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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Bekannter türkischer Journalist zu Haftstrafe verurteilt

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Wegen angeblich „irreführender Informationen“ ist der türkische Journalist Zafer Arapkirli zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, was Kritik an der Pressefreiheit auslöst.
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Vergewaltigungsvorwurf: Harvey Weinstein erneut in den USA vor Gericht

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Ab Dienstag, 14. April wird vor einem New Yorker Gericht erneut über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein verhandelt. Im Mittelpunkt steht der Fall der Schauspielerin Jessica Mann.
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Brand in Crans-Montana: Auch italienische Justiz ermittelt nun gegen Bar-Betreiber

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Vorschau ansehen Nach der Brandkatastrophe mit 41 Toten ermitteln Italien und die Schweiz gegen die Barbetreiber und weitere Verantwortliche. Dem französischen Ehepaar Jacques und Jessica Moretti wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
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Weil keine Linienflüge nach Bagdad gehen: Abschiebung von irakischem Terror-Schützen storniert

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Vorschau ansehen Die deutsche Abschiebepraxis ist um eine weitere peinliche Farce reicher. Der 30-jährige Iraker Jihad A., der am 14. März zwölf Mal mit einer Pistole auf eine Wohnung in der Aachener Innenstadt gefeuert haben soll, weil die Bewohner eine iranische Fahne aus der Zeit des Schah-Regimes aus dem Fenster gehängt hatten, der bereits vorbestraft ist und […]
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Frau von Spaniens Regierungschef Sánchez wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt

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Vorschau ansehen Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung: Gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten wurde Anklage erhoben. Seit 2024 wird gegen sie ermittelt, ob sie ihre Position unrechtmäßig zu ihrem privaten Vorteil ausgenutzt hat.
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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Geringere Haftstrafe für Ex-Kommilitonen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Mehr als zwei Jahre nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor einer Bar in Berlin hat das Landgericht den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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Blind bei Islampropaganda – aber gegen christliche YouTuber greifen deutsche Staatsanwälte hart durch

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Vorschau ansehen Die deutsche Justiz steht offenbar nicht nur unter dem Einfluss linker Taktgeber, sondern agiert auch bereits im Dienst der neuen islamischen Herren des Landes. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat jedenfalls, wie “Apollo News” berichtet, nichts Dringenderes zu tun, als gegen die beiden christlichen YouTuber Niko und Tino zu ermitteln, die den Kanal „Eternal Life“ betreiben. Ende 2024 […]
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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Nach Suizid von Elfjähriger: Lehrerin wegen Mobbings verurteilt

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Vorschau ansehen Nach dem Suizid einer Elfjährigen in Frankreich ist ihre frühere Lehrerin wegen Mobbings zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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Hunter Biden fordert die Trump-Brüder zu einem Käfigkampf heraus

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Vorschau ansehen Hunter Biden soll laut einem Video Donald Trump Jr. und Eric Trump zu einem Käfigkampf herausgefordert haben. Die Aussagen stammen aus einem Social-Media-Clip von Andrew Callaghan. Offizielle Stellen haben sich dazu bislang nicht geäußert.
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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

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Vorschau ansehen Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Ex-Verfassungsrichter: Klage gegen Sondervermögen gut möglich

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Vorschau ansehen Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier hält das Sondervermögen für rechtlich angreifbar. Er kritisiert unklare Vorgaben zur Mittelverwendung und mögliche Umgehungen. Auch Klagen vor dem Verfassungsgericht schließt er nicht aus.
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Deutlich mehr Vergewaltigungsfälle in Deutschland registriert

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Vorschau ansehen 2025 wurden in Deutschland 13.920 Vergewaltigungsfälle registriert, ein Anstieg um neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen steigen seit Jahren laut Polizeistatistik der Länder. Gleichzeitig ging die allgemeine Gewaltkriminalität leicht zurück.
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„Rufschädigung“: Aids-Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

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Vorschau ansehen Prinz Harry steht im Zentrum einer Verleumdungsklage seiner früheren Hilfsorganisation. Schon im vergangenen Jahr kam es zu einem Streit. Der Duke of Sussex weist die Vorwürfe zurück.
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Russischer Ex-General wegen Korruption zu 19 Jahren Haft verurteilt

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Vorschau ansehen Moskau: Der frühere stellvertretende Verteidigungsminister Pawel Popow wurde von einem Militärgericht wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder zu 19 Jahren Haft verurteilt.
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„Catcalling“: Justizministerin Hubig will Gesetzentwurf vorlegen

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Vorschau ansehen Catcalling soll in Deutschland künftig strafbar werden: Justizministerin Stefanie Hubig kündigt entsprechende Schritte an.
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Meinungsfreiheit Österreich will Gefährdung des „Ansehens der EU“ unter Strafe stellen

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Will mit dem neuen Gesetz gegen Spionage vorgehen: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Foto: picture alliance / HARALD SCHNEIDER / APA /

Österreichs Regierung verschärft das Spionagerecht. Künftig reicht bereits die mögliche Schädigung des „Ansehens“ von Staat oder der EU für Ermittlungen.

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Streit um Schwarzfahren: Warum der Vorstoß wohl scheitern könnte

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Vorschau ansehen Wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit ihrer Idee der Entkriminalisierung von Bus- oder Bahnfahrten ohne Ticket durchkommen? Ein Sprecher des Fahrgastverbands Pro Bahn bezweifelt dies aufgrund des Widerstands aus der Union. Das Thema wird bereits seit Jahren kontrovers diskutiert.
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Klima-Irre verursachten fast 150.000 Euro Schaden bei Hamburger Flughafenblockade – Linke Kuscheljustiz spricht nur Verwarnung aus

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Vorschau ansehen Die deutsche Rechtsgeschichte ist um ein bizarres Urteil reicher, das abermals bestätigt, nach welchen grotesken Maßstäben in diesem Land vielerorts verfahren wird. Das Amtsgericht in Hamburg sprach einen 21-jährigen Studenten wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs nach Jugendstrafrecht schuldig, weil er -gemeinsam mit neun weiteren Klimairren der „Letzten Generation“- an der […]
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Endlich mal ein angemessenes Urteil: Lebenslänglich für Ludwigsburger Türken-Totraser

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Vorschau ansehen Heute kam es im Landgericht Stuttgart zu tumultartigen Szenen, unmittelbar nachdem das Urteil im sogenannten Totraser-Prozess verkündet worden war. Wie “Bild” berichtet, verurteilte der Vorsitzende Richter in einer ausnahmsweise erfreulich konsequenten und angemessenen Entscheidung Gürkan U. (32) wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder Ismail U. (36) wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Freiheitsstrafe. […]
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☐ ☆ ✇ Journalistenwatch

Schandurteil zum Völklinger Polizistenmord: Systemversagen eines dysfunktionalen Rechtssystems?

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Vorschau ansehen Es war eine perfide Tat, die am 21. August 2025 die gesamte Republik erschütterte. Nach einem Überfall auf die Tankstelle in Völklingen flüchtete Ahmet G. zu Fuß. Drei Polizisten verfolgten ihn, in einem Handgemenge ging der damals 18-Jährige mit einem Buttermesser auf die Beamten los. Er entriss dem Anwärter seine Dienstwaffe und feuerte insgesamt 17 […]
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Stefanie Hubig Justizministerin will Schwarzfahrer entkriminalisieren

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Will Schwarzfahrer in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolge: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich

Justizministerin Hubig (SPD) will Schwarzfahrer nicht mehr ins Gefängnis schicken. Solche Ersatzfreiheitsstrafen würden erhebliche Ressourcen binden und jährlich 200 Millionen Euro kosten.

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☐ ☆ ✇ Journalistenwatch

Während Maskenbetrüger, Polizistenmörder und Schleuser straffrei bleiben: Bundeswehr-Soldat wegen Impfverweigerung erneut vor Gericht

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Vorschau ansehen Es ist eine Schande sondergleichen: Überall weltweit ist Covid als ein epochaler Riesenschwindel, staatlicher Großbetrug und perverse Verschwörung pharmaindustrieller und globalistischer Kreise zur Etablierung einer Experimentalimpfung zwecks der größten Vermögensumverteilung aller Zeiten ohne reale gesundheitliche Relevanz überführt – doch in Deutschland, wo jede echte Aufarbeitung verweigert wird und die Täter weiter in Amt und Würden […]
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☐ ☆ ✇ Opposition24

Schweiz: Volkspartei setzt Offenlegung geschwärzter Impfstoffverträge vor Gericht durch

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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Februar 2026 entschieden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die geschwärzten Covid-Impfstoffverträge offenlegen. Preise und Haftungsklauseln dürfen nicht länger versteckt werden. Mit anderen Worten: Die Blackbox der Pandemie-Deals wird geöffnet.

Jahrelang wurden Milliardenverträge im Namen der Schweizer Bevölkerung abgeschlossen – doch die Bevölkerung sollte nicht erfahren, was drinsteht. Wie viel wurde pro Dosis bezahlt? Welche Nachbestellungen wurden garantiert? Und vor allem: Wer haftet bei Impfschäden – die Hersteller oder am Ende doch der Steuerzahler?

Das BAG berief sich auf „Geschäftsgeheimnisse“ internationaler Pharmakonzerne. Das Gericht hat diese Argumentation nun in ihre Einzelteile zerlegt. Wenn der Staat Verträge mit Steuergeld abschließt, ist Transparenz keine Gefälligkeit, sondern Pflicht.

Während Bürger mit Zertifikatspflicht, Impfkampagnen und gesellschaftlichem Druck konfrontiert wurden, liefen hinter verschlossenen Türen Vertragsverhandlungen, deren Details man lieber im Dunkeln ließ. Der Steuerzahler zahlte – und sollte schweigen.

Besonders explosiv ist die Haftungsfrage. Wurden Pharmakonzerne faktisch aus der Verantwortung entlassen? Musste der Staat im Zweifel einspringen? Wurden Risiken sozialisiert, während Gewinne privatisiert wurden? Genau diese Passagen waren geschwärzt.

Das Urteil ist mehr als nur ein juristischer Erfolg – es ist eine Ohrfeige für die Pandemie-Politik der Intransparenz. Und es wirft eine unbequeme Frage auf: Wenn schon bei nationalen Verträgen geschwärzt wurde, was steht dann in den EU-Vereinbarungen?

Milliarden flossen, doch Kontrolle war offenbar unerwünscht. Jetzt zwingt das Gericht zur Offenlegung. Was dabei ans Licht kommt, könnte politisch unangenehm werden.

Denn eines steht fest: Wer im Namen des Volkes handelt, darf sich nicht hinter schwarzen Balken verstecken.

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☐ ☆ ✇ Opposition24

Gericht stoppt Maulkorb-Politik: Höcke darf sprechen!

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Eine schallende Ohrfeige für die kommunale Verbotskultur: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen kassiert. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, ist das von den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Auftrittsverbot unzulässig.

Konkret wollten die Gemeinden AfD-Veranstaltungen nur unter der Auflage zulassen, dass Höcke dort nicht als Redner auftritt. Eine politische Zensurmaßnahme durch die Hintertür. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth entsprechende Eilanträge zunächst ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg einem Antrag statt. Am Ende landete der Fall beim BayVGH – und der stellte nun klar: Ein pauschales Redeverbot lässt sich rechtlich nicht halten.

Die Richter machten deutlich, dass die von den Gemeinden vorgebrachten Begründungen nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Es gebe keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass durch einen Auftritt Höckes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Auch die Annahme, es würden bei den Veranstaltungen Inhalte verbreitet, die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen oder antisemitische Inhalte transportieren, sei im Eilverfahren nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit belegbar.

Das Gericht betont die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. Diese finde zwar ihre Schranken in allgemeinen Gesetzen – doch die Gemeinden hätten nicht überzeugend darlegen können, dass bei den konkreten Veranstaltungen mit Rechtsgutverletzungen oder Gefahrenlagen zu rechnen sei.

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Damit steht fest: Kommunen können missliebige Redner nicht einfach per Verwaltungsauflage ausschließen. Der Versuch, politische Gegner durch formale Tricks mundtot zu machen, ist vorerst gescheitert.

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☐ ☆ ✇ Opposition24

Wie verquer kann man sein? „Richterbund“ beklagt Überlastung der Justiz und erwähnt mit keinem Wort die Lähmung durch den politischen Meinungs- und Beleidigungsterror

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Die Berliner Infantil-Politiker agieren wie Kindergärtner und produzieren den alltäglichen Schwachsinn, dem wir seit zwei Jahrzehnten Merkelismus ausgesetzt sind und den nur Staatsfunker und Steuergeld-gesponserte Hauptmedien noch bemänteln. Der Berliner Repressionsapparat, mit dem Leute in Schach gehalten werden sollen, die die Regierenden nicht bejubeln, bringt dazu Strafgesetze und Gerichte in Stellung. Unbescholtene Bürger werden über Willkür-nahe Paragrafen vor Gericht gezogen. Zum Beispiel über „Volksverhetzungs“-Paragrafen , die Vieles unter Strafe stellen, was öffentlich regierungskritisch geäußert wird oder Paragrafen, die Redewendungen und Worte bestrafen, die – teils unbekannterweise – zwischen 1933 und 45 genutzt wurden. Bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe (!) können wegen Politikerbeleidigung (188 StGB) fällig werden – mehr als in Nordkorea zu erwarten sind. Die Aufzählung ist fragmentarisch. Hunderttausende Beleidigungsklagen von Kanzler Merz, den Ministern, Abgeordneten sowie Parteienmitgliedern und Regierungsorganisationen, die die politisch enggeführten Staatsanwaltschaften vorrangig zu bearbeiten scheinen, haben die Justiz gelähmt. Ergebnis: Gerichte müssen quasi täglich Gewalttatsverdächtige wegen Zeitüberschreitung laufen lassen.

Die Überflutung der Justiz gründet auch in willkürlichen Strafrechts-Paragrafen, die die Altparteien bis hin zu Lappalien ausgedehnt haben

In dieser Situation ruft der sog. „Richterbund“ – ein eingetragener Verein – nach mehr Personal, statt nach weniger strangulierenden Paragrafen. Wie betriebsblind kann man sein? Einfachste Beleidigungsfälle aus der Allerweltssprache , z.B. „Rindvieh“ oder ähnlich, gehen durch Amts- und Landgerichte, setzen häufig zwei Urteile frei, in denen die Richter und Schöffen akribisch bis in die letzten Privatwinkel forschen, um die Höhe der Tagessätze herauszuarbeiten. Anschließend hat eine Akte an Hundert Seiten und manch verurteilter Rentner und Tastentipper zahlt jahrelang die Raten für die Strafe ab. Dieser eines freiheitlichen Staates unwürdige Zustand müsste von den Richterbündlern benannt werden. Sie müssten endlich die Abschaffung der direkten Unterstellung der Staatsanwälte unter die Parteipolitiker verlangen. Die Richter sind es doch, die die unerträglichen Auswüchse kennen und Abhilfe durch Kettensägen-Rückschnitte des Paragrafendschungels zu fordern hätten. Stattdessen rufen sie nach mehr Beamten- und Richterstellen. Perversität pur.

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Schutzbefohlenen Jungen 100-fach missbraucht: Vorbestraftes Schwulen-Paar vor Gericht

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Was als angebliche Hilfe für einen Jungen aus schwierigen Verhältnissen begann, endete laut Anklage in einem unfassbaren Missbrauchsskandal: Über 100 Mal soll ein Männer-Paar aus dem Landkreis Meißen seinen Schutzbefohlenen sexuell missbraucht haben. Wie TAG24 berichtet, müssen sich die beiden Männer nun vor dem Landgericht Dresden verantworten – beide waren bereits 2007 wegen Missbrauchs verurteilt worden.

Der heute 18-jährige Jan (Name geändert) lernte das Paar 2018 am Badesee „Blaue Adria“ bei Bautzen kennen. Immer häufiger hielt er sich bei den Männern auf, schließlich wohnte er mit Zustimmung von Jugendhilfe und Eltern dauerhaft bei ihnen. Ein eigenes Zimmer, ein geregelter Alltag – nach außen wirkte alles wie eine Erfolgsgeschichte.

Doch laut Anklage entwickelte sich hinter verschlossenen Türen ein Albtraum. Einer der Angeklagten gestand wiederholten sexuellen Kontakt, bestritt jedoch die hohe Zahl der Taten. Der andere Angeklagte will von den Übergriffen gewusst haben, ohne eingeschritten zu sein – laut Staatsanwaltschaft soll er sich sogar beteiligt haben. Besonders brisant: Dem Paar wird außerdem vorgeworfen, sich auch am jüngeren Bruder des Opfers vergangen zu haben.

Dass beide Männer bereits einschlägig vorbestraft waren, wirft zusätzliche Fragen auf. Dennoch wurde ihnen zeitweise sogar nahegelegt, das Kind in Pflege zu nehmen oder zu adoptieren. Dazu kam es nicht – offenbar wegen des polizeilichen Führungszeugnisses.

Erst als der junge Mann auszog und Anzeige erstattete, flog der Fall auf. Die Angeklagten wurden verhaftet. Nun entscheidet das Gericht über Schuld und Strafe der beiden Wiederholungstäter. Leider sieht der Strafrahmen weder lebenslänglich noch Sicherheitsverwahrung vor.

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IS-Rückkehrerin auf freiem Fuß: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage – doch die Beschuldigte lebt unbehelligt in Deutschland

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche IS-Terroristin erhoben – und trotzdem läuft sie frei herum. Wie aus einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft hervorgeht, wurde am 5. Februar 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutsch-marokkanische Staatsangehörige Oumaima I. erhoben.

Der Vorwurf ist schwerwiegend: Oumaima I. soll sich ab 2015 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen haben – teilweise noch als Heranwachsende. Gemeinsam mit ihrem Ehemann reiste sie in das damalige IS-Gebiet aus. Nach dessen Tod heiratete sie nacheinander zwei weitere IS-Kämpfer. Laut Anklage unterstützte sie die Terrororganisation, indem sie ihren Männern den Rücken freihielt und so deren Aktivitäten für den IS absicherte.

2019 wurde sie in Baghouz von kurdischen Kräften festgesetzt und anschließend bis 2021 im berüchtigten Lager al-Hawl festgehalten. Ende 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Trotz der nun erhobenen Anklage befindet sich die Beschuldigte aktuell auf freiem Fuß.

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Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Staatsanwaltschaft veröffentlicht neue Details

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Landstuhl. Berichterstattung wirkt. Endlich haben die Behörden weitere Details im traurigen Fall des zu Tode geprügelten Zugbegleiters veröffentlicht. Warum nicht gleich so und erst gar keinen Raum für Spekulationen aufkommen lassen?

Die Obduktion des 36-jährigen Mannes wurde heute (04.02.2026) durch die Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes durchgeführt. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis verstarb der Mann in Folge erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf an einer Hirnblutung.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus:

Der 26-jährige Beschuldigte befand sich am 02.02.2026 in der Regionalbahn RE 4131 von Landstuhl in Fahrtrichtung Homburg. Kurz nach Verlassen des Bahnhofs in Landstuhl gegen 17:30 Uhr wurde er von dem geschädigten Zugbegleiter kontrolliert. Da der alleine reisende Beschuldigte keine Fahrkarte vorzeigen konnte, wurde er aufgefordert, sich auszuweisen und anschließend den Zug zu verlassen. Hierauf griff der Beschuldigte den Zugbegleiter mit mehreren heftigen Faustschlägen gegen den Kopf an. Ein Messer oder sonstige gefährliche Gegenstände wurden hierbei nicht eingesetzt. Der geschädigte Zugbegleiter verlor in der Folge das Bewusstsein. Nach Erstversorgung und Reanimation im Zug wurde er schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort verstarb er – wie bereits mitgeteilt – am heutigen Morgen (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6210226).

Weitergehende rechtsmedizinische und kriminaltechnische Untersuchungen wurden veranlasst und dauern an. Ebenso werden gesicherte Videoaufnahmen aus dem Zug ausgewertet. Hintergrund der Tat und Motivlage des Beschuldigten sind Gegenstand der Ermittlungen. Der tatverdächtige 26-Jährige ist griechischer Staatsbürger und nach eigenen Angaben in Luxemburg wohnhaft. Vorstrafen oder polizeiliche Erkenntnisse in Deutschland liegen nicht vor.

Aufgrund der andauernden Ermittlungen können derzeit auch auf Nachfrage keine weiteren Auskünfte zu Geschehensablauf und Fortgang der Ermittlungen erteilt werden. |stazw /ppwp erf

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Wenn die landgerichtliche Unabhängigkeit auf der Strecke bleibt!

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von Thomas Henning | Teil 1

Eine schallende Ohrfeige für eine große Strafkammer? Eine nicht kurzweilige Besprechung der Entscheidungen der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Konstanz vom 28.08.2025 zu dem Aktz.: 3 KLs 44 Js 19271/24 und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe 3. Strafsenat vom 27. Januar 2026 Aktz.: 3 Ws 296/25

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 (2 BvR 1630/21) entschieden, dass routinemäßige, beaufsichtigte Urinkontrollen unter Entblößung des Genitals im Strafvollzug das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Gefangenen verletzen können. Solche intensiven Kontrollen sind nur bei konkretem Drogenverdacht verhältnismäßig, nicht jedoch als pauschale Maßnahme.

Die Kernpunkte der Entscheidung beinhalten die damit einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, denn die Beobachtung des Genitalbereichs bei der Urinabgabe stellt einen erheblichen Eingriff in das Schamgefühl und das Recht auf Intimsphäre dar.

Das Bundesverfassungsgericht macht in dieser Entscheidung überdeutlich, dass Alkoholkontrollen oder Alternative Maßnahmen wie Drogenscreenings zu bevorzugen sind.

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Gefangenen und insbesondere auch im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Schutz ihrer Intimsphäre und setzt hohe Hürden für die Praxis der Drogenscreenings in Justizvollzugsanstalten und in den Anstalten des Maßregelvollzuges.

Soweit scheinbar alles gut, das höchste deutsche Gericht hat gesprochen!

In der Maßregelvollzugseinrichtung in Reichenau ist die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere mit der, in ihr wohnenden Reichweite und Bedeutung, zu keinem Zeitpunkt angekommen. Wozu auch!

In den meisten entwickelten Industriestaaten der westlichen Welt ist der Gesundheitssektor inzwischen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig <Vgl. Irene Papanicolas/Liana R. Woskie/Ashish K. Jha, Health Care Spending in the United States and Other High-Income Countries, in: JAMA – Journal of the American Medical Association 10/2018, S. 1024–1039>.

In Deutschland ist eine beständige Kommerzialisierung der Kliniken zu beobachten, die für die gerichtlich angeordnete Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB, nach § 126a StPO, die einstweilige Unterbringung § 331 FamFG und andere Formen der Unterbringung zuständig sind.

Die ambivalente Haltung gegenüber psychisch Kranken hat etwa der 2011/12 publik gewordene „Fall Gustl Mollath“ ebenso wie der „Fall von Ulvi Kulac“ deutlich gemacht wie die aktuelle Debatte um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Bayern
<unter anderem dazu: Florian Bruns, Der gefährliche Irre in unseren Köpfen, 28.4.2018,
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-04/psychiatrie-gesetz-bayern-psychkhg-stigmatisierung-psychisch-kranke-nationalsozialismus>;.

Man beachte aber derzeit auch die Diskussion um den ehemaligen Polizeibeamten Thomas Krebs, welcher sich eingerechnet den Zeitraum der Unterbringung nach § 126a StPO, weit über sechs Jahre im Maßregelvollzug befindet: (1).

Angesichts der nicht so weit zurückliegenden Vergangenheit, der Massenvernichtung von „unwertem Leben“ im dritten Reich obliegt es dem Rechtsstaat, insbesondere in diesem Bereich, eine lückenlose Kontrolle der Maßnahmen und Formen der Unterbringungen zu etablieren, die zumindest den Untergebrachten deren Würde belassen und nicht zielgerichtet diese zu verletzen.

Geht man davon aus, dass pro Tag einer Unterbringung ca. 1000,00 € anfallen, sollte eine rechtstaatlich akzeptable Form der Unterbringung an sich auch kein Problem abbilden.
In der Realität gestaltet sich dies allerdings gänzlich anders. Denn und das ist der Fakt, wir sperren weg, egal unter welchen Bedingungen (2).

In den Focus rückt hier die Kontrolle durch eigens hierzu geschaffene Rechtsgrundlagen und insbesondere die Überprüfung von Maßnahmen durch Gerichte.

Die beiden hier zu besprechenden Entscheidungen sind – bezogen auf den Beschluss des Landgerichtes Konstanz der dort tätig gewordenen Strafkammer in der Besetzung mit drei Richtern – nicht nur ein Paradebeispiel wie es nicht „laufen sollte“, sondern geben Anlass zu der begründeten Besorgnis, dass Grundrechte von Untergebrachten zumindest für diese Strafkammer in diesem Fall keinerlei tatsächliche Bedeutung entfalten, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eh keine Rolle spielt und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier von einer richterlichen Unabhängigkeit weder gesprochen werden kann noch von der Befolgung des Eides:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Blickt man in die Entscheidung der großen Strafkammer, haben dort möglicherweise drei Richter, eine Offenlegung wer dem Inhalt der Entscheidung zugestimmt hat oder dagegen votierte gibt es nicht <Hans-Heiner Kühne, Beratungsgeheimnis, in: Strafprozessrecht, Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts, C.F. Müller, Heidelberg 2010, S. 595>, dem Inhalt des Beschlusses zugestimmt.

Hier muss man bei der Entscheidung des Landgerichtes folgendes sehen. Das Landgericht hat die gestellten Anträge als „Strafvollstreckungskammer“ firmiert. Tatsächlich handelte sich um Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 126a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 119a Absatz 1 Satz 1 StPO, denn der Untergebrachte war nach § 126a StPO vorläufig untergebracht.

Hinzu tritt, dass bei einem Verfahren nach § 109 ff. StVollzG die zuständige Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit einem Richter und nicht als Kammer mit drei Richtern entscheidet. Hierbei kann man durchaus die begründete Frage stellen, weshalb ein Spruchkörper aus drei Richtern dies nicht hat erkennen können.

Dies wirft zugleich die Frage auf, wie es möglich sein kann, dass eine große Strafkammer in vollständiger Unkenntnis des rechtlich Gegebenen so handelt.

Immerhin hatte das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (2 Ws 90/16) bereits unmissverständlich klargestellt, dass bei einer einstweiligen Unterbringung die Anwendung des Strafvollzugsrechtes keine Anwendung finden kann, weil sich bereits aus § 1 StVollzG ergebe, was im Übrigen auch einleuchtet, nur den Vollzug rechtskräftig angeordneter Maßregeln erfasst.

Wozu Sachverhalte aufklären, wenn man es sich einfach machen kann?

Es ist diese immer mal wieder zu beobachtende „merkwürdige Verbundenheit“ zwischen RichternInnen und Institutionen wie die des Maßregel- als auch Strafvollzuges, welche oft unter Kritik fiel
<Johannes Feest: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2020>.

Die der richterlichen Kontrolle unterfallenden Institutionen wie die des Straf- als auch Maßregelvollzuges, die selbstverständlich darum wissen, dass deren Sachvortrag in der Regel als gegeben angesehen wird und nur eher selten eine tatsächliche inhaltliche Aufklärung betreiben, können so auf einem besonders hohen Niveau rechtswidrig agieren.

Das in der Sache hier, wenn der Untergebrachte sich weigert eine offenkundige und offensichtliche rechtswidrige Anordnung einer menschenunwürdigen Gestaltung einer Urinkontrolle zu befolgen, dann auch noch weiterhin vollständig rechtswidrig Zimmerarrest verhängt wird, man also mittels „einer Freiheitsberaubung in der Unfreiheit“ diese rechtswidrige Anordnung durchzusetzen sucht, wird Gegenstand weiter strafrechtlicher Ermittlungen sein.

So beinhaltet das Handeln der Klinik, insbesondere in Bezug auf die Inhalte in den abgegebenen Erklärungen ein Blendvisier, dass deren vorsätzlich rechts- als auch verfassungswidriges Handeln nicht nur zu rechtfertigen sucht, sondern damit man dieses ungebrochen fortsetzen kann.

Daran beteiligt – man meint selbstverständlich – natürlich auch die hier tätigen Staatsanwaltschaften. Ohne Frage handelte es sich hier bei dem Handeln der Klinik um Straftaten, die geahndet werden müssen.

Das bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführte Ermittlungsverfahren (Aktz.: 44 Js 23830/25) wurde nach einer Einholung einer „Stellungnahme“ der Klinik unter Abstellung auf den Inhalt derselben eingestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde verworfen.

Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt drei Richter und zwei Staatsanwaltschaften mit dem Sachverhalt befasst.

Überspitzt formuliert kann man anmerken, dass in der Sache alles getan wurde, um den Sachverhalt nicht aufzuklären, und wen interessieren schon vorsätzliche rechtswidrige Handlungen, die einen Untergebrachten betreffen?

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat sich durch dieses Blendvisier nicht täuschen lassen.


Die Entscheidung des OLG Karlsruhe


Oberlandesgericht Karlsruhe
3 Ws 296/25
3. Strafsenat
Beschluss


In dem Sicherungsverfahren
– Betroffener und Antragsteller –


gegen
– Antragsgegner –

hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 3. Strafsenat – am 27. Januar 2026 beschlossen:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 28.08.2025 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 erfolgten Anordnungen der Abgabe einer Urinprobe dergestalt, dass der Antragsteller Urin unter ständiger Beobachtung seines entblößten Intimbereichs abzugeben hat, rechtswidrig waren.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe:

Mit Urteil vom 27.05.2025 ordnete das Landgericht Konstanz gemäß § 63 StGB die Unterbringung des Antragstellers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Gleichzeitig ordnete es seine einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO an, die seit dem 27.05.2025 im ZfP Reichenau vollzogen wird. Das Urteil ist seit dem 28.10.2025 rechtskräftig.


Am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller zur Abgabe von Urinkontrollen auf, jeweils mit der Maßgabe, dass die Urinkontrollen dergestalt abzugeben sind, dass ein Pfleger durchgängig einen Blick auf die entblößten Genitalien des Antragstellers richtet.


Hiergegen hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.


Die Beschwerde ist zulässig und begründet.


Die Anordnungen stellen gewichtige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Sie verletzen den Antragsteller in seinem Recht auf Intimsphäre und Schamgefühl.


Die Anwendung des Ermessens begegnet durchgreifenden Bedenken, da mildere Mittel nicht geprüft wurden. Die Durchführung der Urinkontrollen mittels Marker ist möglich und wurde später auch angewandt.

Damit sind die angeordneten Maßnahmen rechtswidrig.

(Auszug von RSS-Feed)
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