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„Monströs“: Lange Haft für Vergewaltigung betäubter Frau

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Vorschau ansehen Monatelang hat ein chinesischer Student in Deutschland seine Freundin immer wieder betäubt, brutal missbraucht und dabei gefilmt. Der Mann gibt die Taten zu und wird verurteilt. Richter Koppenleitner spricht von „chemischer Unterwerfung“. 
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Umwelt-Aktivisten kämpfen vor Gericht gegen unseren Lebensstandard

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Craig Rucker

[Ähnlichkeiten mit der DUH hierzulande sind natürlich rein zufällig! A. d. Übers.]

Umweltverbände und Klima-besessene Kommunalverwaltungen führen in ganz Amerika einen aggressiven „Climate Lawfare“ – sie nutzen Klagen, um den Kongress, die ins Stocken geratenen globalen Pläne der UNO, die Politik der Trump-Regierung und Urteile des Obersten Gerichtshofs zu umgehen. Sie sind entschlossen, uns allen ihre Agenda gegen fossile Brennstoffe aufzuzwingen und unseren Lebensstandard zu untergraben.

Mehr als 20 Bundesstaaten, Landkreise und Städte klammern sich an die alarmistische Behauptung, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel eine „existenzielle Bedrohung“ darstelle, welche die rasche Abschaffung fossiler Brennstoffe erfordere.

Angestachelt von Gruppen wie EarthRights International, Youth Climate Strike, Sunrise Movement, Extinction Rebellion und dem Environmental Law Institute (das einseitige „Aufklärung“ bei Richtern vorantreibt), verklagen sie eine Handvoll großer Ölkonzerne und behaupten, diese Unternehmen hätten das Klima „gestört“ und Schäden in Milliardenhöhe durch angebliche Wetter- und Erwärmungsereignisse verursacht.

Ihr eigentliches Ziel? „Systemweite Veränderungen“ in unseren Bereichen Energie, Wirtschaft und Gesellschaft – und zwar durch eine indirekte Kohlenstoffsteuer, welche die Preise für fossile Brennstoffe in die Höhe treibt, bis sie sich die meisten Familien nicht mehr leisten können, und zwar nicht nur vor Ort, sondern landesweit.

Ein Paradebeispiel: Nachdem sie von EarthRights International kontaktiert worden waren, schlossen sich Boulder County und die Stadt Boulder mit einem anderen County in Colorado zusammen, um gegen das kanadische Unternehmen Suncor Energy und das US-amerikanische Unternehmen ExxonMobil zu klagen. Sie behaupten, diese Unternehmen hätten Eigentum, Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt, indem sie den Klimawandel mit höheren Temperaturen, mehr Dürren und Waldbränden, schwindenden Schneedecken, verringerten Wasservorräten, Schäden für die Landwirtschaft und Einbußen für die Skibranche angeheizt hätten.

Sie fordern Entschädigungen in Milliardenhöhe für angebliche vergangene und zukünftige „Schäden“. Beamte und Anwälte geben offen zu, dass das Endziel darin besteht, das amerikanische Energiesystem umzugestalten und überall horrend hohe Kosten für fossile Brennstoffe durchzusetzen.

Im Mai 2025 entschied der Oberste Gerichtshof von Colorado, dass diese Klage vor einem staatlichen Gericht verhandelt werden kann. Da diese Unternehmen jedoch landesweit und weltweit tätig sind und ihre Produkte verkaufen, beschränken sich die geltend gemachten Auswirkungen nicht auf Colorado, und die mit der Klage verfolgten Ziele würden Familien in den gesamten Vereinigten Staaten und darüber hinaus hart treffen.

Dieser Fall gehört vor ein Bundesgericht, wo Richter die Ansprüche aus einer breiteren nationalen und internationalen Perspektive in Bezug auf Wissenschaft, Wirtschaft und menschliches Wohlergehen bewerten würden, und nicht vor leicht manipulierbaren lokalen Instanzen und Medienberichten.

Andere machthungrige Gerichtsbarkeiten – Kalifornien, Connecticut, Minnesota, Baltimore, Honolulu und weitere – verfolgen ähnliche Angriffe vor Gericht, unterstützt von denselben Netzwerken. Sie weichen den Kernfragen aus.

Wenn es Bundesbehörden nicht gestattet ist, Angelegenheiten „von großer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung“ ohne ausdrückliche Genehmigung des Kongresses zu regeln – wie jüngste Urteile des Obersten Gerichtshofs deutlich gemacht haben –, wie können dann Kommunalverwaltungen und Landesgerichte de facto eine nationale Energie- und Wirtschaftspolitik durchsetzen?

Wie können sie unklare wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht vorhandene Gesetze oder vage Formulierungen zu „vernünftigen“ Auslegungen verdrehen, die ihre Befugnisse massiv ausweiten und die Kosten für die Privatwirtschaft landesweit in die Höhe treiben, entgegen den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs? Wie kann diese Lawfare-Koalition – im Zusammenspiel mit Umweltaktivisten und wohlwollenden Gerichten – landesweite Vorgaben in Bezug auf fossile Brennstoffe, Klima und Emissionen durchsetzen, wenn der Kongress seit Jahrzehnten nicht handelt oder dies versäumt hat?

Wie können sie die Bedürfnisse und Wünsche von Millionen von Bürgern außer Kraft setzen, deren Heizung, Klimatisierung, Arbeitsplätze, Ernährung, Gesundheit und Lebensstandard durch diesen destruktiven Vorstoß beeinträchtigt werden würden?

Diese Tatsachen erklären, warum Entwicklungsländer wie China und Indien, die fossile Brennstoffe benötigen, um Milliarden Menschen aus Armut, Krankheit und Hoffnungslosigkeit zu befreien, auf der jüngsten UN-Klimakonferenz in Belém, Brasilien (COP30), die mit kaum mehr als bloßen Worten endete, eine unnachgiebige Haltung einnahmen. Öl, Erdgas und Kohle decken nach wie vor 80 Prozent des weltweiten Primärenergiebedarfs. China und Indien bauen monatlich neue Kohlekraftwerke; China verursacht ein Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen, mehr als alle Industrienationen zusammen.

Diese Länder erkennen, dass der eigentliche Schaden dadurch entsteht, dass erschwingliche Energie verboten, auf unzuverlässige erneuerbare Energien gesetzt und wichtige petrochemische Produkte blockiert werden – nicht durch den angeblichen vom Menschen verursachten Klimawandel.

Deshalb hat Präsident Trump die Vereinigten Staaten aus dem Pariser Abkommen und der UN-Klimarahmenkonvention zurückgezogen, kostspielige Vorschriften aufgehoben, die auf übertriebenen Behauptungen über eine „Klimakrise“ beruhten, und die amerikanische Öl- und Gasproduktion auf Rekordniveau gesteigert.

Der Oberste Gerichtshof hat unmissverständlich klargestellt, dass Bundesbeamte keine weitreichenden Vorschriften ohne ausdrückliche Zustimmung des Kongresses erlassen dürfen und keine „vernünftigen Auslegungen“ mehrdeutiger Gesetze vornehmen dürfen, die zu einer Ausweitung der Regulierungsbefugnisse oder zu höheren Kosten führen.

Dennoch versuchen diese lokalen „Lawfare“-Bemühungen, all dies zu umgehen. Genau aus diesem Grund hat der Oberste Gerichtshof im Februar angekündigt, dass er die Berufungen von Suncor und ExxonMobil verhandeln wird, die darauf abzielen, das Verfahren in Colorado und ähnliche lokale Klimamaßnahmen zu beenden.

Eine entschiedene Entscheidung, um diesen überzogenen Einsatz von „Lawfare“ zu stoppen, kann nicht früh genug kommen.

This article originally appeared at DC Journal

Link: https://www.cfact.org/2026/04/04/environmentalists-are-fighting-our-living-standards-in-court/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Anmerkung des Übersetzers: Wie in anderen ähnlichen Artikeln auch hätte man die eigennützigen und gemeingefährlichen Motive dieser Herrschaften viel mehr hervorheben müssen!

Der Beitrag Umwelt-Aktivisten kämpfen vor Gericht gegen unseren Lebensstandard erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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ÖRR-Prozess in Mannheim: Wessen Interessen vertreten die obersten Gerichte?

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Vorschau ansehen Der erste Verwaltungsgerichtshof bundesweit soll zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit beim ÖRR urteilen. Neun Kläger wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Die bisherigen Entscheidungen von sowohl Karlsruhe als auch Leipzig zu dem Thema werfen Fragen auf.
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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

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Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Telefonat mit Umweltminister: Kehrtwende bei Rettung von Buckelwal „Timmy“

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Vorschau ansehen Der Aufruf von MediaMarkt-Gründer Walter Gunz in der Epoch Times, die Rettung von Wal „Timmy“ zu finanzieren, stieß auf großes Interesse. Nun gibt es eine neue Wendung, nachdem Gunz mit Umweltminister Backhaus telefonierte.
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Telefonat mit Umweltminister: Mögliche Kehrtwende bei Rettung von Buckelwal „Timmy“

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Corona-Impfung: Gericht stellt Verfahren gegen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung ein

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Vorschau ansehen Ein Bundeswehrsoldat, der die Einwilligung zur Corona-Impfung verweigert hatte, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellt das Verfahren ein. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.
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Russischer Ex-General wegen Korruption zu 19 Jahren Haft verurteilt

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Vorschau ansehen Moskau: Der frühere stellvertretende Verteidigungsminister Pawel Popow wurde von einem Militärgericht wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder zu 19 Jahren Haft verurteilt.
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Solar-Agenda sticht Ortsbild: Höchstgericht kippt Schutzverordnung in St. Pölten

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Der Schutz historischer Stadtbilder hat sich künftig offenbar den klimapolitischen Zielen unterzuordnen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun ein pauschales Verbot für sichtbare Photovoltaik-Anlagen im Zentrum der niederösterreichischen Landeshauptstadt auf. Die Solar-Lobby wittert bereits einen Präzedenzfall für ganz Österreich – auch wenn das Höchstgericht eilig beschwichtigt.

Es ist ein Urteil, das die Optik österreichischer Städte und Gemeinden nachhaltig verändern könnte. Bislang galt im historischen Zentrum von St. Pölten eine klare Regel zum Schutz des gewachsenen Ortsbildes: Die Errichtung von Sonnenstromanlagen ist untersagt, sofern die spiegelnden Paneele von öffentlichem Grund aus sichtbar sind. Damit sollte verhindert werden, dass historische Baubestände durch großflächige Industrie-Optik auf den Dächern verschandelt werden.

Gegen diese aus ästhetischen Gründen erlassene Schutzverordnung zog eine Hausbesitzerin im Jahr 2024 vor Gericht – und bekam nun vom VfGH recht. Die Argumentation der Klägerseite, wonach die bloße “Sichtbarkeit” kein rechtlich stichhaltiges Argument gegen den Ausbau der Solaranlagen sei, wurde höchstgerichtlich bestätigt. Das pauschale Verbot wurde gekippt. Den konkreten Fall muss nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich neu aufrollen.

Bei den Profiteuren des staatlich forcierten Solar-Ausbaus knallten nach dem Urteil die Sektkorken. Michaela Krömer, die Rechtsvertreterin der Klägerin, verstand den Spruch des Höchstgerichts postwendend als Einladung, nun österreichweit gegen ähnliche Restriktionen zum Schutz von Ortsbildern rechtlich vorzugehen.

In dasselbe Horn stößt der “Bundesverband Photovoltaik Austria” (PV Austria). Deren Geschäftsführerin Vera Immitzer betonte im ORF-Morgenjournal die “Signalwirkung” der Entscheidung weit über die Grenzen St. Pöltens hinaus. Die klare Botschaft an Häuslbauer und Betreiber: Man müsse künftig nicht mehr akzeptieren, wenn eine Gemeinde den Schutz des eigenen Ortsbildes über die Errichtung einer PV-Anlage stelle. Der Weg durch die Instanzen lohne sich.

Rückenwind erhalten die Kläger auch aus der Bundespolitik. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte das Urteil, das den Fokus voll auf die Klima-Agenda der Regierung legt. Die Marschroute bis 2040 lautet “Klimaneutralität” (also “Netto-Null”), weshalb der Bund derzeit das “Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz” auf den Weg bringt.

In diesem Gesetz wird dem Ausbau von Wind- und Sonnenenergie ein “überörtliches Interesse” eingeräumt. Auf gut Deutsch heißt das: Die Bedenken lokaler Anrainer oder der Schutz von Landschafts- und Ortsbildern werden rechtlich massiv abgewertet und sollen künftig in beschleunigten Verfahren rascher übergangen werden können. “Erneuerbare dürfen nicht an pauschalen Sichtbarkeitsverboten scheitern”, machte Zehetner die Linie der sich ebenfalls im Klimawahn befindlichen ÖVP deutlich.

Dass das Urteil tatsächlich einen sofortigen landesweiten Dammbruch auslöst, wie zunächst auch vom ORF-Radio (Ö1) berichtet, versuchte der Verfassungsgerichtshof gegenüber der APA indes abzuschwächen. Man hielt hastig fest, dass das Erkenntnis formal nur die spezifische Regelung in St. Pölten betreffe und daraus “nur sehr bedingt” Schlüsse für andere Gemeinden gezogen werden könnten – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bauordnungen der neun Bundesländer. Dennoch ist das juristische Eis für die Gemeinden dünner geworden. Der Magistrat von St. Pölten hat bereits kapituliert und dem Vernehmen nach erste Änderungen an der Verordnung des Bebauungsplans vorgenommen, um den Vorgaben aus Wien zu entsprechen.

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Baden-Württemberg Führerschein-Bande schickt Doppelgänger zu Prüfungen

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Fünf Angeklagte, darunter Inhaber von zwei Fahrschulen, sollen über ein Netzwerk Doppelgänger vermittelt haben. Diese sollen dann gegen Bezahlung Führerscheinprüfungen für andere abgelegt haben. Foto: picture alliance/dpa | -

Die „Führerschein-Mafia“ schleust Fahrschüler gegen Geld durch Prüfungen und bringt so unqualifizierte Fahrer auf die Straße. Zum Prozessbeginn in Heilbronn geht es um mehr als 1.000 Fälle.

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In der U-Bahn getötet Gutachten erklärt den Mörder von Iryna Zarutska für schuldunfähig

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Das Bild zeigt Iryna Zarutska und DeCarlos Brown Jr.

Der Mord an Iryna Zarutska durch einen schwarzen Obdachlosen in einem US-amerikanischen Zug schockierte die Welt. Jetzt attestiert ein Gutachten dem Tatverdächtigen eine Schuldunfähigkeit. Was bedeutet das für seine Strafe?

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“Werden nicht nach Scharia-Recht regiert” – Texas greift gegen islamische Paralleljustiz durch

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In Texas weht ein anderer Wind. Während in Deutschland und Europa die Entstehung von Parallelgesellschaften weitestgehend toleriert wird, greift der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton knallhart durch. Sein Ziel: ein sogenanntes “Islamisches Tribunal” in Dallas, das offenbar den Versuch unternommen hat, eine eigene Scharia-Justiz aufzubauen und US-Gesetze auszuhebeln.

Generalstaatsanwalt Paxtons Botschaft an die Betreiber des “Islamischen Tribunals” ist unmissverständlich und erfrischend direkt: “Das ist Amerika, und wir werden nicht nach dem Scharia-Recht regiert.” Wer versuche, die hart erkämpften Gesetze des Landes durch ein religiöses Regelwerk zu ersetzen, werde “aufgehalten, wo er steht”. Wenn das Tribunal den Rechtsstaat untergrabe, werde seine Behörde den Laden kurzerhand dichtmachen. Das sind klare Worte, die man in Europa nicht oft zu hören bekommt.

Das Moslem-Tribunal hatte noch bis vor kurzem großspurig im Netz verkündet, man wolle einen “Präzedenzfall” schaffen, der in den gesamten USA „kopiert und dupliziert“ werden solle. Anders gesagt: Es sollte ein landesweites Netz aus Scharia-Gerichten aufgebaut werden. Erst als der Druck und die Ermittlungen der texanischen Behörden zu groß wurden, ruderte die Organisation hastig zurück. Die Webseite wurde bereinigt. Plötzlich hieß es weichgespült, man sei ja gar kein echtes Gericht, sondern wolle nur “Mediation” und unverbindliche “spirituelle Führung” durch Imame anbieten.

Doch Generalstaatsanwalt Paxton lässt sich von solchen Ausreden nicht blenden. Er wirft der Gruppe vor, sich gezielt als echtes Gericht aufzuspielen, das Recht auf alle Aspekte des moslemischen Lebens beanspruche und versuche, die Scharia für Streitigkeiten unter texanischen Moslems durchzudrücken. Vor allem: Die Islam-Richter sollen ihre Entscheidungen fälschlicherweise als endgültige, vom texanischen Justizsystem getragene Urteile ausgegeben haben. Paxton stellt klar: Religionsfreiheit ja, aber wer ausländische Vollmachten anwendet, die mit texanischem Recht kollidieren, bricht das Gesetz.

Der Vorstoß gegen das Scharia-Gericht ist nur der vorläufige Höhepunkt im entschlossenen Kampf des Lone-Star-States gegen eine schleichende Islamisierung und die Etablierung von Parallelgesellschaften. Bereits im Dezember verklagte Paxton die Entwickler von “EPIC City” – einem gigantischen, 400 Hektar großen moslemischen Siedlungsprojekt, bei dem Beobachter die Entstehung eines abgeschotteten Enklaven-Staates fürchteten. Der texanische Gouverneur Greg Abbott hat den Bau solcher exklusiver Compounds mittlerweile sogar gesetzlich verboten und gleichzeitig untersagt, dass feindliche Akteure (wie etwa der Iran) Land in Texas aufkaufen.

Und Texas geht noch weiter, wo andere nur zuschauen: Abbott hat die berüchtigte Moslembruderschaft – die enge Verbindungen zur Terror-Organisation Hamas unterhält – sowie den umstrittenen amerikanisch-islamischen Verband CAIR kurzerhand als ausländische Terrororganisationen eingestuft. Denn im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten will man in den USA solche Entwicklungen aktiv verhindern.

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Thüringen 21jähriger Syrer ist Intensivtäter und dennoch auf freiem Fuß

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Bamberg, Deutschland 17. Januar 2026: Im Bild: Ein Einsatzfahrzeug, Streifenwagen, der Polizei mit Blaulicht und dem Landeswappen aus Bayern. In Gera hält ein Syrer die Stadt in Atem.

Ein junger Syrer hält Gera in Atem. Ganze 21 Ermittlungsverfahren laufen gegen ihn, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub. Dennoch wird er jedes Mal wieder freigelassen.

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Politischer Extremismus „Letzte Generation“ ist laut Gericht keine kriminelle Vereinigung

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FOTOMONTAGE, Symbolbild für mögliche Blockierung, ein großes Protestbanner der Letzten Generation mit rotem und schwarzem Schriftzug vor einem Flughafentower.

Die „Letzte Generation“ ist immer wieder mit Straftaten aufgefallen. Doch jetzt lässt das Landgericht Flensburg eine wichtige Anklage gegen die Klima-Radikalen gar nicht zu.

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„Wollhausraser“ Mörder wird in die Türkei abgeschoben

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Das Bild zeigt eine Justizia-Statue. Ein Mörder darf jetzt in die Türkei abgeschoben werden. Das Bild ist ein Symbolbild.

Ein 23jähriger Türke rast 2023 in ein anderes Auto und ermordet einen Familienvater. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt zusätzlich zu seiner Haftstrafe entschieden, dass er in die Türkei abgeschoben wird.

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Der Kampf um eine objektive wissenschaftliche Bewertung der Klimawissenschaft ist noch nicht vorbei

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H. Sterling Burnett

In CCW 570 warnte ich vor Versuchen von Klimapanikmachern, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, indem sie Richtern in Klimaprozessen voreingenommene Informationen vorlegten, verfasst von Klimaaktivisten. Ich bezeichnete es als Erfolg, dass ein voreingenommenes Kapitel zum Klimawandel, geschrieben von Wissenschaftlern und Anwälten, die für Kläger in Klimaprozessen tätig sind, aus dem „Fourth Reference Manual on Scientific Evidence“ des Federal Judicial Center (FJC) – der wissenschaftlichen Bibel für die Gerichte – gestrichen wurde.

Auf Druck der Generalstaatsanwälte verschiedener Bundesstaaten kündigte Richterin Robin L. Rosenberg, Direktorin des FJC, in einem Schreiben an den Generalstaatsanwalt von West Virginia John B. McCuskey an, dass das FJC das Kapitel über Klimawissenschaft aus dem Handbuch entfernen werde. Ich stellte damals fest, dass zwar diese Schlacht gewonnen war, aber noch viel zu tun blieb, um die vielfältigen Versuche zu vereiteln, die Gerechtigkeit in Klimaklagen durch unzulässige Einflussnahme auf die Justiz zu untergraben. Konkret veranstaltet das Environmental Law Institute Justiz-Exkursionen, bei denen klimapolitisch engagierte Wissenschaftler und Anwälte tagelang versuchen, Richter dahingehend zu indoktrinieren, wie und was sie über den Klimawandel denken sollen.

Es scheint jedoch, dass selbst der von mir gefeierte Sieg des FJC möglicherweise nur ein Teilerfolg war. Wie mehrere Verbündete im Kampf für Klimarealismus in der Folge aufgezeigt haben, weist der verbleibende Teil der vierten Ausgabe des wissenschaftlichen Referenzhandbuchs des FJC nach wie vor erhebliche Verzerrungen auf.

Der Forscher Dr. Roger Pielke Jr. weist darauf hin, dass die National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (NASEM), die an der Erstellung und Zusammenstellung des wissenschaftlichen Handbuchs mitgewirkt haben, die ursprüngliche Aufnahme des voreingenommenen Klimakapitels verteidigen und es auf ihrer Website veröffentlicht haben. In einem Beitrag auf seinem Substack-Kanal „The Honest Broker“ schreibt Pielke:

• Die Demokraten im Kongress fordern eine Untersuchung, warum die FJC das Klimakapitel gestrichen hat;

• 27 Generalstaatsanwälte – allesamt Republikaner – fordern eine Untersuchung, warum die NASEM das Klimakapitel nicht gestrichen hat;

• Einige Autoren, die andere Kapitel des Handbuchs verfasst haben, verfassten einen offenen Brief, in dem sie kritisierten, dass „ein politischer Angriff der Generalstaatsanwälte auf eine sorgfältig und streng wissenschaftlich erarbeitete Publikation uns alle beunruhigen sollte“;

• Die beiden Autoren des Klimakapitels verfassten eine eigene 10-seitige Verteidigung ihrer Arbeit.

Das Problem ist zweierlei, schreibt Pielke. Es geht nicht nur darum, dass die Autoren des Kapitels Interessenkonflikte haben und die Arbeiten derjenigen zitieren, die im Namen der Kläger an den Rechtsstreitigkeiten beteiligt sind, als maßgeblich für die Frage der rechtlichen Haftung von Ölkonzernen für Schäden durch den Klimawandel – eine Tatsache, die in den Verfahren umstritten ist –, sondern, was noch schlimmer ist, das Klimakapitel selbst wurde von einem Ghostwriter verfasst und verstößt damit gegen „etablierte Standards der wissenschaftlichen Integrität“. Pielke fährt fort:

Der Grund, warum das Phänomen der „Ghost Authorship“ ernst genommen wird – in der Medizin, in den Naturwissenschaften und in allen Forschungsbereichen –, liegt darin, dass es bei der Autorenschaft nicht nur um Anerkennung, sondern auch um Verantwortlichkeit geht. Leser, Fachgutachter und die Öffentlichkeit stützen sich auf die Autorenliste, um zu beurteilen, wer die Arbeit geleistet hat, die zur Veröffentlichung geführt hat, über welche Fachkenntnisse und Perspektiven die Autoren verfügen und welche Interessen sie in das Projekt einbringen. Nimmt man diese Informationen weg, untergräbt man eine zentrale Grundlage für das Vertrauen in die Wissenschaft und in die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Politik.

In diesem Fall handelt es sich bei den Ghostwritern um explizit interessierte Parteien, die für Einrichtungen tätig sind, die gegründet wurden, um Klimaklagen als Strategie zur Änderung der Rechtslage voranzutreiben, und/oder die ausführlich zu laufenden Klimaklagen geschrieben und in diesen schriftlich oder mündlich ausgesagt haben.

Man könnte fragen, was das Problem ist, wenn das Kapitel „weggelassen“ wurde. Das Problem ist, dass das Kapitel zwar aus einem Dokument entfernt wurde, aber nicht gestrichen oder widerrufen wurde. Weggelassen, aber nicht offiziell zurückgezogen, bleibt das Kapitel auf der Startseite der NASEM-Website und trägt weiterhin das offizielle Logo der FJC, was auf eine Billigung hindeutet.

Darüber hinaus ist die vierte Ausgabe des Dokuments nach wie vor voller ähnlicher Voreingenommenheit. Der ehrenwerte Jason Isaac, CEO des American Energy Institute, der eine vernichtende, detaillierte Kritik am Klimakapitel verfasst hat, dokumentiert diese Voreingenommenheit in einem Artikel mit dem Titel „The Climate Fox in the Judicial Henhouse“ [etwa: „Der Klima-Fuchs im gerichtlichen Hühnerstall“]. Die Verteidigung des Kapitels und des vollständigen Berichts durch die NASEM sowie das Erscheinen des FJC-Logos könnten von manchen als offizielle Billigung des Berichts durch die US-Bundesregierung angesehen werden: Das gesamte Budget des FJC und ein Großteil, wenn nicht sogar der größte Teil der Mittel für die NASEM stammen von der Bundesregierung, entweder durch Mittelzuweisungen oder durch Verträge, wie Isaac anmerkt.

Isaac schreibt:

Die vierte Ausgabe des „Reference Manual on Scientific Evidence“, herausgegeben von den National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine – einer aus Steuergeldern finanzierten Einrichtung –, hat umstrittene, von Klägern vorgebrachte Theorien zu Klimaprozessen in eines der maßgeblichsten Nachschlagewerke integriert, auf das sich Richter landesweit stützen.

Das Ergebnis war keine neutrale Anleitung zur wissenschaftlichen Methode. Es war ein Beweisrahmen, der der Rechtsstrategie der Klimakläger folgte.

Das Referenzhandbuch ist kein Blogbeitrag. Richter stützen sich darauf, wenn sie Sachverständigenaussagen bewerten, die Zulässigkeit von Beweisen bestimmen und in komplexen Fällen die Kausalität abwägen.

In der Vergangenheit konzentrierte es sich auf Methodik, die Funktionsweise der Wissenschaft, die Fragen, die Gerichte stellen sollten, und die Bereiche, in denen Unsicherheit besteht. Die vierte Auflage markierte eine deutliche Abkehr davon.

Isaac weist in der vierten Auflage auf verschiedene Probleme hin, darunter eine voreingenommene Darstellung des Stands der Wissenschaft und der Rechtslage anstelle einer neutralen Untersuchung verschiedener wissenschaftlicher Fragen, die vor Gericht zur Sprache kommen könnten, sowie unzulässige Maßstäbe für die Zulassung von Beweismitteln als anerkannte Wissenschaft und als für die Fälle relevant. Isaac schreibt:

Das überarbeitete Handbuch stützt sich in Abschnitten, die angeblich erklären sollen, „wie Wissenschaft funktioniert“, weiterhin auf eine begrenzte Auswahl von Autoritäten, die mit Aktivisten verbunden sind.

Richter werden auf die Schriften von Michael Mann und Naomi Oreskes als Beispiele für wissenschaftlichen Konsens verwiesen, ohne dass deren Rolle als Interessenvertreter oder ihre Beteiligung an der Darstellung von Rechtsstreitigkeiten offengelegt wird.

Das Handbuch warnt davor, dass Uneinigkeit über „gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse“ strategische Manipulationen durch Interessengruppen zum Ausdruck bringen könnte, wobei der Klimawandel ausdrücklich neben dem Tabakgenuss genannt wird. Das ist keine neutrale Anleitung. Es veranlasst Richter dazu, Skepsis als verdächtig anzusehen.

Das Problem geht über den Klimawandel hinaus.

Das Handbuch führt unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Fundiertheit wiederholt ideologische Denkmodelle ein. Richtern wird vermittelt, dass wissenschaftliches Wissen durch Identität, Positionierung und Intersektionalität geprägt sei. In den Zitaten werden Rasse, Geschlecht und soziologische Perspektiven als Faktoren bei der Bewertung von Fachwissen hervorgehoben. …

Die Folgen sind gravierend. Wenn umstrittene Theorien in vertrauenswürdigen juristischen Nachschlagewerken verankert sind, könnten Richter strittige Sachverhalte bereits als geklärt betrachten, noch bevor eine kontradiktorische Prüfung stattgefunden hat. Eine Seite betritt den Gerichtssaal mit einem Denkmodell, das bereits als normiert gilt. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität der Justiz schwindet. …

Die Wiederherstellung der Integrität erfordert keine Feindseligkeit gegenüber der Wissenschaft oder den Gerichten. Sie erfordert die Wiederherstellung von Grenzen. Die juristische Ausbildung muss wieder dazu übergehen, Methoden, Unsicherheiten und Grenzen zu erklären, anstatt umstrittene Schlussfolgerungen zu billigen. Interessenkonflikte müssen offengelegt werden. Interessenvertretung muss außerhalb von Institutionen bleiben, die mit unparteiischer Rechtsprechung betraut sind.

Isaac schlägt vor, dass der Kongress als angemessene Maßnahme die Mittel für das FJC und die NASEM zurückhalten sollte, bis diese wieder zu einer objektiven Darstellung der Wissenschaft zurückkehren, und dass die vierte Auflage des wissenschaftlichen Handbuchs des FJC bis dahin vollständig aus dem Verkehr gezogen werden sollte. Die Gerichte könnten weiterhin die dritte Auflage verwenden, bis eine unvoreingenommene, objektive und ausgewogene Darstellung der zur Diskussion stehenden wissenschaftlichen Sachverhalte und der rechtlichen Debatte erarbeitet und veröffentlicht worden ist.

Quellen: Climate Change Weekly; CO2 Coalition; American Energy Works; The Honest Broker

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-574-the-fight-for-an-honest-judicial-assessment-of-climate-science-is-not-over/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Hüseyin Dogru: Sanktioniert – und bald obdachlos?

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Nach wie vor gibt es keine Beweise gegen den von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru. Jetzt droht ihm die Obdachlosigkeit.

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Eine unbewiesene Geschichte, die ein Land bewegte

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Scheinbar ein ganzes Land wurde durch eine Geschichte mobilisiert, die es so gar nicht gab. Das hat nun ein Gericht endgültig bestätigt. Aber wen interessiert das noch?

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„Ich mach das nicht mehr, mein Junge…“ | Von Dirk C. Fleck

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Im Thalia-Theater zu Hamburg wurde im Februar ein dreitägiger simulierter Gerichtsprozess rund um das Thema AFD-Verbot aufgeführt.

In Erinnerung ist eigentlich nur eine „Zeugenaussage“ des Journalisten Harald Martenstein, in der dieser dem links-woken Publikum die Leviten las, unter anderem erklärte er die wahre Sehnsucht der AFD-Wähler: sie hätten es satt, von den Altparteien ständig verarscht zu werden und wünschten sich einen Kanzler wie Helmut Schmidt zurück. Ehrlich und zupackend. Die Äußerung wurde mit hämischen Gelächter und Buhrufen quittiert.

Als ich Martensteins Rede später auf Video verfolgte, kam ich nicht umhin, ihm recht zu geben. Angesichts unserer heutigen Politdarsteller/innen denke ich angesichts der gefährlichen Clownereien, die sich der Cum-Ex-Kanzler, die UNholdin, der aktuelle Lügenkanzler und seine lächerliche Minister/innen-Riege leisten, gerne an Helmut Schmidt zurück. Ich bin ihm einmal begegnet. Um die Jahrtausendwende hatte ich das Privileg, für die WELT und die Berliner Morgenpost eine Porträtserie über bundesdeutsche Persönlichkeiten zu schreiben.

Drei Jahre lang, jeden Freitag auf einer ganzen Seite. Insgesamt hat es über 200 Begegnungen mit prominenten Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur gegeben Da mir die Redaktionen in die Auswahl meiner Gesprächspartner nicht hinein redeten (heute undenkbar), konnte ich in der Republik kennenlernen wen ich wollte.

Eine meiner Gesprächspartnerinnen war Loki Schmidt. Sie empfing mich bei Schmidts zuhause in Hamburg-Langenhorn, dort, wo schon Valery Giscard d´Estaing und Leonid Breschnew zu Gast gewesen waren. Ihren Gatten bekam ich nicht zu Gesicht. Während Loki mir den Garten zeigte und mich über die Eigenschaften und die Herkunft der exotischen Pflanzen aufklärte, die sie dort sorgsam pflegte, saß der Altkanzler in seinem Arbeitszimmer und wollte nicht gestört werden.

Ein Jahr später befand ich mich im ICE auf der Rückreise von Berlin nach Hamburg, als Helmut Schmidt in Begleitung eines Leibwächters den Wagen betrat. Er setzte sich mir gegenüber auf die andere Seite ans Fenster und blickte versonnen auf die platten, regendurchnässten Wiesen, die in endloser Monotonie an uns vorbeizogen. Den Leibwächter schickte er in die 1. Klasse zurück, dorthin wo sie hergekommen waren.

Ich brauchte einige Zeit, aber dann fasste ich all meinen Mut zusammen und ging zu ihm. Ich erzählte von der Serie, die ich gerade schrieb und in der auch seine Frau schon porträtiert worden war. Er konnte sich erinnern, fand Loki auch gut getroffen. “Wären Sie dann ebenfalls bereit, sich mit mir auf ein Gespräch zu treffen, Herr Bundeskanzler?” fragte ich. Er nahm meine Hand, blickte mir in die Augen und antwortete: “Ich mach das nicht mehr, mein Junge”. Dann sah er aus dem Fenster, als nehme er den gedanklichen Faden wieder auf, der durch mich abrupt gekappt worden war. Ich verzog mich in den Speisewagen.

Die nächsten 15 Jahre, also die Zeit bis kurz vor seinem Tod, sah ich Helmut Schmidt quicklebendig in Talk-Shows, auf Vorträgen oder in Interviews. “Ich mach das nicht mehr, mein Junge,” war wohl nur einem kurzfristigen melancholischen Schub geschuldet, der ihn ausgerechnet an jenem Tag ereilte, als ich mich in dem Glauben wähnte, meiner Arbeit mit dem Namen Helmut Schmidt die Krone aufsetzen zu können. Es war mir nicht vergönnt.

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Bildquelle: Helmut Schmidt / Bundesarchiv, B 145 Bild-F048808-0011 / Wienke, Ulrich / CC-BY-SA 3.0

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Jetzt unabwendbar! Artikel 20 GG wird vernichtet!

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Pressemitteilung vom 08. März 2025 vom "Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V." | Ralph Boes

Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes teilt mit, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen die Vernichtung seines Kunstwerkes “Artikel 20 GG in Gold auf Buche” vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Damit ist die staatliche Vernichtung des Artikels 20 nicht mehr abzuwenden.

Kunstvernichtung in Deutschland, die Vernichtung des Ideales unserer Republik –
(aufgestellt am Bundestag zu den Jubiläen des 70. Geburtstages des Grundgesetzes und des 30. Jahrestags des Mauerfalls) ein wahrhaft bedeutendes Thema. Und zugleich ein treffendstes Bild für die Wirklichkeit.

Der Staat tritt gegen sich selber an (...)

Forderung der Herausgabe der Überreste:

Es handelt sich bei den Überresten nicht um Müll, sondern um die ins Bild gebrachte und mit hoher Aussagekraft versehene Weitergestaltung des Kunstwerks "Artikel 20 GG in Gold auf Buche" durch den Staat.

Sie sind Bestandteil des künstlerischen Gesamtwerks und sind dafür vorgesehen – anstelle der Stele – mit einer Dokumentation über das ganze Kunstwerk in einem Kulturhaus in Basel ausgestellt zu werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung:

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Hier der vorangegangene Artikel zum Thema: https://apolut.net/kunstvernichtung-in-deutschland-stele-art-20-grundgesetz/

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Aufruf eines Geschädigten

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veröffentlicht am 10.12.2025; Autor: Presseteam MWGFD Ein Unterstützer, der nach eigenen Angaben durch eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty schwer geschädigt wurde, hat sich mit der Bitte an unseren Verein gewandt, ihn bei der Einreichung einer Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen. Konkret ersucht er uns darum, „Fundstellen und Dokumente bereitzustellen, mit denen eine Anzeige […]

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Neues von den Rundfunkgebühren

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veröffentlicht am 26.11.2025; Autor: Andreas Diemer, MWGFD-Mitglied Ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (Az: BVerwG 6 C 5.24, siehe auch tichyseinblick.de/video/interview/leipzig-urteil-oerr-gebauer-klagewelle?amp=1) gibt den Kritikern des öffentlichen Rundfunks neue Hoffnung. Wie hinlänglich bekannt ist, erfüllen die öffentlichen Rundfunkanstalten ihren ursprünglichen und vertraglich festgelegten Auftrag seit Langem nicht oder nur teilweise. In diesem Vertrag […]

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