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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Nach tödlichen Schüssen an Schulen: Chats in der Türkei verstärkt im Visier

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Vorschau ansehen Die Behörden ermitteln nach Schüssen in zwei türkischen Schulen. Soziale Medien und Chats, die die Straftaten verherrlicht haben und zu Angriffen angestachelt haben sollen, geraten verstärkt in den Fokus. 411 Personen sind bisher festgenommen worden.
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☐ ☆ ✇ Report24

Deutschland: Ermittlungen gegen Islamkritiker – aber Christenverhöhnung bleibt straffrei

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In Deutschland reicht eine kritische Haltung zum Islam und der starke Staat schaltet sich ein. Zwei christliche Youtuber aus Hamburg müssen sich wegen Blasphemie verantworten, obwohl niemand sie angezeigt hat. Gleichzeitig wird die Verhöhnung des Christentums als Kunst gefeiert und antisemitischer Hass auf den Straßen bleibt folgenlos. Justitia trägt offenbar Scheuklappen.

Ein Kommentar von Chris Veber

Im Dezember 2024 veröffentlichten Niko und Tino auf ihrem Kanal „Eternal Life“ ein Video mit dem Titel „Der Islam ist kein Frieden“. Darin zeigten sie Aufnahmen von „pro-palästinensischen“ Demonstrationen in Berlin-Wedding und aus Hamburg, wo „Muslim Interaktiv“ ein Kalifat forderte. Die beiden zitierten das Hadith, das Muslime aufruft, Juden zu töten, bis diese „sich hinter Steinen und Bäumen verstecken“, eine Passage, die auch in der Hamas-Charta steht. Sie nannten den Judenhass einen „dämonischen Geist“ und sagten „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben.“

Das war zu viel in Buntland. Im Februar 2025 nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen von Amts wegen auf (ohne Anzeige), zuerst gegen Niko, dann auch gegen Tino. Wegen §166 StGB, der „Beschimpfung von Bekenntnissen“. Die Behörde sah in den Worten eine Herabwürdigung des Islam, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Video hatte nur 600 bis 1.000 Aufrufe, wurde rasch von YouTube als „gefährlich“ eingestuft und entfernt. Der Anwalt der Youtuber betont, es gehe um die Verteidigung des christlichen Glaubens und die Warnung vor Antisemitismus, nicht um Hetze. Dennoch läuft das Verfahren weiter. Offensichtlich will die Behörde ein öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen den „antiislamischen Rassismus“ setzen.

Verhöhnung des Christentums wird toleriert

Wer hingegen das Christentum verhöhnt, steht unter dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit. Carolin Kebekus rappt 2020 in ihrer ARD-Show als Nonne vor dem Kruzifix: „Bei der Priesterweihe komm’ wir nicht an die Reihe“ und „Lasst uns rein in euren Pimmelverein“. Wegen der Vulva-Motive und der direkten Sexualisierung Jesu gab es hunderte Beschwerden, aber keine Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Köln legte alle Anzeigen zurück.

Noch drastischer geht es in der antichristlichen Hochkultur zu. Florentina Holzingers „Oper“ „Sancta“ zeigte nackte Nonnen auf Rollschuhen, lesbische Liebesszenen am Kreuz und sexuelle Rituale auf dem Altar. Die „Oper“ löste massive Blasphemie-Vorwürfe aus, doch die Justiz unternahm natürlich nichts. Statt einem Verfahren gab es Lob von den linksgrünen Wokoharam als „radikal“ und der „Inszenierung des Jahres“.

Das Satiremagazin Titanic veröffentlichte 2020 ein Cover mit entblößtem Jesus und Papst in obszöner Pose. In Deutschland natürlich straffrei. Alles Kunst, alles erlaubt. Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Auch keine Konsequenzen für antijüdische Hetze

Gleichzeitig tobt auf deutschen Straßen offener Judenhass. Bei Demonstrationen der Islamofaschisten und ihrer Unterstützer wird die Auslöschung Israels gefordert, Hadithe zitiert, welche die Tötung von Ungläubigen verlangen und Juden als Schweine beschimpft. Die Staatsanwaltschaften bleiben merkwürdig still. Der gleiche Paragraph 166, der bei Islamkritik zu einem Verfahren führt, bleibt bei antijüdischer Hetze auffallend folgenlos.

Mehr Doppelmoral geht nicht. Der starke Staat, der sich sonst so divers, inklusiv und tolerant gibt, schützt nur eine bestimmte Religion mit der ganzen Macht des Strafrechts. Kritik am Islam wird zur „Friedensstörung“ erklärt, während die systematische Verhöhnung des Christentums als Fortschritt gilt. Wer die „Religion des Friedens“ mit Skepsis betrachtet, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wer Kreuze entweiht oder Jesus sexualisiert, bekommt Fördergelder und den Applaus der Bessermenschen.

Justitia ist nicht blind. Sie ist parteiisch. Die Meinungsfreiheit gilt offenbar nur für eine Meinung. Die christlichen Youtuber Niko und Tino haben im Kern lediglich gesagt, dass Judenhass toleriert wird, solange er aus einer bestimmten Ecke kommt. Aber der starke Staat greift nur ein, wenn die falsche Religion kritisiert wird. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Gesinnungsjustiz. Aber das passt schon so. In islamischen Ländern ist die Kritik am Islam ja auch verboten.

Übrigens bin ich dafür alle Blasphemiegesetze zu streichen. Jede Religion muss es sich gefallen lassen, kritisiert zu werden. Ebenso wie jede Ideologie. Dafür wurde in Europa lange gekämpft.

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Oberschule Schleife Nach JF-Recherche ermittelt die Polizei gegen linksextreme Porno-Aktivisten

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Das Bild zeigt zwei linksextreme Frauen, die einer Schulklasse von Minderjährigen homosexuelle Pornos im Unterricht gezeigt haben sollen.

Zwei selbsternannte Nonbinäre zeigen Minderjährigen in einer sächsischen Schulklasse homosexuelle Pornos. Nachdem die JF das aufgedeckt hat, steigt der Druck. Denn inzwischen ermittelt die Polizei gegen die beiden Frauen.

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Religion beschimpft? Staatsanwaltschaft nimmt YouTuber wegen christlichen Videos ins Visier

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Ein christlicher YouTuber sieht sich wegen eines islamkritischen Videos mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg konfrontiert.

In einem Video setzen sich bekennende Christen kritisch mit dem Islam auseinander. Sie verweisen auf den Hass, der im Menschen wohnt – und haben nun seit Monaten die Staatsanwaltschaft am Hals.

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“Ausnahmsweise”: Staatsanwaltschaft stellt zwei Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein

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Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.

Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:

„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“

Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:

„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.

Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.

Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).

Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:

(Auszug von RSS-Feed)
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