NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Bundesregierung räumt Defizite beim Schutz von Regimekritikern ein

veröffentlicht.
Vorschau ansehen „Transnationale Repression" ist ein Thema in Deutschland - das sind Maßnahmen autoritärer Regierungen gegen Kritiker im Ausland. Beim Schutz von Oppositionellen und Regimekritikern in Deutschland gibt es laut dem Innenministerium Aufholbedarf.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Die Architektur der Entrechtung: Hannes Hofbauer über das EU-Sanktionsregime gegen Russland

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zwischen außergerichtlicher Willkür und dem Abbruch diplomatischer Brücken: Im Berliner Sprechsaal präsentierte der Wirtschaftshistoriker und Verleger Hannes Hofbauer jüngst sein neues Werk „Aller Rechte beraubt“. Er sezierte dabei, wie sich der europäische Rechtsstaat schleichend in ein autoritäres Sanktionsregime transformiert. Von der „Jedermannspflicht“ bis zur administrativen Existenzvernichtung unliebsamer Kritiker beschrieb er in seinem Vortrag eine Architektur der Entrechtung, die das Fundament der Gewaltenteilung zunehmend untergräbt. Ein Bericht von Éva Péli.

„Wir leben in kriegerischen Zeiten – und das, was da mit den Sanktionen passiert, ist Teil eines Krieges.“ Mit diesen Worten eröffnete der Wiener Wirtschaftshistoriker Hannes Hofbauer die Vorstellung seines Buches. Das Werk analysiert präzise, wie sich das Rechtswesen schleichend wandelt: weg von der Gewaltenteilung, hin zum Ausnahmezustand. Der Untertitel fasst diese These treffend zusammen: „Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“.

Der Autor erinnerte an den NATO-Angriff auf Jugoslawien vor 27 Jahren (24. März 1999) und erklärte, dass dieses Ereignis die „relativ friedliche, repressionsfreie Zeit der 80er- und 90er-Jahre“ endgültig beendete.

Das 19. und 20. Sanktionspaket gegen Russland

Die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland knüpfen laut Hofbauer direkt an diese kriegerische Logik an. Während die EU Mitte Dezember 2025 das 19. Paket schnürte, arbeitet sie bereits am 20. Paket, das jedoch derzeit am Widerstand Ungarns stockt.

Obwohl die offizielle Zählung meist mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 beginnt, bestehen die Sanktionen der EU und der USA bereits seit Frühjahr 2014. „Wir erleben mittlerweile ein elfeinhalbjähriges Sanktionsregime“, resümierte der Historiker. An vorderster Stelle steht der Waldai-Klub, den Westeuropa – insbesondere Wien – durch zahlreiche hochkarätige Veranstaltungen kennt. Indem die EU den renommierten russischen Thinktank sanktioniert, setzt sie auch dessen führende Köpfe unter Druck, allen voran Waldai-Chef Fjodor Lukjanow. Für Hofbauer markiert dieser Schritt einen weiteren Abbruch der intellektuellen Brücken zwischen Russland und Europa. Ein Forum, das über Jahre den Austausch mit westlichen Experten pflegte, wird nun administrativ geächtet. Damit hat Brüssel die diplomatischen Brücken faktisch gesprengt.

Die Stoßrichtung sei dabei eindeutig: Das Ziel bleibt ein erzwungener Regimewechsel.

„Es handelt sich um ein kriegerisches Mittel im Kampf gegen Russland. Dieser Kampf umfasst militärische, logistische, mediale und gesellschaftliche Mittel – die Sanktionspolitik bildet einen Teil davon. Sie bricht das Völkerrecht, weil die UNO sie nicht erließ und überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert.“

Wirtschaftskrieg gegen Russland: Die Strategie der Delegitimierung

Nach über einem Jahrzehnt scheint das Arsenal des klassischen Wirtschaftskrieges weitgehend erschöpft: Die Verantwortlichen koppelten Russland vom SWIFT-System ab, froren Zentralbankgelder ein, zerstörten die Energiepartnerschaft mit Deutschland und schlossen das Land aus Wissenschaft, Kultur und Sport aus. In dieser Sackgasse rücken nun verstärkt Personensanktionen in den Mittelpunkt, wie Hofbauer erklärt.

Bereits im März 2014 erließ die EU Sanktionen gegen die damals gewählte Führung der Ukraine. Erster auf der Liste war Präsident Viktor Janukowitsch, gefolgt von Ministerpräsident Mykola Asarow. Laut Hofbauer diente dies dazu, die ukrainischen Repräsentanten auf internationaler Ebene gezielt zu entmachten, da deren Ablehnung des westlichen Kurses bereits feststand.

Sergej Glasjew: Architekt des eurasischen Schwenks

Als russische Schlüsselfigur der Sanktionsliste rückt Hofbauer den Ökonomen Sergej Glasjew ins Zentrum. Seine Personalie hilft entscheidend dabei, das geopolitische Ringen um die 2008 von Brüssel initiierte „Ostpartnerschaft“ zu verstehen, die sechs ehemalige Sowjetrepubliken eng an die EU binden sollte. Glasjew agierte hierbei als diplomatisches und ökonomisches Gegengewicht:

  • Die ökonomische Hebelwirkung: Mit einer kalkulierten „Zuckerbrot und Peitsche“-Taktik rechnete Glasjew der ukrainischen Führung vor, dass eine Abkehr von Russland das Land jährlich rund zehn Milliarden Dollar an zusätzlichen Energiekosten kosten würde. Diese Kalkulation gab den Ausschlag, als sich Präsident Janukowitsch kurzfristig weigerte, das EU-Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen.
  • Die strategische Neuausrichtung: Über das Tagesgeschäft hinaus fungierte Glasjew als Vordenker eines radikalen Bruchs mit dem West-Atlantizismus. In seinem Manifest „Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können“ (2015) skizzierte er den Weg für die eurasische Integration und die wirtschaftliche Hinwendung nach China, welche die heutige russische Politik maßgeblich bestimmen.

Zensur oder Willkür: Journalismus als Zielscheibe von Sanktionen

Ein entscheidender Unterschied zu früheren Epochen liegt laut Hofbauer darin, welche Handlungen die Behörden sanktionieren. Während historische Listen oft aktive politische Kämpfer oder Regimegegner ins Visier nahmen, trifft es heute Personen, die keine „aktive politische Tat“ im klassischen Sinne gesetzt haben. Die Betroffenen arbeiten entweder journalistisch oder investierten ihr Kapital schlicht an den aus westlicher Sicht „falschen“ Stellen.

Seit März 2014 setzt die EU dieses Instrument unter der Ägide der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) systematisch ein. In den Begründungen führt sie meist abstrakte Vorwürfe an, wie die „Destabilisierung der EU“ oder die „Untergrabung der Souveränität der Ukraine“. Dass die Verantwortlichen die ersten Listen bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Krim-Referendum veröffentlichten, wertet Hofbauer als Beleg dafür, dass sie die Sanktionen nicht als Reaktion auf Ereignisse, sondern als proaktives politisches Kampfmittel konzipierten.

Das Scheitern der EU-Sanktionen: Kalkül versus Realität

Hannes Hofbauer warf in seiner Analyse die zentrale Frage auf, warum die EU den Weg der totalen Blockade wählte. Dabei unterschied er zwischen der offiziellen, aus seiner Sicht unlogischen Begründung und den tatsächlichen machtpolitischen Folgen.

Der Historiker konstatierte, dass die ursprüngliche Absicht, die russische Elite durch Druck zu spalten, eklatant scheiterte. „Es ist unlogisch, hunderte Oligarchen zu listen und damit Kapital und Politik zwangsweise zusammenzuschweißen“, so Hofbauer. Den Betroffenen bleibe angesichts der Sanktionen oft keine andere Wahl, als ihr Kapital nach Russland, Israel oder in die Türkei zu retten. Ein strategisch klügeres Vorgehen der EU hätte laut Hofbauer darin bestanden, einen Keil zwischen das russische Kapital und die politische Führung zu treiben. Tatsächlich passierte jedoch das Gegenteil: Die Drohung mit Enteignung in Europa bewirkte, dass sich die Eliten zwangsweise mit der russischen Staatsführung solidarisierten.

Hinter der scheinbaren Unlogik der Elite-Sanktionen identifizierte Hofbauer ein handfestes ökonomisches Motiv, das weit über die bloße Bestrafung hinausgeht: eine radikale Marktbereinigung auf administrativer Ebene. Die Sanktionen fungieren demnach als Instrument eines Verdrängungswettbewerbs, um russische Konkurrenz dauerhaft und systematisch vom europäischen Markt zu entfernen. Unter dem Deckmantel moralischer Vorwände setzt Brüssel einen machtpolitischen Hebel an, um eine protektionistische Neuordnung zu erzwingen. Was offiziell als Verteidigung westlicher Werte deklariert wird, entpuppt sich in Hofbauers Analyse somit als Werkzeug, um eigene wirtschaftliche Interessen zu sichern, indem man unliebsame Wettbewerber gezielt ausschaltet.

Die Systematik der Entrechtung: Sanktionen als außergerichtliche Strafe

Hannes Hofbauer analysierte in seinem Vortrag, wie das moderne Sanktionsregime den Rechtsstaat fundamental transformiert. Bereits der etymologische Kern des Wortes „Sanktion“ (lateinisch sanctio) verweist auf das Spannungsfeld zwischen „Festsetzen“ und „Verbieten“. In der aktuellen Praxis vollzieht sich laut Hofbauer ein radikaler Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, da nicht ein unabhängiges Gericht über die Aufnahme auf eine Sanktionsliste entscheidet, sondern der EU-Rat dies rein administrativ per Verordnung festlegt.

Die Folgen dieser politischen Entscheidung treffen die Betroffenen existenziell: Sie reichen von der vollständigen finanziellen Strangulation durch das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte bis hin zur physischen Bewegungsunfähigkeit durch Einreiseverbote und Passentzug. Besonders perfide wirke dabei das Verbot der Hilfeleistung, das jegliche Form des Beistands unter Strafe stellt und so den „gesellschaftlichen Tod“ der Gelisteten erzwingt.

Bezeichnend für dieses Regime ist, wie die Verantwortlichen konsequent von einer richterlichen Kontrolle abrücken und stattdessen rein administrative Exekutiventscheidungen bevorzugen. Der Prozess hebelt die klassischen Säulen der Justiz aus: Es gibt weder eine vorherige Vorladung noch eine Anklage oder die Möglichkeit, sich vor der Listung zu verteidigen. Statt eines richterlichen Schuldspruchs tritt eine rein politische Exekutiventscheidung des EU-Rates an deren Stelle. Damit, so Hofbauers Fazit, stellt die EU Individuen auf administrativer Ebene rechtlos – ein autoritäres Modell, das die Gewaltenteilung zugunsten einer entfesselten Exekutive faktisch außer Kraft setzt.

Sanktionen gegen EU-Bürger und Schweizer

Eine neue Stufe der Entrechtung markiert die Listung von EU-Bürgern. Hofbauer bezweifelte dabei, dass deutsche Staatsbürger auf ähnlichen politischen Beistand hoffen könnten, wie ihn der Slowake Jozef Hambálek erfuhr. Hambálek, europäischer Chef des kremlnahen Motorradclubs „Nachtwölfe“, war als erster EU-Bürger vollkommen rechtlos gestellt worden, bis er 2024 nach massiver Intervention des slowakischen Premierministers Robert Fico wieder von der Liste verschwand. Während andere deutsche Akteure wie Alina Lipp und Thomas Röper seit Mai 2025 rein administrativ sanktioniert werden, anstatt sie in ordentlichen Verfahren nach § 140 StGB zur Verantwortung zu ziehen, offenbaren weitere Schicksale die volle Härte der außergerichtlichen Willkür.

Besonders bizarr erscheint der Fall des linksradikalen Antiimperialisten Hüseyin Dogru. Ihm werfen die Behörden nicht etwa Pro-Russland-Propaganda vor. Vielmehr argumentieren sie, dass seine Berichterstattung über Themen wie die Palästina-Frage indirekt Russland nütze, indem sie Zwietracht in Deutschland säe. Dogru erfuhr von seiner faktischen Rechtlosstellung erst durch den Alltag: als seine Frau in einer Apotheke nicht mehr bezahlen konnte, weil die Bank sämtliche Konten sperrte. Für einen Journalisten, den niemand anklagte oder verurteilte, bedeutet dies die sofortige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

Ebenso drastisch stellt sich die Situation des Schweizers Jacques Baud dar. Der ehemalige NATO-Mitarbeiter und Geheimdienstexperte lebt heute in Brüssel faktisch festgesetzt. Seine Konten sind eingefroren, und selbst einfache Essenspakete von Unterstützern erreichen ihn nicht, da die Helfer Sanktionsverstöße fürchten, die auch ihnen drohen. Für Hofbauer markieren diese Beispiele das Ende der Gewaltenteilung: Unliebsame Analysen werden nicht mehr im diskursiven Streit bekämpft, sondern die schiere physische und soziale Existenz der Kritiker wird durch administrative Willkür zunichtegemacht.

Die Geschichte der Ächtung: Von Proskriptionen zur modernen Terrorliste

Der Wirtschaftshistoriker zieht in seinem Werk eine beunruhigende Parallele zwischen modernen EU-Sanktionen und vormodernen Strafregimen, die man seit der Ära der Aufklärung für überwunden hielt. Die Geschichte dieser „Listen“ reicht von den römischen Proskriptionen (etwa gegen Cicero) über die mittelalterliche Vogelfreiheit und den klerikalen Bann bis hin zur massenhaften Ausbürgerung im 20. Jahrhundert. Während die Reichsacht Martin Luther politisch isolierte, markierte die NS-Zeit die „Hochblüte“ der administrativen Entrechtung, durch die das Regime seine Gegner systematisch staatenlos machte und enteignete. Auch die Nachkriegszeit kannte solche Instrumente, etwa bei Wolf Biermann oder den zehntausenden Kommunisten im griechischen Bürgerkrieg. Für Hofbauer stellt die moderne Sanktionsliste die säkularisierte Fortführung dieser Tradition dar: ein Instrument, das Individuen per Federstrich und ohne Gerichtsurteil den „gesellschaftlichen Tod“ sterben lässt und sie außerhalb der schützenden Rechtsordnung platziert.

Die bürokratische Exekution: Sanktionsdurchsetzungsgesetz und Meldepflicht

Deutschland setzt diese außergerichtlichen Verfahren seit Mai 2022 durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz praktisch um. Damit schuf der Gesetzgeber eine neue Architektur, um Bürger systematisch zu überwachen. Als Herzstück fungiert dabei die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion.

Der Staat zielt darauf ab, Vermögen total zu entziehen: Er unterbindet konsequent, dass Betroffene Gelder bewegen, transferieren oder Sachwerte verändern. So stellt die Behörde sicher, dass niemand die blockierten Werte mehr nutzt oder verwaltet.

Da viele Akteure ihr Eigentum hinter komplexen Strukturen verschleiern, führt die EU-Instrumente ein, die Hofbauer als höchst problematisch einstuft. Neben einer umfassenden Pflicht, sämtliches Eigentum – bis hin zu Gemälden und Münzsammlungen – proaktiv zu melden, sticht in Deutschland die sogenannte „Jedermannspflicht“ hervor. Diese trieb der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, im Amt bis Ende 2025) maßgeblich voran.

Gemäß Artikel 6b der entsprechenden Verordnung sind nicht nur Banken oder Behörden, sondern „Jedermann“ – also alle natürlichen und juristischen Personen – verpflichtet, Informationen proaktiv an die Behörden zu melden, welche die Umsetzung der Sanktionen erleichtern könnten. Wer Kenntnis von Vermögenswerten eines Sanktionierten hat und diese nicht innerhalb von zwei Wochen über die bereitgestellten Formulare meldet, macht sich theoretisch selbst strafbar. Hofbauer bezeichnet dies als ein „extremes Denunziationsgesetz“. Es stellt die gesamte Gesellschaft in den Dienst der staatlichen Sanktionsexekutive und untergräbt das Vertrauensverhältnis unter Bürgern.

Fazit: Das selektive Kriegsrecht als Zeichen der Schwäche

Hannes Hofbauer spitzt seine Analyse in seinem 50-minütigen Resümee auf vier pointierte Thesen zu:

  1. Außergerichtlichkeit wird zur Institution: Ein „Katz-und-Maus-Spiel“ verdrängt den Rechtsstaat. Selbst wenn profilierte Anwälte wie Gabriel Lansky – ein Wiener Top-Jurist und Experte für internationales Sanktionsrecht, der regelmäßig russische Unternehmer vor dem EU-Gerichtshof vertritt – juristisch siegen, hebelt der EU-Rat diese Erfolge sofort durch Neulistungen aus.
  2. Vormoderne Straflogik kehrt zurück: Wer Konten einfriert, belebt die alte Vogelfreiheit neu. Diese Praxis isoliert den Einzelnen und lässt ihn gesellschaftlich sterben.
  3. Der Staat wandelt sich autoritär: Die Exekutive herrscht, indem sie gleichzeitig Gesetze erlässt und wie ein Richter urteilt. Damit hebt sie die klassische Gewaltenteilung faktisch auf.
  4. Kriegsrecht herrscht selektiv und ohne Erklärung: Im totalen Krieg greift der Staat auf Haus, Hof und Mensch für den Schützengraben zu. Da die EU Russland nicht offiziell den Krieg erklärt hat, wendet sie diese Logik nun „selektiv“ gegen unliebsame Personen an.

Trotz dieser Befunde deutet Hofbauer das Vorgehen der EU als Zeichen tiefer Schwäche. Ein souveräner Rechtsstaat muss die offene Debatte mit Kritikern nicht fürchten. Stattdessen flüchtet sich die Union in die „Sanktionskeule“. Sie vernichtet Existenzen administrativ, um einen Diskurs zu ersticken, den sie argumentativ nicht mehr gewinnt. Niemand sollte sich jedoch entmutigen lassen – wer aufklärt, unternimmt den ersten Schritt, um diese Zustände zu überwinden.

Hannes Hofbauer: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“, Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-3-85371-556-7, 22 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.

Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten

Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.

Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.

Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.

Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.

Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.

Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.

In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter

Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.

Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?

Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.

Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.

Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.

Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?

Ein Lichtblick

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.

Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.

Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.

Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.

Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Hakon von Holsts Büchlein „Krieg gegen das Bargeld“ – ein Plädoyer pro Bargeld inmitten von neuen Gesetzen, Framing und Debanking

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die beiden Aktivisten Hansjörg Stützle und Hakon von Holst fordern, das Bargeld in Europa gesetzlich zu schützen. Ihre Petition haben inzwischen mehr als 300.000 Menschen unterzeichnet.[1] Stützle selbst bezeichnete kürzlich 2026 als „das Entscheidungsjahr“, weil sich in diesem Jahr zeigen wird, welche gesetzliche Verankerung das Bargeld bekommt. Im Mai will sich das EU-Parlament positionieren, danach sollen die Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Kommission über das endgültige Gesetz beginnen. Eine Rezension von Thomas Trares.

Wer sich genauer über das Thema informieren will, dem sei das Büchlein „Krieg gegen das Bargeld – Warum wir Münzen und Geldscheine für unsere Freiheit benötigen“ empfohlen.[2] Geschrieben hat es Stützles Mitstreiter Hakon von Holst, ein noch junger Autor (Jahrgang 1999), der seit 2019 zu dem Thema recherchiert und sich laut Klappentext „zur Stimme der jungen Generation“ für den Erhalt des Bargelds aufgeschwungen hat. Erschienen ist das Werk im Hintergrund Verlag.

„Krieg gegen das Bargeld“ ist ein gut zu lesender Text von 80 Seiten, in denen von Holst die wesentlichen Fakten zu dem Thema zusammengetragen hat – von der Psychologie im Umgang mit dem Bargeld über die Historie des Anti-Bargeld-Kampfes bis hin zu den Risiken für die individuelle Freiheit und Privatsphäre. Nicht ohne Grund startet das Buch mit dem Beispiel des früheren CIA-Agenten und Whistleblowers Edward Snowden, der seine Flucht nach Russland mit Bargeld finanzierte. „Hätte der Geheimnisträger den Schritt an die Öffentlichkeit gewagt, wenn es kein Bargeld mehr gegeben hätte?“, fragt von Holst. (S. 7)

Mastercard und Visa im Anti-Bargeld-Kampf

Der Titel „Krieg gegen das Bargeld“ ist freilich keine Erfindung des Autors, sondern ein Slogan von Mastercard, einer der treibenden Kräfte im Kampf gegen das Bargeld. Schon vor rund 20 Jahren erklärte das US-Kreditkartenunternehmen, man führe jetzt „den Krieg gegen das Bargeld mit der nächsten Generation von Debitkartenlösungen“. (S. 20) Die Mär von den gefährlichen Bakterien auf den Geldscheinen stammt ebenfalls von Mastercard, genauso wie die Behauptung in der Corona-Krise, die Nutzung von Bargeld sei „äußerst riskant“. Auch Mastercard-Konkurrent Visa lobbyierte seinerzeit in Brüssel für kontaktloses Bezahlen. Die Obergrenze für Zahlungen ohne Pin-Eingabe wurde dann im Frühjahr 2020 von 25 auf 50 Euro erhöht. „Die Kreditkartenkonzerne machen Geld mit Geld, und sie führen eine Schlacht“, schreibt von Holst. (S. 19)

In ihrem Kampf gegen das Bargeld sind Visa, Mastercard und Co. freilich nicht allein, denn sie haben gewichtige Verbündete in der Politik. „Aus Berlin fließen nebenbei Steuermillionen an bargeldfeindliche Organisationen im Ausland. Die Better Than Cash Alliance erhält derzeit 300.000 Euro pro Jahr vom Entwicklungshilfeministerium“, betont von Holst. (S. 39) Auch der allgemeine politische Trend geht dahin, die Bürger ins Bankensystem zu zwingen. Zunächst sollten Händler ihre Kunden ab Barzahlungen von 15.000 Euro identifizieren, später waren es dann 10.000 Euro, ab 2027 liegt die Schwelle nur noch bei 3.000 Euro. Zugleich gilt ab 2027 in der EU ein Verbot von Bargeldzahlungen oberhalb von 10.000 Euro. In einigen Ländern liegt diese Grenze heute schon deutlich darunter. In Griechenland etwa sind es nur noch 500 Euro. Begründet wurde all dies zunächst mit Terrorismusfinanzierung, neuerdings heißen die „Zauberwörter“ Geldwäsche und Steuerbetrug.

Der „Schmerz des Bezahlens“

Interessant ist auch, was von Holst über die Psychologie rund um das Bargeld schreibt. So habe sich in Experimenten gezeigt, dass die Nutzer von Bezahlkarten ihr Geld viel freizügiger ausgeben als Bargeldzahler. In den USA etwa wurden Studenten vor einem Basketballspiel befragt, wie viel sie für ein Ticket zu zahlen bereit wären. Die Barzahler gaben 29 Dollar an, die Kartenzahler 61 Dollar. Von Holst zitiert hier den Psychologen Ofer Zellermayer, der dieses Phänomen dereinst als „Schmerz des Bezahlens“ bezeichnete. Barzahlen ist nämlich auch psychologisch ein anderer Vorgang als der Wisch über das Smartphone. „Wer Banknoten und Münzen weggibt, erinnert sich unterbewusst an das Sparschwein aus seiner Kindheit und an die Notwendigkeit zu sparen, bevor man ausgibt“, schreibt von Holst. (S. 15)

Entscheidend für das Bargeld wird nun sein, was in diesem Jahr in Brüssel passiert. Die EU hat nämlich in der Verordnung zum digitalen Euro aus dem Jahr 2023 auch das Bargeld geregelt. Darüber soll in diesem Jahr entschieden werden. Und hier zeigt sich jetzt schon eine Unwucht zu Lasten des Bargelds. So weist von Holst darauf hin, dass zwar beim Bargeld wie auch beim digitalen Euro eine Annahmepflicht in der Verordnung enthalten ist, beim Bargeld wird diese jedoch nicht geschützt. „Während Läden, die den digitalen Euro ablehnen, eine Strafe kassieren, bleibt Bargeld dieser Schutz vorenthalten – solange die nationalen Gesetzgeber nicht aus freien Stücken tätig werden“, schreibt von Holst. (S. 69)

Framing und Debanking

Es ist wohl ein Kennzeichen dieser Zeit, dass selbst eine vergleichsweise harmlose und absolut berechtigte Initiative wie die der beiden Bargeld-Aktivisten von Holst und Stützle mit dem entsprechenden Framing versehen wird. So hat die Wochenzeitung Die Zeit im Januar in einer längeren Reportage über das Anliegen der beiden berichtet.[3] Das Blatt kam dabei jedoch nicht ohne die üblichen Zuschreibungen „Rechts“, „Populismus“ und „AfD“ aus, obwohl diese Begriffe beispielsweise in von Holsts Buch kein einziges Mal auftauchen. Kurz danach hat dann die Fyrst Bank, eine Digital-Tochter der Deutschen Bank, Stützles Geschäftskonto ohne Angaben von Gründen gekündigt.[4] Möglicherweise haben die beiden Bargeld-Aktivisten mit ihrem Tun mittlerweile eine gewisse Wahrnehmungsschwelle überschritten, sodass man mit derlei Reaktionen im Deutschland des Jahres 2026 fast schon zwingend rechnen muss. Die Petition jedenfalls haben inzwischen mehr als 315.000 Menschen unterzeichnet, während von Holsts Büchlein schon jetzt ein Spiegel-Bestseller geworden ist.

Hakon von Holst: Krieg gegen das Bargeld – Warum wir Münzen und Geldscheine für unsere Freiheit benötigen. Berlin 2025, Hintergrund Verlag, Taschenbuch, 80 Seiten, ISBN 978-3910568211, 10,90 Euro.


(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Anti-Spiegel

Bundesregierung droht kritischen Journalisten offen mit Bestrafung

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Bei der Regierungspressekonferenz am 13. Februar hat Florian Warweg, Journalist der Nachdenkseiten, eine Frage nach den Sanktionen der EU gestellt. Die Antwort des Sprechers des Bundesaußenministeriums zeigte, wie es im heutigen Deutschland um die Meinungs- und Pressefreiheit bestellt ist: „Da würde ich eine sehr klare Trennung vollziehen wollen zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, die wir sehr […]
(Auszug von RSS-Feed)
❌