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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang vorzuhalten – wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Das Ziel: Straftaten wie Kindesmissbrauch, Cyberbetrug und digitale Gewalt sollen besser aufgeklärt werden können, weil IP-Adressen bislang oft nur wenige Tage gespeichert werden und Ermittlungen damit regelmäßig ins Leere laufen. Justizministerin Stefanie Hubig spricht von […]
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