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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Wie das Berliner Gericht das „CORRECTIV“-Urteil begründet - Redakteure wollen in Berufung gehen

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Vorschau ansehen Der „CORRECTIV“-Artikel über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ gerät immer mehr unter Druck. Nachdem das Landgericht Berlin II im März der Plattform die Verbreitung mehrerer Aussagen über das Potsdamer Treffen verbot, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Die „Masterplan“-Ausführung sei „im Wesentlichen unwahr, unklar, ungenau und unvollständig“. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. „CORRECTIV“ kündigt Berufung an.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Wie das Berliner Gericht das „CORRECTIV“-Urteil begründet - Redakteure wollen Urteil nicht hinnehmen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Der „CORRECTIV“-Artikel über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ gerät immer mehr unter Druck. Nachdem das Landgericht Berlin II im März der Plattform die Verbreitung mehrerer Aussagen über das Potsdamer Treffen verbot, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Die „Masterplan“-Ausführung sei „im Wesentlichen unwahr, unklar, ungenau und unvollständig“. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. „CORRECTIV“ kündigt Berufung an.
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Potsdamer Treffen Gericht nennt Correctiv-Bericht „unwahr, ungenau und unvollständig“

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Die Gerichtsverhandlung über Correctiv im Berliner Landgericht – und das Urteil mit Begründung.

Die AfD-Politikerin Huy gewinnt gegen Correctiv in allen Punkten. Nun liegt der JF die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin zum Text über das „Potsdamer Treffen“ vor. Sie ist eine schallende Ohrfeige für das selbsternannte Rechercheportal.

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