
Marc Friedrich hat mehrere Bestseller geschrieben und ist für seine Beiträge zur Finanzwirtschaft bekannt. In diesem Gespräch mit Kayvan Soufi-Siavash geht es um die große Chance jetzt ein neues Geld einzuführen und um den Weg in eine positive und friedliche Zukunft.
Diese Folge ist Teil der mehrteiligen Serie "Endlich Frieden - Der Podcast". Die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe erfolgt immer zum Ende der Woche. Du willst mehr zum Buch "Endlich Frieden" wissen? Werde jetzt auch Teil der Leserschaft und ein mutiger Friedensstifter, denn ohne Frieden ist alles Nichts!
Hier Buch bestellen:
WirTube-Shop
"STELL DIR VOR, ES IST KRIEG UND KEINER GEHT HIN." Diese Worte sind aktueller denn je. In einer Zeit, die durch mächtige Kräfte voll und ganz auf Krieg programmiert wurden, entstand die einzigartige Idee, das wahrscheinlich größte Friedensbuch unserer Zeit entstehen zu lassen. Erstmalig beziehen einhundert bekannte Persönlichkeiten mutig und engagiert Stellung im Namen des Friedens. Mit dabei sind Dr. Eugen Drewermann, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Daniele Ganser, Dr. Markus Krall, Prof. Dr. Max Otte, Philip Hopf, Kayvan Soufi-Siavash, Marc Friedrich, Dr. Michael Nehls, Dr. Ulrike Guérot, Thomas Berthold, Gerald Hüther, Ruediger Dahlke, Lisa Fitz, Marco Rima, Tom Lausen, Andreas Popp, Matthias Langwasser, Milena Preradovic, Nirit Sommerfeld, Gaby Weber, Dr. Hans-Joachim Maaz, Dirk Pohlmann, Dr. Jonas Tögel, Walter van Rossum, Gabi Decker, Prof. Michael Meyen, Nikolai Binner, Dr. Alexander Christ, Jürgen Fliege, Armin Risi, Flavio von Witzleben, Uwe Steimle, Tom-Oliver Regenauer sowie viele weitere mutige Autoren.
Der Inhalt des Buches „Endlich Frieden“ begeistert nicht nur den Leser vom ersten Augenblick an durch die Vielfalt der unterschiedlichen Blickwinkel, sondern diese Beiträge geben auch wunderbare und konkrete Impulse, selbst die Friedenskraft in sich zu mobilisieren. Schließlich ist es höchste Zeit für eine Revolution im Denken.
Nur so kann wirklich innerer Frieden entstehen, der dann auch den äußeren Frieden ermöglicht. Dieses besondere Friedensbuch gehört damit nicht nur in jedes Bücherregal, sondern wird Zeitgeschichte schreiben. Werde jetzt auch Teil der Leserschaft und ein mutiger Friedensstifter, denn ohne Frieden ist alles Nichts!

Wir schaffen das! (cdu/csu, spd, gruene,fdp)
Von Wilhelm Neurohr (gewerkschaftsforum)
Nachdem an Ostern die jüngste Sonntagsfrage die AfD mit 26% auf Platz 1 vor der CDU sieht und doppelt so stark wie die SPD, hier in der untenstehenden Tabelle ein Klärungsversuch für die langjährigen Ursachen als Aufwach- oder Auferstehungserlebnis.
Hier sind die ergänzten Daten mit konkreten Zahlenwerten und Schätzungen für die jeweiligen Zeitpunkte. Da es sich um verschiedene statistische Erhebungen handelt (Mikrozensus, Armutsberichte, Verband der Tafeln), stellen diese Werte die jeweils offiziellsten verfügbaren Datenpunkte dar.
Zusammenfassung der „Aufwärtskurve“
Wenn man die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht man: Die Kurve der Tafelkunden ist die dynamischste. Sie spiegelt den unmittelbaren Mangel wider, während die Altersarmut die Kurve mit der größten langfristigen Beständigkeit nach oben ist. Die Phase Scholz markiert durch die Inflation den bisherigen numerischen Höchststand bei allen vier Indikatoren.

• Kinderarmut (Sprung unter Schröder): Mit der Einführung von Hartz IV (SGB
II) im Jahr 2005 wurde statistisch deutlicher sichtbar, wie viele Kinder in
Haushalten mit Grundsicherung leben. Die Zahl stieg von ca. 1,1 Millionen
(1995) auf über 2,1 Millionen (2005). Heute liegt sie bei fast 3 Millionen.
• Altersarmut (Die „schleichende“ Kurve): Während die Quote 1990 noch bei
etwa 5% lag, hat sie sich bis heute auf fast 19% fast vervierfacht. Besonders
unter den Regierungen Merkel III und IV wurde deutlich, dass die
Rentenreformen der frühen 2000er Jahre (Riester/Niveausenkung) die Kurve
nach oben trieben.
• Tafelkunden (Die steilste Kurve):
1993: 1 Tafel
2005: ca. 500.000 Kunden (Ende Schröder)
2023: ca. 2.000.000 Kunden (Mitte Scholz)
Dies entspricht einer Steigerung von 300% innerhalb von weniger als 20
Jahren.
• Wohnungsnot & Obdachlosigkeit: Hier gab es unter Merkel (ab 2015) eine
statistische Trendwende. Die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung stieg
von ca. 248.000 (2010) auf über 600.000 (heute). Hier fließen sowohl die
klassische Obdachlosigkeit als auch die verdeckte Wohnungslosigkeit
(Unterbringung in Heimen) ein.
———–
| Phase / Regierung | Kinderarmut (Quote/Anzahl) | Altersarmut (Quote ab 65 J.) | Wohnungslose (Schätzung) | Tafelkunden (Anzahl) |
| Kohl (1990–1998) | 1990: ca. 10–12% (nach der Wende steigend) | 1990: ca. 4–5% (sehr stabil) | 1990: ca. 250.000 (starker Zuzug Ost-West) | 1993: < 10.000 (Gründungsphase) |
| Schröder (1998–2005) | 2005: ca. 19,0% (~2,1 Mio. Kinder) | 2005: ca. 10,7% | 2005: ca. 230.000 | 2005: ca. 500.000 |
| Merkel I–IV (2005–2021) | 2021: ca. 20,8% (~2,8 Mio. Kinder) | 2021: ca. 17,9% (massiver Anstieg) | 2020: ca. 417.000 (inkl. Geflüchtete) | 2019: ca. 1.650.000 |
| Scholz (2021–2025) | 2024: ca. 21,8% (fast jedes 4. Kind) | 2024: ca. 18,5% | 2023: ca. 607.000 (neue Zählweise/Anstieg) | 2023/24: ca. 2.000.000 |
| Merz (2025–2026*) | 2026: Prognose > 22% | 2026: Prognose ~ 19% | 2026: Prognose > 650.000 | 2026: Prognose ~ 2,1 Mio. |
Quelle und weitere Infos: Startseite – Wilhelm Neurohr


Die direkten Friedensgespräche zwischen USA und Iran in Pakistans Hauptstadt Islamabad sind am Samstagabend (11.04.2026) ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Trotz mehrerer Runden bestehen Misstrauen und tiefe Meinungsverschiedenheiten, insbesondere zur Straße von Hormus, dem iranischen Atomprogramm und der Unterstützung von Gruppen wie Hamas und Hisbollah.
Die US-Delegation unter Vizepräsident JD Vance traf auf iranische Vertreter mit Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf. Iranische Medien wie Tasnim und Fars berichten von „überzogenen US-Forderungen“, darunter freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus – Teheran plant ein Mautsystem. Die USA fordern einen Stopp der Urananreicherung und der Terrorunterstützung.
US-Vizepräsident JD Vance ist abgereist. "Man verlasse den Ort der Verhandlungen und lasse einen Vorschlag für Iran zurück, der ein endgültiges Angebot darstelle", sagte Vance.
+++
Bildquelle: Tomas Ragina / shutterstock

Viele Menschen werden ständig krank. Erkältung folgt auf Erkältung. Kaum ist man wieder fit, kommt der nächste Infekt. Der Körper wirkt schwach, anfällig, ausgelaugt. Und viele glauben: Das ist einfach so. Doch das ist es nicht. Ständig krank zu sein ist kein Zufall. Es ist ein Zeichen. Unser Körper zeigt uns, dass etwas aus dem [...]
Der Beitrag Warum wir ständig krank werden erschien zuerst auf COMPACT.
Beginnt hier die Tokenisierung der Weltwirtschaft?
Während die Aufmerksamkeit auf militärische Entwicklungen im Nahen Osten gerichtet ist, zeichnen sich im Hintergrund mögliche Veränderungen mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen ab. Berichte, wonach Iran im Zusammenhang mit dem Öltransit durch die Straße von Hormus Gebühren erhebt und dabei auch Kryptowährungen als Zahlungsoption in Betracht zieht, könnten über den unmittelbaren geopolitischen Kontext hinaus Bedeutung haben.
Zunächst wirkt dieser Schritt wie eine pragmatische Reaktion auf Sanktionen und eingeschränkten Zugang zum internationalen Finanzsystem. Tatsächlich nutzen Staaten unter Druck seit Jahren alternative Wege, um Handel abzuwickeln. Die Einbindung digitaler Assets in reale Handelsprozesse hebt diese Entwicklung jedoch auf eine neue Ebene.
Erstmals wird damit ein zentraler Rohstoff der globalen Wirtschaft – Öl – nicht ausschließlich im Rahmen traditioneller Währungssysteme betrachtet. Die Möglichkeit, Transaktionen teilweise über Kryptowährungen abzuwickeln, schafft eine direkte Verbindung zwischen physischen Gütern und digitalen Wertträgern. Auch wenn es sich dabei noch nicht um eine vollständige Tokenisierung handelt, weist die Entwicklung in diese Richtung.
Die Idee, Vermögenswerte zu digitalisieren und über Blockchain-Technologien abzubilden, wird seit Jahren von Akteuren aus Finanzwelt und Politik diskutiert. Larry Fink sowie Organisationen wie das World Economic Forum sehen in der Tokenisierung langfristig eine grundlegende Transformation der Kapitalmärkte. Bislang blieb diese Vision jedoch weitgehend auf theoretische Konzepte und Pilotprojekte beschränkt.
Die aktuelle Entwicklung unterscheidet sich insofern, als sie nicht aus strategischer Planung, sondern aus geopolitischem Druck heraus entsteht. Gerade solche Umstände haben in der Vergangenheit häufig strukturelle Veränderungen beschleunigt. Wenn Staaten beginnen, reale Handelsströme unter Umgehung klassischer Finanzinfrastrukturen abzuwickeln, könnte dies langfristig die Rolle bestehender Systeme infrage stellen.
Dabei ist zu betonen, dass es sich bislang nicht um ein etabliertes oder global akzeptiertes Modell handelt. Weder gibt es einheitliche Standards noch eine breite internationale Beteiligung. Dennoch zeigt sich ein möglicher Trend: Die Grenzen zwischen physischer Wirtschaft und digitalen Finanzsystemen beginnen sich zu verschieben.
Ob daraus tatsächlich ein nachhaltiger Wandel entsteht, bleibt offen. Sollte sich der Einsatz digitaler Assets im Rohstoffhandel jedoch ausweiten, könnte dies als früher Hinweis auf eine umfassendere Transformation gewertet werden – hin zu einer stärker digitalisierten und möglicherweise tokenisierten Weltwirtschaft.

Viele Menschen kümmern sich um ihre Ernährung, treiben Sport und achten auf ihre Gesundheit – und fühlen sich trotzdem müde, erschöpft oder ständig krank. Sie suchen die Ursache im Blut, im Herzen oder im Kopf. Doch oft liegt sie ganz woanders: im Darm. Unser Darm ist weit mehr als ein Verdauungsorgan. Er ist eines der [...]
Der Beitrag Der Darm – unser zweites Gehirn erschien zuerst auf COMPACT.
Viele Menschen fühlen sich müde, erschöpft oder werden ständig krank, ohne zu wissen warum. Sie schlafen genug, sie essen nicht übermäßig viel, sie funktionieren im Alltag – und trotzdem fühlen sie sich nicht wirklich gesund. Der Grund liegt häufig tief in unserem Körper: Entzündungen. Entzündungen haben ein schlechtes Image, dabei sind sie eigentlich etwas Gutes. [...]
Der Beitrag Entzündungen – der stille Zerstörer erschien zuerst auf COMPACT.
David Stockman
Für die MAGA-Anhänger und die Fed-Fans ist das wahrscheinlich gar nichts.
Doch wer sich länger als zwei Wochen mit den Finanzkennzahlen beschäftigt hat, könnte das anders sehen. Wenn sich in Echtzeit Folgendes abspielt, deutet vieles darauf hin, dass sich unter der Oberfläche ein gewaltiges wirtschaftliches Beben zusammenbraut:
Das sind starke Signale für den zukünftigen Ausblick – aber ein goldenes Zeitalter des Wohlstands oder ein S&P 500 bei 10.000 gehört offensichtlich nicht dazu. Im Gegenteil: Das sieht ganz nach einem Ausbruch aus – einem überwältigenden Misstrauensvotum gegenüber den Ausgaben-, Verschuldungs- und Gelddruck-Orgien, die weiterhin aus Washington kommen und sich sogar noch beschleunigen.
Wie aus der Grafik unten hervorgeht, ist der Preis von historischem Geld – Gold – in eine neue, nahezu parabolische Phase eingetreten. So dauerte es neun Jahre, bis sich der Preis von 1.300 Dollar pro Unze im Jahr 2016 auf 2.700 Dollar bis Januar 2025 verdoppelte – unter den einheitlichen Schulden- und Gelddruck-Politiken beider Parteien.
Doch seit dem Beginn von „Trump 2.0“ hat sich der Preis nicht nur erneut verdoppelt, sondern ist allein seit August sogar um 31 % – von 3.400 auf etwa 4.440 Dollar – explodiert.

Der Anstieg eines weiteren „alten Geldes“, Silber, war zuletzt noch spektakulärer.
Nach Jahren bei 20 Dollar pro Unze oder darunter schoss es regelrecht in die Höhe – ein Anstieg von 65 % in nur 30 Tagen. Eine vergleichbare Entwicklung gab es nur einmal zuvor: zwischen 1978 und 1980, als der Preis von 5 auf 40 Dollar pro Unze explodierte.
Danach stieg die Inflation bekanntlich in den zweistelligen Bereich, woraufhin die „Volcker-Kur“ folgte. Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen stieg auf 16 %, der Leitzins auf über 20 %, gefolgt von zwei Jahren schwerer stagflationärer Turbulenzen.
Natürlich reimt sich Geschichte oft, wiederholt sich aber selten exakt. Und aktuell gibt es keinen Volcker bei der Fed – und auch niemanden in Sicht, der ihm nahekommt.
Denn trotz all seiner Fehler zögerte Jimmy Carter im August 1979 nicht, einen starken, auf stabiles Geld ausgerichteten Fed-Vorsitzenden zu ernennen, der wiederum nicht zögerte, die Geldpresse zu stoppen.
Ein oft vergessener Aspekt von Volckers erfolgreicher Bekämpfung der Inflation Ende der 1970er war, dass sich der Dollar stabilisierte, als die Geldschöpfung gedrosselt wurde. Zwischen Ende 1979 und 1985 verdoppelte sich der handelsgewichtete Wert des Dollars mehr als.
Das senkte die Importkosten und übte gleichzeitig Druck auf die Preise US-amerikanischer Güter aus. Die einfache Tatsache damals wie heute ist: Wenn man den Dollar schwächt – in einer Wirtschaft, die jährlich Waren im Wert von 3,5 Billionen Dollar importiert – bestimmt der Wechselkurs maßgeblich die Preisentwicklung von Gütern und Rohstoffen.
Dementsprechend wurde die Inflation von über 13 % im Jahr 1980 bis Mitte 1983 auf etwa 3 % pro Jahr gesenkt – dank der starken Erholung des Dollars.

Bekanntlich verfolgt Donald Trump wirtschaftlich vor allem ein Ziel: niedrigere Zinsen und einen schwächeren Dollar. Letzteres nimmt beinahe obsessive Züge an.
Die Wahrheit ist, dass Trump den freien Markt nie wirklich verstanden oder respektiert hat. Seine Grundhaltung entspricht eher der eines umfassenden Befehlshabers über wirtschaftliche Angelegenheiten – gepaart mit einer Verschwörungsmentalität, die unerwünschte Entwicklungen wie einen starken Dollar ausländischen Machenschaften zuschreibt, statt den Kräften von Angebot und Nachfrage.
Es überrascht daher nicht, dass auch der Wechselkurs des Dollars in den letzten zwölf Monaten deutlich in die falsche Richtung gegangen ist.
Früher wurde die Politik eines schwächeren Dollars zumindest von einem starken Finanzminister wie James Baker vertreten, der zwar ebenfalls niedrigere Zinsen wollte, aber noch Respekt vor Experten und wirtschaftlichem Mainstream hatte.
Das Ergebnis war letztlich eine Anpassung des Dollarkurses auf ein Niveau wie vor der Inflationsphase der späten 1970er.
Doch heute handelt es sich nicht um eine kontrollierte Anpassung, sondern um einen chaotischen Angriff auf den Dollar – angetrieben von einer wirtschaftspolitisch inkompetenten Führung im Weißen Haus.
Das wurde besonders deutlich, als US-Finanzminister Scott Bessent kürzlich eine sogenannte „Rate Check“-Aktion anordnete – eine seltene Maßnahme, bei der Banken zum Wechselkurs USD/JPY befragt wurden.
Solche Aktionen signalisieren den Devisenmärkten normalerweise eine bevorstehende Intervention – und warnen davor, unvorbereitet zu sein.
Mit anderen Worten: Washington ist offenbar bereit, den eigenen Dollar gezielt zu schwächen, um den angeschlagenen Yen zu stützen – in der Hoffnung, dadurch den Verkauf der enormen Menge neuer Staatsanleihen zur Finanzierung des steigenden Defizits zu erleichtern.
Kurz gesagt: Am US-Anleihemarkt droht eine massive Krise, während eine Gruppe wirtschaftspolitischer „Cowboys“ an der Macht ist, die zu immer extremeren Maßnahmen greifen könnten, um die Konsequenzen zu vermeiden.
Die geplante Währungsintervention zugunsten des Yen zeigt, dass die aktuelle Politik dabei ist, endgültig die Kontrolle zu verlieren.
Denn wenn es eine entwickelte Volkswirtschaft gibt, die für extreme Verschuldung und exzessives Gelddrucken steht, dann ist es Japan. Dennoch scheint die US-Regierung darauf zu setzen, dass Japan weiterhin amerikanische Schulden aufkauft.
Anmerkung der Redaktion:
Bewegungen wie Gold über 5.000 Dollar und dreistellige Silberpreise sind kein „Marktrauschen“, sondern ein klares Misstrauensvotum gegenüber dem Schulden- und Gelddrucksystem – und ein Warnsignal, dass politische Entscheidungsträger mit noch stärkerer Geldentwertung reagieren könnten.
Wenn du wissen willst, wie du dich auf einen möglichen Zusammenbruch des Finanzsystems vorbereiten kannst, bietet unser Spezialbericht konkrete Strategien für den Fall eines Verlusts des Dollar-Status als Weltreservewährung oder möglicher Kapitalverkehrskontrollen.


Es bleibt kompliziert: In einem neuen Buch über den Populismus und Eliten analysiert Jörg Baberowski detailiert die Systemkrise im Westen – doch an vielen Stellen bleibt er merkwürdig vorsichtig. Ludwig Witzani rezensiert.
Dieser Beitrag Buchrezension Wenn Elite unfair spielt wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Viele Menschen denken beim Thema Blutzucker sofort an Diabetes. Doch Blutzucker betrifft nicht nur Diabetiker. Er betrifft jeden Menschen – jeden Tag. Er entscheidet darüber, ob wir Energie haben oder müde sind. Ob wir Fett einlagern oder Fett verbrennen. Ob Entzündungen entstehen oder unser Körper stabil bleibt. Und ob der Stoffwechsel funktioniert. Der Blutzucker ist [...]
Der Beitrag Blutzucker – der heimliche Krankmacher erschien zuerst auf COMPACT.

Ausschnitt aus dem Interview mit Jens Fischer Rodrian | "Deutschland Neutral" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-jens-fischer-rodrian-2/
Die drei Herausgeber, Uli Gellermann, Arnulf Rating und Jens Fischer Rodrian, haben soeben ein Buch mit dem Titel „Deutschland Neutral – Mit Sicherheit für Frieden“ veröffentlicht.
34 Autorinnen und Autoren haben sich in ihren Beiträgen unter anderem mit den Hintergründen befasst, warum Deutschland nach dem 2. Weltkrieg von den Westmächten, maßgeblich den USA, daran gehindert wurde, ein politisch neutrales Land zu werden bzw. auch selbstverschuldet diese Chance vergab. Das heutige Deutschland ist entgegen so vieler Verlautbarungen nicht souverän und in einem noch geringeren Maße politisch unabhängig.
Nach der Wende haben die politischen Führungen Deutschlands jede Gelegenheit genutzt, auf der Grundlage neu entfachter Großmachtfantasien dem Ansehen des Landes in der Welt zu schaden und alle Möglichkeiten in den Staub getreten, ein fairer Vermittler auf der internationalen Bühne zu sein.
Die herrschende, kriegslüsterne politische Kaste Deutschlands ist heute die Speerspitze der bellizistisch-stiefelleckerischen Vasallen der USA in Europa, sie fördert und missbraucht die EU auf ihrem Kurs in Richtung eines Krieges gegen Russland und verrät alle demokratischen Traditionen durch den Ausbau eines umfassenden Zensur- und Kontrollregimes nach innen.
Bösartigen Scheineliten auf totalitärem Destruktionskurs müssen sich alle Menschen, die in Völkerfreundschaft und Frieden leben wollen, mit allen friedlichen Mitteln entgegenstellen und neue Wege jenseits gleichgeschalteter Parteien und übergriffiger Staatsapparate gehen. Eine Chance auf diesem Weg ist die Neutralität des Landes in der Mitte Europas.
Das Gespräch mit Jens Fischer Rodrian führte Ullrich Mies.
Hier Buch bestellen: https://westendverlag.de/Deutschland-neutral/2434

Es gibt eine Müdigkeit, die nicht vom Schlaf kommt. Eine Unruhe, die nicht vom Alltag kommt. Und eine Erschöpfung, die nicht verschwindet, egal wie lange man sich ausruht. Viele Menschen leben heute in einem Zustand permanenter Anspannung. Der Körper ist wach, der Kopf ist laut, der Schlaf ist flach – und die Energie verschwindet langsam [...]
Der Beitrag Stress, Schlaf, Stärke – die Antwort heißt Ashwagandha erschien zuerst auf COMPACT.
Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.
Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.
1. Zu meiner Person
Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.
Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.
2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4
Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.
Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:
Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.
In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:
„(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,
a) am kulturellen Leben teilzunehmen;
(b)…)
c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.
(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“
Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.
Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.
„Artikel 25
Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.
Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.
Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“
Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:
„(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“
Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.
Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.
Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2
Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:
Randnummer 12:
„Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“
Auf Seite 2, Randnummer 13:
„Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“
oder Seite 2 Randnummer 16.:
„Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“
Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.
Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt
Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.
Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.
„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“
Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.
Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:
„Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“
Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.
„Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.“
Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.
Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.
Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3
Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.
In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.
Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.
Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.
In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:
„Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“
In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:
„Produktinformationen
Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“
Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.
Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.
Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:
1. Die zugelassenen Indikationen
Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.
Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.
In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.
Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:
Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.
Schadensbericht Pfizer, April 2021
Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:
COVID-19 AESIs
- Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed
Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.
Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.
Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.
Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361
Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.
„7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;
7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;
7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;
7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …“
Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.
Medizinischer Versuch bis Dezember 2023
Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:
Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.
Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.
Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.
Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.
Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.
Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.
9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG
Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.
Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.
Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:
Artikel 7
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.
Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf
Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.
Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.
Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.
11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime
Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:
Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.
Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“
Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.
Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:
„Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …
(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)
Sie sind abrufbar wie folgt:
2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig
Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.
Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg
Viele Menschen achten auf ihr Herz, auf ihren Blutdruck, auf ihren Rücken oder auf ihr Gewicht. Doch ein Organ wird dabei fast immer übersehen – der Darm. Dabei entscheidet kaum ein anderes Organ so stark darüber, ob wir gesund, krank, müde, energievoll, schlank oder entzündet sind. Gesundheit beginnt oft nicht im Kopf, nicht im Herzen, [...]
Der Beitrag Der Darm – warum hier Gesundheit entsteht erschien zuerst auf COMPACT.

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“
Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.
Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Paul Brandenburg – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.
Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.
Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.
Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

Das israelische und amerikanische Militär, dass Lufthoheit erreicht haben will, sei mit Attrappen getäuscht und in eine Falle gelockt worden. Überdies wurde vom Iran mit Marschflugkörpern der Stützpunkt Diego Garcia in einer Entfernung von 4000 km angegriffen. Europa liegt damit in Reichweite.
Der Beitrag Iran hat mit einem angeblich vorbereiteten Luftabwehrsystem einen F-35 Stealth Bomber angeschossen erschien zuerst auf .
Der Roboter Phantom von Foundation Future Industries, Eric Trump ist Investor, soll alle Waffen bedienen können, mit denen Menschen ihre Gegner bekämpfen, und sich in der für Menschen ausgelegten Umwelt bewegen und handeln zu können. Es gebe die "moralische Verpflichtung, Roboter anstelle von Soldaten in den Krieg zu schicken"
Der Beitrag US-Firma testet humanoide (Kampf)Roboter in der Ukraine erschien zuerst auf .

Scheitert die US-Strategie „Win in Complex World 2020-2040“?
Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Effenberger.
Die aktuelle Situation im Rahmen des sogenannten Iran-Kriegs 2026 lässt sich auch nach 11 Tagen kaum objektiv abbilden. Die Lage auf beiden Kriegsschauplätzen ist angespannt, dümpelt auf hohem Niveau vor sich hin, eskaliert im Moment nicht weiter in neue Großoffensiven und bleibt in der Golfregion auf Luftangriffe, Drohnenoperationen und die Unterbrechung der Öllieferkette in der Straße von Hormus sowie weitgehend auf negative Auswirkungen auf benachbarte Regionen (sogenannte regionale Spillover-Effekte) beschränkt.
Aktuelle Fronten in der Golfregion
USA und Israel führen weiterhin massive Luftschläge gegen iranische Ziele durch, darunter Revolutionsgarden-Hauptquartiere, Raketenproduktion und Marineeinrichtungen – mit über 6.500 abgeworfenen Bomben seit Kriegsbeginn; Iran meldet über 1.200–1.300 Tote. Beide Angaben wurden bisher nicht unabhängig verifiziert. (1)
Auf die US/IS-Angriffe kontert der Iran mit Raketen auf Israel (Sirenen in Tel Aviv), Drohnen auf US-Basen im Irak/Kuwait und ballistischen Versuchen gegen NATO-Ziele in der Türkei wie Incirlik, die angeblich abgefangen wurden; Teheran beansprucht Kontrolle über die Straße von Hormus. (2) Auf iranischer Seite weitet sich der Konflikt auf Proxys aus: Hisbollah, Huthis und proiranische Milizen im Irak sind aktiv, während Kurden im Nordirak neutral bleiben und keine klaren Kämpfe führen. (3)
Der chinesische Militärphilosoph Sun Tzu (5. Jhdt. vor Chr.) und die aktuelle Berichterstattung
Der chinesische General wirkte während der Frühlings- und Herbstperiode (ca. 770–476 v. Chr.) im östlichen Zhou-Reich, als China in kriegführende Staaten zerfallen war.
Sun Tzu hinterließ mit "Die Kunst des Krieges" (4) ein absolutes Meisterwerk – kurz, präzise und sehr wirkungsvoll –, das weit über militärische Strategien hinausgeht. Ein zeitloses Werk über Führung und kluges Handeln. Die Lehren sind überraschend aktuell und lassen sich nicht nur auf Krieg, sondern auch auf Alltag, Beruf und Entscheidungen übertragen und sind heute genauso relevant wie damals.
In seinem Werk betonte Sun Tzu mehrfach die zentrale Rolle von Täuschung und Propaganda als strategische Mittel im Krieg und empfahl, Schwäche vorzutäuschen (wie der Iran am 28. Februar 2026?), wenn man stark ist, und Stärke zu zeigen, wenn man schwach ist. Die Kontrolle des Feindes über seine Wahrnehmungen und Überzeugungen sei entscheidend, um ihn zu täuschen und seinen Widerstand zu brechen. Die Propaganda sah er als ein Werkzeug, den Gegner zu verwirren, Fehleinschätzungen zu provozieren und so strategische Vorteile zu gewinnen.
Für ihn beruhte die gesamte Kriegsführung auf Täuschung, der Sieg hänge oft davon ab, wie gut man den Feind glauben machen kann, was nicht real ist, um ihn zu manipulieren und kampfunfähig zu machen. (5) Sun Tzu sah den Krieg nicht primär als physische Konfrontation, sondern als geistiges Ringen, bei dem es darum geht, den Feind zu destabilisieren und seine Entschlossenheit zu schwächen – idealerweise ohne eine blutige Schlacht. Die beste Form des Sieges ist laut Sun Tzu, den Widerstand des Gegners ohne direkten Kampf zu brechen. (6) Demzufolge sei "der weise Krieger der, der Kriege vermeidet."
Vor diesem Hintergrund ist eine unparteiische, an der Wahrheit orientierte Analyse schwer möglich. Es muss zwischen den Zeilen gelesen werden, wobei Analysten, die sich in der Vergangenheit durch Objektivität ausgezeichnet haben, stärker gewichtet werden.
Der Iran-Konflikt eskalierte Ende Februar 2026 mit israelisch-US-amerikanischen Angriffen auf iranische Atomanlagen und Militärziele (z. B. Natanz). Darauf antwortete der Iran mit einem massiven Raketen- und Drohnen-Gegenschlag auf Israel (Haifa und Tel Aviv) sowie auf US-Basen in Jordanien, Irak, Kuwait (z. B. Ali-Al-Salem), Bahrain (z. B. Juffair), Katar (Al-Udeid), Saudi-Arabien (Prince Sultan) und die VAE (Al-Dhafra). Es wurden zivile Ziele wie Flughäfen (z. B. in Aserbaidschan/Nachitschewan), Häfen (z. B. Dschabal Ali in Dubai, Ra's Tanura in Saudi-Arabien) und Wahrzeichen (z. B. Hotels in Dubai, Türme in Bahrain) getroffen.
Mantrahaft wiederholten USA und Israel die Botschaft, dass fast alle (99%) iranischen Raketen oder Drohnen abgefangen werden konnten, nur minimale Schäden an US-Basen wurden bisher zugegeben.
Irans Angriffe auf die US-THAAD-Basen sind von verschiedenen Seiten bestätigt
Das hochmoderne US-Raketen-Abwehrsystem THAAD (Terminal High Altitude Area Defense) fängt ballistische Raketen in ihrer Endphase ab – also beim Wiedereintritt in die Atmosphäre oder kurz davor.
Jede der 8 Batterien umfasst 6 mobile Abschussfahrzeuge mit je 8 kinetischen Lenkflugkörpern (keine Sprengköpfe), die Ziele durch pure Aufprallenergie zerstören; Reichweite 150–200 km, Flughöhe bis 150 km (exoatmosphärisch).
Ein AN/TPY-2-Radar (Kosten: ca. 500–1 Mrd. USD pro Einheit), erkennt und verfolgt Raketenstarts in Echtzeit über 1.000+ km und leitet Feuerlösungen für THAAD und verbundene Systeme (Patriot, Aegis). (7) Dazu integriert das Feuerleitsystem Daten mit BMDS-Netzwerk (Ballistic Missile Defense System) für mehrschichtige Abwehr. (8)
THAAD schützt strategische Ziele wie Stützpunkte, Städte oder Flotten (z. B. Fünfte Flotte Bahrain) vor Kurz-/Mittelstreckenraketen (SRBM/IRBM) und bietet begrenzten Schutz vor ICBMs; es ergänzt niedrigere Systeme wie Patriot (Endphase niedrig) und obere wie Aegis SM-3 (Mittelphase).
Es sind nur 8 Batterien weltweit verfügbar (USA, VAE, Saudi-Arabien, Südkorea); die Produktion ist langsam (Lockheed Martin: 11–12 Abfangraketen/Jahr), die Radars extrem teuer und wartungsintensiv – die Zerstörung eines AN/TPY-2 lähmt damit ganze Abwehrnetze im Golf. (9)
Sieben von den insgesamt acht THAAD-Batterien sind einsatzbereit. Zwei Systeme stehen in Israel, eines in Südkorea, eines in Guam. Damit bleiben drei Batterien, um den Rest der Welt abzudecken: den indopazifischen Raum, den Golf und die kontinentalen Vereinigten Staaten selbst.
Und nun wurden vier THAAD-Radarsysteme, die unersetzlichen Nervenzentren, die die Batterien funktionsfähig machen, auf der Arabischen Halbinsel getroffen: Prince Sultan, Al Ruwais, Abu Dhabi, Muwaffaq Salti. Ohne ihr AN/TPY-2-Radar kann eine THAAD-Batterie keine Ziele bekämpfen.
Diese Katastrophenmeldung für USA und Israel wurde zunächst heruntergespielt.
Inzwischen wird die Kernaussage – dass der Iran bei seinem Angriff gezielt die „Kommunikations- und Koordinationsschicht“ der US‑Raketenabwehr (SATCOM, Radome, AN/TPY‑2 und andere Radarsysteme) an mehreren Golf‑Standorten gleichzeitig getroffen hat – von öffentlich zugänglichen Quellen weitgehend gestützt. (10)
Die New York Times berichtet, dass Iran gleichzeitig mehrere US‑Standorte in Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi‑Arabien und in den VAE angegriffen hat, und stützt sich dabei auf kommerzielle Satellitenbilder (Planet, Maxar/Airbus). (11)
Genannt werden u.a. das Hauptquartier der US‑Fünften Flotte in Manama (Naval Support Activity Bahrain), Al Udeid Air Base (Katar), Camp Arifjan und Ali Al Salem (Kuwait), Prince Sultan Air Base (Saudi-Arabien) sowie Anlagen bei Al Ruwais und Al Dhafra in den VAE. (12)
Die Times spricht von „damage near vital equipment“ und zerstörten oder schwer beschädigten Strukturen in unmittelbarer Nähe von Kommunikations‑ und Radar‑Infrastruktur, betont aber, dass der genaue technische Funktionsstatus vieler Systeme nicht unabhängig verifiziert werden kann. (13)
Mehrere Berichte konkretisieren, welche Anlagen getroffen wurden, und dass es sich überwiegend um Kommunikations‑ und Radar‑Knoten handelt. (14)
Bei der US‑Basis in Manama (Al‑Jufair, Naval Support Activity Bahrain) wurden mindestens zwei Radome zerstört, in denen laut US‑Presse AN/GSC‑52B‑SATCOM‑Terminals untergebracht waren. (15)
Auch andere Quellen sprechen von zerstörten „satellite communications terminals“ am Hauptquartier der Fünften Flotte. (16)
Auch Al Udeid, zentraler Luftwaffen‑Hub der USA im Golf, wurde Ziel von Raketen‑ und Drohnenangriffen; Analysen sprechen von Schäden in Bereichen, in denen ein großes AN/FPS‑132‑Frühwarnradar und weitere Langstrecken‑Sensorik vermutet werden. (17)
Für eine direkte, irreparable Zerstörung des AN/FPS‑132 geben Fachquellen aber eine gewisse Unsicherheit an, weil die Bildlage nicht in allen Details eindeutig ist. (18)
Mehrere Radome in Camp Arifjan wurden zerstört, und Strukturen mit Bezug zu SATCOM‑Systemen in Ali Al Salem weisen deutliche Treffer‑ und Brandschäden auf. (19)
Diese Standorte sind wichtige logistische und Führungszentren der US‑Armee im Golf. (20)
Am Prince Sultan Air Base wurden Anlagen in einem Bereich getroffen, in dem zuvor u.a. ein mobiles AN/TPY‑2‑Radar eingesetzt worden war. (21)
Vereinigte Arabische Emirate – Al Dhafra, Al Ruwais:
Berichte nennen Schäden an militärischer Infrastruktur bei Al Ruwais und Al Dhafra, wo US‑Luftstreitkräfte stationiert und US‑Radar‑/Kommunikationseinrichtungen integriert sind. (22)
Verschiedene Fachberichte halten ausdrücklich fest, dass Iran mehrfach Radome und SATCOM‑Terminals angegriffen hat, etwa Radome mit AN/GSC‑52B‑SATCOM in Bahrain und mehrere Radome in Camp Arifjan. (23)
Auch bei Ali Al Salem, Prince Sultan und in den VAE liegen Hinweise vor, dass Bereiche mit SATCOM‑‑ bzw. Radar‑Infrastruktur getroffen wurden, obwohl der genaue technische Schaden (totaler Ausfall vs. zeitweise Beeinträchtigung) nicht im Detail bekannt ist. (24)
NDTV und andere internationale Medien sprechen von gezielten Angriffen auf AN/TPY‑2‑Stellungen, die als „Augen“ des THAAD‑Netzwerks gelten, und zeigen Satellitenbilder, die beschädigte Radar‑Sites in Jordanien, Katar, den Emiraten, Saudi‑Arabien, Bahrain und Kuwait verorten.
Ein Fachartikel erwähnt zusätzlich mögliche Schäden an einem weiteren AN/TPY‑2 in der jordanischen Muwaffaq‑Salti‑Base, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass hierfür noch keine eindeutigen Bildbelege vorliegen. (25)
Formulierungen wie „SATCOM‑Terminals zerstört“, „Radome aufgebrochen“, „Satellitenschüsseln verschwunden“ und der Hinweis auf AN/TPY‑2‑basierte Raketenverfolgungs‑Infrastruktur entsprechen also im Kern der in diesen Analysen beschriebenen Zielwahl, sprachlich vielleicht etwas zugespitzt. (26)
Systematik der Angriffe
Sicherheitsanalysten betonen, dass Iran nicht nur „irgendwelche“ Gebäude, sondern besonders Knotenpunkte der US‑Kommando‑, Kommunikations‑ und Radarstruktur in mehreren Ländern gleichzeitig angegriffen hat (Bahrain, Kuwait, Katar, Saudi‑Arabien, VAE, teils darüber hinaus). (27)
Die Auswahl der Ziele – Radarsysteme, SATCOM‑Radome, zentrale Luftwaffen‑ und Flottenstützpunkte – wird in diesen Analysen als bewusstes Bestreben interpretiert, die integrierte US‑Luft‑ und Raketenabwehr zumindest temporär zu „blenden“ und zu entkoppeln und nicht nur einzelne Start‑ oder Abfangstellungen zu treffen. (28)
Formulierungen wie „teil eines Plans“ und „kommunikative/koordinative Schicht auseinandernehmen“ spiegeln somit die Einschätzung vieler Beobachter wider, auch wenn westliche Medien diese strategische Wirkung vorsichtiger formulieren und auf die begrenzte Datenlage verweisen. (29)
Die zugespitzte These, Iran habe „die Kommunikations‑ und Koordinationsschicht, die die amerikanische Raketenabwehr als einheitliches System funktionieren lässt, kartiert und dann Stützpunkt für Stützpunkt in fünf Ländern gleichzeitig auseinandergenommen“, ist also eine interpretierende Verdichtung, steht aber im Einklang mit dem Muster, das unabhängige Analysen aus den verfügbaren Satellitenbildern und Schadensberichten herauslesen. (30)
Bahrain: Naval Support Activity (Al-Jufair)
Zwei Radome wurden durch SHAHED-2-Drohnen zerstört; sie beherbergten laut US-Quellen AN/GSC-52B-SATCOM-Satellitenkommunikationssysteme. Satellitenbilder (Before/After) belegen strukturelle Schäden am Hauptquartier der Fünften Flotte in Manama, inklusive Rauchentwicklung und Einsatz von Rettungsteams; es gibt keine bestätigten Opferzahlen. (31)
Die Basis bleibt operativ, der Schaden betraf vor allem sensible Kommunikationsinfrastruktur.
Katar: Al Udeid Air Base
Das große AN/FPS-132-AESA-Frühwarn- und Langstrecken-Anti-Ballistic-Radar scheint getroffen worden zu sein, aber Satellitenbilder (Planet Labs, Maxar) zeigen Inkonsistenzen, die eine volle Bestätigung verhindern. (32) Schäden an einem strategischen Radarsite nördlich der Base (Al-Khor) sind durch Bilder von Planet Labs sichtbar; es handelt sich um eine 1-Milliarde-Dollar-Anlage für Raketenerkennung. (33) Die Base als CENTCOM-Forward-Headquarter blieb weitgehend funktionsfähig, mit minimalen strukturellen Ausfällen. (34)
Insgesamt ist inzwischen die Kernaussage des "Islander Report" vom 7. März 2026 mit dem Titel "Der Schutzschild ist weg – Iran zerstört vier THAAD-Systeme am Golf" (35) bestätigt:
Jordanien, Muwaffaq Salti Air Base
Verkohltes AN/TPY-2-Radar mit Trümmern; (36)
Saudi-Arabien, Prince Sultan Air Base
Rauch von verkohltem Zelt über AN/TPY-2-Antenne.
VAE, Al Ruwais
Direkte Treffer auf Radarfahrzeuge und Schutzgebäude; Wert pro Radar: 500 Mio. USD.
VAE, Al Dhafra/Abu Dhabi
Schwere Schäden an THAAD-Umgebung; mehrmalige Angriffe.
In weniger als zwei Wochen hat der Iran die USA etwa 25 % des gesamten THAAD-Abfangraketenvorrats verbrauchen lassen und nun das System blind gemacht. Er hat ihm die Augen genommen und die gesamte mehrschichtige Abwehr-Architektur in mehreren Einsatzgebieten operativ lahmgelegt.
Parallel dazu schloss der Iran zeitweise die Straße von Hormus, zunächst als Manöver der Revolutionsgarden (mehrere Stunden), später als vollständige Blockadeerklärung, was die USA als Angriff auf die globale Energieversorgung (Öl- und LNG-Transport) sehen. (37)
Zugleich eskalieren die vom Iran unterstützten Huthi-Milizen im Roten Meer mit anhaltenden Schiffsangriffen, die internationale Handelsrouten bedrohen.
Irans Angriffe auf die wichtige Baku-Tbilisi-Ceyhan-Pipeline
Anfang März 2026 erklärten die Sicherheitsdienste in Aserbaidschan, dass ein mutmaßlicher iranischer Plan zur Sabotage der wichtigen Ölpipeline entdeckt wurde. Ziel soll u. a. die Baku-Tbilisi-Ceyhan-Pipeline gewesen sein. (38)
Gleichzeitig kam es laut Berichten zu iranischen Drohnenangriffen auf Ziele in Aserbaidschan (z. B. Flughafen Nakhchivan). (39) Unverzüglich warnten Analysten, dass eine Attacke auf diese Pipeline große Auswirkungen auf die Energieversorgung Israels und auf den globalen Ölmarkt hätte. (40)
Schätzungen zufolge stammen 40–60 % der israelischen Ölimporte aus Aserbaidschan. Ein großer Teil dieses Öls erreicht Israel über die BTC-Route und Tanker aus Ceyhan. Ein iranischer Angriff könnte nicht nur für Israels Energieversorgung dramatische Folgen haben, sondern auch die internationalen Ölpreise beeinflussen und die NATO-Staaten (über die Türkei) indirekt betreffen.
Georgien verurteilt die Angriffe scharf, betont Solidarität mit Baku und warnt vor regionaler Destabilisierung, ohne militärisch zu eskalieren. (41)
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kritisierte am 4. März 2026 in Brüssel, dass der Iran den "Krieg exportiert" – durch Lieferung der gleichen Drohnen, die Russland in der Ukraine einsetzt, nun auch im Golf-Konflikt. Kallas sagte: „Der Iran exportiert den Krieg und versucht, ihn auf so viele Länder wie möglich auszuweiten, um Chaos zu säen.“ (42) Sie betonte, dass die gleichen iranischen Drohnen (z. B. SHAHED-Typen) täglich Kiew angreifen und nun Golf-Staaten bedrohen.
Noch scheint die BTC-Infrastruktur zu funktionieren, doch die Drohkulisse treibt die Ölpreise und macht die Märkte nervös. (43)
Washington wurde im Vorfeld des Krieges gewarnt
Am 24. Februar 2026 erschien in Foreign Affairs mit dem wegweisenden Artikel "Why Iran Will Escalate" (44) eine wirklichkeitsnahe Prognose des ehemaligen NSC-Direktors für Iran und heutigen Fellow am Atlantic Council, Nate Swanson. Er schreibt, dass ein neuer US-Angriff auf Iran unter Präsident Donald Trump anders verlaufen wird als frühere Aktionen – diesmal mit erheblicher Eskalationsgefahr.
Swanson argumentiert, dass ein weiterer US‑Angriff auf Iran diesmal sehr wahrscheinlich zu einer Eskalation führen wird – anders als bei früheren Aktionen Trumps, die ohne große Folgen geblieben sind. Er begründet das vor allem mit der Mischung aus der inneren Schwäche des iranischen Regimes und dessen Überzeugung, dass die USA und Israel seine Raketenfähigkeit dauerhaft zerstören wollen.
Weiter betonte Swanson, dass Irans Schwäche nicht zu mehr Kompromissbereitschaft, sondern zu geringeren Verhandlungsspielräumen führt; das Regime fürchte um sein Überleben und könne symbolische "Siege" Trumps innenpolitisch kaum verkaufen.
Die US‑Verhandlungsführung unter Trump sei oberflächlich und stark symbolorientiert (großer Deal, totale Aufgabe von Nuklearprogramm und Raketen), während Iran traditionell auf detaillierte, schrittweise Gegenleistungen setze; diese Diskrepanz blockiere jede Einigung.
Chamenei und die Führung hätten das Raketenprogramm als Fundament der eigenen Sicherheit und Macht gesehen; seine Aufgabe sei für sie faktisch nicht infrage gekommen, selbst unter massivem Druck.
Weil Israel und die USA das iranische Militär (Luftabwehr, Nuklearprogramm, Milizen) stark geschwächt haben und nun auch die Raketen bedrohen, glaube Teheran, es müsse härter und sichtbarer zurückschlagen, um weitere regelmäßige Angriffe abzuschrecken.
Trump verfolge gleichzeitig mehrere Ziele (Macht-Demonstration, innenpolitische Profilierung, Abgrenzung von Obama, angeblicher Schutz der iranischen Protestbewegung), ohne klare Priorität – das erhöhe das Risiko, im Fall einer Fehleinschätzung keinen Plan für die Eskalation zu haben.
Iran könne, statt einen großen Krieg zu suchen, gezielt eskalieren: etwa US‑Soldaten in der Region töten, Israel mit mehr Raketen beschießen oder die Energieversorgung und Schifffahrt im Nahen Osten stören (Straße von Hormuz, Angriffe über Huthi‑Verbündete, Infrastruktur der Golfstaaten).
Solche Schritte würden die USA innenpolitisch unter Druck setzen, da die Mehrheit der Amerikaner einen Iran‑Krieg ablehnt und steigende Ölpreise sowie US‑Opfer Trump geschadet hätten.
Insgesamt sieht der Autor Trump in einer selbstgebauten Falle: Er hat viele „Auswege“ ausgeschlagen, lässt sich von Falken antreiben und könnte, entgegen seinem Versprechen, "endlose Kriege" zu beenden, tiefer in einen teuren Konflikt mit Iran hineingezogen werden, als er beabsichtigt.
Colonel Douglas Macgregors zentrale Thesen
Der pensionierte US-Oberst und Kritiker der US-Außenpolitik Colonel Douglas Macgregor diskutierte mit Prof. Glenn Diesen (russisch-norwegischer Geopolitik-Experte) mehrmals im Februar/März 2026 die Eskalation im Iran-Krieg. Er prognostizierte dort explizit, dass der Iran siegen und überleben wird, während USA/Israel scheitern.
Macgregor sieht den Konflikt als US-/israelischen Fehltritt, da Iran einen "totalen Krieg" ums Überleben führt: "Iran wird kämpfen, bis wir aufgeben, zerstört sind oder sie nicht mehr können – sie haben den Heimvorteil."
Er argumentiert, USA/Israel hätten die iranische Widerstandsfähigkeit (Hyperschallraketen wie Schahab, Drohnen, Proxys, Hormus-Blockade) unterschätzt; Logistikprobleme (Munitionsmangel) würden den Westen langfristig schwächen. Iran müsse nur überleben – je länger der Krieg dauere, desto schwächer wirkten USA/Israel global, was BRICS (mit China/Russland) stärke; er prophezeit einen "neuen Nahen Osten", in dem Israel "nicht überleben" könnte.
Kontext der Interviews
26. Februar 2026 (vor dem Krieg): Macgregor warnte vor unvermeidbarem Krieg, Iran würde asymmetrisch siegen.
1./2. März 2026 (Kriegstag 2–3): Er analysierte erste iranische Treffer (27 US-Basen, Häfen) als Erfolg; USA seien "verpflichtet", aber logistisch überfordert; Iran als BRICS-Schlüsselspieler in Richtung einer multipolaren Weltordnung, wo Iran/Russland/China den Hegemonie-Wechsel beschleunigen.
9. März 2026: Macgregors "Iran-Sieg"-These passt zu aktuellen Entwicklungen (abnehmende iranische Raketenintensität, aber anhaltende Hormus-Störung): Er sieht US-Auszug als wahrscheinliches Ende, ähnlich wie in Afghanistan. Kritiker nennen ihn "pro-russisch", doch seine Militäranalyse (Raketenreserven, keine Bodentruppen) wird in alternativen Kreisen zitiert.
Washingtoner Geheimdienst-Leak
Die Washington Post veröffentlichte nach den weniger erfreulichen Meldungen vom Golf-Kriegsschauplatz eine Analyse, die vor dem 28.Februar 2026 von den vier wichtigsten US-Geheimdiensten – der CIA, der Defense Intelligence Agency, dem Bureau of Intelligence and Research des Außenministeriums und der National Security Agency – im "National Intelligence Council" (NIC) entstanden war. (45)
In diesem unter der Leitung von Tulsi Gabbard stehenden Gremium kamen die vier Dienste zu dem Schluss, dass die iranische Klerika und das Militärestablishment auf die Ermordung des Obersten Führers Ayatollah Ali Chamenei reagieren würde, indem sie Protokolle befolgten, die die "Kontinuität der Macht" wahren sollen. (46)
Dieses gezielte Geheimdienst-Leak offenbart, dass der Krieg im Iran nicht gut läuft und der US-amerikanische Geheimdienst das Washington-Spiel beginnt:
"Gib mir nicht die Schuld, ich habe dich gewarnt, es nicht zu tun".
Neue Situation auf dem Kriegsschauplatz in der Ukraine
Anfang März 2026 meldeten westliche Medien (vor allem MSN) eine Patt-Situation mit ukrainischen Geländegewinnen im Süden und Osten sowie massive russische Drohnen-/Raketenangriffe auf Infrastruktur und Verlegungen russischer Eliteeinheiten als Reaktion. Seit Ende Februar 2026 habe die Ukraine erstmals netto mehr Boden zurückerobert (ca. 400 km²), z. B. 8 Siedlungen bei Oleksandriwka (Donezk) und Vorstöße Richtung Hulyaipole/Saporischschja; Russland habe Pokrowsk eingenommen, würde aber an mehreren Fronten verlieren.
Als Reaktion würde Russland Luftlandetruppen und Marineinfanterie aus dem Pokrowsk-Abschnitt in den Süden (Dnipropetrowsk/Saporischschja) verlegen, um Gegenoffensiven zu stoppen. Von den Hunderten von Shahed-Drohnen (480 am 6. März) plus ballistischen Raketen (Iskander, Oreschnik) würde die ukrainische Luftwaffe 70–90% abfangen und im Gegenzug russische Drohnenstarts und Schiffe (z. B. Noworossijsk) angreifen.
Die Ernennung von General Sergei Surowikin (oft "General Armageddon" genannt) zum neuen Oberbefehlshaber der "militärischen Spezialoperation" (SMO) scheint derartigen Rückschlüssen Nahrung gegeben zu haben, signalisiert aber in jedem Fall eine Eskalation und die Umstellung auf eine härtere Kriegsführung durch Russland.
Was sind die Signale der Ernennung?
Offensive-Planung: Surowikin steht für Großangriffe mit Drohnen, Raketen und Artillerie auf Energie-/Zivilziele, um die Ukraine wirtschaftlich zu zermürben – das passt zum russischen Ziel, bis Ende 2026 die Truppen in der Ukraine auf 800.000 Mann zu verstärken.
Signal der Härte inmitten des Iran-Kriegs: Nachdem der alten Befehlshaber Belusow keine spektakulären Erfolge (keine "schnelle Befreiung" der DPR) vorweisen konnte – eine kämpfende Truppe braucht Erfolge – ist dieser Schritt zugleich ein Signal an Washington, dass Moskau nun in die Eskalation des Kriegsgeschehens einsteigt.
Im Kontext des Iran-Kriegs könnte Surowikin in der Ukraine eine "Zweite Front" schaffen, die den Iran entlastet, indem er NATO-Ressourcen bindet – ohne Russland zu überfordern.
Am 11. März 2026 scheint die Frontlinie weitgehend stabil mit russischen Vorstößen im Osten, etwa nahe Pokrowsk in Donezk, wo Russland Gebiete gewinnt, während die Ukraine vereinzelt Dörfer wie Hruske oder Rubischne zurückerobert hat. Seit Ende Februar meldet die Ukraine erste territoriale Gewinne, doch keine umfassenden Erfolge im Süden und Osten. Russische Eliteeinheiten wurden nicht explizit als Reaktion auf ukrainische Gewinne bestätigt; stattdessen verlegt Kiew Reserven wie die Asow-Brigade.
Russland führt weiterhin massive Drohnen- und Raketenangriffe durch, mit Rekordzahlen wie über 800 Drohnen in einer Nacht gegen Kiew und Infrastruktur im gesamten Land, was Tote, Brände und Stromausfälle verursacht. Ziele sind Energieversorgung, Bahnanlagen und Städte wie Charkiw; die ukrainische Luftabwehr wehrt viele ab, doch die Einschläge häufen sich. Das ist also keine Patt-Situation, sondern eine eskalierende russische Offensive. (47)
Die Ukraine kontert mit Angriffen auf russische Drohnenbasen und baut die Flugabwehr aus, leidet aber unter anhaltenden russischen Bombardements auf Zivilinfrastruktur. Die Diplomatie stockt mit russischen Gebietsforderungen und NATO-Verhandlungen ohne Fortschritt. Insgesamt also eine Steigerung des russischen Drucks trotz bescheidener ukrainischer Verteidigungserfolge. (48)
Die Gesamtsituation im 6. Jahr von "Win in a Complex World 2020-2040" deutet darauf hin, dass die US-Planer recht gut im Zeitmanagement liegen. Der Krieg dürfte auf beiden Schauplätzen weitergehen und sich in Zukunft weiter ausweiten. Das angestrebte Ziel dürften die USA jedoch verfehlen. Nachdem sich der Pulverdampf gelegt und der Gefechstlärm verklungen ist, wird es keine unipolare Weltordnung, sondern eine mulipolare Friedensordnung geben.
+++
Wolfgang Effenberger, Jahrgang 1946, erhielt als Pionierhauptmann bei der Bundeswehr tiefere Einblicke in das von den USA vorbereitete "atomare Gefechtsfeld" in Europa. Nach zwölfjähriger Dienstzeit studierte er in München Politikwissenschaft sowie Höheres Lehramt (Bauwesen/Mathematik) und unterrichtete bis 2000 an der Fachschule für Bautechnik. Seitdem publiziert er zur jüngeren deutschen Geschichte und zur US-Geopolitik. Zuletzt erschienen vom ihm: „Schwarzbuch EU & NATO“ (2020) sowie "Die unterschätzte Macht" (2022)
+++
1) https://www.marchanzeiger.ch/2026/03/05/drohnen-in-aserbaidschan-iran-krieg-weitet-sich-aus/
2) https://www.zeit.de/news/2026-03/05/neuer-raketenangriff-irans-auf-israel-sirenen-in-tel-aviv
4) Die neue moderne deutsche Übersetzung von „The Art of War“ (Übersetzt und kommentiert) – Timeless Lore Taschenbuch – 22. Dezember 2025
5) https://chinesische-weisheiten.com/40-sun-tzu-zitate/
6) https://chinesische-weisheiten.com/40-sun-tzu-zitate/
7) https://defence-network.com/us-raketenabwehr-thaad-unterstuetz-israel
8) https://missilethreat.csis.org/system/thaad/
10) https://en.sputniknews.africa/20260304/1083991141.html
12) https://www.solaceglobal.com/news/2026/03/06/iranian-attacks-gulf-security-outlook/
19) https://www.solaceglobal.com/news/2026/03/06/iranian-attacks-gulf-security-outlook
20) https://www.solaceglobal.com/news/2026/03/06/iranian-attacks-gulf-security-outlook/
22) https://en.sputniknews.africa/20260304/1083991141.html
27) https://en.sputniknews.africa/20260304/1083991141.html
28) https://www.solaceglobal.com/news/2026/03/06/iranian-attacks-gulf-security-outlook/
29) https://en.sputniknews.africa/20260304/1083991141.html
30) https://www.solaceglobal.com/news/2026/03/06/iranian-attacks-gulf-security-outlook/
32) https://www.ynetnews.com/article/bybbtvpyzl
33) https://www.ynetnews.com/article/bybbtvpyzl
36) https://islanderreports.substack.com/p/the-shield-is-gone-iran-takes-out
37) https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-strasse-hormus-usa-100.html
41) https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-krieg-angriff-aserbaidschan-100.html
43) https://www.rferl.org/amp/azerbaijan-iran-plot-oil-pipeline-energy-attack-middle-east/33698209.html
46) https://archive.ph/vDsAU#selection-379.0-397.66
47) https://www.lpb-bw.de/chronik-ukrainekonflikt
48) Ebda.
+++
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Schachbrett
Bildquelle: Kunakorn Rassadornyindee / shutterstock

Die penetrante Behauptung, die USA würden über ausreichend Munition verfügen, um "praktisch ewig" zu kämpfen, nährt den Verdacht, dass die Vorräte ausgehen und der Zeitdruck hoch ist. Iran droht härtere Angriffe mit neuen Raketen an. Angeblich verfügt die Revolutionsgarde über Fattah-2-Hyperschallraketen.
Der Beitrag Abnutzungskrieg mit dem Iran: Gehen USA und Israel bald die Raketen und Bomben aus? erschien zuerst auf .
More than half of the calories purchased by UK households are from ultra-processed food. That’s not a simple dietary statistic, but a structural signal: the country’s position at the extreme end of ultra-processed food consumption in Europe […]
The post UK’s Shocking Dependence on Ultra-Processed Food Exposes a Dangerous System first appeared on The Expose.
Eine Mehrheit der jungen Wähler träumt von demokratischem Sozialismus – und niemand fragt, warum. Von Klaus Albrecht Möller Es gibt Umfrageergebnisse, die einen sprachlos machen. …
Der Beitrag Die sozialistische Verführung: Wie Amerika seine Jugend verliert erschien zuerst auf Contra24.
Der WEF-Vordenker Yuval Noah Harari spricht offen aus, was andere nur hinter verschlossenen Türen planen: Der Mensch soll digital verwaltet, überwacht und durch ein Sozialkreditsystem …
Der Beitrag Die Zukunft ist gehorsam: Harari und der Plan für das globale Sozialkreditsystem erschien zuerst auf Contra24.
Die Zeiten ändern sich, so auch die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft. So wie das Industriezeitalter für Verwerfungen und Umwälzungen sorgte, wird es nun auch in …
Der Beitrag Rentenloch, Roboter und Reibach – warum eine Kapitaltransaktionssteuer der wahre Systemtest wäre erschien zuerst auf Contra24.