werden – einem Milieu, das ideologisch den von der Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützten Einrichtungen nahesteht. Einschließlich der gemeinnützigen Organisation Druhá : směna, z. ú. Auch wenn über die Schuld erst ein Gericht entscheiden wird, darf die Tatsache nicht übersehen werden, dass deutsche öffentliche Mittel langfristig zum Aufbau eines ideologischen Nährbodens für Radikalisierung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beitragen, aus dem auch die Verdächtigen für dieses schwere Gewaltverbrechen hervorgegangen sind.

Ich halte es für inakzeptabel, dass Gelder der deutschen SteuerzahlerInnen – wenn auch indirekt – zur Fanatisierung junger Menschen beitragen, die im Extremfall zu Gewalt gegen das Privateigentum und die Sicherheit der BürgerInnen eines souveränen Mitgliedstaates der Europäischen Union ausarten kann.

Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, als höchste Repräsentantin des deutschen Parlaments dringend, folgende Schritte im Bundestag zu unterstützen oder zu initiieren:

  •  Eine Interpellation der Bundesregierung zu den bestehenden Kontrollmechanismen und der Aufsicht über die Auslandsaktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung und anderer politischer Stiftungen,
  •  Eine Verschärfung der Regeln für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse, damit diese Mittel nicht bei Einrichtungen landen, die Radikalismus und hasserfüllte Ideologien propagieren oder Gewalt rechtfertigen,
  •  Die Durchsetzung vollständiger Transparenz der Finanzströme zwischen deutschen staatlichen Stiftungen und Organisationen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und anderer Nachbarländer tätig sind.

Ich bin davon überzeugt, dass der Schutz der demokratischen Ordnung, der inneren Sicherheit und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern in unser beider Interesse liegt. Der politische Export von Radikalismus und die Destabilisierung von Nachbarstaaten stehen im Widerspruch zu den Prinzipien des gegenseitigen Respekts zwischen souveränen Demokratien. Ich freue mich auf Ihr aktives Engagement in dieser Angelegenheit und bin bereit, alle weiteren Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die nützlich sein könnten.

Libor Vondráček
Parteivorsitzender Svobodní (Die Freien)
Abgeordneter des Parlaments der Tschechischen Republik

[Quelle: svobodni.cz]

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

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Brandgefahr: Volkswagen muss 100.000 E-Autos wegen Batterie-Problem zurückrufen

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Als hätte der Autokonzern nicht schon genug Schwierigkeiten: Wegen eines Problems mit der Hochvoltbatterie ruft VW aktuell 94.031 Elektroautos zurück. Es besteht Brandgefahr.

VW muss weltweit 94.031 Elektroautos wegen fehlerhafter Batterien zurückrufen. Betroffen sind Autos auf MEB-Basis (Modularer E-Antriebs-Baukasten): 74.579 Fahrzeuge der Baureihen ID.3, ID.4, ID.5, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo, die zwischen dem 24. Juni 2023 und dem 23. August 2024 gefertigt wurden, werden in die Werkstatt gerufen. Außerdem betrifft der Rückruf 19.452 Autos des Modells Cupra Born (gefertigt zwischen 7. Februar 2022 und 21. April 2024). Der VW ID.3, ID.4, ID.5 und der Cupra Born wurden in Zwickau produziert, die beiden ID.-Buzz-Derivate bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover. 

In Deutschland geht es um insgesamt 28.158 Fahrzeuge: 22.182 Volkswagen und 5.976 Autos der Seat-Tochter Cupra.

Das Problem besteht laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einzelnen Modulen der Hochvoltbatterie, die nicht vollständig den Vorgaben entsprechen. Dies könnte zu sinkender Reichweite führen oder sich durch eine gelbe Warnleuchte im Display bemerkbar machen. In bestimmten Fällen besteht jedoch auch die Gefahr einer Überhitzung – und somit Brandgefahr.

Konkrete Schadensfälle sind bislang nicht bekannt. Das Problem soll wohl intern entdeckt worden sein. Um Risiken auszuschließen, soll der Konzern jetzt vorsorglich reagieren.

Das KBA überwacht den Rückruf. Halter betroffener Fahrzeuge werden direkt informiert. In der Werkstatt erhalten die zurückgerufenen E-Autos zunächst ein Softwareupdate. Dann sollen Techniker die betroffenen Batteriemodule im Detail prüfen. Bei Abweichungen werden einzelne Komponenten ausgetauscht.

Die genaue Ursache hinter den Abweichungen ist aktuell unklar. Die Batteriezellen stammen von externen Zulieferern, die Montage der Module aus diesen Akkus erfolgte aber in Eigenregie durch Volkswagen.

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Klimareise: Minister Beermann besucht erstes energieautarkes Dorf Deutschlands

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Erschienen am 06.07.2022Presseinformation

 

 

(Zusammenfassung)

Feldheim, ein Ortsteil der Stadt Treuenbrietzen in Brandenburg, gilt als das erste völlig energieautarke Dorf Deutschlands. Seit der Fertigstellung des Wärmenetzes im Jahr 2010 erzeugt der Ort seinen Strom- und Wärmebedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien.

Wichtige Fakten zu Feldheim:

  • Energieautarkie: Feldheim versorgt sich vollständig selbst mit Strom und Wärme durch Windkraft, Biogas und Solar.
  • Wärme- und Stromnetz: Das Dorf verfügt über ein eigenes, von den überregionalen Netzen unabhängiges Strom- und Wärmenetz.
  • Erneuerbare Energien: Ein Windpark mit über 50 Anlagen, eine Biogasanlage (betrieben von einer lokalen Agrargenossenschaft) und eine Photovoltaik-Freiflächenanlage produzieren die Energie.
  • Vorbildfunktion: Das Modellprojekt gilt als Leuchtturm der Energiewende und zieht internationale Aufmerksamkeit auf sich.
  • Günstige Preise: Aufgrund der autarken Versorgung zahlen die Bewohner deutlich weniger für Strom und Wärme als der Durchschnitt in Deutschland.
  • Speicherlösung: Seit 2015 ergänzt ein Batteriespeicher das System, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen.

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Anmerkung der Redaktion: Das ist ein ganz alter Hut! Niemand in Deutschland hat das nachgemacht weil es sich nicht rechnet. 

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

…. Seit 2010 ist der Ortsteil Feldheim der Stadt Treuenbrietzen energieautark. Neben dem Stromnetz wurde schon 2009 ein eigenes Nahwärmenetz angelegt, an das alle Haushalte angeschlossen sind. Sie erhalten Strom und Wärme direkt von den nahegelegenen Erneuerbare-Energie-Anlagen. Die Energieversorgung wird von 55 Windkraftanlagen, einem Regelkraftwerk für Netzstabilität, einer Biogasanlage, einer Hackschnitzelheizung und einem Solarpark gewährleistet. Mit der technischen Energieautarkie hatte Feldheim auch rechtlich Neuland betreten. So mussten Genehmigungsverfahren eigens an das Vorhaben angepasst werden.

Ein entscheidendes Kriterium für das Gelingen des Projekts war die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Für den Anschluss der Haushalte an das Wärmenetz und an das Stromnetz haben sie jeweils 1500 Euro bezahlt. Diese Investition hat sich inzwischen amortisiert. Die laufenden Kosten sind ebenfalls deutlich günstiger als bei der herkömmlichen Strom- und Wärmeversorgung. Diese Kostenersparnis ist ein wichtiger Grund für die Kooperationsbereitschaft der Feldheimerinnen und Feldheimer. Sie sind neben verschiedenen Unternehmen sowie die Stadt Treuenbrietzen innerhalb der Feldheim Energie GmbH & Co. KG Miteigentümer des örtlichen Wärme-Netzes. Das separate Stromnetz wird von der Energiequelle GmbH und Co. WP Feldheim 2006 KG getragen.

Zum Gesamtprojekt gehört auch das „Neue Energien Forum Feldheim“. Es wurde als Forschungs- und Bildungszentrum gegründet mit dem Ziel, den Ausbau regenerativer Energiequellen im ländlichen Raum zu unterstützen und über wirtschaftliche Potenziale der Energiewende zu informieren.

Das Projekt wurde durch die Zusammenarbeit der Energiequelle GmbH, der Stadt Treuenbrietzen, der Agrargenossenschaft und dem Engagement der Einwohner realisiert.

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~06-07-2022-klimareise-treuenbrietzen-energieautarkes-dorf-feldheim#

 

Strompreis in Treuenbrietzen

Logo E.ON

Der Grundversorger für 14929 Treuenbrietzen ist E.ON. Der Basis Tarif E.ON Grundversorgung kostet 1.636,44 € im 1. Jahr bei einem Verbrauch von 3500 kWh/Jahr. Dieser Preis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis in Höhe von 11,97 €/Monat und dem Arbeitspreis von 42,65 Ct/kWh.

https://www.strom-guenstiger.de/in/treuenbrietzen

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Brandmauern: Die Architektur eines Schutzversprechens

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Brandmauern sind teuer, schränken ein, engen ein, machen Umbauten schwierig und suggerieren eine trügerische Sicherheit.

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☐ ☆ ✇ Overton Magazin

Wenn eine Partei plötzlich keinen Saal mehr bekommt

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Über neue politische Brandmauern, administrative Hindernisse und die Frage, wohin sich unsere Demokratie entwickelt.

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☐ ☆ ✇ apolut

TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 02.03.2026

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Aus dem Klappentext:

Trigger. FM – „Das Radio der FREIEN“
Jetzt Streamen auf: https://triggerfm.com

Trigger. FM – APP
Android: https://play.google.com/store/apps/de...
Apple: https://apps.apple.com/us/app/trigger...

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Dieser Beitrag wurde auf dem Kanal „TriggerFM“ am 02.03.2026 auf YouTube veröffentlicht.

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Bildquelle: TriggerFM

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Sabotageverdacht nach Raffinerie-Explosionen: Ukraine im Fokus

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Zwei Explosionen, zwei Raffinerien, zwei EU-Staaten – und das am selben Tag. Während Brüssel den Ausstieg aus russischer Energie beschließt, geraten die letzten Pipeline-Partner Russlands …

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