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Das Bundesbauministerium (BMWSB) unter Ministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen Entwurf eines neuen Raumordnungsrechts vorgelegt. Nebst dem Recht zur Verhinderung des Erwerbs von Immobilien durch „ideologisch unerwünschte“ Käufer enthält es auch die Möglichkeit „Schrottimmobilen“ zu enteignen. Wie kürzlich berichtet hat Hubertz am 2. April 2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ [...]
Der Beitrag Deutsches Bundesbauministerium: Gemeinden können „Schrottimmobilien“ enteignen erschien zuerst unter tkp.at.
